JAHRE V ERBAND D EUTSCHER Z AHNTECHNIKER-I NNUNGEN 50 JAHRE IM DIENST MEISTERLICHER ZAHNTECHNIK VDZI

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1 50 JAHRE IM DIENST MEISTERLICHER ZAHNTECHNIK VERBAND DEUTSCHER ZAHN- TECHNIKER INNUNGEN JAHRE V ERBAND D EUTSCHER Z AHNTECHNIKER-I NNUNGEN KALEIDOSKOP DER GESCHICHTE -Berufspolitik am Beispiel wichtiger Ereignisse in der Ära seiner Präsidenten von der Gründung bis zum 50. Verbandstag Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen 24 Zahntechniker-Innungen: Arnsberg * Baden * Berlin-Brandenburg * Bielefeld * Bonn/Rhein-Sieg * Bremen * Dresden-Leipzig * Düsseldorf * Hamburg * Kassel * Köln-Aachen * Mecklenburg-Vorpommern * Münster * Niedersachsen * Nordbayern * Rheinland-Pfalz * Rhein-Main * Saarland * Sachsen-Anhalt * Schleswig-Holstein * Südbayern * Thüringen * Westsachsen * Württemberg

2 Jahre Berufspolitik für das Zahntechniker-Handwerk E D I T O R I A L Die Berufpolitik des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen war in den letzten 50 Jahren geprägt durch die Struktur des Herstellungsprozesses von Zahnersatz in der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit der Zahnärzte auf der einen und der Zahntechnikermeister auf der anderen Seite. Die Zahnärzte legen mit und am Patienten den Therapieplan der jeweils individuellen Versorgung fest, die Zahntechnikermeister und ihre Zahntechniker im Meisterlabor fertigen die faszinierend natürlich wirkenden Kronen, Brücken und vielen anderen Formen des Zahnersatzes nach Maß im individuellen Herstellungsprozess. Im Hamburger Abkommen von 1958 haben der und der Bundesverband der Zahnärzte e.v. (BDZ) genau diesen Sachverhalt der komplementären Zusammenarbeit vereinbart. So verzichteten die Zahntechniker auf die Eingliederung des Zahnersatzes am Patienten, und die Zahnärzte sicherten ihre Bereitschaft zu, die Existenz eines leistungsfähigen handwerklichen Zahntechnikerstandes zu unterstützen und zu fördern. Dieses Abkommen vom 15. November 1958 ebnete den Weg zur Selbstständigkeit des Zahntechniker-Handwerks, denn es stellte die Erfüllung der rein handwerklich gewerblichen Tätigkeit sicher. In Paragraph 2 der Vereinbarung erkannte der BDZ an, dass die Ausbildung von Zahntechniker-Lehrlingen alleinige Aufgabe des Zahntechniker- Handwerks ist und dass die Dauer der Lehrzeit den beruflichen Erfordernissen einer ausreichenden Ausbildung zu entsprechen hat. -Präsident Jürgen Schwichtenberg. Das auf dieser Grundlage vom erstellte und vom Bundeswirtschaftsministerium am 15. Juli 1959 genehmigte Berufsbild des Zahntechniker- Handwerks setzte dann einen Schlussstrich unter die Etablierung des selbstständigen Zahntechniker-Handwerks mit eigener bundesweit orga-

3 nisierter Standesorganisation. Die Hauptaufgabe seitdem: die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der zahntechnischen Meisterbetriebe in der Bundesrepublik und nach der Wiedervereinigung in Gesamtdeutschland. Eng verbunden mit der Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Existenz war auch immer der Einsatz für die Ausweitung des Versorgungsniveaus mit Zahnersatz durch den Einsatz neuer Technologien, Fertigungsmöglichkeiten und verträglicher Materialien. So ist das Zahntechniker-Handwerk in den 50 Jahren Motor der Innovation und Qualitätssicherung gewesen. Zur Wahrnehmung dieser zwei zentralen Aufgaben Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der zahntechnischen Meisterbetriebe und Verbesserung beziehungsweise Erhalt des bewährten Versorgungsniveaus mit Zahnersatz waren und sind entsprechende Rahmenbedingungen für das Zahntechniker-Handwerk notwendig. Diese Ziele das ist die Erkenntnis des hätten sich ohne die bewährten Partnerschaften mit dem Handwerk im Allgemeinen sowie den Gesundheitshandwerken im Speziellen, mit der Zahnärzteschaft, den Krankenkassen, mit der Dentalindustrie, der Fachpresse und den vertrauensvollen Beziehungen zu allen politischen Beteiligten nicht realisieren lassen. Wichtig für den Berufsstand war die Erarbeitung und Zuständigkeit für die eigenen zahntechnischen Leistungen, aber auch die Preisgestaltung und deren Abrechnung. Mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz vom 27. Juni 1977 wurde das Zahntechniker-Handwerk erstmals in die Reichsversicherungsordnung (RVO) eingebunden: Damit regelten sich die Beziehungen zwischen Kassenzahnärzten und Zahntechnikern mit Ausnahme der Vergütung sowie Rechnungsregelung nach einheitlichen Grundsätzen nach dem bürgerlichen Vertragsrecht. Im Zuge dessen kam es am 8. September 1978 zum Abschluss des ersten Vertrages mit den RVO- Krankenkassen. Fortan vereinbarten die Zahntechniker das Leistungsverzeichnis und Festpreise - durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsergänzungsgesetz ab 1981 Höchstpreise - mit Krankenkassen auf Landesebene. Durch das Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches V (SGB V) am 1. Januar 1989 erhielt das Zahntechniker- Handwerk die Zuständigkeit für sein eigenes Leistungsverzeichnis, das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach 88 Abs. 1 SGB V (BEL II). Vertragspartner der Kassenverbände wurde der nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli Acht Gesundheitsreformen seit Anfang der 90er Jahre mit teilweise dramatischen Auswirkungen auf das Niveau der Zahnersatzversorgung in Deutschland haben auch die wirtschaftliche Existenz der zahntechnischen Meisterbetriebe sukzessive gefährdet. Neben den Umsatzeinbrüchen, die im Zuge der jeweiligen Reformen durch Kaufzurückhaltung der Patienten hervorgerufen wurden, sowie Preisabsenkungen der zahntechnischen Leistungen haben nicht nur die Arbeitslosenzahlen im Zahntechniker- Handwerk kontinuierlich in die Höhe getrieben, sondern auch die Zahl der zahntechnischen Meisterbetriebe bis heute vor existenzielle Schwierigkeiten gestellt. Gerade diese Herausforderungen - auch im Hinblick auf die geplante große Gesundheitsreform sowie die sich verändernden Rahmenbedingungen des im Wandel befindlichen Dentalmarktes - machen eine offensive Fortsetzung des berufspolitschen Kurses des notwendig.

4 und 25. August Die Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen () Seite 6 Ignaz Steinbrink (Abb. 1) - Eigene Berufsvertretung im Zahntechniker-Handwerk Seite 10 I N H A L T Klaus Kanter (Abb. 2) - Preisfreiheit für die zahntechnischen Leistungen Seite 15 Hartmut Stemmann (Abb. 3) - Fortsetzung der Argumentationslinie Seite 20 Lothar Kappe (Abb. 4) - Dialog mit zahntechnischem Sachverstand Seite 22 Eberhard Schütz (Abb. 5) - Das Zahntechniker-Handwerk stellt sich geschlossen über das Bundesgebiet dar Seite 28 Lutz Wolf (Abb. 6) - Systempartnerschaft garantiert qualitätsorientierte Versorgung mit Zahnersatz Seite 35 Jürgen Schwichtenberg (Abb. 7) - Fortsetzung des berufspolitischen Kurses Seite 42 Ausblick - Offensivere Berufspolitik ist das Gebot der Stunde (von Walter Winkler) Seite 46

5 (Abb. 1) (Abb. 2) (Abb. 3) (Abb. 4) (Abb. 5) (Abb. 6) (Abb. 7) PRÄSIDENTEN DES Ignaz Steinbrink/Hamburg 1956 bis 1968 Bundesinnungsmeister Klaus Kanter/Frankfurt am Main 1968 bis Dezember 1978 Präsident Walter Staib/Kassel Dezember 1978 bis Februar 1979 Notvorstand Hartmut Stemmann/Hamburg Februar 1979 bis Oktober 1980 Präsident Lothar Kappe/Bielefeld Oktober 1980 bis April 1988 Präsident Eberhard Schütz/Hamburg April 1988 bis Mai 1997 Präsident Lutz Wolf/Osnabrück Mai 1997 bis Dezember 2001 Präsident Lutz Wolf Dezember 2001 bis Januar 2002 Notvorstand Vorsitzender Lutz Wolf Januar 2001 bis Juni 2005 Präsident Jürgen Schwichtenberg/Osnabrück seit Juni 2005 Präsident

6 und 25. August 1956 Die Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen () Der erste Versuch eines Zusammenschlusses aller rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien in einen Dachverband, der als Organisations-form Sicherheit für den Beruf des Zahntechnikers bringen sollte, erfolgte am 29. November 1929: der Reichsverband rein gewerblich zahntechnischer Laboratorien Deutschlands e.v. wurde gegründet. Nach anfänglichen Widerständen der Dentisten fand dieses Bestreben in einem Beschluss des Deutschen Gewerbe- und Handwerkskammertages und des Reichsverbandes des Deutschen Handwerks vom 8. November 1930 entsprechend Berücksichtigung: Das Gewerbe der Zahntechniker, die sich nicht mit der Heilbehandlung befassen, wird als selbständiges Handwerk anerkannt *. Der Reichsverband der Zahnärzte unterstützte diese Anerkennung. Der Dualismus zwischen Zahnärzten und Dentisten in den 30er Jahren war offensichtlich, weil letztere nicht nur prothetisch versorgten, sondern auch Heilkunde betrieben. Hingegen war das Verhältnis zwischen Zahntechniker- Handwerk und Zahnärzten ausgesprochen kooperativ. Man war aufeinander angewiesen, so -Ehrenpräsident Lothar Kappe in seinem historischen Beitrag Für die strikte Trennung von Arzt und Labor gekämpft, Erinnerungen eines Beteiligten im dental-labor 11/1993. Seit Anfang der 30er Jahre galt der vom Handwerk geforderte große Befähigungsnachweis auch für die Zahntechniker. Um jedoch eine Meisterprüfung durchführen zu können, musste eine Prüfungskommission gebildet werden. Am 22. Januar 1932 konnten 6 Zahntechniker und am 25. Januar 1932 weitere 5 Zahntechniker die erste Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk ablegen. Mit dem Traumergebnis 2 mal sehr gut und 9 mal gut wurden die ersten Zahntechnikermeister in Deutschland erfolgreich geprüft. Aus diesem Kreis wurde eine Prüfungskommission gebildet, die in anderen Städten Deutschlands Meisterprüfungen durchführen konnte, schreibt Zahntechnikermeister Egon Zeeck in der Chronik Spiegelbild und Reflexionen, Eine Geschichte zum 25-jährigen Jubiläum der Stemmann- Zahntechnik. Eine endgültige Klärung und weitere Festigung des Zahntechniker- Handwerks brachte das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Handwerks vom 29. November 1933 und seine beiden Durchführungsverordnungen von * Im Folgenden wird in wörtlichen Zitaten, die Dokumenten, Redestatements, Pressemittellungen etc. entnommen sind, immer die jeweilige Rechtschreibung der Zeit verwendet. Daher kommte es im Text vor, dass dass auch mit ß verwendet oder selbstständig nur mit einem st geschrieben wird.

7 1934 und vom 18. Januar Aufgrund des 1 der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 15. Juni 1934 wurde zum einen die Pflichtinnungsmitgliedschaft eingeführt. Zum anderen wurden unter Nummer 71 im Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können die Zahntechniker, die keine Heilbehandlung ausüben, aufgenommen. Damit waren sie Vollhandwerker und dem deutschen Handwerk gleichgeschaltet, das erste Berufsbild entstand. Doch zeigten sich auch die Nachteile des Zahntechniker-Handwerks, die von der Gewerbeordnung über das Zahnheilkundegesetz bis hin zur Handwerksordnung, die dem Zahnarzt Neben- und Hilfsbetriebe gestattete, reichten. Es war bisher nicht gelungen, Vereinbarungen zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern über ein geregeltes Miteinander abzuschließen. Es entwickelten sich aber stillschweigende Regeln. Dieses nicht nur in der täglichen Zusammenarbeit zwischen Praxis und Labor, sondern auch in dem sensibleren Bereich der Berufspolitik. Die Standesorganisation der Zahnärzte verhielt sich wohlwollend bei der Geburt des Zahntechniker-Handwerks und in der Aufbau- und Entwicklungsphase war es noch leichter, Verständnis füreinander zu finden, so Zeeck in seiner Chronik. Nach der Kapitulation und im Chaos des Jahres 1945 waren auch die Berufsorganisationen untergegangen und mussten unter größten Schwierigkeiten neu entstehen zuerst in unterschiedliche Lager gespalten wurde unter anderem die Innung des Zahntechnikerhandwerks für Oberbayern, Schwaben und Neuburg durch Obermeister Dittenheber wieder aufgebaut. In der britischen Besatzungszone entstand der westdeutsche Innungsverband (Hohmann-Verband), der als Hauptinnungsverband Gespräche mit den Zahnärzten aufnahm. Aufgrund unterschiedlicher Interessen scheiterte nach offiziellem Inkrafttreten am 1. Januar 1950 die Nürnberger Vereinbarung an der Uneinigkeit der Zahntechniker. BgzL und Ulmer Daraufhin gründeten die Vereinbarung Obermeister der amerikanischen und französischen Zone am 22. April 1951 in Stuttgart den Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien (BgzL), der auf Einzel-Mitgliedschaft beruhte, sich auf das gesamte Bundesgebiet ausdehnte und als Dittenheber-Verband bekannt wurde. Am 16. und 17. Juni 1951 trafen sich in Ulm Zahntechnikermeister aus Westdeutschland, die eine einheitliche Meinung über den weiteren Auf- bzw. Ausbau des Bundesverbandes der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien erarbeiteten. Es wurde ein Organisationsausschuss gebildet, dem für die britische, die amerikanische und die französische Zone je zwei Zahntechnikermeister angehörten. Mit dem Vorsitz wurde bis zur endgültigen Wahl des Vorstandes Hans Dittenheber betraut. Noch am gleichen Tage, am 17. Juni 1951, wurde zwischen dem Verband der Deutschen Zahnärztlichen Berufsvertretung (VDZB) und dem BgzL eine Vereinbarung abgeschlossen, die seitdem als die Ulmer Vereinbarung bekannt ist. Die Ulmer Vereinbarung wurde zur Grundlage für die künftigen Beziehungen zwischen der Zahnärzteschaft und dem Zahntechniker-Handwerk. Im 1 wurde auch folgende förmliche Vereinbarung getroffen: Der VDZB verpflichtet sich, die Zahnärzte durch Rundschreiben und regelmäßige Hinweise in seinem Verbandsorgan anzuhalten, nur die Mitglieder des BgzL in Anspruch zu nehmen. Im 3 fordert der BgzL im Gegenzug von seinen Mitgliedern, sich jeder behandelnden Tätigkeit am Patienten zu enthalten. Der Hauptinnungsverband unterschrieb diesen Vertrag allerdings nicht. Er hatte aber noch immer die Hoffnung, als Gegenleistung für den Verzicht auf jede behandelnde Tätigkeit, eine Regelung gegen die zunehmende Errichtung praxiseigener Laboratorien zu erreichen, schreibt Zahntechnikermeister Zeeck in seiner Chronik. Am 14. Februar 1952 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde ; am 31. März

8 wurde es schließlich verkündet. Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnis gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen, so der Wortlaut im Gesetz, das zuletzt durch den Artikel 13 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGB l. I S. 1464) geändert wurde. Nach einigen Verwirrungen im Handwerksrecht wurde schließlich das Gesetz zur Ordnung des Handwerks erlassen das Gesetz wurde am 26. März 1953 angenommen. Es bedurfte noch der Zustimmung der Besatzungsmächte, die nach monatelangen Ulmer Vereinbarung In der Präambel der in Ulm geschlossenen Vereinbarung hieß es: In dem Bestreben, die beiderseitigen Beziehungen auf eine vertrauensvolle Grundlage zu stellen und die Existenz eines leistungsfähigen handwerklichen Standes der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien zu fördern, erkennen der BgzL und der VDZB folgende Grundsätze als verbindlich an: 1. Die technische Herstellung von Zahnersatz fällt nicht unter den Begriff der Ausübung der Zahnheilkunde. 2.Die Herstellung der in den zahnärztlichen Praxen anfallenden Prothesen bleibt soweit sie nicht in den praxiseigenen Laboratorien erfolgt grundsätzlich den gewerblichen zahntechnischen Laboratorien vorbehalten. 3. Die Ausbildung von Personal zur technischen Herstellung von Zahnersatz ist alleiniges Recht des Zahntechniker-Handwerks. und schwierigen Verhandlungen erreicht werden konnte. Es trat am 24. September 1953 in Kraft. Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe in der Handwerksordnung verankert. In einem Gewerbeverzeichnis in Form der Anlage A zur Handwerksordnung wurden seinerzeit 125 Berufe aufgezählt, die handwerklich betrieben werden konnten darunter auch das Zahntechniker-Handwerk. Im Zuge dieser Entwicklungen erkannte auch das Zahntechniker-Handwerk, dass politische Ziele nur mit einem geschlossenen Auftreten des gesamten Zahntechniker- Handwerks erfolgreich vorgetragen und durchgesetzt werden könnten. Am 30. Juni 1956 traten die Kommissionen des BgzL und des Hauptinnungsverbandes in Frankfurt am Main zusammen und berieten in aller Offenheit und im besten Einvernehmen: Sie sind sich über die Notwendigkeit der Gründung eines Einheitsverbandes einig und empfehlen deshalb den Innungen, einem solchen beizutreten, so der Wortlaut des Berichtes über die Obermeisterversammlung in der Handwerkskammer in Frankfurt am Main einen Tag später. Nach langen Gesprächen erfolgte also am 24. und 25. August 1956 in Augsburg die Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen () (Bundesinnungsverband) als Zusammenschluss des Bundesverbandes der rein Gründung des gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und des Hauptinnungsverbandes. Als Dittenheber aus München und Hohmann aus Hagen, die beiden berufspolitischen Kontrahenten von damals, auf einen Sitz im neuen Vorstand verzichteten und so den Zusammenschluß der zerstrittenen Verbände und die Wahl von Ignaz Steinbrink aus Hamburg zum ersten Bundes-Innungsmeister ermöglichten, berichtete Edgar Bissinger, Herausgeber der Zeitschrift das dental-labor, in seinem Artikel 30 Jahre dental-labor Das Organ für alle Zahntechniker im Dezember Somit war der Innungszusammenschluss auf Basis von Körperschaften des öffentlichen Rechts perfekt. Zu den Aufgaben des gehörte auch, ein Berufsbild für das Zahntechniker-Handwerk zu erstellen und zu einer Vereinbarung mit den Zahnärzten zu kommen, wie es die Ulmer Vereinbarung zwischen BgzL und VDZB sowie das Zahnheilkundegesetz vorsahen.

9 Der erste Bundesinnungsmeister des, Ignaz Steinbrink (rechts), und Vorstandsmitglied Klaus Kanter. Beglaubigte Abschrift der Gründungsurkunde des Verbandes Deutscher- Zahntechniker-Innungen.

