BEWERBUNGSUNTERLAGE ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN

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1 BEWERBUNGSUNTERLAGE ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN AUFTRAGGEBER: BRB Burgenländische Risikokapital Beteiligungen GmbH Technologiezentrum 7000 Eisenstadt VERGABEVERFAHREN Fondsmanagementdienstleistungen

2 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 2 von 27 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES Ziel und Zweck der Auftraggeber und vergebende Stelle Abkürzungen und Bezeichnungen Personenbezogene Bezeichnungen Ziel des Vergabeverfahrens 5 2. HINWEISE ZUM VERGABEVERFAHREN Art des Vergabeverfahrens Vergabekontrollbehörde Ablauf des Vergabeverfahrens Prüfung der Bewerberanfragen Vertraulichkeit der Informationen Projektsprache Einreichung der Teilnahmeanträge Öffnung der Teilnahmeanträge Ecktermine des Vergabeverfahrens Bewerber des Vergabeverfahrens Bewerbergemeinschaften Subunternehmer Teilvergabe ANFORDERUNGEN AN DIE BEWERBER Eignungskriterien und Nachweise Ausschluss vom Vergabeverfahren Nachweis der Zuverlässigkeit Nachweis der Befugnis Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Nachweis der technische Leistungsfähigkeit BEWERTUNG UND AUSWAHL DER BEWERBER Auswahlkriterien Allgemeines Erforderlicher zeitlicher Nahebezug der Referenzprojekte Nachweis des Referenzprojektes Gesamtbewertung 27

3 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 3 von ALLGEMEINES 1.1 Ziel und Zweck der Ziel und Zweck der vorliegenden Unterlage ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick über die zur Ausschreibung gelangenden Fondsmanagementdienstleistungen zu geben. Die Bekanntmachung zur Vergabe dieser Dienstleistungen wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Diese enthält zusätzliche Informationen über die ausgeschriebenen Leistungen und die für die erste Stufe des Vergabeverfahrens gültigen Verfahrensregeln. Dieser sind insbesondere die Erfordernisse und Nachweise zu entnehmen, die für die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. 1.2 Auftraggeber und vergebende Stelle Öffentlicher Auftraggeber des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die BRB Burgenländische Risikokapital Beteiligungen GmbH. Gemäß 43 Abs 6 BVergG 2006 wird bekannt gegeben, dass sämtliche Unterlagen und Informationen rechtsgültig dem Auftraggeber per Telefax an die Nummer + 43 (0) oder per unter der adresse office@wibag.at, jeweils zu Handen Herrn Dr. Günther-Michael Maier übermittelt werden können. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist jedoch ausschließlich brieflich möglich (siehe Punkt 2.8).

4 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 4 von Abkürzungen und Bezeichnungen Folgende Abkürzungen bzw Bezeichnungen finden in diesem Teilnahmeantrag Verwendung: Abs AG AN BGBl BVergG 2006 bzw EU EUR idf idgf inkl isd Z Absatz Auftraggeber Auftragnehmer Bundesgesetzblatt Bundesvergabegesetz 2006, BGBl I Nr. 17/2006 idgf beziehungsweise Europäische Union Euro in der Fassung in der geltenden Fassung inklusive im Sinne des Ziffer 1.4 Personenbezogene Bezeichnungen In dieser werden die Bezeichnungen Bewerber, Teilnehmer, Bieter und Auftragnehmer wie folgt verwendet: Bewerber: Teilnehmer: Bieter: Auftragnehmer: Unternehmer, der sich am Vergabeverfahren beteiligen will vom Auftraggeber zur Angebotslegung aufgeforderter Bewerber vom Auftraggeber ausgewählter Bewerber, der ein Angebot eingereicht hat Bieter, der den Zuschlag erhält

