Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

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1 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium for Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf os-: September 2016 Seite 1 von 1 Telefon Telefax für die Mitglieder desinnenausschusses Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales ~,Integriertes Rückkehrmanagem~nt NRW" Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich den Bericht nlntegriert~s Rückkehrmanagement NRW'.' zur Sitzung des Innenausschusses am ". Der Bericht wurde ebenfalls zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am übersandt. Dienstgebäude, Friedrichstr Düsseldorf Lieferanschlift Fürstenwall Qüssetdorf "Ralf Jäger MdL Te\efon Telefax poststelle@mil<.mw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736,835, 836,UJ1,U72,U73,U83 Haltestelle: Kirchplatz

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3 . Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales Ralf Jäger zur Sitzung des Innenausschuss~s am 08. September 201 f;; und zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 09. September "Int~griertes Rückkehrmanagement NRW" Im Jahr 2015 wurden Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom bis gemäß seiner Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel Asylsuchende über das EASY-System zugewiesen.. Im Zeitraum vom bis waren es weitere Asylsuchende. Ein großer Teil dieser Menschen hat eine Bleibeperspektive. Im bisherigen Jahresverlauf 2016 lag die sog. Gesamtschutzquote bei den Entscheidungen des Bundes.,. amts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit bei 61,8 %. Die Personen oh-. ne Bleibeperspektive. sind entweder bereits zur Ausreise aus der Bundesrepublik verpflichtet oder werden es nach. Entscheidung über ihren Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (zum waren It. BAMF-Statistik für Nordrhein-Westfalen rd anhängige Asylverfahren verzeichnet)~ Diese Menschen erhalten zunächst die Gelegenheit zu einer freiwilligen Ausreise innerhalb einer angemessenen Frist. Erfüllt jemand seine. Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig, ist diese von der zuständigen Ausländerbehärde durchzusetzen, es erfolgt eine Abschiebung. Zu der Zahl abgelehnter Asylsuchender treten die Ausreisepflichtigen hinzu, deren Aufenthaltstitel erloschen ist. Zum hielten sich laut AZR in No"rdrhein-Westfalen insgesamt Ausreisepflichtige auf der ausreisepflichtigen Personen hatten einen Duldungsstatus inne; ihre Abschiebung wurde also aus unterschiedlichen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt. Nach der bundespolizeilichen Abschiebungsstatistik weist Nordrhein-Westfalen rückblickend seit dem Jahr 2010 konstant die höchsten absoluten Zahlen im Bereich der Abschiebung auf. Für den Bereich der geförderten freiwilligen Rückkehr gilt dies gern. IOM-REAG/GARP-Statistik (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) /Government Assisted Repatriation Programme (GARP) - siehe hierzu Ziff. V. des Berichts) gleichermaßen, mit Ausnahme des Jahres 2015, in dem Nordrhein-Westfalen mit geförderten Ausreisen hinter Bayern mit lag. Die Zahlen in Nordrhein-Westfalen sind in diesem Zeitraum kontinuierlich gestiegen. Lediglich im Jahr 2011 gab es einen leichten Rückgang im Bereich der Abschiebungen. Die Zahl der Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2015 auf Fälle (einschließlich Dublin-Überstellungen) angestiegen. In der Zeit vom 01. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 wurden aus Nordrhein-Westfalen insgesamt Personen abgeschoben (einschließlich Dublin-Überstellungen). Damit weist Nordrhein Westfalen auch im laufenden Jahr die höchste Zahl an Abschiebungen auf, vor Bayern mit und Baden-Württemberg mit Fällen. Zugleich bedeutet dies im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum eine Steigerung von 32 %. 1

4 Im Bereich der freiwilligen Rückkehr sind in Nordrnein-Westfalen im 1. Halbjahr Ausreisen mit REAG/GARP-Mitleln bewilligt worden. Dies stellt im Ländervergleich die mit Abstand höchste Zahl dar, vor Niedersachsen mit und Bayern mit bewilligten Ausreisen, und bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von 224 %. Die Summe in Nordrhein-Westfalen mit REAG/GARP-Mitleln bewilligter freiwilliger Ausreisen und Abschiebungen von im 1. Halbjahr 2016 entspricht rd. 25 % der bundesweiten Gesamtzahl von Übersicht der Ausreisen aus NRW : ' / '.633 Die Gesamtzahl der Ausreisen aus Nordrhein-Westfafen im ersten Halbjahr 2016 von entspricht bereits 86 % der Ausreisen im gesamten Jahr 2015 und unterstreicht den v. g. Trend sowie die deutlich steigenden Herausforderungen für sämtliche Akteure im Bereich des Rückkehrmanag ements. Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium für Inneres und Kommunales insbesondere in den vergangenen Monaten intensiv mit einer Optimierung des Rückkehrmanagements in Nordrhein-Westfalen befasst und führt dies auch kontinuierlich fort. Staatsrat a. D. Schiek wurde aufgrund seiner langjährigen praktischen und ministeriellen Erfahrungen in der Ausländerverwaltung damit beauftragt Empfehlungen und Vorschläge zu entwickeln, wie die Verfahren und Instrumente zur Durchsetzung der Ausrei~epflicht bei vollzieh bar ausreisepflichtigen Ausländern in Nordrhein Westfalen verbessert und optimiert werden können. Üm.dabei die Bedürfnisse und Sichtweisen der kommunalen Ausländerbehörden sowie der Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld, Dortmund und Köln einbeziehen und berücksichtigen zu können, wurde auf der Ebene des Ministeriums für Inneres und Kommunales von November 2015 bis März 2016 eine Arbeitsgruppe (AG) Rückkehrmanagement mit repräsentativen Vertretern dieser Institutionen unter L~itung von Staa.tsrat 8. D. Schi~k gebildet,,. an der sich auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt haben. Gerade auch auf Grundlage der in dem als Anlage beigefügten Abschlussbericht von Staatsrat a. D. Schiek ausgesprochenen Empfehlungen hat das Ministerium für Inheres und Kommunales erste Eckpfeiler und konkrete Maßnahmen eines "Integrierten Rückkehrmanagements NRW" definiert und teilweise bereits umgesetzt. 2

