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2 Haushalts ABC Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung bildet die rechtliche Grundlage für die Ausführung des Haushaltsplanes und für die Erhebung der Steuern. Sie setzt die Eckwerte des Haushaltsjahres fest. Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung für unsere Stadt wird der so genannte Haushaltsplan rechtsverbindlich. Haushaltsplan Der Haushaltsplan ist das Spiegelbild für die voraussichtlich zu erfüllenden Aufgaben der Stadt und die damit verbundenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres. Er ist geordnet nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Verwaltungshaushalt (VWH) Der Verwaltungshaushalt umfasst alle ständig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben, wie Steuern, Gebühren, Personalkosten, Sachkosten u.ä. Wenn die Stadt mehr Ausgaben als Einnahmen hat, muss die Differenz (Defizit) zunächst durch Aufnahmen von Kassenkrediten (Dispokredit) gedeckt werden. Vermögenshaushalt (VMH) Der Vermögenshaushalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen und die Schulden der Stadt verändern. Auf der Einnahmeseite sind das zum Beispiel Beiträge und ähnliche Entgelte, Erlöse aus Grundstücksverkäufen sowie Kredite. Die Kreditaufnahme ist erst durchführbar, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist, oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Die Zins- und Tilgungsleistungen hierfür müssen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Baumaßnahmen und andere Investitionen gehören zur Ausgabeseite. 1

3 Haushalts ABC Verpflichtungsermächtigungen Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Ermächtigung der Stadt, die erlaubt, Leistungen für Investitionen über den Planansatz hinaus zu beauftragen, die erst in späteren Jahren kassenwirksam werden. Haushaltsausgleich Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Dafür müssen alle Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sein. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, muss ein Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungsund Vermögenshaushalt aufgestellt werden. Haushaltssicherungskonzept (HSK) Ein Haushaltssicherungskonzept muss aufgestellt werden, wenn die Ausgaben einer Gemeinde nicht gedeckt sind. Mit diesem Haushaltssicherungskonzept muss die Stadt gegenüber dem Ministerium des Inneren als Aufsichtsbehörde darstellen, wie sie in Zukunft den Ausgleich wieder herstellen will. Fehlbetrag (Defizit) Nach 41 Nr. 8 Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Fehlbetrag der Betrag, bei dem, unter Berücksichtigung der Haushaltsreste, die Sollausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Solleinnahmen. Pflichtaufgaben Bei pflichtigen Aufgaben kann die Stadt nicht beeinflussen, ob Aufgaben zu leisten sind. Sie sind vom Gesetz festgelegte Aufgaben (z.b. Sozialhilfe). 2

4 Haushalts ABC freiwillige Aufgaben Die Gemeinde kann bei freiwilligen Aufgaben entscheiden, ob diese Aufgaben wahrgenommen werden und in welchem Umfang Ausgaben getätigt werden (z.b. Tierpark). Allgemeine Finanzzuweisungen Dazu zählen Mittel aus dem Landeshaushalt, die nach einem bestimmten Schlüssel vergeben werden. Grundlage ihrer Berechnung ist z. B. die Einwohnerzahl und die Steuerkraft bei den Schlüsselzuweisungen und die Schülerzahl beim Schullastenausgleich. Gebühren Die Gebühren werden unterschieden in Verwaltungsgebühren (z.b. für die Dienstleistung des Standesamtes) und in Benutzungsgebühren (z.b. für die Müllabfuhr). Sie werden immer für eine bestimmte Leistung erhoben. Gemeindesteuern Zu den Gemeindesteuern zählen die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) und ein Anteil der Einkommen- und Umsatzsteuer des Landes sowie die Hunde- und Vergnügungssteuer. Steuerhebesatz Das Finanzamt setzt die Steuermessbeträge für die Gewerbe- und Grundsteuern fest. Diese Beträge werden mit dem Steuerhebesatz multipliziert und ergeben damit die zu zahlende Steuer. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Steuerhebesätze mit der Haushaltssatzung. 3

