Weltnaturerbe Wattenmeer
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- Jonas Siegel
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1 Weltnaturerbe Wattenmeer Eine Betrachtung der Soltwaters Wattensegelvereinigung e.v. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 2. UNESCO-Weltnaturerbe, was ist das? 3. Warum soll das deutsch-niederländische Wattenmeer Weltnaturerbegebiet werden? 4. Sachstand des eingeleiteten Anmeldeverfahrens 5. Sichtung und Auswertung der Antragsunterlagen (UNESCO- Nominierungsdossier) für die Belange der Wattensegelei 6. Fazit aus Soltwaters Sicht 2/11 2/11 2/11 3/11 3/11 10/11 Anhang Niederlande PKB, Convenant Waddenzee- Werelderfgoed 1/11
2 1. Vorwort Unesco Weltnaturerbe Auf der Soltwaters Jahreshauptversammlung wurde vereinbart, dass Soltwaters sich mit dem Projekt UNESCO- Weltnaturerbe Wattenmeer beschäftigt, um für die Wattensegelei relevante Informationen und Grundlagen zu erhalten, auch für eventuelle Initiativen, damit vernünftige Regelungen des Nebeneinander von Mensch und Natur im Wattenmeer erhalten ( 1 Soltwaters-Satzung) und verbessert werden können. 2. UNESCO- Weltnaturerbe, was ist das? Nach der Definition der UNESCO sind Welterbestätten: Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste verpflichten sich die Staaten zu fortdauerndem Schutz und Erhaltungsmaßnahmen. Über die Aufnahme entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee. 3. Warum soll das deutsch-niederländische Wattenmeer Weltnaturerbegebiet werden? Bekanntermaßen ist das Wattenmeer eines der größten Feuchtgebiete der Welt. Kein anderes Gebiet der Erde kann eine größere zusammenhängende Wattfläche aufweisen. ( Die Landesregierung Niedersachsen sieht das Prädikat Weltnaturerbe als ein wirksames Marketinginstrument an und erwartet auch eine zusätzliche Entfaltung von wirtschaftlichen Aktivitäten, weil es attraktiver wird, in der Nähe solcher Gebiete zu leben und zu arbeiten. 2/11
3 4. Sachstand des eingeleiteten Anmeldeverfahrens 4.1 Nach Abschluss eines mehrjährigen Beteiligungsprozesses wurden die Wattenmeerschutzgebiete von den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am bei der UNESCO in Paris (Welterbezentrum) als Weltnaturerbe für die Liste des Welterbes gemeinsam angemeldet. (Anmeldung des deutsch-niederländischen Wattenmeeres als Weltnaturerbestätte - Nominierungsdossier für die UNESCO zur Eintragung in die Welterbeliste). 4.2 Das Welterbekomitee der UNESCO wird auf seiner 33. Tagung vom 22. bis 30. Juni 2009 in Sevilla, Spanien, über die Aufnahme weiterer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste entscheiden. Deutschland hat das Schloss Schwetzingen und das Wattenmeer für die Welterbeliste der UNESCO nominiert Nach einer eventuellen Aufnahme in die Liste des Welterbes sind die Staaten verpflichtet der UNESCO in Abständen von 6 Jahren über den Zustand des Gebietes zu berichten, um zu prüfen, ob die Bedingungen für eine Anerkennung als Welterbe weiterhin erfüllt sind. Ein solcher Bericht wäre bei Anerkennung des Wattenmeeres in 2009 im Jahre 2015 zu liefern. 5. Sichtung und Auswertung der Antragsunterlagen (UNESCO- Nominierungsdossier) für die Belange der Wattensegelei 5.1 Allgemeiner Hinweis zu Antragsunterlagen Das Nominierungsdossier besteht aus zwei Bänden, einem Satz von 37 topografischen Karten im Maßstab 1: sowie einer DVD mit Fotos des angemeldeten Wattenmeeres. Band 1 enthält den aktuellen Antrag in der vom Welterbezentrum vorgegebenen Gliederung. In Band 2 befinden sich die Anhänge für die Anmeldung wie unter anderem Expertisen, wissenschaftliche Informationen und Veröffentlichungen, Ministererklärungen zum Schutz des Wattenmeeres und eine Literaturliste. 3/11
