Arbeitsmarktberichterstattung. Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland - Konjunkturelle Kurzarbeit Stand September 2014
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- Maria Busch
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1 Arbeitsmarktberichterstattung Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland - Konjunkturelle Kurzarbeit Stand September 2014
2 Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 3) Regensburger Straße Nürnberg Kontakt für Rückfragen: Tel: 0911/ Fax: 0911/ Weiterführende Informationen und Daten: Grundlagen des Kug-Rechts- 95 ff. SGB III Informationen zur Kug-Gewährung bei konjunkturell bedingter Kurzarbeit Statistische Informationen zur Kurzarbeit Einnahmen und Ausgaben der BA Stand: 15. September 2014
3 Das Wichtigste in Kürze Leistungsempfänger im Juni 2014 (Hochrechnung): ggü. Vormonat ggü. Vorjahr (-4,8%) (-33,2%) Personen in Anzeigen im August 2014 (vorläufige Daten): ggü. Vormonat ggü. Vorjahr (-18,0%) (-19,9%) Die Zahl der Kurzarbeiter ist von Mai auf Juni zurückgegangen. Im langjährigen Vergleich liegt die Zahl der Kurzarbeiter auf einem niedrigen Niveau. Kurzarbeit wird (im Mai) verstärkt vor allem in der Möbelindustrie genutzt. Eine erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeit zeigt sich nach den aktuellsten verfügbaren Daten nur vereinzelt und regional verstreut. Der durchschnittliche Arbeitsausfall lag im Februar 2014 bei 30 Prozent. Damit ergibt sich ein Beschäftigtenäquivalent von Kurzarbeit wird über alle Betriebsgrößen hinweg in Anspruch genommen. Die Anzeigen für Kurzarbeit sind von Juli 2014 auf August 2014 gesunken. Sie bewegen sich insgesamt auf einem im langjährigen Vergleich normalen Niveau. Von Januar bis Juni 2014 wurden für die Finanzierung der konjunkturellen Kurzarbeit 88,7 Mio EUR ausgegeben. Der Beratungsbedarf, der aus den Agenturen gemeldet wird, bewegt sich in den letzten Monaten in den meisten Agenturen auf einem gleichbleibenden Niveau. 2
4 Der Arbeitsmarkt in Deutschland Konjunkturelle Kurzarbeit Leistungsempfänger Zahl der Kurzarbeiter aus konjunkturellen Gründen ist im Juni gesunken Von Mai auf Juni 2014 ist nach hochgerechneten Daten der die Zahl der Personen, an die konjunkturelles Kurzarbeitergeld nach 95 SGB III gezahlt wurde, um auf gesunken. Gegenüber dem Vorjahr liegt die Zahl der Kurzarbeiter um im Minus. Insgesamt bewegt sich die Zahl der Kurzarbeiter weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Auswirkungen des reduzierten Wirtschaftswachstums und der Sanktionen gegen Russland zeigen sich aktuell nicht. In den Jahren vor der Krise Ende 2008 hatte die Zahl der Kurzarbeiter aus konjunkturellen Gründen im Juni durchschnittlich bei rund gelegen. Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit nach wie vor auf normalem Niveau Personen in Anzeigen und Leistungsempfänger, Bestand Januar 2008 bis Juni 2014 (Leistungsempfänger) bzw. August 2014 (Anzeigen) Leistungsempfänger vorläufige, hochgerechnete Werte Personen in Anzeigen Jul 08 Jan 09 Jul 09 Jan 10 Jul 10 Jan 11 Jul 11 Jan 12 Jul 12 Jan 13 Jul 13 Jan 14 Jul 14 Quelle: Statistik der BA Seite 1 Mit hochgerechnet konjunkturellen Kurzarbeitern beziehen rechnerisch 0,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Kurzarbeitergeld 1 (Kug L - Quote). Im Mai 2009, als die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ihren Höhepunkt in der Krise 2008/2009 erreicht hatte, waren es 5,2 Prozent. 1 bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni des Vorjahres 3
