An alle Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg

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1 KZV Land Brandenburg Postfach Potsdam An alle Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg 06/2009 Potsdam, Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, mit unserem Mitgliederrundschreiben informieren wir Sie über: Basistarif der PKV - Feststellung des Versichertenstatus Zahnärztliche Behandlung unter Narkose - Fusionen und Kassenänderungen Vergütungsvereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten der Bundeswehr, Bundespolizei und Zivildienst Änderung des Heil- und Kostenplanes 4. - Sitzungstermin des Zulassungsausschusses für Zahnärzte Land Brandenburg Personelle Änderungen im Vertragsgutachterwesen 9. - Praxisverkäufe, Stellenmarkt, Geräteverkauf - Infopaket zum Tag der Zahngesundheit n - Liste aller Vertragsgutachter (ZE, PAR, KFO und Impl.) der KZV Land Brandenburg sowie eine aktuelle Punktwerttabelle für Vertragsgutachten - Terminkalender KZVLB 1. Halbjahr noch aktuelle Rundschreiben Neue KZV-Flyer: Professionelle Zahnreinigung und Kronen und Brücken mit Bestellzettel - Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten, abzuheften unter der Rubrik VII Mit freundlichen Grüßen Ihr Vorstand der KZVLB Dr. Bundschuh Vorsitzender des Vorstandes der KZV Land Brandenburg

2 GESETZE UND VERORDNUNGEN BASISTARIF DER PKV FESTSTELLUNG DES VERSICHERTENSTATUS Mit Vorstandsinformation 02/2009 hatten wir Sie über die von der PKV im Alleingang, ohne vorherige Abstimmung mit der KZBV, verfassten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarif informiert. Schon damals wurde auf die Schwierigkeit der Feststellung des Versichertenstatus verwiesen, da dieser von den Versicherten selbst anzuzeigen ist. Es wurde damals die Empfehlung ausgesprochen, den Versichertenstatus in Form einer dokumentierten Erklärung des Patienten von Beginn der Behandlung eindeutig zu ermitteln und diese Erklärung in die Behandlungsunterlagen aufzunehmen. Wie die KZBV hierzu mitteilt, liegt zu dieser Thematik nunmehr eine Rückäußerung des PKV-Verbandes auf ein Schreiben der KZBV vor. Danach sollen mittlerweile alle Versicherten des Basistarifs von den PKV-Unternehmen mit einem Versichertenausweis/Versicherternkarte ausgestattet worden sein. Somit müsste jeder Basistarifversicherte seiner Verpflichtung zur Vorlage seines Versicherungsnachweises nunmehr nachkommen können. Nach einer vorliegenden Einzelinformation eines PKV-Unternehmens können sich auch aus der Vorlage eines entsprechenden Versichertenausweises selbst eventuell Probleme ergeben. Die Versichertendaten sind auf der Karte auch in elektronischer Form hinterlegt, allerdings ist hier der Versichertenstatus nicht noch einmal ausdrücklich erwähnt. Dieser ist lediglich optisch auf der Karte vermerkt Sollte es in der Praxis zu erheblichen Problemen mit der Verwendung bzw. nach Vorlage dieser Ausweise kommen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Diese Informationen werden via KZBV an den PKV-Verband weitergeleitet, der dann die PKV Unternehmen anhalten wird, die Versicherten an die Notwendigkeit der Ausweisvorlage zu erinnern. Bärbel Grünwald, Telefon: , Juli 2009

3 VERTRAGSHINWEISE ZU ALLEN KOSTENTRÄGERN ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG UNTER NARKOSE Mit Vorstandsinformation 14/2006 hatten wir über den Beschluss des Bewertungsausschusses Ärzte vom informiert, in dem die Ausnahmeindikationen für eine zahnärztliche Behandlung unter Narkose im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt wurden. Trotz dieser eindeutigen Festlegungen kam es immer wieder vor, dass Anästhesisten unter Verweis auf die Budgetsituation trotz indikationsgerechter Leistung für die Narkose eine Privatvergütung vom Patienten gefordert haben. Bemühungen des Vorstandes erbrachten leider nur Lösungen für den konkreten Einzelfall, da die KZV lediglich mittelbare Einflussmöglichkeiten hat. Um die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung dieser Patienten durchzusetzen, hat der Vorstand im September 2008 einen Arbeitskreis Narkosebehandlung initiiert. Ziel dieses Arbeitskreises war, alle Beteiligten - Zahnärzte, Anästhesisten, zahnärztliche und ärztliche Körperschaften, Krankenkassen sowie den Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg und die Aufsichtsbehörde an einen Tisch zu bekommen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Trotz ehrlichem Bemühen aller Beteiligten konnten zunächst keine positiven Ergebnisse erzielt werden. Mit Einführung der Regelleistungsvolumina verschärfte sich die Situation so dramatisch, dass aufgrund der nicht mehr kostendeckenden Honorare für die Anästhesisten die zahnärztliche Narkosebehandlung faktisch zum Erliegen kam. Im Januar 2009 konnten im Rahmen des o.g. Arbeitskreises Kompromisse mit einigen Krankenkassen für das Land Brandenburg erarbeitet werden. Die KV Brandenburg erklärte sich bereit, einen entsprechenden Vertragsentwurf zu erarbeiten und den Landesverbänden der Krankenkassen zuzuleiten. Zwischenzeitlich liegt dieser Vertragsentwurf vor, der eine angemessene Vergütung der Anästhesieleistung im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Behandlung vorsieht. Die KV Brandenburg teilt uns nunmehr mit, dass die Landesverbände der Krankenkassen unter Verweis auf den Beschluss des Bewertungsausschusses Ärzte, ab die Narkoseleistungen aus dem Regelleistungsvolumen herauszunehmen, eine Zusatzvereinbarung für nicht erforderlich halten. (Eine erste Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnärzte zu diesem Beschluss hatten wir Ihnen vorab in der letzten Vorstandsinformation bereits übermittelt). Dagegen sieht die KV Brandenburg weiterhin Handlungsbedarf, da die Budgetproblematik in der Betrachtungsweise der Krankenkassen keine Berücksichtigung gefunden hat. Gerade die bestehende Budgetsituation der Ärzte war in der Vergangenheit der Grund für die Probleme der Zahnärzte, Anästhesisten für die notwendigen zahnärztlichen Behandlungen unter Narkose zu Kassenlasten zu finden. Sicher stellt die Ausgliederung der Narkoseleistungen aus dem Regelleistungsvolumen eine Entschärfung der aktuellen Situation dar. Letztendlich ist dadurch aber der vorhergehende Zustand wiederhergestellt worden, der den Vorstand zur Einrichtung des Arbeitskreises Narkosebehandlung veranlasst hatte. Juli 2009

4 Wir werden mit allen Beteiligten also weiterhin das Gespräch suchen, um zumindest auf Landesebene eine befriedigende Lösung zu finden, die die zahnärztliche Behandlung unter Narkose gemäß der vom Bewertungssausschuss Ärzte getroffenen Indikationen zukünftig gewährleistet. Inwieweit es gelingt, eine für das Land Brandenburg eine Lösung für die zahnärztliche Narkosebehandlung zu finden, wird die Zukunft zeigen. Um rechtzeitig auf Probleme in Bezug auf die Sicherstellung der zahnärztlichen Behandlung dieses Patientenkreises reagieren zu können, bitten wir Sie, uns Ihre Erfahrungen in der ambulanten Narkosebehandlung mitzuteilen. Die KZV kann zwar nicht unmittelbar in das Vergütungsgeschehen der Ärzte eingreifen, wird aber unter Ausschöpfung aller ihrer Möglichkeiten ggf. unter Einbeziehung der KZBV ihren Einfluss geltend machen. Bärbel Grünwald, Telefon: , FUSIONEN UND KASSENÄNDERUNGEN Fusion der KKH mit der METRO AG Kaufhof BKK Nachdem die KKH mit der BKK Allianz zum zur KKH Allianz fusionierte (siehe RS 3/2009 vom ), hat die KKH Allianz nunmehr mit der METRO AG Kaufhof BKK zum fusioniert. Die Institutionskennzeichen der KKH Allianz ( ) wird auch bei dieser Fusion beibehalten. Die KV Karten der METRO BKK Versicherten verlieren zum ihre Gültigkeit. Sie wurden bis dahin mit den neuen KKH Allianz KV Karten ausgestattet. Auf Grund der derzeit bestehenden Vergütungsvereinbarung mit dem vdek gilt auch für die nun neu fusionierte Kasse der gültige KKH Allianz Punktwert weiter. Die von der METRO BKK genehmigten Heil- und Kostenpläne sowie Behandlungspläne für PAR und KB sowie Kieferorthopädische Behandlungspläne behalten gegenüber der KKH Allianz als Rechtsnachfolgerin ihre Wirksamkeit. Die Genehmigung für Heil- und Kostenpläne gilt für 6 Monate. Für eine zeitnahe Bearbeitung, insbesondere unter budgetrelevanten Gründen bitten wir Sie, erbrachte Leistungen für METRO BKK Versicherte jeweils mit der nächsten Monats- bzw. Quartalsrechnung bei der KZV abzurechnen. Katrin Sommer, Telefon: , katrin.sommer@kzvlb.de

5 VERTRAGSHINWEISE ZU DEN SONSTIGEN KOSTENTRÄGERN 2.6. VERGÜTUNGSVEREINBARUNG ZUR ZAHNÄRZTLICHEN VERSORGUNG VON HEILFÜRSORGEBERECHTIGTEN DER BUNDESWEHR, BUNDESPOLI- ZEI UND ZIVILDIENST Mit der Vorstandsinformation 05/2009 haben wir Sie vorab über die neuen Punktwerte für die Bundeswehr, die Bundespolizei und den Zivildienst informiert. Die Vereinbarung befand sich zum damaligen Zeitpunkt noch im Unterschriftsverfahren. Das Unterschriftsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Beigefügt erhalten Sie die Vereinbarung zur Einpflege in Ihre Vertragsmappe, Rubrik VII. Bärbel Grünwald, Telefon: , Juli 2009

