~HEINE UN JVE RS!TAT DOS S ELDORF. Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion: Abt. 1.1 Tel.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "~HEINE UN JVE RS!TAT DOS S ELDORF. Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion: Abt. 1.1 Tel."

Transkript

1 Amtliche r ~HEINE UN JVE RS!TAT DOS S ELDORF Bekanntmachungen Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion: Abt. 1.1 Tel Nr.: 16/1999 Düsseldorf Seite 2 Festlegung des Überprüfungstermins gern. 4 der Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung in den Studiengängen Sport mit dem Abschluß der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen und für den Studiengang Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums vom 20. Juli 1999 Seite 3-16 Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 7. Juli 1999

2 Festlegung des Überprüfungstermins gern. 4 der Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung in den Studiengängen Sport mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen und für den Studiengang Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums vom 20. Juli 1998 Hiermit lege ich den Termin zur Feststellung der besonderen Eignung in den Studiengängen Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen und für den Studiengang Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums für das fest. Jahr 2000 Die Eignungsfeststellung in den Qualifikationsbereichen: Leichtathletik/Turnen Schwimmen Sportspiele erfolgt durch das Institut für Sportwissenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitätsstraße 1, Geb , Düsseldorf. Bewerbungsfrist für den Eignungstest: Die Bewerbung erfolgt beim Institut für Sportwissenschaft der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf auf dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular. Die Eignungsprüfung findet statt am im Institut für Sportwissenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Der genaue Zeitplan für die Überprüfung in den verschiedenen Sportarten wird spätestens 3 Wochen vor dem Überprüfungstermin durch Aushang am Institut für Sportwissenschaft bekanntgegeben. Düsseldorf, 27. August 1999 Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prof. Dr. Dlitt h.c. Gert Kaiser - 2 -

3 Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 7. Juli 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.August 1993 (GV. NW. S 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Juli 1997 (GV. NW. S 213), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die folgende Studienordnung erlassen: Inhalt 1. Allgemeines 1 Gliederung des Studiums der Mathematik, Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn 2 Aufbau des Studiums 3 Mindeststudienleistungen II. Aufbau des Mathematikstudiums 4 Aufbau des Grundstudiums 5 Aufbau des Hauptstudiums III. Übungen und Seminare 6 Übungen 7 Seminare IV. Studienorganisation 8 Studienberatung 9 Studienplan 10 Übergangsbestimmungen 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang 1: Anforderungen in den Nebenfächern für Studierende der Mathematik im Diplomstudiengang Anhang II: (a) Studienplan für das Grundstudium in Mathematik (Studiengang Diplom in Mathematik) (b) Empfehlungen für den Aufbau des Hauptstudiums - 3 -

4 I Allgemeines Die vorliegende Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Studienordnung beruht auf der Diplomprüfungsordnung (DPO) für Mathematik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 20. Juni (Die Kenntnis dieser Diplomprüfungsordnung wird im Folgenden vorausgesetzt.) 1 Gliederung des Studiums der Mathematik, Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Die vorliegende Studienordnung bezieht sich auf den Studiengang Diplommathematik (Hauptfachstudium). Außerdem kann man Mathematik im Bachelor-Studiengang Mathematik, als Nebenfach anderer Studiengänge, als ein Unterrichtsfach für das Lehramt SK II (mit SKI Zusatzprüfung) sowie als Promotionsfach studieren. Zugangsvoraussetzung: Voraussetzung für die Einschreibung im Studiengang Mathematik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist das Zeugnis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife. Näheres regelt die Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Studienbeginn: Das Studium soll im Regelfall in einem Wintersemester aufgenommen werden, da das Lehrangebot auf einen Beginn zu diesem Zeitpunkt ausgerichtet ist. Ein Studienbeginn in einem Sommersemester wird nicht ausgeschlossen. 2. Aufbau des Studiums 1. Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Die Studienordnung ist auf ein 2-jähriges Grundstudium ausgerichtet, so daß das anschließende Hauptstudium einen Studienabschluß innerhalb von 9 Semestern ermöglicht. Zum Studium gehört die Wahl eines Nebenfaches. Einzelheiten sind im Anhang I geregelt. Das Studium kann zum Zwecke der Promotion fortgesetzt werden. 2. Das Grundstudium wird durch die Diplom-Vorprüfung, und das Hauptstudium wird durch die Diplomprüfung in Mathematik abgeschlossen. Beide Prüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Einzelheiten der studienbegleitenden Prüfungen sowie die Möglichkeit eines Freiversuchs regelt die Prüfungsordnung. 3. Das Bestehen der Diplom-Vorprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu Seminaren des Hauptstudiums. Der Ausschuß für die Diplomprüfung in Mathematik kann in Sonderfällen Ausnahmen gestatten. 3. Mindeststudienleistungen Mindeststudienleistungen und Prüfungsanforderungen beim Grund- und Hauptstudium der Mathematik und die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen werden durch die DPO geregelt. Das Studium umfaßt 66 SWS Pflicht- und Wahlpflichtstunden im Grundstudium und 76 SWS Wahlpflichtstunden im Hauptstudium. Hinzu kommen 2 SWS Wahlpflichtstunden für ein Diplomanden- oder Oberseminar sowie Wahlveranstaltungen nach der Maßgabe, dass die Gesamtzahl von 160 SWS eingehalten wird