5 Zahl der Kurzarbeiter geht in fast allen Branchen zurück Für ausgewählte Branchen stehen vorläufige hochgerechnete Daten, die momentan bis Mai 2014 reichen, zur Verfügung. In diesem Monat bezogen hochgerechnet Personen konjunkturelles Kurzarbeitergeld, darunter aus dem Verarbeitenden Gewerbe und aus dem Baugewerbe. Im Verarbeitenden Gewerbe entfielen unter anderem Kurzarbeiter auf den Maschinenbau, waren in der Herstellung von Metallerzeugnissen tätig und rund in der Metallerzeugung und -bearbeitung. Gegenüber dem Vormonat ist die Kurzarbeiterzahl in den meisten Branchen gesunken. Am deutlichsten fiel der Rückgang im Maschinenbau (-2.200) und im Baugewerbe (-1.500) aus. Deutliche Zuwächse waren in der Möbelindustrie (+1.000) und in der Metallerzeugung und -bearbeitung (+1.000) zu verzeichnen. Höchste Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Möbelindustrie Verteilung von Kurzarbeit auf Wirtschaftsabteilungen (Top 5) Kug L -Quote in Prozent (Leistungsbezieher bezogen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) Mai 2014 (vorläufige hochgerechnete Werte) Gesamt 0,2 Herstellung von Möbeln 3,2 Metallerzeugung und -bearbeitung 1,3 Maschinenbau 1,3 Textilien, Leder, Papier, etc. 0,9 Herstellung v. elektrischen Ausrüstungen 0,7 Quelle: Statistik der BA Seite 2 Bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war im Mai 2014 die Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Möbelindustrie mit 3,2 Prozent am höchsten (Kug L -Quote insgesamt: 0,2 Prozent). In den anderen Teilbranchen, für die hochgerechnete Daten vorliegen, arbeiteten weniger als 2 von 100 Beschäftigten kurz. Zum Höhepunkt der Inanspruchnahme von Kurzarbeit im Frühjahr 2009 arbeitete in den stark betroffenen Branchen Metallindustrie, Maschinenbau, Automobilindustrie, Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen bzw. Herstellung von elektrischen Erzeugnissen und in der Gummiindustrie zeitweise mehr 4
6 als jeder fünfte Beschäftigte kurz, vereinzelt hat sogar fast jeder Dritte Beschäftigte kurzgearbeitet. Regional verstreute Inanspruchnahme von Kurzarbeit Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit bewegt sich im April 2014 flächendeckend auf einem niedrigen Niveau. Nach hochgerechneten Daten bezogen in den meisten Agenturbezirken maximal Personen Kurzarbeitergeld. Höhere Kurzarbeiterzahlen fanden sich in diesem Monat vereinzelt im Süd-Westen Deutschlands und in Teilen Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens. Erhöhte Kurzarbeiterzahlen mit mehr als Kurzarbeitern gab es nur in einzelnen Agenturen. Kurzarbeit wird mehr im Süden und Westen genutzt Kurzarbeiter ( 95 SGB III) Bestand Agenturen für Arbeit Februar 2014 (endgültig) März 2014 (vorläufig) April 2014 (vorläufig) Quelle: Statistik der BA bis 500 über 500 bis über bis über bis über Seite 3 Bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war die Anzahl der Kurzarbeiter in allen Bundesländern vergleichsweise niedrig. Die stärkste Inanspruchnahme von Kurzarbeit gab es im Saarland. Dort arbeiteten nach vorläufigen Mai-Daten zuletzt 0,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kurz. In den übrigen Bundesländern bewegte sich dieser Anteil zwischen 0,1 Prozent (Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) und 0,3 Prozent (Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen; Bundesdurchschnitt 0,2 Prozent). 5
7 Kleinere und große Betriebe nehmen Kurzarbeit aktuell etwas weniger in Anspruch als mittlere Bezogen auf die Zahl der Beschäftigten liegt die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld auf einem niedrigen Niveau. Insbesondere in kleinen Betrieben wird die Leistung wenig genutzt. Die Kug L -Quote, der Anteil der Kurzarbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, lag im Juni 2014 in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten bei 0,1 Prozent, in den mittleren Größenklassen und bei den größten Betrieben mit 500 und mehr Beschäftigten jeweils bei 0,2 Prozent. Betriebe mit... Beschäftigten Anzahl Kurzarbeiter Januar 2014 Anteil an allen Kurzarbeitern (in Prozent) Anzahl Beschäftigte Juni 2013 KuG L -Quote (in Prozent) 1 bis , ,1 10 bis , ,2 50 bis , ,2 100 bis , ,2 500 und mehr , ,2 gesamt ,2 Betrachtung von individuellen