HAGENOWER. Kommunalanzeiger. Moraas. Jahrgang 13. Freitag, den 12. Januar Nummer 1

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1 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nummer 1 HAGENOWER Kommunalanzeiger Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Moraas Moraas war ursprünglich feudalherrschaftliches Bauerndorf der Grafen von Schwerin und gelangte von diesen ab 1227 teils durch Verk, teils durch Schenkung in den Besitz des Johanniterordens, bis der Ort 1552 im Zuge der Säkularisation in Auswirkung der Reformation zum Domanium gelangte. Aber bereits ein Jahr später wurde Moraas als Bestandteil der ehemaligen Komturei Kraak mit dieser an die v. Spedt als Lehen vergeben. Das Lehnsverhältnis dauerte allerdings nur neun Jahre, denn 1562 fiel das Dorf endgültig an die Landesherrschaft zurück. Der Grundgedanke der Symbolisierung beider Gutsherren bestimmten auch die Überlegungen bei der Schaffung eines Gemeindewappens. Die Symbole der Grafen von Schwerin und der Johanniter sollten zusammengeführt werden. Diese Besonderheiten der Gemeinde Moraas werden im Wappen des Ortes symbolisiert, das in der heraldischen Fachsprache beschrieben wird: Gespalten; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten in Rot ein halbes silbernes Malteserkreuz am Spalt. Das Wappen wurde vom Schweriner Heraldiker Karl-Heinz Steinbruch entworfen. Die Gemeindevertretung entschied sich mit dem Grundsatzbeschluss vom , künftig ein Wappen zu führen. Mit Beschluss vom nahm die Gemeindevertretung diesen Wappenentwurf an. Der Innenminister erteilte die Genehmigung zur Führung dieses Gemeindewappens am 02. April Am 07. Juni 1998 wurde das Gemeindewappen durch den Amtsvorsteher, Herrn Bernhard Ritzmann, im Rahmen des Dorffestes an den, Herrn Erwin Konrad, übergeben. Wappenrolle des Landes Nr.: 0159 Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 09. Februar 2007

2 Kommunalanzeiger Hagenow 2 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr. 01 der Gemeinde Alt Zachun zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun am Donnerstag, , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Alt Zachun statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 5 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 1 Grundstücksangelegenheiten 2 Personalangelegenheiten gez. Klemz der Gemeinde Bobzin Hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am Donnerstag, um Uhr ein. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 1 Grundstücksangelegenheiten gez. Pamperin Haushaltssatzung der Gemeinde Bobzin für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. November 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Bobzin, 12. Dezember 2006 gez. Pamperin Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstr. 25, Zimmer 015, öffentlich aus. schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Gemeinde Bresegard b.picher Haushaltssatzung der Gemeinde Bresegard b. Picher für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 1. Der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR

3 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Bresegard, 18. Dezember 2006 gez. Weinreich Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015 öffentlich aus. und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Bresegard bei Picher für das Haushaltsjahr 2006 Auf der Grundlage des 50 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. Dezmeber 2006 folgende Haushaltsnachtragssatzung erlassen: Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden erhöht vermindert und damit der um um Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des Nachtrags gegenüber nunmehr EUR EUR EUR EUR im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen von bisher 0 EUR (unverändert) 0 EUR 2. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR (unverändert) 0 EUR Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt geändert: unverändert Bresegard bei Picher, 18. Dezmber 2006 gez. Weinreich (DS) der Gemeinde Hoort zur nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt. 1 Begrüßung der Anwesenden 2 Informationen des Ausschussvorsitzenden 3 Beratung der Haushaltssatzung 2007 einschließlich Kita und Pachtverträge gez. Tanneberg zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am Donnerstag, um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Neu Zachun statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 5 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 6 Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die KITA 1 Grundstücksangelegenheiten 1.1 Pachtvertrag Gemeinde Hoort/GbR Heibült 1.2 Pachtvertrag Gemeinde Hoort/Jürgen Hoppenstedt 1.3 Pachtvertrag Gemeinde Hoort/Sude-Hof Radelübbe GmbH 2 Personalangelegenheiten gez. Tanneberg der Gemeinde Hülseburg zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am Mittwoch, um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 5 Beschlussfassung zur Übertragung von Bauangelegenheiten das Amt