10 10 11 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von 1956 bis und 26. August 1956 Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen () 15. November 1958 Hamburger Abkommen Bestätigung des Ulmer Abkommens durch den BDZ und den. 15. Juli 1959 Erlass des Berufsbildes des Zahntechniker- Handwerks 1962 Inkrafttreten des Bundesmantelvertrages- Zahnärzte 10. Juni 1964: Das Bundeswirtschaftsministerium erlässt die Fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens und der Gesellenprüfung sowie die Fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk. 20. Juli 1966: Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Prothetische Versorgung gehört zur kassenzahnärztlichen Versorgung Inkrafttreten der ersten Zahnersatz-Richtlinien Ignaz Steinbrink - I. Bundesinnungsmeister des Eigene Berufsvertretung im Zahntechniker-Handwerk Nach der offiziellen Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker- Innungen am 25. und 26. August 1956 in Augsburg bestimmte die berufspolitische Positionierung des Zahntechniker-Handwerks in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeit des Vorstandes und der Mitgliedsinnungen. Im Vordergrund der Vertretung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen stand dabei vor allem das Verhältnis der Zahntechniker zu den Zahnärzten, denn dieses würde für die weitere Entwicklung des gesamten Zahntechniker-Handwerks in der Bundesrepublik ausschlaggebend sein. Grundlage für ein gedeihliches Auftragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Laboratorium muß in erster Linie eine ersprießliche Zusammenarbeit der zentralen Organisationen mit den Möglichkeiten zu sachlichen Diskussionen und 1967 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer mit dem Übergang zum System Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug.

11 Hamburger Abkommen (1958) Vereinbarungen sein, so der erste Bundesinnungsmeister des, Zahntechnikermeister Ignaz Steinbrink aus Hamburg. So ebnete die Hamburger Vereinbarung zwischen dem neu gegründeten Bundesinnungsverband und dem Bundesverband der Deutschen Zahnärzte (BDZ) den Weg zur Selbstständigkeit des Zahntechniker-Handwerks. Diese wurde am 15. November 1958 abgeschlossen und stellte die Erfüllung der rein handwerklich gewerblichen Tätigkeit sicher. In Paragraph 2 der Vereinbarung erkannte der BDZ an, daß die Ausbildung von Zahntechniker- Lehrlingen alleinige Aufgabe des Zahntechniker-Handwerks ist und daß die Dauer der Lehrzeit den beruflichen Erfordernissen einer ausreichenden Ausbildung zu entsprechen hat. Ausbildung im Das auf dieser Grundlage vom Zahntechniker-Handwerk erstellte und vom Bundeswirtschaftsministerium am 15. Juli 1959 genehmigte Berufsbild des Zahntechniker-Handwerks setzte dann einen Schlussstrich unter die Etablierung des selbstständigen Zahntechniker-Handwerks mit eigener bundesweit organisierter Standesorganisation. Der hat über die Abfassung des Berufsbildes eine klare unmißverständliche Auffassung gehabt und diese in seinen Formulierungen exakt wiedergegeben, so daß der Erlaß des Bundeswirtschaftsministeriums über das Berufsbild kaum Änderungen brachte. Das Berufsbild ist die Grundlage für das Tätigkeits- und Ausbildungsgebiet des Zahntechnikerhandwerks. Auf ihm sind die Fachlichen Vorschriften für die Ausbildung von Zahntechnikerlehrlingen und die Ablegung der Gesellen- und Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk aufzubauen. Das Berufsbild ist also die Grundlage für die gemäß 84 Abs. 1 Nr. 4 und 100 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks vom 17. September 1953 zu erlangenden Fachlichen Vorschriften, schrieb das Organ des, das dental labor, in seiner August-Ausgabe Der Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e.v. (BDZ) und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Bundesinnungsverband () schließen aus dem Bestreben, die gegenseitigen Beziehungen auf einer vertrauensvollen Grundlage weiter zu entwickeln, folgende Vereinbarung: 1 Der wird die ihm angeschlossenen Zahntechniker-Innungen darauf hinweisen, daß das Eingliedern von Zahnersatz als Ausübung der Zahnheilkunde gilt und zu dem den Zahnärzten gesetzlich vorbehaltenen Arbeitsgebiet gehört und daß infolgedessen die Innungsmitglieder die Verpflichtung haben, sich jeder eingliedernden Tätigkeit zu enthalten. Der wird bemüht bleiben, das von ihm aufgestellte Berufsbild für Zahntechniker zur Anerkennung zu bringen, das in klarer und unmißverständlicher Form das Tätigkeitsgebiet des Zahntechnikers umreißt und dadurch gegenüber dem Tätigkeitsgebiet des Zahnarztes abgrenzt, daß es weder im Arbeits- noch im Ausbildungsbereich des Zahntechnikers Hinweise auf die selbständige Eingliederung von Zahnersatz und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen gibt. 2 Der BDZ erkennt an, daß die Ausbildung von Zahntechniker-Lehrlingen alleinige Aufgabe des Zahntechniker-Handwerks ist und daß die Dauer der Lehrzeit den beruflichen Erfordernissen einer ausreichenden Ausbildung zu entsprechen hat. 3 Der BDZ lehnt die Unterhaltung von Gemeinschaftslaboratorien durch Zahnärzte ab. Er wird durch die ihm angeschlossenen Organisationen auf Zahnärzte einwirken, den Betrieb solcher Laboratorien zu unterlassen. Ein Gemeinschaftslaboratorium in diesem Sinne liegt vor, wenn seine Allgemeinkosten von mindestens zwei Zahnärzten, die nicht assoziiert und die in eigener Praxis selbständig tätig sind, getragen werden; unerheblich dabei ist, ob die Kosten gleichmäßig oder anteilig im Verhältnis zu den ausgeführten Aufträgen oder zu der zeitlichen Inanspruchnahme auf die beteiligten Zahnärzte verteilt werden. 4 Der BDZ bekräftigt ausdrücklich, daß die deutsche Zahnärzteschaft an der Existenz eines leistungsfähigen handwerklichen Zahntechnikerstandes interessiert und bereit ist, ihn im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen und zu fördern. Der BDZ wird sich bemühen, bei der Gestaltung der Prothetikhonorare auch die berechtigten Ansprüche des Zahntechniker- Handwerks auf eine angemessene Vergütung seiner Leistungen zu berücksichtigen. 5 Diese Vereinbarung tritt am 01. Dezember 1958 in Kraft. Sie kann mit monatlicher Kündigung erstmals zum gekündigt werden, andernfalls sich die Dauer der Vereinbarung jeweils um zwei Jahre verlängert.

12 12 13 Die Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk führte im Zeitraum von 1956 bis 1962 zu einem rasanten Anstieg des Lehrlingsbestandes. Lag dieser Bestand 1956 noch bei Lehrlingen im Verhältnis zu Betrieben, also weniger als ein Lehrling auf einen Betrieb, stieg diese Zahl bis 1962 um knapp 47 Prozent auf Lehrlinge. Dieser rasante Anstieg stellte eine berufspolitische Herausforderung für den dar: Wenn in Kürze über 700 Lehrlinge jährlich zur Gesellenprüfung kommen, davon voraussichtlich nach den Ergebnissen der zurückliegenden Jahre ca. 20 % die Prüfung nicht bestehen, stehen dem Arbeitsmarkt in jedem Jahr über 600 Gehilfen zur Verfügung, die wohl teilweise von unseren Laboratorien aufgenommen werden können, teilweise gerade des Lohnes und der Arbeitsbedingungen wegen in die zahnärztlichen Laboratorien abwandern. Sie schmälern damit unseren Umsatz, der mengenmäßig im Durchschnitt geringer wird, und dieser Umsatz läßt sich nicht an Hand der Löhne und der Leistung für jede abgewanderte Kraft durchschnittlich ausrechnen. [...] Die Nachfrage nach Zahntechnikergesellen von zahntechnischen Laboratorien ist größer als im Zahntechnikerhandwerk, so der - Bericht Ein ernsthaftes Problem für jeden Selbständigen in unserem Handwerk aus dem Jahr Darüber hinaus lagen die Löhne in zahnärztlichen Laboratorien über denen im zahntechnischen Meisterbetrieb. Wenn es [das Zahntechniker-Handwerk; Anm. d. Red.] nicht in seiner Leistungsfähigkeit absinken will, muß es das Spiel um den Angebotslohn, besonders bei qualifizierten Fachkräften, mitmachen. Es übernimmt das erhebliche Risiko, daß gar nicht, oder erst wesentlich später die Kosten sich in höhere Preise umschlagen, so daß effektive Gewinnminderungen eintreten, die das Laboratorium auf Grund seiner beengten Marktlage und seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit auf sich nehmen muß, erkannte - Geschäftsführer Wissmann bereits im Jahr 1959 in einer Rede zu den Existenzfragen des Zahntechniker-Handwerks die enorme Konkurrenz durch praxiseigene Laboratorien. Doch nicht nur in der Lohnfrage beschäftigte sich die berufspolitische Vertretung des Zahntechniker-Handwerks mit den eigenen betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen im Markt und im Verhältnis zu den Zahnärzten. Unsere Gesundung liegt in dem Rückgang der zahnarzteigenen Laboratorien und einer gesunden, vernünftigen den Leistungen entsprechenden Preisbildung, die ausreichen muß, die laufenden Kosten zu decken, eine gewisse Reservenbildung für die technische Entwicklung unseres Berufsstandes zu schaffen und die Mittel für einen Lebensabend aufzubringen, der vor der größten Not bewahrt. _ Bundesinnungsmeister Ignaz Steinbrink Der Abschluss von Preislisten mit Zahnärzten und die generelle Frage, wie die zahntechnischen Meisterbetriebe ihre Leistungen abrechnen können, entwickelte sich zum zentralen Dauerthema für den. So bestand 1959 die Meinung, dass der Abschluss von Preislisten mit den Zahnärzten im großen und ganzen nicht möglich und üblich war und die betriebswirtschaftlich notwendigen Preise nicht anerkannt wurden. Entsprechend schwierig hatten sich die Verhandlungen für die Verhandlungsführer des Zahntechniker-Handwerks gestaltet, weil die unterschiedlichen Preise im Markt einen Abschluss höherer Preise durchaus verhinderten. Wir rechnen größtenteils oder fast immer nach der Standard-Preisliste 08/15 ab, ganz gleich, was der Zahnarzt erhält. Der Zahnarzt richtet sich bei seinen Gebühren, und das ist Standes-Codex, nach der erbrachten Leistung und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Patienten. Leider sehen wir diesen nicht, und sein Geldbeutel ist für uns nur eine visionäre Vorstellung. Zudem gehen weitere Risiken des Zahnarztes zu unseren Lasten. Sein Abdruck ist stets in Ordnung. Abweichungen gehen zu unseren

13 Lasten. Das sind keine Garantie-, sondern Kulanzarbeiten. Die Mehrarbeit und damit die Überstunden gehen zu unseren Lasten, schätzte -Geschäftsführer Wissmann die tägliche Abrechnungspraxis drei Jahre nach Gründung des ein. Der politische Versuch, den Abschluss von Preislisten gesetzlich zu regeln, scheiterte am Einspruch des Bundeskartellamtes. Vorgetragene Argumente, wie die, dass die zahntechnischen Betriebe keinen Einfluss auf die Prothetikgebühren und die Preisgestaltung von Zahnersatz für Privatpatienten haben, oder dass die ungleiche, und daher nicht wettbewerbsneutrale Steuergesetzgebung das Handwerk benachteilige, führten nicht zum Erfolg. Umso mehr blieb allerdings die politische Einsicht, dass der als Organisation die Innungen und damit jeden einzelnen Betrieb in der Frage der Existenzsicherung unterstützen müsse. Aus diesem Grund gab der 1960 einen Betriebsvergleich, der bei den gesetzlich geltenden Zuständen auf Wettbewerbsebene als Kalkulationsgrundlage dienen sollte, in Auftrag. Die Ergebnisse dieses Betriebsvergleichs sollten dabei helfen, reale Werte als Kalkulationsbeispiele für Preise zahntechnischer Leistungen zu erlangen. Es liegt an dem einzelnen, wie er sich verhalten will. Wir können ihn nicht zwingen, etwas zu tun, was uns notwendig erscheint. Es geht aber auch nicht, daß wir finanziell und wirtschaftlich unterhöhlt werden, die Leistungen zurückgehen müssen und die Betriebe rückschrittlich werden, richtete sich der auch gezielt an die Betriebe. Das zahnarzteigene Labor beschäftigte die berufspolitische Vertretung nicht nur in Ausbildungsfragen, sondern auch auf dem Gebiet der Gewerbesteuer, da der Entwurf eines geplanten Krankenversicherungsgesetzes die Begünstigung zahnärztlicher Laboratorien vorsah: Die Gewerbesteuer begünstigt durch ein Fehlurteil des Bundesfinanzhofes das Praxislaboratorium, die Umsatzsteuer wird in Benachteiligung durch Umsatzsteuer Zukunft für dieses fortfallen, wenn die Kasse die Gesamtkosten für Zahnersatz zu übernehmen hat. Das ist nach der Entwicklung des Entwurfs über das Krankenversicherungsgesetz, soweit es sich jetzt abzeichnet, möglich. Wir hingegen müssen Umsatzsteuer bezahlen. Allein die Steuervorteile würden uns um 5-6 % benachteiligen und damit den Wettbewerb, der zumindest in den finanziellen Belastungen durch die Abgaben an den Staat gleich sein sollte, ungleich und ungerecht gestalten. Hier wird die Neutralität des Wettbewerbs durch einseitig begünstigende Bestimmungen verletzt. Daß wir das nicht unwidersprochen hinnehmen werden, ist selbstverständlich, so die - Analyse Im Jahr Die erwähnte Krankenkassenreform scheiterte, das Thema blieb dennoch weiter aktuell. Im Jahr 1967 bildete das Umsatzsteuergesetz die wichtigste Zäsur in der Geschichte der deutschen Umsatzsteuer mit dem Übergang zum System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug. Der Wechsel des Besteuerungssystems war im Zuge der Harmonisierung der Umsatzsteuern innerhalb der Europäischen Gemeinschaften notwendig geworden. Dieses Gesetz legte unter anderem fest, dass der Steuersatz für zahntechnische Laboratorien zehn Prozent betragen sollte, wohingegen die zahnärztlichen Laboratorien mit einem ermäßigten Satz von fünf Prozent besteuert wurden. Für gleiche Leistungen sollen nicht unterschiedliche Beträge, verursacht durch die Mehrwertsteuer, berechnet werden müssen, zumal der Abnehmerkreis der zahntechnischen Leistungen der gleiche ist. Deshalb sind intensive Bemühungen darauf ausgerichtet, die Steuerungleichheit zu beseitigen und durch einen Änderungsantrag zum Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) einen einheitlichen Steuersatz festlegen zu lassen, so der in seiner Publikation Die Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf das Zahntechnikerhandwerk von Zum Ende der Amtszeit von Bundesinnungsmeister Ignaz Steinbrink wurde mit dieser Formulierung gleichzeitig eine Zielvorgabe für den berufspolitischen Kurs auch unter dem neuen Präsidenten, Zahntechnikermeister Klaus Kanter, vorgegeben.

14 14 15 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von 1969 bis August 1969 Bundestag und Bundesrat verabschieden das Berufsbildungsgesetz, das die Berufsbildung in allen Berufs- und Wirtschaftszweigen regelt. Seit 1971 Die Teleskopkrone wird als Verbandszeichen verwendet. 18. September Mitgliederversammlung beschließt in Hannover den Beitritt zur FIPD, der europäischen Organisation des Zahntechniker- Handwerks in der EWG. 2. Juni 1972 Heute noch gültige Satzung des wird in Kassel errichtet Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Versorgungen mit Zahnersatz und Zahnkronen werden als einheitliche Leistung beurteilt, einschließlich der handwerklichen Tätigkeit Inkrafttreten der Richtlinien für die kieferorthopädische Versorgung 1972 Urteil des Bundesgerichtshofs Tätigkeit der Herstellung zahntechnischer Leistungen ist keine Ausübung der Zahnheilkunde im Sinne des 1 Zahnheilkundegesetz Urteil des BSG zur Kieferorthopädie Gemeinsame Erklärung der Bundesverbände der RVO-Kassen: fast sämtliche Zahn- und Kieferfehlstellungen sind als Krankheit anzusehen. Februar 1973 Der überreicht die ersten Exemplare der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (beb) für zahntechnische Leistungen Zum ersten Mal wird die Goldene Ehrennadel des in Baden-Baden verliehen. 24. Januar 1974 Urteil des Bundessozialgerichts Die Urteilsbegründung lautete, dass das Fehlen von Zähnen eine Krankheit ist. Das Urteile löste eine Leistungsexplosion im Zahntechniker-Handwerk aus. 7. August 1974 Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RchaAnglG) Die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen wird in den 182 RVO aufgenommen. 15. August 1974 Gespräch mit dem Bundesverband der Innungskrankenkassen über die Möglichkeiten eines veränderten Abrechnungssystems. 18. Dezember 1974 Erstes Gespräch zwischen und den Bundesverbänden der RVO-Krankenkassen 1975 Kasse zahlt 100 Prozent für Zahnersatz Zahlen der gewerblichen Labors und der darin beschäftigten Zahntechniker steigen an. 15. Februar 1976 Die Obermeister des beschließen in Wiesbaden Grundsätze des Zahntechniker- Handwerks für Vereinbarungen mit Krankenkassen und Zahnärzten. 31. März bis 3. April Deutscher Zahntechniker-Kongress mit erster Fachausstellung für zahntechnische Laboratorien in Wiesbaden 2. Mai 1977 Bundes-Schiedsamt für kassenzahnärztliche Versorgung nimmt die restlichen Leistungen (Verbindungselemente, Metallkeramik, provisorische Brücken) in den Leistungskatalog auf. 27. Juni 1977 Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz Erstmalige Einbindung des Zahntechniker- Handwerks in die RVO Neufassung der Zahnersatz-Richtlinien 8. September 1978 Abschluss des ersten Vertrages mit den RVO-Krankenkassen Zahntechniker vereinbaren Leistungsverzeichnis und Festpreise mit Krankenkassen auf Landesebene.