6 ABRECHNUNGSHINWEISE - ZE ÄNDERUNG DES HEIL- UND KOSTENPLANES Die KZBV teilt uns mit, dass mit dem GKV Spitzenverband redaktionelle Änderungen im Genehmigungsfeld und bei den Erläuterungen vereinbart wurden. Das Genehmigungsfeld wird, wie nachfolgend ersichtlich, gestaltet. Bei den Erläuterungen wird der Klammerzusatz Kombinationen sind zulässig aufgenommen. Dieser Zusatz bezieht sich auf Implantatversorgungen. Die KZBV wird hierzu noch eine gesonderte Information herausgeben, die wir Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen werden. Die noch vorhandenen Heil- und Kostenpläne können aufgebraucht werden. HKP alt HKP neu Bärbel Grünwald, Telefon: , baerbel.gruenwald@kzvlb.de Juli 2009

7 SATZUNGSVEREINBARUNGEN (Vorstand, Vertreterversammlung, Ausschüsse) 4. SITZUNGSTERMIN DES ZULASSUNGSAUSSCHUSSES FÜR ZAHNÄRZTE LAND BRANDENBURG September 2009 (Annahmestopp von Anträgen: 28. August 2009) Anträge an den Zulassungsausschuss sind rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen vor Sitzung des Zulassungsausschusses, bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, Potsdam einzureichen. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, nichtgezahlter Antragsgebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und demnach auch nicht entschieden. Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen. Anträge auf Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften werden prinzipiell zum Quartalsbeginn genehmigt. Bei Rückfragen bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Land Brandenburg Gabriele Sotscheck, Telefon: , Juli 2009

8 GUTACHTERWESEN/NOTDIENST PERSONELLE ÄNDERUNGEN IM VERTRAGSGUTACHTERWESEN Beginn der Tätigkeit als Vertragsgutachter/Neubestellungen Name/Ort Bereich Beginn der Gutachtertätigkeit Dipl.-Stom. Mario Brünig Fürstenwalde Dr. med. dent. Ulf Reckewerth MSc Potsdam Dr. med. dent. Romy Ermler Potsdam Dr. med. dent. Matthias Burian Ferbellin ZÄ Katja Witte Angermünde Gutachter für Zahnersatz Gutachter für Zahnersatz Gutachterin für Zahnersatz und Parodontologie Gutachter für Parodontologie Gutachterin für Parodontologie 1. Juni Juni Juni Juni Juni 2009 Ende der Tätigkeit als Vertragsgutachter OMR Dr. med. dent. Dorothea Rammelt Potsdam Name/Ort Bereich Ende der Gutachtertätigkeit Gutachterin für Zahnersatz 31. März 2009 Eine Liste aller Vertragsgutachter (ZE, PAR, KFO und Impl.) der KZV Land Brandenburg sowie die aktuelle Punktwerttabelle für Vertragsgutachten sind dieser Vorstandsinformation als beigefügt. Annett Klinder, Telefon: , Juli 2009

9 SONSTIGES STELLENMARKT Stellenangebot ZFA mit Prophylaxekenntnissen 620 Wir suchen ab sofort eine/n freundliche/n und engagierte/n zahnmedizinische/n Fachangestellte/n die/der mit viel Freude und Offenheit unser bestehendes Prophylaxekonzept fortführt und gerne bereit ist bei der Stuhlassistenz mitzuwirken. Interessenten melden sich bitte bei: Zahnarztpraxis Karin Gerbrand Kunersdorfer Str Neuseddin Telefon: Stellengesuch Zahntechnikerin 680 Junge gelernte Zahntechnikerin sucht in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst einen Praktikumsplatz zur Auffrischung erworbener Fähig- und Fertigkeiten mit dem Hintergrund einer späteren Anstellung im Raum Luckenwalde und Umgebung. Fördermöglichkeiten bei Einstellungsabsichten können durch den Integrationsfachdienst (IFD) aufgezeigt werden. Integrationsfachdienst Potsdam Wolfgang Schmidt Tuchmacherstraße Potsdam Telefon: , Fax: , Mobil: , Webseite: Stellengesuch ZMV 681 KFO-Abrechnungs- und Rezeptionsmitarbeiterin in ungekündigter Stellung sucht neuen Wirkungskreis. Ich habe sehr umfangreiche Erfahrungen in der täglichen Abrechnung sowie Quartalsabrechnung (BEMA; GOZ; außervertragliche Leistungen) für die KFO sowie für alle anfallenden Arbeiten an der Rezeption. Weiterhin konnte ich bereits gute Erfahrungen als Praxismanagerin sammeln. Organisationstalent, Flexibilität und Belastbarkeit sind meine Stärken. Freundlich-, Teamfähig- und Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlich. Kontakt ab Uhr unter Stellenangebot Vorbereitungs-/Entlastungsassistent 682 Freundliche/r, motivierte/r Assistent/in für hochmoderne Praxis in Werder/Havel gesucht. Dipl.-Stom. Ulf Mahlke Berliner Str Werder /Havel Telefon: , Fax: , Stellenangebot als ZFA 683 ZAP (nettes Team, breites Behandlungsspektrum) in Mahlow bei Berlin (nahe S-Bahn), sucht ZFA mit Abrechnungs- und Computerkenntnissen (Z1) für Rezeption, Praxisorganisation und ggf. kleinere Labortätigkeit zur Festanstellung für vorerst 25 Stunden. Mobil: Stellenangebot ZMP 685 Zahnarztpraxis in Werder sucht ZMP als Schwangerschaftsvertretung ab bis für 15 h/woche. Birgit Klose Bernhard-Kellermann-Str Werder Telefon: , Fax: 03327/45570, Juli 2009

10 Stellenangebot ZFA mit Prophylaxekenntnissen 686 Unsere Zahnarztpraxis in Potsdam-Babelsberg (verkehrsgünstig gelegen) sucht ab sofort oder später freundliche/n, zuverlässige/n, verantwortungsbewusste/n ZFA mit Prophylaxekenntnissen für 20 bis 30 Stunden. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Stuhlassistenz und die Prophylaxe. Abrechnungskenntnisse sind nicht Bedingung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gabriele Münch Potsdam Anni-von-Gottberg-Str. 6 Telefon: , gabi_muench@web.de Stellenangebot ZFA 687 Zahnarztpraxis in Potsdam-Babelsberg sucht ab sofort oder später eine ZFA auf 400 EUR-Basis! Gabriele Münch Potsdam Anni-von-Gottberg-Str. 6 Telefon: , gabi_muench@web.de Stellengesuch Zahnmedizinische Fachangestellte 689 ZFA (23) mit Berufserfahrung in ungekündigter Stellung sucht neuen Wirkungskreis in Gransee und Umgebung. Hauptsächlich tätig in der Stuhlassistenz mit konservierenden, prothetischen und chirurgischen Leistungen, wie z.b. auch der Implantologie, Durchführung der Kinder- und Erwachsenenphropylaxe, Abrechnung und selbständiges digitales Röntgen. Steffi Telefon: Stellenangebot angestellte/r Zahnarzt/in oder Weiterbildungsassistent/in 690 Suche ab angestellte/r Zahnarzt/in oder Weiterbildungsassistent/in mit Interesse an ganzheitlicher Zahnmedizin. Dipl.-Stom. Schlegel, Roland Stralsunder Str. 1c Riesa Telefon: , zahnarzt.schlegel-Riesa@t-online.de Stellengesuch Ausbildungsassistentin 695 Suche Stelle als Ausbildungsassistentin ab für 20 Monate (Vollzeit gerne, aber auch Teilzeit möglich), habe 8 Monate Berufserfahrung. kathrin_vogel@freenet.de ZFA in Potsdam gesucht 696 Zur Verstärkung unseres neuen Praxisteams suchen wir eine/n freundliche/n, zuverlässige/n ZFA Wir bieten eine Vollzeitstelle im Bereich der Stuhlassistenz. Abrechnungskenntnisse sowie PC-Kenntnisse setzen wir voraus. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Yvette Lüttich Friedrich- Ebert- Str Potsdam Telefon: , zahnarztpraxis.luettich@googl .com Stellengesuch ZFA 697 Zahnmedizinische Fachangestellte (22) sucht Anstellung im Raum Rathenow und Umgebung in Vollzeit. Bin zuverlässig, flexibel und teamfähig. Mobil:

11 SONSTIGES Stellenangebot Ausbildungsassistent/in 698 Für den Bereich Brandenburg-Stadt wird ab ein/e Ausbildungsassistent/in gesucht, (keine KFO und Implantologie). Telefon: Stellenangebot ZFA in Potsdam 699 Zahnarztpraxis sucht ZFA für 20 Std./Woche. ZAP Reckewerth Telefon: Stellengesuch Prophylaxehelferin 700 Nette, freundliche Prophylaxehelferin mit Hypnoseausbildung sucht neuen Wirkungskreis im Raum LDS, LOS, TF, gerne auch nur stundenweise oder als Schwangerschafts- bzw. Krankheitsvertretung. Susan Bubolz Telefon: ; Stellenangebot ZFA in Bestensee 701 Zahnarztpraxis in Bestensee sucht engagierte/n und verantwortungsbewusste/n zahnmedizinische/n Fachangestellte/n. Gerd Wollenberg Hauptstraße Bestensee Telefon: , Fax: Stellenangebot Auszubildende ZFA 702 Frankfurt/Oder, Kieferorthopädische Praxis bietet für eine/n freundliche/n Interessentin/en einen Ausbildungsplatz zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellte/n. Angela Fuhrmann Lessingstr Frankfurt/Oder Telefon: Stellenangebot Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 703 Kieferorthopädische Praxis in Frankfurt/Oder sucht zur baldigen Einstellung eine/n freundliche/n ZFA für die Assistenz (befristet für 1 Jahr- Weiterbeschäftigung möglich. Angela Fuhrmann Lessingstr Frankfurt/Oder Telefon: ZFA-AZUBI gesucht 704 Pfiffiger Azubi gesucht! Wir erwarten: > guten bis sehr guten Realschulabschluss > angenehmes Erscheinungsbild/gute Umgangsform > Freude und Engagement im Beruf Wir bieten: > fundierte Ausbildung > nettes Team ZÄ Christine Kekert Heinrich-Mann-Allee Potsdam Telefon: Juli 2009