4 Kommunalanzeiger Hagenow 4 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die KITA 1 Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zur Instandsetzung der Grabkapelle 2 Grundstücksangelegenheiten 3 Personalangelegenheiten gez. Wolf in der Gemeinde Kirch Jesar Haushaltssatzung der Gemeinde Kirch Jesar für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund des 47 ff. der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR 1. Der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Kirch Jesar, 12. Dezember 2006 gez. Ritzmann Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015 öffentlich aus. und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Gemeinde Kuhstorf zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am Mittwoch, um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 1 Grundstücksangelegenheiten 2 Personalangelegenheiten gez. Kuhla der Gemeinde Pätow-Steegen Haushaltssatzung der Gemeinde Pätow-Steegen für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Pätow-Steegen, 21. Dezember 2006 gez. Zengel

5 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015 öffentlich aus. und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Gemeinde Picher zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Picher am Dienstag, um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus in Picher statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 4.1 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Picher, Flur 3, Flurstück Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 6 Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2007 des Abwasserentsorgungsbetriebes 1 Personalangelegenheiten gez. Christ der Gemeinde Pritzier Haushaltssatzung der Gemeinde Pritzier für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR 1. Der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Pritzier, 13. Dezember 2006 gez. Hamann Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstr. 25, Zimmer 015, öffentlich aus. schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Pritzier vom Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom nachfolgende 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Pritzier vom wird wie folgt geändert: (3) Gebührenmaßstab und Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Kleinste Berechnungseinheit sind 0,5 ha. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene 0,5 ha Fläche a) Gebäude- und Freiflächen jeglicher Art, Straßen, Wege, Plätze, sonstige befestigte, versiegelte und verdichtete Flächen jeglicher Art 6,34 EUR b) alle anderen Flächen 6,00 EUR Artikel II 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend ab in Kraft. Pritzier, gez. Hamann - DS - und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

6 Kommunalanzeiger Hagenow 6 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr. 01 der Gemeinde Redefin zur öffentichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gmeindevertretung Redefin am Donnerstag, , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 5 Bauangelegenheiten 1 Grundstücksangelegenheiten 2 Personalangelegenheiten gez. Böbel in 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Redefin vom 08. Dezember 2006 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Redefin vom wird wie folgt geändert: (3) Gebührenmaßstab und Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Kleinste Berechnungseinheit sind 0,5 ha. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene 0,5 ha Fläche a) Gebäude- und Freiflächen jeglicher Art, Straßen, Wege, Plätze, sonstige befestigte, versiegelte und verdichtete Flächen jeglicher Art 9,23 EUR b) alle anderen Flächen 6,00 EUR Artikel II 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend ab in Kraft. Redefin, gez. Böbel in - DS - und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Gemeinde Setzin zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Setzin am Mittwoch, um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bauangelegenheiten 5 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 und deren Anlagen gez. Reinsch in der Gemeinde Strohkirchen zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen am Donnerstag, , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 des Abwassereigenbetriebes Strohkirchen 5 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2005 und Entlastung der in 6 Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2007 des Abwasserentsorgungsbetriebes 7 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 8 Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die KITA 9 Bauangelegenheiten 1 Grundstücksangelegenheiten 2 Personalangelegenheiten gez. Romanowski in

7 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Strohkirchen vom 08. Dezember 2006 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.Juni 2004,zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Strohkirchen vom wird wie folgt geändert: (3) Gebührenmaßstab und Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Kleinste Berechnungseinheit sind 0,5 ha. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene 0,5 ha Fläche a) Gebäude- und Freiflächen jeglicher Art, Straßen, Wege, Plätze, sonstige befestigte, versiegelte und verdichtete Flächen jeglicher Art 9,47 EUR b) alle anderen Flächen 5,20 EUR Artikel II 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend ab in Kraft. Strohkirchen, gez. Romanowski in - DS - und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. der Gemeinde Toddin zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin am Donnerstag, , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4 Bekanntgabe des Arbeitsplanes des Kultur- und Sozialausschuss 5 Bauangelegenheiten 5.1 Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Toddin 5.2 Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes des Gewerbegebietes Schmitz- Anhängerbau 1 Grundstücksangelegenheiten gez. Rick in Haushaltssatzung der Gemeinde Toddin für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Toddin, 18. Dezember 2006 gez. Rick in Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstr. 25, Zimmer 015, öffentlich aus. und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die nächste Ausgabe des HAGENOWER Kommunalanzeiger erscheint am Feitag, dem 09. Februar 2007 Redaktionsschluss im Amt Hagenow-Land ist der 30. Januar 2007

