Frohe Ostern STADTKURIER NEUHAUS. Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal

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1 STADTKURIER NEUHAUS Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal 24. Jahrgang Freitag, den 22. März / Woche Inhaltsverzeichnis 1. Amtlicher Teil 1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg 1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal 1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/ Körperschaften 2. Nichtamtlicher Teil 2.1. Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg Frohe Ostern wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal 2.2. Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal 2.3. Nichtamtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/ Körperschaften 3. Öffentlicher Teil

2 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/ Amtlicher Teil 1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg Aufforderung zur Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Oberland am Rennsteig Die Stadt Neuhaus am Rennweg und die Gemeinde Oberland am Rennsteig unterhalten seit dem Jahr 2000 eine gemeinsame Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat wegen des Ablaufes der Amtsperiode spätestens in seiner Sitzung im Juni 2013 eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Hiermit werden die Bürger der Stadt Neuhaus am Rennweg zur Bewerbung für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson aufgefordert. Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt 5 Jahre. Im 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes wird die Eignung für das Schiedsamt wie folgt definiert: Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden: 1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; 2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; 3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; 4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer 1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, 2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat, 3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2013 an die Stadt Neuhaus am Rennweg Hauptamt Kirchweg Neuhaus am Rennweg zu richten. Marianne Reichelt Bürgermeisterin Einwohnerversammlung im Ortsteil Siegmundsburg Gemäß 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung findet im Ortsteil Siegmundsburg am Dienstag, dem 09. April 2013 um Uhr in der Feuerwehr, Hiftenberg 7, Siegmundsburg eine Einwohnerversammlung statt. Tagesordnung: 1. Aktuelle Informationen zu Angelegenheiten des Ortsteiles Siegmundsburg - Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 281, 1. Bauabschnitt 2. Beantwortung von Anfragen Die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles Siegmundsburg sind hierzu herzlich eingeladen. Neuhaus am Rennweg, den Marianne Reichelt Bürgermeisterin

3 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Schöffenwahl für die Jahre 2014 bis 2018 Gesetzliche Grundlagen: - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 26. Juli 2012 Gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz sind in Thüringen im Jahr 2013 Schöffenwahlen durchzuführen. Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat hierfür eine Vorschlagsliste aufzustellen. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates, erforderlich. Nach der Zustimmung durch den Stadtrat wird die Vorschlagsliste in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg für die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann seitens der Bürger binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Zeitpunkt der Auslegung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Vorschlagsliste wird anschließend nebst den Einsprüchen an das Amtsgericht Sonneberg übersandt. Der zuständige Richter am Amtsgericht prüft die Vorschlagslisten. Ein beim Amtsgericht zu bildender Wahlausschuss unter der Leitung des zuständigen Richters wählt aus den von den Stadträten bzw. Gemeinderäten bestätigten Vorschlagslisten die notwendigen Schöffen. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste bittet die Stadt Neuhaus am Rennweg um schriftliche Vorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen bis zum 31. März 2013 an: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg Hauptamt Kirchweg Neuhaus am Rennweg. Die Vorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen müssen - Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen - Tag und Ort der Geburt - Wohnanschrift - Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten. Im Hauptamt der Stadtverwaltung (Tel / ) werden hierfür auch Vordrucke vorgehalten und können bei Bedarf zugesandt werden Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal Schöffenwahl für die Jahre 2014 bis 2018 Gesetzliche Grundlagen: - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 26. Juli 2012 Gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz sind in Thüringen im Jahr 2013 Schöffenwahlen durchzuführen. Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat hierfür eine Vorschlagsliste aufzustellen. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates, erforderlich. Nach der Zustimmung durch den Stadtrat wird die Vorschlagsliste in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg für die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann seitens der Bürger binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Zeitpunkt der Auslegung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Vorschlagsliste wird anschließend nebst den Einsprüchen an das Amtsgericht Sonneberg übersandt. Der zuständige Richter am Amtsgericht prüft die Vorschlagslisten. Ein beim Amtsgericht zu bildender Wahlausschuss unter der Leitung des zuständigen Richters wählt aus den von den Stadträten bzw. Gemeinderäten bestätigten Vorschlagslisten die notwendigen Schöffen. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste bittet die Stadt Neuhaus am Rennweg um schriftliche Vorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen bis zum 31. März 2013 an: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg Hauptamt Kirchweg Neuhaus am Rennweg. Die Vorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen müssen - Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen - Tag und Ort der Geburt - Wohnanschrift - Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten. Im Hauptamt der Stadtverwaltung (Tel / ) werden hierfür auch Vordrucke vorgehalten und können bei Bedarf zugesandt werden.

4 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/ Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften Amtsgericht Sonneberg Geschäftsnummer: K 24/12 Beschluss Das im Grundbuch von Steinheid, Blatt 113, Grundbuchamt Sonneberg eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Steinheid Flurstück 210/2, Landwirtschaftsfläche Andruffstraße 18 zu 533 qm lt. Gutachten bebaut mit einem 2-geschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus mit Anbau, Bj. geschätzt vor 1900, Anbau/ Umbau 1906/1960, Wohnfläche ca. 125 qm, stark renovierungsbedürftig, Eigennutzung soll am Dienstag, , 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am im Grundbuch eingetragen. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Sonneberg, den gez. Hölzer Rechtspflegerin Ausgefertigt: Sonneberg, Hackel, Justizobersekretär Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Siegel Amtsgericht Sonneberg Geschäftsnummer: K 51/11 Beschluss Das im Grundbuch von Steinheid, Blatt 2050, Grundbuchamt Sonneberg eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Steinheid Flurstück 619/5, Gebäude- und Freifläche Unterlandstr. 21 zu 254 qm bebaut mit einem älteren Einfamilienwohnhaus (1-geschossig, ausgebautes Dachgeschoss, voll unterkellert); Bj. ca. 1912; um 1998 saniert/modernisiert: Wohnfläche ca. 116 qm; weiterhin kleines, stark sanierungsbedürftiges massives Gartenhaus im rückwärtigen Garten lfd. Nr. 2 Gemarkung Steinheid Flurstück 616, Landwirtschaftsfläche zu 236 qm unbebautes straßenseitiges Grundstück: bisher Wiesen- bzw. Gartennutzung lfd. Nr. 3 Gemarkung Steinheid Flurstück 618/3, Landwirtschaftsfläche zu 259 qm rückwärtiges Wiesengrundstück (sehr lang und schmal) in sehr steiler Hanglage soll am Dienstag, , 11:00 Uhr, Sitzungssaal 1.27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: Fl.-Nr. 619/ EUR Fl.-Nr EUR Fl.-Nr. 618/3 100 EUR Der Versteigerungsvermerk wurde am im Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht,

