Vorlesung zum Asylrecht
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- Rolf Kai Zimmermann
- vor 6 Jahren
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1 Dr. Franz Bethäuser Praxismodul Flüchtlingsrecht Vorlesung zum Asylrecht Sommersemester
2 Das Mittelmeer ist die Geburtsstätte Europas und mittlerweile Schauplatz seines größten Versagens (Wolfgang Bauer Über das Meer) Dr. Franz Bethäuser 2
3 Gang der Vorlesung zum Asylrecht I 1. Geschichte des Asylrechts 2. Zahlen und Fakten 3. Maßgebliche Rechtsgrundlagen 4. AsylG vom (Überblick) 5. Aktuelle Literatur zum Asyl- und Ausländerrecht 6. AufenthG vom Gang des Asylverfahrens beim Bundesamt 8. Entwicklung des Dublin Verfahrens 9. Dublin III-VO 10. Pflichten des Bundesamtes, 24 AsylG 11. Anhörung, 25 AsylG 12. Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge, 31 AsylG 13. Entscheidungsprogramm und Tenorierung des Bundesamtes Dr. Franz Bethäuser 2
4 Rubrik Gang der Vorlesung zum Asylrecht II Vier Bilder als Gesamtbild in vier Teilen oder als Einzelbilder 17. Subsidiärer nationaler Abschiebungsschutz, 60(5) AufenthG 18. Subsidiärer nationaler Abschiebungsschutz, 60(7)1 AufenthG 19. Klagefrist Der Text und läuft Aufschiebende links neben den Bildern Wirkung weiter der Klage, 74, 75 AsylG 20. Rechtsmittel und Ausschluss der Beschwerde, 78, 80 AsylG 21. Familienasyl Das einzelne und Bild internationaler (1/4 des Bildes) ist Schutz für Familienangehörige, 26 AsylG 7,87 cm breit uns 3,6 cm hoch. 22. Nachfluchttatbestände, 28 AsylG 23. Nichtbetreiben Die Gesamthöhe des aller Verfahrens, vier Bilder beträgt 14,63 33 cm. AsylG 24. Folgeantrag, 71 AsylG Das erste der vier Bilder beginnt bei (obere Linke Ecke): 25. Zweitantrag, Horizontal:17,08 cm 71a und AsylG Vertikal: 3,32 cm 26. Erlöschen der Rechtsstellung als Asylberechtigter oder Flüchtling, 72 AsylG 27. Widerruf und Rücknahme, 73 ff. AsylG Name Dr. Franz des Bethäuser Präsentierenden, Datum # Seitennummer 3
5 Rubrik Gang der Vorlesung zum Asylrecht II Vier Bilder als Gesamtbild in vier Teilen oder als Einzelbilder 28. Nichtbetreiben des Verfahrens, 81 AsylG 29. Aufenthaltsgestattung, 55 AsylG 30. Räumliche Der Text Beschränkung, läuft links neben den Bildern weiter 56, 59 ff. AsylG 31. Auflagen und Erwerbstätigkeit, 60, 61 AsylG 32. Aufnahmeeinrichtungen, Das einzelne Bild (1/4 des Bildes) Gemeinschaftsunterkünfte ist und Verteilung, 44 ff. AsylG 33. Aufnahme/Unterbringung 7,87 cm breit uns 3,6 cm hoch. in Bayern (AufnG / DV Asyl) Die Gesamthöhe aller vier Bilder beträgt 14,63 cm. Das erste der vier Bilder beginnt bei (obere Linke Ecke): Horizontal:17,08 cm und Vertikal: 3,32 cm Name Dr. Franz des Bethäuser Präsentierenden, Datum # Seitennummer 3
6 1. Geschichte des Asylrechts 1. Geschichte des Asylrechts Asylverträge sind die ältesten zwischenstaatlichen Vereinbarungen Begriff asylos 1948 Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee Diskussion in den Ausschüssen des Parlamentarischen Rates Problematik des massenhaften Zustroms erkannt Ergebnis: Art 16(2)2 GG politisch Verfolgte genießen Asylrecht Dr. Franz Bethäuser 4
7 1. Geschichte des Asylrechts Entwicklung seit 1978 AsylVfG vom Änderung des Grundgesetzes (Art. 16 a GG) am Dr. Franz Bethäuser 5
8 1. Geschichte des Asylrechts Art. 16a [Asylrecht] (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) 1 Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 2 Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. 3 In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. (3) 1 Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. 2 Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. (4) 1 Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. 2 Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen. (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen. Dr. Franz Bethäuser 6
9 1. Geschichte des Asylrechts Grundlegende Urteile des BVerfG vom Drittstaatenregelung 26a AsylG, BVerfGE 94/49 Konzept der normativen Vergewisserung Auszug aus den Leitsätzen: Art. 16a II GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a I GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a II S. 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Die jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind unmittelbar kraft Verfassung sichere Drittstaaten. Die vollständigen Leitsätze finden Sie in Anlage I auf Dr. Franz Bethäuser 7