5 Im Einzelnen: I.. Ausweitung und Verstetigung 'beschleunigter Asylverfahren nebst, Rückkehr von Ausreisepflichtigen auf Landesebene Dieses Element des Integrierten Rückkehrmanagements NRW betrifft Persone'n, die über d.ie EASY-Verteil~ng als Asylsuchende dem Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, aber übelwiegend keine Bleibeperspektive haben. Das Land strebt es als Regettall an, dass ein möglichst hoher Anteil dieser Personengruppe nach beschleunigten Asylverfahren durch das BAMF bis zu einer Ausreise in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleibt, den nordrhein-westfälischen Kommunen also nicht zugewiesen wird. Di.es bedeutet zugleich eine effektive Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen, aber auch der-örtjichen Ausl'änderbehörden. Ein entsprechendes Pilotverfahren wurde' bereits im Zeitraum bis ; tür Asylsuchende aus dem Kosovo durchgefohrt. In dessen Verlauf reis':', ten 433 Personen freiwillig aus Landesaufnahmeeinrichtungen aus, 637 Personen wurden von dort abgeschob~n (insgesamt: Ausreisen).. Hieran schließt die Umsetzung des zwischen Bund und Ländern am vereinbarten Aktionsplans zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren sowie einer Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zu,gleich b,?sonders niedriger Schutzquote in Nordrhein-Westfalen an. In diesem Rahmen werden heute 'sämtliche Asylsuchende und neu ernreisende Folgeantragsteller aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans (neben Albanien wegen der Bearbeitungszuständigkeiten des BAMF in NRW auch Kosovo, Serbien J Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) sowie Asylsuchende aus Georgien, vorbehaltlich der sachlichen Eignung des Einzelfalls, dem Beschleunigungsverfahren zugeführt, den Kommunen also nicht zugewiesen. Hierfür stellt das Land Plätze im Bereich der Landesaufnahme bereit.. Im Zeitraum vom bis wurden dal;>ei insgesamt Asylsuchende dem BAMF direkt aus Landesunterkünften zur Aktenanlage und AntragssteIlung 'zugeführt: albanische, 458 serbische, 454 mazedonische, 241 georgische, 160 kosovarische und 1,01 Asylsuchende aus Bosnien-Herzegowina. Davon wurden nach einer Vorprüfung d!lrch das BAMF Fälle als für ein beschleunigtes Verfahren sachlich geeignet eingestuft, mithin 91 %. Jn Fällen haben die beteiligten BundesamtsGlußenstellen eine ablehnende Entscheidung zum Antrag getroffen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans in Nordrhein-Westfalen liegt auf der Förderung einer freiwilligen Rückkehr ins Heimatland. Insbesondere Familien mit Kindern wird die Möglichkeit gegeben, eine bevorstehende Abschiebung und die damit verbundenen Belastungen durch freiwillige Ausreise zu vermeiden. Dies mit erkennbar positiver Resonanz: Bislang sind bereits Personen im Rahmen des'l..aktionsplans aus den Landesaufnahmeeinrichtungen fr~iwillig ausgereist. Dem stehen aktuell 212 Abschiebungen gegenüber. Bei insgesamt Ausreisen liegt damit die Ausreisequote rechnerisch bei 68 % (Stand ). 3

6 Die Gesamtzahl der Ausreisen direkt aus Landesaüfnahmeeinrichtungen irn Zuge des beschleunigten Kosovoverfahrens sowie der Aktionsplanumsetzung be!äuft sich auf. bislang Personen. Dies entspricht einer Größenordnung von 13 % aller Ausreisen aus den Zuständigkeitsbereichen der, 84 nord rhein-westfälischen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum ~anuar Juni 2016 (27.105). Das Land befindet sich hinsichtlich einer Verstetigung und eines Ausbaus des Aktionsplanverfahrens im Hinblick auf die neuen asylgesetzlichen Möglichkeiten gern. 5 Absatz 5, 30a Asylgesetz (beschleunigte Verfahren in besonderen Aufnahtneeinrichtungen) derzeit in Gesprächen mit dem SAMF. Hinsichtlich einer weiteren qualitativen Ausweitung von,beschleunigten Verfahren sind 'allerdings zwei Voraussetzungen entscheidend: Zum einen muss das hierfür zuständige BAMF sicherstellen können, dass es auch insoweit in der Praxis beschleunigte Asylentscheidungen,treffen kann. Zum anderen müssen effektive Ab.schiebungsmöglichkeiten in das jeweilige Herkunftsland bzw. denzielstaat gegeben. sein. Dehn die Wohnverpflichtung und damit der Verbleib von Asylsuchenden in Landesaufnahmeeinrichtungen richtet sich nach dem Asylgesetz. Nach 47 Absatz 1 Asylgesetz sind Asylsuchende bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet. Abweichend davon sind Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß 47 Absatz 1a Asylgesetz verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bun-. desamtes über den Asylantrag und insbesondere im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offeflsichtlich unbegründet bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anördnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Eine wichtige Einschränkung macht aber 49 Absatz 1 AsyJgesetz, wonach die Verpflichtung, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu. beenden ist, wenn eine Aqschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist. Dies ist insbesondere für Asylsuchende von praktischer Bedeutung, deren Rückführung aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten insbesondere im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung oder im Bereich der Flugabschiebung kurzfristig nicht möglich ist. 11. Ausreisepflichtige Aus~änder in Nordrhein-Westfalen Daneben befasst sich das Integrierte Rückkehrmanagement NRW mit den rd bereits im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ausländerbehörden aufhältigen ausreisepflichtigenausländ~rn. 1. Gezielte Ausreisen in Schwerpunktstaaten Mithilfe von Experten aus dem Bereich der Ausländerbehqrden wurden insoweit zunächst acht Schwerpunktstaaten identifiziert, bezüglich derer eine erhebliche Zahl an Ausreisepflichtigen in Nordrhein-Westfalen wie zugleich auch effektive Rückführungsmöglichkeiten für größere Personenzahlen bestehen. Hierzu zählen neben den sechs sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans aktuell auch Georgien und Armenien. Angesichts der steigenden Herausforderungen im Rückkehrbereich sollen die 4