8 Kommunalanzeiger Hagenow 8 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr. 01 Die Gemeinde Kirch Jesar ist schönstes Dorf im Amtsbereich Vor kurzer Zeit berichteten wir über den Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft - unser Dorf soll schöner werden, an dem sich 15 Gemeinden unseres Amtsbereiches beteiligten. Am wurden im feierlichen Rahmen die Kreissieger des Landkreises Ludwigslust ausgezeichnet. Das schönste Dorf unseres Amtsbereiches ist die Gemeinde Kirch Jesar. Diese wird nun mit den vier weiteren Kreissiegern am Landesausscheid teilnehmen. Die Leistungen der Gemeinden Redefin und Strohkirchen wurden mit einem Sonderpreis für außerordentliche bürgerschaftliche Aktivitäten gewürdigt. Den Preisträgern aber auch allen weiteren Gemeinden gilt unser Dank für die Teilnahme an diesem Wettbewerb. Alle, die Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Helfer haben dazu beigetragen ihre Dörfer zu präsentieren. Sie gestalteten und umrahmten die Ortsbegehungen und trugen zu einer gelungen Veranstaltung bei. Mitglieder des Dorfvereins Kirch Jesar in selbst genähten Trachten vor einem der Erntewagen Die Strohkirchener Line-Dance-Gruppe war ein Höhepunkt bei der Präsentation des Dorfes. Trachtenmodenschau des Dorfvereins vor dem Gemeindezentrum Kirch Jesar Die innen Frau Romanowski und Frau Böbel erhielten die Auszeichnung für besonders bürgerschaftliche Aktivitäten in ihren Gemeinden Frau Knut mit Mitgliedern der Bewertungskomission beim Brotbacken im Backhaus Redefin Die Kreissieger des Wettbewerbs mit dem Landrat Herrn Christiansen

9 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Der Heller - es gibt viel zu entdecken! Am um Uhr wird Herr Dr. Nikulka, Archäologe des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, im Gemeindehaus Redefin einen Vortrag über die Untersuchungen des Hellers im Frühjahr 2006 halten. Sie werden Interessantes über Geschichte und Architektur erfahren. Im Anschluss an diesen Vortrag stellt das Ingenieurbüro Inros Lackner aus Schwerin die Planungen für die Wiederherstellung des historischen Wasserregimes um den Heller vor. Wir freuen uns eine rege Teilnahme. Die Gemeindevertretung Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Speicherung und Vervielfältigung sowie Weitergabe an Dritte nur mit Genehmigung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege gestattet.

10 Kommunalanzeiger Hagenow 10 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Toddin vom Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004,zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Toddin vom wird wie folgt geändert: (3) Gebührenmaßstab und Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Kleinste Berechnungseinheit sind 0,5 ha. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene 0,5 ha Fläche a) Gebäude- und Freiflächen jeglicher Art, Straßen, Wege, Plätze, sonstige befestigte, versiegelte und verdichtete Flächen jeglicher Art 7,20 EUR b) alle anderen Flächen 4,99 EUR Artikel II 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend ab in Kraft. Toddin, gez. Rick in - DS - und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. des Amtes Hagenow-Land Haushaltssatzung des Amtes Hagenow-Land für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund des 44 i. V. m. 47 ff. der Kommunalverfassung M- V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 04. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt 1. im Verwaltungshaushalt EUR EUR 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Die Amtsumlage wird 18,25 v. H. der Umlagekraftmesszahl der Gemeinden festgesetzt. 4 Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Hagenow, 12. Dezember 2006 gez. Ritzmann Amtsvorsteher Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow- Land, Bahnhofstraße 25, Zimmer 015, öffentlich aus. und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Wahlbekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Wahl des s der Gemeinde Hoort am Für diese Wahl gebe ich grund des 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, (KWG M-V) i. V. m. 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWO M-V) folgendes bekannt: 1. Zahl der zu wählenden Vertreter Ehrenamtlicher - 1 Der zu wählende erhält einen Sitz in der Gemeindevertretung. 2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Im Wahlgebiet der Gemeinde Hoort ist ein Wahlbereich gebildet worden. 3. Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag Ein Einzelbewerber, eine Partei oder Wählergruppe darf nur je einen Wahlvorschlag für die Wahl des s einreichen. Ein Wahlvorschlag für die wahl darf nur einen Bewerber enthalten. Ein Bewerber darf nur einem Wahlvorschlag benannt sein. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. 4. Verbindung von Wahlvorschlägen Zur Wahl des s können sich Parteien und Wählergruppen an einem gemeinsam eingereichten Wahlvorschlag beteiligen; in diesem Fall findet 2 Abs. 3 KWG M-V keine Anwendung. Eine Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. Ein Wahlvorschlag gilt für das gesamte Wahlgebiet. 5. Wahlrecht und Wählbarkeit von Unionsbürgern a) Unionsbürger sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt. Sie werden auch nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Unionsbürger, die nach 3 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis Antrag eingetragen, wenn sie spätestens am 21. Tag vor der Wahl nachwei-

