Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach

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1 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach

2 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 2 1 Anlass Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, ein Parkkonzept zu erarbeiten. Am fand im Markgrafensaal eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung zum Parkkonzept statt. Bis Ende Mai wurden Anregungen und Hinweise gesammelt. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden am dem Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt. Infolge der Diskussion auf politischer Ebene wurde Modifikationen an dem Konzept vorgenommen. Diese Änderungen sind im Text grau markiert. 2 Ziele Das Parkraumkonzept soll zum einen verkehrspolitisch gewünschte Veränderungen herbeiführen. So soll beispielweise die Anzahl der für Kurzzeitparker (Kunden und Besucher der Innenstadt) nutzbaren Parkplätze in der Innenstadt erhöht werden. Dies soll beitragen, dass Kunden und Besucher der Innenstadt leichter Parkplätze finden. Beabsichtigt ist auch, dass v.a. Berufspendler, die die Möglichkeit dazu haben, zukünftig verstärkt statt mit dem Auto mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel sind umwelt- und klimapolitisch erstrebenswert. Dadurch wird der Parkdruck in der Innenstadt gemindert. Für Berufspendler, die auf das Auto angewiesen sind, stehen so mehr Parkplätze zur Verfügung. Mit dem Parkraumkonzept sollen die Regelungen zum Parken vereinfacht und vereinheitlicht werden. In bestimmten Wohngebieten besteht heute schon ein hoher Parkdruck. Zukünftig sollen weitere Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden. Dies soll dazu beitragen, dass auch Anwohner leichter Parkplätze im Straßenraum finden. Außerdem soll so möglichen Verdrängungseffekten entgegen gewirkt werden. Die Bewohnerparkzonen können jedoch nur bei nachgewiesenem Bedarf angeordnet werden. Für Bau und Unterhalt von Parkplätzen und Parkbauten sowie für den Stadtbusverkehr entstehen der Stadt Kosten in nicht unerheblichem Umfang. Die mit den aufgezeigten Maßnahmen erzielten Mehreinnahmen sollen diese Kosten als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung - zumindest teilweise gedeckt werden. Des Weiteren sind mit diesen Mitteln Serviceverbesserungen beim Parken geplant. Außerdem sollen Radverkehr und die ÖPNV-Nutzung gefördert werden. 3 Bestehende Parkplätze und Parkregelungen 3.1 Altstadt und Altstadtumfeld In Schwabach gibt es zwei Tarifzonen für Parkplätze mit unterschiedlichen Bewirtschaftungszeiträumen. Die gebührenpflichtigen Parkplätze in der Altstadt sind Tarifzone 1 zugeordnet. Die Parkplätze werden montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 bewirtschaftet. Gebührenpflichtige Parkplätze außerhalb der Altstadt gehören zu Tarifzone 2. Diese sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt in Tarifzone 1 nur 0,10 für die ersten 30 Minuten. Danach wird in

