Sachsen Digital 2017 Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen

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1 Sachsen Digital 2017 Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen

2 Sachsen Digital 2017 Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen 2., aktualisierte Auflage Hauptteil

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Erläuterungen 6 Einführung 7 Steckbrief Digitales Sachsen Standort mit Zukunft 7 Die aktualisierte Digitalisierungsstrategie 12 Die Strukturen hinter Sachsen Digital 14 Schnittstellen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln Handlungsfeld: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau Handlungsfeld: Konvergenz der Netze Handlungsfeld: Vernetzung im Gesundheits- und Pflegebereich Strategisches Ziel: Informations- und Cybersicherheit gewährleisten Handlungsfeld: Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung Handlungsfeld: Sicherheit für Bürger und Unternehmen Handlungsfeld: Bekämpfung der Cyberkriminalität Strategisches Ziel: Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten Handlungsfeld: Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft Handlungsfeld: Arbeitswelt im digitalen Zeitalter Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken Handlungsfeld: Hard- und Software Handlungsfeld: Wirtschaft Handlungsfeld: Bedarfsorientierter Ausbau der FuE-Infrastruktur Handlungsfeld: Innovative Ansätze in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sowie im Umweltbereich Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben Handlungsfeld: Öffnung des Staates und der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT unterstützen Handlungsfeld: Elektronische Kommunikation mit Verwaltung und öffentlichen Institutionen etablieren Handlungsfeld: Den Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten weiter vorantreiben und wirtschaftlich gestalten 51 Abkürzungsverzeichnis 54 Anhang: Maßnahmen 61 Inhaltsverzeichnis 3

4 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns mit der Digitalisierung mitten in einem weltweiten Umbruch, der auch Sachsen stark verändert. Die Bedeutung des digitalen Wandels für die weitere Entwicklung unseres Landes ist vergleichbar mit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert. Damals hat Sachsen enorm profitiert und stieg zu einem herausragenden Zentrum für Wirtschaft und Wissenschaft auf. Mit der Digitalisierung bietet sich diese Möglichkeit nun erneut. Unser Ziel ist es, dass Sachsen mit dem digitalen Wandel seine Entwicklung zu einer in Deutschland, Europa und der Welt führenden Wirtschafts- und Wissenschaftsregion fortsetzt. Martin Dulig Zur Erreichung dieses Zieles haben wir uns viel vorgenommen. Wir wollen moderne und vernetzte digitale Infrastrukturen, wir wollen innovationsfreudige Ökosysteme von Wirtschaft und Wissenschaft, wir wollen eine breite Anwendung digitaler Technologien im Alltag der Menschen und wir wollen die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an den sich digitalisierenden Prozessen in Wirtschaft und Gesellschaft. Damit sich unsere Vision für Sachsens Zukunft erfüllt, müssen wir heute handeln! Diesem Zweck dient unsere Digitalisierungsstrategie Sachsen Digital. Die Ihnen vorliegende, aktualisierte Fassung der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen gibt einen Überblick zu den übergeordneten, strategischen Zielen der Sächsischen Staatsregierung. Stefan Brangs Darüber hinaus legen wir mit Sachsen Digital detailliert offen, welche konkreten Maßnahmen wir zur Erreichung dieser Ziele angehen. Damit schaffen wir nicht nur Transparenz zu deren Fortgang, sondern ermöglichen allen Interessierten, sich in den Prozess der kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser Strategie einzubringen. Die Bilanz nach über einem Jahr Sachsen Digital fällt durchgehend positiv aus. Seit dem Beschluss der Digitalisierungsstrategie konnten viele Maßnahmen erfolgreich vorangebracht oder neu initiiert werden. Lassen Sie uns Ihnen drei konkrete Projekte nennen: Wir treiben den Breitbandausbau in Sachsen als eine wichtige Voraussetzung für die Digitalisierung weiter voran. Auch wenn wir immer noch nicht die gewünschten Erschließungsquoten aufweisen können, sind dort, wo die privaten Telekommunikationsunternehmen keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau leisten, mit der massiven Unterstützung des Freistaates mittelfristig nennenswerte Verbesserungen bei der Versorgung mit leistungsfähigem Breitband zu erwarten. 4 Vorwort

5 Wir haben den Software-Standort Sachsen enorm aufgewertet. Die von uns angestrebte Ansiedlung eines Instituts für angewandte Softwareforschung in Sachsen wird nunmehr Realität. Mit dem neuen Institut des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt entsteht ein weiterer Anknüpfungspunkt für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Forschung. Wir geben Sachsen eine Vision der digitalen Zukunft. Im Rahmen der wegweisenden de:hub-initiative des Bundes entstehen in enger Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Sächsischer Staatsregierung in Dresden und Leipzig digitale Hubs als Zentren der Digitalisierung mit nationaler und internationaler Strahlkraft. In Sachsen Digital finden sich viele weitere Beispiele, wie wir die Digitalisierung in verschiedensten Bereichen vorantreiben. Ein Blick in unsere Digitalisierungsstrategie lohnt sich. Wir bedanken uns bei allen, die an der bisherigen und der nun vorliegenden, aktualisierten Fassung von Sachsen Digital mitgewirkt haben. Unser Dank gilt hier insbesondere den Mitgliedern des Beirates Digitale Wertschöpfung. Wir wünschen ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und laden Sie weiterhin dazu ein, sich an der Fortentwicklung unserer Digitalisierungsstrategie zu beteiligen. Nur mit Ihrer Unterstützung kann der digitale Wandel in Sachsen gelingen. Gemeinsam machen wir Sachsen Digital! Martin Dulig Stellvertretender Ministerpräsident; Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stefan Brangs Staatssekretär für Arbeit, EU-Strukturfonds und Beauftragter der Staatsregierung für Digitales Vorwort 5

6 Erläuterungen Strategie Strategische Ziele und Handlungsfelder Strategisches Ziel: Handlungsfeld: Übergeordnetes Ziel, für dessen Erreichung Einflussmöglichkeiten des Freistaates Sachsen gesehen werden Schwerpunktbereich, der für die Erreichung des jeweiligen strategischen Zieles berücksichtigt werden muss Die Strategie beschreibt die grundsätzliche, mittel- bis langfristige digitalpolitische Handlungsebene. Anhang: Maßnahmen Maßnahmenübersicht und Beschreibung der Maßnahmen zur Maßnahme: Konkrete staatliche Maßnahme, die einem Handlungsfeld zugeordnet ist Der Anhang beschreibt eine dynamische Handlungsebene, die stetigem Wandel unterliegt und seit 2016 einem regelmäßigen Controlling zugeführt wird. 6 Erläuterungen

7 Einführung Steckbrief Digitales Sachsen Standort mit Zukunft Einwohner des Freistaates Sachsen im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsleistung im Jahr 2016 in Mrd. Euro 230,1 118,5 Sachsen: Gesamt: 118,5 Mrd. Euro 348,6 Übrige neue Länder : 230,1 Mrd. Euro Gesamt: 82,2 Mio. 4,1 Mio. Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder, Berechnungsstand Februar Sachsens Wirtschaftsleistung (118,5 Mrd. Euro) übersteigt die des zehn Millionen Einwohner zählenden EU-Mitgliedstaates Ungarn (117 Mrd. Euro). Quelle: Internationaler Währungsfonds, Berechnungsstand April Wirtschaftswachstum im Jahr 2016 in Prozent Deutschland: 82,2 Millionen Sachsen: 4,1 Millionen 2,7% Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungsstand Dezember ,9% Sachsen Deutschland Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder, Berechnungsstand März Sachsen verzeichnete in 2016 das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer. Einführung 7

8 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Sachsen je Einwohner in Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungsstand Dezember Mit Euro je Einwohner hat Sachsen die niedrigste Verschuldung aller Bundesländer. (Länderschnitt: Euro je Einwohner) Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungsstand IKT-Standort Sachsen Anzahl der Beschäftigten in der sächsischen IKT-Branche in 2015: Software IKT-Warenproduktion Zulieferer und Dienstleister Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Berechnungsstand Restliche IKT-Dienstleistungen und Handel Industrienahe Forschung und Entwicklung Unternehmen bilden das Rückgrat der IKT-Branche in Sachsen. Umsatz der sächsischen IKT-Branche in 2014: über 14 Milliarden Euro Sachsen ist Europas größter und bedeutendster Mikro- und Nanotechnologie Standort. Digital-Hub Smart Systems and Smart Infrastructure in Dresden und Leipzig Quelle: de:hub-initiative des Bundes. 8 Einführung

9 Absolventen an sächsischen Hochschulen in IKT-Studienfächern Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen IKT-Absolventen in Sachsen in 2015 Bildungsstandort Sachsen Quelle: INSM Bildungsmonitor 2016 Platz 1 für Sachsen im INSM Bildungsmonitor 2016 Besondere Stärken Sachsens sind die Schulqualität, die Forschungsorientierung, die Förderinfrastruktur, die MINT-Bereiche der Hochschulen und die geringe Bildungsarmut. Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Bildungsmonitor Einführung 9

10 Hochschul- und Forschungsstandort Sachsen (Stand: Mai 2017) Innovationsstandort Sachsen Die Regionen Dresden und Chemnitz gehören zur Gruppe der 36 führenden Innovationsregionen in der Europäischen Union, die Region Leipzig gehört zu den 65 Regionen, die als starke Innovatoren einzustufen sind. Quelle: Europäische Kommission; European Innovation Scoreboard Einführung