10 1. Geschichte des Asylrechts Grundlegende Urteile des BVerfG vom Sichere Herkunftsstaaten 29a AsylG, BVerfGE 94/115 Auszug aus den Leitsätzen: Art. 16a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GG enthält keine Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs des Grundrechts aus Art. 16a Abs. 1 GG und seines Schutzziels, wohl aber eine Beschränkung seines verfahrensbezogenen Gewährleistungsinhalts. Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat muß Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat hat sich der Gesetzgeber anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen aus einer Vielzahl von einzelnen Faktoren ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat zu bilden. Die vollständigen Leitsätze finden Sie in Anlage I auf Dr. Franz Bethäuser 8
11 1. Geschichte des Asylrechts Grundlegende Urteile des BVerfG vom Flughafenverfahren 18a AsylG, BVerfGE 94/166 Auszug aus den Leitsätzen: Die Begrenzung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Verfahrens nach 18a AsylVfG auf die für ihre Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten im Transitbereich eines Flughafens stellt keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 und 2 GG dar. Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verlangt im Flughafenverfahren Vorkehrungen des Bundesamtes und der Grenzschutzbehörden, daß die Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes nicht durch die obwaltenden Umstände unzumutbar erschwert oder gar vereitelt wird. Der nicht anwaltlich vertretene Antragsteller muß Gelegenheit erhalten, asylrechtskundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer etwaigen Beschreitung des Rechtsweges beurteilen zu können. Die vollständigen Leitsätze finden Sie in Anlage I auf Dr. Franz Bethäuser 9
12 2. Zahlen und Fakten: Praxismodul Flüchtlingsrecht 2. Zahlen und Fakten 1993: Asylanträge 2015: Asylanträge Allerdings Zugänge im sog. Easy-System (davon 2/3 aus Syrien/Irak/Afghanistan), d.h Personen ohne Asylantrag. Ende 2015: offene, d.h. nicht bearbeitete Asylanträge 2015: Dublin-Anfragen an andere EU-Staaten Dublin-Überstellungen vorgenommen Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF für den Monat Dezember 2015 und das Berichtsjahr 2015 sowie für den Monat März 2016 und das bisherige Berichtsjahr BT-DR 18/7625 v , Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von DIE LINKE Dr. Franz Bethäuser 10
13 3. Maßgebliche Rechtsgrundlagen 3. Maßgebliche Rechtsgrundlagen Nationales Recht Grundgesetz AsylG AufenthG Völkerrecht Genfer Flüchtlingskonvention vom mit Zusatzprotokoll vom (Vorbehalt u.a. Türkei und Ungarn nach Art 1 B 1a GFK ) Europäische Menschenrechtskonvention vom UN Kinderrechtskonvention vom Vorbehalt (d.h. gilt nicht im Asyl- und Ausländerrecht) durch Deutschland erst 2010 aufgegeben. Dr. Franz Bethäuser 18
14 3. Maßgebliche Rechtsgrundlagen Europäisierung des deutschen Asyl- und Ausländerrechts durch den Vertrag von Amsterdam vom (Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) Gemeinsame Kriterien für die Prüfungszuständigkeit bei Asylanträgen Gemeinsame Normen für das Asylanerkennungsverfahren Gemeinsame Normen für die Anerkennung von Flüchtlingen Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen für den vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen und Personen,die anderweitigen internationalen Schutz benötigen Recht der Europäischen Union Grundrechte-Charta Richtlinien und Verordnungen Eine Übersicht der einschlägigen Verordnungen und Richtlinien finden Sie in Anlage I auf Dr. Franz Bethäuser 19
15 4. AsylG vom AsylG Geltungsbereich Praxismodul Flüchtlingsrecht 4. AsylVfG vom Schutz vor politischer Verfolgung nach Art. 16 a (1) GG Internationaler Schutz nach Flüchtlingsschutz RL 2011/95/EU - Flüchtlingsanerkennung (Schutz vor Verfolgung nach Genfer Flüchtlingskonvention), 3 AsylG - Subsidiärer, unionsrechtlicher (europäischer) Abschiebungsschutz, 4 AsylG Subsidiärer, nationaler Abschiebungsschutz, 60(5)(7)1 AufenthG Dr. Franz Bethäuser 20
16 5. Aktuelle Literatur 5. Aktuelle Literatur zum Asyl- und Ausländerrecht Asyl- und Ausländerrechtliche Zeitschriften InfAuslR (Informationsbrief Ausländerrecht) ZAR (Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik) AuAS (Schnellbrief Asyl- und Ausländerrecht) Das Asylmagazin (Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht) Asyl (Schweiz) FABL (Die fremden- und asylrechtlichen Blätter Österreich) Entscheiderbrief (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) NVwZ-RR (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report) Migralex (Österreich) Dr. Franz Bethäuser 21
17 Nützliche Internetadressen Praxismodul Flüchtlingsrecht 5. Aktuelle Literatur Dr. Franz Bethäuser 22
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