Fachdienst. der Lebenshilfe. Alkoholismus bei Menschen mit geistiger Behinderung. Praxis gestalten Innovation wagen

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1 Fachdienst der Lebenshilfe Praxis gestalten Innovation wagen Nr. 3/2000, September 2000 ISSN X Postvertriebsstück: D F Alkoholismus bei Menschen mit geistiger Behinderung Es gehört zur Normalität, Alkohol zu trinken. In Deutschland gibt es derzeit 4,4 Millionen Menschen, die in einer missbräuchlichen oder abhängigen Form Alkohol konsumieren. Dieses Problem tritt ebenso in Lebensbereichen von Menschen mit geistiger Behinderung auf. Es gibt jedoch keine statistischen Werte darüber, wie hoch der Anteil dieses Personenkreises mit Suchtgefährdung und/oder Suchterkrankung ist. Obwohl der Forschung im Bereich der Behandlung von Suchtkranken mittlerweile sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt wird, ist der Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung bei dieser Problematik kaum berücksichtigt. Betrachtet man bei der personenbezogenen Hilfegestaltung die Prinzipien Selbsthilfe vor Fremdhilfe, ambulant vor stationär, wohnortnah vor wohnortfern als handlungsleitend, so sind Menschen mit geistiger Behinderung deutlich unterversorgt. Bei der Suche nach Literatur im Bereich der Suchtproblematik bei Menschen mit geistiger Behinderung stößt man unmittelbar an Grenzen. Bedeutet dies nunmehr, dass dieses Problem selten auftritt und sich daher nur wenig Fragen ergeben oder bedeutet es vielmehr, dass diese Thematik bislang eher mit einem Tabu belegt war? Die Nachfrage nach Möglichkeiten der spezialisierten Suchttherapie für diesen Personenkreis war erstaunlich. Erfahrungen im Rahmen der Suchtfachklinik Oldenburger Land, Abteilung to Hus zeigten, dass es durchaus einen Bedarf in der Behandlung von suchtmittelabhängigen Menschen mit geistiger Behinderung gibt. Dies ist vermutlich nicht auf die plötzliche Entwicklung der Suchtmittelabhängigkeit bei diesem Personenkreis zurückzuführen, sondern vielmehr auf die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Betreuer(innen) gegenüber dieser Problematik. Im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung treten vielfach auch Verhaltensauffälligkeiten auf wie z. B. Regelverstöße, aggressives Verhalten, Streitsucht, depressiver Rückzug oder Delinquenz, die das Zusammenleben in den Wohneinrichtungen erschweren. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 mit geistiger Behinderung e.v. 1

2 INHALT Inhalt Offene Hilfen Gerichtliche Erfolge für Familien und FED in Schleswig-Holstein...25 Schwerpunktthema: Alkoholismus bei Menschen mit geistiger Behinderung... 1 Beratung alkoholgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung (Peter Schinner)... 3 Freizeit und Sport National Games von Special Olympics...26 Kunst Internetseite unisono Hueffer spectaculum Wörterbuch Mainstreaming Inclusion. Ein Beitrag zur Begriffsklärung (Ulrich Niehoff)...10 Die Spielschachtel Die Mauer Übergreifendes Medizinische Themen und Fragen...12 Alternativen zum Zivildienst...13 Fort- und Weiterbildung Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe Fort- und Weiterbildungsangebote anderer Träger...31 Kindheit + Jugend Sonderschulen in der bundeseinheitlichen Schulstatistik...14 Arbeitsleben AT-Bereich der WfB Instrumentarium zur Einschätzung der Qualität der Dienstleistungsangebote...16 Hilfebedarfsgruppen zur Arbeit, Bildung und Beschäftigung Gründung einer LAG Werkstatträte Nordrhein-Westfalen...18 Wir wollen eine Zukunft! 3. Paulskirchenkonferenz in Frankfurt...19 Veranstaltungen...33 Publikationen & Medien Zeitschrift Geistige Behinderung 3/ aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg...41 Weitere Publikationen & Medien...42 Zeitschriftenumschau...45 Das Fachgebiet Kindergarten und Schule der Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt sich vor...46 Wohnen Neue Software zum Wohnen Selbst bestimmen Hilfe nach Maß für Behinderte Modellprojekt in Rheinland-Pfalz...21 Konzeptionelle Leitlinien für das Wohnen in Baden-Württemberg entwickelt...22 Eltern und Familie Ich kann etwas bewirken! Materialien zur Kommunikation mit Gebärden Nächste Ausgabe: Fachdienst 4/2000 Erscheinungszeitraum: Dezember 2000 Redaktionsschluss: 9. Oktober Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

3 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG Sucht in der Wohnstätte Alkoholismus bei Menschen mit geistiger Behinderung zu dieser Thematik hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 10. bis 11. April 2000 ein Seminar für Mitarbeiter(innen) und Leiter(innen) aus Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung angeboten. Der im Rahmen dieser Veranstaltung vorgetragene und nachfolgend abgedruckte Beitrag Beratung alkoholgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung von Peter Schinner, Diplom-Psychologe und Suchtberater der Lebenshilfe Berlin, soll einen Einstieg in die komplexe Thematik ermöglichen und Begleit- und Betreuungspersonen zur Sensibilisierung gegenüber den mit Alkoholmissbrauch bei Menschen mit geistiger Behinderung einhergehenden Problemen sowie zur Auseinandersetzung und weiteren Diskussion anregen. Beratung alkoholgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung Peter Schinner Die Behandlung von suchtkranken Menschen lässt sich nach Wilhelm FEUERLEIN (vgl. 1998, 250 ff.), einem Experten auf dem Gebiet der Alkoholismusforschung in der Bundesrepublik Deutschland, in vier Phasen einteilen: 1. Kontaktphase, 2. Entgiftungsphase, 3. Entwöhnungsphase, 4. Nachsorgephase. Im Folgenden geht es um Suchtberatung alkoholgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung. Dabei beziehe ich mich explizit auf die erste und die letzte Phase in der Behandlungskette und damit auf den Aufbau bzw. die Aufrechterhaltung der Abstinenzmotivation. Ich habe meinen Beitrag in zwei Hauptpunkte gegliedert: zum einen in die Analyse der Probleme bei der Beratung und Betreuung von alkoholabhängigen bzw. -gefährdeten Menschen mit geistiger Behinderung; zum anderen möchte ich in der gebotenen Bescheidenheit angesichts der Tatsache, dass es sich bei unserem Thema in wissenschaftlicher und berufspraktischer Hinsicht immer noch um Neuland handelt, einige Überlegungen zu möglichen Lösungsansätzen der genannten Probleme vortragen. Problemanalyse Die Analyse der Probleme bei der Beratung von alkoholgefährdeten Menschen mit geistiger Behinderung kann in zwei zentralen Thesen zusammengefasst werden: Gestaltung: Heike Hallenberger Druck: Hausdruckerei Vertrieb: Lahn-Werkstätten-Marburg Anzeigen: Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 4 vom , bitte anfordern. Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Raiffeisenstraße 18, Marburg Telefon: (06421) 491-0, Telefax: (06421) fachfragen@lebenshilfe.de Internet: Bundesgeschäftsführer: Dr. Bernhard Conrads Redaktion: Dr. Theo Frühauf (verantwortlich), Regina Humbert, Barbara Seeber Redaktionelle Mitarbeit: Wolfgang Klammer, Klaus Kräling, Ulrich Niehoff, Wilfried Wagner-Stolp Bezugsbedingungen: Erscheinungsweise viermal im Jahr. Jahresabonnement einschl. Zustellgebühr und gesetzlich vorgeschriebener MwSt. 30, DM, für Mitglieder der Lebenshilfe 24, DM; Einzelheft 8, DM, für Mitglieder der Lebenshilfe 6, DM zzgl. Porto und Verpackung. Postvertriebsstück: D F, Auflage: ISSN: X Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasserin/des Verfassers wieder. Nachdruck mit Quellenangabe honorarfrei zwei Belegexemplare erbeten. Druck auf chlorfrei gebleichtem Papier Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 3

4 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG These 1: Die Suchterkrankung bei Menschen mit geistiger Behinderung ist kein Symptom der geistigen Behinderung, sondern eine eigenständige Erkrankung, die demzufolge nicht mit dem normalen Betreuungsaufwand adäquat versorgt werden kann. These 2: Obwohl eine Suchterkrankung genauso wenig wie eine psychische Störung eines Menschen mit geistiger Behinderung direkt aus der geistigen Behinderung abgeleitet werden kann, so führt diese doch zu spezifischen Bedingungen, welche sowohl die Genese der Erkrankung als auch deren Prävention und Therapie so entscheidend beeinflussen, dass sie nicht mit den traditionellen suchttherapeutischen und -präventiven Maßnahmen behandelt werden kann. Zu These 1: So selbstverständlich Ihnen der erste Teil der These 1 auch erscheinen mag, so ist das Vorurteil, dass alle möglichen psychischen Auffälligkeiten und Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung eine direkte Funktion dieser geistigen Behinderung (vom autoaggressiven Verhalten bis eben zur Suchtmittelabhängigkeit) seien und deswegen nicht differenziert gesehen oder gar behandelt werden müssten, nicht nur im Alltagsverständnis, sondern leider auch in Fachkreisen allenthalben doch noch verbreitet und virulent. Meines Erachtens entspringt dieses Vorurteil einer wie Georg FEUSER (1996, 19) es genannt hat Ontologisierung der Zuschreibung geistige Behinderung. Diese Ontologisierung reduziert Menschen zu Merkmalsträgern, entindividualisiert sie und spricht ihnen somit auch die einem Individuum zukommenden psychischen Prozesse und Entwicklungen ab. Demgegenüber ist hier ausdrücklich festzuhalten, dass Menschen mit geistiger Behinderung die gleichen Wünsche, Sehnsüchte und Hoffnungen und eben auch Sorgen, Probleme und Krankheiten entwickeln können wie nichtbehinderte Menschen. Die Alkoholabhängigkeit eines Menschen mit geistiger Behinderung ist genauso als eigenständige Erkrankung anzusehen wie die eines nichtbehinderten Menschen und damit auch als solche zu behandeln. Daraus folgt nun mit Notwendigkeit, dass nämlich die nicht mit der Suchtproblematik und ihrer Behandlung vertrauten pädagogischen Betreuer(innen) in den Wohnstätten, Wohngemeinschaften und Werkstätten damit überfordert sein müssen und es deswegen in diesen Einrichtungen immer wieder zu den im Folgenden skizzierten Problemen kommt. Probleme der Betreuung suchtkranker oder -gefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen Probleme für das Betreuungspersonal: Überforderung wegen fehlender oder eingeschränkter spezifischer Beratungs- und Therapiemöglichkeiten; Diskrepanz zwischen dem hohen Bedarf an pädagogischer Betreuung bei Menschen mit geistiger Behinderung und der Notwendigkeit des Loslassens im Sinne der Vermeidung co-abhängigen Verhaltens; ein starkes Rollengefälle sowie eine starke emotionale Bindung zwischen Betreuer(in) und Betreutem* begünstigen Abhängigkeit und Co-Abhängigkeit; Vernachlässigung der Betreuungsaufgaben gegenüber den anderen Bewohner(inne)n aufgrund der Dominanz der Suchtproblematik des Betroffenen; Einschränkungen der für das Wohnen allgemein gültigen pädagogischen Konzeption aufgrund der Suchtproblematik des Betroffenen. Probleme für die Mitbewohner(innen): mangelnde Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und eingeschränkte Zuwendung der Betreuer(innen) wegen der Dominanz der Suchtproblematik des Betroffenen; Einschränkungen im alltäglichen Leben durch restriktive Maßnahmen (z. B. Vermeiden von Restaurant-Besuchen, Abschließen der Küche) in Bezug auf die Suchtproblematik des Betroffenen; permanente Konfrontation mit der Suchtproblematik des Betroffenen, dadurch erhöhtes Risiko im Sinne des co-abhängigen Verhaltens, selbst Suchtmittelabusus zu betreiben (Modelllernen); Kränkungen und Übergriffen von Seiten des Betroffenen ausgesetzt zu sein. Probleme für den Betroffenen selbst: co-abhängiges Verhalten von Seiten der Betreuer(innen) und der Mitbewohner(innen) verstärkt die Suchtproblematik; andauernde Grenzüberschreitungen durch den Suchtmittelabusus führen zu Sanktionen von Seiten der Betreuer(innen) und zu Ablehnung von Seiten der Mitbewohner(innen); dies wiederum erzeugt Schuldgefühle und die Notwendigkeit der erneuten Kompensation durch das Suchtverhalten; es entsteht ein Teufelskreis, der immer weiter in die soziale Isolation und in die Sucht führt; die völlige Ablehnung durch das soziale Umfeld und der Auszug sind vorprogrammiert. * Betreute/Betroffene gemeint sind Personen beiderlei Geschlechts. 4 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

5 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG Es erscheint mir bedeutsam, besonders auf das Dilemma in der pädagogischen Betreuung alkoholgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung hinzuweisen. Auf der einen Seite erfordert der professionelle Umgang mit abhängigkeitserkrankten Menschen gerade das Loslassen, das Ziehen von Grenzen zwischen sich und dem anderen, die Rückdelegation von Verantwortung und damit die Stärkung der Eigenverantwortung und -initiative. Andererseits entsteht aber auch durch die bei vielen Menschen mit geistiger Behinderung real gegebenen Einschränkungen in vielen Bereichen ein hoher Bedarf an pädagogischer Betreuung, der von den diese Betreuung ausführenden Menschen ein ebenso hohes Maß an Engagement und Empathie erfordert und sie damit anfällig für emotionale Abhängigkeit und Co- Verhalten macht. Zu These 2: Mit der zweiten These wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Einschränkungen der kognitiven, kommunikativen und emotionalen Fähigkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung eine nicht wegzudiskutierende Realität darstellen. In der Regel handelt es sich hierbei jedoch um ein sich wechselseitig bedingendes, nicht aufzulösendes Gefüge aus häufig schwer nachweisbaren organisch-physiologischen Schädigungen einerseits und psychosozialen Stigmatisierungsprozessen andererseits, die im Laufe der Sozialisation entstanden sind und die Behinderung noch vertiefen. Man kann demnach von strukturellen Faktoren der Behinderung auf der einen und von dynamischen Faktoren auf der anderen Seite sprechen. Diese Faktoren beeinflussen auch die Genese, Symptomatik und den Verlauf von psychischen Auffälligkeiten zum Teil in erheblichem Maße, wie epidemiologische Untersuchungen zeigen, die von einer mehr als doppelt so hohen Prävalenz psychischer Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung als bei nichtbehinderten Menschen ausgehen. Dennoch soll noch einmal gesagt werden, dass die geistige Behinderung die psychische Störung nicht automatisch und umstandslos erzeugt. Autoaggressives Verhalten etwa gibt es bei nichtbehinderten Menschen genauso wie bei behinderten Menschen. Nur die Ausdrucksformen variieren, und zwar von Individuum zu Individuum. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Genese der Suchterkrankung. Die Bedingungen der Genese einer Abhängigkeitserkrankung lassen sich in dem so genannten Suchtdreieck darstellen, welches drei Bereiche umfasst: Suchtdreieck Mensch Erziehung Konfliktbewältigung Interessen Disposition u. a. Mittel Milieu Wirkung Dosis Gebrauch Normen Vorbilder Dauer Berufl. Situation Griffnähe u. a. Missbrauch Werbung u. a. Sucht Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 5

6 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG Wir finden bei suchtkranken Menschen mit geistiger Behinderung häufig in allen drei Bereichen eine spezifische Verschärfung dieser Bedingungen vor, unter anderem durch folgende psychosoziale Belastungsfaktoren (Stressoren): frühkindliche narzisstische Störungen aufgrund mangelnder oder fehlender Zuwendung mit schwerwiegenden Folgen für die Herausbildung eines Identitätsund Selbstwertgefühls; mangelnde oder fehlende Kompensationsmöglichkeiten aufgrund intellektueller und emotionaler Einschränkungen; mangelnde oder fehlende Entwicklung von Möglichkeiten der Selbstbestimmung; mangelnde oder fehlende soziale Integration. Hilfreiche Ansätze zur Betrachtung der Möglichkeiten einer spezifischen Suchtberatung für Menschen mit geistiger bietet das Konzept der motivationalen Intervention von VELTRUP und WETTERLING (1997, 82 ff.): Bedingungen der motivationalen Intervention Individuelle Voraussetzungen Kritisches Ereignis (z. B. Arbeitsplatzverlust) Wichtige Wertebereiche betroffen (soziale Abwertung) Herstellung der Verbindung zum Alkoholmissbrauch Erkennen der Selbstverantwortung Anerkennen der Hilfebedürftigkeit Fähigkeit zur Selbstintrospektion Wunsch nach Veränderung der Lebensgestaltung Denkbarkeit dieser Veränderung Hohe Selbstwirksamkeitserwartung Strukturelle Bedingungen Ausgeprägte Komm-Struktur bei Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen Hoher Anteil an verbal-intellektueller Kommunikation Was den Leidensdruck betrifft, der durch das kritische Ereignis ausgelöst werden kann, so lässt er sich am treffendsten durch das Bild der Waage symbolisieren. Was den Leidensdruck betrifft, der durch das kritische Ereignis ausgelöst werden kann, so lässt er sich am treffendsten durch das Bild der Waage (siehe Abbildung) symbolisieren. Hier wird das Ausmaß des Leidensdrucks dargestellt, welches notwendig ist, um die Angst vor der Therapie, vor einem Leben ohne Alkohol, ja allgemein vor einer Veränderung der Lebensgestaltung zu überwinden. Wir wissen alle, welche Unannehmlichkeiten, welches Leid Menschen in Kauf nehmen, um ihre vertrauten Lebensgewohnheiten nicht verändern zu müssen. Schon ein flüchtiger Blick auf die Liste der Voraussetzungen motivationaler Interventionen zeigt, dass nicht nur bei der Genese von Abhängigkeitserkrankungen, sondern auch bei der Beratung von alkoholgefährdeten 6 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

7 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG Menschen mit geistiger Behinderung mit erschwerten Bedingungen zu rechnen ist. So kann, nach Anton DOSEN (1997), eine Selbstidentifikation als Voraussetzung der Introspektionsfähigkeit erst auf der Basis der Entwicklung bestimmter Gehirnstrukturen einerseits und der Sicherheit früher Bindungen in der vorhergehenden Entwicklungsstufe andererseits entstehen Voraussetzungen, die bei Menschen mit geistiger Behinderung häufig so nicht gegeben sind. Weitere erschwerende Bedingungen sind die an der Suchtgenese beteiligten frühkindlichen Störungen der Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Stigmatisierung, die Menschen mit geistiger Behinderung nicht selten ein Leben lang begleitet, ihr Selbstkonzept durch Fremdbestimmung, Bevormundung und auch durch Kränkung und Diskriminierung entwertet und ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigt und sie dadurch häufig ungleich stärker behindert, als sie das je von Geburt an waren. Ihre intellektuellen und kommunikativen Einschränkungen sowie eine geringere Frustrationstoleranz machen für Menschen mit geistiger Behinderung die Hemmschwelle, eine traditionelle Suchtberatungsstelle oder Selbsthilfegruppe aufzusuchen, schier unüberwindbar. Auf der anderen Seite führen diese Defizite häufig dazu, dass die Therapie und Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung durch diese Stellen abgelehnt und ihnen nicht selten das Etikett nicht therapiefähig angeheftet wird. An dieser Stelle muss auch die Bedeutung der prozeduralen Motivation erwähnt werden. Unter der prozeduralen Motivation im Unterschied zur bewussten Motivation verstehen VELTRUP und WETTERLING (1997, 82) die Prozesse einer raschen, habitualisierten und unreflektierten Absichtsbildung, welche alltägliches Routineverhalten erzeugen. Wir alle kennen diese mehr oder weniger vernünftigen Alltagsgewohnheiten von der Tasse Kaffee gleich nach dem Aufstehen bis zum Griff zur Zeitung beim Abendbrot. Dies alles muss nicht jedes Mal bewusst entschieden werden. Naturgemäß sind diese, für das alltägliche Leben wichtigen Motivationsprozesse nicht nur bei Menschen mit Behinderung vorrangig gegenüber der bewussten Motivation, und sie sind sehr resistent gegenüber Veränderungen. Es ist auch offensichtlich, dass sie beim Suchtverhalten eine entscheidende Rolle spielen. Wer sich vor Augen hält, welch enorme Macht diese Prozesse besitzen, die teilweise über Jahrzehnte hinweg das Suchtverhalten gewissermassen in die Psyche gebrannt haben, und welches Ausmaß an Willenskraft, Selbstdisziplin und Angsttoleranz notwendig ist, um diese eingefurchten ^ Bahnen zu verlassen, der weiß, welche psychische Herkulesarbeit eine Entwöhnung für einen Süchtigen, insbesondere einen Menschen mit geistiger Behinderung, sein muss. Manchmal entsteht aus den genannten physiologischen und sozialen Einschränkungen bei Menschen mit geistiger Behinderung geradezu eine Haltung erlernter Hilflosigkeit, die ihrerseits versucht, die jeweiligen Helfer für sich zu instrumentalisieren und jeder Notwendigkeit der persönlichen Veränderung auf diese Weise aus dem Weg zu gehen. Die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit der typischen Vermeidungshaltung des süchtigen Trinkers ist unverkennbar. Ich brauche nur an das Alkoholikerspiel * in dem Buch Spiele der Erwachsenen des Transaktions-Analytikers E. BERNE (1997, 87 ff.) zu erinnern. Angesichts dieser strukturellen Bedingungen für Menschen mit geistiger Behinderung und vor allem angesichts des Dilemmas ihrer Betreuer(innen) zwischen pädagogischem Engagement und notwendiger Distanz ist es häufig schwierig, den für eine dauerhafte Verhaltensänderung notwendigen konstruktiven Leidensdruck zu erzeugen. Dieser entsteht ja gerade nicht durch persönliche oder gar moralisierende Konfrontation, welche eher dem co-abhängigen Verhalten zuzuordnen ist, sondern durch den sachlichen Verweis auf die Anforderungen der sozialen Realität, also auf die so genannten Sachzwänge, denen sich auch der süchtige Mensch nicht entziehen soll, verbunden mit einem Hilfeangebot. Häufig bedeutet der Alkoholmissbrauch für Menschen mit geistiger Behinderung vor allem, wenn sie aus einem sozialen Milieu kommen, in dem das Trinken zur alltäglichen Normalität gehört gerade keine soziale Abwertung, sondern genau das Gegenteil: eine Aufwertung der Menschen mit Behinderung im Sinne einer vollwertigen Teilnahme an den Ritualen dieses sozialen Milieus. So war es eine unserer Bewohnerinnen deren Eltern beide Alkoholiker waren von Jugend an gewöhnt, an Umtrünken in der Verwandtschaft teilzunehmen und Anerkennung dafür zu bekommen, dass sie als behinderte Frau mithalten konnte. Auf diesem Gebiet konnte sie ihre Behinderung kompensieren und wurde als gleichwertig angesehen. * In diesem Spiel geht es darum, dass der Teufelskreis aus Vorwürfen, Selbstvorwürfen und erneutem Rückfall aufrechterhalten wird. Neben dem Alkoholiker gibt es hier vier weitere Rollen, z.b. den Nörgler, der den Alkoholiker immer tadelt, oder den Retter, der ihn immer wieder aus Situationen befreit, in die er durch das Trinken gelangt (die Ehefrau ruft beim Arbeitgeber an und entschuldigt sein Fernbleiben damit, dass er die Treppe hinuntergestürzt sei). Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 7