3 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 3 Tarifzone 1 eine Gebühr von 1 pro Stunde erhoben. In Tarifzone 2 kostet die Stunde 0,50. Für gebührenpflichtige Parkplätze in der Altstadt und im Altstadtumfeld gilt eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. Darüber hinaus gibt es Kurzzeitparkplätze (mit Parkscheibe) mit Regelungen zur Parkdauer zwischen 15 Minuten und 2 Stunden. Für die Tiefgaragen Königsplatz und Bürgerhof gilt eine eigene Parkregelung. Hier kann man unabhängig von einem Einkauf in der Innenstadt 90 Minuten kostenfrei parken. Danach kostet die Stunde zwischen 7 und 20 Uhr 1,00, zwischen 20 und 7 Uhr 0,30. Ca. 140 der 240 städtischen Stellplätze sind dauervermietet. Vier Parkplätze sind gebührenpflichtige Behindertenparkplätze. Bei den Stadtdiensten können Dauerparkberechtigungen erworben werden zum Preis von 32 (TG Bürgerhof) bzw. 38 (TG Königsplatz) pro Monat. Da nur ein bestimmter Anteil der Parkplätze an Dauerparker vergeben wird, gibt es Wartelisten für Dauerparkberechtigungen. Die Höchstgebühr pro Tag beträgt 8. Im Altstadtumfeld gibt es drei Großparkplätze Markgrafenareal, Bismarckstraße und Reichswaisenhausstraße. Der Parkplatz Bismarckstraße ist bisher nicht bewirtschaftet und die Parkdauer unterliegt keinen Begrenzungen. 23 Parkplätze dort sind entwidmet und montags bis freitags von 7 14 Uhr nur für berechtigte Personen (Lehrer) freigegeben. Bei den Parkplätzen Markgrafenareal und Reichswaisenhausstraße ist die Parkdauer z.t. unbegrenzt. Das heißt es gibt dort auch Kurzzeitparkplätze. Auf dem Parkplatz Reichswaisenhausstraße sind 18 Stellplätze gebührenpflichtig. Auf dem Markgrafenareal sind 7 Parkplätze mit Parkscheibe ausgewiesen. In der Altstadt und im Altstadtumfeld wurden rund Stellplätze erfasst. In den Tiefgaragen Bürgerhof und Königsplatz bestehen 300 Stellplätze. In Tarifzone 1 (Altstadt) wurden 475 Stellplätze und im Altstadtumfeld 775 Stellplätze aufgenommen. Etwa ein Viertel der Parkplätze in Altstadt und Altstadtumfeld unterliegen bisher keiner Bewirtschaftung oder Parkzeitbeschränkung. Ca. 300 davon entfallen auf die Großparkplätze Reichwaisenhausstraße, Bismarckstraße und Markgrafenareal. Etwa die Hälfte der Stellplätze in der Altstadt und im Altstadtumfeld wird heute schon durch die Stadt bewirtschaftet. Tabelle 2 zeigt die bestehenden Gebührenregelungen der bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze im Überblick. Tabelle 1: Bestehende Gebührenregelungen Parkgebühren Tarifzone 1 Tarifzone 2 Tiefgarage Erste 30 Minuten 0,10 Keine - Ermäßigung- Erste 90 Minuten - - Frei Gebühr je Stunde Mo-Fr 9-18 Uhr, Sa 9-13 Uhr 1,00 / h - - Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 8-13 Uhr - 0,50 / h 7-20 Uhr 20-7 Uhr - - 1,00 / h 0,30 / h Höchstparkdauer 2 Stunden 2 Stunden - Dauerparkberechtigungen bzw. 38 Bewohner der Altstadt können für 60 / Jahr eine Befreiung von der Verpflichtung Parkgebühren zu entrichten erwerben. Dies gilt nicht in den Geschäftsstraßen Ludwigstraße, Neutorstraße, östliche Friedrichstraße, Kappadocia, Rosenbergerstraße, Zöllnertorstraße und westliche Königstraße. In den bestehenden Bewohnerparkzonen dürfen von 18 bis 9 Uhr nur Bewohner mit einem

