Allgemeines Verwaltungsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeines Verwaltungsrecht"

Transkript

1 AVR 19 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1

2 Monopole 37 2

3 Monopole 37 Begriff Ein staatliches Monopol liegt vor, wenn der Staat das Recht hat, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit unter Ausschluss aller anderen Personen auszuüben oder durch Dritte ausüben zu lassen. Arten 1. Unterscheidung nach rechtlicher Grundlage a) Rechtliches Monopol i. Unmittelbar rechtliches Monopol ii. Mittelbar rechtliches Monopol b) Faktisches Monopol 2. Unterscheidung nach Zielsetzung a) Infrastrukturmonopol b) Polizeimonopol c) Sozialmonopol 3

4 Wirtschaftsverfassung 37 Art. 27 Wirtschaftsfreiheit 1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. 2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. Art. 94 BV Grundsätze der Wirtschaftsordnung 1 Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. 4 Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind. 4

5 Monopole 37 Beispiele Die bundesgerichtliche Rechtsprechung erachtet ein (faktisches) Plakatmonopol auf öffentlichem Grund für zulässig (BGE 128 I 3 E. 3e/cc, 125 I 209 E. 10 [= Pra 2000 Nr. 149]). Die Regelung des Plakatanschlags verfolgt ein legitimes öffentliches Interesse und ist unerlässlich, um die Verkehrssicherheit und den Schutz der Orts- und Landschaftsbilder zu gewährleisten (BGE 125 I 209 E. 10c [= Pra 2000 Nr. 149], 100 I a 445 E. 5 b; 60 I 271), selbst wenn es zu fiskalischen Zwecken genutzt wird und die diesbezügliche Tätigkeit Mehreinnahmen bringt (BGE 125 I 209 E. 10c [= Pra 2000 Nr. 149]) Die jüngere Rechtsprechung vollzog eine Praxisänderung bezüglich der Zulässigkeit eines rechtlichen Plakatmonopols, soweit es privaten Grund erfasst: Ein solches Monopol bildet einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Bezüglich Privatgrund genügt eine Bewilligungspflicht, verbunden mit entsprechenden Sachnormen, zur Durchsetzung der massgeblichen öffentlichen Interessen (BGE 128 I 3 E. 3e/cc, 128 I 295 E. 8b/cc; BGer vom 5. Juli 2006, 1P.84/2006, E. 3.2) Ebenso erweist sich das gestützt auf Art. 5 Abs. 1 LG sowie zwei Konkordaten erlassene Lotteriemonopol, nach welchem die Zulassungsbewilligungen grundsätzlich allein der Swisslos bzw. der Loterie Romande erteilt wird, verfassungsrechtlich ohne Weiteres als zulässig (Bekämpfung der Spielsucht, Schutz vor Gefahren unlauterer Machenschaften etc.; BGer vom 17. Jan. 2012, 2C_859/2010, E. 4; siehe auch BGE 135 II 338 ff.) 5

6 Monopole (Praxis) 37 Beispiele Bestehen in folgenden Bereichen Monopole? Wenn ja, welche? Sind sie zulässig? 1. Mobilfunk 2. Gebäudeversicherung 3. Kehrrichtabfuhr 6

7 Monopole (Praxis) 37 Beispiele 4. Lotterien: Die Bewilligung zur Durchführung von Lotterien liegt in der Kompetenz der Kantone (vgl. Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten [SR ]; Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005). Swisslos wurde von den Kantonen der Deutschschweiz und vom Kanton Tessin beauftragt, in ihrem Gebiet so genannte Grosslotterien durchzuführen (Swiss Lotto, Euro Millions). Der Reingewinn aus diesen interkantonal vertriebenen Grosslotterien kommt wohltätigen Projekten in den Bereichen Kultur, Sport, Natur und Soziales zugute (vgl. BGer, Urteil 2A.32/2003 vom 4. August 2003, in: ZBl 2003, 593 ff.). 7

