Seminarprogramm 2016/2017

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1 Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2016/2017 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Seite 2

2 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Praktiker 5-6 Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht 7-8 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht 9-10 Grundlagen des Arbeitsrechts Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Personalauswahl Auswahlgespräche erfolgreich führen Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Arbeitsrecht für Führungskräfte Aufhebungsverträge Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Reisekosten aktuell Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Betriebsvereinbarungen Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen nach neuestem Recht Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Seite 3

3 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern Direktionsrecht und Änderungskündigung Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Geldwerte Vorteile aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht richtig behandeln Arbeitsrecht kompakt Betriebsverfassungsrecht kompakt Inhouse-Seminare Veranstaltungsorte / Die PfA GmbH AGB s / Kontakt Anmeldeformular 65 Seite 4

4 2 tägiges Seminar Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Praktiker Ihr Nutzen Sie lernen Begriff und Voraussetzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht eines Betriebs(teil)übergangs i.s.d. 613a BGB kennen und können unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen. Sie erfahren strategische Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren. Sie werden in diesem Seminar zur optimalen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt. Befristung von Arbeitsverhältnissen Teilzeit Arbeitsentgelt, Mindestlohn, Sittenwidrigkeit Schadensersatz Die Rechtsprechung zu AGB-Kontrolle und Arbeitsvertragsklauseln Rückzahlung von Fortbildungskosten Direktionsrecht Diskriminierung AGG (Alter, Geschlecht, Behinderung) Krankheit Urlaub Kündigungen Änderungskündigung Massenentlassungsanzeige Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 27. und 28. September 2016, in St. Goar im Hotel Schloss Rheinfels Mi / Do, den 19. und 20. Oktober 2016, in München im Eden Hotel Wolff Di / Mi, den 25. und 26. Oktober 2016, in Heidelberg im Crowne Plaza Di / Mi, den 15. und 16. November 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Mi / Do, den 14. und 15. Dezember 2016, in Frankfurt am Main im Ramada Hotel Mi / Do, den 24. und 25. Januar 2017, in Nürnberg im Park Inn Hotel Di / Mi, den 01. und 02. März 2017, in Köln im Hilton Cologne Aufhebungsvertrag und Klageverzicht Arbeitszeugnis Elterngeld Plus, Partnerschaftsmonate neue Pflegezeit- und Familienpflegezeitregelungen Leiharbeitnehmer Tarifeinheitsgesetz Neues zum Betriebsverfassungsrecht, vor allem zur Mitbestimmung des Betriebsrates (insbesondere bei der Beschäftigung von Werkunternehmern) Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BAG sowie der LAG e Seite 5

5 2 tägiges Seminar Es dürfte kaum ein anderes Rechtsgebiet geben, das derart starken - sowohl gesetzlichen als auch richterrechtlich geprägten - Veränderungen und Wandlungen unterworfen ist wie das Arbeitsrecht. Immer wieder wurde in letzter Zeit eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen mit ganz erheblichen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vollzogen. Unser Sonder-Seminar gibt Ihnen auf dem Gebiet des Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wertvolle Hilfe und vor allem die nötige Rechtssicherheit. Es erleichtert ganz wesentlich Ihre Aufgabe in der Funktion des Personalverantwortlichen wie auch als Mitglied von Betriebs - und Personalräten, Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, um gravierende Fehlentscheidungen zu vermeiden sowie eine angemessene Interessenvertretung sicherzustellen. Profitieren Sie von dem langjährigen Expertenwissen unserer versierten Arbeitsrechtsspezialisten namhafte Richter oder Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung, und erfahren Sie welches die Topthemen und Brennpunkte im Arbeitsrecht 2017 sind. Neben den bereits erfolgten und konkret zu erwartenden Gesetzesänderungen und -neuregelungen informieren Sie unsere hochkarätigen Referenten über die wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen und deren betriebliche Umsetzung auf allen Gebieten des Arbeitsvertrags-, des Kündigungs-, des Tarifvertrags- und des Betriebsverfassungsrechts. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen unsere Veranstaltung bietet. Lassen Sie sich mit allen wichtigen gesetzlichen Neuregelungen, gerichtlichen Entscheidungen und sonstigen Entwicklungen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht vertraut machen. So bleiben Sie auf jeden Fall up-to-date und erhalten mit diesem Seminar den unentbehrlichen Überblick, um Ihre tägliche Personalarbeit sowie auch die künftigen Aufgaben rechtssicher und erfolgreich zu erfüllen. Seminar Informationen Seminarcode 340 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. PfA Inhouse-Seminare Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Horst Reinemann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Führungskräfte und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personalausschüsse und der Mitarbeitervertretung. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 6

6 2 tägiges Seminar Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht Ihr Nutzen Sie lernen Begriff und Voraussetzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht eines Betriebs(teil)übergangs i.s.d. 613a BGB kennen und können unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen. Sie erfahren strategische Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren. Sie werden in diesem Seminar zur optimalen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt. Sie sind in der Lage, die Vor- und Nachteile von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften sowie von Transfersozialplänen einzuschätzen Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 27. und 28. September 2016, in Köln im Hilton Cologne Di / Mi, 22. und 23. November 2016, in Frankfurt am Main im Hilton Hotel Frankfurt Di / Mi, den 14. und 15. Februar 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen den im Vorfeld zu beachtenden Beteiligungsrechten der Betriebsverfassungsorgane den Voraussetzungen eines Betriebs(teil)überganges / einer Unternehmensänderung den Unterrichtspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern / dem Betriebsrat Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach 613a Abs. 6 BGB den Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs, einer Unternehmensumwandlung auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge der betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, der Sozialauswahl, der Leistungsträgerregelung, Interessenausgleich mit Namensliste der Kündigung des Altarbeitgebers aufgrund eines Konzepts des Betriebserwerbers dem Betriebs(teil)übergang und der Betriebsänderung den strategischen Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Soziaplan mit dem Arbeitgeber dem Einigungsstellenverfahren über Interessenausgleich und Sozialplan Erstatten einer fehlerfreien Massenentlassungsanzeige dem Wiedereinstellungsanspruch von Arbeitnehmern nach einer betriebsbedingten Kündigung Seite 7

7 2 tägiges Seminar Juristische Fehleinschätzungen bei der Umstrukturierung und Übertragung von Betrieben oder bei einem größeren Personalabbau können ein Unternehmen in den Ruin führen. Jede Restrukturierung eines Unternehmens setzt im Vorfeld neben den wirtschaftlichen Planungen auch umfangreiche arbeitsrechtliche Prüfungen voraus. Nur dann, wenn der Arbeitgeber alle für eine Restrukturierung in Betracht kommenden Möglichkeiten kennt, kann er die für seinen Betrieb optimale Alternative auswählen. Aus Unkenntnis der von der Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten werden häufig Restrukturierungen nur halbherzig umgesetzt und führen so zu dem Ergebnis, dass nach kürzester Zeit das Unternehmen erneut Einsparungen vornehmen muss. Personalabbaumaßnahmen bedürfen einer sorgfältigen Planung und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Das Beherrschen der Spielregeln von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sind das A und O. Sinnvoll sind auch Kenntnisse des Verfahrens vor der Einigungsstelle, da diese im Ernstfall sogar über die Höhe der Abfindungen entscheidet. Abbaumaßnahmen umfassen in arbeitsrechtlicher Hinsicht Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Betriebsratsanhörungen bis zu den erforderlichen Massenentlassungsanzeigen. Hinzukommen kann die Abwicklung des Personalabbaus über Transfergesellschaften. Schließlich muss richtig gekündigt werden. Dabei sind einige Stolperfallen zu beachten. Die Ausgliederung von Abteilungen und ggfs. die anschließende Übernahme dieses Bereiches durch einen Dritten kann (muss aber nicht) mit dem vollständigen Wechsel des Personals verbunden sein. Trotz des Kündigungsverbotes in 613a Abs. 4 BGB erlaubt die Rechtsprechung auch beim Betriebsübergang die gleichzeitige Durchführung von Restrukturierungen. Das BAG steht darüber hinaus auf dem Standpunkt, dass die Restrukturierung nicht alleine unter den Voraussetzungen des Unternehmens erfolgen muss, das den Betrieb abgibt, sondern dass der künftige Erwerber bereits Vorgaben hinsichtlich der neuen Struktur machen kann. Hierdurch wird vermieden, dass der Erwerber nach der Übernahme des Betriebes bestimmte Funktionen doppelt besitzt und nun eine Sozialauswahl zwischen seinen alten und den neu hinzugekommenen Mitarbeitern durchführen muss. Neben den strategischen Überlegungen über die Art und Weise der Restrukturierung werden die Referenten auf die Rechtsprechung des EuGH und BAG zu den Grundlagen für eine Betriebsänderung und zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebs(teil)übergangs nach 613a BGB erläutern. Ein Fehler bei der Abgrenzung zwischen dem Betriebsübergang und der Betriebsänderung kann sehr teuere Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Von daher wird sich das Seminar in diesem Zusammenhang mit der von der Rechtsprechung gewählten Formulierung der auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit, welche im Rahmen des Betriebsübergangs ihre Identität zu bewahren hat, intensiv befassen. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach 613a Abs. 5 und 6 BGB sind in der Praxis unbedingt zu beachten: unterrichtet der Arbeitgeber unzureichend, kann das sehr erhebliche finanzielle Folgen für ihn haben. Bei einer notwendigen Kündigung spielen die Sozialauswahl einschließlich der Leistungsträgerregelung und der Möglichkeit der Sicherung einer Personalstruktur sowie der Interessenausgleich mit Namensliste eine große Bedeutung und vergrößern den Spielraum auf Arbeitgeberseite, die Restrukturierung so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden, mit denen der Betrieb wieder auf Erfolgskurs gebracht werden kann. Aufgrund der weitgehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen sowie bei Outsourcing-Maßnahmen ist dieses Seminar nicht nur für die Arbeitgeberseite, sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher praktischer Relevanz. Seminar Informationen Seminarcode 325 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Dr. Magnus Bergmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster Dr. Lothar Beseler Vorsitzender Richter a.d. des Landesarbeitsgericht in Düsseldorf Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 8

8 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Ihr Nutzen Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen. Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 13. und 14. September 2016, in Karlsruhe im Renaissance Karlsruhe Hotel Di / Mi, den 27. und 28. September 2016, in Heidelberg im NH Hotel Heidelberg Di / Mi, den 04. und 05. Oktober 2016, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Mi / Do, den 16. und 17. November 2016, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016, in Dresden im Hilton Hotel Di / Mi, den 24. und 25. Januar 2017, in Hamburg im Crowne Plaza Hamburg Di / Mi, den 23. und 24. März 2017, in Köln im Hilton Cologne Mi / Do, den 17. und 18. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Berufsgruppen Sonderkündigungsschutz für besonderes geschützte bestimmter Arbeitnehmer Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Seite 9

9 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktischmethodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an den konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster- Formulierungen und natürlich das Seminar-skriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen des Besuch vertiefender Seminare z.b. "Update Arbeitsrecht ". Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 335 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Dr. Hubertus Hoffmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 10

10 2 tägiges Seminar Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Ihr Nutzen Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Grundlagen des BetrVG und können dieses Wissen in der Praxis anwenden. Sie kennen die Rechte und Aufgaben, aber auch die Pflichten des Betriebsrats. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Arten der Mitbestimmung des Betriebsrats. Sie lernen die Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses kennen. Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 20.und 21. September 2016, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City Mi / Do, den 12.und 13. Oktober 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Di / Mi, den 08.und 09. November 2016, in München im Eden Hotel Wolff Di /Mi, den 22.und 23. November 2016, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Di / Mi, den 06.und 07. Dezember 2016, in Düsseldorf im Lindner Hotel Airport Mi / Do, den 01.und 02. Februar2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Mannheim Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit Pflicht zur Geheimhaltung und Haftung von Betriebsratsmitgliedern Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben Art und Umfang der jeweiligen Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche Informations-, Beratungs, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats Abgrenzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbestimmung Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden Urlaubsgrundsätze Technische Überwachungseinrichtungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschäftigungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Aktuell: Leiharbeit Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Einstieg in die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sachmittel, Ausstattung und Schulung des Betriebsrats Seite 11

11 2 tägiges Seminar Dieses Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und der Beteiligungsrechte der Betriebsrats erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz und Globalisierung kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei aufeinander folgenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalverantwortliche und Betriebsräte erfahrungsgemäß die größte praktische Relevanz besitzen. Unsere versierten Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion erläutern. Einen breiten Raum nehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Wichtig sind dabei auch die Auskunfts und Informationsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs und Mitbestimmungsrechte in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft weitgehend unverständlich bleiben. Der praxisorientierte Überblick der Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten liefert Ihnen damit das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Arbeit. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Doch die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes wie in eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlichen bieten immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Streitigkeiten. Daher bildet die neutrale und sachgerechte Information über die neueste Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht ein weiterer inhaltlicher Baustein des Seminars. Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, entscheidende Fehler von vorne herein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben Ihnen damit erspart. Selbstverständlich bietet Ihnen diese Veranstaltung zudem ausreichend Gelegenheit, eigene, d.h. betriebsspezifische Fragen zu stellen. Seminar Informationen Seminarcode 336 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Helmut Kuckartz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 12

12 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Ihr Nutzen Sie bekommen weiteren Einblick in die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie vertiefen die wichtigsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie vertiefen das Kündigungsschutzrecht mit all seinen Kündigungsarten. Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 20. und 21. September 2016, in Mannheim im Park Inn by Radisson Mannheim Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Berufsgruppen Sonderkündigungsschutz für besonderes geschützte bestimmter Arbeitnehmer Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Seite 13

13 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktischmethodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster- Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 337 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Alexander Bader Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 14

