Kooperationsvereinbarung

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1 Kooperationsvereinbarung zwischen der Technischen Universität Dortmund August-Schmidt-Str. 4, Dortmund vertreten durch die Rektorin, und dem St.-Antonius-Gymnasium Lüdinghausen Klosterstr. 22, Lüdinghausen (Träger: Stadt Lüdinghausen) - 1 -

2 Präambel Die Technische Universität Dortmund hat seit ihrer Gründung im Jahr 1968 ein besonderes Profil gewonnen. Einzigartig zugeschnittene Fakultäten in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in den Gesellschafts- und Kulturwissenschaften arbeiten hier zusammen. So entstand ein Spannungsfeld, das sich im Miteinander von Natur, Kultur, Technik und globaler Gesellschaft entwickelt. Diese Struktur treibt Erkenntnis- und Methodenfortschritte ebenso voran wie technische Innovationen. All dies geschieht in der Forschung und in über 65 Bachelor- und Masterstudiengängen sowie zusätzlich in einer breit aufgestellten Lehrerausbildung in mehr als 30 Fächern.. Ziel der Zusammenarbeit mit der TU Dortmund ist die Stärkung des naturwissenschaftlichen Profils des St. - Antonius - Gymnasiums. Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sollen ergänzend helfen, Schülerinnen und Schüler auf Berufe und/oder Studiengänge im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich hinzuführen. Weitere wesentliche Zielsetzung ist die Einbindung der Lernpartnerschaft in das Schulprogramm. 1 Gegenstand, Zweck und Umfang der Zusammenarbeit 1. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Schule und der TU Dortmund. 2. Die Zusammenarbeit soll verwirklicht werden durch: a) Praktischen Unterricht im DLR_School_Lab TU Dortmund (Experimente- Parcours), b) Institutsbesichtigungen im Rahmen der Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler, c) Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer der Schule an der TU Dortmund und d) die Durchführung und Unterstützung von Facharbeiten im Bereich Naturwissenschaften (NW). 3. Vorgesehen ist die Etablierung eines nachhaltigen Kooperationskonzeptes, das den Aufbau einer Kooperationsroutine in einem über mehrere Jahre verlaufenden Prozess vorsieht. 4. Die Zusammenarbeit erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Kooperationskonzeption Die Parteien beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit in jährlichem Abstand zu evaluieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auszubauen. Die jeweils konkret geplanten Schritte hierzu werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt. Ziel ist, die jeweils geplanten Aktivitäten zu einem Bestandteil der schulinternen Lehrpläne beziehungsweise sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten zu machen. Die Zusammenarbeit steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Ressourcen. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung geplanter Aktivitäten besteht nicht. Beide Parteien verpflichten sich, dem anderen Teil unverzüglich Ereignisse anzuzeigen, durch die die Erfüllung dieser Vereinbarung maßgeblich beeinträchtigt und oder beeinflusst wird. Die Parteien sind einander bei einem Verstoß gegen diese Vertragspflicht nicht zu Schadensersatz verpflichtet

3 In den Naturwissenschaften sind folgende Kooperationsaktivitäten geplant: Kooperationsaktivität Fach Jgst. Zeitraum Der WPII Kurs Physik/Biologie/Chemie (PBC) des St. Antonius Gymnasiums hört einen Expertenvortrag zu regenerativen Energien und führt anschließend Experimente am DLR_School_Lab durch. WPII PBC 8 Der WPII Kurs PBC macht vertiefende Experimente zur Robotik am DLR_School_Lab. WPII PBC 9 Das Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen und Forschungsmethoden soll damit geweckt und gefördert werden. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 2 Die Schule führt Besuche des DLR_School_Lab mit Grundkursen in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 2 Die Schule führt Besuche mit den Physik- Leistungskursen der Gymnasialen Oberstufe durch und besichtigt gegebenenfalls das DEL- TA. Ergänzend werden von der Studienberatung Angebote der Berufs-/ Studienwahlorientierung angeboten. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 1 Fortbildungsveranstaltung pro Jahr für die Physik-Lehrer des St. Antonius Gymnasiums, Lüdinghausen Anzahl der Besuche pro Jahr insgesamt: 1 Unterstützung bei der Durchführung von Facharbeiten Physik Physik Naturwissenschaften / Physik EF Q2 Physik Q1-3 -

4 Veröffentlichungen, Eigendarstellung Die Parteien sind berechtigt die Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit, insbesondere die Resultate von Schülerversuchen oder Praktika, zu eigenen Zwecken zu verwenden, insbesondere zum Zwecke der Veröffentlichung oder der Eigendarstellung. Entsprechende Veröffentlichungen sind der jeweils anderen Partei vorab zur schriftlichen Zustimmung vorzulegen. Diese Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden. Die urheberrechtlichen und jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Die Einräumung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Die Benutzung des Logos der jeweils anderen Partei bedarf der schriftlichen Zustimmung der betroffenen Partei. Ansprechpartner Verantwortliche Ansprechpartner in sämtlichen sich aus der Vereinbarung ergebenden Belangen sind 3 4 Für die TU Dortmund: Dr. Sylvia Rückheim Leiterin DLR_School_Lab TU Dortmund Tel.: Fax: sylvia.rueckheim@tu-dortmund.de Emil-Figge-Str Dortmund Für die Schule: Elisabeth Hüttenschmidt Schulleiterin des St. Antonius-Gymnasiums, Lüdinghausen Tel.: 02591/23060 Fax: 02591/ buero@st-antonius-gymnasium.de Klosterstr Lüdinghausen Betriebliche Ordnung Die Beschäftigten der TU Dortmund und die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Schule unterliegen während ihrer Tätigkeit in den Einrichtungen der anderen Partei den dortigen ordnungs- und sicherheitsrelevanten Bestimmungen und, soweit das für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist, auch den fachlichen Weisungen der dortigen verantwortlichen Mitarbeiter unbeschadet ihrer sonstigen rechtlichen Beziehungen. Beide Parteien verpflichten sich, ihre Beschäftigten bzw. ihr Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler darüber zu unterrichten. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind auch im Rahmen von Aufenthalten an der TU Dortmund von den Lehrkräften der Schule nach den allgemeinen Grundsätzen zu beaufsichtigen. Die Übertragung der Aufsichtspflicht auf einen Angehörigen der TU Dortmund (etwa auf Grund eines längeren Aufenthalts einer Schülerin oder eines Schülers an der TU Dortmund) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall

5 Haftungsgrundsätze Jede Partei trägt die Schäden an ihren Sachen selbst, die anlässlich der Durchführung dieser Vereinbarung entstehen, es sei denn, dass der Schaden durch Angehörige bzw. Lehrerinnen und Lehrer oder Schülerinnen und Schüler der anderen Partei schuldhaft verursacht worden ist. Soweit die Parteien - einzeln oder gemeinsam - im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung einem Dritten gegenüber haften, stellt jede Partei die jeweils andere Partei insoweit von den Ansprüchen des Dritten frei, als sie der anderen Partei gegenüber im Innenverhältnis für den entstandenen Schaden haftet. Für während der Vertragslaufzeit entstandene Ansprüche gelten die Regelungen dieses Paragraphen über das Ende der Vereinbarung hinaus unbegrenzt weiter. Bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung Die Vereinbarung tritt mit dem Tage ihrer vollständigen Unterzeichnung in Kraft. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien vertragliche Verpflichtungen wiederholt nicht erfüllt oder dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Verschiedenes Änderungen sowie die Kündigung oder Verlängerung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform

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