Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit"

Transkript

1 Mindestlohnübersicht Stand: 1. Oktober 2014 Nach der Änderung des 8 Abs. 3 AEntG gilt folgende Grundregel: Der Mindestlohn ist auch dann zu zahlen, wenn branchentypische Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden, der nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört. Beispiel: Ein überlassener Maler malt in einem Nichtmalerbetrieb. Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit Abfallwirtschaft ab : 8,86 gültig bis Gewerbs- oder geschäftsmäßiges Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen mit umfasst (Winterdienst, Reinigung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze) Keine Ost-West- Unterscheidung letzter Werktag des Folgemonats Arbeitszeitkonto erst ab der 166. Stunde anwendbar, Ausgleich innerhalb von 6 Monaten Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 1

2 Gesamttarifstundenlöhne Lohngruppe 1: ab : 11,10 Bauhauptgewerbe Lohngruppe 2: ab : 13,95 Lohngruppe 1: ab : 10,50 Berlin: Lohngruppe 1: ab : 11,10 Lohngruppe 2: ab : 13,80 Überlassungen von Arbeitern an Betriebe des Bauhauptgewerbes unterfallen auch weiterhin dem Verbot des 1 b AÜG! Ab Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes sind die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe aber zu beachten, wenn Zeitarbeitnehmer an andere Betriebe überlassen werden und dort Tätigkeiten ausüben, die dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind Ost-Tarif: Neue Bundesländer Sonderregelung für Berlin Es gilt der Tarif des Arbeitsortes, es sei denn, derjenige des Einstellungsortes ist höher (Überlassung West-Ost) 15. Kalendertag des Folgemonats Ausschlussfrist für die Ansprüche auf den Mindestlohn: 6 Monate Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar Werte ab 2015 sind der Neunten Bauarbeitsbedingungenverordnung zu entnehmen gültig bis Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 2

3 Dachdeckerhandwerk (Bauhauptgewerbe) ab : 11,55 ab : 11,85 gültig bis Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik umfasst Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Nur produktive Mehrarbeitsstunden können auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden Elektrohandwerk ab : 10,00 ab : 10,10 ab : 9,10 ab : 9,35 gültig bis Keine Unterscheidung zwischen Elektrohelfern und Facharbeitern Gilt fachlich für alle handwerksmäßigen Installationen von elektro- und informationstechnischen Geräten und Anlagen, wenn die Tätigkeit außerhalb des Kundenbetriebs ausgeübt wird Ost-Tarif: neue Bundesländer mit Berlin Es gilt der Tarif des Arbeitsortes, es sei denn, derjenige des Einstellungsortes ist höher (Überlassung West-Ost) 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Freizeitausgleich muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 3

4 Gebäudereinigung Lohngruppe 1: ab : 9,31 ab : 9,55 Lohngruppe 6: ab : 12,33 ab :12,65 Lohngruppe 1: ab : 7,96 ab : 8,21 Lohngruppe 6: ab : 10,31 ab : 10,63 Winterdienst und Reinigung privater Plätze und Wege, sowie öffentlicher Wege, sofern Reinigung von Kommune auf private Grundstücksanlieger übertragen (ansonsten gilt Mindestlohn Abfallwirtschaft) Lohngruppe 1: u.a. Innenreinigung, Winterdienst, Reinigung von Verkehrsflächen Lohngruppe 6: u.a. Glas- und Fassadenreinigung Eingruppierung nach Überwiegensprinzip Ost-Tarif: neue Bundesländer ohne Berlin Es gilt der Tarif der ersten Arbeitsstelle, wenn dieser höher ist als der nächste Einsatz (Überlassung West- Ost); ansonsten gilt immer der höhere Tarif (Überlassung Ost-West) 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto regelmäßig nicht anwendbar Ausschlussfrist: 6 Monate nach Fälligkeit gültig bis Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 4

