HAGENOWER. Kommunalanzeiger. Der Frühling ist die schönste Zeit. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 04. April 2014.

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1 Jahrgang 20 Freitag, den 07. März 2014 HAGENOWER Kommunalanzeiger Nummer 03 Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Der Frühling ist die schönste Zeit Der Frühling ist die schönste Zeit! Was kann wohl schöner sein? Da grünt und blüht es weit und breit im goldnen Sonnenschein. Am Berghang schmilzt der letzte Schnee, Das Bächlein rauscht zu Tal, Es grünt die Saat, es blinkt der See Im Frühlingssonnenstrahl. Die Lerchen singen überall, Die Amsel schlägt im Wald! Nun kommt die liebe Nachtigall Und auch der Kuckuck bald. Nun jauchzet alles weit und breit, Da stimmen froh wir ein: Der Frühling ist die schönste Zeit! Was kann wohl schöner sein? Annette von Droste-Hülshoff, (Gedichte zum Frühling) Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 04. April 2014.

2 Kommunalanzeiger Hagenow 2 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr. 03 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenwo-Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun am , um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange für die 1. Änderung und Ergänzung der Innenbereichssatzung der Gemeinde Alt Zachun 6. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Ergänzung der Innenbereichssatzung der Gemeinde Alt Zachun Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über den Abschluss von Nutzungsverträgen gez. Klemz Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bandenitz Einwohnerversammlung in Bobzin Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bobzin sind am Donnerstag, um 19:30 Uhr zu einer Einwohnerversammlung in das Gemeindehaus eingeladen. 1. Begrüßung 2. Informationen des s 3. Einwohnerfragestunde gez. Pamperin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow- Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am , um 20:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelgenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Pamperin am , um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Radelübbe statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 4. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über den Abschluss von Nutzungsverträgen gez. Dr. Sänger Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Hagenow-Land/Gemeinden/Gammelin/ Haushaltssatzung der Gemeinde Gammelin für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der unteren Rechtssichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:

3 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr Kommunalanzeiger Hagenow 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 5.50 b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt 0,0 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 265 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 345 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. 9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung Brandschutz Grundschule Hort Gemeindestraßen Die rechtssichtliche Genehmigung gilt als erteilt. Gammelin, gez. Kebschull Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen gelten als erteilt durch die untere Rechtssichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim -. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom bis Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di., Do., Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,425 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Hagenow, gez. Kebschull

4 Kommunalanzeiger Hagenow 4 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr. 03 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Hagenow-Land/Gemeinden/Groß Krams/ Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Krams für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der unteren Rechtssichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen 3.60 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 8.80 b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.30 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.50 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.80 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt 0,0 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 300 v. H. b) die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 325 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,525 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Deckungsfähigkei Grundsätzlich gilt 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. 9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung Brandschutz Gemeindestraßen Die rechtssichtliche Genehmigung gilt als erteilt. Groß Krams, gez. Gotham Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen gelten als erteilt durch die untere Rechtssichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim -. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom bis Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di., Do., Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, gez. Gotham

5 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg Die Anlage zu 6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich: Krippenkinder Ganztags: 233,27 EUR Teilzeit: 139,96 EUR Halbtags: 128,23 EUR Kindergartenkinder: Ganztags: Teilzeit: Halbtags: 116,11 EUR 69,67 EUR 64,5 am , um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der in über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beschlussfassung über den Verk eines Grundstückes 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Wolf in Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter de/hagenow-land/gemeinden/kuhstorf/ 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Kuhstorf vom Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1. April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kuhstorf vom folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom , die 1. Satzung zur Änderung vom , die 2. Satzung zur Änderung vom , die 3. Satzung zur Änderung vom , die 4. Satzung zur Änderung vom , die 5. Änderung vom , die 6. Änderung vom sowie die 7. Änderung vom werden wie folgt geändert: Hortkinder: Ganztags: Teilzeit: 62,3 37,38 EUR 2. Betreuungsmehrbedarf während der Schulferien bei mehr als 6 bis höchstens 10 Std. zusätzlich 31,0 wöchentlich. Hinweis: Es gibt die Möglichkeit eine Geschwisterermäßigung zu beantragen wenn Sorgeberechtigte 2 oder 3 Kinder betreuen lassen. Dieser Antrag ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am in Kraft. Kuhstorf, Kuhla - DS - Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow- Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am , um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des s über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Kuhla

