Alles über Härtefälle

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1 Prämienantrag 2005 Alles über Härtefälle Können Sie zusätzliche Prämienrechte beantragen, weil in Ihrem Betrieb ein Härtefall vorliegt? Prüfen Sie diese Frage jetzt denn nach dem Stichtag 17. Mai 2005 geht nichts mehr! Die EU-Agrarreform hat viele Betriebe auf dem falschen Fuß erwischt. Sie befürchten, dass sie jetzt bei der Prämien- Zuteilung zu kurz kommen, weil sie z. B. inzwischen den Betrieb umgestellt oder durch bestimmte Investitionen erweitert haben, oder weil ihre Erzeugung in den Jahren 2000 bis 2002 durch einen Unfall, durch Berufsunfähigkeit, durch einen Brandschaden usw. eingeschränkt war. In manchen dieser Fälle können Sie jetzt jedoch zusätzliche Prämienrechte aus der nationalen Reserve Wichtig: Den Antrag auf Anerkennung als Härtefall müssen Sie zusammen mit Nicht die Investitionssumme ist entscheidend, sondern die Frage, wie viel zusätzliche Kapazitäten Sie geschaffen Fotos: Archiv (2), Heil (3), Mennerich den geforderten Nachweisen bis spätestens 17. Mai 2005 bei der zuständigen Behörde abgegeben Versäumen Sie diesen Termin, so verlieren Sie Ihre Ansprüche. Der Antrag wird dann von der Behörde als verspätet abgelehnt. Damit Sie prüfen können, ob Sie eine Chance auf Anerkennung als Härtefall haben, haben wir auf den folgenden Seiten alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Einen ersten Überblick gibt die nebenstehende Checkliste. Anschließend werden die einzelnen Härtefälle näher erläutert und mit Beispielen aus der Praxis veranschaulicht. 28 top agrar 4/2005

2 Checkliste: Die wichtigsten Härtefälle im Überblick Anlass Härtefälle wie Unfall, Getätigte Investitionen Betrieb umgestellt Teilnahme an Umweltprogrammen Tod, Seuche in Tierhaltung in Ackerbau von Milch Abstockung Umwandlung Betroffene Betriebszweige Alle Bullen, Ochsen, Mastkälber, Mutterkühe, Schafe Tabak, Obst, Gemüse, Kartoffeln auf Bullen, Mutterkühe oder OGS der Rinderoder der Schafhaltung von Acker- zu Dauergrünland Um welche Prämien geht es? Erhöhung der betriebsindividuellen Prämie (BIB) Flächenprämien OGS-Anerkennung Erhöhung der betriebsindividuellen Prämie (BIB) OGS-Anerkennung BIB für Tabak/ Stärkekartoffeln/ Trockenfutter Erhöhung der betriebsindividuellen Prämie (BIB) OGS-Anerkennung Erhöhung der betriebsindividuellen Prämie (BIB) Sicherung Ackerstatt Grünlandprämie Kein Grünlandumbruchverbot Voraussetzungen für die Anerkennung als Härtefall Tod oder Berufsunfähigkeit des Betriebsleiters Flächen durch Naturkatastrophe nicht nutzbar Stallung z. B. durch Brand zerstört Tierbestand durch Seuche dezimiert Fläche z.b. wegen Straßenbau nicht nutzbar Milchquote am verleast Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazität In den Jahren oder danach Beginn vor dem Mutterkühe und Schafe: Erwerb zusätzlicher Prämienrechte 2005 Nachweis von Futterfläche Bei OGS: Investition in Fläche oder Anlage (z.b. Lager) für Kartoffelerzeugung Nach 2003, aber vor Bei Tabak und Stärkekartoffeln: Erwerb zusätzlicher Lieferrechte in oder danach Milcherzeugung bis eingestellt Abgabe der Milchquote vor dem Umstellung vor dem begonnen 50 % der neuen Erzeugung muss am vorhanden sein 2005 Nachweis von Futterfläche In an Extensivierungsprogramm teilgenommen Abstockung des Rinder- oder Schafbestandes, um geforderte Besatzdichte von weniger als 1,9 GV/ha einzuhalten Ackerfläche durch Programmteilnahme zu Dauergrünland umgewandelt Dadurch im Prämienantrag 