Corporate- Governance- Bericht
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- Irmgard Hase
- vor 6 Jahren
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1 Die Semperit Gruppe verpflichtet sich freiwillig zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex und hat auch die Absicht, den Kodex in Zukunft einzuhalten bzw. Abweichungen zu begründen. Auch der Aufsichtsrat hat einstimmig einen entsprechen- Corporate- Governance- Bericht Österreichischer Corporate Governance Kodex Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex wurde im Jahr 2002 ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung österreichischer Aktiengesellschaften festgelegt. Dieser enthält die international üblichen Standards, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts sowie die wesentlichen Grundsätze der OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Freiwillige Selbstverpflichtung zum Österreichischen Corporate Governance Kodex Das Regelwerk verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Unternehmen und Konzernen. Der Kodex strebt ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder von Unternehmen an. Er schafft Richtlinien für die Gleichbehandlung aller Aktionäre, für Transparenz, für die offene Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, für die Vermeidung von Interessenkonflikten von Organen sowie für eine effiziente Kontrolle durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Geltung erlangt der Österreichische Corporate Governance Kodex durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zu den Corporate-Governance-Grundsätzen in der jeweils vorliegenden Fassung. Die auf das Geschäftsjahr 2011 anwendbare Fassung des Kodex wurde im Jänner 2010 veröffentlicht und berücksichtigt die Anpassung an das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 und die Umsetzung der Vergütungsempfehlung der Europäischen Kommission vom Zuletzt wurde der Kodex im Jänner 2012 angepasst. Die darin enthaltenen Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, und entfalten somit für den vorliegenden Corporate-Governance-Bericht der noch keine Wirkung. Der Corporate Governance Kodex kann auf der Website abgerufen werden. Verpflichtungserklärung Bekenntnis zum Kodex 66
2 den Beschluss gefasst. Die erfüllt sämtliche verbindlichen L-Regeln ( Legal Requirement ). Soweit keine Erklärung erfolgt, werden C-Regeln ( Comply or Explain ) von den jeweils betroffenen Organen bzw. der Gesellschaft eingehalten. Organe der Vorstand Dipl.-BW Thomas Fahnemann Vorsitzender seit , davor seit Unternehmenseintritt am stellvertretender Vorsitzender, Ende der laufenden Funktionsperiode Ressortverantwortung: Medizin-Sektor mit dem Segment Sempermed, Corporate Development & Strategie, Human Resources, Internes Audit, Kommunikation, Beschaffung, Compliance und Recht Thomas Fahnemann, geboren 1961, absolvierte im Anschluss an sein Betriebswirtschaftsstudium in Mainz ein Executive-MBA-Programm an der Northwestern University in Chicago. Seine berufliche Laufbahn startete Thomas Fahnemann 1983 bei der Hoechst AG in Frankfurt. Er bekleidete in der Folge mehrere Führungsfunktionen in Deutschland und den USA wechselte er als Konzern-Abteilungsleiter zu Trevira, North Carolina, USA und 1998 als Chief Operating Officer zu KoSa in Houston, USA kehrte er als CEO und Vorstandsvorsitzender der Lenzing AG nach Österreich zurück. Von 2009 bis 2010 übernahm er den Vorsitz im Vorstand der RHI AG, Wien. Er übt kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus. DI Richard Ehrenfeldner Mitglied des Vorstands seit , Ende der laufenden Funktionsperiode , im September 2011 frühzeitig verlängert bis Ressortverantwortung: Technologie, Innovation, Operational Excellence und Qualitätssicherung Richard Ehrenfeldner, geboren 1954, startete nach seinem Studienabschluss für Verfahrenstechnik (Chemieanlagenbau) an der Technischen Universität in Graz 1984 seine berufliche Laufbahn bei AT&S in Leoben und leitete dort die Bereiche Produktion und Expansion mit Schwerpunkt Großinvestition in Produktionserweiterung wechselte er zur. Als technischer Leiter des Segments Sempermed war er für die Expansion der Werke sowie für die Errichtung und Entwicklung neuer Standorte in Sopron, Hatyai und Shanghai verantwortlich. Er übt kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus. Dr. Johannes Schmidt-Schultes Mitglied des Vorstands seit , Vorstand Finanzen (CFO), Ende der laufenden Funktionsperiode Ressortverantwortung: Rechnungswesen, Segment-Controlling, Treasury, IT, Planung & Reporting, Steuern und Investor Relations 67