11 Anteil der Unternehmen mit Produkt- und Prozessinnovationen in 2016 in Prozent Anteil der Unternehmen mit Marktneuheiten in 2016 in Prozent 38,7% 36,8% 10,4% 7,7% Sachsen Deutschland Sachsen Deutschland Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Berechnungsstand Januar Sachsen liegt mit 16,2 Prozent bei kontinuierlichen Aktivitäten im Bereich Forschung & Entwicklung aller Unternehmen weit vor dem gesamtdeutschem Durchschnitt (11,8 Prozent). Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Innovationsverhalten der sächsischen Wirtschaft, Datenreport Technologieprojekte mit 150 Millionen Euro Fördersumme durch den Freistaat Sachsen in 2016 gefördert Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Januar Einführung 11

12 Die aktualisierte Digitalisierungsstrategie Sachsen Digital ist die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen. Sie fokussiert auf Bereiche, in denen der Freistaat für sich einen Handlungsauftrag sieht und die Gestaltungskompetenz zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen besitzt, sei es durch Gesetze, Verordnungen, Förderprogramme oder die unterstützende Begleitung von Vorhaben. Neue, wie auch schon bestehende Ansätze der Staatsregierung werden durch die Digitalisierungsstrategie in einen Gesamtzusammenhang gesetzt. Neben der strategischen Ausrichtung gibt Sachsen Digital einen wertvollen Überblick zu den wesentlichen Aktivitäten des Freistaates Sachsen im Bereich der Digitalisierung. In der sächsischen Digitalisierungsstrategie wird klar abgegrenzt, in welchen Bereichen der Freistaat Sachsen den digitalen Wandel aktiv gestalten kann und wo die Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft Entwicklungen effizienter vorantreiben können. Die Sachsen Digital zugrunde liegende Rollenaufteilung ist jedoch nicht als Dogma zu verstehen. Das Verständnis der Aufgaben von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren unterliegt vielmehr dem breiten und stetigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Kreativen und allen weiteren relevanten Gruppen. Der strategische Ansatz in Sachsen Digital basiert auf dem Dreiklang einer flächendeckend verfügbaren, leistungsfähigen und nachhaltigen digitalen Infrastruktur, darüber angebotenen digitalen Diensten sowie einem möglichst hohen Grad an Innovationen. Erst bei einem gelungenen Zusammenspiel der drei Bereiche werden sich hohe Qualität und Attraktivität eines digitalen Angebotes für alle Lebensbereiche ergeben können. Die Staatsregierung sieht in der Schaffung passender Schnittstellen von digitaler Infrastruktur, digitalen Diensten und Innovationen den Schlüssel dafür, dass Sachsen von der Digitalisierung profitiert. Die sächsische Digitalisierungsstrategie umfasst fünf strategische Ziele, unter die sich nunmehr 15 Handlungsfelder und 106 konkrete Maßnahmen zur einordnen. Der Maßnahmenkatalog von Sachsen Digital mit seinen ursprünglich 91 Maßnahmen hat sich somit spürbar erweitert. Für die aktualisierte Fassung der Digitalisierungsstrategie wurden durch die Staatsregierung 81 Maßnahmen überarbeitet und 19 neu gemeldet. Vier der ursprünglich 91 Maßnahmen der ersten Fassung von Sachsen Digital werden nicht weiterverfolgt. Vergleicht man den sstand des aktualisierten und erweiterten Maßnahmenkataloges von Sachsen Digital mit dem der ersten Fassung der Strategie aus dem Januar 2016 wird deutlich, dass wesentlich mehr Maßnahmen abgeschlossen oder in die sphase übergangen sind. Es wurden zehn Maßnahmen abgeschlossen (+8), 74 befinden sich in (+24), acht in Planung und (+1) und 14 in Planung (-14). 12 Einführung

13 Strategische Ziele und Handlungsfelder von Sachsen Digital Einführung 13

14 Die Strukturen hinter Sachsen Digital Der digitale Wandel ist ein komplexes Querschnittsthema. Dadurch bestehen für die Sächsische Staatsregierung im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie Sachsen Digital zum Teil völlig neue ressortübergreifende Fragestellungen und Zuständigkeiten. Dieser nicht zu unterschätzenden Herausforderung trägt die Staatsregierung Rechnung. Die zentrale Koordinierung und das strategische Controlling der Digitalisierungsstrategie obliegen seit dem Jahr 2015 dem beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angesiedelten Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für Digitales. Die Koordinierung des Einsatzes der Informationstechnologie in der Verwaltung, die für viele Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie von wesentlicher Bedeutung ist, liegt in der Zuständigkeit des beim Sächsischen Staatsministerium des Innern angesiedelten Beauftragten für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen. Gemeinsam treiben der Beauftragte für Digitales und der CIO die kontinuierliche Weiterentwicklung von Sachsen Digital voran. Ressortübergreifende Diskussionen und Abstimmungen zu wesentlichen inhaltlichen Fragen der Digitalisierungsstrategie finden in einer eigens für Sachsen Digital geschaffenen Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene statt, die durch den Beauftragten für Digitales geleitet wird. Ein weiteres wichtiges Gremium für die Weiterentwicklung von Sachsen Digital ist der im Jahr 2015 gegründete Beirat Digitale Wertschöpfung, dem ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung angehören. Unter der Leitung des Beauftragten für Digitales geben die 19 Expertinnen und Experten wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie. Die Diskussionen und Empfehlungen des Beirates stellen für die Staatsregierung einen wichtigen Beitrag im Zusammenhang mit der Beteiligung der Öffentlichkeit dar. 14 Einführung

15 Schnittstellen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene Sachsen Digital knüpft auf Landesebene insbesondere an die Ausbaustrategie für Next-Generation-Access-Breitband, die IT- und E-Government-Strategie, die Tätigkeit des Beauftragten für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, die Innovationsstrategie, den Prozess der StrategieWerkstatt: Industrie der ZUKUNFT, die Strategie Gute Arbeit für Sachsen und an die Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule an. Mit einer Anbindung an bestehende Aktivitäten und strategische Ansätze wird die Konsistenz des Regierungshandelns in Bezug auf den digitalen Wandel sichergestellt. Derzeit wichtigster Bezugspunkt für Sachsen Digital auf der Bundesebene sind die Digitale Agenda für Deutschland und die Digitale Strategie 2025 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Bundesregierung will durch ihr Engagement bei der Digitalisierung die Rolle Deutschlands als innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft in der Europäischen Union und der Welt ausbauen. Ergänzend dazu existieren beispielsweise die Breitbandausbaustrategie des Bundes, die High-Tech-Strategie, der Digitalgipfel-Prozess der Bundesregierung (früher IT-Gipfel) oder die Förderinitiative Mittelstand 4.0. Viele maßgebliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland werden aufgrund einer breiten Gesetzgebungskompetenz durch den Bund definiert. Ein Beispiel hierfür ist der Telekommunikationsbereich, in dem der Bund unter anderem die Möglichkeit hat, die Ausgestaltung der Rechtssicherheit von öffentlichen WLAN-Anbietern zu regeln. Andere Rahmenbedingungen werden gleichberechtigt von Bund und Ländern gestaltet, wie zum Beispiel durch den IT-Planungsrat, der den Einsatz der IT in der Verwaltung bundesweit koordiniert. Auch die Europäische Union gestaltet die Digitalisierung aktiv mit. Der Freistaat Sachsen befürwortet die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes für Europa und begrüßt in diesem Zusammenhang grundsätzlich die diesbezüglichen Anstrengungen der Europäischen Kommission, insbesondere die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa und die damit verbundenen Rechtsetzungspakete, durch die die Europäische Kommission konkrete Rahmenbedingungen für die Digitalisierung setzt. Einführung 15