2003 als Dauergrünland angegeben Keine Mindestschwelle muss sich erhöhen um muss sich erhöhen um Bei OGS: Erhöhung der Fläche um mindestens 20 ha oder um 2 ha und mind. 5 % muss sich erhöhen um Bei OGS: Erhöhung der Fläche um mindestens 20 ha oder um 2 ha und mind. 5 % muss sich erschwelle Keine Mindesthöhen um Mindestschwelle Berechnung des zusätzlichen Prämienvolumens Statt Ø der Jahre zählen nur die Jahre ohne Härtefall bzw. die Jahre Bei OGS: Anbauumfang in 2004 Fläche 2005 nicht nutzbar: Zuteilung Prämienrecht, aber keine Aktivierung Bei Bullen, Ochsen, Mastkälbern: Prämienvolumen im Jahr nach Fertigstellung alte Kapazitäten werden abgezogen Bei Mutterkühen und Schafen: Zusätzlich erworbene Prämienrechte Erworbene Lieferrechte bzw. Produktionsquoten OGS-Genehmigungen gemäß zusätzlicher Fläche oder Kapazität und tatsächlicher Anbau 2005 Prämienfähige Erzeugung in den ersten 12 Monaten nach Ende der Milchlieferung Bei OGS: Anbauumfang in 2004 Statt Ø der Jahre zählen nur die Jahre ohne Härtefall bzw. die Jahre Anhebung des flächenbezogenen Prämienbetrages (Acker- statt Grünlandprämie) Keine Einstufung als Dauergrünland Sonstiges Härtefälle sind Ereignisse, deren Auswirkung auf die Produktion Sie nicht beeinflussen konnten Zahlungsansprüche müssen 5 Jahre selbst genutzt werden, wenn sich Wert durch Härtefall um mehr als 20 % erhöht Zahlungsansprüche müssen 5 Jahre selbst genutzt werden, wenn sich Wert durch Härtefall um mehr als 20 % erhöht Zahlungsansprüche müssen 5 Jahre selbst genutzt werden, wenn sich Wert durch Härtefall um mehr als 20 % erhöht Falls Programm noch besteht, wird erhöhter Prämienbetrag mit Programmzahlung verrechnet Falls Programm noch besteht, wird erhöhter Prämienbetrag mit Programmzahlung verrechnet top agrar 4/

3 Aufstockung bei Bullen, Kälbern, Mutterkühen oder Schafen Nicht die Zahl der Tiere, die Sie halten können, ist ausschlaggebend. Entscheidend ist die Zahl der Tiere, für die Sie eine Prämie bekommen große Summen investiert haben, sondern dass Sie zusätzliche Produktionskapazitäten für Ihre Bullenmast geschaffen Auch der preiswerte Umbau eines Jungviehstalles zum Bullenmaststall kann grundsätzlich ein Investitons-Härtefall sein. Datum der ersten Einstallung entscheidet Die Frage, ob überhaupt ein Härtefall vorliegt, lässt sich also noch relativ einfach klären. Schwierig wird es jedoch bei der Berechnung des zusätzlichen Prämienbetrages, der Ihnen dann zusteht. Die dafür maßgebende Verordnung wird gerade wieder geändert. Entscheidend soll danach sein, wann Sie auf den neu geschaffenen Mastplätzen die ersten Tiere aufgestallt Dieser Tag gilt als Zeitpunkt der Fertigstellung der Bau- oder Umbaumaßnahme. Folgende Unterscheidung ist vorgesehen: 1. Die neu geschaffenen Plätze wurden bis fertiggestellt, also erstmals belegt. Dann kommt es darauf an, wie viel zusätzliche Bullen Sie im folgenden Kalender- bzw. Prämienjahr tatsächlich erzeugt Beispiele: Fertigstellung im Herbst Dann zählt das Prämienjahr Oder: Fertigstellung im Frühjahr 2003, dann zählt das Prämienjahr 2004! Entscheidend ist aber nicht die Zahl der Betriebe, die in den letzten Jahren investiert haben, können in bestimmten Fällen zusätzliche Prämienrechte Der Grund: Die betriebsindividuelle Prämie (BIB) richtet sich nach dem Umfang der Tierhaltung in den Jahren 2000 bis Zusätzlich geschaffene Stallplätze würden bei der Prämienzuteilung also leer ausgehen. Damit dies nicht passiert, sieht die EU- Verordnung einen