14 2 tägiges Seminar Personalauswahl Auswahlgespräche erfolgreich führen Ihr Nutzen Sie gewinnen Sicherheit in der Beurteilung von Bewerbern: Wer ist der beste Kandidat, wer passt am besten zum Unternehmen? Wie erkennt man Blender und wie können Sie sich vor ihnen schützen? Sie gestalten Bewerberinterviews variabler durch die Fähigkeit, richtig zu fragen und nachzufragen. Sie lernen unterstützende Entscheidungsinstrumente kennen. Sie verbessern die eigene Gesprächskompetenz durch Übungen und erhalten unmittelbares Feedback. Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 18. und 19. Oktober 2016, in München im Hotel Excelsior Mi / Do, den 09. und 10. November 2016, in Berlin im Sheraton Esplanade Grand Hotel Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Di / Mi, den 31. Jan. und 01. Feb. 2017, in Düsseldorf im Mercure Hotel Düsseldorf Hafen Mi / Do, den 22. und 23. Februar 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Di / Mi, den 21. und 22. März 2017, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Erfolgreiche Fragetechniken Gezielte Fragen und Fragetechniken effektiv einsetzen. Die Fähigkeit, offen, interessiert und konzentriert zuzuhören. Das eigene Gesprächsverhalten reflektieren und weiterentwickeln. Eigene Stärke und Struktur als Gesprächsführer gewinnen. Konkrete Gesprächsvorbereitungen Anforderungsprofile erstellen und Bewerbungsunterlagen nutzen um starke Interviews zu führen Zielgerichtete Gesprächsvorbereitung Vom Anforderungsprofil zum Interviewleitfaden. Wer macht was? Wichtige Rollen und Kompetenzen vor und während des Gesprächs. Klarheit in Struktur, Haltung und Prinzipien Phasen und Ablauf des Bewerbungsgesprächs. Zielführende Gesprächshaltung. Kompetenzen erkennen und Bewerber begeistern. Nützliche Gesprächsprinzipien. Wahrnehmung und Wirklichkeit Weitere Methoden im Bewerberinterview Szenische Rollenübungen, Case Studies, Präsentationen gezielt einsetzen. Wie komme ich zu einer Entscheidung? Unterstützende Entscheidungsinstrumente entwickeln und einsetzen. Bewertungsbögen und systematischer Kandidatenvergleich. Gleichbehandlung vs. Diskriminierung Das AGG. Verbotene Fragen Was Sie im Bewerberinterview nicht fragen dürfen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 15

15 2 tägiges Seminar Die Bewerberauswahl mit Hilfe eines strukturierten Interviews ist unter den gängigen Personalauswahlverfahren die am häufigsten genutzte Vorgehensweise. Erfolgreiche Personalauswahl vermeidet teure Fehlbesetzungen. Um in Bewerberinterviews zu guten, aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen, erfordert es einige Grundlagen und Techniken in der Interviewführung. Sie lernen in diesem Seminar wie man mehr Sicherheit in der Beurteilung von Bewerbern gewinnt. Wer ist der beste Kandidat, wer passt am besten zum Unternehmen? Wie erkennt man Blender und wie können Sie sich vor ihnen schützen? PfA-Inhouse-Seminare Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre Betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 337 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Alexander Bader Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung Personaler sowie Recruiter Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 16

16 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Ihr Nutzen Sie kennen die neue Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX und die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten. Sie können die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie wissen, welche Folgen die Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) hat. Sie sind in der Lage, das betriebliche Eingliederungsmanagement in die Praxis effizient und rechtssicher unter Einbindung des Betriebsrats umzusetzen Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 20. September 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Donnerstag, den 13. Oktober 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Donnerstag, den 17. November 2016, in Mannheim im Park Inn Hotel Donnerstag, den 08. Dezember 2016, in München im Eden Hotel Wolff Donnerstag, den 19. Januar 2017, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Dienstag, den 07. Februar 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV Die Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: -Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle -Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf -Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit -die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG Seite 17

17 Bereits seit ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwer behinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des 84 Abs.2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat danach mit der zuständigen Interessenvertretung (z.b. Betriebs- bzw. Personalrat), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten möglichst überwunden werden kann sowie mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und der Arbeitsplatz zu erhalten ist (betriebliches Eingliederungsmanagement). Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u.a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen. Erst langsam wird allen am Arbeitsprozess Beteiligten die immense praktische Bedeutung dieser nicht leicht zu verstehenden Vorschrift für die betriebliche Praxis deutlich. In nahezu jedem Betrieb, unabhängig von dessen Größe, finden sich Fälle, auf die diese Regelung anzuwenden ist - ein länger als 6 Wochen arbeitsunfähig kranker Mitarbeiter genügt! In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der praktischen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präventive Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschäftigte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkräften sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller beseitigt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sonstige Störungen im Betriebsablauf dürften reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integrationsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Alle Seminarteilnehmer erhalten auch einen Musterentwurf zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Dr. Michael Tillmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Jean Martin Jünger Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz Seminar Informationen Seminarcode 326 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Seite 18

18 Seite 19 Ihr Nutzen Sie bekommen einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Regelungen des Abmahnungs- und Kündigungsrechts. Sie kennen die Gründe und Voraussetzungen für eine Abmahnung und können diese rechtssicher formulieren. Sie wissen, welche typischen Fehler Sie bei Abmahnung und Kündigung unbedingt vermeiden sollten Sie lernen anhand von Praxisbeispielen die einzelnen Kündigungsarten und deren Besonderheiten kennen. Sie kennen die Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen und wie Sie diese einwandfrei aussprechen. Sie wissen, welche Punkte Sie bei einer Kündigung beachten müssen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Abmahnung Aufbau, Inhalt, richtige Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung, Anzahl der Abmahnungen Bei welchen Vorfällen darf eine Abmahnung ausgesprochen werden? Abmahnung als Voraussetzung einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung Rechtliche Möglichkeiten des Arbeitnehmers von der Gegendarstellung bis zur Entfernung der unberechtigt ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats Die Abmahnung im arbeitsgerichtlichen Prozess Kündigung ohne Formfehler, Kündigungsformalien Kündigungsfristen, Formerfordernisse, Mitteilung des Kündigungsgrundes Sicherstellung des Zugangs der Kündigung Der allgemeine Kündigungsschutz Wovor schützt das Kündigungsgesetz? Kündigungsfristen Kündigung und Abfindung Kündigung contra Aufhebungsvertrag Freistellung von der Arbeit Die verhaltensbedingte Kündigung Alkohol- und Drogenmissbrauch, Arbeitsversäumnis, Unpünktlichkeit, Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, Straftaten im Arbeitsverhältnis, Bagatelldelikte, Internet-, -, Telefonnutzung, Konkurrenztätigkeit Wann führen Pflichtverstöße zur Kündigung? Die Prüfungsschritte der Verhältnismäßigkeit bei einer verhaltensbedingten Kündigung Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung unwirksam? Verhängung der Sperrzeit nach 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Die verhaltensbedingte Kündigung bei Leistungsmängeln (Low Performer und Zero Perfomer) Die krankheitsbedingte Kündigung Häufige Kurzerkrankungen, lang anhaltende Erkrankung, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, krankheitsbedingte Leistungsminderung, Vortäuschen einer Krankheit, Alkoholsucht Relevantes zur krankheitsbedingten Kündigung: Von der negativen Gesundheitsprognose bis zur Beeinträchtigung der betrieblichen und wirtschaften Interessen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), Interessenabwägung Die Änderungskündigung Die Voraussetzungen der Änderungskündigung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Änderungsgebot Folgen sowie Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung und Arbeitszeitänderung Die außerordentliche Kündigung Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung Bei welchen Pflichtverstößen kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht Ausspruch der außerordentlichen Kündigung auch ohne Pflichtverstoß? Die Verhältnismäßigkeitsprüfung Die Wahl des mildesten Mittels Die außerordentliche Kündigung im Prozess Ausführungen zur sog. Druckkündigung Die Verdachtskündigung: Voraussetzungen einer außerordentlichen und ordentlichen Verdachtskündigung. Wann kommt eine Verdachtskündigung in Betracht Die Vorbereitungen vor dem Ausspruch der Verdachtskündigung Die Verdachtskündigung im arbeitsrechtlichen Prozess Praxisbeispiele, z.b. der Emily-Fall Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz: Betriebsräte, Eltern, werdende Mütter, Schwerbehinderte Tarifliche Unkündbarkeit Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Rechtssichere Anhörung des Betriebsrats nach 102 BetrVG Der ordnungsgemäß begründete Widerspruch des Betriebsrats, Folgen des Widerspruchs Aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG

19 Keinem verantwortungsbewussten Arbeitgeber fällt es leicht, Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter zu kündigen; hängt doch an dem Arbeitsverhältnis nicht nur die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers selbst sondern häufig auch die seiner Familie. In manchen Situationen ist aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzig gangbare Weg für den Arbeitgeber, sei es, dass der Arbeitnehmer beharrlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt oder z.b. den betrieblichen Ablauf durch eine Vielzahl von Kurzerkrankungen stört. Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben, weil man sie irrtümlich für nur schwierig durchsetzbar hält: Es sind die verhaltensbedingte, sowie die personen-/ krankheitsbedingte Kündigungen, die nutzbar sind, sofern keine dabei vermeidbare Formfehler begangen werden. Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über alle Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Seminar werden nicht nur sämtliche Kündigungsarten mit vielen Praxisbeispielen vorgestellt ( Die Kündigungsarten des Arbeitsrechts ), sondern auch alle einzuhaltenden Formalien. Folgende Themen stellen die Schwerpunkte des Seminars dar: Verhaltenskündigung: Fristgemäß, fristlos und wegen Verdacht!, Ermahnung und Abmahnung, Krankheitskündigung: Die drei Stufen der Kündigung wegen Krankheit, Tipps und Tricks für das Kündigungsschutzverfahren. Der rechtswirksame Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere in Betrieben mit Mitbestimmung von der Erfüllung einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen abhängig. In vielen Fällen stehen Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren vor der Wahl, entweder den bereits gekündigten Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen oder den Weggang im Wege eines gerichtlichen Vergleichs mit einer hohen Abfindung zu erreichen. Häufig wäre dies nicht notwendig, wenn Kündigungen vor ihrem Ausspruch sorgfältig vorbereitet und formgerecht ausgesprochen worden wären. In diesem Seminar werden die Grundlagen für den Ausspruch rechtswirksamer Kündigungen vermittelt. Sie lernen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen kennen, welche Fristen einzuhalten sind und in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Schritte gehen müssen. Zur Erleichterung der täglichen Arbeit erhalten Sie Checklisten und Formschreiben. Das Seminar vermittelt den Personalverantwortlichen und Betriebsräten das erforderliche Wissen zur verhaltens- sowie personenbedingten Kündigung. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Ihnen die Referenten die Möglichkeiten und Risiken dieser beiden Kündigungsarten erläutern. Dabei wird das Zusammenspiel von Abmahnung und verhaltensbedingter ordentlicher und außerordentlicher Kündigung erläutert. Auch die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, werden selbstverständlich dargestellt. Des Weiteren wird es um die Frage gehen, welche Verhaltensweisen überhaupt abmahnungs- und/oder kündigungsrelevant sein können. Schließlich ist zu erörtern, in welchem Umfang der Betriebsrat ordnungsgemäß im Sinne von 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung anzuhören ist. Auch in der Praxis ungemein schwierige Fälle, wie Low Performer mit auffälligen Leistungsmängeln sowie Mitarbeiter mit langandauernder Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen werden im Zusammenhang mit der verhaltens- und personenbedingten Kündigung behandelt. Da das Kündigungsschutzrecht eine äußerst rechtsprechungsintensive Materie ist und zum Thema Kündigung jedes Jahr eine Vielzahl neuer Urteile ergeht, die wichtige Vorgaben für die Personalarbeit immer wieder neu setzen, werden hierzu die neuesten und wichtigsten Entscheidungen und Urteile der Arbeitsgerichte herangezogen. Schließlich erhalten Sie in dem Seminar auch rechtliche Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen, tariflichen oder individuell vereinbarten Kündigungsverboten. Seminar Informationen Seminarcode 327 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Alexander Bader Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Helmut Kuckartz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Thorsten Blaufelder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ludwigsburg Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 20

20 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 18. Oktober 2016, in München im Eden Hotel Wolff Dienstag, den 29. November 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Mittwoch, den 01. Februar 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 22. März 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 21 Ihr Nutzen Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie lernen mit Blick auf Ihr Unternehmen die wichtigsten Diskriminierungstatbestände und deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen auf die Personalarbeit und andere betriebliche Bereiche kennen. Sie erfahren, wie und in welchem Umfang das Gesetz im Unternehmen umzusetzen ist und wie der Diskriminierungsschutz dauerhaft und rechtssicher gehandhabt werden kann. Sie kennen Wege zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur. Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Diskriminierungsmerkmale und ihre Definition Rasse, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexuelle Identität Formen der Diskriminierung Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung, sexuelle Belästigung Anweisung zur Benachteiligung Zulässige unterschiedliche Behandlung Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion Positive Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tätigkeit Besondere öffentlich rechtliche Pflichten im Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten SGB IX: Von der Stellensuche bis zur Prävention Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung Beschwerderecht Abhilfeanspruch Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers Maßregelungsverbot Schadensersatz/Schmerzensgeld Entschädigung bei einer Nichteinstellung Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollektivrechtliche Vereinbarungen Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich? Die neuen gesetzlichen Organisationspflichten des Arbeitgebers Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung Unterbindung der Benachteiligung, z.b. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter Bekanntmachungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Das Beschwerdeverfahren Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers Frühzeitige Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsichtiges Beschwerdemanagement Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG Überwachung der Einhaltung des AGG Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach 13 AGG Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG Unterlassungsanspruch und Informationsrechte Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AGG Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen Besonders interessante Urteile zum AGG AGG und Kündigung, AGG und Geschlechterquote in Führungspositionen, aktuelle Auswahl