16 1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln

17 1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln Telekommunikationsnetze stellen die wichtigste infrastrukturelle Voraussetzung für die umfassende Vernetzung im Zuge der Digitalisierung dar. Mit dem Begriff der digitalen Infrastruktur sind nunmehr aber auch solche Infrastrukturen gemeint, die zunehmend durch digitale Technologien geprägt sind, wie zum Beispiel im Verkehrs- oder Energiebereich. Die Straßen, Schienen und Stromnetze verschmelzen immer mehr mit den Telekommunikationsnetzen und entwickeln sich zu sogenannten intelligenten Netzen. Für die Nutzung dieser Infrastrukturen ergeben sich somit Leistungssteigerungen und Effizienzgewinne. Die Anwendungsfälle sind vielfältig und reichen in Sachsen Digital von der Kommunikation, über den Verkehr und die Energieversorgung bis hin zur Gesundheitsversorgung. Die maßgebliche technologische Voraussetzung für digitale Infrastrukturen beziehungsweise intelligente Netze ist eine moderne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Nur flächendeckende, leistungsfähige und nachhaltige Breitbandnetze, sogenannte Next Generation Access-Netze (NGA-Netze) können die hohen Anforderungen an die umfassende Vernetzung erfüllen. Das gilt sowohl für die Fest- als auch für die Mobilfunknetze. Das Datenaufkommen wird auch weiterhin enorm anwachsen. Schätzungen zufolge wird der jährliche weltweite Datenverkehr im Internet im Jahr mal so groß sein wie das gesamte Datenvolumen des Internets im Jahr Im Jahr 2019 wird ein durchschnittlicher Internetnutzer voraussichtlich einen monatlichen Datenverkehr von circa 37 Gigabyte generieren, während es 2014 nur etwas mehr als 15 Gigabyte waren. Das entspricht einem Zuwachs von 139 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren. 1 Der große Unterschied zu heute wird zukünftig sein, dass ein erheblicher Teil des Datenverkehrs nicht mehr durch Menschen, sondern durch die Vernetzung von Geräten und Maschinen verursacht wird. 2 Smartphones, Tablets, Fernseher, Fahrzeuge und Produktionsanlagen kommunizieren zunehmend selbstständig, ohne dass Menschen darauf direkten Einfluss nehmen. Damit Sachsen die vielfältigen Chancen nutzen kann, die sich durch den digitalen Wandel und die digitale Vernetzung ergeben, brauchen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltung einen flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet. Die Sächsische Staatsregierung misst daher dem landesweiten NGA-Ausbau höchste Priorität bei. Das Ausbauziel der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit NGA-Breitbandnetzen von mindestens 50 Mbit/s 3 zu erreichen, wird durch Sachsen Digital bekräftigt, stellt im Verständnis der Sächsischen Staatsregierung aber nur einen Zwischenschritt dar. Für eine nachhaltige Verfügbarkeit von NGA-Breitband werden darüber hinaus deutlich höhere Datenübertragungsraten angestrebt, die insbesondere die Bedürfnisse der Wirtschaft in Sachsen aufgreifen. Hier hat Sachsen Digital neben den Zielen auf Bundesebene auch die Vorstellungen der Europäischen Kommission im Blick. Bis 2020 sollen demnach nicht weniger als die Hälfte aller Haushalte in Europa mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s versorgt sein. 4 Für das Jahr 2025 hat die Bundesregierung für Deutschland im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland bereits das flächendeckende Ausbauziel von 100 Mbit/s ausgegeben und die Ausbaufähigkeit hin zu Gigabitnetzen gefordert. Die Verfügbarkeit eines Breitbandanschlusses hat sich zu einem harten Standortfaktor entwickelt vergleichbar mit einer guten Verkehrsanbindung, einer sicheren Versorgung mit Strom und Wasser oder einem ausreichenden Fachkräfteangebot. Unzureichende Breitbandanbindungen 1 Cisco; Visual Networking Index Global IP Traffic Forecast, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Breitbandstudie Sachsen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; Digitale Agenda ; Europäische Kommission; Eine Digitale Agenda für Europa; KOM(2010) 245; Digitale Infrastruktur entwickeln

18 verursachen weniger Investitionen, wirken sich negativ auf Neuansiedlungen von Unternehmen aus und hemmen das lokale Gründungspotenzial. Insgesamt werden Regionen und Kommunen, die nicht über NGA-Breitbandnetze verfügen, durch die Wirtschaft in Bezug auf ihre Eignung als Unternehmensstandort kritischer bewertet. Durch einen NGA-Ausbau ist im Gegensatz dazu laut zahlreicher nationaler und internationaler Studien damit zu rechnen, dass sich für eine mit NGA-Breitband erschlossene Region erhebliche positive Effekte für die Wirtschaft vor Ort einstellen. Zu erwarten sind unter anderem Produktivitätssteigerungen und höhere Innovations- sowie Beschäftigungspotenziale. 5 Da nicht nur die Wirtschaft von schnellen Internetverbindungen profitiert, sondern sich zunehmend auch die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Teilhabe der Bevölkerung im Netz abspielt, ist die Erschließung der privaten Haushalte mit NGA-Breitband ebenso wichtig. Im privaten Bereich sind insbesondere hochauflösende visuelle Inhalte und Cloud-Lösungen ein Hauptnachfragetreiber für höhere Bandbreiten. Diese digitalen Dienste werden bislang nur von zehn bis 20 Prozent der Internetnutzer in Sachsen intensiv nachgefragt, entwickeln sich aber aller Voraussicht nach zu einem Massenphänomen. Neben der Wirtschaft und den privaten Haushalten müssen auch öffentliche Einrichtungen, insbesondere die Schulen, mit leistungsfähigen Breitbandanbindungen versorgt werden. Dies ist die Voraussetzung für die Anwendung moderner digitaler Technologien in der Lehre und stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, damit Sachsen seinen Spitzenplatz im Bildungsbereich verteidigen kann. Von der flächendeckenden Erschließung des Freistaates Sachsen mit NGA-Breitband und dem sich daraus ergebenden Zugang zu einem breiten Spektrum von digitalen Diensten würden Sachsens Bürgerinnen und Bürger sowie seine Wirtschaft in vielerlei Hinsicht enorm profitieren. Vielversprechende Nutzungsmöglichkeiten, die sich durch die umfassende Vernetzung ergeben, liegen zum Beispiel im Verkehrs-, Energie- und Gesundheitsbereich. Allerdings ist die aktuelle digitale Infrastruktur den technischen Anforderungen, die mit der breiten Anwendung einer Vielzahl von Diensten aus diesen oder anderen Bereichen einhergehen, nur bedingt gewachsen. Technisch gesehen bestehen für den flächendeckenden NGA-Breitbandausbau keine Hindernisse. Die Herausforderung liegt vielmehr in den Ausbaukosten. 6 Da der marktgetriebene NGA-Ausbau durch die Telekommunikationsanbieter nicht überall in Sachsen im gewünschten Tempo vorangeht, ist die Sächsische Staatsregierung fest entschlossen, die flächendeckende NGA-Erschließung des Freistaates zu unterstützen, und zwar in Stadt und Land. Dazu stellt sie in erheblichem Umfang Landesmittel bereit und flankiert diese durch die Mobilisierung von EU-Fördergeldern sowie Bundesprogrammen. 5 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Breitbandstudie Sachsen Ebd. Digitale Infrastruktur entwickeln 19

19 1.1. Handlungsfeld: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, ist die Verfügbarkeit von schnellen Internetverbindungen enorm wichtig, um am digitalen Wandel teilhaben zu können. Eine flächendeckende Breitbandverfügbarkeit von Hochleistungsanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s ist in Sachsen jedoch nur für 57,6 Prozent der Haushalte gegeben (Stand: Ende 2016). Damit liegt Sachsen fast 18 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt. Im Bundesländerranking nimmt der Freistaat mit dieser Versorgung den 14. Platz ein. Es besteht also weiterhin akuter Aufholbedarf zur Erreichung einer Flächendeckung. Damit die betroffenen Gebiete die Möglichkeit zum Anschluss an den NGA-Ausbau erhalten, sind außerordentliche Anstrengungen aller beteiligten Akteure, also der Staatsregierung, der Kommunen und nicht zuletzt der Wirtschaft notwendig. Insbesondere im ländlichen Raum findet ein marktgetriebener Ausbau der Telekommunikationsnetze oft nicht in ausreichendem Maße statt. Deshalb wird die Sächsische Staatsregierung den flächendeckenden NGA-Ausbau im Freistaat vorantreiben, unter anderem über verschiedene Förderrichtlinien, die sich an die sächsischen Kommunen oder die LEADER-Regionen in Sachsen richten. Mit Hilfe dieser Förderprogramme ist es den Verantwortlichen möglich, für den spezifischen Bedarf der vor Ort ansässigen Wirtschaft und der privaten Haushalte die geeignete Erschließungslösung zu finden. Unter Wahrung des sehr strikten rechtlichen Rahmens für staatliche Beihilfen ist es der Staatsregierung gelungen, in Bezug auf Technologien und Ausbaumodelle größtmögliche Freiheiten einzuräumen. Die Förderung ist jedoch an klare Ausbauziele gebunden, die es unbedingt zu erreichen gilt. Was zählt, ist das Ergebnis. Kernelement der NGA-Breitbandförderung des Freistaates Sachsen ist das NGA-Förderprogramm Digitale Offensive Sachsen (DiOS). Die Staatsregierung stellt für dieses Förderprogramm Landesmittel in erheblichem Umfang zu Verfügung und flankiert damit das Breitbandförderprogramm des Bundes. Zusätzlich hat der Freistaat Sachsen weitere Mittel aus den europäischen Strukturfonds für den Breitbandausbau mobilisiert. Der Freistaat Sachsen hat mit DiOS eines der höchstdotierten NGA-Förderprogramme in Deutschland in der. Darüber hinaus wird Sachsen auch die infrastrukturellen Herausforderungen und sämtliche Chancen einer Gigabit-Gesellschaft thematisieren. 20 Digitale Infrastruktur entwickeln