3 Johannes Schmidt-Schultes, geboren 1966, schloss 1993 das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hannover ab folgte das Doktorat an der Ludwig Maximilians Universität München. Studienaufenthalte führten ihn auch an die Aston University in Birmingham, UK, sowie an die University of California in Berkeley, USA. Während seines Doktoratsstudiums war Johannes Schmidt-Schultes für den Strategieberater Bain & Company in München tätig. Von 1996 bis 1999 war er Abteilungsleiter im Bereich Beteiligungs-Controlling und Konzernentwicklung bei der VIAG AG in München, von 1999 bis 2001 war er Geschäftsführer Finanzen bei Kloeckner & Co in Wien wechselte er zur Deutschen Telekom Group zuerst als CFO von T-Mobile Österreich in Wien und von 2004 bis 2007 von T-Mobile UK in Hatfield, UK. Von 2007 bis 2011 war er stellvertretender Vorstand für Finanzen der australischen Telekom Telstra Corporation mit Sitz in Melbourne. Er übt kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus. DI Richard Stralz Mitglied des Vorstands seit , Ende der laufenden Funktionsperiode Ressortverantwortung: Leitung des Industriesektors mit den Segmenten Semperflex, Sempertrans und Semperform, Marketing, Vertrieb und Logistik Richard Stralz, geboren 1963, startete nach seinem Studienabschluss an der Montanuniversität Leoben 1987 seine berufliche Laufbahn bei der als Assistent der Produktionsleitung Semperform übernahm er die Funktion des Produktionsleiters für Gummi- und Kunststoffformteile. Von 1991 bis 1994 leitete er die Abteilungen Industrial Engineering und Logistik. Im Anschluss daran wechselte er zum Segment Semperflex, von 1994 bis 1996 als technischer und von 1996 bis 2004 als kaufmännischer Divisionsleiter. Er übt kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus. DI Rainer Zellner Vorsitzender des Vorstands von bis , davor seit Mitglied des Vorstands Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung in einer Form, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie das öffentliche Interesse erfordern (L-Regel 13). Im April 2011 ist der ehemalige Vorsitzende des Vorstands, DI Rainer Zellner, aus dem Vorstand ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige Stellvertreter Dipl.-BW Thomas Fahnemann bestellt. Im April 2011 wurde Dr. Johannes Schmidt- Schultes zum Vorstand für Finanzen (CFO) bestellt und im September 2011 das Mandat von DI Richard Ehrenfeldner vorzeitig für weitere drei Jahre verlängert. In der Geschäftsordnung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Grundlegende Entscheidungen obliegen dem Gesamtvorstand. Der Vorstand nimmt Kommunikationsaufgaben, die das Erscheinungsbild des Unternehmens für die Stakeholder wesentlich prägen, umfassend und selbst wahr. Grundlage der Unternehmensführung bilden die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung. Darüber hinaus gibt auch der Österreichische Corporate Governance Kodex Verhaltensregeln vor. 68
4 Aufsichtsrat Aufsichtsratsfunktionen Erstmalige Wahl in weiteren börsenotierten Geburtsjahr in den Aufsichtsrat Mandatsdauer 1) Gesellschaften Kapitalvertreter Dr. Veit Sorger 2) 3) 4) 5) 6) 7) Bis zur Hauptversammlung, Lenzing AG Vorsitzender die über das Geschäftsjahr 2011 beschließt Dr. Michael Junghans 2) 3) 4) 5) 6) Bis zur Hauptversammlung, Lenzing AG (Vorsitzender) Vorsitzender-Stellvertreter die über das Geschäftsjahr Allgemeine Baugesellschaft 2012 beschließt A. Porr AG Dr. Walter Lederer 2) Bis Mitglied Mag. Martin Payer 2) 7) Bis zur Hauptversammlung, Lenzing AG Mitglied die über das Geschäftsjahr 2011 beschließt Mag. Patrick Prügger 2) 5) Bis zur Hauptversammlung, Lenzing AG Mitglied die über das Geschäftsjahr 2013 beschließt Mag. Andreas Schmidradner 2) Bis zur Hauptversammlung, Lenzing AG Mitglied die über das Geschäftsjahr 2012 beschließt Anton Schneider 2) 7) Bis zur Hauptversammlung, Linz Textil AG Mitglied die über das Geschäftsjahr SHW AG (Deutschland) 2011 beschließt (Vorsitzender) Arbeitnehmervertreter Alexander Hollerer 5) 6) Andreas Slama 5) Mag. Matthias Unkrig ) Ein Fünftel der Mitglieder des Aufsichtsrats scheidet lt. Satzung alljährlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung automatisch aus. 2) Haben dem Aufsichtsrat ihre Unabhängigkeit gemäß Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex erklärt. 