AG Komfortlüftung, 11. Juni 2008
|
|
- Brigitte Brahms
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kernpunkte 10. Arbeitsgruppe Komfortlüftung Deklaration, Kick-off, Pilot-Betrieb 2008 Sonderschau Hausbau- Energie-Messe 08 Kurs KL, 09? / Markterhebung - Feuchte in Niedrigenergiebauten, F&E
2 Begrüssung Ruedi Meier, GL energie-cluster.ch 9:00 Deklaration Start das Betriebs-Reglement Beat Nussbaumer, energie-cluster.ch -> Diskussion Moderation: Ruedi Meier Ziel: Verabschiedung, Kick-off Pilot Deklaration 2008 Pause Projekte energie-cluster.ch Sonderschau Komfortlüftung Kurs Vertiefte Weiterbildung Markterhebung Diskussion Ziel: Steuerung Projekte energie-cluster.ch Ruedi Meier, energie-cluster.ch Beat Nussbaumer, energie-cluster.ch Beat Nussbaumer, energie-cluster.ch Moderation: Ruedi Meier 9:10 10:15 10:30 Info, laufende Projekte Feuchte in Niedrigenergiebauten Sven Moosberger, HSLU, T&A Horw Weiterbildung Komfortlüftung Beat Nussbaumer, energie-cluster.ch 11:15 Projekte HTA Luzern Ruedi Furter, HSLU, T&A Horw Weitere Schritte; Termine alle 11:50 Schluss, anschliessend gemeinsames Mittagessen 12:00
3 1. Deklaration Träger Vorstand energie-cluster.ch Beratung, Umsetzung AG Komfortlüftung Betriebskommission
4 Grundsätze Konzept: Parameter-Liste, Datenblatt hinterlegt Effizienz A-G (Rückwärmzahl, spez. el. Leistung) Hygiene A-G Akustik A-G Grundmessung und/oder Homologisierung Deklaration pro Gerätegruppe Gruppe = alle erfassten resp. deklarierten Werte einheitlich, jedoch z.b. Bauformen, Steuerungseinheiten oder Anschlüsse dürfen abweichen
5 Web
6
7 Betriebs Reglement I. Zweck / Verantwortung / Geltungsbereich 1. Zweck Transparenz für Planer und Architekten Harmonisierung/Ergänzung von Prüfstand Gerätedaten 2. Fachverantwortung 2.1 Unterstützung durch BFE, Proklima, Minergie, Suissetec 2.2 Fachliche Begleitung, Beratung AG Komfortlüftung 3. Geltungsbereich KL Geräte im Bereich Wohnungsbau mit oder ohne Feuchte WRG bis 600 m3/h
8 Betriebs Reglement II. Operative Umsetzung 4. Betriebskommission (BK) Operative Umsetzung durch Geschäftsstelle, handelnd durch die Betriebskommission Verein Proklima Verein Minergie Verein energie cluster.ch (Leitung) Bundesamt für Energie (ohne Stimmrecht) Prüfstelle (ohne Stimmrecht) Stellt Betrieb finanziell und organisatorisch sicher bestimmt Tarife Informiert, erledigt Vollzugsaufgaben
9 Betriebs Reglement 5. Prüfstelle Eingesetzt HSLU T&A (Luzern), Prüfstelle HLK BK kann weitere bestimmen Pro Gerätetyp EINE Prüfstelle Auf Antrag AG KL kann Vorstand Mandate auflösen III. Technische Grundlage Technisches Reglement
10 Betriebs Reglement IV. Antrag / Verfahren 6. Überblick Verfahren 7. Zeitlicher Ablauf ohne Messung 30 Tg. mit Messung 90 Tg. Bericht BK 30 Tg. Rekurs 20 Tg. keine Verbindlichkeit
11 Betriebs Reglement 8. Antragsbedingungen Hersteller sowie (alternativ) Lieferanten mit Servicestelle in der Schweiz Zertifiziert nach ISO 9000 ff oder gleichwertig 9. Prüfungsantrag Formular Anerkennung Reglemente Grundgebühr wird fällig
12 Betriebs Reglement 10. Eingangsprüfung Berechtigung Vollständigkeit 11. Prüfung Grundlage Technisches Reglement Mitteilung an Antragsteller Freigabe / Antrag Nachbearbeitung / Rekurs Keine Reaktion innert Frist > Verzicht auf Fortsetzung
13 Betriebs Reglement 12. Rekurs innert 20 Tagen bei Betriebskommission schriftliche Begründung, welche Parameter Rekurs berechtigt > erneute Prüfung Rekurs unberechtigt > endgültig 13. Freigabe der Deklaration Einreichung Prüfbericht bei Betriebskommission Prüfung Vollständigkeit > Deklaration auf cluster.ch