Schutz solcher Investitionen vor. Die Beamten nennen diese Fälle Betriebe in besonderer Lage. Wir verwenden weiterhin den Begriff Härtefall. Genauer gesagt handelt es sich hier um Investitions-Härtefälle. Betroffen sind vor allem Bullenmäster, die in den letzten Jahren ihre Produktionskapazität erweitert haben, z. B. durch den Neubau von Stallgebäuden, den Anbau bzw. die Erweiterung vorhandener Stallgebäude, den Umbau bzw. die Umnutzung vorhandener Gebäude, die zuvor anderweitig im Betrieb genutzt wurden (z. B. als Strohlager oder für andere Tiere), oder auch durch die Pacht eines Bullenmaststalles, wobei der Pachtvertrag vor dem abgeschlossen worden sein muss (Laufzeit mindestens 6 Jahre). Es kommt also nicht darauf an, dass Sie Investitionen im Ackerbau Aufpassen müssen auch Betriebe, die Obst, Gemüse oder Speisekartoffeln anbauen (so genannte OGS-Kulturen). Sie erhalten dafür spezielle OGS-Zahlungsrechte. Diese richten sich nach Ihrem Anbauumfang im Jahr Haben Sie später Ihren OGS-Anbau durch bestimmte Investitionen erweitert, kann ein Härtefall vorliegen. Sie können dann zusätzliche OGS-Genehmigungen Die beiden wichtigsten Fälle: Sie haben nach 2003, aber vor dem , zusätzliche Ackerflächen gekauft oder langfristig gepachtet (mindestens 6 Jahre). Dabei spielt es keine Rolle, ob auf diesen Flächen zuvor überhaupt OGS-Kulturen angebaut wurden. Entscheidend ist, dass Sie sobald Ihnen die Fläche zur Verfügung stand auch tatsächlich den OGS-Anbau Ihres Betriebes ausgedehnt haben, und zwar im Vergleich zum OGS-Anbau Beispiel: Ihr OGS-Anbau lag 2003 bei 20 ha. Im vergangenen Jahr haben Sie 5 ha LF zugekauft und auch direkt bewirtschaftet. Sofern Sie 2004 und 2005 jeweils mindestens 25 ha OGS angebaut haben, erhalten Sie zusätzlich 5 OGS- Genehmigungen. Waren es in einem der beiden Jahre z. B. nur 23 ha insgesamt, dann bekämen Sie nur 3 dazu. Steht Ihnen die Fläche erst 2005 zur Verfügung, zählt der zusätzliche Anbau 2005 im Vergleich zu Ein Härtefall kann aber auch vorliegen, wenn Sie nach 2003 in Gebäude (z. B. Kartoffellagerhalle) investiert haben, um den Anbau von OGS-Kulturen auszudehnen. Wichtig: Mit der Investition müssen Sie vor dem begonnen Und aus Ihrem Investitionsplan muss hervorgehen, in welchem Umfang Sie den Anbau dadurch ausdehnen wollten. Entscheidend ist dann aber, in welchem Umfang Sie 2005 tatsächlich Ihren OGS- Anbau gegenüber 2003 ausgedehnt Allerdings gilt in beiden Fällen eine Mindestschwelle: Der OGS-Anbau in Ihrem Betrieb muss sich um 20 ha oder aber 30 top agrar 4/2005

4 Übersicht 1: Mäster Meyer hat im Jahr 2002 einen neuen Bullenmaststall gebaut (zusätzlich) gehaltenen Tiere, sondern die Zahl der gewährten Sonderprämien im Folgejahr. Nur wenn der erste Mastdurchgang auf den neuen Plätzen über das Folgejahr hinausgeht, zählt die Anzahl der belegten Plätze im Jahr nach der Fertigstellung. 2. Bei Fertigstellung zwischen dem und dem wird die Zahl der erzeugbaren Tiere auf den neuen Plätzen ermittelt. Grundlage sind der Investitionsplan sowie die im Betrieb (oder der Region) üblichen Leerstände und die Mastdauer. 