7 Unterstützungsressourcen der vom Land finanzierten Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) im Sinne der kommunalen Kapazitäten bis auf weiteres vorrangig für Rückkehrfälle in diese Zielstaaten eingesetzt werden, mithin in Staaten, bei denen ggf. auch eine Abschiebung gemäß den derzeitigen praktischen Rahmenbedingungen erfolgreich durchgeführt werden kann., Die' nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden wurden mit Erlass des MIK 'vom daher gebeten, alle für eine REAG-JGARP-geförderte rreiwihige Ausreise nach entsprechender AntragsteUung bei,(om in Betracht kommenden oder rückzuführenden Personen die v. g. SChwerpunktstaaten betreffend an die vom Land zum neu eingerichtete Zentrale Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW, siehe auch Ziff. 111 des Berichts) zu melden. Die ZRK NRW koordiniert dabei nicht nur die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen der ZAB für die kommunalen Ausländerbehörden bei Rückführungsmaßnahmen (vgl. Zift. '111 des Berichts), sondern stimmt daneben auch den Bedarf nach möglichen $ammelkontingenten für eine REAG IGARP-geförderte freiwillige Rückkehr mit 10M ab, um, zügige und gebündelte Ausreisen aus den Kommunen zu ermöglichen. Zur Erleichterung der Meldung für die Ausländerbehärden hat die ZRK NRW ein onlinebasiertes System etabliert. Mit Stand waren der ZRK NRW von den nord rhein-westfälischen Ausländerbehörden 754 aktuelle Fälle der freiwilligen Ausreise sowie 941 aktuell rockführbare Personen aus diesen Schwerpunktstaaten gemeldet worden, von denen wiederum 126 Personen bereits für eine Flugabschiebung bei der ZentralsteUe des Landes für Flugabschiebungen (ZFA) konkret angemeldet sind. DieZRK NRW'hat mit 10M zudem drei Sammelflugkontingente 'für September 2Q16 für jeweils bis zu 120 freiwillige Rückkehrer aus Nordrhein-Westfalen nach Albanien und Serbien vereinbart. Weitere sollen aufgrund der bestehenden Bedarfslage kurzfristig folgen. ' Die derzeitige Gesamtzahl der Meldungen von aktuellen Ausreisefällen in die acht Schwerpunktstaaten an die ZRK NRW von entspricht 12 % der G~samtausreisen aus Nordrhein-Westfalen im 1. Halbjahr Überprüfung von Duldungsfällen Bei der Betrachtung der Gruppe der ausreisepflichtigen Ausländer in Nordrhein Westfalen fällt auf, dass It. AZR mit Stand und.damit mehr als die Hälfte der geduldeten Personen innerhalb dieser Gruppe, aus den sechs. sicheren Herkunftsländern des Westbalkans stammten. Innerhalb dieser Gruppe wurden wiederum,6.203 Personen identifiziert, deren im Ausländerzentralregister hinterlegte, Duldungsgründe, fehlende Reisedokumente und Abschiebungsstopp, nicht plausibel erschienen. Denn eine 'gültige Anordnung, dass die Abschiebung von Ausländern aus den sechs sicheren Westbalkanstaaten ausgesetzt wi'rd, -existiert nicht. Daneben waren die Ausländerbehörden zuletzt mit Erlass des MIK vom darüber informiert worden, dass sich alle sechs Staaten vorübergehend mit einer Rückführung mittels sog. EU-Laissez-Passer ansteue der jeweiligen nationalen Passersatzpapiere einverstanden erklärt haben., Angesichts der hohen Beanspruchung kommunaler Flüchtlil19Sunterbringungs- und Versorgungsstrukturen einerseits und der aktuellen effektiven RückkehrmögH~hkeiten 5

8 in die Westbalkanstaaten, sei es im Wege einer REAG-IGARP-geförderten freiwilli- - gen Ausreise oder erforderlichenfalls im Wege der. Rückführung, wurden die zuständigen Ausländerbehörden mit Erlass des MIK vom um entsprechende Üb~rprüfung gebeten. Bis zum wurden gern. Rückmeldung der Ausländerbehörden der g~mannten Duldungsfälle geprüft. 784 Personen werden freiwillig ausreisen oder sind bereits freiwillig ausgereist, 311 werden oder wurden bereits abgeschoben. Die Summe eingeleiteter oder bereits erfolgter Ausreisen von entspricht 24 % der bislang geprüften Fälle Personen und damit 65 % können wegen eines wei- _ terhin gegebenen Duldungsgrundes vorübergehend nicht abgeschoben werden. -. BezGglich der Überprüfung der DuldungsfäHe hat das Ministerium für Inneres und Kommunales auf die Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes hingewiesen, deren rechtliche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen- müssen. Außerdem erfolgte der Hinweis, dass bei vulnerablen Personen und/oder Personen mit. langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepubiik die zum gesetzlich wirksam gewordene Bleiberechtsregelung des 25b AufenthG (neben 25a AufenthG), die - stichtagsunabhängig - faktische Integrationsleistungen bei langjährigem Aufenthalt aufenthaltsrechtjich honoriert, mit in den Blick zu nehmen ist. Denn im Vorgriff auf diese Bleiberechtsregelung konnten Personen, die von dieser Regelung voraussichtlich begünstigt sein werden, zuletzt weiter geduldet werden (vgl. MIK-Erlass vom ). Mit Inkrafttreten des 25b AufenthG zum 01.0' hatte sich diese Regelung überholt. 25b AufenthG berücksichtigt u.a. auch die besondere Situation vulnerabler Personen. Von den bis zum abschließend geprüften Geduldeten erhielten 205 Personen und damit 4 % einen Aufenthaltstitel, somit eine sichere Bleibeperspektive. - 4 Personen hapen die deutsche Staatsangehörige erworben. Weitergehende sinnvolle Anschlussmaßnahmen im Bereich der lt. AZR geduldeten Au~reisepflichtigen werden durch die Steuerungsgruppe "Integriertes _ Rückkehrmanagement NRW" (sic?he dazu Ziff. V des Berichts) im Ministerium für Inneres und Kommunales unter Beteiligung kommunaler Ausländerbehörden geprüft Verstärkte Unterstützung durch die Zentralen Ausländerbehörde'n und die neu eingerichtete Zentrale Rückkehrkoordination NRW Das L~nd unterstützt die für den AusreisevoJlzug zuständigen kommunalen Ausländerbehörden durch die von ihm finanzierten drei Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in Bielefeld, Köln und Dortmund. Wesentliche UnterstützungsJeistungen erfolgen dabei durch eine zentralisierte Beschaffung der Passersatzpapiere (PEP) durch aue ZAB, im Bereich des Flugmanagements durch die Zentralstelle -des Landes für Fluga~schiebungen (ZFA) bei der ZAB Bielef~ld sowie im Bereich des Trans- 6

9 portmanagements durch die Landtransportkoordination (LTrako) durch die ZABKöln. Im Rahmen der AG Rückkehrmanagement 'wurde',festgestellt, dass diese Unterstützungsleistungen Von den kommunalen Ausländerbehörden begrüßt (.!nd in der' Praxis rege in Anspruch genommen werden. Angesichts der gestiegenen Herausforderungen hat das Land zusätzliche Mittel - Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes um rd. 1,2 Mio. Euro - für eine personelle Verstärkung durch 40 weitere Stellen sowie für eine Verstärkung der sächlichen Ausstattung der ZAB (insb. Fahrzeuge) bereitgestellt.. Daneben wurde bei der Zentralen Ausländerbehärde Bielefeld zum die' Zentrale Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW) eingerichtet. Mit der ZRK NRW wird die organisatorische und fachliche Unterstützung' der Kommunen im Bereich des Rückkehrmanagements weiter ausgebaut und intensiviert. Die ZRK NRW bündelt und koordiniert die schon bestehenden v. g. Unterstützungsleistungen bei der Rückführung und steht den Kommunen als zentraler Ansprechpartner für alle ROckkehrfragen, also auch für Frag'en 'der freiwilligen Rückkehr, zur Verfügung. Zu den Unterstützungsleistungen der ZRK NRW gehören insbesondere?: Vermittlung von, rückkehrrelevanten Informationen und kompetenten An 'sprechpartnern, Unterstützung bei freiwilligen Ausreisen, z.b. bei der Beschaffung von notwendigen Reisedokumenten, Vermittlung des Kontaktes zu RückkehrberatungssteIlen und 10M sowie Klärung der Möglichkeiten von NRW Sammelftugkontingenten mit 10M, Unterstützung bei der Einsatzplanung, dem Zugriff und dem Transport bei Rückführun'gen in enger Zusammef!arbeit mit L TraKo, ZFA sowie allen ZAB, Bestimmung einer federführenden ZAB zur Koordination der Zusammenarbeit bei einzelnen Rückkehrmaßnahmen, Vermittlung bei Fragestellungen zur Vollzugshilfe durch die Polizei (siehe hierzu Ziff. V1. 4. des Berichts), Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnem und Musterhaftanträgen bei Abschiebungshaflfällen, sukzessiver Aufbau von Informationssammlungen zu rückkehrrelevariten Themen, insbesondere auch zu gesundheitlichen Aspekten, wie Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland oder Fragen der Reisefäh\gkeit, regionale/überregionale Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten zwecks Übernahme eines Untersuchungsauftrages. Die ZRK NRW nimmt zudem, wie unter Ziff. 11. dargestellt, eine Y"ichtige RoUe bei den Rückkehrfällen von ausreisepflichtigen Ausländern in Zielstaaten mit effektiven Rückführungsmöglichkeiten (Schwerpunkstaaten) ein. 7

