Geschäftsbericht 2013

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1 Geschäftsbericht 2013

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3 3 Inhalt Vorwort des Geschäftsführers 5 Kurzporträt des Zentralen Beitragsservice 7 Die Dienstleistungsprodukte 8 Kundenbetreuung 9 Abwicklung des Zahlungsverkehrs 19 Erlangung rückständiger Forderungen 20 Gewinnung neuer Beitragszahler/innen 22 Beitragsplanung 25 Serviceleistungen für die Rundfunkanstalten 27 Das neue Finanzierungsmodell - Vorbereitung der Evaluierung 28 SEPA-Verfahren 29 Datenschutz 30 Beitragsentwicklung 34 Migrierte und gemeldete Beitragssachverhalte 34 Gesamterträge 37 Rundfunkbeitragsabrechnung Personal und Finanzen 39 Entwicklung des Personalbestandes 39 Aufwendungen für den Beitragsservice 41 Jahresabschluss Jahresbilanz Organe des Zentralen Beitragsservice 49

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5 5 Vorwort des Geschäftsführers Wie nicht anders zu erwarten, war auch das erste Jahr unter dem neuen Label ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an Spannung kaum zu überbieten. Zwar fand die Thematik des Umstiegs auf ein neues Finanzierungsmodell in der Presse nur noch wenig Beachtung und auch die sogenannte Migration der fast 42 Mio. Beitragskonten in das neue Modell funktionierte gewohnt geräuschlos. Ab Jahresbeginn bis etwa zur Jahresmitte sah sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio dann jedoch einer wahren Flut von schriftlichen und telefonischen Anfragen ausgesetzt, die in dieser Größenordnung nicht absehbar war. Wie sich zeigte, wurden die Informationsschreiben des Vorjahres an Bürger/innen, für die sich aufgrund des Status ihres Teilnehmerkontos durch das neue Modell ab 1. Januar 2013 etwas ändern konnte (z.b. Personen, die nur mit einem Hörfunk- oder einem neuartigen Gerät angemeldet waren / Schwerbehinderte, die im neuen Modell nicht mehr befreit sind, sondern einen Drittelbeitrag zu zahlen haben) oftmals wohl nicht gelesen oder waren jedenfalls nicht hinreichend deutlich, um eine unmittelbare Reaktion der Betroffenen herbeizuführen. Diese erfolgte dann zu Jahresbeginn nach der ersten Rechnungsstellung. Infolgedessen ließ der Servicegrad in der ersten Jahreshälfte sowohl im telefonischen als auch im schriftlichen Bereich zu wünschen übrig, obwohl die Personalkapazitäten in Erwartung eines verstärkten Eingangs temporär nochmals bereits deutlich aufgestockt worden waren. Ab dem 2. Quartal 2013 kam dann die Aussendung einer Vielzahl von Klärungsschreiben im Rahmen des sogenannten einmaligen Meldedatenabgleichs hinzu, der im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschrieben wurde und zu entsprechenden Rückantworten der Angeschriebenen führte. Dieser Datenabgleich dient dazu, einen möglichst umfassenden Anfangsbestand an Beitragszahler(n)/innen zu erhalten, um dem Ziel der Beitragsgerechtigkeit zu entsprechen und auch diejenigen erfassen zu können, die sich nicht freiwillig anmelden und auch nicht umziehen, deren Daten daher nicht im Rahmen der anlassbezogenen Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten bzw. an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geliefert werden. Völlig unbemerkt liefen daneben auch noch die umfangreichen Vorbereitungen zur Umstellung der Zahlungssysteme auf das seit 1. Februar 2014 geltende SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) ab. Auch diese Umstellung verlief erfolgreich und zeitgerecht. Von der Ertragsseite her muss das Jahr 2013 ebenfalls als positiv bezeichnet werden. Erstmals seit Jahren sind die Erträge bei unveränderter Höhe der monatlichen Beiträge wieder angestiegen. Dies hat zu allerlei Begehrlichkeiten geführt. Obwohl die Evaluierung des Finanzierungsmodells erst nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Modells vorgesehen ist, sind die Diskussionen in Politik und Presse seit Vorliegen des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs aktuell bereits in vollem Gange. Am 13. März 2014 hat die Ministerpräsidentenkonferenz eine pauschale Senkung des Rundfunkbeitrags auf 17,50 monatlich beschlossen, die voraussichtlich ab 1. April 2015 in Kraft treten wird. Dies schränkt den finanziellen Handlungsspielraum ein, um eventuell in der Evaluierung festgestellte Ungleichbehandlungen einzelner Zielgruppen beheben zu können. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird den Evaluierungsprozess durch die Zulieferung der benötigten Zahlenwerke unterstützen.

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7 7 Kurzporträt Gründung ) Aufnahme des Geschäftsbetriebs ) Geschäftsführer Sitz Dr. Stefan Wolf Köln Mitarbeiterkapazitäten ) Auszubildende 18 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice Pfl ege der Stammdaten für alle Beitragszahler/innen, Bearbeitung der Anträge natürlicher Personen auf Befreiung oder Ermäßigung von der Beitragspfl icht, Sollstellung der jeweils fälligen Rundfunkbeiträge sowie Einziehen der Gelder über Banken und Sparkassen auf die Konten der Rundfunkanstalten, Zahlungsüberwachung, Arbeiten im Zusammenhang mit Beitragserstattungen, Buchmäßige Erfassung und Abrechnung der Beitragsforderungen, -rückstände und -einnahmen bis zum Abschluss entsprechend den Grundsätzen des Aktienrechts sowie Abrechnung mit den Rundfunkanstalten, Bestandsführung der Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen, Erstellung von Auswertungen verschiedenster Art für die Rundfunkanstalten, Planung der Beitragserträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio für das laufende Jahr und Prognose für einen mittelfristigen Zeitraum in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten, Anzahl Beitragszahlerkonten 42,4 Mio. Erträge aus Rundfunkbeiträgen 7.681,2 Mio. Aufwendungen für den Beitragseinzug 3 ) 167,0 Mio. Aufwendungen pro Beitragszahlerkonto 3 ) 3,94 Anteil der Aufwendungen an Gesamterträgen 3 ) 2,17 % 1 ) als Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) 2 ) inklusive temporärer Zusatzkapazitäten im Umstellungsprozess (vgl. Seite 39 f.) 3 ) bereinigt um Sondereffekte aus der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell (vgl. Seite 41)

8 8 Die Dienstleistungsprodukte Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten und Informationsmaßnahmen im Jahr 2012 wurde die Rundfunkfinanzierung am 1. Januar 2013 erfolgreich von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt. Auch wenn der Übergang damit reibungslos verlief, war das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Rundfunkbeitrag groß. Die zahlreichen Nachfragen führten insbesondere im ersten Quartal 2013 dazu, dass die Last im telefonischen Kundenservice des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch höher war als erwartet und viele eingehende Anrufe nicht direkt beantwortet werden konnten. Auch der schriftliche Kundenservice sah sich mit einer Flut an Briefen, s und Faxen konfrontiert. Zwar hatte sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio durch eine befristete Personalaufstockung auf die zu erwartenden Anfragen vorbereitet, doch war die Korrespondenz größtenteils so komplex und vielschichtig, dass die Bearbeitung unvorhergesehen viel Zeit in Anspruch nahm. Viele Bürgerinnen und Bürger, die ihr Teilnehmerkonto zum Jahresende 2012 hätten abmelden können (z.b. Lebenspartner mit Radio im Kfz oder volljährige Kinder im elterlichen Haushalt), reagierten zudem trotz entsprechender Erläuterungen in den Informationsschreiben des Vorjahres erst nach weiteren Rechnungsstellungen. Im Verlauf des Jahres 2013 verbesserten sich der telefonische Servicegrad und die Situation im schriftlichen Kundenservice jedoch deutlich. Das Aufkommen an Anrufen und schriftlicher Korrespondenz beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio blieb allerdings höher als in den Vorjahren. Ein Grund hierfür ist in den Reaktionen auf die Klärungsschreiben zu sehen, die der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der Basis von einmalig zur Verfügung gestellten Daten der Meldebehörden verschickt hat. Dieser einmalige Meldedatenabgleich ist in den Übergangsbestimmungen zum Modellwechsel ( 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) geregelt. Nach einer zunehmend kritischen Ertragsentwicklung in den Vorjahren haben sich die Rundfunkbeitragserträge nach der Umstellung auf die neue Rundfunkfinanzierung wieder positiv entwickelt. Die Gesamterträge sind von 7.492,5 Mio. im Jahr 2012 um 188,7 Mio. auf 7.681,2 Mio. im Jahr 2013 gestiegen. Da sich der Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrags im Vergleich zur gerätebezogenen Rundfunkgebühr verändert hat, ist ein direkter Vergleich zu den im Vorjahr gemeldeten Sachverhalten nicht mehr möglich. Zum 1. Januar 2013 führte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 41,8 Mio. Beitragskonten (Anfangsbestand). Im Jahr 2013 ist ein Anstieg um rund auf rund 42,4 Mio. Beitragskonten zu verzeichnen. Gleichzeitig sank im privaten Bereich die Zahl der Wohnungen, für die ein voller Beitrag entrichtet wird (./ Wohnungen). Im nicht privaten Bereich ist ein Anstieg von Betriebsstätten ( ), Gästezimmern ( ), Ferienwohnungen ( ) und Kraftfahrzeugen ( ) zu verzeichnen. Wie sich die einzelnen Dienstleistungsprodukte im Jahr 2013 entwickelt haben und welche Ergebnisse erzielt wurden, wird in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt.

9 9 Schriftlicher Kundenservice Im Rahmen des schriftlichen Kundenservice werden Anliegen der Beitragszahler/innen bearbeitet und geklärt sowie Konten bereinigt und Stammdaten gepfl egt. Darüber hinaus wird der Erstkontakt zu potenziellen Beitragszahler(n)/innen hergestellt. Der Kundenkontakt findet überwiegend auf postalischem sowie telefonischem Weg statt. Darüber hinaus besteht für die Kund(en)/innen die Möglichkeit, das vielfältige Angebot des Internetauftritts www. rundfunkbeitrag.de zu nutzen, hierüber mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Kontakt zu treten und beispielsweise Anmeldungen oder Änderungen online vorzunehmen. Der schriftliche Vorgangseingang lag im Jahr 2013 unter dem Einfl uss der Nachfragen der Beitragszahler/innen zur Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell sowie der Versendung von Klärungsbriefen im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs mit 23,17 Mio. Vorgängen deutlich über demjenigen des Vorjahres (21,29 Mio. Vorgänge). Verstärkt durch den erheblichen Klärungsbedarf nach der Umstellung zeigte sich auch im Jahr 2013, dass eine Kommunikation auf elektronischem Wege zunehmend beliebter wird. Die Möglichkeit zu Kundenantworten über die Internetseite www. rundfunkbeitrag.de wurde im Vergleich zum Vorjahr deutlich häufiger wahrgenommen (+ 80,85 %). Diese enorme Steigerung ist allerdings auch im Zusammenhang mit der Versendung von rund 8,4 Mio. Klärungsschreiben im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs zu sehen (siehe dazu auch Seite 14 f.). Die im Rahmen dieser Aktion angeschriebenen potenziellen Kund(en)/innen nutzten das Internet relativ häufig, um auf die Klärungsschreiben zu reagieren. Die Eingabe von Kundenantworten über zeichnet sich durch eine noch deutlichere Erhöhung (+ 121,18 %) aus. Dabei ist die Hälfte dieser s in den ersten vier Monaten des Jahres 2013 eingegangen - ein Zeitraum, in dem bis zu 1,1 Mio. Kund(en)/innen pro Monat ihren Klärungsbedarf zur Umstellung des Finanzierungsmodells telefonisch an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gerichtet haben. Dieser enorme Bedarf hat die telefonische Erreichbarkeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zeitweise stark eingeschränkt. Kund(en)/innen, die ihr Anliegen