5 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs ( 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Sonneberg, den Gez. Hölzer Rechtspflegerin Ausgefertigt: Sonneberg, Hackel, Justizobersekretär Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Siegel Freistaat Thüringen Finanzamt Sonneberg Zwangsversteigerungsverfahren K 121/09 Das Finanzamt Sonneberg beabsichtigt, in Kürze den Grundbesitz 50/100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung Neuhaus Flur 1, Flurstück 44, Gebäude- und Freifläche Eisfelder Straße 11, zu 395 qm Flur 1, Flurstück 57/9, Gebäude- und Freifläche zu 107 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen laut Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2 im Wege der Zwangsvollstreckung zu versteigern. Interessenten können das Verkehrswertgutachten im Zeitraum vom bis , in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Bauamt, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg zu den üblichen Dienstzeiten einsehen. Ein Versteigerungstermin steht derzeit noch nicht fest. Dieser wäre beim Amtsgericht Sonneberg, Vollstreckungsgericht, zum Zwangsversteigerungsverfahren K 121/09 nach Ablauf der Auslegung zu erfragen. Engelbert Finanzamtsvorsteher Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde - Frankental 1, Meiningen Flurbereinigungsverfahren Stelzen, Landkreise Hildburghausen und Sonneberg, Az.: Meiningen, I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Stelzen erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung: Auf der Grundlage des durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Stelzen erstellten Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach 41 FlurbG), der Genehmigung des Planes durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (jetzt Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) vom sowie des Beschlusses des Vorstandes der TG der Flurbereinigung Stelzen vom werden den bisher Berechtigten Besitz und Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Tei-len dieser Grundstücke für den Bau gemeinschaftlicher Anlagen und den damit verbundenen Folgemaßnahmen im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Stelzen entzogen und die TG Stelzen mit Wirkung vom in Besitz und Nutzung eingewiesen. Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Bachfeld Flurstücke Nr.: 568/2, 574/2, 575, 579, 580, 581, 582, 583, 587, 588/2, 588/3, 592/2, 593/2, 596/2, 597, 598/4, 600, 605/2, 607, 608, 613, 614, 615, 616/1, 616/2, 629/4, 629/5, 693/2 Gemarkung: Rauenstein

6 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Flurstücke Nr.: 306/2, 321/11, 322, 324, 325/2, 338/6, 340/15, 341/2, 342, 348/5, 352/4, 353/2, 353/3, 353/5, 354/2, 355/2, 355/3, 356/2, 358/2, 358/3, 358/4, 359/7, 359/13, 360/2, 361/4, 361/11, 362/7, 363/2, 364/3, 364/4, 364/5, 365/3, 367, 368, 369/4, 370/3, 370/4, 370/5, 371/10, 371/11, 371/12, 372/3, 372/4, 372/5, 372/6, 373, 373/2, 390/5, 390/6, 390/7, 390/8, 392/2, 478/2, 478/4, 667/11 Art und Umfang der Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (2 Karten im Maßstab 1 : 2.000), die Bestandteile dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht; sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen liegt 2 Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für - die Flurbereinigungsgemeinden Stadt Schalkau und Bachfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Schalkau, - die Flurbereinigungsgemeinde Sachsenbrunn sowie die angrenzende Gemeinde Stadt Eisfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, Eisfeld, - die Flurbereinigungsgemeinde Frankenblick im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schloßgasse 20, Frankenblick OT Effelder und - die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Neuhaus am Rennweg im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten: a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG), b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme (Zufahrten, Baufeld etc.) bis zur Beendigung der jeweiligen Maßnahmen. Die Abfindung für entzogene Flächen und die damit verbundenen Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. Durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen werden die benötigten Flächen zum in der Örtlichkeit angezeigt. Am haben die von der vorläufigen Anordnung Betroffenen die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inanspruchnahme zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Vertreter des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Bürgerhaus Thüringer Hof, Marktstraße 8, Schalkau, zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung und zur Anzeige der von dieser betroffenen Flächen in der Örtlichkeit zur Verfügung. II. Auflagen 1. Die TG der Flurbereinigung Stelzen hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. 2. Während der Bauzeit sind durch die TG sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 3. Durch Betroffene bei der TG der Flurbereinigung Stelzen oder beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen angezeigten Nachteile, welche die durchschnittliche Belastung der übrigen Teilnehmer erheblich übersteigen, sind durch die TG zu entschädigen. Eine solche Entschädigung wird, soweit begründet, durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen mit gesondertem Verwaltungsakt bzw. im Flurbereinigungsplan festgesetzt. 4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die TG ist verpflichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder zur Verfügung stehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Hausanschrift: Postanschrift: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, Meiningen, Postfach , Meiningen, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. Gez. Knut Rommel DS Amtsleiter Impressum Stadtkurier Neuhaus Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldistal, Herausgeber: Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Goldisthal Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Stadt bzw. der Gemeinden ist die Stadt bzw. die jeweilige Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich 3. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist die Druckerei bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich KG zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Stadt- bzw. Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Stadt- bzw. Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Postanschrift für die Stadt Neuhaus am Rennweg bzw. die Gemeinde Goldisthal: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennwegt

7 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/ N ichtamtlicher Teil 2.1. Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Neuhaus am Rennweg verkauft im Wege der öffentlichen Ausschreibung zum Höchstgebot in Neuhaus am Rennweg, Gemarkung Steinheid, das mit einem Wohnund Geschäftshaus bebaute Flurstück 108/2 (Unterlandstraße 12) mit einer Größe von 147 qm. Nach vorliegendem Verkehrswertgutachten beträgt das Mindestgebot Das Erdgeschoss des Gebäudes (Gewerbeeinheit) wird als Begegnungsstätte der Volkssolidarität genutzt, im 1. und 2. OG des Gebäudes befinden sich 3 Wohneinheiten, von denen derzeit eine vermietet ist. Nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: ) sind Einsichtnahme in das Gutachten und Besichtigung des Objekts möglich. Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Kaufgebot Unterlandstraße 12 - nicht vor dem , Uhr öffnen bis zum , Uhr zu richten an: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg Bauamt / Liegenschaften Kirchweg Neuhaus am Rennweg Die Gebotsöffnung erfolgt im Anschluss an die Gebotsfrist. Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt. Die Stadt Neuhaus am Rennweg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Aktuelles aus dem Rathaus Wahlhelfer gesucht für die Bundestagswahl am 22. September 2013 Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 hat die Stadt Neuhaus am Rennweg die Wahlvorstände aus den Reihen ihrer wahlberechtigten Bürger personell abzusichern. In der Stadt Neuhaus am Rennweg inklusive der Ortsteile Steinheid, Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg wird es insgesamt sieben Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk geben. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu berufen. Der Wahlvorstand besteht jeweils aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren 3 bis 7 Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten gemäß 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21,00 für den Wahltag. Wer als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein möchte, kann sich persönlich, schriftlich oder telefonisch im Sekretariat der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg, Tel / melden. Wertstoffhof mit Annahme von Grünschnitt: Die diesjährige Annahmesaison von Grünschnitt beginnt am Donnerstag, dem 02. Mai Die Abgabe von Grünabfällen im Wertstoffhof, Kirchweg 2, in Neuhaus am Rennweg ist zu folgenden Zeiten möglich: jeden Donnerstag jeden Samstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Zusätzlich ist die Grünschnittannahmestelle im Ortsteil Siegmundsburg jeden Samstag von Uhr bis Uhr geöffnet. Grünabfälle von privaten Haushalten werden kostenfrei angenommen. Die Abgabe durch Gewerbetreibende ist kostenpflichtig. Aktion Frühjahrsputz Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Vereine, Institutionen und Einrichtungen zum FRÜHJAHRSPUTZ 2013 auf. Herzlichen Dank all denen, für die es selbstverständlich ist, nach den Wintermonaten ihre Grundstücke und Gehsteige zu säubern und bereits Hand angelegt haben. Sauberkeit und Ordnung in der Stadt sind wichtige Faktoren für das Wohlbefinden aller - Einheimischen und Gäste. Ich wende mich deshalb erneut an alle Eigentümer und Mieter gleichermaßen, gemeinsam für eine saubere Stadt zu wirken. Marianne Reichelt, Bürgermeisterin Termin für das maschinelle Kehren der Straßen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile: Eine maschinelle Kehrung der Straßen im gesamten Stadtgebiet erfolgt bei entsprechender Witterung voraussichtlich in der 16. oder 17. Kalenderwoche, also im Zeitraum vom 15. bis Wir bitten Sie darum, Ihren Verpflichtungen als Anlieger bezüglich der Reinigung von Gehwegen, Parkplätzen, Straßenrinnen, Schrammborden usw. vor dem genannten Termin nachzukommen, damit die maschinelle Kehrung auch zweckmäßig und nachhaltig ist. Verbrennen von unbelastetem, trockenem Baum- und Strauchschnitt In der Zeit vom 15. März bis 15. Mai 2013 und vom 15. September bis 15. November 2013 dürfen Haus- und Gartenbesitzer im Landkreis Sonneberg bei entsprechend guter Wetterlage ihre trockenen Pflanzenabfälle unter Beachtung der gesetzlichen Gebote verbrennen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass anstelle der Beseitigung durch Verbrennen die Abgabe des Baum- und Strauchschnittes in den o. g. Annahmestellen der Stadt Neuhaus am Rennweg bevorzugt werden sollte.

8 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Veranstaltungsmeldung März / April 2013