3. Die gleiche Rechnung soll auch durchgeführt werden, wenn ein neuer Stall bzw. zusätzliche Stallplätze erst nach dem fertiggestellt wurden. In diesem Fall müssen Sie jedoch weitere Hürden überwinden, bevor Sie als Härtefall anerkannt werden: Sie müssen mit der Investition zur Erweiterung der Bullenmast vor dem begonnen haben! Konkret müssen Sie nachweisen, dass Sie bis zu diesem Stichtag schon Liefer-, Kauf- oder andere Leistungsverträge in Höhe von mindestens E oder 50 % der Gesamtinvestitionssumme abgeschlossen hatten. Und schließlich muss die Investition bis spätestens abgeschlossen werden. Erfolgt die Fertigstellung erst nach dem , wird außerdem die zusätzliche Prämie erst ab 2006 gewährt. mindestens um 2 ha und 5 % erhöht Sonst liegt kein Härtefall im Sinne der Vorschriften vor. Stärkekartoffeln, Tabak und Trockenfutter Härtefälle können sich auch bei Stärkekartoffeln, Tabak und Trockenfutter ergeben. Voraussetzung ist hier, dass Sie während oder nach dem Referenzzeitraum (2000 bis 2002) Ihre Produktion erweitert Mit der entsprechenden Investition (Erweiterung) müssen Sie vor dem begonnen Weitere Voraussetzungen: Bei Stärkekartoffeln müssen Sie bis dahin zusätzliche Lieferrechte erworben und/oder im entsprechenden Umfang Anbauverträge abgeschlossen Eine Erweiterung bei Tabak wird nur anerkannt, wenn Sie bis zum entsprechende Produktionsquoten erworben und auch genutzt Letzte Hürde: Ein Härtefall wird nur anerkannt, wenn sich durch die geltend gemachte Erweiterung Ihre Betriebsprämie um mindestens erhöht oder um des bisherigen Betrages! Jahre alter Stall neuer Stall gemästete Bullen Plafondskürzung -13,4% -10,4% -10,4% Sonderprämien Referenzzeitraum Härtefall (Basis 2003) Produktionskapazität: 80 Tiere Insgesamt gemästet: 110 Tiere Ø Sonderprämien für: 65 Tiere abzügl. alte Kapazität: 80 Tiere Prämienvolumen neue Kapazität: 30 Tiere 65 x 210 E: E Plafondskürzung: -10,4% zusätzl. Prämien für: 27 Tiere Prämien (Härtefall): E Landwirt Meyer hat den neuen Stall schon 2002 belegt. In 2003 vermarktete er insgesamt 110 Bullen. Davon werden 80 dem alten Stall zugerechnet. Als Härtefall anerkannt werden lediglich 30 (bzw. netto 27) Mastbullen. Insgesamt erhält Meyer also 65 Sonderprämien aus plus 27 aus dem Härtefall, zusammen 92 Prämien. Besatzdichte beachten! Alle Bullenmäster, die als Härtefälle anerkannt werden, müssen außerdem noch folgende Voraussetzungen erfüllen: Haben Sie einen Stall neu gebaut, erweitert usw., so müssen die baurechtlichen Vorschriften eingehalten worden sein. Anzeigen oder Genehmigungsanträge müssen bis bei der entsprechenden Behörde eingegangen, Genehmigungen bis spätestens erteilt worden sein. Außerdem müssen Sie in diesem Jahr (2005) genügend Fläche bewirtschaften, damit Sie die Besatzdichte (1,8 GV/ha) für die geplante Gesamtkapazität einhalten können. Grundsätzlich werden Sie nur dann als Härtefall anerkannt, wenn sich durch die Investition die gesamte Prämie Ihres Betriebes um mindestens erhöht. Alternativ reicht es auch aus, wenn sich Ihre Betriebsprämie um mindestens erhöht. Die genaue Berechnung der zusätzlichen Prämienrechte in Härtefällen wirft aber noch viele Fragen auf. Vor allem müssen Sie sich als betroffener Bullenmäster darauf einstellen, dass die zuständige Prämienbehörde immer sehr genau zwischen den alten und neuen Produktionskapazitäten (Stallplätzen) unterscheiden wird. Dies kann dazu führen, dass manche Bullenmäster einen erheblich geringeren Härtefall-Prämienzuschlag erhalten, als sie sich ausgerechnet Mäster Meyer hat investiert Dazu ein Beispiel: Landwirt Meyer hat 2002 für insgesamt E einen neuen Bullenmaststall gebaut. Seitdem kann er statt 80 Bullen jährlich 120 Bullen mästen. Im Jahr nach der Fertigstellung (2003) hat Meyer nachweislich 110 Bullen vermarktet. Wie die Prämienbehörde in seinem Fall voraussichtlich rechnen wird, zeigt