14 Betriebs Reglement V. Kontrollen / Revision 14. Stichproben jährlich ca. 10% der deklarierten Geräte Auswahl mit Los durch Vorstand Bei Abweichung eines einzelnen Wertes von 15% Stellungnahme durch Hersteller/Anbieter Wenn nicht glaubhaft > Deklaration sistiert > Prüfung zwei weitere Geräte Rückerstattung der Anschaffungskosten
15 Betriebs Reglement 15. Revision Anordnung von Überprüfung bei Verdacht durch Betriebskommission VI. Kosten 16. Grundsatz Kostendeckende Gebühren jährliche Festlegung durch Betriebskommission eigene Kostenstelle Anpassung bei +/ 10%
16 Betriebs Reglement 17. Jahresbeitrag jährlicher Beitrag, kostendeckend erstmalig bei Veröffentlichung jeweils im Januar wenn nicht gekündet bis Prüfungsgebühr Pauschalgebühr, reduziert bei Homologisierung Zusatzaufwand nach Stunden Inkasso durch Prüfstelle, Abrechnung mit energie cluster.ch
17 Betriebs Reglement 19. Stichproben zu Lasten Kostenrechnung Deklaration Erstattung durch Gerätehersteller /anbieter bei Abweichung über 15% 20. Sanktionen Sistierung Deklaration Bei Vorsätzlichkeit Konventionalstrafe bis CHF
18 Betriebs Reglement VII. Streitigkeiten Drei Möglichkeiten: 1. Keine Regelung > Zivilgericht am Sitz energie cluster.ch 2. Schiedsklausel bestimmt Modalität für Schiedsgericht 3. Im Voraus Schiedsgericht mit Schiedsrichter ad Personam > Entscheid > Regelung für Betrieb ab 2009
19 Betriebs Reglement VIII. Schlussbestimmungen 21. Pilotphase Pilotbetrieb bis Ende 2008 Auswertung mit AG KL 22. Inkrafttreten Verabschiedung durch Vorstand an VS
20 PAUSE
21 2. Weitere Projekte energie-cluster.ch 2.1 Sonderschau Komfortlüftung Nov.08 Auftritt von Firmen, Forschungsstellen, Organisationen, Verbände der Komfortlüftung
22 Aufzeigen Vorteile / Nutzen der KL für Fachleute und Private: Bessere Luft, weniger Lärmimmissionen, mehr Wohlbefinden Weniger Energieverbrauch, weniger Bauschäden Neue Gerätedeklaration Vorgehen bei Sanieren
23 Leistungspaket für Fr Gemeinschaftsstand während 4 Messetagen Standbetreuung: Neutrale Berater, eigene Präsenz erwünscht. Auftritt an Veranstaltung für Fachleute (1x2 Std.) Auftritt an Veranstaltungen für Private (1x1 Std., ev. 2x) Messezeitung 1.8 Mio. Ex. mit Themenbeitrag, Logopräsenz/Claim Kommunikation Messeprospekt, 3x NewsLetter energie-cluster PR: u.a. PK Fachpresse, EventManager Messe, Homepage etc.
24 Anmeldungen Anmeldeschluss: 30. Juni 2008 Per Fax Per Mail Kontaktperson für Fragen: Jürg Kärle, Projektleiter energie-cluster.ch, Tel
25 2.2 Aus- und Weiterbildung Auswertung Staffel 7 Februar/März 2007
26 Auswertung Staffel 7 Februar/März 2008
27 Auswertung Staffel 7 Februar/März 2008
28 Auswertung Staffel 7 Februar/März 2008
29 Auswertung Staffel 7 Februar/März 2008
30 Kurs-Betreuung
31 Austragungsorte 1-05 Hoval, Niklaus 2-06 Helios, Visionair 3-06 Competair, elco 4-07 Nilan, Zehnder 6-07 Hoval, Gasser 5-07 SM-Heag, Cesovent 7-08 Room-Air, Cosmatech 8-08 Windowmaster, Friap-Visionair 9-09 Hoval, Cosmatech, erstmals STFW Winterthur Anmeldung ->
32 2.3 Markterhebung - Geräte
33 Markterhebung Anbieter/Hersteller
34 2.4 Fenster-Integrierte Lüftung mit WRG Mit Fensterersatz gleichzeitig Wohnraumlüftung automatisch und energieeffizient sichergestellt Anforderungen: 1. Lüfter mit Fensterbauer zusammen mit einem neuen Fenster geliefert und installiert 2. Lüfter wird im Fenstersturz, anstelle Rolladenkastens plaziert und ist analog Rolladenkasten zugänglich 3. ca. 30 m3/h je ZUL/ABL, WRG mind. 70% und maximal 25 db; Filtermöglichkeit als Option 4. Lösung für Lamellenstoren Industriepartner gesucht!
