Förderung privater und energetischer Maßnahmen in der Dorferneuerung Norbert Seitz, Elisabeth Sternemann
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1 Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Förderung privater und energetischer Maßnahmen in der Dorferneuerung Norbert Seitz, Elisabeth Sternemann
2 Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung Seite 2 Inhalt 1. Ziele der privaten Förderung 2. Grundsätzliche Fördervoraussetzungen 3. Förderfähige Maßnahmen 4. Fördermöglichkeiten im Energiebereich (Fr. Sternemann) 5. Förderablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung
3 Ziele der privaten Förderung Seite 3 1. Ziele der privaten Förderung Ländlich-dörfliche Bausubstanz sowie ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvolle Gebäude erhalten Erhaltung der Identität eines Dorfes und der Baukultur Steigerung der Attraktivität des Ortsbildes Innenentwicklung in den Dorfkernen fördern und Flächen sparen Beitrag zum Klimaschutz, zur Energiewende und Anpassung an den Klimawandel
4 Beispiel Seite 4 DE Kirchenthumbach, Marktplatz, Bayerischer Staatspreis 2009 Anerkennung
5 Grundsätzliche Fördervoraussetzungen Seite 5 2. Grundsätzliche Fördervoraussetzungen Fünf Kriterien müssen erfüllt sein: 1. Beantragung im Rahmen der Dorferneuerung: Ab Anordnung des Verfahrens bis spätestens zur Ausführungsanordnung 2. Die Baumaßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet bzw. Fördergebiet liegen.
6 Grundsätzliche Fördervoraussetzungen Seite 6 2. Grundsätzliche Fördervoraussetzungen 3. Die Baumaßnahme muss den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung entsprechen. 4. Die Mindestfördersumme muss mindestens Euro betragen (Bagatellgrenze). 5. Die Maßnahme muss vor Beginn beantragt sein, und es muss eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegen.
7 Förderfähige Maßnahmen Seite 7 3. Förderfähige Maßnahmen Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlichdörflichen Wohn-, Wirtschaftsund Nebengebäuden Revitalisierung, Sanierung und Umnutzung eines leerstehenden Einzelgehöfts Dorferneuerung Großhöbing-Hausen, Wildbad Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Bayerischer Staatspreis 2005
8 Höchstfördersatz Seite 8 Höchstfördersatz DorfR 2.11 (1) bis zu 30 % der Nettokosten, Regelfördersatz 20% max Euro je Anwesen (alle Gebäude) Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden. Abbruch und Entsorgung sowie dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag um bis zu erhöht werden.
9 Beispiel Seite 9 Vom Leerstand zum Heim eines jungen Ehepaars Dorferneuerung Utzenhofen, Lkr. Amberg- Sulzbach Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Staatspreis 2007/8 Sonderpreis Dorferneuerung und Baukultur
10 Höchstfördersatz Seite 10 Höchstfördersatz DorfR 2.11 (2) bis zu 60 % der Nettokosten, Regelfördersatz 30-50% max Euro je Anwesen (ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvolle Gebäude) Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden. Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag um bis zu erhöht werden.
11 Beispiel Seite 11 Ehemaliges Gasthaus findet neue Nutzung Dorferneuerung Lupburg, Lkr. Neumarkt Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Staatspreis 2007/8 Dorferneuerung und Baukultur
12 Höchstfördersatz Seite 12 Höchstfördersatz DorfR 2.12 bis zu 30 % der Nettokosten, Regelfördersatz 20% max Euro je Anwesen (Vorbereichs- und Hofräume) Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.
13 Beispiel Seite 13 Begrünter Hofraum ersetzt Teersee Dorferneuerung Ast, Lkr. Cham Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Prämiert vom ALE Opf 2004