Übersicht 1: Für die Jahre 2000 bis 2002 (Referenz- Zeitraum) werden ihm 65 Sonderprämien zuerkannt. Denn leider war der alte Stall damals nicht immer voll belegt. Negativ wirkt sich außerdem die Prämienkürzung durch die Plafondsüberschreitung in 2002 aus. Für den Härtefall maßgebend ist das Jahr Hier hat Meyer insgesamt 110 Bullen vermarktet. Davon hätte er aber rein rechnerisch 80 im alten Stall erzeugen können. Diese sind aus Sicht der Behörde durch den Referenzzeitraum abgedeckt und werden abgezogen. Für die Anerkennung als Härtefall verbleiben demnach nur 30 Bullen für den neuen Stall. Zusätzlich abgezogen wird die Kürzung durch die Planfondsüberschreitung im Jahr 2003 (-10,4 %), so dass Meyer nur 27 zusätzliche Sonderprämien übrigbleiben. Durch den Härtefall-Antrag erhält er also ein zusätzliches Prämienvolumen von 27 x 210 E = E. Das Beispiel zeigt: Durch den Härtefallantrag kann nicht einfach ein neuer aktueller Referenzzeitraum gewählt werden. Die Prämienbehörde unterscheidet vielmehr immer konsequent zwischen der Ein ausführlicher Investitionsplan ist notwendig, um die zusätzlichen Produktionskapazitäten nachzuweisen. top agrar 4/

5 alten und der neuen Mastkapazität. Anders ausgedrückt: Für vorhandene Stallplätze, die man in den Jahren 2000 bis 2002 nicht voll ausgenutzt hat, kann man sich jetzt im Rahmen der Härtefall-Regelung keine zusätzlichen Prämienrechte mehr sichern! Es würde Meyer auch nicht helfen, wenn er nachweisen könnte, dass er den neuen Stall in 2003 schon voll ausgenutzt (40 Bullen) und dafür im alten Stall nur 70 Bullen erzeugt hat. Denn der Bau neuer Stallplätze gilt nur als Ersatz, wenn dafür alte Stallplätze ungenutzt bleiben. Bei Meyer würden dann 10 der 40 neuen Stallplätze als Ersatzinvestition gewertet. Es bliebe bei den 27 zusätzlichen Sonderprämien im Wege des Härtefalls. Ein enttäuschendes Ergebnis, findet Bullenmäster Meyer. Er überlegt deshalb, die Fertigstellung des neuen Stalles auf 2003 zu legen. Dann wäre das Prämienjahr 2004 die Bemessungsgrundlage für den zusätzlichen Prämienbetrag. Und 2004 hatte er seine Kapazität voll ausgeschöpft, also insgesamt 120 Bullen gemästet. Aber Vorsicht: Zum einen wird für 2004 mit einer erheblichen Plafondsüberschreitung gerechnet (deutlich über 10 % Kürzung!). Außerdem kann die Behörde in Zweifelsfällen auf die HIT-Daten zurückgreifen. Sollten diese belegen, dass Meyer schon 2002 die ersten zusätzlichen Tiere eingestallt hat, scheitert sein Plan. Denn der Tag der ersten Einstallung ist der Tag der Fertigstellung ganz gleich, wann der letzte Bügel verschraubt wurde Wichtig zum Abschluss: Jeder Bullenmäster, der als Härtefall anerkannt werden möchte, muss der Prämienbehörde einen entsprechenden Investitionsplan vorlegen. Daraus muss zu erkennen sein, wann, wie und wo Sie die zusätzlichen Produktionskapazitäten geschaffen Bei Neubaumaßnahmen dürfte dies recht einfach sein. Bei Um- und Anbauten sollten Sie Ihre Investitionen und die Schaffung der zusätzlichen Produktionskapazitäten möglichst detailliert beschreiben. Hier müssen Sie mit einer besonders genauen Überprüfung durch die Behörde rechnen. Dies gilt erst recht dann, wenn die Investition zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist. Dann kommt dem Investitionsplan die entscheidende Bedeutung zu. Denn schließlich müssen Sie die erzeugbaren Tiere durch die geplante Erweiterung glaubhaft nachweisen. Soweit die wichtigsten Hinweise für Bullenmäster. Diese gelten