5 II. AUFBAU DES MATHEMATIKSTUDIUMS Zum Mathematikstudium gehören Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, (Pf, WPf), die in Vorlesungen (V), Übungen (Ü) und Seminaren (S) angeboten werden. Angegeben sind jeweils die vorgesehenen Semesterwochenstunden (SWS). 4. Aufbau des Grundstudiums (1) Vorlesungen und Übungen im ersten Studienjahr: Analysis 1 und II, Pf (V+Ü) 2 x (4+2) SWS Lineare Algebra 1 und II, Pf (V+Ü) 2 x (4+2) SWS Lehrveranstaltungen im Nebenfach gemäß Anhang 1, im zweiten Studienjahr: Analysis III und IV, Pf (V+Ü) 2 x (4+2) SWS Einführung in die Algebra, Pf (V+Ü) (4+2) SWS mindestens eine Vorlesung aus dem Bereich der Angewandten Mathematik: Einführung in die Stochastik oder Einführung in die Numerik, WPf (V+Ü) (4+2) SW Lehrveranstaltungen im Nebenfach gemäß Anhang 1. (2) Erforderliche Leistungsnachweise für die Zulassung zur Diplomvorprüfung sind: 1 Übungsschein zu Analysis 1 oder II, 1 Übungsschein zu Analysis III oder IV, (für die Fachprüfung Analysis); 2 Übungsscheine zu den Vorlesungen Lineare Algebra 1, Lineare Algebra II oder Einführung in die Algebra (für die Fachprüfung Algebra); 1 Übungsschein in der Angewandten Mathematik zu den Vorlesungen Einführung in die Stochastik oder Einführung in die Numerik oder zu einer weiterführenden Vorlesung der Angewandten Mathematik (für die Fachprüfung Angewandte Mathematik). In der Regel 2 Leistungsnachweise aus dem Nebenfach nach Maßgabe der speziellen Anforderungen im Nebenfach (für die Fachprüfung im Nebenfach). (3) Für den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums hat es sich als sinnvoll erwiesen, über (2) hinaus an den jeweils angebotenen Übungen zu allen Grundvorlesungen gemäß (1) teilzunehmen, da der Stoff Gegenstand der betreffenden Diplom-Vorprüfungen ist. Nur so entsteht die Vertrautheit mit den mathematischen Sachverhalten, die für das weitere Studium unerläßlich ist. (4) Einen Modell-Studienplan findet man im Anhang II. ( 5) Das Grundstudium wird durch die Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus je einer mündlichen Prüfung in 1. Analysis, 2. Algebra, 3. Angewandte Mathematik und 4. einer Prüfung im Nebenfach, die ebenfalls mündlich ist, sofern in Anhang 1 keine andere Regelung genannt ist. (Die Regelung ist abhängig von der Prüfungsform des Studiengangs, dem das jeweilige Nebenfach zugeordnet ist.) Die Prüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Einzelheiten, insbesondere der Prüfungsstoff, sind in der DPO für die Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung in Mathematik geregelt (vgl. 9-15, ebenso Anhang 1 der Studienordnung)