14 Beispiel Seite 14 Prämiert vom ALE Opf 2004
15 Seite 15 Es folgt Frau Sternemann.
16 Fördermöglichkeiten im Energiebereich Seite Fördermöglichkeiten im Energiebereich 1. Besondere Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen bei Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden. => Erhöhung des Förderhöchstbetrages um bis zu
17 Fördermöglichkeiten im Energiebereich Seite Fördermöglichkeiten im Energiebereich 2. Begleitende Energieberatung In Kombination mit der Bau begleitenden Beratung. Vertrag wird zwischen TG und dem Berater geschlossen. In der Regel 10 Stunden je Beratungsfall. Honorarsumme bis zu ,- Euro. 3. Nahwärmenetze (kommunal oder gemeinschaftlich betrieben)
18 Seite 18 Förderung von kleinen Nahwärmenetzen Was wird gefördert? Kleinere öffentliche oder gemeinschaftliche Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung Wie hoch ist die Förderung? - Förderhöchstsatz von 40 %; auch bei Kombination mit anderen Förderprogrammen darf dieser Satz nicht überschritten werden. - NEU: max ,- (bisher max ) inkl. Planungskosten
19 Seite 19 Förderung von kleinen Nahwärmenetzen Weitere Bedingungen? - Das Wärmenetz muss mit erneuerbaren Energien gespeist werden. - Effizienz und Wirtschaftlichkeit müssen gegeben sein. NEU: Förderung von Netzen möglich, deren Wärmebedarfsdichte zwischen 500 kwh und kwh pro Trassenmeter und Jahr liegt, wenn - sichergestellt ist, dass die Gesamtanlage ökonomisch tragfähig betrieben werden kann und - die ökologische Sinnhaftigkeit durch folgende Maßnahmen gesteigert wird: Ausschließliche Nutzung von Biomasse aus der Region (Wertschöpfung!) Einbindung von Pufferspeichern oder Solarkollektoren Absenkung der Vor- und Rücklauftemperatur Zeitweise Abschaltung des Netzes, z. B. in den Sommermonaten
20 Thermische Solaranlage und Photovoltaikanlagen Seite 20 Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen Bitte nicht so:
21 Thermische Solaranlage und Photovoltaikanlagen Seite 21 Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen Sondern so: Solarziegel Dachflächenfenster und gleicher Abstand zur Traufe Kollektoren im selben Format
22 Seite 22 Es folgt Herr Seitz.
23 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Fördervoraussetzungen: Die Förderung eines privaten Bauvorhabens durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unterliegt folgenden Voraussetzungen: Das Anwesen liegt im Gebiet eines Dorferneuerungsverfahrens. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die Ausführung des Vorhabens darf erst nach schriftlicher Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgen. Achtung: Auch die Auftragsvergabe und Materialbeschaffung gelten bereits als Beginn der Maßnahme. Förderanträge können bis zur Erteilung der Ausführungsanordnung gestellt werden. Eine private Förderung kann maximal bis drei Jahre nach der Erteilung der Ausführungsanordnung abgewickelt und abgerechnet werden.
24 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Antragstellung: Wenden Sie sich an das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, SG F3, den Vorsitzenden Ihrer Teilnehmergemeinschaft oder an Ihre Gemeinde. Sie erhalten dort einen Förderantrag oder im Internet ( Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Falkenberger Straße 4, Tirschenreuth (Norbert Seitz) (Carola Schraml) Für umfassende Baumaßnahmen erhalten Sie eine kostenlose Bauberatung: plaßarchitektur, H. Gerhard Plaß, Architekt Bergstr. 8, Thiersheim 09233/4908
25 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung
26 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Reichen Sie mit dem Antrag Bestandsfotos, Kostenvoranschläge und bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Um-, An-, Ausbau usw.) Planungsunterlagen ein.
27 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Bauausführung: Bei Vorliegen aller materiellen und formellen Voraussetzungen wird schriftlich von der Förderstelle die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Danach können Sie mit der Maßnahme beginnen. Die Ausführung der Maßnahme sollte unter Beachtung von evtl. erteilten Auflagen erfolgen, bei Abweichungen ist unbedingt Kontakt mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz aufzunehmen.
28 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Bauausführung: Der Wert erbrachter Eigenleistung kann leider nicht gefördert werden! Als zuwendungsfähige Kosten werden die durch Rechnung nachgewiesenen Aufwendungen abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti anerkannt. Achtung: Nach Pkt. 5.4 (Abs. 4) Höhe der Förderung (DorfR 2015) können private Maßnahmen nach Nrn und 2.12 der Anlage 1 mit einem Zuwendungsbedarf von unter nicht gefördert werden.
29 Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Seite Förderablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung Abrechnung: Vorlage der Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis (Kontoauszug ggf. in Ablichtung) beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Bewilligung der Förderung nach Prüfung der eingereichten Rechnungen und örtlicher Kontrolle Auszahlung (Teilabrechnungen sind ausgeschlossen!)
30 Seite 30
Amt für Landentwicklung Verden
Amt für Landentwicklung Verden Steffen Breyer Eitzer Straße 34 27283 Verden Tel. (04231)-808-151 Fax (04231)808-192 E-Mail: steffen.breyer@gll-ver.niedersachsen.de Internet: www.gll.niedersachsen.de Planungsphase
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