21 Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Erheblichen Einfluss nimmt das Gesetz dabei nicht nur auf die Gestaltung nahezu aller Personalmaßnahmen, sondern auch auf die tägliche Arbeit von Führungskräften. Da sie als direkte Kontaktpersonen der Mitarbeiter in der Regel auch Ansprechpartner bei Diskriminierungsbeschwerden sind, kommt den Führungskräften bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz des Unternehmens vor ungerechtfertigten Klagen eine besondere Bedeutung zu. So obliegt es zumeist den Führungskräften, im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs eine erste Einschätzung und Risikoerwägung vorzunehmen und die nach dem AGG drohenden Rechtsfolgen für das Unternehmen durch ein umsichtiges Beschwerdemanagement zu minimieren. Zudem ist es Aufgabe der Führungskräfte, mögliche Problemquellen und Diskriminierungstatbestände so früh wie möglich zu erkennen und zu beseitigen, um imageschädigende Gerichtsprozesse und unkalkulierbare Prozessrisiken für das Unternehmen bereits im Vorfeld zu verhindern. In dem speziell auf Führungskräfte zugeschnittenen Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorientierten Überblick über die Rechtslage und deren vielfältige Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele verdeutlicht. Anhand zahlreicher konkreter Beispielfälle aus der Praxis werden die Teilnehmer für relevante Diskriminierungstatbestände sensibilisiert und bekommen wirkungsvolle Maßnahmen und Führungsstrategien zu deren Vermeidung, Früherkennung und Behebung aufgezeigt. Zudem werden den Teilnehmern wirksame Lösungs- und Gestaltungsansätze für eine diskriminierungsfreie Ausübung der eigenen Führungsarbeit sowie Maßnahmen zum Schutz vor ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen vorgestellt. Sie erhalten zunächst einen kompakten und praxisorientierten Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendungsbereiche. Sie erfahren, welche Diskriminierungsmerkmale es gibt und werden vertraut gemacht mit den verschiedenen Formen und Arten von Diskriminierungstatbeständen nach dem neuen AGG. Sie lernen rechtssicher abzuschätzen, wann tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Diskriminierungstatbestand vorliegt und welche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Ebenso erfahren Sie, wann eine Ungleichbehandlung dennoch zulässig ist und wie sie begründet werden muss. Mit Hilfe vieler Praxisfälle werden die Teilnehmer für diskriminierungsrechtliche Risiken sensibilisiert. Weitere Themen dieses Seminars sind unter anderem: Welches Verhalten am Arbeitsplatz muss zukünftig vorbeugend unterbunden werden? Wann liegt nach dem AGG eine Benachteiligung vor? Wann liegt überhaupt eine Belästigung vor? Wie soll ein Vorgesetzter konkret verfahren, wenn ihm ein Fall von Belästigung bekannt wird? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen denjenigen, der benachteiligt oder belästigt? Die versierten Referenten werden Ihnen auf all diese Fragen konkrete und praktikable Antworten geben. Sie zeigen mögliche Gegenmaßnahmen und wirkungsvolle Strategien auf. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um mit zukünftig auftretenden Situationen rechtssicher umgehen zu können. Sie erhalten zudem umfangreiche Hinweise, Checklisten, Hilfen und Muster-Anleitungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes. Zugleich bekommen Sie fundierte Strategieanweisungen für einen umfassenden Schutz im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten. Seminar Informationen Seminarcode 328 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Alexander Bader Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Helmut Kuckartz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Thorsten Blaufelder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ludwigsburg Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 22

22 Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Die Folgen der gesetzlichen Neuregelungen für die Leiharbeit und die Werkvertragsgestaltung Ihr Nutzen Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse im Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung. Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 13. September 2016, in Leipzig im The Westin Hotel Dienstag, den 27. September 2016, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Dienstag, den 04. Oktober 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Donnerstag, den 27. Oktober 2016, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Dienstag, den 01. Dezember 2016, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Donnerstag, den 26. Januar 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 14. Februar 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, den 14. März 2017, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Grundlagen und Überblick Definition und Abgrenzungskriterien von Leiharbeit, Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeit und Arbeitsvertrag Wesentliche Inhalte und Aufbau des AÜG Die Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Leiharbeit Höchstüberlassungsdauer Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer Zwischenverleih durch Dritte / Verbot des Kettenverleihs Geänderte Definition des Begriffs "vorübergehend" Neue gesetzliche Definition Arbeitsleistung Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben Bußgeld- und Straftatbestände Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Das Ende der Vorratserlaubnis durch die Neuregelungen zur AÜG Erlaubnis Änderungen bei Equal Pay und Equal Treatment Regelungen Stärkung der Rechte der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht im Arbeitskampf Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbestimmung Informationsrechte des Betriebsrats Schwellenwerte Gestärkte Rolle des Betriebsrats beim Drittpersonaleinsatz Aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen Die Neuregelungen bei Dienst- und Werkverträgen Restriktivere Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen Gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien Neue Bezeichnungs- und Konkretisierungspflicht Bisherige Modelle der betrieblichen Praxis auf dem Prüfstand Seite 23

23 Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Reform des AÜG beschlossen! Ziele dieser neuerlichen Reform sollen sein, die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfristiges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Die Stellung der Leiharbeiter soll gestärkt und die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats konkretisiert und sichergestellt werden. Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden. Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage aktuellster Entwicklungen zur Reform des AÜG mit allen wichtigen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht. Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukünftig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Drittpersonaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden detailliert dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Straftatbestände, sowie negative sozialversichrungsrechtliche Konsequenzen vermeiden. Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhaltig ausschöpfen zu können. Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Mit dem vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden Sie in die Lage versetzt, Fehler und unliebsame Überraschungen von vornherein zu vermeiden. Seminar Informationen Seminarcode 329 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 450,00 (zzgl. MwSt.) 535,50 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Andreas Sperlin Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Helmut Kuckartz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Heidelberg Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 24

24 Arbeitsrecht für Führungskräfte Rechtssicherheit in schwierigen Führungssituationen Einstellung von Mitarbeitern vorbereiten Fragerecht ausnutzen Probezeit und Probezeitverlängerung erfolgreich nutzen Ihr Nutzen Sie erhalten in diesem Seminar das erforderliche arbeitsrechtliche Know-how, um Ihre Mitarbeiter souverän, sicher und erfolgreich zu führen. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie Mitarbeiter rechtssicher einstellen, anweisen, überprüfen und beurteilen, umsetzen und versetzen, abmahnen oder entlassen. Ihnen werden die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung praxisnah erläutert. Mit diesem Wissen können Sie selbstsicher und konsequent handeln und steigern somit Ihre Führungskompetenz. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 8. September 2016, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Befristete Arbeitsverträge richtig einsetzen Richtiger Umgang mit dem Anspruch auf Teilzeit Elternzeit und der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Geringfügige Beschäftigung richtig nutzen Mindestlohn insbesondere Mindestlohn und Praktikanten Dokumentationspflichten Rechtssicherheit bei bestehenden Arbeitsverhältnissen Arbeitszeiten, Urlaub, Krankheit Tätigkeiten und Versetzungsklauseln Lohn- und Gehaltsanpassungen Abmahnungen und Umgang mit Low Performern Direktionsrecht richtig ausnutzen Umsetzen und versetzen Änderungskündigung einsetzen Auf Störungen im Arbeitsverhältnis richtig reagieren Mitarbeitergespräche führen Ermahnung, abmahnen Strafversetzung prüfen Auflösung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung und Kündigungsschutz Aufhebungsverträge gestalten Umgang mit schwierigen Mitarbeitern Leistungsmängel erfassen und angehen Krankheitsbedingte Fehlzeiten - Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement insbesondere Suchtkranke Mitarbeiter Innere Kündigung Vertrauensbruch Recht und Pflichten des Betriebsrats Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts Betriebsvereinbarungen Mitbestimmungsrechte bei Tarifverträgen Wann gelten welche Verträge? Möglichkeiten des Tarifwechsels Seite 25

25 Es gilt in schwierigen Situationen nicht nur sozial, sondern auch juristisch kompetent zu handeln. Unkenntnis führt in einigen Fällen zu ungewollt gerichtlichen Auseinandersetzungen. Eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen sind im Arbeitsrecht zu beachten. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden die Folge sein. Daher gilt es: - genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist. - Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen. - sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen. In diesem Seminar schaffen wir Ihnen klare Wege durch den Paragraphen-Dschungel und erläutern Ihnen, was Sie für den rechtssicheren Umgang mit Ihren Mitarbeitern und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat beachten müssen. Es werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Mitarbeitern erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Arbeitsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Skripte mit Lehrtext, Fällen, Checklisten, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung. Sind dies die Fragen, die Sie in der Praxis beschäftigen? Dann buchen Sie jetzt und freuen Sie sich auf eine Veranstaltung, die Ihnen einen wertvollen Überblick bietet, wie man erfolgsreich seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse in Unternehmen einführen und umsetzen kann. Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 330 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Alexander Bader Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln RA Helmut Kuckartz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Matthias Dörsam Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Teamund Gruppenleiter sowie bereichsübergreifen Führungskräfte mit Personalverantwortung, die sich einen kompakten Überblick im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht verschaffen wollen. Seite 26

26 Aufhebungsverträge Aktuelle Entwicklungen - Gestaltungspraxis Ihr Nutzen Sie lernen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften beim Abschluss und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, insbesondere die möglichen Fehlerquellen kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Regelungsinhalte der Aufhebungsverträge (z.b. Abfindungshöhe) und lernen als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmervertreter neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Optimalisierungsstrategien kennen. Sie beherrschen als Arbeitgeber die in letzter Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen. Ziel des Seminar ist es, neben der Senkung bzw. Vermeidung der Folge -Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch in Zukunft rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können. Termine & Veranstaltungsorte Abschluss und Gestaltung von Aufhebungsverträgen (Form; Zustandekommen; Abschlussberechtigung Leitfaden, Checklisten, Mustervertrag, Fehlerquellen) Bedingte Aufhebungsverträge - Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Altersgrenzen - Abgrenzung zwischen Aufhebungsvertrag und Befristung Inhalt des Aufhebungsvertrages - Beendigung; Freistellung; Abfindung; Zeugnis; Erledigungsklausel - Beispiele mit Musterformulierungen - Abfindungshöhe, Fortzahlung der Vergütung - Freistellung und Urlaub, Urlaubsabgeltung - Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Outplacementkosten, Mindestlohn - Auswirkungen der Schuldrechtsreform Auswirkungen der AGB-Regelungen und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Sozialversicherungsrechtliche Aspekte - Ruhezeiten; Sperrzeit, Erstattungsansprüche - Aktuelle Rechtsprechung Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld Beseitigungsmöglichkeiten von Aufhebungsverträgen Hinweis- und Aufklärungspflichten - Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers / Arbeitgebers - Rechtsfolgen bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten - Abdingbarkeit der Hinweispflicht Unser Serviceplus Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 27

27 Die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist in der Praxis mindestens ebenso wichtig wie die einseitige Vertragsbeendigung durch eine Kündigung. Insgesamt haben sollten Sie die Spielregeln im Hinblick auf die Vermeidung von Ruhens und Sperrzeiten kennen. Veränderungen für den Abschluss von Aufhebungsverträgen haben auch der gesetzliche Mindestlohn und die geänderte Rechtsprechung zu Urlaub und Freistellung mit sich gebracht. Wer als Arbeitgeber noch rechtssicher einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag schließen will, muss die in der letzten Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen beherrschen. Andernfalls droht im Anschluss an die einvernehmliche Beendigung gleichwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Konsequenzen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Betriebsräte, die ihre Kollegen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen, können dies nur, wenn sie die neuen Urteile, die veränderten Dienstanweisungen und die neuen gesetzlichen Regelungen kennen. Ziel des Seminars ist es deshalb, nicht nur die Folge -Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu senken bzw. zu vermeiden, sondern auch künftig rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können. Neben den Grundsatzfragen des Aufhebungsvertrages werden die Referenten des Seminars auf die Vielzahl von gravierenden Änderungen eingehen, die es in jüngster Vergangenheit auf dem Gebiet der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen gegeben hat. Deren Nichtbeachtung kann ggfs. für die betroffenen Arbeitnehmer zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen, insbesondere zu einem sperrzeitbedingten teilweisen Verlust von Arbeitslosengeld führen. Ein besonderer Fokus der Veranstaltungsreihe wird daher auf die geänderten sozialrechtlichen Konsequenzen gelegt. Die Referenten werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele erläutern, welche Risiken Aufhebungsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten nunmehr haben. Für den Abschluss von Aufhebungsverträgen spielt es im Entscheidungsprozess der Parteien eine erhebliche Rolle, ob und ggfs. wie sich z.b. die Zahlung von Abfindungen auf die Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes auswirkt. Die Erörterungen erfolgen unter Berücksichtigung der neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu 144 SGB III (Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit). Da im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen umfangreiche Pflichten von beiden Vertragsparteien zu erfüllen sind, wird ein weiterer Schwerpunkt auf der inhaltlichen Ausgestaltung von Aufhebungsverträgen liegen. Hier soll es den Teilnehmern ermöglicht werden, Fehlerquellen zu erkennen und so in der Praxis zu vermeiden. Seminar Informationen Seminarcode 331 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Dr. Michael Tillmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Prof. Dr. Stephan Oliver Pfaff Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Matthias Herold Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 28

28 Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Ihr Nutzen Sie wissen auf was Sie beim Abschluss, der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen achten müssen, Sie wissen wie das Instrumentarium der Befristung für Ihr Unternehmen einschließlich der Mitarbeit mit dem Betriebsbzw. Personalrat gezielt nutzen können, wie sich die neueste Arbeitsrechtsprechung zur Ablehnung eines Teilzeitwunsches aus betrieblichen Gründen entwickelt und welche Konsequenzen dies für die Praxis hat, was Sie unbedingt bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen sowie bei der Elternund Pflegezeit berücksichtigen müssen, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Arbeitgebver und Beschäftigte sich im Einzelfall ergeben und wie Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen agieren und reagieren können und müssen. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 01. September20166, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Dienstag, den 18. Oktober 2016, in Karlsruhe im Novotel Karlsruhe City Donnerstag, den 17. November 2016, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 15. Dezember 2016, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 21. Februar 2017, in München im Eden Hotel Wolff Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung mit und ohne Sachgrund Schriftformerfordernis in der Praxis "Formfallen" beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen Vorsicht: Zuvor-Beschäftigung bei der Befristung ohne Sachgrund Der Wind dreht sich wieder! Folgen unzulässiger Befristung Hier: Zwangspensionierung wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, wiederholte Vertretung und Haushaltsbefristung Stichwort: Kettenverträge - Institutioneller Missbrauch Besonderheit: Befristung bei älteren Arbeitnehmern Kündigung während der Befristung Informationspflicht des Arbeitgebers Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw. Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge Teilzeitarbeit im Betrieb Formen der Teilzeitarbeit Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte des Betriebsrats Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht (ggf. auch im Eilverfahren) Aktuelle Rechtsprechung Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anspruchsvoraussetzungen Form und Frist Bezugszeitraum, Verlängerungsmöglichkeiten Auskunftspflichten Elterngeld und Elterngeld Plus Aufteilung des Anspruchs unter den Eltern Beanspruchung der Partnermonate Erforderlichkeit der Zustimmung des Arbeitgebers Teilzeittätigkeit während der Elternzeit Kündigungsschutz während der Elternzeit Rückkehr aus der Elternzeit Mutterschutzgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beschäftigungsverbote, Kündigungsverbote, Leistungen Pflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Sozialversicherungsrechtliche Absicherung Beteiligungsrechte des Betriebsrates Familienpflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Finanzierung Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Seite 29