9 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Vorschläge für den Förderpreis der SV SparkassenVersicherung Jugend im Ehrenamt Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an alle Vereine und Verbände, die Kirchgemeinden und Schulen unserer Stadt Neuhaus am Rennweg. Die Stadt ist vorschlagsberechtigt für den Förderpreis der SV SparkassenVersicherung. Aktive junge Menschen im Ehrenamt gibt es in unserer Stadt viele. Wer soll durch eine mögliche Preisverleihung eine besondere Würdigung und Förderung erfahren? Ich bitte um die Einreichung von Vorschlägen mit Begründung entsprechend Auszug aus der Ausschreibung (siehe unten) bis zum 15. April Demokratie stärken - Verantwortung fördern Mit der Stiftung des Förderpreises zur Würdigung der Arbeit junger Menschen im Ehrenamt soll dieses Engagement eine besondere Anerkennung finden. Ausgelobt wird der Preis durch die SV SparkassenVersicherung. Ausgezeichnet werden können junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die als Betreuer/in, Übungsleiter/in, Vorstandsmitglied oder in sonstiger Weise in herausragendem Maße ehrenamtlich Verantwortung übernehmen. Dies gilt gleichermaßen auch für die Auszeichnung eines gesamten Vorstandes. Die Tätigkeit sollte in folgenden Bereichen liegen: in Verbänden und Vereinen, in der offenen Kinder- oder Jugendarbeit, im schulischen Bereich, im sozialen, kulturellen, kirchlichen, ökologischen oder kommunalen Bereich. Marianne Reichelt Bürgermeisterin Hinweis aus der Neuhäuser Touristinformation Für eine Laufzeit von drei Jahren präsentiert sich der neue URLAUBSPLANER. Er ist das wichtigste Printmedium für die Vermarktung der Rennsteigstadt, ihrer neuen Ortsteile sowie Anrainergemeinden, wie Lauscha, Friedrichshöhe und Lichte. Auf insgesamt 68 Seiten zeigt das in A5 erstellte handliche Urlaubsmagazin das touristische Spektrum dieser Region am Rennsteig: Naturerlebnis, Outdoor-Aktivitäten, Wellness- und Gesundheitsangebote, Kulinarik, Kultur und Geschichte. Der Gast hat somit die Qual der Wahl, angefangen beim chicen Viersterne-Hotel über Gasthöfe, Wander- und Jugendherbergen bis hin zu privaten Unterkünften. Ergänzt wird das vielfältige Übernachtungsangebot mit zahlreichen Hinweisen zu Erlebenswertem in Neuhaus am Rennweg und in der Region. Durch diverse Urlaubstipps wird der Inhalt dieser Broschüre abgerundet. Mit Englischübersetzungen gibt es auf den ersten Seiten einen Imageteil, in dem unsere Rennsteigstadt, ihre neuen Ortsteile und Besonderheiten unserer Region dargestellt werden. Stadtbibliothek Ostern Wenn die Schokolade keimt, wenn nach langem Druck bei Dichterlingen Glockenklingen sich auf Lenzesschwingen Endlich reimt, und der Osterhase hinten auch schon presst, dann kommt bald das Osterfest. Und wenn wirklich dann mit Glockenklingen Ostern naht auf Lenzesschwingen, - dann mit jenen Dichterlingen und mit deren jugendlichen Bräuten draußen schwelgen mit berauschten Händen - Ach, das denk ich mir entsetzlich, außerdem - unter Umständen - Ungesetzlich. Aber morgens auf dem Frühstückstische fünf, sechs, sieben flaumweich gelbe frische Eier. Und dann ganz hineingekniet! Ha! Da spürt man, wie die Frühlingswärme durch geheime Gänge und Gedärme in die Zukunft zieht, und wie dankbar wir für solchen Segen sein müssen ach, ich könnte alle Hennen küssen, die so langgezogene Kugeln legen. Joachim Ringelnatz Kein anderes Fest steht so sehr für Lenz, Liebe und Lebenslust wie Ostern. Das bedeutet spießendes Grün und zarte Blüten sowie ein tägliches Mehr an Tageslicht, Tatendrang und Lebensfreude. Ostern ist das älteste Fest in der christlichen Welt. Wo der Osterhase seinen Ursprung hat, das ist nicht zweifelsfrei geklärt. Als sicher gilt aber, dass der Eierbringer erstmals gegen Ende des 17. Jahrhunderts schriftlich Erwähnung fand. Richtig populär wurde das Langohr jedoch erst im 19. Jahrhundert - als Schokoladen-Osterhasen, Spielzeugfiguren und Osterhasen-Bilderbücher seine Beliebtheit enorm förderten. Durch diesen Rummel ist fast in Vergessenheit geraten, dass vor dem Osterhasen auch noch andere Tiere die Eier brachten. In Westfalen war es der Osterfuchs, in Thüringen der Storch, in Böhmen der Hahn, und der Kuckuck belieferte die Schweiz. In der Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg finden Sie zahlreiche Bücher, mit tollen Ideen und Anregungen für Ihr Osterfest. Für Ihren Osterurlaub steht natürlich auch die richtige Reiselektüre bereit. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie friedliche Ostertage und fröhliches Eiersuchen Ihre Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg Empfehlungen: Heldt, Dora: Bei Hitze ist es wenigstens nicht kalt Gibt es etwas Schlimmeres, als den 50. Geburtstag in einem spießigen Lokal mit der ganzen Familie feiern zu müssen, Geschäftskollegen des Mannes und Nachbarn inklusive? Wenn man dazu auch noch Stimmungsschwankungen hat und ab und zu wie ein Bollerofen glüht? Doris (49) sucht ihr Heil in der Flucht: Dem gefürchteten Datum will sie lieber mit ihren ehemaligen Schulfreundinnen Katja (49) und Anke (48) die Stirn bieten - bei einem Wellness-Wochenende an der Ostsee, mit allem Pipapo. Früher, zu Schulzeiten, waren die Erwartungen der drei ans Leben hoch. Aber wer gibt schon gerne zu, dass nicht alles wunschgemäß gelaufen ist? Hot Stones, Hamam, Pediküre helfen, die Dinge (vorerst) weiterhin zu beschönigen. Bis die Bombe bei Erdbeeren und Champagner platzt... Scholes, Katherine: Das Herz einer Löwin Ein Kind, das seine Mutter verloren hat. Eine Frau auf der Suche nach einem neuen Anfang. Ein Massai-Arzt, der sich für seine Patienten aufopfert. Das Versprechen einer großen Liebe. Auch Sie werden dem Zauber des schwarzen Kontinents erliegen! Der neue große Afrika-Roman von der Autorin des Bestsellers Die Regenkönigin!

