Der Begleiter. Informationen zum Vorbereitungsdienst Kurs 2016

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1 Der Begleiter Informationen zum Vorbereitungsdienst Kurs 2016 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Schwäbisch Gmünd (Abteilung GS) Lessingstraße Schwäbisch Gmünd Seminarleitung: Frau Direktorin Kristina Schmid Tel.: Stellvertretende Seminarleitung Abteilung GS: Frau Seminarschuldirektorin Nicole Rathgeb Tel.: Sekretariat/Verwaltung: Telefon Zentrale: Telefon Abt. GS: Fax: poststelle@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Homepage:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Organigramm Verwaltung Organigramm Abteilung GS Mitarbeiterliste GS Geschichte des Seminargebäudes Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen Strukturierung des Vorbereitungsdienstes (vgl. GPO II vom ) Ausbildung an Seminar und Schule Ausbildungsstandards Ausbildungsformate Führen eines Portfolios Kooperation in Tandems Modulveranstaltungen Überblick Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Wahlmodule Anmeldeverfahren Veranstaltungen Multimedia Blended Learning Beratung in der Ausbildung Beratungsprinzipien Beratungsfelder Unterrichtsberatung Kollegiale Unterrichtsberatungen in Pädagogik und Fachdidaktik Beratung und Unterstützung bei individuellen Problemen und Belastungen Ausbildungsgespräche Treffpunkt Grundschule Ausbildung an Schule und Seminar Ausbildung an der Schule Leitlinien für die Ausbildung in der Schule Leitlinien für die Ausbildung an der Schule Mentorinnen und Mentoren

3 4.4 Hinweise für Schulleiterinnen und Schulleiter Unterrichtsbesuche Leitlinien zur Unterrichtsplanung Schriftlicher ausführlicher Unterrichtsentwurf Mündlicher Vortrag der Unterrichtsplanung mit Planungsskizze Qualitätsmanagement Zweite Staatsprüfung Wissenswertes von A-Z Anhang Adressen Raumpläne des Seminargebäudes Struktur

4 1 Vorwort Liebe Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, wir heißen Sie gemeinsam und auch im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Seminar in Schwäbisch Gmünd herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen, dass der neue Berufs- und Lebensabschnitt für Sie zu einem Gewinn wird und dass unsere Zusammenarbeit von einer vertrauensvollen und menschlich angenehmen Atmosphäre geprägt ist. Durch die Neustrukturierung der Seminarlandschaft wurden die seither getrennt geführten Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (GWHS bzw. RS) am Standort Schwäbisch Gmünd zu einem gemeinsamen Seminar (GWHRS) umgestaltet. Dies bedeutet, dass wir ab dem Kurs 2016 unter gemeinsamer Leitung und Verwaltung für Sie da sind. Die Gesamtleitung hat Direktorin Kristina Schmid, für die "Abteilung Grundschule" ist als stellvertretende Seminarleiterin Seminarschuldirektorin Nicole Rathgeb, für die "Abteilung WHRS" ist als stellvertretender Seminarleiter Seminarschuldirektor Thomas Lenz zuständig. Wir versichern Ihnen, dass alle an der Ausbildung Beteiligten Seminarleitung, Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter, Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Lehrbeauftragte ihr Bestmöglichstes tun, Sie optimal auf Ihren zukünftigen Beruf als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen bzw. an Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen vorzubereiten, Sie zu begleiten und kompetent zu beraten. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, dass auch Sie Ihre Ausbildung an Schule und Seminar aktiv, eigenverantwortlich und konstruktiv mitgestalten und Verantwortung für Ihr professionelles Lehrerhandeln übernehmen. Der Ihnen vorliegende Begleiter durch den Vorbereitungsdienst stellt wichtige Informationen über Struktur und Inhalte der Ausbildung zusammen. Ihr Seminar Schwäbisch Gmünd wünscht Ihnen einen guten Start, viel Erfolg und Zuversicht bei Ihrer neuen Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die Begegnung mit Ihnen! Ihre Ihre Ihr Kristina Schmid Nicole Rathgeb Thomas Lenz Direktorin Seminarschuldirektorin Seminarschuldirektor 4

5 1.1 Organigramm Verwaltung 5

6 1.2 Organigramm Abteilung GS 6

7 1.3 Mitarbeiterliste GS Bereich Deutsch Telefon dienstl. Raum BL Mailänder, Elke (Dipl.-Päd.) Deutsch FL Günzler, Ulrike (Dipl.-Päd.), (M.A.) G 104 Menke, Elisabeth Elisabeth.Menke@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 104 LB Klingmann, Nicole Nicole.Klingmann@gwhrs-seminar-gmuend.de Bereich Mathematik, Englisch Telefon dienstl. Raum BL Hampp, Elke Elke.Hampp@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Mathematik FL Walther, Isabel Isabel.Walther@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 107 LB Gertis, Christine Christine.Gertis@gwhrs-seminar-gmuend.de Mager, Gunter Gunter.Mager@gwhrs-seminar-gmuend.de Englisch LB Grethe, Andrea Andrea.Grethe@gwhrs-seminar-gmuend.de Knaupp, Christian Christian.Knaupp@gwhrs-seminar-gmuend.de Wald, Sabine Sabine.Wald@gwhrs-seminar-gmuend.de Bereich Sachunterricht, Alltagskultur und Gesundheit, Kunst und Werken, Musik, Bewegung, Sport und Spiel Telefon dienstl. Raum BL Wiedenmann, Birgit (Dipl.-Päd.) Birgit.Wiedenmann@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Sachunterricht FL Hopfenziz, Ellen Ellen.Hopfenziz@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 103 Popic, Sandra Sandra.Popic@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 116 Stanislowski, Monika Monika.Stanislowski@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 115 LB Beiermeister, Katrin Katrin.Beiermeister@gwhrs-seminar-gmuend.de Hänsler, Andrea (Dipl.-Päd.) Andrea.Haensler@gwhrs-seminar-gmuend.de Alltagskultur und Gesundheit FL Hahn, Marianne (Dipl.-Päd.) Marianne.Hahn@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de xxx 123 Kunst und Werken FL Haarer, Silke Silke.Haarer@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Musik FL Bauder-Reissing, Ulrike Ulrike.Bauder-Reissing@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de

8 Bereich Kooperation und Inklusion, Schuleingangsstufe, Medienbildung Telefon dienstl. Raum BL Böhringer, Carmen Kooperation und Inklusion FL Stanislowski, Monika G 115 LB Kitzinger-Gaus, Elsa Elsa.Kitzinger-Gaus@gwhrs-seminar-gmuend.de Medienbildung in der Grundschule FL Batsch-Weber, Cornelia Cornelia.Batsch-Weber@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 113 Kuhn, Andreas Andreas.Kuhn@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Bereich Pädagogik, Theologie Telefon dienstl. Raum FL Graser, Simone Simone.Graser@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 113 Pädagogik Ausb. Bauder-Reissing, Ulrike Ulrike.Bauder-Reissing@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Graser, Simone Simone.Graser@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 113 Haarer, Silke Silke.Haarer@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Hampp, Elke Elke.Hampp@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Stanislowski, Monika Monika.Stanislowski@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 115 Wiedenmann, Birgit (Dipl.-Päd.) Birgit.Wiedenmann@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Theologie FL/Koord. Batsch-Weber, Cornelia Cornelia.Batsch-Weber@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G 113 LB Köpple, Ursula Ursula.Koepple@gwhrs-seminar-gmuend.de Schulrecht Telefon dienstl. Koord. Baumann, Henriette Rektorat@silcherschule-weinstadt.de Ege, Erich Poststelle@messelbergschule-gp.schule.bwl.de Schulrecht Ausb. Baumann, Henriette Rektorat@silcherschule-weinstadt.de Bischoff, Eberhard Poststelle@ schule.bwl.de Ege, Erich Poststelle@messelbergschule-gp.schule.bwl.de Falkenberg, Achim Rektorat@boebingen-rems.schule.bwl.de Hagmeyer, Rainer gwhrs@kuchen.schule.bwl.de Hajszan, Ute Schulleitung@gwhrsfachsenfeld.schule.bwl.de Straub, Christof Poststelle@ schule.bwl.de Ziegler, Jörg Poststelle@ schule.bwl.de

9 1.4 Geschichte des Seminargebäudes Bereits seit 1825 waren die Seminaristen des katholischen Lehrerseminars im ehemaligen Gmünder Franziskanerkloster untergebracht. Da bis 1902 die Zahl der Zöglinge im Lehrerseminar auf 105 angewachsen war, machten die räumliche Enge und hygienische Missstände einen Neubau nötig. Zwischen 1903 und 1905 wurde nach den Plänen des königlichen Baurats Albert von Beger ein neues Seminargebäude für das katholische Lehrerseminar am heutigen Standort in der Lessingstraße errichtet. Das 92 Meter lange schlossartige Gebäude wurde im Neorenaissancestil mit barocken und Jugendstilelementen errichtet. Ab 1905 wohnten die Seminaristen nun in diesem Haus und hatten anfangs nur wenig Kontakt zur Außenwelt. Der Unterricht basierte meist auf Lehrbüchern und Leitfäden. Lerngänge in Biologie, Erdkunde oder Geologie fehlten noch gänzlich. Übungsstunden in den naturwissenschaftlichen Fächern waren nicht vorgesehen. Das Pädagogenschlösschen wird ein Waisenhaus Weil 1934 das Evangelische Landeswaisenhaus in Ellwangen für die SS geräumt werden musste, verfügte man kurzerhand die Aufhebung des Gmünder Seminars und verlegte dessen noch vorhandene Klassen an das Lehrerseminar in Rottweil. Ins Gmünder Seminargebäude zogen nun 130 Waisenkinder aus Ellwangen ein. 9

10 Zusatzbelegung im Zweiten Weltkrieg Nach dem Großangriff auf Stuttgart im Juli 1944 wurden 40 Schwerverletzte im Erdgeschoss untergebracht. Von Oktober 1944 bis April 1945 kamen die Soldaten einer Panzerabwehr-Kompanie hinzu. Anfang 1945 wurden weitere 100 Personen, Obdachlose und Vertriebene, im Festsaal untergebracht. Die Gänge des Untergeschosses dienten für die fast 300 Hausbewohner als Luftschutzräume. Ab 1946 wurden in dem Gebäude, in dem immer noch die Waisenkinder lebten, wieder Lehrer ausgebildet. Der erste Kurs startete mit 56 angehenden Lehrerinnen und Lehrern beschloss das Kultusministerium, das Landeswaisenhaus von Gmünd nach Esslingen zu verlegen. Von 1953 bis 1957 erfolgte der Umzug nach Esslingen auf Raten. Die Lehrerausbildung kehrt zurück Das ganze Gebäude stand nun dem Pädagogischen Institut zur Verfügung wurde dieses zur Pädagogischen Hochschule erhoben war die Zahl der PH-Studenten auf fast angewachsen, so dass die Lehrerausbildung in den Neubau auf den Hardt verlegt werden musste. Der Umzug erfolgte über mehrere Jahre, lediglich das Fach Musik verblieb bis heute auch wegen der Orgeln im Festsaal und in der Kapelle. Anfang der 1980er-Jahre erfolgte eine grundlegende Reform der Lehrerbildung durch die Einführung einer eigenständigen zweiten Phase im Anschluss an das erste Staatsexamen wurde daher im Westflügel das GHS-Seminar untergebracht, ab 1984 gefolgt vom Realschullehrerseminar. In die frei gewordenen Räume im Obergeschoss zog das Staatliche Schulamt ein und blieb bis zur Verwaltungsreform Heute ist der Ostflügel des denkmalgeschützten Gebäudes durch das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd belegt, im Westflügel startet mit dem Kurs 2016 das gemeinsame GWHRS-Seminar in eine neue Ära der Lehrerausbildung. 10