15 Klaus Kanter - II. -Präsident Preisfreiheit für die zahntechnischen Leistungen Zum Beginn der Amtszeit von Zahntechnikermeister Klaus Kanter als Präsident des VDVZI stand weiterhin das Bewusstsein aller Delegierten, dass das Zahntechniker-Handwerk den alleinigen Anspruch auf die Herstellung von Zahnersatz stellen müsse, da alle anderen Ausbildungswege nicht vergleichbar seien. Nur durch eine entsprechende Abgrenzung gegenüber zahnärztlichen Laboratorien, so die Mitgliederversammlung Mitte Januar 1969 in Düsseldorf, ließe sich überhaupt die zukünftige Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Zahntechniker-Handwerks sichern. Das oberste Ziel meiner Amtszeit war, dass wir mit dem Zahntechniker-Handwerk unsere Selbstständigkeit erlangen, die uns beispielsweise auch die Preisfreiheit für unsere zahntechnischen Leistungen garantiert, erklärt Klaus Kanter im Rückblick auf die Situation Ende der 60er Jahre. So fehlten dem Zahntechniker-Handwerk die rechtlichen Grundlagen, um beispielsweise mit den Kassen über die Preise zu verhandeln. Meine Erkenntnis war, dass zum Zeitpunkt meiner Wahl die Preise für zahntechnische Leistungen alleine von den Zahnärzten gemacht und uns somit aufdiktiert wurden. Entsprechend hatten wir im Bundesgebiet, ich weiß es nicht mehr ganz genau, bestimmt 60 verschiedene Preislisten. Die einen enthielten 50 Positionen, andere wiederum nur 20. Es gab aber auch Listen mit 200 Preisen. Diese Lohn- und Preissituation war jedoch entscheidend für die wirtschaftliche Existenz. Das System einer unabhängigen Kalkulation unter ständiger Beobachtung der Kostenentwicklung im Markt des freien Wettbewerbs sollte daher aufgebaut werden. Diesen Ansatz führte Präsident Kanter im Mai 1969 entsprechend aus: Die einheitliche Nomenklatur bietet die Voraussetzung für einen ermittelbaren, echten Durchschnittspreis, der im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten Lohnerhebungen interessant sein dürfte, weil erst damit das Bild der Kostensituation im Zahntechniker-Handwerk vervollständigt wird. Es ist nicht die Absicht des, mit der Herausgabe einer Liste mit einheitlicher Leistungsbestimmung auch auf einheitliche Preise im Bundesgebiet hinzuarbeiten. Dazu bietet sich kalkulatorisch keine Möglichkeit, da die Betriebe sowohl nach Standort, Größe und Qualitätsangebot zu stark auseinander liegen. Selbst bei einem Übereinstimmen dieser Faktoren wäre ein einheitlicher Preis auf dem Markt nicht zu erreichen, und wohl auch nicht wünschenswert. Der freie Wettbewerb ist die beste Gewähr für die permanente Leistungssteigerung und die Festigung unserer beruflichen Ausgangsposition.

16 16 17 Zum freien Wettbewerb sollte allerdings auch die Chancengleichheit aller Marktteilnehmer gewährleistet sein. Hier setzte der -Vorstand unter Präsident Klaus Kanter, der schon zum ersten Vorstand des Bundesinnungsverbandes gehörte, den eingeschlagenen Weg weiter fort. Aus dem Protokoll einer Vorstandsitzung im Sommer 1969 geht hervor, dass für ein Gespräch mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unter anderen folgende Gesprächsthemen festgesetzt wurden: 1. Abgrenzung des beruflichen Tätigkeitsbereiches der Zahntechniker a) Gemeinschaftslaboratorien b) Lohngefüge im gewerblichen und praxiseigenen Labor 2. Preisgestaltung Positionierung des Die Festlegung Zahntechniker-Handwerks dieser Themen zeigt, dass die Positionierung des Zahntechniker-Handwerks in Abgrenzung zu zahnärztlichen Laboratorien, aber auch in Fragen der Abrechnung zahntechnischer Leistungen ein zentraler Punkt der berufspolitischen Arbeit des war. Hinzu kam, dass das Mehrwertsteuergesetz von 1967 die zahntechnischen Laboratorien im Vergleich zu den Praxislabors immer noch benachteiligte. Zwar war zu Beginn der 70er Jahre eine Senkung des Steuersatzes auf 5,5 Prozent vorgesehen gleichzeitig sollte das praxiseigene Labor jedoch komplett von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Wettbewerbsbenachteiligung führte Präsident Kanter auch in Gesprächen mit Experten vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und den Mehrwertsteuerreferenten beim Bundesfinanzministerium an. Der ZDH unterstützte den in seiner politischen Argumentation beim Finanzministerium, beispielsweise in einem Hearing im Oktober 1970, an dem auch Vertreter des Wirtschaftsministeriums und der Zahnärzte teilnahmen. Wichtig, so Klaus Kanter in einer Besprechung mit dem BDZ, sei, dass die Haltung des in dieser Sache keine Schikane in Richtung der Zahnärzte darstelle, da das Zahntechniker-Handwerk insgesamt an einem guten Verhältnis zu der gesamten Zahnärzteschaft interessiert sei. Die Haltung des ist dahingehend zu verstehen, daß das praxiseigene Labor für die gewerblichen Labors ein Dorn im Auge ist. Die ernsthafte Wettbewerbssituation erklärt die Haltung des in dieser Frage der Novellierung der Umsatzsteuer, so der im Gespräch mit den Zahnärzten. Schließlich gebe es eine große Anzahl von Technikern, die von zahntechnischen Labors zu den Zahnärzten wechselten. Dies führe zu Lohn- und Kostenerhöhungen im gewerblichen Labor sowie zu Preisminderungen. Nach anfänglichen Hoffnungen, dass es von gesetzlicher Seite eine schnelle Lösung des Problems geben könnte, dauerte es schließlich knapp zehn Jahre, bis eine gleichberechtigte Behandlung von zahnärztlichen und zahntechnischen Laboratorien im Bereich der Umsatzsteuer vom Gesetzgeber geregelt wurde. Das politische Ziel hat der über die Jahre nie aus den Augen verloren. Maßgebend dafür war unter anderen auch ein Beschluss der Delegiertenversammlung Anfang Juni 1973 in Baden-Baden. Neben dem I. Punkt der Zielsetzung des, dem Erreichen der wirtschaftlichen Sicherstellung der Inhaber und Mitarbeiter der zahntechnischen Meisterlaboratorien, hat sich die Versammlung auch für die Schaffung eines zufriedenstellenden Rechtsstatus für gewerbliche zahntechnische Laboratorien ausgesprochen: Dazu gehörte auch die Gleichstellung bei Umsatz- und Gewerbesteuern. In der Begründung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes wurde dann fünf Jahre später, am 15. März 1978, festgestellt: Gleichzeitig werden die Prothetikumsätze sowohl diejenigen der Zahnärzte mit eigenem Labor als auch diejenigen der selbständigen Zahntechniker in den ermäßigten Steuersatz einbezogen (vgl. 12 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 Buchstabe b). Die einheitliche Behandlung der Prothetikumsätze ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Zahnärzten und selbständigen Zahntechnikern erforderlich. Das entsprechende Umsatzsteuergesetz wurde schließlich 1980 verabschiedet wurde in Baden-Baden zum ersten Mal die Goldene Ehrennadel des verliehen.

17 Ergänzend zu den rechtlichen Grundlagen stellte die Mitgliederversammlung 1973 per Beschluss weitere Weichen für die Ausrichtung der berufspolitischen Arbeit. Dem Vorstand und mir war klar, dass die berufspolitischen Vorstellungen des Zahntechniker-Handwerks von den Berufsangehörigen selbst vertreten werden müssen und zwar vor allem gegenüber den Parlamentariern, so der damalige Präsident Klaus Kanter über die Zielvorgabe der eigenständigen politischen Vertretung, die von der Mitgliederversammlung in Baden-Baden in einer Resolution verabschiedet wurde. Eigenständige politische Darüber hinaus war Vertretung neben der Eigenständigkeit, die eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern beinhaltete, die Geschlossenheit des gesamten Zahntechniker-Handwerks, das heißt des und aller Zahntechniker-Innungen im Bundesgebiet, eine zentrale Säule der Resolution von Denn besonders in den Jahren 73 und 74 ging es darum, eigene berufspolitische Vorstellungen gezielt nach Außen zu kommunizieren und sich nicht bloß auf die Erweiterung des eigenen Leistungspotentials zu beschränken auch wenn dieses Erwachsenwerden durchaus zu Konflikten mit der Standesvertretung der Zahnärzte führte, beispielsweise in Fragen der Abgrenzung der jeweiligen Arbeitsbereiche. So glaubten die Zahnärztevertreter im Zuge des neuen selbstbewussten Auftretens, vor allem des, dass sich das Zahntechniker-Handwerk die Eingliederung von Zahnersatz aneignen wollte. Darum ging es jedoch nicht. Im Interesse der optimalen Versorgung der Bevölkerung mit Zahnersatz muss es zu einer vernünftigen Arbeitsteilung zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern kommen. Zahnärzte sind Spezialisten im medizinischen Bereich; Zahntechniker sind Spezialisten im zahntechnischen Bereich. Das heißt, die Verordnung von Zahnersatz und die Überprüfung nach der Eingliederung sind ärztliche Leistungen und die Herstellung des Zahnersatzes, die dazwischen liegt, ist zahntechnische Leistung, so -Präsident Klaus Kanter vor der Mitgliederversammlung am 24. April 1974 in Hamburg. Der hatte dabei aber nicht nur die Zahnersatz-Versorgung der Bevölkerung im Auge, sondern blickte zwangsläufig auch gezielt auf die Probleme für das eigene Zahntechniker-Handwerk, die durch die fehlenden Regelungen zum gewerblichen und zahnärztlichen Labor entstanden. Zum anderen kostet es das Zahntechniker-Handwerk große Anstrengungen, um Nachwuchs in ausreichendem Umfang heranzubilden. Heute arbeiten etwa 6000 bis 7000 vom Zahntechniker- Handwerk ausgebildete Techniker in vielfach unrationeller Weise in zahnärztlichen Praxislaboratorien. Für das Zahntechniker-Handwerk bedeutet also die Existenz der Praxislaboratorien den Verlust jedes zweiten von ihm ausgebildeten Technikers. Das ist eine auf die Dauer untragbare Belastung für das Zahntechniker-Handwerk. Neben der berufspolitischen Geschlossenheit und Positionierung benötigte das gesamte Zahntechniker-Handwerk eine einheitliche betriebswirtschaftliche Argumentationsgrundlage für Gespräche mit der Politik sowie den Krankenkassen und gegenüber den Zahnärzten. Diese Grundlage hatten der und die Innungen bereits 1971 beschlossen: Eine Bundeseinheitliche Benennungsliste (beb) sollte herausgegeben werden. Dahinter stand die Erkenntnis, dass das Zahntechniker- Handwerk zu gleichen Bennennungen kommen und die Gesamtdarstellung der Leistungen erbringen müsse. Aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung aus dem Jahr 1972 geht beispielsweise hervor, dass in Gesprächen mit den Krankenkassen besonders die zwei Themenkreise Qualifikation der Hersteller von Zahnersatz und Abrechnungsmodus für Zahnersatz angesprochen werden sollten. Das Inkrafttreten der Richtlinien für die kieferorthopädische Versorgung diente dem Vorstand hier als Orientierung, denn diese Leistungen wurden seit Beginn des Jahres anhand von vorgelegten Rechnungen abgerechnet. Im Februar 1973 wurden die ersten Exemplare der beb mit einem Anschreiben an die Mitgliedsbetriebe verschickt. Wir hoffen und wünschen, dass die beb ein unentbehrlich-

18 18 19 es Instrument zur rationellen Führung zahntechnischer Laboratorien und für die Kommunikation zwischen Praxis und Labor werden wird, so die abschließenden Worte des Anschreibens zur beb. BSG-Urteil: Das Fehlen von Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom Zähnen ist eine Krankheit 24. Januar 1974 und der Feststellung, dass das Fehlen von Zähnen eine Krankheit sei, waren die Zahnärzte und Krankenkassen aufgefordert, auch die Versorgung mit Kronen und Brücken als Bestandteil in die Verträge aufzunehmen. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RchaAnglG), mit dem die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen in den 182 Reichsversicherungsordnung (RVO) aufgenommen wurde, mussten die KZBV und die Krankenkassen schnell zu Abschlüssen über die Leistungen kommen. Die bis dahin vorgesehenen Ermessensleistungen wurden durch das Gesetz in eine Pflicht zur Gewährung eines Zuschusses (bis zu 100 Prozent) umgewandelt. Der, der sich bereits in Gesprächen mit Krankenkassen und Zahnärzten befand, hat nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Rahmen einer Mitgliederversammlung Grundsätze für weitere bevorstehende Gespräche formuliert. Zentral war vor allem auch hier das einheitliche Vorgehen aller Mitgliedsinnungen, damit diese nicht in den Gesprächen auf Landesbeziehungsweise Bundesebene auseinanderdividiert würden. Wichtigster Grundsatz sollte sein, dass die getrennte Ausweisung des zahnärztlichen Honorars und der Labor- und Labormaterialkosten angestrebt wird, und dass eine Abrechnung der Labor- und Materialkosten nach den tatsächlich entstanden Kosten erfolgt. Es wurde schnell klar, dass das BSG-Urteil zu einer Leistungsexplosion und damit zu einem veränderten Verhältnis des Zahntechniker-Handwerks zu den Krankenkassen und den Zahnärzten führen würde. Zwar war das Zahntechniker-Handwerk in starkem Maße von den Prothetik- Vereinbarungen zwischen den Krankenkassenverbänden und den kassenzahnärztlichen Vereinigungen betroffen, beteiligt am Entstehungsprozess war es jedoch noch nicht. Es gab also noch keine rechtliche Bindung für das Zahntechniker-Handwerk. Während im Ersatzkassenbereich bundeseinheitlich das reine Kostenerstattungsverfahren galt, wurde in den regionalen Vereinbarungen Der erste Zahntechniker-Kongress 1976 in Wiesbaden: eine wichtige Veranstaltung für den - aber auch für das Zahntechniker-Handwerk - auf dem Weg zur Eigenständigkeit. Zur Eröffnung konnte Präsident Klaus Kanter auch CDU-Politiker Reiner Barzel begrüßen. im Bereich der RVO neben der reinen Kostenerstattung auch die Kostenerstattung bis zu einer Preisobergrenze und in einigen Bundesländern das Pauschalierungsverfahren vereinbart. Auch die jeweilige Preisobergrenze fiel in den Bundesländern unterschiedlich aus. Ein Gespräch mit der KZBV am 9. September 1975 blieb aus -Sicht ohne Erfolg, da vor allem das auch vom geforderte bundeseinheitliche Abrechnungsverfahren und die entworfenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stark kritisiert wurden. So konnte trotz entsprechender Zugeständnisse der - Vertreter keine sachliche Verständigung erzielt werden. Hinzu kam noch die Tatsache, dass der durch Innungsaustritte geschwächt war und auf regionale Entwicklungen Rücksicht nehmen musste. Die Gespräche mit den Krankenkassen verliefen hingegen konstruktiver: Am 20. Oktober 1975 stellte sich heraus, dass die Bundesverbände der Krankenkassen daran interessiert

19 waren, mit dem Zahntechniker-Handwerk Vereinbarungen auf Bundesebene zu treffen ob im Rahmen der RVO oder durch einen privatrechtlichen Vertrag stand noch nicht fest. Wichtigstes Anliegen der Krankenkassen war, die Preise der zahntechnischen Leistungen überschaubar und neutral überprüfbar zu gestalten. Die Mitgliederversammlung des stimmte fünf Tage später darüber ab, dass es keine voreiligen Vertragsabschlüsse geben dürfe und der Vorstand wurde beauftragt, weitere Sondierungsgespräche zu führen. Ein Gespräch mit dem Bundeskartellamt hatte bereits im September etwaige Bedenken gegen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und dem Zahntechniker-Handwerk ausgeschlossen direkte Verträge zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern wurden allerdings als kartellrechtlich nicht statthaft eingestuft. Auf der Grundlage des BKA-Gespräches sollte das Zahntechniker-Handwerk Preislisten für die interne Diskussion vorbereiten. Das Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz war eine von mehreren Möglichkeiten, dem Zahntechniker-Handwerk die längst überfällige angemessene Mitwirkung in dem Verfahren einzuräumen, Patienten mit Zahnersatz zu versorgen. _ Präsident Klaus Kanter zum KVKG Für das Zahntechniker-Handwerk blieb weiterhin das Problembewusstsein bestehen, dass die Zahnärzte die Verträge direkt mit den Krankenkassen machten und die Zahntechniker außen vor waren. Noch war allerdings nicht entschieden, dass dies auch eine Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die RVO bedeutete. Ein entscheidendes Gespräch in Richtung Einbindung fand schließlich in Nordrhein-Westfalen mit dem damaligen Sozialminister Professor Friedhelm Farthmann statt. Auf die Darstellungen von Präsident Kanter, so Kanter im Rückblick, ergriff Farthmann das Wort und sagte zu seiner Delegation: Also meine Herren, wenn das was Herr Kanter hier vorträgt stimmt, und ich gehe davon aus, dann müssen wir etwas ändern. Weiter führte er in Richtung -Präsidenten aus: Herr Kanter, eines müssen Sie dabei berücksichtigen: wenn Sie Ihre eigenen Preise mit den Kassen machen wollen, dann bleibt ihnen nichts anderes übrig, als die Einbindung in die RVO damit wäre das Zahntechniker-Handwerk Vertragspartner wie die Zahnärzte auch. Dieses Gespräch führte zur Überlegung und zur Entscheidung im Bundesrat, den Antrag zu stellen, dass das Zahntechniker-Handwerk in die RVO eingebunden wird. Zur damaligen Zeit blieb uns gar nichts anderes übrig, als diesen Weg über die Einbindung zu gehen auch wenn ich dies aus heutiger Sicht etwas anders sehe, erklärt Klaus Kanter im Rückblick. Auch wenn es vor der Abstimmung im Bundesrat noch Einwände seitens einiger Politiker gegen die Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die RVO gab, wurde diese schließlich doch beschlossen. Mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) wurde das Zahntechniker-Handwerk erstmalig in die RVO eingebunden. Die Formulierung des Gesetzgebers: Die Beziehungen zwischen Kassenzahnärzten und Zahntechnikern mit Ausnahme der Vergütung sowie Rechnungsregelung nach einheitlichen Grundsätzen regeln sich nach dem bürgerlichen Vertragsrecht. Damit sollten über die in der GKV abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen und ihre Vergütungen mit den Innungen Kollektivverträge abgeschlossen werden. Nachdem zwischenzeitlich sogar bis zu 100 Prozent der Zahnersatz- Kosten von den Krankenkassen bezuschusst worden waren, regelte das neue Gesetz einen Zuschuss bis zu 80 Prozent der Kosten der Behandlung. Am 8. September 1978 kam es schließlich zum Abschluss des ersten Vertrages mit den RVO-Krankenkassen. Die Zahntechniker vereinbarten damit das Leistungsverzeichnis und Festpreise mit den Krankenkassen auf Landesebene.