5 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 5 von 27 Bei den in der verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. 1.5 Ziel des Vergabeverfahrens 1. Bei dem Auftraggeber handelt es sich um einen Fonds, der als Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH mit einem Stammkapital von ,-- ( Großmutterzuschüsse ) ausgestattet ist. Das geplante Fondsvolumen beträgt 15,7 Mio; rund 10 Mio werden von der Wirtschaftsservice Burgenland Aktiengesellschaft (WiBAG) eingebracht, wobei sich dieser Betrag von 10 Mio aus EFRE-Mitteln ( 7,5 Mio) und aus Zuschüssen des Landes Burgenland ( 2,5 Mio) zusammensetzt. 2. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll jener Bieter ermittelt werden, der die von dieser Ausschreibung umfassten, nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringen soll. Zu diesem Zweck soll jener Bieter ermittelt werden, der nach den in den Angebotsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot gelegt hat. 3. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Fondsmanagementdienstleistungen, wobei insbesonders folgender Aufgabenbereich wahrzunehmen sein wird: Ausarbeitung einer Investitions- und Reinvestitionsstrategie Entwicklung eines Ablaufplans für Beteiligungskontakte und Verhandlungen Identifikation, Auswahl und Akquisition von Beteiligungen Organisation und Durchführung von Risikoanalysen Erstellung des Investmentproposals

6 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 6 von 27 Beratung, Verhandlung und Unterstützung beim Verkauf der gehaltenen Anteile an die Beteiligungsunternehmen bis zum Verkaufsabschluss 4. Hinsichtlich der Vergütung der Dienstleistung sind eine laufende Managementgebühr begrenzt mit 5 % p.a. berechnet vom widmungsgemäßen KMU veranlagtem Fondskapital sowie weitere, im Wesentlichen einmal anfallende Gebühren angedacht, welche gemäß den subsidiären nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich gemäß Art. 56 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in ihrer Gesamtheit 5 % p.a. der von den Investoren dem Fonds jeweils zur Verfügung gestellten Eigenmittel nicht übersteigen dürfen. Da die Dotierung des Fonds mit Eigenmittel stufenweise in Akkordanz zu den erwarteten Investitionen des Fonds in KMU vorgesehen ist, werden die beiden Berechnungsbasen voraussichtlich nur geringfügig voneinander abweichen. Näheres wird den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen sein.

7 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 7 von HINWEISE ZUM VERGABEVERFAHREN 2.1 Art des Vergabeverfahrens Obgleich die BRB Burgenländische Risikokapital Beteiligungen GmbH mangels Besorgung von Aufgaben nicht gewerblicher Art nicht als öffentlicher Auftraggeber nach 3 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2006 zu qualifizieren ist, erfolgt die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen aus Vorsichtsgründen nach den für die Vergabe von Dienstleistungen geltenden Bestimmungen des BVergG 2006 für den Oberschwellenbereich und den dazu ergangenen Verordnungen in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß 30 Abs 1 Z 3 BVergG In der ersten Stufe des Verfahrens werden aus den eingereichten Teilnahmeanträgen anhand der in dieser angeführten Eignungs- und Auswahlkriterien jene Bewerber ausgewählt, die in weiterer Folge zur Legung eines Angebotes aufgefordert werden ( Teilnehmer ). Näheres zum Verlauf des Verhandlungsverfahrens wird vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt werden. 2.2 Vergabekontrollbehörde Für die Kontrolle dieses Vergabeverfahrens ist sofern der Auftraggeber dem BVergG unterliegt der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland zuständig.

8 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 8 von Ablauf des Vergabeverfahrens 1. Stufe: Bewerberauswahl Anhand der in dieser unter den Punkten 3 und 4 genannten Eignungs- bzw Auswahlkriterien werden vom Auftraggeber jene Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. 2. Stufe: Aufforderung zur Anbotslegung und Verhandlungen Das weitere Verhandlungsverfahren gliedert sich in folgende Schritte: 1. Schritt: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Den ausgewählten Bewerbern werden die Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung übermittelt, verbindliche Angebote für die zu vergebenden Leistungen zu legen. Die Ausschreibungsunterlagen werden u.a. die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, die Vertragsbestimmungen, die von den Bietern zu erbringenden Nachweise und Erklärungen sowie die Vergabebestimmungen samt Zuschlagskriterien für die Ermittlung des Bestbieters enthalten. 2. Schritt: Angebotserstellung und Abgabe der Angebote 3. Schritt: Prüfung der Angebote Die Angebote werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Angebote, welche die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Mindestanforderungen, insbesondere in Bezug auf die nachgefragten Leistungen, nicht erfüllen, werden ausgeschieden. 4. Schritt: Vertragsverhandlungen mit den nicht ausgeschiedenen Bietern, LAFO und Ermittlung des Bestbieters, Abschluss des Vertrages Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Durchführung von Verhandlungen mit den nicht ausgeschiedenen Bietern diese zur Legung eines LAFO (letztgültigen Angebotes) aufzufordern.