3) Präsidium 4) Vergütungsausschuss 5) Prüfungsausschuss 6) Nominierungsausschuss 7) Keine Vertretung eines Anteilseigners über 10 % (Regel 54 des Österreichischen Corporate Governance Kodex). Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Kapitalvertretern und drei Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss aus seiner Mitte folgende Ausschüsse für die Behandlung spezifischer Angelegenheiten gebildet: Präsidium, Vergütungsausschuss, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Strategieausschuss (siehe Seite 70). Die Entscheidungsbefugnis zur Beschlussfassung obliegt dem Gesamtaufsichtsrat. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und unterstützt diesen bei der Leitung des Unternehmens, insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. 69
5 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2011 fünf Sitzungen und einen gesonderten Strategie-Workshop ab. Keines der Aufsichtsratsmitglieder hat im Gesamtjahr 2011 an weniger als 50 % der Sitzungen teilgenommen. Der Prüfungsausschuss unter Vorsitz von Dr. Veit Sorger hat seine Tätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Aufgaben wahrgenommen (zwei Sitzungen) und sich im Besonderen mit dem Risikomanagement, der Corporate Governance und der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern befasst. Der Nominierungsausschuss unter Vorsitz von Dr. Veit Sorger hat in zwei Sitzungen eine Auswahl für den neuen Vorstand für Finanzen vorbereitet und sich mit der Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds DI Richard Ehrenfeldner befasst. Der Strategieausschuss wurde im Dezember 2011 neu gebildet. Der Vergütungsausschuss unter Vorsitz von Dr. Veit Sorger hat sich in drei Sitzungen einerseits mit den Zielvereinbarungen für die neu bestellten Vorstandsmitglieder und andererseits mit dem Vergütungsmodell für das wiederbestellte Vorstandsmitglied befasst. Eine explizite und formelle Selbstevaluierung (gemäß Regel 36) fand im Geschäftsjahr 2011 nicht statt. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich jedoch im Rahmen der Sitzungen regelmäßig mit seiner Arbeit und deren Auswirkung auf die Gesellschaft und arbeitet an entsprechenden Weiterentwicklungen. Es ist für das Geschäftsjahr 2012 beabsichtigt, einen strukturierten Selbstevaluierungsprozess zu initiieren. Leitlinien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Beurteilung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds an folgenden Leitlinien, die jenen im Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2010 entsprechen: Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein. Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß 95 (5) Aktiengesetz führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. 70
6 Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen diskutiert. Im Berichtsjahr wurde ergänzend ein Strategie-Workshop abgehalten. Verantwortungsvolle Unternehmensführung Der Aufsichtsrat bestimmt die Verteilung der Ressorts und Zuständigkeitsbereiche im Vorstand sowie jene Geschäfte, die neben den gesetzlichen Bestimmungen seiner expliziten Zustimmung bedürfen. Darüber hinaus unterstützt der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen und einem erfolgsabhängigen Anteil sowie aus Sachbezügen zusammen. Die Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung des Vorstands sind der Jahresüberschuss, die Höhe der Gewinnausschüttung und die Gesamtkapitalrentabilität. Fixe und variable Vergütung Für die zuletzt bestellten Vorstandsmitglieder Dipl.