10 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Dobbie, Kaye: Der Duft der roten Akazie Australien Kabus, Christine: Mittsommerliebe Eine verbotene Liebe im Zweiten Weltkrieg, ein dunkles Familiengeheimnis und eine junge Frau auf den Spuren ihrer Identität. Morrissey, Di: Das Leuchten der Orchideen Andere Länder/ Familiengeheimnis Gerritsen, Tess: Nah am Herzen Krimi Veranstaltungshinweis!!! Extremsportler Robby Clemens wieder in Neuhaus am Rennweg Zu Fuß durch Asien Neuhaus am Rennweg, Am Freitag ist Robby Clemens mit seiner Vortragsreihe Zu Fuß durch Asien im Saal der Feuerwache Neuhaus am Rennweg zu Gast. Um Uhr wird der Worldrunner dann rund zwei Stunden lang von den Abenteuern und persönlichen Erfahrungen seines Laufes durch Asien berichten. Tauchen Sie mit uns ein in eine geheimnisvolle und exotische Welt Jahrtausende alter Kulturen, herrliche Tempel, Paläste und eine magische Atmosphäre, der man sich nicht entziehen kann. In Asien scheinen Märchen Wirklichkeit zu werden. Die Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg lädt herzlich zu dieser eindrucksvollen Veranstaltung ein. Kartenvorverkauf Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg Vorverkauf: 7,00 ; Abendkasse: 8,00 Unsere Öffnungszeiten Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg, Marktstraße 3 Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Zweigstelle im OT Scheibe-Alsbach, Am Rußtiegel 1 Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten!!! Die Bibliothek hat jeweils am zweiten und vierten Mittwoch im Monat von Uhr Uhr geöffnet. Telefon: / Zweigstelle im OT Steinheid, Markt 7 Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten!!! Die Bibliothek hat jeweils am ersten und dritten Mittwoch im Monat von Uhr Uhr geöffnet. Öffnungszeiten der Schwimmhalle am Rennsteig gültig für Zeitraum bis Schwimmhalle / Sauna Montag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna ab Uhr Dienstag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Freitag, Karfreitag bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Samstag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Sonntag, Ostersonntag bis Uhr öffentlicher Badebetrieb Montag, Ostermontag Die Schwimmhalle bleibt wegen einer Veranstaltung geschlossen. Dienstag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna ab Uhr Mittwoch, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Donnerstag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Freitag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Samstag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna ab Uhr bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Sonntag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb Ihr Schwimmhallenteam Stellenausschreibung Die Stadt Neuhaus am Rennweg sucht für den Zeitraum vom 01. Mai 2013 bis 31. Oktober 2013 eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter für die Grünabfallannahmestelle im städtischen Bauhof, Kirchweg 2, im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Tätigkeit ist auch für Hinzuverdiener geeignet. Von der Bewerberin/dem Bewerber wird ein freundliches und gewandtes Auftreten erwartet. Die Tätigkeit umfasst die Registrierung der Anlieferungen und die Kontrolle von Grünabfall. Die Arbeitszeit von 5,5 Stunden wöchentlich entspricht den Öffnungszeiten der Grünabfallannahmestelle: donnerstags, Uhr bis Uhr samstags, Uhr bis Uhr Das Entgelt beträgt monatlich pauschal 170,00. Interessenten senden ihre schriftliche Kurzbewerbung bitte bis an: Mittwoch, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Donnerstag, bis Uhr öffentlicher Badebetrieb/ gemischte Sauna Stadt Neuhaus am Rennweg Bürgermeisterin Frau Marianne Reichelt Kirchweg Neuhaus am Rennweg (Tel /79020)

11 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Seniorengeburtstage Wir gratulieren im Ortsteil Neuhaus am Rennweg am Herrn Horst Traut zum 78. Geburtstag Frau Helga Miersch zum 72. Geburtstag Frau Heidemarie Reisinger zum 70. Geburtstag Frau Helgard Wießler zum 71. Geburtstag Frau Christa Fricke zum 78. Geburtstag Frau Karla Zinn zum 70. Geburtstag Frau Gisela Büttner zum 70. Geburtstag Frau Helga Baumann zum 77. Geburtstag Frau Renate Kraft zum 75. Geburtstag Frau Helga Petereit zum 78. Geburtstag Frau Irma Siegmund zum 78. Geburtstag Frau Ingeborg Reinhardt zum 74. Geburtstag Herrn Dietmar Wagner zum 70. Geburtstag Frau Irmgard Matthäi zum 78. Geburtstag Herrn Gerhard Bock zum 75. Geburtstag Frau Marianne Günther zum 73. Geburtstag Herrn Herbert König zum 80. Geburtstag Frau Heide Siegmund zum 70. Geburtstag Herrn Max Greiner zum 86. Geburtstag Frau Lisette Stirnisko zum 81. Geburtstag Herrn Eberhard Jung zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Oelsner zum 73. Geburtstag Frau Gisela Schröder zum 73. Geburtstag Frau Helga Hoderlein zum 84. Geburtstag Frau Ilse Greiner-Matzen-Sohn zum 83. Geburtstag Frau Helga Spitzhüttl zum 80. Geburtstag Herrn Gerhard Kulling zum 79. Geburtstag Herrn Wilfried Meier zum 84. Geburtstag Herrn Hans Halle zum 80. Geburtstag Frau Ilse Schünzel zum 77. Geburtstag Frau Lore Eichhorn zum 72. Geburtstag Frau Heidemarie Wagner zum 71. Geburtstag Herrn Wolfgang Müller zum 73. Geburtstag Frau Heide Lesser zum 72. Geburtstag Herrn Karl Weigand zum 82. Geburtstag Frau Hannelore Huhn zum 73. Geburtstag Frau Frieda Höhn zum 96. Geburtstag Herrn Kurt Weber zum 91. Geburtstag Frau Waltraud Greiner-Pieter zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Grothe zum 76. Geburtstag Herrn Dietrich Weigel zum 72. Geburtstag Frau Emmi Halle zum 81. Geburtstag Herrn Hans Lämmchen zum 73. Geburtstag Frau Ruth Müller zum 81. Geburtstag Frau Gertrud Glaser zum 87. Geburtstag Frau Erika Knoth zum 82. Geburtstag Herrn Dieter Luthardt zum 75. Geburtstag Frau Marta Lattermann zum 95. Geburtstag Frau Brunhilde Woitek zum 79. Geburtstag Herrn Rudolf Paul zum 84. Geburtstag Frau Marianne Stößel zum 82. Geburtstag Herrn Robert Hoffmann zum 77. Geburtstag Frau Edith Heinz zum 83. Geburtstag Frau Gisela Müller zum 79. Geburtstag Herrn Wolfgang Bittner zum 71. Geburtstag Frau Marianne Müller-Haas zum 93. Geburtstag Frau Elsbeth Bock zum 73. Geburtstag Herrn Janos Györök zum 70. Geburtstag Herrn Heinz Steiner zum 79. Geburtstag Herrn Leander Jahn zum 74. Geburtstag Frau Sonja Weber zum 92. Geburtstag Frau Helga Weschenfelder zum 84. Geburtstag Herrn Arno Müller-Litz zum 77. Geburtstag Herrn Reinhardt Leib zum 74. Geburtstag Frau Lore Fischer zum 80. Geburtstag Frau Renate Stache zum 74. Geburtstag Frau Anne-Liese Fiedler zum 84. Geburtstag Herrn Dr. Gotthold Bley zum 84. Geburtstag Herrn Werner Weigelt zum 79. Geburtstag Herrn Roland Stauch zum 76. Geburtstag Frau Erika Weber zum 76. Geburtstag Frau Wiltrud Leipold zum 73. Geburtstag Frau Wilhelmine Haack zum 77. Geburtstag Herrn Rajnold Lauterwald zum 76. Geburtstag Herrn Walter Pfeifer zum 70. Geburtstag Frau Elly Müller zum 83. Geburtstag Frau Hanna Müller zum 77. Geburtstag Frau Renate Himmelreich zum 73. Geburtstag Herrn Rainer Fichtner zum 70. Geburtstag Herrn Heinz Büttner zum 73. Geburtstag Herrn Werner Krauß zum 73. Geburtstag Herrn Gerhard Sorge zum 87. Geburtstag Herrn Dagobert Hentschel zum 82. Geburtstag Frau Elsbeth Hanf zum 81. Geburtstag Herrn Dr. Dietrich Jahn zum 72. Geburtstag aus dem Ortsteil Steinheid gratulieren wir am Frau Ilse Friedemann zum 78. Geburtstag Frau Hella Baumann zum 81. Geburtstag Frau Hella Strebe zum 77. Geburtstag Frau Marliese Bräutigam zum 74. Geburtstag Frau Marianne Siegel zum 72. Geburtstag Frau Hella Fassold zum 81. Geburtstag Herrn Dr. Harry Dorst zum 80. Geburtstag Frau Gertraude Schippel zum 81. Geburtstag Frau Ursel Bätz zum 74. Geburtstag Frau Grimhilde Rauch zum 70. Geburtstag Frau Gisela Kirchner zum 74. Geburtstag Herrn Egon Köhler zum 76. Geburtstag Herrn Konrad Fischer zum 81. Geburtstag Herrn Siegfried Lessing zum 73. Geburtstag Frau Else Köhler zum 80. Geburtstag Frau Regina Huhn zum 70. Geburtstag Frau Hilde Fuchs zum 84. Geburtstag Frau Eleonore Fuchs zum 81. Geburtstag Frau Maria Heinemann zum 81. Geburtstag Frau Gisela Pfeifer zum 74. Geburtstag Frau Erika Leube zum 72. Geburtstag Frau Ruthilde Nitschke zum 77. Geburtstag Herrn Hermann Geyer zum 79. Geburtstag Frau Erika Halbig zum 73. Geburtstag aus dem Ortsteil Scheibe-Alsbach gratulieren wir am Herrn Harry Frinke zum 79. Geburtstag Herrn Günther Worm zum 77. Geburtstag Frau Elfriede Köhler zum 80. Geburtstag Frau Hanna Böhm zum 85. Geburtstag Frau Erika Javorsky zum 81. Geburtstag Frau Gertrud Weigelt zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Töpfer zum 87. Geburtstag Herrn Dieter Hammer zum 78. Geburtstag Frau Marie Siegel zum 78. Geburtstag Herrn Günther Zitzmann zum 72. Geburtstag aus dem Ortsteil Siegmundsburg gratulieren wir am Frau Brunhilde Rauchmaul zum 74. Geburtstag Frau Ilse Siegel zum 84. Geburtstag Frau Ella Finke zum 73. Geburtstag Frau Ketti Heß zum 88. Geburtstag und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihre Bürgermeisterin Ihr Ortsteilbürgermeister Marianne Reichelt Jürgen Schreppel Ihr Ortsteilbürgermeister John Zitzmann Ihre Ortsteilbürgermeisterin Sigrun Greiner