8 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG Ein weiterer paradoxer Effekt entsteht dadurch, dass unter Lebensbedingungen, welche durch Fremdbestimmung geprägt, gewissermassen pädagogisiert sind, wie dies bei Menschen mit geistiger Behinderung häufig der Fall ist, das deviante Verhalten (hier das Trinken) häufig der einzige Ausdruck selbstbestimmten Handelns ist und damit zum Identitätsmerkmal wird. Begriffe wie Selbstbestimmung und Selbstverantwortung erscheinen angesichts dieser Realität als leere Worthülsen und sind genauso wenig vorstellbar für den betreffenden Menschen, wie eine hohe Selbstwirksamkeitserwartung für ihn psychisch zu realisieren ist. Damit erscheint eine Änderung der Lebensgestaltung, ja manchmal eine Gestaltung des eigenen Lebens überhaupt, für den betroffenen Menschen mit geistiger Behinderung kaum denkbar. Mögliche Lösungsansätze Mögliche Lösungsansätze können gegliedert werden in: 1. Ansätze der motivationalen bzw. therapeutischen Intervention; 2. strukturelle Ansätze. Bei den ersteren können wir viele Verfahren und Anregungen aus der Therapie von nichtbehinderten alkoholkranken Menschen übernehmen, obwohl wir natürlich dabei die erschwerenden Bedingungen bei Menschen mit geistiger Behinderung berücksichtigen müssen. So ist es etwa bei nichtbehinderten wie bei behinderten alkoholkranken Menschen gleichermaßen wichtig, deren geringem Selbstwertgefühl und dem negativen Selbstkonzept welche einerseits durch frühkindliche narzisstische Störungen und andererseits durch die Dynamik ständiger (Selbst-)Vorwürfe, überzogener (Selbst-)Erwartungen und erneuter Niederlagen entstanden sind eine grundsätzliche Haltung von Akzeptanz, Empathie und Kongruenz (Grundsätze der Gesprächspsychotherapie nach Carl ROGERS, 1973) entgegenzubringen und sich dabei jeglicher moralisierender Bewertung zu enthalten. Dies gilt auch für die Haltung dem eigentlichen Suchtverhalten gegenüber und den damit verbundenen Abwehrmechanismen und Vermeidungsstrategien sowie Rückfällen. Vorwürfe wären hier fehl am Platz, zumal der Betroffene sie aus der Geschichte seiner Suchtentwicklung zur Genüge kennt. Hier ist eine Haltung vertrauten Eingeweihtseins (ohne in Kumpanei abzugleiten) angebracht statt moralisierender Konfrontation. Der therapeutische Sinn dabei ist die Verbündung mit dem schwachen Ich statt mit dem überstrengen und überfordernden Über-Ich des Betroffenen. So kann ein Weg aus einem der vielen Teufelskreise der Abhängigkeit gefunden werden, welcher heißt: Trinken Vorwürfe durch das soziale Umfeld Selbstvorwürfe Selbsthass Überkompensation durch Selbstüberschätzung erneutes Trinken. Aber ist dieses Bündnis mit dem Ich des süchtigen Menschen nicht gerade der Kern des so genannten co-abhängigen Verhaltens? Die Antwort lautet nein, denn co-abhängiges Verhalten schwächt im Grunde das Ich des Betroffenen, und zwar dadurch, dass es für ihn handelt, ihm Entscheidungen und Verantwortung (gewollt oder ungewollt) abnimmt nach dem Motto: Wir (!) schaffen das schon! Dagegen beinhaltet ein adäquater Umgang mit dem Betroffenen immer drei wichtige Elemente: Offenheit, Konsequenz, Akzeptanz. Dabei ist das zweite Element, nämlich die Abgrenzung der eigenen Person welche ein konsequentes Verhalten beinhaltet besonders wichtig, bedeutet sie doch die Rückdelegation von Verantwortung sowie keine Annahme von Entschuldigungen und Ablenkungsmanövern (wobei dies nicht in einer schroffen oder konfrontativen Weise geschehen sollte, sondern in einer Art sachlichen Widerspiegelns, auch was die eigenen, durch das Verhalten des Betroffenen ausgelösten Gefühle betrifft, etwa nach dem Muster: Ich frage mich, wieso ich mich jetzt eingeengt, genötigt usw. fühle? ). So könnte eine gemeinsame Suchhaltung bei Betroffenem und Berater(in) ausgelöst werden und ersterem die Verfügung über seine bereits reflexhaft und unkontrolliert ablaufenden Abwehrmechanismen (wie Ausreden und Entschuldigungen) zu einem Teil wieder geben. Erst durch dieses zweite Element, die Konsequenz nämlich, wird es dem Helfenden möglich, die grundsätzliche Akzeptanz und damit das Hilfeangebot aufrechtzuerhalten. Umgekehrt ist diese Akzeptanz und Achtung vor der Eigenständigkeit des Betroffenen die Grundlage für die Grenzziehung zwischen sich und dem anderen. Das bereits erwähnte Alkoholikerspiel nach Eric BERNE (1997) wird so gerade nicht gespielt. Hier deutet sich auch ein möglicher Weg aus dem geschilderten Dilemma der pädagogischen Begleitung suchtgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung an. Überzogene Erwartungen der Betroffenen in Bezug auf den Genesungsprozess, die bei nichtbehinderten 8 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

9 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG wie auch bei behinderten Suchtmittelabhängigen gleichermaßen typisch sind (so genanntes besoffenes Denken ), müssen auf ein realistisches Maß reduziert werden. Schließlich sollten die Betreuer(innen) und andere Bezugspersonen zur Vermeidung des Co-Verhaltens beraten werden, z.b. von Suchtberatern, Suchttherapeuten. Beratung alkoholgefährdeter Menschen mit geistiger Behinderung Um eine positive, wertschätzende therapeutische Beziehung aufbauen zu können, genügt hier eine klassische Form der Therapie wegen der geringen motivationalen Beständigkeit, der geringen Frustrationstoleranz sowie der erhöhten Hemmschwelle nicht. Stattdessen muss ein pädagogisch-therapeutischer Bezug hergestellt werden, das heißt, der (die) Berater(in) und Therapeut(in) muss zur Bezugsperson werden, ohne dabei in die Fallstricke des Co-Verhaltens zu geraten. Er (sie) muss dies auch werden, um auf die individuellen Kommunikationsmuster eingehen und überhaupt die erforderlichen Grenzen setzen zu können. Wegen der kognitiven und kommunikativen Einschränkungen, die Menschen mit geistiger Behinderung Selbstreflexion erschweren bis nahezu unmöglich machen, ist es nötig, Gefühle, Ängste und Konflikte nicht nur verbal widerzuspiegeln, sondern sie sinnlich erfahr- und erlebbar, somit im Sinne des Wortes begreifbar zu machen, damit aber auch gestaltbar. Dies kann in Form von Geschichten und Märchen genauso geschehen wie in Form kleiner szenischer Inszenierungen (etwa der Darstellung des inneren Konflikts beim Suchtverhalten durch zwei Personen). Auch das Bewusstsein der eigenen Entscheidungskompetenz sowie eine Erhöhung derselben kann eher durch sinnlich erfahrbares Handeln als durch Reden erreicht werden, etwa durch verhaltenstherapeutische Übungen in Gegenwart des Beraters (der Beraterin). Handlungsalternativen im Sinne der lösungsorientierten Frage Was könntest du stattdessen (nämlich statt zu trinken) tun? dürfen nicht nur aufgeführt, sie müssen buchstäblich aufgezeigt und eingeübt werden, etwa durch tagesstrukturierende Angebote. Grundsätzlich ist es bei Menschen mit geistiger Behinderung nötig, Ich-Funktionen (wie Impuls-Kontrolle, bewusste Motivation) zu stärken; manchmal ist es aber auch nötig, diese teilweise zu ersetzen, etwa durch persönliche oder telefonische Begleitung in so genannten Craving-Situationen (das sind die Momente eines intensiven Verlangens nach dem Suchtmittel) oder durch unterstützende Medikation (Campral). Damit ist man allerdings wieder beim geschilderten Dilemma angelangt und begibt sich auf die Gratwanderung zwischen co-abhängigem und therapeutischem Verhalten. Strukturelle Lösungsansätze in der Suchtberatung von Menschen mit geistiger Behinderung sollten im Wesentlichen fünf Funktionen erfüllen: Sie sollten 1. den Betroffenen und sein bisheriges soziales Umfeld nachhaltig von der beschriebenen Dynamik entlasten. 2. zusammen mit dem Betroffenen eine individuell angemessene Auswahl einer Entwöhnungsbehandlung treffen und ihn dorthin vermitteln. 3. eine intensive persönlich-assistierende Begleitung des Entwöhnungsprozesses gewährleisten. 4. die Aufrechterhaltung der Abstinenzmotivation in der Nachsorgephase gewährleisten. 5. einen adäquaten Umgang mit der Rückfallproblematik gewährleisten. Fazit: Sie sollten ein Bindeglied zwischen bisheriger Wohneinrichtung und der suchttherapeutischen Behandlung darstellen. Schlussbemerkung Wenn es stimmt, dass man nicht von einer Droge, sondern von einem Gefühls- oder Erlebniszustand abhängig wird, und wenn es weiterhin richtig ist, dass man abhängig wird, weil man sich nicht mit einer als belastend empfundenen Lebenssituation identifizieren kann und weder Alternativen noch Änderungsmöglichkeiten für sich sieht, dann haben so traurig es ist, dies festzustellen Menschen mit geistiger Behinderung in einer Gesellschaft, in der sich die Selbstkonzepte der Menschen immer radikaler dem Leistungs- und Verwertungsstandpunkt unterwerfen und in der der Konkurrenzkampf demgemäß immer gnadenloser wird, noch mehr als nichtbehinderte Menschen Anlass, ein realistisches Selbstkonzept durch das fiktive und illusionäre, welches der Alkohol vermittelt, zu ersetzen. Es scheinen gerade die leichter behinderten Menschen in den betreuten Wohngemeinschaften sowie im betreuten Einzelwohnen zu sein, die diese Diskrepanz zwischen ihren Wünschen und Träumen auf der einen und der Alltagsrealität auf der anderen Seite besonders deutlich und schmerzhaft empfinden und die zudem begünstigt durch die geringere soziale Kontrolle und die leichtere Verfügbarkeit des Suchtmittels vermehrt zum Alkohol greifen. Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 9

10 ALKOHOLISMUS BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG / WÖRTERBUCH Um dies zu verhindern, ist ein den spezifischen Bedingungen geistig behinderter Menschen angemessenes Beratungs- und Betreuungsangebot vonnöten. Information: Suchtberatung der Lebenshilfe Berlin, Dipl.-Psych. Peter Schinner, WS V der Lebenshilfe Berlin, Falkenhagener Str. 25, Berlin (Tel.: 0 30/ ; Fax: 0 30/ ). Literatur BERG, Insoo Kim; MILLER, Scott D. (1995): Kurzzeittherapie bei Alkoholproblemen. Heidelberg BERNE, Eric (1997): Spiele der Erwachsenen. Reinbek bei Hamburg DOSEN, Anton (1997): Psychische Störungen bei geistig behinderten Menschen. Stuttgart FEUERLEIN, Wilhelm (1998): Alkoholismus Mißbrauch und Abhängigkeit. Stuttgart FEUSER, Georg (1996): Geistigbehinderte gibt es nicht! Projektionen und Artefakte in der Geistigbehindertenpädagogik. In: Geistige Behinderung 1/1996, LINDENMEYER, Johannes (1998): Lieber schlau als blau. Informationen zur Entstehung und Behandlung von Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. Weinheim MILLER, William R.; ROLLNICK, Stephen (1999): Motivierende Gesprächsführung. Freiburg i. Br. ROGERS, Carl R. (1973): Die klientbezogene Gesprächstherapie. München VELTRUP, Clemens; WETTERLING, Tilman (1997): Diagnostik und Therapie von Alkoholproblemen. Berlin ^ Wörterbuch Mainstreaming Inclusion Ein Beitrag zur Begriffsklärung Ulrich Niehoff Die Literaturrecherche zu diesem Wörterbuch-Beitrag gestaltete sich schwierig. Das US-amerikanische Wort Mainstreaming wird in der Fachdiskussion häufig genutzt, ist jedoch in grundlegenden Handbüchern und Lehrbüchern zur Behindertenpädagogik gar nicht oder nur an marginaler Stelle zu finden. Es ist so Otto SPECK (1987, 335) ein weitgefaßter, unklarer Begriff geblieben. Zudem ergibt sich leicht ein Missverständnis, wenn das Wort Mainstream korrekt in die deutsche Sprache übersetzt wird mit Hauptstrom und naheliegend assoziiert wird, dass behinderte Menschen dort betreut und begleitet werden sollen, wo sich auch andere Menschen treffen, also z. B. im Kindergarten, in der Schule, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Vorstellung entspricht aber eher dem Begriff von Inclusion. Mainstreaming hat eine große Nähe zum Begriff Integration in Deutschland. Häufig geht es darum, aus der Perspektive der Behinderung Ausgrenzung rückgängig zu machen, und nicht darum, Ausgrenzung aus öffentlicher Perspektive erst gar nicht geschehen zu lassen (Inclusion). Unter Mainstreaming verstehen MURPHY und GOETZE (1993), dass besondere Lernbedürfnisse identifiziert sind und mit sonderpädagogischen Maßnahmen darauf reagiert wird. Das Kind kann dabei in seiner Stammschule verbleiben oder zeitweise an eine Sondereinrichtung verwiesen werden. Die Maßnahmen werden hauptamtlich von einem Sonderpädagogen verantwortet. Nach erfolgreicher Absolvierung der Sondermaßnahme erhält das Kind die Möglichkeit, in einer Regelklasse platziert zu werden; zunächst hat das Kind eine Art Besucherstatus; nach einer gewissen Zeit erwartet man aber, dass es Leistungen auf einem Niveau erbringt, die denen seiner Klassenkameraden vergleichbar sind. Im negativen Fall kann es aus der Regelklasse wieder entfernt werden (MURPHY, GOETZE 1993, 232 f.). Für OPP (1993, 15) bedeutet Mainstreaming die Beschulung und Förderung behinderter Kinder in der Regelklasse und/oder der Regelschule, zumindest aber Beschulung so nahe zusammen und so viel gemeinsam wie möglich mit nichtbehinderten Kindern. Anders formuliert: Besondernde Maßnahmen schulischer Förderung müssen durch Art und Schweregrad einer Behinderung und die individuellen Lernbedürfnisse eines Kindes begründet sein und legitimieren sich nicht automatisch als Konsequenz der Feststellung einer Behinderung. Grundlage des Mainstreaming bildet das US-amerikanische Gesetz The Education of all Handicapped Children Act. Hier wird vom least restrictive environment (die am wenigsten ausgrenzende Umgebung) gesprochen. Für die Erziehung behinderter Kinder soll die Umgebung gewählt werden, die der Normalität am ehesten entspricht. In Beziehung hierzu steht die Norm, dass die Erziehung der Kinder an dem jeweiligen Ort angemessen sein muss. Gegebenenfalls kann also auch eine (vorübergehende) Segregation greifen. GOTTLIEB u. a. (1991, 63) führen aus, dass die Diskussion über Mainstreaming eine administrative und kulturpolitische und kaum eine pädagogisch-konzeptionelle war:... mainstreaming has focused almost exclusively on administrative and process issues. The content... and the specialized methods that may be required to deliver the content have seldom been a major consideration either in the professional literature or in legal decrees. 10 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

11 WÖRTERBUCH Diese Einschätzung spiegelt sich in der aus den USA stammenden und im deutschen Fernsehen ausgestrahlten Vorabendserie Corky. Ein junger Mann mit Down- Syndrom besuchte die Regelschule und musste sich den praktisch unverändert gebliebenen Rahmenbedingungen einer Regel-Highschool anpassen. Dies wurde nachvollziehbar durch den Sympathieträger Corky dargestellt: Corky musste Mathematik büffeln, sich mit Shakespeares Dramen beschäftigen, ein Mädchen zum Tanzstunden-Abschlussball suchen usw. Für Zuschauer mit Fachkenntnissen wurde deutlich, dass Integration oder Mainstreaming so kaum funktionieren kann. Der junge Mann mit Down-Syndrom musste sich einseitig an die unveränderten Normen einer Regelschule anpassen. Es wurde keine Rücksicht auf seine speziellen Lernbedürfnisse genommen. In Deutschland wurde die Vorabendserie wieder aus dem Programm genommen, weil es nicht genug Zuschauer gab. OPP (1993, 15) weist auf den repressiven Aspekt der meltingpot-mainstream-metapher hin, wenn er beschreibt, dass Mainstream eine Strategie der amerikanischen Gesellschaft war, um die internationalen Einwanderer auf die entwickelte US-amerikanische Kultur hin zu sozialisieren. Wenn Kulturen nicht bereit sind, Qualitäten von Minderheiten oder unterprivilegierten Gruppen aufzunehmen und authentisch zu integrieren, kann es keinen wechselseitigen Austausch und keine gegenseitige Befruchtung geben. In diesem Fall ist zu befürchten, dass unterprivilegierte Gruppen (Menschen mit Behinderung, Afro-Amerikaner, Frauen) selbst nicht mehr den Mainstream der weißen US-amerikanischen Mittelschicht wollen, sondern ihre Kultur dann durchaus in bewusster Abgrenzung vom mainstream entwickeln (z. B. black-panther-bewegung). Inclusion fördert eine radikalere Lösung der gemeinsamen Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder, aber auch darüber hinaus im Alltag behinderter Menschen. Jedes Kind besucht die Schule bzw. Klasse, die seinem Alter entspricht und die es besuchen würde, wenn bei ihm keine besonderen Lernbedürfnisse identifiziert worden wären. Sämtliche Hilfen, derer ein behindertes Kind bedarf wie medizinisch indizierte Unterstützung, Fachpersonal werden in das allgemeine Setting eingebracht. Die Rolle der Sonderschullehrkraft reduziert sich auf zwei Kernaufgaben, um eine angemessene Unterrichtung für das Kind sicherzustellen: individuelle Trainingsstunden für das Kind, Unterstützung der hauptamtlichen Lehrkraft in der Klasse. Man erwartet nicht, dass das Kind normorientierte Leistungen erbringt, die dem Klassenstand entsprechen; vielmehr gelten die individuellen Lernziele und Maßstäbe des IEP (Individual Education Plan = auf das Kind bezogene schulische Erziehungsplanung) (MURPHY, GOETZE 1993, 232). Ein solches Verständnis liegt auch der Erklärung von Salamanca zugrunde (UNESCO 1994). In diesem Papier haben sich Fachleute und Regierungsvertreter(innen) auf Inclusion als Leitbegriff für eine umfangreiche und tiefgehende Reform des Schulwesens geeinigt. Die Erklärung von Salamanca gesteht jedem Kind bzw. seinem gesetzlichen Vertreter das Recht zu, in die jeweilige Regelschule aufgenommen zu werden. Hieraus ergibt sich die Pflicht der Schulbehörde, sich auf die speziellen Lernbedürfnisse behinderter Kinder planerisch, personell, baulich und konzeptionell einzustellen. Hilfen werden dort gegeben, wo alle Kinder lernen, nicht an einem gesonderten Ort. Die Philosophie der Erklärung von Salamanca wird auch vom internationalen Zusammenschluss der Elternorganisationen für Menschen mit geistiger Behinderung getragen. Dies kommt z. B. darin zum Ausdruck, dass der Zusammenschluss 1995 seinen Namen zu Inclusion International änderte. Behindertenpädagogisch ausgebildete Fachleute fühlen sich unter inclusiven Gesichtspunkten nicht mehr allein dafür verantwortlich, behinderte Kinder und in integrativen Settings auch nichtbehinderte Kinder zu erziehen, zu fördern, zu therapieren und zu begleiten. Wichtig wird in diesem Zusammenhang der Begriff Kompetenztransfer. Es geht darum, durch Wissens- und Erfahrungstransfer die allgemeine Öffentlichkeit zu befähigen, behinderte Menschen mit ihren besonderen Bedürfnissen nicht auszuschließen. Dies bedeutet z. B., dass öffentliche Gesundheitsdienste und Beratungsstellen ( Pro Familia berät auch Menschen mit geistiger Behinderung in Bezug auf Fragen der Familienplanung und Sexualität), Bibliotheken, Volkshochschulen, öffentliche Verkehrsmittel usw. sich auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einstellen müssen. Viele Aspekte finden sich wieder in dem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. Erst wenn es eine inclusive Gesellschaft gibt, muss Integration nicht mehr eingefordert werden, weil im Idealfall niemand ausgegrenzt wird. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe war mit einem Workshop im Rahmen des Deutschen Jugendhilfetags 2000 im Mai in Nürnberg vertreten. Behindertenpädagog(inn)en haben mit Fachleuten der Jugendhilfe Gespräche geführt, wie unter inclusiven Gesichtspunkten z. B. behinderte Kinder und Jugendliche in Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 11

12 WÖRTERBUCH / ÜBERGREIFENDES der regionalen Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden können. Dies war nach allgemeiner Einschätzung ein positiver Beitrag, der nun in den Regionen konkretisiert werden muss. Übergreifendes Ein anderes inclusives Modell bildet Pfiff e. V. in Ladenburg ab (MARKOWETZ 1997): Fachleute begleiten behinderte Kinder in die Sport- und Freizeitvereine vor Ort und transferieren ihre Kompetenz und ihr Fachwissen, sodass z. B. Übungsleiter(innen) nach einer Weile behinderte Kinder in der regulären Sportgruppe betreuen können. Fachleute knüpfen neue und unterstützen bestehende Netzwerke, damit Menschen mit Behinderung dort leben können, wo sie wohnen. Inclusion bedeutet: Nicht der einzelne Mensch allein ist behindert oder seine Beeinträchtigung das alleinige Problem, sondern die Umgebung muss so verändert werden, dass Enthinderung greift. Behindert ist man nicht. Behindert wird man (Bonmot aus der Krüppelbewegung ). Ein kritischer Aspekt sei noch genannt: Die Europäische Union hat sich auch angestoßen durch das European Disability Forum darauf verständigt, in Zukunft keine Programme speziell für behinderte Menschen mehr aufzulegen. Unter inclusiven Gesichtspunkten sollen jetzt in allen europäischen Förderprogrammen auch die spezifischen Gesichtspunkte behinderter Menschen berücksichtigt werden. Obwohl dieser Ansatz konzeptionell sehr fortschrittlich erscheint, so ist doch sehr kritisch darauf zu achten, ob dies nicht ein Vorwand ist, um Gelder einzusparen. Es liegt auch an Menschen mit Behinderung selbst bzw. ihren Lobbygruppen, dafür Sorge zu tragen, dass die besonderen Aspekte behinderter Menschen nun inclusiv zum Tragen kommen. Literatur SPECK, Otto (1987): System Heilpädagogik. München, Basel MURPHY, Anita; GOETZE, Herbert (1993): Full Inclusion Vollintegration in den Vereinigten Staaten. In: Sonderpädagogik 4/1993, OPP, Günther (1993): Mainstreaming in den USA. München, Basel. GOTTLIEB Jay; ALTER, Mark; GOTTLIEB, Barbara W. (1991): Mainstreaming Mentally Retarded Childen. In: MATSON, Johnny L.; MULICK, James A.: Handbook of Mental Retardation. Pergamon Press UNESCO (1995): Das Salamanca Statement On Special Needs Education. In: Fachdienst der Lebenshilfe 2/1995, 30 MARKOWETZ, Reinhard (1997): Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Lebensbereich Freizeit. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (Hrsg.): Freizeit. Ein Reader. Marburg, Medizinische Themen und Fragen Kongress im Februar 2001 sucht Antworten für Mediziner, Fachleute, Angehörige und Betroffene Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland steht vielfach in der Diskussion, wobei augenblicklich vor allem die Kosten dieses Systems den Diskussionsschwerpunkt bilden. Ein hoher Standard der Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen wird dabei allgemein als selbstverständliches Grundrecht akzeptiert. Gleiches gilt für die Leistungsfähigkeit eines sozialen Hilfesystems für Menschen mit geistiger Behinderung. Da, wo sich beide Systeme kreuzen, sind im Bereich der gesundheitlichen Versorgung geistig behinderter Menschen, insbesondere im Erwachsenenalter, Mängel zu beklagen, die es im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzuzeigen und zu beheben gilt. Wenn Gesundheit für jedermann ein hohes Gut und eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft darstellt, so gilt dies auch für Menschen mit geistiger Behinderung. * Diesem Ziel näher zu kommen, war Ausgangspunkt für die Planung folgenden Kongresses: Medizin für Menschen mit Behinderung eine behinderte Medizin?! Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven Februar 2001 in Kassel Veranstaltet wird dieser Kongress gemeinsam von der Bundesvereinigung Lebenshilfe (Marburg), der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland ISL e. V. (Kassel), der Norddeutschen Arbeitsgemeinschaft Ärztliche Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung NAG (Sickte-Neuerkerode) sowie dem Projekt Wir vertreten uns selbst! (Kassel). Konkrete Themen einzelner Störungsbilder und Behandlungsmethoden bilden den thematischen Rahmen für zahlreiche Arbeitsgruppen. Hinzu kommen zentrale Vortragsveranstaltungen aus folgenden Themenfeldern: * IN: BUNDESVERBAND EVANGELISCHE BEHINDERTENHILFE e. V.; BUN- DESVEREINIGUNG LEBENSHILFE FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BE- HINDERUNG e. V.; VERBAND KATHOLISCHER EINRICHTUNGEN FÜR LERN- UND GEISTIGBEHINDERTE e. V.; VERBAND FÜR ANTHROPOSOPHISCHE HEILPÄDAGOGIK, SOZIALTHERAPIE UND SOZIALE ARBEIT e. V. (Hrsg.): Positionspapier Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung. Reutlingen 1998, Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