5 Gerüstbauerhandwerk ab : 10,25 ab : 10,50 gültig bis Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) erfasst, die Gerüste erstellen oder gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen oder an Betriebe überlassen werden, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen Als Gerüste gelten alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Tragegerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto nur unter den Voraussetzungen des 2 Ziffer 2 TV Mindestlohn anwendbar (insbesondere Ausgleich spätestens nach 12 Monaten erforderlich; In den Monaten Mai bis November erst ab der 175. Stunde anwendbar, in den Monaten Dezember bis April erst ab der 163. Stunde anwendbar) Ausschlussfrist 12 Monate Fleischwirtschaft ab : 7,75 Euro ab : 8,00 Euro ab : 8,60 Euro ab : 8,75 Euro gültig bis Zur Fleischwirtschaft zählt: Schlachten und/oder Zerlegen von Schweinen, Rindern und Geflügel sowie die Verarbeitung, Portionierung und/oder Verpackung von Fleisch und Fleischwaren Arbeitnehmer, sofern sie in Betrieben oder selbständigen Betriebsabteilungen von Dienstleistern der Fleischwirtschaft eingesetzt werden Betriebsstätten des Fleischerhandwerks regelmäßig nicht erfasst (Ausnahme Dienstleister der Fleischwirtschaft) Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Folgemonats Es dürfen keine produktiven Mindestlohnstunden auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden! Ausschlussfrist: 6 Monate nach Fälligkeit Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 5

6 15. Kalendertag des Folgemonats Maler- und Lackiererhandwerk Ungelernte Arbeitnehmer: ab : 9,90 ab : 10,00 ab : 10,10 Gelernte Arbeitnehmer: ab : 12,50 ab : 12,80 ab : 13,10 Berlin: ab : 12,30 ab : 12,60 ab : 12,90 ab : 10,50 ab : 10,90 ab : 11,30 gültig bis Bei ungelernten Kräften keine Ost-West- Unterscheidung Mindestlohn gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer Bei Vorliegen eines Gesellenbriefes ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörde immer der höhere Lohn zu zahlen (umstritten) Ost-Tarif ohne Berlin West-Ost-Unterscheidung: Es gilt der Mindestlohn des Arbeitsortes; sofern der Lohn des Einstellungsortes höher ist, gilt dieser (Überlassung West-Ost) Der Zoll hat jüngst erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Übertragung von Plusstunden auf das Arbeitszeitkonto geäußert (vgl. igz- Mitgliederinfo Nr. 35/2014 vom ). Der igz hat umgehend auf die Konsequenzen für die Zeitarbeitsbranche hingewiesen. Wir befinden uns derzeit in einem Diskussionsprozess mit dem Zoll (vgl. igz- Mitgliederinfo Nr. 37/2014 vom ). Wir halten es für vertretbar, dass einstweilen in Bezug auf das Arbeitszeitkonto die bisherige Handhabung beibehalten wird. Allerdings müssen, so wie es bisher schon war, die Voraussetzungen des 9 Rahmentarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerks eingehalten werden. Im Sinne des Malerund Lackiererhandwerks stellt die dem igz-dgb-tarifwerk zugrunde liegende 35- Stunden-Woche eine Teilzeitbeschäftigung dar, sodass mindestens der (Mindest)- Monatslohn auf Basis von 35 Stunden ausgezahlt werden muss. Ausschlussfrist: 12 Monate nach Fälligkeit Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 6

7 ab : 9,00 ab : 8,00 gültig bis Pflegebranche Der Entwurf einer Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ist am im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Danach sollen zukünftig folgende Mindestlöhne gelten: Mindestlohn gilt für Grundpflegetätigkeiten i.s.d. 14 Abs. 4 Nr. 1-3 SGB XI Ost-Tarif: Neue Bundesländer ohne Berlin 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto anwendbar Ausschlussfrist: 12 Monate nach Fälligkeit ab : 9,40 ab : 9,75 ab : 10,20 ab : 8,65 ab : 9,00 ab : 9,50 Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 7