11 2 Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen 2.1 Strukturierung des Vorbereitungsdienstes (vgl. GPO II vom ) Der Vorbereitungsdienst ist ein zielgerichtetes Ausbildungsverhältnis und dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre (GPO II 10 Abs. 1). Der Vorbereitungsdienst ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert, in welchen alle Aufgaben mit wachsender Eigenständigkeit wahrgenommen werden (GPO II 11 Abs.1). I. Ausbildungsabschnitt Dauer: ein Unterrichtshalbjahr vom bis zu den Sommerferien Ziele: Vertiefte Einführung in eine zunehmend selbstständige Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit Kennenlernen der schulischen Arbeitsfelder Hospitationen in der Klasse der Mentorin bzw. Mentors, vielfältige Hospitationen in möglichst vielen Klassen und Schulstufen Eigene Unterrichtsversuche und das Kennenlernen der Aufgaben von Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer. Planen, durchführen und reflektieren von ganzen Unterrichtssequenzen Zeitlicher Umfang des Unterrichts: wöchentlich in der Regel bis zu zwölf Stunden. Sie/Er (Anm.: der LAA) beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Sie nehmen an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernen die Klassenlehreraufgaben und die schulischen Gremien kennen. (GPO II 13, Abs. 3). In der Zeit nach den Osterferien erfolgen durch die Ausbilderinnen bzw. Ausbilder des Seminars die ersten beratenden Unterrichtsbesuche in jedem Ausbildungsfach. Die zwei Ausbildungsfächer entsprechen den beiden an der Pädagogischen Hochschule studierten Hauptfächern. Nach Abschluss der Unterrichtsbesuche entscheiden Schule und Seminar Anfang Juli gemeinsam, ob die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter im kommenden Schuljahr selbstständig unterrichten kann. II. Ausbildungsabschnitt/Phase des selbstständigen Unterrichts Dauer: das sich anschließende gesamte Schuljahr Ziel: selbstständiger Unterricht mit eigenem kontinuierlichem Lehrauftrag Zeitlicher Umfang des Unterrichts: Während des zweiten Ausbildungsabschnitts wird in der Regel dreizehn, bei Schwerbehinderung zwölf, Wochenstunden selbstständig unterrichtet, davon mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese sollen die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Mathematik oder Deutsch. Ein Lehrauftrag ist in der Schuleingangsstufe (Klasse 1 und/oder 2) zu übernehmen. (GPO II 13, Abs. 4) Im ersten Unterrichtshalbjahr erfolgen je Ausbildungsfach zwei weitere Unterrichtsbesuche durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars. 11

12 3 Ausbildung an Seminar und Schule 3.1 Ausbildungsstandards Ausbildungsstandards der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung an Grundschulen unter: Ausbildungsformate Module 65 Schulrecht 35 Kompetenzbereich 35 Fachdidaktik 2 70 Fachdidaktik D o. M 70 Pädagogik 120 Stundenvolumen (1 Stunde 45 Minuten) Die Terminierung der einzelnen Ausbildungsangebote ist in der "Ausbildungsstruktur" abgebildet. Pädagogik findet meistens vormittags in der Pädagogik-Stammgruppe statt. Die Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht schließt sich in der Regel an die Pädagogikveranstaltung an. Nachmittags findet im Wechsel die Ausbildung in den beiden Fachdidaktiken und im Modulbereich statt. Der Modulbereich ist gegliedert in Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlmodule und wird über Ausschreibungen in einem Kompendium organisiert. Damit ab den Sommerferien verlässlich nur an 1,5 Tagen das Seminar besucht werden muss, sind im ersten Halbjahr Sondertermine und Kompaktwochen vorgesehen. 3.3 Führen eines Portfolios In Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd hat das Seminar, beginnend mit dem Wintersemester 2006/07, die Portfolioarbeit in die Ausbildung aufgenommen. Damit soll mit Blick auf eine neue Lernkultur die Eigenverantwortlichkeit der Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter in der Ausbildung, die Lernprozessbegleitung, das individuelle Lernen, die stärken- und ressourcenorientierte Ausbildung, sowie die Reflexion der Unterrichtsarbeit und des eigenen Lernprozesses begleitet werden. Im Hin- 12

13 blick auf die Umsetzung der Ausbildungsstandards und der Qualitätsentwicklung ist die Portfolioarbeit ein prozessorientiertes Element der Ausbildung. Was genau ist ein Portfolio? Ein Portfolio dokumentiert die Biografie des Lernens. Es begleitet die Entwicklung auf dem Weg zur Lehrerin bzw. zum Lehrer und spiegelt so die persönliche Weiterentwicklung wider. Individuell gesetzte Lernziele können im Portfolio dokumentiert und reflektiert werden und zeigen damit den persönlichen Lernprozess auf. Das Portfolio ist eine Mappe gesammelter und individuell erstellter und ausgewählter Arbeiten, eine Dokumentation des eigenen Lernprozesses. Es konzentriert sich auf die pädagogische, fachliche und erzieherische Arbeit einschließlich einer Reflexion dieses Arbeitsprozesses. Die zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ausgehändigte Dokumentationsmappe enthält zum einen begleitende Aufgaben und ermöglicht zum anderen individuelle Einträge, basierend auf eigenen Erfahrungen, die im Laufe der Ausbildung zum persönlichen Entwicklungstagebuch und zur Dokumentation einer individuellen Profilentwicklung ausgestaltet werden können. Im Rahmen des Pädagogischen Kolloquiums kann dieses persönliche Arbeits- und Entwicklungsdokument ins Prüfungsgespräch eingebracht werden. Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Portfolioarbeit sind die Begleitung von Seiten des Seminars in Pädagogik und in Fachdidaktikveranstaltungen sowie die aktive Ausgestaltung und Dokumentation der Reflexion durch die Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters. Wenn man über etwas spricht oder schreibt, sieht man, dass man mehr weiß, als man dachte. Jean Paul ( ; dt. Schriftsteller) 3.4 Kooperation in Tandems Für eine selbstverantwortliche und zielorientierte Ausbildungsgestaltung ist für die Lehramtsanwärterin und den Lehramtsanwärter eine Rückmeldung zum eigenen unterrichtlichen Handeln von besonderem Wert. Es wird daher von Seminarseite empfohlen, dass sich eigenverantwortlich Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner zusammenfinden, die ein Tandem oder eine Dreiergruppe bilden. Sie planen, gestalten und reflektieren gemeinsam Unterricht und dokumentieren ihre selbst formulierten Entwicklungsziele im Portfolio. Diese Form des Peerfeedback ist ein Teil des Beratungskonzepts am Seminar. Weitere Informationen dazu erteilen die Pädagogikausbilderinnen und Pädagogikausbilder in den Seminarveranstaltungen. 3.5 Modulveranstaltungen Überblick Im Rahmen der Modulveranstaltungen haben die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Möglichkeit, über die Ausbildung in Pädagogik und Fachdidaktik hinaus verschiedene Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule zur Erweiterung ihrer beruflichen Kompetenzen zu besuchen. Alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter besuchen Modulveranstaltungen im Umfang von 65 Ausbildungsstunden. 13

14 Durch Schwerpunktsetzungen im Bereich der Wahlmodule wird in Eigenverantwortung das persönliche und berufliche Profil ausgebildet. Pflichtmodule Oktober 2016 bis Januar 2017 SES Schuleingangsstufe Kooperation Kindergarten-Grundschule SES Schuleingangsstufe Grundlagen Schriftspracherwerb oder Arithmetik in der Eingangsstufe Inklusion und Kooperation Arbeiten in inklusiven Settings 19 Stunden 4 Stunden 8 Stunden 7 Stunden Wahlpflichtmodule Februar 2016 bis Juni 2016 SES Schuleingangsstufe Grundlagen zum Unterricht in der Schuleingangsstufe Multimedia-Kurse 20 Stunden 16 Stunden 4 Stunden Wahlmodule April 2016 bis Juli Stunden SES Schuleingangsstufe Vertiefende Angebote und Workshops Fachliche Grundlagen z.b. Nawi/ Sowi, Grundschulenglisch, Musik, Kunst,.. Persönlichkeitsentwicklung z.b. Präsenztraining, Supervision/ Coaching, Überfachliche Bereiche z.b. Theater, Multimedia, bewegte Schule, Prävention, Sucht/Gewalt,. Besondere Herausforderungen z.b. Interkulturelles Lernen, DaZ, Umgang mit Tod und Trauer,. 14

15 3.5.2 Pflichtmodule Pflichtmodule Schuleingangsstufe (SES) Das erste Pflichtmodul zur Schuleingangsstufe beinhaltet Grundlagen zur Kooperation Kindergarten- Grundschule und findet als gemeinsame Veranstaltung mit dem Institut für soziale Berufe St. Loreto statt. Der gemeinsame Austausch zwischen angehenden Erzieherinnen bzw. Erziehern und angehenden Lehrkräften nimmt hier einen Schwerpunkt ein. Termin: Donnerstag, 20. Oktober 2016: bis Uhr Die beiden darauffolgenden Pflichtmodule zur Schuleingangsstufe haben einen fachlichen Schwerpunkt. Innerhalb der beiden Pflichtmodule bekommen alle Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter mit dem Fach Deutsch Grundlagen zur Arithmetik in der Schuleingangsstufe vermittelt. Alle Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter mit dem Fach Mathematik erhalten Grundlagen zum Schriftspracherwerb. Termine: Donnerstag, 12. Januar 2017: bis Uhr und Donnerstag, 19. Januar 2017: bis Uhr Die Einteilung zu den jeweiligen fachlichen Grundlagen erfolgt durch die zuständigen Ausbilderinnen. Pflichtmodul Inklusion und Kooperation Das Pflichtmodul zur Inklusion und Kooperation beinhaltet die Hospitation bei einer inklusiven Lerngruppe sowie einen anschließenden Austausch in einer Expertenrunde zum Thema Inklusion. Dieses Modul findet innerhalb der Pädagogikgruppe statt Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodule Schuleingangsstufe (SES) Die Wahlpflichtmodule zur Schuleingangsstufe beinhalten grundlegende Themenbereiche zum Unterricht in der Schuleingangsstufe. Zu jedem Modul werden zwei Wahlangebote zu zwei Wahlterminen angeboten. Jede Lehramtsanwärterin bzw. jeder Lehramtsanwärter wählt ein Angebot zu einem der beiden Wahltermine ganz nach Interesse und/oder Bedarf. Themenbereiche der Wahlpflichtmodule Schuleingangsstufe : Modul 1: Grundlagen zum Lernen in der Schuleingangsstufe Modul 2: Unterrichtsorganisation in der Schuleingangsstufe inkl. Hospitation Modul 3: Hospitation in einer Kindertagesstätte Modul 4: Diagnose und Förderung an der Schnittstelle Kindergarten-Grundschule Alle Wahlpflichtmodule Schuleingangsschule finden innerhalb des ersten Ausbildungsabschnittes (Februar bis Juli 2016) statt. Wahlpflichtmodule Multimedia Die Wahlpflichtmodule Multimedia beinhalten den Besuch einer Veranstaltung zu einem der folgenden Themen: Präsentieren in der Grundschule Tablets: Unterrichtspraktische Ideen und Konzepte für die Grundschule 15