12 Stellenangebot ZFA, ZMV 705 Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir für unsere moderne prophylaxeorientierte Zahnarztpraxis eine/n freundliche/n und kompetente/n Zahnarzthelfer/in, ZFA, ZMV für Rezeption und Abrechnung. Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung und freuen Sie sich auf eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem sympathischen Praxisteam! Dr. Helga Schemel Karl-Friedrich-Str Brück Stellengesuch ZFA 706 Junge, motivierte ZFA (22) sucht ab 1. September 2009 neue Arbeitsstelle. Bin in ungekündigter Stelle, als Schwangerschaftsvertretung bis 30. August h/Woche in Region Potsdam/Neuruppin/Wittstock (PM/OPR) Habe 2 Jahre Praxiserfahrung in der Kieferorthopädie und 1 Jahr lang Erfahrung in Stuhlassistenz (Chirurgie/Prothetik/Laborarbeit: Herstellung von individuellen Löffeln u. Wachsbissnahmen). Habe Spaß an der Arbeit. Suche Stelle in normaler Zahnarztpraxis oder/und Kieferorthopädie. Carmen Gladigau Burgstraße Wittstock Telefon: Ausbildungsassistent/-in gesucht 707 Erfolgreiche, moderne und prophylaxeorientierte Praxis mit Praxislabor in Schwedt (Uckermark) sucht ab sofort oder später sympathische, freundliche, engagierte und kompetente Unterstützung. Ansprechpartner: Heike Puhlmann Dipl.-Stom. Puhlmann, Heike Katja-Niederkirchner-Str Schwedt Telefon: , Fax: , hp-za@swschwedt.de Stellenangebot angestellten ZA/ZÄ 708 ZA-Praxis in Brandenburg/Havel sucht angestellten ZA/ZÄ ab sofort oder später, mit event. späterer Gründung einer Sozietät. Gabriele Sotscheck, KZVLB Telefon: GERÄTEVERKAUF Finndent FD Biete günstig gebr. Beh.-Einheit Finndent FD 6000 Cartversion (mit Ersatzcart), Metasys-Abscheider, u. 2 Arbeitssesseln, Selbstabholung Preis und Termin VB, Telefon Dr. med. dent. Ohme-Löser, Andrea Rathausstr. 58 a Brandenburg Telefon: , Fax: Silke Klipp, Telefon: , silke.klipp@kzvlb.de

13 SONSTIGES INFOPAKET ZUM TAG DER ZAHNGESUNDHEIT Ohne die Mitarbeit der Zahnarztpraxen ist der 25. September kein Tag der Zahngesundheit - soviel steht fest. Zu ihrer Unterstützung kann auch dieses Jahr wieder ein umfangreiches Info-Paket für die Patientenaufklärung angefordert werden. Es wurde vom Aktionskreis Tag der Zahngesundheit zusammengestellt und beinhaltet u. a. Poster, Merkblätter, Broschüren, Produktproben rund um das Thema Mundhygiene und Prophylaxe. Das Info-Paket ist beim Verein für Zahnhygiene e.v. in Darmstadt gegen einen Beitrag von 7,50 Euro ab Anfang Juli erhältlich. In der Zahnarztpraxis ist jeder Tag ein Tag der Zahngesundheit - die Medien konzentrieren sich auf den 25. September. Bundesweit und regional gibt es in ganz Deutschland Hunderte von Events, Wettbewerben und Vorträgen. Es ist also auch ein Tag der Kreativität, an dem gesunde und schöne Zähne im Mittelpunkt stehen. Die beste Aufklärung bekommt man allerdings in der Zahnarztpraxis. Auch hier können die Patienten den 25. September als einen Aktionstag erleben. Dafür bietet das Info-Paket des Aktionskreises Tag der Zahngesundheit einiges: Es enthält Plakate, Flyer, Aufklärungsbroschüren, Proben und manches mehr. Damit gesunde Zähne bei möglichst vielen Bundesbürgern weiterhin an Bedeutung gewinnen, engagiert sich der Aktionskreis Tag der Zahngesundheit für eine starke Verbreitung des Info-Pakets. Es kann ab sofort angefordert werden. So bestellen Sie Ihr Infopaket: 1. Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr von 7,50 EUR mit Angaben Ihrer Lieferadresse auf unser Konto: Verein für Zahnhygiene e.v. Konto: BLZ Sparkasse Darmstadt 2. Faxen ( ) oder schicken Sie uns Ihren Einzahlungsbeleg mit Lieferadresse/ Praxisstempel als Anforderung für Ihr Info-Paket. Kontaktdaten: Verein für Zahnhygiene e.v. Tel: Mail: info@zahnhygiene.de Internet: Juli 2009

14 Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Seite 1 von Insgesamt: 84 Liste: ZE-Obergutachter ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Brandenburg Stadt u. Land / Belzig Dr. med. Erwin Deichsel Luckenberger Str Brandenburg 03381/ Cottbus Stadt u. Land Dr. med. dent. Klaus Markula Bahnhofstr Cottbus 0355/22852 Gransee / Kyritz / Neuruppin Dipl.-Stom. Horst-Günter Deutrich Straße des Friedens Lindow /71960 Potsdam Stadt u. Land Dr. med. Norbert Jahn Heinrich-Mann-Allee Potsdam 0331/ Liste: ZE-Gutachter ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Bad Freienwalde / Strausberg / Seelow Dipl.-Stom. Marianne Westphal Hohensteiner Chaussee am Kauf Strausberg 03341/ Dipl.-Stom. Jan Mutze Mahlsdorfer Str. 61e Hönow 030/ Norbert Garbe Ernst-Thälmann-Str Neuenhagen 03342/80517 Lutz Wiencke Ringstr Buckow /57058 Bad Liebenw. / Herzberg / Finsterwalde Dr. med. Ralf Saure Karl-Marx-Str Finsterwalde 03531/2781 Dipl.-Stom. Julian Müller Kirchhainer Str Finsterwalde 03531/ Dipl.-Med. Ulrich Teitzel Doberluger Str Tröbitz /273 Brandenburg Stadt u. Land / Belzig Dr. med. Erwin Deichsel Luckenberger Str Brandenburg 03381/ Dr. med. Frank Schubert Am Südtor 8D Brandenburg 03381/ Dr. med. Bernd Szmelczynski Brandenburger Tor Ziesar /463 Dr. med. dent. Steffen Schmeißer Schloßstraße Belzig /33565 Dr. med. dent. Helga Schemel Karl-Friedrich-Str Brück /379 Cottbus Stadt u. Land Bernd Exner Bahnhofstr Cottbus 0355/23081 Dr. med. Eike Treuner Spremberger Str Cottbus 0355/ Dr. med. Hans-Georg Luh Calauer Str Cottbus 0355/ Dr. med. Claus Eichelberger Berliner Str Kolkwitz 0355/28306 Eberswalde / Bernau Dr. med. Holger Ziebell Schicklerstr Eberswalde 03334/ Dipl.-Stom. Jochen Rosenkranz Eberswalder Str Britz 03334/42519 Dr. med. dent. Karl-Heinz Weßlau Jahnstraße Bernau 03338/2389 Dr. med. Martin Pincus Berliner Str Bernau 03338/8649 Eisenhüttenstadt Stadt u. Land OMR Dr. med. dent. Karl-Otto Neubert Clara-Zetkin-Ring Eisenhüttenstadt 03364/44390 Frankfurt-Oder Stadt u. Land Dr. med. Martina Rieck Sophienstr Frankfurt 0335/ Dr. med. Frank Lorsch Berliner Str Frankfurt 0335/ Dr. med. Andreas Jäntsch August-Bebel-Straße 6f Frankfurt 0335/

15 Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Seite 2 von Liste: ZE-Gutachter ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Fürstenwalde / Beeskow Dr. med. Regine Ulrich W.-Rathenau-Str Fürstenwalde 03361/33091 Dipl.-Stom. Mario Brünig Buggenhagenstr Fürstenwalde 03361/ Dipl.-Stom. Jörg-Detlef Wohler Otto-Nuschke-Str Rüdersdorf /2615 Dipl.-Med. Hannelore Starke Otto-Nuschke-Str Rüdersdorf /2614 Dipl.-Stom. Carsten Rothe Puschkinstr Beeskow 03366/20107 MR. Dr. med. Hans-Joachim Lehmann Am Markt 16a Storkow /73030 Gransee / Kyritz / Neuruppin Dr. med. Wolfram Sadowski Templiner Str Gransee 03306/21493 Dr. med. dent. Jörg Klugow Fontaneplatz 3c Neuruppin 03391/ Dr. med. dent. Matthias Richter Fontaneplatz 3c Neuruppin 03391/ Dipl.-Stom. Horst-Günter Deutrich Straße des Friedens Lindow /71960 Dipl.-Stom. Andreas Bayreuther Havelberger Str Breddin /5780 Dr. med. Sabine Vogler Joh.-Sebastian-Bach-Str Kyritz /54189 Guben / Forst Dr. med. Ute Krahl Teichstr Forst 03562/7760 Dr. med. Silvia Werchan Friedrichplatz Forst 03562/6309 Dr. med. Reinhard Kleber Berliner Str Guben 03561/2651 Lübben / Luckau / Calau Dipl.-Stom. Rolf Peter Joite Karl-Marx-Str Lübbenau 03542/3894 Dr. med. Andreas Stabenau Bahnhofstr Lübben 03546/3063 Dipl.-Stom. Irina Kalz-Balke Logenstr Lübben 03546/4525 Luckenwalde / Jüterbog Dr. med. Gabriele Manjowk Schillerstr Jüterbog 03372/ Dipl.-Stom. Axel Schmidt Gartenstraße Luckenwalde 03371/ Oranienburg Dr. med. Norbert Stahlberg Bernauer Str Oranienburg 03301/ Dr.medic stom./med.inst.timisoara Olaf Alpen Berliner Str Oranienburg 03301/ Dr. med. Heike Lucht - Geuther Rigaer Str. 30/30a Hennigsdorf 03302/ Dipl.-Med. Raymond Wellnitz Waldstr Hennigsdorf 03302/ Perleberg / Pritzwalk / Wittstock Dipl.-Stom. Frank Sengebusch Tannenkoppelweg Wittstock 03394/ Dr. med. Ingo Frahm Hauptstr. 18a Lindenberg /60270 Dipl.-Med. Ilse Körber Kietz Pritzwalk 03395/ Dr. med. Heike Krüger Parkstr Wittenberge 03877/74941 Dr. med. Fred Maslewski Wittenberger Str Perleberg 03876/612384