8 Aus- und Weiterbildungsbranche ab : 13,00 ab : 13,35 ab : 11,65 ab : 12,50 Nur Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch umfasst (Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen) Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich (mit Aus- und Weiterbildung, Vermittlung und Betreuung von Teilnehmern betraut) Ost-Tarif: Neue Bundesländer ohne Berlin Einsatzortprinzip 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto wenn überhaupt nur bei verstetigter Arbeitszeit anwendbar gültig bis Neben dem Mindestlohn gilt auch ein Mindesturlaub in Höhe von 29 Tagen pro Kalenderjahr Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 8

9 ab : 8,50 ab : 8,80 ab : 9,00 Zeitarbeitsbranche (Lohnuntergrenze) ab : 7,86 ab : 8,20 ab : 8,50 gültig bis Alle igz- und BAP-Anwender sind bereits seit dem verpflichtet, die aktuellen Tariflöhne von 8,50 Euro (West) und 7,86 Euro (Ost) zu zahlen! Die Lohnuntergrenzen- Verordnung stellt sicher, dass auch diejenigen Unternehmen, die andere Tarifverträge anwenden oder grenzüberschreitend nach Deutschland Mitarbeiter überlassen, an die Mindestlöhne gebunden sind. Überlassung von Arbeitnehmern an Kundenbetriebe im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit Ost-Tarif: neue Bundesländer mit Berlin Es gilt das modifizierte Arbeitsortsprinzip Grundsätzlich ist der Arbeitsort maßgeblich, es sei denn, der Mindestlohn am Einstellungsort ist höher 15. Bankarbeitstag des Folgemonats Arbeitszeitkonto anwendbar Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 9

10 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken Tarifgruppe 1: ab : 11,92 Tarifgruppe 2: ab : 13,24 gültig bis Gewerbliche Mitarbeiter, die vertikale und horizontale Grubenräume erstellen oder sonstige untertägige bergbauliche Spezialarbeiten im Auftrag des Bergwerksbetreibers Nur Tätigkeit unter Tage erfasst Abbau bzw. die Gewinnung von Steinkohle ist nicht umfasst Neben dem Mindestlohn gilt auch ein Mindesturlaub in Höhe von 33 Tagen pro Kalenderjahr Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Folgemonats Es dürfen keine produktiven Mindestlohnstunden auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden! Das (zusätzliche) Urlaubsgeld darf 156 Euro nicht unterschreiten 15. Kalendertag des Folgemonats Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ab : 11,25 ab : 10,66 gültig bis Nur für gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) Da Überlassung von Arbeitern in Betriebe des Bauhauptgewerbes unzulässig ist, wird Mindestlohn nur relevant, wenn Kundenbetrieb dem Baunebengewerbe zuzuordnen ist Ost-Tarif: Neue Bundesländer ohne Berlin Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Abgeltung nur in Freizeit, keine Auszahlung; Bei Vollzeit werden 39 Stunden pro Woche am 15. Kalendertag des Folgemonats fällig (bei Teilzeit: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) Keine Ausschlussfrist, sondern gesetzliche Verjährung Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 10