35 3. Info Projekte F&E HTA Luzern, Feuchterückgewinnung HTA Luzern, Elektro-Effiziente KL-Geräte
36 weitere Schritte Umsetzung Deklaration Sonderschau Komfortlüftung Kurse AG KL Termin: Okt./Nov Ort? Fachthema?
I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrPERSPEKTIVE MÜNCHEN Analysen. Städteumfrage Energieeffizientes Bauen und Sanieren im Wohnungsbau 2010
Mehr
Statuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrTageskurs für. Finanzfachleute. Sanieren Modernisieren mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien schafft Mehrwerte und Rendite
Bauen Sanieren Energie Tageskurs für Immobilienund Finanzfachleute Sanieren Modernisieren mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien schafft Mehrwerte und Rendite Zürich Mittwoch, 28. August 2013 9.00
MehrEnergieverbrauch: 4 oder 20 Liter?
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK Ein neues Instrument für die Energiepolitik im Gebäudebereich Marc-Hermann Schaffner Dr. sc. nat., Physiker, Energiefachstelle Kanton Neuenburg Leiter der Arbeitsgruppe
MehrEinladung Weiterbildungskurse 2014 der SZFF
Einladung Weiterbildungskurse 2014 der SZFF Einführung der Energieetikette für Fenster Schweiz 2015 Brandschutz im Fassaden- und Fensterbau Absturzsicherung im Fassaden- und Fensterbau Dienstag, 25. November
MehrVertiefte Weiterbildung Komfortlüftung
Vertiefte Weiterbildung Hohe Fachkompetenz und fundiertes Wissen für Planer/ Architekten, Installateure und Systemanbieter. Grundlagen für Fachpartnerschaft Minergie. 4 Tage, jeweils Freitag und Samstag
MehrGeschäftsreglement. Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin vom 17. Dezember 2015.
Version 0./5.0.206 Geschäftsreglement I. Einleitende Bestimmungen Art. Statutarische Grundlagen Das Geschäftsreglement (nachfolgend Reglement genannt) stützt sich auf die Statuten der Schweizerischen Gesellschaft
MehrBeat Nussbaumer, Technologievermittler energie-cluster.ch c/o Dr.Eicher+Pauli AG, Bern
Komfortlüftungen in der Schweiz; Markt- und Technologieentwicklung, Kompetenzen, Potentiale Report zu den aktuellen Arbeiten in der Innovationsgruppe Komfortlüftung, Dezember 2015 Beat Nussbaumer, Technologievermittler
MehrThomas Ammann dipl. Architekt FH HEV Schweiz. GEAK Gebäudeenergieausweis der Kantone
GEAK der Gebäudeenergieausweis der Kantone Thomas Ammann dipl. Architekt FH HEV Schweiz Energieverbrauch: 4 oder 20 Liter? Wieviele Liter Benzin bewieviele Liter Heizöl nötigt Ihr Auto pro 100 km? benötigt
MehrSTATUTEN. Der Viehversicherungsgenossenschaft Bündner Rheintal
STATUTEN Der Viehversicherungsgenossenschaft Bündner Rheintal Personen-, Funktionen und Berufsbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich auf beide Geschlechter. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name
MehrRegl. 1. Reglement zum Aufnahmeverfahren über die Ausnahmeregelung (Statuten
REGLEMENTE Vorbemerkung Der einfacheren Lesbarkeit wegen sind die Reglemente nur in der männlichen Form abgefasst, selbstverständlich sind damit auch die Frauen gemeint. Regl. 1. Reglement zum Aufnahmeverfahren
MehrAntrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrSchweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen
Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen Statuten Die Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen, nachfolgend SGVC genannt, stellt einen nicht kommerziell
MehrSTATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft
STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung Schweiz besteht seit dem 30. Oktober 1998 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verband ist politisch unabhängig
MehrStatuten. Kickboxingaargau. Inhaltsübersicht. Abschnitte
Statuten Kickboxingaargau Inhaltsübersicht Abschnitte I. Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsform Art. 2 Zweck Art. 3 - Sitz II. III. IV. Organisation Art. 4 Organe Vorstand Art. 5 Zuständigkeiten
Mehr1 1 Allgemeines... 3. 2 Organisation... 3
Inhaltsverzeichnis 1 1 Allgemeines... 3 1.1 Ausgangslage... 3 1.2 Ziel... 3 2 Organisation... 3 2.1 Bewertungsausschuss Liste Experten & Gutachter Holzbau... 3 2.2 Bewertungsausschuss... 3 2.3 Aufnahmegesuch...
MehrSTATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD
1 STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Trägerschaft ZAD (Zürich Affinity Domain) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrPlanungsseminar MINERGIE -P 9. und 10. September 2004, Biel
Planungsseminar MINERGIE -P 9. und 10. September 2004, Biel Planungsseminar mit Workshop MINERGIE -P-Standard: Philosophie, Knacknüsse Architektur, Gebäudehülle, Bauphysik, Haustechnik Vertiefung anhand
MehrSCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins
SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung zum Schutz des geistigen
MehrSTATUTEN DER GENOSSENSCHAFT JUGEND- UND FERIENHAUS STOCKHÜTTE
STATUTEN DER GENOSSENSCHAFT JUGEND- UND FERIENHAUS STOCKHÜTTE INHALTSVERZEICHNIS I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art. 1 Name, Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Mitgliedschaft... 2
MehrDatum: 12. Juli 2011. Statuten YAAAY. Betreff: YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich
Datum: 12. Juli 2011 Betreff: Statuten YAAAY YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich 1 Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen «YAAAY» («Yet another awesome association, YAAAY!» besteht ein Verein
MehrStatuten Alumni ZHAW MSc BA
I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni ZHAW MSc BA besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der die ehemaligen Studierenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
MehrJahresbericht 2012 SIA FGE - Fachverein Gebäudetechnik und Energie Luzern, 12. April 2013 1
Jahresbericht 2012 SIA FGE - Fachverein Gebäudetechnik und Energie Luzern, 12. April 2013 1 Veranstaltungen Workshop 3: Digitales Bauen 19. Januar 2012, anlässlich der Swissbau 12 in Basel Interdisziplinäre
MehrLarada Genossenschaft
Statuten Larada Genossenschaft 28. Juni 2014 I. Name und Sitz 2 II. Zweck 2 III. Mitgliedschaft 2 IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder 3 V. Haftung 3 VI. Finanzielle Mittel, Anteilscheine 3 VII. Organisation
MehrEnergiemanagement Bergbahnen
Energiemanagement Bergbahnen Programmvorstellung Dr. Ing. Roland Zegg Christian Hassler 19. Juli 2012 ProKilowatt Bergbahnen Energiemanagement 2 1 Pro Kilowatt ProKilowatt verfolgt das Ziel, Programme,
MehrDachverband Xund Statuten
für natürliche Methoden im Gesundheitswesen S T A T U T E N Inhaltsverzeichnis Seite I. Name, Sitz, Zweck 2 Art. 1 Name und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 II. Mitgliedschaft 2 Art. 3 Mitglieder des Vereins sind
MehrStatuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil
Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil 1. Name und Sitz Art. 1 Der Heimweh Blauring ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Art. 2 Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Ruswil.
Mehrgesundheit, bildung, zukunft.
STATUTEN (10.06.2003) Inhaltsverzeichnis I Name und Sitz Art. 1 Art. 2 Name Sitz II Zweck und Aufgaben Art. 3 Art. 4 Art. 5 III Organe Art. 6 Zweck Aufgaben Non-Profit Organisation Organe 3.1 Mitgliederversammlung
MehrZERTIFIZIERUNGSORDNUNG der beratenden Volks- und Betriebswirte im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.v.) (Stand: 16. 12.
ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG der beratenden Volks- und Betriebswirte im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.v.) (Stand: 16. 12. 2006) I. ANTRAG AUF ZERTIFIZIERUNG Qualifizierte Unternehmensberater
MehrSTATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008
STATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008 Netzwerkarena Statuten vom 25. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Art. 1 Name und Sitz... 3 Art. 2 Zweck... 3 II. Mitgliedschaft...