10 IV. Rückführungen aus NRW konsequent, aber mit Menschlichkeit "Der Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer von AsyJbewerberinnen und Asylbe. werbern ohne Bleibeperspektive kommt vor ahem mit Blick auf die Beanspruchung der vorhandenen Asylkapazitäten und der gesellschaftlichen Akzeptanz der Aufnahme von Flüchtlingen eine hohe Bedeutung zu. Es ist jedoch wichtig, dass bei der Durchsetzung der Ausreisepfliqhten nicht nur konsequent 1 sondern auch mit Menschlichkeit vorgeg~ngen wird. Mit MIK-Erlass vom wurden die Ausländerbehörden vor diesem Hintergrund gebeten, bei Vorliegen. von besonderen humanitären Gesichtspunkten (bspw. bei Familien mit Kindern) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, wonach nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht mehr angekündigt werden darf, wie folgt zu verfahren: Vor dem geplanten Abschiebetermin sind die Betroffenen nochmals unmissyerständlich darüber zu informieren, dass ihre Abschi~bung zeitnah bevorsteht. Dabei ist ein Vorlauf von mindestens einer Woche einzuhalten. Darüber hinaus sind sie darauf hinzuweisen, dass von der zeitnahen Abschiebung nur dann abgesehen werden 'kann, wenn die Betroffenen glaubhaft machen können, nunmehr von einer freiwilligen Ausreisemöglichkeit Gebrauch machen zu wollen. Die GJaub.naftmachung kann insbesondere durch AntragsteIlung auf Förderung der freiwilligen Ausreise gern. REAG/GARP-Programm erfolgen. Dass sich Familien mit Kindern trotz einer unmissverständlichem behördliche,n Information darüber, dass ihre Abschiebung zeitnah bevorsteht, letztlich gegen eine freiwillige Ausreise entscheiden, lässt die besonderen Belastuflgen gerade für jüngere Kinder infolge einer nächtlichen Abschiebungsmaßnahme unberührt. Diese mit der Zwangsmaßnahme verbundenen besonderen Belastungen gilt es aus humanitären Gesichtspunkten gerade im Interesse dieser Kinder, und zwar unabhängig von der Entscheidung der Eltern, nach Möglichkeit zu vermeiden.. Vor diesem Hintergrund spricht der MIK-Erlass vom auch ausdrücklich die Bitte an die nordrhein-westfälischen Ausländerbehärden aus,ggf. in Abstimmung mit den unterstützenden ZAB und/oder speziell der ZFA, Abschiebungsmaßnahmen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich unter Ausschöpfung entsprechender Handlungsspielräume nicht in der Zeit zwischen Uhr zu bßginnen. Zu~ätziich zu in der Praxis ohnehin bereits besteh~nden Bemühungen von Ausländerbehörden, Abschiebungen bei Familien mit Kindern nach Möglichkeit außerhalb der Nachtzeit durchzuführen, hatte sich das M1K zuvor nochmals eingehend mit den Abläufen bei Abschiebungsmaßnahmen befasst. Dies betrifft in erster Linie die Organisation und Durchführun'g von Flugabschiebungsmaßnahmen aus Nordrhein Westfalen. Entsprechende logistische Optimierungsmaßnahmen seitens der unterstützenden ZAB (z.b. flexible Check-ln-Möglichkeiten, optimierte Transportunterstptzurig und -koordination auf Anfrage) aber auch der kommunalen Ausländerbehörden haben in diesem Bereich bereits unmittelbaren Erfolg gezeigt. Allerdings wird es daneben auch weiterhin F~lIe geben, bei denen unter Ausschöpfung entsprechender HandlungsspieJräume ein Maßnahmenbeginn bei Familien mit Kindern in der Zeit zwischen Uhr und Uhr sachlich ohne Alternative ist. Dies betrifft in erster Linie Abschiebungskonstellationen, in denen nord rheinw~stfälische Ausländerbehörden keine oder nur geringe organisatorische un.d damit 8