16 Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Seite 3 von Liste: ZE-Gutachter ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Potsdam Stadt u. Land Dr. med. Peter Daniel Tizianstr Potsdam 0331/ Dr. med. dent. Romy Ermler Jägerallee Potsdam 0331/ Dr. med. dent. Carmen Fuchs Zeppelinstrasse Potsdam 0331/ Dr. med. Gerhard Jensch Großbeerenstr Potsdam 0331/ Dr. med. dent. Ulf Reckewerth MSc Paul-Neumann-Str Potsdam 0331/ Dipl.-Stom. Jörg Stoltenow Clara-Zetkin-Str Beelitz /33916 Dr. med. dent. Steffi Schatz Artur-Scheunert-Allee Nuthetal /83775 Rathenow / Nauen Dr. med. Konrad Möbius Adlerstr Falkensee 03322/ Dipl.-Stom. Dirk Gibbels Potsdamer Straße Falkensee 03322/ Dipl.-Stom. Marion Arndt Steinstraße Rathenow 03385/ Wolfgang Vogel Friedensstr Rathenow 03385/ Dipl.-Stom. Roswitha Gerbeth Hauptstr. 2c Großwudicke /60257 Spremberg / Senftenberg Matthias Weichelt Kirchgasse Ruhland /2026 Bettina Suchan Dolsthaidaer Str Lauchhammer 03574/ Dipl.-Stom. Lutz Kaiser Calauer Str Großräschen /5155 Dr. med. Dietmar Lode Bahnhofstr Ortrand /296 MR. Dr. med. Manfred Busse Leipziger Str Spremberg 03563/93071 Templin / Prenzlau / Angermünde Otto Wolff Bert.-Brecht-Platz Schwedt 03332/32180 Dipl.-Stom. Erlo Neumann Fischerstr Templin 03987/53148 Dipl.-Stom. Sven Albrecht Mühlenstr Templin 03987/54054 Dr. med. Hans-Jürgen Wolny Mühlmannstr Prenzlau 03984/2401 Zossen / Königs Wusterhausen Dipl.-Stom. Olav Kühn Potsdamer Str. 55c Ludwigsfelde 03378/ Ralf Weber Potsdamer Str. 120 a Ludwigsfelde 03378/ Uwe Pinkert Fontaneplatz 10e Königs Wusterhausen 03375/ Dipl.-Stom. Renate Schaub Miersdorfer Chaussee Zeuthen /92635 Dipl.-Stom. Axel Schulze Lindenstr Pätz /62101 Wolfgang Viets Am Kietz Zossen 03377/ Dr. med. Uwe Pscheidl Wünsdorfer Seestr Zossen OT Wünsdorf /66220 Liste: BPol - Gutachter ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Bad Freienwalde / Strausberg / Seelow Dipl.-Stom. Karin Simon Mahlsdorfer Str Hönow 030/

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19 Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Seite 1 von Insgesamt: 13 Liste: KFO-Gutachter ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Bad Freienwalde / Strausberg / Seelow Dr. med. Uta Sommer Jägerstr Wriezen /2571 Frankfurt-Oder Stadt u. Land Dr. med. Bernd Ostermann Logenstr. 7a Frankfurt 0335/27762 Lübben / Luckau / Calau Dr. med. Regina Busch Badergasse 2/ Lübben 03546/7060 Luckenwalde / Jüterbog Dr. med. Joachim Böhme Grabenstr Luckenwalde 03371/ Oranienburg Dr. med. Karin Coordes Bernauer Str Oranienburg 03301/ Dr. med. Kirsten Scharmacher Lehnitzstr Oranienburg 03301/ Potsdam Stadt u. Land Dr. med. Wolfgang Rasch Schopenhauerstr Potsdam 0331/ Dr. med. Irene Franz Geschw.-Scholl-Allee Kleinmachnow /24131 Dr. med. Birgit Sommer Bernhard-Kellermann-Str Werder 03327/44366 Rathenow / Nauen Dr. med. Petra Theuerkauf Ringpromenade Falkensee 03322/ Templin / Prenzlau / Angermünde Dipl.-Stom. Christine Amsel-Klausnitzer Jüdenstraße Schwedt 03332/ Dr. med. dent. Jürgen Kubatzki Greiffenberger Str Schwedt 03332/ Zossen / Königs Wusterhausen Dr. sc. med. Paul Stüber Maxim-Gorki-Str Königs Wusterhausen 03375/293332

20 Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Seite 1 von Insgesamt: 5 Liste: IMPL-Obergutachter (Ausnahmeindikation) ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Potsdam Stadt u. Land Dr. med. Christian Groß Schopenhauerstr Potsdam 0331/ Liste: IMPL-Gutachter (Ausnahmeindikation) ZA Strasse, Hausnummer Wohnort Telefon Brandenburg Stadt u. Land / Belzig Dr. med. Jochen Ulbricht Neustädtischer Markt Brandenburg 03381/ Cottbus Stadt u. Land Claudius Just Thiemstr Cottbus 0355/ Frankfurt-Oder Stadt u. Land Dr. med. habil. Ingo Feige Gubener Str Frankfurt 0335/ Oranienburg Dr. med. dent. Uwe Deutrich MSc Am Rahmersee Zühlsdorf /61108

21 Punktwerte vertragliches Gutachterverfahren KZV Land Brandenburg Stand: Primärkassen Kostenträger ZE / Par / Kfo in AOK für das Land Brandenburg 0,7500 Brandenburgische BKK 0,7819 einstrahlende BKK (WOP-Kassen) 0,8200 fremde BKK (keine WOP-Kasse) IKK Brandenburg und Berlin Wohnort des Versicherten im Land Brandenburg (WOP I-Kasse) WOP-IKKen (Wohnort des Patienten im Land Brandenburg, WOP-II-Kassen) LKK Gutachter-Punktwert am Sitz der Krankenkasse (ggf. KCH-Pw.) 0,7747 0,8200 Gutachter-Punktwert am Sitz der Krankenkasse (ggf. KCH-Pw.) LKK Mittel- und Ostdeutschland (LKK MOD) 0,8152 LKK für den Gartenbau 0,8685 Knappschaft 0,7774 Ersatzkassen fremde VdEK KVK-Nr. mit Regionalkennzeichen 05 eigene VdEK KVK-Nr. mit Regionalkennzeichen = 05 Gutachterpunktwert am Wohnort des Patienten (ggf. KCH-Pw) 0,8230 Sonstige Kostenträger Bundeswehr Bundespolizei Zivildienst In der Regel eigene Gutachter sonst 0,9273 ab : 0,9528 Polizei Land Brandenburg 0,8230 Die baren Auslagen werden durch eine Kostenpauschale von 10,70 abgegolten.

22 2009: 2. Halbjahr Termine/Ferien/Ereignisse Juli August September Oktober November Dezember 1 Mi 27 1 Sa 1 Di 36 1 Do 1 So Allerheiligen 1 Di 49 2 Do 2 So 2 Mi 2 Fr Gesundheitsmesse Bln./Brdb 2 Mo RZ II/ Mi 3 Fr 3 Mo 32 3 Do 3 Sa Tag der Deutschen Einheit 3 Di 45 3 Do 4 Sa 4 Di 4 Fr KFO-Gutachtertagung, P 4 So Gesundheitsmesse Bln./Brdb 4 Mi VV KZBV, Deutscher ZÄ-Tag, M 4 Fr 5 So 5 Mi 5 Sa 14. Zahnärzte Tennis 5 Mo 41 5 Do VV KZBV, Deutscher ZÄ-Tag, M 5 Sa VV KZVLB 6 Mo 28 6 Do 6 So - und Golfturnier KZVLB 6 Di 6 Fr VV KZBV, Deutscher ZÄ-Tag, M 6 So 2. Advent 7 Di 7 Fr 7 Mo 37 7 Mi 7 Sa VV KZBV, Deutscher ZÄ-Tag, M 7 Mo 50 8 Mi Bezirksstellenvorsitzendentagung 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 8 Di 9 Do 9 So 9 Mi 9 Fr Gesundheitsmesse 9Mo 46 9 Mi 10 Fr KFO II/09, ZE, PAR und KB 07/09 10 Mo ZE, PAR und KB 08/09 10 Do ZE, PAR und KB 09/09 10 Sa Vital & Co. 10 Di ZE, PAR und KB 11/09 10 Do ZE, PAR und KB 12/09 11 Sa 11 Di Fr 11 So Cottbus 11 Mi 11 Fr Zulassungssitzung, auch So 12 Mi 12 Sa 12 MoKFO III/09,ZE, PAR und KB 10/09 12 Do 12 Sa 13 Mo KCH II/ Do 13 So 13 Di KCH III/09 auch Fr 18. Brandenburgischer 13 So 3. Advent 14 Di 14 Fr 14 Mo Mi Fortbildg. QM leicht gemacht, P 14 Sa Zahnärztetag, Cottbus 14 Mo 15 Mi 3. AZ II/ Sa 15 Di 2. AZ III/ Do 3. AZ III/ So 15 Di 2. AZ IV/ Do 16 So 16 Mi 16 Fr Mo 1. AZ IV/ Mi Fr 17 Mo 1. AZ III/ Do 17 Sa 17 Di Do 18 Sa 18 Di 18 Fr 18 So 18 Mi Fortbildg. QM leicht gemacht, P 18 Fr 19 So 19 Mi 19 Sa 19 Mo Do 19 Sa 20 Mo Do 20 So 20 Di 20 Fr Gesundheitsmesse 20 So 4. Advent 21 Di 21 Fr 21 Mo Mi 21 Sa aktiv und gesund 21 Mo Winteranfang 22 Mi 22 Sa 22 Di Herbstanfang 22 Do 22 So Frankfurt/Oder Toten Sonntag 22 Di Do 23 So 23 Mi Fortbildg. QM leicht gemacht, P 23 Fr 23 Mo Mi 24 Fr 24 Mo Do Zulassungssitzung, P 24 Sa 24 Di 24 Do Heiligabend 25 Sa 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 25 Fr 1. Weihnachtstag 26 So 26 Mi 26 Sa 26 Mo Do 26 Sa 2. Weihnachtstag 27 Mo Do 27 So 27 Di 27 Fr 27 So 28 Di 28 Fr 28 Mo Mi 28 Sa 28 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di Do Zahlg. ZE, PAR, KB 6/ So 30 Mi Zahlg. ZE, PAR, KB 8/ Fr Zahlg. ZE, PAR, KB 9/ Mo Zahlg. ZE, PAR,KB 10/ Mi Zahlg. ZE, PAR,KB 11/ Fr RZ I/ Mo Zahlg. ZE, PAR, KB 7/ Sa Reformationstag 31 Do Einreichungstermine Abschlags- u. Restzahlung (AZ u. RZ) Bei ZE und PAR Sofortauszahlung tägliche Einreichung möglich! Die genannten Termine sind Endtermine. (Einreichung KFO jeweils am 10. des neuen Quartalmonats, Einreichung ZE, PAR und KFB am 10. des laufenden Monats Einreichung, KCH jeweils am 12. des neuen Quartalsmonats) Fortbildung/Messen KZVLB Ferien Land Brandenburg Termine/Sitzungen KZVLB Patientenberatung KZVLB