8 Monopole (Praxis) 37 Beispiele "Insbesondere erscheinen die Bedenken, welche der Regierungsrat bezüglich einer Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Lotterieunternehmen hegt, keineswegs unbegründet: Die Zulassung von Konkurrenten hat unweigerlich einen Wettbewerb um Marktanteile zur Folge. Damit verbunden ist nicht nur die Gefahr, dass vermehrt Mittel für Werbemassnahmen eingesetzt werden, womit weniger Geld für gemeinnützige Werke zur Verfügung stünde, sondern darüber hinaus, dass das Auftreten am Markt aggressiver wird und die Bevölkerung mit immer neuen Ideen und Verlockungen zu Lotterieeinsätzen bewegt werden soll. Auch wenn die Beschwerdeführerin bereits heute bestrebt ist, mit neuen attraktiven Spielen das Interesse des Publikums zu erhalten oder gar zu steigern, sind mit einer Konkurrenzsituation neue Gefahren verbunden" (Urteil 2A.32/ 2003, ZBl 2003, 593 ff. E. 4.3) 8

9 Monopole (Praxis) 37 Beispiele "Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es demnach Sache jedes Mitgliedstaats, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind" (EuGH Rs. C-46/08, Urteil vom 8. September 2010, N 46) 9

10 Konzessionen 38 10

11 Konzessionen Begriff Verleihung des Rechts zur Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit oder zur Sondernutzung einer öffentlichen Sache. 2. Rechtsnatur Mitwirkungsbedürftige Verfügung oder verwaltungsrechtlicher Vertrag oder gemischter Rechtsakt 3. Einräumung eines wohlerworbenen Rechts 4. Anspruch auf Erteilung der Konzession? 5. Pflichten des Konzessionärs Ausübungspflicht, Abgabepflicht, weitere Pflichten 6. Beendigung und Übertragbarkeit Ablauf, Rückkauf, Verwirkung, Verzicht, Enteignung Übertragung (eingeschränkt, vgl. BGE 132 II 485 ff.) 7. Verfahren Ausschreibung (Kantone, vgl. Art. 2 Abs. 7 BGBM) 11

12 Konzessionen 38 Beispiele Der Bund hat das ausschliessliche Recht, Reisende mit regelmässigen und gewerbsmässigen Fahrten zu befördern, soweit dieses Recht nicht durch andere Erlasse oder völkerrechtliche Verträge eingeschränkt ist (Art. 4 PBG). Er kann Unternehmen für die gewerbsmässige Beförderung von Reisenden mit regelmässigen Fahrten Personenbeförderungskonzessionen erteilen (BGer vom 24. April 2012, 2C_43/2012, E. 2.1) Für den Bau einer unterirdischen Parkierungsanlage ist eine Konzession notwendig (BGer vom 16. Okt. 2012, 2C_198/2012, E. 3.1), ebenso für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (Funkkonzession; BGE 132 II 485 ff.; BVGE 2008/42 E. 5) Der Seeuferweg entlang des Zürichsees in Form einer 284 Meter langen, 2,8 Meter breiten und im Abstand von 15 Metern auf Pfählen fundierten Stahlkonstruktion mit bogenförmigem, mehrfach geknicktem Verlauf bedarf einer wasserrechtlichen Konzession (BGer vom 7. Sept. 2012, 1C_86/2012), ebenso die Nutzung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel ( Etzelwerkkonzession ; BGer vom 30. Aug. 2012, 2C_258/2011) Zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielbank bedarf es einer Standortund einer Betriebskonzession. Die Spielbankenkonzession dient der Verleihung des Rechts zur Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit, nämlich zum Betrieb einer Spielbank (Art. 106 Abs. 2 BV, BGer vom 28. Juli 2008, 2C_61/2008, E. 1.1; BVGer vom 14. April 2009, A-1543/2006, E ) 12

