Informationsmappe der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz

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1 Informationsmappe der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz Mombacher Straße Mainz Telefon: 06131/ Fax-Nr.: 06131/

2 Die Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz Seit 1931 ist der Beruf des Zahntechnikers als Handwerk anerkannt. Bereits im Jahr 1935 haben die Zahntechniker in Rheinland-Pfalz die erste Innung in der Region gebildet. Später ab 1945 teilte sich die Innung in den Bereich Koblenz-Trier und Rheinhessen-Pfalz, welche sich dann in den 80er Jahren zum Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen haben. Die Zahntechnikerinnungen Rheinhessen-Pfalz und Koblenz-Trier fusionierten 1992 zur Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz Seit November 2010 ist die Zahntechniker-Innung in Rheinland-Pfalz mit einem eigenen Büro in Berlin vertreten, um auch dort die Vertretung zur Bundespolitik wirkungsvoll vertreten zu können. Für Krankenkassen, Behörden und Ministerien ist die Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz der alleinige sach-kompetente Ansprechpartner auf Landesebene. Unsere Mitgliedsbetriebe informieren und unterstützen wir bei allen Fragen von A wie Arbeitsplatz bis Z wie Zahntechnik; wir beraten berufsspezifisch und vertreten ausschließlich die zahntechnischen und betrieblichen Interessen unserer Mitglieder im handwerklichen und gesundheits-politischen Umfeld. Mehr als zweihundert gewerbliche Dentallaboratorien mit über Beschäftigten und etwa 300 Auszubildenden aus Rheinland-Pfalz aus den Zuständigkeitsbereichen der Handwerkskammern Rheinhessen, Koblenz, Trier und Kaiserslautern gehören zu unseren Mitgliedern im Jahr 2013.

3 Werte und Leitbild der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz Die Zahntechniker-Innung wird getragen durch das Engagement ihrer Mitglieder. Sie vertritt nachhaltig die Interessen der rheinland-pfälzischen Innungsbetriebe gegenüber Zahnärztlichen Körperschaften, Krankenkassen bei Preisverhandlungen, allen politischen Institutionen und trägt zur Zukunftssicherung der gewerblichen Betriebe des Zahntechnikerhandwerks bei. Die Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz pflegt eine enge, fachliche und persönliche Zusammenarbeit mit den Medien, regionalen Körperschaften der Zahnärzte im Hinblick auf die Vertretung gemeinsamer gesundheitspolitischer Positionen gegenüber Krankenkassen und der Politik. Sie wird geführt durch ehrenamtliche Zahntechnikermeister (Landesinnungsmeister und Vorstand) in enger Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Mitarbeitern (Geschäftsführung und Geschäftsstelle). Sie arbeiten im Konsens, stets abgestimmt und Fair im Umgang und engagiert für die Ziele und Aufgaben der Zahntechniker-Innung und ihrer Mitglieder. Die Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz spiegelt das gesamte Betriebsspektrum der gewerblichen Zahntechnikerbetriebe des Landes. Ungeachtet der Betriebsgröße gilt das Wohl der Interessenwahrung aller Mitglieder durch die gemeinsame Arbeit von Haupt- und Ehrenamt.

4 Leistungen der Innung Abrechnung Individuelle Abrechnungsberatung Aktuelle BEL-Preislisten Abrechnungsseminare BEB-Zahntechnik, BEB Preisspiegel Rheinland-Pfalz (für Mitglieder zum Download im Mitgliederbereich) Seminare zur Betriebsführung Fort- und Weiterbildung Arbeitsschutz Kostenlose Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes durch unseren Kooperationspartner Dr. Hölz Sicherheitstechnik Seminare Unternehmermodell Recall-Service für Grund-, Aufbau- und Fortbildungsseminare Gefährdungsermittlung und beurteilung Betriebsärztliche Betreuung Rechtsberatung Kostenlose Rechtsberatung für alle Mitgliedsbetriebe Kostenlose Bereitstellung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen und dazugehörige Informationen (für Mitglieder zum Download im Mitgliederbereich) Hilfestellungen bei PKV-Abrechnungen Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen Schiedsamts-Vertretung Öffentlichkeitsarbeit Herstellernachweis Patienteninformationen Presse- und Medieninformationen Berufsrecht / Berufspolitik Vertretung der berufspolitischen Interessen der Zahntechniker auf Landes-, Bundes und EU- Ebene Handwerksrechtvertretung im Vorstand der Handwerkskammer Rheinhessen Delegierten-Vertretung in Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen

5 Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Bedarfsgerechte sicherheitstechnische und betriebsärztliche Beratung der Innungsbetriebe bei Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, die über ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotential verfügen, grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze- und abläufe, Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotential zur Folge haben, Information der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit (z. B. Desinfektionsplatz, werdende Mütter), Auftreten von Unfällen oder Berufskrankheiten und damit verbundenen notwendigen Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten, Erstellung von Not- und Alarmplänen, Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstung und Einweisung von Beschäftigten, falls erforderlich (insbes. in den Fällen des 31 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze Prävention (BGV A1), Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren, grundlegender Umgestaltung von Arbeitszeit-, Schicht- u. Pausensystemen, Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Beurteilungen, Beratungen, Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen, sonstigen individuellen Beeinträchtigungen der Gesundheit, die ein gefährdungsfreies Arbeiten in Frage stellen, Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder) Eingliederung von Rehabilitanden, Wunsch des Arbeitnehmers nach betriebsärztlicher Beratung, Häufung gesundheitlicher Probleme, Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen, die durch die Arbeit (mit)verursacht sein können. etc.

6 Konkrete Hilfe erhalten unsere Innungsfachbetriebe durch: (DGUV Vorschrift 2) Beratung im Umgang mit Gefahrenstoffen und allgemeine organisatorische Hinweise, dazu zählen: Standorte von Gefahrenstoffen, Risikobewertung von Gefahrenstoffen, etc., Beschaffung aktueller Sicherheitsdatenblättern, Beratung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Beratung bei der Erstellung von Hautschutz- und Hygieneplänen, Erteilung von Hinweisen zur Umsetzung des betriebl. Brandschutzes, Erteilung von Empfehlungen zur Lagerung brennbarer Stoffe und Flüssigkeiten, Erteilung von Empfehlungen für die betriebliche Organisation des Erste-Hilfe-Wesens, Klärung und Erteilung von Umsetzungsempfehlungen der Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitsgebers aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, und viel mehr Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten, die sog. sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung vorzuhalten. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Ohne zusätzliche Kosten ist die sachgerechte Beantwortung von Fragen, Erteilung von Auskünften an Innungsmitglieder und die Erstellung und Durchsetzung von Konzepten auf betrieblicher Ebene, soweit sich dieser auf Themengebiete des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beziehen, die für die Gesamtheit der Innungsbetriebe von Interesse sind.

7 Vorstand und Geschäftsstelle Landesinnungsmeister Manfred Heckens Kaiserstraße Mainz Stellv. Obermeister Claus Mezger Uferstraße Budenheim Vorstandsmitglieder Lehrlingswart Ulrich Garst Lauberweg Hettenleidelheim Roland Rumpf Wilhelmstraße Diez Geschäftsstellenleitung Anke Sekulla Assistentin des Vorstands Julia Sekulla Rechtsanwälte: Kunz Rechtsanwälte, Koblenz-Bonn-Mainz

8 Mitgliedschaft Zum Eintritt in die Innung ist berechtigt, wer in die Handwerksrolle mit dem Zahntechniker- Handwerk eingetragen ist. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft bei der Innung (Aufnahmeantrag) ist schriftlich zu stellen; über ihn entscheidet der Vorstand. Beitrag Interessierte Labore haben die Möglichkeit, sich für ein Informationsjahr (ohne Stimmrecht) zu entscheiden. Der Beitrag beträgt in diesem ersten Jahr 400 Euro. Bei vorzeitigem Eintritt in die Mitgliedschaft der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz werden der Schnupperbeitrag in Höhe von 400,00 mit dem Jahresbeitrag verrechnet. Besteht nach dem ersten Informationsjahr weiterhin Interesse für eine Innungsmitgliedschaft, so setzt sich der Mitgliedsbeitrag aus einem jährlichen zu entrichtenden Grundbeitrag von 700,00 pro Jahr und einem Zusatzbeitrag von 0,5 % der Bruttolohnsumme (Basis für die Berechnung ist jeweils die BLS des vorletzten Jahres). Für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und Beratung (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2) beläuft sich der Jahresbetrag auf 71,40. Hinweis Der Innungsbeitrag ist eine voll abzugsfähige Betriebsausgabe.

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