10 10 30 Mio. 25 Mio. 20 Mio. 15 Mio. 10 Mio. 5 Mio. demnach nicht telefonisch klären konnten, haben zunehmend auf die Möglichkeit zurückgegriffen, den Beitragsservice per zu kontaktieren. Die Nutzung des Eingangskanals Fax hat demgegenüber nach einer im Jahr 2012 besonders stark ausgeprägten Frequentierung durch nicht private Kund(en)/innen im Jahr 2013 wieder abgenommen (./. 29,77 %). Im Endeffekt gingen rund 20 Prozent der schriftlichen Post über elektronische Eingangskanäle ein (Vorjahr: rund 19 Prozent) bei insgesamt angestiegenem Eingangsvolumen. Der Beitragsservice ist dauerhaft bestrebt, die Durchlaufzeiten, die den Zeitraum vom Eingang einer Kundenanfrage in der Poststelle des Beitragsservice bis zu deren Beantwortung umfassen, zu optimieren. 0 Lastschriftzahlerbestandspflege Mailing Datensätze Befreiung Telefonate Kundenpost Vorgangseingang im Kundenservice Im Vergleich zum Vorjahr ist in Folge des außerordentlich hohen Klärungsbedarfs der Kund(en)/innen allerdings eine Verlängerung der Durchlaufzeiten festzustellen. Die Durchlaufzeiten konnten in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 zwar wieder gesenkt werden, verblieben aber dennoch über dem Wert des Jahres Belegklassifizierung und Beleglesung Im Jahr 2013 konnte die automatische Belegklassifi zierung weiterhin erfolgreich durchgeführt und erweitert werden. Im betrachteten Jahr wurde die automatische Klassifi zierung aller Formulare sowie der Rückantworten aus der Marktbearbeitung und dem einmaligen Meldedatenabgleich eingeführt. Die Quote der automatisch klassifi zierten Vorgänge liegt bei durchschnittlich rund 97 %. Damit wurde gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 2 Prozentpunkte realisiert. Bei der Beleglesung wurden Optimierungen insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen SEPA- Verfahren eingeführt (siehe dazu auch Seite 29). Im Hinblick auf Plausibilitäten erfolgen bereits im Rahmen der Beleglesung Überprüfungen zu den Angaben bzgl. der Kontoverbindung. Somit kann sichergestellt werden, dass nur korrekte Werte automatisch verarbeitet werden. Die Quote der automatischen Verarbeitung von Antworten der Beitragszahler/innen auf Briefe der 2,0 Mio Marktbearbeitung und des einmaligen Meldedatenabgleichs lag im Jahr 2013 bei rund 52 %. 1,5 Mio../. 29,77 % + 121,18 % + 80,85% Qualitätsmanagement 1,0 Mio. 0,5 Mio. 0 Fax Internet Vergleich Vorgangseingang Fax, , Internet Ziel des ganzheitlichen Qualitätsansatzes ist eine organisationsübergreifende Betrachtung der Prozesse mit dem Schwerpunkt der Fehlervermeidung bzw. der vorausschauenden Ausräumung möglicher Fehlerpotenziale. Hierbei stehen die optimale Bearbeitung der Anliegen der Beitragszahler/innen und deren Zufriedenheit im Vordergrund. Im Laufe des betrachteten Geschäftsjahres wurde diese Heran-

11 11 gehensweise nochmals weiterentwickelt. Inhalte des Qualitätsmanagements bleiben grundsätzlich bestehen, allerdings wurden bestehende Prozesse und Verfahren weiter optimiert. Seit September 2013 wird die Funktion des so genannten Qualitäts- Coaches implementiert. Durch eine einheitliche Ausbildung der Coaches und eine stärkere Vernetzung untereinander können aussagefähige Ergebnisse erlangt und mit gezielten Optimierungsmaßnahmen Qualitätssteigerungen erzeugt werden. Im Jahr 2013 stand zudem die Überführung der Qualitätsstandards der Sachbearbeitung des Beitragsservice an die geänderten Bearbeitungsweisen des Beitragseinzugs im Fokus. Hierzu wurden systematische Schulungen für die Mitarbeiter/innen durchgeführt. Durch die regelmäßige Anwendung von Online-Schulungen wurden die vermittelten Schulungsinhalte nachhaltig gefestigt und eventuelle Anpassungen der Bearbeitungsregeln vermittelt. Ferner wurden die zur Durchführung des einmaligen Meldedatenabgleichs überlieferten Daten qualitativ gesichert und der Anschriftenbestand des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Bezug auf eventuell notwendige Bereinigungsaktionen gesichtet. Insbesondere Lastschriftzahler/innen kommen nämlich häufi g ihrer Verpfl ichtung nicht nach, eine Anschriftenänderung an die zuständige Landesrundfunkanstalt oder den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu übermitteln. Ziel der aufgesetzten Maßnahmen ist daher einerseits die Wahrung eines korrekten Datenbestands und andererseits die Sicherstellung eines zielgerichteten Versands der Klärungsschreiben des einmaligen Meldedatenabgleichs. Mit dem Mitte 2012 eingeführten Beschwerdemanagement wird das Ziel verfolgt, bessere Transparenz über die Anliegen der Kund(en)/innen zu erlangen und so mögliches Beschwerdepotential im Idealfall zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird das Feedback der Kund(en)/innen über Stärken und Schwächen der Sachbearbeitung durch das Beschwerdemanagement systematisch erfasst, um die wichtigen Kundenhinweise für interne Lernprozesse nutzbar zu machen.

12 12 Telefonischer Kundenservice Im Jahr 2013 erreichte der Telefonservice im First Level, der von externen Service Centern erbracht wird, einen durchschnittlichen Servicegrad von rund 62 Prozent und damit einen um rund 26 Prozentpunkte geringeren Servicegrad als im Vergleich zum Vorjahr. Grund für diese Entwicklung war der enorme Anstieg des Anrufaufkommens im Jahr Zwar konnte das Gesamtvolumen der angenommenen Anrufe im Jahr 2013 deutlich auf rund 4,26 Mio. (2012: rd. 3,95 Mio. angenommene Anrufe) gesteigert werden, was einem Monatsschnitt von rund Gesprächen entspricht. Dennoch reichte dies insbesondere in den ersten Monaten des Jahres nicht aus, um die in dieser Dimension unerwartete Welle eingehender Anrufe abzuarbeiten. Das Jahr 2013 war geprägt durch den Klärungsbedarf der Kund(en)/innen zu dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden Beitragsmodell sowie durch die im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs versendeten Klärungsbriefe. Aus den rund 8,4 Mio. versendeten Briefen an potenzielle Beitragszahler/innen resultierten rund Gespräche. Bereits das letzte Quartal des Jahres 2012 war durch eine schnell steigende Anzahl von Anrufer(n)/innen gekennzeichnet. Dieser Trend verstärkte sich zu Beginn des Jahres 2013 nochmals erheblich. Die Zahl der Anrufer/innen lag im Januar 2013 bei rund 1,1 Mio. und reduzierte sich im Februar nur unwesentlich auf rund 1 Mio. Das immense Anrufaufkommen führte zu einer unzureichenden Erreichbarkeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Daraufhin wurden die bereits zuvor aufgestockten internen und externen Kapazitäten in der Telefonie nochmals erhöht. Da der Klärungsbedarf mit zunehmenden Erfahrungswerten in den Folgemonaten kontinuierlich abnahm, konnte die Anzahl der angenommenen Gespräche im Laufe des Jahres 2013 wieder deutlich gesteigert werden. Die Erreichbarkeit verbesserte sich demnach von rund 35 % zum Jahresbeginn über 80 % ab Beginn des 2. Halbjahres auf rund 95 % im September Die Erreichbarkeit des Second Level, der ausschließlich durch Mitarbeiter/innen des Beitragsservice

13 13 von ARD, ZDF und Deutschlandradio bedient wird und zu dem Beitragszahler/innen mit komplexeren Anliegen zur fallabschließenden Bearbeitung weitergeleitet werden, ist ebenfalls zurückgegangen. Die Anzahl der bearbeiteten Anrufe lag im Berichtsjahr bei rund (2012: ). Neben den aus dem First Level weitergeleiteten Anrufen wurden im Second Level rund Direktanrufe, d. h. Anrufe an die Durchwahl von Sachbearbeiter(n)/ innen, zusätzlich entgegengenommen. Die Ursache des Rückgangs ist auch im Second Level auf den großen Beratungsbedarf durch die Umstellung der Rundfunkfinanzierung zurückzuführen. Gleichzeitig beeinfl usste jedoch auch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Situation im Second Level, demzufolge den Anrufer(n)/innen seit dem 1. Juni 2013 keine Wartezeiten mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei Anrufer(n)/innen aus einem Mobilfunknetz besteht technisch keine Möglichkeit, Wartezeiten zu identifizieren und diese somit kostenneutral zu halten. Demnach können Anliegen von Mobilfunkanrufer(n)/innen, bei denen eine Weiterleitung vom First in den Second Level erforderlich ist, nicht mehr direkt, sondern ausschließlich durch einen Rückruf abschließend bearbeitet werden. Insgesamt erfolgten rund Rückrufe, davon allein rund seit 1. Juni Ø Angenommene Anrufe Servicegrad 100 % 80 % 60 % 40 % % Jan. Feb.Mrz.Apr.Mai.Jun. Mai.Jun. Jul. Aug.Sep.Okt.Nov.Dez. Angenommene Anrufe und Servicegrad First Level Geführte Gespräche gesamt Angenommene Anrufe 0 Durchgeführte Rückrufe Jan. Feb.Mrz.Apr.Mai.Jun. Jul. Aug.Sep.Okt.Nov.Dez. Angenommene Anrufe (ohne Direktanrufe an Durchwahl), durchgeführte Rückrufe und insgesamt geführte Gespräche Second Level

14 14 Übermittlung von Meldedaten Die Übermittlung bestimmter Daten im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes volljähriger Einwohner/innen zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs von den Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten bzw. den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist seit einigen Jahren in allen Bundesländern geltendes Recht. Im Jahr 2013 übermittelten die Meldebehörden ca. 9,0 Mio. Datensätze im Rahmen dieser sogenannten anlassbezogenen Meldedatenübermittlung. Wie in 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt, erhalten die Landesrundfunkanstalten bzw. der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seit Anfang März 2013 in etwa vier gleich großen Tranchen und verteilt über einen Zeitraum von längstens zwei Jahren parallel zur anlassbezogenen Datenübermittlung einmalig auch die Bestandsdaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit Stand 3. März 2013 (vgl. Kapitel Mailing, Seite 23). Im Rahmen dieser einmaligen Meldedatenübermittlung wurden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 2013 weitere 36,1 Mio. Datensätze zur Verfügung gestellt. Sowohl die einmalige als auch die anlassbezogene Meldedatenübermittlung dienen der Gewinnung neuer Beitragszahler/innen sowie der Aktualisierung der Anschriftendaten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Ertragssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Wirtschaftlichkeit des Rundfunkbeitragseinzugs. Die im Jahr 2013 insgesamt übermittelten 45,1 Mio. Datensätze wurden wie folgt bearbeitet: Anlassbezogene Meldedatenübermittlung In Folge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung führten 2,6 Mio. Datensätze zu einer Aktualisierung der Beitragskonten, davon rund zur Abmeldung wegen Todes des/r Beitragszahler(s)/in oder Wegzug ins Ausland.