MehrAusgleichskasse PANVICA. Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten
Ausgleichskasse PANVICA Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig! Nur so finden Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten
MehrEnergie-Effizienzmanagement. im Unternehmen
Tageskurs für Infrastrukturverantwortliche, Betriebsleiter, Planer, Facility Manager, Energieverantwortliche in Industrie, KMU, Dienstleistungen, öffentlicher Hand Energie-Effizienzmanagement Mit Energiemessung,
MehrReglement SCHMOLZ+BICKENBACH AG
Reglement betreffend die Eintragung von Aktionären und die Führung des Aktienregisters der SCHMOLZ+BICKENBACH AG 1. Grundlagen, Geltungsbereich und Zweck 1.1 Der Verwaltungsrat erlässt dieses Reglement
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XXVII A. Einleitung... 1 B. Gang der Bearbeitung... 5 C. Entstehung und Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen... 7
MehrPostfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN
Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN Wo im folgenden männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen
MehrGebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise der EVL (Verordnung) Verordnung. Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise
Verordnung Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise der Energieversorgung Lengnau BE X:\ANTRAG\Bau und Werke\Gebührenverordnung.doc -1- Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 3 B. Anwendung
MehrSTATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern
STATUTEN Verein Spitex Richterswil/Samstagern Statuten Verein Spitex Richterswil / Samstagern Wesen Zweck Art. 1 Der Verein Spitex Richterswil/Samstagern ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein
MehrBei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.
Verband Bernischer Tageselternvereine VBT Statuten Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. 1. Name Unter dem Namen "Verband Bernischer Tageselternvereine"
MehrReglement der Stromversorgung
Reglement der Stromversorgung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Planung, Bau und Unterhalt der Stromversorgung 3. Finanzierung von Bau und Betrieb der Stromversorgung 4. Straf- und Schlussbestimmungen 5. Anhänge
MehrFür die Gründung Ihres Unternehmens stehen Ihnen hauptsächlich die folgenden Gesellschaftsformen
6 Rechtsform Die Wahl der Gesellschaftsform bei der Gründung Ihres Unternehmens ist von grosser Bedeutung. Die gewählte Form beeinflusst die Organisation Ihres Unternehmens in den Bereichen Führung, Produktion,
MehrGebührenordnung der Universität St.Gallen
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.4 Gebührenordnung der Universität St.Gallen vom 7. Februar 006 (Stand. August 04) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 9 Abs.
MehrStatuten. Verein Lichtblick Hospiz Basel. I. Name, Sitz und Zweck. Art. 1 Name und Sitz
Statuten Verein Lichtblick Hospiz Basel I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Verein Lichtblick Hospiz Basel besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein
MehrSTATUTEN der Gastroputz Genossenschaft
Revision 2014 Privatrechtliche STATUTEN der Gastroputz Genossenschaft Gliederung Firma, Sitz, Zweck Art. 1 und 2 Mitgliedschaft Art. 3 bis 8 Die Genossenschaftsorgane Art. 9 bis 20 Mittelbeschaffung Art.
MehrStatuten des Arbeitgeberverbandes Kreuzlingen und Umgebung. I. Name, Sitz und Zweck. Art. 1 Name, Sitz
Statuten des Arbeitgeberverbandes Kreuzlingen und Umgebung I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen "Arbeitgeberverband Kreuzlingen und Umgebung", nachfolgend Verband genannt, besteht
MehrPro duale Berufsbildung Schweiz
Pro duale Berufsbildung Schweiz Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1. Name und Sitz Unter der Bezeichnung Pro duale Berufsbildung Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz wird durch
MehrStatuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern
Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern 1 I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Frauenverein und Elternclub Thierachern besteht ein parteipolitisch unabhängiger
MehrStatuten STATUTEN DER FRAUENZENTRALE GRAUBÜNDEN
Statuten STATUTEN DER FRAUENZENTRALE GRAUBÜNDEN I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Frauenzentrale Graubünden besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. II. Vereinszweck
MehrGenossenschaft Kellertheater Thun. Statuten
Genossenschaft Kellertheater Thun Statuten revidiert 09.05.2011 ersetzt Version vom 27.10.1982 - 1 - STATUTEN der GENOSSENSCHAFT KELLER-THEATER THUN I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem
MehrQualitätsstandards der KGAST
Qualitätsstandards der KGAST I. Einleitung Anlagestiftungen dürfen das Qualitätslabel KGAST-Stiftung nur dann verwenden, wenn sie die nachstehenden Standards vollumfänglich und vorbehaltslos anerkennen
MehrMessen Auswerten Chancen nutzen. Mitarbeiterzufriedenheit für CHF 20. / Euro 15.