9 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 9 von 27 Die letztgültigen Angebote werden nach den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien bewertet. Der Auftraggeber beabsichtigt, jenem Bieter, der das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot gelegt hat ( Bestbieter ), den Zuschlag zu erteilen. Näheres zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens wird den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen sein. 2.4 Prüfung der Mit der Abgabe und Unterfertigung seines Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, die einer vollständigen Prüfung unterzogen zu haben und die zu erbringenden Leistungen mit der für einen Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen zu können. Sollten sich bei der Prüfung der Differenzen, Widersprüche oder sonstige Unklarheiten ergeben, hat der Bewerber die vergebende Stelle darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen, indem er um Klarstellung und, falls notwendig, um entsprechende Korrekturen ersucht. 2.5 Bewerberanfragen Bewerberanfragen sind bis spätestens , 15 Uhr, unter Bezug auf dieses Vergabeverfahren bzw auf diese an den Auftraggeber zu richten. Eine Bewerberanfrage hat ausschließlich per Telefax unter der Telefax-Nr (0) oder per unter der -Adresse office@wibag.at zu erfolgen. Zur leichteren Bearbeitbarkeit der Anfragen wird ersucht, die Anfragen mittels in einem bearbeitbaren Format (z.b. MS-Word) zu übermitteln.

10 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 10 von 27 Der Auftraggeber wird, falls er dies für erforderlich oder zweckmäßig hält, eine schriftliche Antwort erteilen. Den Bewerbern werden die Fragen und Antworten in der Form einer Nachsendung zur durch den AG bis spätestens unter der in der Bekanntmachung genannten Internetadresse zum Download bereitgestellt werden. Bei der Ausarbeitung und Erstellung der Teilnahmeanträge sind diese Nachsendungen sodann mit gleicher Verbindlichkeit wie die zu berücksichtigen, wobei bei auftretenden Widersprüchen der Inhalt der Nachsendung vorgeht. 2.6 Vertraulichkeit der Informationen Diese und ihre Anlage sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren vom AG zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Empfängers bekannt werden. Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Bewerber nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Davon ausgenommen sind Berater des Bewerbers, insoweit diese Berater beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder insoweit der Bewerber diese Berater nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet hat und letztere diese Verpflichtung nachweislich gegenüber dem Bewerber abgegeben haben. Ausgenommen sind weiters mögliche Partner des Bewerbers, insoweit auch diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet wurden und sich nachweislich gegenüber dem Bewerber solcher Art verpflichtet haben. Es ist Bewerbern sowie den Beratern nicht gestattet, Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder dem Vergabeverfahren mit Ausnahme der Fragen zur nach Punkt 2.5 mit dem AG zu erörtern, es sei denn, dass dieser zuvor schriftlich zugestimmt hat.

11 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 11 von Projektsprache Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Schriftstücke (Teilnahmeantrag, Unterlagen, Korrespondenz, Nachweise etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen oder vorzulegen, sofern in dieser nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist. 2.8 Einreichung der Teilnahmeanträge Der Teilnahmeantrag ist im Original samt drei Kopien in deutscher Sprache vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens , 16 Uhr, einzureichen (rechtzeitiges Einlangen erforderlich). Der Teilnahmeantrag ist zu adressieren an: MMag.Dr.Günther-Michael Maier Geschäftsführer der BRB Burgenländische Risikokapital Beteiligungen GmbH Technologiezentrum 7000 Eisenstadt mit der Aufschrift: Fondsmanagementdienstleistungen BITTE NICHT ÖFFNEN!