13 ÜBERGREIFENDES Gastro-Enterologie und Epileptologie; Präventivmedizin; Orthopädische Probleme bei behinderten Menschen; Strukturen der Behindertenmedizin in Europa; Psychiatrische Probleme behinderter Menschen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Kurse zur Selbsterfahrung für Menschen mit Behinderung zu Aspekten wie beispielsweise Grundlagen gesunder Lebensführung. Es sollen im Kongressverlauf aber auch strukturelle Aspekte der medizinischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland mit der Entwicklung in anderen europäischen Ländern (Niederlande und Schweden) verglichen werden. Wesentliches Ziel des Kongesses ist es somit, den Anbietern medizinischer Leistungen (Ärzte, Psychologen, medizinische Assistenzberufe u. a.), aber auch Eltern und Angehörigen Kenntnisse zu konkreten Störungen und Krankheitsbildern, die gehäuft bei behinderten Patienten auftreten, zu vermitteln und zudem den Nutzern dieser Leistungen (Patienten und Angehörige) Hilfen zur Selbsthilfe aufzuzeigen (Fortbildung und Selbsterfahrung). Die Veranstalter hoffen, mit diesem Kongress insgesamt einen wichtigen Impuls für mehr Anstrengungen auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland geben zu können. Das vorläufige Kongessprogramm kann angefordert werden bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ilona Wiese, Tel.: / ; Fax: / Alternativen zum Zivildienst Die Diskussion über die Zukunft der Bundeswehr zwingt auch zum Nachdenken darüber, wie es mit der Arbeit von Kriegsdienstverweigerern weitergehen soll. Der Zivildienst hat in den vergangenen Jahrzehnten stark an Bedeutung zugenommen. Gerade auch in der Schwerstbehindertenbetreuung sind die Assistenzen von Zivildienstleistenden wichtiger Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung. Hohe Aufmerksamkeit hat das Gutachten der Weizsäcker-Kommission zur Zukunft der Bundeswehr erfahren, in dem eine Einbindung von nur noch Wehrpflichtigen vorgeschlagen wird. Wenngleich sich das Verteidigungsministerium von diesen Überlegungen hiervon nur tendenziell leiten lässt, steht fest: Jedes Modell, das sich derzeit im Gespräch befindet, sieht vor, künftig weit unter den derzeit jährlich Wehrpflichtigen, die eingezogen werden, zu bleiben. Somit hat jedes Modell gleichzeitig auch Probleme mit der Wehrgerechtigkeit. Die Zahl derjenigen wächst, die weder Wehr- noch Zivildienst leisten müssen. Tendenziell (so auch die Diskussion in der Wehrstrukturkommission) ist die Wehrpflicht zu Beginn des 21. Jahrhunderts als Auslaufmodell anzusehen. Dabei ist die sicherheitspolitische Lage nach dem Ende des Ost-West-Konflikts zu berücksichtigen: Sowohl bundesinterne Lagebeurteilungen als auch die Umstrukturierungsmaßnahmen bei den Streitkräften der meisten Nachbarn Deutschlands belegen, dass die Beibehaltung der Wehrpflicht keinesfalls mehr sicherheitspolitisch erforderlich ist. Roman Herzog führt hierzu aus: Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn ein demokratischer Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemein gültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können (SOLI-Aktuell 6/2000, 1). Was bedeutet diese Entwicklung für die Verbände der Behindertenhilfe, die in hohem Maße auf das Engagement der Zivildienstleistenden setzen? Die Diskussionen und Handlungsbedarfe sind zweigleisig zu betrachten: Zum einen geht es defensiv und pragmatisch um Verwaltung des Notstands und hierbei insbesondere um die Sicherstellung der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB). Diese Zivildienstplätze sollen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom (Schreiben an die Präsidentin der Freien Wohlfahrtspflege e. V.) aus der Kontingentierung herausgenommen werden zumindest für das Jahr Derartige Kosmetik löst allerdings Zukunftsfragen zum Engagement junger Menschen bei der Begleitung/Unterstützung von Menschen mit Behinderung nicht. Es ist nicht mehr auszuschließen, dass die Dauer der Wehrpflicht auf nur noch sechs Monate heruntergefahren wird. So müssen weitergehende Überlegungen unter folgenden Gesichtspunkten angestellt und in Lösungen bzgl. Zivildienst-Alternativen überführt werden: 1. Finanzierung zusätzlicher hauptamtlicher Kräfte für Dienste und Einrichtungen Der Wegfall von Zivildienstleistenden in unterschiedlichen Versorgungsbereichen muss Eingang finden Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 13

14 ÜBERGREIFENDES / KINDHEIT UND JUGEND in die Entgeltverhandlungen mit allen beteiligten Kostenträgern. Ohne eine Kompensation in Entgelthöhe sind Umfang und Qualität der Leistungen von Diensten und Einrichtungen nicht aufrechtzuerhalten. 2. Einrichtung adäquater arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen Der Zivildienst stellt für viele junge Männer zwischen Ausbildungsphasen oder der Phase zwischen Ausbildung und Berufsleben eine wichtige Form des Moratoriums dar, das der beruflichen sowie insbesondere der biografischen Orientierung dient. Deshalb erscheint es sinnvoll, als Zivildienstalternative u. a. auch arbeitsmarktpolitische Programme für junge Menschen aufzulegen. Frankreich beispielsweise hat 1997 dazu eine Vorreiterrolle übernommen auch verstanden als Offensive gegen Jugendarbeitslosigkeit. Aus Lebenshilfe-Zusammenhängen hat der Landesverband Nordrhein-Westfalen am einen ersten Diskussionsentwurf für ein Berufsvorbereitendes Soziales Jahr mit drei Ausbildungsmöglichkeiten vorgelegt. 3. Aus- bzw. Aufbau von Freiwilligendiensten Anknüpfend an die überwiegend positiven Erfahrungen der Einsatzstellen mit Mitarbeiter(inne)n des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sind Freiwilligendienste insbesondere auch als attraktive Aktionsmöglichkeit für junge Menschen konsequent auszubauen. Auftrieb erhält diese Idee u. a. durch ein innovatives Konzept zu Freiwilligendiensten, das unter Federführung der Robert-Bosch-Stiftung entwickelt wurde, durch Konzepte von Verbänden selbst und nicht zuletzt durch das o. g. Gutachten der Weizsäcker-Kommission: Sie regt an, die für den Zivildienst eingesetzten 2,7 Milliarden Mark für den Ausbau eines sozialen Freiwilligendienstes zu nutzen. Der PARITÄTISCHE, das Diakonische Werk, der Caritasverband sowie der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte sind darum bemüht, eine breite öffentliche Diskussion über Zivildienstalternativen anzuregen. Die Lebenshilfe könnte sich so die Anregung aus dem Ausschuss Offene Hilfen der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom Juni 2000 in eine Bündnisplattform einreihen, um sozialpolitischen Forderungen noch stärkeres Gewicht zu verleihen und ggf. eigene Akzente zu setzen, insbesondere auch bei der Konzeptionierung von Freiwilligendiensten, die den Diensten und Einrichtungen gerecht werden. Die positiven Elemente, die Zivildienstleistende gerade auch durch Unvoreingenommenheit, Unbefangenheit, Impulse und unkonventionell-kritische Haltungen einbringen, sind in neue Konzepte zu überführen zivilgesellschaftliche Solidarität wird auch in Zukunft dringend gebraucht. Insoweit geht es in den laufenden Diskussionen nicht nur um die Abwicklung des Zivildienstes, sondern um die Initiierung einer breiten gesellschaftlichen Diskussion zur Bereitstellung von attraktiven Tätigkeitsfeldern für ziviles Bürgerengagement, gerade auch für die jüngere Generation. Die Bundesregierung sollte zur weiteren Planung eine ähnlich hochkarätige Kommission einsetzen wie die zur Zukunft der Bundeswehr. Literatur und Links Jugend erneuert Gemeinschaft. Manifest für Freiwilligendienste in Deutschland und Europa. Eckpunkte des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte zur Schaffung eines Freiwilligendienstes in Deutschland. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND, Gesamtverband e. V., Frankfurt: Alternativen zum Zivildienst. Diskussionslinie des Verbandsrats vom SOLI-Aktuell (Magazin des DGB Bundesvorstands, Abt. Jugend), Heft 6/2000: Wehrpflicht passé, Professor Lutz? Artikel von Dieter S. Lutz, Direktor des Hamburger Friedensforschungsinstituts zur Bundeswehrreform. Kindheit und Jugend Sonderschulen in der bundeseinheitlichen Schulstatistik Die Kultusministerkonferenz der Länder veröffentlicht jährlich eine amtliche Schulstatistik, aus der auch die Entwicklungen der verschiedenen Sonderschultypen ablesbar sind. Die letzte Veröffentlichung vom Februar 2000 enthält die Daten der Schuljahre 1989 bis 1998: SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUS- MINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Hrsg.): Die Sonderschulen in der bundeseinheitlichen Schulstatistik 1989 bis Dokumentation Nr. 149 Februar Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz. Bonn ISSN Seiten. Bezogen auf die Anzahl der Schüler und die Sonderschulbesuchsquoten ergeben sich danach folgende Ergebnisse: 14 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

15 KINDHEIT UND JUGEND A Bundesergebnisse 2 Schüler Schüler Davon Förderschwerpunkt Lernen Sonstige Förderschwerpunkte Sehen Hören Sprache Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt übergreifend bzw. ohne Zuordnung 1) Kranke 2) ) Schüler in Klassen, die anderen Behinderungsarten nicht zugeordnet werden können, siehe Seite 31. 2) Von 1993 bis 1996 ohne Sachsen. Aus: SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER , 3. A Bundesergebnisse 4 Sonderschulbesuchsquoten1) Sonderschulbesuchsquoten Alle Förderscherpunkte 4,050 4,030 4,193 4,183 4,220 4,262 4,277 4,320 4,353 4,426 Davon Förderschwerpunkt Lernen 2,166 2,131 2,402 2,395 2,414 2,427 2,416 2,381 2,366 2,373 Sonstige Förderschwerpunkte 1,884 1,899 1,791 1,788 1,806 1,836 1,861 1,940 1,986 2,053 Sehen 0,052 0,051 0,051 0,046 0,045 0,045 0,043 0,054 0,046 0,046 Hören 0,122 0,121 0,121 0,117 0,113 0,111 0,109 0,119 0,108 0,109 Sprache 0,345 0,355 0,340 0,339 0,341 0,348 0,344 0,344 0,346 0,352 Körperliche und motorische Entwicklung 0,228 0,243 0,227 0,224 0,221 0,216 0,213 0,217 0,222 0,226 Geistige Entwicklung 0,609 0,592 0,570 0,572 0,588 0,602 0,615 0,627 0,652 0,671 Emotionale und soziale Entwicklung 0,252 0,247 0,217 0,228 0,222 0,230 0,238 0,242 0,242 0,254 Förderschwerpunkt übergreifend bzw. ohne Zuordnung 0,154 0,170 0,167 0,170 0,189 0,200 0,214 0,250 0,285 0,306 Kranke 2) 0,122 0,120 0,098 0,093 0,087 0,083 0,085 0,085 0,086 0,090 1) Schüler in v. H. der Schüler im Alter der Vollzeitschulpflicht (Klassenstufen 1 bis 10 und Sonderschulen). 2) Von 1993 bis 1996 ohne Sachsen. Aus: SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER , 5. Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 15

16 KINDHEIT UND JUGEND / ARBEITSLEBEN Nach diesen Angaben bewegt sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler, gemessen an der Alterspopulation aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die eine Schule für Geistigbehinderte besuchen, im Vergleich der aufgeführten Jahre relativ kostant bei 0,6%. Die amtliche Schulstatistik kann jährlich angefordert werden bei: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Lennéstraße 6, Bonn (Tel.: 02 28/5 01-0; Fax: 02 28/ ; statistik@kmk.org). Arbeitsleben AT-Bereich der WfB Instrumentarium zur Einschätzung der Qualität der Dienstleistungsangebote Praxisprojekt Gesamthochschule Kassel Im Verbund mit der Werkstatt der Lebenshilfe Waldeck- Frankenberg (Martin Henke), der Gesamthochschule Kassel, Fachbereich Sozialwesen (Inike Amend) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe (Wolfgang Klammer) ist in eineinhalbjähriger gemeinsamer Arbeit ein Fragebogen zur Überprüfung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen im Arbeitstrainingsbereich (AT-Bereich) der Werkstätten für Behinderte (WfB) entstanden. Damit ist ein Instrumentarium zur Nutzerbefragung entwickelt worden, welches über die bisher entwickelten Instrumente hinausgeht, die sich vorwiegend auf die subjektiv erlebte Zufriedenheit von Menschen mit Behinderung als Empfänger von Dienstleistungen konzentriert haben. In der in diesem Zusammenhang angefertigten Diplomarbeit von Inike Amend* wird die Zielsetzung zur Entwicklung und Erprobung des Instrumentariums wie folgt beschrieben: Der entwickelte Fragebogen ist als Grundlage der Evaluation der Prozessqualität im Arbeitstraining der WfB zu verstehen. Mit seiner Hilfe sollen schwerpunktmäßig die Prozesse im AT-Bereich aus Sicht der (aus-)zu bildenden Personen erfasst werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Qualifizierung eine wesentliche Rolle spielen. Unter dem Schwerpunkt Arbeits-/Qualifizierungsvorbereitung sind Fragen zur Prozessqualität aufgeführt wie z. B.: * Inike Amend: Qualitätssicherung in Werkstätten für Behinderte. Evaluation von Prozeßqualität im Arbeitstrainingsbereich. Diplomarbeit. Fachschule Sozialwesen der Gesamthochschule Kassel. Kassel 2000 Ist für Sie ein individueller Bildungsplan erstellt worden? Ist dieser Bildungsplan mit Ihnen besprochen worden? Ist mit Ihnen ein Bildungsziel besprochen worden? Verstehen sie es, wenn Ihr/e GruppenleiterIn Ihnen eine Aufgabe erklärt? Trauen Sie sich nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben? Zeigt Ihnen Ihr/e Gruppenleiter/In die Werkzeuge, die für die Aufgabe benötigt werden? (vgl. AMEND 2000) Der Fragebogen umfasst insgesamt 65 Fragen, die je nach Bedarf erweitert bzw. gekürzt werden können. Von der Befragung können vier Zielgruppen profitieren: 1. Die (aus-)zu bildenden Personen im AT-Bereich können insofern von der Evaluation profitieren, weil sie als aktive Teilnehmer(innen) in die Evaluation eingebunden die Prozessqualität aus ihrer Sicht beurteilen und dabei lernen, ihre eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen zu erkennen und zu äußern. Auf diese Weise für den Prozess der beruflichen Qualifizierung sensibilisiert kann ihnen deutlich werden, welchen Anspruch sie im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Qualität der Dienstleistungen im AT-Bereich haben. 2. Das Personal der WfB kann sich vor dem Hintergrund des Fragebogens systematisch mit seinem eigenen arbeitspädagogischen Handeln und der dahinter stehenden Konzeption konstruktiv auseinandersetzen. Da die Fragen wesentlich aus den Vereinbarungen mit der Arbeitsverwaltung* abgeleitet sind, erhalten sie gleichzeitig einen Überblick über die Bedingungen, die die Arbeitsverwaltung mit den WfB vereinbart hat. 3. Die Arbeitsverwaltung kann das Evaluationsinstrumentarium als Prüfungsgrundlage für die Prozessqualität der Dienstleistungsangebote im AT-Bereich heranziehen, da anhand der Befragungsergebnisse deutlich wird, ob die Prozesse im AT-Bereich geeignet sind, die Forderungen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen zu erfüllen. 4. Die WfB als Ganzes kann das Evaluationsinstrumentarium im Rahmen des eigenen Qualitätsmanagement-Systems einsetzen, um auf diese Weise der Nachweisführung Rechnung tragen zu können * Siehe hierzu: Bundesanstalt für Arbeit; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte: Vereinbarung über Rahmenprogramme für das Eingangsverfahren und den Arbeitstrainingsbereich in Werkstätten für Behinderte. Nürnberg 1996; Bundesanstalt für Arbeit: Runderlaß 42/ Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

17 ARBEITSLEBEN (internes bzw. externes Audit) und einen systematischen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung gezielt einzuleiten. Erste Erfahrungen mit dem Evaluationsinstrumentarium in der WfB Frankenberg bestätigen die vorgenannten Einschätzungen. Hier führte die gemeinsame Entwicklung der Fragen des Fragebogens dazu, dass aus Sicht des Personals die Dienstleistungsangebote im AT-Bereich immer weiter ausdifferenziert wurden und somit eine größere Kundenzufriedenheit erreicht werden konnte. Die Diplomarbeit mit dem Titel Qualitätssicherung in Werkstätten für Behinderte. Evaluation von Prozeßqualität im Arbeitstrainingsbereich wird voraussichtlich im Rahmen der Serie Praxismaterial Fachfragen der Bundesvereinigung Lebenshilfe veröffentlicht und zum Selbstkostenpreis zzgl. Versandkosten abgegeben. Interessenten richten ihre Anfrage an die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v., Frau Prinz (Fax: / , Dagmar.Prinz@Lebenshilfe.de). Hilfebedarfsgruppen zur Arbeit, Bildung und Beschäftigung Im Rahmen der Fachtagung Hilfebedarfsgruppen nach 93 a BSHG in Einrichtungen zur Arbeit, Bildung und Beschäftigung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) am 13. Juni 2000 in Kassel wurden die Ergebnisse der Erprobung des Metzler-Fragebogens für den Hilfebedarf zur Gestaltung des Tages in Hessischen Einrichtungen (WfB) vorgestellt. HEIDRUN METZLER Gutachten zur Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf nach 93 a BSHG Hilfebedarf in der Gestaltung des Tages. Modellversuch in Hessen in Einrichtungen zur Arbeit, Bildung und Beschäftigung. Hrsg.: Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kern-Arbeitsgruppe 93 d BSHG für das Land Hessen. Kassel 2000 Vom LWV Hessen wird die durchgeführte Erprobung des Metzler-Fragebogens in den Hessischen Werkstätten als Erfolg eingestuft, wobei das Instrument im Hinblick auf bestimmte Personengruppen (z. B. Suchtkranke und schwerst mehrfach behinderte Menschen) noch weiter zu verbessern bzw. zu differenzieren sei. Diese und andere Verbesserungen bzw. Ergänzungen wie z. B. die Erstellung eines Anwendermanuals und die Bereitstellung entsprechender Schulungen sollen über einen Arbeitskreis des LWV Hessen bis September 2000 abgeschlossen werden. Nach Auskunft von Edgar Paul, Vertreter des LWV Hessen, wird als verbindlicher Einführungstermin des Erhebungsinstruments der 1. Juli 2001 für realistisch erachtet, sofern die noch ausstehenden Verbesserungen bis dahin eingearbeitet sind und die Politik die hierfür notwendigen Entscheidungen getroffen hat. Im Rahmen der Vorstellung der Schwerpunkte des Hilfebedarfs sind folgende Charakterisierungen herausgestellt worden (siehe auch METZLER 2000, 47 f.): Hilfebedarfsgruppe 1 Vorrangiges Ziel: Aufrechterhaltung der gegebenen Tagestruktur (WfB Arbeitsbereich bzw. Außenarbeitsplatz) bei weitgehend vorhandener Selbständigkeit. Hilfebedarf: Alltagspraktische Selbständigkeit sowie soziale Kompetenz sind vorhanden. Es liegen keine oder nur geringfügige Kommunikationseinschränkungen vor. Die Förderung erstreckt sich auf die Sicherung der vorhandenen Kompetenzen und der Unterstützung darin, weitere soziale bzw. berufliche Perspektiven zu entwickeln. Hilfebedarfsgruppe 2 Vorrangiges Ziel: Veränderung der Tagesstruktur bzw. Hinführung zu neuen Aufgaben Erweiterung des Aufgabenspektrums. Hilfebedarf: Alltagspraktische Selbständigkeit sowie soziale Kompetenz sind vorhanden. Im Bereich der Kommunikation sind Beratung, teilweise Assistenz erforderlich. Die Förderung erstreckt sich auf Motivation und Kompetenzentwicklung im beruflichen Bereich wie in allgemeinen Lebensbereichen. Für die Ausführung von Aufgaben ist übende und anleitende Unterstützung notwendig. Hilfebedarfsgruppe 3 Vorrangiges Ziel: Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Hinführung zu neuen Tätigkeitsschwerpunkten in der Tagesstruktur. Hilfebedarf: Es liegen in allen Bereichen Einschränkungen vor. Insbesondere bei komplexen Anforderungen (Mobilität außerhalb der Einrichtung und in unbekannten Situationen, aktive Verständigung, Sicherheit, Kontakte im Außenverhältnis, Verständnis von Aufgaben usw.) sind regelmäßige Übung und Anleitung erforderlich. Förderschwerpunkte erstrecken sich auf die Erweiterung der beruflichen Kompetenzen bzw. (z.b. bei Senioren) auf die Erweiterung der Selbstbeschäftigungsmöglichkeiten. Ergänzt wird dies durch eine Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung (Selbst- Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 17

18 ARBEITSLEBEN bewusstsein, Selbstvertrauen, Aufbau befriedigender sozialer Kontakte, Interessenvertretung gegenüber anderen usw.). Hilfebedarfsgruppe 4 Vorrangiges Ziel: Hinführung zu einer Tagesstruktur, Erweiterung des zeitlichen und inhaltlichen Rahmens der Teilnahme an tagesstrukturierenden Angeboten. Hilfebedarf: Im alltagspraktischen Bereich sind Mitglieder dieser Gruppe auf weitgehend umfassende Hilfestellung angewiesen, ebenso im Bereich der Gesundheitsvorsorge (behinderungsbedingte Einschränkungen bzw. Vermeiden selbstschädigender Verhaltensweisen). Intensive Begleitung und/oder Anleitung sind darüber hinaus bei der Gestaltung sozialer Beziehungen und im Bereich der Mobilität erforderlich. Die Förderschwerpunkte erstrecken sich auf die Persönlichkeitsentwicklung (Angebote zur Erweiterung der sensorischen Wahrnehmung, zur Unterstützung in der Kommunikation, Angebote mit Anregungscharakter zur Erfahrung von Umwelt, zur Motivierung). Hilfebedarfsgruppe 5 Vorrangiges Ziel: Veränderung der Tagesstruktur (sowohl des Tätigkeitsspektrums innerhalb eines Angebots als auch als Wechsel in andere Angebote). Hilfebedarf: Besondere Erfordernisse sind in der Alltagsbewältigung (z. B. durch Verweigerungsverhalten), den sozialen Beziehungen sowie im Bereich der Gesundheitsvorsorge (Sicherheit, selbstschädigende Verhaltensweisen) gegeben. In allen Bereichen sind Mitglieder dieser Gruppe ebenso auf umfassende Hilfestellung (teilweise als kontinuierliche und intensive Aufsicht und Begleitung) angewiesen. Die Förderschwerpunkte liegen in der sozialen Integration (im weitesten Sinne) sowie im Eröffnen von Betätigungsmöglichkeiten, die persönlich als sinnhaft erlebt werden können. Im Gespräch mit Vertretern des LAA H (Landesarbeitsamt Hessen) wurde deutlich, dass auch das LAA H auf der Grundlage von z. B. fünf Hilfebedarfsgruppen eine Lösung der noch ungeklärten Kostenabrechnung für den Arbeitstrainingsbereich der Werkstätten für Behinderte anstrebt. Aus Sicht der über 350 Tagungsteilnehmer(innen) darunter 17 Kostenträgervertreter aus verschiedenen Bundesländern sind zwei Einschätzungen geäußert worden: 1. Die zukünftige Ersteinschätzung des Hilfebedarfs soll zukünftig über die Fachgruppe Begutachtung des LWV in Abstimmung mit den betroffenen Menschen mit Behinderung bzw. deren Betreuer, aber ohne Einrichtungsvertreter erfolgen. 2. Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf erhalten zukünftig einen einheitlichen Kostensatz, der sich am durchschnittlichen Kostensatz in den hessischen Einrichtungen orientieren wird. Dies wird zwangsweise zu einer Kostensatzreduzierung in den Einrichtungen führen, die bisher einen Kostensatz über dem Landesdurchschnitt aushandeln konnten. Es ist fraglich, ob es in den Einrichtungen, die bisher unter dem Landesdurchschnitt liegen, zu einer Angleichung des Kostensatzes nach oben hin kommen wird. Das Gutachten von Dr. Heidrun Metzler kann zum Preis von 20, DM zzgl. Versandkosten angefordert werden beim: Landeswohlfahrtsverband Hessen, Projekt Strukturreform Sozialhilfe, Dorothee Sasser, Kölnische Str. 30, Kassel (Tel.: 05 61/ ; Fax: 05 61/ ). Nordrhein-Westfalen Gründung einer LAG Werkstatträte Die Beschäftigten/Mitarbeiter(innen) in den Werkstätten für Behinderte brauchen endlich die Möglichkeit, über die Grenzen der einzelnen Werkstätten und deren Träger hinaus sich in aktuelle Fragen aus der Arbeitswelt von Behinderten einzumischen und ihre Meinung zu vertreten! Unter diesem Motto stand die Gründungsversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen, als am 30. Mai 2000 in Bielefeld über 150 Mitglieder der Werkstatträte der Werkstätten für Behinderte (WfB) in Nordrhein-Westfalen zusammenkamen. Die LAG Werkstatträte Nordrhein-Westfalen will in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins die Interessen von Beschäftigten/Mitarbeiter(inne)n in WfB in Fragen ihres Arbeitslebens überregional vertreten. Es geht dabei um folgende Aufgaben: Interessenvertretung der Beschäftigten/Mitarbeiter(innen) in WfB über die Grenzen der Einzelwerkstatt und Träger hinaus; Beratung und Unterstützung von Werkstatträten bei konkreten Problemen; Kontakt zu Organisationen, Verbänden und Personen, die eine Stärkung der Rechte von Mitarbeiter(inne)n der WfB unterstützen und fördern; politische und praktische Einflussnahme für die Belange behinderter Frauen und Männer in der WfB; Gemeinnützigkeit der LAG Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen erreichen. Die zentralen inhaltlichen Forderungen lauten: echte Mitbestimmung in der WfB statt Mitwirkung; freie Wahl von Vertrauensleuten und Assistenzpersonen; 18 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