4 Die vorliegende Veröffentlichung enthält Band 1 der Anmeldeunterlagen und die drei wichtigsten Expertisen zum außergewöhnlichen universellen Wert des Wattenmeers aus geomorphologischer und ökologischer Sicht sowie die vergleichende Analyse des Wattenmeeres mit ähnlichen Gebieten aus Band 2. Alle anderen Anhänge aus Band 2 einschließlich der 37 Karten - ohne GIS Daten und Fotos - befinden sich auf der eingelegten CD-ROM. Da der Antrag eine aktuelle umfassende Beschreibung der herausragenden Werte des deutsch-niederländischen Wattenmeeres sowie seines Schutzes und Managements darstellt, soll diese Information somit einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Der bei der UNESCO in Paris eingereichte Antrag kann auch unter eingesehen werden. 5.2 Inhalte des Dossiers Das im Internet zugängliche Dossier ohne Anhang umfasst 185 Seiten und enthält im Wesentlichen: Inhalt Seite Zusammenfassung 11 Bestimmung des Gebietes 17 Beschreibung der Gebiete 29 Begründung der Eintragung 91 Erhaltungszustand und Beeinträchtigungsfaktoren 107 Schutz und Management 135 Monitoring 169 Dokumentation 175 Ansprechpartner 179 Unterschriften 185 4/11
5 5.3 Ausgewählte relevante Informationen für die Wattensegelei Karte des angemeldeten Gebietes S.17: Das angemeldete Gebiet Wattenmeer umfasst das niederländische Wattenmeer-Schutzgebiet. Das dem dritten Politikdokument zum Wattenmeer Planologische Kernbeslissing Waddenzee (PKB) unterliegt, sowie die deutschen Wattenmeer-Nationalparks Niedersachsens und Schleswig-Holsteins 5/11
6 5.3.2 Begründung der Eintragung In der ausführlichen Begründung des Dossiers wird detailliert dargelegt, warum das Wattenmeer auch nach einer vergleichenden Analyse mit ähnlichen Gebieten der Welterbeliste einem außergewöhnlichen universellen Wert zukommt. Es wird darauf hingewiesen, dass zur zukünftigen Wahrung des außergewöhnlichen universellen Wertes des Wattenmeeres (bereits) ein umfassender Schutz und Management des Ökosystems besteht. Es genießt den höchsten Schutzstatus, der nach dem nationalen Naturschutzrecht der beiden Länder (D+NL) möglich ist. (S.104) Genannt werden: Ausweisung als Nationalpark seit Mitte der 80ziger Jahre Niederländische Planungsverordnung, die den Schutz in Verbindung mit einer nachhaltigen Nutzung des Wattenmeeres regelt Umweltrecht der EU, umgesetzt in nationales Recht o Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist das Wattenmeer Bestandteil des europäischen Schutzgebietes Natura 2000 EU-Wasserrahmenrichtlinie Ramsar-Übereinkommen UNESCO- Biosphärenreservat Politik- und Managementmaßnahmen im Wattenmeerplan, der zurzeit (2008) fortgeschrieben wird MARPOL-Übereinkommen Ausweisung des Wattenmeeres als empfindliches Meeresgebiet (PSSA) Festlegung von Verkehrstrennungsregelungen Notfallmaßnamen Schiffsunfälle Bestrebungen zur Erhaltung der landschaftlichen Werte (offener Horizont) Der Bau von Windkraftanlagen ist im angemeldeten Gebiet vollständig untersagt. 6/11
