Informationsvorlage. Ö Vorlagen - Nr. 66/ 4/2009. Betrifft: Straßenbrücke Liliencronstraße - Verbesserung der Fußgängerführung -
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- Käthe Holst
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1 Informationsvorlage Betrifft: Straßenbrücke Liliencronstraße - Verbesserung der Fußgängerführung - Der Bauausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung am beauftragt, die Bezirksvertretung 6, den Ordnungs- und Verkehrsausschuss sowie den Bauausschuss über die Frequentierung, das Gefährdungspotenzial für Fußgänger und das Ergebnis von Variantenuntersuchungen über bautechnische Alternativen zur Optimierung der Sicherheit im Bereich Straßenbrücke Liliencronstraße zu informieren. Ist-Zustand Im Stadtteil Rath in Düsseldorf verbindet die Liliencronstraße die Theodorstraße mit der Reichswaldallee und überführt eine aus sieben Gleisen bestehende Bahnanlage. Die Brücke Liliencronstraße hat für den Fußgängerverkehr eine erhebliche Bedeutung. Die nächste Möglichkeit für Fußgänger, die Bahnanlagen zu queren, besteht etwa 1 km weiter südlich an der Westfalenstraße oder 1,5 km weiter nördlich am Niederbeckweg. Die Liliencronstraße wird vor und hinter der Brücke über Rampen parallel zur Bahnanlage auf das Niveau der Brücke geführt und quert die Bahn etwa im rechten Winkel. Die ca. 8 m breite Fahrbahn der Rampen wird im Brückenbereich auf ca. 5,60 m reduziert. Das Tragwerk der Brücke Liliencronstraße besteht aus zwei hintereinander liegenden Überbauten unterschiedlicher Konstruktionsweise. Eine ca. 29 m lange Fachwerkbrücke mit einer vorhandenen Gehwegbreite von 0,90 m und ein knapp 9 m langes plattenartiges Tragwerk mit einer vorhandenen Gehwegbreite von 1,30 m. Im Rampenbereich hat der Gehweg eine Breite von ca. 1,50 m (Ostrampe) bzw. 1,70 m (Westrampe). Die Gehwegbreite wird durch Beleuchtungsmaste eingeschränkt. Aus Richtung Theodorstraße und Reichswaldallee ist die Durchfahrt für LKW verboten; lediglich der Lieferverkehr aus Richtung Reichswaldallee ist erlaubt. Durch diese Einschränkungen des LKW-Verkehrs sind Begegnungen von LKW mit PKW selten. Die Brücke wird nicht durch den ÖPNV genutzt. Die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h. Radwege sind auf der Liliencronstraße nicht vorhanden. Seite 1 von 6
2 Nutzung des Brückenquerschnitts im Ist-Zustand Daten der Frequentierung Im April 2008 wurde auf der Brücke Liliencronstraße eine Kfz-, Fußgänger- und Radfahrerzählung durchgeführt. Die Fußgängerzählung wurde unterteilt in Kindergartenkind, Schulkind, Jugendlicher und Erwachsener (Anlage 1). Wie aus beiliegender Zusammenfassung der Zählung (Anlage 1a) ersichtlich, wurden im Zeitraum zwischen 6 und 10 Uhr für beide Richtungen 59 Fußgänger (Anteil Jugendlicher/ Kinder 46 %) und 24 Radfahrer gezählt. Die Auswertung der Fußgängerzählung zeigt in der Spitzenstunde (7:00 8:00 Uhr) eine Frequentierung des Gehweges auf der Brücke von 16 Fußgängern (11 Schulkinder, 4 Jugendliche, 1 Erwachsener) in Richtung Mühlenbroicher Weg und 5 Fußgängern (1 Kindergartenkind, 1 Jugendlicher, 3 Erwachsene) in Richtung Theodorstraße. Die Auswertung der Radfahrerzählung zeigt in der Spitzenstunde (8:00 9:00 Uhr) eine Frequentierung der Fahrbahn auf der Brücke von 4 Radfahrern in Richtung Mühlenbroicher Weg und 6 Radfahrern in Richtung Theodorstraße. Insgesamt kann die Fußgänger- und Radfahrerbelastung der Brücke Liliencronstraße als gering eingestuft werden. Gefährdungspotenzial für Fußgänger Die Polizei Düsseldorf hat die ihr vorliegenden Unterlagen hinsichtlich einer Unfalllage auf der Brücke Liliencronstraße von 2003 bis Dezember 2008 ausgewertet. In diesem Zeitraum ereignete sich dort kein Verkehrsunfall mit Beteiligung von Fußgängern oder Radfahrern. Lediglich ein Unfall unter Beteiligung von zwei Pkw am im Bereich zum Mühlenbroicher Weg war mit einem entsprechenden Sachschaden verbunden. Seite 2 von 6