12 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 12 von 27 Der Teilnahmeantrag muss folgende Unterlagen umfassen: den rechtsgültig unterfertigten Teilnahmeantrag gemäß Anhang, die im Anhang befindlichen Formblätter mit Ausnahme der Formblätter 4 bis einschließlich 9, die erst über gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber beizubringen sind vollständig ausgefüllt mit den jeweils geforderten rechtsgültigen Unterfertigungen, die geforderte Eigenerklärung (samt allfälliger Nachweise zur Verfügbarkeit von Dritten). 2.9 Öffnung der Teilnahmeanträge Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Bewerber sind nicht berechtigt, an der Öffnung teilzunehmen Ecktermine des Vergabeverfahrens Fragen zur Bewerberunterlage bis spätestens (bei dem Auftraggeber einlangend) Beantwortung der Fragen zur Bewerberunterlage durch den AG bis spätestens Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ende der Bewerbungsfrist) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (2. Stufe des Vergabeverfahrens) , 15 Uhr , 16 Uhr voraussichtlich Angebotsabgabe (2. Stufe des Vergabeverfahrens) Verhandlungen voraussichtlich KW 30

13 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 13 von Bewerber des Vergabeverfahrens Zur Teilnahme am Vergabeverfahren werden sowohl einzelne Unternehmer als auch Gemeinschaften von Unternehmern (Bewerbergemeinschaften) zugelassen Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften haben in ihren Teilnahmeanträgen eine von allen Mitgliedern rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder angeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (Formblatt 14). Bewerbergemeinschaften dürfen (soweit ihre Bildung gesetzlich zulässig ist) aus maximal zwei Mitgliedern gebildet werden. Die gleichzeitige Teilnahme von Unternehmen als Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig. Ebenso ausgeschlossen ist die gleichzeitige Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Dritter (z.b. Subunternehmer) für eine oder mehrere andere Bewerbergemeinschaften. Hingegen ist die Beteiligung als Dritter für mehrere Bewerbergemeinschaften zulässig. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die gleichzeitige Teilnahme eines Unternehmens als Dritter für zwei oder mehrere Bewerbergemeinschaften keinesfalls dazu führen darf, dass es dadurch zwischen den betroffenen Bewerbergemeinschaften zu den Wettbewerb beeinträchtigenden Absprachen oder Verhaltensweisen kommt.

14 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 14 von Subunternehmer Die Weitergabe der Gesamtleistung an Subunternehmer ist unzulässig. Lediglich die Weitergabe von einzelnen Teilen der Gesamtleistung an Subunternehmer ist insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Eignung besitzt. Der Bewerber hat in dem dafür vorgesehenen Formblatt 3 die Subunternehmer anzugeben, die wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Leistungsteile sind wesentlich, wenn der Bewerber für deren Erbringung nicht über die erforderliche Befugnis oder Leistungsfähigkeit verfügt und aus diesem Grund geeignete Subunternehmer beiziehen möchte. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen und die erforderliche Eignung ist nachzuweisen. Jedenfalls muss der Bewerber bei Namhaftmachung von Subunternehmern zum Nachweis der Leistungsfähigkeit nachweisen, dass ihm die für die Ausführung des Auftrages von dem betreffenden Subunternehmer zugesagten Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (indem er etwa eine verbindliche Leistungszusage des Subunternehmers vorweisen kann) (Formblatt 11 bzw. 12). Subunternehmer dürfen in weiterer Folge ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht ausgewechselt werden Teilvergabe Eine Aufteilung der zu vergebenden Leistungen in einzelne, getrennt zu vergebende Lose ist aufgrund der vorgesehenen einheitlichen Ausführung des Gesamtauftrages nicht vorgesehen.