29 Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Den Arbeitgebern gibt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Arbeitnehmer erhalten über ein befristetes Arbeitsverhältnis die Chance auf den beruflichen Einstieg oder Neueinstieg. Möglich ist Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen unabhängig von Alter oder Geschlecht. Befristete Arbeitsvertragsverhältnisse sowie die Beschäftigung in Teilzeit stellen demnach heutzutage keine Besonderheit mehr dar. In der Praxis herrschen jedoch oft frappierende Unkenntnis und Unsicherheit über die korrekte Anwendung der speziellen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Daher werden Sie im ersten Teil dieses Seminars umfassend mit den Problemen des befristeten Arbeitsvertrages vertraut gemacht. Betriebsräte sollten in der Lage sein, ihre Kollegen korrekt darüber zu informieren, wann und in welcher Form eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Befristung erhoben werden muss. Personalverantwortliche müssen die formellen und materiellen Hürden bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kennen, um kostenträchtige Fehler zu vermeiden. Alle Beteiligten müssen zur Wahrung ihrer Rechte nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage, sondern natürlich auch über die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte umfassend und zeitnah informiert sein. Das Bundesarbeitsgericht ist von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sogenannten Zuvor- Beschäftigung abgewichen und eröffnete damit den Arbeitsvertragsparteien neue Möglichkeiten. Aber Vorsicht: gerade dreht sich der Wind. Hier ist der aktuelle Stand von entscheidender Bedeutung für die Personalarbeit. Außerdem werden die neuen Entwicklungen zur Zulässigkeit von Zwangspensionierungen wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, der Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen wegen wiederholter Vertretung und der Wirksamkeit von Haushaltsbefristungen vorgestellt. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, hat in den Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn immer häufiger wird in Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt, eine Frage, die fast zwangsläufig mit der Reduzierung der Arbeitszeit verbunden ist. Daher werden in diesem Seminar auch alle Fragen rund um das Thema "Teilzeit" ausführlich behandelt. Personalverantwortliche und Betriebsräte müssen über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers Bescheid wissen, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren. Insbesondere den Begriff "betriebliche Gründe" wird von den Referenten anhand von Praxisfällen konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang werden den Arbeitgebern und den Personalabteilungen auch umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten müssen Arbeitgeber mit einer empfindlichen Schadenersatzpflicht rechnen. Einen Anspruch auf Elternteilzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu hat der Gesetzgeber mit dem Elterngeld Plus zum Änderungen geschaffen, die die Gestaltung der Elternzeit noch flexibler machen soll. Darüber wird selbstverständlich ausführlich informiert. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei Teilzeit, befristeten Verträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen. Daher vermittelt diese Veranstaltung Personalern und Betriebsräten nicht nur das erforderliche Wissen auf dem neuesten Stand im rechtssicheren Umgang mit Befristung und Teilzeit. Die Seminarteilnehmer erhalten zudem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie der Gesetzeslage einen umfassenden und kompakten Überblick über die Eltern- und Pflegzeit. Dabei wird selbstverständlich die neue Familienpflegezeit mit den gesetzlichen Änderungen ab nicht fehlen.. Mit Recht wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie vollständig und sachlich fehlerfrei unterrichtet werden, insbesondere nicht zuletzt über schlichte Formalien, die bei der Anwendung der Eltern- wie auch Pflege- oder Familenpflegezeit zu beachten sind. So etwa, welche Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen zu erfüllen sind und welche Modelle der Betrieb für den beruflichen Wiedereinstieg vorsieht. Bei den Referenten dieser Veranstaltung handelt es sich um erfahrene Praktiker des Arbeitsrechts, die den Teilnehmern nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern ihnen auch die Gelegenheit bieten werden, eigene aktuelle Probleme ihres Betriebs zu thematisieren. Referenten RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Ralf Dupré Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Christian Michels Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz Seminar Informationen Seminarcode 332 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebsbzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Eltern- und Pflegzeit beraten und entscheiden müssen Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 30

30 Reisekosten aktuell Ihr Nutzen Sie verbreitern und vertiefen Ihr grundlegendes Reisekostenwissen, Das Seminar bringt Ihnen- mehr Abrechnungssicherheit und Know-how für die Praxis, - die Möglichkeit, Ihre Fragen aus der Praxis mit dem Referenten zu besprechen, - Lösungen für Ihren Alltag, - mehr, Sie bekommen Sicherheit bei der Abrechnung von Reisekosten und im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten, für die Sie die Reisekosten bearbeiten und - Argumente bei der Diskussion mit Innenrevision und/oder der Lohnsteuerprüfung. Reisekostenreform "Erste Tätigkeitsstätte" statt "regelmäßige Arbeitsstätte" Notwendige arbeits- und dienstrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Umfassende gesetzliche Neuregelungen Rechtsgrundlagen Neudefinition der sog. Ersten Tätigkeitsstätte Abgrenzung zur auswärtigen Tätigkeitsstätte Berücksichtigungsfähige Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten Erleichterungen bei Verpflegungsmehraufwendungen Einführung einer zweistufigen statt der bisherigen dreistufigen Staffelung Erleichterung bei den Mindestabwesenheitszeiten Aufzeichnungserleichterungen Auswirkungen auf Auslandsreisen Neuregelungen bei Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber Pauschale Kürzung der Verpflegungspauschbeträge Einführung einer neuen Pauschalversteuerungsmöglichkeit Doppelte Haushaltsführung Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung Vereinfachungen bei der Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kosten Fortbildungsreisen, Incentive-Reisen Mitreisende Familienangehörigen, Auslandsentsendung Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 04. Oktober 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 11. Oktober 2016, in Frankfurt am Main im Ramada Hotel Messe Dienstag, den 01. November 2016, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Dienstag, den 08. November 2016, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Mittwoch, den 23. November 2016, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 14. Dezember 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Mittwoch, den 08. Februar 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Dienstag, den 21. Februar 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Donnerstag, den 16. März 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Dienstag, den 04. April 2017, in München im Eden Hotel Wolff Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Reisekostenreform Nachweis- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers Neues Einführungsschreiben des BMF zur Reisekostenreform Auswirkungen des BMF Schreibens Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte bei einem Dritten Persönliches Erscheinen an der ersten Tätigkeitsstätte Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten bei Verpflegungsmehraufwendungen Kürzung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen Doppelte Haushaltsführung Fallstricke bei der Bewirtung von Arbeitnehmern Bewirtung auf einer Dienstreise Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers Arbeitsessen, Arbeitsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Belohnungsessen Geschäftsfreundebewirtung, (aktive und passive Bewirtung) Kürzung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte Seite 31

31 Ziel unseres Praxisseminars ist es, Sie über die neuesten Entwicklungen und Tendenzen in der Reisekostenabrechnung zu informieren und Ihnen die Konsequenzen für Ihren Arbeitsalltag zu erläutern. Die Reisekostenreform und das BMF Schreiben werden weiterhin ein großes Thema sein. Viele offene Fragen sind durch das BMF Schreiben geklärt worden. So wird die Definition der ersten Tätigkeitsstätte klar definiert, die ungeklärten Fälle bei den Verpflegungsmehraufwendungen werden konkretisiert und Fragen bei der doppelten Haushaltsführung werden beantwortet. Weiterhin stellt sich in der Praxis häufig die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen bei der Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden zu ziehen sind. Wie lassen sich diese Fälle voneinander abgrenzen? Wie sind diese Fälle zu dokumentieren, damit es keine Beanstandungen durch das Finanzamt gibt? Und was ist eigentlich eine Mahlzeit? Häppchen? Warm? Kalt? Was wird als Mittagessen definiert und was führt folglich zu einer Kürzung des Pauschbetrages? In unserem Praxisseminar erläutern Ihnen unsere Referenten, welche verschiedenen Bewirtungsanlässe es gibt und wie diese steuerlich zu würdigen sind. Es werden alle Zweifelsfragen erörtert und sämtliche Fallstricke aufgezeigt, damit Sie alle Formvorschriften einwandfrei einhalten können. PfA-Inhouse-Seminare Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre Betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Seminar Informationen Seminarcode 348 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Referenten RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Ralf Dupré Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Dr. Hoffmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten sowie Betriebsräte, die in den Bereichen Personal, Lohnund Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind. Seite 32

32 Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Ihr Nutzen Sie kennen die Ziele und verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle. Sie wissen, welche reaktionsmöglichkeiten dem Arbeitgeber bei unzulässigen Verhaltensweisen des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen. Sie erfahren die Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen und können diese in der Praxis anwenden. Sie sind in der Lage, Konfliktsituationen zwischen den Überwachungsbefugnissen des Arbeitgebers und entgegenstehenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers zu erkennen. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 04. Oktober 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 11. Oktober 2016, in Frankfurt am Main im Ramada Hotel Messe Dienstag, den 01. November 2016, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Dienstag, den 08. November 2016, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Mittwoch, den 23. November 2016, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 14. Dezember 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Mittwoch, den 08. Februar 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Dienstag, den 21. Februar 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Donnerstag, den 16. März 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Dienstag, den 04. April 2017, in München im Eden Hotel Wolff Ziele der Mitarbeiterkontrolle Leistungs- und Verhaltenskontrolle Schutz des Betriebes vor Vermögensschäden Überwachung der sonstigen betrieblichen Ordnung Gesetzliche Schutzbestimmungen Grundgesetz, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht Gesetze (BDSchG, BetrVG u.a.) Betriebsvereinbarung (z.b. Alkohol- und Drogenkontrollen) Strafrecht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Zulassungskriterium für Kontrollmaßnahmen Arten der Mitarbeiterkontrolle Gängige Techniken der Leistungs- und Verhaltenskontrolle: Offene vs. verdeckte Kontrolle Individuelle vs. kollektive Kontrolle mit Praxisfällen Unmittelbare persönliche Kontrolle vs. (unpersönliche) Kontrolle Krankenkontrolle, Hausbesuche, Einsatz von Detektiven u.a. Moderne Überwachungsmethoden: Integrierte DV-Systeme Videoüberwachung mit aktueller Rechtsprechung des BAG Ab- und Mithören von Telefonaten Drogenscreening Alkoholtest und Blutprobe Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers Rüge und Abmahnung bei Fehlverhalten des Mitarbeiter Tatkündigung und Verdachtskündigung Aufhebungsvertrag Vertragsstrafe und Schadensersatz Ansprüche der Arbeitnehmer bei unzulässiger Kontrolle Unterlassungsanspruch Schadenersatz Schmerzensgeld Beweisverwertungsverbot für Arbeitgeber Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen (Erzwingbare) Mitbestimmung nach dem BetrVG, insbesondere Unterlassungsanspruch Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei Kontrolleinrichtungen, deren Planung, Einrichtung und Änderung Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmung (Sofortmaßnahmen) Regelung der Nutzung durch Betriebsvereinbarung, ggf. Einigungsstelle Internet- und -Überwachung Arbeitsvertragliche Zulässigkeit der Internet-Nutzung Auswertung von s Auswertung von Festplatten Einsatz von externen EDV-Spezialisten Überwachungsbefugnisse des Arbeitgebers und entgegenstehende Datenschutz Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers Beteiligungsrechte gemäß 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG Seite 33

33 Die Kontrolle von Mitarbeitern ist für Unternehmen eine regelmäßig notwendige, jedoch auch heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vielfältige Grenzen gesteckt. Zu beachten sind hierbei insbesondere die individuellen Rechte der Arbeitnehmer, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie datenschutzrechtliche Gesichtspunkte. Aufgabe des Betriebsrats ist es, den Arbeitgeber bei notwendigen Überprüfungen zum Wohle des Betriebs zu unterstützen, zugleich aber dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht verletzt werden. Dabei geht es nicht nur um bereits bekannte Problemfelder (Krankfeiern, Alkohol und Drogen, unerlaubte Nebentätigkeit, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Korruption). Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen der Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers sowie über ungeschriebene Grundsätze der Mitarbeiterkontrolle. Im Folgenden wird die Zulässigkeit einzelner Kontrollmaßnahmen dargestellt, etwa der Einsatz von Privatdetektiven, Taschenkontrollen, Videoüberwachung oder die Kontrolle betrieblicher Kommunikations- und Informationssysteme, insbesondere von Telefon, und Internet. Da Kontrollen nur dann sinnvoll sind, wenn daraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden können, wird auch auf Fragen der Beweissicherung und Verwertbarkeit von Kontrollergebnissen sowie Maßnahmen gegen überführte Mitarbeiter eingegangen. PfA-Inhouse-Seminare Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre Betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 351 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Ralf Dupré Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Dr. Hoffmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Seite 34

34 Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Ihr Nutzen Sie erfahren an nur einem Tag, welche aktuellen Änderungen Sie 2016/2017 in der täglichen Arbeitsrechtspraxis beachten müssen. Sie sind top-aktuell informiert, was die zeitnahe Gesetzgebung, neue Gesetzesund Reformvorhaben betrifft, vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen und optimieren Ihre Personalarbeit, sei es als Führungskraft, Leiter von Personal- und Rechtsabteilungen oder als Betriebs- bzw. Personalrat. Sie wissen, in welchen Fällen konkreter Handlungsbedarf für Sie besteht und wie Sie die Neuregelungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung fehlerfrei in die Pra- Gesetzlicher Mindestlohn Neue Europäische und Deutsche Gesetzgebung Die Rente mit 63 Zur Frauenquote Rechtsprechung zu AGB-Kontrolle und Arbeitsvertragsklauseln und AGG Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Wechselseitige Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag Neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Befristung Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 07. Dezember 2016, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 19. Januar 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 31. Januar 2017, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Donnerstag, den 16. Februar 2017, in Hamburg im Crowne Plaza Hotel Donnerstag, den 16. März 2017, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Neues zu Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag Elterngeld Plus, Partnerschaftsmonate Neue Pflegezeit und Familienpflegezeitregelung Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmungsrechte Neues zu Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertag Rechtsprechung und Entwicklungen im Tarifrecht Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BAG sowie der LAG e Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 35

35 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das so starken Veränderungen und Wandlungen unterworfen ist, wie das Arbeitsrecht. Auch im Jahr 2016 / 2017 gibt es gesetzliche Neuregelungen und vorhaben - Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) -Reform des Mutterschutzgesetzes - Entwurf des Entgeltgleichheitsgesetzes Alle diese Reformen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Der rechtssichere Umgang mit dem Arbeitsrecht wird ferner durch die Tatsache erschwert, dass Arbeitsrecht vor allem Richterrecht ist. Denn die konkreten Auswirkungen der Gesetzeslagen wurden erst durch die arbeitsgerichtlichen Urteile bestimmt, weiter entwickelt und konkretisiert. Deshalb werden in unserem Seminar aktuelle Themen aus der Rechtsprechung (Urlaubsrecht, Diskriminierung im Auswahlverfahren, Altersdiskriminierung, Kündigungsrecht, etc.) selbstverständlich thematisiert. Zu allen diesen relevanten Themen erhalten sie von unseren kompetenten Fachleuten (Richter oder Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung) wertvolle, praxisnahe Hilfe, die vor allem Rechtssicherheit für betriebswirtschaftliche Entscheidungen im Alltag ermöglichen. Die konkreten Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen können sowohl den Personalverantwortlichen, als auch den Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten ihren Entscheidungen ein Solides, rechtssicheres Fundament schaffen. Bei unserer PfA-Jahresabschlusstagung erhalten Sie umfassende Informationen über die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen des Arbeitsrechtes, ohne deren Kenntnis betriebswirtschaftliche Entscheidungen einer soliden Grundlage entbehren und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Seminar Informationen Seminarcode 352 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Selbstverständlich erhalten Sie bei der Teilnahme an unserem Seminar auch umfassende Unterlagen, die Ihnen die Arbeit erleichtern. Referenten RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Mannheim RA Dr. Hoffmann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalreferenten und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen als auch an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 36