15 15 3,6 Mio. Bürger/innen wurden zur weiteren Sachverhaltsklärung und ggf. Anmeldung als Beitragszahler/innen angeschrieben. Hieraus resultierten rund Anmeldungen. In 2,8 Mio. Fällen war die von der Meldebehörde übermittelte neue Anschrift bereits im Beitragskonto vermerkt, sodass sich eine weitere Bearbeitung erübrigte, oder die übermittelten Datensätze wurden ohne Bearbeitung übergangen (z.b. Meldedaten von Haushaltsangehörigen). Einmalige Meldedatenübermittlung In Folge der einmaligen Meldedatenübermittlung führten 3,1 Mio. Datensätze zu einer Aktualisierung der Beitragskonten. 4,2 Mio. Bürger/innen wurden zur weiteren Sachverhaltsklärung und ggf. Anmeldung als Beitragszahler/innen angeschrieben. Hieraus resultierten rund Anmeldungen. In 28,8 Mio. Fällen war die von der Meldebehörde übermittelte Anschrift bereits im Beitragskonto vermerkt, so dass sich eine weitere Bearbeitung erübrigte, oder die übermittelten Datensätze wurden ohne Bearbeitung übergangen (z.b. Meldedaten von Haushaltsangehörigen). Beide Formen der Meldedatenübermittlung führen bei einer erheblichen Anzahl von Beitragskonten zu einer Aktualisierung der Anschrift und stellen damit u. a. sicher, dass die Beitragszahler/innen erreicht und die Beiträge der zuständigen Landesrundfunkanstalt zugeordnet werden. Sie leisten aber auch einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung von Beitragsgerechtigkeit. Dieser Aspekt hat im Zuge der Umstellung der Rundfunkfi nanzierung und des damit verbundenen Wechsels des Anknüpfungspunktes vom Geräte- zum Wohnungsbezug im privaten Bereich nochmals an Bedeutung gewonnen. Von den im Jahr 2013 auf Basis der übermittelten Anschriftendaten angeschriebenen rund 7,7 Mio. Bürger(n)/innen haben bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt rund 1,1 Mio. Personen Beitragskonten angemeldet. Meldedaten, die nicht benötigt werden, die insbesondere auch nicht zur Aktualisierung von Beitragskontendaten beitragen, werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht.

16 16 Befreiungen und Ermäßigungen von der Beitragspflicht Seit 1. Januar 2013 sieht das Gesetz eine Befreiung von der Beitragspflicht im Wesentlichen nur noch aus sozialen Gründen vor. Menschen mit einer Schwerbehinderung können lediglich eine Ermäßigung der Beitragspflicht auf einen Drittelbeitrag in Anspruch nehmen. Im Jahr 2013 sind insgesamt rund 7,45 Mio. schriftliche und telefonische Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvorgänge beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingegangen. Damit lag das Vorgangsaufkommen auf dem Vorjahresniveau. Auch bei der Anzahl der im Rahmen dieses Geschäftsfeldes eingehenden Anrufe war im Vergleich zum Jahr 2012 nur eine leichte Erhöhung festzustellen. Aus dem Verhältnis der Anruferzahl zu den durch den Beitragsservice angenommenen Anrufen ergibt sich der Servicegrad. Dieser war infolge des gesteigerten Informationsbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Umstellung auf das ab 1. Januar 2013 geltende neue Finanzierungsmodell bereits im letzten Quartal 2012 deutlich abgesunken. Dieser Trend setzte sich zu Beginn des Jahres 2013 fort bzw. wurde noch verstärkt durch Klärungsbedarf der Kund(en)/innen im Zusammenhang mit dem Versand von Klärungsschreiben im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs. So wurde zum Jahresbeginn nur ein Servicegrad von rund 35 % erreicht, der aber mit nachlassendem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger über rund 80 % zu Beginn des 2. Halbjahres auf rund 95 % im September 2013 gesteigert werden konnte (siehe auch die entsprechenden Ausführungen zum Telefonischen Kundenservice auf Seite 12 f.) matisch eine Drittbescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgestellt. Diese dient als Ersatz für die beglaubigte Kopie oder den Original-Bewilligungsbescheid und beschränkt sich auf diejenigen Daten, die für die Bearbeitung des Befreiungsantrages benötigt werden. Mit dem Antragsformular muss daher lediglich die Drittbescheinigung beim Beitragsservice eingereicht werden. Seitdem das Layout der Drittbescheinigung um den Hinweis ergänzt wurde, dass neben der Übersendung der Drittbescheinigung die schriftliche Antragstellung zwingend erforderlich ist, sind Fälle, in denen die Antragsteller/innen aufgefordert werden mussten, einen schriftlichen Antrag nachzureichen, deutlich zurückgegangen. Aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und der Verwaltungsvereinfachung wird bei Folgeanträgen auf Befreiung bzw. Ermäßigung inzwischen jedoch auf das nochmalige Ausfüllen eines Antragsformulars verzichtet. In diesen Fällen genügt folglich die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides bzw. der Drittbescheinigung. Im Jahr 2013 konnte die entsprechende schriftliche und telefonische Folgekorrespondenz im Vergleich zum Vorjahr auf rund die Hälfte reduziert werden. Anrufaufkommen zu Befreiungen Anrufer * Angenommene Anrufe ** Das seit dem 1. Juli 2009 geltende Verfahren der so genannten Drittbescheinigung konnte auch im Jahr 2013 erfolgreich fortgeführt werden. Bei diesem Verfahren wird für alle ALG-II-Bezieher/innen auto- 0 Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez

17 17 Wegen der Überleitung auf das neue geräteunabhängige Finanzierungsmodell und der damit einhergehenden Änderung für Personen mit Schwerbehinderung, die anstelle der bisherigen Befreiung nur noch eine Ermäßigung beanspruchen können, sind die Zahlen zum Jahresende 2012 (3,18 Mio. befreite private Teilnehmerkonten) nicht uneingeschränkt mit den Zahlen des Jahres 2013 vergleichbar. Zum 1. Januar 2013 waren Personen von der Beitragspfl icht befreit und Personen wurde eine Ermäßigung gewährt. Die Gesamtzahl der Befreiungen und Ermäßigungen lag damit unterhalb des Jahresendstands 2012 der Befreiungen von der Rundfunkgebührenpfl icht im Altmodell. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zum eines jeden Jahres eine Vielzahl von Befreiungen ausläuft, die entsprechenden Folgeanträge oder Neuanträge zum 1. Januar 2013 jedoch zum Teil noch nicht verarbeitet waren. Mit Stand 31. Januar 2013 lag die Gesamtzahl aus Befreiungen und Ermäßigungen wieder nahezu auf dem vorherigen Niveau. Den Kund(en)/ innen ist durch die verzögerte Verarbeitung kein Nachteil entstanden. Die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt wurde, ist im Jahr 2013 um (11,69 %) auf Personen angestiegen. Mit Stand sind (8,13 %) Personen gemäß RGebStV und (91,87 %) gemäß RBStV befreit. Bei den Befreiungen nach RGebStV handelt es sich um solche, die auf längerfristigen Leistungsbescheiden basieren und daher auch längerfristige Befreiungszeiträume umfassen. Von den Personen, die nach RGebStV befreit sind, ist der überwiegende Teil (43,68 %, Personen) mit dem Grund,Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 6 Abs. 1 Nr. 2) befreit. Von den Befreiungen gemäß RBStV entfallen die meisten (71,69 %, Personen) auf den Grund,Sozialgeld / Arbeitslosengeld II ( 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Bei den Ermäßigungen ist im gleichen Zeitraum ein Rückgang um (26,32 %) auf zu verzeichnen. Davon entfallen (39,26 %) auf den Grund,blinde / gehörlose Menschen RF- Merkzeichen ( 4 Abs. 2 Nr. 1-2 RBStV) und (60,74 %) auf den Grund,behinderte Menschen RF- Merkzeichen ( 4 Abs. 2 Nr. 3 RBStV). Aufgrund des in etwa gleichen Anstiegs an Befreiungen und des Absinkens der Anzahl von Personen mit Ermäßigung ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Menschen mit Schwerbehinderung von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Befreiung aus sozialen Gründen in Anspruch zu nehmen. Ist ein/e Beitragszahler/in mit der Entscheidung über den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von der Beitragspfl icht nicht einverstanden, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der überwiegende Teil dieser schriftlichen Einwände wird im nicht-förmlichen Verfahren beantwortet. Bei dieser Bearbeitungsweise wird dem/r Beitragszahler/in eine noch ausführlichere Begründung der Entscheidung über den Befreiungs- bzw. Ermäßigungsantrag gegeben. Dies führt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zu einem Abschluss des Verfahrens und hat sich daher bewährt. Die Anzahl der Widersprüche, die mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid bearbeitet wurden, ist im Jahr 2013 mit rund förmlichen Bescheiden im Vergleich zum Vorjahr um gut ein Viertel gesunken (2012: rund förmliche Bescheide). Von den rund Widersprüchen wurden im Jahr 2013 knapp drei Viertel der Fälle abgelehnt. Eine Teilstattgabe erfolgte in rund 9 % der Fälle. Nur 17 % der Widersprüche waren berechtigt und führten zu einer Stattgabe.

18 18 Befreite Personen nach RBStV nach RGebStV Gesamt Grund Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt ,44 % ,05 % ,93 % Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz ,06 % ,68 % ,15 % ,69 % 463 0,23 % ,88 % ,67 % ,18 % ,20 % Empfänger von Ausbildungsförderung ,24 % 532 0,26 % ,84 % Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe ,61 % ,97 % ,72 % Empfänger von Ausbildungsgeld für behinderte Menschen ,08 % 507 0,25 % ,09 % Sonderfürsorgeberechtige ,14 % 352 0,17 % ,14 % Empfänger von Hilfe zur Pflege ,66 % ,90 % ,66 % Empfänger von Pflegezulagen 46 0,00 % 26 0,01 % 72 0,00 % Leistungen nach dem SGB VIII (KJHG) ,13 % 311 0,15 % ,13 % Taubblinde 545 0,02 % - 0,00 % 545 0,02 % Blindenhilfe SGB XII ,11 % - 0,00 % ,11 % Härtefälle ,13 % 287 0,14 % ,13 % Summe Befreite ,00 % ,00 % ,00 % Ermäßigte Personen Grund blinde oder hörgeschädigte Menschen ,26 % ,26 % behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt ,74 % ,74 % Summe Ermäßigte ,00 % ,00 % Gesamtsumme Befreite ,31 % ,00 % ,57 % Gesamtsumme Ermäßigte ,69 % - 0,00 % ,43 % Gesamtsumme Befreite und Ermäßigte ,00 % ,00 % ,00 %

19 19 Abwicklung des Zahlungsverkehrs Das Dienstleistungsprodukt Abwicklung des Zahlungsverkehrs umfasst die Rechnungsstellung der jeweils fälligen Beiträge, die Bearbeitung der Zahlungsvorgänge sowie die Abrechnung der Beitragseinnahmen mit den Landesrundfunkanstalten der ARD, dem Deutschlandradio und dem ZDF bis hin zu den Monats- und Jahresabschlüssen. Das Produkt gehört somit zum Kerngeschäft des Beitragseinzugs. Die Beitragserträge beliefen sich im Jahr 2013 (einschließlich der für besondere Zwecke bestimmten Anteile) auf rund 7,7 Mrd.. Detaillierte Angaben zu den Beitragserträgen und zur Rundfunkbeitragsabrechnung 2013 können dem Kapitel Beitragsentwicklung entnommen werden. Im Berichtsjahr wurden 105,3 Mio. Lastschriften für Rundfunkbeiträge bei den Geldinstituten eingereicht (2012: 108,1 Mio. Lastschriften). Das sind im Durchschnitt monatlich rund 8,8 Mio. Fälle. Insgesamt wurden annähernd 1,2 Mio. als nicht ausführbare Vorgänge zurückgegeben. Dies entspricht einer monatlichen Rücklastschriftenrate von rund Geschäftsvorgängen (2012: ). Von diesen Rücklastschriften konnten 96,2 % maschinell verarbeitet werden. Die verbleibenden Rücklastschriften wurden der Sachbearbeitung zugeführt. Dort wurden die Beitragskonten anhand des jeweiligen Rückgabegrundes aktualisiert. Darüber hinaus waren rund 28,8 Mio. Zahlungseingänge (Einzel- oder Dauerauftragsüberweisungen, Bareinzahlungen) zu verarbeiten (2012: 27,1 Mio.). Dies entspricht einer monatlichen Verarbeitung von ca. 2,4 Mio. Vorgängen. Von diesen Zahlungseingängen konnten 98,2 % maschinell verarbeitet werden. Die verbleibenden Zahlungen wurden auch hier der Sachbearbeitung zugeführt, wo eine manuelle Zuordnung der Zahlungen zu dem korrekten Beitragskonto erfolgte. Hinzu kam die manuelle Verarbeitung von Scheckeinreichungen.