19 ARBEITSLEBEN angemessene Bezahlung aller Mitarbeiter(innen) der WfB; freie Werkstattwahl; Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben; Einführung eines europäischen bzw. internationalen Behindertenausweises. Damit gibt es neben der 1999 in Hessen gegründeten LAG Werkstatträte nun die zweite LAG Werkstatträte in Deutschland. Der Ausschuss Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese Initiative und wird die Werkstatträte darin unterstützen, auch in anderen Bundesländern vergleichbare Organisationsformen aufzubauen. Die aktuelle Satzung für den Verein und das Protokoll der Gründungsveranstaltung der LAG Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen kann bezogen werden über: D. Niermann (Päd. Leiter in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel); Fax: 05 21/ Wir wollen eine Zukunft! So lautete das Motto der dritten Paulskirchenkonferenz* am 8. Juni 2000 in Frankfurt. Die Wünsche und Forderungen von Beschäftigten/Mitarbeiter(inne)n aus den Werkstätten haben die notwendige Reformierung der Einrichtung Werkstatt für Behinderte anschaulich unterstrichen: Ich will besser lesen und schreiben! Lesen und Schreiben steht hier für den Wunsch, auch im Werkstattalltag lebensrelevante Dinge zu lernen. Vieles, was andere Menschen nebenbei lernen, müssen Menschen mit schweren Behinderungen ganz bewusst und mühevoll erlernen. Dafür ist eine Dauer der beruflichen Bildung von zwei Jahren im Arbeitstrainingsbereich völlig unzureichend. Seit Jahren fordert die BAG:WfB eine den besonderen Lern- und Entwicklungsstrukturen der behinderten Beschäftigten entsprechenden längeren Zeitraum der beruflichen Bildung. In einem ersten Schritt muss ihre Dauer auf drei, in einem weiteren auf vier Jahre angehoben und nicht, wie das BMA in seinem neuesten Arbeitsentwurf zum Rehabilitationsgesetz (SGB IX) formuliert, auf ein Jahr zusammengestrichen werden. Ich verdiene 250 DM im Monat! Ist es unnormal, ins Kino oder in ein Konzert zu gehen? Haben Werkstattbeschäftigte nicht das Bedürfnis, abends in eine Kneipe oder eine Diskothek zu gehen? Ihr durchschnittliches Monatsentgelt von 250 DM * Siehe hierzu auch: BAG WfB: Werkstatt: Dialog. Das Werkstatt- Magazin 4/2000 (Juli/August), 4 6. bei uns lässt jedoch solche Unternehmungen nicht zu. Auch aus diesem Grund muss das Entgelt der behinderten Erwachsenen aus öffentlichen Mitteln um ein Arbeitsförderungsentgelt aufgestockt werden, damit ihr Einkommen zumindest das Existenzminimum abdeckt. Meine Gruppe ist zu groß! Einerseits kann Lernen nur in geeigneten Umgebungen erfolgversprechend sein. Andererseits haben alle Menschen mit schweren Behinderungen ein Anrecht auf einen Werkstattplatz und auf seine Finanzierung. Bereits heute aber sind viele Gruppen zu groß, um erfolgreich zu lernen. Deshalb muss der Personalschlüssel endlich den verordnungsrechtlichen Vorgaben nach individueller Förderung entsprechend sowohl für die begleitenden Dienste als auch für die Fachkräfte im Gruppendienst günstiger gestaltet werden. Wir wollen alle mitwirken! Mitwirkung in den Werkstätten darf nicht nur eine Sache von wenigen, des Lesens und Schreibens geübten behinderten Erwachsenen sein. Mitwirkung geht alle Werkstattbeschäftigten an! Die Wahrnehmung dieser Rechte müssen sie lernen. Deshalb benötigen Werkstattbeschäftigte eine Verordnung, die sie verstehen können und die dem Prozess des Lernens Raum gibt. Aus diesem Grund ist der jetzt vorliegende Entwurf zur Mitwirkungsverordnung unbrauchbar. Gute Gruppenleiter brauchen gute Bildung! Die Fertigkeiten der Beschäftigten sind zum überwiegenden Teil von der pädagogischen Kompetenz der Fachkräfte im Gruppendienst abhängig. Menschen mit geistigen Behinderungen können nur durch ganz besondere pädagogische Methoden ihr Wissen erweitern. Deshalb brauchen gute Gruppenleiter gute Bildung! Ich will auch noch mit 65 arbeiten dürfen! Werkstätten sind nicht nur Orte, an denen behinderte Erwachsene arbeiten und lernen, sie sind auch zentraler Lebensmittelpunkt für viele. Kostenträger versuchen jedoch verstärkt, in Werkstattverträgen einen Passus hineinzuformulieren, der Werkstattbeschäftigte zwingt, mit dem Erreichen der Altersrente aus den Werkstätten auszuscheiden. Ein solches Ausscheiden hat jedoch keine Grundlage in den Gesetzen. Außerdem würden damit Werkstattbeschäftigte von ihrem Freundeskreis völlig abgeschnitten und sozial isoliert werden. Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass es immer mehr alternde Menschen mit schweren Behinderungen gibt, für die besondere Einrichtungen zu schaffen sind! (Traudl Schäfer, Werkstätten Hainbachtal ggmbh, Offenbach a.m.; Bernd Conrad, BAG WfB, Frankfurt a.m.) Information: BAG WfB, Sonnemannstraße 5, Frankfurt a. M. (Tel.: 0 69/ ; Fax: 0 69/ ; conrad@bagwfb.de). Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 19

20 WOHNEN Wohnen Neue Software zum Wohnen Jens Albrecht* Seit März 2000 gibt es beim Landesverband der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen den Grundsatzordner Wohnen. Hierbei handelt es sich um eine Computer- Software, die sowohl als CD-Rom (190, DM) als auch als Diskettenversion (50, DM) erhältlich ist. Das Programm enthält in unterschiedlichen Kapiteln grundsätzliche Informationen, die für Wohnstättenleiter(innen) im Hinblick auf die alltägliche Arbeit von großem Nutzen sein können, aber auch helfen sollen, den Start neuer Kolleg(inn)en in diesem Tätigkeitsfeld zu erleichtern. Pädagogische Inhalte werden nicht vermittelt. Die Idee wurde bereits Mitte der 90er Jahre von den Mitgliedern im Ausschuss Wohnen des Landesverbandes der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen geboren. Dabei wurden sämtliche Verfahrenswege, Dokumentationen und Beschreibungen aus den unterschiedlichen Wohneinrichtungen der Lebenshilfe zusammengetragen, abgeglichen und fehlende Bereiche ergänzt. Ursprünglich sollte ein gedrucktes Nachschlagewerk entstehen, doch man entschied sich schließlich für ein einfach zu handhabendes PC-Programm. Das Progrmam ist übersichtlich gestaltet und mittels grafischer Symbole (Icons) in die Themenbereiche Wohnen, WfB und Recht unterteilt. Im Ordner Wohnstätte finden sich beispielsweise die Unterordner Aufnahme in die Wohnstätte, Bewohner, Mitarbeiter, Kurzzeitunterbringung, Informationen und Sonstiges, Verwaltung und Organisation. Diese sind wiederum in Unterverzeichnisse gegliedert. So enthält der Unterordner Aufnahme in die Wohnstätte u. a. einen Muster- Heimvertrag ; Bewohner u. a. eine umfangreiche Bewohner- Betreuungsdokumentation, Informationen und Vordrucke zur Wahl eines Heimbeirates, Vorlagen zur Erstellung von Sozial- und Entwicklungsberichten ; Mitarbeiter u. a. Musterdienstpläne, Stellenbeschreibungen für MitarbeiterInnen ; Informationen und Sonstiges u. a. eine Mustersatzung für einen Elternbeirat ; Verwaltung und Organisation u. a. Abrechnungsvordrucke für unterschiedliche Kassen, z. B. für Ferienfreizeiten (diese Muster liegen in der CD-Ausführung als rechenfähige Excel-Vorlagen vor, nicht so auf der Diskettenversion, daher der Preisunterschied); Praktische und technische Hinweise: Sämtliche im Programm vorliegenden Dokumente sind entweder im Format DOC (MS-Word), RTF (z. B. für Wordperfekt, Star Office) oder XLS (MS-Excel) aufgeführt. Somit können die Vorlagen individuell bearbeitet und für die eigenen Belange abgespeichert werden. Systemvoraussetzungen der Hardware: Mindestens 486 DX (besser Pentium o. Ä.), CD-ROM- oder Diskettenlaufwerk, 16 MB RAM (besser 32 MB RAM), 45 MB freier Festplattenspeicher. Der Grundsatzordner Wohnen wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Die entsprechenden Updates sind sowohl als CD-ROM bzw. Diskettenversion als auch über das Internet erhältlich. Ebenso symbolisch dargestellt sind auf dieser Ebene außerdem eine Literaturliste, ein Adressenverzeichnis, eine Suchmaschine sowie ein Gesamtverzeichnis über die Inhalte des Grundsatzordners zu finden. Durch einfaches Anklicken der Icons öffnen sich weitere themenbezogene Verzeichnisse wie z. B. rechtliche Grundlagen (BSHG, Betreuungsrecht) im Ordner Recht. * Jens Albrecht (Dortmund) ist Wohnverbundleiter bei der Lebenshilfe Wohnen/Wohnverbund ggmbh (Hürth). Bezug: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, LV Nordrhein-Westfalen e. V., Abtstraße 21, Hürth (Tel.: / ; Fax: / ; Internet: Information: Jens Albrecht, Hörder Bahnhofstraße 6, Dortmund (Tel.: 02 31/ ; Fax: 02 31/ ; albrecht@lebenshilfe-nrw.de). 20 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

21 WOHNEN Modellprojekt in Rheinland-Pfalz 1 Selbst bestimmen Hilfe nach Maß für Behinderte Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz hat das Forschungsinstitut für Wirtschaftspolitik an der Universität Mainz e. V. in einem Zwischenbericht die Grundlagen des Modellprojekts Selbst bestimmen Hilfe nach Maß für Behinderte und die bisher erzielten Ergebnisse zusammengefasst: FfW FORSCHUNGSINSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSPOLITIK AN DER UNIVERSITÄT MAINZ E. V. Hilfe nach Maß für Behinderte Zwischenbericht. Dezember Hrsg.: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Rheinland-Pfalz. Mainz Seiten Im Zusammenhang mit dem Personenkreis, der einen Antrag auf Gewährung des Persönlichen Budgets gestellt hat, wird darauf hingewiesen, dass in den ersten Monaten des Modellprojekts... die Nachfrage von Seiten der behinderten Menschen noch relativ gering (war). Insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 ist jedoch eine deutliche Zunahme der Antragsstellungen vor allem in der Stadt Ludwigshafen zu verzeichnen. Dennoch ist die Zahl der Budgetempfänger absolut betrachtet noch recht klein, so dass für die im weiteren gemachten Angaben darauf hinzuweisen ist, dass sie (1) eine Momentaufnahme in einem relativ frühen Stadium des Modellprojekts darstellen und (2) die geringe Größe der Grundgesamteinheit keine statistisch zuverlässigen Aussagen ermöglicht und damit nur Tendenzaussagen getroffen werden können (FfW 2000, 36 f.). Im Berichtszeitraum erhielten von den 128 bisher begutachteten Personen 24 Personen das Persönliche Budget (FfW 2000, 37). Auf diese Zahlen beziehen sich alle weiteren Informationen im Rahmen der folgenden Ausführungen. 2 1 Da die Beschreibung der Grundlagen dieses Modellprojekts bereits im Rahmen des Schwerpunktthemas Persönliches Budget im Fachdienst der Lebenshilfe 1/2000 (16 19) erfolgte, werden im Verlauf dieser Ausführungen ausschließlich ausgewählte Ergebnisse des Zwischenberichts vorgestellt. 2 In einer ergänzenden Information zum Zwischenbericht vom 14. April 2000 des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit werden mit Stand: 31. März begutachtete Personen und 41 Personen, die das Persönliche Budget erhalten haben, ausgewiesen. Mit 62,5% ist der Anteil der seelisch behinderten Menschen unter den Budgetempfängern am höchsten. Die Altersspanne der Budgetempfänger(innen) erstreckte sich dabei von 18 bis hin zu 63 Jahren (FfW 2000, 39). Von den Personen, die ein Persönliches Budget erhalten, haben 50% ihren Antrag aus einer vollstationären Einrichtung heraus gestellt, gut 40% aus privaten Haushalten. Mit dem Persönlichen Budget leben 18 Personen in einem privaten Haushalt; fünf Personen nehmen das Persönliche Budget im Betreuten Wohnen in Anspruch und eine Person in einer betreuten Wohnform, die jedoch nicht dem Betreuten Wohnen im Sinne der Verwaltungsvorschrift entspricht (FfW 2000, 40). Es wurde vereinbart, bei der Bemessung der Höhe des Persönlichen Budgets Korridore zu eröffnen. Die bisherigen Stufen bleiben erhalten: Stufe I = 400, DM pro Monat; Stufe II = 800, DM pro Monat sowie Stufe III = 1.300, DM pro Monat; jedoch ist in der Stufe I eine Erhöhung bis auf 600, DM pro Monat, in der Stufe II bis auf 1.000, DM pro Monat und in der Stufe III bis auf 1.500, DM pro Monat möglich (vgl. FfW 2000, 19). Vor diesem Hintergrund wurde das persönliche Budget der Stufe I... insgesamt achtmal und das der Stufe II insgesamt zehnmal gewährt, in beiden Stufen jeweils zweimal im Betreuten Wohnen. Das persönliche Budget der Stufe III erhalten sechs Personen, eine davon im Betreuten Wohnen. Die flexible Handhabung des persönlichen Budgets ist innerhalb der Stufe I bereits zweimal erfolgt, und zwar wurde der Grundbetrag von 400, DM einmal um 100, DM und einmal um 200, DM erhöht. Aufgrund der geringen Fallzahlen können noch keine Aussagen getroffen werden, ob es einen Zusammenhang zwischen der Behinderungsart und der Höhe des gewährten persönlichen Budgets gibt (FfW 2000, 41). Im Rahmen des Modellprojekts stellte sich auch die Frage, ob durch die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets weniger Kosten als bei einer Heimunterbringung oder bei einer Unterbringung im Betreuten Wohnen verursacht werden. Dazu müssen die Kosten, die für einen Budgetempfänger aufzuwenden sind, den Kosten gegenübergestellt werden, die voraussichtlich entstanden wären, wenn das Instrument des persönlichen Budgets nicht zur Verfügung gestanden hätte. Bei Letzteren handelt es sich notwendigerweise um hypothetische Werte, die auf Expertenschätzungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Modellkommunen beruhen. Deshalb ermöglichen die Ergebnisse lediglich Tendenzaussagen und können nicht als tatsächliche Einsparungen interpretiert werden. Bisher sind für 15 der insgesamt 24 Budgetempfänger Kostengegenüberstellungen erstellt worden. Tenden- Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 21

22 WOHNEN ziell lagen dabei die Kosten der zu gewährenden Hilfen mit persönlichem Budget unter den Kosten der ansonsten zu gewährenden Hilfe ohne persönliches Budget. Lediglich in einem Fall wurden durch das persönliche Budget Mehrausgaben verursacht. Gemessen an der hypothetischen Situation ohne persönliches Budget konnten durch dieses neue Instrument durchschnittlich rund 62 Prozent der ansonsten erforderlichen Kosten vermieden werden. In absoluten Beträgen bedeutet dies eine monatliche Kostenvermeidung von durchschnittlich über 2.800, DM pro Budgetempfänger (FfW 2000, 42). Mit Blick auf den weiteren Verlauf des Projekts steht laut Zwischenbericht an erster Stelle die Frage, auf welchen Wegen es möglich ist, noch mehr Menschen mit Behinderung als bisher für das Persönliche Budget in Rheinland-Pfalz zu gewinnen. Um Menschen mit Behinderung für die Teilnahme am Modellprojekt zu motivieren, ist es daher besonders wichtig, geeignete Ansprechpartner sowie Formen der Beratung zu finden. Einen guten Ansatz stellt der von der Stadt Ludwigshafen eingeschlagene Weg dar. Hier wurde eine Sozialarbeiterin eingestellt, die sich ausschließlich mit dem Modellprojekt beschäftigt. Die Sozialarbeiterin dient als Anlauf- und Beratungsstelle für die behinderten Menschen und ihre Angehörigen im Rahmen des Modellprojektes (FfW 2000, 48). Ein weiterer Schritt, um mehr Personen für das Projekt zu gewinnen, ist laut Zwischenbericht eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (vgl. FfW 2000, 49). Durch die zunehmende Zahl von Menschen mit Behinderung, denen das Persönliche Budget gewährt wird, stellt sich laut Zwischenbericht auch verstärkt die Frage, durch welche ambulanten Dienste der Hilfebedarf der Menschen mit Behinderung abgedeckt werden kann. Aber nicht nur ein ausreichendes Angebot an ambulanten Hilfen ist notwendig, um Hilfen entsprechend dem individuellen Bedarf anbieten zu können, sondern auch ein ausreichendes Angebot an selbständigen Wohnformen. Der Bericht stellt fest, dass das Angebot z. B. an Plätzen im Betreuten Wohnen in drei der vier Modellkommunen noch sehr gering ist (FfW 2000, 50). Im Jahr 2000 soll daher verstärkt daran gearbeitet werden, Anbieter zu finden, die diese Wohnform auch für Menschen mit geistiger Behinderung zur Verfügung stellen (FfW 2000, 50). Interessenten können den Zwischenbericht in Einzelexemplaren kostenlos anfordern beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Broschürentelefon: / Konzeptionelle Leitlinien für das Wohnen in Baden-Württemberg entwickelt In der noch lange nicht abgeschlossenen Diskussion über die Umsetzung der 93 ff. BSHG für die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe wird immer wieder deutlich, wie wichtig im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften die Frage der Zielsetzung und der Gestaltung von Hilfen für Menschen mit Behinderung ist. Dies zeigte und zeigt sich einerseits bei der für die Bildung von Gruppen von Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf notwendigen Einstufung des individuellen Hilfebedarfs. Hier scheinen noch viele Unterschiedlichkeiten und Missverständnisse in der Anwendung des Metzler-Verfahrens genau daher zu rühren, dass die unterschiedlichen Anwender bei der Einstufung des Hilfebedarfs verschiedene Zielvorstellungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen im Hinterkopf hatten bzw. haben. Die Frage der Zielsetzung muss aber notwendigerweise auch eine wesentliche Rolle bei der sich erst im Anfangsstadium befindlichen Diskussion um die so genannten landeseinheitlichen Kriterien zur Kalkulation von Maßnahmenpauschalen spielen. Denn solche landeseinheitlichen Kriterien können nur dann gefunden werden, wenn darüber Einigkeit hergestellt werden kann, welche Leistungen zur Erfüllung des festgestellten Hilfebedarfs des Einzelnen notwendig und erforderlich sind. Es ist also nötig, sich in den verschiedenen Leistungsbereichen über verbandliche Grenzen hinweg und in der Diskussion zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege über Zielvorstellungen und konzeptionelle Leitlinien auszutauschen. Eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe des Kontaktkreises der Fachverbände der Behindertenhilfe Baden- Württemberg hat daher gemeinsame Konzeptionelle Leitlinien für das Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt. Die von Fachleuten zusammengetragenen Überlegungen zu insgesamt sechs Leitbegriffen Selbstbestimmung, Individualität und Privatheit, Eigenkompetenz, Integration, Normalisierung und Soziale Begleitung sollen Eingang in die Diskussion finden und Impuls sein für die verbandsübergreifende Entwicklung weiterer konzeptioneller Leitlinien für Menschen mit anderen Behinderungen bzw. weiterer Lebensbereiche. Interessenten können die von den Vorständen aller beteiligten Fachverbände am verabschiedeten 22 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

23 WOHNEN / ELTERN UND FAMILIE Leitlinien (9 Seiten) gegen Einsendung von 1,50 DM in Briefmarken beziehen über: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Landesverband Baden-Württemberg, Jägerstraße 12, Stuttgart (Tel.: 07 11/ ; Fax: 07 11/ ; lebenshilfe.bawue@t-online.de). Eltern und Familie Neu im Internet Bundesvereinigung Lebenshilfe fördert besseren Zugang zu Informationen und Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien Mit einem neuen Internet-Informationssystem Familienratgeber www. Familienratgeber.de steht interessierten Gemeinden, Behindertenbeauftragten, freien Trägern und Selbsthilfegruppen jetzt ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um Menschen mit Behinderung und ihren Familien die Suche nach Experten, Selbsthilfegruppen, Alltagshilfen, Wohn- oder Reha- Angeboten zu erleichtern. Entwickelt wurde das Internetangebot an der Arbeitsstelle REHAPLAN der Universität Oldenburg in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg, finanziell unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bonn. Die Betreuung des neuen Internetangebots und die laufende Aktualisierung der bundesweit geltenden rechtlichen Regelungen sowie der überregionalen Angebote erfolgt durch die Bundesvereinigung Lebenshilfe, soll aber perspektivisch auf eine breitere Basis gestellt werden. Bisher gibt es in Deutschland für Menschen mit Behinderung und ihre Familien zwar ein spezialisiertes, sich ständig veränderndes System von Hilfen und Angeboten. Der Zugang zu Informationen und Beratung über ihre Rechte sowie die Versorgungsangebote in ihrer Wohngemeinde ist für Betroffene jedoch nicht einfach. Diese Lücke soll durch das neue Internetangebot Familienratgeber jetzt geschlossen werden. Der neue Familienratgeber beschreibt die gesamte Angebotspalette der Hilfen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Die Informationen sind in 13 Rubriken gegliedert: von der vorgeburtlichen Diagnostik, Geburt und Frühförderung über Beratung, Selbsthilfe, Kindergarten, Schule, Bildung und Arbeit bis zu Alltagshilfen, Freizeit, Wohnen und den kommunalen Behörden. Nutzer können sich die Suche durch Eingabe der Region und der Lebensphase zusätzlich erleichtern. Für Blinde wird das Angebot barrierefrei zugänglich sein. Kommunen ist es mit geringem Aufwand möglich, die in der Region vorhandenen Angebote einzugeben oder um aktuelle Angaben zu ergänzen. Bundesweit geltende Kurzhinweise zu rechtlichen Grundlagen (z. B. Steuerrecht und Sozialhilfe) sowie eine Übersicht zu ausgewählter Literatur (Infobroschüren, Ratgeber) wurden ebenfalls aufgenommen. Über Links sind Verbindungen möglich zu weiteren Internetangeboten, z. B. der Behindertenverbände oder der Beratungsträger. Kommunen können den Familienratgeber www. Familienratgeber.de ihren Einwohnern als Serviceangebot im Internet oder klassisch ausgedruckt als Broschüre zur Verfügung stellen. Zusätzlich ergeben sich Effekte für die kommunale Sozialplanung: Über die vollständige Bestandsaufnahme der regionalen Angebote lassen sich Angebotslücken identifizieren. Lokale Angebote können stärker miteinander vernetzt werden. Der Blick über den Tellerrand zu anderen Kommunen oder überregionalen bislang unbekannten Angeboten ermöglicht neue Perspektiven. Die bundesweit einheitlich gestaltete Benutzeroberfläche des Informationssystems macht kommunale Leistungs- und Angebotsstrukturen vergleichbar. Über den interkommunalen Vergleich lassen sich Kennzahlen für Leistungs- und Kostenprofile erstellen, die ein Benchmarking für die Planung und Steuerung kommunaler Hilfen ermöglichen. Seit April diesen Jahres erfolgt in ersten Regionen die Eingabe von Daten und damit die Einführung des Informationssystems. Eingeschaltet in den Prozess der Umsetzung werden u. a. die etwa 550 Orts- und Kreisvereinigungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Für Interessenten, die ein lokales Ratgeberangebot aufbauen oder vorhandene Angebote neu gestalten möchten, stehen zur Verfügung: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Fax: / Dr. Theo Frühauf, Theo.Fruehauf@lebenhsilfe.de; Wilfried Wagner-Stolp, Wilfried.Wagner-Stolp@Lebenshilfe.de Marianne Elsner, Marianne.Elsner@Lebenshilfe.de; für die Entwicklung in der Arbeitsstelle REHAPLAN der Carl-von Ossietzky-Universität Oldenburg sowie für Beratungsanfragen bei der regionalen Umsetzung des Ratgebers: Carsten Krüger, Tel: / , Fax: / , carstenkrueger@nikocity.de. Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 23