13 Konzessionen 38 Wohlerworbene Rechte Durch die Erteilung einer Monopol- oder Sondernutzungskonzession wird ein wohlerworbenes Recht begründet, dessen wesentlicher Gehalt aus Gründen des Vertrauensschutzes unwiderruflich und gesetzesbeständig ist und unter dem Schutz der Eigentumsgarantie steht, sofern von diesem Recht Gebrauch gemacht worden ist. Das bedeutet, dass die Substanz des Rechts nur auf dem Weg der formellen Enteignung und gegen Entschädigung entzogen oder beschränkt werden kann, wobei umstritten ist, was zur Substanz eines wohlerworbenen Rechts gehört Eine massvolle Erhöhung der Mindestabflussmenge erachtet das Bundesgericht noch nicht als einen Eingriff in die Substanz oder Wesensgehalt des wohlerworbenen Rechts auf Wassernutzung, sofern sie vom technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Standpunkt aus für den Werkeigentümer zumutbar bzw. wirtschaftlich tragbar sind und der Umwelt, insbesondere der Fischerei, in materieller und ideeller Hinsicht nachweisbar einen entsprechenden Gewinn bringen. Dabei wird im Allgemeinen ein Mindererlös bzw. eine Minderproduktion von 5 bis ca. 10 % noch als wirtschaftlich tragbar betrachtet 13

14 Wohlerworbene Rechte 38 Beispiele Im Laufe der Jahre wurde den Nordostschweizerischen Kraftwerken (NOK) die Konzession für die Nutzung der Wasserkraft an einer bestimmten Strecke des Vorderrheins erteilt legte die Regierung des Kantons Graubünden die Restwassermengen fest. Nach dem aus wirtschaftlichen Gründen verzögerten Beginn der Bauarbeiten an der Kraftwerkzentrale im Jahre 1979 beschloss die Regierung abzuklären, ob die Restwassermengen gestützt auf das inzwischen in Kraft getretene Bundesgesetz über die Fischerei (FG) vom 14. Dezember 1973 (heute ersetzt durch das Bundesgesetz über die Fischerei (BFG) vom 21. Juni 1991 [SR 923.0]) neu festzusetzen seien. Die NOK sahen darin eine Verletzung der ihr durch die Wasserrechtskonzession eingeräumten wohlerworbenen Rechte. Das Bundesgericht hielt die Durchführung eines Bewilligungsverfahrens nach Art. 24 FG für zulässig, weil das Gesetz zur Hauptsache Regeln enthalte, deren Anwendung keinen Eingriff in die Substanz wohlerworbener Rechte zur Folge habe. Massnahmen zum Schutz von Wassertieren dürften jedoch nicht nach Art. 25 FG, sondern nur im engeren Rahmen des Art. 26 FG angeordnet werden (BGE 107 Ib 140 ff.) 14

15 Wohlerworbene Rechte 38 Beispiele Die Misoxer Kraftwerke (MKW) AG erhielten in den Jahren 1953/1956 mehrere Konzessionen für die Wasserkraftnutzung der Moesa und verschiedener Seitenbäche. Die Staustufe Curciusa wurde jedoch vorläufig nicht verwirklicht. Ende der 80er Jahre entschloss sich die MKW AG zu einer Projektänderung. Anstelle des ursprünglich vorgesehenen Gravitationswerkes sollte ein Saison-Speicherwerk (zur Umwandlung von Sommerenergie in Winterstrom) mit einer von 27,6 auf 60 Mio. m3 erhöhten Speicherkapazität realisiert werden. Die zuständigen Behörden bewilligten in der Folge auch das neue Konzept. Verschiedene Naturschutzvereinigungen setzten sich dagegen auf dem Rechtsmittelweg zur Wehr. Das Bundesgericht hatte die Frage zu beurteilen, inwieweit das veränderte Projekt noch durch die alte Konzession gedeckt und damit als wohlerworbenes Recht zu respektieren sei. Es erachtete die Veränderungen in diesem Fall als derart weitgehend, dass nicht mehr von einer Ausnutzung des 1953 verliehenen Rechts gesprochen werden könne, sondern von einer Neukonzessionierung auszugehen sei, die vollauf den heute geltenden Vorschriften zu entsprechen habe (BGE 119 Ib 254 ff.) 15