11 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow sen, dass sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik ihre Hauptwohnung haben. b) Hinsichtlich der Wählbarkeit gelten für Unionsbürger die für Deutsche geltenden Vorschriften. Darüber hinaus dürfen sie nicht in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, grund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. 6. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 6 zur KWO M-V eingereicht werden. Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, Wahlvorschläge von Wählergruppen von dem oder den nach der Satzung Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, Wahlvorschläge von Einzelbewerbern von dem Einzelbewerber persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Allen Wahlvorschlägen ist beizufügen: - von jedem Bewerber eine schriftliche Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage 7 zur KWO M-V, - für jeden deutschen Bewerber eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über dessen Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 8 zur KWO M-V, - für jeden Unionsbürger, der als Bewerber benannt wird, eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über dessen Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 9 zur KWO M-V, - eine von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 10 zur KWO M- V, dass er in dem Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht grund einer zivil- oder strafgerichtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen ist außerdem eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber nach dem Muster der Anlage 11 zur KWO M-V einschließlich der nach 0 Abs. 5 KWG M-V vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt beizufügen. Wahlvorschlägen von Parteien ist darüber hinaus beizufügen - für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft, - für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Versicherung an Eides statt, dass er parteilos ist. Wegen der weiteren Einzelheiten hinsichtlich Form und Inhalt von Wahlvorschlägen wird die 2 bis 24 KWG M-V sowie 5 KWO M-V hingewiesen. Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen benötigten Vordrucke können beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden. 7. Abgabeort und Einreichungsfrist für Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind beim Gemeindewahlleiter unter folgender Anschrift einzureichen: Amt Hagenow-Land, Gemeindewahlleiter Bahnhofstraße 25, Hagenow. Die Vorschriften gemäß der 0-24 des KWG über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sind zu beachten. Nach 1 KWG sind die Wahlvorschläge bis zum , Uhr, bei mir abzugeben. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist eingereicht werden, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Hagenow, gez. Ritzmann Gemeindewahlleiter des Schulzweckverbandes Picher Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Sitzung der Verbandsversammlung vom 19. Dezember 2006 folgende Haushaltssatzung für 2007 erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt: 1. im Verwaltungshaushalt 2. im Vermögenshaushalt EUR EUR EUR EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 0 EUR Einer Nachtragssatzung bedarf es nicht, wenn eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe je Haushaltsstelle 25 v. H. nicht überschreitet. Picher, 21. Dezember 2006 Christ Vorsitzender des - DS - Schulzweckverbandes Erreichbarkeit des Amtes Hagenow-Land Anschrift: Bahnhofstraße Hagenow Telefon: 03883/ Telefax: 03883/ info@amt-hagenow.de Internet: Öffnungszeiten des Amtes Hagenow-Land: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag oder nach Vereinbarung geschlossen Uhr und Uhr geschlossen Uhr und Uhr Uhr