11 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ab : 8,50 ab : 8,75 ab : 8,00 ab : 8,75 gültig bis Alle Arbeitnehmer in Betrieben und selbständige Betriebsabteilungen, deren Umsatz überwiegend (mehr als 50 %) auf das Waschen von Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen entfällt oder Arbeitnehmer, die in Betrieben außerhalb der Branche branchentypische Tätigkeiten ausüben. Ost-Tarif: Neue Bundesländer mit Berlin Grundsätzlich ist der Arbeitsort maßgeblich, es sei denn, der Mindestlohn am Einstellungsort ist höher 15. Kalendertag des Folgemonats Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Bei Vollzeit werden bis zu 40 Stunden pro Woche am 15. Kalendertag des Folgemonats fällig (bei Teilzeit: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit); Ausgleichszeitraum 12 Monate Anmerkungen zur Mindestlohnverpflichtung der Zeitarbeitsunternehmen Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist 8 Abs. 3 die Rechtsgrundlage dafür, dass Zeitarbeitsunternehmen zur Anwendung von Tarifen verpflichtet sind, die von anderen Branchenverbänden ausgehandelt wurden. Das sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz ist Mitte August 2014 in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht auch Änderungen des AEntG vor: Sofern ein Zeitarbeitnehmer früher mit Tätigkeiten beschäftigt war, die vom Geltungsbereich eines Mindestlohntarifvertrages nach dem AEntG erfasst sind, war der Mindestlohn bisher nur zu zahlen, wenn auch der Kundenbetrieb in den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages gefallen ist. Beispielsweise war bisher kein Mindestlohn zu zahlen, wenn ein Maler an einen Hotelbetrieb überlassen wird, um dort die Zimmer zu streichen. Da der Hotelbetrieb kein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist, fällt er nicht in den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages im Maler- und Lackiererhandwerk. Dieses Ergebnis empfand der Gesetzgeber als nicht sachgerecht. Deshalb greift seit Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes die Verpflichtung zur Gewährung von Mindestlöhnen auch dann, wenn mindestlohnpflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden, der Kundenbetrieb aber nicht in den fachlichen Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages fällt. Im obigen Beispiel ist deshalb nun der Mindestlohn des Maler- und Lackiererhandwerks zu zahlen. Die Tabelle enthält deshalb nun auch die Mindestlöhne der Branchen, die dem Bauhauptgewerbe zugehörig sind. Eine Überlassung von Arbeitern in Betriebe des Bauhauptgewerbes ist zwar weiterhin unzulässig ( 1 b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), allerdings können diese Mindestlöhne in der Zeitarbeit jetzt trotzdem eine Rolle spielen. Denn das Verbot stellt auf die Überlassung an einen Betrieb des Bauhauptgewerbes ab. An andere Betriebe können Zeitarbeitnehmer selbst dann überlassen werden, wenn sie im Rahmen der Überlassung Tätigkeiten ausüben, die dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind. Bei derartigen Überlassungen muss aufgrund der gesetzlichen Änderungen der Mindestlohn der Baubranche bzw. ein speziellerer Mindestlohn des Bauhauptgewerbes beachtet werden. Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 11