20 20 Erlangung rückständiger Forderungen Das Dienstleistungsprodukt Erlangung rückständiger Forderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahler/ innen umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen. Die Insolvenzzahlen in Deutschland sind im laufenden Jahr deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sowie der sonstigen Insolvenzen verringerte sich um 8,8 % auf , die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank um Die Forderungsausfallquote (Wertberichtigungszuführungen an Sollstellungen) lag im Jahr 2013 bei 1,795 % und ist damit leicht über den Vorjahreswert von 1,740 % gestiegen. Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen ist im Zeitraum Januar bis Dezember 2013 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt erneut angestiegen, und zwar um 3,6 %. Von Januar bis Dezember 2013 wurden rund 14,9 Mio. Mahnmaßnahmen erstellt (2012: 14,4 Mio.). Ein Anstieg der Mahnmaßnahmen ist hauptsächlich bei der Mahnstufe Erinnerung (rund 9,2 %) zu verzeichnen. Auch die Mahnstufe Mahnung mit einem Zuwachs von rund 2,2 % und die Bescheide (rund 1,3 %) sowie die Vollstreckungsersuchen (rund 0,4 %) zeigen steigende Werte. Hingegen ist bei der Mahnstufe 2. Mahnung ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum festzustellen (rund 3,2 %) Entwicklung Mahnmaßnahmen (ohne Vollstreckungen) Für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge (bis Ende 2012 Rundfunkgebühren) veranlasst der Beitragsservice alle zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. Pfändungen von Forderungen, Sachpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft, Eintragung in das Schuldnerverzeichnis Entwicklung Vollstreckungsersuchen

21 21 10,8 % auf Das ist der niedrigste Wert seit 14 Jahren. Insgesamt wurden von den Amtsgerichten zwischen Januar und Dezember neue Insolvenzfälle behandelt. Das entspricht einem Rückgang von 9,2 % gegenüber dem Jahr ,757 2,354 2,309 2,098 2,025 2,208 2,017 1,664 1,740 1,795 Grund für die spürbare Entspannung des Insolvenzgeschehens hierzulande ist zum einen die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland, von der sowohl Unternehmen als auch Verbraucher profitieren. Zum anderen sind die Finanzierungsbedingungen weiterhin vergleichsweise günstig. Viele Unternehmen haben sich konsolidiert Entwicklung der Forderungsausfallquote insgesamt (Quelle zu Insolvenzen in Deutschland: Creditreform) 4,0 % 3,0 % ,0 % 1,0 % 0 BR HR MDR NDR RB RBB SR SWR WDR ARD DRadio ZDF Ges. Entwicklung der Forderungsausfallquote je Rundfunkanstalt

22 22 Gewinnung neuer Beitragszahler/innen Die früheren Marketingaktivitäten der GEZ wurden nach der Umstellung der Rundfunkfi nanzierung am 1. Januar 2013 nicht mehr fortgeführt. Umfangreiche Informationen und Servicemöglichkeiten zum Thema Rundfunkbeitrag stehen für Bürger/innen, Unternehmen und Institutionen sowie für Einrichtungen des Gemeinwohls auf der Internetseite zur Verfügung. Das Online-Angebot war bereits im Jahr 2012 eingerichtet und beworben worden, um im Vorfeld der Umstellung die Möglichkeit zu bieten, Informationen zu den anstehenden Änderungen einzuholen oder mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Kontakt zu treten. Über diesen Weg können auch Anmeldungen und Änderungen zum Beitragskonto schnell und einfach mitgeteilt werden. Im Jahr 2013 wurde bereits ein Großteil der Anmeldungen über den Online-Service unter generiert. Im Berichtsjahr konnte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zudem die Barrierefreiheit des Internetauftritts weiter optimieren. Forschung Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt nach wie vor Marktforschungen durch, um die Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zu Themen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung einschätzen zu können. Die Analysen dienen als Grundlage für zielgruppenspezifi sche Kommunikationsmaßnahmen. Im Jahr 2013 hat sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf die jährliche Repräsentativbefragung Trend konzentriert. Dabei handelt es sich um eine von dem Marktforschungsinstitut TNS Infratest im Auftrag der Medienforschung von ARD und ZDF und in Zusammenarbeit mit der ARD Sales & Services sowie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio durchgeführte mündliche Face-to-Face-Befragung (CAPI englisch: Computer assisted personal interview).

23 23 Mailing zur Gewinnung neuer Beitragszahler/innen und zur Bestandssicherung Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfolgt im Auftrag der Rundfunkanstalten das Ziel, bisher nicht angemeldete Bürger/innen und Unternehmen mittels personalisiertem Mailing über die Beitragspfl icht zu informieren und letztlich zur Anmeldung zu veranlassen, um damit Beitragsgerechtigkeit herzustellen und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist in der Übergangsbestimmung des 14 festgehalten, dass die Landesrundfunkanstalten bis zum 31. Dezember 2014 keine Adressdaten privater Personen anmieten dürfen. Im privaten Bereich wurden im Jahr 2013 somit erstmalig keine angemieteten Anschriften von externen Anbietern für Mailingaktionen verwendet. Stattdessen sieht die Übergangsbestimmung einen einmaligen Datenabgleich mit den Meldebehörden vor (vgl. Kapitel Übermittlung von Meldedaten, Seite 14 f.). Mittels der einmaligen Übermittlung der Meldedaten aller volljährigen Personen mit Stand 3. März 2013 werden die Landesrundfunkanstalten in die Lage versetzt, mit den noch nicht erfassten potenziellen Beitragszahler(n)/innen eine mögliche Anmeldepflicht zu klären. Im privaten Bereich erfolgte die Neukundengewinnung im Jahr 2013 demnach durch einen einmaligen Meldedatenabgleich sowie durch die bereits seit vielen Jahren praktizierte anlassbezogene Meldedatenübermittlung (EMA anlassbezogen). In diesem Rahmen erhalten die potenziellen Beitragszahler/innen Klärungsanfragen (Mailing) und Erinnerungsschreiben. Reagieren sie darauf nicht oder tragen nicht zur Klärung des Beitragssachverhalts bei, erfolgt seit Ende 2013 nach einer nochmaligen Erinnerung eine sogenannte Direktanmeldung. Hierbei wird der betroffenen Person mitgeteilt, dass für sie ein Beitragskonto eröffnet wurde und somit Rundfunkbeiträge erhoben werden. Dieses Verfahren trägt der Forderung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) Rechnung, alle Instrumente zur Hebung des Potenzials und zur Herstellung von Beitragsgerechtigkeit zu nutzen. Im nicht privaten Bereich erfolgte die Neukundengewinnung nach wie vor mittels angemieteter Anschriften. Auf dieser Grundlage werden Klärungsanfragen (Mailing) und Erinnerungsschreiben versendet. Erfolgt hierauf keine Reaktion des/der Angeschriebenen, wird eine regionale Sachverhaltsklärung durch die Servicestellen der Landesrundfunkanstalten eingeleitet. Bei der regionalen Sachverhaltsklärung werden die beitragsrelevanten Sachverhalte wie die Anzahl der Beschäftigten oder der Kfz entweder telefonisch oder auf Wunsch in einem Vor-Ort-Gespräch persönlich geklärt und ggf. eine Anmeldung durchgeführt.

24 24 Im Jahr 2013 wurden im Rahmen des Mailing- Verfahrens zur Gewinnung neuer Beitragszahler/ innen und zur Bestandssicherung der Beitragskonten insgesamt rund 17,0 Mio. Briefe (Erst- und Erinnerungsschreiben) versandt. Auf der Basis von rund 6,8 Mio. erreichten Adressat(en)/innen (zugestellte Erstbriefe) konnte in rund 1,4 Mio. Fällen eine Anmeldung vorgenommen werden. Ergebnisse Mailingaktionen im Jahr 2013 Erreichte Adressaten (zugestellte Erstbriefe) Anmeldungen von Beitragskonten Anzahl Anzahl % 6,8 Mio. 1,4 Mio. 20,59 In den unten stehenden Abbildungen sind die Verteilung der Anmeldungen für die privaten und nicht privaten Zielgruppen und die Verteilung der Anmeldungen je Zielgruppen-Subkategorie im nicht privaten Bereich (NP) dargestellt. Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen dem Zentralen Beitragsservice und den dezentralen Stellen bei den Landesrundfunkanstalten wurden rund Anschriften von potenziellen Beitragszahler(n)/innen im nicht privaten Bereich, die nicht auf die zuvor versendeten Klärungsschreiben reagiert haben, zur sogenannten regionalen Sachverhaltsklärung an die Rundfunkanstalten übermittelt. Durch diese Maßnahme konnten insgesamt mehr als Anmeldungen von Beitragskonten vorgenommen werden. Ergebnisse regionale Sachverhaltsklärung Abgabe Nichtreagierer Anmeldungen von Beitragskonten Anzahl Anzahl % ,68 0,25 Mio. Sonstige *) 0,008 Mio. 0,20 Mio. 0,15 Mio. 0,10 Mio. 1,4 Mio. 1,2 Mio. 1,0 Mio. 0,8 Mio. 0,6 Mio. NP-Neukunden 0,26 Mio. EMA-Einmalabgleich 0,47 Mio. 0,05 Mio. 0,00 Mio. Klassische Betriebsstätten 0,248 Mio. 0,4 Mio. 0,2 Mio. 0,0 Mio. EMA-anlassbezogen 0,62 Mio. NP-Anmeldungen nach Zielgruppensubkategorien Anmeldungen aller Zielgruppen *) Darin enthalten: Gemeinnützige Einrichtungen 0,007 Mio. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen 0,001 Mio.