12 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/ Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal sich um eine kleine Waldwiese. Bzgl. der anderen Grundstücke ist die Zuwegung Vorort zu klären. Schriftliche Angebote richten Sie bitte an unten stehende Adresse. (Unsere Ausschreibungsbedingungen sowie weitere Informationen finden Sie unter www. bvvg.de. Seniorengeburtstage Wir gratulieren am Herrn Siegfried Onasch zum 77. Geburtstag Herrn Max Siegel zum 77. Geburtstag Frau Elli Werner zum 78. Geburtstag Frau Hildegard Sternkopf zum 73. Geburtstag Frau Regina Zimmermann zum 75. Geburtstag Frau Bärbel Pfeiffer zum 73. Geburtstag Herrn Helmut Jäger zum 72. Geburtstag Frau Sonja Steinmann zum 82. Geburtstag Herrn Hans-Dieter Straubel zum 74. Geburtstag Frau Karla Möller zum 72. Geburtstag Der Orientierungswert beträgt: 1.450,00 EUR. Ausschreibungsende: 28. März 2013 (07:00 Uhr) Ansprechpartner: BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Niederlassung Thüringen Steigerstraße Erfurt Frau Heintz Tel: 03 61/ Fax: 03 61/ und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister Andreas Girbardt 2.3. Nichtamtlicher Teil anderer Körperschaften BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungsgmbh Zu verkaufen! Ausschreibung zum Objekt Wiesen bei Schmalenbuche TE Die BVVG ist ein Immobilien-Dienstleister des Bundes der ehemals volkseigene Äcker, Wiesen und Wälder in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen privatisiert. Kirchgemeinde Neuhaus am Rennweg Die Kirche ist für Besucher geöffnet. Der Schlüssel kann in der Touristinformation der Stadt (Marktstraße 3) zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Wir treffen uns regelmäßig: Christenlehre Klasse 1-3 Dienstag 16:15 Uhr* Klasse 4-6 Dienstag 15:15 Uhr* Konfirmanden 1 Freitag 14:15 Uhr* Konfirmanden 2 Freitag 15:15 Uhr* Junge Gemeinde Mittwoch 17:30 Uhr* Bundesland: Thüringen Kreis: Sonneberg Gemeinde: Neuhaus am Rennweg Gemarkung: Schmalenbuche Flur: 2 Flurstück: 210/2, 252, 485 Gesamtgröße: qm Die hier ausgeschriebenen Grundstücke liegen in leichter Streulage am östlichen Ortsrand von Schmalenbuche. Bei den Flurstücken 210/2 und 252 handelt es sich um Wiesen, welche derzeit, vertragsfrei als Weide genutzt werden. Von dem Flurstück 252 verkauft die BVVG ihren Miteigentumsanteil zu 1/2. Das Flurstück 452 liegt direkt am Friedhofsweg, hierbei handelt es Jugendgruppe Lebenshilfe Freitag (monatl.) Andere Gemeindekreise Hauskreis Seniorennachmittag Kirchenmusik 16:00 Uhr* (Landeskirchl. Gemeinschaft) Schwarzburger Straße 45 Donnerstag 17:30 Uhr monatlich (siehe Aushang/Tagespresse) Musikwichtel - Gruppe Dienstag 17:00 Uhr Pfarrhaus* Bläsernachwuchs Dienstag 18:00 Uhr Pfarrhaus* Posaunenchor Dienstag 19:30 Uhr Pfarrhaus Kirchenchor Donnerstag 19:30 Uhr*