20 1.2. Handlungsfeld: Konvergenz der Netze Die umfassende digitale Vernetzung der Welt macht auch vor der Infrastruktur im Freistaat Sachsen keinen Halt. Die Verkehrswege und Stromnetze werden Schritt für Schritt mit moderner Telekommunikationsinfrastruktur ergänzt und somit noch leistungsfähiger gemacht. Dadurch eröffnen sich bisher technisch unmögliche oder unbekannte Nutzungsmöglichkeiten. Der Freistaat Sachsen wird die sich vollziehende Vernetzung der Netze in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Mobilität unterstützend begleiten, um die dadurch entstehenden Synergien konsequent zu nutzen. Im Verkehrsbereich können vernetzte Infrastrukturen unter anderem zu mehr Sicherheit und einem verbesserten Verkehrsfluss beitragen. Mobilitätsketten können noch besser aufeinander abgestimmt und dynamisiert werden. Für die Nutzer der künftig digital vernetzten Verkehrsinfrastrukturen, zum Beispiel Autofahrer, Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder die Unternehmen der Logistikbranche, sind enorme Vorteile zu erwarten. Der Freistaat Sachsen wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Entwicklung und Anwendung von intelligenten Verkehrssystemen und des autonomen Fahrens unterstützen. Der Energiebereich braucht die digitale Vernetzung. Durch die mit der Energiewende einhergehende Dezentralisierung der Stromerzeugung und die damit verbundenen technischen Anforderungen an die Stromnetze sowie durch die im Energie- und Klimaprogramm Sachsen gesteckten Reduktionsziele für den CO2-Ausstoß ist eine Flexibilisierung und Effizienzsteigerung des Energiesystems unausweichlich. Diese Aufgabe kann technisch unter anderem nur mit Hilfe der digitalen Vernetzung von Stromerzeugern, Stromverbrauchern und Transportnetzen, durch sogenannte intelligente Netze, erbracht werden. Um dafür Lösungen zu finden, steht in Sachsen die Sächsische Energieagentur (SAENA) als kompetente Fachstelle zur Verfügung, die bei der Entwicklung von Projektideen behilflich ist und auch bei etwaigen Förderprojekten für Vorhaben berät, beispielsweise im Bereich intelligenter Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsysteme. 7 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012; Digitale Infrastruktur entwickeln 21

21 1.3. Handlungsfeld: Vernetzung im Gesundheits- und Pflegebereich Der medizinischen Versorgung von älteren und kranken Menschen kommt vor dem Hintergrund der älter werdenden Bevölkerung und der strukturellen Unterschiede in Sachsen eine wachsende Bedeutung zu. Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern soll dazu beitragen, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Gesundheitskosten zu senken. Innovative Produkte, Dienstleistungen und Modelle, ergänzt durch elektronische Gesundheitsdienste, können diese Versorgung unterstützen, sodass ältere und kranke Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen häuslichen Umfeld führen können. Die Herausforderungen bei der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Sachsen können nur mit Hilfe der breiten Nutzung von Telematikinfrastruktur und Telemedizin-Anwendungen gelingen. Insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und die Zukunft der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum bietet eine Telematikinfrastruktur vielversprechende Möglichkeiten im Freistaat Sachsen: einen breiteren Zugang zu medizinischer Versorgung sowie eine effiziente Abstimmung zwischen den Beteiligten. Auch neue Formen der Betreuung der Patienten im häuslichen Umfeld können verwirklicht werden. Es gibt immer wieder einzelne erfolgversprechende sektorenübergreifende Anwendungen, die aber meist nur auf regionaler Ebene eingesetzt werden und damit nicht nachhaltig sind. Damit der durch die Telematikinfrastruktur in Deutschland geschaffene technische Rahmen und die Chancen von Telematik und Telemedizin für die Gesundheitsversorgung in Sachsen besser genutzt werden können, müssen sektorenübergreifende Versorgungspfade entworfen und erprobt, Schnittstellen angepasst und in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Die Entwicklung, Erprobung und Evaluation einer ganzheitlichen gesundheitlichen Versorgung mit unterstützenden und aktivierenden, am individuellen Bedarf ausgerichteten Gesundheits- und Dienstleistungsangeboten für ein langes und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und im Wohnungsumfeld sind erforderlich. Der Freistaat Sachsen möchte den Gesundheits- und Pflegebereich durch entsprechende infrastrukturelle Maßnahmen weiterentwickeln. In diesem Zusammenhang wird die Einführung einer bundeseinheitlichen Telematikinfrastruktur, der Aufbau von Assistenzsystemen, integrativer Versorgungs- und Dienstleistungsnetzwerke sowie die telematische Vernetzung der Krankenhäuser unterstützt. 22 Digitale Infrastruktur entwickeln

22 2. Strategisches Ziel: Informationsund Cybersicherheit gewährleisten

23 2. Strategisches Ziel: Informationsund Cybersicherheit gewährleisten Die Sicherheit der Informationstechnik (IT) im Allgemeinen und von Computern im Speziellen ist elementar für das ordnungsgemäße Funktionieren von immer mehr Lebensbereichen. So nutzen die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Anwendungen auf Computern oder Smartphones zur Organisation des Alltags oder zur Unterhaltung. Zudem sind in den Privathaushalten immer mehr Gebrauchsgegenstände mit dem Internet vernetzbar. Die Unternehmen produzieren nicht nur immer mehr solcher Gebrauchsgegenstände, sondern setzen auch bei ihrer internen Organisation auf eine neue Dimension der Vernetzung, die ihren Ausdruck im Schlagwort Wirtschaft 4.0 findet. Und schließlich verwendet auch die öffentliche Verwaltung zunehmend IT-gestützte Verfahren. Für private Computernutzer, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung ist die IT als Arbeitsmittel also schon heute so bedeutend, dass Sicherheitsvorfälle zumindest Arbeitsabläufe stören und bis hin zu enormen finanziellen Einbußen führen können. Ziel muss es daher sein, den Ursachen für Sicherheitsvorfälle entgegenzuwirken und die Risiken durch angemessene Maßnahmen auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Grundlage für den Freistaat Sachsen ist hierbei die Verwaltungsvorschrift zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung vom September 2011 (VwV IS). Um in der IT der öffentlichen Verwaltung mit ihren ständigen technischen Weiterentwicklungen und ihrer steigenden Vernetzung einen Zustand der Informationssicherheit zu gewährleisten, müssen auch die Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich fortgeführt werden. Dafür werden beständige personelle und finanzielle Ressourcen benötigt und zwar nicht nur in der IT. Insbesondere organisatorische und auch bauliche Rahmenbedingungen müssen zielgerichtet mitgestaltet werden. Hinzu kommt, dass die Informationssicherheit nicht an einer bestimmten Stelle in einer Organisation angesiedelt ist und fortan von dort wahrgenommen werden kann. Da jeder Computer, der Daten verarbeitet, potenziell die Informationssicherheit gefährden kann, liegt die Verantwortung zur Gewährleistung der Informationssicherheit schlussendlich bei jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter selbst. Insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, geht es neben der Informationssicherheit auch um den Datenschutz. Der Freistaat Sachsen verbindet mit der Gewährleistung des Datenschutzes die Chance, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen, um eine intensive Nutzung der IT zu fördern. In diesem wechselseitigen Verständnis gilt es, die Informationssicherheit und den Datenschutz als Kernaspekte bei der Planung, Einführung, Nutzung und der Aussonderung von IT mit zu berücksichtigen. Der Freistaat Sachsen hat mit der VvW IS bereits im Jahr 2011 die Grundlagen dafür geschaffen, ein ganzheitliches Informationssicherheitsmanagement zu starten und zu etablieren. So legt die VwV IS Grundsätze und Ziele sowie Verantwortlichkeiten, Rollen und die Organisation der Informationssicherheit fest. Maßgeblich sind hierbei die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auf dieser Basis wurde die Informationssicherheit weiter ausgebaut, unter anderem wurden dafür Informationssicherheitsmanagementteams in den einzelnen Ressorts geschaffen. Zudem wurden für den Fall einer Störung der Informationssicherheit Meldewege etabliert. Das bereits bestehende Sicherheitsnotfallteam (SAX.CERT) wird in diesem Zusammenhang zur zentralen Einrichtung für alle Fragen der operativen Informationssicherheit entwickelt. Was für die öffentliche Verwaltung die Informationssicherheit ist, ist für die Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit im Cyberraum. So vergrößern die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die über Ländergrenzen hinweg vernetzte digitale Kommunikation die Risiken für den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erheblich. Private Nutzerinnen und Nutzer von Computern oder Smartphones setzen sich und ihre privaten Daten bewusst oder unbewusst zahlreichen Gefahren aus. Sicherheit fängt hier bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst an, die ihre Eigenverantwortung erkennen und wahrnehmen sollten. Daneben sind die (vielfach international agierenden) Anbieter von datenverarbeitenden Dienstleistungen gefordert, die hierzulande geltenden Gesetze umzusetzen. 24 Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

24 Die öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen hat für ihren Teil mit dem Sächsischen E-Government-Gesetz im August 2014 die Grundlagen für eigenes Handeln geschaffen. So regelt das Gesetz zum Beispiel die Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern eine sichere elektronische Kommunikation anzubieten sowie Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte für die IT-Verfahren der Verwaltung zu erstellen. Daneben bietet die Verwaltung mit dem verbesserten Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN 2.0) eine sichere Infrastruktur, die kontinuierlich weiter entwickelt wird. Auch die Unternehmen in Sachsen sollen im Cyberraum sicher sein. Für die Informationssicherheit von hoher strategischer Bedeutung ist dabei vor allem die Zusammenarbeit der Verwaltung mit Institutionen und Einrichtungen, die zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gezählt werden, zum Beispiel Wasserwerke und Kraftwerksbetreiber. Da die IT für die Daseinsvorsorge eine hohe Bedeutung hat, müssen in den nächsten Jahren geeignete Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur übergreifenden Förderung der Informationssicherheit abgestimmt und etabliert werden. Grundlage dafür ist das IT-Sicherheitsgesetz des Bundes. Bezogen auf die eigene Verwaltung ist es strategischer Anspruch des Freistaates Sachsen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes als Teil verantwortungsvollen Verwaltungshandelns akzeptieren und umsetzen. Informationssicherheit ist als integraler Bestandteil des Arbeitsalltags zu verstehen und nicht als Erweiterung, die über das vermeintlich Notwendige hinausgeht. Dafür müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im erforderlichen Umfang bezüglich der Informationssicherheit und des Datenschutzes sensibilisiert und qualifiziert werden. Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 25