grundsätzlich auch für die Ochsen- und Kälbermast. Allerdings wird in der Kälbermast die Stallpacht nicht als Härtefall anerkannt. Mutterkühe und Schafe Verordnung wird noch geändert Vorsicht: Die Bedingungen, ab wann eine Investition als Härtefall anerkannt wird und wie sich die Prämienerhöhung berechnet, sind noch nicht endgültig geklärt. Denn die Verordnung, die diese Fälle regeln soll, wird noch einmal geändert. Der Bundesrat wird darüber möglicherweise erst Ende April entscheiden. In unseren Beiträgen haben wir die geplanten Änderungen zwar schon berücksichtigt. Diese sind aber noch nicht rechtsverbindlich. Im Bundesrat können 32 top agrar 4/2005 Auch bei einer Erweiterung der Kälbermast können Sie eine Anpassung der Betriebsprämie sich durchaus noch Korrekturen ergeben. Für die betroffenen Bauern ist diese Unsicherheit kaum noch zumutbar. Doch bei allem Frust über die Härtefall-Bürokratie : Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Betrieb betroffen sein kann, und beginnen Sie damit, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Denn diese müssen Sie spätestens bis zum zusammen mit Ihrem normalen Prämienantrag bei der zuständigen Behörde einreichen! Viele Vorschriften, die wir für die Bullenmast erläutert haben, gelten auch für Investitions-Härtefälle bei Mutterkühen und Mutterschafen. Hier gibt es jedoch einige wichtige Unterschiede: Für zusätzliche Produktionskapazitäten, die Sie als Härtefall geltend machen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie hierfür bis zum auch entsprechende Prämien- bzw. Produktionsrechte erworben hatten. Gleichzeitig wird der Erwerb solcher Rechte aber auch als Investition gewertet. Für einen Härtefall kann es demnach ausreichen, wenn Sie für die zusätzlichen Prämienrechte auch entsprechend Tiere zugekauft War dagegen die Aufstockung aus der eigenen Nachzucht vorgesehen, müssen am mindestens 50 % dieser Tiere im Betrieb vorhanden gewesen sein. Im Unterschied zur Bullen- oder Kälbermast kommt es also nicht auf das Prämienvolumen im Jahr nach der Fertigstellung an. Entscheidend ist vielmehr, in welchem Umfang Sie zusätzliche Prämienrechte erworben haben (inkl. Zuteilung aus nationaler Reserve) und inwieweit Sie auch tatsächlich Ihren Tierbestand aufgestockt Aber wie gesagt: Stichtag ist der Nur Prämienrechte, die bis dahin erworben wurden, können im Rahmen der Härtefall-Regelung berücksichtigt werden. Das gilt bei Extensivierung Etwas komplizierter ist die Handhabung der Extensivierungsprämien. Zur Erinnerung: Lag der Gesamtviehbesatz bei max. 1,4 GV pro ha Grünland, konnten Sie zu jeder Sonder- und jeder Mutterkuhprämie zusätzlich 100 E Extensivierungsprämie Betriebsindividuell zugeteilt wird jetzt aber nur der halbe Betrag (50 E). Folgende Härtefälle sind hier möglich: Sie haben investiert und Ihre (extensive) Rindermast erweitert. Neben zusätzlichen Sonder- und Mutterkuhprämien könnten Sie dann für die zusätzlichen Produktionskapazitäten auch zusätzliche Extensivierungsprämien Andererseits kann auch der Kauf oder