Messen Auswerten Chancen nutzen Mitarbeiterzufriedenheit für CHF 20. / Euro 15. Mitarbeiterzufriedenheit steigern als Arbeitgeber attraktiv bleiben und Kosten sparen Die 2009 gegründete Firma HR-aktiv
MehrHANDBUCH FÜR PROZESSMANAGEMENT. Stabsstelle Organisationsentwicklung
HANDBUCH FÜR PROZESSMANAGEMENT Stabsstelle Organisationsentwicklung Juli 2015 I. Was ist Prozessmanagement? Vom Prozessmanagement spricht man, wenn mehrere Personen mit verschiedenen Aktivitäten an einem
MehrStatuten des. Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld
Statuten des Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld mit Sitz in Köniz I. Name, Grundlage Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von
Mehr2. Sitzung Innovationsgruppe LED (IG LED)
Aktennotiz / Ergebnisse 2. Sitzung Innovationsgruppe LED (IG LED) Teilnehmerliste IG LED siehe Beilage 1 Datum: Dienstag, 12. Juni 2012 13.30-17.30 Uhr Ort: Horw HSLU Koordination: Ruedi Meier Saskia von
MehrStatuten des MV Kanton Schaffhausen
Statuten des MV Kanton Schaffhausen Statuten des Mieterverbandes Schaffhausen und Umgebung I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Der «Mieterverband Schaffhausen und Umgebung» ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen
MehrWillkommen Plattform First AID
Willkommen Plattform First AID 28.09.2015 Haus der Kantone Ablauf Plattform Agenda Ein Blick in die Vergangenheit Die Arbeiten vom Start bis zum Abschluss Vortrag Herr René Guldimann Seco Strategie Einführung
Mehr_...-... ICTSWITZERLAND Information & Communicorlon Technology
_...-... Information & Communicorlon Technology Organisationsreglement des Vereins ICTswitzerland" 0 PRÄAMBEL 1 Der Verein ICTswitzerland (nachfolgend 11 ICTswitzerland") ist die Dachorganisation von ICT
MehrEinwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014
Einwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014 02.12.2013 Reglement Wilers Energiebatze 2014 Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage...2 2. Förderprojekte...3 2.1 Energieberatung...3 2.2 Gebäudeausweis
MehrMeilensteine für den Pilot 1999-2002 Daten Jahr 2001
Projekt Kaufmännische Grundausbildung Meilensteine für den Pilot 1999-2002 Daten Jahr 2001 Status Die operative Projektleitung hat die nachstehenden Meilensteine zuhanden der erweiterten Projektleitung
MehrSwiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph
Swiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph Statuten 1. Name und Zweck a) Im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB besteht auf unbestimmte Dauer die «Swiss Communication and Marketing Association
MehrTourenund. Kursreglement. Sektion Oberaargau SAC. 0 2. M ä rz 2 0 0 7
0 2. M ä rz 2 0 0 7 Tourenund Kursreglement Touren- und Kursreglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis I Organisation Seite 2 Definition Art. 1, 2 Geltungsbereich Art. 3 Tourenkommission Art. 4, 5 Tourenprogramm
MehrDENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND
Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke DENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND 1. MARKENINHABER Inhaber der Kollektivmarke «DENTIC - DENTAL TECHNIC SWITZERLAND» (im Folgenden DENTIC) ist Swiss Dental
MehrVEREINSSTATUTEN BIOMEDICAL ENGINEERING CLUB (BME CLUB)
VEREINSSTATUTEN BIOMEDICAL ENGINEERING CLUB (BME CLUB) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen " Biomedical Engineering Club (BME Club)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische
MehrVSGG Verband Schweizer Gastro- und Grossküchenfachplaner
(VSGG) Statuten Sofern in diesen Statuten für Personen-, Funktions- und Rollenbezeichnungen nur die feminine oder maskuline Form verwendet wird, so ist je sowohl die männliche als auch die weibliche Person
MehrGewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU
Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Definition gewerbliche Bürgschaft Garantie für Bankdarlehen oder -kredit zu Gunsten eines KMU Keine Direktvergabe durch BG Mitte Finanzierung
MehrGemeinde Samnaun. Stand 15. Oktober 2006. Seite 1 von 8
Gemeinde Samnaun Statuten der Alpgenossenschaft Stand 15. Oktober 2006 Seite 1 von 8 I. SITZ UND ZWECK Art. 1 Sitz Unter dem Namen Alpgenossenschaft Samnaun besteht auf unbestimmte Zeit eine öffentlich
MehrStatuten. und. Reglement über den Rechtsschutz
Statuten und Reglement über den Rechtsschutz Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) ist ein Verein im Sinne des ZGB. Sitz des Verbandes ist Basel. II. Zweck und
MehrStatuten der Genossenschaft Märit-Laden Wabern