36 Betriebsvereinbarungen - Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis - Ihr Nutzen Sie erhalten einen fundierten und aktuellen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen und kennen die Rechtswirkungen, die von einer Betriebsvereinbarung für die Betriebsparteien ausgehen können. Sie wissen, wie Sie im Einzelfall Betriebsvereinbarungen korrekt formulieren, abschließen und in der betrieblichen Praxis mit Erfolg durchsetzen können. Sie lernen die Auswirkungen eines Betriebsübergangs oder einer Unternehmensumwandlung auf Betriebs- oder Gesamtbetriebsvereinbarungen kennen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung (Begriff und Bedeutung) Betriebsvereinbarung und andere Vereinbarungsformen Einseitige Zusagen, Gesamtzusagen und Individualzusagen Betriebliche Übung Regelungsabsprache Regelungsgegenstand, Möglichkeiten und Grenzen der Regelungen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Regelungsgegenstände nach dem BetrVG Erzwingbare Betriebsvereinbarungen Freiwillige Betriebsvereinbarungen Vorrang Tarifvertrag und Gesetz Abschluss von Betriebsvereinbarungen Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Regelungszuständigkeit Betriebsratsbeschluss Verhandlungen mit den Betriebsparteien, Verhandlungsstrategien Zulässiger Inhalt Betriebsinterne und externe Sachverständige Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Einigungsstellenverfahren arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Wirkung von Betriebsvereinbarungen Wirkung bei erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Ansprüche von Arbeitnehmern aus Betriebsvereinbarungen Durchführung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oderarbeitnehmer und optionale Handlungsmöglichkeiten Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarung durch Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer Kündigung und Nachwirkung von erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Auswirkungen des Betriebsübergangs auf Betriebsvereinbarungen Fortgeltung der Betriebsvereinbarung bei Wahrung der Betriebsidentität Probleme normativer Fortgeltung bei Übergang von Betriebsteilen Voraussetzungen der individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen Normative Fortgeltung der Gesamtbetriebsvereinbarung - bei Übergang von Betrieben und Teilbetrieben? - als Einzelbetriebsvereinbarung? Kollisionsregeln bei konkurrierenden normativ geltenden Betriebsvereinbarungen im Erwerberbetrieb Erarbeitung einer Checkliste (Worauf ist beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu achten?) und Musterbeispiele Seite 37

37 Die Betriebsvereinbarung ist die eine Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Als Gesetz des Betriebes hat sie bei erzwingbaren Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung zu Gunsten oder auch zu Lasten der Arbeitnehmer. Arbeitszeit, Datenschutz oder Beschäftigungssicherung: Die Betriebsvereinbarung ist ein unverzichtbares Mitbestimmungsinstrument. Sie bietet Betriebs- bzw. Personalräten weitreichende Möglichkeiten, innerbetriebliche Regelungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen. So können im Interesse beider Parteien Vereinbarungen getroffen werden, die genau auf die speziellen Belange eines Betriebes zugeschnitten sind. In dem Seminar, das sich sowohl an die Arbeitgeber, Personalverantwortlichen als auch an die Betriebs- bzw. Personalräte wendet, erfahren Sie die Basics zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen. Vom formal richtigen Abschluss über rechtlich zulässige Inhalte bis hin zur Beendigung von Betriebsvereinbarungen - wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. Denn in der betrieblichen Praxis ist seriösen Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teilweise unwirksam, weil Formfehler gemacht, sie nicht vom zuständigen Gremium abgeschlossen werden oder sie andere Fehler enthalten. Darüber hinaus zeigen Betriebsvereinbarungen oft unklare Regeln oder Lücken. Mit jeder Vereinbarung wird die betriebliche Realität gestaltet und ist damit Ausfluss der Gestaltungsmöglichkeit, eine Einschränkung ist damit nicht gegeben. Durch die Ausübung der Mitbestimmungsrechte und das Treffen einer Regelung realisiert sich die Mitbestimmung und wird vertraglich fixiert. Durch den Abschluss einer Vereinbarung sind die Gegenstände, die geregelt werden, eine reale Umsetzung der Mitbestimmung. Welche Bereiche durch Betriebsvereinbarung rechtssicher geregelt werden können, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften hier zu beachten sind und welche Initiativrechte der Betriebsrat durchsetzen kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Zudem wird als eine Durchsetzungsmöglichkeit die Einigungsstelle vorgestellt und die Frage beantwortet, welche Auswirkungen ein Betriebsübergang oder eine Unternehmensumwandlung auf betriebsexistierende Betriebs- bzw. Gesamtbetriebsvereinbarungen haben. Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 333 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Horst Reinemann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden RA Jacob Schmitz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 38

38 Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen nach neuestem Recht Ihr Nutzen Sie können Arbeitsverträge rechtssicher und fehlerfrei formulieren und unter strategischen Überlegungen optimal gestalten. Sie wissen, wie Sie Arbeitsverträge gesetzeskonform prüfen und im Zweifelsfalle mit Änderungen rechtssicher durchsetzen können. Sie lernen die einzelnen Regelungsbereiche bei der Vertragsgestaltung, insbesondere unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag kennen. Sie sind in der Lage, auch Aufhebungsverträge nach dem neuen AGB-Recht anzuwenden. Arbeitsvertrag - Abschluss, Form und Inhalt Grundsatz der Vertragsfreiheit Die Auswirkung des Mindestlohngesetztes auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen - Mindestlohn, geringfügig Beschäftigte, Praktikanten Dokumentationspflicht u.v.m. - Kontrolle des Arbeitsvertrages auf Vollständigkeit anhand des Nachweisgesetzes, Stichwort: Praktikanten Anwendbarkeit der Regelungen zur Inhaltskontrolle ( 310 III, IV BGB) Überraschende und mehrdeutige Klauseln Unklarheitenregel 305 c Abs. 2 BGB Das Transparenzgebot des 307 Abs. 1 S. 2 BGB Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln Grundsätze und aktuelle BAG-Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle (u.a. zur Wirksamkeit in Formulararbeitsverträgen und zur Wirksamkeit von Versetzungsklauseln) Als Korrektiv dazu: Die Blue Pencil Rechtsprechung des BAG Konsequenzen des AGG auf die rechtskonforme Vertragsgestaltung Termine & Veranstaltungsorte Rechtssichere Inbezugnahme von Tarifverträgen (Änderung der Rechtsprechung) Gestaltung von allgemeinen Klauseln (z.b. Versetzungsklauseln, flexible Vergütung, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten, Altersgrenzen, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsklauseln) Gestaltung besonderer Klauseln (z.b. Öffnungs- und Bezugnahmeklauseln, Dienstwagenregelungen, Zielvereinbarungen, Internet- und nutzung, Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbot, Ausschluss- sowie Verfallsklauseln) Rechtssichere Klauseln bei Mehrarbeits- und Überstundenvergütung Gestaltungsmöglichkeiten zur Flexibilisierung (z.b. Versetzungs-, Freiwilligkeits- Widerrufs- und Anrechnungsklauseln sicher gestalten) Befristung von Verträgen und einzelnen Vertragsbedingungen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Kontrolle und Änderung bzw. Anpassung bereits bestehender Verträge ( Altverträge ) (z.b. Umsetzung von Änderungen, Möglichkeiten der Vertragsanpassung, Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, Besonderheiten bei Tarifbindung) Stichwort: Vertragsänderung oder Änderungskündigung AGB-Kontrolle durch den Betriebsrat Aktuelles zu Aufhebungsverträgen, insbesondere die Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit Leitlinien mit taktischen Hinweisen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Praxis Seite 39

39 Die Wichtigkeit von Arbeitsverträgen wird nach wie vor von vielen Arbeitgebern (aber auch von Arbeitnehmern) in der Praxis unterschätzt. Ebenso werden in zahlreichen Arbeitsverträgen nach wie vor nichtige und unwirksame Vertragsklauseln verwendet, die spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Schwierigkeiten führen können. Verträge müssen die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen. Gerade die verschiedenen Senate des Bundesarbeitsgerichts selbst haben in zahlreichen Entscheidungen eine seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung geradezu über Bord geworfen, zum Teil mit, zum Teil aber auch ohne Vertrauensschutz. Es gilt daher, die Kontrollmaßstäbe der neuesten Rechtsprechung des BAG genauestens zu kennen. Die Überarbeitung alter Vertragsmuster ist für die Personalarbeit zwingend erforderlich geworden. Nur so kann einer fehlerhaften Vertragsgestaltung durch die Verwendung unvollständiger und ungenauer Formulierungen oder durch die vernachlässigte Anpassung von Vertragsklauseln vorgebeugt werden, die oftmals über Jahrzehnte unangetastet geblieben waren. Was sind die wichtigsten Probleme bei der Anwendung des AGB-Rechts und was gilt es bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Wie wirkt sich das Mindestlohngesetz auf die Vertragsgestaltung aus? Welche Klauseln müssen im Einzelfall angepasst werden? Gibt es rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung neuer Verträge und wie soll taktisch vorgegangen werden? - Auf diese und andere Fragen geben Ihnen unsere langjährig tätigen Referenten verlässliche Antworten. Sie gehen auch auf die Vielzahl von Rahmenbedingungen ein, die für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer zu beachten sind: Neben der Rechtsprechung stellen auch Gesetzgeber und Verwaltungspraxis ständig neue Anforderungen an den Personaler. Aber auch für Betriebs- und Personalräte ist es unerlässlich, die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Bestimmungen sorgfältig zu überprüfen, wollen Sie Ihre Kollegen unterstützen und gegen unzulässige Klauseln vorgehen. Ein Thema dieses Seminars bildet die aktuelle Gesetzeslage unter Einbeziehung der aktuellsten Rechtsprechung wieder. Seminar Informationen Seminarcode 334 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Christiane Wagner Fachanwältin für Arbeitsrecht in Dresden RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München RA Christian Michels Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 40

40 Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Ihr Nutzen Sie kennen Begriff, Nutzen und Funktionen von Zielen und Zielvereinbarungen. Sie sind in der Lage, Zielvereinbarungskriterien zu formulieren sowie konkrete Zielvereinbarungsgespräche mit den Mitarbeitern zu führen. Sie können Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütungssysteme AGGkonform und diskriminierungsfrei gestalten. Sie kennen die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung von Mitarbeiter-, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Zielvereinbarungen als Führungsinstrument und Gestaltungsmittel Begriff der Zielvereinbarung; Abgrenzung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe Charakter einer Zielvorgabe als freiwillige Abrede bzw. Übereinkunft Zielvereinbarungen als Führungs-, HR- und Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen mit und ohne Entgeltbezug Nutzen und Funktionen von Zielvereinbarungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Definition der Ziele und Einordnung in ein übergeordnetes Zielsystem Implementierung eines Zielvereinbarungssystems Vorbereitung der Mitarbeiter auf Zielvereinbarungsgespräche; Phasen eines Mitarbeitergespräches; Probleme im Gespräch; Gesprächstechniken, -dokumentation; Feedbackkultur Arbeitsrechtliche Sanktion bei Nichterreichung von Zielen Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Zusammenhang zwischen Zielerreichung und leistungsorientierter Vergütung Leistungsvergütungssysteme - Chancen und Risiken Bonusmodelle; Qualifikationslohnmodelle Unterschiedliche Prämienlohnmodelle Weiter Formen variabler Vergütung und deren Abgrenzung Entgelt bei Gruppen- und Teamarbeit Mess- und Bewertungskriterien Bewertungs- und Vergütungssystematik nach dem Hay-Konzept Berechnungsmodelle zur Ausschüttung Bonuszahlung trotz Freistellung Vereinbarung von Vorbehalten? Insolvenzgeld und variable Vergütung Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter arbeitsrechtlichen Aspekten Zielvereinbarungen und Vertragsrecht - individualrechtliche Konsequenzen bei Zielverfehlung? Feststellung der Zielerreichung bzw. Ursachen für Zielverfehlung Streitigkeiten über den Grad der Zielerreichung Haftungsfallen bei Zielvereinbarungen Auswirkungen von Leistungsstörungen Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung und leistungsorientierte Entlohnung Begrenzungs- und Beendigungsmöglichkeiten variabler Vergütung Wirtschaftlich angespannte Lage beim Arbeitgeber - Wegfall der Geschäftsgrundlage AGG-konforme Gestaltung von Zielvereinbarungen und leistungsorientierten Vergütungssystemen Beispielfälle und Anwendungsfehler Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG Leistungsvergütung und Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Implementierung und Durchführung von Zielvereinbarungen Informationsrechte und Unterrichtungspflichten bei Zielvereinbarungen Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen Teilnahmerechte des Betriebsrats bei Zielvereinbarungsgesprächen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei nichterreichten Leistungszielen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Seite 41