3 Nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion Nord wird die Brücke täglich von Fußgängern, auch Kindern auf dem Schulweg und Radfahrern genutzt. Die Enge auf der Fahrbahn und die unzureichend breiten Gehwege ergeben offensichtlich ein grundsätzliches Gefahrenpotential. Dies wurde aber bisher von den Verkehrsteilnehmern auch als solches erkannt und führte durch situationsangepasstes Verhalten aller Beteiligten seit 2003 nicht zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern und Fußgängern. Variantenuntersuchungen über bautechnische Alternativen zur Optimierung der Sicherheit Nach diversen Untersuchungen bieten sich drei grundsätzliche Möglichkeiten für die Verbreiterung des Gehweges an: Variante 1 Verbreiterung des Gehwegs auf das zulässige Minimum unter Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs Dazu ist der Gehweg auf der südlichen Kappe auf der kompletten Brückenlänge um 0,60 m auf eine Gesamtbreite von 1,50 m zu vergrößern. Die verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 5 m ist gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) für Fahrbahnverengungen an Zwangspunkten bei zweistreifiger Verkehrsführung ausreichend. So kann der Gehweg im Bereich der Fachwerkbrücke auf 1,50 m und im Bereich der Plattenbrücke auf 1,90 m verbreitert werden. Die Kosten werden auf ,- Euro brutto einschließlich Planung geschätzt. Verbreiterung des Gehwegs auf 1,50 m bzw. 1,90 m Seite 3 von 6
4 Variante 2 Schaffung zusätzlicher Brückenfläche durch Neubau einer zusätzlichen Fußgängerbrücke Wegen der Lage der vorhandenen Gehwege im Rampenbereich bietet sich auch für die neue Fußgängerbrücke der Innenbogen an. Die nutzbare Breite, die Konstruktion und die Lagerung der Brücke wurden unter dem Gesichtspunkt optimiert, dass der Einfluss auf den Bahnbetrieb während der Bauzeit möglichst gering gehalten und die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs auf einen möglichst kurzen Zeitraum eingeschränkt werden. Die Gehwegbreite wird auf 2,0 m (plus Konstruktion 2 x 0,50 m = 3 m) festgelegt, um den Straßentransport der gesamten Querschnittsbreite (< 3 m) zu ermöglichen. Für den Überbau wurde eine Fachwerkkonstruktion mit einer Bauhöhe von 3,50 m, aufgeteilt in vier ca. 12,50 m lange Segmente, gewählt. Zur Bahnseite hin erhält die Fußgängerbrücke einen Berührungsschutz mit Handlauf, zur vorhandenen Brücke ein Knieholmgeländer. Die Kosten werden auf ,- Euro brutto einschließlich Planung geschätzt. Gehweg auf einer neuen Fußgängerbrücke (Stützweite ca. 50 m) Variante 3 Verringerung der Fahrbahnbreite durch Einbahnverkehr auf der Brücke mit einer Verkehrssteuerung durch eine Lichtzeichenanlage Eine weitere Möglichkeit, zusätzlichen Raum für den Gehweg zur Verfügung zu stellen, ist die Reduzierung der Fahrbahnbreite durch eine einstreifige Richtungsfahrbahn. Der Fahrzeugverkehr wird in Einbahnregelung wechselseitig über die Brücke geführt. Seite 4 von 6
5 Der Gehweg könnte dann in der nach RASt 06 empfohlenen Regelbreite von 2,50 m ausgeführt werden. Für die Fahrbahn bleibt damit eine Breite von ca. 4 m, was über der Regelbreite für Erschließungsstraßen nach RASt 06, Tab. 11, von 3,50 m liegt. Aufgrund der vorhandenen Querschnittsbelastung kann die Verkehrsregelung durch eine Engstellensignalisierung mit einer max. Umlaufzeit von 80s erfolgen. Die Steuerung und Verteilung der Freigabezeit erfolgt belastungsabhängig. Bei Vollauslastung ergeben sich Wartezeiten wie bei einer Lichtzeichenanlage an Kreuzungen und Einmündungen. Die max. Wartezeit beträgt 60s. Die Verlustzeiten, die sich beim Richtungswechsel ergeben, sind aufgrund des Abstandes der Signalquerschnitte beträchtlich und betragen 25s. Die Kosten werden auf ,- Euro brutto einschließlich Planung geschätzt. Fahrzeugverkehr in Einbahnregelung (mit LZA) Empfehlung Aufgrund der geringen Fußgängerbelastung auf der Brücke wird seitens der Verwaltung die kostengünstigste Variante 1, d.h. die Verbreiterung des Gehweges auf 1,50 m bzw. 1,90 m und eine verbleibende Fahrbahnbreite von 5 m, empfohlen. Bei dem vorgesehenen Querschnitt werden nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 06 (Rast 06) die Mindestanforderungen erfüllt. Der Radverkehr wird wie bei allen Varianten auf der Fahrbahn abgewickelt. Zusätzlich mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsicherheit wären die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf 30 km/h sowie die Einrichtung einer generellen Sperrung der Durchfahrt für LKW. Die Realisierung der Variante 1 könnte in 2009 erfolgen. Seite 5 von 6
6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss /-² Bauausschuss /-² Bezirksvertretung /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Fußgängerzählung 1a Zusammenfassung der Fußgängerzählung Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt Seite 6 von 6
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