20 20 21 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von Wettbewerbsbericht der Bundesregierung zum Praxislabor 4. Mai 1979 Gründung der Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbh 11. Mai 1979 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Die Tätigkeit der Herstellung der zahntechnischen Leistung ist keine Ausübung der Zahnheilkunde im Sinne des 1 Zahnheilkundegesetz 1979 Erster Gysi-Preis-Wettbewerb des Das Teleskop erscheint erstmals als Handbuch Ausbildung Dem Teleskop N 1 sollten spätere Ausgaben folgen. Die inhaltliche Gliederung sah vor: Offizielle -Informationen; Informationen und Kommentare zu beiden Rechtsbereichen HWO und RVO, Aktuelles zu allen Aus- und Weiterbildungen, Mitteilungen der - Mitgliedsinnungen, Eine freie dentalbezogene Stellungnahme von fremden Journalisten, Eine offene Tür zum BDZ, zur KZV und den zahnärztlichen Berufsverbänden und in jeder Ausgabe ein Entwicklungsbericht über neue Techniken, so der damalige Präsident Hartmut Stemmann zur Ausrichtung des TELESKOP Hartmut Stemmann - III. Präsident des Fortsetzung der Argumentationslinie Unter Präsident Hartmut Stemmann musste sich der gegen zunehmende Vorwürfe der Preistreiberei wehren. Um sachlich einwandfreie Zahlen vorlegen zu können, die die Preistreiberei der gewerblichen Laboratorien widerlegen konnten, forderten wir vom Verordnungsgeber den Kontenrahmen der gesetzlichen Krankenkassen zur Erfassung der verschiedensten Ausgaben im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie aufzugliedern, erklärt Hartmut Stemmann im Rückblick. Der erweiterte Kontenrahmen sah dann eine getrennte Erfassung der Ausgaben für Zahnersatzleistungen für Honorar, Materialkosten der Praxis, zahntechnische Leistungen Praxislabor, zahntechnische Leistungen aus Gewerbelabor und Material vor. Ein zentrales Thema in der Amtszeit von Präsident Hartmut Stemmann war die Auseinandersetzung mit dem zahnärztlichen Praxislabor, mit dem sich auch die Bundesregierung und das Bundesverwaltungsgericht beschäftigten. Gerade in der

21 Frage zeigte der als berufspolitische Vertretung des Zahntechniker-Handwerks gegenüber der Politik Präsenz und setze seine Argumentationslinie weiter fort: Die Bundesregierung war von den Abgeordneten aufgefordert, zur Wettbewerbsungleichheit zwischen Praxis- und Gewerbelaboren Stellung zu beziehen. Hier wurde der neu gewählte Vorstand in eine dringlich zu bearbeitende Situation hineingestellt. Die mit der Bearbeitung der Anfrage beschäftigten Ministerien hatten schon eine vorläufige Antwort entwickelt, die unseren Berufsstand nicht gering belastete. Es galt hier, zügig in Bonn tätig zu werden, um wenigstens das Gröbste abzuwehren. Der ZDH war uns dabei sehr behilflich und wir erkannten wieder einmal mehr, dass unser Verband im Nahbereich des Bundestages und der Regierung etabliert sein muss. Die Bundesregierung war von den Abgeordneten aufgefordert, zur Wettbewerbsungleichheit zwischen Praxis- und Gewerbelaboren Stellung zu beziehen. Hier wurde der neu gewählte Vorstand in eine dringlich zu bearbeitende Situation hineingestellt. Die mit der Bearbeitung der Anfrage beschäftigten Ministerien hatten schon eine vorläufige Antwort entwickelt, die unseren Berufsstand nicht gering belastete. Es galt hier, zügig in Bonn tätig zu werden, um wenigstens das Gröbste abzuwehren. Der ZDH war uns dabei sehr behilflich und wir erkannten wieder einmal mehr, dass unser Verband im Nahbereich des Bundestages und der Regierung etabliert sein muss. _ Präsident Hartmut Stemman zum Wettbewerbsbericht der Bundesregierung 1979 Trotz dieser Anstrengungen und der kontinuierlichen Begleitung des andauernden Rechtsstreites über die Zuordnung des Praxislabors erklärte das Bundesverwaltungsgericht vom 11. Mai 1979 die Zulässigkeit des Praxislabors ohne Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, das heißt ohne die Pflicht zur Einstellung eines Zahntechnikermeisters. Dieses Urteil setzte zwar einen Schlussstrich unter den zuvor andauernden Rechtsstreit, dennoch blieb das Thema Praxislabor auch später unter Präsident Lothar Kappe besonders vor dem Hintergrund des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes und der Diskussion um Fest- beziehungsweise Höchstpreise weiter aktuell. In der etwas über eineinhalb Jahre langen Amtszeit von -Präsident Hartmut Stemmann arbeitete das Zahntechniker-Handwerk nach Innen an einer Zusammenfassung der Berufsordnung und der Ausbildungsinhalte. So war das Zahntechniker-Handwerk hinsichtlich seiner Lehrlingszahlen zur Gruppe der zehn stärksten Ausbildungsberufe im Handwerk aufgestiegen. Aus diesem Grund entstand die Erstausgabe der verbandseigenen Zeitschrift Teleskop als Schwerpunktausgabe zur - Dentalmesse Dentechnica 1979 in München. Anlässlich der Dentechnica in München führte der auch erstmals seinen mittlerweile renommierten Nachwuchswettbewerb - den Gysi-Preis-Wettbwerb - durch. Ein Vertrag zur Lieferung von allen zahntechnischen Leistungen an alle Bundeswehr- Zahnstationen auf der Grundlage des beb- Leistungsverzeichnisses scheiterte daran, dass das Vertragswerk mit Voraussetzungen für ein Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der zahntechnischen Arbeiten einschließlich einer bundeseinheitlichen Vergütung den Austritt von vier Innungen bewirkte, und die Krankenkassen waren auch nicht mehr bereit, diese kostendämpfenden Grundlagen zu akzeptieren. Daher entschloss sich die Bundesregierung gegen den Vertrag.

22 22 23 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von 1980 bis Bericht der Bundesregierung zum Praxislabor Werden Zahnprothesen in einem zahnärztlichen Labor nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für andere Zahnärzte gefertigt, und wird somit ein besonderer Gewinn angestrebt, so liegt ein Gewerbebetrieb vor, der ebenfalls wie der des Zahntechnikers der Gewerbesteuer unterliegt Ergänzung der Zahnersatz-Richtlinien Herausgabe am 24. Juni Dezember 1981 Krankenversicherungs-Kostendämpfungs- Ergänzungsgesetz (KVEG) Die Vergütungen der Zahntechniker werden für ein Jahr um fünf Prozent abgesenkt Zahntechnik TELESKOP wird das offizielle Organ des Verbandes Deutscher Zahntechniker- Innungen 1983 Einführung des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen (BEL-I) 28. Oktober 1983 Eintragung der Teleskopkrone durch das Deutsche Patentamt Damit wurde sie offizielles und geschütztes Handwerkszeichen des Lothar Kappe - IV. Präsident des Dialog mit zahntechnischem Sachverstand Die Vereinbarung von Festpreisen mit den Krankenkassen, wie der Gesetzgeber es gewollt hatte, war auch drei Jahre nach der Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die Reichsversicherungsordnung (RVO) immer noch Teil des berufs- und gesundheitspolitischen Diskurses. Der Einstieg in die RVO bedeutete gleichzeitig, dass das Zahntechniker-Handwerk diesen Festpreis über einen Durchschnittspreis bekommen würde. Dies bestätigte auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf vom 24. Februar 1981, nachdem es zuvor unterschiedliche Interpretationen des Gesetzestextes gegeben hatte. Darüberhinaus verbietet der 368 g Abs. 5a RVO dem Vertragsschließenden überhaupt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage einer Richtoder Höchstpreisregelung zu vereinbaren, so das OLG. Der und das Zahntechniker-Handwerk teilten diese Auffassung, da vor allem Praxislaboratorien von eventuellen Höchstpreisen profitierten, so die Einschätzung Anfang des Jahres Neufassung der Zahnersatz-Richtlinien aufgrund des KVEG

23 Weiterhin, so Präsident Lothar Kappe, hatte das Zahntechniker-Handwerk durch die Einbindung in die RVO aber auch die Mitverantwortung für die Kostenentwicklung im Bereich der Krankenkassen übernommen. Gerade gegen den Vorwurf, das Zahntechniker- Handwerk würde die Kosten in die Höhe treiben, musste sich die berufspolitische Führung zu Beginn der 80er Jahre vermehrt wehren: zum einen, weil die Ausgabenentwicklung in der GKV für Zahnersatz eine Steigerungsrate von 12,2 Prozent im Jahr 1980 ausgewiesen hatte. Zum anderen führte dies vor allem auch dazu, dass Maßnahmen zur Kostendämpfung, nachdem in den 70er Jahren teilweise 100 Prozent für Zahnersatz übernommen wurden, immer wieder im Bereich des Zahntechniker-Handwerks gesucht wurden: Zudem sollten die Sozialpolitiker die Grenzen des Sozialstaates deutlicher machen und neben dem Appell an die Vernunft auch wieder mehr die Bedeutung der Eigenverantwortlichkeit herausheben. Die Vorschläge der Zahnärzteschaft, Kostendämpfung durch Verminderung der Nachfrage nach aufwendigem Zahnersatz durch die Ausrichtung der Zuschüsse der Krankenkassen an vorgegebenen Festbeträgen für Mat.- und Lab.-Kosten zu erreichen mit der daraus folgenden Konsequenz, Druck auf die Preise der zahntechnischen Leistungen entstehen zu lassen, so daß die zwischen den Krankenkassen und Innungen vereinbarten Vergütungen nicht Festpreise, sondern Höchstpreise darstellen werden, sind aus der Sicht der Zahnärzte zwar verständlich, aus unserer Sicht aber abzulehnen, weil das uns verpflichtende Gesetz Festpreise vorschreibt, wie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluß bestätigt, so Präsident Lothar Kappe anlässlich der 8. Informations- und Fortbildungstagung des Bundesverbandes des Deutschen Dental- Medizinischen Großhandels e. V. am 28. April 1981 in Berlin. Die Diskussion um Fest- beziehungsweise Höchstpreis regelte der Gesetzgeber noch Mit dem am 1. Januar 1982 in Kraft getretenen Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG) wurde 368g Abs. 5a RVO dahingehend geändert, dass die Verträge Höchstpreise vorzusehen (haben), die die von den Zahntechnikern abgerechneten Preise unterschreiten müssen. Das KVEG sah außerdem in seinem Art. 5 Nr. 6 S. 1 vor, dass die am 1. September 1981 vereinbarten Vergütungen für zahntechnische Leistungen nach dem Auslaufen der jeweiligen vertraglichen Regelungen für die Dauer eines Jahres um 5 Prozent abgesenkt werden sollten. Wenn wir die Monate der Arbeit für diese Bemühungen [des hinsichtlich des KVEG; Anm. d. Red.] an uns vorüberziehen lassen, mit den beiden Anhörungsterminen im Ministerium Ehrenberg und vor dem Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung in Bonn, mit den Gesprächen im ZDH, mit diesem gemeinsam im Mittelstandskreis der CDU/CSU, mit den Gesprächen bei den Geschäftsführern der Sozialausschüsse der Parteien, [...], dann müssen wir ernüchternd feststellen, daß sich gegenüber dem Referentenentwurf nur folgendes geändert hat: 1. Art 5, Ziffer 6 KVEG. Die 10%ige Absenkung der Gebühren wurde auf 5 % reduziert, damit halbiert. Der Vergütungsstopp von 24 Monaten auf 12 Monate zurückgenommen. [...], so Präsident Kappe vor der Mitgliederversammlung im Februar Verfassungsbeschwerde Die gegen die Absenkung vom Zahn- ohne Erfolg techniker-handwerk erhobene Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Da sich die Absenkungsregelung auch auf die Praxislaboratorien auswirkte, unterstützen auch die Zahnärzte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde. Trotz weiter bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen hat der auch bei eingeschränkter Entscheidungsbefugnis die Umsetzung nicht verweigert. So stellte das KVEG in seinen negativen Auswirkungen auch einen Erfolg der berufspolitischen Arbeit des dar wenngleich der volle Umfang der Beteiligung des am Entscheidungsprozess nicht gegeben war. Durch das KVEG wurde in 368g Abs. 4 RVO vorgesehen, dass der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen im Benehmen mit dem Bundesverband der Zahntechniker- Innungen () ein einheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen

24 24 25 Leistungen erstellen sollte. Die Arbeit der Erstellung eines bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BELV) hatte der schon Mitte der 70er Jahre begonnen und als für das Zahntechniker-Handwerk bedeutungsvoll angesehen. So konnte der gerade durch die kontinuierliche berufspolitische Arbeit im Dialog mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen seine Bereitschaft zur Mitverantwortung in dieser Frage überzeugend darlegen. Entsprechend wurde der auch an der Erarbeitung eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen eingebunden. Gezielte Gespräche im Vorfeld des KVEG ab Februar 1981 belegten, dass das Zahntechniker-Handwerk in diesen Fragen, beispielsweise auch bei der Vereinbarung eines einheitlichen Auftragsformulars für zahntechnische Leistungen, eingebunden wurde. Die Einführung des BELV ist für das Zahntechniker-Handwerk von so fundamentaler Bedeutung, daß ich alle Experten zu größtmöglichen Einsatz dafür aufrufe. Alle Innungen müssen an einem Strang ziehen und Lothar Kappe: Zahntechnik muss alleinige Aufgabe des Zahntechnikermeisters sein. sich bewußt werden über die Auswirkungen des BELV für die nächsten 10 Jahre. Nur ein vollkommen übereinstimmendes gemeinsames Vorgehen wird der wirtschaftlichen Situation unseres Handwerks gerecht werden, so Kappe in seiner Aufforderung nach innerer Geschlossenheit des Zahntechniker-Handwerks in dieser Hinsicht im Speziellen, aber auch in allen anderen anstehenden berufspolitischen Herausforderungen. Eine wesentliche Herausforderung und damit ein Ziel der Berufspolitik bedeutete die Einführung des bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses selbst: Zwar war der berechtigt, den zahntechnischen Sachverstand im Benehmen einzubringen, das verbindliche Verzeichnis sollte allerdings vom Bewertungsausschuss bis zum 30. Juni 1982 verabschiedet werden. Diese Zuständigkeit, so Kappe, sollte der zurückbekommen. Das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL-I) wurde schließlich 1983 eingeführt. Nach vielen Irrungen und Wirrungen Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre mit einigen Innungsaustritten, war für Präsident Lothar Kappe und den gerade die Zurückgewinnung der inneren Geschlossenheit ein zentrales Thema der berufspolitischen Innenpolitik vor allem auch angesichts der gesundheitspolitischen Entwicklungen, aber auch mit Blick auf das Bestreben, den Dialog mit der Zahnärzteschaft wieder zu intensivieren, um die Basis eines gemeinsamen Miteinanders zu finden. Als Hauptprobleme wurden weiterhin die Themen Praxislabor und die Einbindung des Zahntechnikers in die RVO gesehen. Schon in der Beurteilung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes und der Frage, ob dieses ein Anti- Zahntechniker-Gesetz sei, Dialog mit der hatte Kappe erklärt, dass Zahnärzteschaft vieles von der gegen das Zahntechniker-Handwerk gerichteten Politik der Zahnärzte abhinge vor allem von These 13, die eine Ausgliederung der Zahntechniker aus der RVO forderte. In einer Übereinstimmung mit den Zahnärzten in den zentralen Fragen der Zahnersatz-Versorgung in Deutschland sah Kappe vor allem die Voraussetzung dafür, dass das Zahntechniker-Handwerk nicht zum Freiwild der Gesetze wird. Diese Aufgabe ist jedoch nicht immer einfach gewesen und wurde durch neue Ausgabensteigerungen, nachdem das KVEG zuerst Wirkung gezeigt hatte, ab Mitte der 80er Jahre wieder schwieriger. Seit Mitte des Jahres 1984 schossen die Ausgaben in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung über die Basis der Grundlohnsumme hinaus (insgesamt 7,4 Prozent Steigerung) und sorgten für eine neuerliche Krise im Gesundheitswesen. Durch einen Ausgabenzuwachs von 9,6 Prozent geriet auch der Leistungsbereich Zahnersatz erneut in den Fokus der kritischen Betrachtung durch Politiker, Krankenkassen und Presse. Dabei

25 hatte dieser Ausgabenbereich als einziger Bereich im Jahr 1983 einen Ausgabenrückgang von 4,6 Prozent verzeichnet was auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der zahntechnischen Meisterbetriebe hatte. In dieser Zeit war es für die berufspolitische Arbeit des unerlässlich, sachlich fundierte und damit belegbare Daten zur Entwicklung im Zahntechniker- Handwerk seit dem KVEG und auch im Zuge der Einführung des BEL-1 vorlegen zu können. Hier halfen gerade auch die Erkenntnisse aus den Erhebungen zum Betriebsvergleich des, an dem sich seit den frühen 80er Jahren immer mehr Betriebe beteiligten. Zwei wichtige Argumente sprechen für eine Beteiligung am -Betriebsvergleich: Durch den externen Betriebsvergleich lassen sich betriebliche Schwachstellen besser erkennen und die Verhandlungskommissionen der Innungen erhalten wertvolles Grundlagenmaterial für ihre Verhandlungen mit den Kassen, so der zum Betriebsvergleich Präsident Lothar Kappe 1982 Die Zielvorstellungen des Sicherstellung des Lebensraumes des Zahntechniker-Handwerks. Zurückgewinnung der inneren Geschlossenheit. Anerkannter Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Die Zuständigkeit für das Leistungsverzeichnis zurückzubekommen. Die fachliche Leistungskraft des Zahntechniker-Handwerks zu erhalten und dauernd zu fördern. Den gewerblichen zahntechnischen Betrieben beratend und fördernd zur Seite zu stehen. Die Interessen des Zahntechniker- Handwerks allgemein zu vertreten. Aufgrund der Ausgabensteigerung beim Zahnersatz forderte Bundesminister Norbert Blüm die Partner in der Selbstverwaltung, Krankenkassen wie Leistungserbringer auf, bis zur Frühjahrssitzung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen im März 1985 geeignete Kostendämpfungsmaßnahmen zu entwickeln. Als Herumfummeln am Gürtel des anderen rügte Blüm allerdings die ersten Vorschläge der Zahnärzte, darunter auch der neuerliche Vorschlag der Einführung von Festzuschüssen für zahntechnische Leistungen. Die Krankenkassen, nicht zuletzt vom immer wieder auf die Nachteile und Gefahren des Festzuschußsystems hingewiesen, ließen sich jedoch nicht auf diesen Vorschlag ein. Statt dessen bestanden und bestehen sie auf der längst fälligen Beschreibung der medizinisch notwendigen, wirtschaftlichen und ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz, erklärte -Präsident Kappe im Februar Der war in den Gesprächen mit den Vertretern beider Seiten, aber auch über den ZDH als Sprachrohr an der Frühjahrssitzung der Konzertierten Aktion, darauf bedacht, mit Hilfe seines zahntechnischen, beruflichen Sachverstandes Kostenstrukturen und damit die Transparenz der zahnprothetischen Transparenz bei der zahnprothetischen Versorgung Versorgung zu fördern. In dieser Hinsicht hat der einige Einschränkungen und geringfügige Ausgrenzungen vorgeschlagen ohne dass die Funktionalität des Zahnersatzes darunter gelitten hätte, beziehungsweise die Patienten über Gebühr belastet worden wären. Für sehr viel gefährlicher erachten wir dagegen den Vorschlag der zahnärztlichen Verbände, bestimmte zahntechnische Leistungen ganz aus der kassenzahnärztlichen Versorgung herauszunehmen. Dies hätte zur Folge, daß diese für eine bestimmte Versorgungsart notwendigen Teilleistungen nicht nur vom 60 %-igen Kassenzuschuß ausgenommen wären, sondern daß sie in den freien Markt sprich Privatliquidation überführt würden und damit vom Zahnarzt mit dem 1- bis 6-fachen Satz berechnet werden könnten, so Lothar Kappe im Statement anlässlich der Pressekonferenz am 8. Mai 1985 in Bonn. Nach langen Verhandlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung haben diese zur Kostendämpfung schließlich die Neufassung der Zahnersatz-Richtlinien empfohlen. Die zentralen Punkte, die schließlich auch umgesetzt wurden, waren:

26 26 27 Verblendungen sind im Oberkiefer nur bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer nur bis einschließlich Zahn 4 vorzunehmen. Brücken mit mehr als 8 Brückengliedern sind ausgegrenzt, also keine Kassenleistung mehr. Ausgegrenzt sind auch über 4 pro Kiefer hinausgehende Verbindungselemente zur Herstellung von Kronen, Brücken und individuell gefertigten Verbindungselementen sollen Palladium-Basis-Legierungen (Palladium-Silber, Palladium-Kupfer) verwendet werden / Edelmetallfreie Legierungen können verwendet werden, wenn sie beryllium- und galliumfrei sind. Für die Verordnung von in der Regel nicht notwendigen (ausgegrenzten) Leistungen gilt nunmehr die Ziffer 7 der Richtlinien mit folgendem Wortlaut: Gibt es verschiedene, den gleichen Erfolg versprechende Arten des Zahnersatzes, so soll der Zahnarzt diejenige vorsehen, die auf Dauer am Wirtschaftlichsten ist... Die Verhandlungen der Krankenkassen und der Zahnärzte über die Veränderung des Zuschuss-Systems für Zahnersatz scheiterten jedoch. Entgegen der Übereinkunft mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und einer Zusage anlässlich der Konzertierten Aktion im Frühjahr, den an den Verhandlungen zu beteiligen, wurden von Zahnärzte-Seite aufgrund der Aktivitäten des gegen Festzuschüsse (zwei Briefe an die GKV- Spitzenverbände, die auch an die Mitglieder gingen), abgelehnt. Für den blieb allerdings die Erkenntnis bestehen, dass er mit der Politik der kleinen Schritte den richtigen Weg eingeschlagen hatte. Diese kurzfristigen Schritte so zeigten es die weiteren Entwicklungen im Gesundheitswesen, aber auch der Dialog mit der Zahnärzteschaft waren angesichts kontinuierlicher und immer wieder notwendig werdender Strukturveränderungen im Gesundheitswesen ohnehin das Gebot der jeweiligen Stunde. Für das Zahntechniker-Handwerk und den insgesamt bedeuteten die Entwicklungen in der Amtszeit von Präsident Lothar Kappe zweierlei: Zum einen konnte sich der gesamte, unter anderem auch mit einem einheitlichen Positionspapier, wieder geschlossen nach Außen präsentieren. Auf der anderen Seite zeigten gerade auch die kleinen Schritte, beziehungsweise die jeweils kleinen Erfolge, dass das Zahntechniker-Handwerk mit seinen Argumenten und Wir Zahntechniker sind die Fachleute im Bereich der Technik. So dauert die Qualifikation bis zum Meister und die damit einhergehende Ausbildungsberechtigung 17 Semester. _ Präsident Lothar Kappe zur Qualifikation der Zahntechnikermeister seinem zahntechnischen Sachverstand nicht ungehört blieb. Lothar Kappe leitete daraus 1987 folgenden Anspruch ab, der auch das Verhältnis zu den Zahnärzten generell prägen sollte: Eigenverantwortung nicht nur des Versicherten, sondern auch des Leistungserbringers setzt in jedem Fall Mitgestaltung voraus, wie es die Selbstverwaltung vorsieht. Die Möglichkeit der Mitgestaltung wird kleineren Leistungserbringern vorenthalten, bzw. nicht ausreichend gewährt. Gezielt die Verantwortung für den eigenen handwerklichen Bereich zu erlangen und damit die Trennung wie auch im Hamburger Abkommen von 1958 festgehalten zwischen Handwerk auf der einen und Medizin auf der anderen Seitezu vollziehen, konnte, so -Präsident Kappe, in seiner Amtszeit nicht erreicht werden.

27 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von 1988 bis Dezember 1988 Beschluss des Sozialgesetzbuches V (SGB V) Mit dem Artikel 1 des GRG zu Beginn des Jahres 1989 in Kraft getreten. 1. Januar 1989 Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) Das Zahntechniker-Handwerk erhält die Zuständigkeit für sein eigenes Leistungsverzeichnis, das BEL II. Vertragspartner der Kassenverbände wird der. Der Zuschuss für Zahnersatz wird auf in der Regel 50 Prozent begrenzt. Vergütungen für zahntechnische Leistungen sind weiter auf Landesebene zu vereinbaren. 4. Juli 1989 Gründung des Kuratoriums perfekter Zahnersatz 17. Februar 1990 Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker- Innungen der DDR in Magdeburg 27. Juli 1990 Die Handwerksordnung der Bundesrepublik Deutschland tritt in der DDR in Kraft 3. Oktober 1990 Mit der Wiedervereinigung wird der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen der DDR Mitglied im Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Bundesinnungsverband mit Sitz in Frankfurt am Main 1. Juli 1991 Inkrafttreten des BEL II Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach 88 Abs. 1 SGB V. 11. September 1992 Großdemonstration des Zahntechniker- Handwerks auf dem Bonner Münsterplatz Bis zu Zahntechniker versammeln sich, um gegen die geplante Seehofer-Reform zu protestieren. 1. bis 4. Oktober 1992 Konsensverhandlungen zum Gesundheitsstrukturgesetz zwischen Regierung und Opposition in Lahnstein Ziel des von der Regierung und der Opposition getragenen Gesetzes: Die Bezahlbarkeit des Gesundheitswesens sichern Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) Die Vergütungen der Zahntechniker werden für ein Jahr um 5 Prozent abgesenkt. Die Vergütungs-Anhebungen müssen sich an der Entwicklung der Grundlohnsumme orientieren. Die Zahnärzte müssen dem Labor die Kasse des Patienten angeben Die Perlenkette wird als Fachbetriebszeichen eingeführt 1996 Beschluss von Weimar betont Eigenständigkeit des Zahntechniker-Handwerks Die Präsidenten des der Bundesrepublik und der DDR: Eberhard Schütz (links) und Burkhard Uding.

28 Eberhard Schütz - V. Präsident des Das Zahntechniker- Handwerk stellt sich geschlossen über das Bundesgebiet dar Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsreformgesetz (GRG), das die CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter Federführung von Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm beschloss, war zum Beginn der Amtszeit von Präsident Eberhard Schütz in vollem Gange. Das GKV-System sollte auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden: das fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), in das die Reichsversicherungsordnung (RVO) zum größten Teil überführt wurde. Dies hatte natürlich auch Auswirkungen auf das Zahntechniker-Handwerk: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schafft für das Zahntechniker-Handwerk eine neue Situation, da die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Vereinbarungen über die Vergütungen auf Bundesebene, und damit in der Kompetenz des, angesiedelt werden sollen, so -Präsident Schütz unmittelbar nach seiner Wahl. Das hatte so die Einschätzung in dieser heißen Phase der Gesetzgebung auch Auswirkungen auf die interne Arbeit des. Die Neuerarbeitung eines bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses was immer auch der Gesetzgeber darunter versteht macht eine intensive Arbeit der Gremien des notwendig. Die größte Arbeit wird aber im Bereich der Strukturänderung innerhalb des Bundesverbandes zu suchen sein, der sich auf die Gesamtverantwortung für alle Innungen im Bundesgebiet vorbereiten muß, so Schütz weiter. Zu diesen Aufgaben gehörte zwangsläufig auch die Überzeugungsarbeit, die noch außen stehenden Innungen zu integrieren, um gegenüber den Vertragspartnern einheitlich auftreten zu können. Neben der berufspolitischen Arbeit des beschäftigte sich auch die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH) mit der Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gemeinsamen Resolution vom 7. Juni 1988 forderte die BFH, dass die Selbstbeteiligung der Patienten nicht überstrapaziert werden sollte. So sei die vorgesehene Ausweitung der Selbstbeteiligung von 22 auf 50 Prozent für die Versicherten nicht zumutbar, da Arbeitsplätze im Zahntechniker-Handwerk gefährdet wären. Die Bundesvereinigung der Fachverbände bemängelt das Fehlen von Durchführungsregelungen für die beabsichtigte Kostenerstattung beim Zahnersatz und fordert, daß sichergestellt werden muß, daß keine zusätzliche Verzögerung der Bezahlung der Leistungen durch den Zahnarzt an die Betriebe des Zahntechniker-Handwerks entstehe, so der Wortlaut der Berichterstattung im Zahntechnik TELESKOP aus dem August 1988.

29 Im Rahmen der 8. Informations- und Diskussionsveranstaltung der Zahntechniker- Innung Nordbayern in Lam im Herbst 1988 machte -Präsident Eberhard Schütz aus Sicht des Zahntechniker-Handwerks klar, dass das GRG lediglich ein weiteres Kostendämpfungsgesetz sei und die eigentlichen Ziele der Reformierung der sozialen Krankenversicherung verfehle. Tatsächlich wurde am 20. Dezember 1988 das Sozialgesetzbuch V (SGB V) beschlossen, das mit dem Artikel 1 des GRG zu Beginn des Jahres 1989 in Kraft trat. Mit dem Gesundheitsreformgesetz verfolgte der Gesetzgeber angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen folgende Ziele: die Solidarität neu zu bestimmen, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu erhöhen, die Strukturen der Krankenversicherung zu modernisieren und das Recht der Krankenversicherung neu zu kodifizieren. Im Zuge des GRG erhielt das Zahntechniker- Handwerk die Zuständigkeit für sein eigenes Leistungsverzeichnis, das BEL II. Damit wurde der Vertragspartner der Kassenverbände. Wie bereits im Vorfeld abzusehen gewesen war, wurde der Zuschuss für Zahnersatz auf in der Regel 50 Prozent begrenzt. Die Vergütungen für zahntechnische Leistungen sollten weiterhin auf Landesebene vereinbart werden. Dramatische Auswirkungen des GRG GRG waren für das Die Auswirkungen des Zahntechniker-Handwerk dramatisch: In einer Blitzumfrage bei unseren Innungen und einer repräsentativen Zahl von Laboratorien haben wir für den Monat März bereits 40%ige Umsatzrückgänge festzustellen. In einer Reihe von Betrieben wird kurzgearbeitet. Die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit wird sicher noch zunehmen. Uns ist auch bekannt, daß Betriebe gezwungen sind, auf die Umsatzrückgänge mit Freistellungen von Mitarbeitern zu reagieren, so -Präsident Schütz anlässlich der Pressekonferenz zum 33. Verbandstag im Juni Zu den Ursachen der Zurückhaltung der Patienten sagte Schütz weiter: Neben dem Zwang, im Rahmen der Kostenerstattung teilweise oder ganz mit den Kosten für die Zahnersatzversorgung in Vorlage treten zu müssen, wird es jedoch zu einem weiteren Umsatzeinbruch wegen reduzierter Zuschüsse kommen. Ein Jahr später wurden Minderausgaben von über vier Milliarden ausgewiesen. Der Umsatzrückgang bei den gesetzlichen Krankenkassen betrug gegenüber 1988 minus 46,6 Prozent beim Zahnersatz. Für das Zahntechniker-Handwerk war nach Inkrafttreten des GRG daher eine gesteigerte Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Patientenbewusstseins für Zahnersatz das Gebot der Stunde. Zu diesem Zweck wurde schließlich am 4. Juli 1989 das Kuratorium perfekter Zahnersatz gegründet, um die politisch gewollte Eigenbeteiligung durch Information über die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Zahnersatz selbstverständlich werden zu lassen. Im Jahr Zwei des GRG zog -Präsident Schütz trotz der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage eine positive Bilanz der berufspolitischen Arbeit zum Verbandstag in Nürnberg. Die an uns gestellten Aufgaben: die Schaffung eines bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen Leistungen, die Besetzung von Schiedsämtern, die Vereinbarung von Vergütungen auf der Ebene der Vertragsbereiche und die Mitwirkung bei der Festsetzung differenzierter Zuschüsse für Zahnersatz wurden, soweit Sie uns betreffen, erledigt. Den Verbandstag in Nürnberg, aber auch das gesamte Jahr 1990, prägte jedoch vor allem ein Thema: Die Wiedervereinigung. Diese, so Eberhard Schütz im Rückblick, war eine Sternstunde für ganz Deutschland. Diese wirkte sich natürlich auch auf das gesamtdeutsche Zahntechniker-Handwerk aus. Schon frühzeitig hatte der nach den Ereignissen im Herbst des Jahres 1989 Kontakt zu den selbstständigen Zahntechnikern der DDR aufgenommen. Mit dem Kollegen Burkhard Uding in Magdeburg habe ich gleich im Januar in zwei Tag- und Nacht-Sitzungen eine Satzung für den Verband

30 30 31 Deutscher Zahntechniker-Innungen der DDR ausgearbeitet. Gleichzeitig haben wir auch die Rückführung der Zahntechniker aus dem mittleren Medizindienst der DDR wieder ins Handwerk erarbeitet gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den politischen Verantwortlichen, erklärt Eberhard Schütz im Rückblick. Am 17. Februar 1990 erfolgte bereits die Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen der DDR in Magdeburg. Zur Übernahme der Handwerksordnung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR bedurfte es der Festlegung darüber, wie die Ausbildung gerade im Zahntechniker- Handwerk zu regeln sei. Die Zahntechniker in der DDR sind in der DDR zum großen Teil im staatlichen Gesundheitswesen beschäftigt gewesen entsprechend war die Ausbildung als Zahntechnikermeister in der DDR 1974 eingestellt worden. Die Ausbildung zum Zahntechniker erfolgte in einer medizinischen Fachschule mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren. Daran anschließend war die Weiterbildung zum Fachzahntechniker mit einer zweijährigen Ausbildungszeit möglich mit einer Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete. Ein leitender Zahntechniker musste zusätzlich eine 20-monatige Ausbildung absolvieren, so dass diese bis auf die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse einen meisterähnlichen Ausbildungsstand aufwiesen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ist in Übereinstimmung mit dem Zahntechniker-Verband der Bundesrepublik und dem entsprechenden Verband der DDR der Ansicht, dass möglichst viele qualifizierte Zahntechniker aus dem staatlichen Gesundheitswesen in eine selbständige Beschäftigung als Handwerksunternehmer überwechseln sollten. Aus diesem Grunde sollten die leitenden Zahntechniker eine Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle unter der Auflage erhalten, in einem bestimmten Zeitraum die Nachqualifizierung im betriebswirtschaftlichen Bereich vorzunehmen. Die Fachzahntechniker, die bislang in leitender Position (keine Abteilungsleiter) tätig waren, sollten die Ausnahmebewilligung unter der Auflage erhalten, in einem bestimmten Zeitraum sowohl eine betriebswirtschaftliche als auch eine fachliche Prüfung zu absolvieren, so der Wortlaut eines Schreibens des ZDH an das Bundesministerium für Wirtschaft im Juli Am 27. Juli 1990 trat nach den abgeschlossenen Verhandlungen die Damit sind wir wieder ein Bundesverband unter der Mitwirkung aller Innungen in ganz Deutschland. Jetzt gilt es, die vorhandenen Strukturen zu festigen und dort, wo noch Innungen fehlen, sie zu gründen und diese in den einzugliedern. _ -Präsident Schütz und der Präsident des in der DDR Uding in einem gemeinsamen Schreiben zur Wiedervereinigung Handwerksordnung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR in Kraft. Am 3. Oktober 1990 wurde mit der Wiedervereinigung die Präambel der Satzung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen in der DDR wirksam, wonach der DDR-Verband aufgelöst wurde und die Zahntechniker-Innungen in der ehemaligen DDR automatisch Mitglieder im der Bundesrepublik wurden. Damit sind wir wieder ein Bundesverband unter der Mitwirkung aller Innungen in ganz Deutschland. Jetzt gilt es, die vorhandenen Strukturen zu festigen und dort, wo noch Innungen fehlen, sie zu gründen und diese in den einzugliedern, so -Präsident Schütz und der Präsident des in der DDR Uding in einem gemeinsamen Schreiben. Zu den benannten Strukturen gehörte auch die Einführung des Kassenzahnarztrechtes zu dem auch der Leistungsbereich der Zahntech-

31 niker gehört nach dem SGB V in den Gebieten der ehemaligen DDR. Damit galt auch das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis im gesamten Bundesgebiet als Grundlage zahntechnischer Leistungserbringung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese Grundlage zahntechnischer Leistungserbringung wurde nach zweijährigen Verhandlungen im Zuge des Inkrafttretens des SGB V 1991 im Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach 88 Abs. 1 SGB V (BEL II) weiterentwickelt. In dieser Hinsicht hatte der schon frühzeitig Voraussetzungen für ein neues BEL II aufgestellt. Diese beinhalteten die Transparenz der Leistungsinhalte, die Qualitätssicherung durch differenzierte Leistungsbeschreibung, die Möglichkeit der Aufnahme neuer Techniken sowie den weitgehenden Ausschluss der Notwendigkeit regionaler Abrechnungsbestimmungen. Das BEL II, das am 1. Juli 1991 in Kraft trat, führte das BEL I in seiner Logik fort. Das neue BEL II umfaßt neben den vom BEL I her bekannten Leistungen jetzt auch die Bereiche Kieferorthopädie und Schienen. Es besteht aus 103 Kopfpositionen und zusätzlichen 54 Unterteilungspositionen. In einem neuen 7 der Einleitenden Bestimmungen ist geregelt, daß bei der Rechnungsstellung dort, wo eine Kopfposition durch Unterpositionen unterteilt ist, die Angabe nur der Kopfposition nicht ausreicht, sondern die jeweilige Unterteilungsposition angegeben werden muß. Auf diese Weise wird eine größtmögliche Transparenz erreicht und die geleistete Arbeit nachvollziehbar gemacht, erklärte BEL-Experte Heinz-Josef Kuhles eine wesentliche Regelung der Rechnungslegung im TELESKOP Anfang des Jahres Auf dieser Grundlage wurde das BEL II kontinuierlich weiterentwickelt seit dem 1. April 2006 gilt nun das BEL II Zum Ende des Jahres 1991 setzte sich der mit den Zahnärztevorschlägen des dritten Weges auseinander. Als Grundversorgung mit Zahnersatz sahen die Zahnärzte die Erhaltung der Zähne durch Einzelkronen und die Versorgung des Lückengebisses durch abgestützte Metallgussprothesen und totalen Zahnersatz vor. Entsprechend sollten alle anderen Versorgungsformen Wahlleistungen werden und die Zuschüsse durch die Krankenkassen in Form von Festzuschüssen fixiert werden. Wenn man sich einmal in Erinnerung ruft, wie die abgestützte Prothese mit Klammern noch vor Jahren bei den Zahnärzten in Verruf war, weil die Zähne, an denen die Klammern sitzen, ja stark beschädigt werden, so ist es schon erstaunlich, welche Kehrtwendung sich die Zahnärzteschaft in ihrer Argumentation leistet. Der Erhalt der Zähne wird absolut in den Vordergrund gestellt; trotzdem gilt es als ausreichend und medizinisch offensichtlich unbedenklich, wenn man jetzt wieder zur herausnehmbaren Klammerprothese zurückkehrt, so die kritische Einschätzung von - Präsident Eberhard Schütz. Wurden diese Vorschläge noch kritisch diskutiert, so stellten die Sparpläne von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer einen Schock für das Zahntechniker-Handwerk dar. Die am 14. Juli 1992 präsentierten Entwürfe zum Gesundheitsstrukturgesetz sahen folgende Kernpunkte im Einzelnen vor: eine geplante Differenzierung nach Regel- und Wahlleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, die Absenkung der Preise für zahntechnische Leistungen um zehn Prozent auf der Basis von 1991, festgeschrieben für die Jahre 1993 bis 1995, und die künftige Festlegung der Vergütungen für zahntechnische Leistungen auf Bundesebene und nicht mehr wie bisher durch regionale Vereinbarungen. Bereits zwei Wochen zuvor hatten sich die Obermeister in Frankfurt am Main getroffen, um über die Über- Präsident Eberhard Schütz zur Darstellung in der Öffentlichkeit Eine dritte und wichtige Maßnahme, die für die Position des deutschen Zahntechniker-Handwerks im Rahmen der Einbindung des SGB V zu beachten ist und unsere Position stärken kann, ist die Darstellung unseres Handwerks in der Öffentlichkeit. Wir stellen den Zahnersatz für zahnkranke Patienten her, der Zahnarzt gliedert ihn ein. Wir schaffen die betrieblichen Voraussetzungen, daß Zahnersatz bester Qualität möglich ist, der Zahnarzt andererseits schafft die medizinischen Voraussetzungen, daß dieser Zahnersatz am und im Patienten wirken kann. Diese Wechselwirkung ist noch weitgehend unbekannt und muß mehr und mehr der breiten Öffentlichkeit ins Bewußtsein gerückt werden.