12 Weitere Details zu den Konsequenzen der Änderungen des AEntG können Sie einem separaten Merkblatt zu den Mindestlöhnen entnehmen, welches unter nach der Anmeldung für den internen Bereich in der Rubrik Tarife & Recht -> Durchführung des Arbeitsverhältnisses -> Mindestlöhne abrufbar ist. Im Vergleich zu den Tarifen des igz gilt immer das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass der Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die Vergütung nach dem igz-tarifvertrag hat, wenn die Vergütung nach der vorzunehmenden Eingruppierung dort höher ist als der Mindestlohn. Der Mindestlohn ist also nur eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf, er ersetzt aber nicht die Bindung an den igz-tarifvertrag. Die Fälligkeit der Mindestlohntarifverträge ist zu beachten. Das Führen von Arbeitszeitkonten bei Überlassungen in die Mindestlohnbranchen birgt Risiken. Sieht der zu beachtende Mindestlohntarifvertrag das Führen eines Arbeitszeitkontos vor, sind sämtliche einschränkenden Vorgaben zu beachten. Das igz- Arbeitszeitkonto darf nur dann geführt werden, wenn es den im entsprechenden Mindestlohntarifvertrag fixierten Vorgaben zur Arbeitszeitflexibilisierung entspricht. Bei Überlassungen in Mindestlohnbranchen, in denen die Anwendung eines Arbeitszeitkontos nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dürfen keine Stunden ins igz-arbeitszeitkonto übertragen werden. Stattdessen müssen sämtliche Stunden zum vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt werden. Eine schwierige Frage ist, welche Zuschläge zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen sind und welche nicht. Für die tariflichen Zuschläge gilt zunächst der Grundsatz, dass die Zuschlagsprozente sich auf das tarifliche Grundentgelt, nicht auf das Mindestlohnentgelt beziehen. Im Übrigen gilt folgende Regel: Es sind alle die Zuschläge zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen, die als Gegenwert für besonderen Fleiß (Mehrarbeitsstunden) oder für besondere Erschwernisse (Schmutz- und Gefahrenzuschläge) oder für die besondere Lage der Arbeitszeit (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) gezahlt werden. Das gleiche gilt für die Zahlung von Auslösen (Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten). Werden diese, wie ihr eigentlicher Sinn ist, als Ersatz für tatsächlich gewährte Aufwendungen gezahlt, dann müssen sie zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden. Teilweise werden Auslösen aber nur zur Erhöhung des Entgeltniveaus gezahlt (z.b. Verpflegungsmehraufwendungen in einem Naheinsatz). In solchen Ausnahmefällen ist eine Verrechnung möglich. Ganz grundsätzlich können Zulagen, die nur deshalb gezahlt werden, um ein bestimmtes Entgeltniveau zu erreichen, mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Wenn der Tariflohn + die AT- Zulage geringer als der Mindestlohn ist, muss also noch die verbleibende Differenz bis zum Mindestlohn gezahlt werden. Ist der Mindestlohn + die AT-Zulage höher als der Mindestlohn, genügt dies zur Erfüllung der Mindestlohnverpflichtung. Die in 4 MTV vorgesehenen Zuschläge (Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) werden auf Basis des entsprechend der Eingruppierung maßgeblichen Tarifentgelts des igz Entgelttarifvertrages gezahlt. Die Zuschlagsberechnung bezieht sich also nicht auf die Mindestlöhne. Trotz Inkrafttreten der Lohnuntergrenze gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Mindestlöhne, die auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gültig sind, den Tarifen der Zeitarbeit vorgehen. Insofern sind weiterhin die Mindestlöhne der anderen hier aufgeführten Branchen einzuhalten, sofern diese höher sind ( 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, vgl. Anmerkung Nr. 1). Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 12

13 Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 13

Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit

Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit Mindestlohnübersicht Stand: 20. August 2014 Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit bis 30.06.2014: 8,68 Abfallwirtschaft Die Abfallwirtschaft hat sich auf einen neuen Mindestlohn

Mehr

- Stand 2. November 2015 -

- Stand 2. November 2015 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz

Mehr

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Stand: 1. August 2013 - Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung)

Mehr

Mindestlohntarifvertrag

Mindestlohntarifvertrag Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig ab 1. Januar 2015 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche

Mehr

Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz

Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Juni 2015 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk Vom 27. Februar 2008 Auf Grund des 1 Abs. 3a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26.

Mehr

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig 1. Januar 2015 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet

Mehr

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Allgemeinverbindliche Tarifverträge Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, deren

Mehr

TV Mindestlohn, Gebäudereinigerhandwerk, Bundesrepublik, 09.10.2007

TV Mindestlohn, Gebäudereinigerhandwerk, Bundesrepublik, 09.10.2007 TV Mindestlohn, Gebäudereinigerhandwerk, Bundesrepublik, 09.10.2007 Nummer: 21201.227 Datum: 2007-10-09 Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 34 29.02.20082008-02-29 Klassifikation: TV Mindestlohn Fachbereich:

Mehr

Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit

Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit Die Tarifänderungen und die Koalitionsvorhaben zur Zeitarbeit Tarifabschluss vom 17.09.2013 Die wichtigsten Änderungen im igz- Tarifwerk Eingruppierung Arbeitszeitkonto Entgeltfortzahlung Tarifabschluss

Mehr

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1.

