Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Untere Wasserbehörde Zum Amtsbrink Waren (Müritz)

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1 Wasser- und Bodenverband "Obere Peene" - Körperschaft des öffentlichen Rechts - WBV "Obere Peene, Scheunenweg 8, Stavenhagen Gewässerunterhaltungsplan 2017 für Gewässer II. Ordnung Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Untere Wasserbehörde Zum Amtsbrink Waren (Müritz) Weitere Gewässeraufsicht: Landkreis Rostock Untere Wasserbehörde Am Wall Güstrow Fischaufstiegsanlage Schlosspark Kittendorf Grundsätze der Gewässerunterhaltung Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ist nach 39 Abs. 1 WHG eine öffentlich rechtliche Aufgabe. Der Gewässerunterhaltungsplan beinhaltet die Gewässer II. Ordnung, die sich in der Zuständigkeit des WBV Obere Peene nach den 1, 48 und 63 LWaG M-V befinden (s. Anlage). Der erforderliche Umfang richtet sich nach 62 LaWG M-V i.v.m. 39 WHG. Schwerpunkte der Gewässerunterhaltung sind die Funktionsfähigkeit eines Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer bis WBV "Obere Peene" - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Verbandsvorsteher: Dietrich Jänicke Tel.: / Fax: / adresse obere-peene@wbv-mv.de Bankverbindung: Raiffeisenbank Malchin IBAN DE BIC GENODEF1MAL

2 zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wiederherzustellen, dazu gehören auch die ökologischen und landeskulturellen Funktionen des Gewässer. Unterhaltungsumfang Der Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen richtet sich nach den Erfordernissen. Die Gewässer des Verbandes sind in 4 Kategorien (wobei Gewässer in mehreren Kategorien sein können) zu unterteilen: Berichtspflichtige Gewässer, Wildbäche, offene Vorfluten und Rohrleitungen. Berichtspflichtige Gewässer Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km² sind nach EU-Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtige Gewässer, für die ein guter ökologischer Zustand innerhalb verschiedener Fristen (je nach Ausbaugrad) erreicht werden soll. Die Unterhaltungsmaßnahmen sollen: Zunächst den Ist-Zustand sichern es gilt ein allgemeines Verschlechterungsgebot Mittelfristig den Zielzustand gemäß Leitbild (sobald vorhanden) erreichen helfen Wildbach In den Wildbächen werden keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Sie werden i.d.r. ihrer natürlichen Sukzession überlassen. Es werden lediglich Abflusshindernisse, die zu Beeinträchtigungen von Nutzflächen führen, beseitigt. Offene Vorflut Innerhalb dieser Kategorie werden regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, wie z. B. Sohl- und Böschungsmahd, Grundräumungen und Holzungen sowie kleinere wasserbauliche Maßnahmen zur Böschungs- und Sohlsicherung. Unterkategorien: Hauptvorfluter Fließgewässer mit überregionaler Bedeutung (z. B. Kittendorfer Peene, Lupenbach) Regionale Vorflut Fließgewässer mit besonderer regionaler Bedeutung (z. B. Biergraben, Bauerngraben) Meliorationsgräben dienen vorrangig der Entwässerung von landwirtschaftlicher Nutzfläche Rohrleitungen An verrohrten Gewässern werden Reparaturarbeiten durchgeführt, die nicht den Charakter eines Gewässerausbaus nach 68 LaWG haben. Es müssen des Öfteren Gehölze entfernt werden, die Schäden an den Rohrleitungen verursachen. Gelegentlich werden die Leitungen gespült und mit einer Kamera befahren. Leistungen Mahd und Krautung Die offenen Vorfluten bzw. Vorflutabschnitte mit hoher hydraulischer Bedeutung erhalten jährlich eine Sohlkrautung sowie eine beidseitige Böschungsmahd. Alle anderen offenen Vorfluten erhalten eine jährliche Sohlkrautung sowie eine einseitige Böschungsmahd wird die rechte Böschungsseite in Fließrichtung gemäht. Die Arbeiten werden von Mitte Juli bis spätestens Ende November durchgeführt. Einsatztechnik: Traktor mit Mulcher (Böschung) Traktor oder Kettenbagger mit Mähkorb Grundräumung Grundräumungen werden nicht turnusgemäß, sondern nach Erfordernis durchgeführt, sobald: der Verlandung des Gewässers entgegengewirkt werden muss, der schadlose Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist, Der freie Auslauf von Durchlässen und Verrohrungen dies erfordert. Das Räumen der Gräben findet über das gesamte Jahr je nach Erfordernis statt. Einsatztechnik: i.d.r. Kettenbaggermit Räumschaufel. 2