4 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 4 Bewohnerparkausweis parken. Der Bewohnerparkausweis kostet 25 / Jahr. 3.2 Bahnhof und Bahnhofsumfeld Am Bahnhof besteht Nachfrage nach Parkplätzen für P&R. Das Parkhaus am Bahnhof hat Stellplätze. Die Höchstparkdauer ist auf 2 Tage beschränkt. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall bei den Stadtdiensten eingeholt werden. Anhand der Einschätzung der Mitarbeiter der Stadtdienste, die das Parkhaus betreuen, ist das Parkhaus an Werktagen außerhalb der Ferien nahezu zu 100 % ausgelastet, in Urlaubszeiten zu %, an Wochenenden etwa bei 60 %. Nach Erhebungen der Stadtverkehr GmbH sind im Schnitt über 50 % der Nutzer des Parkhauses am Bahnhof und des P&R-Platzes nicht aus Schwabach. Auf dem P&R-Parkplatz nördlich des Parkhauses finden 200 Pkws einen Parkplatz. Diese Stellplätze sind für Bahnreisende errichtet und gefördert worden. Sie werden jedoch auch von Anwohnern und Beschäftigten im Umfeld des Bahnhofs genutzt. An der Eilgutstraße können ca. 90 Pkws stehen, der BayWa-Parkplatz bietet Platz für 186 Pkws. Diese beiden Parkplätze sind nicht bewirtschaftet. Darüber hinaus befinden sich in der südlichen Bahnhofstraße auf Bahngelände Kurzzeitparkplätze, Behindertenparkplätze und private Parkplätze im Straßenraum. 3.3 Bereich zwischen Altstadt und Bahnhof Im Bereich zwischen Altstadt und Bahnhof besteht eine erhöhte Nachfrage nach Parkraum durch die Betriebe Apollo und Bergner, das Amtsgericht sowie das Parkbad. In dem Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Hindenburgstraße besteht ebenfalls ein erhöhter Parkdruck durch Beschäftigte in den umliegenden Bereichen und das Schulzentrum Mitte. In der Bahnhofstraße südlich der Eisentrautstraße befinden sich bis zum Bahnhof 63 Kurzzeitparkplätze. In der Angerstraße und der Lindenstraße gibt es 63 Parkplätze. In der Walpersdorfer Straße befinden sich 236 Parkplätze im Straßenraum. Der Parkplatz Ostanger bietet 68 Stellplätze. 3.4 Sonstige Parkplätze An der Regelsbacher Straße / Auf der Reit besteht ein Parkplatz mit 151 Stellplätzen. Der Parkplatz an der Paul-Goppelt-Straße weist 31 Stellplätze auf. Die beiden Parkplätze am Friedhof bieten zusammen 105 Pkws Platz. Der P&R-Platz an der Katzwanger Straße hat eine Kapazität von 60 Parkplätzen. 3.5 Zusammenfassung In den erfassten Bereichen gibt es zusammen rund öffentliche Stellplätze. Davon ist ein Viertel gebührenpflichtig und knapp 60 % unterliegt keinen Beschränkungen. 1 Davon 3 nicht bewirtschaftete Behindertenstellplätze

5 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 5 4 Bestehende Parkeinnahmen Die eingenommenen Parkgebühren schwankten in den Jahren 2010 bis 2013 zwischen und pro Jahr. Durch die Bewirtschaftung der Tiefgaragen Königsplatz und Bürgerhof ergeben sich Einnahmen in Höhe von rund Bestehende Kosten Für Unterhalt, Reparaturen und laufende Kredite für die bestehenden Parkbauten fallen für die Stadt jährliche Kosten von ca pro Jahr an. Kosten für den Unterhalt der ebenerdigen Parkplätze sind in dieser Summe noch nicht enthalten, da sie nicht getrennt vom Straßenunterhalt erfasst werden. 6 Nachfrage Nachfrageuntersuchungen zum bestehenden Parkverhalten und zum Parkraumbedarf liegen nicht vor. Die auf empirischen Untersuchungen basierenden Methoden zur Parkraumanalyse sind aufwendig und teuer. Ein theoretischer Ansatz 2 geht bei Städten zwischen und Einwohnern von 76 Stellplätzen in der City je Einwohner aus. Bei Einwohnern ergibt sich ein Stellplatzbedarf in der City von rund Stellplätzen. Alternativ kann man den Stellplatzbedarf auch über die Anzahl der Hektar City-Fläche abschätzen. Bei 53 Stellplätzen / Hektar ergibt sich für Schwabach bei 