Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe. Formulare

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1 kontrolle für das Gastgewerbe Formulare

2 Anleitung kontrolle für das Gastgewerbe Vorbemerkungen Grundlage zur erfassung: Gemäss Art. 21 Ziff. 2 und 3 L-GAV ist der Arbeitgeber für die Erfassung der effek tiven Arbeits- und Ruhezeiten verantwortlich. Ein tarbeitender kann jederzeit Auskunft über Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertageund Ferienguthaben verlangen. e erfasste muss mindestens einmal monatlich dem tarbeiter zur Ansicht vorgelegt werden und ist von ihm zu unterschreiben. Aufbewahrungspflicht: e formulare sind während 5 Jahren aufzubewahren. Bei Übernahme eines Betriebes inklusive Personal sind diese Unterlagen vom Vorgänger zu verlangen. Pro tarbeiter und nat ist je ein Formular zu verwenden. Formular kontrolle Im Formular kontrolle können die en fortlaufend eingetragen werden (siehe Beispiel und nachfolgende Ziffer ). Setzen Sie in der linken Spalte zunächst die Wochentage und Daten ein. e folgenden Punkte beziehen sich auf die Kolonnen der erfassungstabelle, die unten mit Ziffern gekennzeichnet sind: Ruhetage: tarbeitende haben Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche. Während Abwesenheit aufgrund von Krankheit, Unfall, Ferien, usw. entstehen keine Ruhetagsansprüche. Pro Woche ist mindestens ein ganzer Ruhetag zu gewähren, die übrige Ruhezeit kann auch in halben Tagen gewährt werden. t Zustimmung des tarbeitenden kann an 6 statt an 5 Tagen pro Woche Arbeit geleistet werden, wobei nicht bezogene Ruhetage innert 4 Wochen, in isonbetrieben innert 12 Wochen zu kompensieren sind. Als halber Ruhetag gilt die Zeit bis Uhr oder ab Uhr, sofern an diesem Tag die Höchstarbeitszeit nicht mehr als 5 Stunden beträgt (Art. 16 Ziff. 3 L-GAV). Ist eine Kompensation der Ruhetage nicht möglich, sind nicht bezogene Ruhetage am Ende des Arbeitsverhältnisses mit je 1 22 des monatlichen Bruttolohnes auszuzahlen. e Berechnung des Anspruches erfolgt in Kalendertagen (z.b. März: (31 Tage 7 Abwesenheitstage) : 7 2 6,85). Feiertage: Teilzeitmitarbeitende und Aushilfen haben, im Verhältnis zur geleisteten, ebenfalls Anspruch auf 6 bezahlte Feiertage pro Jahr (Art. 18 Ziff. 1 L-GAV). Ferien: Gemäss Art. 17 Ziff. 1 L-GAV haben tarbeitende Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen des tarbeitenden. Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens einen nat im Voraus (im gekün digten Arbeitsverhältnis auch kurzfristiger) anzukündigen. Für die Ferienkürzung gilt Art. 329b OR. Absenzen: Der Grund (z.b. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft, litär, usw. K/U/S/M/V) ist zu vermerken. Vergleiche nachfolgende Ziffer. Ausgleichsruhezeit: Leistet ein tarbeitender während eines Jahres regelmässig Nachtarbeit (25 und mehr Nächte pro Kalenderjahr), ist ein Zeitzuschlag von 10 % ab der ersten Nacht geschuldet. Der obligatorische Zeitzuschlag von 10 % muss durch Ausgleichsruhezeit kompensiert werden. e dem Zeitzuschlag entsprechende Ausgleichsruhezeit muss im Rahmen der Zeiterfassung separat ausgewiesen werden. Der monatliche ldo der nicht gewährten Ausgleichsruhezeit muss auf den Folgemonat übertragen werden. e Kompensation hat jedoch spätestens innerhalb eines Jahres zu erfolgen. e Ausgleichsruhezeit kann als freie Tage oder Halbtage, als zusätzliche Ferien oder unmittelbar vor oder nach der Nachtschicht gewährt werden (siehe Merkblatt zum 10 %-Zeitzuschlag bei Nachtarbeit von GastroSuisse). Pausen: e Arbeit ist durch Pausen von folgender ndestdauer zu unterbrechen: ¾ Std. bei mehr als 5 ¼ Std., ¼ Std. ab 7 Std., 1 Std. ab 9 Std. (Art. 15 ArG). Pausen gelten nur dann als, wenn der tarbeiter während der Pause den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Vergleiche nachfolgende Ziffer. : Für die Bestimmung der durchschnittlichen n ist Art. 15 L-GAV sowie eine allfällige schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien massgebend.