6 5. Aufbau des Hauptstudiums ( 1) Vorlesungen, Übungen und Seminare: Vorlesungen und jeweils dazu angebotene Übungen sind in den folgenden Bereichen zu besuchen: 1. Reine Mathematik, WPf (V+Ü) 3 x (4+2) SWS 2. Angewandte Mathematik, WPf (V+Ü) 3 x (4+2) SWS 3. Studienschwerpunkt, WPf (V+Ü,S) 18 SWS 4. Nebenfach (gemäß Anhang 1) In der Reinen Mathematik 1. und der Angewandten Mathematik 2. sind jeweils 3 vierstündige Vorlesungen des Hauptstudiums im Diplomstudiengang Mathematik zu hören, die zusammen von angemessenem Schwierigkeitsgrad sind. Im Studienschwerpunkt 3. eignet sich die oder der Studierende vertiefte Kenntnisse in einem Teilgebiet der Mathematik an. Hierzu rechnen auch Seminare, Oberseminare, angeleitete Arbeitsgemeinschaften oder Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Statistischen Labors angekündigt werden. Der Gesamtumfang des Studienschwerpunkts muß dem Inhalt von 3 mindestens vierstündigen Vorlesungen entsprechen. Die erforderlichen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden in der Regel als Studienschwerpunkte oder mehrsemestrige Zyklen angeboten, die rechtzeitig durch Informationsveranstaltungen der beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angekündigt und vorgestellt werden. Zu beachten ist der für die einzelnen mündlichen Prüfungen geforderte inhaltliche Zusammenhang der Veranstaltungen, siehe 5, Absatz (5) unten. Die Auswahl der Themen der Studienschwerpunkte obliegt den Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern. Es sind 2 Seminare (zu jeweils 2 SWS) aus obigen Bereichen zu besuchen. In der Regel besuchen die Studierenden mindestens ein Seminar in dem Gebiet, in dem die Schwerpunktbildung angestrebt wird. Nebenfach 4.: Lehrveranstaltungen gemäß Anhang I. (2) Erforderliche Leistungsnachweise für die Zulassung zur Diplomprüfung: 3 Übungsscheine zu begleitenden Übungen für Vorlesungen des Hauptstudiums des Diplom-Studienganges 2 Seminarscheine. Von den insgesamt 5 Scheinen zu Veranstaltungen der Mathematik muß mindestens einer aus der Reinen Mathematik und mindestens einer aus der Angewandten Mathematik sein. Wurde bei der Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung ein Übungsschein zu einer weiterführenden Vorlesung in der Angewandten Mathematik vorgelegt, so kann dieser zum Hauptdiplom nicht mehr vorgelegt werden. Für die Anmeldung zur ersten Fachprüfung in Mathematik oder zur Diplomarbeit sind mindestens 3 der 5 Leistungsnachweise erforderlich. 2 Leistungsnachweise aus dem Nebenfach gemäß Anhang I. (3) Für den erfolgreichen Abschluß des Mathematikstudiums hat es sich als sinnvoll erwiesen, über (2) hinaus an den jeweils angebotenen Übungen zu allen Vorlesungen, die gehört werden, teilzunehmen. Nur so entsteht die Vertrautheit mit den mathematischen Sachverhalten, die für das weitere Studium und für die mündlichen Prüfungen unerläßlich ist. Die Teilnahme an weiteren Seminaren zur Einarbeitung in das Gebiet der Diplomarbeit bzw. des Studienschwerpunktes wird nachdrücklich empfohlen. ( 4) Es wird empfohlen, im Laufe des Studiums Lehrveranstaltungen zu besuchen, die Kenntnisse im Programmieren und Vertrautheit im Umgang mit Rechnern vermitteln. (5) Das Hauptstudium wird durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Diplomprüfung besteht aus 1. der Diplomarbeit, 2. der mündlichen Prüfung, die 4 mündliche Fachprüfungen umfaßt

7 Prüfungsfächer der Fachprüfungen sind 1. Reine Mathematik, 2. Angewandte Mathematik, 3. Studienschwerpunkt, 4. Nebenfach. Die Fachprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Einzelheiten sowie die Möglichkeit eines Freiversuchs regelt die Prüfungsordnung. Gegenstände der Fachprüfungen 1. und 2. sind jeweils die Inhalte von 2 vierstündigen Vorlesungen, die in inhaltlichem Zusammenhang stehen, siehe 5(1). Im Studienschwerpunkt 3. werden Inhalte geprüft, die 3 vierstündigen Vorlesungen entsprechen sollen. (6) Das Thema der Diplomarbeit soll dem Studienschwerpunkt entstammen. Zur sachgerechten Vorbereitung ist es erforderlich, daß sich die Studierenden rechtzeitig, spätestens zwei Semester nach bestandener Diplom-Vorprüfung, von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin des Faches Mathematik über die endgültige Wahl des Studienschwerpunktes beraten lassen, auch im Hinblick auf Literatur, Methoden und Probleme. Einzelheiten sind in der Prüfungsordnung für die Diplom-Vorprüfung und Diplom-Prüfung in Mathematik geregelt (vgl , ebenso Anhang I der Studienordnung). III Übungen und Seminare Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen und Seminaren werden als Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen gefordert. Die Durchführung dieser Lehrveranstaltungen und die Vergabe von Leistungsnachweisen werden wie folgt geregelt: 6 Übungen ( 1) Übungen sind in der Regel zweistündige Begleitveranstaltungen zu vierstündigen Vorlesungen des Grund- oder Hauptstudiums in Mathematik. Sie finden unter der Verantwortung der oder des Lehrenden des Fachs Mathematik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt, die oder der die zugehörige Vorlesung hält (im Folgenden Dozentin oder Dozent genannt). Die Teilnahme an den Übungen und die selbständige Bearbeitung der dort gestellten Aufgaben tragen wesentlich zum Verständnis der Inhalte der zugehörigen Vorlesung bei und werden daher nachdrücklich empfohlen. (2) Übungen finden nach Möglichkeit und Bedarf in Gruppen statt. Die Verteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die einzelnen Übungsgruppen obliegt der Dozentin oder dem Dozenten und den Leiterinnen und Leitern der Übungsgruppen. Wünsche zur Teilnahme an einer bestimmten Gruppe werden berücksichtigt, soweit dies nicht zu wesentlichen Unterschieden in den Gruppengrößen führt. (3) Über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen stellt die Dozentin oder der Dozent eine Bescheinigung aus (Übungsschein). Sie bescheinigt eine individuell feststellbare Studienleistung. Die erfolgreiche Teilnahme wird hauptsächlich durch das Ergebnis einer mindestens zweistündigen Klausur bzw. Nachklausur nachgewiesen. Daneben können als Kriterien die Leistung bei der Bearbeitung der gestellten Übungsaufgaben und die Mitarbeit in den Übungsstunden herangezogen werden. Bei Übungen mit Programmieraufgaben kann die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme darüber hinaus von der Erfüllung von Mindestanforderungen bei der Bearbeitung der Programmieraufgaben abhängig gemacht werden. Bei Übungen zum Grundstudium muß bei der Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme und gegebenenfalls bei der Festlegung der Leistungsnote das Ergebnis der Klausur bzw. Nachklausur mindestens mit einem Gewicht von vier Fünfteln eingehen

