Ergebnisse Waldbiotopkartierung
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- Nadine Hausler
- vor 6 Jahren
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1 Ergebnisse Waldbiotopkartierung Folie 1
2 Gesetzliche Grundlagen/ Richtlinien FFH-Richtlinie Naturschutzgesetz Landeswaldgesetz Zertifizierung (Naturland/FSC-Richtlinie) Waldbaurichtlinie Folie 2
3 Naturschutzfachliche Ziele Natur- und Artenschutz findet grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt Erhaltung, Förderung und Entwicklung standorttypischer Wälder aus gebietsheimischen Arten Erhalt und Entwicklung besonders geschützter und anderer wertvoller Lebensräume und Lebensraumstrukturen für Flora und Fauna z. B. bodensaure Eichenwälder, Erlenbruchwälder, Moore, Wiesen, Heiden, Trockenrasen, Tot- und Biotopholz Förderung der typischen Pflanzen und Tierarten unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten und der Rote-Liste-Arten Zulassen natürlicher Prozesse Folie 3
4 Zusammenarbeit Berliner Forsten Naturschutzbehörden Biotopkartierer(innen) Landesbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege Naturschutzverbände (BLN) und Fachorganisationen Folie 4
5 Wichtige Ergebnisse Lage, Größe und Zustand der geschützten Biotope ( 26a, 32 und FFH-LRT) u.a. naturschutzfachlich bedeutsame Biotope Genaue Flächenanteile der (geschützten) Biotope Nachweise von seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten (Rote-Liste-Arten) Erfassung der wertvollen und landschaftsprägenden Altbäume Forstabteilungen mit hohen Totholzanteilen Hinweise auf Beeinträchtigungen sowie auf Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Folie 5
6 Umgang mit den Ergebnissen Vorstellung der Ergebnisse der Biotopkartierung in den Forstämtern Integration der Biotopkartierung sowie anderer vorhandener Daten über Flora und Fauna in die Forsteinrichtung Prioritätensetzung bei Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes in den Forstämtern und Forstrevieren Begehungen mit Revierleitern zur Abstimmung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen sowie von Maßnahmen Folie 6
7 Folie 7 K a r t i e r b o g e n Kartier bögen
8 Beispiel: Wegbegleitende Säume Wegbegleitende Säume haben eine hohe Bedeutung als Lebensraum für licht- und wärmeliebende gefährdete Pflanzen- und Tierarten In einzelnen Revieren des Forstamtes Köpenick ist eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von gefährdeten Pflanzenarten (vermutlich auch Tierarten) festzustellen Ein Auflichten (Gehölzbeseitigung) entlang der Wege ist eine gebotene Pflegemaßnahme Folie 8
9 Ausgewählte RL-Arten Revier Müggelsee Art G-grad Deutscher Name Botanischer Name B/Bbg/BRD Ästige Graslilie Anthericum ramosum 2/3/- Astlose Graslilie Antherium liliago 2/3/- Gemeiner Wundklee Anthyllis vulneraria 1/3/- Gemeine Grasnelke Armeria elongata -/-/3 Mondraute Botrychium lunaria 1/2/3 Ästiger Rautenfarn Botrychium matricariifolium 1/1/2 Pfirsichbl. Glockenblume Campanula persicifolia 2/-/- Frühlings-Segge Carex caryophyllea 2/3/- Kartäuser-Nelke Dianthus carthusianorum 2/3/3 Heide-Nelke Dianthus deltoides V/3/ Breitblättrige Stendelwurz Epipactis helleborine -/-/- Kleines Mädesüß Filipendula vulgaris 1/-/- Knack-Erdbeere Fragaria viridis 1/3/- Haar-Ginster Genista pilosa 2/-/- Blut-Storchschnabel Geranium sanguineum 1/3/- Sand-Strohblume Helichrysum arenarium -/-/3 Gemeiner Wacholder Juniperus communis 1/3/- Queckenreis Leersia oryzoides 1/3/3 Stein-Brombeere Rubus saxatilis 2/- Wasser-Ampfer Rumex aquaticus 1/2/- Blut-Ampfer Rumex sanguineus 1/-/- Tauben-Skabiose Scabiosa columbaria 1/3/- Niedrige Schwarzwurzel Scorzonera humilis 2/2 Flügel-Braunwurz Scrophularia umbrosa 2/-/- Kleine Wiesenraute Thalictrum minus 1/3/- Wald-Klee Trifolium alpestre 2/3/- Liegender Ehrenpreis Veronica prostrata 2/3/3 Insgesamt kommen mehr als 40 verschiedene gefährdete (RL Kategorien 1-3) bzw. teils gesetzlich geschützte ( ) Pflanzen-arten im Revier Müggelsee vor. Das ist im Vergleich zu anderen Forstrevieren eine sehr hohe Anzahl! Folie 9