11 zeitliche Einflussmögtichkeiten haben, weil z. B. die Rahmenbedingungen von anderen nationalen, internationalen oder fremdstaatlichen Stellen vorgegeben sind. Die Auswirkungen dieses Erlasses wurden in der AG Rückkehrmanagement intensiv erörtert. Die im Erlass. enthaltenen Kfarstellungen sowie die Unterstützungs- und E::ntlastungsmaßnahmen de?f ZFi;\ sowie der ZAB wurden dort begrüßt, etwaige praktische Rückführungshemmnisse in diesem Zusammenhang nicht festgestellt. Den besonderen Belangen vulnerabler Personen ist daneben grundsätzlich im Rahn:»en der AusgestaJtung der Rückführung angemessen Rechnung zu tragen. ' Speziell mit Blick auf die Westbalkanstaaten geht der Gesetzgeber, wie es die zwischenzeitliche Einstufung sämtlicher dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten zeigt, nunmehr allgemein davon' aus, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder,behandlung s~attfinden. Diese. gesetzgeberische Vermutung bezieht sich auf sämtliche Asylsuchende aus diesen Staaten einschließlich der Minderheitenangehörigen. Weiterhin haben sich die Rückführung~prax:is in die Westbalkanstaaten sowie die dortige Akzeptanz von Rückführungen, insbesondere den Kosovo betreffend, verändert. Ein. Beleg hierfür ist die seit Herbst 2015 bestehende Möglichkeit der Rückführung auch mittels EU Laissez Pas-' ser anstelle der jeweiligen nationalen Passersatzpapiere. Schließlich. werden durch die Neufassungen der AsylverfahrensrichtJinie (RL 2013/32fEU) und der Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) Mindestbedingungen für die Aufnahmesituation sowie besondere Verfahrensgar~ntien speziell für vulnerable Personen konstituiert. Es besteht danach generell die Verpflichtung, besonders schutzbedürftige Personen zu. identifizieren und ihren speziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Das Thema freiwillige Rückkehr und die umfassende Information über Reintegrations- bzw. Überbrückungshilfen schließlich sind inzwischen -allgemein - eine Säule des. integrierten Rückkehrmanagements geworden. Mit MIK-Erlass vom wurde daher festgehalten, dass angesichts 'des nunmehr bestehenden allgemeinen rechtlichen und sachlichen Handlungsrahrnens durch nationale Vorgaben und europarechtliehe Schutzgarantien für zusätzliche spezielle Erlassregelungen (sog. "Sensibilisierungser)asse" - vgl MIK-Erlass vom einschließlich seiner Folgeerlasse) für vulnerable Personen aus den Westbalkanstaaten kein Raum mehr ist. V. Verstärkung tier freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsförder~ng FreiwiUige Rückkehr, Reintegration und Rückführung sind untrennbar verbundene Elemente eines sinnvollen integrierten Rückkehrmanagements auch in Nordrhein Westfalen. Dabei ist die freiwillige Rückkehr nicht nur rechtlich gegenüber der Abschiebung. vorrangig. Sie ist für die Betroffenen, ganz besonders für Familien mit Kindern, die deutlich weniger belastende Ausreisevariante. Außerdem ist die freiwillige Rückkehr aus staatlicher Sicht effektiver und ressourcenschonender. Die entsprechenden Ausrelsezahlen zeigen, d.ass freiwillige Rückkehr sowohl auf Landes- wie ganz besonders auch auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen weiterhin das erste Mittel der Wahl ist Dies soll auch so bleiben. Als eine Fördersäule im Programm "Soziale Beratung von Ffüchtlingen in Nordrhein West!alen" werden die landesgeförderten Rückkehrberatungsstellen daher von 16 9

12 auf 45 ausgebaut sowie verstärkt an den Standorten der regulären Erstaufnahmeund Unterbringungseinrichtungen eingerichtet. Diese Beratungsstellen sollen Flüchtlinge,. die in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht sind oder bereits den nordrheinwestfälischen Gemeinden zugewiesen wurden, bei einer freiwilligen Ausreise ver- stärkt beraten und unterstützen_. Zusätzlich wurden die Haushaltsmittel im Bereich der Landeszuschüsse zu Rückkehrprojekten von 1,9 Mio. Euro in 2015 auf 6,7 Mio. in 2016 erhöht. Hierzu zählen: URA 2.. Die Brücke Dieses nationale Projekt dient Rückkehrern und Rückkehrerinnen in die. Republik Kosovo und zwar unabhängig von der Art der Aufen1haltsbeendigung und soll eine Wiedereingliederung ganzheitlich ermöglichen. Freiwillig zurückgekehrten Personen steht hierbei ein ~rweitertes Leistungsangebot zur Verfügung. Im Rahmen des Projektes wer.den vielfältige Hilfen angeboten,.wie Unterstützung bei der Existenzgründung, Wohnraumbeschaffung, Zuschüsse zu Medikamenten, Lebensmitteln, Miete usw. Fördetmöglichkeiten und -ziele des Projektes werden regelmäßig angepasst. ZIRF Die Zentralstelle für Informationsvermittlung zür Rückkehrförderung. beim BAMF (ZIRF-Counselling Projekt) stellt Rückkehrberatungsstellen zwei Arten von Informationen bereit: zuf1l einen die länderspezifisqhen Informationsblätter - die sogenannten ncountry Fact Sheets" - und zum anderen die im Rahmen individueller Anfragen recherchierten Antworten. Sowohl die rückkehrrelevanten1 länderspezifischen Informationsblätter als auch die individuellen Anfragen mit den jeweiligen Antworten we rden in der beim Bundesamt/der ZIRF errichteten Datenbank ("ZIRF-Datenbank") zusammengetragen und zur Verfügung gest~lit.. IntegPlan Mit dem Ziel einer integrierten Rückkehrberafung richtet sich die Micado Migration ggmbh als Projektträger vorrangig an Rückkehrberatungsstellen. Zielsetzung ist eine "Ganzheitliche Rückkehrberatung", d.h. das Beratungsstellen hier und im Herkunftsland unter Einbeziehung des Rückkehrers/der Rückkehrerin zusammenarbeiten.. Dadurch wird ein Netzwerk und Austauschforum für die' Rückkehrberater und - beraterinnen aufgebaut Individualhilfe des landes NRW Durch die Individualhilfe des Landes NRW haben fandesgeförderte RückkehrberatungssteUen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, freiwilligen Rückkehrern u. a. durch Gewährung von Sachmitteln den Erwerb und Transport von Hausrat und/oder von Arbeitsgeräten zur beruflichen Wiedereingliederung im Heimatland zu ermöglichen. Darüber hinaus können dringend benötigt~ medizinis~he Hilfsmitte1n zur Verfügung gestellt werden. 10

13 REAG/GARP Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitä res Hilfsprogramm, das von 10M seit ca durchgeführt wird. Es fördert die freiwillige RückkehrIWeiterwanderung, gewährt Reisekosten, Reisebeihilfen sowie in besonderen Fällen Starthilfen und dient der Steuerung von Migr(;ltionsbewegungen. Durch dieses Rückkehrförder- und starthilfe-programm wird ein Großteil aller freiwilligen Ausreisen ermöglicht. Landesreisebeihilfe NRW Für freiwil\ige Rückkehrer in die Westba\kanstaaten hat sich Nordrhein-Westfalen bereit erklärt, im Zusammenhang mit ein~r REAG/GARP geförderten Ausreise eine landeseigene Reisebeihilfe in Höhe von 50 Euro pro Person über 10M zu gewähren. Ohne diese.iandeseigene Förderung erhielten Rückkehrer in die 0.9. Länder lediglich die Reisekosten. VI. Weitere Maßnahmen des Landes im Rückkehrbereich Das Integrierte Rückkehrmanagement NRW wird durch verschiedene weitere Bausteine ergänzt: 1. Unterstützung der Arbeit der Organisationseinheit Passersatzpapierbeschaffung bei der Bundespolizei Nordrhein-Westfalen begrüßt die Einrichtung der Organisationseinheit Passersatzpa. pierbeschaffung be j der Bundespolizei zum Diese" Organi sationseinheit ist for d\e PEP.:.Beschaffung der schon bislang bei der Bundespolizei teilzentralisier-,ten. 15 westafrikanischen Staaten zuständig und unterstützt die Länder zudem bei der PEP-Beschaffung von zunächst weiteren acht Staaten, darunter z.8. die Maghreb-Staaten I bei denen sich die Passersatzpapierbeschaffung für die Länder als äußerst problematisch und wenig erfolgreich darstellt. Weiterhin soll diese Einheit strukturelle zielstaatsbezogene Probleme bei der Passersatzpapierbeschaffung identifizieren und mit den Zentralstellen/Clearingstellen.der Länder für' die PEP-. Bes.chaffung sowie anderen Akteuren auf nationaler und intemationaler Ebene zusammenarbeiten.. Das Land wird sich aktiv an der neuen Organisationseinheit beteiligen. Als Ansprechpartner für die Organisationseinheit wurde die ZAB Bielefeld benannt. Der Bundespolizei. wurde im Juli 2016 daneben eine Liste mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZAB Bielef~ld und Köln, die abordnungsweise im Bereich der Bundespolizei eingesetzt werden könnten, übermittelt. Dieses Angebot wird von der Bundespolizei derzeit geprüft. 11