16 Konzessionen 38 Verfahren Submissionsverfahren? Eher nein; der Staat tritt im Rahmen der Konzessionsvergabe als Anbieter auf, während der Private primär Nachfrager ist (BGE 125 I 209 E. 6b [= Pra 2000 Nr. 149]). Eine öffentliche Auftragsvergabe liegt nur dann vor, wenn das Gemeinwesen auf dem freien Markt als Nachfrager auftritt und gegen Bezahlung eines Preises die erforderlichen Mittel erwirbt, die es zur Ausführung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt (BGer vom 16. Okt. 2012, 2C_198/2012, E ). Das Gemeinwesen ist «Konsument» der Leistung und die private Unternehmung ist deren «Produzent» (BGE 135 II 49 E [= Pra 2009 Nr. 75], 128 I 136 E. 4.1, 126 I 250 E. 2d/bb) Ausnahme: Wenn mit der Erteilung der Konzession untrennbar Gegenleistungen von gewisser Bedeutung verbunden sind, die normalerweise Gegenstand einer öffentlichen Beschaffung bilden (BGE 135 II 49 E. 4.4 [= Pra 2009 Nr. 75]; BGer vom 16. Okt. 2012, 2C_198/2012, E ), so beispielsweise, wenn das Gemeinwesen eine Plakataushangs-Konzession erteilt und diese mit der Auflage verbindet, eine bestimmte Zahl von Leih-Fahrrädern der Öffentlichkeit zur Verfügung zu halten (BGE 135 II 49 E. 5.2) 16

17 Konzessionen 38 Verfahren Art. 2 Abs. 7 BGBM: Nach Art. 2 Abs. 7 BGBM muss die Übertragung der Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Private auf dem Weg der Ausschreibung erfolgen und darf Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz nicht diskriminieren. Das Erfordernis der Ausschreibung ist primär auf Konstellationen zugeschnitten ist, in denen das Gemeinwesen aus eigenem Antrieb eine solche Übertragung von Monopolen vornehmen will (BGer vom 16. Okt. 2012, 2C_198/2012, E. 6.2), wobei umstritten ist, ob Art. 2 Abs. 7 BGBM auch im Hinblick auf die Verteilung faktischer Monopole wie z.b. die Vergabe von Taxistandplätzen angewendet werden muss 17

18 Wasserrechtskonzession (Beispiel) 38 Konzession Arnibach (OW) Konzession zur Ausnützung der Wasserkraft des Arnibachs, Tal der Waldemme, Gemeinde Giswil vom 11. Dezember 2007 Art. 1 Umfang der Konzession [ ] Art. 2 Dauer der Konzession [ ] Art. 3 Beendigung der Konzession 1 Die Konzession erlischt: a. wenn die Konzessionsnehmerinnen darauf verzichten; b. nach Ablauf der Dauer, wenn sich die Konzessionsnehmerinnen nicht für eine neue Konzession beworben haben; c. wenn ein höheres öffentliches Interesse einer weiteren Nutzung der Wasserkraft des Arnibachs entgegensteht. 2 Die Konzession wird verwirkt: a. wenn die Konzessionsnehmerinnen wichtige Pflichten trotz Mahnung gröblich verletzen; b. wenn die Anlage während zwei Jahren ununterbrochen nicht betrieben wird, es sei denn, die Ursache für den Unterbruch nicht von den Konzessionsnehmerinnen zu verantworten ist. [ ] 18