43 Hektar City-Fläche ein Bedarf von Stellplätzen. In der Altstadt und im Altstadtumfeld sind rund Stellplätze vorhanden. Der Bedarf wäre damit deutlich größer als das Angebot. Hinsichtlich der Nutzergruppen unterscheidet man zwischen dem Parkraumbedarf für - Einwohner (Langzeitparken Abend und Nachtstunden, Wochenende, aber auch tagsüber, - Beschäftigte (Langzeitparken tagsüber) und - Kunden und Besucher (Kurzeitparken: Handel und Dienstleistung: tagsüber, Gastronomie und Veranstaltungen: abends und nachts). Mit Hilfe von Kennwerten für Einwohner, Beschäftigten und Kunden für verschiedene Gebietstypen (z.b. für Stadtkerngebiete von Mittelzentren) wird das Tagesverkehrsaufkommen für diese Nachfragegruppen ermittelt. Über Ganglinien der Parkraumbelegung wird dann die theoretische Parkraumbelegung errechnet. 3 Abbildung 2 zeigt die sich nach dieser Methode auf der Grundlage der Einwohnerzahlen und Beschäftigtenzahlen sowie der Verkaufsfläche im Einzelhandel für die Altstadt ergebende theoretische Belegung der vorhandenen Parkplätze von den verschiedenen Nutzergruppen. 2 W. Schnabel / D. Lohse: Grundlagen der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrsplanung, Band 2 Hrsg. Deutsches Institut für Normung, Kirschbaumverlag Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05); Köln 2005

6 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 6 Abbildung 1: Theoretische Parkraumbelegung Altstadt (ohne Altstadtumfeld) 70 Parkraumbedarf Altstadt nach Nutzergruppen Anteil Kunden Beschäftigte Einwohner Planung Plan 1 zeigt die zukünftig geplanten Parkraumbewirtschaftungszonen. Zukünftig soll zusätzlich zu Tarifzone 1 und 2 das Parkhaus am Bahnhof bewirtschaftet werden. Von der Bewirtschaftung des Parkplatzes hinter dem Bahnhof wird abgesehen (vgl. Kapitel 7.4). Die bestehende Tarifzone 2 wird um die Großparkplätze Reichswaisenhausstraße, Bismarckstraße und Markgrafenareal und einige umliegende Straßen erweitert. In den Zonen 1 und 2 wird der Bewirtschaftungszeitraum auf montags bis freitags 8 bis 18 Uhr 4 und samstags 9 bis 16 Uhr festgesetzt. Begründung: Gegenüber dem öffentlich vorgestellten Entwurf (Mo-Fr 7-19 Uhr) wurde die Bewirtschaftungszeit verringert. Hiermit wird auf Wünsche von Anwohnern eingegangen, die bemängelt hatten, dass sie nicht vor 7 Uhr wegfahren und häufig deutlich vor 19 Uhr wieder kommen. In der Altstadt können Bewohner außerhalb der Bewirtschaftungszeit in Bewohnerparkzonen mit einem Bewohnerparkausweis parken. Während der Bewirtschaftungszeit wird der Ausweis Altstadtparken (Gebührenbefreiung) benötigt, um dort parken zu können. 7.1 Tiefgaragen Königsplatz und Bürgerhof Die kostenfreien ersten 90 Minuten in den Tiefgaragen sollen grundsätzlich entfallen. Parken in den Tiefgaragen soll aber dennoch gegenüber dem oberirdischen Parken in der Altstadt begünstigt werden. Es wird vorgeschlagen, dass die ersten 45 Minuten 5 in den Tiefgaragen kostenfrei zu belassen. Anschließend wird jede angefangene Stunde 1 kosten 6. Begründung: Lediglich 30 Minuten kostenfrei parken wurde von vielen Bürgern und Ge- 4 Ursprünglich angedacht war 7 bis 19 Uhr (derzeit 9 bis 18 Uhr). 5 Ursprünglich waren 30 Minuten kostenfrei angedacht. 6 Parkt man zwischen 46 bis 105 Minuten (1 Stunde 45 Minuten) ist ein Euro zu entrichten.

