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1 Herzlich willkommen zum Vortrag: Förderprogramme clever nutzen Übersicht, Beispiele, Kombinationsmöglichkeiten Dipl.-Ing.(FH) Armin Klein

2 Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungen - Bundesförderprogramme -KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) -BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

3 Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungen - Landesförderprogramme -LTH -EOR (Landestreuhandbank) (Energieoffensive Rheinland- Pfalz)

4 Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungen - Kommunale Förderprogramme - Förderprogramme von Energieversorgern

5 die KfW - Energieeffizient sanieren - Zuschuss - zinsverbilligtes Darlehen - Wohnraum modernisieren -Kredit

6 die KfW - Altersgerecht umbauen - Maßnahmenpakete -Zuschuss -Kredit - Baubegleitung bei Energetischen Sanierungen -Zuschuss

7 die KfW Energieeffizient sanieren - Einzelmaßnahmen > seit wieder eingeführt > max. Fördersumme / Wohneinheit > Förderung durch Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen > Kreditlaufzeit 8, 10, 20 oder 30 Jahre

8 die KfW Energieeffizient sanieren - Sanierung zum Energieeffizienzhaus > max. Fördersumme / Wohneinheit > Förderung durch Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen incl. Tilgungszuschuss > Energiestandards 115, 100, 85, 75, 55 > Höhe von Zuschuss und Tilgungszuschuss abhängig vom erreichten Energiestandard > Kreditlaufzeit 8, 10, 20 oder 30 Jahre

9 die KfW Energieeffizient sanieren - Was wird gefördert? > Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken, > Erneuerung der Fenster, > Heizungsaustausch, > Einbau einer Lüftungsanlage, > anfallende Baunebenkosten (wie z. B. Architektenund Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung), > Planungs- und Baubegleitungsleistungen

10 die KfW - Antragstellung vor Maßnahmenbeginn - Antragstellung über Hausbank bei Kredit - Antragstellung direkt bei KfW bei Zuschuss

11 die KfW - Sanierungen zu Effizienzhäusern und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen sollen von einem Sachverständigen (Energieberater, der im BAFA-Vor- Ort-Energieberatungsprogramm zugelassen ist) fachlich begleitet werden. - Maßnahmen können auch in Eigenleistung bei fachlicher Begleitung durch einen Energieberater ausgeführt werden. - Die Kosten für die fachliche Begleitung können im KfW-Programm 431 bis max gefördert werden.

12 die BAFA - Förderung im Marktanreizprogramm - Förderung von: > Biomasse (Pellet- u. Scheitholzvergaserkessel) > Thermischen Solaranlagen zur Heizungsunterstützung > Wärmepumpen

13 die BAFA - derzeit erhöhte Fördersätze bei Antragstellung bis Antragstellung nach Durchführung der Maßnahme - Antragstellung direkt bei der BAFA

14 die LTH In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen gefördert.

15 die LTH - Wer wird gefördert? > Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen) > Eigentümer von Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten) > Dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie dauerhaft die Lasten der Modernisierung tragen

16 die LTH - Wie wird gefördert? > Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank > Mit Investitionszuschüssen (nur für bestimmte Maßnahmen)

17 die LTH - Was wird gefördert? (1) > Energiesparende Maßnahmen > Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien > Alten- und behindertengerechte Maßnahmen > Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen

18 die LTH - Was wird gefördert? (2) > Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts > Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse > Beratungs- und Planungskosten

19 die LTH Investitionszuschuss Folgende Maßnahmen werden mit einem Investitionszuschuss gefördert: > die nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser > der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung, wenn dadurch der Wärmedurchgangswert oder der Energiebedarf um mindestens 20% verringert wird

20 die LTH Investitionszuschuss > Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien zur Beheizung und Wassererwärmung > der Anbau zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, wenn er zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs erforderlich wird

21 die LTH Investitionszuschuss > bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen. Die Vorgaben der DIN Teil 2 sind zu berücksichtigen.

22 die LTH Investitionszuschuss Der Zuschuss beträgt 25% der förderfähigen Kosten von maximal EUR je Wohnung. Die maximale Förderung pro Jahr und Förderempfänger beträgt EUR Die Untergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei EUR je Wohnung.

23 Wie wird gefördert? die LTH Zinsverbilligtes Darlehen Mit einem zinsverbilligten Darlehen (Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank 100%-Förderung möglich Zinssätze: 1. bis 5. Jahr: 1,7% p.a. 6. bis 10. Jahr: 2,5% p.a. 11. bis 15. Jahr: 3,7% p.a. Danach gelten marktübliche Konditionen, die Sie mit Ihrer Hausbank vereinbaren.