24 ELTERN UND FAMILIE Ich kann etwas bewirken! Materialien zur Kommunikation mit Gebärden eröffnen neue Perspektiven Wer von uns kennt solche Begegnungen nicht? Ein kleines Kind mit Down-Syndrom, quicklebendig und fit wie ein Turnschuh, nimmt zu uns Kontakt auf. Wir nehmen fröhliches Kinder-Kauderwelsch wahr, wir spüren, das Kind hat vieles im Kopf nur: mit dem Sprechvermögen hapert es noch. Wir rätseln, fragen nach, tasten uns mit Interpretationen heran leider daneben! Mitunter ergeben sich daraus frustrierende Situationen für beide Seiten. Wenn häufig Missverständnisse dieser Art auftreten, prägen sich negative Kommunikationserfahrungen aus. Selbstvertrauen und Zuversicht hinsichtlich eigener Kompetenz erhalten einen Dämpfer, ebenso die (Vor-)Freude auf weiteres Experimentieren mit der Lautsprache. Wir können dann von erschwerten Startbedingungen für Fortschritte beim expressiven Spracherwerb ausgehen. Etta Wilken, Professorin an der Universität Hannover und in Theorie und Praxis mit der Sprachförderung behinderter Kinder beschäftigt, hatte vor einigen Jahren die Idee, hier Abhilfe zu schaffen. Jetzt ist es soweit! Finanziert von Aktion Mensch und der Bundesvereinigung Lebenshilfe konnte ein Grafiker beauftragt werden, der unter ihrer Regie das umsetzte, was sich vielerorts eher unsystematisch und handgestrickt bereits bewährt hat: eine Sammlung von lautsprachbegleitenden Gebärden auf etwa 100 Karten. Gebärden unterstützte Kommunikation (GuK) stellt eine wichtige ergänzende Hilfe für die Sprachförderung dar, gerade auch für jüngere Kinder mit geistiger Behinderung, die ein erheblich besseres Sprachverständnis haben als ihr Sprechvermögen es vermuten lässt. Mit dem jetzt bereitgestellten Spiel- und Lernmaterial (voraussichtlich ab November 2000 auf dem Markt) lassen sich für Kinder, die sich noch im Spracherwerb befinden, ergänzende Formen der Kommunikation gestalten, verstanden als Überbrückungshilfe. Oft wurde angenommen, dass durch Gebärden die lautsprachliche Entwicklung beeinträchtigt werden könnte. Doch das Gegenteil ist der Fall. Gebärden erleichtern sowohl das Verstehen von Wörtern als auch das Erlernen lautsprachlicher Äußerungen. Beobachtungen von kleinen Kindern mit Down-Syndrom zeigen, dass sie sich nach einer mehr oder weniger langen Phase vorwiegend gebärdensprachlicher Verständigung (1 bis 3 Jahre) zunehmend lautsprachlich äußern und dann das Benutzen von Gebärden einfach wegfallen lassen. Hier ein Beispiel für gelungenes Miteinander: Martin ist 3 Jahre alt. Er kann einige Wörter sprechen (Mama, Papa, Ati) und etwa 30 Wörter gebärden. Mittags kommt der Vater nicht wie gewohnt nach Hause. Martin schaut die Mutter an und fragt dann: Papa (gesprochen) arbeiten (gebärdet)? Die Mutter freut sich über die richtige Überlegung und greift sie spontan auf: Ja, Papa muss arbeiten! (( Bildkarten Tom und Lisa hier einfügen)) Tom und Lisa sind die auf dem Kartenmaterial aktiven Kinder, die durch den Gebärden-Wortschatz führen. Die Resonanz auf die Vorankündigung der GuK-Sammlung ist sehr positiv nicht nur von Eltern mit geistig behinderten Kindern sowie Fachleuten, die sie unterstützen, sondern vielmehr auch aus der Gruppe der Menschen mit Hörschädigungen. Hier wurde bisher ebenfalls ein systematisch angelegter Grundwortschatz in kindgemäßer Darstellung vermisst. Auch diese Kinder können vom Material profitieren, da es aus der Deutschen Gebärdensprache abgeleitet ist. Lautsprachbegleitende Gebärden machen hörgeschädigten Kindern die Lautsprache sichtbar und können so die Verständigung erleichtern. Auch für ältere Kinder, deren Sprechvermögen nicht ihrem Mitteilungsbedürfnis entspricht, sind nicht-lautsprachliche Kommunikationshilfen anzubieten. Das gilt gleichfalls für Menschen, deren gesprochene Sprache nur gering verständlich ist. Häufig werden sonst aufgrund der schlechten Aussprache das tatsächliche Sprachverständnis falsch bewertet und die kognitiven Kompetenzen insgesamt unterschätzt. Bestellen können Sie die Sammlung ab November 2000 bei einer Nachbarorganisation, die für den Vertrieb einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Down-Syndrom schaffen kann: Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Hammerhöhe 3, Lauf (an der Pegnitz) (Tel.: / ; Fax: / ; DS.InfoCenter@t-online.de). 24 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

25 ELTERN UND FAMILIE / OFFENE HILFEN Für erwachsene Menschen mit Hörschädigungen, die beispielsweise eine Werkstatt besuchen, gibt es eine andere Kommunikationshilfe: BIRGIT JACOBSEN: Das Gebärdenbuch Das kleine 1 x 1 der Gebärdensprache Band überarb. Auflage. Hamburg ISBN Seiten. 42, DM* Das Gebärdenbuch stellt eine Arbeitsgrundlage für das Erlernen einfacher Gebärden dar. Es spricht über behinderte Menschen selbst alle Personen an, die sich erstmals mit der Gebärdensprache auseinandersetzen möchten. Über 450 Begriffe aus dem Alltagsleben werden jeweils mit einem Foto und einer Symbolzeichnung dargestellt. Diese Symbole sollen es auch Menschen, die keine bzw. nur geringe Schreibkenntnisse haben, ermöglichen, sich die Inhalte selbst zu erschließen. Um das Lernen außerdem zu erleichtern, sind alle Begriffe am Tagesablauf orientiert. Ein weiterer Teil ist nach Gegensätzen strukturiert. Mit Hilfe dieser Sammlung können Verständigungen mit einfachen Gebärden möglich werden. Außerdem enthält das Buch wertvolle Hinweise und Anregungen, die dazu beitragen sollen, eine gelingende Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen zu gestalten. Bezug: Verlag Birgit Jacobsen, Otto-Spreckter-Str. 26, Hamburg (Tel.: 0 40/ ; Fax: 0 40/ ; info@gebaerden.de; Internet: Zwischenzeitlich hat auch der BEB seine bewährte Gebärdensammlung Schau doch meine Hände an aktualisiert und auf einer CD-Rom bereitgestellt (siehe hierzu S. 44 in diesem Fachdienst). Offene Hilfen Gerichtliche Erfolge für Familien und FED in Schleswig-Holstein Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein nehmen örtlichen Sozialhilfeträger in die Pflicht Der Familienentlastende Dienst (FED) der Lebenshilfe Stormarn geriet 1997 massiv unter Druck, weil das Kreissozialamt nicht bereit war, ambulante Alltagshilfen für Familien mit zum Teil schwer behinderten Kindern entsprechend dem dargestellten Hilfebedarf zu übernehmen. Die Familien und der Träger ließen sich jedoch nicht entmutigen und beschritten den Rechtsweg. Im Februar 2000 wurden etliche Einzelfälle vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein verhandelt. Bei diesen Verhandlungen waren viele Eltern mit ihren Kindern sowie Vertreter(innen) der Lebenshilfe Stormarn anwesend, um die Urteilsfindungen zu verfolgen. * Im Kaufpreis ist eine Spende für die Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e. V. enthalten. Die hier erzielten Erfolge bedeuten nicht nur für den FED in Stormarn, sondern bundesweit Auftrieb und Ermutigung, sich auf Widerspruchsverfahren im Ablehnungsfall einzulassen sowie auch den weiteren Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 25

26 OFFENE HILFEN / FREIZEIT UND SPORT Rechtsweg nicht zu scheuen. Der Grundtenor sämtlicher Verwaltungsgerichtsurteile lautet: Das Kreissozialamt muss rückwirkend in vollem Umfang für die vom FED erbrachten Leistungen (Betreuung in Einzel- bzw. Gruppenstunden) vergüten. Basis für eine Entscheidung sind jeweils Stellungnahmen eines Sachverständigen, dessen Ausführungen den individuellen Hilfebedarf von Kind und Familie untermauern. Die Leistungen des FED werden als Maßnahmen der Eingliederungshilfe im Sinne der 40 Abs. 1 Nr. 8 BSHG in Verbindung mit 19 EingliederungshilfeVO gesehen. Am individuellen Bedarf orientierte ambulante (offene) Eingliederungshilfe-Leistungen des FED können auch neben dem Kindergarten-, Schul- bzw. auch Werkstattbesuch anfallen und sind entsprechend sicherzustellen. Auch die Ermöglichung von Schulassistenz gehört grundsätzlich zum Auftrag des örtlichen Sozialhilfeträgers, soweit nicht der Schulträger selbst verpflichtet ist, die Schulbegleitung zu organisieren. Fazit: Wenngleich mit viel Krafteinsatz verbunden, so hat sich das stetige Engagement von Eltern, Mitarbeiter(inne)n der Lebenshilfe und Expert(inn)en gelohnt. Die professionelle Darlegung von Hilfebedarfen hat das Verwaltungsgericht überzeugt, nicht zuletzt auch dadurch, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung selbst an den Verhandlungen teilgenommen und auf ihre Weise für faire Urteile geworben haben. Nicht von ungefähr wird in den Urteilsbegründungen passagenweise von rechtswidrigem Vorgehen des örtlichen Sozialamtes gesprochen, das mit seinen (ablehnenden) Bescheiden den Kläger in seinen Rechten verletzt. In der Zusammenschau mit dem Kommentar von Schellhorn/Jirasek/Seipp zu 69 b Rn.14 BSHG sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (vom K 2562/96.NA 2) liegen jetzt weitere ermutigende Gerichtsurteile vor, die es zu multiplizieren gilt, weil sie aufzeigen, dass ambulante Familienentlastung und -unterstützung rechtlich durchsetzbar und beim örtlichen Sozialhilfeträger einzufordern ist. Inbesondere die ambulanten Dienstleister sind parallel gefordert, individuelle Hilfebedarfe sorgfältig zu ermitteln, professionell darzulegen und nach innen und aussen zu kommunizieren. Information: Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh, Ursula Johann, Hamburger Str. 50, Ahrensburg (Tel / ; Fax: / ); Bundesvereinigung Lebenshilfe, Wilfried.Wagner-Stolp@Lebenshilfe.de. Freizeit und Sport National Games von Special Olympics Unter der Schirmherrschaft von Präsident Manfred von Richthofen, Präsident des Deutschen Sportbundes, werden die National Games 2000 vom 5. bis 9. September 2000 in Berlin stattfinden. Unterstützt durch den Landessportbund Berlin e. V., der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, der Gesamtschule Werner Seelenbinder, dem SC Berlin e. V., der Lebenshilfe Berlin, der LWB Lichtenberger Werkstatt für Behinderte ggmbh und den Teams OTIS und ABB werden die Spiele ausgerichtet von der SG Rehabilitation Berlin-Lichtenberg e. V. und dem Rehabilitationszentrum Berlin Ost e. V. in Kooperation mit dem Behinderten-Sportverband Berlin e. V. Die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Fußball, Tischtennis, Basketball und Rad-Einzelzeitfahren sowie die Demonstrationssportarten Judo und Reiten werden im Sportforum Berlin (Hohenschönhausen) sowie in der Schwimmhalle an der Landsberger Allee ausgetragen. Erwartet werden ca Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung aus der gesamten Bundesrepublik und dem europäischen Ausland. Zum Programm der National Games 2000 gehören außerdem Integrative Sportspielveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler aus Berliner Grund- und Sonderschulen sowie Menschen mit Behinderung aus Werkstätten und Wohneinrichtungen. Das integrative Mitmachangebot umfasst im Einzelnen: Fun Box, BMX Parcours, Olympiaparcours, Kletterpark u. a.; integratives Spielsportfest; Sportabzeichenabnahme. Die ca Teilnehmer(innen) der integrativen Veranstaltungen sowie die ca Sportler(innen) werden während der Spiele von etwa Helfer(inne)n unterstützt und begleitet. Information: Special Olympics National Games 2000, Organisations-Büro LWB Lichtenberger Werkstatt für Behinderte ggmbh, Gernot Buhrt, Wotanstr. 18, Berlin (Tel.: 0 30/ ; Fax: 0 30/ ; lwb_berlin@t-online.de). 26 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

27 KUNST Kunst Internetseite unisono Derzeit entsteht am Lehrstuhl für Musikerziehung und Musiktherapie in Sondererziehung und Rehabilitation an der Universität Dortmund eine Internetseite, die als Suchmaschine für alle Angebote zum Thema Musik und Menschen mit Behinderung fungiert. Mit Hilfe dieser Seite soll es Eltern, Schülerinnen und Schülern, Pädagoginnen und Pädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie allen interessierten Personen ermöglicht werden, gezielt nach wohnortnahen Musikangeboten für Menschen mit Behinderung zu suchen. Es ist dabei die Absicht, ein möglichst breites Spektrum zu erfassen, das sowohl musikpädagogische als auch therapeutische Angebote umfasst: Angebote von Musikschulen, Schulbands an Sonderschulen, integrative Bands, Musikgruppen in Heimeinrichtungen, integrative Musikprojekte in der internationalen Begegnung usw. Zu finden ist diese Seite unter der Adresse Zuschauer erleben Wunder groß und rar. Vollbrachte Magie und Teufelsmacht lassen den Atem stocken und Applaus den Eifer der Gruppe sich in das Unermessliche steigern. Der Zauberer entführt völlig ungeniert in andere Welten, wo ihr das Staunen lernt. Schräge Vögel an Gitarren sind da mit ihrem alten Karren und spielen für Euch auf. Natürlich gibt es auch einen starken Mann zu sehen, den nur noch seine Holde übertreffen kann. So frisst sie nicht nur Eisenstangen, sondern zum Abend auch noch ein Schwein. Schnelle Menschen mit flinken Händen kommen hereinjongliert. Die Keulen fliegen vom Kopf bis zur Lende, für bare Münze hier. Die Turner und die Narren, sie kommen mit viel Lärm, bau n Türme aus lebenden Menschen, da dreht sich Euer Gedärm. Bezaubernde Damen tanzen auf Scherben, auf Nägeln tut s der Fakir. Auch Feuerfresser werdet Ihr sehen, sie zeigen Unglaubliches hier. Sie ziehn sich in den Magen das glühende Feuer rein, um es hernach wieder auszuspeien, mitten ins Volk hinein. Requisiten, Kostüme und Musik runden das Bild einer mittelalterlichen Gauklervorstellung ab. Zu engagieren ist das Hueffer spectaculum unter folgender Adresse: Wohnheim Hueffer Heide, Pestalozzistr. 1-3, Bünde (Tel.: / ; Fax: / ). Anzeige Es werden für diese Seite noch weitere Angebote gesucht, ebenso Links zu Projekten, die bereits mit einer Seite im Internet vertreten sind. Information: Universität Dortmund, FB 13, Musikerziehung und Musiktherapie in Sondererziehung und Rehabilitation, Prof. Dr. Irmgard Merkt, Emil-Figge-Str. 50, Dortmund (Tel.: 02 31/ oder -4584; Fax: 02 31/ ; Merkt@nvl1.fb13.uni-dortmund.de). Hueffer spectaculum Das Wohnheim Hueffer Heide, eine Einrichtung der Lebenshilfe Lübbecke, hat mit interessierten Bewohner(inne)n eine Gauklergruppe aufgebaut und bietet mit dem Hueffer spectaculum ein 40minütiges Programm, das für Feiern engagiert werden kann. Das Hueffer spectaculum besteht aus Sylvia, Monika, Gudrun, Hans, Mark, Petra, Dörte, Thomas, Yvonne, Andreas und Marco. Sie singen Moritat, zaubern, lassen eine Jungfrau schweben, jonglieren, zeigen akrobatische Kunststücke, laufen über Scherben, liegen unter dem Nagelbrett und spucken sogar Feuer. Bitte bestellen Sie den Kalender im Format 30 x 39 cm zum Preis von 24,50 DM bei der: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, Marburg, Tel.: ( ) , Fax: ( ) ; Vertrieb@Lebenshilfe.de Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 27

28 DIE SPIELSCHACHTEL Die Spielschachtel Die Mauer Oder: Wohin bloß mit den Türmen und Toren? Eigentlich geht es unabhängig von der etwas verwirrenden Einleitung nur darum, eine gemeinsame (Stadt-)Mauer über den Tisch zu bauen. Jeder Mitspieler erhält dazu dieselben sieben verschiedenen hölzernen Mauer-, Turm- und Tor-Bauteile. Wer zuerst seine Bausteine anlegen konnte, ist Sieger. Die anderen Spieler müssen ihre verbliebenen Bausteine mit unterschiedlichen Minuspunkten verrechnen. Eigentlich ganz einfach, oder? wenn der Mauerbau nicht nach einer bestimmten Bauordnung getätigt und Planungs- sowie Bauphasen eingehalten werden müssten. Und dann gibt es ja auch noch die Hohle Hand! entscheidend, wer dasselbe Teil in der Hand hält wie der Bauherr. Hat dieser nichts in der Hand (= Hohle Hand), baut niemand, es sei denn, einer der Mitspieler hatte zufällig dieselbe Idee mit der hohlen Hand (dann muss der Bauherr ein Bauteil übernehmen). Dieser interessante Entscheidungsmechanismus wirkt spannungsfördernd und führt zu unkalkulierbaren Wendungen im Spielgeschehen. Die Mauer zeigt in ihrem Spielverlauf vielfältige Dynamik und Spielfreude von erstaunlicher Intensität. Material und Anleitung Abgesehen von der etwas weit hergeholten und geschraubt klingenden Einführung wurde die Anleitung angenehm kurz gehalten und recht übersichtlich formuliert. Alle wichtigen Einzelheiten sind ausführlich genug erklärt, ohne allzu auszuufern. Damit konnte das Regelwerk auf dreieinhalb kleinen Seiten untergebracht werden (dazu kommen nur noch drei weitere Seiten mit Beispielen). Angenehm fällt auf, dass die Anleitung ausschließlich in deutscher Sprache gestaltet wurde und das Anleitungsheft dadurch gut handhabbar ist. Spielwert Erfreulich wirkt sich bei Die Mauer die kurze Spieldauer und die individuelle Variierbarkeit der einzelnen Spielrunden aus. Eine normale Runde dauert etwa zehn Minuten und kann beliebig verkürzt oder verlängert werden. Es können unbegrenzt viele Runden nacheinander gespielt werden. Hersteller: Zoch Verlag Autor: Thomas Fackler Spielerzahl: 3 bis 6 Preis: ca. 35,- DM Zu kaufen: in vielen guten Spielegeschäften Dynamik und Mechanik Es soll eine gemeinsame Mauer über den Tisch gebaut werden. Jeder Mitspieler versucht dabei, die eigenen Bauteile möglichst rasch loszuwerden. In mehreren Baurunden wechselt jeweils die Bauherrenschaft (extra Stein). Türme und Tore dürfen nicht unmittelbar aneinandergebaut oder gedoppelt werden, und die Mauer muss immer ein Strang bleiben (darf nicht verzweigen). Zum Bauen nimmt jeder Spieler eines seiner Teile in die geschlossene Faust, beim gleichzeitigen Öffnen ist Insgesamt kann von einem wenn auch periodisch schwankenden hohen Wiederspielwert ausgegangen werden, was zum Gutteil an der leicht und schnell verständlichen Regel und an der schönen, hochwertigen Ausstattung liegt. Fazit Mit Die Mauer ist dem kleinen Münchener Zoch-Verlag ein sehr schön gestaltetes, dabei erfreulich handlich gebliebenes Knobelspiel mit niedrigem Preis und hohem Anspruch gelungen. Die Grundregeln sind schnell verstanden, niemand wird benachteiligt, jeder kann bis unmittelbar vor Schluss des Spiels Gewinner werden! Sehr zu empfehlen! Michael Brandl Heil- und Spielpädagoge, Heimleiter Albrecht-Dürer-Str. 27, Neu-Ulm 28 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

29 FORT- UND WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildung Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe Hinweis Für die Veranstaltungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe können Sie die Anmeldeunterlagen anfordern bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Institut inform Raiffeisenstraße 18, Marburg Fax: / Institut-InForm@Lebenshilfe.de Unter Angabe der jeweiligen Kennziffer der Veranstaltung können Sie sich auch direkt anmelden. Veranstaltungsort ist sofern nicht anders angegeben das Institut inform der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg. Seminar Nr Kranken- und Pflegeversicherung in der Praxis Grundlagen und aktuelle Fragen November 2000 Fragen rund um die Kranken- und Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund geschoben. Von den Spargesetzen und den damit verbundenen Leistungsbeschränkungen waren und sind Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betroffen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe reagiert mit dem neuen Seminarangebot auf diese Situation und den stark gestiegenen Beratungsbedarf bei Krankheit und Pflege. Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung eines aktuellen Überblicks unter Einbeziehung der jüngsten Gesetzesänderungen, die Darstellung der Situation aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen, der gegenseitige Informationsaustausch und die Erörterung von Einzelfragen mit allgemeinem Bezug. Zielgruppe: Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von Einrichtungen und Diensten, Vorstandsmitglieder und fachlich interessierte ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter(innen) aus örtlichen Vereinigungen Leitung: Norbert Schumacher (Bundeszentrale) Teilnahmebeitrag: 250, DM (inkl. 2 Mittag- und ein Abendessen) Anmeldung: bis Workshop Nr Familien in Bewegung Familiensport und Special-Olympics November 2000 in Würzburg Familiensport ist innerhalb der Lebenshilfe wenig bekannt. Familiensport macht Spaß und kann für den Zusammenhalt und die Entlastung der Familie von hoher Bedeutung sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei die professionelle Unterstützung. Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung, Familien, Professionelle und Vertreter(innen) von Special-Olympics und Lebenshilfe-Einrichtungen Leitung: Nives Ebert (Würzburg ), Ulrich Niehoff (Bundeszentrale) Ort: Sportinstitut der Universität Würzburg Teilnahmebeitrag: 100, DM; für Menschen mit geistiger Behinderung: 80, DM (inkl. 2 x Imbiss zu Mittag, ein Abendessen und Getränke) Anmeldung: bis Treffen Nr Mit High Tech und sozialer Kompetenz Wissen teilen Meinung bilden Beteiligung organisieren November 2000 Beim Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) in der Arbeit sozialer Organisationen lassen sich gegenläufige Tendenzen feststellen. Einerseits erhöht der breite Einsatz von PC-Netzen und Datenbanken die Komplexität der Systeme und führt nicht selten zu Problemen bei der praktischen Nutzung. Andererseits bieten sich mit Datenbanken, Internet bzw. World Wide Web (WWW) ungeahnte Möglichkeiten der Kommunikation und der Informationsbeschaffung sowohl für die Arbeit vor Ort als auch für die verbandliche Kooperation. Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich? Welche Qualifikationen müssen gefördert werden? Wie kann unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden? Neben der Verdeutlichung des Nutzens und der Problemstellungen des IuK-Einsatzes sollen Möglichkeiten zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben vorgestellt werden. Zielgruppe: ehrenamtliche Vereins-/Verbandsfunktionäre, hauptamtliche Geschäftsführer(innen) und Leiter(innen) von Einrichtungen Leitung: Andreas Zobel (Bundeszentrale), N.N. Teilnahmebeitrag: 280, DM (inkl. Teilverpflegung) Anmeldung: bis Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 29