41 Zielvereinbarungen sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie werden inzwischen auf allen Hierarchieebenen als Standardinstrument zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt. Nicht zuletzt sollen sie den Einsatz und die Motivation der Mitarbeiter steigern und die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern fördern. Vor diesem Hintergrund setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor sind. Folglich ist eine wachsende Zahl von Unternehmen (aber auch von Verwaltungen und Behörden) bestrebt, Bedingungen zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer stärken sollen. Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Vergütungssysteme und Mitarbeitgespräche spielen hierbei eine zentrale Rolle. Doch obwohl Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütungssysteme in aller Munde sind und als Instrumente moderner Personalführung gelten, bereitet ihre arbeitsrechtliche Einordnung und Handhabung nach wie vor vielfältige Schwierigkeiten; eine einschlägige und feste Rechtsprechung ist nur spärlich vorhanden bzw. in Ansätzen erkennbar. Zielvereinbarungsgeschützte Vergütungsbestandteile sind in Arbeitsverträgen oft lückenhaft und ungenau formuliert. Gerade im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind hier zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben zu beachten, um diskriminierungsfreie Beurteilungssysteme zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt Ihnen zunächst die Begriffe Zielvereinbarung, leistungsbezogene Lohnvergütung und Mitarbeitergespräche als Führungs- und Anreizinstrumente. In diesem Zusammenhang werden besonders Nutzen und Funktionen der verschiedenen Varianten von ZV-Modellen erläutert. Verkannt werden darf dabei nicht, dass die Koppelung von Zielvereinbarungen und leistungsorientierter Bezahlung aus der Sicht der Beschäftigten nicht nur Chancen, sondern auch eine Reihe von Risiken in sich bergen können. Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte, die mit der Einführung von Zielvereinbarungen, leistungsorientierten Vergütungsmodellen und systematischen Mitarbeitergesprächen tagtäglich konfrontiert sind, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte rechtssicher und sozialverträglich geregelt werden können. Daher erhalten Sie umfassende Informationen sowie Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von Zielvereinbarungen sowie deren Implementierung in der betrieblichen Praxis. Speziell zu den arbeits- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten erfahren Sie alles Wesentliche für eine effiziente Arbeitsgestaltung. Dazu zählen insbesondere der Zielvereinbarungsprozess selbst, die Definition der Ziele, die variable Vergütung im Zusammenhang mit der Zielerreichung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche. Selbstverständlich lernen Sie auch das Zusammenspiel zwischen Zielvereinbarung und leistungsorientierter Vergütung einerseits und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats andererseits kennen. Wir werden Sie intensiv über die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze von leistungsorientierter Vergütung informieren. Schließlich bekommen die Seminarteilnehmer auch praxisrelevante Unterlagen wie z.b. Checklisten und Musterbeispiele für Betriebsvereinbarungen. Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der betrieblichen Tätigkeit der Teilnehmer, die genügend Raum erhalten, um ihre rechtlichen und unternehmensspezifischen Fragen während der Veranstaltung direkt in die Diskussion einbringen zu können. Seminar Informationen Seminarcode 341 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 42

42 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Ihr Nutzen Sie lernen die wichtigsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen. Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht. Sie kennen die Drei-Stufen-Prüfung des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer negativen Gesundheitsprognose des Arbeitnehmers auszugehen ist. Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie kennen die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen. Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 21. September 2016, in Berlin im Sheraton Grand Hotel Berlin Esplanade Dienstag, den 08. November 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Mittwoch, den 23. November 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Dienstag, den 31. Januar 2017, in München im Eden Hotel Wolff Donnerstag, den 23. Februar 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Donnerstag den 16. März 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Dienstag, den 09. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 13 Juni 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerhafte Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Negativer Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug. Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problematik des einmaligen Rückfalls Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infektion Inhaftierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Seite 43

43 Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lotteriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer Fortschritt. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen. Seminar Informationen Seminarcode 344 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Helmut Kuckartz Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln RA Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 44

44 Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis - Arbeitsrechtliche Instrumente und Handlungsmöglichkeiten- Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten zur Identifizierung von Leistungsdefiziten in der betrieblichen Praxis. Sie erfahren, welche arbeitsrechtlichen Instrumente und personalorientierte Maßnahmen es bei leistungsschwachen Mitarbeitern gibt. Sie wissen, wie man sich von Low Performern rechtssicher trennt und welche Alternativen es zur Kündigung gibt. Sie kennen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit leistungsschwachen Mitarbeitern. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 13. September 2016, in Köln im Ameron Regent Hotel Erscheinungsformen und Ursachen für Leistungs- und Verhaltensdefizite Definitionen und begriffliche Abgrenzungen Indikatoren: Häufige Fehlzeiten, innere Kündigung, Leistungsabfall, Kundenbeschwerden Ursachen: Überforderung, Fehlbesetzung, Krankheit, altersbedingte Leistungsminderung, betriebliche Gründe, Qualifikationsmängel Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen in der betrieblichen Praxis Leistungspflicht im Arbeitsverhältnis Wann liegt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vor? Anforderungsprofile, Messung von Arbeitsergebnissen, Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer - Wie Sie Mitarbeiter sicher einschätzen können Abgrenzung: Fehlende Leistungsfähigkeit/fehlende Leistungsbereitschaft - will nicht vs. kann nicht Kontrolle der Leistung (Zulässigkeit und Grenzen der Leistungsüberwachung), Arbeitnehmerdatenschutz, Mitbestimmung des Betriebsrates Das Kritikgespräch mit Low Performern: Korrektur und Motivation Verhaltensänderungen fördern und bewirken; Potentiale richtig einschätzen Zielkorridore definieren und durch konkrete Zielvereinbarungen oder Anweisungen umsetzen Umgang mit Widerständen Diskriminierungsverbote des AGG beachten Absprachen, Maßnahmen, Ergebnisse rechtssicher protokollieren Gefahren des Angst-Dopings - Auf dem Weg zum Burn Out Arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen Entgeltminderung wegen Minderleistung und Schadenersatz wegen Schlechtleistung sowie Widerruf übertariflicher Leistungen? Leistungsabhängige Vergütungsmodelle Abgruppierung: Korrektur unrichtiger Eingruppierung Teams verändern / Umsetzung auf einen anderen leidens-/qualifikationsgerechten Arbeitsplatz Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement (auch: Gesundheitsprävention) Personalentwicklungsmaßnahmen: Anlernen, qualifizieren und fortbilden Richtige Abfassung der Abmahnung bei Leistungsmängeln Begriff und Rechtsgrundsätze der Abmahnung, Alternativen Form, Inhalt und Zeitpunkt der Abmahnung Besserungs-, Reaktionsfrist und Geltungsdauer Entwertung der Warnfunktion bei gehäuften Abmahnungen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Rechtssichere Trennung bei anhaltenden Leistungs- und Verhaltensmängeln Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag als Alternative zur Kündigung Änderungs- oder Beendigungskündigung? Anwendbarkeit der personen- oder verhaltensbedingten Kündigung? Low Performer bei betriebsbedingten Kündigungen (Leistung in der Sozialauswahl) Kündigungsrechtliche Besonderheiten: Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers und Beachtung der aktuellen BAG-Rechtsprechung Anhörung des Betriebsrates Geschützte Personenkreise Arbeitnehmer mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder Ältere Mitarbeiter (altersbedingte Leistungsdefizite) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesbesondere Versetzung ( 95 Abs. 3, 99 BetrVG) Ab-/Umgruppierung ( 99 BetrVG) Rechtssichere Anhörung des Betriebrats bei Kündigungen nach 102 BetrVG Formschreiben, Checklisten und Leitfäden für die Praxis Seite 45

45 Nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet immer so gut, wie er es könnte und sollte. Um in Zeiten des globalen Wettbewerbs erfolgreich zu sein, ist aber ein Unternehmen mehr denn je auf leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter angewiesen. Nicht ohne Grund geraten deshalb sog. Low Performer verstärkt in den Mittelpunkt. Unstreitig dürfte die Tatsache sein, dass es in vielen Unternehmen Mitarbeiter gibt, die konstant schlecht arbeiten und daher erhebliche Kosten verursachen. Auch der Anspruch des Unternehmens, eine konsequente Leistungsorientierung zu verfolgen, kann ernsthaft nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden, da das Leistungsprinzip eine Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns ist. Doch der korrekte Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern verlangt eine differenzierte, sorgfältige und vor allem auch eine gerichtsfeste Lösung dieses heiklen Problems. Aus diesem Grund ist die Devise up or out verfehlt und unangebracht. Zudem hat die BAG-Rechtsprechung inzwischen durch mehrere wegweisende Urteile rechtliche Standards und Schranken vorgegeben, die in der betrieblichen Praxis nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. In diesem Seminar lernen Sie als Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Personal- und Betriebsräte Formen der Leistungsmängel von Arbeitnehmern kennen, die auf Dauer für ein Unternehmen nicht zu akzeptieren sind. Für Führungskräfte wie auch für Personal- bzw. Betriebsräte ist es dabei schwierig, angemessen und arbeitsrechtlich korrekt zu handeln. Insbesondere muss nämlich die Frage geklärt werden, wann überhaupt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vorliegt. Neben den Möglichkeiten zur Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen werden Ihnen die Referenten auch verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen beim Umgang mit Low Performern vermitteln. Hierzu zählt zunächst das Kritikgespräch mit leistungsschwachen Mitarbeitern, das im konkreten Fall strukturiert vorzubereiten und möglichst in Form von konkreten Zielvereinbarungen oder Anweisungen umzusetzen ist. Dabei müssen unbedingt die Diskriminierungsverbote beachtet werden, die das AGG festgelegt hat. Eine ganz wesentliche Entschärfung des brisanten Themas erreichen Sie als Arbeitgeber und Führungskraft schon dadurch, dass Sie möglichst frühzeitig den Personal- bzw. Betriebsrat in Ihre Entscheidungen einbinden. Dies betrifft z.b. Fragen der Versetzung des Mitarbeiters auf einen anderen Arbeitsplatz, Maßnahmen im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Fortbildung des betroffenen Mitarbeiters. Sollten trotz dieser präventiven Maßnahmen die Leistungs- und Verhaltensmängel der betroffenen Mitarbeiter anhalten, bleiben Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Abmahnung und Kündigung, ggf. auch der Abschluss von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen als Alternative. Doch gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Stolpersteine und Fallstricke, auf die Sie die Referenten im Einzelnen hinweisen. Eine Kündigung muss in der Regel durch die Abmahnung vorbereitet werden. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie eine Abmahnung bei Schlecht- und Minderleistungen rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen. Vor allem gilt es, grobe Formfehler zu vermeiden oder durch mehrmaliges (unnötiges) Abmahnen eine Entwertung dieser arbeitsrechtlichen Sanktion zu bewirken. Auch bei der Frage, welche Kündigungsform bei konstanten Leistungs- und Verhaltensmängeln in Frage kommt (Anwendbarkeit der verhaltens - oder personenbedingten Kündigung) erhalten Sie in dem Seminar praxisorientierte Hinweise und Empfehlungen. So stellen Ihnen die Referenten Schritt für Schritt dar, wie Sie sich rechtssicher von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können. Sie vermitteln Ihnen das unverzichtbare Fachwissen, das selbstverständlich die kündigungsrechtlichen Besonderheiten für Low Performer umfasst. Ein professionelles Trennungsmanagement schließt heute in jedem Fall die aktive Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats ein, der auf diesem Gebiet ohnehin weitreichende Mitbestimmungsrechte hat. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern faire Personal und Trennungsgespräche zu führen, die einvernehmliche Lösungen anstreben und die langwierige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden. Da die Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensdefiziten eine für die Betroffenen sehr einschneidende Maßnahme ist, werden selbstverständlich auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG dargestellt. Seminar Informationen Seminarcode 343 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln RA Christian Michels Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar ist nicht nur für die Arbeitgeberseite (Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalverantwortliche HR Professionals), sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher praktischer Relevanz. Denn ohne Kenntnis der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten der Personal- bzw. Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern kann eine sachgerechte Vertretung der Interessen der Belegschaft nicht erfolgen ( 37 Abs. 6 BetrVG / 46 BPersVG). Seite 46

46 Direktionsrecht und Änderungskündigung Ihr Nutzen Sie kennen Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts und die gesetzlichen Regelungen des Direktionsrechts. Sie sind in der Lage, die Rechtsfolgen einer zulässigen und unzulässigen Ausübung des Direktionsrechts einzuschätzen. Sie sind vertraut mit den Voraussetzungen, Folgen und Reaktionsmöglichkeiten einer Änderungskündigung. Sie können rechtssicher mit Veränderungen im Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitnehmers (z.b. Teilzeit, Elternzeit) umgehen. Sie kennen die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei den verschiedenen Formen der einseitigen Änderung von Arbeitsbedingungen. Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 05. Oktober 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Mittwoch, den 26. Oktober 2016, in München im Eden Hotel Wolff Donnerstag, den 24. November 2016, in Frankfurt am Main im Ramada Hotel Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Donnerstag, den 26. Januar 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Das Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers "Direktionsrecht" bezogen auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit Haupt- und Nebenpflichten: Was schuldet der Arbeitnehmer eigentlich? Ist der Kernbereich des Arbeitsvertrages vor Eingriffen geschützt? Reichweite und Grenzen des "normalen" Direktionsrechts, 106 GewO Gesetzliche, kollektivrechtliche und vertragliche Grenzen Ausübungskontrolle: 'billiges Ermessen ist stets zu wahren! Direktionsrechtserweiterung durch Tarif- oder Arbeitsvertrag Formulierungsklauseln unterliegen der sog. 'AGB-Kontrolle'! Versetzung, Abordnung, Umsetzung Um-/Versetzung per Direktionsrecht oder per Änderungskündigung? Bedeutung der Vertragsgestaltung / Direktionsrechtserweiterung Formularverträge unterliegen heute der sog. "AGB-Kontrolle"! Versetzung durch Ortswechsel wann per Weisung möglich? Versetzung durch Änderung des Inhalts (der Art) der Arbeit Versetzung bei tariflich oder vertraglich erweitertem Direktionsrecht Spez.: Weisungsrecht bei Vergütungsgruppen-Systemen Umfang und Verteilung der Arbeitszeit ändern per Weisung Umsetzung und Abordnung: Was ist gemeint und "was geht"? BAG: "Unbillige" Weisung muss lt. BAG vorläufig befolgt werden trotz Klage "Versteinerung" / Konkretisierung: Droht Verlust des Direktionsrechts?! Mitbestimmung, vorherige Anhörung; Rechtsschutz / Klageverfahren... Die Änderungskündigung als Mittel zur Umgestaltung des Vertrages Wann Änderungskündigung möglich / erforderlich / verboten? Kompliziert: Einsatzbedingungen und Vertrags(!)bedingungen unterscheiden Zwei Elemente: Kündigung plus Änderungsangebot richtig ausgestalten Optional: Vorherige Änderungs-Verhandlungen rechtssicher abwickeln Bei Zweifeln: Direktionsrecht mit Änderungskündigung kombiniert Annahme geänderter Arbeitsbedingungen "unter Vorbehalt" / ohne Vorbehalt / vorbehaltlose Ablehnung/ Fristen und Formalia etc. Tragfähige Gründe für Änderungskündigung; Prüfungsmaßstab des Gerichts Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung Speziell: Lohnsenkung und Rückgruppierung "Doppelte" Mitbestimmung bei Versetzung und Umgruppierung wahren! Phänomen der "überflüssigen Änderungskündigung / Änderungsschutzklage Dienstag, den 07. Februar 2017, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seite 47