15 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 15 von ANFORDERUNGEN AN DIE BEWERBER 3.1 Eignungskriterien und Nachweise Um für eine Aufforderung zur Angebotslegung überhaupt in Frage zu kommen, müssen Bewerber die folgenden Kriterien erfüllen und über gesonderte Aufforderung des AG nachweisen. Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag sohin nicht vorgelegt werden, sondern nur über gesonderte Aufforderung des Auftraggebers binnen 7 Tagen ( 70 Abs 4 BVergG 2006). Der Bewerber hat aber mit seinem Teilnahmeantrag zu bestätigen ( Eigenerklärung ), dass die vom Auftraggeber in der Ausschreibung verlangten Eignungskriterien von ihm erfüllt werden und er die in der Ausschreibung festgelegten Nachweise auf Aufforderung binnen 7 Tagen beibringen kann. Hinsichtlich der Berechtigung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bewerber darüber hinaus die Befugnisse, über die er verfügt, anzugeben. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Befugnis, der technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (Subunternehmer) stützt, hat er diese Dritten in Formblatt 3 namhaft zu machen und eine Erklärung dieser Dritten beizubringen, dass sie dem Bewerber zur Verfügung stehen (Formblätter 11 und 12). In dieser Erklärung sind auch die Befugnisse des Dritten anzugeben. Auch für die Dritten sind die geforderten Eignungsnachweise erst über gesonderte Aufforderung des AG binnen 7 Tagen beizubringen. Der Bewerber hat aber hinsichtlich dieser Dritten zu bestätigen, dass die vom Auftraggeber in der Ausschreibung verlangten Kriterien zur Zuverlässigkeit und, soweit sich der Bewerber auf die Dritten stützt, zur Befugnis, technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei diesen Dritten vorliegen und eine diesbezügliche Erklärung der Dritten beizubringen. Hinsichtlich der Befugnis zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bewerber darüber hinaus die Befugnisse, über die der namhaft gemachte Dritte verfügt, anzugeben.

16 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 16 von Ausschluss vom Vergabeverfahren Gemäß 68 BVergG 2006 werden Bewerber und Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation ( 278a StGB), Bestechung ( 302, 307, 308 und 310 StGB; 10 UWG), Betrug ( 146 ff StGB), Untreue ( 153 StGB), Geschenkannahme ( 153a StGB), Förderungsmissbrauch ( 153b StGB) oder Geldwäscherei ( 165 StGB) bzw einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat; 2. gegen sie ein Konkurs- bzw Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Ausgleichsverfahren oder ein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde; 3. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben; 4. gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; 5. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom AG nachweislich festgestellt wurde;

17 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 17 von sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben; oder 7. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben Nachweis der Zuverlässigkeit Der Bewerber muss nachweisen, dass kein Ausschlussgrund gemäß 68 Abs 1 BVergG 2006 vorliegt. Dieser Nachweis ist zunächst über die Eigenerklärung (Formblatt 13 oder 14) und sodann über gesonderte Aufforderung des AG durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: a) Vorlage eines Auszugs aus dem in Anhang VII BVergG 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus welcher hervorgeht, dass die in Punkt Unterpunkt 1 bis 4 genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; sowie b) Vorlage des letztgültigen Kontoauszugs der zuständigen Sozialversicherungsanstalt sowie der letztgültigen Rückstandsbescheinigung gemäß 229a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 194/1961 idgf, oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers, aus welchen hervorgeht, dass der in Punkt Unterpunkt 6 genannte Ausschlussgrund nicht vorliegt. Werden die vorgenannten Bescheinigungen, Rückstandsbescheinigungen, Kontoauszüge oder Dokumente im Herkunftsland des Unternehmers nicht ausgestellt