25 2.1. Handlungsfeld: Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung Der Freistaat Sachsen will bei der Informations- und Cybersicherheit bezogen auf seine Verwaltungen als Vorbild für andere gesellschaftliche Bereiche vorangehen. Dazu gehört es unter anderem, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungsebenen ausreichend für das Thema zu sensibilisieren, bei der internen und externen Kommunikation sowie der Verarbeitung von Daten hohen Sicherheitsstandards zu entsprechen und als Voraussetzung für eine erfolgreiche dieser Ziele geeignete Organisationsstrukturen aufzubauen und zu etablieren. Mit der VwV IS wurden bereits 2011 die Grundlagen für ein ganzheitliches Informationssicherheitsmanagementsystem gelegt. Neben Grundsätzen, Zielen und Verantwortlichkeiten sind hierin die vier Grundelemente für den Aufbau einer leistungsfähigen Organisation der Informationssicherheit in der Landesverwaltung enthalten: 1) der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes (BfIS Land) als zentrale Sicherheitsinstanz, 2) die Arbeitsgruppe Informationssicherheit (AG IS) als Plattform der ressortübergreifenden Zusammenarbeit, 3) die Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) der Ressorts, der Polizei und des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste und 4) das Sicherheitsnotfallteam ( Computer Emergency Response Team SAX.CERT) im Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID). Auf Basis dieser Organisationsstruktur werden die Vorgaben und Maßnahmen zur Informationssicherheit im Freistaat Sachsen abgestimmt und ausgebaut. Hierbei sind die Standards und Kataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Verwaltung des Freistaates Sachsen maßgeblich. Ziel ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren der IT in der Verwaltung und die Gewährleistung der Informationssicherheit möglichst frei von Störungen zu halten. Dafür sind kontinuierliche Anstrengungen zu dessen Erhaltung oder (Wieder-) Erreichung notwendig, die beständig personelle und finanzielle Ressourcen binden. Diese Anstrengungen beziehen sich zum einen auf Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. Zum anderen muss die Landesverwaltung für die eigene Sicherheit fortwährende technische Lösungen zum Schutz des Verwaltungsnetzes entwickeln und etablieren. Parallel dazu muss die Landesverwaltung ihrer Vorbildwirkung im Bereich Cybersicherheit vor allem in der Kommunikation mit ihren Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden. 26 Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

26 2.2. Handlungsfeld: Sicherheit für Bürger und Unternehmen Damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als private Nutzer von IT als auch Unternehmen die Potenziale der Digitalisierung vollständig ausschöpfen können, müssen sie besser als bislang über Risiken, Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen informiert sein. Weder Privatnutzerinnen und -nutzer noch Unternehmen haben ausreichend erkannt, dass der zentrale Sicherheitsfaktor für die IT nicht eine technische Lösung wie zum Beispiel Virenscanner oder Firewall, sondern der Mensch in seinem Umgang mit der Technik ist. Das Hauptaugenmerk sollte daher darauf liegen, Defiziten wie fahrlässigem Handeln oder mangelnden Kenntnissen entgegenzuwirken. Zentrale Bausteine für mehr Sicherheit liegen in der Sensibilisierung vor Gefahren bei der alltäglichen Nutzung von PC, Smartphone und Internet einerseits und in der Vermittlung von Kompetenzen zur Gefahrenabwehr andererseits. Dazu zählen der bewusste Umgang mit der IT, das Erlernen einfacher Regeln und die Anwendung verständlicher Sicherheitsmaßnahmen. Die Landesverwaltung hat dabei je nach Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde die Möglichkeit, in einem geeigneten Rahmen bestimmte Zielgruppen aus der allgemeinen Öffentlichkeit mit spezifischen Maßnahmen für das Thema Cybersicherheit zu sensibilisieren. So gibt es bereits Awareness-Veranstaltungen unter anderem vom Landeskriminalamt Sachsen zu Gefahren im Umgang mit den Neuen Medien für Schulklassen und Eltern, aber auch als Fortbildung für Lehrkräfte. Auch die polizeilichen Beratungsstellen informieren zum Beispiel im Rahmen von Präventionsveranstaltungen zum Thema Computer- und Internetkriminalität. Weitere Sensibilisierungen, Schulungen und Fortbildungen für alle Altersgruppen der Bevölkerung sind im Sinne staatlichen Handelns unverzichtbar und unter anderem in den Bereichen Verbraucherschutz, schul- und ausbildungsergänzender Unterricht sowie berufsbegleitendes und lebenslanges Lernen denkbar. Unternehmen sind grundsätzlich selbst für die Verbesserung der eigenen IT-Sicherheit verantwortlich. Jedoch stellt diese Aufgabe insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung dar. Der Freistaat Sachsen bietet ihnen daher über die Mittelstandsförderung bei entsprechenden Projekten Unterstützung an (Handlungsfeld 4.2). Im Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) hat die IT-Sicherheit von Unternehmen, wie von Wasser- und Stromversorgern, neben der wirtschaftlichen auch eine hohe strategische Bedeutung für den Freistaat Sachsen. Hier setzen Maßnahmen, wie etwa die Sensibilisierung, direkt bei den Leitungsebenen der Unternehmen an und gehen weit darüber hinaus, zum Beispiel müssen gemeinsame Strukturen für die Überwachung der IT-Sicherheit und für etwaige Notfallmaßnahmen geschaffen werden. Daher ist es das Ziel der Landesverwaltung, mit Institutionen und Einrichtungen, die zu den KRITIS gezählt werden, eng zusammenzuarbeiten. Derzeit ist das IT-Sicherheitsniveau bei KRITIS sehr unterschiedlich, was an uneinheitlichen gesetzlichen Vorgaben, aber auch an einem unterschiedlich ausgeprägten Risikomanagement liegt. Durch den hohen Grad der Vernetzung und den daraus resultierenden wachsenden Abhängigkeiten zwischen den Betreibern von KRITIS muss dieser Zustand verbessert werden. Das IT-Sicherheitsgesetz des Bundes setzt hier klare Vorgaben. Zuletzt sind auch aufgrund systematischer Umwälzungen in der Wirtschaft zum Beispiel Industrie 4.0 und Internet der Dinge Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, damit die Wirtschaft zukunftsfähig und der Freistaat Sachsen ein attraktiver Standort für Hightech-Unternehmen bleibt. Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 27

27 2.3. Handlungsfeld: Bekämpfung der Cyberkriminalität Die Angriffe auf die Integrität und Sicherheit von Datensystemen bergen ein sehr hohes Gefahrenpotenzial für die Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft. Die Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität werden weiter ansteigen und eine Vielzahl von Deliktbereichen umfassen. Die Cyberkriminalität nimmt dabei Ausmaße an, die weit über die amtlich registrierten Fälle hinausgehen. Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes (LKA) werden im Bereich Cyberkriminalität nur etwa neun Prozent der Straftaten überhaupt angezeigt. Dennoch ist allein laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2016 die Zahl der angezeigten Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Zeitraum von drei Jahren um circa ein Drittel gestiegen. In Sachsen wurden 2016 insgesamt Fälle von Cyberkriminalität registriert, die einen Schaden von circa 2,8 Millionen Euro verursacht haben. Insgesamt wurden im Jahr 2016 in Sachsen Straftaten unter Ausnutzung des Tatmittels Internet begangen. Die Anonymität im Netz macht es Ermittlern schwer: Nur gut ein Drittel der angezeigten Cyberkriminalitäts-Fälle werden laut Landeskriminalamt aufgeklärt. Das Internet als Tatort bietet hierbei eine Vielzahl von Tatgelegenheiten, bleibt auf Dauer nur begrenzt kontrollierbar und kennt keine Staats- und Verwaltungsgrenzen. Cyberkriminelle nutzen stets die neuen technischen Entwicklungen, unterlaufen permanent technische Sicherheitsvorkehrungen und erschweren so Ermittlungen und Beweissicherungen. Die Täter bleiben zudem regelmäßig anonym, agieren schnell und oft arbeitsteilig. Dennoch muss das Strafverfolgungsmonopol des Staates durchsetzbar bleiben. Die mit der Digitalisierung einhergehende Verlagerung der Kriminalität ins Internet muss durch geeignete Verfolgungsmaßnahmen von staatlicher Seite aus bekämpft werden. Mit dem CyberCrime Competence Center Sachsen (SN4C) will die sächsische Polizei auch weit verzweigte kriminelle Strukturen besser und zielgenauer aufdecken. Zu diesem Zweck arbeiten seit Juni 2014 Kriminalisten und IT-Spezialisten unter einem Dach zusammen. Das CyberCrime Competence Center bündelt CyberCrime-Ermittlungen und IT-Forensik (Auswertung sichergestellter Hard- und Software) in einer Organisation. Aufgrund des rasanten technologischen Wandels bindet die Bekämpfung der Cyberkriminalität zunehmend Fortbildungsressourcen. Methoden der Ermittlungs- und Beweisführung müssen dem technologischen Fortschritt entsprechen und sind kostenintensiv. Nationale und internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie die Kooperation mit Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft sind zu intensivieren. Die Polizei reagiert auf Veränderungen in der Ausprägung der Cyberkriminalität durch Anpassung ihrer Organisation, der Aus- und Fortbildung sowie der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen. Information, Sensibilisierung und Warnung zu Cyberkriminalitäts-Phänomenen und zu datenschutzrechtlichen Aspekten werden ein präventiver Beitrag sein. 28 Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