25 25 Beitragsplanung Der Verwaltungsrat hat im Jahr 1996 dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (vormals GEZ) die Federführung für die gemeinsame Planung der Beitragserträge (vormals Gebührenerträge) übertragen. Die Planung erfolgt auf Basis umfangreicher Vorarbeiten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die von der Finanzkommission der Rundfunkanstalten eingesetzte Arbeitsgruppe Beitragsplanung (vormals Arbeitsgruppe Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, DRadio und ZDF ). Hierbei werden das laufende Jahr und die nächsten vier Jahre, also die laufende und ein Teil der künftigen Beitragsperiode berücksichtigt. Die geplanten Gesamterträge bilden die Basis für die Haushaltsplanung bei den Rundfunkanstalten. Zuverlässigkeit Für die Jahre 2013 bis 2017 wurde die Planung unter Berücksichtigung der Kriterien des ab 1. Januar 2013 geltenden geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags erstellt. Für die Beitragsertragsplanung 2013 lagen noch keine Erfahrungen oder Statistiken zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vor. Somit musste mit einer höheren Planungsabweichung gerechnet werden, als dies in den Vorjahren der Fall war. Trotz dieser Unwägbarkeiten liegt die Abweichung zwischen Planung und Ist im ersten Umstellungsjahr bei lediglich 2,23 %. Die tatsächlichen Gesamterträge des Jahres 2013 liegen mit 7.681,2 Mio. um 167,8 Mio. höher, als sie im Bericht zur Beitragsertragsplanung vom 27. März

26 ausgewiesen waren. Somit konnte die aus den Vorjahren gewohnte sehr hohe Planungsgenauigkeit zwar nicht erreicht werden. Die Planung weist aber unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag für das erste Jahr des Einzugs im neuen Finanzierungsmodell lediglich eine geringe Abweichung auf. Entwicklung des Planungsverfahrens Die Umstellung der Rundfunkfi nanzierung auf das Modell des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 stellte die Rundfunkanstalten und den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hinsichtlich der Ertragsplanung vor besondere Herausforderungen. Im Gegensatz zu den Ertragsplanungen der Vorjahre, die sich durch eine hohe Planungsgenauigkeit auszeichneten, lag weder eine fl ächendeckende Datengrundlage vor, noch konnte auf entsprechende Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Die Berechnungen zu den Ertragswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags fußten demnach zu einem hohen Anteil auf getroffenen Annahmen, die im Laufe des Jahres 2013 erstmals verifi ziert werden konnten. Auch mit Abschluss des Jahres 2013, des ersten Jahres nach der Systemumstellung, können die Bestandsveränderungen dieses Jahres nicht uneingeschränkt für eine Prognose der Folgejahre verwendet werden. Die diversen Umstellungseffekte können zum Teil nicht eindeutig identifi ziert und isoliert werden. Außerdem besteht nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch bis Ende 2014 die Möglichkeit der rückwirkenden Abmeldung zum Jahresbeginn 2013, sofern die gesetzliche Vermutung einer Beitragspfl icht widerlegt werden kann. Folglich wird sowohl die Beitragsplanung 2014 als auch die Folgeplanung im Jahr 2015 voraussichtlich ebenfalls zu höheren Planungsabweichungen führen, als dies in den Vorjahren der Fall war. Erst mit der Beitragsplanung 2016 wird voraussichtlich wieder die gewohnte Planungsgenauigkeit der Vorjahresplanungen erzielt werden können.

27 27 Serviceleistungen für die Rundfunkanstalten Über die in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug defi nierten Aufgaben des Beitragseinzugs hinaus erbringt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzliche Serviceleistungen für die Rundfunkanstalten. Bereitstellung von Kennzahlen bzw. Statistiken Als Serviceleistung werden regelmäßig Auswertungen über den Geschäftserfolg erstellt und den Rundfunkanstalten zur Verfügung gestellt. Dies sind u. a. Auswertungen zur Beitragskontenentwicklung sowie zum Zahlungsverhalten der Beitragszahler/innen. Zur Bewertung der Ertragsentwicklung in den nächsten Jahren erfolgen zudem kontinuierlich umfangreiche Analysen und Berechnungen. Neben Auswertungen des Datenbestandes des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio werden zusätzlich Veröffentlichungen von statistischen Ämtern und Daten von kommerziellen Anbietern zu wirtschaftlichen, soziodemografischen und konjunkturellen Entwicklungen herangezogen, bewertet und berücksichtigt. Service-Portal im Internet Ein Service-Portal im Internet bietet den Rundfunkanstalten in einer einheitlichen Umgebung die Bereitstellung von Daten und Statistiken in den Komponenten Beitrag-Informations-System (BIS), Statistik-Informations-System (SIS) und Marketing- Informations-System (MAI). Diese sind über das Internet-Portal zeitnah für alle Rundfunkanstalten verfügbar. Die bereitgestellten Daten und Ergebnisse können in die Bürokommunikation der Rundfunkanstalten herunter geladen werden, so dass eine automatisierte Weiterverarbeitung möglich ist. Das Internet-Portal bietet eine Such- und Hilfefunktion, die Archivierung von Auswertungen und Berichten sowie eine automatische Benachrichtigung bei neu bereitgestellten Daten. Zugelassen für dieses Internet-Portal sind ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rundfunkanstalten. Aufgrund der Änderung der Bemessungsbasis in der Rundfunkfi nanzierung kommt es auch zu nachgelagerten Veränderungen von Datenbeständen in den Bereichen Buchhaltung, Statistiken sowie der Marktbearbeitung. Seit Beginn des Jahres 2013 dient das frühere Rundfunkgebühren-Informations- System (RGI) nur noch als Archivdatenbank für Altdokumente zum Gebühreneinzug. Alle neuen Dokumente werden seit Jahresbeginn 2013 in den Nachfolge-Datenbanken Beitrag-Informations- System (BIS), Statistik-Informations-System (SIS) und Marketing-Informations-System (MAI) abgelegt.

28 28 Das neue Finanzierungsmodell - Vorbereitung der Evaluierung Bereits mit Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄndStV) Ende 2011 wurde eine Überprüfung, eine sogenannte Evaluierung des neuen Finanzierungsmodells durch den Gesetzgeber nach zwei Jahren ab Inkrafttreten des neuen Modells festgelegt. In der dem 15. RÄndStV beigefügten Protokollerklärung aller Länder heißt es, dass die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem 19. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellt werden. Auf dieser Grundlage wird die Evaluierung des Gesetzgebers koordiniert durch die Rundfunkreferenten der Länder unter Mitwirkung eines bereits von Länderseite aus beauftragten unabhängigen Beratungsinstituts erfolgen. veröffentlicht. Bei der Vorbereitung der Evaluierung wird die in dem Bericht dargestellte Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sowie der jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag berücksichtigt. Auch die Anknüpfungstatbestände sollen geprüft werden. Neben dem 19. KEF-Bericht, in dem lediglich das erste Jahr nach der Umstellung berücksichtigt werden konnte, werden auch die Erfahrungswerte des Jahres 2014 in die Überlegungen zur Evaluierung einfl ießen. Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unterstützen den Evaluierungsprozess insofern, als sie in der Vorbereitungsphase die benötigten Informationen zur Beitragsentwicklung zur Verfügung stellen. Die KEF hat im Jahr 2013 den 19. KEF-Bericht vorbereitet und die endgültige Fassung im Februar 2014

29 29 SEPA-Verfahren Zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs werden die nationalen Zahlungssysteme im Jahr 2014 durch das europäische SEPA-Verfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) abgelöst. Betroffen sind auch die nationalen Lastschriftverfahren. Bereits seit dem Jahr 2008 ist es möglich, Zahlungen im SEPA-Verfahren abzuwickeln. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verwendet seit dem Jahr 2011 das nationale Lastschriftverfahren und das SEPA- Basislastschriftverfahren parallel. Dies wurde durch den frühzeitigen Einsatz von sogenannten Kombimandaten realisiert. Das Kombimandat verbindet die bisherige Einzugsermächtigung im nationalen Lastschriftverfahren mit dem Mandat im europäischen SEPA-Lastschriftverfahren. Für die Umstellung auf SEPA waren umfangreiche Anpassungen im Beitragsservice erforderlich. Dazu gehörte unter anderem das Brief- und Formularwesen, die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der neuen Formate und der erforderlichen Verfahren für die Kommunikation mit Banken, die Einrichtung einer Mandatsverwaltung und die Migration bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate. Aufgrund des Wechsels von der deutschen Einzugsermächtigung auf das Kombimandat konnten im Jahr 2013 bereits 3,6 Mio. Lastschriftzahler/innen auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt werden. Bis Februar 2014 wurde der gesamte Zahlungsverkehr mit weiteren 25,2 Mio. Beitragskonten des Beitragsservice auf die neuen SEPA-Verfahren umgestellt.

30 30 Datenschutz Wie immer bei grundlegend neuen Modellen waren auch im Zusammenhang mit dem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell diverse datenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären, die erst in der praktischen Umsetzung des Modells bzw. nach entsprechenden Eingaben Betroffener evident wurden. Außerdem nutzte eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Daneben waren auch neue Fragestellungen im Vorfeld der Umstellung auf das seit 1. Februar 2014 geltende SEPA-Verfahren aus Datenschutzsicht zu bewerten. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden einerseits zwischen der Verarbeitung der Daten der Beitragszahler/innen und andererseits der Verarbeitung der Mitarbeiterdaten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter/innen des Zentralen Beitragsservice mit Sitz in Köln beurteilt sich nach den Datenschutzbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen und wird in analoger Anwendung des 52 WDR-Gesetz von der Datenschutzbeauftragten des Westdeutschen Rundfunks überwacht. Soweit die personenbezogenen Daten der Beitragszahler/innen verarbeitet werden, gelten seit 1. Januar 2013 die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV). Ergänzend sind die jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere regeln die Übergangsbestimmungen des 14 Abs. 9 RBStV die einmalige Übermittlung bestimmter Bestandsdaten volljähriger Bürger/innen mit Stichtag 3. März 2013 an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. an den Beitragsser-

31 31 vice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Abgleich der Meldedaten dient der Bestands- und Ersterfassung, d.h. der Feststellung eines/einer Beitragszahler(s)/in für eine Wohnung, für die bislang keine Person als Beitragszahler/in registriert ist. Außerdem dürfen die Daten auch zur Aktualisierung bzw. Ergänzung vorhandener Daten genutzt werden. Parallel dazu erfolgt weiterhin eine Übermittlung der Umzugs- oder Sterbedaten volljähriger Personen, die bereits seit Jahren in allen Bundesländern gesetzlich geregelt ist. Sowohl die einmalige als auch die regelmäßige Datenübermittlung erfolgen seit Beginn des Jahres 2013 mit dem sicheren Standard OSCI X-Meld. Für die Landesrundfunkanstalten gelten jeweils die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem die Rundfunkanstalt ihren Sitz hat. Diese sind auch anzuwenden in Bezug auf die Daten der Beitragszahler/innen des betreffenden Anstaltsbereichs, die beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gespeichert werden. Die Überwachung des Datenschutzes obliegt auch bezüglich der Verarbeitung der Beitragszahlerdaten der oder dem für die jeweilige Rundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten. Für die Bereiche Radio Bremens, des Hessischen Rundfunks und des Rundfunks Berlin-Brandenburg ist für die Datenschutz- Kontrolle außerhalb der journalistisch-redaktionellen Datenverarbeitung zusätzlich der bzw. die jeweilige Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Beim Zentralen Beitragsservice ist unbeschadet der Zuständigkeit des oder der nach Landesrecht für die jeweilige Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten gemäß 11 Abs. 2 RBStV eine behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt worden, die unmittelbar der Geschäftsleitung untersteht. Datenschutzbeauftragte der Rundfunkanstalten Die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten haben sich entsprechend der Vorjahre auch im Jahr 2013 wiederholt mit Eingaben Betroffener oder mit Fragen grundsätzlicher Natur, z.b. zum Abmelde- oder zum Befreiungsverfahren, an die Datenschutzbeauftragte des Zentralen Beitragsservice gewandt, um von dort aus über die Hintergründe von Einzelfallbearbeitungen oder über Verfahrensfragen unterrichtet zu werden und diese kritisch zu beleuchten. Darüber hinaus haben auch im Berichtsjahr regelmäßige Sitzungen des "Arbeitskreises Datenschutzbeauftragte AK DSB" stattgefunden. Der Arbeitskreis hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Sicherstellung des Datenschutzes beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach möglichst einheitlichen Kriterien, d.h. nach den jeweils strengsten Anforderungen, zu gewährleisten. Von den Angelegenheiten, mit denen sich die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten und des Zentralen Beitragsservice neben der Erledigung ihrer Aufgaben im eigenen Hause, der Bearbeitung von Einzelfragen und Eingaben von Betroffenen etc. im Rahmen des Arbeitskreises im Berichtsjahr befasst haben, sind beispielhaft die Folgenden zu nennen: EMA-Daten / einmaliger Datenabgleich Speicherung der Anschrift des/der Kontoinhaber(s)/in beim Kombi- / SEPA-Mandat Rundfunkbeitrag und Stand der Gerichtsverfahren / datenschutzrechtliche Relevanz Gesetzgebungsverfahren zur EU-Datenschutzverordnung Konzeptionierung eines Selfcare-Portals für nicht private Beitragskonten unter