6 Kommunalanzeiger Hagenow 6 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr. 03 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow- Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Moraas am , um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung, Kontrolle der gefassten Beschlüsse und der Realisierung erteilter Aufträge 2. Bericht des s über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Quast Vorankündigung der Gemeindevertretersitzung Pritzier Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am statt. Die Tagesordnung wird am im Kommunalanzeiger bekannt gegeben. gez. Witt amt. Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom , die 1. Satzung zur Änderung vom , die 2. Satzung zur Änderung vom , sowie die 3. Satzung zur Änderung vom werden wie folgt geändert: Nr. 1 Die Anlage zu 6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich: Krippenkinder Ganztags: 213 EUR Teilzeit: 128 EUR Halbtags: 118 EUR Kindergartenkinder: Ganztags: Teilzeit: Halbtags: Hortkinder Ganztags: Teilzeit: 134 EUR 8 73 EUR 62 EUR 37 EUR 2. Betreuungsmehrbedarf während der Schulferien bei mehr als 6 bis höchstens 10 Std. zusätzlich 31,0 wöchentlich. Hinweis: Es gibt die Möglichkeit eine Geschwisterermäßigung zu beantragen wenn Sorgeberechtigte 2 oder 3 Kinder betreuen lassen. Dieser Antrag ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am in Kraft. Pritzier, Witt amt. - DS - Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Hagenow-Land/Gemeinden/Pritzier/. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Pritzier Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), in Verbindung mit dem Kindertagesförderungsgesetz vom 1. April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 396) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Pritzier vom folgende Änderungssatzung erlassen: Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow- Land unter Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin am , um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde

7 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr Kommunalanzeiger Hagenow 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der in über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden 7. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Vergabe der Wohnungsverwaltung an die Hagenower Wohnungsbau Gesellschaft und den Abschluss des Verwaltervertrages zum nächstmöglichen Termin gez. Möbius in in der Gemeinde Gammelin Grund des Mandatsverzichtes von Frau Jana Großmann der Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt bleibt. Hagenow, Matzmohr Gemeindewahlleiter Bekanntmachungen für die Wahlen am Am finden die Europaparlamentswahlen sowie die allgemeinen Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Gewählt werden die Mitglieder des Kreistages sowie die Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretungen sowie der ehrenamtlichen können noch bis zum bis 18:00 Uhr im Amt Hagenow-Land eingereicht werden. Die Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters des Amtes Hagenow-Land erfolgen der Internetseite des Amtes Hagenow- Land unter der Rubrik Wahlen Nachrichtlich werden die Bekanntmachungen im Hagenower Kommunalanzeiger abgedruckt. Amt Hagenow-Land Der Gemeindewahlleiter Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinden des Amtes Hagenow-Land für die Wahl der und der Gemeindevertretungen am in den Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin und Warlitz Zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 18. März 2014 um Uhr im Sitzungssaal des Amtes Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25, Hagenow lade ich hiermit ein. 1. Begrüßung der Anwesenden und Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der und Gemeindevertretungen in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hagenow-Land und Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung. Sonstige Hinweise: Gleichzeitig werden hiermit die Vertrauenspersonen von den Wahlvorschlägen eingeladen. Die Sitzung ist öffentlich. gez. Matzmohr Gemeindewahlleiter Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters des Amtes Hagenow-Land Gem. 65 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 690), letzte berücksichtigte Änderung: 3 geändert durch Gesetz vom 25. November 2013 (GVOBl. M-V S. 658) wird hiermit bekannt gemacht, dass: Die Termine des Gemeindewahlausschusses werden ebenfalls der Internetseite des Amtes Hagenow-Land bekannt gegeben. Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Hagenow-Land/Schulzweckverband_Picher/ Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Picher für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der unteren Rechtssichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 46.40