19 Wasserrechtskonzession (Beispiel) 38 Konzession Arnibach (OW) Art. 4 Übertragung der Konzession 1 Jede Übertragung der Konzession auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten bedarf der Zustimmung des Regierungsrats. 2 Dem Kanton Obwalden wird im Falle einer beabsichtigten Übertragung an einen Dritten ein Vorkaufsrecht an den Anlagen eingeräumt. Art. 5 Restwasser [ ] Art. 6 Bau- und Unterhaltspflichten [ ] Art. 7 Bau- und Unterhaltspflichten an den Fliessgewässern [ ] Art. 8 Starkstrominspektorat [ ] Art. 9 Zutrittsrecht [ ] Art. 10 Haftung [ ] Art. 12 Vorbehalt der Gesetzgebung [ ] Neue Bestimmungen der künftigen eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung bleiben vorbehalten. Art. 13 Konzessionsgebühr [ ] Art. 14 Streitigkeiten aus dem Konzessionsverhältnis [ ] 19

20 Übertragung einer Funkkonzession 38 BGE 132 II 485 ff., 507 E (vgl. auch 13) "Selbst wenn mit der Konzession vermögenswerte Rechte verbunden wären [...], würden diese damit nicht zwingend zu einem handelbaren Gut. Die Übertragung verwaltungsrechtlicher Rechte und Pflichten bildet im öffentlichen Recht die Ausnahme. Die Übertragung einer Konzession ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies im anwendbaren Spezialgesetz vorgesehen ist, wobei die Übertragbarkeit regelmässig von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängt [...]. Art. 9 FMG lässt zwar in diesem Sinne die Konzessionsübertragung mit Einwilligung der Kommunikationskommission zu. Der Vorbehalt einer solchen Einwilligung belegt aber, dass nicht von einem freien Recht auf Übertragung ausgegangen werden kann, sondern dass über die Genehmigung oder Verweigerung der Übertragung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks bzw. der entsprechenden öffentlichen Interessen sowie unter Wahrung der allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätze zu entscheiden ist. In der Konzessionsurkunde wurde konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung in Frage käme. Diese Voraussetzungen, die den vom Fernmeldegesetz verfolgten öffentlichen Interessen dienen, sind vorliegend nicht erfüllt." 20

21 Personenbeförderungskonzession 38 Art. 87 BV (Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger) Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes. Art. 1 PBG (Geltungsbereich) 1 Dieses Gesetz regelt die dem Regal unterstehende Personenbeförderung. 2 Das Personenbeförderungsregal umfasst die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung auf Eisenbahnen, auf der Strasse und auf dem Wasser sowie mit Seilbahnen, Aufzügen und anderen spurgeführten Transportmitteln. 21

22 Personenbeförderungskonzession (Beispiel) 38 Art. 6 Personenbeförderungskonzessionen 1 Der Bund kann Unternehmen nach Anhörung der betroffenen Kantone für die gewerbsmässige Beförderung von Reisenden mit regelmässigen Fahrten Personenbeförderungskonzessionen (Konzessionen) erteilen. Art. 9 Voraussetzungen für die Erteilung, den Entzug und den Widerruf von Konzessionen und Bewilligungen 1 Das um eine Konzession oder Bewilligung ersuchende Unternehmen muss über die für die Benützung der Verkehrswege und Haltestellen erforderlichen Bewilligungen verfügen 2 Das Unternehmen muss nachweisen, dass: a) Das im Konzessions- oder Bewilligungsgesuch beantragte Verkehrsangebot im Binnenverkehr zweckmässig und wirtschaftlich erbracht werden kann; b) Zum bestehenden Angebot anderer Transportunternehmen keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen oder eine wichtige neue Verkehrsverbindung eingerichtet wird; c) Es die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleistet. Woraus wird ersichtlich, dass es sich beim Recht auf Personenbeförderung um eine Konzession handelt? 22