7 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 7 schäftsleuten als zu kurz angesehen. In der Beteiligung wurden 60 Minuten kostenfrei als akzeptabel genannt. Die 45 Minuten kostenfrei stellen einen Kompromiss zwischen der Notwendigkeit einer verbesserten Kostendeckung und den Wünschen der Bürger und Geschäftsleute dar. Es sollen für die Tiefgaragen Werttickets ausgeben werden, die eine Stunde Parkdauer kostenfrei machen (Wert 1 ). Einzelhändler oder sonstige Gewerbetreibende in der Innenstadt (z.b. Rechtsanwälte, Ärzte u.a.) könnten diese Ausfahrttickets dann im Paket bei der Stadt mit einem Rabatt (50 %) erwerben und an Ihre Kunden abgeben. Diese können von den Kunden beim Bezahlvorgang am Automaten eingelöst werden. Die Parkautomaten können entsprechend umgerüstet werden. Pro Parkvorgang soll nur ein Wertticket vom Automaten angenommen werden. Erhält ein Kunde mehrere Tickets, kann er diese noch bei seinen nächsten Innenstadtbesuchen verwenden. Für die Einführung dieser Regelung wird eine Kampagne für sinnvoll erachtet, z.b. mit Aufklebern an den Geschäften wir erstatten Ihnen Parkgebühren in der Tiefgarage. Das Thema wird mit der Werbe- und Stadtgemeinschaft und im Wirtschaftsbeirat abgestimmt. Der geltende Stundentarif tagsüber bleibt bei 1 Euro pro Stunde. Der Nachtarif soll von 0,30 auf 0,50 angehoben werden. Begründung: Der Unterschied tagüber und abends/nachts sollrelativiert werden. Die Dauerparkberechtigungen in der Tiefgarage werden von 32 (Bürgerhof) und 38 (Königsplatz und Bürgerhof) auf 40 und 48 angehoben. Begründung: In den Tiefgaragen wird nur eine begrenzte Zahl von Dauerparkberechtigungen ausgegeben. Damit ist die Wahrscheinlichkeit einen Stellplatz zu finden, deutlich höher als bei den oberirdischen Monatsparkberechtigungen. 7.2 Tarifzone 1 - Straßenparken (Altstadt) Parkt man bis zu 10 Minuten ( Brötchen holen ) sind in Zone 1 und 2 0,10 zu entrichten 7. Begründung: Hiermit wird dem Wunsch Rechnung getragen, für kurze Besorgungen keine hohen Parkgebühren bezahlen zu müssen. Eine Brötchentaste, bei der für kurze Besorgungen keine Gebühren zu entrichten ist, soll nicht eingerichtet werden. Die Gebühr je Stunde beträgt wie bisher 1,00. Diese soll in 10-Cent-Intervallen buchbar sein. 20 Kurzeitparkplätze in der Altstadt, für die bisher keine Parkgebühren zu entrichten waren (Osterwiese), sollen zukünftig bewirtschaftet werden. Am Martin-Luther-Platz und in der Rathausgasse soll die Höchstparkdauer wie bisher 30 Minuten betragen. Einen Automaten aufzustellen lohnt sich bei der geringen Parkgebühr nicht. Dies gilt auch für 5 vereinzelt und weit entfernt von bestehenden Automaten liegende Kurzzeitparkplätze am Pinzenberg, in der Hördlertorstraße und in der Falkensteingasse. Daher wird dort die Parkscheibenregelung weiter gelten. Außerhalb der Tiefgarage besteht aus technischen Gründen die Möglichkeit für Geschäftsleute, ihren Kunden Parkgebühren zurück zu erstatten, nicht. 7 Ursprünglich angedacht war, die Gebühr für die ersten 30 Minuten von 0,10 auf 0,50 anzuheben.