30 FORT- UND WEITERBILDUNG Seminar Nr Stolpern über Steuern Rechnungswesen und Steuern im gemeinnützigen Verein November 2000 Kenntnisse über die Besteuerung eines gemeinnützigen Vereins sind für die wirtschaftliche Führung eines Vereins unumgänglich. Schwerpunkt der Veranstaltung ist die Vermittlung und Vertiefung von steuerrechtlichem und buchhalterischem Wissen zur Sicherung der Gemeinnützigkeit des Vereins. In diesem Seminar werden u. a. Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine und über die Nutzung von Steuervorteilen vermittelt. Zielgruppe: Vorstandsmitglieder, Schatzmeister(innen), haupt- und ehrenamtliche Geschäftsführer(innen) Teilnahmegebühr: 495, DM (inkl. Teilverpflegung) Anmeldung: bis Workshop Nr Sport für alle Praxis des Integrationssports Gemeinsame Veranstaltung des Forum Integrationssport und der Bundesvereinigung Lebenshilfe November 2000 in Wetzlar Mit Sport und über Bewegung können sich Menschen unterschiedlicher Herkunft und Voraussetzungen verständigen und kennen lernen. Unter dem Motto Sport für Alle wollen wir gemeinsam ein Wochenende verbringen, das ausgefüllt ist mit unterschiedlichen neuartigen Bewegungsspielen bis hin zu richtigen Mannschaftsspielen mit Wettkampf. Von der berühmten Fernsehshow Wetten dass, einmal selbst gespielt, über ein Drei-Zonen-Hockey-Turnier bis hin zu Entspannungsphasen in der Halle gibt es eine Menge Angebote. Sie alle sind für die unterschiedlichsten Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, gleichermaßen geeignet. Zielgruppe: Fachpersonal, Eltern und Angehörige, Menschen mit geistiger Behinderung Teilnahmegebühr: 190, DM; für Menschen mit Behinderung 80, DM Anmeldung: bis Dreiteilige Seminarreihe Nr So seh ich meine Welt Beginn: 27. November 1. Dezember 2000 Ende: Juni 2001 Sie sind eine erwachsene Frau... wollen gerne Neues dazu lernen... finden es interessant, zusammen mit anderen Frauen ein Seminar zu besuchen... freuen sich darauf, eine neue Stadt auf eigene Faust oder mit Unterstützung zu entdecken...? Dann haben wir möglicherweise genau das Richtige für Sie: Ein dreiteiliges Seminar, das sich mit folgenden Themen befasst: Meine Lebensgeschichte, Mein Leben mit anderen, Selbstbehauptung und Durchsetzung. Sie können neue Freundinnen kennen lernen, darüber sprechen, was Sie Schönes oder auch Schlimmes in Ihrem Leben erlebt haben, üben, wie es geht, Nein zu sagen und sich zu behaupten, sich darüber austauschen, wie es geht, einen Partner oder eine Partnerin zu finden, fragen, was Sie schon immer einmal wissen wollten, ausprobieren, wie Sie Ihr Leben mehr selbst in die Hand nehmen können, erfahren, wie Frauen früher lebten oder in anderen Erdteilen heute leben und vieles mehr. Sie lernen sich besser kennen, lernen voneinander, wie man selbstbestimmter leben kann, beraten und unterstützen sich gegenseitig, lassen es sich gut gehen, lernen Entspannungsübungen kennen, nehmen sich Zeit, sich zu schminken und schön zu machen und üben, wie es geht, sich für die eigenen Ziele einzusetzen. Zielgruppe: Frauen, die in Werkstätten arbeiten oder in einem Wohnheim oder im Betreuten Wohnen leben Leitung: Katrin Metz (Berlin), Sabine Hörer (München), Ariane Schwedler (Marburg), Christine Karches (Bundeszentrale) Kosten: 180, DM pro Woche (inkl. Unterkunft im Hotel und Verpflegung) Anmeldung: bis Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur für alle drei Lehrgangswochen möglich ist. Lehrgang Nr oder RPF L2 Weiterbildung zur Fachpädagogin / zum Fachpädagogen für Erwachsenenbildung von Menschen mit geistiger Behinderung 6 Wochen und eine Abschlusseinheit Beginn: 27. November 1. Dezember 2000 Ende: Frühjahr 2002 Ein Lehrgang für Interessierte mit Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung, vorzugsweise im Bereich der Erwachsenenbildung oder der beruflichen Bildung; Mitarbeiter(innen) aus anderen Bereichen der Arbeit mit behinderten Menschen auf Anfrage. Ort: Speyer Teilnahmegebühr: 540, DM pro Kurswoche; 330, DM für das Abschlusskolloquium Information: Lehrgang Nr Bundesvereinigung Lebenshilfe, Gerhard Heß, Tel.: ( ) ; Lehrgang Nr. RPF L2 Landesverband Rheinland- Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Stefan Berg, Tel.: ( ) Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

31 FORT- UND WEITERBILDUNG Seminar und Workshop Nr Professionelle Förderung von Führungskräften Assessment als Entwicklungs-Center Dezember 2000 (Trainingswoche) Januar 2001 (Assessment) In einer Vorbereitungswoche finden Austausch und Vermittlung über Grundzüge des Leitens und Führens in sozialen Institutionen statt, werden aktuelle Problemstellungen in den Praxisfeldern der Teilnehmer(innen) ermittelt sowie Präsentations- und Moderationstechniken vertieft, wird der Ist-Stand der Arbeit mit Gremien, der Ablauf von Dienstbesprechungen analysiert, werden Alternativen erarbeitet und verschiedene Personalauswahlverfahren erfahrbar gemacht. Im dreitägigen Assessmentcenter steht in verschiedenen Übungen das eigene Verhalten und Führungsprofil bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen im Mittelpunkt. Die Teilnehmer(innen) erhalten eine Rückkopplung in Bezug auf ihre Stärken und Schwächen als Führungskraft und haben die Gelegenheit, ihr eigenes Profil gezielt hinsichtlich der Anforderungen, die moderne Führungskonzepte wie Führen nach Zielen, Projektmanagement, Qualitätsmanagement u. Ä. stellen, weiterzuentwickeln und dieses Verfahren bzw. Teile daraus in die jeweilige Einrichtung zu transferieren. Zielgruppe: Leiter(innen) von Einrichtungen und Diensten sowie hauptamtliche Geschäftsführer(innen) Leitung: Uwe Kersten (Berlin), Christine Karches (Bundeszentrale) Teilnahmebeitrag: 1.600, DM (zzgl. Verpflegung und Unterkunft) Anmeldung: bis Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur für beide Bausteine möglich ist. Workshop Nr Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung Unterstützung für begleitende MitarbeiterInnen Dezember 2000 Auch heute weckt das Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung widersprüchliche Emotionen und fördert unterschiedlichste Haltungen bei Eltern, Angehörigen und Mitarbeiter(inne)n in Einrichtungen und Diensten zu Tage. Mit diesen verschiedenen Meinungen umzugehen, die eigene Position zu reflektieren, Paare, die einen Kinderwunsch äußern, vorzubereiten und zu begleiten und mit ihnen gemeinsam ein tragfähiges Betreuungskonzept für Eltern und Kind zu entwickeln hierzu will dieses Seminar professionelle Unterstützung leisten. Fort- und Weiterbildungsangebote Programm 2001 Im Gesamtprogramm der Lebenshilfe für das Jahr 2001 werden alle Fort- und Weiterbildungsangebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe ausführlich beschrieben sowie sämtliche Angebote der Landesverbände der Lebenshilfe aufgeführt. Jetzt will ich s wissen Dieses Programmheft enthält vielfältige Angebote der Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung aus verschiedenen Bereichen der Lebenshilfe. Es ist mit Bildern und Symbolen ausgestattet, um Personen dieser Zielgruppe bei der Seminarauswahl zu unterstützen. Bezug: Beide Programme sind zur Zeit in Druck und können ab Mitte Oktober kostenlos bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Institut InForm, angefordert werden kann. Zielgruppe: Mitarbeiter(innen), die (werdende) Eltern mit geistiger Behinderung betreuen Leitung: Stefanie Bargfrede, Ursula Pixa-Kettner (Bremen); Klaus Kräling, Wilfried Wagner-Stolp (Bundeszentrale) Teilnahmebeitrag: Bitte beachten Sie die ausführliche Ausschreibung. Anmeldung: bis Fort- und Weiterbildungsangebote anderer Träger Seminar Selbstverteidigung für behinderte Menschen 29. September 1. Oktober 2000 in Bremen Gerade in jüngster Vergangenheit häufen sich die Meldungen über gewalttätige Angriffe gegenüber Menschen mit Behinderung. Dieses Seminar soll den Teilnehmer(inne)n neben dem Erlernen von Selbstverteidigungstechniken helfen, sich durch Verhaltensspiele und Gespräche mit den entsprechenden Situationen auseinanderzusetzen. Information: integ-jugend im Sozialverband Deutschland, Beethovenallee 56 58, Bonn (Tel.: 02 28/ ). Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 31

32 FORT- UND WEITERBILDUNG Seminar Liebe, Lust und Leidenschaft Sexualität und Behinderung in Zeiten von HIV und AIDS Oktober 2000 in Reinhausen Welche Möglichkeiten, die Themen Liebe, Lust und Leidenschaft aufzugreifen, bieten sich in Behinderteneinrichtungen? In diesem Seminar sollen Inhalte und Methoden sexualpädagogischer Arbeit mit körperlich oder geistig behinderten Menschen vorgestellt, erprobt und reflektiert werden. Ziel ist es, Mitarbeiter(innen) zu ermutigen und zu befähigen, den Themenbereich Sexualität im pädagogischen Alltag aufzugreifen und unter Berücksichtigung der eigenen Grenzen diesbezüglich angemessen reagieren zu können. Information: Monika Henne, Freies Tagungshaus Waldschlösschen e. V., Reinhausen/Göttingen (Tel.: /3 82; Fax: /17 92; waldschloesschen@t-online.de). IBAG Institut für berufsbegleitende Aus- und Fortbildung Kurse und Seminare des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein (Rendsburg) : Schau doch meine Hände an Einfache Gebärden mit WfB-Beschäftigten Grundlage des Kurses, der sich an Einsteiger und als Auffrischung an Fortgeschrittene wendet, ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Im Wechsel zwischen Theorie und Praxis lernen die Teilnehmer(innen) einfache Gebärden kennen und anwenden, die helfen, Missverständnisse in der Kommunikation mit verbal beeinträchtigten Menschen zu vermindern bzw. zu vermeiden : Führungskräfte in Behinderten- Wohneinrichtungen auf den Weg zum Sozialmanager bringen Im Rahmen dieses Einführungsseminars werden praxisnahe Lösungsansätze für die Analyse der Einrichtung, für Kommunikation und Leitungsstil, Personalauswahl und Personalführung erarbeitet : Mein Arbeitsplatz in der WfB heute und morgen? Beim Erfahrungsaustausch in Kleingruppenarbeit, im Plenum, mit eigenen Videofilmen und beim Feiern sollen die Vor- und Nachteile der eigenen Arbeitssituation überdacht und realistische Zukunftsvorstellungen entwickelt werden. Der Kurs richtet sich an selbständig anreisende Beschäftigte in WfB oder zwei bis drei Beschäftigte mit Begleitperson. Information: IBAF Schulungszentrum Obereider, Kieler Straße 53, Rendsburg (Tel.: / /-12; Fax: / ; textwerker@aol.com). Weiterbildung Tanz durch das Tor der Sinne Für Kinder und Jugendliche mit Wahrnehmungsstörungen und geistiger Behinderung Oktober 2000 in Frankfurt Phantasievoll und spielerisch werden in dieser Fortbildung Tanz- und Spielangebote durchgeführt. Ein Schwerpunkt liegt in der sensomotorischen Wahrnehmungsförderung durch Musik, Sprache und Bewegung. Inhalte der Veranstaltung sind u. a.: Kreativer Umgang mit Tanzformen, Wahrnehmungsspiele mit Liedern und Tänzen sowie mit einfachen Instrumenten und Materialien, eine sinnvolle Förderung. Für die Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen und für alle, die an diesem sensiblen Thema Interesse haben. Information: Frankfurter Tanzkreis, Günter Hartwig, Tel.: 0 69/ ; Elisabeth Grau, Walter-Rietig-Straße 48, Langen (Tel.: / ). Lehrgang vier Bausteine Qualitätsassistent/in in der Rehabilitation QA-Reha Ausbildung in Lizenz der DGQ Deutsche Gesellschaft für Qualität, Frankfurt Beginn: Ende: Eine Reihe von Einrichtungen der Behindertenhilfe haben begonnen, Qualitätsmanagement-Systeme nach DIN EN ISO 9000 aufzubauen. Im Rahmen dieser Aufbauarbeit gibt es neue Anforderungen an das Personal in den verschiedenen Ebenen der Einrichtungen. Es besteht der Bedarf an Qualitätsfachleuten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe entwickelte in Zusammenarbeit mit der DGQ den Ausbildungsgang Qualitätsbeauftragte/r in der Rehabilitation (QB- Reha) mit dem Ziel, die Teilnehmer(innen) zu befähigen, ein Qualitätsmanagement aufzubauen, ein Handbuch zu erstellen und zu pflegen. Für den QB-Reha ist es zweckmäßig, aus den verschiedensten Bereichen der Einrichtungen (Zweigstelle, 32 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

33 FORT- UND WEITERBILDUNG / VERANSTALTUNGEN Abteilung, Verwaltung, Sozialer Dienst) Unterstützung zu erhalten. Um diese Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeiter(innen) zu gewährleisten, entwickelte der Landesverband Hessen der Lebenshilfe in Zusammenarbeit mit der DGQ den Ausbildungsgang Qualitätsassistent/in in der Rehabilitation, der konzeptionell abgestimmt ist mit der QB-Reha-Ausbildung. Diese Ausbildung soll die Teilnehmer(innen) befähigen, in ihrem Bereich Verfahren und Daten zu erfassen und zu dokumentieren, die zur Führung eines Qualitätsmanagement-Systems notwendig sind. Außerdem werden Impulse zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Verläufe gegeben. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer durch die DGQ abgenommenen Prüfung zum/zur Qualitätsassistent/in QA-Reha. Information: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Hessen e. V., Raiffeisenstraße 15, Marburg (Tel.: / ; Fax: / ; lhlv-hessen@t-online.de). Berufsbegleitende theaterpädagogische Fortbildung Irre gut Theater mit behinderten Menschen Beginn: Februar 2001 Ende: Januar 2002 Nicht Therapie, sondern ganz normale Theaterarbeit mit behinderten Menschen ist der Schwerpunkt dieser Fortbildung im Theaterpädagogischen Zentrum (TPZ) der Emsländischen Landschaft e. V. in Lingen. Unter der Leitung von Bruni Müllner findet die als Bildungsurlaub anerkannte Fortbildung im o. g. Zeitraum überwiegend an Wochenenden statt; auch zwei Blockwochen gehören dazu. Nach einer schriftlichen Hausarbeit und einem Kolloquium schließt die Fortbildung mit einem Zertifikat ab. Am 13. Oktober 2000 gibt es um Uhr im TPZ eine Informationsveranstaltung. Information: Bruni Müller, TPZ Theaterpädagogisches Zentrum e. V., Universitätsplatz 5 6, Lingen (Ems) (Tel.: 05 91/ ; Fax: 05 91/ ; info@tpz-lingen.de; Internet: Veranstaltungen Special Olympics National Games September 2000 in Berlin Lesen Sie hierzu bitte den Beitrag auf S. 26 in diesem Fachdienst. Information: Special Olympics National Games 2000, Organisations-Büro LWB Lichtenberger Werkstatt für Behinderte ggmbh, Gernot Buhrt, Wotanstr. 18, Berlin (Tel.: 0 30/ ; 01 77/ ; Fax: 0 30/ ; lwb_berlin@t-online.de). Bundeskongress Behinderte Sexualität verhinderte Lust September 2000 in Nürnberg Liebe, körperliche Nähe und Sexualität sind elementare Bedürfnisse von Menschen mit und ohne Behinderung. Entwicklung und Entfaltung des Menschseins, dazu gehört auch persönliche Sexualität, bedeutet Lebensqualität. So wird der Kongress mit einem Impulsreferat zum Thema Der Mensch und seine Bedürfnisse eröffnet. In neun Arbeitskreisen soll aus unterschiedlichen Perspektiven das Kongressthema im Einzelnen bearbeitet werden, wobei die Würde und die Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Ziel der Veranstaltung ist es, über Erfahrungs- und Wissensaustausch konkrete Lösungen zu erarbeiten und damit Menschen mit Behinderung, aber auch Familienangehörigen und Fachkräften Hilfe und Unterstützung anzubieten. Der Kongress wird von Zielkontakt e. V., Kontakt- & Informationsbörse nicht nur für Behinderte veranstaltet und findet im Rahmen der REHAB-Messe statt. Information: Zielkontakt e. V., Kontakt- & Informationsbörse nicht nur für Behinderte, Manuela Bannasch, Schwanhardtstr. 39, Nürnberg (Tel./Fax: 09 11/ ). Interdisziplinärer Kongress Wahrnehmen Verstehen Handeln Perspektiven für die Sonder- und Heilpädagogik im 21. Jahrhundert September 2000 in München Der Kongress thematisiert: Veränderungen im Bereich der Sonder- und Heilpädagogik; Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 33

34 VERANSTALTUNGEN subjektive Betroffenheit und Umfeld von Menschen mit Behinderungen im Kontext interdisziplinärer Entwicklungen; das Problem des Verstehens menschlicher Biografien und gegenwärtiger Lebenssituationen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Hierzu werden zahlreiche Fachvorträge und Workshops angeboten, begleitet von einer Posterausstellung. Information: Universität München, Lehrstuhl für Geistigbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik, Leopoldstraße 13, München (Tel.: 0 89/ ; Fax: 0 89/ ; bundschuh@spedu.uni-muenchen.de). Der Tagungsbeitrag beträgt für Betroffene 50, DM. Da die zur Verfügung stehenden Plätze leider auf 150 Teilnehmer(innen) begrenzt sind und schon ein breites Interesse für diese Tagung bekundet wurde, wird eine schnellstmögliche Anmeldung empfohlen. All diejenigen, die sich für einen Tagungsplatz beworben haben, aber aus Platzgründen dieses Mal nicht mit dabei sein können, bekommen auf jeden Fall die Materialien über die Ergebnisse der Tagung zugeschickt und schon jetzt das Versprechen: Die nächste Tagung kommt bestimmt! Information: Wir vertreten uns selbst, Kölnische Straße 99, Kassel (Tel.: 05 61/ ; Fax: 05 61/ ; People1D@aol.com). Bundesweite Tagung von Menschen mit Lernschwierigkeiten Unsere Zukunft Selbstbestimmung durch Unterstützung und Assistenz September 2000 in Frankfurt am Main Um den vielfältigen Benachteiligungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten entgegenzuwirken, hat das Projekt Wir vertreten uns selbst (gemeinsam getragen von der Bundesarbeitsgemeinschaft Eltern für Integration, der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland ISL e. V. ) in den letzten Jahren z. B. Bücher in leichter Sprache geschrieben und veröffentlicht, Menschen mit Lernschwierigkeiten Schulungskurse für eine bessere Interessenvertretung angeboten und an vielen Veranstaltungen teilgenommen, bei denen deutlich wurde, was Menschen mit Lernschwierigkeiten wollen und brauchen, um selbstbestimmter leben zu können. Die vom Bundesministerium für Gesundheit und der Aktion Mensch unterstützte Tagung Unsere Zukunft soll Menschen mit Lernschwierigkeiten, die sich für ihre Selbstbestimmung einsetzen und üblicherweise in Werkstätten für Behinderte arbeiten und in Behinderteneinrichtungen wohnen, eine Möglichkeit zum Austausch bieten. Während dieser Tagung geht es vor allem um die Zukunft der Selbstvertretungsbewegung und die Grundlagen für ein breites Netzwerk zur Selbstvertretung und Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. In Arbeitsgruppen, Diskussionsrunden und Vorträgen werden sich die Teilnehmer(innen) mit Themen wie Arbeit, Freizeit, Wohnen und Unterstützung, die sie brauchen, aus ihrer Sicht beschäftigen und nach Lösungen suchen. Da der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Karl Hermann Haack bereits zugesagt hat, wird auch die Politik bei der Tagung nicht zu kurz kommen. Fachtagung InTakt 2000 Menschen mit Behinderungen und Musik Entfaltung der Persönlichkeit Rhythmus und Bewegung September 2000 in Dortmund In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Weiterbildung der Universität Dortmund veranstaltet das Fachgebiet Musikerziehung und Musiktherapie in Sondererziehung und Rehabilitation die zweite bundesweite Weiterbildungsveranstaltung InTakt Musik bringt alle Menschen in Bewegung, Musik ist Bewegung. Musik und Bewegung leben beide vom Prinzip der Wiederholung und vom Prinzip der Veränderung: Das Prinzip der Wiederholung ist Voraussetzung für die Bildung und Vertiefung von Bewegungs- und Verhaltensmustern; das Prinzip der Veränderung ist Voraussetzung für die Neu- und Weiterentwicklung von Bewegungsund Verhaltensmustern. Musik stimuliert und unterstützt durch die ihr eigenen Strukturen auf spielerische Weise die Entfaltung des menschlichen Potentials. Zur Fachtagung gehören zahlreiche Workshops. Information: Universität Dortmund, Zentrum für Weiterbildung, Emil-Figge-Str. 50, Dortmund (Tel.: 02 31/ ; Fax: 02 31/ ; zfw@pop.uni-dortmund.de). 6. Rheinische Allgemeine PSYCHOtherapietage Bitte ganz ZWANGlos Oktober 2000 in Königswinter Aus verschiedenen Blickwinkeln werden mehr als 40 Referent(inn)en zum Thema Zwang ihre Arbeit vorstellen, mit den Teilnehmer(inne)n diskutieren und Anregungen für die tägliche Arbeit geben. Jenseits von Schulenstreit und Berufsinteressen sollen dem argumen- 34 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

35 VERANSTALTUNGEN tativen Dialog und der persönlichen Begegnung, die die Argumente umso bedeutungsvoller werden lassen, Raum gegeben werden. Information: GAP Gesellschaft für Allgemeine Psychotherapie e. V., Kaiser-Karl-Ring 20, Bonn (Tel.: 02 28/ ; Fax: 02 28/ ; Martinstift-Symposion Innovationen 2000/I Menschen mit Trends und Wege einer zukunftsorientierten Behindertenhilfe 6. Oktober 2000 in Gallneukirchen (Österreich) Das 28. Martinstift-Symposion stellt den Auftakt zu einem vertieften Diskurs von aktuellen, strukturellen und praktischen Ansätzen in der Hilfe für Menschen mit Behinderung dar, der im Jahr 2001 mit dem 29. Martinstift-Symposion weitergeführt werden soll. Folgende Themen und Fragen bilden bei der diesjährigen Veranstaltung den Schwerpunkt: Menschen mit Behinderungen zwischen Bioethik und Empowerment Ethische Leitlinien zu gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen Regionalisierung und Dezentralisierung als Leitideen der Behindertenhilfe? Reflexionen aus der Praxis zur Umgestaltung einer Großeinrichtung Technische Hilfen ein Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen? Tendenzen einer tragfähigen Sonder- und Heilpädagogik oder: Brauchen wir eine neue Pädagogik für alle? Ferner werden innovative Projekte aus Gallneukirchen (Österreich), Ljusdal (Schweden) und Manchester (Großbritannien) zur Lebensgestaltung im Alltag präsentiert. Information: Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Andrea Klösch, Martin-Boos-Straße 4, A Gallneukirchen, Österreich (Tel.: ++43 [0] 72 35/ ). Kongress Gleichstellungsgesetze jetzt! Oktober 2000 in Düsseldorf Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, wird unter Beteiligung des Deutschen Behindertenrates und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie der Landesbehindertenbeauftragten einen Kongress zum Thema Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderung veranstalten. Die Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden im Jahr 1994 hat bei Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Erwartungen auf deutliche Verbesserungen im Alltag geweckt. Maßgebliche Fortschritte sind seitdem jedoch nicht erreicht worden. Karl Hermann Haack: Es ist höchste Zeit, dass die berechtigten Erwartungen von Menschen mit Behinderung erfüllt werden. Dafür ist es erforderlich, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene Gleichstellungsgesetze beschlossen werden. Berlin hat bisher als einziges Bundesland ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet; andere Länder warten, welche Entscheidung der Bundesgesetzgeber treffen wird. Wenn Menschen mit Behinderung ihre Interessen unmittelbar einbringen können, ist zu erwarten, dass die gesetzlichen Regelungen auch spürbare Verbesserungen im täglichen Leben bewirken, sagte Haack. Zum Kongress werden alle relevanten Gruppen und Verbände eingeladen. Betroffene können sich auch als Einzelpersonen anmelden; für diesen Personenkreis soll die kostenfreie Teilnahme, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, ermöglicht werden. Information: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, Jägerstraße 9, Berlin (Tel.: / ; Fax: / ; info@behindertenbeauftragter.de; Internet: Internationales Orff-Schulwerk Symposion Musikalische Lebenshilfe Die Bedeutung des Orff-Schulwerks für Musiktherapie, Sozial- und Integrationspädagogik Oktober 2000 in München Musiker, Tänzer und Theaterspieler sowie Pädagogen und Therapeuten stellen den Einfluss des Orff- Schulwerks auf ihre Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und Störungen dar. Mit Hilfe von Filmen und Demonstrationen veranschaulichen sie die für diese Arbeit wichtigsten Fähigkeiten: integrieren, wahrnehmen, verstehen und vor allem spielen. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte und zukünftige Perspektiven einer Musikalischen Lebenshilfe in unserer Gesellschaft werden aufgezeigt. Information: Orff-Schulwerk-Gesellschaft Deutschland, Ella Marksteiner, Hermann-Hummelstraße 25, Lochham bei München (Tel.: 0 89/ ; Fax: 0 89/ ; marksteine@aol.com). Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 35