14 2. Verbesserung der Rückführungsverfahren und Steigerung der Rückführungszahlen in staaten mit unzureichender Kooperationsbereitschaft" Eines der wesentlichen Probleme im Bereich der Rückführung ist die fehlende oder unzureichende Kooperationsbereitschaft bestimmter Herkunftsstaaten bei d~r Rücknahme ihrer Staatsangehörigen. In der Praxis zeigt diese sich insbesondere im Be-. reich der Passers~tzpapierbeschaffung und im Bereich der Flugabschiebung und hat vergleichsweise niedrige Rückführungszahlen insoweit zur Folge. Hier ist der Bund gefordert, im Verhandlungsweg eine nachhaltige Verbesserung der Prozesse, insbesondere eine Beschleunigung der Identifizierungs- und Passersatzpapierverfahren sowie eineakzeptan~ auch von Sammelcharterflügen als Voraus-. setzung zeitnaher Rückführungen, mit diesen auswärtigen Staaten zu erreichen. Eine Verbesserung derrückführungs~ituatiön würde insbesondere auch die nordrheinwestfälischen Ausländerbehörden unmittelbar entlasten,' die aufgrund ~er prakti. sehen Hemmnisse insoweit keine effektiven VollzugsmögHchkeiten besitzen und die entsprechenden Fälle daher auf unbestimmte Zeit fortführen müssen. Aus nordrhein-westfälischer Sicht von besonderer Bedeutung, gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern, sind aufgrund der ausreisepflichtigen Staatsangehörigen im Land mit Stand (Quelle: AZR-Statistik) insoweit die Maghreb Staaten Marokko und AJgerien. Daneben waren in NRW zum beim BAMF Asylverfahren von Asylsuchenden aus diesen-beiden Staaten anhängig (Quelle: AZR:..Statistik), ganz überwiegend ohne Aussicht auf Zuerkennung eines Schutzstatus. Das MIK hat erreicht, dass seit Mai 2016 Asylsuchende aus diesen Herkunftsländern vom BAMF nicht mehr schwerpunktmäßig nachnrw, sondern auf alle Länder gleichmäßig nach dem jeweiligen Anteil gemäß Königsteiner Schlüssel. verteilt werden.. Nordrhein-Westfalen steht hinsichtlich der Verbesserung der ~ückfohrungsverfahren und der Steige~ung der Rückführungszahlen in Staaten,' in die sich Rückführungen schwierig gestalten, wie zum Beispiel in einige nordafrikanische Staaten, fortlaufend im Dialog mit dem Bund. ' Eine im August 2Q16 gegründete gemeinsame Bund-NRW-Task Force unter Beteiligung u. a. des Bundesministeriums des Innem, des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, sou sich insoweit i'n einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung. der Situation zunächst für Marokko befassen. Im besonderen Fokus steht dabei eine effektivere Rückführüng straffällig gewordener Ausreisepflichtiger. Oie gemeinsame Task Force sou die konkreten Abläufe währ~nd des Rückführungsverfahrens an hand von Einzelfällen unter Beteiligung der marokkanischen Seite analysieren l Problemfakforen und Hindernisse ideri. tifizierensowie möglichst schnelle Lösungen erarbeiten. Rückführungen nach Marokko sind erst nach erfolgreichem Passersatzpapierverfahren und derzeit allein auf linienflügen möglich. Sie scheitern, vor allem bei gewaltbereiten Personen, aber oftmals am Störungsverhalten und am Widerstand der Betroffenen. In solchen Fällen verweigert der verantwortliche Flugkapitän kurzerhand die Mitnahme. Auch akzeptieren die Unienfluggesenschaften ~uf Linien~ügen in der 12

15 Praxis nur Personen plus.ggf. notwendige Sicherheitsbegleitung pro Flug. Erst Samme\charter würden es daher ermöglichen, Rückführungen auch in di.eser Hinsicht erfolgversprechender organisieren zu können. 3. Aus"bau der Kapazitäten für die Unterbringung Ausreisepflichtiger in Nordrhein-Westfalen Mit ein~r Steigerung der Zahl der AÜsrejsepfli~htigen geht auch ein steigender Bedarf an entsprechenden Unterbringungskapazitäten einher. Vor diesem Hintergrund konnte nach der Wiedereinrichtung der Abschiebungshaftvollzugseinrichtung in Büren im Mai 2015 die ursprüngliche Aufnahmekapazität von 50 Unterbringungsplätzen durch.organisatorische Maßnahmen und personelle Verstärkungen zum Jahreswechsel 2016 auf zunächst 80 Plätze und im.junf2016 auf 100 Plätze ausgebaut werden. Zur besseren Auslastung der Abteilung, die bislang mit Frauen und dabei im Durchschnitt nur mit ein bis zwei Personen belegt war, wurde mit Rheinland-Pfalz eine Verwaitungsvereinbarung getroffen, wonach für NRW fünf Plätze zur Unterbringung. von weiblichen Ausreisepflichtigen in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim für die Ausländerbehörden in NRW ständig zur Vertügung stehen. 4. Vollzugshilfe durch die Landespolizei Gemäß 47ff. PoJizeigesetz NRW leistet die Polizei den zuständigen AU$länderbehörden auf Ersuchen Vollzugshilfe im Zusammenhang mit Abschiebungen, wenn die Notwendigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges prognostiziert wird und die Ausländerbehörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen oder die Maßnahme nicht auf andere Weise durchsetzen können. Mit MIK-Erlass vom wurden die beteiligten Behörden darüber unterrichtet, dass bezüglich der Gefahrenprognose auf das Erfahrungswissen der ersuchenden Ausländerbehörden zurückgegriffen wird. Diese Maßnahme soll die Zusammenarbeit zwischen Ausländer- und Kreispolizeibehörden in diesem Bereich weiter verbessern. A\s unterstützender Ansprechpartner steht den Ausländerbehörden insoweit die ZRK NRW zur Verfügung (vgl Ziff. III des ~erichts). 5. Neuorganisation im MIK-Bereich und Ständige Steuerungsgruppe "IntegrierteS Rückkehrmanagement NRW". Im organisatorischen Bereich wird das "Integrierte Rückkehrmanagement NRW tl auf MIK-Ebene begleitet durch die zum erfolgte Neubildung des gleichnamigen Referats 125 innerhalb der Abteilung 1, in dem die Bereiche "Rückführung", "Unterbringungseinrichtung for Ausreisepflichtige" und"freiwillige Rückkehr" zusammengefasst worden sind. 13