8 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 8 Für die Dauer der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Neutor- und Friedrichstraße soll der Parkplatz Osterwiese ebenfalls für Anwohner reserviert werden. 7.3 Tarifzone 2 (Altstadtumfeld) In Tarifzone 2 wird die Gebühr für jede Stunde auf 1,00 festgesetzt. Die Buchungsintervalle entsprechen denen in Zone 1. Zusätzlich werden vergünstigt Tagestickets zum Preis von 3 und Monatsparkberechtigungen ohne Stellplatzgarantie zum Preis von 29 angeboten. 8 Für Berufspendler soll außerdem ein gegenüber 12 Monatsparkberechtigungen zu 348 weiter vergünstigtes - Jahresticket zum Preis von 280 angeboten werden (der Nachlass beträgt rund 20 %). Dieses Jahresticket kann nicht am Parkscheinautomaten ausgegeben werden, da das Automatenpapier trotz Schutzhülle ausbleichen würde. Es wird im Bürgerbüro erhältlich sein. Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Umzug oder Arbeitsplatzwechsel ist ebenfalls keine Erstattung möglich. Monatsparkberechtigungen und Jahresticket sind für drei fest benannte Pkws gültig. Die Kennzeichen können mit Kugelschreiber eingetragen werden. Begründung: Die Gebührenhöhe wurde aufgrund der Einwände und Anregungen im Beteiligungsverfahren angepasst. Vielfach wurde kritisiert, dass die Jahreskosten (Entwurf: 12x 38 = 456 ) zu hoch seien. Die ursprünglich angedachten 38 waren an dem Preis einer Monatskarte für den Stadtbus orientiert. Viele Pendler kommen nicht aus Schwabach und haben wegen schlechter Busverbindungen aus dem Landkreis keine Chance öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Der ursprünglich kalkulierte Preis wurde für Schüler, Auszubildende und Geringverdiener als zu hoch eingestuft Straßenparken Altstadtumfeld In der Wittelsbacher Straße, der Bismarckstraße, der Schillerstraße, der Albrecht-Achilles- Straße, Hindenburgstraße, Eisentrautstraße, der nördlichen Stadtparkstraße sowie in der Südlichen Ringstraße sollen alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Für die in der Nördlichen Ringstraße soll die Parkscheibenregelung beibehalten werden. Der Parkplatz an der Alten Linde wird zukünftig ausschließlich für Bewohner der Altstadt nutzbar sein. Er darf mit Blick auf die Städtebauförderung nicht bewirtschaftet werden Großparkplätze Die Parkplätze Markgrafenareal, Reichswaisenhausstraße und Bismarckstraße sollen in Zukunft komplett bewirtschaftet werden. Je Parkplatz sollen 10 % der Stellplätze als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, 90 % auch als Langzeitparkplätze 9. Kurzzeitparkplätze sind für Kunden und Besucher der Innenstadt gedacht. So stehen Kunden des Einzelhandels eine größere Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung. Die Höchstparkdauer soll zwischen 8 und 18 Uhr auf 4 Stunden begrenzt werden. Zwei Stunden werden für Einkäufe, Arztbesuche und sonstige Erledigungen, zumindest für einen Teil der Kunden, als zu kurz angesehen. Die Nutzergruppen für Langzeitparkplätze sind Anwohner und Beschäftigte.

9 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 9 Begründung: Der Anteil der Langzeitparkplätze wurde von 75 auf 90% erhöht, da nach den Rückmeldungen die vorhandenen Parkplätze überwiegend von Pendlern genutzt werden. Die Fußwege von den Parkplätzen Bismarkstraße und Reichwaisenhausstraße in die Geschäftslagensind so weit, dass fraglich ist, ob diese von Kurzparkern in Anspruch genommen würden. Eine zu starke Reduzierung der Stellplatzzahl für Dauerparker zugunsten von Kunden und Besuchern der Altstadt wurde als Benachteiligung für Pednler eingestuft. Für Kunden und Besucher stehen die oberirdischen Parkplätze in der Zone 1 und die Tiefgarage zur Verfügung. 7.4 Bahnhof und Bahnhofsumfeld (Tarifzone 3) Das Parkhaus am Bahnhof soll zukünftig bewirtschaftet werden. Die bisher kostenfreien Parkplätze im Parkhaus gebührenpflichtig zu machen ist grundsätzlich zulässig und möglich. Für das Parkhaus gilt die Beschränkung, dass Parkeinnahmen nur in der Höhe der Kosten des Unterhaltes erwirtschaftet werden dürfen. Der Großparkplatz hinter dem Parkhaus wird abweichend von den ursprünglichen Überlegungen von der Bewirtschaftung ausgenommen. Begründung: Es ist sinnvoll und vertretbar, für den Komfort überdachter Parkplätze und wegen der Lage nahe am Bahnzugang eine Gebühr zu erheben. Das Parkhaus wird heute auch von Anwohnern und Beschäftigten im Bahnhofsumfeld genutzt. Bahnkunden werden durch die Bewirtschaftung im Parkhaus dort leichter einen Stellplatz finden. Das Parken im Parkhaus soll günstiger sein als in der Altstadt und dem Altstadtumfeld. Bei Gebühren von 1 / Tag könnten Monatsparkberechtigungen vergünstigt für angeboten werden. Monatsparkberechtigungen für Tarifzone 2 sollen auch in Tarifzone 3 gelten. 7.5 Sonstige Parkplätze Sonstige Parkplätze werden nicht bewirtschaftet. 10 Ursprünglich waren 20 / Monat angedacht.