16 Die Inhalte der Veranstaltungen orientieren sich inhaltlich an wichtigen Aspekten der Medienbildung im Bildungsplan der Grundschule Wahlmodule Wahlmodule Schuleingangsstufe (SES) Die Wahlmodule zur Schuleingangsstufe beinhalten vertiefende Angebote und Workshops zum Unterricht in der Schuleingangsstufe. Das Angebot umfasst dabei Kurzmodule im Umfang von 4 Ausbildungsstunden und Langmodule im Umfang von 12 Ausbildungsstunden. Jede Lehramtsanwärterin bzw. jeder Lehramtsanwärter wählt Angebote ganz nach Interesse und/oder Bedarf. Durch eine Wahl weiterer Module zur Schuleingangsstufe (neben den Pflicht- und Wahlpflichtmodule) erfolgt eine Profilbildung im Bereich Schuleingangsstufe. Alle Wahlmodule zur Schuleingangsstufe finden im zweiten Ausbildungsabschnitt (November 2016 bis Juli 2017) statt. Wahlmodule fachliche Grundlagen Die Wahlmodule zu fachliche Grundlagen beinhalten Basisinformationen zur Methodik und Didaktik einzelner Fächer bzw. Fachbereiche. Es können beispielweise naturwissenschaftliche oder sozialwissenschaftliche Schwerpunkte im Rahmen des Sachunterrichts, Grundschulenglisch, Musik oder Kunst etc. angeboten werden. Das Angebot umfasst für jedes Angebot in der Regel ein Langmodul im Umfang von 12 Ausbildungsstunden. Die Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter haben so die Möglichkeit, sich Basiswissen in einem nicht studierten Fach anzueignen. Alle Wahlmodule zu fachlichen Grundlagen finden im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt (März 2016 bis Juli 2017) statt. Wahlmodule Persönlichkeitsentwicklung Die Wahlmodule zur persönlichen Weiterentwicklung haben ihren Schwerpunkt bei der ganz individuellen Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit. Angebote wie zum Beispiel Präsenztraining, Supervision/Coaching und Erlebnispädagogik können hierzu wahrgenommen werden. Das Angebot umfasst dabei Kurzmodule im Umfang von 4 Ausbildungsstunden und Langmodule im Umfang von 12 Ausbildungsstunden. Alle Wahlmodule zur persönlichen Weiterentwicklung finden im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt (März 2016 bis Juli 2017) statt. Wahlmodule überfachliche Bereiche Die Wahlmodule zu überfachlichen Bereichen bieten grundlegende Informationen über die regulären Unterrichtsinhalte hinaus. Angebote zu Theater, Kunst, Multimedia, Suchtprävention und Bewegtem Unterricht können hier wahrgenommen werden. Das Angebot umfasst dabei Kurzmodule im Umfang von 4 Ausbildungsstunden und Langmodule im Umfang von 12 Ausbildungsstunden. Alle Wahlmodule zu überfachlichen Bereichen finden im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt (März 2016 bis Juli 2017) statt. 16

17 Wahlmodule besondere Herausforderungen Die Wahlmodule zu besondere Herausforderungen im beruflichen Alltag, wie zum Beispiel Interkulturelles Lernen, Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Umgang mit Tod und Trauer bieten den Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärtern die Möglichkeit, sich grundlegend mit diesen besonders fordernden Inhalten des unterrichtlichen Alltags auseinanderzusetzen. Das Angebot umfasst dabei Kurzmodule im Umfang von 4 Ausbildungsstunden und Langmodule im Umfang von 12 Ausbildungsstunden. Alle Wahlmodule zu besonderen Herausforderungen finden im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt (März 2016 bis Juli 2017) statt Anmeldeverfahren Pflichtmodule Alle Lehreramtsanwärterinnen und Lehreramtsanwärter werden automatisch zu den Pflichtveranstaltungen angemeldet. Die Teilnehmerlisten werden rechtzeitig auf Moodle veröffentlicht. Wahlpflichtmodule Alle Wahlpflichtmodule finden im ersten Ausbildungsabschnitt (Februar bis Juli 2016) statt. Die konkreten Termine sowie Themen der jeweiligen Veranstaltungen können nach individuellem Bedarf und/oder Interesse gewählt werden. Anmeldezeitraum: Dienstag, 2. Februar (20.00 Uhr) bis Mittwoch, 3. Februar (20.00 Uhr) Wahlmodule Innerhalb der verbleibenden 26 Ausbildungsstunden im Bereich der Modulveranstaltungen bilden alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Eigenverantwortung ihr persönliches und berufliches Profil aus. Zur Wahl stehen vertiefende und grundlegende Angebote. Der Umfang der Wahlmodule beträgt 4 Stunden (Kurzmodul) oder 12 Stunden (Langmodul). Vertiefende Angebote und Workshops finden zum Unterricht in der Schuleingangsstufe und im Multimediabereich statt. Grundlegende Angebote finden zu unterschiedlichen Schwerpunkten statt: Fachliche Grundlagen, wie zum Beispiel naturwissenschaftliche Schwerpunkte im Rahmen des Sachunterrichts oder sozialwissenschaftliche Schwerpunkte im Rahmen des Sachunterrichts oder Englisch in der Grundschule Persönliche Weiterentwicklung, wie zum Beispiel Präsenztraining, Supervision/Coaching, Erlebnispädagogik Überfachliche Bereiche, wie zum Beispiel Bewegter Unterricht, Theater, Kunst, Multimedia Besondere Herausforderungen, wie zum Beispiel Interkulturelles Lernen, DaZ, Umgang mit Tod und Trauer Anmeldezeiträume: Montag, 22. Februar 2016 (20.00 Uhr) Freitag, 25. Februar 2016 (20.00 Uhr) für die Wahlmodule bis Juli 2016 Montag, 12. September 2016 (20.00 Uhr) Mittwoch, 14. September 2016 (20.00 Uhr) für die Wahlmodule bis Dezember

18 Montag, 8. Mai 2017 (20.00 Uhr) Mittwoch, 10. Mai 2017 (20.00 Uhr) für die Wahlmodule bis Juli 2017 Für alle besuchten Module erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als Nachweis eine Teilnahmebescheinigung. 3.6 Veranstaltungen Multimedia Blended Learning Organisatorische Rahmenbedingungen: Alle Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter können während ihrer Ausbildungszeit zwei voll ausgestattete Computerräume nutzen. Hierfür erhalten sie einen individuellen Benutzeraccount (Benutzername, Passwort). Anmeldungen zu Veranstaltungen und sämtlichen Evaluationen erfolgen ausschließlich auf elektronischem Weg. Am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung wird die E-Learning-Plattform Moodle benutzt. Sie findet in folgenden Bereichen Anwendung: verpflichtende Blended Learning-Veranstaltungen in Pädagogik in Fachdidaktiken Multimediaveranstaltungen Organisatorisches wie Kursanmeldungen und Information der Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter als zusätzliches Lernangebot und Fördermaßnahme Zu Beginn der Ausbildung erhalten alle einen Account auf dieser Plattform. Die Nutzung dieser E-Learning-Plattform ist Teil der Ausbildung und somit für alle Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter verpflichtend. Ansprechpartner am Seminar sind: Carmen Böhringer (Bereichsleiterin u. a. für den Fachbereich Multimedia; Teletutorin) Cornelia Batsch-Weber (Fachleiterin, Teletutorin, Moodle-Administration, Multimedia-Kurse) Andreas Kuhn (Fachleiter, Teletutor, Moodle- und Website-Administration, Multimedia-Kurse) Johannes Knies (Administrator Ausbildungsnetz) Ausbildung Eine Grundkompetenz der Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter ist das Wissen über informations- und kommunikationstechnologische Zusammenhänge und das Beherrschen von Anwendungen auf dem Computer und der digitalen Medien. Im neuen Bildungsplan wird sich die Leitperspektive "Medienbildung" in allen Fachcurricula widerspiegeln. Daher ist es für alle Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich ihre eigene Medienkompetenz weiterzuentwickeln. Für die Ausbildung am Seminar bedeutet dies, dass zur Vermittlung von grundlegenden Medienkompetenzen alle Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter eine Multimedia-Veranstaltung verpflichtend besuchen. Diese Multimedia-Veranstaltung orientiert sich inhaltlich an wichtigen Aspekten der Medienbildung im 18

19 Bildungsplan, wie z.b. dem digitalen Präsentieren. Des Weiteren sind Aspekte der Medienbildung durch einen seminarinternen Medienbildungsplan in die Pädagogik, das Schulrecht, die einzelnen Fachbereiche und im fächerverbindenden Arbeiten integriert. Um Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter bedarfsorientiert in der Entwicklung der eigenen Medienkompetenz zu unterstützen, stehen im Wahlbereich weitere Multimedia-Veranstaltungen zur Auswahl. Vorausgesetzt werden grundlegende Erfahrungen mit einem Betriebssystem und Standardsoftware. Die Ausbildung ist im Medienkonzept des Seminars verankert (siehe Homepage). 3.7 Beratung in der Ausbildung Neben Beratungsgesprächen im Rahmen der Nachbesprechungen von Unterrichtsbesuchen, gehören vertiefende Beratungsangebote und Supervision zu wichtigen Elementen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst Beratungsprinzipien Ziel von Beratungen ist: Schärfung der Wahrnehmungs- und Reflexionsfähigkeit der Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter Stärkung der Lehrerpersönlichkeit durch positives Feedback Thematisierung subjektiver Sichtweisen Anregung und Unterstützung der Veränderung subjektiver Sichtweisen durch konfrontative Methoden modellhafte Erfahrbarmachung professioneller Gesprächsführung Prinzipien bei der Gesprächsgestaltung: Atmosphäre der Wertschätzung und Akzeptanz Transparenz der Beratungsinhalte Ritualisierung und Visualisierung des Gesprächsablaufs Zielvereinbarungen und Beratungsprotokoll Beratungsfelder Unterrichtsberatung - Unterrichtsbesuche durch Ausbilderinnen und Ausbilder an den Schulen der Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter - Gruppenberatung, z.b. beim Hospitationstag Kollegiale Unterrichtsberatungen in Pädagogik und Fachdidaktik Ausbildungsgespräche Beratung und Unterstützung bei individuellen Problemen und Belastungen Individuelle Beratungsangebote 19