32 32 33 Eindrucksvolles Beispiel für die Mobilmachung des Zahntechniker- Handwerks gegen die Seehofer- Sparpläne war die Großdemo vom 11. September 1992 in Bonn Zahntechniker versammelten sich auf dem Münsterplatz, um gegen die geplante Reformzu protestieren. legungen zum Gesundheitsstrukturgesetz zu beraten. In diesem Rahmen wurde eine Resolution verabschiedet. Die Preise zahntechnischer Leistungen sind in den letzten zehn Jahren, bei einer allgemeinen Inflationsrate von rund 33 Prozent, lediglich um rund 19 Prozent angestiegen. Die beabsichtigte Absenkung um zehn Prozent auf der Basis von 1991 bedeutet tatsächlich eine Absenkung um circa 16 Prozent bezogen auf die aktuellen Vergütungen, so der Wortlaut zweier Abschnitte der Resolution, die sich als die bitterste Pille für das Zahntechniker-Handwerk darstellten. Im Rahmen der Anhörung der Berufsverbände am 27. Juli im Bonner Gesundheitsministerium zu den Referentenentwürfen für das GSG wiesen die -Vertreter auf die ruinösen Konsequenzen für das Zahntechniker- Handwerk hin. In den Grundpositionen der Gesundheitshandwerke, die der ZDH für seine Stellungnahme verwendete, hieß es zum Zahnersatz unter anderem: Die vorgesehene zehnprozentige Absenkung der Vergütung für zahntechnische Leistungen, die aufgrund des Bezugs auf das Jahr 1991 und insbesondere der Festschreibung der Preise für 3 Jahre eine tatsächliche Absenkung von bis zu 30 Prozent bedeutet, ist völlig unausgewogen und wird wegen ihrer ruinösen Auswirkungen auf die Betriebe des Zahntechniker-Handwerks abgelehnt. In mehrfachen Gesprächen mit den Politikern wies der besonders auf die verheerenden Konsequenzen für die neuen Bundesländer hin. Bundesminister Seehofer hat daraufhin zu erkennen gegeben, dass die Maßnahmen für das Zahntechniker-Handwerk noch einmal überprüft und neu gefasst werden könnten. Schließlich wurde neben den Sachargumenten auch der öffentliche Druck immer größer. Eindrucksvolles Beispiel für die Mobilmachung des Zahntechniker-Handwerks gegen die Seehofer-Sparpläne war die Großdemo vom 11. September 1992 in Bonn Zahntechniker versammelten sich auf dem Münsterplatz, um gegen die geplante Reform zu protestieren. Vom 1. bis 4. Oktober 1992 fanden dann in Lahnstein die Konsensverhandlungen zum Gesundheitsstrukturgesetz zwischen Regierung und Opposition statt. Dieser Kompromiss wurde unter anderem auch notwendig, da die SPD mit Bundesratsmehrheit die ursprünglichen Entwürfe Seehofers ablehnte. Der Durchbruch ging unter dem Namen Lahnstein- Kompromiss in die Geschichte ein. Das Papier, das als Grundlage für einen neuen Regierungsentwurf zum SGB V und zum GSG 1993 diente, sah als Kernstück für den Bereich Zahntechnik eine Absenkung der Vergütungen für Zahntechnik um fünf Prozent auf der Basis 1992 vor. Dies war zumindest ein Teilerfolg der berufspolitischen Arbeit des und der Innungen, da die zehnprozentige Absenkung abgewehrt werden konnte. Die Verhandlungskompetenz für die Vergütungen zahntechnischer Leistungen blieb wei-terhin Sache der Innungen und ging nicht auf die Spitzenverbände über. Noch vor dem Inkrafttreten des GSG dachte Horst Seehofer bereits über die nächsten Schritte einer weiteren Reform nach. Die zentrale Frage lautete: Was muss solidarisch abgesichert werden und was kann in Eigenverantwortung vom Patienten getragen werden?

33 Der war unterdessen weiter bestrebt, die Gesundheitsexperten von der Notwendigkeit zu überzeugen, die geplante Absenkung generell fallen zu lassen, da die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Laboratorien schon vor der Absenkung alles andere als zufriedenstellend waren. Mit dem Inkrafttreten des GSG wurden die Preise der Zahntechniker schließlich um fünf Prozent abgesenkt. Mit der Öffnung der EG-Binnenmärkte wurde im Jahr 1993 auch das Thema Europa für das Zahntechniker-Handwerk immer wichtiger. Nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie 93/24/EWG vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte wurde auch der Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Medizinprodukten zur Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht vorgelegt. Wesentlich für das Zahntechniker-Handwerk: zahntechnische Leistungen gelten als Sonderanfertigungen. Ab Mitte der 90er Jahre beschäftigte sich das Zahntechniker-Handwerk vor allem mit der dritten Stufe der Gesundheitsreform der so genannten Krankenversicherung Als Abkürzung kursierte zu Beginn des Jahres 1995 auch GNG, für Gesundheits-Neuordnungs-Gesetz. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Gesundheitswesen mit den vorrangigen Prämissen der Gewährleistung stabiler Beitragssätze, sozialer Ausgewogenheit und hoher Qualität bekannte sich die Herbstmitgliederversammlung des am 13. und 14. Dezember 1994 zur Qualitätssicherungsstudie, und die umgehende Herausgabe als Loseblatt-Form wurde beschlossen. Zentral für den weiteren berufspolitischen Kurs des und des gesamten Zahntechniker-Handwerks im Hinblick auch auf die dritte Stufe der Gesundheitsreform war der gefasste Beschluss der Mitgliederversammlung anlässlich des Verbandstages 1996 in Weimar. Dieser Beschluss betonte gezielt die Eigenständigkeit des Zahntechniker-Handwerks als Grundlage zielführender Gespräche mit den Zahnärzten zur Herstellung eines gemeinsamen Konsenses. Mit diesen Grundsatzforderungen trat der in den Monaten bis zum 2. GKV- Neuordnungsgesetz im Juli 1997 aber auch darüber hinaus an die Politik. Das Ziel: neben der Eigenständigkeit sollte auch die Transparenz bei der Zahnersatzversorgung gewahrt werden. Der Patient ist in einem weit höheren Grade auf Transparenz angewiesen als früher. Ihm diese zu ermöglichen, dient eine der Hauptforderungen des Weimarer Beschlusses: Die getrennte Rechnungslegung von Zahnarzthonorar und Leistung des Zahnlabors, so Präsident Eberhard Schütz. Das 2. Neuordnungsgesetz (NOG), das kurz vor dem Ende der Amtszeit von Präsident Eberhard Schütz verabschiedet wurde und unter -Präsident Lutz Wolf schließlich am 1. Juli 1997 in Kraft trat, war der Versuch des Ausstiegs aus der Finanzierung von Zahnersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Festzuschüsse für Zahnersatz sollten mit dem 2. NOG eingeführt werden. Wenn wie geplant das 2. NOG am 1.7. dieses Jahres in Kraft tritt, müssen erst noch Anzahl und Höhe dieser Festzuschüsse festgelegt werden. Definiert werden die Festzuschüsse vom Bundesausschuss Krankenkassen/Zahnärzte. Positiv hierbei ist für das Zahntechniker-Handwerk zu vermelden, daß der nicht nur die Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekommt, sondern, daß diese Stellungnahmen mit einzubeziehen ist, führte Eberhard Schütz auf der Pressekonferenz anlässlich des 41. Verbandstages in Hamburg aus. Beschluss von Weimar betont Eigenständigkeit des Zahntechniker-Handwerks Um mit den Zahnärzten einen Konsens herzustellen, hat die Mitgliederversammlung des am in Weimar folgendes beschlossen: 1. Das zahntechnische Werkstück ist ein hochqualifiziertes Gesundheitsgut, das allein der Zahnarzt verordnet und eingliedert. 2.Hersteller und Lieferanten von zahntechnischen Werkstücken für den Patienten unterliegen grundsätzlich den qualitätssichernden, handwerksrechtlichen und handwerkswirtschaftlichen Regeln. 3.Das Zahntechniker-Handwerk beansprucht die Beibehaltung der Vertrags- und Mitbestimmungsrechte in allen Gremien, in denen auch zukünftig über Inhalt, Preis und Qualität der zahntechnischen Leistungen entschieden wird. Dies schließt auch die gleichberechtigte Beteiligung der Zahntechniker im Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen ein. 4.Das Zahntechniker-Handwerk plädiert für eine Sicherstellung der Leistungs- und Kostentransparenz seitens der Leistungserbringer gegenüber den Patienten.

34 34 35 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von 1997 bis Der ruft zur qualitätsorientierten komplementären Leistungspartnerschaft Zahnarzt und des Zahntechnikermeister auf. 23. Juni GKV Neuordnungsgesetz Einführung von Festzuschüssen für zahnärztliche und zahntechnische Versorgung. Wegfall des BEL II nach 88 Abs. 1. Wegfall der Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen nach 88 Abs. 2. Wegfall der Schiedsämter nach 89 Abs Juni 1998 Die Mitgliederversammlung des beschließt das Bad Fredeburger Konzept 1. August 1998 Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker / zur Zahntechnikerin vom 11. Dezember November 1998 Gründungspressekonferenz der Initiative prodente e. V. 19. Dezember 1998 Solidaritätssicherungsgesetz Hebt das Festzuschuss-System wieder auf und bindet das Zahntechniker-Handwerk wieder in das SGB V (mit Wirkung zum ) ein. 1. Februar 1999 Einführung des neuen Verbandszeichens Juni 1999 Erklärung der Obermeister zur anstehenden Gesundheitsreform März 2000 Beschluss des Konzeptes November 2000 Stellungnahme des zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Praxislabor Dezember 2000 Expertenkommission verstärkt Fachkompetenz des 1. März 2001 Studiengang Dentaltechnologie wird mit Beginn des Sommersemesters an der Fachhochschule Osnabrück angeboten 23. Januar 2002 Parlamentarischer Abend des Juli 2002 Agenda des Zahntechniker-Handwerks veröffentlicht Oktober 2002 Erste Pläne eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes (SteVAG) werden bekannt Zahntechnische Leistungen sollen von sieben Prozent auf 16 Prozent angehoben werden. 11. November 2002 Demonstration des Zahntechniker-Handwerks in Berlin gegen geplante Preisabsenkung im Vorschaltgesetz 23. Dezember 2002 Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) Absenkung der Höchstpreise für abrechnungsfähige zahntechnische Leistungen um fünf Prozent zum 1. Januar Januar 2003 und Zahntechniker-Innungen starten die Initiative Allianz Meisterliche Zahntechnik 14. März 2003 Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder zur Agenda 2010 Qualitätssiegel Meisterbrief bleibt im Gesundheitsbereich erhalten Der Bundesrat verweigert Steuervergünstigungsabbaugesetzes (SteVAG) die Zustimmung 22. August 2003 Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und vom 19. Dezember 2003 Beschluss der Handwerksnovelle Das Zahntechniker-Handwerk verbleibt als eines von nur 41 Handwerken mit Meisterzwang in der Anlage A zur Handwerksordnung. 13. Januar 2004 Resolution der 24 Zahntechniker-Innungen 2004 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) Ab Januar 2005 werden bisherige prozentuale Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz durch sogenannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. 14. Juli 2004 Der Gemeinsame Bundesausschuss legt die Festzuschuss-Richtlinien in der Zahnersatzversorgung fest. 1. Januar 2005 Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz Statt 50 Prozent (mit Bonusheft bis 65 Prozent) der Kosten für die einfach und zweckmäßige Behandlung werden künftig Pauschalen bezahlt, die etwa 50 Prozent Leistung auf Basis des Jahres 2004 umfassen sollen.

35 Lutz Wolf - VI. -Präsident Systempartnerschaft garantiert qualitätsorientierte Versorgung mit Zahnersatz Leitsätze für qualitätsorientierte Leistungsbeziehungen zwischen Zahnarzt und gewerblichem Zahntechniker (1997) 1. Information und Aufklärung. 2.Individuelle Vertragsbeziehungen fördern. 3.Leistungsfähigkeit der Berufe erhalten. 4.Faire Leistungsbeziehungen. 5.Qualitätsorientierte Leistungsbeziehungen. 6.Sicherung der Strukturqualität. Unerlässlich für die Arbeit nach Außen war für -Präsident Lutz Wolf die innere Geschlossenheit des : Wenn wir es nicht schaffen, dass die einzelnen Innungen den stabilisieren, wird, und das ist eine zwangsläufige Wechselwirkung, der die Innungen destabilisieren. Genau diese Schwächung des gesamten Berufsstandes galt es auf jeden Fall zu verhindern, um die Eigenständigkeit des Zahntechniker-Handwerks zu erhalten, beziehungsweise weiterzuentwickeln. Das erste große Projekt der Amtszeit von Lutz Wolf war die Vision der leistungsorientierten Partnerschaft in der Zahnersatzversorgung, die den Beschluss von Weimar, einen Konsens mit der Zahnärzteschaft herzustellen, fortentwickeln sollte. Denn selbst im Falle von Interessengegensätzen so die Erkenntnis des höre die Verständigung nicht auf, sondern beginne sie vielmehr. Schließlich hätten sowohl Zahnärzte als auch Zahntechnikermeister einen gemeinsamen Auftrag: die Zahnersatz-Versorgung des Patienten. Den Investitionen des Patienten für Zahnersatz steht eine Leistung von hoher Qualität und Wertigkeit gegenüber, für die das deutsche Zahntechniker-Handwerk steht. Die Aufgaben der Berufspolitik im kommenden Jahr zeichnen sich deutlich ab: der wird sich vehement dafür einsetzen, die bestehenden ungleichen Chancen, die einen qualitätsorientierten Wettbewerb behindern und verzerren, aus dem Weg zu räumen, so der in seinen Leitsätzen für qualitätsorientierte Leistungsbeziehungen zwischen Zahnarzt und gewerblichem Zahntechniker. Oberstes Ziel dieser Leitsätze war der Dialog mit dem Zahnarzt: Nur gemeinsam lässt sich die Leistung für die Patienten auf hohem Niveau umsetzen. Die qualitätsorientierte Leistungsbeziehung zwischen Zahnarzt und gewerblichem Zahntechniker muss aber auch immer wieder bestärkt werden. Beherrschendes gesundheitspolitisches Thema des zweiten Halbjahres 1997 blieb natürlich die dritte Stufe der Gesundheitsreform. Denn mit dem 2. GKV- Neuordnungsgesetz (NOG) sollten Festzuschüsse für Zahnersatz eingeführt werden. In diesem Zusammenhang war es besonders wichtig, dass der ab dieser Zeit zu allen politischen Gesetzgebungsverfahren Stellung nehmen konnte. Eine besondere berufspolitische Herausforderung seit dieser Zeit stellte die in jeder Reform befürchtete Ausgrenzung des Zahnersatzes aus der GKV dar. So war erstmals im 2. NOG vorgesehen, dass die kollektive Höchstpreisliste mit dem Festzuschuss-System wegfällt.

36 36 37 Die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs in der Zahntechnik sollten jedoch jederzeit mit dem Ziel der Sicherung der Versorgungsqualität für den Patienten verknüpft werden. In dieser Hinsicht setzte auch die Kritik des an: Der bleibt bei seiner Kritik, daß die Festzuschüsse zu Lasten der Versicherten niedriger festgesetzt wurden, als dies nach dem Gesetz vorgesehen ist. Problematisch ist auch, daß anders als beim zahnärztlichen Honorar die zahntechnischen Leistungen mit den alten Bewertungsgrundlagen eingezogen wurden, die selbst nach Erkenntnissen des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Fehlbewertungen und Mischkalkulationen darstellen. Im Gegenzug begrüßte der, der sich konstruktiv an der Umsetzung beteiligen wollte, dass mit der Neuregelung allen gesetzlich Krankenversicherten, die nicht die Härtefallregelung für sich in Anspruch nehmen müssen, damit bei entsprechender Eigenbeteiligung nahezu sämtliche Therapieformen offen stehen, ohne dass der Festzuschuss entfällt. Die Festzuschüsse wurden schließlich ab dem 1. Januar 1998 eingeführt. Zur Mitte des Jahres wurde dann immer offensichtlicher, dass sich das Festzuschuss-Experiment weitaus negativer auf die betriebswirtschaftliche Situation des Zahntechniker-Handwerks auswirkte, als dies vorher abzusehen gewesen war. Entsprechend des Versorgungsrückganges in der Bevölkerung sanken die Aufträge für die zahntechnischen Meisterbetriebe drastisch. Ablesbar wurde die Entwicklung vor allem an den Arbeitslosenzahlen, im Juli waren über Zahntechniker arbeitslos, aber auch am allgemeinen Ausbildungsmarkt. In den zahntechnischen Meisterbetrieben ist Ausbildungsbereitschaft oder die Übernahme von jungen Gesellen kaum noch erkennbar. Dies ist um so bedauerlicher, da das Zahntechniker-Handwerk bei den jungen Leuten immer als erste Ausbildungsadresse bekannt war, so Lutz Wolf zum Verbandstag in Bad Fredeburg. Bad Fredeburger Um die wirtschaftlichen Konzept und rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig gestalten zu können, verabschiedete die Mitgliederversammlung in Bad Fredeburg das gleichnamige Konzept. Das Erreichen des genannten Verbandszieles setzt methodische Planung und deren Umsetzung in geeignete Maßnahmen voraus. Materielle und personelle Voraussetzungen sind zu schaffen. Hier sollten Innungen und auf zeitgemäße Kommunikationsinstrumente und -medien setzen sowie auf die Ausnutzung personeller Ressourcen im Bundesverband und in den einzelnen Geschäftsstellen. Im zweiten Halbjahr des katastrophalen Jahres 1998 setzte sich der in der berufspolitischen Arbeit dann nochmals verstärkt dafür ein, die Verunsicherung der Patienten durch klare Regeln und durch eine gemeinsame Vertrauensbildung aller Beteiligten schnell zu beseitigen, denn nach wie vor seien der Patient und die zahntechnischen Meisterbetriebe Opfer einer völlig missglückten Umsetzung des neuen Festzuschuss-Systems. Der Appell der Zahntechniker: Wir haben jetzt nochmals alle Vertreter der Zahnärzteschaft, der Krankenkassen und der Politik zu einer konzertierten Aktion aufgerufen, so Präsident Lutz Wolf, denn das zahntechnische Handwerk ist nicht länger bereit, den gesundheitspolitischen Flurschaden mit weiterer Arbeitslosigkeit zu bezahlen. Zur Lösung der Strukturprobleme beim Zahnersatz forderte der daher insgesamt mehr Zuständigkeit für das Zahntechniker-Handwerk unter anderem auch in einem Bündnis der Vernunft zu Gunsten der Patienten. Nachdem auch das Bundesgesundheitsministerium nach der Bundestagswahl die katastrophale Bilanz des Zahntechniker- Handwerks zum Ende des Jahres 1998 bestätigt hatte, wurde schließlich das Festzuschuss-System durch das Solidaritätsstärkungsgesetz aufgehoben. Durch dieses Vorschaltgesetz zur Strukturreform 2000 wurde das Zahntechniker-Handwerk wieder in das SGB V eingebunden. Die Vereinbarung von Höchstpreisen wurde nunmehr an die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Rahmen des 71 SGB V festgestellte Veränderungsrate (als Höchstgrenze) gekoppelt. Da gerade in der Amtszeit von Präsident Lutz Wolf nach dem Gesetz gleichzeitig auch