28 3. Strategisches Ziel: Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

29 3. Strategisches Ziel: Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten Gute Arbeit als Leitmotiv einer modernen, leistungsfähigen und humanen Arbeitswelt ist die Basis einer zukunftsfähigen Wirtschafts-, Arbeits- und Standortpolitik. Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten ist deshalb ein wesentliches strategisches Ziel von Sachsen Digital. Handlungsbedarfe ergeben sich dabei einerseits im Bereich Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft, andererseits im Themenfeld Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. Die Förderung Guter Arbeit betrifft vor allem drei politische Felder: Erstens geht es darum, attraktive Arbeitsplätze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen und die Arbeitslosigkeit weiter zu senken. Zweitens werden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Freistaat unterstützt. Ziele sind unter anderem eine bessere Berücksichtigung individueller Lebensentwürfe und Lebenslagen in der betrieblichen Personalpolitik, beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie beziehungsweise Pflege und Beruf sowie eine bedarfsgerechte Qualifizierung und Weiterbildung, unter anderem durch eine Stärkung der dualen Ausbildung. Ein drittes Feld beinhaltet die qualitative Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel durch einen modernen Arbeitsschutz. Nicht alle benannten Ziele von Guter Arbeit sind gleichermaßen von der Digitalisierung betroffen. So führt die Digitalisierung der Arbeitswelt zu einer Veränderung von Erwerbsformen und Erwerbsverläufen. Infolge des digitalen Strukturwandels werden sich beispielsweise auch Berufsbilder verändern und neu entstehen. Diesen Prozess aktiv zu begleiten und zu gestalten und die Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür zu sensibilisieren, sind zentrale Aufgaben der Staatsregierung. Das Prinzip von Guter Arbeit ist dabei auch in der digitalen Welt ein geltender Anspruch. Dies beinhaltet die Schaffung und den Erhalt von guten Arbeitsplätzen sowie die Steigerung der Qualität der Arbeitsbedingungen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen der Digitalisierung und ihre Auswirkungen in einem engen Dialogprozess mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren diskutiert und gegebenenfalls verändert werden. Vor allem die Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmern zur zukünftigen Gestaltung von Arbeit spielen dabei eine zentrale Rolle. Im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen die Themen: Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, moderne Personalpolitik unter Berücksichtigung individueller Lebensentwürfe, Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung, neue Modelle und Ansätze zur Arbeitsflexibilität aber auch Fragen zur Aufrechterhaltung beziehungsweise Neudefinierung von Arbeits- und Sozialstandards. Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, dass Bürgerinnen und Bürger digitale Geräte, Anwendungen und Dienste bedarfsgerecht, kompetent und verantwortungsbewusst in Lern-, Arbeits- und Freizeitsituationen nutzen können. Die Vermittlung von Medienkompetenz setzt deshalb nicht erst im Beruf ein, sondern das Handlungsfeld Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft umfasst die Bildungspolitik in ihrer gesamten Breite: Betroffen sind die vorschulische und schulische Bildung, die duale und akademische Ausbildung und lebenslanges Lernen im und außerhalb des Berufes. Insbesondere wenn es zu einer Transformation von Arbeitsaufgaben durch die Digitalisierung und Automatisierung kommt, beabsichtigt der Freistaat Sachsen sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei zu helfen, sich auf den Wandel vorzubereiten. Hier sind insbesondere zielgruppenspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Verwaltung, der Mittelstand, traditionelle Bereiche der Wirtschaft und das Handwerk in Sachsen sollen gleichermaßen bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten unterstützt werden. Bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildungsangebote werden auch weiterhin sowohl finanziell als auch durch umfassende Beratungsangebote unterstützt. Dies gilt gleichermaßen für alle Landesbediensteten, insbesondere die Lehrkräfte an den Schulen, die mit einer zeitgemäßen IT- und Medienbildung der nachwachsenden Generationen eine hohe Verantwortung übernehmen. Im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie unterstützt der Freistaat Sachsen Unternehmen mittels Be- 30 Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

30 triebsberatung/ Coaching zur Personalentwicklung. Dabei sind Weiterbildung und Qualifizierung sowie Sensibilisierung für den digitalen Wandel im Unternehmen wichtige Bausteine. Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft müssen aber auch durch eine hinreichende Anzahl gut ausgebildeter Fachkräfte in allen naturwissenschaftlich-technischen Berufen, insbesondere von Informatikerinnen und Informatikern, sichergestellt werden. Hier setzen die vorschulische und schulische Bildung, aber auch Maßnahmen zur Berufsorientierung und generell zur Förderung der informatischen Bildung an. Auch die duale Berufsausbildung muss sich diesen Herausforderungen stellen. Handlungsleitende Grundlage für die Stärkung der dualen Ausbildung in dieser Legislaturperiode ist das 2014 verabschiedete Positionspapier Mut zu Veränderungen des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB). Die Inhalte von Ausbildungsberufen werden durch die Sozialpartner verabschiedet und unterliegen nicht dem Einfluss des Freistaates. Dennoch unterstützt die Sächsische Staatsregierung insbesondere das Anliegen, so genannte Kernberufe einzuführen und offene Berufsbilder zu schaffen, die sich dynamisch an die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen. Das Handlungsfeld Arbeitswelt im digitalen Zeitalter ist ebenso umfassend. Der Begriff Arbeit 4.0 oder die Zukunft der digitalen Arbeitswelt hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die zudem Wechselwirkungen miteinander entfalten. Digitale und vernetzte Arbeit ist schon heute Alltag in vielen Bereichen der Wirtschaft von der klassischen Büroarbeit über Produktion, Vertrieb und Service bis hin zur IT- und Kreativwirtschaft. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist also kein zukünftiger Prozess sondern seit langem im Gange und bereits weit fortgeschritten, erfährt aber derzeit noch einen zusätzlichen Schub. Big Data und zunehmend intelligente Algorithmen, die umfassende Vernetzung von Maschinen, das Internet der Dinge, der Einsatz immer leistungsfähigerer Roboter oder das autonome Fahrzeug sowie neue Geschäftsmodelle verändern die Arbeitsprozesse grundlegend. Arbeitsverdichtung, neo-tayloristische Arbeitsprozesse und die Entgrenzung der Arbeit könnten dabei genauso die Folgen sein wie ein höheres Maß an Arbeitsplatz- und Arbeitszeitautonomie oder lebensphasenoptimierte Arbeitsplatzcharakteristika. In der Arbeitswelt 4.0 werden zunehmend Arbeitsprozesse dezentral außerhalb der traditionellen Betriebsorganisation erbracht. Dies könnte zu einer Aufteilung der Belegschaft in eine Vielzahl kleiner, ortsunabhängiger und organisatorisch eigenständiger Organisationseinheiten führen. Home-Office und frei wählbare Arbeitsorte, beispielsweise in einem Co-Working Space oder mobilen Büroeinheiten, werden an Bedeutung gewinnen. Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 31