23 Bewilligungen und Konzessionen 38 Bewilligungen Rechtsnatur Verfügung Anspruch auf Erteilung Begründung wohlerworbener Rechte Polizeierlaubnis Ja Nein Ausnahmebewilligung Teils Nein Wirtschaftspolitische Bewilligung Bewilligung zum gesteigerten Gemeingebrauch Konzessionen Verfügung/Vertrag Nein Bedingt Nein Nein Monopolkonzession Nein Ja Sondernutzungskonzession Nein Ja 23

Modul XI Monopole und Konzessionen

Modul XI Monopole und Konzessionen Modul XI Monopole und Konzessionen Ziel der Veranstaltung: Vertiefung der Begriffe "Monopol" und "Konzession" sowie Behandlung von Einzelfragen (siehe Fragen zu den Fällen). A. Verwaltungsrechtsverhältnis

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Wann liegt eine öffentliche Beschaffung vor? Ob ein Geschäft ausschreibungspflichtig. VergabeNews Nr. Februar 2013

Wann liegt eine öffentliche Beschaffung vor? Ob ein Geschäft ausschreibungspflichtig. VergabeNews Nr. Februar 2013 Februar 2013 VergabeNews Nr. 8 Wann liegt eine öffentliche Beschaffung vor? Ob ein Geschäft ausschreibungspflichtig ist oder nicht, hängt zuallererst davon ab, ob eine öffentliche Beschaffung (d.h. eine

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds vom 4. Dezember 0 (Stand. Juli 06) 975.3 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht (Master)

Öffentliches Verfahrensrecht (Master) (Master) Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Rechtszustand für die Dauer des Prozesses (Vorsorglicher, vorläufiger Rechtsschutz)

Mehr

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010 Kompetenzverteilung Bund/Kantone Vorlesung vom 30. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Grundsätzliche Regelung der Kompetenzausscheidung Überblick über die Kompetenzen des

Mehr

Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen

Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7. Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen vom 9. Mai 0 (Stand. Januar 0) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 6 ter des Strassengesetzes

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 1 351.910 Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen (Angenommen am 5. November 1992) l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1), 7.0 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) vom 6. Oktober 97 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. des Gesetzes über

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Diese Vereinbarung regelt die interkantonale Finanzierung der Höheren Fachschule für Technik Mittelland (HFTM-AG).

Diese Vereinbarung regelt die interkantonale Finanzierung der Höheren Fachschule für Technik Mittelland (HFTM-AG). 49.79- Interkantonale Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Solothurn betreffend Höhere Fachschule für Technik Mittelland (HFTM- AG) vom 8.0.0 (Stand 0.08.0) Art. Gegenstand Diese Vereinbarung

Mehr

Verträge zwischen den Kantonen, Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verträge zwischen den Kantonen, Verfassungsrechtliche Grundlagen 5 Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. Abs. BV Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Art. 8 Abs. BV Die Kantone können miteinander Verträge schliessen

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5 Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5 Bachelorstudium Rechtswissenschaft, FS 2015 MLaw Gregori Werder Seite 1 Übersicht I. Sachverhalt II. Lösung III. Lernkontrolle Seite 2 1 Lernziele Sie verstehen die

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 36 BGE 138 II 346 ff. EuGH, Urteil

Mehr

Verordnung über das Anwaltsregister

Verordnung über das Anwaltsregister Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 09/17/16G vom 22.04.2009 P081776 Ratschlag zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sowie Genehmigung

Mehr

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht 5. Teil : Handlungsformen der Verwaltung 27 Die Träger der Verwaltung 28 Die Verfügung 29 Der verwaltungsrechtliche Vertrag 30 Formungebundenes Verwaltungshandeln

Mehr

Überblick über das System des Enteignungsrechts in der Schweiz

Überblick über das System des Enteignungsrechts in der Schweiz Universität St. Gallen Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Luzern, 22. Januar 2008 Überblick über das System des Enteignungsrechts in der Schweiz Binder Rechtsanwälte, Baden und Aarau www.binderlegal.ch

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom (Stand )

Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom (Stand ) 75.467 Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom 0.03.99 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3, 4 und 5 und Artikel 38 Absatz des

Mehr

Kantonales Gesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz) 1

Kantonales Gesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz) 1 Kantonales Gesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz) (Vom. Mai 008) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über die

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Synopse. Änderung des Steuergesetzes. Änderung des Steuergesetzes. (StG) Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am...

