Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften
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- Henriette Kaufman
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1 Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften
2 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangssituation II. Rechtsgrundlagen III. Grundsätze des 4 ArbSchG IV. Unabhängigkeit des präventiven Arbeitsschutzes V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften VI. Fazit
3 I. Ausgangssituation der Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt Empfänger von Asylbewerberegelleistungen Thüringen Sachsen-Anhalt statistische Landesämter Seite 3
4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Ausländer Sachsen-Anhalt - August 2016 Ausländer Gesamt +24,0 % Jan 14 Apr 14 Jul 14 Okt 14 Jan 15 Apr 15 Jul 15 Okt 15 Jan 16 Nichteuropäische Herkunftsländer +38,8 % Jan 14 Apr 14 Jul 14 Okt 14 Jan 15 Apr 15 Jul 15 Okt 15 Jan 16 Seite 4
5 Anteil Personen im Kontext Fluchtmigration nach Geschlecht Sachsen-Anhalt - August 2016 Arbeitssuchende Arbeitslose 22,5 26,9 Insgesamt Männer Frauen Insgesamt 77,5 73,1 14,8 SGB III 14,2 SGB III 24,0 29,1 SGB II SGB II 76,0 85,2 85,8 70,9 Seite 5
6 Anteil Personen im Kontext Fluchtmigration nach Alter Sachsen-Anhalt - August 2016 Arbeitssuchende Arbeitslose 344; 3% 179; 4% 968; 10% 530; 11% 1.942; 19% 3.131; 31% 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 941; 19% 1.456; 29% 15 b 25 b 35 b 45 b 55 J 3.710; 37% 1.848; 37% Seite 6
7 Anteil Personen im Kontext Fluchtmigration nach Berufsabschluss Sachsen-Anhalt - August 2016 Arbeitssuchende Arbeitslose 2.405; 24% Ohne (formalen) Berufsabschluss 1.465; 30% Betriebliche/schulische Ausbildung 766; 8% 6.506; 64% Akademische Ausbildung Ohne Angabe (Berufsausbildung) 323; 6% 2.980; 60% 420; 4% 188; 4% Seite 7
8 II. Rechtsgrundlagen 1/2 3 ArbSchG regelt grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Seite 8
9 II. Rechtsgrundlagen 2/2 Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Arbeitssicherheitsgesetz ASiG Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung BUV Verordnung zur Regelung der Unfallverhütung in Unternehmen und bei Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist. Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes. Seite 9
10 III. Grundsätze des 4 ArbSchG - gelten uneingeschränkt - 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist. Seite 10
11 IV. Unabhängigkeit des Arbeitsschutzes Präventiver Arbeitsschutz ist unabhängig von Herkunft, Nationalität oder religiöser Zugehörigkeit. Alle hier durch den Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen sind für die komplette Belegschaft einheitlich auszulegen und keinesfalls an der Nationalität oder der religiösen Zugehörigkeit eines Mitarbeiters auszurichten. Seite 11
12 V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften 1/6 A. Kulturelle und religiöse Besonderheiten Die Achtung der kulturellen und religiösen Besonderheiten im Arbeitsalltag ist eine Grundvoraussetzung zum Ankommen und sich Willkommen fühlen. Das kann erreicht werden z.b.: Diversity-Tag Förderung des Dialoges im Unternehmen (ausländische Arbeitnehmer stellen sich und ihre Religion vor) Patenschaften im Team oder Mentoring-Programme im Unternehmen Seite 12
13 V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften 2/6 B. Einstellung auf besondere Bedürfnisse bei der Ernährung Die Kantine fördert durch die Einstellung auf die unterschiedlichen Essensbedürfnisse und Essensgewohnheiten eine Atmosphäre des Wohlfühlens durch z.b. breites und abwechslungsreiches Speiseangebot breite Getränkeauswahl erweiterte Öffnungszeiten Seite 13
14 V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften 3/6 C. Impfungen Da aktuell dem Impfstatus unserer Mitarbeiter ein hoher Stellenwert beigemessen wird, wäre hier auch zu prüfen, wie es sich damit bei einem Mitarbeiter ausländischer Herkunft verhält, der ggf. aus einem Land stammt, welches hier nicht die europäischen Standards betreibt. Seite 14
15 V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften 4/6 D. Umgang mit elektrischen Geräten Auch sind quer über den Fußboden verlaufende Kabelstränge, giftige/stachelige Pflanzen oder nicht isolierte bzw. brüchige Elektroleitungen für alle Mitarbeiter gleichermaßen eine (zu beseitigende) Unfallquelle. Ob bei der Zubereitung von Heißgetränken Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ggf. ein Samowar benutzt wird, ist genauso unbeachtlich; alle Elektrogeräte sind auf einer feuerfesten Unterlage abzustellen und nach dem Gebrauch vom Stromnetz zu trennen. Seite 15
16 V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften 5/6 E. Klimaempfinden Umgekehrt empfindet ein deutscher Arbeitnehmer ggf. viel schneller Zugluft an einem offenen Arbeitsplatz als unangenehm; demgegenüber ein ausländischer Mitarbeiter dies möglicherweise gar nicht anders gewohnt ist. Seite 16
17 V. Besonderheiten in multikulturellen Belegschaften 6/6 F. Herbst- und Wintergefahren im Straßenverkehr So dürfte z.b. eine Unterweisung zum Thema Herbst- und Wintergefahren im Straßenverkehr bei Bürgern des afrikanischen Kontinents ggf. andere Reaktionen auslösen als bei einem Deutschen, dem insbesondere Schnee- & Eisglätte im Winter vertraut sind. Seite 17
18 VI. Fazit Ankommen heißt sich Wohlfühlen und das erreichen wir nur Hand in Hand! durch täglichen Respekt und Anerkennung durch eine Interessenskultur für ein gegenseitiges Kennenlernen durch bewusste Förderung des interkulturellen Austausches und nicht zuletzt durch die Beachtung der Besonderheiten im Arbeitsschutz Seite 18
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