47 Wirtschaftliche und technische Veränderungen in Unternehmen machen oftmals die Anpassung von arbeitsvertraglichen Regelungen notwendig. Nichts bleibt, wie es war! Allerdings beruhen nicht immer Veränderungen im Arbeitsverhältnis auf gegenseitigem Wunsch oder treffen auf entsprechendes Verständnis. Die Veränderung von Arbeitszeit hinsichtlich ihres Umfangs und Lage sowie die Kürzung und Streichung von übertariflichen Zulagen erfreuen sich nicht unbedingt besonderer Beliebtheit bei den betroffenen Arbeitnehmern. Aber auch die Veränderung auf alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers (z.b. Eltern und Pflegezeit oder die neue Familienpflegezeit) sorgt meist für Zündstoff. Ein Beispiel für die gesetzliche Durchsetzbarkeit auch einseitig gewollter Veränderungen ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das Weisungsrecht beruht auf dem Arbeitsvertrag und gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Bei dessen Ausübung steht dem Arbeitgeber ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu. Insbesondere hat der Arbeitgeber das Recht, die im Arbeitsvertrag nurrahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen festzulegen und dabei Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Oft müssen sich die Gerichte mit der Prüfung folgender Fragen beschäftigen: - Wie weit muss sich der Arbeitnehmer dieser einseitigen Leistungsbestimmung unterwerfen? - Was sind die Rechtsfolgen unzulässiger Ausübung des Direktionsrechts und wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren? - Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff des billigen Ermessens, was der Begriff der Konkretisierung? - Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam Widerrufsvorbehalte hinsichtlich einzelner Vergütungsbestandteile aufnehmen? - Unter welchen Voraussetzungen sind Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu behandeln? - Welche Grenzen hat das Direktionsrecht? - Besteht das Direktionsrecht auch gegenübern Leiharbeitnehmern und Werkunternehmern? - Wie wirksam sind die arbeitsvertraglich vereinbarten Versetzungsklauseln? Ein weiteres Mittel, die bestehenden Arbeitsbedingungen, sogar über das Direktionsrecht hinaus, zu ändern, ist die betriebsbedingte Änderungskündigung. Sie umfasst auch u.a. ganz erhebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen im Bereich, zu denen das Direktionsrecht nicht zum Tragen kommt. Oftmals setzen Arbeitgeber die Änderungskündigung der Ausspruch einer Kündigung, kombiniert mit dem Angebot eines neuen, geänderten Arbeitsverhältnisses ein, um damit die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen gleichsam nach unten zu erreichen. Um diese wirksam einsetzen zu können, gilt es, ihre Voraussetzung genauestens zu kennen. Aber auch tätigkeitskonkretisierende Klauseln eines Arbeitsvertrages sind nicht immer zwangsläufig wirksam! Hier sind besonders Versetzungsklauseln betroffen! Aber auch die Frage nach der Wirksamkeit von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten im Arbeitsvertrag beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig. Dieses Seminar wird Ihnen die Rechtssicherheit vermitteln, mit allen drei Formen der einseitigen Veränderungen fehler- und risikofrei umgehen zu können. Behandelt werden insbesondere einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen, deren Bedeutung sowie deren Umsetzung in der betrieblichen Praxis. Es werden anschauliche Beispiele und konkrete Hinweise für die direkte Umsetzung des erworbenen Wissens geboten, und es steht den Teilnehmern genügend Raum für die Erörterung ihrer firmenspezifischen Fragestellungen zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die Arbeit vereinfachen. Referenten RA Jacob Schmitz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin RA Helmut Kuckartz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Seminar Informationen Seminarcode 347 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Seite 48

48 Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Ihr Nutzen Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse effizient und rechtssicher nach den neuesten Standards erstellen können Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekräftige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung der Zeugniserteilung und vermeiden künftig folgenschwere und kostspielige Fehler Sie lernen das professionelle Erstellen der verschiedenen Zeugnisarten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundsätze Sie können Zeugnistexte kritisch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen, sowie verdeckte Botschaften entschlüsseln. Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 05. Oktober 2016, in Frankfurt a M im Park Inn Hotel Airport Donnerstag, den 13. Oktober 2016, in München im Eden Hotel Wolff Dienstag, den 29. November 2016, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Karlsruhe im Leonardo Hotel Donnerstag, den 23. Februar 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Grundlagen des Zeugnisrechts Rechtliche und gesetzliche Grundlagen Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs Verwirkung und Verjährung des Anspruchs Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz Berücksichtigung des AGG Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf Haftungsrisiken und Schadenersatz Zeugnisarten und ihren Inhalte Zwischenzeugnis Berufsausbildungszeugnis einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis jeweils notwendige und freiwillige Inhalte Aufbau, Inhalt und formale Anforderungen Überschrift und Einleitung, Angaben zur Person Gestaltung der Positions- und Aufgabenbeschreibung Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten Beendigungsformeln, Zukunftswünsche, Unterschrift Sprachliche Anforderungen Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Practice Beispiele Formulierungshilfen Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume Formulierung von über- und unterdurchschnittlichen Beurteilungen zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte Positivskala-Technik, Einschränkungstechnik usw. Zeugnisanalyse und Interpretation Systematische Herangehensweise mittels Analyseschema Grundsätze der Zeugnissprache Bedeutung von Standardformulierungen Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien richtig einordnen Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung versteckter Botschaften wichtige Zeugniscodes und -techniken erkennen Fehler bei der Analyse, Praktische Interpretationsübungen Aktuelle Entscheidungen des BAG zum Zeugnis Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht Seite 49

49 In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstreitigkeiten überproportional gestiegen. Die Praxis zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Debatte über das Abschlusszeugnis insbesondere die Bewertung stattfindet. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den Arbeitnehmer eine entscheidende Informations und Werbefunktion und sind damit von immenser Wichtigkeit für seine ganze weitere berufliche Zukunft. Die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis oftmals schwer, ist zeitintensiv und fehlerträchtig, da die Anforderung der Rechtsprechung, dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein müssen, häufig nicht unproblematisch ist. Dieser Zielkonflikt hat zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus fremden Unternehmen treffsicher zu interpretieren. Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Haftungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher praktischer Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine wichtige Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und potentiell künftige Mitarbeiter und damit ein wichtiges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermittelte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berichtigt werden muss und wann nicht. Hierzu benötigen Sie z.b. fundiertes Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein. Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Selbstverständlich bietet Ihnen dieses Praxisseminar ausreichend Gelegenheit, Ihre speziellen Fragen und Sonderfälle gemeinsam mit unserem Experten ausführlich zu erörtern. Seminar Informationen Seminarcode 326 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 50

50 Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung - Ihr Nutzen Dieses Seminar vermittelt Ihnen das arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich erforderliche Wissen, das für eine flexible Ausgestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt erforderlich ist. Sie erhalten nicht nur einen Überblick über die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich, sondern auch Hinweise zur richtigen und rechtssicheren Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme. Sie erhalten Tipps und Beispiele, welche Modelle sich für welchen Betrieb eignen. Sie können die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen hinsichtlich der Folgen für Unternehmen und Belegschaft kompetent beurteilen. Sie wissen, welche Rolle dem Betriebsrat bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle zukommt. Sie kennen die umfassenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates über Lage und Verteilung von Arbeitszeit. Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonnund Feiertagsbeschäftigung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume Arbeitszeit und Mindestlohn Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit Umsetzung neuer EU-Richtlinien, EuGH - und BAG - Rechtsprechung Bereitschaftsdienst inklusive. opt in und opt out Regelungen auf tarifvertraglicher Basis Reisezeiten, Umkleidezeiten und andere Nebenzeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und deren Vergütung (mit allgemeinem Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten) Arbeitszeitrechtliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten, insbesondere geringfügige Beschäftigung Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 22. September 2016, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Mittwoch, den 26. Oktober 2016, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 15. Dezember 2016, in München im Eden Hotel Wolff Mittwoch, den 15. Februar 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Verantwortlichkeit und Haftung des Arbeitgebers für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes Direktionsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung (z.b Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.) Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeit - und Lebensarbeitszeitkonten (inklusive. Flexi I und II) Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit-Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung Seite 51

51 Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfristig verändern z.b. Mich einfach Nachhause schicken? Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben. Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gravierende Auswirkungen gehabt. Die Rechtsprechung zu den Zeiten des Umziehens verwirrt. Zudem waren die Reichweite des Mitbestimmungs- und Auskunftsrechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen sowohl für Personalverantwortliche als auch für die Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzt. Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die Beschäftigten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an schwankende Auftragssituationen sorgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innovative Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten. So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden, wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind, wie z.b. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht. Seminar Informationen Seminarcode 326 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 52

52 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Geldwerte Vorteile aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht richtig behandeln Ihr Nutzen Dieses Seminar vermittelt Ihnen eine ausführliche Darstellung zu den Schwerpunktthemen und Sie erhalten praktische Ansätze zum Umgang in Ihrem beruflichen Alltag. Einführung Lohnabrechnung mit Sachbezügen Anwendung der Bewertungsvorschriften Rabattfreibetrag (1.080 ) Rabattgewährung an Angehörige Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 04. Oktober 2016, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 01. November 2016, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Dienstag, den 22. November 2016, in München im Eden Hotel Wolff Dienstag, den 06. Dezember 2016, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 24. Januar 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Donnerstag, den 02. März 2017, in Frankfurt am Main im Ramada Hotel Messe Dienstag, den 28. März 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel 44 Sachbezugsgrenze umsatzsteuerliche Besonderheiten bei KfZ-Gestellung bei Mahlzeiten Besonderheiten beim Vorsteuerabzug aus Reisekosten aus KfZ-Kosten aus Bewirtungskosten aus Geschenken / Aufmerksamkeiten aus Betriebsveranstaltungen Betriebsveranstaltungen / Beachtung des 110 Freibetrages unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens vom Rabattgewährung durch Dritte (neues BMF-Schreiben vom berücksichtigt Arbeitgeberdarlehen ( neuen BMF-Schreibens vom ) Bewertung von Sachbezügen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Pauschalierungsmöglichkeit von Sachzuwendungen ( 37b EStG, 40 EStG) Ermittlung der Pauschalsteuer nach 37b EStG unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens vom Pauschalierung gem. 40 EStG Mitteilungspflichten Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Seite 53

53 Sachzuwendungen spielen in vielen Unternehmen eine immer wichtigere Rolle, in der Praxis steht den Arbeitgebern eine Vielzahl von steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen zur Verfügung, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn zusätzliche Anreize bieten zu können. Diese werden allerdings häufig nicht genutzt. Dadurch gehen für beide Seiten Steuervorteile verloren. Will man aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen, um bei Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, setzt dies genaue Kenntnis der Rechtslage voraus, denn der Gesetzgeber sorgt regelmäßig dafür auf diesem Gebiet Änderungen vor zu nehmen. In dem Seminar Sachzuwendungen an Arbeitnehmer lernen sie alle Möglichkeiten der Sachzuwendungen an Arbeitnehmer kennen. Sie erfahren die lohn- und umsatzsteuerlichen Folgen auf Grundlage der neuen Gesetzgebung. Nach dem Seminar sind Sie sicher in der Anwendung der aktuellen Vorschriften und können die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht steueroptimal nutzen. PfA-Inhouse-Seminare Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre Betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 350 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind. Sowie an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebsund Personalräte. Seite 54

54 1 tägiges kompakt Seminar Arbeitsrecht kompakt - Das Wesentliche an nur einem Tag - Ihr Nutzen In diesem 1-tägigen Kompaktseminar Sie erhalten einen fundierten Überblick über das Arbeitsrecht mit vielen praktischen Anwendungshinwiesen, basierend auf der aktuellen Gesetzeslage und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Einfach und verständlich werden Ihnen die wichtigsten Themen vom Eintritt bis zum Austritt eines Mitarbeiters vermittelt - immer mit dem Bezug zur Praxis. Mit diesem praktischen Wissen können Sie Fallstricke umgehen, vermeiden Fehlentscheidungen und sparen damit letztlich Zeit und Kosten. Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 28. September 2016, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Mitarbeitereinstellung Was gibt es zu beachten? Anforderungen an eine Stellenausschreibung AGG Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses Der Arbeitsvertrag Inhalt und Formvorschriften Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag Pflicht zur Beschäftigung und Vergütung Diskriminierungsschutz und Anspruch auf Gleichbehandlung Pflicht zur Arbeitsleistung und Verschwiegenheit; Nebentätigkeit Wettbewerbsverbot; Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung Lohn und Gehalt Grundgehalt, Prämien Gratifikationen, freiwillige Leistungen Erhöhung von Löhnen und Gehältern leistungsorientierte Vergütung Entgelt ohne Arbeit Feiertrage, Krankheit und Urlaub Arbeitszeit und Arbeitsrecht Arbeitszeitobergrenzen nach Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag Mehrarbeit und Überstunden Lage von Arbeitszeit und Pausen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitverlängerung Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Mutterschutz Umgang mit Konflikten während des Arbeitsverhältnisses: Verwarnungen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung und Fristen Aufhebungsvertrag Überblick zum Kündigungsrecht Unser Serviceplus Besondere Schutzvorschriften ein Überblick Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 55

55 1 tägiges kompakt Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 345 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Professor Dr. Stephan Oliver Pfaff Rechtsanwalt in Heidelberg RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 56

56 1 tägiges kompakt Seminar Betriebsverfassungsrecht kompakt - Das Wesentliche an nur einem Tag - Ihr Nutzen In diesem 1-tägigen Kompaktseminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie über die Grenzen der Mitbestimmung. Einfach und verständlich werden Ihnen die wichtigsten Themen des Betriebsverfassungsrechts vermittelt immer mit dem Bezug zur Praxis. Mit diesem praktischen Wissen können Sie Fallstricke umgehen, vermeiden Fehlentscheidungen und sparen damit letztlich Zeit und Kosten. Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetztes Grundbegriffe Geltungsbereich Organe der Betriebsverfassung Organisation des Betriebsrates Wahl des Betriebsrates Amtszeit Geschäftsführung Insbesondere: Ausstattung Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder und des/ der Vorsitzenden Kosten Die Arbeit des Betriebsrates Die Beschlussfassung Die Monatsgespräche Die Betriebsvereinbarung Termine & Veranstaltungsorte Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates Informations- und Anhörungsrechte, Mitwirkung und Mitbestimmung - Ein Überblick Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Der Betriebsrat und Kündigung von Arbeitnehmern Sonderfall: Kündigung von Betriebsräten Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten? Inhouse-Seminare der PfA Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse- Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seite 57