23 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN BERUFSPOLITIK JAHR/Lfd.Nr.: Altersgrenze für Ärzte und Zahnärzte: Mit Wirkung zum aufgehoben Budgetsituation im Land Brandenburg Einrichtungsinternes Qualiltätsmanagement VFZ Infobrief : Die Gesundheitsreform und die Auswirkungen auf die Beiträge in der PKV / GKV Berichtsbogen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement Erklärung gemäß 6 Qualitätsmanagement Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Pflicht zur vertragszahnärztlichen Fortbildung gemäß 95d SGB V Pflicht zur fachlichen Fortbildung Politik und Beruf: Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung Neue Möglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung Degressionsstufen Neufestsetzung der Grenzwerte für die Kürzung der Restvergütung ab gem. 13 zum HVM GESETZE UND VERORDNUNGEN Ihre Fragen zum Festzuschuss - Formblatt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen bei Ersatzkassen: Änderungsvereinbarung zwischen der der KZBV und dem VdAK/AEV Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung Musterinformationen zur Kostenerstattung gem. 13 Abs. 2 SGB V Wahl der Kostenerstattung nach 13 Abs. 2 SGB V Standarttarif : Änderung zum 01.Juli Empfehlungen zur Verordnung von Vollnarkosen im Zusammenhang mit zahnärztlichen oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Leistungen Auswirkungen des Beschlusses des Bewertungsausschusses - Ärzte zur Kapitel 5 des EBM auf die Abrechnungswege der Narkose KZBV- Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V Befreiungskarten für die Praxisgebühr Das neue Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und seine Regelungen Gewährung von Skonto durch zahntechnische Labore Auszug aus den neuen Arzneimittel-Richtlinien : Gültig ab 01.April Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung Informationen zur Einführung des Wohnortprinzips Arzneimittelausgabe - Begrenzungsgesetz ( AABG) Aut-idem-Regelung - KBV

24 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ( Arzneimittelausgaben - Begrenzungsgesetz AABG) PUNKTWERTE Zuordnung der Innungskrankenkassen VERTRAGSHINWEISE ZU ALLEN KOSTENTRÄGERN Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte und Kieferorthopäden Überweisung an Radiologen Rundschreiben der KZBV zur zahnärztlichen Verordnung von Heilmitteln (Sprachtherapie, Physiotherapie, myofunktionelle Therapie) Stellungnahme der DGZMK 1988 : Myofunktionelle Übungen/ Myofunktionelle Therapie Physiotherapie von Funktionsstörungen und Myoarthropathien des Kauorgans Verordnung von Sprechstundenbedarf Zahnbleichmittel sind Medizinprodukte Neuregelung Sprechstundenbedarf Neuer Ausdruck des KVK Feldes beim Rezept und der AU Bescheinigung Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 01. April Narkosebehandlung hier: Entwurf einer Bescheinigung über die Notwendigkeit von Vollnarkosen des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten AU - Bescheinigung / Blanco Ausdruck mit Laserdrucker Leitlinien der zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung Meldung an die KZV bei verspäteter Zahlung der Praxisgebühr durch den Versicherten Abrechnung von Portokosten im rahmen der PAR - Behandlung bei Fremdkassen Veränderungen bei der Techniker Krankenkasse Leistungspflicht der Krankenkassen bei Kassenwechsel Krankenhausbehandlung Die Erteilung von Auskünften und Bescheinigungen gegenüber den Krankenkassen Kein Anspruch auf Austausch von Amalgam Füllungen auf Kassenkosten VERTRAGSHINWEISE ZU DEN KRANKENKASSEN Neuregelung zum Sprechstundenbedarf auch für Primärkasen ab 01.Juli VERTRAGSHINWEISE ZU DEN ERSATZKASSEN Fremdkassenabrechnung bei Ersatzkassen

25 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN VERTRAGSHINWEISE ZU DEN SONSTIGEN KOSTENTRÄGERN Mehrkostenvereinbarung mit Heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte Sachsen- Anhalt: Einführung einer Krankenversichertenkarte zum Krankenversicherung Ausland : hier Aktualisierte Hinweise Keine Behandlungspflicht bei Patienten mit IV - Verträgen Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten vom Neue Regelung beim Sprechstundenbedarf für die Polizei Land Brandenburg Vertragszahnärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind hier: Hinweis der AOK Land Brandenburg Vertragszahnärztliche Versorgung von Personen, die nach über- und zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung haben: hier: EU - Beitritt Bulgarien und Rumänien zum Übersicht zur Abrechnung von Leistungen nach über - oder zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht Vereinbarung über die vertragszahnärztliche Versorgung von Personen die nach über-oder zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung haben Vertragszahnärztliche Versorgung von im Ausland versicherten Personen hier: Nichtberufsunfälle von der Schweiz Versicherten Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt hier: Heil - und Kostenplan für die zahnprothetische Versorgung Zahnärztliche Versorgung der von den Trägern der örtlichen Sozialhilfe betreuten Leistungsberechtigten nach dem SGB XII (früher Bundessozialhilfegesetz) und dem Asyl Bewerberleistunggsgesetz Vertrag zwischen der KZV und dem Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Sicherstellung der Heilfürsorge nach 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IV SGB V Krankenversichertenkarte oder Krankenschein? Gesetzliche Unfallversicherung hier: Implantologische Versorgung von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung ABRECHNUNGSHINWEISE - ALLGEMEIN - KCH - Beschluss des Bewertungsausschusses zu den BEMA Positionen vom Gemeinsamer Ausschuss : Betr.: Abrechnung der L-Nr.: " Verwendung von Kunststoff " vom Abrechnung von Kleinmaterialien gem. Pos. 127 BEMA

26 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN ABRECHNUNGSHINWEISE - ALLGEMEIN - Krankenversichertenkarte (KVK) Elektronische Gesundheitskarte (egk) Häufig gestellte Fragen rund um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ( egk) Pressemitteilung : Elektronische Gesundheitskarte muss gestoppt werden KZBV : elektronische Gesundheitskarte (egk) ; Hinweise zum Basis- Rollout der egk ABRECHNUNGSHINWEISE - ALLGEMEIN DISKETTENABRECHNUNG Hinweis an alle Disketten - und Onlineabrechner Erklärung zur Online Abrechnung KCH Abrechnung von Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften ABRECHNUNGSHINWEISE - KCH - Weitergabe Digitaler Röntgenaufnahmen Abrechnung konservierend - chirurgischer Leistungen gegenüber "Sonstigen Kostenträgern" - Mehrkostenvereinbarung für Zahnfüllungen Stellungnahme der KZBV zu den Behandlungsrichtlinien bezogen auf Wurzelbehandlungen Hinweise zur Abrechnung endodontischer Behandlungen - Beispiele Fisssurenversiegelung Patienteninformation über zahnärztliche Füllungsmaterialien Radio - Visio Graphie / Indikationen Indikattion zum Einsatz des RVG - Systems Kostenübernahmeerklärung bei der AOK Sachsen für die Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen (K1 - K4) Verwendung einer NTI - TSS Schiene im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung Übermittlung der Diagnose Abrechnung von Begleitleistungen aus dem BEMA Teil I, die im Zusammenhang mit Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen anfallen ABRECHNUNGSHINWEISE - KFO Einsatz eines Herbstscharniers im Rahmen der Kieferorthopädischen Behandlung Abrechnungsfähigkeit von Sockelschalen Vertragszahnärztliche KFO - Behandlung ABRECHNUNGSHINWEISE - KB - Vereinbarung über das Verfahren bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen

27 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN Auslegungsfragen zum BEMA 2004 hier: KFO Behandlung Auslegungsfragen zum BEMA 2004 hier: Abrechnung der Geb.Nr.: 128c in Verbindung der Geb.Nr KFO Mehrkostenvereinbarung mit der AOK Weiterführung laufender KFO Behandlungsfälle ab Umschreibung laufender kieferorthopädischer Behandlungen vom alten auf den neuen BEMA ( Multibandbehandlungen) KFO Behandlung: Wechsel von der PKV zur GKV während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung Rundschreiben zur kieferorthopädischen Behdlung hier: Wechsel des Versichertenstatus bei laufender kieferorthopädischer Behandlung Kassenwechsel von einer Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung während einer kieferorthopädischen Behandlung hier: Ihr Schreiben vom 26.Juni 2003 Abrechnung individualprophylaktischer Leistungen durch Fachzahnärzte für Kieferortophädie KFO-Behandlung hier: Ausfüllen des kieferorthopädichen Behandlungsplanes bei Therapieumstellung KFM Bearbeitung bei der BARMER Abrechnungsüberschreitung hinsichtlich geplanter KFO Diagnostik sowie KFO Behandlungsnassnahmen Abrechnung diagnostischer Leistungen in Verbindung mit der Feststellung des Behandlungsbedarfsgrades nach den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( KIG) Zeitpunkt des Behandlungsbeginns bei einer KFO Behandlung Einsatz der INVISALIGN Methode Invasalign Kieferorthopädische Behandlungsplanung Auswertung von Fernröntgenseitenaufnahmen Abrechnung von Kiefergelenkserkrankungen durch Kieferorthopäden Beschluss des Vorstandes der KZV Land Brandenburg vom hier: KFO Multiband Materialien in der GKV Hinweise zur Wirtschaftlichkeit in der KFO Behandlung ABRECHNUNGSHINWEISE - PAR - Therapierichtlinien zur Ergänzungstherapie in der PAR - Behandlung Der Parodontale Screening Index ( PSI) Behandlung von Parodontopathien, Dokumentation der Vorbehandlung Therapieergänzung im Rahmen der PAR Behandlung hier: Verwendung von Blatt 2 PAR Gutachterverfahren; Wegfall von Modellen nach BEMA - Umstrukturierung