32 32 Anfragen von Finanzämtern unter Bezug auf 93 etc. AO nach Daten (insbesondere Bankverbindungen) von Beitragszahler(n)/innen Verlangen von Beitragszahler(n)/innen bzw. Mailingadressat(en)/innen, gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, zu sperren oder zu berichtigen Anfragen von Kommunalkassen oder sonstigen Stellen nach Daten (Adressen, Bankverbindungen) von Beitragszahler(n)/innen Andere, nicht den vorstehenden Fallgruppen zuzuordnende Anfragen bzw. Eingaben bezüglich des Datenschutzes beim Zentralen Beitragsservice Verlangen, Beitragszahlerdaten nicht zu anderen Zwecken zu nutzen bzw. zu übermitteln Fragen nach der Herkunft von Daten bzw. nach der Berechtigung zur Datenerhebung Ersuchen von Bürger(n)/innen um Auskunft über zu ihrer Person gespeicherte Daten Regionale Sachverhaltsklärung im nicht privaten Bereich. Im April 2013 fand zudem auf Einladung des Berliner Datenschutzbeauftragten ein Termin zum Thema Einmaliger Datenabgleich in Berlin statt, in dem Gelegenheit bestand, das Verfahren des einmaligen Datenabgleichs und den Umgang mit den Daten eingehend zu erläutern. Der Termin diente dazu, Transparenz über die Prozesse bei der Meldedatenübermittlung und bei der Verarbeitung der Daten zu schaffen und etwa bestehende Bedenken auf Seiten der Landesdatenschutzbeauftragten auszuräumen. Die aufgeworfenen Fragen konnten nach unserem Eindruck zur Zufriedenheit der anwesenden Landesdatenschutzbeauftragten beantwortet werden. Gravierende Einwände gab es nicht. Behördliche Datenschutzbeauftragte des Zentralen Beitragsservice Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Zentralen Beitragsservice hatte im Berichtsjahr insgesamt 722 Eingaben von Betroffenen oder Dritten zu Fragen des Datenschutzes beim Rundfunkbeitragseinzug zu bearbeiten (Vorjahr: inklusive Anfragen über die Internet-Plattform Die Anfragen über die Internetplattform werden inzwischen fast ausnahmslos durch eigens geschulte Mitarbeiter/innen der Sachbearbeitung beantwortet. Betrachtet man das Gesamtvolumen der Eingaben und lässt die in 2012 bearbeitete Menge an Auskunftsersuchen, die über die Internet-Plattform www. selbstauskunft.net eingingen, außen vor, so ergibt

33 33 sich eine Steigerung der zu bearbeitenden Fälle gegenüber dem Vorjahr (2012: 523 Vorgänge). Die Anzahl der zu bearbeitenden Eingaben ist um 199 Vorgänge angestiegen. nicht zu beantworten, sondern im Gegenzug einen Fragenkatalog aus dem Internet herunter zu laden und damit u. a. eine Löschung oder Sperre der für die Mailingaktion verwendeten Daten zu verlangen. Das Diagramm auf Seite 32 gibt einen Überblick, in welche wesentlichen Sachverhaltsgruppen die Eingaben unterteilt werden können (wobei ein Vorgang auch bei mehreren angesprochenen Sachverhalten jeweils nur einer Fallgruppe zugeordnet wurde). Bei den Vorgängen handelte es sich in 51 Fällen (Vorjahr 59) um Ersuchen von Finanzämtern oder anderen Dritten um Auskunft über Daten von Beitragszahler(n)/innen (insbesondere Bankverbindungen oder Anschriften), die mit Hinweis auf die strenge Zweckbindung der Daten gemäß 11 Abs. 5 RBStV jeweils ablehnend beantwortet wurden. Von den verbleibenden 671 Eingaben (Vorjahr 464) bezogen sich 50 (gegenüber 81 im Jahr 2012) auf Mailing-Aktionen zur Ausschöpfung des Teilnehmerpotenzials mithin also eine unkritische Menge in Anbetracht von rd. 17,0 Mio. Mailingbriefen inklusive der Anschreiben im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs und 6,8 Mio. erreichten Adressat(en)/ innen (siehe Seite 23 f.). In diesen Schreiben wurde vielfach nach der Herkunft der verwendeten Adresse, nach der Berechtigung zur Nutzung dieser Daten oder nach der Rechtsgrundlage der Datenerhebung gefragt. Unverändert besteht zudem der Trend fort, die Mailingschreiben inhaltlich überhaupt Vielfach hatten Personen, für die sich durch das neue Beitragsmodell eine Änderung ergeben hatte (z.b. Lebenspartner, die bisher nur mit einem Radio im Kfz angemeldet waren), die Informationsschreiben des Vorjahres nicht dahingehend verstanden, dass von ihnen eine Aktion in Form einer Abmeldung ihres nach früherem Recht notwendigen weiteren Kontos erforderlich war. Zu allen Eingaben konnte der Sachverhalt aufgeklärt und den Betroffenen eine zufrieden stellende Antwort gegeben werden. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wurden dabei nicht festgestellt. Die Anzahl der Anfragen oder Beschwerden zu Fragen des Datenschutzes beim Einzug der Rundfunkbeiträge und speziell auch zu Mailingmaßnahmen ist gemessen an der Menge der Beitragszahler/ innen, dem Gesamtvolumen des Mailings bzw. der insgesamt angefallenen Geschäftsvorgänge nach wie vor als gering und unkritisch zu bewerten. Insbesondere die Klärungsschreiben im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs haben nur sehr wenige und überwiegend völlig unkritische Anfragen oder Reaktionen ausgelöst.

34 34 Beitragsentwicklung Migrierte und gemeldete Beitragssachverhalte Das seit 1. Januar 2013 geltende Finanzierungsmodell knüpft nicht mehr an das Bereithalten von Rundfunkgeräten an, sondern an das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte. Im Zuge der Umstellung auf das geräteunabhängige Beitragsmodell mussten die Teilnehmerkonten somit in Beitragskonten überführt werden. Im Rahmen dieser sogenannten Migration wurde für den privaten Bereich jeder aktive Standort (ein Standort, an dem ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wurde und der nicht abgemeldet war) in eine Nutzung in Form einer Wohnung überführt. Im nicht privaten Bereich wurden die Teilnehmer/ innen frühzeitig im Jahr 2012 schriftlich über die für sie relevanten Änderungen ab dem Jahr 2013 informiert. Gleichzeitig wurden die nicht privaten Teilnehmer/innen dazu aufgefordert, ihrer Auskunftspfl icht nachzukommen und die für die Migration notwendigen Daten mitzuteilen. Sofern zum Zeitpunkt der Migration alle notwendigen Informationen vorlagen, wurden die entsprechenden Nutzungen (Betriebsstätten, Ferienwohnungen, Gästezimmer und Kraftfahrzeuge) im Beitragskonto vermerkt. Erfolgte keine Reaktion auf das Migrationsschreiben, wurde im Rahmen der Migration pro Standort, für den keine Migrationsdaten vorlagen, eine Betriebsstätte mit einem Übergangsbeitrag angelegt, wie in 14 Abs. 3 und 4 RBStV vorgesehen. Die Höhe des Übergangsbeitrags ergab sich dabei aus der Höhe der Gebühren für die bis Ende 2012 an dem entsprechenden Standort bereitgehaltenen Geräte. Es wurde mindestens ein voller Beitrag in Höhe von 17,98 angesetzt. Wohnungen Zum Jahresbeginn ergab sich damit ein Bestand von Wohnungen. Dieser Bestand ist im Jahr 2013 um 2,51 % auf Wohnungen zurückgegangen. Für 6,88 % der Wohnungen entfällt die Beitragspflicht aufgrund einer Befreiung. Für 1,46 % der Wohnungen ist aufgrund einer Ermäßigung ein Drittelbeitrag zu entrichten.

35 35 Befreiungen und Ermäßigungen von der Beitragspflicht Seit 1. Januar 2013 sieht das Gesetz eine Befreiung von der Beitragspflicht im Wesentlichen nur noch aus sozialen Gründen vor. Schwerbehinderte Personen können lediglich eine Ermäßigung der Beitragspflicht in Anspruch nehmen (siehe auch die ausführlichen Erläuterungen auf Seite 16 ff.). Zum 1. Januar 2013 waren Personen von der Beitragspfl icht befreit und Personen wurde eine Ermäßigung gewährt. Die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspfl icht bewilligt wurde, ist im Jahr 2013 um (11,69 %) auf Personen angestiegen. Bei den Ermäßigungen ist im gleichen Zeitraum ein Rückgang um (26,32 %) auf zu verzeichnen. Da eine Person über mehrere Wohnungen verfügen kann und sich eine Befreiung / Ermäßigung auf alle Wohnungen der Person erstreckt, ist die Anzahl der befreiten / ermäßigten Personen nicht auf die Anzahl der befreiten / ermäßigten Wohnungen überleitbar. So waren zum Jahresende 2013 zwar nur Anfangsbestand zum 1. Januar 2013 Bestand zum 31. Dezember 2013 Wohnungen voller Beitrag Befreiung Ermäßigung ruhend befristet abgemeldet Personen mit Befreiung Personen mit Ermäßigung Betriebsstätten gesamt Standard-Betriebsstätten Beherbergungen Einrichtungen Betriebsstätten mit Übergangsbeitrag* Betriebsstätten ohne Berechnung* Gästezimmer Ferienwohnungen Kraftfahrzeuge * Betriebsstätten mit Übergangsbeitrag und Betriebsstätten ohne Berechnung sind eine Teilmenge der zuvor aufgeführten Betriebsstätten.

36 36 Personen von der Beitragspflicht befreit, gleichzeitig aber Wohnungen. Bezüglich der Ermäßigungen ergab sich ein ähnliches Bild. Bei Personen mit Ermäßigung waren Wohnungen mit Ermäßigung zu verzeichnen. Der sich aus den privaten Beitragsbefreiungen bzw. -ermäßigungen für die Rundfunkanstalten ergebende Beitragsausfall beläuft sich auf ca. 604,8 Mio. im Jahr (ausgehend von den privaten Beitragssachverhalten mit Stand 31. Dezember 2013 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres). Ohne die Gewährung von Befreiungen könnte der zum 31. Dezember 2013 gültige Monatsbeitrag von 17,98 bei unveränderten Beitragserträgen um rund 7,9 % bzw. 1,42 gesenkt werden. Kraftfahrzeuge Grundsätzlich ist für jedes nicht privat genutzte Kraftfahrzeug ein Drittelbeitrag zu entrichten. Pro Betriebsstätte, für die bereits ein Beitrag entrichtet wird, ist jedoch ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Der/ die Beitragszahler/in darf von der Anzahl seiner/ihrer Kraftfahrzeuge die Anzahl der beitragspfl ichtigen Betriebsstätten abziehen und muss nur die verbleibende Zahl der Kraftfahrzeuge anmelden. Mit Stand 31. Dezember 2013 sind Kraftfahrzeuge angemeldet. Betriebsstätten Der Bestand der Betriebsstätten ist im Jahr 2013 von um 12,17 % auf angestiegen. Bei den Betriebsstätten handelt es sich überwiegend um Standard-Betriebsstätten (92,70 %), d.h. um Betriebsstätten, die weder den Beherbergungsbetrieben noch den Einrichtungen zuzuordnen sind. Die Beherbergungen (2,52 %) und Einrichtungen (4,79 %) machen nur einen kleinen Teil der Betriebsstätten aus. Gästezimmer und Ferienwohnungen Beherbergungsbetriebe unterliegen einer gesonderten Beitragspfl icht. So ist neben dem Beitrag für die Betriebsstätte, von der aus die Verwaltung der Gästezimmer / Ferienwohnungen erfolgt, ein Drittelbeitrag für jedes Gästezimmer und jede Ferienwohnung (jeweils ab der zweiten Einheit) zu entrichten. Mit Stand 31. Dezember 2013 sind Gästezimmer und Ferienwohnungen (insgesamt Beherbergungseinheiten) im Bestand zu verzeichnen.