8 Kommunalanzeiger Hagenow 8 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr. 03 b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen gelten als erteilt durch die untere Rechtssichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim -. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom bis Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di., Do., Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, gez. Christ Verbandsvorsteher 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt 0,0. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter Hagenow-Land/Schulzweckverband_Picher/ 5 Verbandsumlage Die Verbandsumlage wird festgesetzt insgesamt ,0. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,575 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. 9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung Regionale Schule Picher, gez. Christ Verbandsvorsteher Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle des Schulzweckverbandes Picher-Redefin in Picher Auf der Grundlage des 154 i. V. m. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom nachfolgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle des Schulzweckverbandes Picher-Redefin in Picher beschlossen: I. Aufhebung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle des Schulzweckverbandes Picher-Redefin in Picher vom wird gehoben. II. Inkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt am in Kraft. Picher, Christ Verbandsvorsteher Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder grund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Abl eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. DS

9 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Bleicherufer Schwerin Freiwilliger Landtausch Alt Zachun - Neu Zachun Landkreis: Ludwigslust-Parchim Gemeinden: Alt Zachun, Hoort Aktenzeichen: (bitte bei Schriftverkehr angeben) Ausfertigung Schwerin, Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Alt Zachun und Hoort Auf Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Flurneuordnungsbehörde soll der Freiwillige Landtausch Alt Zachun - Neu Zachun, Landkreis Ludwigslust-Parchim nach 53 und 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen durchgeführt werden. Dem Freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen: Gemeinde: Alt Zachun Hoort Gemarkung: Alt Zachun Neu Zachun Flur: 1 1 Flurstück: Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden gefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristabls ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in L gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. A. Winkelmann (LS) Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Die Gemeinde Gammelin und die Gastwirtin Frau Kaap laden alle Frauen aus Gammelin und Bakendorf und der Umgebung am Sonnabend, recht herzlich zu einer Frauentagsfeier in die Gaststätte Zum Hahn um Uhr ein. Die Gastwirtin wird die Frauen mit einem leckeren Essen verwöhnen. Bitte melden Sie sich bis zum bei Frau Kaap an. Nach dem Abendessen sind selbstverständlich auch die Männer in dieser Runde gerne gesehen. Gemeinde Gammelin Bringen Sie etwas Zeit mit, denn bei Musik und Tanz soll der Abend nicht zu früh ausklingen.

10 Kommunalanzeiger Hagenow 10 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr. 03 Liebe Frauen der Gemeinde Bandenitz, wir laden Sie alle ganz herzlich zum Frauentagskaffeetrinken am Sonnabend, den um 15:00 Uhr in unser Gemeindehaus ein. Auf eine rege Teilnahme freuen sich die Mitglieder des Dorfclubs.