36 VERANSTALTUNGEN Bieler Tagung 2000 Menschen mit geistiger Behinderung mischen mit Konzepte und Beispiele der Mit- und Selbstbestimmung 21. Oktober 2000 in Biel (Schweiz) Menschen mit geistiger Behinderung äußern als Expert(inn)en in eigener Sache ihre Bedürfnisse, bringen ihr Anliegen ein, bestimmen mit in Werkstätten, Wohnheimen, Vereinen. Als konsequente Fortführung des Normalisierungsprinzips und des Integrationsgedankens entwickeln sich auch in der Schweiz Beispiele und Modelle der Mitbestimmung. Außerdem verlangen die Kriterien der Qualitätssicherung wie Bedürfnisorientierung, Mitarbeiter(innen)- und Kund(inn)enzufriedenheit den Einbezug der betroffenen Menschen. Mit der Bieler Tagung 2000 organisiert von Agogis (Berufliche Bildung im Sozialbereich) und insieme (Schweiz. Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit geistiger Behinderung) zum Thema Mitbestimmung erhalten Eltern, sonder- und heilpädagogische Fachkräfte, Leiter(innen) von Institutionen und Menschen mit geistiger Behinderung Gelegenheit, Modelle der Mitbestimmung kennen zu lernen und sich mit bisherigen Erfahrungen auseinander zu setzen. Erstmals richtet sich die Tagung auch an Menschen mit geistiger Behinderung selbst: Sie treten auf als Referent(inn)en, als Workshopleiter(innen) und als Teilnehmer(innen). Information: Zentralsekretariat insieme, Postfach 827, CH Biel, Schweiz (Tel.: (0) 32/ ; (0) 32/ ; insieme@bluewin.ch; Internet: Fachkongress mit internationaler Beteiligung Community Care Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Oktober 2000 in Hamburg Community Care ist ein Emanzipationskonzept, das die Autonomie von Menschen mit Behinderung anerkennt. Mit diesem Begriff verbinden sich Erfahrungen, welche die Evangelische Stiftung Alsterdorf 1998/99 im Rahmen eines EU-Projekts mit der niederländischen Einrichtung Stichting Prisma und der belgischen Stiftung Kinsbergen gemacht hat. Ziel des Kongresses ist, für die Idee Community Care zu werben und die Emanzipations-Chancen von Menschen mit Behinderung zu erweitern. Der Kongress will Mitarbeiter(inne)n Perspektiven für ihr Handeln aufzeigen und in der Debatte um die Zukunft der Behindertenhilfe fachliche Impulse setzen. Die Veranstalter Evangelische Stiftung Alsterdorf und Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe erwarten einen Trialog zwischen Leistungsanbietern, Nutzern und politisch Verantwortlichen. Ihr Anliegen ist daher, dass alle Beteiligten ihre Interessen deutlich machen. Der Kongress richtet sich daher an: Fachleute der Behindertenhilfe; Erfahrene in Theorie und Praxis; Menschen mit Behinderung; Verantwortliche aus Politik, Kirche und Diakonie, Wissenschaft und Gesellschaft. Es besteht Gelegenheit, die Evangelische Stiftung Alsterdorf sowie die Menschen, die in ihren Einrichtungen leben und arbeiten, kennen zu lernen. Information: Evangelische Stiftung Alsterdorf, Pastor Bernd Müller, Dorothea-Kasten-Strasse 3, Hamburg-Alsterdorf (Tel.: 0 40/ ; Fax: 0 40/ ; b.mueller@alsterdorf.de). Fachtagung DiCVQuM Qualitätsmanagement selbstbestimmt & zukunftsweisend Erfahrungen, Ergebnisse und Erfolge des Modellprojekts DiCVQuM Oktober 2000 in Nürnberg DiCVQuM wurde als diözesanes Modellprojekt im Auftrag des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e. V von Dr. Ursula Birner und Helmar Fexer konzipiert und von April 1997 bis Februar 2000 mit 38 Einrichtungen in der Erzdiözese durchgeführt. Ziel des DiCVQuM war es, für jede Projekteinrichtung ein systematisches (= plan- und regelmäßiges), einrichtungsspezifisches (= passgenau den Erfordernissen der Einrichtung entsprechendes) Qualitätsmanagement in einem gemeinsamen (= Synergieeffekte nutzenden und Mitarbeiter beteiligenden) Prozess zu entwickeln. Arbeitsschwerpunkt der Fachtagung bilden intensive und teilnehmerorientierte Formen der Gruppenarbeit: Workshops, Fachforen, sozialpolitische Foren in überschaubaren Diskussionsrunden mit Interessensvertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Praxis. Im Anschluss an den Vortrag Professionelle Qualitätsentwicklung für den Menschen gegen eine Ökononomisierung und Vermarktung des Sozialen von Prof. Dr. Otto Speck sind zu einzelnen Thesen moderierte Diskussionrunden geplant. Information: Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V., Helmut Fexer, Referat Hauptberufliche Sozialarbeit, Geyerswörthstraße 2, Bamberg (Tel.: 09 51/ ;Fax: 09 51/ ; helmar.fexer@caritas-bamberg.de; Internet: 36 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

37 VERANSTALTUNGEN Entwicklungspolitisches Symposium Kinder mit Behinderung im Schatten der Kinderrechtskonvention Oktober 2000 in Bonn Den Hintergrund des Symposiums bildet die Konvention über die Rechte des Kindes, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Das Symposium versteht sich als Forum deutscher und internationaler Diskussion über Probleme und Zukunftsperspektiven von Kindern mit Behinderung weltweit und in den einzelnen Weltregionen, insbesondere in Entwicklungsländern. Ausgehend von der Situation der Kinder (mit Behinderung) weltweit soll das Symposium die Zusammenhänge von Armut, Krieg und Behinderung thematisieren und dazu beitragen, die Lebenssituation behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Hilfen zu einer durchgreifenden Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und Entwicklungschancen zu mobilisieren. Information: Gustav-Stresemann-Institut e. V., Regina Jaschke-Schröder, Langer Grabenweg 68, Bonn (Tel.: 02 28/ ; Fax: 02 28/ ). Fachtagung Arbeitsbeschaffung für die Werkstätten für Behinderte Initiativen und Perspektiven November 2000 in Kassel In zwei Plenarveranstaltungen und vier Arbeitsgruppen wird es vor allem um die Fragen gehen, welche Wege und Möglichkeiten es für Werkstätten für Behinderte (WfB) gibt, um sich den raschen Veränderungen des Marktes anzupassen und wie sie leistungsfähiger und damit auch konkurrenzfähiger werden können. In Arbeitsgruppen werden vorhandene Möglichkeiten und erfolgreiche Lösungen vorgestellt, gegenwärtige und erforderliche gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen für die WfB diskutiert, gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen, die für die WfB von Bedeutung sind, eruiert sowie Möglichkeiten einer gemeinsamen Ressourcennutzung aufgezeigt. Erwartet werden Fachleute aus den WfB, Vertreter der kirchlichen, kommunalen und freien Träger von Werkstätten, Marketingspezialisten, Politiker und Unternehmer sowie Markt- und Zukunftsforscher, Produktentwickler und -designer. Information: DVfR Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V., Friedrich-Ebert- Anlage 9, Heidelberg (Tel.: / ; info@dvfr.de; Internet: Fachmesse und Kongress für den Sozialmarkt ConSozial November 2000 in Nürnberg Unter dem Motto Qualitätsmanagement und Informationstechnologien Wege zur Neuen Fachlichkeit werden in vier Hauptvorträgen, acht Fachreferaten und über 30 Workshops Hintergründe und konkretes Handlungswissen für die Praxis der Kinder-, Jugendund Familienhilfe, der Alten- und Behindertenhilfe, Suchthilfe und andere Arbeitsfelder aufgezeigt. Die Fachmesse mit über hundert Ausstellern bietet einen Überblick über zahlreiche Spezialprodukte und Dienstleistungen für das Sozialwesen: Software, Internet, Qualitätsmanagement und Zertifizierung, Unternehmensberatung, Fundraising, Weiterbildung und vieles mehr. Veranstalter der ConSozial 2000 ist das Bayerische Sozialministerium in Verbindung mit der NürnbergMesse, den Rummelsberger Anstalten und KI Consult Helmut Kreidenweis. Ideelle Träger sind alle großen Wohlfahrtsverbände im Freistaat Bayern. Information: Besucherbüro ConSozial 2000, Postfach 11 61, Schwarzenbruck (Tel.: / ; Fax: / ; hk@ki-consult.de; Internet: Internationales Theaterfest für junge Menschen mit und ohne Behinderung, Fachtagung für Künstler(innen) und Pädagog(inn)en Das Fest der Sinne November 2000 in Lingen (Ems) Das Fest der Sinne 2000 präsentiert zehn Theaterproduktionen aus sechs europäischen Ländern. Die Theatergruppen sowohl professionelle als auch Amateurgruppen setzen sich zusammen aus jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Auf dem Festival wird ein breites Spektrum zwischen Tanz- und Bewegungstheater, Eigenproduktionen und Textinszenierungen, Zirkus- und Maskentheater, Theater von und Theater für Kinder zu sehen sein. Die Gruppen und ihre Produktionen werden Thema der Fachtagung sein, die parallel zum Festival stattfindet. Information: Theaterpädagogisches Zentrum der Emsländischen Landschaft e. V., Universitätsplatz 5 6, Lingen (Ems) (Tel.: 05 91/ ; Fax: 05 91/ ; info@tpz-lingen.de). Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 37

38 VERANSTALTUNGEN Tagung Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung braucht Konzepte und Fortbildung November 2000 in Bad Boll Lehrer(innen) aus Baden-Württemberg, die im Prozess des gemeinsamen Unterrichts stehen, fordern zunehmend unterstützende Konzepte und Fortbildung. Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass nur ein intensives unterstützendes Fortbildungs- und Beratungssystem die Gestaltung gemeinsamen Unterrichts im Kontext einer notwendigen integrativen Schulentwicklung möglich macht. Im Rahmen dieser Tagung werden Fortbildungskonzepte und Netzwerke aus Hamburg, Berlin und Reutte/Österreich im Überblick dargestellt. Das Hauptgewicht liegt auf den durchgängigen Arbeitsgruppen, in denen Raum für eigene Erfahrungen und persönliche Fragestellungen bezüglich des gemeinsamen Unterrichts sein wird. Die Tagung richtet sich an Eltern und Lehrkräfte, die sich für dieses Arbeitsfeld interessieren oder in diesem Bereich arbeiten. Eine Folgetagung ist vom Februar 2001 geplant. Information: Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, Bad Boll (Tel.: /79-0; Fax: / ; thilo.fitzner@ev-akademie-boll.de). Interdisziplinäre wissenschaftliche Fachtagung Die Verantwortung des sozialen Rechtsstaats für Personen mit Behinderung und für die Rehabilitation November 2000 in Lübeck Seit 1994 ist im Grundgesetz das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung als Konkretisierung des Sozialstaatsgebots verankert. Diese verfassungsrechtliche Dimension ist für die Veranstalter Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und die Landesversicherungsanstalt Schleswig Holstein Ausgangspunkt, rechtliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zum Abbau von Diskriminierungen, für Integration, Rehabilitation und Förderung zu analysieren und zu diskutieren. Fragen der Antidiskriminierungsgesetzgebung werden ebenso beschäftigen wie die Probleme der Koordination und Abgrenzung von Leistungspflichten im segmentierenden Sozialleistungssystem, der Bedarfsgerechtigkeit, Selbstbestimmung und Effizienz im Leistungssystem und der gesetzgeberischen Bemühungen um die Schaffung eines SGB IX. Die gesetzliche Rentenversicherung hat eine zentrale Rolle im System der Rehabilitation in Deutschland. Rehabilitation ist aber zugleich ein Prinzip, dessen Umsetzung alle Bereiche des Sozialstaats und der sozialen Leistungsträger betrifft. Bewusst wurden Vertreter(innen) verschiedener Fachdisziplinen zu einem interdisziplinären Diskurs eingeladen so aus der Rechtswissenschaft, der Gesundheitswissenschaft, der Sozialmedizin, der Soziologie und die Pädagogik. Mit der Schirmherrschaft des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, und mit der Teilnahme von Vertreter(inne)n der Betroffenenorganisationen wird auch die zunehmende sozialpolitische Relevanz des Themas deutlich. Information: LVA Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein, Frau Folchert, Ziegelstraße 150, Lübeck (Tel.: 04 51/ ; Fax: 04 51/ ); Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Dr. Felix Welti (Tel.: 04 31/ ; Fax: 04 31/ ; fwelti@instsociallaw.uni-kiel.de). Bundesfachtagung Mehr als nur reden Heilpädagogik und Kommunikation November 2000 in Bad Lauterberg (Harz) Heilpädagoginnen und Heilpädagogen haben es immer mit Menschen zu tun, die in ihrer Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt sind. Sie sind daher in besonderem Maße für die Kommunikation mit beeinträchtigten Menschen verantwortlich. Der Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e. V. stellt deshalb zur diesjährigen Fachtagung das Thema Kommunikation in den Mittelpunkt. Die Tagung bietet Heilpädagog(inn)en Gelegenheit, sich mit den unterschiedlichen Aspekten von Kommunikation in ihrem beruflichen Alltag zu beschäftigen und sich mit grundlegenden Fragen auseinander zu setzen, die eine gestörte Kommunikation für die Heilpädagogik aufwirft. In vier Hauptreferaten werden verschiedene Aspekte von Kommunikation und Kommunikationsforschung beleuchtet. Zwölf Workshops werden sich unter anderem mit unterstützer Kommunikation, mit Körpersprache, Anti-Aggressivitäts- Training, mit bildsprachlicher Kommunikation und Gebärdensprache beschäftigen. Information: Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e. V., Bundesgeschäftsstelle, Andreas-Gayk-Str. 12, Kiel (Tel.: 04 31/ ; Fax: 04 31/ ; BHP-Berufsverband@t-online.de; Internet: 38 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

39 VERANSTALTUNGEN / PUBLIKATIONEN & MEDIEN Bundesweite Fachtagung (Wie) Überlebt die freie Wohlfahrtspflege? Gemeinnütziger Verband oder sozialwirtschaftliches Unternehmen? November 2000 in Nürnberg Die freie Wohlfahrtspflege sieht sich in den letzten Jahren zunehmend mit privatwirtschaftlicher Konkurrenz konfrontiert. Besonders aus Bereichen sozialer Arbeit, die Gewinne versprechen, drohen Privatanbieter die Wohlfahrtsverbände zu verdrängen. Die Wohlfahrtspflege wird dadurch in ihren Grundfesten in Frage gestellt, reagiert mit verstärkter betriebswirtschaftlicher Ausrichtung und mit einer Qualitätsdiskussion. Die Fachtagung von der AWO Arbeiterwohlfahrt Nürnberg e. V. anlässlich ihres 80jährigen Bestehens veranstaltet soll der Frage nachgehen, ob und wenn ja, welche Existenzberechtigung und welche Zukunftsperspektive die freie Wohlfahrtspflege in einem nur noch am betriebswirtschaftlichen Ergebnis orientierten Wirtschaftssystem hat. Ist die Frage nach der Zukunft der Wohlfahrtsverbände mit der Frage nach der Entwicklung uneres Gemeinwesens verknüpft? Die Tagung will Anregungen für die Zukunft geben und wendet sich an Entscheider und sozialpolitisch engagierte Menschen aller kirchlichen und weltlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an Funktions- und Mandatsträger im sozialpolitischen Bereich. Besonders eingeladen ist der genannte Personenkreis aus dem Umfeld der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland. Information: AWO Kreisverband Nürnberg e. V., Cornelia Rettenberger, Karl-Bröger-Straße 9, Nürnberg (Tel.: 09 11/ ; Fax: 09 11/ ). Tagung Wenn der Sandmann versagt... Schlafstörungen bei Säuglingen und Kindern Dezember 2000 in Köln Internationalen Studien zufolge haben 21 bis 37% der Kinder Schlafstörungen. Dabei stehen Einschlafstörungen und häufiges Erwachen aus dem Schlaf im Vordergrund. Dem liegen unterschiedliche Ursachen zugrunde. Die Problematik soll auf der Tagung interdisziplinär eingehend erörtert und therapeutische Hilfen für die betroffenen Kinder und ihre Familien angeboten werden. Eingeladen sind neben Kinderärzten und Kinderpsychiatern auch Psychologen, Pädagogen und Erzieher(innen). Zusätzlich zum wissenschaftlichen Programm wird ein Eltern- und Journalistenforum angeboten, bei dem ein interdisziplinär besetztes Expertengremium zum Thema Schlafstörungen direkt befragt werden kann. Die Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM), der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Information: Kongresssekretariat DMK, Anabel Beyer, Postfach , Köln (Tel.: / ; Fax: / ; institut@sonopromedico.org). Publikationen & Medien Zeitschrift Geistige Behinderung 3/2000 Eltern stärken. Erfahrungen aus Seminaren für Eltern von Kindern mit Down-Syndrom (Etta Wilken) Die Seminare für Eltern, die ein Kind mit Down-Syndrom haben, bieten die Möglichkeit, sich mit den altersspezifischen Fragen von der Bewältigung der Diagnosemitteilung über das Heranwachsen des Kindes bis zu seinem Selbständigwerden auseinander zu setzen und im Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Familien Verständnis und Solidarität zu erleben. Den Eltern wird damit ein begleitendes Angebot gemacht, um sie zu unterstützen bei der Wiedergewinnung von Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten und Problemlösungskompetenzen und um Hilfen aufzuzeigen für den gemeinsamen Lebensalltag mit dem Kind. In Kooperation mit Fachleuten wird es den Eltern möglich, selber kindund familienbezogene Lösungen zu finden. Besonders in der Anfangszeit der Auseinandersetzung mit den veränderten Lebensperspektiven und der Bewältigung aktueller Fragen und Probleme benötigen sie dazu eine einfühlsame Begleitung und Unterstützung, um die empfundene Desorientierung und den erlebten Kompetenzverlust zu überwinden. In den späteren Jahren sind Informationen wichtig, um behinderungsspezifische Probleme richtig einschätzen und eigene Ziele für das Kind kompetent vertreten zu können, aber auch um rechtliche Ansprüche zu kennen und einzufordern. Entwicklungschancen bei besonderen genetischen Anlagen. Genetisch bedingte Verhaltensphänotypen als pädagogische Herausforderung (Klaus Sarimski, Sabine Stengel-Rutkowski) Unter dem Verhaltensphänotypen von Kindern mit einem definierten genetischen Syndrom versteht man eine Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 39

40 PUBLIKATIONEN & MEDIEN Kombination von Entwicklungs- und Verhaltensmerkmalen, die bei Kindern und Erwachsenen mit diesem Syndrom mit höherer Wahrscheinlichkeit auftritt als bei Kindern und Erwachsenen mit einer Behinderung anderer Ursache. Das Wissen um den Verhaltensphänotypen ist hilfreich bei der Entwicklung positiver Erwartungen und Zukunftsperspektiven bei der Erstberatung und trägt zur Entlastung von Schuldgefühlen und zur Sensibilisierung für die spezifischen Bedürfnisse des Kindes bei. Herausforderungen für die pädagogische Arbeit werden am Beispiel des Fragilen-X-, Williams- Beuren- und Prader-Willi-Syndroms diskutiert. Ausländische Kinder in Schulen für Lern- und Geistigbehinderte als Herausforderung an die schulische Elternarbeit (Jürgen Hohmeier) Ausländische Kinder stellen nicht nur im Unterricht, sondern auch hinsichtlich der Information und Beratung ihrer Eltern eine besondere Aufgabe für den Lehrer an Sonderschulen dar. Um diese näher zu beleuchten, wurden je zehn Lehrer(innen) an mehreren Schulen für Lern- und Geistigbehinderte interviewt. Die Ergebnisse zeigen einerseits die Tendenz der Lehrer(innen), die ausländischen Kinder und Eltern nicht zu besondern, andererseits aber auch die Tatsache, dass bezüglich der Unterstützung der schulischen Förderung durch die Eltern mit erheblichen Problemen umzugehen ist. Arbeitszufriedenheit von Betreuern in Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung (Jürgen Wendeler) 99 Betreuer von geistig behinderten Erwachsenen, mit ihrem Arbeitsplatz in Wohnstätten für diese behinderten Menschen, wurden nach ihrer Arbeitszufriedenheit gefragt. Das geschah mit Hilfe der Herzberg schen Frage nach besonderen Vorfällen, die Anlass für die Zufriedenheit waren. An der Spitze der Nennungen standen der Aufbau einer Beziehung und die Bewältigung von Aggression. Zusammen mit den anderen Nennungen weisen sie in die Richtung, welche Unterstützungen zur Arbeitszufriedenheit beitragen können. Wege zum allgemeinen Arbeitsmarkt: Gesetzliche Neuregelung von Fachdiensten für die berufliche Integration in dem SGB IX (Sabine Wendt) Gegenwärtig gelingt nur einer Minderheit von weniger als 1% der behinderten Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte( WfB) das Überwechseln auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Vorbereitung auf einen solchen Übergang gehört aber zu den fachlichen Anforderungen an die WfB nach dem Schwerbehindertengesetz. Ein Vergleich mit höheren Vermittlungszahlen im benachbarten Ausland legen die Vermutung nahe, dass die niedrige Vermittlungsquote mit den mangelnden Förderinstrumenten, nicht aber mit den mangelnden Fähigkeiten der behinderten Menschen selbst zu erklären ist. Nach geltendem Recht beziehen die Fachdienste für berufliche Integration der Hauptfürsorgestellen den Personenkreis der Mitarbeiter in WfB zu wenig ein, weil sie nicht als arbeitslos und in der WfB versorgt gelten. Die Zusammenarbeit der Reha-Träger Sozialhilfe und Arbeitsverwaltung ist rechtlich mangelhaft geregelt und deshalb auch in der Praxis unzureichend. Abhilfe könnte hier das Gesetzesvorhaben SGB IX Gesetzbuch Rehabilitation schaffen. Der bisher vorliegende Rohentwurf wird im allgemeinen Teil den Erwartungen nicht gerecht, Rechtsgrundlagen für eine trägerübergreifende Reha-Planung und Umsetzung zu schaffen. Die Vorschläge für eine Reform des Schwerbehindertengesetzes, die als besonderer Teil in das SGB IX eingefügt werden sollen, sehen hingegen konkrete Verbesserungen vor: ein individueller Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Arbeitsassistenz und einen flächendeckenden Ausbau von Fachdiensten für berufliche Rehabilitation. Der SINNEsgarten. Ein Projekt zur Erfahrung und Entfaltung der Sinne (Berndt Vogel) Sieben Jahre sind von der ersten Idee bis zu ihrer Realisierung vergangen: die Schaffung eines Gartens, der von seinen Besuchern mit allen fünf Sinnen erobert werden will. Über 60 Stationen fördern auf unterschiedliche Weise die Wahrnehmung, die Möglichkeit künstlerischen Ausdrucks und die Kommunikation. Im Sinnesgarten geht es um Hören, Sehen, Fühlen, Riechen und Schmecken, um Balance und Bewegung. In erster Linie soll das Freigelände als therapeutisches und pädagogisches Instrument dazu beitragen, Menschen mit schweren Behinderungen ein forschendes Lernen zu ermöglichen. Der Sinnesgarten ist frei zugänglich für jedermann und schafft damit auch die Möglichkeit zu Begegnungen und gemeinsamen Aktionen für Bewohner und Besucher des Schwarzacher Hofs, für Menschen mit und ohne Behinderung. Der Schwarzacher Hof eine Einrichtung der Johannes-Anstalten Mosbach liegt am Rande des kleinen Odenwaldes, etwa 30 Kilometer östlich von Heidelberg. Hinweis Die Publikationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe können Sie über folgende Anschrift bestellen: Lebenshilfe-Verlag Marburg Verlag der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Vertrieb Raiffeisenstraße 18, Marburg Tel.: /4 91-0; Fax: / vertrieb@lebenshilfe.de Internet: 40 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