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1. LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig 1. Januar 2012 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,

Mehr

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten

Mehr

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn,

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn, Tarifvertrag zur Regelung der Mindeslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Nummer: 21201.236 Klassifizierung: TV Mindestlohn

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Oktober 2009 gültig ab 1. Oktober 2009 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,

Mehr

NOMOSPRAXIS. Das neue. Mindestlohngesetz. Grundlagen und Auswirkungen. Fl Nomos

NOMOSPRAXIS. Das neue. Mindestlohngesetz. Grundlagen und Auswirkungen. Fl Nomos NOMOSPRAXIS Prof. Dr. Jens M. Schubert ver.di Bundesverwaltung, Leii/r Bereich Recht/Rechtspolitik, Berlin Leuphana Universität Lüneburg Ass. jur. Kerstin Jerchel ver.di Bundesverwaltung, Gewerkschaftssekretärin

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband

Mehr

Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater. Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37

Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater. Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37 Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37 Als Arbeitgeber unterliegen Sie einer Vielzahl von Vorschriften und Pflichten.

Mehr

Westfälische Dachtage

Westfälische Dachtage Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des

Mehr

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen

Mehr

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung Seite 1 von 5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales über einen Antrag auf Erlass einer Achten Verordnung zur Erstreckung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags für das Dachdeckerhandwerk und den Entwurf

Mehr

Neue Grundentgelte ab 01.01.2014 und weitere tarifliche Änderungen vereinbart. Alle Neuregelungen auf einen Blick -

Neue Grundentgelte ab 01.01.2014 und weitere tarifliche Änderungen vereinbart. Alle Neuregelungen auf einen Blick - BAP/BZA/DGB-Basistarifwerk Neue Grundentgelte ab 01.01.2014 und weitere tarifliche Änderungen vereinbart. Alle Neuregelungen auf einen Blick - 18.10.2013 bap Mit Rundschreiben vom 17.09.2013 haben wir

Mehr

Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury)

Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury) Die Rechtslage ab 01.01.2015 Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungsorganen Manfred Hack, LL.M. (Canterbury) Copyright 2015 by K&L Gates LLP. All rights reserved.

Mehr

Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen

Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND Informationen für Beschäftigte aus Polen Haftungsausschluss: Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen zur Orientierung. Für die Richtigkeit aller Angaben

Mehr

Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen

Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND Informationen für Beschäftigte aus Polen 1. Ich komme aus Polen und arbeite in Deutschland. Gibt es einen Mindestlohn für mich? Ja. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in

Mehr

GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016

GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016 MERKBLATT Recht und Steuern GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016 Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss,

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie IG Metall Vorstand Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie Abschluss: 22.05.2012 Gültig ab: 01.11.2012 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 3 Monate

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Rundschreiben zum Mindestlohn

Rundschreiben zum Mindestlohn Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) ag Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Schienenverkehrsbereich. (TV BZ Eisenbahn)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Schienenverkehrsbereich. (TV BZ Eisenbahn) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

Praxishinweise zum Mindestlohn

Praxishinweise zum Mindestlohn Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -

Mehr

Verhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster,

Verhandlungsergebnis. igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster, Verhandlungsergebnis Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin, und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz), Portal

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Der TV BZ ME tritt am 1. November 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.

Der TV BZ ME tritt am 1. November 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Kurzanleitung für die Anwendung des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), Stand: 25. September 2012 Die Kurzanleitung soll

Mehr

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385

Mehr

Mindestlöhne in Deutschland

Mindestlöhne in Deutschland Mindestlöhne in Deutschland nach gesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG) Allgemeiner gesetzlicher nach 1 MiLoG; erstmals

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Grundsatz equal pay bzw. equal treatment Zeitarbeitnehmern sind vom ersten Einsatztag an die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für die Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie TV BZ ME Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

Mehr

Infobrief März 2015. Mindestlohngesetz (Milog)

