Erasmus-Stipendiatentreffen. Herzlich willkommen! Exchange Student Service Nina Karidio

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1 Erasmus-Stipendiatentreffen Herzlich willkommen!

2 Titel der Präsentation 2

3 Agenda 1. Erasmus+ Mehrfachförderung 2. Formalia 3. Learning Agreement 4. Sprachtest und sprachliche Vorbereitung 5. Finanzen 6. Beurlaubung 7. Ankunft an der Gasthochschule 8. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes 9. Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt 10. Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen 11. Bitte bedenken Sie Wohnungsbörse 13. Ankündigung: Video-Wettbewerb 14. Kontakt 15. Fragen 16. Raumaufteilung 3

4 4 1. Erasmus+ Mehrfachförderung Studierenden stehen pro Studienabschnitt (BA MA PhD) je 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monate. Staatsexamen PhD: Bis zum ersten Abschluss stehen den Studierenden 24 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht einer Förderdauer von 1 x 24 plus 1 x 12 = 36 Monate.

5 5 2. Formalia Online-Registrierung: Sie wurden per aufgefordert, sich online beim International Office der WWU zu registrieren. Den PDF-Ausdruck dieser Registrierung haben Sie vom Erasmus- Koordinator/In unterschreiben lassen und im IO eingereicht. Ihre Nominierung an der Gasthochschule erfolgt durch den Fachbereichskoordinator Kontakt der Gastuniversität: Bewerbung um Zulassung Learning Agreement absprechen (ggf. auch mit dem Nebenfach)

6 6 3. Learning Agreement Antrag auf Anerkennung Vor Beginn des Aufenthaltes ausfüllen und vom Erasmus-Koordinator/in, bzw. demjenigen, der die Anerkennung vornimmt, unterschreiben lassen Möglichst vier Wochen vor der Abreise als Scan an die Gasthochschule mit der Bitte um Unterschrift Das LA auf den Stick ziehen und für die weitere Nutzung mit an die Gastuni nehmen Änderungen innerhalb der ersten sieben Wochen an der Gasthochschule eintragen und wieder von beiden Seiten unterschreiben lassen (als Scan per mail) Nach der Rückkehr an schicken

7 7 4. Sprachtest und Sprachkurs: Online Linguistic Support (OLS) Der OLS-Sprachtest (Unterrichtssprache) ist vor und nach dem Erasmus-Aufenthalt verpflichtend (außer für Muttersprachler). Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung zum Programm. Bis Testergebnis B1 werden Sie automatisch für den OLS-Sprachkurs freigeschaltet. Ab Testergebnis B2 kann das International Office Lizenzen für tutorierte online-sprachkurse vergeben (Unterrichts- oder Landessprache) Zurzeit werden die Tests und die Kurse in fast allen europäischen Sprachen durchgeführt. Der Hintergrund: Die EU-Kommission nimmt den Spracherwerb stärker in den Fokus und möchte gegenüber dem Steuerzahler belastbare Ergebnisse hinsichtlich der verbesserten Sprachkompetenz der Studierenden vorweisen können.

8 8 5. Nach Ländergruppen gestaffelte Mobilitätszuschüsse Ländergruppe 1: 360 Euro x 4 Monate (= Euro pro Semester) Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Schweden, Großbritannien Ländergruppe 2: 300 Euro x 4 Monate (= Euro pro Semester) Belgien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Island, Luxembourg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei Ländergruppe 3: 240 Euro x 4 Monate (= 960 Euro pro Semester) Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien Sonderregelung für die SCHWEIZ: Der Mobilitätszuschuss wird von der Schweiz ausgezahlt. Informationen zur Beantragung erhalten Sie von der Gasthochschule

9 9 5. Finanzen: Der ERASMUS Mobilitätszuschuss Grundlage für die Berechnung des Mobilitätszuschusses ist die Online- Registrierung Auszahlung für Studienbeginn WS im Juli/August (in einer Summe) Auszahlung für das Sommersemester im Januar (in einer Summe) Grundsätzlich wird ein Semesteraufenthalt mit 4 Monaten / ein Jahresaufenthalt mit 2 x 4 Monaten gezahlt. Die restliche Zeit sind zunächst Zero Grant Tage. Das Grant Agreement (Bewilligung) wird 2-fach per Post zugesandt. Bitte unterschreiben und ein Original zurück ans IO schicken. => Prüfung der Summe und der zugrundegelegten Daten, anschließend mit Originalunterschrift ans IO

10 10 5. Finanzen: Auslands-BAföG großzügigere Bemessungsgrenzen als beim Inlands-BAföG Erasmus-Bescheinigungen im IO erhältlich zuständiges Amt für das betreffende Gastland suchen: Bis 300 Euro pro Monat hat der Erasmus-Mobilitätszuschuss keine Auswirkung auf das Auslands-Bafög Auslandszuschläge für Stipendiaten von Fördereinrichtungen