20 Supervisionsangebote Präsenztraining Unterrichtsberatung Grundlage für die Beratung bildet das vom Ministerium erstellte Beratungskonzept, nach dem folgende Bereiche in Unterrichtsberatungen berücksichtigt werden sollen: Unterricht und schulische Erziehung Interdisziplinäre Dimension Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichts Person der Lehrerin bzw. des Lehrers Kollegiale Unterrichtsberatungen in Pädagogik und Fachdidaktik Die kollegiale Unterrichtsberatung ist ein Verfahren, mit dem gemeinsame Beobachtungen, Erlebnisse und Erfahrungen in einer kollegialen Gruppe ausgewertet werden können. Haupteinsatzbereich des Verfahrens ist die Nachbesprechung von Hospitationsstunden. Ziel ist es, der hospitierten Person Rückmeldungen und Impulse zu der von ihr gehaltenen Stunde zu geben, damit sie als Experte bzw. als Expertin ihrer selbst ihr Handeln reflektieren und weiterentwickeln kann. Kollegiale Unterrichtsberatung findet Anwendung in Gruppen, die eine Stärke von ca. 7 bis 10 Personen haben. Eine Sitzung umfasst in aller Regel ca. 60 bis 75 Minuten. Denkbar sind auch ohne weiteres größere Gruppen, für die allerdings mehr Zeit einzuplanen ist. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es sowohl auf der Inhalts- als auch auf der Prozessebene einer eindeutigen Struktur unterliegt, die allen Gesprächsbeteiligten bekannt ist. Genaue Rollenverteilung und ein Ablaufplan dienen als Strukturierungshilfe für die kollegiale Beratung. Innerhalb der Pädagogikveranstaltungen wird zweimal an Ausbildungsschulen die Methode der kollegialen Unterrichtsberatung durchgeführt. In Fachdidaktikveranstaltungen kann eine kollegiale Unterrichtsberatung optional stattfinden. Um die Ausbildungspartnerschaft Schule Seminar zu intensivieren, sind zu diesen Veranstaltungen auch Schulleiterinnen bzw. Schulleiter und Mentorinnen bzw. Mentoren herzlich eingeladen Beratung und Unterstützung bei individuellen Problemen und Belastungen Der Beruf des Lehrers/der Lehrerin ist komplex und bietet vielfältige Herausforderungen. Die sich ständig wandelnden Ansprüche des Bildungssystems im Allgemeinen sowie der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, schwierigen Schülern, Eltern und die damit verbundenen Rollenerwartungen stellen eine hohe Anforderung an Person, Urteilsvermögen, Spontaneität und den Umgang mit Konflikten dar. Nicht alle fühlen sich diesen Herausforderungen gewachsen. Darüber hinaus können sich besondere Situationen im schulischen oder auch im privaten Bereich zusätzlich belastend auswirken. Das Seminar bietet die Möglichkeit, durch verschiedene Angebote die beruflichen Kompetenzen zu erweitern und auch bei individuellen Schwierigkeiten und Problemen geeignete Ansprechpartner aufzusuchen. 20

21 Ziel ist es, die vielseitigen Herausforderungen in der komplexen Rolle als Lehrerin bzw. als Lehrer annehmen und bewältigen zu können sowie alle darin zu unterstützen. Folgende Angebote sind möglich: Individuelle Beratungsangebote Außerhalb der regulären Veranstaltung gibt es nach individueller Terminabsprache Einzelberatungen zur Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten und Problemen. Supervision (Wahlmodul) Supervision begleitet und unterstützt Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter bei der Entwicklung ihrer beruflichen Identität und ihrer Handlungskompetenzen in der Schule. In der Supervisionsgruppe haben sie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen aktuelle Anliegen oder Schwierigkeiten einzubringen. Eingefahrene Denk- und Verhaltensmuster können überdacht werden. Gemeinsam mit der Supervisorin und der Gruppe werden individuelle Lösungen und Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer gewinnen dadurch an Klarheit und Sicherheit für ihr Auftreten und Handeln als Lehrperson. Präsenztraining (Wahlmodul) Im Mittelpunkt des Präsenztrainings steht die Auseinandersetzung mit dem eigenen sicheren Auftreten vor einer Klasse, aber auch vor Eltern und vor dem Kollegium. Elemente sind dabei die Körpersprache, der Atem und die Stimme. Selbstbewusstes Auftreten beginnt im inneren Erleben und zeigt sich dann in äußeren Merkmalen. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, an Ihrer inneren und äußeren Haltung sowie am Einklang von Auftritt und Absicht zu arbeiten Ausbildungsgespräche Ausbildungsgespräche sind ein professionelles Instrument, das der Reflexion der Ausbildungsprozesse im Vorbereitungsdienst dient. Sie sind zu verstehen als Klärungs- und Unterstützungsgespräche für die Lehramtsanwärterin bzw. den Lehramtsanwärter. In den Blick genommen wird die individuelle berufliche Entwicklung bezogen auf Stärken und Entwicklungsfelder (z.b. im Bereich Lehrerpersönlichkeit, Klassenführung, Unterricht). Am Gespräch beteiligt sind die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, die Mentorin oder der Mentor und eine Ausbilderin bzw. ein Ausbilder, zumeist die Pädagogin bzw. der Pädagoge. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Gespräche dialogisch, prozess- und ressourcenorientiert durchgeführt werden. Gesprächsergebnisse, wie Zielvereinbarungen und eine Sammlung möglicher Handlungsschritte sowie Unterstützungsangebote, werden festgehalten. Das erste Ausbildungsgespräch findet im ersten Ausbildungsabschnitt zwischen Mai und Juli 2016 gekoppelt an einen Unterrichtsbesuch des Pädagogikausbilders bzw. der Pädagogikausbilderin statt. Ein weiteres Ausbildungsgespräch findet dann vor den Prüfungen ( 21) statt und hat bilanzierenden Charakter mit Ausblick auf den dritten Ausbildungsabschnitt. Zudem kann auf Wunsch nach Bestehen der (in 17 Nummern 2 bis 6 genannten) Prüfungsteile ein Bilanzgespräch mit Blick auf die Berufseingangsphase stattfinden, das sich an den individuellen Bedürfnissen der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters orientiert. 21

22 3.8 Treffpunkt Grundschule Der "Treffpunkt Grundschule" (im Raum 124) ist eine praxisorientierte Einrichtung des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Abteilung GS) Schwäbisch Gmünd und verfolgt mehrere Intentionen: Unterstützung und Beratung der Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter bei unterrichtspraktischen Fragestellungen insbesondere im Fach Sachunterricht. Im Rahmen von festen Öffnungszeiten an Seminartagen - und nach Vereinbarung - können Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter kompetente Beratung bei Fragen zur Unterrichtsplanung bekommen. Materialien zu zahlreichen aktuellen Themen können eingesehen und ausgeliehen werden. Wechselausstellungen über erprobte fächerverbindende Unterrichtseinheiten geben Anregungen für den eigenen Unterricht. Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung. Eines der Bindeglieder zwischen Seminar und Schule In regelmäßigen Abständen bietet das Team des Treffpunkts Grundschule Fortbildungen für Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter, Mentorinnen bzw. Mentoren und Lehrerinnen bzw. Lehrer an. Der Schwerpunkt dieser Fortbildungsreihe liegt auf der praktischen Umsetzung des aktuellen Bildungsplans im Bereich Sachunterricht. Die Ausschreibungen zu den jeweiligen Fortbildungsangeboten erfolgen online direkt an unsere Ausbildungsschulen. Ansprechpartnerinnen: Marianne Hahn, Fachleiterin Birgit Wiedenmann, Bereichsleiterin Tel /

23 4 Ausbildung an Schule und Seminar 4.1 Ausbildung an der Schule Die Ausbildung an der Schule erfolgt schwerpunktmäßig an der Schule, die der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter zugewiesen wird. Für die Ausbildung vor Ort ist die Schulleitung im Einvernehmen mit der Leitung des Seminars verantwortlich. Erster Ausbildungsabschnitt: (Februar bis Juli) Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr, in welchem die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter nicht selbstständig unterrichtet. Sie/er hospitiert und unterrichtet im Umfang von etwa 12 Wochenstunden in den Klassen der Mentorinnen und Mentoren und nimmt darüber hinaus an allen Schulveranstaltungen aktiv teil. Ziel ist der stufenweise Übergang vom Hospitieren zu eigenen Unterrichtsstunden. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterrichtserfahrungen und Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in ihren Fächern sehr unterschiedlich sind, sodass ihnen durch eine kontinuierliche Begleitung und Beratung durch die Mentorinnen und Mentoren eine Hinführung zum eigenverantwortlichen Unterricht ermöglicht wird. Lehraufträge im zweiten Ausbildungsabschnitt Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legt vor dem zweiten Ausbildungsabschnitt den Lehrauftrag fest in der Regel 13 Wochenstunden. Ein Lehrauftrag ist in Klassenstufe 1/2 zu übernehmen. Sie/Er achtet bei der Stundenplangestaltung darauf, dass die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter mit den Mentorinnen und Mentoren auch im zweiten Ausbildungsabschnitt genügend Zeit für gegenseitige Unterrichtsbesuche und Besprechungen haben. Zweiter Ausbildungsabschnitt: Selbstständiger Unterricht (September bis Juli) Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein volles Schuljahr. In diesem Zeitraum unterrichten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter selbstständig 13 Wochenstunden davon mindestens 11 Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Mindestens ein Lehrauftrag ist in Klasse 1/2 zu übernehmen. (GPO II 13, Abs. 4) Auch hier stehen die Mentorinnen und Mentoren bei Bedarf beratend zur Seite und unterstützen so die zunehmende Eigenverantwortung der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Beratungsbesuche durch Lehrbeauftragte: Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter erhält während des Vorbereitungsdienstes in jedem Fach mindestens drei beratende Unterrichtsbesuche. Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder vereinbart einen Termin mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter, zu dem die Schulleitung und die Mentorinnen und Mentoren eingeladen werden. Unmittelbar nach jedem Besuch wird ein Beratungsgespräch geführt, an dem auch die Mentorin bzw. der Mentor und die Schulleitung nach Möglichkeit teilnehmen. Die Ausbilderin oder der Ausbilder verfasst ein Ergebnisprotokoll, das die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter und die Pädagogin bzw. der Pädagoge erhalten. 23