28 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN ABRECHNUNGSHINWEISE - ZE - Begutachtung andersartiger Versorgungen und Mischfälle Zahnersatzpunktwerte 2009 : Entscheidung des Bundesschiedsamtes am Anfertigung von Zahnersatz vor Genehmigung des Heil- und Kostenplanes Änderung der Festzuschuss-Richtlinien Änderung der Festzuschuss - Richtlinien hier: Änderung der Zahnersatz - Richtlinien Abtretungserklärung für andersartige Versorgung Genehmigung von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn Abrechnung zahntechnischer Leistungen im Rahmen der prothetischen Versorgung Im Internet zu finden: Die Richtige Berechnung von Verbrauchsmaterialien im Bereich ZE Zahnarzt - Zweitmeinung Zusätzliche BEMA - Leistungen bei Härtefällen mit Regelversorgung Genehmigungsverfahren ZE - Wiederherstellungsmaßnahmen /- Reparaturen Einholung einer "Zweiten Meinung" im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Versorgung Abrechnung zahntechnischer Leistungen und Prüfung der Laborrechnungen 2. Abrechnung von Materialkosten 3. Rückvergütung, Preisnachlässe und Rabatte Erstattung Festzuschuss durch die Krankenkasse bei andersartiger Versorgung hier: Durch den Patienten bei der Krankenkasse vorzulegende Abrechnungsunterlagen UZE Behandlungsbeginn erst nach Genehmigung durch Krankenkasse SATZUNGSVEREINBARUNGEN 41. Vertreterversammlung der KZV LB am Vertreterversammlung der KZVLB am Vertreterversammlung der KZVLB vom AUS DER VERWALTUNG Abschlagszahlungen für Konservierend- Chirurgische und Kieferorthopädische Leistungen Datenübersicht nach 286 SGB V Sofort-Auszahlung für prothetische und parodontologische Leistungen Merkblatt Sofort - Auszahlung Formularwesen: Änderung bei der Abgabe von Dreifachdurchschreibesätzen Heil- und Kostenplan

29 NOCH AKTUELLE RUNSCHREIBEN GUTACHTER / NOTDIENST Internetseiten für Gutachter auf der Homepage der KZVLB Änderungen zu 22 Abs. 3 und 23 Abs. 5 Ersatzkassenvertragzahnärzte ab 01.Juni Formular: Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung Bewertungszahlen für KFO- und PAR-Planungsgutachten im Primärkassenbereich erhöht Vertragliche Regelungen im Obergutachterverfahren Implantologisches (Ober-) Gutachterverfahren hier: Generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen Synoptische Gegenüberstellung der Gutachterverfahren für die Ersatz- und Primär- Krankenkassen Vertragliches Gutachterverfahren Einschaltung des Medizinischen Dienstes ( MDK) Gutachterverfahren bei Kieferorthopädischen Massnahmen Unterlagen für den Gutachter Erreichbarkeit der Zahnärzte im Notfalldienst PRÜFWESEN Neuregelung Wirtschaftlichkeitsprüfung Leistungsspiegel SONSTIGES AOK nimmt PZR in ihr Bonusprogramm auf Bestellformular für Recallkarten Bestellformular für Patienteninformations-Flyer Fragebogen "Besondere Behandlungsverfahren/Spezialgebiete in der Zahnarztpraxis" Aktualisierung der Umfrage "Besondere Behandlungsverfahren / Spezialgebiete in der Zahnarztpraxis" Die Vertragsabteilung stellt sich vor Geräte- und Praxisbörse der KZVLB Patienteninformation A-B-C der Praxisgebühr ( 28 Abs. 4 SGB V) WISSENSWERTES Umsatzsteuerpflicht auf Schönheitsleistungen Erstellung von Gutachten durch Ärzte / Ärztinnen Kurzvermerk: Schönheitsleistungen von Zahnärzten Online Benutzerhandbuch KZV Land Brandenburg Komponenten eines PC`s ; PC - Informationen Verhaltensweisen für den Fall eines evtl. Haftpflichtschadens in ihrer Praxis

30 Der Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung 1. UNTERSUCHUNG Am Anfang steht immer eine Untersuchung des Gebisses. Hierbei wird u.a. festgestellt, wieviel Zahnbelag vorhanden ist. Anhand dieser Daten können der zu erwartende Zeitaufwand und damit auch die Kosten für die PZR ermittelt werden. 2. ENTFERNUNG DER ZAHNBELÄGE Je nach Menge kann die Entfernung der Zahnbeläge etliche Zeit in Anspruch nehmen (ggf. auch mehrere Sitzungen). Bei regelmäßiger Wiederholung der PZR lässt sich der Zahnbelag bei den meisten Patienten erfahrungsgemäß in einer Sitzung entfernen. 3. POLITUR Die Zahnoberfl ächen werden mit feinen Poliermitteln geglättet, so dass die Anhaftung von Bakterien und Zahnbelägen gehemmt wird. Wichtig: Die Politur von Kronen- und Füllungsrändern dichtet den Randspalt zum Zahn ab und erschwert das Eindringen von Bakterien unter Kronen und Füllungen. 4. FLUORIDIERUNG Die abschließende Fluoridierung mit konzentrierten Präparaten stärkt den Zahnschmelz und schützt den Zahn. 5. TIPPS FÜR DIE ZAHNPFLEGE Die Professionelle Zahnreinigung schafft gute Voraussetzungen für die häusliche Zahnpfl ege. Eine wirksame Vorsorge gegen Karies und Parodontitis ist jedoch nur zu erreichen, wenn Sie durch eine gute häusliche Zahnpfl e- ge mithelfen. Unser Praxisteam gibt Ihnen dazu wertvolle praktische Tipps, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt sind. Wie oft ist eine PZR sinnvoll? Fachleute empfehlen die Professionelle Zahnreinigung im Abstand von 6 Monaten, um Zähne und Zahnfl eisch gesund zu halten (Bundeszahnärztekammer 2006). Kürzere Intervalle sind vor allem dann ratsam, wenn tiefere Zahnfl eischtaschen bestehen. Die Kosten Zweck der Professionellen Zahnreinigung ist es, möglichst alle hartnäckigen Zahnbeläge zu entfernen, um die Zahl schädlicher Bakterien zu reduzieren. Die Kosten einer Professionellen Zahnreinigung hängen nun entscheidend davon ab, wieviel Zahnbelag vorhanden ist und wie lange es dauert, diesen zu entfernen. Weil das bei jedem Patienten unterschiedlich ist, können wir erst nach einer kurzen Begutachtung den Zeitaufwand abschätzen und die Kosten benennen. Pauschale Angebote Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, wird die PZR heute immer öfter zum Pauschalpreis angeboten. Diese Angebote sind meist zeitlich limitiert (z.b. 30 min) und reichen selten aus, um wirklich alle Zahnbeläge zu entfernen. Sie bieten aber die Möglichkeit, die wichtigsten Problemzonen zu behandeln und sind ein Schritt in die richtige Richtung. Jeder gereinigte Zahn zählt. Raum für Praxisstempel Kosten sparen Die Bildung von Zahnbelägen ist auch durch Veranlagung bedingt. Nicht jeder Zahnstein ist also Ausdruck schlechter Mundhygiene. Dennoch: Durch gründliche häusliche Zahnreinigung können Sie Beläge vermeiden und Kosten sparen. Wir geben Ihnen gern nützliche Tipps in unserer Praxis. Kosten und mögliche Erstattung durch Krankenkassen Gesetzlich Versicherte müssen die PZR meist selbst bezahlen. Private Kassen erstatten abhängig vom Tarif. Im Zuge der Gesundheitsreform gibt es jedoch inzwischen unzählige Angebote, so dass eine Nachfrage bei Ihrer Kasse durchaus lohnen kann. Angebote genau prüfen Etliche Krankenkassen bieten Vorteile (u.a. kostenlose PZRen), wenn Sie sich verpfl ichten, sich nur noch bei Partnerzahnärzten der Kasse behandeln zu lassen. Prüfen Sie hier aufmerksam das Kleingedruckte und wägen Sie ab, ob sich das lohnt. Uns Zahnärzten ist es allemal lieber, wenn Patienten nicht aus Zwang, sondern aus Vertrauen in unsere Leistung zu uns kommen. Ihr Praxisteam Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, Potsdam, Konzept & Text: Benn Roolf, Radenzer Str. 21, Berlin, Titelfoto und Foto Innenteil links oben: Michael Marx, Foto Zwischenraumzahnbürsten: OralPrevent, alle anderen Fotos: recallkarte24, Berlin PROFESSIONELLE ZAHNREINIGUNG Bewahren Sie Ihre natürlichen Zähne länger und schützen Sie Ihren Zahnersatz