12 Kommunalanzeiger Hagenow 12 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr. 01 Übersicht über die Redaktionstermine 2007 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wenn auch Sie Termine oder Beiträge aus Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein, Ihrer Feuerwehr, Schule oder Kindereinrichtung etc. veröffentlichen möchten, melden Sie sich bitte unter 03883/ bei Frau Schaldach oder per an Redaktionsschluss Erscheinungstag Gemeinde Picher - :Detlef Christ Tel. Gemeindebüro /20306 Fax / privat / / Geänderte Sprechzeiten des s Ab Januar 2007 ändern sich die Sprechzeiten des s, bitte beachten. jeden 2. Dienstag im Monat von Uhr und jeden 4. Dienstag im Monat von Uhr. Für weitere Anliegen der Bürger ist das Gemeindebüro täglich von Uhr besetzt. Christ Wintertied - schöne Tied - Holtmokertied Wie häm die meisten Lüüd dat hütigendags doch gaud. Se gahn in n Keller orrer in n Stall, drücken up nen Knoop und de Bauden warden warm. Dat wär öwer nich ümmer so. Tauierst häm de Minschen in uns Gegend väl mit Holt un Torf un naher ok mit Briketts Füer mokt. In uns niege Tied ward in de meisten Hüser mit Gas un Öl bött. Früher häm de Minschen in de Dörper tan die Winterstied mehrere Wochen mit dat Holtmoken taudaun hatt. Dat Döschen up de Däl, dat Holtmoken, lütte Reparaturen und de \/eihversorgung sünd de Hauptarbeten in de kolle Jahrestied wässt. Ick bün mit dat Holtmoken grot worden un häv bet nägenteinhunnertfiefunnägenig jedes Johr väl Holt mokt. Dat is ne swore un harte Arbet, hätt mie öwer ümmer groten Spaß bröcht. In`n Januor, un Februor würden de Böhm affnahmen, in de Dannen up Meterennen sagt un de Dicksten upspalten. Tauhus wür dat Holt mit de Kreissag kortsagt, hackt un in`n Schuppen stapelt orrer in Mieten sett. Wenn de Ackerie in März losgüng, mößt dat Holt biesied sien un künn bett tau`n nächsten Winter gaud utdrögen. As nah den`n Krieg de Füerung knapp wär, häm välle Hüsler (de han blot ne lütt Eck Wald) un Umsiedlers Stubben rutekrägen an tau Füerholt kaputtmokt. Dat besonners kienige Holt wür as Füeranzünder verwendt. Bi uns in Räfin gäw dat bett in de föftiger Johren ein Betrieb (Sonnenherg), wo ut Kiefernstubben Teer gewonnen wür. De häm sogar Stubben ut de Ruppiner Gegend bett hier taun Verarbeiten ranföhrt. De Ölleren könnn sick woll noch gaud an dat Handwarkstüch, wat taun Holtmoken brukt wür, erinnern: grote Bügelsag, Schrootsag (ja nich schuben blot trecken), scharpe Äxten, gaude Kiels un nen Lehmann (Groten Hammer). Mien Swiegervarrer un ick häm in denn Winter 1969/1970 ne Miet uppschicht, de wär 5,20 m hoch un har twei grote Hänger Holt in sick. De iersten drei Meter foftig häm wie mit ne Ketüffelfork hänkrägen un denn Rest mit de Lärrer un Kiepen un Körf. Ein oll Buer ut Belsch hät öwer dat Holtmoken so philosophiert: Bi jedes gaude Füerholt mößt du minnestens drei Mal ollich sweiten, ok wenn`t noch so kolt is. 1. Bie dat Afsagen in de Dannen (wenn de Boom nich so fallen will, as hei sall) 2. Bie dat Lüttmoken tauhus (dat knorrige Holt will un will nich upklöben - ok wenn schon drei orrer vär Kiels inslagen sünd) 3. Tauletzt an den`n heiten Kachlaben in de Stuw Hei hät ok secht: Föhr abends dat Holt na Hus, wat du an`n Dag mokt häst, denn nächsten Morgen kann`t weg sien (öfter passiert). Bie dat Holt nich tauväl stiewen Grog, denn dorbie hätt sick schon väl Unglück taudragen. Ick häw dat kort upschräben, dormit de Jungen bäten wat öwer dat frühere Läben un de Arbet up de Dörper erfohrn un de Ölleren sick vielleicht an disse orre jene Begäbenheit, de mit de Holtmakerie tausammenhängen, erinnern. Wolfgang Meyer Kirchliche Nachrichten Wohnung zu vermieten Eine 1-Raum-Wohnung in Warlitz zu vermieten. Größe: 50 qm Kaltmiete: 4,35 /qm, zuzüglich 50 Nebenkosten. Bitte melden im Amt Hagenow-Land (Telefon: 03883/610746) oder beim der Gemeinde Warlitz (Telefon: /31284) Veranstaltungen und Gottesdienste der verbundenen Kirchgemeinden Redefin und Leussow Uhr Gottesdienst in Leussow Uhr Gottesdienst in Redefin Uhr Gottesdienst in Göhlen Uhr Gottesdienst in Leussow Uhr Gottesdienst in Kuhstorf Uhr Bibelwoche in Kuhstorf Uhr Bibelwoche in Klein Krams