11 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr Kommunalanzeiger Hagenow FRAUENTAGSFEIER in Picher Wir laden alle Frauen der Gemeinde Picher/Jasnitz zu einer Feier anlässlich des Frauentages am Samstag, den 8. März 2014 in das Gemeindehaus Picher ein. Wir beginnen um 15:00 Uhr mit einer gemeinsamen Kaffeetafel und dann überlassen wir dem DJ Nils die musikalische Unterhaltung, die aus einem bunten Musikmix für Jung & Alt besteht. Gegen 18:30 Uhr gibt es ein Abendessen und ca. um 21:00 Uhr lassen wir die Frauentagsfeier ausklingen. Wer Lust zum Feiern hat, meldet sich bitte bis zum im Gemeindebüro an. Der Unkostenbeitrag beträgt wieder 5,00. Wir freuen uns Ihr Kommen und wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung. gez. Christ Galakonzert gez. Wendig Vors. Kulturkommission Das Schönste aus Oper, Operette, Musical und neapolitanische Canzonen Operettenchor Hamburg und Solisten Samstag , 15:30 Uhr im Kloster Zarrentin In über 150 vom Publikum begeistert genommenen Konzerten, eroberte der Operettenchor Hamburg die Bühnen Norddeutschlands. Mit seinem Repertoire aus Operette, Oper, Musical, Ufa, die 30er Jahre und sogar südamerikanischen Stücken ist der Chor einzigartig in der gesamten norddeutschen Chorlandschaft. Doris Vetter, mehrfache Bundespreisträgerin der Wettbewerbe Jugend musiziert, dem Tonkünstlerverband und Stipendiatin des Richard Wagner Verbandes, gründete den Chor Ende Sie hat auch die Gesamtleitung inne. Nach dem großen Erfolg beim ersten Konzert im Kloster Zarrentin 2011 als Gast des Zarrentiner Kulturvereins gastiert der Operettenchor Hamburg anläßlich seines 10-jährigen Bestehens in diesem Jahr wieder in dem stimmungsvollen Refektorium des Klosters. Erleben und genießen Sie Arien, Duette und Chorszenen aus Gräfin Mariza, Das Land des Lächelns, La Traviata, West Side Story, Cats, Phantom der Oper, La Mattinata, O sole mio u.a. mit der Sopranistin Doris Vetter, dem besonderen koreanischen Tenor Sang-Jin Kim und dem Operettenchor Hamburg am Flügel begleitet von Natalja Klem. Die Leitung hat Doris Vetter. Informationen des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung Verbrennung von Grünschnitt Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, bei der Pflege von Grundstücken fallen Arbeiten an, die zu Geruchsbelästigungen der Mitmenschen führen können. Wir bitten Sie nachfolgende Hinweise und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Amtes Hagenow-Land. Gemäß der Pflanzenabfalllandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dürfen pflanzliche Abfälle, die nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen verbrannt werden, wenn eine Eigenkompostierung oder eine Nutzung der Biotonne nicht möglich oder nicht zumutbar ist. - Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist im Monat März werktags (nicht sonntags und feiertags) während 2 Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erlaubt. - Die zur Verbrennung vorgesehenen pflanzlichen Abfälle sind erst unmittelbar vor dem Verbrennen zuschichten bzw. umzuschichten, um Kleintiere nicht zu gefährden. - Es dürfen lediglich pflanzliche Abfälle wie Laub, Strauch-, Baum- und Heckenschnitt verbrannt werden. - Das Verbrennen von Sperrmüll, Altreifen, Bauabfällen, Altöl u. a. stellt eine illegale Abfallentsorgung dar, die als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden kann. - Das Feuer ist unter Kontrolle zu halten und Belästigungen der Nachbarn durch Rauchentwicklung sind zu vermeiden. Hier ist insbesondere dar zu achten, dass kein nasses Material verbrannt wird! - Ein vorheriges Anzeigen der Abbrennarbeiten im Amt ist nicht erforderlich. gez. Linow Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung An alle Hundehalter und die, die es werden wollen Auf Grund der sich häufenden Beschwerden über die Hundehaltung und die Nichteinhaltung der bestehenden Hundeverordnung des Amtes Hagenow-Land vom , sowie der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen über die Einhaltung durchführen und gegebenenfalls das Bußgeld vor Ort einfordern. Fachdienstleiter Ordnung und Sicherheit Peter Linow Der Pflegestützpunkt Ludwigslust lädt ein zur Veranstaltung Der Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e. V. stellt sich vor Thema: Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Karten zu 20,0/18,0 zzgl. VVK-Gebühr gibt es in der Bibliothek des Kloster Zarrentin Tel Infos und Reservierung (gegen Vorkasse) auch unter Tel Jeder Mensch hat das Recht für sich selbst zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen. Aber eine schwere Erkrankung, ein Unfall, ein Schlaganfall, eine Operation oder das Nachlassen der geistigen Kräfte können