13 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Angelikastift Gemeindeveranstaltungen Gottesdienst im Seniorenheim Dienstag 10:30 Uhr (monatlich) Gottesdienste in der Stadtkirche Gottesdienst Sonntag, 09:30 Uhr Kindergottesdienst 2. und 4. Sonntag im Monat, 09:30 Uhr* Kirchencafe 4. Sonntag im Monat, im Anschluss an den Gottesdienst *) nicht in der Ferienzeit Bei Hochzeitsjubiläen (Eiserne, Diamantene, Goldene und Silberne Hochzeit) ist das Pfarramt aus organisatorischen Gründen auf die Information durch das Jubelpaar bzw. deren Angehörige angewiesen. Wünschen diese eine kirchliche Segenshandlung bzw. den Besuch des Pfarrers, bitten wir dies im Pfarramt anzumelden (Tel oder ). Ihr Pfarrer Dieter Sommer Nachmittag der Begegnung Zum nächsten Nachmittag der Begegnung (Seniorenkreis) wird am Montag, den 08. April 2013, um Uhr in den Gemeindesaal des Steinheider Pfarrhauses eingeladen. Der Männerkreis Der regionale Männerkreis fährt am 5. April 2013 auf die Huysburg und nimmt dort am Landesmännertag teil. Gemeindenachmittag in Scheibe Alsbach Die Senioren der Kirchengemeinde Scheibe Alsbachtreffen sich zu ihrem Gemeindenachmittag am Mittwoch, den 10. April 2013 um Uhr im Pfarrhaus Scheibe Alsbach In eigener Sache Wenn der Wunsch nach einer Einsegnung anlässlich eines Jubiläums (z. B. Goldene Hochzeit, Jubelkonfirmation, Taufgedächtnis o. ä.) besteht, melden Sie dies bitte rechtzeitig im zuständigen Pfarramt an: Tel.: Pfarrer Hubertus Laqua 3. Öffentlicher Teil Katholische Gottesdienste in Neuhaus am Rennweg: jeden Sonnabend um Uhr in der Evangelischen Kirche zu Neuhaus am Rennweg Weitere Auskünfte erteilt jederzeit das Katholische Pfarramt Sonneberg, Telefon / Neuapostolische Kirche Gottesdienst jeden Sonntag, Uhr in Neuhaus am Rennweg, Schmalenbuchener Straße 60. Kirchgemeindebereich Steinheid Gottesdienste im Gemeindebereich Sonntag, Palmarum Uhr Steinheid Freitag, Karfreitag Uhr Steinheid Uhr Scheibe Alsbach Sonnabend, Karsamstag Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zur Osternacht in der Holzkirche Neuhaus Sonntag, Ostersonntag Uhr Steinheid Montag, Ostermontag Uhr Scheibe Alsbach Sonntag, Quasimodogeniti Uhr Steinheid Uhr Scheibe Alsbach Sonntag, Miserikordias domini Uhr Steinheid mit Gedenken an das 60-jährige Konfirmationsjubiläum Sonntag, Jubilate Uhr Steinheid Uhr Scheibe Alsbach Sonntag, Kantate Uhr Steinheid Kirchliche Unterweisung Christenlehre Die Christenlehre findet jeweils statt: donnerstags, Uhr für die Klassen 1-3 donnerstags, Uhr für die Klassen 4-6 Konfirmanden / Vorkonfirmanden In diesem Jahr bilden die Konfirmanden / Vorkonfirmanden aus Steinheid und Lauscha eine gemeinsame Gruppe. Das nächste Treffen dieser Gruppe findet am Freitag, dem 15. April, bis Uhr im Pfarrhaus Lauscha statt. Kirchenmusik Der gemeinsame Kirchenchor Neuhaus/Steinheid probt wöchentlich donnerstags Uhr im Pfarrhaus Neuhaus Jugendweihe Die Jugendweihefeiern 2013 für die Stadt Neuhaus am Rennweg mit den Ortsteilen Steinheid, Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg sowie die Gemeinde Goldisthal finden am Sonnabend, dem 27. April 2013, im Kulturhaus Neuhaus am Rennweg statt. Folgende Mädchen und Jungen nehmen an der Jugendweihe teil: Stadt Neuhaus am Rennweg Bauer, Luis Bauersachs, Max Paul Böhm, Maximilian Bosch, Amrita Brandenburger, Elisa Döbert, Julian Paul Falkenstein, Anna Gloth, Maximilian Greiner, Marc Grothe, Lucas Grothe, Nicki Hahm, Julia Herbart, Nadine Herget, Kim Vanessa Kühnert, Angelo Künzl, Alisia Leib, Virginie Ortsteil Steinheid Binczyk, Celine Meffert, Tim Ortsteil Scheibe-Alsbach Kirchner, Marc-Pascal Purrotat, Nina Danielle Runge, Jean-Paul Ortsteil Siegmundsburg Resch, Lukas Gemeinde Goldisthal Vielmuth, Lina Leutbecher, Stefanie Lucke, Vincent Meusel, Emely Morr, Lina Oertel, Lukas Otto, Friederike Pfeifer, Anna-Selina Pfüller, Patrick Scheler Lisa Seeber, Lennart Josua Simmert, Daniel Sperschneider, Phillip Tanneberg, Niklas Thiele, Kevin Walther, Maximilian Wolf, Lea Wolf, Franziska Recknagel, Alexander Scheler, Emely Walther, Brian Zitzmann, Laura Die Bürgermeisterin der Stadt Neuhaus am Rennweg, die Ortsteilbürgermeisterin des Ortsteiles Siegmundsburg sowie die Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Scheibe-Alsbach und Steinheid und der Bürgermeister der Gemeinde Goldisthal gratulieren recht herzlich und wünschen viel Glück, Erfolg und Gesundheit auf dem weiteren Lebensweg. (Stand )