10 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach Zusammenfassung In der folgenden Tabelle sind die geplanten Tarife zusammengefasst. TG Königsplatz und Bürgerhof Tarifzone 1 Altstadt Tarifzone 2 Altstadtumfeld Sonderzeiten 45 min frei Werttickets 0,10 erste 10 min Gebühr / h 1 1 0,10 erste 10 min Tarifzone 3 Bahnhof (Parkhaus) Uhr: Uhr: 0,50 Gebühr / Tag Gebühr / Monat 40 und Jahresticket Höchstparkdauer auf Kurzzeitparkplätzen Verhältnis Kurzeit- / Langzeitparker Bewirtschaftung Mo-Fr Sa So Keine Beschränkung 2 Stunden 4 Stunden Keine Beschränkung 30 % / 70 % 10 % / 90 % (auf Großparkplätzen) 24 h 24 h 8-18 Uhr 8-18 Uhr 9-16 Uhr 9-16 Uhr keine Keine Anwohnerparken - Wie bisher Bei Bedarf Bei Bedarf Für die Langzeitparkplätze werden Tagestickets und Monatsparkberechtigungen und Jahresparkberechtigungen eingeführt. Die Anzahl der ausgegebenen Dauerparktickets kann nicht limitiert werden. Das heißt, dass mit dem Erwerb des Tickets keine Garantie, dass ein freier Stellplatz zur Verfügung steht, gegeben werden kann. Am Automaten gelöste Monatsparkberechtigungen gelten für bis zu 3 Fahrzeuge. Deren Kennzeichen muss auf dem Ticket eingetragen sein. Für per Handyticket gelöste Monatsparkberechtigungen kann nur ein Kennzeichen eingetragen werden. Die Dauerparktickets können an den normalen Parkscheinautomaten nicht ausgegeben werden, da man den Kaufpreis nicht mit Münzen bezahlen kann. Auf den Großparkplätzen und am Bahnhof werden Automaten mit EC-Karten- Funktion aufgestellt.

11 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach 11 8 Bewohnerparken Bewohnerparken gibt es bisher nur in der Altstadt. Derzeit haben auch in einigen anderen Bereichen Bewohner bereits Schwierigkeiten Parkplätze zu finden. Es ist davon auszugehen, dass es in Folge der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zu Verlagerungen von Dauerparkern (Beschäftigte) in die umliegenden Wohngebiete kommt. Um dem entgegen zu wirken, werden weitere Bewohnerparkzonen erforderlich sein. Bewohnerparken nach VwV zur StVO 45 ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. U.a. muss ein erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden. Bewohnerparkzonen können demnach erst ausgewiesen werden, wenn der Nachweis geführt wurde, dass die Voraussetzungen für Bewohnerparken vorliegen. Präventiv ist dies nicht möglich. Die Methoden zur Bedarfsermittlung von Bewohnerparkzonen sind sehr aufwendig hinsichtlich Erfassung und Auswertung. Das bedeutet, dass dies mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu bewältigen sein wird. Die Untersuchungen sollen extern vergeben werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist nachträglich die zügige Einrichtung von Bewohnerparkzonen sinnvoll. Darüber wird dann der Umwelt- und Verkehrsausschuss entscheiden. In den Bewirtschaftungszonen sollen auch Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Dies wird in den geplanten Untersuchungen vertieft. Um die gegenüber der heutigen Situation dann gestiegene Zahl der Bewohnerparkberechtigungen effizient verwalten zu können, muss eine geeignete Software beschafft und mit den erforderlichen Daten versorgt werden. 