31 Heute können Zähne durch gezielte Vorsorge bis ins hohe Alter gesund erhalten werden. Mit der richtigen Mundhygiene lässt sich auch die Lebensdauer von Zahnersatz verlängern. Die Ursachen bekämpfen Die übergroße Mehrzahl der Schäden an Zahn und Zahnfl eisch entsteht durch das Wirken schädlicher Bakterien, die sich in Zahnbelägen festsetzen. Wird der Zahnbelag beseitigt, sinkt auch die Zahl der Bakterien und die Gefahr ist gebannt. Die häusliche Zahnreinigung hat Grenzen Normale Zahnbürsten erreichen nur rund 70% der Zahnoberfl ächen. Zahnzwischenräume, Fissuren, versteckte Furchen Karies und Parodontitis Karies (Zahnfäule) ist ein Prozess, bei dem der Zahn durch säurehaltige Bakterienexkremente Zug um Zug verätzt und schließlich unwiederbringlich zerstört wird. Bei der Parodontitis wird im Unterschied zur Karies nicht der Zahn, sondern der Zahnhalteapparat (Zahnfl eisch, Knochen) geschädigt. Ergebnis: Zahnfl eischentzündungen, Lockerung der Zähne bis hin zum Zahnausfall. Professionell reinigen - Wirksam vorsorgen. sind Problemzonen, in denen sich Zahnbeläge bilden, die mit den häuslichen Mitteln schlecht oder gar nicht erreicht werden. Hier hilft nur noch die Professionelle Zahnreinigung, die hartnäckige Zahnbeläge auch an schwer zugängllichen Stellen entfernt. Auch Zahnersatz braucht Pflege Ob Krone oder Brücke, Prothese oder Implantat: Soll der Zahnersatz möglichst lange halten, braucht er Pfl ege. Auch am Zahnersatz können sich Beläge bilden und Bakterien einnisten. Schwachstellen sind die Grenzbereiche zwischen künstlichem und natürlichem Material: die Füllungs- und Kronenränder, die Aufl agefl ächen von Brücken und Prothesen und beim Implantat der Anschluss an das Zahnfl eisch. Alle diese Bereiche profi tieren ganz erheblich von einem professionell gereinigten Gebiss. Mundgesundheit wirkt auf den ganzen Körper In Zahnbelägen vorkommende Bakterien leben nicht isoliert im Mundraum, sondern gelangen z.b. über das Zahnfl eischbluten in den Körper. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die unbehandelte Parodontitis ein Risikofaktor für Herz- und Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfakt, Endokarditis), Atemwegserkrankungen, Diabetes und Frühgeburten sein kann. Intensivreinigung für die Zähne Im Mittelpunkt der Professionellen Zahnreinigung (PZR) steht die Entfernung der Zahnbeläge mit Spezialinstrumenten. Hinzu kommt die Politur der Zahnoberfl ächen und eine Fluoridierung. Das Ergebnis der PZR ist ein grundgereinigtes Gebiss, das sich wirkungsvoller als zuvor auch durch die eigene Zahnpfl ege sauber halten lässt. Das strahlende Lächeln - Es ist nicht immer Bleaching! Je nach Art und Umfang der Zahnbeläge kann das Gebiss nach der PZR sichtbar aufgehellt sein. Eine spezielle Zahnaufhellung (Bleaching) ist dann unter Umständen gar nicht mehr nötig. DIE VERSCHIEDENEN ZAHNBELÄGE IM ÜBERBLICK Plaque/Biofilm (angefärbt) Plaque sind weiche, von Bakterien durchsetzte Zahnbeläge. Diese Beläge sind fast unsichtbar, lassen sich aber durch Färbemittel sichtbar machen (Foto). Plaque haftet zäh an der Zahnoberfl äche und ist nur durch mechanische Reinigung (Zahnbürsten) wirksam zu entfernen. Die Entfernung der Plaque ist die wichtigste Maßnahme der häuslichen Zahnreinigung. Vorsorge ist die beste Medizin Experten sehen die Professionelle Zahnreinigung heute als wichtigen Bestandteil eines 4gliedrigen Vorsorgekonzeptes: - Zahngesunde Ernährung - Gründliche häusliche Zahnreinigung - Regelmäßige Kontrolluntersuchungen in der Zahnarztpraxis - Professionelle Zahnreinigung Das Zusammenwirken dieser Maßnahmen ist der Garant für eine bestmögliche Mundgesundheit und kann Zahnschäden langfristig und wirksam vermeiden. Ohne Zahnbelag keine Karies und keine Parodontitis! In kaum einem anderen Gebiet der Medizin ist es so einfach, durch Vorsorge Krankheiten zu vermeiden. Das ist nicht nur die gesündere, sondern in den Zeiten steigender Zuzahlungen für Zahnersatz allemal auch die preiswertere Alternative. Zahnstein Zahnstein entsteht, wenn sich Mineralien - z.b. aus dem Speichel - in die Plaque einlagern und diese verfestigen. Der Zahnbelag ist von zahlreichen Hohlräumen und Kanälchen durchzogen, in denen sich Bakterien ungestört vermehren können. Zahnstein ist nicht mehr mit den Mitteln der häuslichen Zahnpfl ege zu entfernen. Bakterielle Zahnbeläge - die unterschätzte Gefahr Wie Zahnbeläge Zahn und Zahnfleisch schädigen Man schätzt, dass bis zu 500 verschiedene Bakterien im Mundraum leben. Einige der Bakterien produzieren aggressive Säuren, die Zahn und Zahnfl eisch angreifen. Ein belagfreier Zahn kann solche Angriffe meist gut überstehen - der Speichel neutralisiert die Säuren und repariert die Zahnoberfl äche. Durch Zahnbelag erhöht sich jedoch die Zahl der Bakterien und damit auch die Säurebelastung. Das natürliche System der Mundfl ora gerät aus der Balance. Extrahierter Zahn: Die rote Linie zeigt den ungefähren früheren Zahnfl eischrand. Konkremente Konkremente sind bakterienbesiedelte, harte Zahnbeläge, die in den Zahnfl eischtaschen unter dem Zahnfl eisch liegen. Das Foto zeigt einen ansonsten völlig intakten Zahn, bei dem es zu starken Ablagerungen in den Zahnfl eischtaschen kam. Mit einer regelmäßigen PZR wäre dieser Zahnverlust vermutlich vermeidbar gewesen. Wie Zahnbeläge entstehen Bakterien gehören zur natürlichen Mundfl ora. Sie besiedeln die Mundschleimhäute und sind natürlicher Bestandteil des menschlichen Organismus. Bereits wenige Stunden nach dem Zähneputzen überziehen Bakterien die Zahnoberfl ächen mit einer schleimigen Schicht, die mit der Zeit zu einem ca. 0,1mm dicken Zahnbelag (Plaque/ Biofi lm) anwächst. Lagern sich in die Plaque nun Mineralien aus Speichel und Stoffwechselprodukten der Bakterien ein, entsteht harter Zahnstein. Das tägliche Zähneputzen ist auch deshalb so wichtig, weil es immer wieder die Plaque zerstört und das Verfestigen zu Zahnstein verhindert. Zahnbeläge aus Genussmitteln Tee, Kaffee und Tabakrauch hinterlassen mit der Zeit dunkel gefärbte und hartnäckig anhaftende Beläge auf den Zahnoberfl ächen. Gegen diese Beläge sind die häuslichen Zahnbürsten oft machtlos und die Entfernung muss durch eine professionelle Reinigung in der Zahnarztpraxis erfolgen.

32 Kosten sind steuerlich absetzbar. Kosten für Zahnersatz sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn - die Zahnbehandlung medizinisch begründet ist (keine reinen Schönheits-OPs) - und die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird. Die außergewöhnlichen Belastungen 33 des Einkommensteuergesetzes bietet die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Dazu gehören auch selbstgetragene Krankheits- und Zahnbehandlungskosten, soweit sie nicht von Dritten (z.b. Krankenkassen) ersetzt werden. Wichtig: Es gibt keine Festlegungen, nach denen nur die billigste Behandlung steuerlich abzugsfähig wäre. Höhe der zumutbaren Belastung in % der Einkünfte Die zumutbare Belastung Abhängig vom Einkommen, der Versteuerung und der Anzahl der Kinder wird für den Steuerpfl ichtigen die zumutbare Belastung (Tabelle) ermittelt. Wenn die selbstgetragenen Krankheitskosten (evt. zzgl. weiterer außergewöhnlicher Belastungen) die zumutbare Belastung überschreiten, kann die Differenz steuerlich berücksichtigt werden. So rechnet das Finanzamt: Summe aller selbstgetragenen außergewöhnlichen Belastungen minus Summe aller Erstattungen, die Sie von Dritten (z.b. Kassen) erhalten haben minus zumutbare Belastung Verbleibt ein positiver Restbetrag, kann dieser das zu versteuernde Einkommen mindern. Tipp Selbst wenn die Krankheitskosten die zumutbare Belastung nicht überschreiten, kann die SUMME aller außergewöhnlichen Belastungen trotzdem zu Steuerersparnissen führen. Sammeln Sie deshalb alle in Frage kommenden Belege. Gesamtbetrag der Einkünfte bis bis > Alleinstehende (Grundtabelle)* 5% 6% 7% Verheiratete (Splittingtabelle)* 4% 5% 6% Steuerpfl ichtige 1-2 Kinder** 2% 3% 4% Steuerpfl ichtige mit 3 oder mehr Kindern** 1% 1% 2% * Steuerpfl ichtige ohne Kinder **Kinder, für die der Steuerpfl ichtige einen Kinderfreibetrag erhält. Gut für die Mundhygiene Die Professionelle Zahnreinigung Die übergroße Mehrheit aller Schäden an Zahn und Zahnfl eisch ist auf das Wirken schädlicher Mundbakterien zurückzuführen. Diese Bakterien siedeln in Zahnbelägen. Werden die Beläge entfernt, sinkt auch die Zahl der Bakterien. Auch bei guter häuslicher Mundhygiene gelingt es oft nicht, die Zähne dauerhaft belagfrei zu halten. Zahnzwischenräume, Fissuren und und kleine Furchen im Zahn sind Problemzonen, die mit den häuslichen Mitteln nur schwer zu erreichen sind. Mit einer Professionellen Zahnreinigung werden unter Einsatz von Spezialinstrumenten hartnäckige Zahnbeläge auch an schwer erreichbaren Stellen entfernt. Zusätzlich dazu werden die Raum für Praxisstempel Zahnoberfl ächen poliert, um die Anhaftung von Zahnbelägen zu erschweren. Eine abschließende Fluoridierung schützt den Zahnschmelz. Das Ergebnis der Professionellen Zahnreinigung ist ein grundgereinigtes Gebiss, das sich besser als zuvor durch eigene Zahnpfl ege sauberhalten lässt. Besonders nützlich: Die Politur der Füllungs- und Kronenränder dichtet den Randspalt zum Zahn ab und erschwert das Eindringen von Bakterien unter die Krone. Experten empfehlen, die Professionelle Zahnreinigung jeweils im Abstand von 6 Monaten durchzuführen. Wir geben Ihnen gern weitere Informationen in unserer Praxis. Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, Potsdam, Konzept & Text: Benn Roolf, Radenzer Str. 21, Berlin, Titelfoto und Foto Innenteil links oben: Michael Marx, Foto Zwischenraumzahnbürsten: OralPrevent, alle anderen Fotos: recallkarte24, Berlin KRONEN UND BRÜCKEN Wichtige Informationen zu Ihrem Zahnersatz