8 (4) Jede Übungsteilnehmerin und jeder Übungsteilnehmer kann an Klausur und Nachklausur teilnehmen; bei Teilnahme an beiden Klausuren wird nur die besser beurteilte Arbeit gewertet. Für die Nachklausur ist ein Termin zu Beginn des folgenden Semesters anzusetzen. (5) Zu Beginn der Vorlesung legt die Dozentin oder der Dozent nach Rücksprache mit den Übungsteilnehmerinnen und Übungsteilnehmern die Form der Klausur, sowie die Gewichtung von Klausur, Leistung bei der regelmäßigen Aufgabenbearbeitung und Mitarbeit in den Übungsstunden fest, auf deren Grundlage über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen und gegebenenfalls über die Leistungsnote entschieden wird. Die Regelung ist den Übungsteilnehmerinnen und Übungsteilnehmern bekanntzugeben. Sie muß für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einheitlich sein. ( 6) Die Übungsscheine können benotet oder unbenotet sein. Sollten sie benotet werden, so ist dies den Übungsteilnehmerinnen und Übungsteilnehmern zu Beginn der zugehörigen Vorlesung bekanntzugeben. Die Leistungsnoten werden gemäß den Absätzen 3 bis 5 ermittelt. Die möglichen Leistungsnoten sind 1 =sehr gut, 2 =gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend. (7) In begründeten Ausnahmefällen können von den Absätzen 3 und 4 abweichende Regelungen für die Vergabe eines Übungsscheins getroffen werden. Die individuellen Anforderungen müssen dabei den in den Absätzen 3 bis 5 formulierten Anforderungen entsprechen. Die abweichenden Regelungen sind der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses für die Diplomprüfung in Mathematik mitzuteilen. 7 Seminare ( 1) Seminare sind in der Regel zweistündige Lehrveranstaltungen über ein Rahmenthema, das auf die Inhalte einer vierstündigen Vorlesung des Hauptstudiums aufbaut. Sie sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit geben, sich mit einer abgegrenzten mathematischen Fragestellung selbständig auseinanderzusetzen und darüber vorzutragen. Seminare finden unter der Verantwortung einer oder eines Lehrenden oder mehrerer Lehrender des Fachs Mathematik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt (im Folgenden mit "die Veranstalterinnen oder Veranstalter" bezeichnet). Die Zulassung zu einem Seminar setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums durch die bestandene Diplom-Vorprüfung voraus. (2) Für die Teilnahme an Seminaren ist die Anmeldung bei den Veranstalterinnen oder Veranstaltern erforderlich. Diese geben das Rahmenthema bekannt und setzen eine Anmeldefrist fest, in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters. Die Zulassung zum Seminar soll nur erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber an der zugehörigen Vorlesung einschließlich Übung, auf die das Seminar inhaltlich bezogen ist, mit Erfolg teilgenommen hat oder teilnimmt. (3) Die größtmögliche Teilnehmerzahl bei Seminaren und Proseminaren wird so festgesetzt, daß jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine Gesamtvortragszeit von mindestens einer vollen Sitzung (90 Minuten) zur Verfügung steht. (4) Die Veranstalterinnen oder Veranstalter legen nach Ablauf der Anmeldefrist die Themen für die einzelnen Vorträge fest und geben sie so rechtzeitig bekannt, daß den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine angemessene Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Die Veranstalterinnen und Veranstalter teilen jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer ein oder mehrere Themen für Vorträge des in Absatz 3 genannten Gesamtumfangs zu. Dabei werden Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Möglichkeit berücksichtigt. (5) Die Veranstalterinnen und Veranstalter können festlegen, dass die Vorbereitung in schriftlicher Form erfolgt und eine angemessene Auseinandersetzung mit dem Rahmenthema umfaßt. Einzelheiten sind den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn des Seminars bekanntzugeben