12 Kommunalanzeiger Hagenow 12 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr. 03 jeden von uns unerwartet treffen. Der Betroffene kann dann nicht mehr handeln und Entscheidungen treffen. In diesen Fällen können Familienangehörige nur mit einer entsprechenden Vollmacht für den Betroffenen entscheiden. Es empfielt sich eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen. Aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft ist eine schriftliche Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht genannt, notwendig. Mit einer Patietenverfügung werden für den Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann, seine Einwilligungsfähigkeit und Entscheidungs- und Zustimmungsfähigkeit verliert, Wünsche hinsichtlich bestimmter Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe festgehalten. Zu diesen beiden wichtigen Themen spricht Frau Lübbe vom Betreuungsverein Südwest Mecklenburg e. V. Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung des Pflegestützpunktes Ludwigslust findet statt im Mehrgenerationenhaus Ludwigslust Zebef e. V. Alexandrinenplatz Ludwigslust am in der Zeit von 16:00-17:30 Uhr Bei Teilnahmewunsch wird um telefonische Voranmeldung im Pflegestützpunkt Ludwigslust unter TELEFONNUMMER gebeten (evt. auch pflegestuetzpunkt-ludwigslust@ ludwigslust.de). Die Angebote des Pflegestützpunktes sind kostenfrei. Die Berater des Pflegestützpunktes freuen sich Ihren Besuch. Sozialberaterin Pflegeberater Sylke Seehase Holger Niehs Tel Tel Jugendbegegnungsstätte KON lädt zur 3. Kinderkleiderbörse Hagenow Zur 3. Kinderkleider- und Spielzeugbörse für junge Familien lädt das Team der Jugendbegegnungsstätte KON alle Interessierten am Samstag, den 05. April, in der Zeit von 10 bis 15 Uhr herzlich in das Haus in der Gottlieb-Daimler-Str. 1 ein. Ab 9 Uhr können Verkäufer dort ihre Stände bauen. Die Standgebühr beträgt fünf Euro. Um vorherige Anmeldung wird gebeten! Jeder kennt das, die Sommersachen aus dem Vorjahr sind zu klein oder das noch gut erhaltene Spielzeug ist nicht mehr interessant. Ob Kinderbücher, Auto-Kindersitze, Roller, Fahrräder oder eben Kinderkleidung und Spielzeug, ab 10 Uhr können Interessierte in den Angeboten stöbern. Der Abbau sollte im Interesse eines geordneten Abls nicht vor 14:30 Uhr erfolgen. Infos und Anmeldung unter Offener Brief an Eltern von ehemaligen und zukünftigen Besuchern der Young Style Partys Die Young Style Party ist eine seit 2009 vom Jugendrat der Stadt Ludwigslust und dem Amt Ludwigslust Land angebotene Tanzveranstaltung für Kinder und Jugendliche, die ca. alle 6 Wochen in der Stadthalle Ludwigslust von 18:00-22:00 Uhr stattfindet. Unsere Besucher genießen die Veranstaltung zum Tanzen, Quatschen und Abschalten vom Alltag. Unsere Party ist einzigartig, da die Veranstalter ca. 20 Jugendlichen sind, die sich ehrenamtlich als DJ, Barkeeper, Einlasser, Techniker etc. für Ihre Kinder engagieren. Im Jahr 2013 wurden die Veranstaltungen von der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim gefördert, was für die hohe Qualität unseres Projektes spricht. Seit einem Jahr sinken die Besucherzahlen kontinuierlich. Dadurch ist die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltungen gefährdet und die Lust unserer jugendlichen Veranstalter sinkt mit der schwindenden Besucherzahl. Hatten wir im Frühjahr 2013 noch 250 Besucher, so waren es der letzen Party nur noch ca. 70 Besuchern bei gleichbleibender Qualität. Wir stellen uns deshalb die Frage, woran es liegt? Immer wieder wird uns als Veranstalter von Besuchern mitgeteilt, dass Sie, liebe Eltern, Ihren Kindern den Besuch verbieten, was vor allem mit dem Vorurteil verbunden ist, dass Alkohol den Partys konsumiert werden kann. Dem können wir eindeutig widersprechen! Allerdings hat es in der Vergangenheit Vorfälle gegeben, die diesen Anschein erwecken konnten. Ursache waren angetrunkene Jugendliche, die sich in der Nähe des Veranstaltungsgeländes hielten, von denen einzelne Grund ihres Zustandes sogar einer medizinischen Betreuung bedurften. Diese Vorfälle haben uns sehr betroffen gemacht, da unserer Veranstaltung selbst streng den Jugendschutz geachtet wird. Dar haben wir sofort mit folgenden Maßnahmen reagiert: 1. Bei Verdachtsmomenten werden Besucher stichprobenartig mit einem Alkoholtester am Einlass überprüft. 2. Alkoholisierte Besucher werden vom professionellen Sicherheitsdienst abgewiesen. 3. Während der Veranstaltung werden Materialien zur Aufklärung über die Folgen von zu starkem Alkoholkonsum angeboten. 4. Als Alternative zu alkoholischen Getränken bieten wir schmackhafte alkoholfreie Cocktails an. Dazu ließen wir uns von einem Profi in Bargteheide schulen. 5. Will ein Besucher zwischenzeitlich die Veranstaltung verlassen, muss er erneut Eintritt bezahlen. Damit vermeiden wir, dass Ihre Kinder in die Versuchung kommen, Alkohol zu trinken oder zu rauchen. 6. Das Rauchverbot wird konsequent eingehalten. 7. Mit der Polizei haben wir Gespräche geführt, auch im Umfeld der Stadthalle den Alkoholkonsum von Minderjährigen zu unterbinden. 8. Unser Sicherheitsdienst sorgt noch einmal verstärkt durch Kontrollgänge in und vor der Halle für den sicheren Aufenthalt Ihrer Kinder. Bitte haben Sie Vertrauen in unsere sozialpädagogisch begleitete Veranstaltung und machen Sie sich gern zusammen mit Ihren Kindern ein Bild davon. Sie können uns vor Ort kennen lernen und sich einen persönlichen Eindruck von der Young Style Party verschaffen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, finden Sie unter dem Text eine Freikarte für Ihr Kind für die kommende Veranstaltung am 28. März Unsere Hoffnung ist, dass Sie sich von unserem Angebot überzeugen lassen und Ihren tanzfreudigen Kindern den Besuch erlauben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Herr Marko Dörrwandt Tel: , m.doerwandt@amt-ludwigslust-land.de Herr Olaf Schmidt Tel: , olaf.schmidt@stadtludwigslust.de Ihr Jugendrat und der Amtsjugendpfleger des Amtes Ludwigslust-Land