Kurzarbeitsdauern nicht unproblematisch Die Betrachtung von Kurzarbeit nach der individuellen Dauer der Inanspruchnahme ist nicht unproblematisch. Im Normalfall sieht das Sozialgesetzbuch III eine Bezugsdauer von maximal 6 Monaten vor, die auf bis zu 24 Monate bei einer gesamtwirtschaftlichen Krise ausgeweitet werden kann. Für die Jahre 2013 und 2014 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Verordnung eine Verlängerung der Bezugsdauer auf zwölf Monate erlassen. Diese 12 Monate stellen jedoch keinen starren Zeitrahmen dar. Durch Unterbrechungszeiten im Kug-Bezug (Mindestzeitraum: ein Kalendermonat) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Diese längeren Bezugsdauern werden auch in der Statistik und im Fachverfahren abgebildet, so dass sich anhand dieser Daten eine Aussage darüber, inwieweit individuelle Leistungsansprüche ausgeschöpft sind, nicht treffen lässt. 6
8 Januar 2011 April 2011 Juli 2011 Oktober 2011 Januar 2012 April 2012 Juli 2012 Oktober 2012 Januar 2013 April 2013 Juli 2013 Oktober 2013 Januar 2014 April 2014 (HR3) Der Arbeitsmarkt in Deutschland Konjunkturelle Kurzarbeit Durchschnittlicher Arbeitsausfall liegt bei 30 Prozent Das Beschäftigtenäquivalent lag im Februar 2013 abermals etwas über dem Niveau des Vorjahres Kurzarbeiter und Beschäftigtenäquivalent Januar 2011 bis Februar bzw. Juni 2014 Kurzarbeiter Beschäftigtenäquivalent Quelle: Statistik der BA Seite 4 Der durchschnittliche Arbeitsausfall betrug im Februar Prozent. Damit liegt er im Korridor der letzten Zeit, seit Anfang 2009 bewegt sich der durchschnittliche Arbeitsausfall zwischen 22 und 34 Prozent. Bei einem Arbeitsausfall von 30 Prozent entsprechen die konjunkturellen Kurzarbeiter vom Februar 2014 einem Beschäftigtenäquivalent von ; sie liegen damit unter dem Niveau des Vorjahres. Zum Höhepunkt der Inanspruchnahme von Kurzarbeit im Frühjahr 2009 hatte das Beschäftigtenäquivalent bei fast gelegen. 7
9 Anzeigen Im Februar 2009 wurde während der Wirtschafts- und Finanzkrise der Höhepunkt der Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit erreicht, mit Anzeigen für fast Arbeitnehmer aus rund Betrieben. Danach gingen die Anzeigen deutlich zurück. Im August 2014 gingen nach vorläufigen Daten 900 Anzeigen für Personen ein. Gegenüber dem Vorjahr sind die Anzeigen um knapp 100, die Zahl der darin genannten Personen um gesunken. Gegenüber dem Vormonat waren es fast 500 Anzeigen weniger, die Zahl der darin genannten Personen ist um 18 Prozent zurückgegangen. Im langjährigen Vergleich liegen die Anzeigen für Kurzarbeit auf einem normalen Niveau. Auch hier zeigen sich aktuell keine Auswirkungen des reduzierten Wirtschaftswachstums und der Sanktionen gegen Russland. Die meisten Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, arbeiten im Maschinenbau Fast sieben von zehn (67 Prozent) aller Personen, für die konjunkturelle Kurzarbeit im August 2014 neu angezeigt wurde, arbeiten im Verarbeitenden Gewerbe davon ein Drittel im Maschinenbau und gut jede achte Person in der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen. 13 Prozent der Personen, für die Kurzarbeit neu angezeigt wurde, sind im Baugewerbe tätig, weitere 5 Prozent im Handel. Hoher Anteil von Personen in Anzeigen im Maschinenbau Personen in Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit nach Wirtschaftsabteilungen (Top 5), Anteil an allen Anzeigen (in Prozent) August 2014 (vorläufige, hochgerechnete Daten) Maschinenbau Personen in Anzeigen Anteil an allen 22,3 Herstellung v. elektrischen Ausrüstungen ,8 Metallerzeugung und -bearbeitung 900 7,9 Bauinstallation/sonstiges Ausbaugewerbe 800 6,9 Quelle: Statistik der BA Herstellung von Metallerzeugnissen 700 6,0 Seite 5 8