24 Unterrichtsbesuche durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Der Schulleiter ist verpflichtet, die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Bestehen Bedenken im Hinblick auf den eigenverantwortlichen Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt, sollte baldmöglichst (bis spätestens Pfingsten) Kontakt mit der Seminarleitung aufgenommen werden. Schulkunde Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin oder bzw. der Schulleiter die Lehramtsanwärterin und den Lehramtsanwärter regelmäßig (im Allgemeinen wöchentlich) in Schulkunde aus. Schriftliche Schulleiterbeurteilung Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt etwa drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Beurteilung über die Berufsfähigkeit der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters und beteiligt hierbei die Mentorinnen und Mentoren und die Ausbildungslehrkräfte (GPO II 13, Abs. 5,6). Beurteilt werden vorrangig die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen sowie Schule Mitgestalten. Kriterien für die Beurteilung und Bewertung stehen auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamts. 4.2 Leitlinien für die Ausbildung in der Schule Ausgehend von den pädagogischen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie den Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter während des Studiums erworben haben, hat die Ausbildung an Seminar und Schule das Ziel, die berufsfeldbezogenen Handlungskompetenzen weiter zu entwickeln. Von den Mentorinnen und Mentoren werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auf der Grundlage der aktuell gültigen Bildungspläne eingeführt in zeitgemäße Formen des Lehrens und Lernens, in die zentralen Themen und Aufgaben der Schule und in Formen der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern. In diesem Prozess entwickeln die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine in pädagogischer Verantwortung handelnde Lehrerpersönlichkeit. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Im gesamten ersten Ausbildungsabschnitt: hospitieren im Unterricht ihrer Mentorinnen und Mentoren und ggf. anderer Kolleginnen und Kollegen. legen vor jeder zu haltenden Unterrichtsstunde/Lernsequenz der Mentorin oder dem Mentor eine schriftliche Vorbereitung (Verlaufsskizze) vor. dokumentieren ihre schriftliche Vorbereitung von Unterrichtsstunden/Lernsequenzen und ggfs. deren Reflexion. besprechen mit der Mentorin und dem Mentor allgemeine Unterrichts- und Erziehungsaufgaben sowie Handlungsmöglichkeiten. nehmen an der regelmäßigen Schulkundeveranstaltung der Schulleitung teil. 24

25 machen sich mit dem Profil der Schule vertraut. nehmen an Klassenpflegschaftssitzungen teil. nehmen an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil. In den ersten vier Wochen: informieren sich über Formen der Organisation der Schule (Infotafeln, Informationsfluss, usw.). informieren sich über Arbeitsmittel und Einrichtungen an der Schule (Kopierer, Fachräume, Sammlungsräume, usw.). erstellen zusammen mit ihren Mentorinnen und Mentoren einen Stundenplan und berücksichtigen darüber hinaus Zeiten für die Vor- und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden. erhalten in der Phase Schule kompakt Einblicke in den Unterricht der Mentorinnen und Mentoren, der Tandempartnerin/des Tandempartners, in anderen Klassen und Klassenstufen sowie über die studierten Fächer hinaus. nehmen Einsicht in die Stoffverteilungspläne der Mentorinnen und Mentoren. beginnen in der Phase Schule kompakt mit eigenen Unterrichtsversuchen, planen zunehmend zusammenhängende Unterrichtssequenzen, mit Ziel, in der letzten Woche von Schule kompakt 10 Stunden zu unterrichten. erhalten bei der Unterrichtsplanung und der Materialbeschaffung Unterstützung von Mentorinnen und Mentoren. begleiten eine Schulklasse einen ganzen Schultag. begleiten einen Lehrerin oder einen Lehrer einen ganzen Schultag. bearbeiten die vom Seminar erteilten Portfolio- bzw. Beobachtungsaufgaben. Bis zu den Pfingstferien: unterrichten zunehmend 12 Stunden an der Schule wöchentlich und hospitieren in den jeweils verbleibenden Stunden im Unterricht der Mentorinnen und Mentoren sowie anderen Lehrkräften. reflektieren die gehaltenen Stunden mit den Mentorinnen und Mentoren. erhalten einen Einblick in die Aufgaben der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers. nehmen Einblick in die Planung und Durchführung von Unterrichtsstunden/Lernsequenzen in heterogenen Lerngruppen sowie in Beratungssituationen mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern. vereinbaren mit den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars in Absprache mit Schulleitung und Mentorinnen und Mentoren die Termine für die beratenden Unterrichtsbesuche. erhalten einen Termin für das erste Ausbildungsgespräch, an dem Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter, Schulleitung, Mentorinnen und Mentoren sowie eine Seminarausbilderin oder ein Seminarausbilder teilnehmen. nehmen an Schulveranstaltungen teil. Bis zu den Sommerferien: übernehmen die Planung und Umsetzung von Unterrichtseinheiten. konzipieren zusammen mit den Mentorinnen und Mentoren eine Leistungsfeststellung oder Lernstanderhebung und übernehmen Korrekturaufgaben und reflektieren darüber. 25

26 achten bei ihren Lehrauftragswünschen für den zweiten Ausbildungsabschnitt darauf, dass mindestens ein Lehrauftrag in der Schuleingangsstufe sowie im Fach Deutsch oder Mathematik übernommen werden muss (kontinuierliche Lehraufträge in Höhe von mindestens 11 Stunden, in den beiden studierten Fächern, auf jeden Fall in Deutsch oder Mathematik; insgesamt 13 Stunden). Im gesamten zweiten Ausbildungsabschnitt: dokumentieren weiterhin ihre schriftlichen Planungen von Unterrichtsstunden/Lernsequenzen und ggfs. deren Reflexionen. besprechen mit der Mentorin oder dem Mentor wichtige Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. nehmen als Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an Konferenzen teil. Vor Beginn des neuen Schuljahres: informieren sich über die Klassen und über schulinterne Beschlüsse. informieren sich über Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich der Gewichtung von Schülerleistungen (Transparenzerlass) bzw. über schulinterne Regelungen (z.b. Coachinggespräche und Lernstanderhebungen). erstellen für jedes Fach/Fächerverbund einen Stoffverteilungsplan und berücksichtigen dabei die Beschlüsse bezüglich der Jahresplanung der Schule und das Schulcurriculum. Vor den Weihnachtsferien: wählen, in welchen beiden Ausbildungsfächern sie den ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf vorsehen und in welchem sie den mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung mit einer Planungsskizze abgeben. legen bis Mitte Oktober das mit einer Ausbilderin oder einem Ausbilder des Seminars abgesprochene Thema der Hausarbeit zur Genehmigung vor. erarbeiten und erproben das pädagogische Handlungsfeld für die Hausarbeit. geben den Mentorinnen und Mentoren regelmäßig Einblick in ihren Unterricht, in die schriftlichen Planungen und reflektieren Unterrichtsstunden/Lernsequenzen mit den Mentorinnen und Mentoren. geben den Mentorinnen und Mentoren sowie der Schulleitung Einblick in die schriftlichen Planungen der Unterrichtsstunden/Lernsequenzen. vergewissern sich bei den Mentorinnen und Mentoren bezüglich Fragen der Leistungsfeststellung oder Lernstanderhebung. Bis zu den Prüfungslehrproben: geben den Mentorinnen und Mentoren regelmäßig Einblick in ihren Unterricht und reflektieren Unterrichtsstunden/Lernsequenzen mit den Mentorinnen und Mentoren. erhalten einen Termin für das zweite Ausbildungsgespräch, an dem Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter, Schulleitung, Mentorinnen und Mentoren sowie eine Seminarausbilderin oder ein Seminarausbilder teilnehmen. erstellen die Stoffverteilungspläne für den Prüfungslehrprobenzeitraum. 26

27 halten auf eigenen Wunsch im Rahmen der Besuche durch die Mentorinnen und Mentoren einen mündlichen Vortrag mit Überlegungen zur Unterrichtsplanung vor Beginn der Unterrichtsstunde/Lernsequenz und reflektieren diesen bei der nachfolgenden Beratung. Bis zu den Sommerferien: nehmen an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil. informieren sich vertieft über die Aufgaben und Pflichten einer Klassenlehrerin bzw. eines Klassenlehrers. 4.3 Leitlinien für die Ausbildung an der Schule Mentorinnen und Mentoren Die Mentorinnen und Mentoren sind für das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung GWRHS Schwäbisch Gmünd wichtige Ausbildungspartner. Sie fördern die fachlichen, didaktisch-methodischen und erzieherischen Potenziale der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Auf der Grundlage der aktuellen Bildungspläne führen sie ein u.a. in zeitgemäße Formen des Lehrens und Lernens, in die zentralen Themen und Aufgaben der Schule und in Formen der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern. Die Mentorin oder der Mentor... Im gesamten ersten Ausbildungsabschnitt: unterstützt die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter auf ihrem/seinem Weg zur Entwicklung eines eigenständigen Unterrichtens und erzieherischen Wirkens. unterstützt die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter beim Planen und Reflektieren von Unterrichtsstunden/Lernsequenzen. lässt sich für jede Unterrichtsstunde/Lernsequenz die schriftliche Vorbereitung (Verlaufsskizze) der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters vorlegen. macht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter mit dem Profil der Schule und dem Schulcurriculum vertraut. weist die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter anhand praktischer Beispiele in die Bedeutung der Elternarbeit ein. ermöglicht die Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungen ihrer/seiner Klasse; und führt in die Aufgaben einer Klassenlehrerin, eines Klassenlehrers ein. ermöglicht die aktive Teilnahme der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. tauscht sich mit den anderen Mentorinnen oder Mentoren über die Fortschritte der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters aus, damit die/der an den Ausbildungsgesprächen teilnehmende Mentorin oder Mentor über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in allen Fächern informiert ist. 27

28 In den ersten 4 Wochen: bemüht sich um eine rasche Integration der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters ins Kollegium. informiert die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter über Formen der Organisation der Schule (Infotafeln, Informationsfluss sowie über Arbeitsmittel und Einrichtungen (Kopierer, Fachräume, Sammlungsräume, usw.). bietet der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter in der ersten Woche vielfältige Hospitationsmöglichkeiten im Unterricht. erstellt in der Phase Schule kompakt zusammen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter einen Stundenplan und berücksichtigt darüber hinaus Zeiten für die Vor- und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden. gibt der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter im Rahmen von Unterrichtshospitationen Einblicke in verschiedene fachtypische Arbeitsformen, Methoden und Stundentypen (Einführungsstunden, Übungsstunden, usw.). gibt der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter den eigenen Stoffverteilungsplan. führt die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter schrittweise zu eigenen Unterrichtsversuchen und unterstützen sie/ihn bei der Unterrichtsplanung und Materialbeschaffung. gibt der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, eine Schulklasse einen ganzen Schultag zu begleiten. gibt der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, eine Lehrerin oder einen Lehrer einen ganzen Schultag zu begleiten. Bis zu den Pfingstferien: gibt der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, 12 Stunden an der Schule in zunehmendem Maße zu unterrichten und die jeweils verbleibenden Stunden im eigenen Unterricht zu hospitieren. bespricht mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter regelmäßig die schriftlich vorgelegte Planung von Unterrichtsstunden/Lernsequenzen und reflektiert über die Beobachtungen aus den durchgeführten Unterrichtsstunden/Lernsequenzen. berät die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter in Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. gibt Einblick in die Planung und Durchführung von Unterrichtssunden/Lernsequenzen in heterogenen Lerngruppen sowie in Beratungssituationen mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern. Bis zu den Sommerferien: ermöglicht die Planung und Umsetzung einer ganzen Unterrichtseinheit. konzipiert zusammen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter eine Leistungsfeststellung oder Lernstanderhebung und überträgt ihr/ihm ausgewählte Korrekturaufgaben. nimmt an den Beratungsbesuchen der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars und an den Beratungsgesprächen teil. nimmt am ersten Ausbildungsgespräch zusammen mit Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter, Schulleitung sowie einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder teil. 28