10 Wertvolle Säume: Beispiele Biotopkartierung FA Köpenick Folie 10
11 Beispiel: Bodensaurer Eichenwald ( 26a, 32, LRT 9190) Folie 11
12 FFH-Arten Eremit Eichenheldbock Folie 12
13 Ausgewählte überregional gefährdete Pflanzenarten im Forstamt Köpenick Folie 13
14 Ausgewählte überregional gefährdete Pflanzenarten im Forstamt Köpenick Folie 14
15 Ausgewählte gefährdete Tierarten in den Berliner Forsten Folie 15
16 Beispiel: Grunewald Ausschnitt aus der Biotoptypenkarte Folie 16 Geschützte Biotope ( 26a)
17 Luftbildausschnitt Lieper Bucht Folie 17
18 Südexponierter Hang Lieper Bucht Folie 18
19 Biotoptypenkarte Lieper Bucht Folie 19
20 Geschützte Biotope Lieper Bucht Folie 20
21 Pflanzen Lieper Bucht Folie 21
22 Pflegeeinsatz/ Ausflugstipp zum Thema Biotopkartierung Pflegeeinsatz Lieper Bucht am Treffpunkt ist um Uhr am Parkplatz Lieper Bucht bzw. um 9.40 Uhr am S-Bahnhof Nikolassee (Mitfahrgelegenheit zum Parkplatz). Wer Interesse hat, sich an dem geplanten Pflegeeinsatz zu beteiligen, meldet sich bitte bei B. Machatzi per Telefon 030/ , 030/ oder per an: So., , Berliner Wälder im Land Brandenburg: Der Siethener Elsbruch im Frühling. Exkursion unter Leitung von R. Schwarz. Zeit- und Treffpunkt: Uhr an der Kirche in Ahrensdorf. Folie 22
23 Veranstaltungshinweise/ Ausflugstipp Vorstellung der Ergebnisse der Biotopkartierung im Rahmen von Exkursionen des Botanischen Vereins von Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit Berliner Forsten und den Kartierern Ausflugstipps - Auf Försters Wegen Im Februar 2005 Winterliche Grunewaldseen- Vom Hundekehlesee bis Schlachtensee Folie 23
24 Landeswaldgesetz 11 Landeswaldgesetz: Grundsätze der Bewirtschaftung des Waldes (2) Die Bewirtschaftung ist ausgerichtet auf 1. die nachhaltige Gewährleistung der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktionen, 2. die nachhaltige Entwicklung von standortheimischen Waldgesellschaften, 3. die Erhaltung der Genressourcen, 4. die Erhaltung und Entwicklung der ökologischen Vielfalt, 5. den Erhalt der schutzwürdigen Arten und Lebensraumtypen gemäß der FFH- Richtlinie 6. den Boden- und Grundwasserschutz und 7. den Erhalt und die Entwicklung von funktionsgerechten Waldrändern. Hierbei ist ein angemessener Anteil an Flächen ohne Baumbewuchs (Freiflächen) im Wald vorzuhalten. Die für den Biotop- und Artenschutz besonders wertvollen Flächen sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Folie 24
25 Waldbaurichtlinie Natur-und Artenschutz findet grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt. Im Rahmen der Waldpflege werden die nach 26a NatSchGBln bzw. 32 BgbNatSchG besonders geschützten Biotope (u. a. Moore, Trockenrasen, Wiesen, Kleingewässer und naturnahe Wälder) durch Maßnahmen erhalten, entwickelt und ggf. wiederhergestellt. Auf Vorkommen gesetzlich geschützter sowie seltener und gefährdeter Arten, insbesondere stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tierarten, Pflanzen und Pilze wird besondere Rücksicht genommen. Die hierzu vorhandenen Informationen werden in die Bestandskarten der Revierleiter aufgenommen. Folie 25
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