13 Jahrgang 19 Freitag, den 07. März 2014 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Biosphäre-Schaalsee-Markt startet mit Biogemüse in die neue Saison Neue Pastorin in Gammelin-Warsow und Parum Am 6. April startet wieder der monatliche Biosphäre-Schaalsee- Markt mit regionalen Produkten am PAHLHUUS in Zarrentin am Schaalsee. Neu dabei ist die Biogärtnerei aus Grambow. Im PAHLHUUS ist die neue Ausstellung über das Biosphärenreservat zu sehen. Am 6. April ist es soweit. Dann öffnet wieder der monatliche Biosphäre-Schaalsee-Markt am Informationszentrum PAHLHUUS in Zarrentin am Schaalsee. Regionale Produzenten und Produzentinnen bieten z.b. Bio-Käse, Bio-Brot, Bio-Fleisch, Fisch, frische Kartoffelpuffer, Säfte, Stauden, Textilien und Kunsthandwerk an. Viele Produkte sind mit der Marke Biosphärenreservat Schaalsee - Für Leib und Seele ausgezeichnet. Neu dem Markt ist die Biogärtnerei aus Grambow mit einer Vielfalt an Biogemüse. Eine Kräuterführung unter dem Titel Kraftquelle: Grün mit Anna Habicht gibt es um 10 Uhr. Eine zweite Führung findet bei Bedarf um 11:30 Uhr statt. Die Teilnahme kostet 3,5 pro Person. Manfred Müller aus Schwerin unterhält ab 14 Uhr mit Akkordeon und mecklenburgischen Liedern das Publikum in unterhaltsamer und lustiger Manier. Gleichzeitig startet für Naturinteressierte eine einstündige Führung durch das Kalkflachmoor beim PAHLHUUS. Treffpunkt ist wie bei der Kräuterführung der Stand des Fördervereins Biosphäre Schaalsee e.v. Die Teilnahme kostet 3,5 pro Person. Im PAHLHUUS ist die neue Ausstellung über das UNESCO- Biosphärenreservat Schaalsee zu sehen. Der Markt hat von Uhr geöffnet. Veranstalter des Biosphäre-Schaalsee-Marktes sind der Förderverein und die Biosphärenreservatsverwaltung mit Unterstützung des Amtes Zarrentin und der riha WeserGold Getränke Betriebsstätte Dodow. Frank Hermann Verbundene Kirchengemeinde Gammelin-Warsow/Parum Gottesdienste in unseren Kirchen 9. März, Weltgebetstag 10:00 Uhr Kirche Warsow, anschließend Probieren von Speisen aus Ägypten 16. März, Reminiszere 14:00 Uhr Pfarrhaus Gammelin 23. März, Okuli 14:00 Uhr Pfarrhaus Parum 30. März, Lätare 10:00 Uhr Pfarrhaus Kothendorf 6. April, Judika 14:00 Uhr Kirche Warsow Ordination/Einführung Pastorin Wiebke Langer Wir laden Sie herzlich zum Ordinationsgottesdienst von Pastorin Wiebke Langer ein. Wann: Uhrzeit: 14:00 Uhr Wo: Kirche Warsow Anschließend Kaffee und Kuchen. Die Kirchengemeinderäte Pastorin Maria Harder hat sich entschieden eine neue Pastorinnenstelle in Grevesmühlen anzutreten und wurde vom Bischof dazu berufen. Unter Pastoren ist es üblich nach ca. 10 Jahren einen Wechsel für sich und die Gemeinde zu vollziehen. Am stellte sich die Vikarin Wiebke Langer in einem Gottesdienst einer reichlich erschienenen Gemeinde in der Kirche in Warsow vor. Wer ist die neue Pastorin. Seit dem 1. September 2011 arbeitete Wiebke Langer