29 beurteilt zusammen mit der Schulleitung und den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars, ob die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter im zweiten Ausbildungsabschnitt selbstständig unterrichten kann. unterstützt die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter bei den Planungen für das neue Schuljahr. achtet bei der Lehrauftragsverteilung für den zweiten Ausbildungsabschnitt darauf, dass mindestens ein Lehrauftrag in der Schuleingangsstufe sowie im Fach Deutsch oder Mathematik übernommen werden muss. Insgesamt werden in der Regel 13 Wochenstunden selbstständig unterrichtet, davon mindestens 11 Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Vor Beginn des neuen Schuljahres: berät die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter bei der Erstellung der Stoffverteilungspläne. informiert die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter über schulinterne Beschlüsse und über Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich der Gewichtung von Schülerleistungen (Transparenzerlass) bzw. über schulinterne Regelungen von Coachinggesprächen und Lernstanderhebungen. Bis zu den Weihnachtsferien: besucht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter regelmäßig im Unterricht und führt mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter Beratungsgespräche. unterstützt die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter bezüglich allgemeiner Fragen der Leistungsfeststellung und der Gestaltung von Lernstanderhebungen. nimmt an den Beratungsbesuchen der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars und an den Beratungsgesprächen teil. nimmt Einblick in die schriftlichen Planungen von Unterrichtsstunden/Lernsequenzen der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. unterstützt die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter bei Fragen zu Klassenpflegschaftssitzungen, Elternsprechstunden, Fachkonferenzen usw. unterstützt ggfs. die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter bei der Bewältigung von Konflikten. tauscht sich mit den anderen Mentorinnen und Mentoren über die Fortschritte der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters aus, damit die/der am zweiten Ausbildungsgespräch teilnehmende Mentorin oder Mentor über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in allen Fächern informiert ist. Bis zu den Prüfungslehrproben: besucht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter weiterhin im Unterricht und führt mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter Beratungsgespräche. ermöglicht im Rahmen dieser Besuche der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter auf deren Wunsch, einen mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung vor Beginn der Unterrichtsstunde/Lernsequenz zu halten und diesen bei der folgenden Beratung zu reflektieren. nimmt am zweiten Ausbildungsgespräch zusammen mit Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter, Schulleitung sowie einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder teil. 29

30 Bis zu den Osterferien: gibt der Schulleitung Rückmeldung über den Ausbildungsprozess und den erreichten Ausbildungsstand zur Erstellung des Schulleitergutachtens. Nach den Pfingstferien: ermöglicht die Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen der Klassen bzw. der Schule. 4.4 Hinweise für Schulleiterinnen und Schulleiter Krankmeldung Im Krankheitsfall an Schultagen benachrichtigt die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter direkt und unverzüglich die Schule (rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts). Die Krankmeldung wird von dort aus an das Seminar weitergeleitet. Dauert die Erkrankung länger als eine Woche, so benötigt die Schule eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt. Das Original ist auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das Seminar weiterzuleiten. An Seminartagen ist das Seminar bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch oder per Mail zu informieren. Ebenso muss die Schule benachrichtigt werden. Freistellung von Seminarveranstaltungen Über eine Beurlaubung an Seminartagen wegen schulischer Veranstaltungen (z.b. Schullandheim) entscheidet die Seminarleitung auf Antrag. Die Beantragung einer Freistellung ist schriftlich (Formular) mindestens zwei Wochen vor Antritt über die Schulleitung bei der Seminarleitung zu entrichten. Organisation Schulleitung und Mentoren erstellen unter Einbeziehung der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters einen Organisationsplan für den ersten Ausbildungsabschnitt. Schulkunde Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin oder bzw. der Schulleiter die Lehramtsanwärterin und den Lehramtsanwärter regelmäßig (im Allgemeinen wöchentlich) in Schulkunde aus. Unterrichtsbesuche Der Schulleiter ist verpflichtet, die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Bestehen Bedenken im Hinblick auf den selbstständigen Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt, sollte unverzüglich Kontakt mit der Seminarleitung aufgenommen werden. Lehraufträge im zweiten Ausbildungsabschnitt Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legt vor dem zweiten Ausbildungsabschnitt den Lehrauftrag mit in der Regel 13 Wochenstunden fest, davon mindestens 11 Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen: Diese sollen die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Mathematik oder Deutsch. Ein Lehrauftrag ist in der Schuleingangsstufe zu übernehmen. (GPO II 13, Abs. 4) Die Schulleitung achtet bei der Stundenplangestaltung darauf, dass die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter mit den Mentorinnen und 30

31 Mentoren auch im zweiten Ausbildungsabschnitt genügend Zeit für gegenseitige Unterrichtsbesuche und Besprechungen hat. Ausbildungsgespräche Während des Vorbereitungsdienstes finden zwei verbindliche Ausbildungsgespräche statt, an welchen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie Mentorin bzw. Mentor und eine Ausbilderin bzw. Ausbilder sowie die Lehramtsanwärterin bzw. Lehramtsanwärter teilnehmen. Schriftliche Schulleiterbeurteilung Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt etwa drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Beurteilung über die Berufsfähigkeit der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters und beteiligt hierbei die Mentorinnen und Mentoren. Beurteilt werden vorrangig die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen sowie Schule Mitgestalten. Kriterien für die Beurteilung und Bewertung stehen auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamts. Die Schulleiterbeurteilung steht bis zum Ende der Ausbildung unter Änderungsvorbehalt. 4.5 Unterrichtsbesuche Die Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter erhalten von ihren Ausbilderinnen und Ausbildern am Seminar in jedem Ausbildungsfach mindestens drei Unterrichtsbesuche, vgl. GPO II 12 Abs. 2, Satz 1. Der erste Unterrichtsbesuch eines jeden Faches findet im ersten Ausbildungsabschnitt (möglichst bis Ende Juni) statt. Die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter fertigt vor jedem Unterrichtsbesuch entweder einen ausführlichen Unterrichtsentwurf oder eine schriftliche Planungsskizze an, die mündlich vorgetragen wird. An diesen Unterrichtsbesuchen nehmen außer der Ausbilderin oder dem Ausbilder in der Regel auch der Schulleiter bzw. die Schulleiterin der Ausbildungsschule und der Mentor bzw. die Mentorin teil. Unmittelbar nach jedem Besuch wird ein Beratungsgespräch geführt und danach ein Ergebnisprotokoll verfasst. Die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter und die zuständige Ausbilderin bzw. der Ausbilder in Pädagogik erhalten eine Fertigung des Protokolls. Die beratenden Besuche werden von den Ausbilderinnen und Ausbildern in Absprache mit den Lehramtsanwärterinnen bzw. den Lehramtsanwärtern und den Schulleitungen organisiert und letzteren spätestens eine Woche zuvor schriftlich angekündigt. 31

32 4.6 Leitlinien zur Unterrichtsplanung Schriftlicher ausführlicher Unterrichtsentwurf Aufbau des Entwurfs: Deckblatt mit formalen Angaben Inhaltsverzeichnis Überlegungen zu den Lernvoraussetzungen - Äußere Bedingungen - Bedingungen der Lerngruppe Didaktische Überlegungen - Verschränkung von Kompetenzen und Inhalten unter der Berücksichtigung der Lerngruppe - Lernziele Sachanalyse Methodische Überlegungen Verlaufsplanung Literaturangaben Deckblatt mit formalen Angaben (Vorlage unter Name, Privatadresse Fach/Fächerverbund Klasse/Anzahl der Schülerinnen und Schüler Thema der Unterrichtssequenz Schule, Schuladresse Datum und Uhrzeit der Stunde Name des Schulleiters/der Schulleiterin und des Mentors/der Mentorin Namen von Ausbilderin/Ausbilder und Pädagogin/Pädagoge Inhaltsverzeichnis Überlegungen zu den Lernvoraussetzungen Äußere Bedingungen (wenn für Entscheidungen bezüglich der Planung wichtig), z.b. schulisches Umfeld Lage der Stunde Raum, Ausstattung Organisationsrahmen Sitzordnung 32 Intention: Hier geht es um eine Darstellung und Analyse der Lernvoraussetzungen und Lernsituationen im Hinblick auf allgemeine Rahmenbedingungen, Bedingungen der Lerngruppe sowie individuelle Voraussetzungen einzelner Schülerinnen oder Schüler.

33 Bedingungen der Lerngruppe, z.b. Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler (alterstypisch, geschlechtstypisch,...) Zusammensetzung der Lerngruppe Lernstand (vgl. GPO II, 21) Schülerinteressen Bemerkungen zu einzelnen Schülerinnen oder Schülern, z.b. Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, sofern diese für die zu planende Unterrichtsstunde Relevanz haben. Didaktische Überlegungen Verschränkung von Kompetenzen und Inhalten unter der Berücksichtigung der heterogenen Lerngruppe Intention: In diesem Abschnitt geht es um die Verschränkung von Kompetenzen und Inhalten. Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Unterrichtsplanung bildet die zentrale Frage: Warum wird für die Anbahnung der angestrebten Kompetenzen dieses Unterrichtsthema für diese Klasse/Lerngruppe zu diesem Zeitpunkt gewählt? Dabei findet eine Auswahl der durch den Bildungsplan verbindlich vorgegebenen Kompetenzen statt, die anschließend mit einem geeigneten Inhalt verknüpft werden. Es kann aber auch die Auseinandersetzung mit Inhalten stattfinden, die anschließend mit ausgewählten Kompetenzen verschränkt werden. In den didaktischen Überlegungen wird die Kompetenzorientierung daran deutlich, dass es immer darum geht, Kompetenzen mit Inhalten bzw. Inhalte mit Kompetenzen unter Berücksichtigung der heterogenen Lerngruppe miteinander in Verbindung zu bringen. Es geht um das, was Schülerinnen und Schüler hinsichtlich des Kompetenzerwerbs bereits können bzw. in dieser Unterrichtssequenz dazu lernen können. Hier wird die Verortung der Unterrichtssequenz im Bildungsplan hinsichtlich der anzubahnenden Kompetenzen in Verbindung mit den ausgewählten Inhalten dargestellt. Weiterhin findet die Begründung und Eingrenzung des Themas vor dem Hintergrund der Lerngruppe statt. Außerdem wird hier die Stellung der Unterrichtssequenz innerhalb der Unterrichtseinheit aufgezeigt. In diese Überlegungen müssen bildungs- und unterrichtsrelevante Faktoren einbezogen werden, die im Hinblick auf den Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zukünftiges Lernen fördern und erleichtern (z.b. aktives und konstruktives Lernen, vernetztes Denken, zieldifferenter Unterricht, Anschlussfähigkeit, ). 33