14 Stadtkurier Neuhaus Nr. 3/2013 Herzliche Einladung zum Frühlingskonzert des Folkloreensembles Neuhaus am Rennweg e.v. am Sonntag, den 28. April 2013 im Kulturhaus Neuhaus am Rennweg denn sie ist die zentrale Begegnungsstätte für alle Anwohner. Die Frühjahrs- und Sommerzeit bietet sich an, die Straße neu zu beleben und aufzuwerten. Wir freuen uns auf viele tolle Ideen! Beginn: Einlass ab: 16:00 Uhr 15:30 Uhr Kartenvorverkauf ab Anfang April 2013 bei allen Ensemblemitgliedern und im Fotostudio Thees. Eintrittspreise im Vorverkauf: 8,00 zu Veranstaltungsbeginn: 10,00 Wettbewerb ab dem 15. März 2013: Gesucht: Die schönste Straße Deutschlands Hamburg/Soltau, März Jetzt können Nachbarn ihren Tatendrang mal so richtig ausspielen: Netzwerk Nachbarschaft und hagebaumarkt rufen zum bislang größten Wettbewerb in Deutschland für Straßengemeinschaften auf. Prämiert werden zehn Bundessieger mit je Euro. Der Wettbewerb Die schönste Straße Deutschlands startet am 15. März - rechtzeitig zum Frühjahresbeginn. Jede Aktion ist willkommen: Begrünungen in Vorgärten und auf Bürgersteigen, der Bau von Fahrradhäuschen oder Nachbartreffs, Baumpflanzprojekte oder Spielplatzmodernisierungen - Taten statt Worte und viel Kreativität sind jetzt gefragt Euro Preisgeld und der Oscar für Nachbarn! Mitmachen können alle, die ihre Straße im Aktionszeitraum vom 15. März bis zum 31. August 2013 verschönern. Die zehn überzeugendsten Projekte gewinnen einen Geldpreis in Höhe von je Euro und werden mit einem Straßenschild von Janosch ausgezeichnet. Den ersten 100 Bewerbern winken Einkaufsgutscheine von hagebaumarkt im Wert von je 200 Euro und ein tolles Starterpaket für ihre Aktion. Vom Starttag an kann man sich im Internet unter weitere Infos zum Wettbewerb holen. Prominent besetzt: die Jury Eine hochkarätig besetzte Jury wählt die Gewinner aus. Mit dabei sind JANOSCH und Mike Krüger, Vertreter von hagebaumarkt und Netzwerk Nachbarschaft sowie vom Deutschen Städtetag und SCHÖNER WOHNEN, die beide Partner der Aktion sind. Auf die Straße - fertig - los! Die Zugehörigkeit zur Straßengemeinschaft ist hierzulande besonders stark ausgeprägt. Meine Straße ist mein Zuhause, sagen 69 Prozent der Deutschen laut Emnid-Umfrage im Auftrag von Netzwerk Nachbarschaft und hagebaumarkt. 68 Prozent wollen gemeinsam mit ihren Nachbarn aktiv werden. So viel Eigeninitiative gab s noch nie! Darauf bauen die Initiatoren des Wettbewerbs: Netzwerk Nachbarschaft ist Deutschlands größte Community für Nachbargemeinschaften ( mit mehr als Initiativen und Nachbarn. Und auch bei hagebaumarkt kennt man sie, die zupackenden Nachbarn. Der klassische Bau- und Heimwerkermarkt (Slogan: Hier hilft man sich! ) bietet ein umfassendes Sortiment für Haus und Garten und ist mit gut 300 Standorten in Deutschland und Österreich aufgestellt. Tag der offenen Tür in der AWO Integrativen Kindertageseinrichtung Tausendfüssler in Neuhaus! Am Mittwoch, dem öffnet unsere Kindereinrichtung ab Uhr die Türen. Interessierte Gäste sind herzlich eingeladen, Einblick in das Leben in unserem Haus zu nehmen. Lernen sie unsere Räume, die Gestaltung unserer pädagogischen Arbeit, die Kinder und uns Mitarbeiter kennen. Unter dem Motto Lachen und Lernen bilden ein Traumpaar stehen vielfältige Angebote rund um s Experimentieren, Gestalten und Spielen auf unserem Programm. Für das leibliche Wohl ist mit einem reichhaltigen Kuchenbuffet gesorgt. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder. Die Mitarbeiter der AWO Kita Tausendfüssler in der Rennsteigstraße 12 in Neuhaus am Rennweg Willkommen im Krabbelkäfer - Cafe Zum Eltern - Kind Nachmittag laden herzlich die Mitarbeiterinnen der AWO Integrativen Kindereinrichtung Tausendfüssler in Neuhaus, Rennsteigstraße 12 ein. Einmal im Monat - immer am letzten Dienstag - öffnet das Krabbelkäfercafe ab Uhr für Eltern, Großeltern und ihre Kleinen zum Spielen und Fröhlichsein. Die Kinder knüpfen dabei erste soziale Kontakte, während die Eltern bei Kaffee und Kuchen zum Austausch miteinander eingeladen sind. Außerdem lernen sie die Einrichtung mit ihren Mitarbeiterinnen bei folgenden Angeboten kennen: Der Osterhase schaut bei uns vorbei Spiele mit Bällen und Luftballons Wir gestalten bunte Bilder Wir singen und musizieren Wir freuen uns auf Euch und sehen uns in der Integrativen Kindertagesstätte Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es im Internet unter Die Initiatoren des Wettbewerbs: Hans-Jürgen Meißner, Marketingleiter hagebaumarkt: 2013 ist für uns das Jahr der guten Nachbarschaft und damit der ideale Zeitpunkt, gemeinsam mit Netzwerk Nachbarschaft engagierte Nachbarschaftsgemeinschaften zu belohnen. Unsere hagebaumärkte stehen den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Erdtrud Mühlens, Gründerin von Netzwerk Nachbarschaft: Die große Mehrheit der Nachbarn identifiziert sich mit ihrer Straße, in Neuhaus, Rennsteigstraße 12 Gerne geben wir Auskünfte und Informationen unter der Telefonnummer:

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