10 Der Rückgang der in Anzeigen genannten Personen gegenüber Juli geht fast zur Hälfte auf weniger Anzeigen aus dem Baugewerbe zurück. Das Verarbeitende Gewerbe hatte einen Anteil am Rückgang von 26 Prozent. Nur vereinzelt erhöhte Anzeigen Gegenwärtig zeigen sich flächendeckend keine erhöhten Anzeigen für Kurzarbeit. Nur in einem Agenturbezirk wurde im August 2014 für mehr als 500 Personen Kurzarbeit neu angezeigt. Flächendeckend geringe Zahlen von in Anzeigen genannten Personen Personen in Kug-Anzeigen ( 95 SGB III) Bestand Agenturen für Arbeit Juni 2013 (endgültig) Juli 2014 (endgültig) August 2014 (vorläufig) Quelle: Statistik der BA bis 500 über 500 bis über bis über bis über Seite 6 Die Anzeige von Kurzarbeit ist rechtlich zwingende Voraussetzung für die spätere (mögliche) Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten eines Unternehmens. Angezeigte Kurzarbeit bildet also die Höchstgrenze potenzieller Zugänge in Kurzarbeit ab. 9
11 Realisierte Kurzarbeit Erfahrungsgemäß arbeiten nicht alle Mitarbeiter, für die ein Betrieb Kurzarbeit anzeigt, später auch tatsächlich kurz. Der tatsächlich abgerechnete Arbeitsausfall bewegt sich bei langfristiger Betrachtung deutlich unterhalb des erwarteten angezeigten Arbeitsausfalls. Über die Auswertungen aus dem operativen Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit können näherungsweise Aussagen darüber getroffen werden, wie viele der in den Anzeigen genannten Personen in den Monaten nach der Anzeige tatsächlich Kurzarbeit in Anspruch nehmen. So wurden aus den von September 2013 bis Februar 2014 angezeigten Personen durchschnittlich 56,9 Prozent im ersten Monat nach der Anzeige zu Leistungsempfängern. Angaben zur individuellen Dauer der Kurzarbeit können mittels dieser Auswertung nicht getroffen werden. Knapp drei Fünftel Leistungsempfänger im ersten Monat nach der Anzeige der Kurzarbeit Anteil der realisierten an der angezeigten Kurzarbeit (Personen) September 2013 Februar ,9 45,9 33,6 26,7 20,1 14,1 1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat nach Anzeige der Kurzarbeit Quelle: Statistik der BA Seite 7 10
12 Finanzbedarf Konjunkturelles Kurzarbeitergeld auf stabilem Niveau Ausgaben für Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit Beträge in Milliarden Euro Kurzarbeitergeld 1,60 Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber bei Kurzarbeit 1,60 1,38 1,38 2,98 1,68 2,98 0,29 0,02 1,68 0,29 0,23 0,23 0,02 0,11 0,37 0,09 0,19 0,11 0,23 0,37 0, Soll 2014 Ist Juni So Quelle: Finanzsysteme der BA Seite 8 Von Januar bis Juni 2014 hat die BA 88,7 Mio EUR für konjunkturelles Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das sind 37,8 Mio EUR weniger als im Vorjahr. Insgesamt lagen die Ausgaben im Jahr 2013 bei 228,9 Mio Euro. Der Haushaltsansatz 2014 wurde unter Berücksichtigung der prognostizierten positiven wirtschaftlichen Entwicklung ungefähr auf dem Niveau der Vorjahresausgaben festgelegt. Der Ansatz im Haushaltsplan beruht auf einem jahresdurchschnittlichen Bestand von Kurzarbeitern und einem Durchschnittskopfsatz von 232 Euro pro Monat. Im Haushaltsjahr 2012 wurden die Ausgaben für konjunkturelles Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber während des Bezuges von Kurzarbeit noch getrennt gebucht. Zum ist die gesetzliche Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld, wonach Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, ausgelaufen. Die Ausgaben für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Jahr 2012 sind auf die Abwicklung von auszufinanzierenden Förderfällen zurückzuführen. 11