als Vikarin in der Domgemeinde Güstrow. Dort hat sie sich eingebracht und das Kirchengemeindeleben als Vikarin erlebt. Sie hat zahlreiche Gottesdienste gehalten, Frauenkreise gestaltet und mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Dabei hatte sie zuerst einen solchen Beruf gar nicht im Visier. In Hamburg geboren, wuchs Wiebke Langer in der Nähe Münchens, und in Tremsbüttel. Nach einem freiwilligen sozialen Jahr begann sie Erziehungswissenschaft und später zusätzlich Theologie zu studieren. Ich wollte hinter das schauen, was mir in der Kirche erzählt wurde, sagt sie. Während eines Praktikums in einer Kirchengemeinde in Rendsburg spürte sie, dass sie die passende Tätigkeit für sich gefunden hatte. Gottesdienste halten und Menschen seelsorgerlich begleiten sei genau das, was sie gern tun wollte. Es ist aber mehr, als nur ein Beruf oder eine Profession, sagt Wiebke Langer. Ich bin gespannt, was ich mit der neuen Gemeinde baue und weiterführen werde. Ihre Predigt im Vorstellungsgottesdienst umfasste das Thema das geknickte Rohr aus dem Buch des Propheten Jesaja 42,1-4. Siehe, das ist mein Knecht Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen; er wird der Wahrheit gemäß das Recht kundtun. Er wird nicht ermatten und nicht niedersinken (Jesaja 42,1.3.4). In ihrer Predigt erinnerte sie uns daran, dass diese Zusage auch uns gilt. Gott schickt jemanden, der uns beisteht, wenn wir traurig sind, wenn wir wie ein geknicktes Rohr sind und sie machte uns Mut, dass auch wir dieser Knecht Gottes sein können. Einfach, indem wir einander achten und achtsam miteinander umgehen, so dass auch wir das geknickte Rohr nicht zerbrechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen. Im Anschluss an den Gottesdienst hatte die Gemeinde Zeit der angehenden Pastorin Fragen zu stellen. Dieses wurde auch angeregt genutzt. Danach trafen sich die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden Gammelin-Warsow und Parum, um ihr Votum zur Übernahme von Frau Wiebke Langer für ihre Kirchengemeinden abzugeben. Dieses fiel einstimmig aus und so wird sie die neue Pastorin für mindestens 3 Jahre. Die Ordination findet statt: Wann: 6. April 2014 Uhrzeit: 14:00 Uhr Wo: Kirche Warsow Sie sind herzlich eingeladen, die neue Pastorin kennenzulernen und bei ihrer Ordination mit Propst Dr. Siegert dabei zu sein. Anschließend laden wir Sie zum Verweilen und zu Gesprächen in der geheizten Kirche zu Kaffee und Kuchen ein. Die Kirchengemeinderäte Gammelin-Warsow und Parum Kirchgemeinde Vellahn-Pritzier März Estomihi 10:00 Vellahn, Winterkirche Freitag!!! 18:30 Melkof, Schloss, Weltgebetstag Invokavit 10:00 Pritzier, Winterkirche, Abendmahl Reminiszere 10:00 Vellahn, Winterkirche, Abendmahl Okuli 10:00 Warlitz, Heimatstube + Kamin 14:00 Melkof, Sakristei, Abendmahl Lätare 10:00 Vellahn, Winterkirche

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