9 ( 6) Über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar stellen die Veranstalterinnen und die Veranstalter eine Bescheinigung aus (Seminarschein), welche die Bezeichnung der Veranstaltung und das Thema bzw. die Themen der übernommenen Vorträge enthält. Die Bescheinigung enthält keine Leistungsnote. Maßgebend für die Feststellung der erfolgreichen Teilnahme ist die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sowie eine mindestens als ausreichend beurteilte Gesamtleistung bei der Vorbereitung und Durchführung der übernommenen Vorträge. Wird die Vortragsleistung von den Veranstalterinnen oder Veranstaltern als nicht ausreichend beurteilt, so ist dies der oder dem Vortragenden unverzüglich mitzuteilen. IV Studienorganisation 8 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung( 82 (1), (2)UG). (2) Die studienbegleitende Fachberatung im Diplomstudiengang Mathematik erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch eine Studienfachberaterin oder einen Studienfachberater, die oder der vom Fach Mathematik benannt wird. (3) Eine Einführung in das Studium findet zu Beginn jedes Wintersemesters statt. ( 4) Die Dozentinnen und Dozenten informieren in regelmäßigen Veranstaltungen über die Studienschwerpunkte und Zyklen des Hauptstudiums. 9 Studienplan Auf der Grundlage der vorliegenden Studienordnung wurde ein Studienplan aufgestellt und dieser Studienordnung als Anhang beigefügt.(siehe Anlage II (a), (b)). Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn in einem Wintersemester ausgelegt. Der Studienplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums. 10 Übergangsbestimmungen Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Studierenden, auf die die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Mathematik vom 20. Juni 1996 (Amtliche Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 17/1996 vom ) Anwendung findet. Für alle anderen Studierenden gilt die Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluß Diplom vom Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluß Diplom vom außer Kraft. 10 bleibt unberührt

10 Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 15. Juni 1999 und des Senats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Düsseldorf, den Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf In Vertretung Prof. Dr. Detlev Riesner Prorektor

11 Anhang I Anforderungen in den Nebenfächern für Studierende der Mathematik im Diplomstudiengang Die Studienanforderungen (Umfang und Qualität) und Rahmenbedingungen für das Nebenfach sind in der DPO II, I2, I 7 und oben in 4, 5 vorgegeben. Die unterschiedliche Umsetzung in den einzelnen Fächern wird durch den folgenden Anhang geregelt. Analog zur Mathematik ist der Besuch von gegebenenfalls zu den benannten Vorlesungen angebotenen Übungen sinnvoll, da der Stoff Gegenstand der betreffenden Prüfungen ist. Ferner werden die nachfolgenden Ausführungen durch Aushänge des Diplomprüfungsausschusses für Mathematik ergänzt, in denen auch auf bestehende Wahlmöglichkeiten und Lehrveranstaltungen hingewiesen wird. 1.Informatik A. Grundstudium/ Diplom-Vorprüfung Im Grundstudium ist an den drei vierstündigen Vorlesungen Informatik I - III und den zugehörigen Übungen teilzunehmen. Die Übungsleistungsnachweise zu zwei der oben genannten Vorlesungen. Gegenstand der Fachprüfung ist der Inhalt der Vorlesungen Informatik I, Informatik II und Informatik III. B. Hauptstudium/ Diplomprüfung Im Hauptstudium des Nebenfaches Informatik ist an drei vierstündigen Vorlesungen mit den zugehörigen Übungen aus dem Hauptstudium in Informatik teilzunehmen. Eine dieser Vorlesungen mit Übungen kann durch andere Lehrveranstaltungen aus dem Hauptstudium in Informatik im Umfang von mindestens sechs Semesterwochenstunden ersetzt werden. Zwei Leistungsnachweise zu Übungen, Praktika oder Seminaren aus dem Hauptstudium des Nebenfaches Informatik. Gegenstand der Fachprüfung ist in der Regel der Inhalt von zwei dieser Vorlesungen oder äquivalenter Lehrveranstaltungen. 2. Wirtschaftswissenschaften Die Studenten müssen sich bei der Wahl des Nebenfaches "Wirtschaftswissenschaften" zu Beginn des Studiums für die Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder Volkswirtschaftslehre (VWL) entscheiden

12 A. Grundstudium/ Diplom-Vorprüfung Lehrveranstaltungen im Grundstudium (a) BWL Die Vorlesungen des Grundstudiums im Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre zum Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre, derzeit 14 SWS Vorlesungen+ 2 SWS Propädeutik (Rechnungswesen) (weitere Übungen bis zu 8 SWS werden empfohlen). (b) VWL Die Vorlesungen des Grundstudiums im Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre zum Fachgebiet Volkswirtschaftslehre, derzeit 12 SWS Vorlesungen+ 2 SWS Übungen (weitere Übungen bis 4 SWS werden empfohlen). Prüfungen: Gefordert wird die Fachprüfung zur BWL oder zur VWL aus der Diplomvorprüfung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Inhalte, Umfang und Durchführung der Prüfung sind in der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre geregelt. B. Hauptstudium/ Diplomprüfung Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (a) BWL Die Vorlesungen des Hauptstudiums im Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre zum Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, derzeit 12 SWS Vorlesungen+ 2 SWS Seminar. (b) VWL Die Vorlesungen des Hauptstudiums im Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre zum Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, derzeit 14 SWS Vorlesungen + 2 SWS Seminar Prüfungen: Abzulegen sind die Fachprüfung zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre oder zur Allgemeinen Volkswirtschaftslehre gemäß den Bestimmungen über die Diplomprüfung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Inhalte, Umfang und Durchführung der Prüfung sind in letzterer Prüfungsordnung geregelt. Zur Diplomvorprüfung 1 Leistungsnachweis, und zwar zur Propädeutik-Veranstaltung über das Rechnungswesen (empfohlen bei Wahl der Fachrichtung BWL) oder zur Übung über Mikro- oder Makroökonomie (empfohlen bei Wahl der Fachrichtung VWL). Zur Diplomprüfung 1 Seminarschein zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre oder zur Allgemeinen Volkswirtschaftslehre je nach der gewählten Fachrichtung BWL oder VWL. Da diese Seminarscheine sich auf Lehrveranstaltungen beziehen, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, werden sie als gleichwertig mit zwei Leistungsnachweisen anerkannt. Hinweis: Die Anmeldungen zu den schriftlichen Prüfungen in BWL und VWL müssen über das Akademische Prüfungsamt der WiWi-Fakultät (Geb , Ebene 04, Raum 44) laufen. Die dort vorgeschriebenen Anmeldetermine und Prüfungszeiträume sind zu beachten