13 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Anzeige Urlaub in Grabenstätt am Chiemsee natürlich sonnig erholsam Hier schmeckt die Luft schon nach Frühling Am südöstlichen Ufer des Chiemsees liegt Grabenstätt. Hier, zwischen Alpen und Bayerischem Meer, können Sie alleine oder mit Ihrer Familie getrost dem Alltag adé sagen zu schön ist das Landleben, das man bei uns mit allen Sinnen erleben und genießen kann! Aktuelle Preisbeispiele: Übernachtung mit Frühstück ab 13, -. Ferienwohnung ab 25,-, Campingplatz direkt am See! GUTSCHEIN Ausschneiden, Postkarte kleben und ab geht s... Fordern Sie noch heute unsere Ortsinformationen an, indem Sie uns den Guschein zusenden. Naturerlebnis Auf zahlreichen Rad- und Wanderwegen lässt sich die Vielfalt der heimischen Fauna und Flora prima entdecken. Ruhe und Erholung finden Sie an vielen stillen Plätzen in Wald und Wiese oder einem der Seen. Bewegungslust Lassen Sie Ihrer Energie freien L beim Wandern, Bergsteigen, Segelfliegen, Radeln und Wassersport. Badefreuden im Tüttensee bereits ab Mai. Kultur und Brauchtum machen Sie einen Blick in unsere reiche bayerische Geschichte. Grabenstätt Ihr idealer Ausgangspunkt für lohnende Ausflugsziele! Tourist-Information Grabenstätt/Chiemsee, Schloßstraße 17 Tel / , Fax / info@grabenstaett.de Kostenloses Infopackerl: Name:... Straße:... PLZ/Ort:... Tel.:...

14 Kommunalanzeiger Hagenow 14 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr. 01

15 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow HAGENOWER Kommunalanzeiger Das amtliche Bekanntmachungs- und Informationsblatt erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Auflagenhöhe: Herausgeber: Amt Hagenow Land, Bahnhofstraße 25, Hagenow, Tel.: 03883/61070 Fax: 03883/610735, Satz und Druck: Zustellung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: /57 90, Fax: , info@wittich-sietow.de MZV-Meckl. Zeitungsvertriebs GmbH, Gutenbergstr. 1, Schwerin Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für den außeramtl. und Anzeigenteil: H.-J. Groß, Verlagsleiter Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen treten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Anzeige Auto Bauen & WohnenMotorrad Boot- & Wassersport Stellenmarkt Immobilien Tiere Veranstaltungen KLEINANZEIGENMARKT Haustürvordächer, Terrassenüberdachungen, Balkon- und Kellereingangsüberdachungen, Carports und Seitenteile aus einer wartungsfreien Alu-Konst., Eindeckung mit Plexiglas, Maßanfertigung, inkl. Montage, Original Henkel Alu-Systeme Herr Grosche, Tel. 0381/ Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine/n hochmotivierten und erfolgsorientierten Mitarbeiter/in als Anzeigenberater/in für den HAGENOWER Kommunalanzeiger und weitere amtliche Mitteilungsblätter im näheren Verbereitungsbebiet. Das Aufgabengebiet umfasst die Akquisition von Neukunden sowie die Betreuung unseres vorhandenen Kundenstammes Wir bieten: leistungsorientierten Verdienst übertarifliche Sozialleistungen gründliche Einarbeitung Mitarbeit in einem dynamischen Team einen sicheren Arbeitsplatz Interessiert? Dann erwarten wir Ihre Bewerbung mit den üblichen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Verlag + Druck Linus Wittich KG z. Hd. Herrn Groß Röbeler Straße Sietow info@wittich-sietow.de

16 Kommunalanzeiger Hagenow 16 Jahrgang 13 Freitag, den 12. Januar 2007 Nr. 01!!! Werbewochen - alle Sichtschutzelemente inklusive!!! Leimholzpfosten ohne Aufpreis - Sonderpreise bei Bogenpfosten - CARPORT sofort kostenlosen Katalog anfordern!!! GARNUKA Carport Werk 0395/ Anzeige Rechtsanwältin BIRGIT STRUCK-HENNING Fachanwältin für Arbeitsrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht Rechtsanwalt SEBASTIAN PAEPKE Verkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht Markt 4, Zarrentin am Schaalsee Tel.: Fax: Wir wünschen all unseren Kunden/innen Lesern und Leser/innen für das für das Jahr 2007 Jahr Foto: bilderbox Glück, Erfolg und Gesundheit. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Str Sietow Tel.: / Fax: / anzeigen@wittich-sietow.de Internet:

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