Infobrief März 2015. Mindestlohngesetz (Milog) Krefeld Regensburg Unternehmensnachfolge Finanzplanung Controlling Infobrief März 2015 Mindestlohngesetz (Milog) Seit August 2014 ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung Seite 1 von 6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales über einen Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Erstreckung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags für die Branche Gebäudereinigung und den Entwurf

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

Tarifvertrag. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v., vertreten durch den Landesbezirk Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg,

Tarifvertrag. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v., vertreten durch den Landesbezirk Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Tarifvertrag über vermögenswirksame und altersvorsorgewirksame Leistungen für Lohnempfänger im Güterkraftverkehrs- und Speditionsgewerbe Hamburg vom 15.01.2007 Zwischen 1. Verband Straßengüterverkehr und

Mehr

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015

Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015 1. Für wen gilt der Mindestlohn und welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es? Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer/innen. Hierzu zählen

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)

Tarifvertrag ÜBER. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz- Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. JULI 2015

GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. JULI 2015 MERKBLATT Recht und Steuern GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. JULI 2015 Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss,

Mehr

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) und den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit 1. Es gelten

Mehr

entgeltrahmentarifvertrag

entgeltrahmentarifvertrag Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit 6 Entgeltrahmentarifvertrag 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt: räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik

Mehr

Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft. Stand: Januar 2015

Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft. Stand: Januar 2015 Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft Stand: Januar 2015 Mindestlohngesetz Einführung eines branchenunabhängigen Mindestlohns ab 1.Januar 2015 in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde. Anspruch hat

Mehr

Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Stand: Dezember 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie TV BZ PPK Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen

Mehr

Die zugehörige V v. 18.12.2014 BAnz AT 19.12.2014 V2 (GebäudeArbbV 5) tritt gem. 2 Abs. 1 dieser V am 31.12.2015 außer Kraft

Die zugehörige V v. 18.12.2014 BAnz AT 19.12.2014 V2 (GebäudeArbbV 5) tritt gem. 2 Abs. 1 dieser V am 31.12.2015 außer Kraft Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 8. Juli 2014 TVMindestlohnGebäude

Mehr

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57 DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch

Mehr

Merkblatt November 2013

Merkblatt November 2013 Merkblatt November 2013 Abgeltung von Bereitschaftsdienst Die Arbeitsvertragssituation der Ärzte hat sich durch den Abschluss arztspezifischer Tarifverträge grundlegend geändert. Bildete bis zum 30.09.2005

Mehr

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK)

TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe. für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK) TarifverTraG ÜBer BraNCHeNZUSCHLÄGe für arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden industrie (Tv BZ PPK) Stand: Mai 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde. Die gesetzliche Regelung

Mehr

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK)

TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK) TArifverTrAG ÜBer BrANCHeNZUSCHLÄGe für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden industrie (Tv BZ HK) Stand: April 2013 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Zum 01.01.2015 führt der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde ein. Die gesetzliche Regelung

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Papier, Pappe und Kunststoffe. Industrie (TV BZ PPK)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Papier, Pappe und Kunststoffe. Industrie (TV BZ PPK) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über

Mehr

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand.

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand. Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung), und der Mitarbeitervertretung im Evangelisch-lutherischen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Berlin, 20. Juni 2012.

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Berlin, 20. Juni 2012. Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Berlin, 20. Juni 2012 Essentials TV BZ ME 2 Verhandlungsergebnis Die Entgeltdifferenz Zeitarbeit

Mehr

D R. F L O T H O & L I N K E

D R. F L O T H O & L I N K E D R. F L O T H O & L I N K E R E C H T S A N W Ä L T E Mindestlohn 2015 Hinweise für die Praxis von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Flotho Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr

Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen

Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am

Mehr

Das igz/dgb Tarifwerk in der Welt des Arbeitsrechts

Das igz/dgb Tarifwerk in der Welt des Arbeitsrechts Das igz/dgb Tarifwerk in der Welt des Arbeitsrechts Einordnung des Arbeitsrechts ArbGG; SGB InsO Arbeitsrecht Arbeitsschutzrecht Individualarbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht Gesetze, die für alle AN

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,

Mehr

Tagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg

Tagung Leiharbeit. Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven. Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Tagung Leiharbeit Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche gewerkschaftliche Perspektiven Karsten Rothe 04. Mai 2010 Uni Oldenburg Arbeitgeberverbände Zeitarbeit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste

Mehr

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) und Muster: Arbeits- und Ruhezeiten (2.1.11) Hinweis: Die folgende beinhaltet I. Informationen über die gesetzlichen

Mehr

Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis

Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis - neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten - Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen - Nettolohnmaximierung Folie 1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten bislang:

Mehr

Willkommen zum Vortrag Mindestlohn. DWAZ Wirtschaftskanzlei Referent: Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater www.dwaz.

Willkommen zum Vortrag Mindestlohn. DWAZ Wirtschaftskanzlei Referent: Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater www.dwaz. Willkommen zum Vortrag Mindestlohn DWAZ Wirtschaftskanzlei Referent: Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater www.dwaz.eu Inhalt Einführung Höhe des Mindestlohns Befreiungen/Ausnahmen Berechnung

Mehr

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen

Mehr

"Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8.

Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter Peter Auth Hamburg, 8. "Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8. September 2014 Das Modell Zeitarbeit Seite 2 Instrumente flexibler Beschäftigung

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Arbeitsentgelt. Gesetzlicher Mindestlohn

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Arbeitsentgelt. Gesetzlicher Mindestlohn Ein Merkblatt Ihrer IHK Arbeitsentgelt Die Entgeltzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers und die Gegenleistung zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Die Bestimmung der angemessenen Höhe

Mehr

Mindestlohngesetz und Rente mit 63

Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Wer gesetzliche Mindestlöhne einführen will, dem empfehle ich, gleichzeitig gesetzliche Mindestgewinne für Betriebe festzuschreiben. (Hans Michelbach) Mindestlohngesetz

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Verkündung Veröffentlicht am Dienstag, 8. Oktober 2013 BAnz AT 08.10.2013 V1 Seite 1 von 5

Verkündung Veröffentlicht am Dienstag, 8. Oktober 2013 BAnz AT 08.10.2013 V1 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Vierte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung 4. GebäudeArbbV)

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) TarifvertrAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Stand: Oktober 2012 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Mehr

Mindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim

Mindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Mindestlohn Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Gliederung I. Vorbemerkung II. Anwendungsbereich: Für wen gilt der Mindestlohn? III. 20: Pflichten des Arbeitgebers zur

Mehr

Häufige Fragen zum Entsendegesetz

Häufige Fragen zum Entsendegesetz Mit Wirkung vom 01.07.2007 ist das Entsendegesetz für die Gebäudereinigung in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt stehen die wesentlichen tariflichen Regelungen unter besonderem gesetzlichem Schutz und

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Chemischen Industrie. (TV BZ Chemie) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Alles neu macht der Mai? Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Alles neu macht der Mai? Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Alles neu macht der Mai? Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Referent: Dr. Oliver Bertram TaylorWessing, Düsseldorf Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter der Heinrich

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

KEPnet 3. Strategieforum Brief - Mindestlohn für Briefdienstleister -

KEPnet 3. Strategieforum Brief - Mindestlohn für Briefdienstleister - KEPnet 3. Strategieforum Brief - Mindestlohn für Briefdienstleister - Wolfhard Bender Vorstandsvorsitzender AGV Postdienste e.v. Bonn, 26. November 2007 Mindestlohn für Briefdienstleister Themen Wer sind

Mehr

Mindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater

Mindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater Mindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater Stand: Dezember 2014 Referent: Daniel Sturm MBA Rechtsanwalt, Dresden ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

Mehr