41 PUBLIKATIONEN & MEDIEN... aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg Neuerscheinungen Werkstatt für Behinderte Ergänzbares Handbuch Nicht nur äußerlich, sondern auch inhaltlich völlig überarbeitete Neuauflage des zweibändigen Standardwerks für alle, die mit der WfB zu tun haben. Konsequente Fortführung der vergriffenen Vorauflage. Enthält in fast allen Kapiteln neue Aufsätze zu allen Aspekten der WfB; diese geben Anstöße für die Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit, zeigen Lösungswege für Problemfelder auf und geben wichtige Hilfen und Anregungen für die Alltagspraxis. Stets aktuell durch jährliche Ergänzungslieferungen. 2 Bände DIN A4, Loseblattsammlung, Grundwerk 2000, 1. bis 8. Ergänzungslieferung 1993/2000 eingearbeitet, rd Seiten ISBN , Bestellnummer LBH , DM; 940, ös; 115. sfr. (65,96 Euro) Armin Sohns Frühförderung entwicklungsauffälliger Kinder in Deutschland Handbuch der fachlichen und organisatorischen Grundlagen Eine Koproduktion des Lebenshilfe-Verlags Marburg mit dem Beltz-Verlag Weinheim Edition Sozial Seiten. Fester Einband ISBN Im Buchhandel: 68, DM Lebenshilfe-Preis für Lebenshilfe-Mitglieder 59, DM; 430, ös; sfr. (30,17 Euro) Das Buch ist ein Nachschlagewerk über die fachlichen Entwicklungen, die organisatorischen Strukturen und die Finanzierungsgrundlagen der Frühförderung in den einzelnen Bundesländern. Die gesetzlichen und die Finanzierungsgrundlagen sowie die unterschiedlichen Trägerstrukturen der verschiedenen Frühfördereinrichtungen werden beschrieben, ebenso die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit mit Nachbar- und Nachfolgeeinrichtungen. Das Buch gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Bestimmungen, nach denen die Frühförderstellen jetzt und künftig ihre prospektiven Kostenabrech- Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 41

42 PUBLIKATIONEN & MEDIEN nungen in Leistungs-, Prüf- und Entgeltvereinbarungen regeln müssen. Das Grundlagenwerk wendet sich an Mitarbeiter(innen) und Träger von Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren, Sonderkindergärten (in Bayern schulvorbereitende Einrichtungen), Heilpädagogische und allgemeine Kindergärten, örtliche Sozial-, Jugendund Gesundheitsämter, an Sonderschullehrer(innen), Diplom- und Sozialpädagog(inn)en, Sozialarbeiter(innen), Ärzte und Fachärzte sowie an Supervisor(inn)en und Lehrende in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Auch Eltern, die sich über Grundlagen und Rahmenbedingungen ihres örtlichen Frühförderangebots informieren oder auf seine Gestaltung Einfluss nehmen wollen, finden in dieser Publikation entsprechende Hinweise. Aus dem Inhalt: Grundlagen und historische Entwicklung Inhalte und Aufgabenfelder Zusammenarbeit mit den Eltern und interdisziplinär Die Berufsgruppen in der Frühförderung Strukturen der Frühförderung und ihre Finanzierung in den einzelnen Bundesländern Die Kostenträger Qualitätsmanagement, -sicherung und -entwicklung Marktwirtschaftliche Strukturen und Aufgaben für die Zukunft Rechtsansprüche auf Offene Hilfen Leitfaden für die Beratung in Ambulanten Diensten 1. Auflage 2000, DIN A 4, 56 Seiten Bestellnummer LEA ,50 DM; 137, ös; sfr. (9,97 Euro) Zugangswege zur Finanzierung individueller Hilfen für Menschen mit (geistiger) Behinderung und ihre Angehörigen; ein kommentierter Überblick zu allen ambulanten Hilfearten in jedem Lebensalter, in jeder Lebenssituation; dazu Praxistipps (Formulare, Checklisten, Musterbriefe usw.) zum Antragsverfahren und zur Stärkung der eigenen Position gegenüber dem Kostenträger sowie Literaturhinweise. Nachauflagen Persönlichkeit und Hilfe im Alter Zum Alterungsprozeß bei Menschen mit geistiger Behinderung 2., erw. Aufl. 2000, DIN A5, 236 Seiten ISBN X Bestellnummer LBS 302 Neuer Preis: 32, DM; 225, ös; sfr. (16,36 Euro) Zweite Auflage innerhalb eines Jahres! Mit einem neuen Beitrag zum aktuellen Stand (Mai 2000) der rechtlichen Grundlagen der sozialen Sicherung alter und alternder Menschen mit geistiger Behinderung. Ein Thema mit stetig wachsender Bedeutung. Die Beiträge aus dem In- und Ausland geben Hilfen für die Alltagspraxis zu vielen Fragen, z. B.: Welche Perspektiven haben geistig behinderte Menschen angesichts der aktuellen Sparpolitik? Wie sind bewährte Leistungsstandards zu halten? Wieviel Personaleinsatz ist (noch) möglich? Jan Hulsegge; Ad Verheul Snoezelen eine andere Welt Neue Zugangswege zu schwerstbehinderten Menschen 8. Auflage 2000, DIN A5, 208 Seiten ISBN , Bestellnummer LBS ,50 DM; 216, ös; sfr. (15,08 Euro) Ein Dauerbrenner inzwischen in der 8. Auflage. Das Buch gibt Einblick in die gedanklichen Grundlagen und bietet konkrete Anregungen für die Praxis bis hin zur Anleitung für Herstellung und Einsatz benötigter Geräte sowie für die Raumgestaltung. Die Standardregeln der Vereinten Nationen Damit Menschen mit Behinderungen leben können wie andere und gleiche Rechte haben 3. Auflage 2000, DIN A4, 32 Seiten Bestellnummer LRE 004 Neuer Preis: 6, DM; 44, ös; 6. sfr. (3,07 Euro) Übersetzung der in einfache Sprache umgesetzten englischen Fassung von The Standard Rules on the Equilization of Opportunities for Persons with Disabilities, angenommen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bei ihrer 48. Sitzung am 20. Dezember 1993 (Resolution 48/93). Weitere Publikationen & Medien Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (Hrsg.) Miteinander wachsen zusammenwachsen Ein Beitrag für Eltern und ErzieherInnen zum Thema Integration behinderter Kinder im Kindergarten Broschüre. Stuttgart Seiten. 5,50 DM zzgl. Versandkosten So lange Eltern nur zwischen dem Schulkindergarten (speziell für Kinder mit Behinderungen) und dem Allgemeinen Kindergarten (für so genannte gesunde Kinder) wählen können, wird die richtige Entscheidung grundsätzlich schwierig bleiben. Diese Schwierigkeit besteht nicht mehr, wenn diese beiden Einrichtungs- 42 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

43 PUBLIKATIONEN & MEDIEN typen durch integrativ arbeitende Kindergärten ergänzt werden. Ein solches Angebot lässt sich z. B. dadurch schaffen, dass Kindergärten beider Systeme zu einer integrativen Einrichtung zusammengeführt werden, sodass das normale Kindergartenangebot und die behinderungsspezifischen Förder- und Therapieangebote zu Komponenten eines flexibel gestalteten, integrativen Gesamtangebots werden, von dem sowohl nichtbehinderte als auch behinderte Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen profitieren. Es ist ein zentrales Anliegen des Landesverbandes Baden-Württemberg der Lebenshilfe, dass gemeinsame Erziehung in diesem Sinne den Eltern bald flächendeckend als zusätzliche Wahlmöglichkeit angeboten werden kann, und dass diese Alternative für alle Kinder, auch für solche mit sehr schweren Behinderungen, offen ist. Die Broschüre mit praktischen Beispielen, konkreten Anregungen und wichtigen Informationen zeigt auf, wie unter den heute gegebenen rechtlichen und finanziellen Bedingungen gemeinsame Erziehung sowohl im Allgemeinen Kindergarten als auch im Schulkindergarten realisiert werden kann. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg ermutigend und zeigen, dass das Entstehen integrativer Kindergartenangebote nicht nur im Interesse behinderter Kinder, ihrer Geschwister und ihrer Eltern liegt, sondern zunehmend auch von normalen Familien befürwortet wird: Auch nichtbehinderte Kinder lernen durch Integration. Bezug: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Baden-Württemberg e. V., Jägerstr. 12, Stuttgart (Tel.: 07 11/ ; Fax: 07 11/ ; Jutta Schöler (Hrsg.) Gemeinsam Leben und Lernen Buchreihe. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand Verlag Zum Thema des gemeinsamen Spielens, Lernens, Lebens und Arbeitens von behinderten und nichtbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind im Luchterhand-Verlag in der von Jutta Schöler herausgegebenen Buchreihe Gemeinsam Leben und Lernen: Integration von Menschen mit Behinderung folgende Publikationen erschienen: Jutta SCHÖLER (Hrsg.): Normalität für Kinder mit Behinderungen: Integration Texte und Wirkungen von Ludwig Otto Roser Mit 14 Beiträgen von Ludwig Otto Roser aus den Jahren Seiten. 29,80 DM ISBN Den Auftakt bildete die Sammlung von Texten des italienischen Psychologen Ludwig Otto Roser, welcher gemeinsam mit seinem Kollegen Milani-Comparetti Anfang der 80er Jahre in zahlreichen Vorträgen damit begonnen hatte, die Ideen der Integration von Italien aus auch in Deutschland bekannt zu machen. Mit dieser Textsammlung ist die gedankliche Grundlage gelegt für das gewandelte Verständnis von Normalität für Menschen mit Behinderung: Es ist normal, verschieden zu sein. Es ist normal, trotz einer Behinderung dabei zu sein. Jutta SCHÖLER (Hrsg.): Integrative Schule Integrativer Unterricht Ratgeber für Eltern und Lehrer 2., überarb. Auflage Seiten. 32, DM ISBN Reich illustriert und alle Grundfragen der gemeinsamen Erziehung ansprechend, eignet sich dieser Ratgeber vor allem zum Einlesen. Es werden allgemeine Aspekte thematisiert wie z. B.: Wie sollte eine Integrationsklasse eingerichtet werden? Wie wird die Leistungsbewertung für Kinder mit Behinderung in Integrationsklassen praktiziert? Beantwortet werden auch Einzelfragen zur Integration von Kindern mit Hör- und Sehschädigungen, Lernproblemen, Sprachstörungen, geistiger Behinderung, Verhaltensauffälligkeiten, Epilepsie u.a.m. Weiterführende Literaturhinweise und aktuelle Adressen ergänzen diesen Ratgeber. Sabrina DEGEN: Integration im Englischunterricht Chancen gemeinsamen Lernens für Kinder mit und ohne Behinderung Seiten. 29,80 DM ISBN Wie kann die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern im Fachunterricht weitergeführt werden? Eine exemplarische Antwort liegt mit diesem Buch vor. (Weitere, ähnlich praktische Handreichungen, z. B. zum Mathematik- oder Musikunterricht, werden vorbereitet.) Anne SCHAUDWET: Epilepsie bei Kindern und Jugendlichen in der Schule Ein Handbuch für Pädagogen und Eltern Seiten. 29,80 DM ISBN Um mehr Sicherheit im Umgang mit anfallskranken Kindern (auch außerhalb von Schule oder Kindergarten) zu erreichen, werden zahlreiche konkrete Anregungen für die Praxis und ein Grundwissen über diese relativ häufige Krankheit gegeben. Ein für Eltern und Lehrer gleichermaßen anregungsreiches Buch. Antje GINNOLD: Schulende Ende der Integration? Integrative Wege von der Schule in die Arbeitswelt Seiten. 29,80 DM ISBN Wie kann es für Jugendliche mit Behinderung nach der Schule weitergehen? Die Autorin verweist auf derzeit Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 43

44 PUBLIKATIONEN & MEDIEN mögliche integrative Wege von der Schule in das Arbeitsleben. Berater(innen) von Jugendlichen, Eltern und Lehrern finden Hinweise zur Berufsorientierung an Regel- und Sonderschulen, Modelle der pädagogischen Begleitung Jugendlicher in der Phase des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt und Hinweise zur möglichen Unterstützung behinderter Jugendlicher an regulären Arbeitsplätzen durch Arbeitsassistenz. Bettina LINDMEIER, Christian LINDMEIER, Gaby RYFFEL, Rick SKELTON: Integrative Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung Praxis und Perspektiven im Internationalen Vergleich Ca. 200 Seiten. Ca. 30,- DM ISBN Können geistig behinderte junge Erwachsene auch an regulären Angeboten der Erwachsenenbildung teilnehmen, z. B. an einem Volkshochschulkurs? In dieser Publikation werden Praxisbeispiele aus Großbritannien, aus der Schweiz und Deutschland vorgestellt. Sowohl Anbieter von Erwachsenenbildungskursen als auch nichtbehinderte Mitlernende können durch die Lektüre dieses Buches ihre bisherige Unerfahrenheit und Unsicherheit überwinden. BEB Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V. (Hrsg.): Schau doch meine Hände an Sammlung einfacher Gebärden zur Kommunikation mit nichtsprechenden Menschen CD-ROM. Artikel-Nr , DM zzgl. Versandkosten Im Jahr 1991 erschien die Gebärdensammlung Schau doch meine Hände an als Ringbuch. Diese praxisorientierte Publikation stieß auf sehr großes Interesse und liegt inzwischen als 7. erweiterte Auflage vor. Diese Veröffentlichung ist in den letzten Jahren vielen Menschen, die nicht über die Lautsprache verfügen, zu einer großen Hilfe geworden. Ebenso konnte mit der Handreichung eine grundlegende und effektive Arbeitshilfe für Mitarbeiter(innen), aber auch für Angehörige zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der vermehrten Nachfrage nach dieser Publikation in Form einer CD-ROM hat sich der BEB kurzfristig entschlossen, eine erweiterte Fassung der Gebärdensammlung mit diesem innovativen Medium zur Verfügung zu stellen. Damit wird eine neue und vor allem auch zeitgemäße Möglichkeit geboten, die Gebärden schnell zu erlernen. Die Gebärden der CD- ROM gehen in ihrem Umfang über die im Gebärdenbuch veröffentlichten Gebärden hinaus. Hierbei wurden insbesondere solche Gebärden zusätzlich aufgenommen, die sich in der Praxis als notwendige Ergänzung zur bisherigen Gebärdensammlung herauskristallisiert haben. Die CD-ROM erfordert einen Multimedia-P oder auf einen P mit 486DX/33 MHz oder höherem Prozessor; Quadro-Speed-CD-ROM-Laufwerk oder schneller; Soundkarte; Kopfhörer oder Lautsprecher; Super-VGA- Bildschirm mit Farben oder mehr und einer Auflösung von 640 x 480; ein Internet-Explorer, weil manche Videodateien im *.mpeg-format vorliegen; Maus oder kompatibles Zeigegerät; 8 MB Arbeitsspeicher (besser 16 MB); Betriebssystem Microsoft Windows 3.1 oder höher (kein zusätzlicher Festplattenspeicher nötig). Bezug: BEB Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe, Geschäftsstelle, Postfach , Stuttgart, (Fax: 07 11/ ; beb@onlinehome.de). Karsten MC GOVERN; Ralf OBERSTE-UFER; Albrecht ROHR- MANN; Johannes SCHÄDLER; Norbert SCHWARTE (Hrsg.) Qualität und Konsumentenorientierung in Offenen Hilfen für behinderte Menschen und ihre Angehörigen Dokumentation der 2. Europäischen Konferenz zur Qualitätssicherung in der Behindertenhilfe an der Universität-Gesamthochschule Siegen vom Oktober ZPE Schriftenreihe Nr. 6. Siegen ISBN Seiten. 15, DM Die Behindertenhilfe steht vor der Herausforderung, ihr Unterstützungsangebot nutzer- und gemeindeorientiert umzubauen. Offene Hilfen können diesen Anforderungen gerecht werden. Sie tragen von ihrer Struktur eher als stationäre Einrichtungen dazu bei, Menschen mit Behinderung Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen. Die darin liegenden Chancen können jedoch nur genutzt werden, wenn den Nutzer(inne)n ein qualifiziertes, aufeinander abgestimmtes und vernetztes Angebot an Offenen Hilfen in ihrer Region zur Verfügung steht. Der Ausbau eines solchen Angebots wird aber nicht zuletzt dadurch erschwert, dass es keine ausreichende Konzeptentwicklung in diesem neuen Feld der Behindertenhilfe gibt, auf die sich die Praxis stützen könnte. In diesem Zusammenhang wurde vom Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität-GH Siegen im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums die Arbeit Familienunterstützender Dienste untersucht. Dabei sollte auch ein Konzept zur Qualitätssicherung entwickelt werden, das für Offene Hilfen insgesamt hilfreich ist. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden im Rahmen der 2. Europäischen Konferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt. 44 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

45 PUBLIKATIONEN & MEDIEN Die Auseinandersetzung um nutzerorientierte und gemeindenahe Strukturen der Behindertenhilfe wird in allen europäischen Ländern geführt. Durch Fachbeiträge aus anderen europäischen Ländern (Schweden, Italien, Großbritannien, Österreich) konnte ein internationaler Diskussionsrahmen hergestellt werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Frage, durch welche Strategien der Planung und Koordination von Diensten auf kommunaler Ebene der Ausbau Offener Hilfen unterstützt werden kann. Die Tagung wurde durch Überlegungen zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe in Deutschland abgerundet. Auf großes Interesse stießen dabei die Beiträge zur Einführung eines Persönlichen Budgets und die Ansätze der Siegener Forschungsgruppe zu Möglichkeiten kommunaler Planung und Steuerung Offener Hilfen. Ein Großteil der Referate und Beiträge, die im Rahmen der Konferenz vorgetragen wurden, sind in dieser Publikation dokumentiert. Bezug: Universität-Gesamthochschule Siegen, ZPE Zentrum für Planung und Evaluation, Timo Wissel, Adolf-Reichwein-Straße, Siegen (Tel.: 02 71/ ; Zeitschriftenumschau BETZ, Ralph: Wir können das auch! Geistigbehinderte Schüler nutzen das Internet und den Austausch. In: Behindertenpädagogik in Bayern 1/2000, BIERMANN, Adrienne: Gestützte Kommunikation: Ein Konzept zur Überprüfung der Authentizität und Effektivität einer umstrittenen Kommunikationsmethode. In: Sonderpädagogik 1/2000, 4 15 FRIES, Alfred: Studienmotive von Studentinnen der Sonderpädagogik. Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung an der Universität Würzburg. In: Behindertenpädagogik 1/2000, Frühförderung interdisziplinär 1/2000, Themenheft: Vernetzte Beratung in der Nachbarschaft der Frühförderung. In: Frühförderung interdisziplinär, 1 48 HERRLICH, Martin: Professionalisierung in der Heilerziehungspflege? Ergebnisse einer qualitativen Studie. In: Neue Praxis 1/1999, HUMBERT, Regina: Geistig behindert und kreativ. In: BAG Werkstätten für Behinderte: Ebenbilder. Mensch werden ist eine Kunst. Malerei aus 20 Kunstabteilungen der Werkstätten für Behinderte (2000), JURISCH, Ralph J.: Die Kosten des Integrationshelfers Überblick über die bisherige Rechtsprechung. In: Gemeinsam leben 1/2000, Lernen konkret 1/2000, Themenheft: Schulprogramme, 1 32 LUTZ, Olivia: Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung. In: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik 4/2000, MAHNKE, Ursula: Schulische Integration nun auf dem Vormarsch? Zur neuen Integrationsverordnung in Sachsen. In: Die neue Sonderschule 2/2000, MEHLAN, Jobst: Szenisches Spiel mit kommunikationsbeeinträchtigten Kindern als Lernform im gemeinsamen Unterricht. In: Die neue Sonderschule 2/2000, PREUSS-LAUSITZ, Ulf: Gesamtbetrachtung sonderpädagogischer Kosten im Gemeinsamen Unterricht und im Sonderschulsystem. Ergebnisse einer empirischen Studie. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 3/2000, ROSSEL, Raphael: insieme und das Plus. In: insieme 1/2000, 9 11 ROSSEL, Raphael: Das Glück meines Lebens. In: insieme 2/2000, 8 17 SCHARTMANN, Dieter: Der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben Möglichkeiten, Chancen und Risiken. In: Gemeinsam leben 1/2000, 9 14 SCHIRMER, Brita:... Sie haben demnach lediglich ein Outputproblem (Bober/Thümmel 1999) Haben Menschen mit autistischer Behinderung Probleme beim Handeln? In: Die neue Sonderschule 2/2000, SCHOLDEI-KLIE, Monika: Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf am Beispiel des Bundeslandes Hessen. In: Gemeinsam leben 1/2000, 4 8 SEEHAWER, Kirsten: Helfer auf vier Pfoten Die Wirkung von Tieren auf Kinder mit und ohne Behinderung. In: Gemeinsam leben 1/2000, STÖPPLER, Reinhilde: Verkehrserziehung an Schulen für Geistigbehinderte (Sonderschulen). In: Zeitschrift für Heilpädagogik 5/2000, SÜSS-BURGHART, Heinz: Schwere Eß- und Gedeihstörungen bei kleinen und behinderten Kindern. Ursachen, Prognose, Diagnostik und Therapie. In: Frühförderung interdisziplinär 4/1999, SUHRWEIER, Horst: Freundschaften und Liebschaften bei geistig behinderten Erwachsenen. In: Die neue Sonderschule 2/2000, Verbandsdienst der Lebenshilfe 2/2000, Themenheft: Lebenshilfe International, VERNOOIJ, Monika A.:Veränderte sonderpädagogische Aufgabenfelder aus wissenschaftlicher Sicht. In: Sonderpädagogik in Rheinland-Pfalz 1/2000, WENDT, Sabine: Vertragliche Beziehungen zur Regelung einer Arbeitsassistenz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Mitarbeiter aus der WfB (Werkstatt für Behinderte). In: impulse 15/2000, WERNER, Birgit: Sonderpädagogik im Spannungsfeld zwischen Ideologie und Tradition. Zur Geschichte der Sonderpädagogik, speziell der Hilfsschulpädagogik in der SBZ/DDR nach In: Sonderpädagogik 1/2000, Fachdienst der Lebenshilfe 3/00 45

46 DAS FACHGEBIET KINDERGARTEN UND SCHULE Das Fachgebiet Kindergarten und Schule der Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt sich vor Dr. Theo Frühauf 48 J., Sonderschullehrer und Diplom- Pädagoge Berufliche Schwerpunkte: 1979 bis 1984 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fachrichtung Heil- und Sonderpädagogik an der Philipps-Universität Marburg; 1984 bis 1988 Fachgebietsleiter Eltern und Familie bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe; seit 1988 Leiter des Bereichs Familie und Fachfragen sowie des Fachgebiets Kindergarten und Schule der Bundesvereinigung Lebenshilfe; seit 1995 Mitglied der Bundesgeschäftsführung; Chefredakteur der Fachzeitschrift Geistige Behinderung; Mitglied im Präsidium der BAG WfB sowie im Hauptvorstand der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V.; Vorstandsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung zur Förderung der Forschung für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. (DIFGB). Marianne Elsner 49 J., diplomierte Übersetzerin (Englisch, Französisch, Niederländisch); Lehramtsstudium Grundschule; 1985 bis 1989 Sekretärin für das Fachgebiet Eltern und Familie bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe; seit 1989 zuständig für das Sachgebiet Kindheit und Jugend im Fachgebiet Kindergarten und Schule. Die wichtigsten Arbeitsprojekte beider Arbeitsfelder sind in jüngster Zeit: Lernen/Spielen/Kommunizieren mit dem Computer Der Markt an Software wird auch für Pädagog(inn)en, die mit geistig behinderten Kindern und Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter arbeiten, immer weniger überschaubar. Unter dem Titel Mit Computern spielen, lernen, arbeiten und kommunizieren * wurde eine Arbeitshilfe erstellt, mit der vor allem der Einstieg in den Umgang mit dem Computer für Fachleute und Eltern erleichtert werden soll. Hauptzielgruppe dabei sind Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung Beobachtungen der letzten Jahre weisen deutlich auf eine Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung hin, die neben ihrer geistigen Behinderung auch sehr auffälliges Verhalten zeigen. Diese Kinder wirken häufig sowohl im Sozialverhalten sich selbst oder anderen Kindern und Jugendlichen gegenüber gestört bzw. werden auch als störend in ihrer sozialen Gemeinschaft empfunden. Im Jahr 1999 wurde eine fachliche Empfehlung zu diesem Thema herausgegeben, um diese Problematik aufzugreifen und sowohl Ansätze der Problemanalyse als auch pädagogische Handlungsstrategien aufzuzeigen. * Eine Empfehlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg Seiten 46 Fachdienst der Lebenshilfe 3/00

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