18 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 18 von 27 oder werden darin nicht alle der in 68 Abs 1 Z 1 bis 4 und 6 BVergG 2006 (Punkt 3.1.1, Unterpunkte 1 bis 4 und 6) vorgesehene Fälle erwähnt, ist eine entsprechende, vor einer dafür zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, vor einem Notar oder vor einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers abgegebene Erklärung des Unternehmers beizubringen Nachweis der Befugnis Der Bewerber muss nachweisen, dass er die zur Ausführung der Leistungen erforderliche Berechtigung besitzt. Dieser Nachweis ist zunächst über die Eigenerklärung (Formblatt 13) und sodann durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Vorlage nach Maßgabe der Vorschriften des Herkunftslandes des Unternehmers einer Abschrift der Eintragung im betreffenden in Anhang VII des BVergG 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister (Gewerberegister) des Herkunftslandes des Unternehmers oder Vorlage der betreffenden in Anhang VII des BVergG 2006 genannten Bescheinigung oder einer diesbezüglichen eidesstattlichen Erklärung (nicht älter als drei Monate, rückgerechnet vom Tag des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) oder die Vorlage der im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung oder eine Urkunde betreffend die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausfährung der betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation. Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen,

19 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 19 von 27 haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten ( 20 Abs 1 BVergG 2006) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Der Bewerber muss nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bewerber nachweisen, dass die Umsatzerlöse (des Bewerbers bzw aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen) der letzten drei Geschäftsjahre durchschnittlich zumindest ,-- betragen haben und dass die Eigenmittel (des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen) der letzten 3 Geschäftsjahre durchschnittlich zumindest ,-- betragen haben. Für den Fall, dass der Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, muss der Bewerber nachweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom Dritten beigestellte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (und somit über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel des Dritten) verfügt (Formblatt 12). Der Dritte muss daher in diesem Fall selbst zumindest über die Umsätze und Eigenmittel verfügen, die beim Bewerber fehlen. Der oben genannte Nachweis ist über gesonderte Aufforderung des AG durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre des Bewerbers bzw jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw eines gegebenenfalls namhaft gemachten Dritten.

20 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 20 von 27 Die Jahresabschlüsse sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern die Jahresabschlüsse nicht im Original in deutscher Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Erklärung über den Umsatz und die Eigenmittel der letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt 4) Nachweis der technische Leistungsfähigkeit Allgemeines Der Bewerber muss nachweisen, dass seine technische Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bewerber Referenzprojekte sowie ausreichende personelle Ressourcen nachweisen Referenzen Der Bewerber muss zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte mit nachfolgenden Mindestanforderungen nachweisen: 1. Das Referenzprojekt hat mindestens 3 Jahre ununterbrochen andauernde Managementdienstleistungen für einen auch aus EFRE-Mitteln gespeisten Fonds zum Gegenstand zu haben. 2. Das Referenzprojekt hat mindestens 3 Jahre ununterbrochen andauernde Managementdienstleistungen für kleinststrukturierte Fonds, dh Fonds, bei denen die Einzelbeteiligungen zwischen ,-- bis 2,5 Mio liegen, zum Gegenstand zu haben.

21 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 21 von 27 Erfüllt ein Referenzprojekt die Voraussetzungen der Punkte 1 und 2, so kann das Referenzprojekt zum Nachweis beider Mindestanforderungen namhaft gemacht werden. Der Bewerber hat sohin zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit zumindest 1 Referenzprojekt nachzuweisen. Für den Fall, dass sich der Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, muss der Bewerber nachweisen, dass er tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel des Dritten verfügt (Formblatt 11). Namhaft gemachte Referenzprojekte werden im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann als solche berücksichtigt, wenn der Bewerber (bzw das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw der allenfalls namhaft gemachte Dritte) selbst Auftragnehmer oder Mitglied einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (d.h. Mitglied einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw des allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat. Dem Bewerber steht es frei, ein zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit angegebenes Referenzprojekt, falls dieses auch die Anforderungen von Punkt 4.1 erfüllt, auch als Referenzprojekt für die Auswahl der Bewerber namhaft zu machen, wobei jedoch das dafür vorgesehene Formblatt zu verwenden ist.