37 37 Gesamterträge Die Verteilung der Gesamterträge*) (einschließlich der Anteile für die Landesmedienanstalten) gemäß der Rundfunkbeitragsabrechnung 2013 auf die Landesrundfunkanstalten, DRadio und ZDF ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt. Das Volumen der Gesamterträge der Landesrundfunkanstalten reicht von 44,5 Mio. bei Radio Bremen bis zu 1.179,2 Mio. beim Westdeutschen Rundfunk. Grund für die unterschiedlichen Beträge ist die Anzahl der Beitragszahler/innen mit Wohnsitz und / oder Betriebsstätte im Gebiet der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. DRadio und ZDF erhalten jeweils die oben aufgeführten Anteile am Gesamtaufkommen der Gesamterträge von 7.681,2 Mio.. Im Vorjahresvergleich ist eine Erhöhung der Gesamterträge um + 188,7 Mio. bzw. + 2,52 % zu verzeichnen. Damit hat der Wechsel vom gerätebezogenen Finanzierungsmodell auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag erstmals seit Jahren wieder zu einer moderaten Erhöhung der Gesamterträge geführt, die nicht mit einer Anhebung der Monatsbeiträge in Zusammenhang steht. *) Als Gesamterträge werden die Rundfunkbeitragserträge und die anderen Erträge im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitragseinzug ausgewiesen. Rundfunkanstalt Gesamterträge incl. Anteile der Landesmedienanstalten Landesmedienanstalten-Anteile **) Gesamterträge ohne Anteile der Landesmedienanstalten Bayerischer Rundfunk , , ,77 Hessischer Rundfunk , , ,05 Mitteldeutscher Rundfunk , , ,69 Norddeutscher Rundfunk , , ,70 Radio Bremen , , ,74 Rundfunk Berlin-Brandenburg , , ,07 Saarländischer Rundfunk , , ,63 Südwestrundfunk , , ,66 Westdeutscher Rundfunk , , ,71 ARD , , ,02 Deutschlandradio , ,58 Zweites Deutsches Fernsehen , ,95 Gesamt , ,55 **) Die Landesmedienanstalten-Anteile für DRadio und für das ZDF sind bei den ARD-Anstalten enthalten und werden von diesen direkt - einschließlich der Anteile DRadio und ZDF - abgeführt.

38 38 Rundfunkbeitragsabrechnung 2013 Die Rundfunkbeitragsabrechnung ist die Darstellung des monetären Ergebnisses des Beitragseinzuges durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Grundlage der Rundfunkbeitragsabrechnung ist eine auf die Erfordernisse der Rundfunkanstalten abgestellte Buchhaltung des Rundfunkbeitrags- Rechnungswesens. (Bilanzen) und Ertrags- und Aufwandsrechnungen abgerechnet, und zwar sowohl insgesamt als auch getrennt je Landesrundfunkanstalt, Deutschlandradio und ZDF. Die Bilanzierung und Bewertung entspricht den für große Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen. Die Gliederung der Bilanzen und Ertrags- und Aufwandsrechnungen wird den Besonderheiten der Rundfunkbeitragsabrechnung angepasst. Die Buchhaltung enthält die Bestands-, die Ertragsund Aufwandskonten im Hauptbuch sowie die Debitorenkonten, die im Nebenbuch geführt werden. Die Rundfunkbeiträge werden in Bestandsrechnungen Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2013 Gesamterträge in Höhe von ,65 aus. Diese liegen um ,68 über dem Ergebnis von 2012 (vgl. nachstehende Tabelle). Rundfunkanstalt Veränderung 2013 zu 2012 BR 894,0 882,7 11,3 HR 407,2 397,6 9,6 MDR 586,1 570,5 15,6 NDR 957,3 942,9 14,4 RB 43,3 41,1 2,2 RBB 375,8 356,8 19,0 SR 66,1 65,5 0,6 SWR 994,4 970,8 23,6 WDR 1.148, ,5 32,3 DRadio 196,8 192,4 4,4 ZDF 1.866, ,8 52,3 LMA 145,3 141,9 3,4 Gesamt 7.681, ,5 188,7 Beträge in Mio.

39 39 Personal und Finanzen Entwicklung des Personalbestandes Der Personalbestand 2013 weist, wie auch im Vorjahr, Planstellen aus. Über die vorgenannten Planstellen hinaus werden unverändert 71 Beschäftigungspositionen für Mitarbeiter/innen mit befristeten Planstellen ausgewiesen. Der Personalbestand hat sich wie folgt entwickelt: Von den Planstellen waren zum Ende des Jahres 2013 insgesamt Planstellen durch Mitarbeiter/innen in Voll- und Teilzeit besetzt; hiervon 801,65 Stellen mit unbefristeten und 198,35 Stellen mit befristeten Arbeitsverträgen. Am 31. Dezember 2013 war eine Planstelle unbesetzt. Die Anzahl der freien Planstellen belief sich im Jahresdurchschnitt auf 4,3 *) Stellen (0,4 %). Im Jahr 2012 waren durchschnittlich 11,2 Planstellen (1,1 %) nicht besetzt. Auf den Beschäftigungspositionen für Mitarbeiter/innen mit befristeten Planstellen waren zum Jahresende 79,75 Mitarbeiterkapazitäten (einschließlich 8,75 personellen Unterstützungen) eingesetzt. Zur Bewältigung der erhöhten Vorgangsmengen im Zuge der Umstellung auf das neue Rundfunkfinanzierungsmodell waren zum Jahresende ,45 Mitarbeiterkapazitäten ohne Planstellen befristet beschäftigt. 142 Bewerber/innen einschließlich sieben Auszubildenden wurden im Berichtsjahr neu eingestellt, und zwar überwiegend als Ersatz für ausgeschiedene Mitarbeiter/innen. Es wurde kein/e Mitarbeiter/in aus einem bisher befristeten Anstellungsvertrag in eine Festanstellung übernommen. *) Nicht berücksichtigt sind Doppelbesetzungen im Rahmen von Einarbeitungszeiten.

40 40 Im Laufe des Jahres 2013 haben zwei Auszubildende ihre Berufsausbildung erfolgreich beendet. Beide haben einen befristeten Anschlussarbeitsvertrag abgeschlossen. Zum Jahresende standen insgesamt 18 Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis. Insgesamt 224 Mitarbeiter/innen nahmen zum Jahresende 2013 die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung wahr. Ende des Jahres 2012 waren es 206 Mitarbeiter/innen. 91 Arbeitnehmer/innen, dies entspricht 6,6 % der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten, schieden aus dem Unternehmen aus. Die Zahl der Versorgungsgeldempfänger/innen stieg von 407 auf 416 Personen. Stand zum Jahresende Unbefristet oder befristet angestellte Arbeitnehmer/innen auf Planstellen Angestellte Arbeitnehmer/innen auf befristeten Planstellen Befristet angestellte Arbeitnehmer/ innen im Rahmen des Gesamtorganisationsvorhabens Umstellung Rundfunkfi nanzierung Aushilfen und Auszubildende Mitarbeiter/innen insgesamt Kapazitäten Kapazitäten Kapazitäten Kapazitäten Kapazitäten ,50 71,00-21,00 *) 1.058, ,90 76,00-18, , ,75 73,25 85,25 16, , ,50 78,00 164,50 14, , ,00 79,75 186,45 18, ,20 *) Nicht enthalten in der Aufstellung sind 23 Aushilfen, die in einer Sonderaktion zur Bestandspfl ege vom 15. Juli 2009 bis 14. Januar 2010 befristet beschäftigt waren. Ein Praktikum bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio absolvierten 16 Personen, davon 12 als Ergänzung zur Schulausbildung, zwei zur Erbringung ihres praktischen Teils der Berufsausbildung und zwei während des Studiums. Die 1.284,20 Gesamtkapazitäten entsprechen aktiv beschäftigten Personen (inklusive 18 Auszubildenden), die überwiegend in Vollzeit, teilweise aber auch in Teilzeit mit Zeitanteilen zwischen 40 bis 75 Prozent der Normalarbeitszeit beschäftigt waren. Im Berichtsjahr 2013 wurden insgesamt 117 neue Mitarbeiter/innen durch das Ausbildungskonzept für die Sachbearbeitung qualifi ziert. Zum Ende des Jahres 2013 arbeiteten 100 Mitarbeiter/innen in alternierender Telearbeit. Ende 2012 waren es 103 Mitarbeiter/innen. Die Personalentwicklung hat drei Assessment-Center durchgeführt. Hierbei haben sich sechs Bewerber/ innen als qualifi ziert erwiesen.

41 2,5 2,0 1,5 41 Aufwendungen für den Beitragsservice Bereinigt um die Sondereffekte aus der Umstellung auf das neue Rundfunkfi nanzierungsmodell weist der Jahresabschluss 2013 Aufwendungen in Höhe von 167,0 Mio. aus. Gemessen an den Gesamterträgen liegt der prozentuale Anteil der Aufwendungen des Zentralen Beitragsservice somit bei 2,17 %. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 2,15 %. Der Anstieg im Jahr 2013 resultiert unter anderem aus erhöhten Aufwendungen im Bereich der Fremdleistungen sowie aus höheren Gehaltsaufwendungen und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Abbildung unten zeigt die Entwicklung der Aufwendungen für den Gebühren- bzw. Beitragseinzug in den letzten zehn Jahren. Rundfunkfi nanzierungsgrundlagen einschließlich der erforderlichen Schulungen. Der Umstellungsaufwand betrug im Jahr 2013 rd. 20,4 Mio. (2012: 20,8 Mio. ). Die um die Sondereffekte der Umstellung bereinigten Aufwendungen je Beitragskonto (bis Ende 2012 Teilnehmerkonto ), d. h. die durchschnittlichen Kosten zur Führung eines Beitragskontos, beliefen sich im Jahr 2013 auf 3,94. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser Wert aufgrund der gestiegenen Aufwendungen im Jahr 2013 um 0,08 erhöht (2012: 3,86 je Teilnehmerkonto). 5,00 Naturgemäß war das Jahr 2013 als erstes Jahr der Geltung der neuen Rundfunkfinanzierung ebenfalls von Umstellungsaktivitäten geprägt. Bereits ab dem Jahr 2010 wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörten auch umfangreiche Personalrekrutierungen zwecks Anpassungen der Personalkapazitäten auf die erforderlichen Ressourcen zur Überleitung und Umstellung auf die neuen 200 4,00 3,00 2,00 1,00 0 3,45 3,89 3,87 3,77 3, ,85 3,83 3,84 3,86 *) *) ,94 *) *) Bereinigt um Sondereffekte aus der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell 2013 Aufwendungen pro Teilnehmer-/Beitragskonto im Vergleich der letzten zehn Jahre ,4 161,9 162,4 159,3 164,4 161,6 160,5 160,5 *) 161,1 *) 167,0 *) Beträge in Mio ,08% 2,27% 2,23% 2,18% 2,26% 2,13% 2,13% 2,13% *) 2,15% *) 2,17% *) *) Bereinigt um Sondereffekte aus der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell Aufwendungen für den Gebühren-/Beitragseinzug in den Jahren 2004 bis 2013 und Anteil der Aufwendungen an den Gesamterträgen aus Rundfunkgebühren/-beiträgen.