13 3. Physik A. Grundstudium / Diplom-Vorprüfung Gegenstand der Fachprüfung sind die Vorlesungen 1. Experimentalphysik 1 und II 2. Theoretische Mechanik oder Elektrodynamik 1. Physikalisches Praktikum für Mathematiker 2. Ein Übungsschein zu Theoretische Mechanik oder Elektrodynamik B. Hauptstudium/ Diplomprüfung Zum Hauptstudium im Nebenfach Physik gehören Lehrveranstaltungen im Umfang von drei vierstündigen Vorlesungen. Gegenstand der Fachprüfung sind zwei dieser Vorlesungen, die in inhaltlichem Zusammenhang stehen und die nicht schon in der Vordiplomprüfung gewählt wurden. Zwei Leistungsnachweise (Übungen, Praktika oder Seminare), die nicht schon für die Vordiplomprüfung vorgelegt wurden. 4. Psychologie A. Grundstudium/ Diplom-Vorprüfung Gegenstand des Grundstudiums sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 SWS. Die Fachprüfung umfaßt Vorlesungen im Umfang von 10 SWS, die im inhaltlichen Zusammenhang stehen. Die Lehrveranstaltungen sind aus den folgenden Bereichen zu wählen: a) Nach Wahl mindestens 5 Veranstaltungen im Umfang von jeweils mindestens 2 SWS (insgesamt mindestens 16 SWS) aus den Prüfungsfächern Methodenlehre, Allgemeine Psychologie, Differentielle Psychologie und Entwicklungspsychologie mit Ausnahme der Experimentellen Praktika. b) Experimentalpsychologische Übungen für Nebenfachstudenten im Umfang von 4 SWS. Jeweils ein Leistungsnachweis zu der Veranstaltung b) und zu einer der 5 Veranstaltungen aus a)

14 B. Hauptstudium/ Diplomprüfung Nach Wahl mindestens 5 Veranstaltung im Umfang von jeweils mindestens 2 SWS aus den Prüfungsfächern im Hauptstudium des Diplomstudiengangs Psychologie mit Ausnahme der Bereiche Klinische Psychologie und Diagnostik, die zusammen mindestens 12 SWS umfassen. Gegenstand der Fachprüfung sind Vorlesungen im Umfang von 8 SWS, die im inhaltlichen Zusammenhang stehen. Jeweils ein Leistungsnachweis zu zwei der 5 zu besuchenden Veranstaltungen. 5. Biologie A. Grundstudium / Diplomvorprüfung Die Studierenden sollen im Grundstudium die Grundlagen des _Faches Biologie kennenlernen. Aus den nachfolgend aufgeführten Vorlesungen sind mindestens 14 SWS auszuwählen. Es wird empfohlen, zunächst jeweils eine Grundvorlesung (*) aus den drei Teilbereichen des Studienangebotes in Biologie auszuwählen und dann dem Interesse folgend sich auf einen der drei Teilbereiche zu konzentrieren. Aus diesem Studienschwerpunkt sollte auch die praktische Übung ( 4 SWS) gewählt werden, für die ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. Vorlesungen: a) Allgemeine Biologie Grundlagen der Genetik 1 und II* Biochemische und biophysikalische Grundlagen Einführung in die Mikrobiologie 1 und II b) Biologie der Pflanzen Allgemeine Botanik und Einführung in das Pflanzenreich* Einführung in die Pflanzenphysiologie c) Zoologie Allgemeine Zoologie* Überblick über die Stämme des Tierreiches Einführung in die Stoffwechselphysiologie Einführung in die Neurobiologie 3 sws 4SWS 3 sws 4SWS 3 sws 2SWS 3 sws 1,5 sws 1,5 sws a) Allgemeine Biologie Grundübung in Genetik (4 SWS) Voraussetzung: Besuch der Vorlesungen "Grundlagen der Genetik 1 und II" Einführung in die Mikrobiologie Voraussetzung: Besuch der Vorlesungen "Einführung in die Mikrobiologie 1 und II"