31 3.1. Handlungsfeld: Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft Das Handlungsfeld Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft umfasst zwei Bereiche, die eng miteinander zusammenhängen. Einerseits ist dies die informatische Bildung zur Sicherung kompetenter, spezialisierter Fachkräfte im Hinblick auf die Fachkräftestrategie Sachsen 2020, deren Grundstein in der schulischen Bildung gelegt und an den sächsischen Hochschulen fortgesetzt wird. Andererseits ist es die umfassende und zeitgemäße Vermittlung von Computer- beziehungsweise Medienkompetenz für alle sächsischen Kinder und Jugendlichen, Auszubildenden, Studierenden sowie Arbeitskräfte als Schlüsselkompetenz für ein selbstbestimmtes Leben. Informatische Bildung zur Sicherung kompetenter Fachkräfte Das sächsische Bildungssystem nimmt im bundesweiten Vergleich in vielen Bereichen seit Jahren eine führende Position ein, so auch bei der MINT-Förderung. 8 Schon in der frühkindlichen Bildung wird Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik eine hohe Priorität eingeräumt. 9 Informatische Bildung ist immanenter Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit in allen Schulen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben organisiertes, disziplinär und interdisziplinär vernetztes sowie anwendungsfähiges Wissen. Das Eckwertepapier zur informatischen Bildung an sächsischen Schulen beschreibt informatische Bildung als Herausforderung für das sächsische Schulsystem und erläutert ihre Aufgaben in den Schularten und Klassenstufen. Ausgehend vom Zusammenhang von Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und Werteorientierung wird informatische Bildung nach einem gestuften, aufeinander aufbauenden Vorgehen mit spezifischen und integrativen Elementen vermittelt. In einer Phase der Vorbildung wird bis zur Klassenstufe 6 gezielt das Ausgangsniveau für eine systematische, wissenschaftsbezogene Grundlagenbildung hergestellt. Diese wird in den Klassenstufen 7 bis 9 beziehungsweise 10 schulartdifferenziert umgesetzt. In anderen Fächern werden die Grundlagen gefestigt, Anwendungsfähigkeiten in unterschiedlichen Kontexten geschult und Schnittstellen zur beruflichen Bildung und zur allgemeinen Hochschulreife hergestellt. In den weiterführenden Schulen wird in der Klassenstufe 5 und 6 das Fach Technik und Computer unterrichtet; in Klassenstufe 7 und 8 ist Informatik ein eigenständiges Unterrichtsfach. In Klasse 9 und 10 wird Informatikunterricht an Oberschulen weiterhin eigenständig unterrichtet, an Gymnasien in fächerverbindender Form. In den Klassen 11 und 12 kann Informatik als Grundkurs belegt werden. In den Berufs- und Fachschulen nimmt der MINT-Bereich einen hohen Stellenwert ein: Etwa 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Beruflichen Gymnasien und 25 Prozent der Fachoberschülerinnen und -schüler entscheiden sich für MINT-Fachrichtungen. Der Schulversuch Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen DuBAS wird im MINT-Bereich in Informatik- und Metallberufen durchgeführt. Um den Stellenwert der Informatik weiter zu stärken und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an informationstechnischer und informatischer Ausbildung zu wecken und zu fördern, wird unter der Schirmherrschaft der Sächsischen Staatsministerin für Kultus regelmäßig der Sächsische Informatikwettbewerb durchgeführt. Computer- und Medienkompetenz in Schule, Ausbildung und Beruf Im Hinblick auf die Vermittlung allgemeiner Computerund Medienkompetenz möchte der Freistaat Sachsen dazu beitragen, die emotional geführte öffentliche Debatte zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht durch valide Forschungsergebnisse zu versachlichen. Zudem sollen die für die Ausstattung der Schulen zuständigen Schulträger dabei unterstützt werden, die Investitions- und Un- 8 Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Bildungsmonitor Sächsisches Staatsministerium für Kultus; Der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege enthält die Naturwissenschaftliche Bildung sowie die Mathematische Bildung als zwei von sechs Kernbereichen; Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

32 terhaltungskosten besser einschätzen zu können. Internationale Erkenntnisse zum Einsatz digitaler Medien in Schulen fließen ständig in die strategischen Überlegungen ein. So kommt eine PISA-Studie zur Computernutzung in OECD-Ländern zu dem Ergebnis, dass hohe Investitionen in die Ausstattung von Schulen mit Computern nicht zu einer Verbesserung der Kompetenzen in Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften führen. 10 Laut der Studie liegt Deutschland bei den Kompetenzen digitales Lesen, Navigieren und Informationsfindung im Internet nur im Mittelfeld. Dies bestätigt die Ergebnisse einer ersten internationalen Schulvergleichsstudie zu computer- und informationsbezogenen Kompetenzen von Achtklässlern. 11 Die Studie zeigt, dass Computer und digitales Lehrmaterial vor allem in einem angemessenen Maß eingesetzt werden müssen, das Augenmerk in der Bildung aber weiterhin auf Basiskompetenzen wie Lesen und Schreiben gelegt werden sollte und Schülerinnen und Schüler über die Medienbildung vor allem zu kritischen Nutzerinnen und Nutzern erzogen werden müssen. 12 Um auf das Leben in einer Gesellschaft, die zunehmend von der Durchdringung digitaler Medien geprägt ist, vorbereitet zu werden und damit den Bildungsauftrag an allgemein- und berufsbildenden Schulen zu verwirklichen, müssen Schülerinnen und Schüler umfassende Kompetenzen im souveränen Umgang mit digitalen Medien entwickeln. Medienbildung beinhaltet dabei das Lernen über und das Lernen mit Medien. 13 Dafür ist Sachsen gut aufgestellt: Schulische Medienbildung, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und sozial verantwortliches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen soll, ist seit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom März 2012 als Pflichtaufgabe schulischer Bildung verankert. Im Dezember 2016 hat die KMK mit der Verabschiedung ihrer Strategie zur Bildung in der digitalen Welt einen weiteren Rahmen geschaffen, der Forderungen nach einheitlichen Bemühungen der Länder, wie sie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erhoben werden, bereits bedient. Die Strategie stellt strukturelle Anforderungen und vor allem inhaltliche Ziele der Entwicklung von Kompetenzen für die digitale Welt als ländergemeinsame Grundlage für die weitere Entwicklung dar. Dazu beschreibt sie einen umfassenden Kompetenzrahmen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat in der Zeit von September bis Dezember 2016 den Entwurf einer eigenen Konzeption zur Medienbildung und Digitalisierung in der Schule entwickelt. Diese theoretisch strategische Fundierung bildet einen länderspezifischen Rahmen zur Weiterentwicklung der schulischen Bildung angesichts der Digitalisierung und damit auch zur der KMK-Strategie. Sachsen fördert Lehr- und Lernformen, die durch digitale Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt werden: Mit der Einführung eines zentralen Schullogins für alle sächsischen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerkräfte werden die Zugangsmöglichkeiten zu webbasierten Anwendungen und Werkzeugen im Schulbereich, wie beispielsweise für die E-Learning-Plattformen LernSax, OPAL Schule, Moodle und BSCL, vereinheitlicht. Es entsteht eine Umgebung, die sicheres Arbeiten und Lernen in einem geschützten digitalen Raum ermöglicht. Bereits jetzt nutzen mehr als Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte digitale Bildungsangebote auf der Basis des Zugangs von Schullogin. Über ein umfassendes Fortbildungsangebot setzt sich der Freistaat Sachsen dafür ein, dass alle Lehrkräfte im Umgang mit den medienbezogenen Angeboten ausreichend geschult werden. Dies gilt ebenso für Unternehmen. Die IT- und Medienkompetenz von Auszubildenden und Beschäftigten wird vor allem im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung gestärkt. 10 OECD; Students, Computers and Learning: Making the Connection, PISA, OECD Publishing; S Bos, Wilfried et al.; ICILS Computer- und informationsbezogene Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in der 8. Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich, Waxmann; 2014; S OECD; Students, Computers and Learning: Making the Connection, PISA, OECD Publishing; 2015; S Initiative D21; Medienbildung an deutschen Schulen. Handlungsempfehlungen für die digitale Gesellschaft; Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 33

33 34 Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

34 3.2. Handlungsfeld: Arbeitswelt im digitalen Zeitalter Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt sind vielseitig und komplex und begründen eine Arbeitsgesellschaft, die sich in vielerlei Hinsicht im Wandel befindet. Da in vielen Bereichen nicht mehr orts- und zeitgebunden gearbeitet werden muss, kommt es zu einem zunehmend globalisierten und virtuell vernetzten Arbeitsmarkt. Zukünftige Arbeitsmärkte werden heterogener als heute sein. Infolge des digitalen Strukturwandels werden sich Berufsbilder verändern und neu entstehen. Diesen Wandel der Arbeit aktiv zu begleiten und zu gestalten ist eine zentrale arbeitsmarktpolitische Herausforderung für die Staatsregierung, die sich an den Prinzipien für Gute Arbeit orientiert. Die Möglichkeit, Arbeiten von überall aus und jederzeit zu erledigen bietet einerseits neue Chancen für die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Verpflichtungen, birgt andererseits aber auch die Gefahr einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privatleben. Der bisherige Arbeitszeitschutz, geprägt durch die Begrenzung der täglichen Arbeitszeitlänge und Vorgabe von sogenannten Mindestruhezeiten zwischen zwei Arbeitsschichten, löst sich auf und wird unwirksam. Die Digitalisierung verändert zunehmend auch die Anforderungen an die arbeitenden Menschen. Überwiegend körperlich anstrengende Tätigkeiten werden weniger. Mit Blick auf die Gesundheit ist dies zunächst positiv zu bewerten. Dafür kann jedoch die psychische Belastung aufgrund der Entkopplung von Arbeitsort und Arbeitstätigkeit und der massiven Beschleunigung der Arbeitsprozesse zunehmen. Diese Entwicklungen schaffen neue gesundheitliche Risiken, wie beispielsweise psychische Belastungen, ständige Erreichbarkeit, flexible und unkontrollierbare Arbeitszeiten sowie eine Verdichtung der Arbeit. Digitale Arbeit auf dem Sächsischen Arbeitsmarkt Gegenwärtig lässt sich nur schwer abschätzen, in welche Richtung der digitale Wandel geht und welche beschäftigungspolitischen Veränderungen in den kommenden Jahren generell und im Freistaat Sachsen speziell eintreten werden. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigungsbilanz, also den Anstieg oder Wegfall von Arbeitsplätzen, werden derzeit kontrovers diskutiert und intensiv erforscht. Verschiedene Analysen gehen davon aus, dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden als verloren gehen, die Anforderungen an Qualifikationen jedoch andere sein werden. Insbesondere im Bereich IT und Software-Entwicklung oder für Tätigkeiten, die Problemlösungskompetenzen erfordern, werden mehr Arbeitskräfte benötigt werden als heute, während Routine-Tätigkeiten wegfallen. Die Staatsregierung wird eine verstärkte Arbeitsforschung zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt initiieren. Flexibilisierung von Arbeit lebensphasenorientierte Personalpolitik Um Fachkräfteengpässen im Freistaat Sachsen zu begegnen, sind alle Beschäftigungs- und Arbeitszeitpotenziale zu heben und gleichzeitig individualisierte Lebensentwürfe zu berücksichtigen. Dies erfordert mehr denn je eine strategische Personalentwicklung in den sächsischen Unternehmen. Deren Charakteristika sind lebensphasenoptimierte Arbeitsplätze, die sich durch ein höheres Maß an Arbeitsplatz- und Arbeitszeitautonomie auszeichnen. Aufbauend auf den Forschungsbefunden zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit und dem Weißbuch Arbeiten 4.0 der Bundesregierung wird die Staatsregierung im Dialog mit relevanten Akteuren des Arbeitsmarktes wie den Mitgliedern der Fachkräfteallianz Sachsen geeignete Maßnahmen zur Stärkung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen entwickeln und unterstützen. Im Fokus werden auch die weitere Sensibilisierung insbesondere sächsischer KMU für eine moderne Personalpolitik und neue Modelle sowie Ansätze zur Arbeitsflexibilität stehen. In ihrem Verantwortungsbereich unterstützt die Staatsregierung dies bereits durch den weiteren Ausbau von Telearbeitsplätzen. Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 35