33 Liebe Patientin, Lieber Patient, Sie haben neuen Zahnersatz in unserer Praxis bekommen. Noch spüren Sie vielleicht das Neue, Ungewohnte im Mund. Hier und da drückt es ein wenig und möglicherweise gibt es auch noch Schmerzen. Wir lassen Sie auch nach der Eingliederung des Zahnersatzes nicht alleine und haben Ihnen deshalb ein paar nützliche Informationen zusammen gestellt. Mögliche Beschwerden Jeder zahnmedizinische Eingriff kann Beschwerden verursachen. Gereiztes Zahnfl eisch kann berührungsempfi ndlich sein oder der Zahn selbst schmerzt. Das alles ist in gewissen Grenzen auch normal. Wichtig für Sie als Patient ist es aber, zu wissen, was noch normal ist und bei welchen Beschwerden Sie unbedingt wieder in die Praxis kommen sollten. Temperaturempfindlichkeit ist das häufi gste Problem nach der Eingliederung von Kronen und Brücken. Durch das Beschleifen der Zähne wird der Abstand zwischen Zahnoberfl äche und dem im Inneren des Zahns befi ndlichen Zahnnerv verringert. Beschwerden beobachten und richtig einordnen. Heiß-Kalt-Impulse können so schneller an den Zahnnerv gelangen, der dann mit den typischen Schmerzen reagiert. Im Normalfall reagiert der Zahnnerv auf diese Reize, indem er von innen neue Zahnsubstanz bildet und sich tiefer in den Zahn zurückzieht. Dem entspricht, dass sich spätestens nach ein paar Wochen die Temperaturempfi ndlichkeit zurückgebildet haben sollte. Temperaturempfi ndlichkeiten können aber auch auf behandlungsbedürftige Schädigungen des Zahnnervs deuten. Wenn die Schmerzen mehrere Minuten andauern, auch schon mal ohne äußeren Anlass auftreten oder sich gar mit der Zeit verstärken anstatt abzunehmen, dann kommen Sie bitte kurzfristig in die Praxis. Informationen im Internet bietet viele ausführliche und praxisnahe Patienteninformationen und zusätzlich ein umfangreiches zahnmedizinisches Lexikon. - wissenschaftliche Informationen für Zahnärzte und Patienten. - Infos und Aktionen rund um die zahngesunde Ernährung. - Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung - Patienteninformationen Spannungsgefühle im Bereich des Zahnersatzes sind meist harmlos und sollten innerhalb weniger Tage verschwunden sein. Verändertes Kaugefühl Es ist völlig natürlich, dass sich das Kauen mit dem neuen Zahnersatz anders anfühlt als vorher. Haben Sie aber den Eindruck, dass einzelne Zähne beim Zusammenbeißen nicht mehr aufeinandertreffen, dann ist die Krone oder Brücke möglicherweise etwas zu hoch. Das ist leicht korrigierbar. Bereits ein sehr geringes Beschleifen der Kronen kann Abhilfe schaffen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis. Haltbarkeit Kronen und Brücken gelten als sehr langlebiger Zahnersatz. Standard-Vollgusskronen erreichen eine Lebensdauer von Jahren (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, de). Einer großen Studie der Uni Köln (Prof. Kerschbaum, 2000) zufolge sind nach 10 Jahren noch über 80%, nach 15 Jahren rund 70% und nach 20 Jahren immer noch rund die Hälfte der Kronen und Brücken in Funktion. GUTE MUNDHYGIENE IST JETZT NOCH WICHTIGER Wenn der ganze Zahn von einer schützenden Krone umgeben ist, sollte man meinen, dass das Zähneputzen nicht mehr so wichtig sei. Dem ist aber nicht so. Kronen haben eine entscheidende Schwachstelle: die Kronenränder. Wenn dieser Bereich nicht sauber gehalten wird, können sich Bakterien vermehren und es kann zu Zahnfl eischentzündungen, Zahnhalskaries und zum Verlust des Zahnes kommen. Ein Hygieneproblem bei Brücken stellt der Bereich zwischen Brückenglied und Zahnfl eisch dar. Auch hier kann es schnell faulen. Zahnfl eischreizungen und Mundgeruch sind die Folge. Bakterien sind die Übeltäter Man schätzt,dass ca. 500 Bakterien im Mundraum leben. Einige davon sind für die Mehrzahl aller Zahnprobleme verantwortlich. Diese Bakterien produzieren Säuren und giftige Substanzen, die den Zahn verätzen (Karies) oder das Zahnfl eisch und den Kieferknochen angreifen (Parodontitis). Eine geringe Menge dieser Bakterien kann der Körper gut verkraften. Problematisch wird es aber, wenn sich Zahnbeläge gebildet haben und sich die Bakterien dort vermehren. Den Zahnersatz schützen... damit er lange hält Das A und O: Die häusliche Zahnreinigung Ob Krone oder Brücke: Sollen sie möglichst lange halten, ist eine sehr gute Mundhygiene nötig. Dreh- und Angelpunkt ist die ständige Entfernung bakterienbesiedelter Zahnbeläge. Auch auf dem Zahnersatz bilden sich Zahnbeläge, so dass Kronen und Brücken mit der gleichen Sorgfalt gebürstet werden sollten wie die natürlichen Zähne. Reinigen der Zahnzwischenräume Zahnzwischenräume sind mit normalen Zahnbürsten schlecht zu reinigen. Hier helfen Zahnseide oder besser noch Zahnzwischenraumbürsten. Zahnzwischenraumbürsten gibt es in verschiedenen Größen, so dass fast jeder Zahnzwischenraum gut gereinigt werden kann: Bild: Oral-Prevent Reinigen von Brücken Für die Problemzonen unter den Brückengliedern gibt es spezielle Zahnseiden (Bild), die durch ihre fl auschige Form eine gute Reinigungswirkung erzielen und sich gut unter die Brücke einfädeln lassen. Alternativ können je nach Brücke auch speziell geformte Zwischenraum-Zahnbürsten eingesetzt werden. Wichtig für Knirscher: Zähneknirschen ist ein Risiko für Zahnersatz. Während des Aufeinanderpressens sind die Zähne enormen Kräften ausgesetzt, die auch dem Zahnersatz gefährlich werden. Lassen Sie sich eine sogenannte Knirscherschiene anfertigen, die das Knirschen erschwert und den Druck auf den Zahnersatz abfängt. Regelmäßige Kontrollen Nutzen Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis zur Kontrolle Ihres Zahnersatzes. Etwaige Probleme können so frühzeitig erkannt werden. Sinnvoll ist auch eine regelmäßige Professionelle Zahnreinigung (siehe Rückseite).

34 Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg Bestellformular für Patientenflyer (Fax an 030 / ) Logistik, Bestellwesen und Rechnungslegung erfolgen durch unseren Kooperationspartner one line Produktionsbüro & Werbeagentur, Radenzer Str. 21, Berlin, Tel. 030 / , Internet: Titel Professionelle Zahnreinigung Art.-Nr Patientenflyer 6seitig, Format offen: DIN A4 quer, Format geschlossen: 10 x 21 cm, geeignet für den Postversand in Standard-Briefumschlägen, Platz für Praxisstempel Verpackungseinheit: Paket zu 50 Stk. Preis: 9,00 EUR / Paket zu 50 Stk. incl. Mwst. zzgl. Versand* Kronen und Brücken - Wichtige Informationen zu Ihrem Zahnersatz Art.-Nr Patientenflyer 6seitig, Format offen: DIN A4 quer, Format geschlossen: 10 x 21 cm, geeignet für den Postversand in Standard-Briefumschlägen, Platz für Praxisstempel Verpackungseinheit: Paket zu 50 Stk. Preis: 9,00 EUR / Paket zu 50 Stk. incl. Mwst. zzgl. Versand* Anzahl... Paket/e (50Stk.)... Paket/e (50Stk.) 2 Prospekthalter DIN lang (1 Fach) - Bundle - Art.-Nr Der Prospekthalter verfügt über 1 Fach in passender Größe zur Aufnahme der Flyer und eignet sich zur Präsentation im Wartezimmer und an der Rezeption. Fülltiefe: ca. 4 cm, Material: Polystyrol glasklar Breite: ca. 11,1 cm, Tiefe: ca. 9,8 cm, Höhe: ca. 20,1 cm Preis: 12,50 EUR / 2 Prospekthalter zzgl. Versand* (Achtung: 1 VE = 2 Prospekthalter)... VE Prospekthalter DIN lang (2 Fächer) - Art.-Nr Der Prospekthalter verfügt über 2 Fächer in passender Größe zur Aufnahme der Flyer und eignet sich zur Präsentation im Wartezimmer und an der Rezeption. Fülltiefe: ca. 4 cm, Material: Polystyrol glasklar Breite: ca. 11,6 cm, Tiefe: ca. 16,5 cm, Höhe: ca. 27,3 cm Preis: 9,50 EUR / Prospekthalter zzgl. Versand*... Stk. Ihre Daten: *Versandpauschale: 5,50 EUR, Alle Preise incl. 19% Mwst., Info-Telefon: 030 / , Bestellmöglichkeiten und Informationen auch im Internet unter Praxis, Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon incl. Vorwahl Telefax (Wenn Sie uns eine -adresse angeben, senden wir Ihnen bei Neuerscheinungen Ansichtsexemplare als PDF-Datei zu.) Datum Unterschrift Praxisstempel

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