Statuten der Genossenschaft Märit-Laden Wabern Wo in diesen Statuten die männliche Sprachform verwendet wird, gilt diese sinngemäss auch für weibliche Personen. I Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft
MehrInnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ) Drehscheibe für Innovations- und Technologieförderung in der Zentralschweiz
InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ) Drehscheibe für Innovations- und Technologieförderung in der Zentralschweiz Seite 1 2011 Wer zu spät an die Kosten denkt, ruiniert sein Unternehmen. Wer immer zu
MehrORGANISATIONS- UND HALLENREGLEMENT
PFERDESPORTGENOSSENSCHAFT ROHRIMOOS ORGANISATIONS- UND HALLENREGLEMENT Sinn und Zweck des Organisations- und Hallenreglements I. Regelung der Mitgliedschaft II. Verwaltung, Rechte und Pflichten der Genossenschafter
MehrStatuten. Aktion CHARITY. Inhaltsverzeichnis
Statuten der Aktion CHARITY Ein Zuhause für rumänische Kinder Inhaltsverzeichnis I II III IV IVa IVb IVc V VI VII VIII IX Name, Sitz und Zweck Aufgaben Mitgliedschaft Organisation Mitgliederversammlung
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
MehrReglement für die Gremien und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle der Schweizerischen Paritätischen Berufskommission Holzbau (SPBH) sowie Dritte
spbh schweizerische commissione paritätische paritetica berufskommission nazionale holzbau costruttori in legno Leistungsreglement Bildungsfonds GAV Holzbau Reglement für die Gremien und die Mitarbeitenden
MehrVerein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement
Verein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement Dok Autor Erstellung Version Klassifikation Beitragsreglement 2010/2011 Hanspeter Linder / Daniel Roth 22. Juli 2010 4.5 Genehmigt anlässlich der Mitgliederversammlung
MehrAntrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
An den Vorstand der Patentanwaltskammer Postfach 26 01 08 80058 München Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft Hiermit beantrage ich meine Zulassung als Patentanwältin / Patentanwalt. I. Persönliche
Mehrfür Gesuche betreffend die Bewilligung als inländische Börse und börsenähnliche Einrichtung
WEGLEITUNG für Gesuche betreffend die Bewilligung als inländische Börse und börsenähnliche Einrichtung Ausgabe vom 11. Juni 2014 Zweck Diese Wegleitung soll als Arbeitsinstrument die Erstellung von Gesuchen
MehrFormular Informationen und Daten zur GmbH-Gründung in der Schweiz
Formular Informationen und Daten zur GmbH-Gründung in der Schweiz 1. Firma 2. Gründungsart (zutreffendes unterstreichen) - Bargründung - Sacheinlagegründung (Einbringung von Vermögenswerten anstelle von
MehrREGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT. (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG. Gestützt auf:
REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG Gestützt auf: Artikel 60 des Personalreglements (nachstehend: PR) vom 10. März 1998 und dessen Durchführungsbestimmungen
MehrVereinsstatuten Disc Club Panthers Bern
Art. 1 Name / Sitz Neutralität Unter der Bezeichnung DISC CLUB PANTHERS, gegründet am 6. März 1990, in der Folge auch Verein genannt, besteht eine Institution gemäss Art. 60 ff des ZGB. Sein rechtlicher
MehrMuster Vereinsstatuten. Statuten des..
Muster Vereinsstatuten Statuten des.. 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaften im Dachverband II. Mitgliedschaft Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art.
MehrBeiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona
STADT RAPPERSWIL-JONA Auf Antrag der Verwaltung der Genossenschaft Wasserversorgung Jona (abgek. WV) ab 1. Januar 2007 Wasserversorgung Rapperswil-Jona erlässt die Behördenkonferenz Rapperswil-Jona gestützt
MehrReglement über den Berufsbildungsfonds Baumpflege BSB vom 27. April 2007
vom 27. April 2007 Name und Zweck Art. 1 Name Das vorliegende Reglement schafft unter dem Namen Baumpflege BSB einen Berufsbildungsfonds (Fonds) des Verbandes Bund Schweizer Baumpflege (nachfolgend BSB
MehrKondensation in Plattenwärmeaustauschern erhöht Effizienz und Druckverlust
Kondensation in Plattenwärmeaustauschern erhöht Effizienz und Druckverlust Dr.-Ing. Edgar Beck Ein wichtiger Vorteil von Plattenwärmeaustauschern zur Wärmerückgewinnung aus Abluft ist die Trennung der
MehrStatuten der Feldarmbrustschützen Züri-Oberland mit Sitz in Illnau-Effretikon
Statuten der Feldarmbrustschützen Züri-Oberland mit Sitz in Illnau-Effretikon 2 Inhaltsverzeichnis I. NAME UND SITZ DES VEREINS 3 II. ZWECK DES VEREINS 3 III. STELLUNG 3 IV. BESTAND 3 V. AUFNAHME 3 VI.