7 5.3.3 Erhaltungszustand und Belastungsfaktoren Dieses Kapitel informiert beim Punkt Beeinträchtigende Faktoren u. a. über Häfen, Flussvertiefungen, Industrieanlagen und Baggerarbeiten. Die Seiten sind für Wattensegler und ihr Revier sehr informativ einschließlich der dargestellten Sichtweise. Ab S. 131 werden Informationen über Belastungen durch Besucher/ Fremdenverkehr aufgeführt. Den Bootsverkehr betreffend wird wie folgt zitiert: Freizeit-Bootsverkehr Grundsätzlich ist in Bezug auf die Zahl der Boote nur im niederländischen Wattenmeer ein deutlicher Trend zu erkennen. Seit 1982 hat sowohl die Zahl der Schleusenpassagen als auch die Zahl der Liegeplätze zugenommen. Im Jahr 2006 belief sich die Zahl der Liegeplätze in den 14 Bootshäfen in der Umgebung des niederländischen Wattenmeeres auf gegenüber im Jahr Die jährliche Anzahl der Schleusenpassagen im niederländischen Wattenmeer nahm von im Jahr 1997 auf im Jahr 2005 zu. In Schleswig-Holstein war in den letzten 20 Jahren beim Bootsverkehr keine wesentliche Zu- oder Abnahme zu verzeichnen. Die höchste Dichte von Freizeitbooten und Ausflugsschiffen/-Fähren wurde um die nordfriesischen Inseln herum festgestellt. Vorschriften Die Fremdenverkehrs- und Freizeitaktivitäten in bzw. in der Nachbarschaft zum angemeldeten Gebiete sind umfassend geregelt. Die Belastbarkeit eines derart ausgedehnten und komplexen Gebietes wie das angemeldete Wattenmeer lässt sich kaum oder gar nicht bestimmen, grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass die Freizeitaktivitäten so gut reguliert und gesteuert werden, dass sie keine nachteiligen Folgen für das Gebiet haben. Den gegenwärtigen und einen künftig ggf. höheren Umfang an Freizeitaktivitäten kann es jetzt und in Zukunft verkraften. Im Gegenteil, da das angemeldete Gebiet eine Vielzahl von Besuchern anzieht, weil sie auch die einzigartige Natur, die Ruhe und die landschaftliche Schönheit genießen möchten, tragen diese in erheblichem Umfang zum Verständnis der 7/11
8 natürlichen Werte des Gebietes und im weiteren Sinne zum Schutz und zur Erhaltung des Watten- meeres sowie zum Wohlergehen der Bewohner in der Region bei. Innerhalb des angemeldeten Gebietes gilt ein Zonierungssystem, welches den Zugang und Freizeit-Bootsverkehr zeitlich und räumlich regelt. Die empfindlichsten Gebiete wie die Brut- und Rastplätze für Vögel und Robben sind ganzjährig oder jahreszeitlich gesperrt. Auch für Personen, die sich mit ihrem Freizeitboot trockenfallen lassen, gelten bestimmte Regelungen sowie ein Verhaltenskodex. Zwischen Yachtklubs und den Naturschutzbehörden wurden freiwillige Vereinbarungen geschlossen, die für einen zusätzlichen Schutz sorgen und Störungen in Gebieten verhindern, in denen der Zugang nicht verboten ist. Wattwanderungen sind grundsätzlich nur mit Genehmigung bzw. auf ausgewiesenen Strecken erlaubt. Im größten Teil des angemeldeten Gebietes gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für Freizeitboote. Jet- und Wasserskifahren sowie die Benutzung ähnlicher Geräte ist grundsätzlich verboten oder auf kleinere, hierfür ausgewiesene Gebiete innerhalb des angemeldeten Gebietes beschränkt. Für Aktivitäten in Bereichen, die dem angemeldeten Gebiet benachbart sind, gilt ein umfassendes Planungssystem, mit dem eine Steuerung und Regulierung des Tourismus bezweckt wird. Der Bau von touristischen Infrastruktureinrichtungen, z.b. von Bootshäfen, unterliegt einem Prüfungs- und Planungsvorbehalt und wird nur genehmigt, wenn dadurch das angemeldete Gebiet nicht beeinträchtigt wird. Durch das Planungssystem einschließlich der Raumplanung wird auch die Flächennutzung und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen begrenzt. Alles in allem werden die Touristik- und Freizeitaktivitäten gut gesteuert, wobei das derzeitige Planungs-, Rechts- und Managementsystem ausreichend robust ist, um eine Steigerung dieser Aktivitäten zu verkraften und nachteilige Folgen, die sich hieraus für das angemeldete Gebiet ergeben, zu verhindern. 8/11