-BW Thomas Fahnemann und Dr. Johannes Schmidt-Schultes wurde im Sinne der Vorgaben des Corporate Governance Kodex zusätzlich eine dritte Gehaltskomponente eingeführt, die an die Erreichung nachhaltiger, langfristiger und mehrjähriger Leistungskriterien anknüpft. Basierend auf der Erreichung der Zielkriterien wird dieser Bonus im Nachhinein für das abgelaufene Geschäftsjahr bestimmt und über drei Jahre verteilt zu gleichen Teilen ausbezahlt. Bei Nichterreichung der Zielkriterien erfolgt keine Bonuszuweisung in dieser Gehaltskomponente beziehungsweise auch die Reduktion oder vollständige Einbehaltung von noch nicht ausbezahlten Anteilen. Die Höchstgrenze für die variablen Vergütungsanteile (erfolgsabhängiger Anteil und dritte Gehaltskomponente) wurde mit max. 111 % der Jahresfixvergütung festgelegt. Im Geschäftsjahr 2011 beliefen sich die ausbezahlten Bezüge des Vorstands auf TEUR (Vorjahr: TEUR), wovon ein Anteil von TEUR (Vorjahr: TEUR) auf variable Anteile entfiel. Bedingt durch unterjährige Veränderungen bei der Zusammensetzung des Vorstands ist die Aussagekraft des Vorjahresvergleichs eingeschränkt. Die betriebliche Altersversorgung wurde für den ehemaligen Vorsitzenden des Vorstands bereits anlässlich der ersten Bestellung in Form einer direkten vertraglichen Leistungszusage geregelt. Für den neuen Vorsitzenden des Vorstands bzw. die anderen Mitglieder des Vorstands ist die betriebliche Altersvorsorge entweder in einem Statut der Gesellschaft festgelegt, welches eine Rückdeckungsversicherung nach dem Prinzip Defined Contribution vorsieht, oder im jeweiligen Vertrag nach dem Prinzip einer beitragsbezogenen Zusage geregelt. Im Fall der Beendigung der Funktion von Vorstandsmitgliedern erfolgt eine Abfertigung entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes oder des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes. Aktienoptionen wurden keine gewährt. 71
7 Für den Vorstand sowie die leitenden Führungskräfte im Konzern besteht eine D&O- Versicherung; die damit verbundenen Aufwendungen trägt die Gesellschaft. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in 15 der Satzung geregelt. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats als Ersatz seiner Barauslagen ein Anwesenheitsgeld für jede Sitzung in Höhe von 120 EUR sowie eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR. Beide Beträge sind an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt (Basis: VPI 2000 Jahresdurchschnitt 2004 = 108,1), sodass die Beträge für 2011 über den oben genannten liegen. Für den Vorsitzenden erhöht sich die fixe Vergütung um 100 % und für seinen Stellvertreter um 50 %. Darüber hinaus erhält der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit (ohne Belegschaftsvertreter) einen Anteil von 0,15 % von dem mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresüberschuss der als ergebnisabhängige Tantieme. Diese Tantieme wird unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats so verteilt, dass alle Mitglieder den gleichen Betrag erhalten, der Vorsitzende zusätzlich 100 % und sein Stellvertreter zusätzlich 50 %. Zudem darf der ergebnisabhängige Anteil je Aufsichtsratsmitglied maximal das 2,5-Fache der jährlichen fixen Vergütung (ohne Anwesenheitsgeld) nicht übersteigen. Satzungsmäßige Vergütung des Aufsichtsrats Die Offenlegung der Vergütung erfolgt für den gesamten Vorstand bzw. Aufsichtsrat und nicht getrennt nach einzelnen Mitgliedern (gemäß Regel 31 und 51). Eine Veröffentlichung der Einzelbezüge liegt in der persönlichen Entscheidungssphäre der Vorstandsmitglieder bzw. Aufsichtsratsmitglieder und liefert nach Meinung der weder eine kapitalmarktrelevante Zusatzinformation noch einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn aus wirtschaftlicher Perspektive. Aus diesen Gründen erfolgt kein Einzelausweis im Rahmen der Berichterstattung. Compliance-Richtlinie Um missbräuchliche Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen zu vermeiden, hat Semperit eine Compliance-Richtlinie erlassen. Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem eigenen Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Die Compliance-Richtlinie wurde auf der Website veröffentlicht. Eigener Compliance- Beauftragter Frauenförderung Die Semperit Gruppe achtet auf die Gleichbehandlung der Geschlechter in allen Fragestellungen. In den letzten Jahren konnte der Frauenanteil speziell in qualifizierten Positionen stetig erhöht werden. In Österreich beträgt der Anteil der Frauen in Nachwuchsführungskräfteprogrammen bereits rund ein Drittel. Darüber hinaus wird soweit es die jeweilige Position erlaubt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Möglichkeit zur Heimarbeit gefördert. Frauenanteil stetig erhöht Director s Dealings Aktienkäufe und -verkäufe von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß 48d Börsegesetz innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag des Abschlusses des Geschäfts der Finanzmarktaufsicht gemeldet und auf der Website der Finanzmarktaufsicht veröffentlicht. Veröffentlichung Director s Dealings 72
8 Interne Revision und Risiko management Die Abteilung Interne Revision berichtet direkt dem Vorstand und erstellt einen Revisionsplan und einen jährlichen Tätigkeitsbericht für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr. Der Vorstand erörtert diese Berichte mit den Aufsichtsratsmitgliedern. Internes Kontrollsystem Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements ist vom Wirtschaftsprüfer auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu beurteilen. Dieser Prüfbericht wird sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat vorgelegt. Für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements wurde vom Prüfungsausschuss Anfang 2011 eine externe Evaluierung beauftragt und die Ergebnisse dem Aufsichtsrat berichtet. Das in der Semperit Gruppe implementierte Interne Kontrollsystem (IKS) dient der Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, der Integrität und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie der Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und Vorschriften. Es wird zur Unterstützung der Früherkennung und Überwachung von Risiken von der Revision gemeinsam mit den entsprechenden Fachabteilungen laufend überarbeitet und erweitert. Das IKS wurde zuletzt im Jahr 2010 einer externen Evaluierung unterzogen und dem Aufsichtsrat darüber Bericht erstattet. Externe Evaluierung In Entsprechung der Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ließ die Semperit Gruppe die Einhaltung der Kodexbestimmungen und die Richtigkeit der damit verbundenen öffentlichen Berichterstattung zuletzt Anfang 2011 extern evaluieren. Die von KPMG durchgeführte Evaluierung ist auf keine Tatsachen gestoßen, die im Widerspruch zur Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Corporate-Governance-Bericht über die Einhaltung der C- und R-Regeln des Kodex stehen. Wien, am 9. März 2012 DI Richard Ehrenfeldner Mitglied des Vorstands DI Richard Stralz Mitglied des Vorstands Dipl.-BW Thomas Fahnemann Vorstandsvorsitzender Dr. Johannes Schmidt-Schultes Vorstand Finanzen 73
9 Kontakt Finanzkalender 2012 Modecenterstraße 22 A-1031 Wien Tel.: Fax: office@semperit.at Mag. Clemens Taschée Head of Group Accounting Tel.: clemens.taschee@semperit.at Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 und Bilanzpressekonferenz Hauptversammlung Dividenden Ex-Tag Dividenden Zahltag Bericht über das 1. Quartal Halbjahresfinanzbericht Bericht über das 3. Quartal 2012 Impressum Medieninhaber: Semperit Aktiengesellschaft Holding, Modecenterstraße 22, A-1031 Wien Wir haben diesen Geschäftsbericht mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satz- oder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Wie alle Aussagen über die Zukunft unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die im Ergebnis auch zu erheblichen Abweichungen führen können. Für den tatsächlichen Eintritt von Prognosen und Planungswerten sowie zukunftsgerichteten Aussagen kann keine Gewähr geleistet werden. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Dieser Geschäftsbericht wurde in deutscher und englischer Sprache verfasst. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version. Dieser Geschäftsbericht wurde im Auftrag der von Mensalia ( erstellt.
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