MehrHerzlich willkommen. Sicherheit, Brandschutz
Herzlich willkommen Photovoltaik Betrieb, Sicherheit, Brandschutz 6. April 2011 Jlcoweg 1, Burgdorf Träger Herzlichen Dank unseren Hauptsponsoren Sponsoren Co-Sponsoren Wir danken unseren Medienpartnern
MehrSTATUTEN DES VEREINS. Young Entrepreneurs Club at the University of St. Gallen
STATUTEN DES VEREINS Young Entrepreneurs Club at the University of St. Gallen I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Young Entrepreneurs Club at the University of St. Gallen" (kurz: "YEC") besteht ein
Mehr!"#$%&'()*& +,-&',.-)/,.012-34151"/46!1
!"#$%&'()*& +,-&',.-)/,.012-34151"/46!1 111111111111111111111111111111111111117/8'1#9.:&1+$+;1"0),)*.01
MehrStatuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS)
Statuten des Vereins Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) I. ALLGEMEINES Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) besteht ein Verein im Sinne von Art.
MehrBernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken
Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. 1 Geltungsbereich und Zweck 3 Art.
MehrMehrjahresprogramm 2014 2018
Mehrjahresprogramm 2014 2018 MMU Mobilitätsmanagement in Unternehmen Foto: Kantonsspital St.Gallen Pflichtenheft Inhaltsverzeichnis 1. Ziel des Pflichtenheftes und Definition der Projektträger... 4 2.
MehrFachsymposium 2013. Prüfstellentagung
Der a:m+i-vorstand lädt Sie ganz herzlich zur ein. Vorstandsvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Peter Stuwe Die Agentur für Messwertqualität und Innovation e.v. ist dem Verbraucherschutz und der Sicherung eines
MehrHaushaltleiterin / Haushaltleiter EFA
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen Haushaltleiterin / Haushaltleiter EFA Vorbereitungslehrgang für die Berufsprüfung mit
MehrKOOPERATIVES E-CRM ZERMATT.
KOOPERATIVES E-CRM ZERMATT. AUSGANGSLAGE. E-Mail-Marketing (bzw. Newsletter-Marketing) ist aufgrund der hohen Reichweite und Akzeptanz bei den Kunden sowie der geringen Kosten ein sehr nützliches Marketinginstrument
MehrSwiss Rules of International Arbitration 2012 erste Erfahrungen des Schiedsgerichtshofs. EuropaInstitut Zürich 12.09.2014
Swiss Rules of International Arbitration 2012 erste Erfahrungen des Schiedsgerichtshofs lic.iur. Elena Stancato, Leiterin Rechtsabteilung, Sekretariat des Gerichtshofs, ZÜRCHER HANDELSKAMMER, Zürich lic.iur.
MehrQualitätssicherungsvereinbarung
Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Firma CGR B-E GmbH, Emil-Beerli-Straße 20, 40822 Mettmann - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Firma: Sitz: - nachstehend Lieferant genannt - I. Geltungsbereich
MehrZivilschutzreglement der Zivilschutzregion Amriswil
Zivilschutzreglement der Zivilschutzregion Amriswil Ausgabe 2006 Politische Gemeinden Amriswil, Hefenhofen und Sommeri Stadt Amriswil Zivilschutzreglement Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Seite Art.
MehrStatuten. Förderverein Schloss Oberberg. I. Name und Sitz. 111. Mitgliedschaft (Art. 70 f1. ZGB) Art. 4 Der Verein besteht aus
Förderverein Schloss Oberberg Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen «Förderverein Schloss Oberberg» besteht ein im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragener Verein gemäss Art. 60
MehrFormular Informationen und Daten zur AG-Gründung (Namenaktien) in der Schweiz
Formular Informationen und Daten zur AG-Gründung (naktien) in der Schweiz 1. Firma 2. Gründungsart (zutreffendes unterstreichen) - Bargründung - Sacheinlagegründung (Einbringung von Vermögenswerten anstelle
Mehr