Anhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568)

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1 Anhörung des Energieausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines BüGembeteilG M-V (Drucksache 6/4568) Schwerin, 20. Januar

2 Kurzvorstellung BDEW-Landesgruppe Norddeutschland Abb.: Anzahl Mitglieder / Bundesland Landesgruppe Norddeutschland in Zahlen 321 Mitgliedsunternehmen in den fünf norddeutschen Ländern Breite Abdeckung aller Größenklassen von Versorgungsunternehmen der Energie- und Wasserbranche inkl. Erneuerbarer Energien Landesgeschäftsstelle mit 10 Mitarbeitern in Hamburg Fachgremien Landesgruppe Norddeutschland Energie- und wasserfachliche Gremienarbeit in 22 Landesausschüssen Rund 180 Mitglieder aktiv an Meinungsbildung in Gremien beteiligt BDEW-Stellungnahme: Beteiligung regionaler EVU und BDEW-Bundesebene (u.a. FA Erneuerbare Energien) Seite 2

3 Allgemeines

4 Allgemeines Grundsätzliche Einordnung des Gesetzesvorhabens durch den BDEW Risiken und daraus folgende Wettbewerbsnachteile überwiegen BüGembeteilG M-V + - Grundsätzlich: Politische Flankierung zur Erreichung der Ziele der Energiewende in M-V Lokale Akzeptanz wichtiger Faktor auch und gerade für Vorhabenträger im Wettbewerb um Flächen Stärkung regionaler Teilhabe Starke einseitige Verlagerung von Projektrisiken und zusätzlichen Kosten auf Vorhabenträger Rechtliche Einschränkung etablierter Beteiligungsformen im Markt Hoher bürokratischer Aufwand, Abwicklung z. T. im Widerspruch zu Projektrealität Finanzierungsrisiken schwächen den Standort M-V bei EE-Ausschreibungen

5 Rechtlicher Rahmen

6 Rechtlicher Rahmen (1/2) a) Grundsätzliche rechtliche Bedenken Grundgesetzkonformität fraglich zu 12 GG (Berufsausübungsfreiheit vs. vorgegebene Gesellschaftsform) und 14 GG (Eigentumsschutz vs. verpflichtende Offerte) mit Widersprüchen Sonderabgabenstatus mit Bezug zu ÖR Naturalverpflichtung schafft ggf. Präzedenzfall für eine Vielzahl von Infrastrukturvorhaben b) Detailregelungen mit zusätzlichen Projektrisiken u.a. Bestimmung der Anspruchsberechtigung geographische Abgrenzung hinsichtlich Datenschutz, Haftungsrisiken und empfundener Diskriminierung problematisch Gesetzliche Kaufpreisermittlung Kosten- statt marktpreisorientierte Ermittlung abzgl. marktuntypisch erhöhter Kostenanteile schmälert Investrendite, Risiken vorrangig beim Vorhabenträger

7 Rechtlicher Rahmen (2/2) b) Detailregelungen mit zusätzlichen Projektrisiken u.a. Kompliziertes Abgabenmodell Hoher Aufwand und planerische Risiken, einfaches Modell wäre vorzuziehen (ABER: grundsätzlicher negativer Einfluss auf Wirtschaftlichkeit würde bleiben) Direkte Beteiligung kommunaler EVU erschwert diese fallen aufgrund der Einschränkung bzgl. der Beteiligungsmöglichkeiten als verlässliche lokale Partner ggf. aus, sollte im Falle der Verabschiedung des Gesetzes ermöglicht werden

8 Akzeptanz

9 Akzeptanz a) Gesetzesziel der Akzeptanzförderung wird nicht erreicht Fokus auf direkte Bürgerbeteiligung (Rendite-Risiko-) Überprivilegierung von Personen mit frei verfügbarem Anlagekapital, wirkt ggf. Akzeptanzziel entgegen Fokus auf monetäre Akzeptanz als Kompensationsleistung keine ausreichenden Regelungen zur frühen und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung b) Detailregelungen mit zusätzlichen Projektrisiken Beschränkung der akzeptanzfördernden Beteiligungsformen Vorgabe spezifischer Formen widerspricht individuellen Projektsituationen vor Ort Vielfalt durch Freiwilligkeit erhalten oder Generalklausel implementieren

10 Administrativer und finanzieller Aufwand

11 Administrativer und finanzieller Aufwand Beteiligungsfahrplan nicht ausreichend flexibel bzw. im Widerspruch zur Projektpraxis Mögliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden zu spätem Zeitpunkt Gutachten, dingliche Sicherung, Prospekterstellung etc. mit z. T. jahrelangem Vorlauf ohne Klarheit über tatsächliche Beteiligung: Frage des Aufwandes z. B. der Haftung bei ausbleibendem Interesse / Unterzeichnung zu klären Operative Entscheidungen des Vorhabenträgers ggf. verzögert abhängig von Gesellschaftervertrag können zunächst bei operativen Entscheidungen kommunale Gremien einzubeziehen sein, abzusicherndes Risiko bei Kreditfinanzierung

12 Beteiligungsform / Rendite

13 Beteiligungsform / Rendite a) Definierte Instrumente erzeugen als Projektrisiken Gesellschaftsrechtliche Beteiligung gem. 4 Einseitige Erhöhung von Projektrisiken ohne wettbewerbliche Flexibilität Ausgleichsabgabe gem. 11 senkt Wirtschaftlichkeit ohne Kapitalzufluss Sparprodukt gem. 12 Komplex, Projektrisiken nicht eingepreist, Anspruchsberechtigung für Beteiligung bleibt bestehen Freistellungsklausel gem. 10 entfaltet als rein additive Offerte keine Wirkung, echte Freistellung wäre zielführender b) Bewährte Beteiligungsmöglichkeiten bisher nicht gewürdigt Lokale Stromtarife und -boni für alle betroffenen Bürger vor Ort Realteilung von Projekten mit kommunaler Betreibergesellschaft Energiegenossenschaften unter Beteiligung von Gemeinden

14 Zusammenfassende Bewertung

15 Zusammenfassende Bewertung Akzeptanz von Windenergieprojekten und ggf. auch Beteiligungsoptionen sollten gefördert werden das Gesetz dient dem jedoch nicht, Ziele der Energiewende werden durch zusätzliche Projektrisiken bzw. ausbleibende Investitionen gefährdet Der BDEW spricht sich daher gegen das Gesetz in der vorliegenden Form aus beim Festhalten am Gesetzesvorhaben wäre eine stärkere Orientierung an Markt und Wettbewerb anzuregen, um den Zielen der Energiewende nicht zu widersprechen: Vielfalt des Marktes erhalten Projektindividuelle Beteiligungsformen auf Basis von Freiwilligkeit oder Generalklauseln erhalten Bürokratischen Aufwand begrenzen / Kosteneffizienz erhalten Projektrisiken fair verteilen Anspruchsvoraussetzungen transparent und einfach definieren, an Projektrealität orientieren Keine Überprivilegierung einer Beteiligung, realistisches Rendite-Risiko-Verhältnis

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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