15 b) Biologie der Pflanzen Grundübung in Botanik (4 SWS) Voraussetzung: Besuch der Vorlesung "Allgemeine Botanik und Einführung in das Pflanzenreich" Grundübung in Pflanzenphysiologie ( 4 SWS) Voraussetzung: Besuch der Vorlesung "Einführung in die Pflanzenphysiologie" c) Zoologie Grundübung in Zoologie (5 SWS) Voraussetzung: Besuch der Vorlesungen "Allgemeine Zoologie", "Überblick über die Stämme des Tierreiches", Einführung in die Stoffwechselphysiologie" und "Einführung in die Neurobiologie" Gegenstand der Fachprüfung sind die im Schwerpunktbereich besuchten Lehrveranstaltungen. B. Hauptstudium/ Diplomprüfung Der Studienumfang des Hauptstudiums beträgt mindestens 10 SWS. Darin enthalten ist eine praktische Übung mit insgesamt mindestens 4 SWS, für die ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. Im Hauptstudium sollten sich die Studierenden auf einen Teilbereich der Biologie konzentrieren und die dort angebotenen Veranstaltungen für Fortgeschrittene besuchen. Entsprechend der Vielfalt des Angebots kann kein Musterstudiengang angeboten werden. Stattdessen wird den Studierenden dringend empfohlen, sich vor Eintritt in das Hauptstudium von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Biologie beraten zu lassen, in Absprache mit ihr oder ihm das Hauptstudium zu planen und dies mit der oder dem Vorsitzenden des Diplomprüfungsausschusses Mathematik abzustimmen. Ein Leistungsnachweis zu einer praktischen Übung mit insgesamt mindestens 4 SWS in dem ausgewählten Teilbereich. Gegenstand der Fachprüfung sind die Inhalte der besuchten Lehrveranstaltungen. 6. Chemie A. Grundstudium / Diplom-Vorprüfung Gegenstand der Fachprüfung ist der Inhalt von drei vierstündigen Vorlesungen. Es ist je eine Vorlesung aus den Fächern Anorganische Chemie (AC), Organische Chemie (OC) und Physikalische Chemie (PC) des Grundstudiums zu wählen. Anstelle von sonst üblichen Übungen, die in der Chemie nicht zwingend angeboten werden, ist an einem Lehramtspraktikum für OC oder AC teilzunehmen. Zu erbringen sind ein Leistungsnachweis zum Praktikum OC oder AC und ein Leistungsnachweis zu einer der Vorlesungen

16 B. Hauptstudium/ Diplomprüfung Zum Hauptstudium im Nebenfach Chemie gehören Lehrveranstaltungen im Umfang von drei vierstündigen Vorlesungen, die nicht Gegenstand der Diplom-Vorprüfung waren. Gewählt werden können Lehrveranstaltungen aus den Bereichen AC, OC oder PC mit der Maßgabe, daß mindestens zwei angegebene Bereiche abgedeckt werden. Anstelle einer Vorlesung kann auch ein Praktikum besucht werden. Empfehlenswert ist das Praktikum II (AC) oder das Praktikum III (OC) für Lehramtskandidaten. Gegenstand der Fachprüfung ist in der Regel der Inhalt von zwei vierstündigen Vorlesungen des Hauptstudiums, die im inhaltlichen Zusammenhang stehen. Zwei Leistungsnachweise zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. 7. Weitere Nebenfächer Gemäß DPO 3( 4) kann der Diplomprüfungsausschuß jedes andere Fach, das an der HHU Düsseldorf vertreten ist und mathematische Methoden benutzt, auf schriftlichen Antrag als Nebenfach zulassen

Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999

Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999 Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. l des Gesetzes über die Universitäten

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

Amtliche Bekanntrnachungen_

Amtliche Bekanntrnachungen_ Amtliche Bekanntrnachungen_ der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf HERAUSGEBER: DER REKTOR DER HEINRI~H-HEINE:UNIVERSITÄT DÜSSELDORF REDAKTION: ABT.1.1, FERNRUF 3-47 01 Nr. 5/1993 Düsseldorf, den 17

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik

Mehr

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden. VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen. L-1931-1-006 Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 125), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 [ *] (KMBl 1983

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM)

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) 1 von 8 06.01.2008 22:01 Start > Studium und Lehre > Studienordnungen WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr.

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

für den Diplomstudiengang Mathematik

für den Diplomstudiengang Mathematik Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde die folgende Ordnung angezeigt. Sie ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik

Mehr

Informationen. für Diplomstudiengang PHYSIK

Informationen. für Diplomstudiengang PHYSIK Informationen für Diplomstudiengang PHYSIK Allgemeine Informationen für Diplomstudiengang Physik Bearbeitung: D. Subally-Haupt (E-mail: subally@physik@uni-freiburg.de) Stand: August 2010-1 / 7 - Impressum:

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) bereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO Wirtschaftsmathematik)

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25. - 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11.

Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. März 2004 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan) Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom

Mehr

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen Studienordnung Ozeanographie Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplom-Studienganges Ozeanographie

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Neufassung der Studienordnung für den Diplomstudiengang. Biochemie/Molekularbiologie an der Universität Hamburg

Neufassung der Studienordnung für den Diplomstudiengang. Biochemie/Molekularbiologie an der Universität Hamburg Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie/Molekularbiologie an der Universität Hamburg Vom 26. Mai 1998 Der Behörde für Wissenschaft und Forschung wurde am 12. Oktober 1998 die auf Grund des 97

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.

Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7. 1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11,

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Modulkatalog: Kernbereich des Schwerpunktfachs Physik

Modulkatalog: Kernbereich des Schwerpunktfachs Physik Die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät 7 der Universität des Saarlandes Fachrichtung Physik Modulkatalog: Kernbereich des Schwerpunktfachs Physik Fassung vom 12. August 2015 auf Grundlage der Prüfungs-

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Im Bachelorstudiengang Mathematik wird besonderer Wert auf eine solide mathematische Grundausbildung gelegt, die die grundlegenden Kenntnisse

Mehr

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,

Mehr

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 (GVBl S. 740, zuletzt geändert durch 18 des

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.

Mehr

Dritte Änderung der Studien- und Prüfungsordnung

Dritte Änderung der Studien- und Prüfungsordnung Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I Dritte Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident der Humboldt-Universität

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997 Im folgenden wird - ohne Gewähr - die vom Fachbereichsrat beschlossene und im amtlichen Mitteilungsblatt der TUB Nr. 9/97 vom 5.8.97 veröffentlichte Studienordnung unter Berücksichtigung der Änderungen

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21. September 1998 mit Änderungen

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Satzung vom zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität Dresden vom

Satzung vom zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität Dresden vom Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Satzung vom 10.12.2007 zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

B.A. Philosophie Kernfach

B.A. Philosophie Kernfach Institut für Philosophie, Universität Bonn B.A. Philosophie Kernfach Leitfaden für Studierende 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines zum Studiengang B.A. Philosophie Kernfach... 3 II. Modulaufbau im Kernfach

Mehr

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt STUDIENORDNUNG für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität - Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I Vom 9. September 1996 Aufgrund des

Mehr

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung. Studienordnung Mediengestaltung für den Studiengang Mediengestaltung mit dem Abschluss "Diplom-Mediengestalter" Alle im Internet bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Sie sind nicht als die

Mehr

Amtliche Mitteilungen 54/2012

Amtliche Mitteilungen 54/2012 AM 54/2012 Amtliche Mitteilungen 54/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität vom 30.

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15.07.2015 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen.

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen. Studienordnung für den Studiengang Englisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17. Februar 1999 Aufgrund des

Mehr

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig

Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig Universität Leipzig November 1993 Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut (geringfügige Änderungen im Studienablauf sind eingearbeitet, 24.4.97) Studienordnung für den Diplomstudiengang

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik Vom 26. Februar 2016 Aufgrund von 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10. Dezember 2008

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 12. August

Mehr

- PDF-Service

- PDF-Service www.biotechnologie.de - PDF-Service www.biotechnologie.de - PDF-Service Table of Contents Biotechnologie...1 Allgemeines...1 Bachelor-Studiengang...1 Master-Studiengang...2 Hintergrund...2 i Biotechnologie

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 166 28.08.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung über das Auslaufen der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF) Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen 9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014

Mehr

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

GRIECHISCHE PHILOLOGIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester

Mehr

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig - 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5 und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Universität Augsburg vom 5. März 2003

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Universität Augsburg vom 5. März 2003 Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Universität Augsburg vom 5. März 2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Einführung in das Studium an der Fakultät für Physik und Astronomie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Einführung in das Studium an der Fakultät für Physik und Astronomie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Einführung in das Studium an der Fakultät für Physik und Astronomie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Einführung in das Physikstudium in Heidelberg 1 Inhalt Die Fakultätsstruktur Das Physikstudium

Mehr

10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus I N H A L T

10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus I N H A L T 10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 22.05.2000 I N H A L T Seite 1. Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 2 des Studienganges Bauingenieurwesen der Brandenburgischen Technischen Universität

Mehr

Inhaltsübersicht. I. Allgemeines II. Struktur des Studiengangs III. Grundstudium IV. Hauptstudium V. Wechsel des Studiengangs. I.

Inhaltsübersicht. I. Allgemeines II. Struktur des Studiengangs III. Grundstudium IV. Hauptstudium V. Wechsel des Studiengangs. I. Studienordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für das Studienfach Mathematik mit dem Abschluss Diplom vom 7.07.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 des Gesetzes

Mehr

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf Fassung 17. 5. 2005 Aufgrund des 2

Mehr

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Fassung nach der Sitzung der Kommission für das Aufbaustudium Informatik vom 11. Januar 2000 Studienordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen

Mehr

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft und Spezielle Wirtschafslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität

Mehr