42 42 Jahresabschluss 2013 Entsprechend den Bestimmungen der Finanzordnung besteht der Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus der Vermögensrechnung, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, dem Anhang, dem Lagebericht sowie aus der Abrechnung des Haushaltsplans. Seine Aufstellung erfolgt in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften. Die Wirtschaftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für das Jahr 2013 wurde zunächst bestimmt durch den vom Verwaltungsrat in seiner 173. Sitzung am 19. September 2012 genehmigten Haushaltsplan. Die Erträge und Aufwendungen des Haushaltsplans waren mit ,00 geplant. Der Finanzplan wies ein Soll von ,00 auf. Einschließlich der aus dem Haushaltsjahr 2012 übertragenen Reste in Höhe von ,00 ergab der Finanzplan somit eine Mittelaufbringung und Mittelverwendung von ,00. Das Ergebnis der Abrechnung des Haushaltsplans (Haushaltsrechnung) ist auf Seite 46 dargestellt. Die Gegenüberstellung der Soll-Ansätze und Ist-Werte erfolgt getrennt nach den jeweiligen Teilplänen. Die Abweichungen zwischen Soll und Ist sind ausgewiesen; darüber hinaus ist die Abrechnung des Zahlungsplans gesondert dargestellt. Die Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2013 ist in Verbindung mit den Vorjahreszahlen auf Seite 44 zusammengefasst dargestellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf ,70 ; sie weist damit gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres eine Verringerung um ,13 auf. Die niedrigere Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf niedrigere Restbuchwerte des immateriellen Anlagevermögens und der Sachanlagen sowie auf geringere Forderungen gegenüber den Rundfunkanstalten aus Betriebs- und Investitionsbeiträgen zurückzuführen. Die Anteile der Rundfunkanstalten am Gemeinschaftsvermögen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich von ,72 (Stand 31. Dezember 2012) auf ,37 verringert. Die auf Seite 43 zusammengefasste Ertrags- und Aufwandsrechnung schließt mit einem Jahresvolumen von ,89 ab und weist damit gegenüber dem Abschluss des Vorjahres eine Erhöhung von ,99 auf (siehe dazu auch die Erläuterungen auf Seite 41 zur Kostenentwicklung). Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss anhand des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers am 4. Juni 2014 festgestellt und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen.

43 43 Ertrags- und Aufwandsrechnung Erträge 1. Betriebsbeiträge , ,36 2. Sonstige betriebliche Erträge a) Kostenerstattungen , ,17 b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 300,00 0,00 c) Erträge aus der Aufl ösung von Rückstellungen , ,40 d) Erträge aus dem Verkauf von Material 0,00 0,00 e) Erträge a.d. Aufl ösung v. Haushaltsresten -Betriebshaushalt , ,80 f) Periodenfremde und nicht laufende Erträge , , , ,96 3. Zinsen und ähnliche Erträge 3.489, , , ,90 Aufwendungen 4. Personalaufwendungen a) Gehälter und Löhne , ,67 b) Sonstige Arbeitsentgelte , ,59 c) Gesetzliche soziale Aufwendungen , ,10 d) Aufwendungen für die Altersversorgung , ,42 e) Aufwendungen für Unterstützungen , ,53 f) Sonstige Personalaufwendungen , , , ,41 5. Materialaufwendungen a) Material für Datenverarbeitung/Druckerzeugnisse , ,09 b) Bücher und Zeitschriften , ,76 c) Verbrauchsmaterial , ,25 d) Sonstiges Material , , , ,07 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen , ,74 7. Fremdleistungen a) EDV-Fremdleistungen, Fremdbearbeitung , ,45 b) Verschiedene Dienstleistungen , ,62 c) Reise- und Fahrtkosten , ,52 d) Repräsentations- und Bewirtungskosten , , , ,74 8. Aufwendungen für Mieten und Unterhalt a) Nutzungsentgelt und Mieten , ,96 b) Mieten für technische Einrichtungen , ,63 c) Unterhalts-, Bewirtschaftungs- und Reparaturkosten , , , ,71 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Beförderungskosten, Frachten, Rollgelder und Zollgebühren , ,36 b) Postkosten , ,00 c) Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten, Sonst. Gebühren , ,49 d) Versicherungen , ,09 e) Andere Aufwendungen 3.987, ,00 f) Aufwendungen für die Bildung von Haushaltsresten -Betriebshaushalt- 0, ,86 g) Betriebssteuern, übrige Aufwendungen 930, , , , Aufwendungen aus Aufzinsung , , Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0, , , Ergebnis 0,00 0,00

44 44 Vermögensrechnung Treuhandvermögen der Rundfunkanstalten Aktiva A. Anlagevermögen I Immaterielle Vermögensgegenstände EDV-Programme , ,00 Anzahlungen auf EDV-Programme , ,86 0, ,00 II Sachanlagen 1. Gebäude auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 2. Ausstattung für Mietgebäude , ,00 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,00 4. Geräte für Datenerfassung 7.580, ,00 5. EDV-Anlagen einschließlich Zubehör , ,00 6. Weiterbearbeitungsmaschinen , ,00 7. Fuhrpark , ,00 8. Sonstige Sachanlagen 4.889, ,00 9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0, , , ,53 III Finanzanlagen Ausleihungen im Rahmen der Darlehensgewährung an Mitarbeiter , , , ,61 B. Umlaufvermögen I Vorräte 1. Papier, Formulare , ,73 2. Andere Vorräte , , , ,78 II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Rundfunkanstalten Betriebsbeiträge, Investitionsbeiträge , ,56 2. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht , ,21 3. Sonstige Vermögensgegenstände , , , ,10 III Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , ,39 C. Rechnungsabgrenzungsposten , , , ,83

45 Passiva A. Deckungskapital B. Haushaltsreste Betriebshaushalt C. Rückstellungen , ,72 0, ,86 D. Verbindlichkeiten (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) , ,88 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,17 2. Verbindlichkeiten gegenüber Rundfunkanstalten , ,81 3. Sonstige Verbindlichkeiten , , , ,37 davon aus Steuern ,11, Vorjahr ,60 im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.016,28, Vorjahr , , ,83

46 46 Haushaltsrechnung Soll 2013 Ist 2013 Abweichung +/- I Ertrags- und Aufwandsplan Erträge eigene Erträge , , ,24 Betriebsbeiträge , , ,35 Summe Erträge , , ,11 Aufwendungen Personalaufwendungen (Gehälter und Löhne) , , ,34 Soziale Aufwendungen , , ,74 Summe Personalaufwand , , ,08 Sachaufwendungen (ohne Abschreibungen) Materialaufwendungen , , ,16 Mieten für techn. Einrichtungen und Gebäude, Portokosten, EDV-Fremdleistungen, etc , , ,54 Sonstiges , , ,65 Summe Sachaufwendungen , , ,35 Abschreibungen , , ,84 Summe Aufwendungen , , ,11 II Finanzplan Mittelaufbringung Investitionsbeiträge 0,00 0,00 0,00 Abschreibungen, Darlehensrückfl üsse, Vorfi nanzierung Wartungskosten , , ,16 Summe Mittelaufbringung , ,84 * ,16 Mittelverwendung Negative Investitionsbeiträge , , ,65 Neu- und Ersatzinvestitionen einschl. Darlehen , , ,49 Summe Mittelverwendung , ,84 ** ,16 III Ausgleichszahlungen Betriebsbeiträge ,65 geleistete Zahlungen , ,65 Investitionsbeiträge ,35 geleistete Zahlungen 0, ,35 * einschließlich Haushaltsrest aus 2012 ** einschließlich Haushaltsrest nach 2014 Spitzenausgleich ,30

47 47 Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Der Jahresabschluss 2013 wurde in Verbindung mit einer Prüfung in analoger Anwendung des 53 Haushaltsgrundsätzegesetz durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss ist mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit hinweisendem Zusatz versehen: Wir haben den nach 23 der Finanzordnung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aufgestellten Jahresabschluss - bestehend aus Vermögensrechnung, Ertrags- und Aufwandsrechnung, Anhang, Lagebericht und Abrechnung des Haushaltsplans - unter Einbeziehung der Buchführung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehem. Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland), Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Bestimmungen der Finanzordnung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und der Verwaltungsvereinbarung GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE (gültig bis 30. September 2013) bzw. der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug (gültig ab 1. Oktober 2013), nach den für Rundfunkanstalten geltenden weiteren Regelungen und nach den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld

48 48 des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Finanzordnung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und der Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale (gültig bis 30. September 2013) bzw. der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug (gültig ab 1. Oktober 2013), den für Rundfunkanstalten geltenden weiteren Regelungen und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem übrigen Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 8. April 2014 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Marcus Lauten Wirtschaftsprüfer Theo Meeussen Wirtschaftsprüfer

49 49 Organe des Zentralen Beitragsservice Verwaltungsrat Bei der Leitung und Überwachung der Aufgabenerfüllung durch den Zentralen Beitragsservice arbeiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug in einem Verwaltungsrat zusammen. Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehen: Hans W. Färber Verwaltungsdirektor WDR Vorsitzender Jürgen Betz Justiziar HR Stellvertretender Vorsitzender Karin Brieden Verwaltungs- und Betriebsdirektorin DRadio Stellvertretende Vorsitzende Hans Joachim Suchan Verwaltungsdirektor ZDF Stellvertretender Vorsitzender Petra Birkenbeil Hauptabteilungsleiterin Finanzen ZDF Hagen Brandstäter Verwaltungsdirektor RBB Dr. Hermann Eicher Justiziar SWR Dr. Albrecht Frenzel Verwaltungsdirektor NDR Astrid Göbel Verwaltungsdirektorin MDR Martin Karren Verwaltungs- und Betriebsdirektor SR Jan Schrader Leiter Finanzen/Allgemeine Verwaltung RB Peter Weber Justiziar ZDF Lorenz Zehetbauer Verwaltungsdirektor BR

50 50 Fachbeirat Der Verwaltungsrat hat einen Fachbeirat bestellt, der den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen berät: Jan Schrader Leiter Finanzen/Allgemeine Verwaltung RB Vorsitzender Prof. Dr. Thomas Becker Leiter IT-Strategie ZDF Wolfgang Hecker Abteilungsleiter Beitragsservice NDR Prof. Dr. Armin Herb Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz und IT-Sicherheitsbeauftragter SWR Dr. Markus Holzporz Leitung Zentrale Betriebswirtschaft und Controlling Deutschlandradio Rainer Kampmann Hauptabteilungsleiter Finanzen WDR Dr. Thomas Schmieden Hauptabteilungsleiter IKS SWR Dazu als Fachberater für Haushalts- und Finanzfragen: Thomas Bücker Abteilungsleiter Haushalt ZDF Patrick Stiller Leiter Zentrales Controlling HR für das Cash-Marketing: Thomas Grimm Abteilungsleiter Marketing ZDF Dietmar Pretzsch Abteilung Marketing DFS Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug zum 1. Oktober 2013 wurden die Aufgaben des Fachbeirats von den Fachgruppen Finanzen / Organisation / IT (Leitung: Hagen Brandstäter / RBB) und Kundenmanagement (Leitung: Jürgen Betz / HR) übernommen. Geschäftsführung Gemäß der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug hat die Geschäftsführung die Aufgabe, für den gemeinsamen Beitragseinzug die Geschäfte nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung und der Beschlüsse des Verwaltungsrats zu führen. Dr. Stefan Wolf Geschäftsführer

51 51

52 Herausgeber: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Postfach Köln Juni 2014

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