24 die LTH Zinsverbilligtes Darlehen Was wird gefördert? Bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohnungen mit EUR 460/m² förderfähiger Wohnfläche

25 die LTH Zinsverbilligtes Darlehen Wie bekomme ich die Fördermittel? Den Antrag stellen Sie über die Hausbank. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums benötigen Sie eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie, erhältlich bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

26 die LTH allgemein Wie bekomme ich die Fördermittel? Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Stadtoder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende Beratung.

27 die EOR - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Bestandsgebäude - gefördert werden Niedrigenergiehäuser im Bestand als Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus 70

28 Förderhöhen: die EOR Niedrigenergiehäuser im Bestand (Effizienzhaus 85): Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit 50 je m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal je Objekt. Mehrfamilienhäusern werden mit 25 je m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal je Wohnung und höchstens pro Objekt.

29 Förderhöhen: die EOR Niedrigenergiehäuser im Bestand (Effizienzhaus 70): Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit 80 je m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert, maximal je Objekt. Mehrfamilienhäusern werden mit 40 je m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert maximal je Wohnung und höchstens pro Objekt.

30 Antragstellung: die EOR Der Antrag muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden. Die Zuschüsse werden nach Baufertigstellung und der Vorlage eines erfolgreichen Qualitätstests, dem sog. Luftdichtigkeitstest, ausgezahlt.

31 die EOR Innovative Lösungen Bei besonders innovativen Konzepten für Wohngebäude auch auf Basis heute verfügbarer aber noch wenig verbreiteter Technik können festgelegte Zuschläge gewährt werden. Die maximale Förderung einschließlich der Grundförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern bis zu Euro pro Objekt, bei Mehrfamilienhäusern bis zu Euro pro Wohnung und höchstens Euro pro Objekt.

32 die EOR Innovationsbonus Altbausanierungen Energieeffiziente Wärmepumpe, JAZ 4,5 Förderhöhe Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung WRG 80 % Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Erdwärmetauscher Dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung WRG 80 % Solarthermieanlage, zählt bei mindestens 50 % Deckung des Wärmebedarfs durch solare Strahlungsenergie als Innovation 5.000

33 die Kommunen - Dorferneuerungsprogramme - Förderungen in Sanierungsgebieten - bei örtlicher Stadt-, Verbandsgemeinde- oder Kreisverwaltung zu erfragen

34 die Stadt Vallendar Gefördert werden wohnraumwirksame Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an modernisierungs- und instandsetzungsbedürftigen Gebäuden. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer

35 die Stadt Vallendar Art und Höhe der Förderung: - Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal ,- - bei städtebaulich prägenden und/oder denkmalpflegerisch wertvollen Maßnahmen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal ,-

36 die Stadt Vallendar Bitte beachten: - Die Förderung erfolgt nur im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Stadtkern Vallendar". - Zwischen der Stadt und dem Gebäudeeigentümer muss eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden.

37 die Stadt Vallendar - Die Kosten dürfen nicht mehr als die Kosten eines vergleichbaren Neubaues betragen, bei Gebäuden mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung auch darüber hinaus. - Für Eigenleistungen können 10,- /Stunde anerkannt werden, maximal aber bis zu 30 % der Gesamtkosten.

38 die Stadt Vallendar - Die Bindungsfrist der Modernisierungsvereinbarung beträgt 25 Jahre.

39 Energieversorger - bei örtlichen Energieversorgern zu erfragen - z.b. Aktion im RWE-Versorgungsgebiet (Kevag, Süwag): Bonus von 400 bei Neuanschluss einer Wärmepumpe

40 Energieversorger Förderung der energetischen Sanierung durch die IWO (Institut für Wärme und Oeltechnik): Pro jährlich eingesparter Kilowattstunde Primärenergie gibt es einmalig 0,25 Euro Zuschuss. (Bis maximal 50% der Sanierungskosten) Voraussetzung: Energieträger Heizöl

41 Beispiel 1(1) 1-Fam.-Wohnhaus, Bj 1982, Austausch der Fenster, Außendämmung, dezentrale Lüftungsanlage Fördermöglichkeit: KfW-Programm 152 (Einzelmaßnahmen) Max. Fördersumme: Konditionen: Kredit, 20 J Laufzeit, 3 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung 10 J, Zinssatz: 1,0 % (effektiv)