9 Handyparken Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung soll auch das sog. Handyparken in Schwabach eingeführt werden. Die übrigen Städte in der Städteachse bieten diese Möglichkeit schon an. Die KVÜ ist bereits mit entsprechenden Endgeräten ausgestattet. Für Schwabach liegen 5 solcher Geräte vor. Die Fa. Sunhill, die das Handyparken-System in Nürnberg, Fürth und Erlangen und weiteren Städten in der Metropolregion betreibt, hat für die Stadt ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Weitere Angebote werden eingeholt. Die Kosten der Datenübermittlung in Form von SMS für Anfrage, Bestätigung und Erinnerung werden dabei von der Stadt getragen. Das heißt, dass die Einnahmen je Parkvorgang um 0,10 oder 10 % der Parkgebühren niedriger ausfallen. 10 Mögliche Mehreinnahmen Nach einer überschlägigen Schätzung sind zusätzliche jährliche Einnahmen in Höhe von ca. rund 300 T zu erwarten. Dabei entfallen auf die Bereiche Tiefgarage ca. 70 T, Zone 1 ca. 60 T, Tarifzone 2 ca. 130 T, Tarifzone 3 (Bahnhof) ca. 24 T. Durch die Anhebung der Dauerparkentgelte in der Tiefgarage sind Mehreinnahmen von 15 T veranschlagt.

12 Parkraumkonzept für die Stadt Schwabach Kosten Die Investitionskosten für das vorgestellte Konzept werden für Anschaffung der erforderlichen Parkscheinautomaten sowie der Beschilderung auf rund 150T geschätzt. Für eine Untersuchung zum Nachweis der Notwendigkeit von Bewohnerparkregelungen sind 25T erforderlich. Mittel für Investitionen stehen in Höhe von insgesamt ca. 198 T zur Verfügung; neben noch zur Verfügung stehenden investiven Haushaltsmitteln (Stammhaushalt 2015) i.h.v. 58 T wurden im Nachtragshaushalt 2015 weitere 140 T bewilligt. Laufende Kosten Wartung Parkscheinautomaten (Software und Funkübertragung): / Jahr Kosten für Einführung und Betrieb Handyparken Es entsteht zusätzlicher Aufwand (bei gleichem Personal müssen andere Arbeiten zurück stehen) bzw. Kosten zusätzliches Personal für Verwaltung Bewohnerparkberechtigungen Leerung Parkscheinautomaten, ggf. Geldtransporte Kassenaufwand Ausgabe Werttickets erweiterte Überwachungszeiträume (KVÜ) 12 Umsetzung Die Umsetzung soll nach Möglichkeit im Herbst 2015 beginnen und im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Die Parkgebührenordnung für die Stadt Schwabach ist neu zu fassen. Es ist auf ausreichende Information der Bevölkerung sowie durchdachte und lückenlose Abwicklung der Verwaltungsvorgänge zu achten. Die Öffentlichkeit soll umfassend über die geplanten Maßnahmen informiert werden. Nach der Einführung der erweiterten Parkraumbewirtschaftung in Schwabach sind Untersuchungen hinsichtlich der Notwendigkeit für die Einführung weiterer Bewohnerparkzonen einzuleiten. 13 Begleitende Maßnahmen Falls möglich sollen zusätzliche Parkplätze im Bereich Schulzentrum Mitte angemietet werden. Begründung: Im Zuge der Beteiligung wurde moniert, dass die Parkplätze am Schulzentrum Mitte nicht ausreichen. Am Bahnhof sollen abschließbare Fahrradboxen oder eine abschließbare Fahrradgarage eingerichtet werden. Begründung: Der Fahrraddiebsstahl hat in Schwabach insbesondere am Bahnhof zugenommen. Mit den Fahrradboxen / Fahrradgaragen soll das Umsteigen vom Park & Ride auf Bike & Ride gefördert werden.

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