3 Der L-GAV hat ein fleibles modell. Vor- und Nachkompensation sind zulässig. Durch korrektes Führen einer kontrolle mit Unterzeichnung der tarbeitenden wird gleichzeitig auch die Voraussetzung der schriftlichen tteilung des Überstundensaldos erfüllt, wodurch Überstunden lediglich zu 100 % ausbezahlt werden können (siehe Art. 15 Ziff. 5 L-GAV). Im Übrigen können durch konsequentes Führen einer kontrolle für alle tarbeitende auch sofortige Bussen der L-GAV-Kontrollstelle vermieden werden. Werden die Voraussetzungen gemäss Art. 15 Ziff. 5 L-GAV nicht erfüllt, so sind Überstunden zu 125 % auszuzahlen, sofern sie nicht kompensiert werden (vgl. Art. 15 Ziff. 6 L-GAV). e zwingenden Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes (ArG) sind einzuhalten. e Erfassung der täglichen (von bis/von bis) könnte auch durch ein Zeiterfassungsgerät (z.b. Stempeluhr) erfolgen. Der Gleitzeitsaldo ist die fferenz zwischen der effektiv geleisteten und der n llarbeitszeit ( Kolonne llstundenberechnung). Wöchentliche llstunden Berechnung (Kalendertage Abwesenheitstage) durchschnittliche Beispiel: (7 Tage 2 Tage Unfall) 42 Std. 30 Std. Wichtig: e Ruhetage und Feiertage sind nicht als Abwesenheitstage zu rechnen Nachtarbeit: Grundsätzlich gilt die Arbeit von 23 bis 6 Uhr als Nachtarbeit. t dem (schriftlichen) Einverständnis der Mehrheit der betroffenen tarbeitenden kann der Beginn und das Ende der Nachtarbeit um ma. 1 Stunde vor- oder nachverschoben werden (z.b von bis 6.30 oder von 24 bis 7 Uhr). e mit dem tarbeitenden vereinbarte Nacht arbeitszeit ist oben auf dem Formular unter «Definition Nachtarbeit» einzutragen. Randstunde: In Betrieben, in denen die Nachtarbeit eines tarbeitenden nicht länger als eine Stunde dauert und diese abends oder morgens in einer Randstunde, d.h. in der ersten oder letzten Stunde des Nachtzeitraums (z.b. von 23 bis ma. 24 Uhr oder von 5 bis ma. 6 Uhr) geleistet wird, kann im Fall von regelmässiger Nachtarbeit (schriftlich) vereinbart werden, dass anstelle des Zeitzuschlages ein Lohnzuschlag von 10 % ausbezahlt wird. Der ldo des Vormonats (oberste grau gefärbte Zeile) ergibt sich, indem am Ende des nats die Ansprüche für den laufenden nat zum ldo des Vormonats addiert und die Bezüge subtrahiert werden (z.b. 2,92 Tage Ferienanspruch für den laufenden nat plus 5 Tage Ferienguthaben aus Vormonat minus 7 im laufenden nat bezogene Ferientage ergibt einen ldo von 0,92 Tagen, der auf den nächsten nat zu übertragen ist). Siehe weiteres Beispiel auf dem Formular der monat lichen Zusammenfassung der kontrolle. Formular monatliche Zusammenfassung e monatliche sowie jährliche Zusammenfassung sind lediglich Hilfsinstrumente. Sie dienen der Übersicht über die verschiedenen Ansprüche. Unregelmässige Nachtarbeit: tarbeitende, die unregelmässig, d.h. weniger als 25 Nächte pro Kalenderjahr, Nachtarbeit leisten, ist ein Lohnzuschlag von 25 % zu gewähren (Lohn für Nachtarbeit 125 %). llstunden Berechnung (monatlich): (Kalendertage Abwesenheitstage) : 7 durchschnittliche. Formular jährliche Zusammenfassung eie nntage: Alle tarbeiter haben (gemäss Art. 12 Abs. 3 i.v.m. Art. 23 Abs. 1 ArGV2) Anspruch auf 4 freie nntage pro Jahr, sofern die 5-Tage-Woche gewährt wird. tarbeiter mit Erziehungs- und Betreuungspflichten haben Anspruch auf 12 freie nntage pro Kalenderjahr (Art. 12 Abs. 2 i.v.m. Art. 23 Abs. 2 ArGV2). Weitere Hilfe Antworten auf weitere agen finden Sie: Im Ordner «Ratgeber L-GAV» und/oder im Kommentar zum L-GAV, welche viele nützliche Informationen enthalten. Bestellungen sind zu richten an: édition gastronomique, Blumenfeldstrasse 20, 8046 Zürich In der unentgeltlichen Rechtsberatung für tglieder von GastroSuisse. Jeweils erreichbar von ntag bis nnerstag von und Uhr unter Tel , Fa oder rechtsdienst@gastrosuisse.ch Auf den Seiten oder édition gastronomique, Fachverlag von GastroSuisse, Blumenfeldstrasse 20, 8046 Zürich Telefon +41 (0) , Fa +41 (0) , info@editiongastronomique.ch,