34 Lernziele Intention: Aus den Überlegungen zur Verschränkung von Kompetenzen und Inhalten sowie dem "Hauptanliegen" der Stunde (Warum halte ich diese Stunde?) werden nun konkrete, meist überprüfbare Lernziele für die Unterrichtssequenz abgeleitet. Lernziele beschreiben den angestrebten Lernzuwachs des Lernenden bezogen auf bestimmte Kompetenzen. Sie beschreiben auch, an welchem Inhalt gelernt wird und stellen eine Grundlage für unterrichtliche Entscheidungen wie bspw. Phasen, Methoden, Medien oder Aktivitäten dar. Die meisten Kompetenzen im Bildungsplan sind überdimensioniert, d.h. Schülerinnen und Schüler können die jeweilige Kompetenz nicht in einer Stunde erwerben. Aus diesem Grund sind die Stundenziele didaktisch von den ausgewählten Kompetenzen abzuleiten. Um aus Kompetenzen Lernziele abzuleiten hilft die Überlegung: Was müssen Schülerinnen und Schüler gelernt haben, um das zu können? Die Ziele stehen in einem engen Verhältnis zu den ausgewählten Kompetenzen. Die Darstellung dieser wenigen, meist überprüfbaren Ziele findet in Form einer Aufzählung statt. Die Ziele werden aktiv formuliert. Lernzielformulierungen sind didaktische Zielsetzungen. Eine bloße Aufzählung von Unterrichtsschritten bzw. Schüleraktivitäten wird dem nicht gerecht. Will man die heterogenen Lernvoraussetzungen in besonderer Weise berücksichtigen, können Lernziele differenziert beschrieben werden (Differenzierungsmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, Anforderungsprofile, Niveaustufen bezogen auf einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen). Bildungsplanvorgaben Planung der Lehrkraft Kompetenzen Inhalte Unterrichtseinheit Unterrichtssequenz Hauptanliegen Was müssen Schülerinnen und Schüler gelernt haben, um das zu können? Lernziele 34

35 Sachanalyse Intention: Sich selbst so intensiv wie möglich mit der Sache auseinandersetzen, Inhalte geistig durchdringen. knapper Überblick über die Thematik fundierte Darstellung der Sache bezüglich dieser Unterrichtssequenz Darstellung der inneren Gliederung und fachlichen Struktur der Thematik Methodische Überlegungen Intention: An dieser Stelle wird die Unterrichtsplanung konkret. Hier sollte man aufzeigen, wie sich aus den Lernvoraussetzungen, den didaktischen Überlegungen und den Sachüberlegungen schlüssige didaktische Entscheidungen im Hinblick auf die Stundenziele ergeben und wie die jeweiligen Zielerreichungen im Laufe des Lernprozesses festgestellt werden können. Im Entwurf werden reflektierte Begründungen der didaktischen Entscheidungen diskutiert. Leitfragen sollten hierbei sein: Wie und womit bringe ich das Thema in den Fragehorizont der Schülerinnen und Schüler, wie initiiere ich Problemlöseprozesse? Wie und womit unterstütze ich die Schülerinnen und Schüler beim Kompetenzerwerb bzw. bei der Erreichung der Stundenziele? z.b. methodische Großformen (projektorientiert, handlungsorientiert; Artikulationsschemata,...) Methodenentscheidungen in einzelnen Phase Sozialformen Gesprächsformen Medien Lernschwierigkeiten und daraus folgende Hilfestellungen Differenzierungsangebote In Abhängigkeit zu Lerngruppe, Stundenzielen, Thema und Medien diskutieren, reflektieren und begründen. sinnvolle Alternativen aufzeigen, begründet verwerfen und die gewählten Methodenentscheidungen argumentativ vertreten Verlaufsplanung Die tabellarische Darstellung enthält folgende Punkte: Zeit, Phase Tätigkeiten der Lehrerin bzw. des Lehrers Tätigkeiten der Schülerinnen bzw. der Schüler Methoden/Medien/Sozialformen Didaktisch-methodischer Kommentar Die tabellarische Verlaufsplanung kann sich auch an den Überlegungen des "kompetenzorientierten Planungsmodells" orientieren. 35

36 Umfang maximal 10 Seiten ohne Anhang im üblichen Format (Arial 12, 1,5-zeilig) zum Anhang gehören z.b. alle Schülerarbeitsblätter, Texte Mündlicher Vortrag der Unterrichtsplanung mit Planungsskizze Bei dieser Art von Unterrichtsentwurf legt die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter eine Planungsskizze nach Maßgabe der GPO II, 12 (2) vor und stellt die Planung vor dem Unterricht mündlich dar. Der mündliche Vortrag soll 15 Minuten nicht überschreiten. Weitere Hinweise zur Umsetzung werden in der jeweiligen Pädagogikveranstaltung erläutert. 36

37 5 Qualitätsmanagement Als lernende Organisation muss das Seminar einerseits auf wechselnde Anforderungen und Bedingungen reagieren und andererseits die Qualität der Ausbildung sichern und optimieren. Dies geschieht auf verschiedenen Ebenen nach dem Zyklus der Qualitätsentwicklung. Prozess der Qualitätsentwicklung Seminarentwicklung Seminarentwicklung ist ein stetig laufender Prozess, der von verschiedenen Arbeitsgruppen am Seminar getragen wird. Nicht nur Ausbildungsinhalte sondern auch Strukturen und Konzeptionen werden immer wieder evaluiert und ggf. weiterentwickelt. Im Zuge der Neuordnung der Vorbereitungsdienste an Seminaren zum sind wir hier in Schwäbisch Gmünd in der einzigartigen Lage, dass wir die Kompetenzen zweier gut funktionierender Seminare, einem GWHS Seminar und einem RS Seminar, zu einem Kombiseminar fusionieren können. Diesen Prozess begleitet eine Arbeitsgruppe, die sich aus zwei Prozessbegleitern und paritätisch aus jeweils 4 Mitgliedern der Seminare zusammensetzt. Aktuelle Informationen zur Seminarfusion stehen auf der Infotafel im 1. OG. Evaluation als Instrument der Weiterentwicklung Gute Ausbilderinnen und Ausbilder sind an der Wirkung ihrer Ausbildungstätigkeit interessiert. In Ausbildungsveranstaltungen geschieht dies unter anderem durch Stellen von Fragen, Gesprächen in den Pausen, Feedbackrunden. Dies hilft, einen Eindruck von den Auswirkungen der Ausbildungstätigkeit zu gewinnen und somit die Ausbildung kontinuierlich zu verbessern. Am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Abt. GS) Schwäbisch Gmünd werden alle Ausbildungsveranstaltungen durch Online-Fragebögen evaluiert. Man könnte diese Form der Evaluation als eine institutionalisierte Form der Überprüfung von Wirksamkeit der Ausbildung bezeichnen. Somit dient dieses Instrument nicht nur der eigenen Überprüfung, sondern vor allem auch zur Sicherstellung und Verbesserung der Ausbildung. 37

38 Die Technik der Evaluation steht hierbei nicht im Vordergrund, sondern das grundlegende Verständnis von Ausbildung, dass Lehrende immer auch Lernende sind. Lehreramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden ernst genommen, ihre Anteilnahme und ihr Engagement während der Ausbildungsveranstaltungen steigt, das Klima zwischen ihnen und ihren Ausbilderinnen und Ausbildern wird offener. 6 Zweite Staatsprüfung Prüfungselement Gewichtung Umfang/Dauer Schulrechtsprüfung 18 einfach 20 Minuten Hausarbeit 19 dreifach 15 Seiten + 10 Seiten Anhang Pädagogisches Kolloquium 20 dreifach 30 Minuten Unterrichtspraxis 21 - mit schriftlicher Unterrichtsplanung - mit Vortrag zur Unterrichtsplanung je fünffach Dauer entspricht Alltag, min. 45 Minuten Fachdidaktische Kolloquien 22 je dreifach 30 Minuten Schulleiterbeurteilung 13 fünffach 38

39 7 Wissenswertes von A-Z Änderung der persönlichen Verhältnisse Anschriften Anwesenheitspflicht Aufenthaltsräume Ausbildungsschulen Beihilfe und Besoldung Beratungsangebote Bibliotheken Bildungsplan Computernutzung Dienstweg Dienstliche -Adressen Dienstunfall Dienstbefreiung bei Prüfungen Ferienregelung Freistellung von Seminarveranstaltungen Formulare Getränkeautomat Kopieren Krankheit an Schul- und Seminartagen Krankheit bei Prüfungen Krankenversicherung Lehrereinstellung Medienzentren Mehrarbeitszeitstunden (MAU) Moodle-Plattform Mutterschutz, Elterngeld und Erziehungsgeld Nebentätigkeit Parken Prüfung Rauchen Reisekosten Stadt Schwäbisch Gmünd Vertretungsunterricht W-LAN 39

40 Änderung der persönlichen Verhältnisse Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z.b. Wohnungswechsel, Änderung der Bankverbindung, Heirat, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes) müssen dem Seminar unverzüglich mitgeteilt werden. Das Seminar leitet die Information dem Regierungspräsidium und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) weiter. Der Vordruck hierfür ist unter zu finden (Link auf Homepage des Seminars). Es genügt die einfache Ausfertigung. Anschriften 8.1 Anhang Adressen Anwesenheitspflicht Nach 9 der GPO II bzw. der WHRPO II sind die Lehramtsanwärterinnen und die Lehreramtsanwärter verpflichtet, an den sie betreffenden Veranstaltungen des Seminars und der Ausbildungsschulen teilzunehmen und die sonstigen im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Aufenthaltsräume Im Seminargebäude befinden sich im 1.OG 125 und im 3.OG 320 Aufenthaltsräume. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist. Ausbildungsschulen Die Ausbildungsschulen des Seminars sind auf der Homepage zu finden: Beihilfe und Besoldung Für Beihilfe und Besoldung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) zuständig. Vordrucke stehen unter zum Download bereit. Den Beihilfeanträgen sind die Rechnungen und Rezepte als Fotokopien beizulegen. Beratungsangebote Den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern stehen bei Bedarf verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung Beratung und Unterstützung bei individuellen Problemen und Belastungen Bibliotheken In Schwäbisch Gmünd können folgende Fachbibliotheken genutzt werden. Pädagogische Hochschule Oberbettringer Str Schwäbisch Gmünd Tel.: bibliothek@ph-gmuend.de Homepage: 40

41 Bibliothek des Religionspädagogischen Instituts (RPI) Franziskanergasse 3 (3. Stock) Schwäbisch Gmünd Tel.: Homepage: Bildungsplan Die aktuellen Bildungspläne aller Schularten stehen auf dem Landesbildungsserver Baden-Württemberg unter bzw. unter Computernutzung Internet und Intranet stehen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in den Computerräumen UG -110 und 2.OG 211 zur Verfügung. In der Mittagspause ist der Schlüssel zum Öffnen der Computerräume im Sekretariat erhältlich. Für die Anmeldung wird der Nachname, der erste Buchstaben des Vornamens sowie das persönliche Kennwort benötigt. Dienstweg Dienststelle der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist das Seminar. Die jeweilige Ausbildungsschule ist der Dienstort. Bei Schreiben an das Regierungspräsidium, das Landeslehrerprüfungsamt oder das Kultusministerium ist der Dienstweg über das Seminar grundsätzlich einzuhalten. Dienstliche -Adressen Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten vom Seminar eine dienstliche -Adresse. Die gesamte Kommunikation läuft aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über diese - Adresse. Es gehört zu den dienstlichen Pflichten der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, dieses Postfach täglich zu überprüfen. Dienstunfall Dienstunfälle sind umgehend auf dem im Sekretariat erhältlichen Formular über das Seminar dem Regierungspräsidium anzuzeigen. Dienstbefreiung bei Prüfungen An Tagen, an denen eine Prüfung im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung stattfindet, sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von allen weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit. Im Prüfungszeitraum wird zur Vorbereitung von Prüfungen an insgesamt zwei Tagen zusätzlich Dienstbefreiung gewährt. Die Termine dieser unterrichtsfreien Tage müssen direkt vor einem Prüfungstag liegen, sie können gegebenenfalls kumuliert werden. Diese Tage sind in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen frühzeitig festzulegen. 41