16 Zudem wird am die konstituierende Sitzung einer Ständigen Steuerungsgruppe "Integriertes Rückkehrmanagemenf NRW u im. MIK stattfinden. Angesichts der dynamischen Situation san die steuerungsgruppe das aktuelle Lagebild zur Rückkehr aus NRW fortlaufend analysieren und ggfs. unmittelbar konkrete Verbesserungs- und Weiterentwicklungsvorschlage zur Thematik entwickeln. Ihr sollen neben Vertretern des MIK' auch Vertreter der drei Zentralen Ausländerbehörden sowie der ZRK NRW angehören. Weitere Akte~re aus der nord rhein-westfälischen Rückkehrpraxis können und sollen jeweils themen- und schwerpunktbezogen hinzugezogen werden. VII. Weitere HandlungsJ:>ereiche Die gewachsenen und weiter steigenden Herausforderungen im Bereich der Rückkehr wird keiner der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landeseqene allein bewältigen können. Vor diesem' Hintergrund sind weiterreichende Maßnahmen auf allen Ebenen erforderlich.. Kommunale Ebene' Zentrale Akteure für einen konsequenten Vollzug der Ausreisepflicht sind die komf!1unalen Ausländerbehörden, flankiert durch die erweiterten Unterstützungsmaßnahmen der Zentralen Ausländerbe~ö~den und der ZRK NRW. Mit MIK-ErIass vom wurde angesichts eines deutlich erhöhten Durchsetzungsbedarfs von Ausreisepflichten empfohlen, organisatorischen und personellen Vorsorgebedarf auch im kommunalen Bereich zu prüfen. Einen entsprechenden zu-. sätzlichen personellen und sachlichen Ressourcenbedarf bestätigte die AG Rückkehrmanagement. Der Personalbestand der Ausländerbehörden wird vom MIK statistisch nicht erfasst, da dieser dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung unterliegt. Eine im April durchgeführte Länderabfrage der Bund-Länder-Koordinierungsstetle "Integriertes Rückkehrmanagement" ergab im Bereich Aufenthaltsbeendigung und Passersatzpapierbeschaffung zum Stichtag einen Personalbestand der kommunalen Ausländerbehärden (ohne die drei Zentralen Ausländerbeht?rden) von rund 401, zum von 508. Daraus lässt sich ableiten, dass der PersonaJbestand inden 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW auch in diesem Segment bereits sukze~sive ansteigt Da~ MIK wird im Rahmen der Ständigen Steuerungsgruppe,Jntegriertes Rückkehrmanagement NRW" unter Beteiligung kommunaler Ausländerbehörden gezielt prüfen, welche zusätzlichen Hilfsmaßnahmen insoweit landesseitig sinnvoll und möglich sind.. Bundesebene Auf Seiten des Bundes sind, wie unter Ziff. VI. 2. bereits im. Einzelnen dargestellt, unmittelbare Verbesserungen hinsichtlich auswärtiger Staaten, in die sich Rückfüh- 14

17 rungen schwierig gestalten, anzustreben. Diesen Prozess wird das MIK weiterhin aktiv begleiten, beispielsweise im Rahm~n des Bund-NRW-Pilotprojekts zu Marokko. Daneben ist der Bund dringend gefordert, die Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ("Dublin 111") durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flücht~ linge (BAMF) nachhaltig zu verbessern: Im.Jahr 2015 gab Übernahmeersuchen aus Deutschland an.andere MitgliE;?dstaaten und Zustimmungen der Mitgliedstaaten. Dem standen allerdings nur erfolgte Überstellungen in die anderen Mitgliedstaaten gegenüber. Dies entspricht 12 % der Zustimmungsfäne. \m Zeitraum bis gab es Übernahmeersuchen an andere Mitgliedstaaten und Zustimmungen der Mitgliedstaaten. Dem standen Überstelfungen in die anderen Mitgliedstaaten gegenüber. Dies entspricht 13 % der Zustimmungsfälle (Quelle: BAMF-Statistik). Das MIK wird in Kürze gemeinsam mit dem insoweit zuständigen BAMF strukturelle Verbes$erungsmöglichkeiten aus nordrhein-westfälischer Sicht erörtern und mögliche Optimierungsschritte unterstützen. 15

18

19 1 BERICHT der AG Rückkehrma'na'gement vom 8. März 2016 Empfehlungen 'zur verbesserten Durchsetzung der Rückkehrver- ' pfiichtung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern aus NRW Verf~sser: VolkerSchiek Staatsrat a~ D.

20 2 Ausgangslage Die Zahl der Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not suchen.. i~ im Jahr 2015 extrem angestiegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ( BAMF ) hat im jahr Asylanträge ent~egengenommen und über Anträge entschieden. Im Vergleich zum Vorjahr mit Asylanträgen und Entscheidungen haben sich somit die Antragszahlen um 135 % 'und die Zahl. der Entscheidungen mehr als verdoppelt Verfahren waren zum Jahresende beim BAMF anhängig. Bundesweit sind im Jahr Zugänge in EASY.. der IT-Anwendung des Bundes zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Länder.. als bestätigte Op-, tionen verzeichnet. Dies bedeutet, da~s die Summe aus der Zahl der noch zu entgegennehmenden Anträge und der Zahl de! noch zu bearbeitenden Verfahren am 31. Dezember 2015 überschlägig bei Ober' Verfahren gelegen hat. Im Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Februar 2016 hat das BAMF Erstanträge, davon mehr als 75% aus Syrien,' ~em Irak und Afghanistan, entgegengenommen und über Anträge entschieden, davon Syrien mit Entsch.eidungen ( Gesamtschutzquote: 98,9 % ), Albanien mit Entscheidungen ( Gesamtschutzquote. 0,,3 % ) und Serbien mit ~.779 Entscheidungen ( Ges~mtschutzquote: 0,1 % ). Die Gesamtschutzquote im Jahr 2016 liegt derzeit bei über 65 %, da einerseits eine Konzentration der Bearbeitung auf die Persenen aus Herkunftsländern mit einer hohen Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea ) stattfindet. Anderseits werden auch verstärkt die Verfahren von Antragstellern/ -stellerinnen mit geringst~r Bleibeperspektive entschieden, wie die Entscheidungszahlen für albanische und serbische Staatsangehörig~ zeigen. Die Gesamtschutzquote im Jahr 2015 lag bei 49,8 %, d.h. etwa jeder/jede zweite Asylantragsteller/in hat eil)e Bleibeperspektive, da er/ sie öberwiegend die' RechtssteIlung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten hat. ' Die aus diesen Zahlen' resultierenden Belastungen für den Bund, die Länder und die Kommunen sind extrem hoch. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge stand auf Landes- und kommunaler Ebene zunächst im Vordergrund jeglicher Maßnahmen. Ebenso existentiell im Hinblick auf die Klärung. der Bleibeperspektive dieser großen Zahl von Flüchtlingen sind aber stabile, geordnete und zügige Abläufe der notwendigen Verwaltungsverfahren auf den Ebenen des Bundes, der Länder 'und der Kommunen, da angesichts der zu erwartenden weiteren Steigerung der Zahl der Entscheidungen in asylrechtlichen Verfa.hren im Jahr 2016 auch die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer deut..: lieh ansteigen wird. Bei einmal angenom~enen Entscheidungen des BAMF in nach jüngsten Presseankündigungen geht BAMF-Chef Weise sogar von über Entscheidungen in 2016 aus - und einer unterstellten Schutzquote von 60 % wäre von Neg~tiventscheidung~n auszugehen. Dieses wären bereits mehr als 2015.