5 Wie entsteht der Haushaltsplan? Anhand der Entwicklung in den Vorjahren ermittelt die Kämmerei Eckwerte für den Haushaltsplanentwurf. 1. Die Ämter überprüfen ihren Bedarf und regen ggf. Veränderungen an. 2. Der Bürgermeister, Holger Kelch, stellt den Haushaltsplanentwurf auf und der Oberbürgermeister Frank Szymanski stellt ihn fest. 3. Die Fachausschüsse beraten diesen Entwurf. 4. Durch die Stadtverordnetenversammlung wird der Haushalt in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Danach wird der Haushalt der Kommunalaufsicht zur Genehmigung übergeben. 5. Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt müssen ihrer Aufsichtsbehörde ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Für die Stadt Cottbus muss also das Ministerium des Inneren als Kommunalaufsichtsbehörde dieses Konzept genehmigen. 6. Die Haushaltssatzung wird nach erfolgter Genehmigung im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und erlangt mit der Veröffentlichung Rechtskraft. 4

6 Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2007 (Auszug) Aufgrund des 76 ff der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus vom 2007 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

7 Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2007 (Auszug) 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz der Stadt Cottbus 400 v. H. davon abweichend: Stadtteil Gallinchen 500 v. H. Stadtteil Groß Gaglow 300 v. H. Stadtteil Kiekebusch 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Hebesatz der Stadt Cottbus 405 v. H. davon abweichend: Stadtteil Groß Gaglow 305 v. H. Stadtteil Kiekebusch 305 v. H. 2. Gewerbesteuer Hebesatz der Stadt Cottbus 380 v. H. davon abweichend: Stadtteil Gallinchen 400 v. H. Stadtteil Groß Gaglow 300 v. H. Stadtteil Kiekebusch 300 v. H. 6

8 Das strukturelle Volumen des Verwaltungshaushaltes 2007 Das strukturelle Ergebnis setzt sich nur aus den Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres zusammen. Es gibt keine Aufschlüsse über Fehlbeträge aus den Vorjahren und deren Abwicklung. Einnahmen Euro Gesamteinnahmen abzuziehen ist davon die Zuführung vom Vermögenshaushalt (aus Veräußerungen um Altdefizite abzudecken) 0 Strukturelle Einnahmen Ausgaben Euro Gesamtausgaben abzüglich der Abwicklung des voraussichtlichen Sollfehlbetrages aus 2007 sowie des 2006 nicht veranschlagten Fehlbetrages aus Strukturelle Ausgaben Strukturelles Defizit

9 Die Auswirkungen des strukturellen Defizits Städte und Gemeinden, die keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können, sind verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. In diesem HSK sind geeignete Sparmaßnahmen darzustellen, mit denen die Gemeinde spätestens nach Ablauf von vier Jahren wieder einen Ausgleich erreicht. Dieses Haushaltssicherungskonzept ist der Finanzaufsicht, das ist für die Stadt Cottbus das Ministerium des Inneren, zur Genehmigung vorzulegen. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sparmaßnahmen werden dort auf ihre Wirksamkeit geprüft und das HSK, ggf. mit Auflagen, genehmigt. Wird die Genehmigung nicht ausgesprochen, kann der Haushalt nicht rechtswirksam werden. Damit befände sich die Stadt dauerhaft in einer haushaltslosen Zeit, für die das so genannte Nothaushaltsrecht gilt. Bei einem Nothaushaltsrecht dürfen nur unvermeidbare Ausgaben geleistet werden und die Verschuldung darf nicht erhöht werden. Die gesamte Haushaltswirtschaft muss darauf abzielen, schnellstmöglich wieder einen Haushaltsplan mit einem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Cottbus muss für das Haushaltsjahr 2007 von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden. 8

10 Die größten Einnahmepositionen Verwaltungshaushalt T Grundsteuer A 100 Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern Andere Steuern(Hunde-, Zweitwohnungs- u. Vergnügungsteuer) 565 allgemeine Zuweisungen im Rahmen Finanzausgleich ,5 Anteil des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) Gebühren ,4 Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten, sonstige Einnahmen 6.313,3 Erstattungen von Ausgaben des VWH Zuweisungen und Zuschüsse ,5 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung(Hartz IV) 9.856,5 Gewinnanteile, Konzessionsabgaben 4.686,9 Kalkulatorische Einnahmen 893,6 Ersatz von sozialen Leistungen 3.471,8 Vermögenshaushalt Zuführung vom Verwaltungshaushalt 7.559,7 Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 3.845,6 Beiträge und ähnliche Entgelte 1.285,3 Zuweisungen und Zuschüsse ,2 Kredite 9.352,6 9