57 1 tägiges kompakt Seminar Unsere Referenten sind versierte Arbeitsrechtler in der Praxis und machen Sie fit für Ihre Tätigkeit im Personalbereich. Sie erhalten Beispiele und Mustervorlagen für die Praxis. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen sozusagen das rechtliche Rüstzeug für Ihre künftige Tätigkeit im bzw. mit dem Betriebsrat. Sie erfahren in einem Überblick alles Wesentliche für die Arbeit im bzw. mit dem Betriebsrat Rechte und Pflichten der Betriebsräte und Wann der Betriebsrat wie zu beteiligen ist, aber auch wo die Grenzen der Mitbestimmung liegen. Mit diesem Seminar vermeiden Sie Fallstricke in der Praxis. Buchen Sie auch unsere Seminare Arbeitsrecht kompakt. In einem Tagen machen wir Sie fit für die Arbeit im Personalbereich sowohl als Personalsachbearbeiter als auch als Betriebs- bzw. Personalrat. Nach einem Tag starten Sie mit einem umfassenden Überblick über das Arbeitsrecht in Ihre Arbeit und sind gerüstet für die Dinge, die da kommen. Seminar Informationen Seminarcode 345 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten RA Professor Dr. Stephan Oliver Pfaff Rechtsanwalt in Heidelberg RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 58

58 Inhouse Seminare Die PfA Inhouse-Seminare bereiten Sie optimal auf Ihren betrieblichen Alltag vor: Individueller Seminarvorschlag Die von uns konzipierten Inhouse-Schulungen sind auf die spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Praxis ausgerichtet. Unabhängigkeit in der Sache, Praxisnähe, eine hohe juristische Qualität, erstklassige Referenten sowie ein effizientes Management zeichnen unsere Veranstaltungen aus. Anstelle vorgefertigter Lösungen von der Stange garantieren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschnittene Konzeption und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsauftrags. Eine kostenfreie Feinabstimmung der speziellen Seminarschwerpunkte mit den entsprechenden Fachabteilungen ist für uns selbstverständlich. Buchungsbestätigung Wenn Ihnen das Inhouse-Angebot zusagt, nimmt unsere Inhouse-Seminar-Koordinatorin, die Sie von nun an über den gesamten weiteren Projektverlauf betreuen wird, zu Ihnen Kontakt auf. Ihnen steht damit jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der sich ganz genau mit Ihrer firmenindividuellen Qualifizierungsmaßnahme auskennt und der den weiteren Prozess optimal steuert und begleitet. Auswahl der Referenten Die Referenten für unsere Seminare wählen wir ausschließlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Themenspezialisten aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orientierung. Feinabstimmung des Seminarkonzepts Der PfA-Referent setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die genauen Schulungsinhalte und Seminarschwerpunkte im Sinne einer Feinabstimmung zu definieren und gemeinsam mit Ihnen festzulegen. Auf dieser Basis erarbeiten wir anschließend das Schulungskonzept, das wir passgenau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens sowie auf Ihre individuellen Vorstellungen abstimmen. Ausarbeitung der Schulungsunterlagen Steht der Seminarinhalt fest, werden Ihre Seminarunterlagen individuell für Sie erstellt. Ihre Seminarunterlagen sind uns wichtig. Anhand der Lehrmaterialien, die wir Ihnen zu Beginn der Veranstaltung aushändigen, sollen Sie nicht nur den Ausführungen Ihres Referenten leichter folgen können. Die Unterlagen sollen Ihnen auch dabei helfen, das neu erworbene Seminarwissen jederzeit nachzubereiten und wieder auffrischen zu können. Wir legen großen Wert auf die Verwendung von verständlichen, gut strukturierten Unterlagen. Diese ersetzen den Vortrag des Referenten zwar nicht, festigen aber in bestmöglicher Weise das Erlernte. Je nach angewandter Lehrmethodik arbeiten unsere Referenten mit zahlreichen Materialien und Handreichungen wie Skripte, Checklisten, Handlungsschemata und Lösungsskizzen. Die Ordner erhalten Sie frühzeitig vor Seminarbeginn per Post. Nach dem Seminar Bei uns endet die Beratung und Betreuung nicht mit der abgeschlossenen Durchführung des Inhouse-Seminars. Eine umfassende Nachbereitung und Erfolgskontrolle sind selbstverständlich für uns, Ihre Zufriedenheit ist unser wichtigstes Ziel. Die permanente Beurteilung durch die Teilnehmer garantiert einen optimalen Qualitätsstandard unserer Seminare. Entsprechend unserem kritischen Selbstverständnis messen wir dem Qualitätsmanagement eine große Bedeutung bei. Im Zentrum steht die Kontrolle von Ergebnisqualität, Lernzuwachs, Effizienz und Zufriedenheit unserer Kunden. Durch die intensive Auswertung von Seminarbeurteilungsbögen der Teilnehmer erlangen wir Rückmeldung über die eigene Arbeit, deren Nachhaltigkeit und Akzeptanz. Seite 59

59 Inhouse Seminare Grundlagenseminare Grundlagen BetrVG Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Grundkurs Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten Arbeits- und Gesundheitsschutz Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle Einführungskurs Rhetorik für Betriebsräte Weitere Spezialseminare aus unserem Programm Arbeitszeitrecht Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Aufhebungsverträge Abmahnung & Kündigung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrecht für Führungskräfte Gestaltung von Arbeitsverträgen Grundlagen Arbeitsrecht II Interessenausgleich und Sozialplan Kündigung und Kündigungsschutzprozess Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Kosten des Betriebsrats Mindestlohn Mitarbeiterkontrolle Pflegezeitgesetz Personalauswahl Einstellungsprozess Restrukturierung Social Media Befristung, Teilzeit,Elterngeld Kostenfaktor Fehlzeiten Schwerbehindertenvertretung Betriebliches Gesundheitsmanagement Krankenrückehrgespräche Update Arbeitsrecht Betriebsvereinbarung Low Performer Wirtschaftsausschuss Das betriebliche Eingliederungsmanagement Die einseitigen Änderungen von Arbeitsbedingungen Mobbing am Arbeitsplatz Mitbestimmung des Betriebsrat Zeugnisse rechtssicher formulieren Zielvereinbarungen und Vergütungssysteme Seite 60

60 Veranstaltungsorte Seite 61

61 Die PfA GmbH Ein starker Partner in Sachen Bildung Nach über 25-jähriger außerordentlich erfolgreicher Firmenhistorie zählt die PfA bundesweit zu den führenden Anbietern von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Unternehmensrechts, insbesondere im Bereich des Arbeitsund Sozialrechts. Unsere führende Marktposition, unsere Größe und unsere langjährige Erfahrung machen uns zu einem verlässlichen Partner für Ihr Bildungsprojekt. Als Kunde der PfA profitieren Sie von dem Potential, Kapazitäten und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. In guter Gesellschaft Unsere Kunden kommen aus nahezu allen bedeutenden Großunternehmen wie auch aus kleineren und mittelständischen Betrieben unterschiedlicher Branchen und Institutionen Deutschlands. Fast alle namhaften Unternehmen Deutschlands setzen ihr Vertrauen in unsere Bildungskompetenz. Wir können auf eine Vielzahl sehr erfolgreich abgeschlossener Bildungsprojekte mit unterschiedlichsten Anforderungen zurückblicken. Eigener Anspruch Mit dem Team der PfA treffen Sie auf einen hochmotivierten und professionellen Partner, dessen eigener ehrgeiziger Anspruch es ist, sich stetig selbst zu übertreffen. Seien Sie versichert, dass unser gesamtes Team erst dann mit seiner Leistung zufrieden ist, wenn wir Ihren Ansprüchen nicht nur gerecht werden, sondern diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Daher mögen wir anspruchsvolle Kunden und Bildungsprojekte besonders. Herausforderungen sind das Sahne-häubchen unserer Seminartätigkeit. Um Ihnen eine erfolgreiche Konzeption und Realisierung von Trainingsprojekten jeglicher Art und Größe zu garantieren, stellen wir ein eigenes Projektteam für Der Referentenkreis Die Referenten für unsere Seminare wählen wir vornehmlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrechtler aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Auch ein herausragendes Maß an Wirtschaftserfahrung, das über reines Rechtswissen hinausgeht, halten wir für unabdingbar. Zum Kreise der PfA-Referenten gehören Rechtsanwälte der angesehensten wirtschafts-, sozial- und arbeitsrechtlichen Unsere erstklassige Expertise als Themenspezialist Arbeits und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. Uns-, Betriebsverfassungs- und Sozialrecht sowie unsere langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften sind Garanten für Ihren Projekterfolg. In den letzten Jahren hat die PfA in mehreren hundert Veranstaltungen nahezu zufriedene Seminarkunden gewinnen können. In jährlich etwa 300 Veranstaltungen schulen wir regelmäßig bis Teilnehmer. Unsere Veranstaltungen sind nicht speziell für Rechtsanwälte oder Volljuristen ausgelegt, sondern so konzipiert, dass sie die Bedürfnisse des betrieblichen Praktikers erfüllen. Hohe juristische Qualität und unbedingte Verständlichkeit des Vortrages sind daher gleichermaßen zentrale Anforderungen, die die PfA an ihre Referenten stellt. Sie zusammen, das Ihnen während der ganzen Projektdauer zur Seite steht. Erfahrene Projektleiter sorgen für eine reibungslose Koordination und ein effizientes Veranstaltungsmanagement. So haben Sie den Vorteil, dass Ihnen jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Neben einer hohen Leistungsbereitschaft zeichnet sich unsere Arbeitsweise zudem durch ein Höchstmaß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit aus. Anstelle vorgefertigter Lösungen von der Stange garantieren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschnittene Konzeption und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsauftrags. Spezialkanzleien wie auch erfahrene und vortragsgeübte Richter aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ebenso gehören versierte Kommunikationstrainer und bekannte Psychologen zu unserm Team. Je nach Veranstaltungsinhalt werden auch andere betriebliche Praktiker zu speziellen Themen (z.b. Steuerrechtsexperten, Mitglieder aus Ministerien und Ämtern, Lehrer und Sozialpädagogen mit entsprechender Fachexpertise) als Dozenten eingesetzt. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orientierung. Seite 62

62 AGB s Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Seminaren, Kursen und Konferenzen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden Veranstaltung ) und dem PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftrecht GmbH (PfA GmbH). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. 3. Leistung Die Teilnehmergebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie beinhaltet Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. PfA GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens PfA GmbH. PfA GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Teilnahmebetrag ist vor Seminarbeginn fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist PfA GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.h. v. 5 % über dem Basiszinssatz ( 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn PfA GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von PfA GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt PfA GmbH keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von PfA GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Stornierung Bei schriftlicher Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 zzgl. 19 % MwSt fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Gerne akzeptiert PfA GmbH ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. 6. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PfA GmbH gestattet. 7. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. PfA GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart. 9. Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: PfA GmbH, Postfach 41 32, Frechen Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. 10. Datenschutz PfA GmbH schützt Ihre personenbezogenen Daten. PfA GmbH wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E- Mail-Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte) werden durch PfA GmbH in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, oder Telefon kontaktieren sowie Ihre Daten mit anderen Unternehmen in Deutschland und international zu Zwecken der Werbung austauschen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Änderungswünsche nimmt unser Kundenservice, Telefon: / entgegen. PfA GmbH trifft größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Daten. Seite 63

63 Kontakt Ansprechpartner Frau Karin Rothkegel Tel: / Inhouse - Koordinatorin k.rothkegel@pfa-arbeitsrecht.de Tel: / Mail: k.rothkegel@pfa-arbeitsrecht.de Herr Carsten Grote Tel: / Leiter Veranstaltungs- c.grote@pfa-arbeitsrecht.de und Tagungsmanagement Anmeldung / Info seminare@pfa-arbeitsrecht.de info@pfa-arbeitsrecht.de Inhouse Anfragen inhouse@pfa-arbeitsrecht.de seminare@pfa-arbeitsrecht.de Haftungsausschluss: Der Inhalt unserer einzelnen Webseiten wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Gleichwohl übernehmen weder die PfA-GmbH noch die jeweiligen Autoren eine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der in Text und Dateien enthaltenen Angaben. Die Haftung für Inhalte, die von unserem Server aus abrufbar sind, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformationen handelt und diese in Deutschland abgerufen werden. Bei einem Abruf der Inhalte in Staaten außerhalb der BRD wird die Haftung in vollem Umfang ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz des Anspruchs der Aktualität möglich sein kann, dass sich Angaben nicht auf dem neuesten Stand befinden. Über Hinweise hierzu sind wir jederzeit dankbar. Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch das Bereitstellen der Informationen kein Beratungsverhältnis begründet wird. Zum Zeitpunkt einer Hyperlinksetzung waren die von uns verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dem Programmheft veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Veröffentlichung - auch auszugsweise - des Content bedarf der vorherigen Zustimmung der PfA-GmbH. Bei Zitierungen ist neben der genauen Quellenangabe ein Link auf den Beitrag auf : zu setzen. Der Link hat sich beim Anklicken in einem eigenen Fenster zu öffnen. Impressum PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Postfach 4132 D Frechen Tel: / Fax: / Internet: info@pfa-arbeitsrecht.de Gerichtsstand: Köln Geschäftsführerin: Frau Isabel Müller Copyright: 2016 PfA GmbH Seite 64

64 Anmeldung PfA GmbH Postfach Frechen Fax: / info@pfa-arbeitsrecht.de Anmeldung zum Seminar Titel Termin Seminar Nr. Ort Firmenanschrift Firma Straße PLZ/Ort Wir melden zu o. a. Seminar verbindlich an Frau Name Herrn Telefon* Vorname Funktion im Betrieb * Teilnehmer wurde bereits reserviert Hotelkostenübernahme für o. g. Mitarbeiter Bitte nehmen Sie im Auftrag unseres Betriebes für oben genannten Teilnehmer folgende Hotelbuchung vor: Ab Vorabend mit Übernachtung Erst ab 1. Seminartag mit Übernachtung Ohne Übernachtung Wenn Sie keine Übernachtung wünschen berechnen wir nur die Teilnehmergebühr Rechnungsanschrift (falls abweichend) Nichtraucher Sonstige Wünsche Die Rechnung der Veranstaltung wird an die unten genannte Anschrift gesandt. Kostenstelle Wenn möglich Raucherzimmer Firmenname Ansprechpartner/Tel. Abteilung Str./Postfach PLZ/Ort Stempel/Datum/Unterschrift Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PfA GmbH werden mit der Unterschrift ausdrücklich anerkannt. *Mit Angabe meiner -Adresse und Telefon-Nr. erkläre ich mich damit einverstanden, auf diesem Wege Angebote und Informationen der PfA GmbH zu erhalten. Diese Einwilligung können Sie nach 28 Abs. 4 BDSG jederzeit unter Angabe Ihrer Anschrift widerrufen. Widerrufadresse: info@pfa-arbeitsrecht.de Seite 65

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