37 immer vor dem Gesetz bedeutete, begrüßte der Anfang Januar 1999 die Vorschläge des SPD-Gesundheitsexperten Rudolf Dreßler, der schon den Lahnstein-Kompromiss mit Horst Seehofer verhandelt hatte, zu einem Bündnis für Gesundheit. Zur geplanten Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung bot das Zahntechniker-Handwerk daher seine Mitarbeit an. Insgesamt hielt der es nach dem Vorschaltgesetz und vor der neuerlichen Strukturreform, die die Beitragsstabilität gewährleisten sollte, für unerlässlich, dass sich alle gesundheitspolitisch Verantwortlichen, insbesondere die Zahnärzteverbände, das Zahntechniker-Handwerk und die Krankenkassen gemeinsam um die Ausarbeitung und Umsetzung tragfähiger und dauerhafter Konzepte bemühen. Bei dieser Neuordnung muß verstärkt Wert auf Elemente gelegt werden, die das Vertrauen in die funktionsfähige und sozialverträgliche Zahnersatzversorgung bei der Bevölkerung sicherstellen. Allerdings muß auch der wirtschaftlichen Bedeutung dieser hochqualifizierten Dienstleistungsbranche mit all seiner Innovationskraft mehr Beachtung gewidmet werden. Die bewährte Systempartnerschaft zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor garantiert die qualitätsorientierte und damit langfristig auch wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit Zahnersatz auf hohem Niveau, bezog sich - Präsident Wolf auf die Herausforderungen der Strukturreform. Zur Mitgliederversammlung in Stuttgart positionierte sich auch das gesamte Zahntechniker-Handwerk mit einer eigenen Resolution, die vor allem die Eigenständigkeit des Zahntechniker-Handwerks in den Mittelpunkt stellte. Als Hersteller von Zahnkronen, Brücken und Prothesen hat das Zahntechniker- Handwerk die höchste Kompetenz für die Herstellungsqualität dieser deutschen High-Tech-Produkte. Das Zahntechniker-Handwerk bietet allen Beteiligten seine Erfahrung und sein Fachwissen zur Begrenzung und zur Reduzierung der obengenannten Versorgungs- und Qualitätsrisiken an. Wegen seiner Leistungsfähigkeit und seiner Bedeutung gehört das Zahntechniker-Handwerk als gleichberechtigter Partner endlich in alle Gremien, in denen Regelungen zur Zahnersatzqualität und -wirtschaftlichkeit sowie der Einführung moderner Zahnersatz-Technologien vereinbart werden, so eine Passage aus der Erklärung der Obermeister. Der Gesetzentwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000 sah letztendlich die Einführung eines Globalbudgets vor. Der wandte sich mit einer Bei dieser Neuordnung muß verstärkt Wert auf Elemente gelegt werden, die das Vertrauen in die funktionsfähige und sozialverträgliche Zahnersatzversorgung bei der Bevölkerung sicherstellen. Allerdings muss auch der wirtschaftlichen Bedeutung dieser hochqualifizierten Dienstleistungsbranche mit all seiner Innovationskraft mehr Beachtung gewidmet werden. Die bewährte Systempartnerschaft zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor garantiert die qualitätsorientierte und damit langfristig auch wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit Zahnersatz auf hohem Niveau. _ Präsident Lutz Wolf zu den Herausforderungen der Strukturreform

38 38 39 Stellungnahme zu diesem Entwurf im September 1999 an den Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages, da er den 142 Globalbudget und besonders die Absätze 2 und 3 SGB V für nicht funktionsfähig hielt. Das Globalbudget wurde in der Gesundheitsreform 2000 nicht berücksichtigt. Die Anhörung im Im Bewusstsein der Eigenständigkeit und der qual- Bundestag zum Praxislabor itätsorientierten Zahnersatzversorgung, die nochmals durch die Verabschiedung des Konzeptes 2000 verstärkt wurde, hat sich das Zahntechniker-Handwerk in der Amtszeit von Lutz Wolf wie unter den vorhergehenden Präsidenten auch ebenso mit der Vergewerblichung des zahnärztlichen Berufsstandes auseinandergesetzt. Hier hat der in vielen Gesprächen mit der Politik und der Zahnärzteschaft die Fehlentwicklungen auf zahnärztlicher Seite aufgezeigt. Höhepunkt der Argumentationen, die durch die Einführung der Position des Generalsekretärs im ab Mitte des Jahres 2000 zusätzlich politisch gestärkt wurden, war die Stellungnahme des zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 8. November Die zentralen Forderungen der Stellungnahme waren: Das Zahntechniker-Handwerk fordert eine klare Definition des Praxislabors, das den neuen fachlichen und qualitätspolitischen Anforderungen des zahntechnischen Fortschritts gerecht wird und die Einhaltung der Grundprinzipien der freien Heil-Berufe und der Berufsethik des Arztes gewährleistet. Die moderne zahntechnische Versorgungslösung aus dem handwerklichen Verantwortungsbereich des Zahntechnikermeisters ist neben der komplementären zahnärztlichen Behandlungsleistung zu einer prägenden Hauptleistung geworden. Zahnarzt und Zahntechnikermeister sind heute fachlich spezialisierte, komplementäre Leistungspartner - dies begründet das Leitbild der qualitätsorientierten Leistungspartnerschaft der beiden eigenständigen, spezialisierten Berufe, für die der eintritt. Mit der Zahnärzteschaft wurden im Vorfeld dieser Anhörung viele Gespräche geführt, die allerdings durch unsachgemäßen Umgang mit den Informationen des zu einem falschen Eindruck der berufspolitischen Absichten und einer vergifteten Atmosphäre führten. Angesichts dieser konzentrierten und konzertierten Verschleierung scheint mit unsere Politik des offenen Dialoges und der Suche nach konstruktiven Lösungen allemal mehr zielorientiert, als eine Vogel-Strauß-Politik und das Negieren von strukturellen Problemen. Besinnung und Grundkoordinaten des Verhältnisses von Zahnärzten und Zahntechnikermeistern ist daher dringend geboten, so Lutz Wolf im Vorfeld der Anhörung. Im Endergebnis zeigte die Anhörung, dass insbesondere SPD-Politiker die ordnungspolitische Brisanz einer zunehmenden Vergewerblichung des Arztberufes, wie etwa die gewinnorientierte Beschaffung und Herstellung von Zahnersatz, erkannten. Das BEL war auch zu Beginn des Jahres 2002 weiterhin zentrale Abrechnungsgrundlage. Da kein Leistungsverzeichnis alle denkbaren Abrechnungsfälle abdecken kann, hatten die Vertragspartner des BEL II, der und die Spitzenverbände der Krankenkassen, den Gemeinsamen Ausschuss zur Fortentwicklung des BEL II und zur Klärung von Abrechnungsfragen gebildet. Der hat 2002 gezielt Handlungsbedarf gesehen, da der Grundsatz der Einheitlichkeit des Leistungsverzeichnisses durch einseitige Abrechnungsinterpretationen gefährdet war. Einvernehmlich stellten daher die Spitzenverbände mit dem und der KZBV fest, dass Dritte nicht befugt seien, eigene Abrechnungsregeln für zahntechnische Leistungen festzulegen. Das BEL II und später das BEL II 2004 wurde auf diese Weise kontinuierlich fortentwickelt und blieb auch durch die neue Gesundheitsreform unberührt. Auch wenn es gerade Anfang 2004 zu einer Blockadehaltung der Zahnärzteschaft gegenüber der Umsetzung der neuen Rechnungslegungsvorschriften aus 5 der Einleitenden Bestimmungen des BEL II-Vertrages kam, einigten sich der und die Spitzenverbände der Krankenkassen im Benehmen mit der KZBV letztendlich über die Abrechnung nach dem BEL II 2004.

39 Besonders die Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände und des sorgte in dieser Hinsicht für Klarheit. Insgesamt hat sich die -Arbeit im Gemeinsamen Ausschuss bis heute bewährt und stellt einen politischen Erfolg in der Amtszeit von Lutz Wolf dar. Seit April 2006 gilt das BEL II Zu Beginn des neuen Jahrtausends festigte sich auch die Demokratisierung nach Innen, das heißt zwischen und den 24 Zahntechniker-Innungen, die besonders durch die berufspolitischen Kommunikations- Konzepte von 1998 und 2000 verbessert wurde. Zusätzlich sicherte die Beschlussfassung der Obermeister aus dem Jahr 2001 den berufspolitischen Kurs des : Eine erfolgreiche Darstellung der Interessen der zahntechnischen Betriebe auf der politischen Bühne setzt das hohe Engagement in der konsequenten und einheitlichen Argumentation sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene voraus, stellten die Mitglieder den politischen Handlungsrahmen des sicher. Zuvor hatten die Mitglieder anlässlich des 45. Verbandstages in Trier von der Politik leistungsgerechte Rahmenbedingungen gefordert. Darüber hinaus forderte die Mitgliederversammlung eindringlich die Gesundheitspolitiker auf, zehn Jahre nach der Deutschen Einheit eine leistungs- und kostengerechte Bewertung der zahntechnischen Leistungen aus Handwerksbetrieben in den neuen Bundesländern zu ermöglichen. Die Diskriminierung der ostdeutschen Kollegen müsse durch eine Angleichung an das allgemeine Vergütungsniveau endlich beseitigt werden. Zwischen den zwei großen Festzuschuss- Einführungen beschäftigte das Zahntechniker-Handwerk vor allem die geplante Absenkung der Preise für die zahntechnischen Leistungen im Zuge des Beitragssatzsicherungsgesetzes vor dem Hintergrund der geplanten Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 16 Prozent. Im Windschatten dieser Planungen forderten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen darüber hinaus von der Bundesregierung, dass sie zahn- Gegen die Absenkung des Beitragssatzsicherungsgesetz technische Leistungen einkaufen können. Die ruinöse Experimentierlust der Krankenkassen gegenüber dem Zahntechniker-Handwerk, die sich in solchen Vorschlägen offenbart, ist nicht nur vertragsökonomisch falsch und riskant. Nach fünf Reformen in zehn Jahren ist das Zahntechniker-Handwerk auch wirtschaftlich ausgeblutet und hat keine Reserven mehr, die Krankenkassen mit Einzelverträgen abschöpfen könnten. Die Forderung steht im völligen Missverhältnis zu dem geringen Anteil von gerade 1,5 %, den zahntechnische Leistungen an den Kassenausgaben haben, reagierte - Präsident Lutz Wolf umgehend auf diese Forderungen. Das Zahntechniker-Handwerk zeigt zur Demo am 11. November 2002 in Berlin Gesicht. Wenige Tage später kursierten schließlich die ersten Gerüchte, dass die Höchstpreise für zahntechnische Leistungen im Zuge des Beitragssatzsicherungsgesetzes um zehn Prozent gekürzt werden sollten. Auch zu diesen Meldungen nahm Lutz Wolf direkt Bezug: Nach dem dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen seit 1998 und nicht kostendeckenden Preisen in der Branche ist eine solche Absenkung für das personalintensive Handwerk und den dort Beschäftigten der Ruin. Der Versuch, mit dieser Preisabsenkung die drohenden Mehrausgaben zu kompensieren, die die geplante Mehrwertsteuererhöhung von 7 % auf 16 % bei zahntechnischen Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen verursachen würde, ist offenkundig. Die Zahntechniker würden damit direkt die Staatskasse von Minister Eichel füllen.

40 40 41 Da so die Einschätzungen des Handwerksbetriebe durch diese geplanten Maßnahmen vor dem Aus stünden und insgesamt Arbeitsplätze gefährdet waren, zeigte das Zahntechniker-Handwerk selbst Gesicht. Das Preisdiktat muss weg : Am 11. November 2002 gingen Zahntechniker in Berlin auf die Straße und demonstrierten am Brandenburger Tor. Drei Tage später kündigte das Zahntechniker-Handwerk eine mögliche Verfassungsbeschwerde an: Für den Fall, dass das Gesetz tatsächlich zustande kommt, werden wir jede rechtliche Maßnahme unterstützen, die die Umsetzung der Preisabsenkung verhindert. Die betroffenen Handwerksbetriebe werden sich beim Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerden und Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wehr setzen, um das Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes zu verhindern. Das Beitragssatzsicherungsgesetz trat schließlich am 1. Januar 2003 in Kraft. Die Preise für zahntechnische Leistungen wurden um fünf Prozent abgesenkt und der legte Verfassungsbeschwerde ein. Am Tag der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Agenda 2010 am 14. März 2003, in der er sich zum Meisterprinzip im Bereich der Gesundheitshandwerke bekannte, versagte der Bundesrat der Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 16 Prozent allerdings seine Zustimmung. Das klare Bekenntnis des Bundeskanzlers zum Meisterbrief im Bereich der gefahrengeneigten Gesundheitshandwerke fand zum Ende des Jahres 2003 Berücksichtigung im Beschluss der Handwerksnovelle durch Bundestag und Bundesrat. So verblieb das Zahntechniker-Handwerk wie die anderen Gesundheitshandwerke auch als eines von nur 41 Handwerken (ehemals 94) als Handwerk mit Meisterzwang in der Anlage A zur Handwerksordnung. Ansonsten stand das Jahr 2003 vollkommen im Zeichen der geplanten Gesundheitsreform des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG). Zur Mitte des Jahres standen sogar Spekulationen im Raum, dass Zahnersatzleistungen über eine obligatorische private Zusatzversicherung mit pauschalen Prämien finanziert werden sollte. Diese Privatisierungspläne stießen jedoch auf breite Ablehnung. Das Ziel des hieß dennoch weiterhin: die Verhinderung der geplanten Festzuschüsse besonders auch nach den Negativerfahrungen des ersten Reformexperimentes des Jahres Die Festzuschüsse konnte der zwar nicht verhindern, gerade auch weil 93 Prozent im Bundestag sagten, dass wir es nicht verhindern können. Dennoch setzte sich der durch massive Überzeugungsarbeit im September besonders in den letzten Tagen des Gesetzgebungsverfahrens gegen den bereits im ersten Entwurf des Gesetzes stehenden bundeseinheitlichen Preis für zahntechnische Leistungen ein. Durch den berufspolitischen Einsatz konnten wir die Vertragskompetenzen der Landesinnungen und damit eine Orientierung des Preisniveaus am regionalen Kostenniveau für die Innungen retten. Der hat also den Bundesdurchschnittspreis in den Vertragsstrukturen verhindert, er hat sie nicht befördert, wie so manche Gerüchteküche verbreiten möchte. Dieser Forderung des nach Beibehaltung der Länderpreise hat die Politik dann zugestimmt, so Lutz Wolf über das vom erzielte Ergebnis in den politischen Gesprächen. Darüber hinaus haben die verantwortlichen Politiker eingesehen, dass die Überreichung der Urkunden die»gemeinsame Erklärung«der Bundeswehr und des ist ein Erfolg der berufspolitischen Arbeit.

41 zahntechnischen Meisterbetriebe die hohen Belastungswirkungen eines bundeseinheitlichen Preises nicht tragen können. Aus diesem Grund wurde ein Preiskorridor von +/- 5 Prozent für die Preise der Länder eingeführt. Einzelpreise in den Ländern, die darüber lagen, sollten entsprechend nach unten und Einzelpreise in den Ländern, die darunter lagen, entsprechend nach oben angepasst werden. Nachdem das Gesetz Mitte Oktober 2003 den Bundesrat passiert hatte, setzte sich das Zahntechniker-Handwerk weiter mit den im Gesetz enthaltenen erneuten Zwangsabsenkungen der Preise in einigen Innungsbereichen auseinander. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen verabschiedete dann eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu Beginn des Jahres 2004 einstimmig eine Resolution. Damit bestätigten die Mitglieder den hartnäckigen Kurs der -Führung, alle rechtlichen und politischen Schritte fortzuführen, die geeignet erschienen, die ab 2005 drohenden neuen Preisabsenkungen aus dem GMG für viele Betriebe zu verhindern. Es geht in diesen Wochen nicht um neue Reformentwürfe für die Zukunft. Es geht darum, die neuen existenzbedrohenden Lasten für tausende zahntechnische Betriebe durch die Neuregelung des Zahnersatzes im GMG ab 2005 solidarisch zu verhindern. Der von uns vorgelegte Vorschlag an die Politik macht dies möglich. Dabei ist klar, dass das Handwerk auch alle rechtlichen Schritte gegen das GMG einleiten wird, wenn es nicht noch gelingt, die einseitigen Belastungswirkungen für die Zahntechniker in den nächsten Monaten etwa durch eine geeignete Übergangsregelung zu verhindern. Dies ist allein deshalb konsequent, weil schon die Preisabsenkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) seit 2003 eine unerträgliche und unangemessene Überforderung aller Zahntechniker darstellen, was auch die laufenden Verfassungsbeschwerden zeigen. Die Neuregelungen des GMG bedrohen nun ab 2005 mehr als Betriebe in verschiedenen Regionen noch stärker in ihrer Existenz. Kann dies nicht verhindert werden, sind weitere Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert, so Präsident Lutz Wolf zur Resolution. Im Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss dann die Festzuschuss-Richtlinien in der Zahnersatzversorgung festgelegt. Nach Ansicht des konnten die politischen Ziele mit den getroffenen Entscheidungen zwar nicht im vollen Umfang, aber doch weitgehend erreicht werden. Voraussetzung für den Erfolg nach Ansicht des : die weitere Bereitschaft der Verfahrensbeteiligten, die bei den anstehenden Plausibilitätsprüfungen auftauchenden Ungereimtheiten, die sich aus der Befundstruktur und der Zuordnung der Regelversorgungen für die zu ermittelnden Festzuschüsse ergeben, flexibel nachzubessern. Am 1. Januar 2005 trat das Festzuschuss- System in Kraft. Nach 100 Tagen stellte der fest, dass das System Umsatzeinbrüche von bis zu 50 Prozent in den zahntechnischen Meisterbetrieben ausgelöst hat und führte dies auf die erheblichen Strukturfehler und Umsetzungsschwierigkeiten zurück. Genau dies hatte der bereits gegenüber den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 16. März 2005 geäußert. Die angespannte Lage sollte sich allerdings über die Amtszeit von Lutz Wolf hinaus das ganze Jahr 2005 fortsetzen und die berufspolitische Arbeit unter dem neuen Präsidenten Jürgen Schwichtenberg weiter prägen. Resolution der 24 Zahntechniker-Innungen in Deutschland vom 13. Januar Die zwangsweise Angleichung der unterschiedlichen Vergütungen für zahntechnische Leistungen in den einzelnen Vertragsbereichen durch das GMG führt für viele Laborinhaber zu einer tiefgreifenden Bedrohung. Das deutsche Zahntechniker-Handwerk wird daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Existenzvernichtung vieler seiner mittelständischen Betriebe durch das GMG zu verhindern. 2.Die Politik ist aufgerufen, durch Änderung des GMG für eine funktionsfähige Lösung zu verwirklichen, die in Gemeinwohl verträglicher Weise die unterschiedlichen Vergütungen angleicht, ohne das Handwerk weiter zu gefährden. Die Mitgliedsinnungen des erteilen ihrem Bundesverband einstimmig den Auftrag, die dafür erforderlichen Initiativen zu ergreifen. Die Innungen werden diese Initiativen auf Landesebene engagiert und durch den koordiniert unterstützen.