Synopse. Änderung des Steuergesetzes. Änderung des Steuergesetzes. (StG) Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am... Synopse Änderung des Steuergesetzes Änderung des Steuergesetzes Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am... Mai 07) I. GS VI C//, Steuergesetz vom 7. Mai 000 (Stand. Januar 06), wird wie folgt geändert:

Mehr

Fall 6 - Schweinestall

Fall 6 - Schweinestall Fall 6 - Schweinestall Dr. Philipp Egli, Rechtsanwalt Seite 1 Quelle: Solothurner Zeitung / Hanspeter Bärtschi Urteil 2C_960/2013 vom 28. Oktober 2014 BGE 133 II 400 (Urteil 1C_2/2007 vom 4. Oktober 2007)

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» 701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,

Mehr

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2011. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2011. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Parteien, Beschwerdelegitimation Lektüre: Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser,

Mehr

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 57 Steuerbefreite juristische Personen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 57 Steuerbefreite juristische Personen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 57 Steuerbefreite juristische Personen 57 - Stand 1. Juli 2009 1 Inhalt 1. Zuständigkeit für die Beurteilung von Gesuchen um Steuerbefreiung

Mehr

Verordnung über den Vollzug des Schifffahrtsrechts im Kanton Schaffhausen (Schifffahrtsverordnung)

Verordnung über den Vollzug des Schifffahrtsrechts im Kanton Schaffhausen (Schifffahrtsverordnung) 747.0 Verordnung über den Vollzug des Schifffahrtsrechts im Kanton Schaffhausen (Schifffahrtsverordnung) vom 5. Juni 979 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Vertrages zwischen

Mehr

Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung ab:

Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung ab: Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Vom. Juli 00) Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung

Mehr

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 . gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite Allgemeine Bestimmungen - Zweck und Geltungsbereich 1 3 - Übergeordnetes Recht und Bewilligungspflicht 2 3 - Begriffe

Mehr

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG SCHWANGERER FRAUEN Die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft stellt - gleichgültig, ob ihr Arbeitsvertrag

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr

REGLEMENT BETREFFEND DIE NUTZUNG VON GRUNDWASSER ZU WÄRMEZWECKEN

REGLEMENT BETREFFEND DIE NUTZUNG VON GRUNDWASSER ZU WÄRMEZWECKEN REGLEMENT BETREFFEND DIE NUTZUNG VON GRUNDWASSER ZU WÄRMEZWECKEN Die Urversammlung der Gemeinde Naters eingesehen den Beschluss des Staatsrates des Kantons Wallis vom 14. Juli 1982 betreffend die Nutzung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht AVR 12 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Privatrechtliche Verwaltungsträger 22 2 Privatrechtliche Verwaltungsträger 22 Privatrechtliche Verwaltungsträger Öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform

Mehr

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht 10. Februar 2015 Zusammenfassung... 2 I. Ausgangslage... 2 1. Änderung auf Bundesebene...