13 Einschätzung der Agenturen Agenturbefragung: Beratungsbedarf bei Kurzarbeit wieder rückläufig Monatliche Agenturbefragung November 2011 bis August 2014 Im Vergleich zur Situation vor 12 Monaten: Gehen bei Ihnen mehr oder weniger Beratungsanfragen zu den Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld ein? 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% NovDez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul AugSep Okt NovDez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul AugSep Okt NovDez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug viel mehr mehr gleich weniger viel weniger Quelle: Agenturbefragung Seite 9 Die monatliche Befragung der Arbeitsagenturen enthält eine Frage zu Beratungsanfragen von Unternehmen bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Ab Sommer 2012 hatte sich hier ein kontinuierlicher Zuwachs des Anteils derjenigen Agenturen gezeigt, die einen Anstieg des Beratungsbedarfs beobachten. Ab dem Jahreswechsel 2012/2013 hellte sich das Stimmungsbild auf. Im August 2014 verzeichneten 59 Prozent der Agenturen ein Beratungsaufkommen zu konjunktureller Kurzarbeit, das in etwa so stark ausfiel wie vor einem Jahr, 8 Prozent meldeten ein etwas höheres Beratungsaufkommen. In rund einem Drittel der Agenturen bestand weniger Beratungsbedarf. 12
14 Glossar Kurzarbeitergeld (Kug) Mit dieser Leistung soll Arbeitslosigkeit vermieden und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten werden. Die Rechtsgrundlagen sind in den 95 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu finden (Grundlagen des Kug-Rechts- 95 ff. SGB III). Kug aus konjunkturellen Gründen kann gewährt werden, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die persönlichen wie betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und vor Beginn der Kurzarbeit der Agentur für Arbeit eine Anzeige vorlag. Auf die Sonderformen des Kug (Saison-Kug in der Bauwirtschaft und Transferleistungen bei betrieblichen Restrukturierungen) wird hier nicht eingegangen. Anzeige über Arbeitsausfall Die Betriebe müssen gemäß 99 SGB III grundsätzlich vor Beginn der Kurzarbeit eine Anzeige erstatten. Der Anzeigen-Vordruck und alle sonstigen Vordrucke sind hier zu finden: Informationen zur Kug-Gewährung bei konjunkturell bedingter Kurzarbeit. Die Zahlung des Kug durch die Agenturen für Arbeit erfolgt anhand der Leistungsanträge (Abrechnungslisten), die für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Monats eingereicht werden müssen (Ausschlussfrist). Eine anschließende Prüfung der eingegangenen Abrechnungslisten stellt fest, ob ein Leistungsanspruch besteht, bewilligt und ausgezahlt werden kann. Arbeitsausfall Gibt die Höhe des Arbeitsausfalls in den Betrieben wieder. Der Arbeitsausfall bezieht sich auf alle Kurzarbeiter in einem Betrieb, nicht auf die einzelnen Kurzarbeiter. Der Arbeitsausfall muss unvermeidbar und vorübergehend sein, ferner dürfen keine betriebs- oder branchenüblichen Einflüsse hierfür maßgebend sein. Betrieb oder Betriebsabteilung Dies sind die gesetzlich vorgegebenen Einheiten, auf die sich eine Anzeige über Arbeitsausfall bezieht. Beschäftigungsäquivalent Eine Messgröße, die angibt, für wie viele Personen im Berichtsmonat (= Abrechnungsmonat) durch Kurzarbeit ein 100%iger Arbeitsausfall entstanden wäre. Bei einer Teilzeitkraft entspricht ein vollständiger Arbeitsausfall 100%. Dauer der Kurzarbeit Im Normalfall sieht das Sozialgesetzbuch III eine Bezugsdauer von maximal 6 Monaten vor, die auf bis zu 24 Monate bei einer gesamtwirtschaftlichen Krise ausgeweitet werden kann. Für die Jahre 2013 und 2014 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Verordnung eine Verlängerung der Bezugsdauer auf zwölf Monate erlassen. Die Bezugsdauern können zudem durch Unterbrechungszeiten verlängert sein. Kurzarbeiter Als Kurzarbeiter gelten sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, bei denen wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalles mehr als 10 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit ausfallen und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Mindesterfordernis Im Betrieb / der Betriebsabteilung müssen mindestens 1/3 der beschäftigten Personen einen individuellen Entgeltausfall von mehr als 10 v.h. im jeweiligen Abrechnungszeitraum aufweisen. 13
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