42 42 43 Zeitleiste wichtiger Ereignisse von 2005 bis 2006 August Agenda zum Zahnersatz in der Krankenversicherung 11. November 2005 Vergütung der zahntechnischen Leistung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD Die Wirkungen befundorientierter Festzuschüsse beim Zahnersatz einschließlich einer adäquaten Vergütung für zahntechnische Leistungen müssen überprüft werden. Die Gebührenordnung für Zahnärzte muss weiterentwickelt werden. Januar 2006 Gemeinsames Positionspapier der Gesundheitshandwerke für eine Gesundheitsreform 18. März 2006 Beitrag in der Sendung ARD-Ratgeber Geld: Zahnersatz: Sparen am Gebiss Angst geht um in deutschen Zahnlaboren. Fast 4000 Zahntechniker haben vergangenes Jahr ihren Job verloren. Der Grund: Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz nur noch Festzuschüsse - je nach Befund ein fixer Betrag. Die Folgen sind für die Zahnlabore fatal: Im Schnitt brachen die Umsätze um 30 Prozent ein. Frank Schollmeier, Inhaber eines Dentallabors in Hannover, bringt das in Rage: "Ich bin richtig sauer, was man hier mit den Zahntechnikern gemacht hat, ist einzigartig. Es werden feste Beschlüsse gefasst und dann wird sich nicht mehr gekümmert, was in der Umsetzung der Gesetze passiert." 1. April 2006 BEL II tritt in Kraft Seit 2005 Jürgen Schwichtenberg - VII. -Präsident Fortsetzung des berufspolitischen Kurses Durch die Wahl von Jürgen Schwichtenberg zum -Präsidenten wurde der unter Lutz Wolf eingeschlagene berufspolitische Kurs kontinuierlich fortgesetzt. Dies war auch notwendig, denn es zeichnete sich immer mehr ab, dass das seit Januar 2005 geltende Festzuschuss-System dramatische Auswirkungen auf die Zahnersatz-Versorgung und damit auf die betriebswirtschaftliche Situation der zahntechnischen Meisterbetriebe hatte. So wies das Konjunkturbarometer des für das 1. Halbjahr des Jahres 2005 insgesamt einen dramatischen Umsatzrückgang der zahntechnischen Meisterbetriebe von minus 39,4 Prozent im Vergleich zum 1. Halbjahr des Vorjahres aus. Nach dem Einbruch im 1. Quartal 2005 von minus 50,2 Prozent kam es im 2. Quartal lediglich zu einer leichten Verbesserung. Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen der Befunde und Festzuschüsse überarbeitet 4. bis 6. Mai 50. Verbandstag des in Hamburg

43 Betriebe machten Entlassungen gerade qualifizierter Fachkräfte notwendig. So stieg die Zahl der arbeitslosen Zahntechniker und Zahntechnikerhelfer im Zeitraum Januar bis Juni sogar um 33 Prozent von auf an. Durch die erheblichen Umsetzungsdefizite in der Anfangsphase einerseits und durch die im Festzuschuss-System erfolgten faktischen Leistungsausgrenzungen, insbesondere der bewährten Versorgungslösung der Kombinationsversorgung mit Teleskopkronen, leiden die Betriebe bei gleichzeitig schleppenden Zahlungseingängen unter existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen, erklärte - Präsident Jürgen Schwichtenberg mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung des 1. Halbjahres Korrekturen am Festzuschuss-System herbeizuführen und die wirtschaftlichen und marktpolitischen Rahmenbedingungen für die Betriebe zu stabilisieren war daher die Hauptaufgabe von Präsident Jürgen Schwichtenberg und des gesamten Vorstandes sowie der 24 Zahntechniker-Innungen in Deutschland. Aus diesem Grund und auch vor dem Hintergrund anstehender vorgezogener Bundestagswahlen im Frühherbst des Jahres 2005 richtete sich der mit seiner Agenda zum Zahnersatz in der Krankenversicherung an alle Bundestagsabgeordneten. Unter dem Motto Nicht Revolution, sondern Evolution stellte der zentrale Forderungen an die politisch Verantwortlichen. Oberstes Ziel sollte die Weiterentwicklung der Krankenversicherung in der Zahnersatzversorgung sein. Die Erhaltung des bisherigen Versorgungsniveaus und der generellen Versicherungspflicht für Zahnersatz standen und stehen auch zum 50. Verbandstag des an erster Stelle der Agenda. So plädiert er für die Erhaltung und Stärkung bewährter Regelungselemente in der Krankenversicherung zur Sicherung von Qualität und Patientenschutz. Nachdem sich der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages nach der Wahl zusammengesetzt hatte, hat der diese Forderungen nochmals gezielt an alle Ansprechpartner verschickt. Die politischen Gespräche sind bereits seit dem Spätherbst angelaufen und laufen vor dem Hintergrund der bevorstehenden Gesundheitsreform 2006/2007 in den ersten zwei Quartalen 2006 weiter. Zeitgleich zum Wahlkampf fanden Sitzungen zum Festzuschuss-System statt. Am 24. August 2005 konnte der in der Sitzung des Unterausschusses Festzuschüsse /Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Stellung nehmen. Insgesamt hat der auf eklatante Strukturmängel bei Befunden und Festzuschüssen hingewiesen und den verantwortlichen Gemeinsamen Bundesausschuss zur Korrektur aufgefordert. Zentrale Strukturfehler: Es gibt keine fachliche Begründung für die Beschränkung der seit Jahrzehnten bewährten Kombinationsversorgungen mit Teleskopkronen. Die Festzuschüsse bei Reparaturen und Erweiterungen führen angesichts der hohen Streubreite der tatsächlichen Kosten im konkreten Einzelfall zu unverhältnismäßigen Zuzahlungen. Einzelne Bestimmungen zur Anwendung der Festzuschüsse, wie etwa die Einschränkungen bei Brückenbefunden (Gegenbezahnungs- und Freiendproblematik), sind fachlich unbegründet und führen beim Patienten zu unsystematischen und ungerechten Zuschüssen. Diese zentralen Strukturfehler der Befundsystematik im Festzuschuss-System, die bisher bewährte Versorgungsformen entweder ausgrenzen oder finanziell für den Patienten im Vergleich zum alten System so diskriminieren, dass Teile der Bevölkerung sich diese Versorgungen nicht mehr leisten können, werden nach Auffassung des schleichend, aber dauerhaft das Versorgungsniveau auch zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsschichten verschlechtern. Das war kein Ziel des Gesetzes, so der in einer Pressemeldung des Jahres. Nach zehn Monaten Erfahrung mit dem neuen System stellte der verstärkt fest,

44 44 45 dass sich seiner Kritik an den Fehlern im System immer mehr kassenzahnärztliche Vereinigungen, Zahnarztgruppen und Zahnärzte angeschlossen haben und selbst Krankenkassen die erwähnten Strukturfehler mittlerweile öffentlich einräumten. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat zudem wiederholt festgestellt, dass mit der Einführung von Festzuschüssen gerade nicht das Ziel verbunden war, das Versorgungsniveau abzusenken oder gar Einsparziele zu verfolgen. Des Weiteren liefen die Verhandlungen zum Bundesmittelpreis, der für die Korridorgrenzen im neuen System ausschlaggebend ist, und zum BEL II mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie den KZBV-Vertretern. Ende Oktober fasste der Vorstand des schließlich den Beschluss, das Bundesschiedsamt anzurufen, da keine Einigung mit den Krankenkassen in Sachen Bundesmittelpreis erzielt werden konnte. Diese wollten nicht über eine Anhebung von 0,67 hinausgehen. Darüber hinaus hat der Vorstand auch beschlossen, das Bundesschiedsamt neu zu besetzen. Die Mitgliederversammlung des hat sich im Rahmen der Herbstmitgliederversammlung mit knapper Mehrheit angeschlossen. Im Februar 2006 wurden die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen gemäß 57 Abs. 2 Satz 2 SGB V um jahresdurchschnittlich 0,97 Prozent für das Jahr 2006 erhöht. Seit 1. April gelten diese. Fast zeitgleich wurde auch das BEL II 2006 mit Wirkung zum 1. April 2006 verabschiedet, nachdem die Einführung zum 1. Januar 2006 aus redaktionellen Gründen noch nicht umsetzbar war. Nach Einführung des Festzuschuss-Systems für Zahnersatz war das Jahr 2005 aus wirtschaftlicher Sicht das schlechteste Jahr im Zahntechniker-Handwerk seit dem ersten Reformexperiment mit Festzuschüssen Dies bestätigten die Zahlen der Konjunkturumfrage des Verbandes Deutscher Zahntechniker- Innungen () für das IV. Quartal des vergangenen Geschäftsjahres. Nachdem die zahntechnischen Betriebe in den ersten neun Monaten 2005 bereits einen deutlichen Umsatzeinbruch von 29,6 Prozent verzeichnet hatten, ergab die Umfrage des für das Gesamtjahr 2005 ein Umsatzminus von 29,4 Prozent. Selbst das saisonal stärkste IV. Quartal lag damit noch mit 28,4 Prozent unter dem Vergleichsquartal des Vorjahres. Durch die systembedingten Umsatzeinbrüche geht den Betrieben mehr und mehr der finanzielle Atem aus. Aufgrund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage mussten 36, 3 Prozent aller zahntechnischen Meisterbetriebe auch in den Monaten Oktober bis Dezember Entlassungen vornehmen. Im Dezember stieg die Arbeitslosenzahl daher nochmals um zwei Prozent zum Vormonat auf Zahntechniker und Zahntechnik-Helfer an. Im Vergleich zum Jahr 2004 erhöhte sich die Zahl arbeitsloser Zahntechniker und Zahntechnik-Helfer seit Januar 2005 damit um 37,3 Prozent. Ein Ende dieser Negativentwicklung ist immer noch nicht in Sicht, stellte der in der Pressemeldung zu den Jahreszahlen fest Die Zahl der Neuverträge zur Ausbildung zum Zahntechniker ging 2005 bundesweit um 24,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Dementsprechend ging die Gesamtzahl aller Auszubildenden im Zahntechniker-Handwerk um 6,6 Prozent zurück. Trotz dieser Negativentwicklung sind die zahntechnischen Meisterbetriebe mit Auszubildenden weiterhin einer der ausbildungsfreudigsten Handwerksbereiche. -Präsident Jürgen Schwichtenberg rief angesichts dieser Zahlen die zahntechnischen Betriebe trotz aller Schwierigkeiten zur Stabilisierung der Ausbildungsbereitschaft auf:

45 Aus der Vergangenheit durch Rückblick lernen ist gut, die Zukunft aktiv gestalten ist besser. Wir möchten mit allen Verantwortlichen einer großen Gesundheitsreform Rahmenbedingungen schaffen, die den Patienten in Deutschland eine optimale, wohnortnahe Versorgung mit Qualitätszahnersatz ermöglichen und die Leistungsfähigkeit der zahntechnischen Meisterbetriebe fördern. _ Präsident Jürgen Schwichtenberg zu den Zukunftsaufgaben Junge Menschen brauchen eine gute, umfassende Ausbildung. Der Beruf des Zahntechnikers vermittelt eine hohe Vielfalt fachlicher Qualifikationen. Das Zahntechniker- Handwerk braucht zur Aufrechterhaltung des hohen Leistungsniveaus immer wieder die Kreativität und die Leistungsbereitschaft der jungen Leute. Das Handwerk wird auch weiterhin seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Gleichzeitig appellierte der an die Politik, dauerhaft sichere Rahmenbedingungen für die zahntechnischen Meisterbetriebe zu garantieren. Auch vor dem Hintergrund der negativen Ausbildungszahlen warnte daher Jürgen Schwichtenberg Mitte April 2006 nochmals vor einer neuen Experimentierlust beim Zahnersatz: Wir haben uns unermüdlich gegen erheblichen Gegenwind dafür eingesetzt, dass die entscheidungsberechtigten Verantwort- lichen die offenkundigen Fehler und Mängel im System schnell und flexibel beseitigen. Daran arbeiten wir auch in den nächsten Monaten weiter. Dies dient dem Versorgungsniveau und der Existenzfähigkeit der Betriebe am meisten. Eine Diskussion um neue oder alte Konzepte hilft keinem Meisterbetrieb, der sich gerade mit aller Kraft dem Strukturwandel stellen muss. Zum 50. Verbandstag in Hamburg vom 4. bis zum 6. Mai 2006 stehen die zahntechnische Meisterbetriebe in Deutschland weiterhin zu einem umfassenden Qualitätsbegriff in der Zahnersatzversorgung, der Qualität durch fachliche Qualifikation des zahntechnischen Unternehmers und seiner Mitarbeiter in der Nähe der Patienten und Zahnärzte sichert. Sie stehen zu einer qualitätsorientierten Leistungspartnerschaft mit dem Zahnarzt, mit dem in enger Abstimmung der Behandlungs- und Herstellungsprozesse die individuelle Versorgung des Patienten gesichert wird. Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für die vertragszahnärztliche Versorgung angepassten Befunde und Festzuschüsse sowie die Vorschläge zur neuen Gesundheitsreform werden zeigen, ob sich das Versorgungsniveau mit Zahnersatz stabilisieren kann. Der berufspolitische Blick des Verbandes ist nach vorn gerichtet. Aus der Vergangenheit durch Rückblick lernen ist gut, die Zukunft aktiv gestalten ist besser. Wir möchten mit allen Verantwortlichen einer großen Gesundheitsreform Rahmenbedingungen schaffen, die den Patienten in Deutschland eine optimale, wohnortnahe Versorgung mit Qualitätszahnersatz ermöglichen und die Leistungsfähigkeit der zahntechnischen Meisterbetriebe fördern. Der weltweit anerkannte hohe Qualitätsstandard in der Zahntechnik hat seine Ursachen im Meisterprinzip im Handwerk, das einen Wettbewerb der Besten gewährleistet, und in der engen wohnortnahen Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt, die alle Patientenwünsche vor Ort berücksichtigen kann. Dies möchten wir erhalten und aktiv ausbauen. Innungen und werden deutliche Anstrengungen unternehmen, um auch das Wettbewerbsprofil der zahntechnischen Meisterbetriebe in Deutschland auf der Innungs- als auch auf der Bundesebene deutlich zu stärken. Hierzu werden wir auf dem Verbandstag die Diskussion mit konkreten Schritten weiter befördern, so das Statement von - Präsident Jürgen Schwichtenberg zum Jubiläums-Verbandstag in Hamburg.

46 46 47 Offensivere Berufspolitik ist das Gebot der Stunde A U S B L I C K Von Walter Winkler Die zunehmende Europäisierung der Gesundheitsmärkte, begleitet von einer dynamischen technologischen Entwicklung in den Fertigungssystemen beim Zahnersatz, sowie die zunehmende Vergewerblichung in allen Arztberufen, wie sie sich etwa in der Lockerung des Berufsrechts und der Liberalisierung des Werbeverbots ausdrückt, werden zukünftig zu einer stärkeren Auffächerung der Angebotsstrukturen und der Angebotsverhältnisse auf dem Dentalmarkt führen. Daneben kann man beobachten, dass Kostendruck und Wettbewerb bei den Krankenkassen dazu führen, dass diese zunehmend als Unternehmen auftreten, um ein direktes Einkaufsmanagement zu betreiben. Es zeichnet sich schon seit Jahren ab, dass neue vertrags- und informationspolitische Instrumente sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenversicherungen entwickelt und eingesetzt werden. Das geschieht häufig ohne Rechtsgrundlage und wird vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen aus ordnungspolitischen Überlegungen abgelehnt. Man muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Gesundheitspolitik diese Tendenzen unterstützt. Hier zeichnet sich die Möglichkeit einer völlig neuen Vertragslandschaft ab, die wohl nichts mehr mit Kollektivverträgen herkömmlicher Art im Gesundheitswesen zu tun haben wird. Das wird den zu einer noch offensiveren Berufspolitik zwingen, um in diesem Szenario die Interessen der zahntechnischen Betriebe angemessen zu vertreten. Dies verlangt politische Einheit und Stärke, denn dabei geht es immer auch um Marktmacht und Verteilungskämpfe. Darüber hinaus steht als weiterer Trend der letzten Jahre, dass die heutigen Informationstechnologien in Verbindung mit dem Internet die Markttransparenz auf den Gesundheitsmärkten revolutionieren werden. Man kann dies in den letzten Monaten sehr deutlich wahrnehmen, und dies ist erst der Anfang. Sieht man diese einzelnen Faktoren im Zusammenhang, wird man wohl sagen dürfen, dass sich die bisher für den Dentalmarkt typischen vertikalen und horizontalen Markt- und Anbieterstrukturen entscheidend verändern werden. Die Politik erfolgt vor dem Hintergrund dieser mittelfristigen Entwicklungen, die in der ganzen Wirtschaft zu beobachten sind. Das Zahntechniker-Handwerk als Qualitätsgemeinschaft Das gesamte organisierte Zahntechniker-Handwerk muss sich als exklusive Anbietergruppe entlang dieser Fragestellungen verstehen und neu aufstellen. Es muss sich durch seine Kernkompetenzen und Konkurrenzvorteile von anderen Anbietergruppen schärfer abgrenzen und in den Medien aufmerksamer präsentieren. Die Präsentation als Qualitätsgemeinschaft muss in einer Informationsund Mediengesellschaft gegenüber dem Patienten, dem Zahnarzt und auch den Krankenkassen deutlich verbessert werden. Die Mehrheit der Betriebe hat bei dieser Frage aufgrund seiner kleinbetrieblichen Struktur entscheidende Wettbewerbsnachteile, die es gemeinsam als exklusive Anbietergruppe auszugleichen gilt. Hier liegt die Aufgabe beim und seinen Mitgliedsinnungen, solche Lösungen zu fördern und anzubieten.

47 IMPRESSUM HERAUSGEBER: Verband Deutscher Zahntechniker- Innungen, Bundesinnungsverband, Gerbermühlstr. 9, Frankfurt am Main V.i.S.P.: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (), Frankfurt am Main, Mai REDAKTION: B. Förster, G. Galonska, G. Temme, W. Winkler KONZEPTION: Walter Winkler und Gerald Temme, GESTALTUNG/LAYOUT/TEXTE: Gerald Temme, DRUCK: Kühn, Langen FOTOS: Kanter, ANSCHRIFT DER REDAKTION: Gerbermühlstr. 9, Frankfurt am Main

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