6 die langfristige Pacht (mindestens 6 Jahre) von Grünlandflächen als Investition in die extensive Rindermast anerkannt werden. Berücksichtigt werden als Härtefall dann aber nur die Tiere, die auf der neuen Fläche zusätzlich gehalten werden können. Achtung: Wenn ein Betrieb erst durch das zusätzliche Grünland die Besatzdichte von 1,4 GV pro ha unterschreitet, kann er die Extensivierungsprämien nur für diejenigen Tiere geltend machen, die auf der zusätzlichen Fläche gehalten werden nicht etwa für alle erzeugten Mastrinder! Nicht als Investitions-Härtefall zählt eine betriebliche Umstellung (z. B. kürzere Mastdauer), um danach Extensivierungsprämien zu erhalten. Wichtig: Die Anerkennung als Härtefall bei den Extensivierungsprämien setzt voraus, dass Sie auch 2005 die Besatzdichte von 1,4 GV/ha Grünland einhalten. Dies kann sowohl Weide als auch Ackerfutter sein. Eine Beweidung ist nicht erforderlich. Ab 2005 zu beachten... Für alle gilt: Falls Sie die Besatzdichte in 2005 nicht erfüllen, wird nicht der komplette Antrag abgelehnt. Das zusätzliche Prämienvolumen wird nur entsprechend verringert, so dass die Besatzdichte eingehalten wird. Wichtig für die Zukunft: Wenn Sie zusätzliche Prämienrechte über einen Härtefall-Antrag erhalten, werden diese auf Ihre vorhandenen Zahlungsansprüche verteilt. Erhöht sich dadurch der Wert Ihrer Zahlungsansprüche um mehr als 20 %, müssen Sie diese Zahlungsansprüche in den ersten fünf Jahren selbst in jedem Jahr aktivieren. Ein Verkauf wie auch die vorzeitige Rückgabe solcher Zahlungsansprüche an den Flächeneigentümer würde automatisch zu deren Entwertung führen. Keine Prämie für Kern-/Steinobst? Obstplantagen mit Äpfeln, Birnen, Kirschen usw. sind nicht prämienfähig im Sinne der neuen Betriebsprämienregelung. Zwar fordert dies z. B. der Deutsche Bauernverband. Doch so weit ist es noch nicht. Die Einbeziehung von Kern- und Steinobst in die Liste der OGS-Kulturen in der letzten top agrar war damit nicht korrekt. Anders ist die Situation bei Streuobstwiesen: Sofern diese Wiesen zur Futtergewinnung genutzt werden, können für diese Flächen normale Zahlungsansprüche beantragt werden. top agrar 4/

7 Umstellung nach Aufgabe der Milcherzeugung Dann können ihm grundsätzlich 30 Mutterkühe als Härtefall anerkannt werden. In allen Fällen ist die Zuteilung zusätzlicher Prämienrechte jedoch an zwei weitere Bedingungen gebunden: Durch die Anerkennung als Umstellungs-Härtefall muss sich Ihre Betriebsprämie um mindestens oder um mindestens 5% erhöhen! Und Sie müssen 2005 so viel Fläche bewirtschaften, dass Sie die Besatzdichte- Grenze von 1,8 GV/ha (1,4 GV/ha bei Extensivierungsprämien) für die gesamte Tierhaltung einhalten können. Mutterkühe statt Milchkühe: Entscheidend ist, wie viele Tiere Sie in den ersten zwölf Monaten nach Ende der Milchlieferung aufgestockt Eine spezielle Regelung gilt, wenn Sie bis spätestens die Milcherzeugung aufgegeben und dafür auf Bullen, Mutterkühe oder Schafe umgestellt Oder wenn die Haltung dieser Tiere nach Abschaffung der Milchkühe ausgedehnt wurde. Für die zusätzlichen Tiere, für die sonst keine betriebsindividuellen Prämien gezahlt würden, können Sie jetzt einen Härtefallantrag stellen. Die Voraussetzungen: Sie dürfen Ihre Milchreferenzmenge nach dem nicht mehr beliefert Sie müssen Ihre Milchquote noch vor dem (Stichtag Milchprämie) komplett abgegeben Mit der Umstellung auf Bullen, Mutterkühe oder Schafe (bzw. mit der Ausdehnung dieser Betriebszweige) müssen Sie vor dem begonnen Außerdem musste die Aufstockung am Stichtag schon zu mindestens 50 % vollzogen sein. Bei Mutterkühen und -schafen mussten für mindestens 50 % der geplanten Tiere auch schon die erforderlichen Prämien- bzw. Produktionsrechte vorhanden sein. Entscheidend für die Zahl der zusätzlichen Prämienrechte, die Sie geltend machen können, sind die ersten 12 Monate nach dem Ende der Milchlieferung. Ermittelt wird also die Zahl