4 kontrolle Geschäftstempel/ArbeitgeberIn: Name des Arbeitnehmenden Maria Goretti usa da Costa nat: Juni/Juli Wochen: Jahr: 2013 Ruhetage Feiertage Abwesenheit Ferien M/U/K/ S/V Definition Nachtarbeit Zwischentotal ldo Vormonat Ausgleichsruhezeit für Nachtarbeit Pausen- und Essenszeit Effektiv geleistete Vertragliche Std. von bis von bis Gewährte Ausgleichsruhezeit für Nachtarbeit Gleitzeitsaldo Total (+/ ) Während der Nacht geleistete Arbeit in der Randstunde Mahlzeiten rgen ttag Abend ldo Vormonat (2 Tage 0 Tage Abwesenheit) Std (7 Tage Tage Abwesenheit) Std K (7 Tage Tag Abwesenheit) Std (7 Tage Kompensation Ruhetage 0 Tage Abwesenheit) Std (7 Tage Tage Abwesenheit) Std nat Total Beispiel Datum: (VertreterIn) ArbeitgeberIn: ArbeitnehmerIn:

5 Zusammenfassung kontrolle Abrechnung Ruhetage Ruhetaganspruch für laufenden nat (30 5 (Ferien + Krankheit)) : ldo Ruhetaganspruch Abzüglich gewährte Ruhetage Abrechnung Ferien Ferienanspruch für laufenden nat ldo Ferienanspruch Abzüglich bezogene Ferien Abrechnung Feiertage Beispiel Feiertagsanspruch für laufenden nat ldo Feiertagsanspruch Abzüglich bezogene Feiertage Absenzen durch Übertragung Vormonat litär/zivildienst Unfall 1 Krankheit Schwangerschaft Verschiedenes 1 Regelmässige Nachtarbeit (> 25 Nächte im Jahr) Abrechnung Ausgleichsruhezeit: geleistete Nachtstunden in nuten (150 n.) davon 10 % ergibt Ausgleichsruhezeit in nuten n. Unregelmässige Nachtarbeit (< 25 Nächte im Jahr) Abrechnung Lohnzuschlag: geleistete Nachtstunden zu 125 % zu entgelten + Guthaben Ausgleichsruhezeit n. Gesamtguthaben Ausgleichsruhezeit n. gewährte Ausgleichsruhezeit Randstunden: geleistete Nachtstunden zu 110 % zu entgelten Abrechnung Restsaldo des Vormonats Total monatlicher Gleitzeitsaldo Davon aus nicht bezogenen Ruhetagen Variante (anstatt wöchentlich, monatlich ll rechnen) Restsaldo des Vormonats Total effektive llarbeitszeit (Kalendertage Absenzen) : Datum: (VertreterIn) ArbeitgeberIn: ArbeitnehmerIn:

6 kontrolle Geschäftstempel/ArbeitgeberIn: Name des Arbeitnehmenden nat: Wochen: Jahr: Ruhetage Feiertage Abwesenheit Ferien M/U/K/ S/V Definition Nachtarbeit Zwischentotal ldo Vormonat Ausgleichsruhezeit für Nachtarbeit Pausen- und Essenszeit Effektiv geleistete Vertragliche Std. von bis von bis Gewährte Ausgleichsruhezeit für Nachtarbeit Gleitzeitsaldo Total (+/ ) Während der Nacht geleistete Arbeit in der Randstunde Mahlzeiten rgen ttag Abend ldo Vormonat nat Total Datum: (VertreterIn) ArbeitgeberIn: ArbeitnehmerIn:

7 Zusammenfassung kontrolle Abrechnung Ruhetage Ruhetaganspruch für laufenden nat ldo Ruhetaganspruch Abzüglich gewährte Ruhetage Abrechnung Ferien Ferienanspruch für laufenden nat ldo Ferienanspruch Abzüglich bezogene Ferien Abrechnung Feiertage Feiertagsanspruch für laufenden nat ldo Feiertagsanspruch Abzüglich bezogene Feiertage Absenzen durch Übertragung Vormonat litär/zivildienst Unfall Krankheit Schwangerschaft Verschiedenes Regelmässige Nachtarbeit (> 25 Nächte im Jahr) Abrechnung Ausgleichsruhezeit: geleistete Nachtstunden in nuten davon 10 % ergibt Ausgleichsruhezeit in nuten + Guthaben Ausgleichsruhezeit Gesamtguthaben Ausgleichsruhezeit gewährte Ausgleichsruhezeit Unregelmässige Nachtarbeit (< 25 Nächte im Jahr) Abrechnung Lohnzuschlag: geleistete Nachtstunden zu 125 % zu entgelten Randstunden: geleistete Nachtstunden zu 110 % zu entgelten Abrechnung Restsaldo des Vormonats Total monatlicher Gleitzeitsaldo Davon aus nicht bezogenen Ruhetagen Variante (anstatt wöchentlich, monatlich ll rechnen) Restsaldo des Vormonats Total effektive llarbeitszeit (Kalendertage Absenzen) : 7 42 Datum: (VertreterIn) ArbeitgeberIn: ArbeitnehmerIn:

8 Kontrollblatt Jahr: Name des Arbeitnehmenden 1. Ruhetage 3. Feiertage (Anspruch: 2 Ruhetage pro Woche; Art 16 L-GAV) (Anspruch: 6 Tage im Jahr, 0,5 Tage im nat; Art 18 L-GAV) a) Dauer der Anstellung in Kalendertagen 1 Anzahl ganze nate: 0.5 Januar: Februar: Anspruch Feiertage: März: ldo Vorjahr: + April: Bezogen: Mai: Neuer ldo: Juni: Juli: 4. eie nntage August: (Anspruch: 4 bzw.12) 3 September: Oktober: Januar: Juli: November: Februar: August: Dezember: März: September: Total 1: April: Oktober: Mai: November: b) Abzuziehende Tage 2 Juni: Dezember: Ferien: 5. ldo Ausgleichsruhezeit litär: Krankheit: ldo Ausgleichsruhezeit Unfall: Mutterschaft: 6. Gleitzeitsaldo Verschiedenes: Total 2: Gleitzeitsaldo c) ldoberechnung 7. Bemerkungen (Total 1 Total 2) : 7 2 ldo Vorjahr: + Bezogen: Neuer ldo: 2. Ferien (Anspruch: 35 Kalendertage; Art. 17 L-GAV)) 8. Datum und Unterschrift Datum: Total 1 Arbeitgeber/Vorgesetzter: : (5 Wochen) ArbeitnehmerIn: Anspruch Ferientage: ldo Vorjahr + Fussnoten: 1 Hier werden die Tage zusammengezählt, die der tarbeitende im Betrieb angestellt war (inkl. Ferien, Bezogen: Neuer ldo: Ruhetage, Krankheit, usw.) 2 Um den effektiven Anspruch auf die Ruhetage zu ermitteln, werden diejenigen Tage abgezogen, die der tarbeitende nicht gearbeitet hat. 3 Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf 4 freie nntage pro Jahr. tarbeitende mit Erziehungsund Betreuungspflichten haben einen Anspruch auf 12 freie nntage.

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