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr

Konkordat zwischen den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug über den Betrieb

Konkordat zwischen den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug über den Betrieb 6.30. Konkordat zwischen den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug über den Betrieb einer Schule für Praktische Krankenpflege am Spital und Pflegezentrum Baar (Vom. Juni 98) I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZB 73/06 BESCHLUSS vom 15. Februar 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter ZPO 116 Satz 1 Nr. 1 und 2 Die Bewilligung

Mehr

Verordnung zum Arbeitsgesetz und zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Verordnung zum Arbeitsgesetz und zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung 8.0 Verordnung zum Arbeitsgesetz und zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom. März 0 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 0a und 4 des Bundesgesetzes über die Arbeit in

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011

Soziale Grundrechte. Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Soziale Grundrechte Vorlesungen vom 22. und 25. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Einleitung: Fall aus Reader BGE 131 I 166 (Nothilfe, Solothurn) Das Asylgesuch von X. wurde abgewiesen

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2014. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2014. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Universität Zürich Rechtsetzung durch Private 13 Rechtsetzung durch Private 13 Selbstregulierung (Begriff) (Gesteuerte) Selbstregulierung liegt vor, wenn

Mehr

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite A Geltungsbereich Grundsatz... 3 B VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBÜRGERUNG Wohnsitz... 3 3 Eignung... 4 4 Leumund... 4 C ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des

Mehr

gestotzt auf Art. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Schweiz und dem FOrstentum Liechtenstein (SR ) vom 6.

gestotzt auf Art. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Schweiz und dem FOrstentum Liechtenstein (SR ) vom 6. Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Furstentum Liechtenstein iiber die grenziiberschreitende Vermittlungs- und Verleihtitigkeit Das Staatssekretariat for Wirtschaft

Mehr

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) 975. Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) vom 7. April 007 (Stand. August 009) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 9, 4 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

4596 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

4596 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge Antrag des Regierungsrates vom 15. April 2009 4596 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom............; Bewilligungspflicht für Vermittlung von Pflegekindern) 1 Der Kantonsrat,

Mehr

RECHTSDIENST DES REGIERUNGSRATES BASEL-LANDSCHAFT Einschreiben An das Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Postfach 635 Bahnhofplatz 16 4410 Liestal Liestal, 29. Januar 2009 SP Sehr

Mehr

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 11.05.2009 1 Studierendenklausur Öffentliches Recht I WS 2008/2009 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist

Mehr

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz)

Kanton Zug Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) Kanton Zug 94. Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) Vom 5. Januar 996 (Stand. Januar 009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. und quater

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Mehr

Bundesgesetz über das Reisendengewerbe

Bundesgesetz über das Reisendengewerbe Bundesgesetz über das Reisendengewerbe Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 95 und 97 der Bundesverfassung sowie auf Ziffer II Absatz 2 Buchstabe

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)

Mehr

Bundesstaatsrecht Übung III

Bundesstaatsrecht Übung III Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus? Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

Soziale Grundrechte. Ziele. Ziele des Sozialstaates. Staatsrecht I. Vorlesung vom 17. Nov

Soziale Grundrechte. Ziele. Ziele des Sozialstaates. Staatsrecht I. Vorlesung vom 17. Nov Soziale Grundrechte ember 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Unterschied zwischen sozialen Grundrechten und Sozialzielen verstehen Schutzbereich der sozialen Grundrechte kennen Problematik

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe STIFTUNG SCHWEIZER SPORTHILFE Postfach 606 3000 Bern 22 Tel. 031 359 72 00 Fax 031 359 72 01 [email protected] www.sporthilfe.ch Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe (Stand 28. November 2014) Präambel

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912 Beschlussempfehlung Kultusausschuss Hannover, den 16.11.2016 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013

Mehr

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2009. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2009. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Rechtszustand für die Dauer des Prozesses Lektüre: Thomas Merkli,

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Richtlinie Objektschutz Hochwasser Vorentwurf, Fassung vom 1. Juli 015 Rechtliche Bedeutung Die Richtlinie Objektschutz Hochwasser ist

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

EuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union

EuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union März 2011 Seite: 2 EuGH, Urteil vom 15.03.2011, Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union EINLEITUNG: Bei Fällen, die Anknüpfungspunkte zu mehreren

Mehr