3 Bestandspflege Zur Schaffung der Baufreiheit für die maschinelle Unterhaltung ist es gelegentlich erforderlich Holzungen in geringem Umfang anzuordnen. Bei Gefährdung von Rohrleitungen und wasserwirtschaftlichen Bauwerken ist eine Holzung oft unumgänglich. Das Holzen beinhaltet zunächst Pflegeschnitte, Ausästungen und Bestandsauflockerungen. Gehölze sind dann zwingend zu entfernen, wenn sie: Bauwerke und unterirdische Strecken gefährden Die erforderliche Zugänglichkeit zum Gewässer behindern und eine Unterhaltung anders nicht vertretbar möglich ist. Holzungen werden in den Zeitenräumen entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Naturschutzes ausgeführt (Januar bis Februar, November bis Dezember). Fallen Bäume unter den gesetzlichen Baumschutz ( 18 NatSchAG M-V) werden gesonderte Anträge bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Wasserbauliche Maßnahmen Wasserbaulichen Maßnahmen werden in der Regel eingesetzt, um Kolken und Böschungsrutschen entgegenzuwirken oder um sie wieder zu beseitigen. Sie werden meist nur in geringem Umfang ausgeführt. Zur gängigen Praxis gehören: Einbau von Faschinen Setzen von Holzpfahlwänden Böschungssicherung mit Geotextil (Geogitter, Kokosmatten, Vlies, usw.) Herstellung von Steinschüttungen (aus Lesesteinen ca. 10 cm, seltener Wasserbausteine) Herstellung von Sandfängen Gebietsschutz Für jegliche Unterhaltungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten werden gesonderte Anträge bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise gestellt. In FFH-Gebieten werden gesonderte Anträge zu Grundräumungsmaßnahmen gestellt, soweit diese nicht in diesem Unterhaltungsplan enthalten sind. Artenschutz Bei uns bekannten Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten werden für den Bereich der Grundräumung gesonderte Anträge gestellt. Stichprobenartig werden alle Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der offenen Gewässer auf Vorkommen geschützter Arten überprüft. Die vertraglich gebundenen Unterhaltungsfirmen erhalten einmal jährlich (vor Beginn der Krautungsarbeiten) eine artenschutzrechtliche Einweisung. Für das Entfernen von Biberdämmen werden gesonderte Anträge gestellt. Biberfraßspuren Neubauhof 3

4 Wasserbauliche Anlagen im Gewässer Fischaufstiegsanlage Clausdorf Es werden regelmäßige Kotrollen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der FAA abzusichern. Ein Verschließen der Beckenpässe durch Dritte, wird häufig festgestellt. Bei zu niedrigen Abflüssen wird die Anlage zur Absicherung des Seewasserspiegels Großer Varchentiner See mittels Bohle abgesperrt. Die Pegel können jederzeit über das Pegelportal des LUNG eingesehen werden. Fischaufstiegsanlagen Kittendorf Es werden regelmäßige Kotrollen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Fischaufstiegsanlagen abzusichern. Die Sohlgleite ist relativ unempfindlich gegenüber Verstopfungen und Manipulationen, wird aber in größeren Abständen Kontrolliert. Die Beckenpassanlage im Schlosspark wird regelmäßig kontrolliert. Sie neigt im Sommer zur Verstopfung durch abschwimmende Pflanzen. Fischaufstieg Dargun Es werden regelmäßige Kotrollen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Fischaufstiegsanlagen abzusichern. Die Stadt Dargun führt ebenfalls Kontrollen durch. Durchlässe im Lupenbach Durch die hohen Fließgeschwindigkeiten kam es in 3 Bereichen (s. Karte) vor und hinter den Durchlässen zur Veränderungen des Bachlaufes, so dass die Durchlässe langsam aus dem Profil "wandern" bzw. nicht mehr der gesamte Querschnitt zur Verfügung steht. Anpassung des Gewässerbettes und Befestigung der Böschungen mit Wasserbausteinen. HAMCO-Durchlass Hüttenkoppel Lupenbach Z 23 Stausanierung Aufgrund der stark maroden Stirnwand muss im Röcknitzbach L 110 ein Staubauwerk saniert werden. Die Mauer aus Betonsteinen soll durch eine Spundwand ersetz werden. 4

5 Lageskizze: Prinzipskizzen: Aufriss 5

6 Grundriss Legende Tabelle Gewässerliste Gewässer, die Schutzgebiete durchfließen sind wie folgt gekennzeichnet: x (x) Das gesamte Gewässer befindet sich im Schutzgebiet. Ein Teil des Gewässers durchfließt das Schutzgebiet. Beschreibung der Leistungspositionen im Bereich Mahd und Krautung: lfdm Gewässerprofil bis 5m²/m bei allen im Einzugsgebiet vorkommenden Sohlbreiten, Einschnittiefen und Böschungsneigungen beidseitig die Böschungen und oberen Kanten mähen, Grabensohle krauten und abflußbehinderndes Sperrgut und Steine entfernen. Mähgut mindestens 30 cm von der oberen Böschungskante im Uferbereich lagern. Gewässerstrecken, die im Einzelfall für Maschinen nicht zugänglich sind, ist die Unterhaltung bis 200 m Grabenlänge in Handarbeit auszuführen. lfdm Gewässerprofil über 5m²/m, sonst wie Pos lfdm Gewässersohle und eine Böschung bis 3 m²/m mähen, sonst wie Pos lfdm wie vor, jedoch über 3 m²/m gez. Dipl.-Ing. Katja Schulz -Verbandsingebieurin- 6

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