der Bullen, Mutterkühe oder Schafe am Anfang und am Ende des 12-Monats-Zeitraums. Für die zusätzlichen Tiere bzw. Plätze können Sie dann Prämienrechte über die Härtefall-Regelung Beispiel: Ein ehemaliger Milcherzeuger hat in den ersten 12 Monaten nach dem Ende der Milchlieferung seinen Bestand an Mutterkühen von 20 auf 50 Tiere erhöht. Umstellung auf OGS Haben Sie nach Aufgabe der Milchviehhaltung den Anbau von OGS-Kulturen ausgedehnt, können Sie ebenfalls von der Härtefall-Regelung profitieren. Sofern die Milchaufgabe nicht länger als 2003 zurückliegt, können Sie den Anbauumfang 2004 als Grundlage für die Zuteilung der OGS- Genehmigungen Auch hier gilt eine Mindestschwelle. Das heißt: Ihre OGS- Fläche muss sich durch die Härtefall-Regelung um mindestens 20 ha erhöhen oder um mindestens 2 ha und. Für OGS und Tiere gilt: Für die Anerkennung als Umstellungs-Härtefall brauchen Sie keine Investitionen nachzuweisen. Häufig war eine solche Umstellung aber mit Investitionen verbunden. Dann erfüllen Sie eventuell auch die Voraussetzung für einen Investitionshärtefall. In diesem Fall können Sie sich die für Sie günstigere Lösung aussuchen. Denn das zusätzliche Prämienvolumen wird in beiden Fällen unterschiedlich berechnet. Übernahme eines Betriebes Ein Härtefall kann auch dann vorliegen, wenn Sie nach 2002 einen Betrieb übernommen haben, der eine prämienbegünstigte Tierhaltung ermöglicht. Da Sie in den Jahren 2000 bis 2002 den Betrieb nicht selbst bewirtschaftet haben, würden Sie dafür keine Prämien erhalten. Sofern Sie den Betrieb jetzt aber selbst bewirtschaften, können Sie bis einen Härtefallantrag stellen (ansonsten später). Hier die wichtigsten Fallbeispiele: Sie haben nach 2002 einen Betrieb für mindestens 6 Jahre gepachtet. Der Pachtvertrag wurde spätestens am abgeschlossen und bis spätestens bei der zuständigen Behörde angezeigt. Haben Sie dadurch z. B. auch Stallungen für eine prämienbegünstigte Tierhaltung gepachtet, können Sie einen Härtefallantrag stellen. Grundlage für die zusätzliche Prämie sind weder die vorhandenen Tiere noch die früheren Prämien, sondern die übernommenen Produktionskapazitäten (z. B. Stallplätze). Ähnliches gilt für OGS-Genehmigungen. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihnen der Pachtvertrag nicht erlaubt, z. B. wegen der fehlenden Prämien den Pachtpreis zu senken. Sie haben vor dem einen Betrieb gekauft, der zum Zeitpunkt des Kaufs und auch 2000 bis 2002 an einen Dritten verpachtet war. Gehören Stallgebäude u.ä. für die Tierhaltung dazu, können Sie entsprechende Prämienrechte Bedingung ist, dass Sie den Betrieb innerhalb eines Jahres nach Auslaufen des Pachtvertrages selbst bewirtschaften. Auch als Hoferbe können Sie einen Härtefallantrag stellen, wenn Sie vor dem einen Betrieb übernommen haben, der im Zeitraum 2000 bis 2002 an einen Dritten verpachtet war. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Betrieb geerbt oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommen Es genügt auch, wenn Sie ihn für mindestens 6 Jahre fest gepachtet Der ursprüngliche Betriebsinhaber muss allerdings die landwirtschaftliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Verpachtung eingestellt Sofern Sie den Betrieb inzwischen selbst bewirtschaften, können Sie zusätzliche Prämienrechte, entsprechend der Tierhaltung vor Beginn der Verpachtung, erhalten. Das Gleiche gilt für OGS-Genehmigungen. 34 top agrar 4/2005

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