11 Die größten Ausgabepositionen Verwaltungshaushalt T Personalausgaben Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ,6 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Hartz IV) ,7 Zuweisungen und Zuschüsse ,2 Gewerbesteuerumlage 3.041,4 Zinsen 8.988,2 Zuführungen zum Vermögenshaushalt 7.559,7 Weitere Finanzausgaben 110 Abwicklung der Vorjahre (Fehlbeträge der Vorjahre) ,2 Vermögenshaushalt Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0 Zuführung an Rücklagen 0 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Erwerb von Grundstücken 2.247,6 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 2.393,9 Baumaßnahmen ,7 Tilgung von Krediten 5.932,2 10

12 Verwaltungshaushalt Schwerpunktaufgaben der Stadt Cottbus (in T ) Einnahmen Ausgaben Verwaltung und Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften 2.020, ,7 Feuerwehr 66,5 6395,4 Rettungswesen 5.939, ,7 Aufgaben d. Bildungsbereiches 3.238, ,1 Museen, Sammlungen, Ausstellungen 845, ,4 Bbg. Kulturstiftung 4.126, ,1 Tierpark 400, ,7 Konservatorium 729, ,1 Bibliothek 119, ,8 Volkshochschule 269,2 446,0 Aufgaben des Sozialbereiches , ,4 Aufgaben des Jugendbereiches 7.765, ,3 Straßen, Wege, Brücken 17, ,4 Straßenbeleuchtung 69, ,2 Sportstättenbetrieb 704, ,9 Park- und Gartenanlagen 10, ,3 Cottbus Congress, Messe 68, ,0 & Touristik GmbH 68, ,0 11

13 Vermögenshaushalt Investitionsschwerpunkte (in T ) Soziale Stadt 1.003,7 Stadtumbau Rückbau 4.225,0 Stadtumbau Aufwertung 1.019,3 Städtebauliche Modellvorhaben 3.193,7 Grundstückskauf 1.400,0 2.Grundschule 1.040,6 7.Grundschule 1.992,6 17.Grundschule, Turnhalle 2.500,0 18.Grundschule 2.895,4 Gymnasium Gartenstraße 1.860,0 Döbbrick Brücke über Spree 1.497,4 Mittlerer Ring Waisenstraße/ 2.632,0 Pappelallee Deponie Saspow 2.114,9 Stadtwerke Cottbus GmbH 1.000,0 12

14 Vermögenshaushalt Ausgewählte Investitionen der Stadtteile Gesamtkosten StT Dissenchen Plan 2007 Bebauungsplan GG Dissenchen 25,0 StT Merzdorf FF-Ausstattung 7,0 Merzdorfer Weg 231,0 StT Branitz FFw Branitz 50,0 Straßenbeleuchtung Branitz 6,5 StT Döbbrick/Maiberg Döbbrick Brücke über Spree 1.479,4 StT Skadow Skadower Schulstraße 409,0 Sportlerheim (Bürgerhaus und Kita) 86,7 StT Willmersdorf Straßenbeleuchtung 135,6 StT Gallinchen WG Eichengrund 10,2 Friedhof 9,1 StT Groß Gaglow Sachsendorfer Straße 145,0 13

15 StT Kiekebusch Parkplatz am Friedhof 10,0 Bahnhofsstraße 50,0 StT Kahren Bürgerhaus Kahren 70,0 Karlshofer Straße 24,6 14

16 Verschuldung der Stadt Der Schuldenstand der Stadt betrug am T je Einw (RE) ,2 588, (RE) ,2 582, (RE) ,7 543, ,0 581,68 vorr. Stand ,4 614, RE = Rechnungsergebnis Zusätzlich darf die Stadt, um 2007 zahlungsfähig zu bleiben, Kassenkredite in Höhe von maximal 240 Mio. Euro aufnehmen (Liquidität). 15

17 Fragen und Hinweise Für Fragen und Hinweise erreichen Sie die Amtsleiterin der Kämmerei Petra Ramsch unter der Rufnummer oder schicken Sie eine an Impressum Stadt Cottbus Der Oberbürgermeister Neumarkt 5 Tel.: kaemmerei@cottbus.de

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