21 3 Nur so ist es nach Einschätzung von Bund und Ländern möglich, die derzeitigen Flücht- lingszugangszahlen zu bewältigen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs und Re. gierungschefinnen ~er Lä,nder haben sich daher in einer ~espr~chung am 2.4.September darauf verständigt, eine rasche. Unterscheidung von Flüchtlingen mit oder ohne Bleibeperspektive vorzunehmen. Diese generelle Differenzierungsnotwendigkeit zielte zum damaligen Zeitpunkt insbesondere auf die hohe Zahl von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten" auf die im Jahr 2015 ein Viertel der beim BAMF ~egistrierten Antragsteller ( ::: 27}2 % ) entfiel. Zwecks Priorisierung und zügiger Bearbeitung der Asylverfahren hat der D~utsche B4ndestag das AsyJverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 beschlossen.. Dieses sieht u.a. vor, dass Asylbewerber grundsätzlich bis zu sechs Monaten, solche aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Verfahrens in Erstaufn~hmeeinrkhtungen verbleiben können. In diesem Zusammenh,ang wurde die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Albanien, den Kosovo sowie Montenegro erweitert. Sie umfasst nunmehr neben Senegal und Ghana die sog. Westbalkanstaaten ( Albanien] Bosnien und Herzegowina" Kosovo.l Mazedonien.l Montenegro und Serbien ). Sichere Herkunftsstaaten i.s. von Art 16a Abs. 3 des -Grundgesetzes sind solche, bei denen aufgrund der Rechtslage} der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Es gilt die Vermut~ngJ dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird". solange er nicht entgegenstehende Tatsachen vorträgt. Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßn~hrnen wird in solchen Fällen im Rahmen einer möglichen gerichtlichen Überprüfung nur ausgesetzt, sofern das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. In diesem Kontext haben sich der Bund und die Länder politisch zur kon~e,quenten Durchsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen verpflichtet. Die Zahl der in ihre Heimatländer zurückgekeh~en Personen hat bundesweit von 2014 auf 2015 deutlich zugenommen. Im Rahmen des REAG/GARP-Programms erfolgten mit Hilfe von 10M (Internatjonal,Organisation for Migration) 2014 bundesweit freiwillige Rückkehrm.aßnahmen. Für das Jahr 2015 sind allein Maßnahmen bewilligt worden. Die endgültigen Zahlen ( tatsächliche,ausreisen ohne Stornierungen ) liegen erst Ende März 2016 vor. Das land Nordrhein-Westfalen war 2014 daran mit Fällen und 2015 mit Fällen beteiligt. Hinzu kommen für N~W in 2014 noch weitere Fälle der freiwilligen Rückkehr ohne REAG/GARP-Mittel;für2015 noch weitere Fälle. Damit ist die Zahl freiwilhger Ausreisen aus NRW von 2014 auf um 109 % gestiegen. Daneben ist die Zahl der Abschiebungen gern. der bundespoji:zeilichen Statistik bundesweit von im Jahr 2014 auf im Jahr 2015 gestiegen. Darunter waren im Jahr und im Jahr Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen {+ 50 %}. '

22 4 1. Auftrag Vor dem dargestellten Hintergrund hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen d~n Verfasser dieses Berichts beauftragt, Empfehlunge,! und Vorschläge zu entwickeln, wie die Verfahren und Instrumente zur Durchsetzung der Ausreisepflicht bei yollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern verbessert und optimiert werden können. 2. Verfahrensablauf Um die Bedürfnisse und Sichtweisen der kommunalen Ausländerbehörden sowie der Zentralen Aus\änderbehörden Bie\efe\d, Dortmund und Köln aufnehmen und berücksichtigen zu, können, wurde auf dei Ebene des Ministeriums für Inneres und Kommunales des landes Nordrhein-Westfalen ein~ AG, Rückkehrmanagement mit repräsentativen Vertretern dieser Institutionen unter meiner Leitung gebildet, an der sich auch die kommunalen Spitzenverbände ( landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Deutscher Städtetag ) im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt haben. Sinn dieses Vorgehens war es} auf der Grundlage des Einblicks in die praktischen VoJl-: zugsabläufe Vollzugsprobleme zu identifizieren und lösungen zur Verbesserung. des Rückkehrmanagements zu entwickeln 1 das Zusammenwirken der langes-. und Kommunalebene zu analysieren sowie wechselseitige Unterstützungs- und Abstimmungsbedarfe im Sin,ne der Auftragsstellung zu erkennen und ggf. zu optimieren. Der Auftrag umfasste nicht alle Aspekte eines Rückkehrmanagements. Detaillierte Frag;estellungen und Probleme im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung cler Abschiebungshaft wurden parallel in einer ministeriellen AG Abschiebungshaftrichtlinien behandelt und bleiben in diesem Bericht ausgeklammert. Ziel der AG Abschiebungshaftrichtlinien ist es, notwendige und praktische Hilfestellungen zur Beahtragung von Haft, der Vorbereitung des Abschiebungsverfahrens während der Haft l,ind der Abschiebung aus der Haft in neu zu fassenden Abschiebungshaftrichtlinien umfassend zu behandeln. Der Vollzug der Haft in der Einrichtung wird nicht thematisiert. Auch das zentrale Thema der zügigen Beschaffung von Passersatzpapieren wird in diesem Bericht nur insoweit angesprochen, als' der aktuelle Stand der ~ntwicklungen berichtet wird und bestimmte Erwartungen der AG formuliert werden. Auf der Ebene zwischen dem Bund und den Ländern hatte sich eine Entwicklung ergeben, wonach zum Jahresbeginn 2016 am Sitz des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam eine Or- ' ganisationseinheit Passersatzpapierbeschaffung bei der Bundespolizei gebildet worden ist. Diese Organtsationseinheit ist wie schon bisher zuständig für di~ bei der Bundespolizei teilzentralisierten wes~afrikanischen Staaten und sie unterstützt die Länder bei der PEP Beschaffung von zunächst weiteren acht Staaten, darunter z.b.die 'Maghreb-Staaten, bei '

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