42 Ferienregelung Die Ferienpläne des Landes stehen unter zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die darüber hinaus gehenden beweglichen Ferientage sich zum Teil in den einzelnen Schulbezirken unterscheiden. Da die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowohl der Schule als auch dem Seminar zugeordnet ist, kann es zu Terminüberschneidungen kommen. Freistellung von Seminarveranstaltungen Über eine Freistellung an Seminartagen wegen schulischer Veranstaltungen entscheidet die Seminarleitung. Freistellungsanträge sind mit dem entsprechenden Formular (Homepage) über die Schulleitung an die Seminarleitung zu richten. Während des Prüfungszeitraums sind mehrtägige Freistellungen (z.b. Schullandheim) in der Regel nicht möglich. Über eine Freistellung aus persönlichen Gründen (Sonderurlaub) entscheidet die Seminarleitung. Formulare Auf der Homepage des Seminars stehen unter der Rubrik Service verschiedene Formulare und Links bereit. Getränkeautomat Heiße und kalte Getränke können im Aufenthaltsraum 1.OG 125 erworben werden. Es wird darum gebeten, das Leergut dorthin zurück zu bringen. Kopieren Ein Münzkopierer steht im Aufenthaltsraum 1.OG 125 zur Verfügung. Krankheit an Schul- und Seminartagen Im Krankheitsfall ist stets das Seminar zu informieren. An Seminartagen ist bis spätestens 8.00 Uhr das zuständige Sekretariat des Seminars per Mail oder telefonisch zu informieren. Bei Seminarveranstaltungen außer Haus, z.b. Hospitationstage, Schulrecht (WHRS), ist zusätzlich die Ausbilderin bzw. der Ausbilder zu verständigen. Im Krankheitsfall an Schultagen ist sowohl die Schule (rechtzeitig vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde) als auch das Seminar zu verständigen. Dauert die Erkrankung länger als eine Woche, so benötigt das Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese wird der Schule vorgelegt, die dann das Original an das Seminar weiterleitet. Krankheit bei Prüfungen Bei einer Erkrankung am Prüfungstag müssen das Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Stuttgart (LLPA) sowie das Seminar rechtzeitig vor Beginn der Prüfung telefonisch informiert werden. Zusätzlich ist im Laufe des Prüfungstages dem LLPA ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, welches die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält ( 25 (2) der GPO II bzw. der WHRPO II). Hierfür steht ein entsprechendes Formular auf der Homepage des LLPA zum Download bereit. 42

43 Krankenversicherung Beamte auf Widerruf sind nicht versicherungspflichtig. Da die Beihilfe nur 50% der Kosten übernimmt, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung dringend zu empfehlen. Lehrereinstellung Das Regierungspräsidium Stuttgart informiert im Laufe der Ausbildung über die Lehrereinstellung. Weitere Informationen sind unter zu finden. Medienzentren Im Umkreis der Ausbildungsschulen stehen verschiedene Medienzentren zur Verfügung. Links zu diesen Medienzentren sind unter zu finden. Darüber hinaus stellen einige Schuldekanate Medien für den Religionsunterricht zur Verfügung. In Schwäbisch Gmünd sind diese zu finden unter: Kreismedienzentrum Schwäbisch Gmünd Oberbettringer Straße Schwäbisch Gmünd Tel.: Homepage: Medienstelle des Religionspädagogischen Instituts (RPI) Franziskanergasse 3 (3. Stock) Schwäbisch Gmünd Tel.: Homepage: Mehrarbeitszeitstunden (MAU) Lehreranwärterinnen und Lehramtsanwärter können nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungsteile Mehrarbeit übernehmen. Hierzu muss von der Schulleitung das Einverständnis der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters sowie des zuständigen Seminars eingeholt werden; das zuständige Schulamt ist zu informieren. Es werden immer nur die geleisteten Unterrichtsstunden vergütet, die über die Zahl der für selbstständigen Unterricht vorgesehenen Stunden hinausgehen. Pro Monat können maximal bis zu 24 Stunden Zusatzunterricht vergütet werden. Die Abrechnung ist von der Schule über das zuständige Regierungspräsidium, in dessen Einzugsbereich die Ausbildungsschule liegt, innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Moodle-Plattform Die Moodle-Plattform ist über die Homepage des Seminars zu erreichen ( Für die Anmeldung wird der Nachname, der erste Buchstaben des Vornamens sowie das persönliche Kennwort benötigt. Die Zugangsschlüssel zu einzelnen Kursen erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von den jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern. 43

44 Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsgeld Änderung der persönlichen Verhältnisse Weitere Informationen erhalten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter über die Beauftragte für Chancengleichheit. Nebentätigkeit Die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist bei der Seminarleitung unverzüglich zu beantragen. Das Formular dazu steht auf der Homepage zum Download bereit. Parken Das Parken auf dem Seminargelände ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten. Verbilligtes Parken für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ist im Parkhaus Stadtgarten möglich (P3, Rektor-Klaus-Straße 9). Karten für das Parkhaus sind vor der Einfahrt im Büro des Stadtgartens (Künstlereingang) erhältlich. Von den Parkgebühren werden bei der Reisekostenabrechnung 50% gegen Nachweis erstattet. Prüfung Das Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Stuttgart (LLPA) informiert im Laufe der Ausbildung über die Zweite Staatsprüfung. Die Prüfungsordnungen, Termine und notwendige Formulare werden über die Homepage des LLPA unter zum Download bereitgestellt. Rauchen Im Seminargebäude ist das Rauchen verboten. Auf dem Seminargelände ist Rauchen nur in der Raucherecke bei den Fahrradständern erlaubt. Bitte benutzen Sie den Aschenbecher! Raumpläne 8.2 Anhang Raumpläne Reisekosten Fahrten, die im Rahmen der Ausbildung am Seminar notwendig werden (z.b. Fahrten zu Seminarveranstaltungen, Fahrten zu anderen Schulen bei Hospitationen), sind Ausbildungsreisen. Für diese Fahrten werden 50 % der geltenden Reisekostensätze (Fahrkosten und ggf. Tagegeld) auf Antrag erstattet. Für Fahrten von der Wohnung an die Ausbildungsschule, also von der Wohnung an den Dienstort, werden keine Reisekosten erstattet. Die Kosten dieser Fahrten können später ggf. steuerlich als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Reisekostenformulare sind auf der Seminarhomepage oder in den Sekretariaten erhältlich. Die ausgefüllten, unterschriebenen und von den Ausbilderinnen und Ausbildern in Pädagogik als "sachlich richtig" abgezeichneten Anträge sind, sobald sie vollständig ausgefüllt sind (14 Fahrten), in den Sekretariaten abzugeben. Da der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten nach sechs Monaten verfällt, sind die Anträge innerhalb dieser Ausschlussfrist schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise. Nähere Informationen zu den Reisekosten entnehmen Sie bitte dem in der Einführungswoche ausgehändigten Merkblatt. 44

45 Stadt Schwäbisch Gmünd Informationen und Stadtpläne sind beim i-punkt der Stadt Schwäbisch Gmünd oder über die Homepage erhältlich. Vertretungsunterricht Die duale Ausbildung an Seminar und Schule entspricht vom Zeitumfang und von der Belastung her einem vollen Deputat. Um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten, ist daher die Anordnung von Vertretungsstunden nur in besonders dringenden Fällen und in einem der Ausbildung Rechnung tragenden Umfang angebracht. Im ersten Ausbildungsabschnitt ist zu bedenken, dass Anwärter noch keinen eigenverantwortlichen Unterricht geben und i.d.r. die Mentorin/der Mentor im Unterricht dabei ist. Generell dürfen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nicht in Vorbereitungsklassen unterrichten. W-LAN Im Seminargebäude steht W-LAN zur Verfügung. Der aktuelle W-LAN-Schlüssel wird auf der Moodle- Plattform veröffentlicht. 45

46 8 Anhang 8.1 Adressen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Tel.: Homepage: Regierungspräsidium Stuttgart Landeslehrerprüfungsamt Ruppmannstraße Stuttgart Ansprechpartnerin: Frau Regierungsschuldirektorin Ulrike Michel Tel.: Fax: Homepage: Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung Ruppmannstraße Stuttgart Ansprechpartner für Einstellung (Referat 73): Hr. Regierungsschuldirektor Andreas Pesch Tel.: Fax: Homepage: Ansprechpartner/-in bei Personalangelegenheiten für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter: Fr. Sarah Saraiva Hr. Markus Szauer Tel.: Tel.: Homepage: Homepage: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) Fellbach Tel.: Fax: Homepage: 46

47 Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei Backnang Tel.: Fax: Homepage: Staatliches Schulamt Göppingen Burgstraße Göppingen Tel.: Fax: Homepage: Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau Tel.: Fax: Homepage: Staatliches Schulamt Biberach Rollinstraße Biberach Tel.: Fax: poststelle@ssa-bc.kv.bwl.de Homepage: 47

48 Schulpsychologische Beratungsstelle Backnang Eugen-Adolff-Straße Backnang Tel.: Fax: Homepage: Schulpsychologische Beratungsstelle Göppingen Standort Göppingen Burgstraße Göppingen Standort Aalen Galgenbergstraße Aalen Tel.: Tel.: Fax: Fax: spbs@ssa-gp.kv.bwl.de Homepage: spbs@aa.ssa-gp.kv.bwl.de Homepage: Schulpsychologische Beratungsstelle Künzelsau Standort Künzelsau Bahnhofstraße Künzelsau Standort Tauberbischofsheim Am Wört Tauberbischofsheim Tel.: Tel.: Fax: Fax: spbs@ssa-kuen.kv.bwl.de Homepage: spbs@tbb.ssa-kuen.kv.bwl.de Homepage: Schulpsychologische Beratungsstelle Biberach Standort Biberach Rollinstraße Biberach Tel.: Fax: spbs@ssa-bc.kv.bwl.de Homepage: Standort Ulm Olgastraße Ulm Tel.: Fax: spbs@ul.ssa-bc.kv.bwl.de Homepage: 48

49 8.2 Raumpläne des Seminargebäudes Raumplan Seminargebäude, Lessingstraße 7 Erdgeschoss Zwischengeschoss Erstes Obergeschoss 49

50 Zweites Obergeschoss Drittes Obergeschoss Untergeschoss 50

51 Raumplan Seminargebäude "Blaues Haus", Goethestraße 9 Erdgeschoss Erstes Obergeschoss Dachgeschoss 51

52 Stand Struktur 52

53 53

54 54

55 55

56 56

57 57

58 58

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