11 11 6. Beurlaubung Keine Erbringung von Studienleistungen an der WWU Münster möglich ABER: Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen Im Studierendensekretariat während der Rückmeldefrist möglich Nicht zwingend erforderlich, ggf. für BAföG-Empfänger Semesterticket kann bei einem Auslandsaufenthalt von mind. 4 Monaten auch ohne Beurlaubung beim AStA zurückgegeben werden: Rückerstattung Frist: In manchen Fällen ist eine Beurlaubung nicht erlaubt: z.b. Medizin und Studiengänge, in denen das Auslandsstudium obligatorisch ist.

12 12 7. Ankunft und Aufenthalt an der Gasthochschule Abstempeln des data sheets bei der zuständigen Stelle (i.d.r. IO) Einschreibung (in der Regel kollektiv für Erasmus-Studierende) Welcome Week Sprachkurs (Intensivsprachkurs oder semesterbegleitend) Studium Tipps für die Freizeit: Sportgruppen, Theater, Musik/Chor

13 13 8. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes Zustimmung der Gastuniversität einholen ( ) Bestätigung der Gastuniversität an den Fachbereichskoordinator der WWU senden und anfragen (bitte Daten so genau wie möglich angeben) Fachbereichskoordinator/in sendet eine Bestätigung an das International Office Hier wird ein neues grant agreement erstellt Learning Agreement für das zweite Semester anfertigen Eventuell Beurlaubung für das zweite Semester

14 14 9. Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt Einreichen der Unterlagen im International Office: Learning Agreement Data Sheet im Original (Ausstellungsdatum maximal 3 Tage vor Abreise!) Fragebogen über den Aufenthalt (Aufforderung per von der EU-Kommission) + 2. OLS-Sprachtest Deadline: innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes Transcript of Records (bis ), Nachweis der Anerkennung (bis ) Bei fehlenden Unterlagen kann der Mobilitätszuschuss zurückgefordert werden.

15 Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen In das learning agreement werden die geplanten Kurse/Module an der Gastuni eingetragen (Tabelle A) Gleichzeitig müssen auch die Kurse/Module eingetragen werden, die an der WWU ersetzt werden können (Tabelle B) i.d.r. keine Anrechenbarkeit von staatsexamensrelevanten oder anderen abschließenden Prüfungsleistungen Modulabschlussprüfungen: bitte vorher mit Verantwortlichen absprechen Beweislast für eine nicht erfolgte Anrechnung liegt im Fachbereich/ Prüfungsamt

16 Bitte denken Sie an: Europäische Krankenversicherungskarte (+ evtl. Zusatzversicherung) Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig? Zulassungsdokumente Passfotos, Ausweis, Führerschein evtl. Internationaler Studierendenausweis (AStA) Studierendenausweis der Uni Münster Türkei: Studienvisum (kann man auch im Land beantragen, ist aber teurer) Änderung der Adress-/Kontodaten oder adresse bitte dem IO melden

17 Wohnungsbörsen: Zwischenmiete für incomings Während Ihres Auslandsstudiums können Sie Ihr Zimmer an incoming Austauschstudierende zwischenvermieten Große Hilfe aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt Das Brett ist die Wohnungsbörse des AStA - Posten von Zimmerangeboten über die facebook-gruppe Housing Münster für Erasmus-Incomings der WWU. Vielen Dank für die Unterstützung!

18 18 Video Wettbewerb des Int. Office & Career Service 3. Ausschreibung zum WS 2017 Die 3 besten Beiträge werden prämiert ( 150, 100, 50) Kreativ und vielfältig Viel Spaß beim Filmen!

19 Kontakt International Office Schlossplatz Münster Nina Karidio Nina.Karidio@uni-muenster.de, Tel Heike Afhüppe Erasmus.out@uni-muenster.de, Tel

20 20

21 21 Informeller Austausch Servicepoint im Foyer Ländertische mit Alumni und ggf. incomings (siehe Raumaufteilung) Informationsmaterialien, Poster und Lesezeichen am Servicepoint können mitgenommen werden.

22 22 Raumaufteilung für die Zielländer SCH (2. OG): Spanien SCH (3. OG): Frankreich, Martinique Foyer: Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Ungarn Raum 101 (1. OG Graduate School): Österreich, Schweiz, Liechtenstein Raum 102 (1. OG Graduate School): Tschechien Raum (1. OG): Belgien, Luxemburg, Niederlande Raum (1. OG): Großbritannien, Irland Raum (1. OG): Polen, Türkei Raum (Keller): Italien Aula: Skandinavien: Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Island Bistro: Griechenland, Portugal

23 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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