22 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 22 von 27 Erforderlicher zeitlicher Nahebezug der Referenzprojekte Um als Referenzprojekte berücksichtigt werden zu können, müssen diese darüber hinaus einen zeitlichen Nahebezug zum vorliegenden Projekt in ausreichender, nachfolgend definierter Weise aufweisen. Sämtliche Referenzprojekte müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Sie sind dann in den letzten drei Jahren erbracht, wenn zu mindest ein Jahr der Leistungserbringung nach dem liegt. Nachweise für das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Referenzprojekte Die Nachweise für die Erbringung der Referenzprojekte sind über gesonderte Aufforderung des AG durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Angabe der Referenzprojekte je Bewerber oder Bewerbergemeinschaft jeweils unter Darlegung der Einhaltung der oben festgelegten Anforderungen (Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, Zeitpunkt der Leistungserbringung) samt diesbezüglicher Bestätigung des Auftraggebers des jeweiligen Referenzprojektes (Formblätter 5 bis 6) Personelle Ressourcen Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über mindestens 2 Seniormanager und über mindestens 1 Juniormanager jeweils mit einschlägiger Erfahrung verfügt.

23 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 23 von 27 Unter einem Seniormanager wird im Zusammenhang mit der gegenständlichen ein Manager mit 5-jähriger Berufserfahrung, unter einem Juniormanager einer mit einer 2-jährigen Berufserfahrung verstanden. Als einschlägig isd der gegenständlichen Teilnahmeunterlagen ist die Berufserfahrung des Seniormanagers dann zu qualifizieren, wenn er im Laufe seiner Managementtätigkeit zumindest 2 Jahre für Fonds, die Zuschüsse aus EFRE-Mitteln erhalten, Managementleistungen erbracht hat, für Juniormanager, wenn dieser im Zuge seiner Tätigkeit zumindest 1 Jahr für EFRE-kofinanzierte Fonds Managementleistungen erbracht hat (Formblätter 7 bis 9).

24 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 24 von BEWERTUNG UND AUSWAHL DER BEWERBER 4.1 Auswahlkriterien Allgemeines Die als geeignet festgestellten Bewerber werden anhand des technischen Auswahlkriteriums Erfahrung mit Managementleistungen für mit EFRE-Mitteln kofinanzierten Fonds bewertet und gereiht. Bewertet wird dabei die Erfahrung der Bewerber anhand des im Formblatt 10 angegebenen Referenzprojektes nach dem nachfolgenden Bewertungsschema. Das namhaft gemachte Referenzprojekt wird im Rahmen dieser Bewerberauswahl nur dann als solche berücksichtigt, wenn der Bewerber (bzw das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw der allenfalls namhaft gemachte Dritte) selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (dh Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Bewerberauswahl nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw des allenfalls namhaft gemachten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat. Sollte der Bewerber ein Referenzprojekt eines Dritten namhaft machen, hat er ferner nachzuweisen, dass er im Fall der Auftragserteilung tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrags bzw Auftragsteiles erforderlichen Mittel des Dritten verfügt. Dazu ist eine vom Dritten rechtsgültig zu unterfertigende entsprechende Erklärung vorzulegen. Der Bewerber hat das Referenzprojekt auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt (Formblatt 10) anzugeben und zu beschreiben. Als Referenzprojekt wird nur ein Projekt anerkannt, das die unter Punkt (Referenzen) Punkt 1 genannten