9 5.3.4 Schutz und Management des Gebietes In diesem Kapitel werden die in den letzten Jahrzehnten entwickelten und heute geltenden deutsch- niederländischen (nationalen) Managementsysteme, der Wattenmeerplan und wesentliche EU-Richtlinien beschrieben. Hierbei wird insbesondere der Wattenmeerplan (WSP) als grundlegendes Element hervorgehoben wird, der die Vision wie auch gemeinsame Prinzipien, Ziele und Politik bzw. Management- Maßnahmen in Kombination mit konkreten Vorgehensweisen enthält. Der Wattenmeerplan gilt für das gesamte Wattenmeergebiet und erstreckt sich auch auf Gebietsteile auch außerhalb nationaler Schutzgebiete wie Ästuare und Offshore-Zone. Neben den allgemeinen Zielen wie intakte Umwelt und nachhaltige Nutzung wird jedoch differenziert beim Umfang, in dem die Ziele verwirklicht werden und zwar in Abhängigkeit davon, wie Naturschutzbelange und die Interessen menschlicher Nutzung abgewogen werden. Dabei hebt der Wattenmeerplan hervor, dass nachhaltige menschliche Aktivitäten in dem Gebiet auch in Zukunft möglich bleiben. Der Wattenmeerplan wird weiterentwickelt und 2010 der Wattenmeerkonferenz vorgelegt 9/11
10 Es wird weiterhin daraufhin gewiesen, dass Beratungsgremien eingerichtet worden sind, um Interessengruppen einzubeziehen, damit Beratungen zu Wattenmeerfragen, auch aus lokaler und regionaler Sicht berücksichtigt werden. So ist das Wattenmeerforum (WSF) ein Zusammenschluss von Interessenvertretern regionaler und lokaler Parlamente und wichtiger Sektoren der Wattenmeerregion. Für Wattensegler wird aus diesem Kapitel die bekannte und geltende Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen zitiert: 4. Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee, 1997 In dem Seegebiet des deutschen Teils des angemeldeten Gebiets befinden sich Bundeswasserstraßen. Deren Befahren wird durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr geregelt. Eine diesbezügliche Verordnung wurde 1992 erlassen und 1995 sowie 1997 geändert. Mit der Verordnung werden Höchstgeschwindigkeiten für das Befahren der Nationalparke sowie Sperrgebiete festgelegt, welche die Seehundschutzgebiete sowie die Brut und Mausergebiete von Vögeln umfassen. 6. Fazit aus Soltwaters Sicht Eine Beurteilung darüber, inwieweit eine Anerkennung des Wattenmeeres als Welterbe eine Verbesserung oder Verschlechterung für die traditionelle Wattenfahrt und Wattsegelei haben wird, hängt weniger vom Status Welterbe ab, der immer wieder erworben oder bestätigt werden muss, sondern vielmehr von dem oben erwähnten deutsch-niederländischen Managementsystem einschließlich des fortzuschreibenden Wattenmeerplanes. Wie im Dossier beschrieben, werden in der Begründung für eine Anerkennung des Wattenmeeres als Welterbe ausschließlich bereits existierende nationale Gesetzte, Verordnungen und Maßnahmen und wesentliche EU- Richtlinien aufgeführt, die einen Status zur Erlangung und Erhaltung des Wattenmeeres als Welterbe begründen und sicherstellen. 10/11
11 Da der Wattenmeerplan ein übergeordneter Plan nicht nur für konkrete Managementmaßnahmen ist, sondern auch international (D_NL) gemeinsame Ziele, Prinzipien und Politiken formuliert, sollte hier u. a. angesetzt werden, die Interessen der Wattensegler einzubringen. Denn gerade hier können frühzeitig Tendenzen und Zielkonflikte erkannt werden, um sie rechtzeitig diskutieren und abwägen zu können. Ansätze zur Beteiligung von Interessengruppen sind wie dargelegt- in unterschiedlicher Form möglich. Im Übrigen bietet das im Internet zugängliche Anmeldungsdossier eine große Vielfalt an Informationen über unser Revier, so dass eine Empfehlung dieses Links auf der Soltwaterseite angeraten ist. 11/11
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