42 Beispiel 1(2) banküblicher Zinssatz: 4,5% => geldwerter Vorteil von 8696 (= Förderbetrag)

43 Beispiel 2 1-Fam.-Wohnhaus, Bj 1982, Austausch der Fenster, Außendämmung, dezentrale Lüftungsanlage Fördermöglichkeit: KfW-Programm 430 (Einzelmaßnahmen) Max. Fördersumme: => 5% Zuschuss = 2500

44 Beispiel 3 Installation einer thermischen Solaranlage (Röhrenkollektor) zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Kollektorfläche 8,5 m² Fördermöglichkeit: Marktanreizprogramm der BAFA => 9 x 120 = 1080 (=Förderbetrag)

45 Beispiel 4 Austausch der vorhandenen Heizungsanlage gegen einen Pelletkessel, Leistung 16 kw, mit Pufferspeicher Fördermöglichkeit: Marktanreizprogramm der BAFA => Förderbetrag = 2500

46 Beispiel 5 (1) Austausch der vorhandenen Heizungsanlage gegen einen Pelletkessel, Leistung 16 kw, mit Pufferspeicher und Installation einer thermischen Solaranlage (Röhrenkollektor) zur Heizungsunterstützung, Kollektorfläche 8,5 m² Fördermöglichkeit: Marktanreizprogramm der BAFA

47 Beispiel 5 (2) Förderung Pelletkessel: 2500 Kombinationsbonus: 600 Förderung Solaranlage: 1080 Kesseltauschbonus: 600 Gesamtförderung: 4780

48 Beispiel 6 (1) 1-Fam.-Wohnhaus, Bj 1974, Sanierung zum Energieeffizienzhaus 85, mit Pelletheizung, thermischer Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Röhrenkollektor, Kolllektorfläche 8,5 m²) und dezentraler Lüftungsanlage Fördermöglichkeiten: KfW (Programm 430), BAFA und EOR

49 Beispiel 6 (2) Förderung durch KfW im Programm 430: Max. Förderhöhe: Förderung: 12,5% Zuschuss = 9375

50 Beispiel 6 (3) Förderung durch Marktanreizprogramm der BAFA: Förderung Pelletkessel: 2500 Kombinationsbonus: 600 Förderung Solaranlage: 1080 Kesseltauschbonus: 600

51 Beispiel 6 (4) Förderung durch die EOR: Förderung für Effizienzhaus 85: 5000 Förderung dezentrale Lüftungsanlage: 2500 Gesamtförderung für die Sanierungsmaßnahme: 21655

52 Beispiel 7 (1) 1-Fam.-Wohnhaus, Bj 1974, Sanierung zum Energieeffizienzhaus 85, mit Pelletheizung, thermischer Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Röhrenkollektor, Kolllektorfläche 8,5 m²) und dezentraler Lüftungsanlage Fördermöglichkeiten: KfW (Programm 151), BAFA und EOR

53 Beispiel 7 (2) Förderung durch KfW im Programm 151: Max. Fördersumme: Konditionen: Kredit, 20 J Laufzeit, 3 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung 10 J, Zinssatz: 1,0 % (effektiv) banküblicher Zinssatz: 4,5% geldwerter Vorteil von incl. 7,5% Tilgungszuschuss = 5625

54 Beispiel 7 (3) Förderung durch Marktanreizprogramm der BAFA: Förderung Pelletkessel: 2500 Kombinationsbonus: 600 Förderung Solaranlage: 1080 Kesseltauschbonus: 600

55 Beispiel 7 (4) Förderung durch die EOR: Förderung für Effizienzhaus 85: 5000 Förderung dezentrale Lüftungsanlage: 2500 Gesamtförderung für die Sanierungsmaßnahme: 29917

56 Kombinationsmöglichkeiten Die KfW-Programme 151 (152, 430) sind mit den Programmen 141 und 455 kombinierbar. Das KfW-Programm 151 ist seit August 2011 wieder mit dem Marktanreizprogramm der BAFA kombinierbar. Das KfW-Programm 152 ist nicht mit dem Marktanreizprogramm der BAFA kombinierbar.

57 Bitte beachten: Grundsätzlich besteht kein Rechts-Anspruch auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln!

58 Internetadressen zum Thema Fördermöglichkeiten

59 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. (FH) Armin Klein Ingenieurbüro für Energieeffizienz Armin Klein Blasiusweg 29 Waldstraße Steinefrenz Neuwied Tel.: Tel.:

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