25 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 25 von 27 Mindestanforderungen erfüllt, wobei jedoch anders als in Punkt vorgesehen das Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein kann (vgl Punkt 4.1.2) und der Fonds voll ausfinanziert sein muss, dh dass alle Mittel verwendet wurden. Das Referenzprojekt ist dann in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn zumindest 1 Jahr der Leistungserbringung nach dem liegt. Ein Referenzprojekt, das bloß die Mindestanforderungen gemäß Punkt erfüllt, entspricht sohin nicht den Mindestanforderungen für die Bewertung im Rahmen der Auswahlkriterien. Werden die Mindestanforderungen hingegen übertroffen und wurde darüber hinausgehend der Fonds voll ausfinanziert, so erhält das betreffende Referenzprojekt folgende Punkte: Bewertet wird dabei das Übertreffen der Mindestanforderungen in den Bewertungskriterien zeitliche Dauer der Dienstleistungen und Anzahl der Beteiligungen. Hat sich die Managementdienstleistung auf mehr als 3, jedoch höchstens auf 4 Jahre erstreckt, so erhält das Referenzprojekt in diesem Bewertungskriterium 10 Punkte. Hat sich die Managementdienstleistung auf mehr als 4 Jahre, jedoch auf höchstens 5 Jahre erstreckt, so erhält das Referenzprojekt in diesem Bewertungskriterium 30 Punkte. Hat sich die Managementdienstleistung auf mehr als 5 Jahre erstreckt, so erhält das Referenzprojekt in diesem Bewertungskriterium 50 Punkte. Hat die Anzahl der Beteiligungen bis 5 betragen, so erhält das Referenzprojekt in diesem Beurteilungskriterium 10 Punkte. Hat die Anzahl der Beteiligungen 6 bis höchsten 9 betragen, so erhält das Referenzprojekt in diesem Bewertungskriterium 30 Punkte, bei mehr als 9 Beteiligungen 50 Punkte. Konkret bedeutet dies, dass das Referenzprojekt, das im Rahmen der Auswahl namhaft gemacht wird und die unter Punkt Referenzen Punkt 1 genannten Mindestanforderungen erfüllt, in den letzten 5 Jahren erbracht wurde und bei dem der Fonds voll ausfinanziert wurde, eine Höchstpunktezahl von 100 lukrieren kann,

26 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 26 von 27 wenn die Managementdienstleistungen länger als 5 Jahre geleistet wurden und die Anzahl der Beteiligungen mindestens 10 betragen hat. Für die Bewertung des Referenzprojektes nach dem Auswahlkriterium stehen pro Bewerber sohin maximal 100 Punkte zur Verfügung, wobei die Bewertung des Referenzprojektes mit nachfolgender Tabelle veranschaulicht wird: Dauer der Fondsmanagementdienstleistungen (in Jahren) Punkte Höchstpunkte mehr als 3, höchstens 4 10 mehr als 4, höchstens mehr als 5 50 Anzahl der Beteiligungsunternehmen Punkte Höchstpunkte bis bis mehr als 9 50 Höchstpunkte insgesamt Erforderlicher zeitlicher Nahebezug der Referenzprojekte Um als Referenzprojekt bei den Auswahlkriterien berücksichtigt werden zu können, muss dieses darüber hinaus einen zeitlichen Nahebezug zum vorliegenden Projekt in ausreichender, nachfolgend definierter Weise aufweisen. Das Referenzprojekt muss in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein.

27 Vergabeverfahren Fondsmanagementdienstleistungen Seite 27 von 27 Das Referenzprojekt ist dann in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn zu mindest ein Jahr der Leistungserbringung nach dem liegt Nachweis des Referenzprojektes Der Nachweis in Bezug auf das Referenzprojekt ist durch Beilage folgender Unterlage zu führen: Angabe des Referenzprojektes jeweils unter Darlegung der Einhaltung der vorgenannten für das jeweilige Auswahlkriterium festgelegten Anforderungen samt diesbezüglicher Bestätigung durch den Referenzauftraggeber (Formblatt 10). 4.2 Gesamtbewertung Die Bewertung des Referenzprojektes anhand der Auswahlkriterien wird durch eine vom Auftraggeber eingesetzte Kommission vorgenommen. Diese Kommission überprüft insbesondere, ob das vom Bewerber namhaft gemachte Referenzprojekt den jeweiligen Bedingungen und Vorgaben entspricht und somit bei der Bewertung berücksichtigt werden kann. Bei der Gesamtbewertung werden die vom betreffenden Bewerber im Auswahlkriterium erreichten Punkte entsprechend addiert. Die Bewerber werden anschließend in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Gesamtpunktezahl gereiht. Bewerber, welche die gleiche Gesamtpunktezahl erreichen, werden ex aequo auf denselben Platz gereiht, wobei je nach Anzahl der ex aequo mitgereihten Bewerber entsprechend viele Folgeplätze unbesetzt bleiben. Die auf den ersten drei Plätzen gereihten Bewerber werden vom Auftraggeber zur Angebotslegung eingeladen.

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