35 Gute digitale Arbeit Anpassung des Arbeits- und Sozialrechtes an die Erfordernisse des digitalen Wandels Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird zu einer Veränderung von Erwerbsformen und Erwerbsverläufen führen. Infolge des digitalen Strukturwandels wird sogar der Wert der Arbeit neu justiert werden müssen: Wissen, Erfahrungen und Ideen können im weltweiten Netz abgerufen oder ausgeschrieben werden. Selbst bei Arbeitsplätzen, die weiterhin Bestand haben, kann sich die Arbeitsgestaltung vollkommen verändern. Wenn die Arbeit nicht mehr an Orte und Zeiten gebunden ist, eröffnen sich völlig neue Arbeitsmodelle wie Crowd- oder Clickworking. Dieser digitale Wandel stellt die bisher europaweit geltenden Arbeits- und Sozialstandards in Frage. Dies betrifft vor allem die Themen Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Arbeitnehmerdatenschutz. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht die Überprüfung des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts, insbesondere die Fragestellung, ob und inwieweit die Grundbegriffe des Arbeitsrechts, der Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff, an die neuen tatsächlichen Gegebenheiten des digitalen Wandels angepasst werden müssen. Da der Freistaat Sachsen für diese Themen nicht über Gesetzgebungskompetenzen verfügt, will die Staatsregierung vor allem einen breiten Dialog fördern, um herauszufinden, welche Gestaltungsoptionen für gute digitale Arbeit bestehen. 36 Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

36 4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken

37 4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken Im globalen Wettbewerb der Standorte und Unternehmen zählen Innovationen zu den wichtigsten Voraussetzungen für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Im Vergleich der Innovationsfähigkeit in den wichtigsten Industrieländern liegt Deutschland auf Platz fünf hinter der Schweiz, Singapur, Finnland und Belgien (Innovationsindikator 2015). 14 Im gesamtdeutschen Vergleich über den Sächsischen Innovationsindex (SIX) 15 belegt der Freistaat Sachsen inzwischen Rang vier hinter Bayern, Baden-Württemberg und Berlin. Das innovationsfreudige Klima in Sachsen soll erhalten und weiter verbessert werden dies ist erklärtes Ziel der sächsischen Innovationsstrategie aus dem Jahr 2013, die im Jahr 2017 weiterentwickelt wird und einen wichtigen Bezugspunkt für Sachsen Digital darstellt. Die Innovationskraft eines regionalen Wirtschaftssystems hängt davon ab, wie schnell und wie effizient es gelingt, neues Wissen zu generieren und in erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu überführen. In einem Industrieland wie Sachsen gilt dies umso mehr für Innovationen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Zu diesen Innovationen gehört einerseits die Entwicklung von auf digitalen Technologien basierenden neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen. Andererseits werden durch digitale Innovationen bisherige Wertschöpfungsketten und Arbeitsprozesse wie Produktion oder Marketing ganz oder teilweise revolutioniert. Das Internet der Dinge ermöglicht die umfassende Vernetzung von Gegenständen und Infrastrukturen jeglicher Art dies beeinflusst beispielsweise Produktionsprozesse. Aufgrund der zunehmenden Kundenzentrierung sind aber auch Bereiche wie IT und Marketing gezwungen, stärker zusammenzuarbeiten. In den Kernbranchen der Digitalisierung, der Software- und IT- sowie der Mikroelektronikbranche, werden einerseits digitale Innovationen entwickelt, andererseits die Voraussetzungen für die Nutzung digitaler Innovationen in allen Wirtschaftsbereichen geschaffen. Durch eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik setzt sich der Freistaat Sachsen dafür ein, dass Unternehmen in allen Branchen und in jeder Beziehung die besten Voraussetzungen vorfinden. Das innovationsfreudige Klima in Sachsen soll weiter ausgebaut werden und vor allem Wegbereiter für Unternehmen sein, die digitale Innovationen vorantreiben. Mit der Mikro- und Nanoelektronik, der Software, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau verfügt Sachsen hierfür über entscheidende Zukunftstechnologien. Gerade diese Branchen stehen jedoch stark unter internationalem Wettbewerbsdruck. Die Begleitung von Dialogprozessen und die Unterstützung bestehender Strukturen durch den Freistaat Sachsen wird dazu beitragen, die vor Ort bestehenden Stärken trotz bereits sehr positiver Entwicklungen hinsichtlich Umsatz und Beschäftigung in diesen Bereichen noch weiter auszubauen. Der sich rasant entwickelnde Hard- und Softwarebereich sowie Technologien zur drahtlosen Datenübertragung mit hoher Geschwindigkeit sind die Voraussetzungen für die immer stärkere Verschmelzung von physischer und virtueller Welt bei industriellen Wertschöpfungsprozessen. Unter dem Stichwort Industrie 4.0 werden die Implikationen, Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in der Produktion diskutiert. Die Digitalisierung verändert jedoch die sächsische Wirtschaft in allen Branchen und Bereichen. Der vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Auftrag gegebene Monitoring-Re- 14 Deutsche Akademie der Technikwissenschaften; Innovationsindikator Basis für die Einschätzung des Innovationsgeschehens im Freistaat Sachsen im nationalen und internationalen Vergleich bildet der Sächsische Innovationsindex SIX. Dafür werden aus 250 technologie- und innovationsrelevanten Einzelwerten die vier Teilindices Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovationsinput sowie Innovationsoutput berechnet. 38 Digitale Innovationskraft stärken

38 port Wirtschaft DIGITAL 2016: Sachsen gibt einen Überblick zum Stand der Digitalisierung in der sächsischen Wirtschaft und sieben ihrer Kernbranchen. Demnach ist knapp ein Fünftel der sächsischen Unternehmen hoch digitalisiert. Als durchschnittlich digitalisiert schneidet circa die Hälfte der Unternehmen in Sachsen ab. Leider sind 31 Prozent der Befragten davon überzeugt, dass Digitalisierungsprojekte in ihren Unternehmen nicht notwendig wären. Je nach Branche und Unternehmensgröße unterscheiden sich die Ergebnisse dazu jedoch erheblich. 16 Ziel der Staatsregierung ist es, alle Bereiche der sächsischen Wirtschaft für den Prozess der Digitalisierung zu sensibilisieren und die Unternehmen dort wo notwendig beim Anpassungsprozess zu unterstützen. Letzteres gilt insbesondere für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Deren Einführung und Anwendung wird durch den Freistaat Sachsen mit allen Maßnahmen der Innovations-, Technologie- und Gründungsförderung vorangebracht. Dabei stehen vor allem KMU und Ausgründungen aus Hochschulen im Fokus. Unterstützung benötigen dabei alle Branchen. Mit dem Ansatz zur Entwicklung einer ganzheitlichen Wirtschaft 4.0 legt die Sächsische Staatsregierung den Fokus bewusst nicht nur auf die Industrie, sondern eröffnet ein breiteres Handlungsfeld. Digitale Innovationskraft ist von den Ergebnissen erfolgreicher Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten abhängig. Sachsen besitzt eine exzellente Forschungslandschaft auf Seiten der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Außerdem verfügt der sächsische Mittelstand über überdurchschnittlich innovative KMU 17 und eine ausgeprägte Kooperationsneigung. Letztere kommt etwa in der besonders erfolgreichen Partizipation sächsischer Akteure an forschungs- sowie technologiepolitischen Programmen und Wettbewerben des Bundes zum Ausdruck. Bei der Verwertung von Forschungsergebnissen besteht allerdings wie überall in Deutschland noch Potenzial. Durch einen gezielten Ausbau der Forschungsinfrastruktur wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Einrichtungen und ihre Kooperationsfähigkeit mit der Industrie auf hohem Niveau erhalten und optimieren. Digitale Innovationen haben Auswirkungen auf viele Bereiche. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sieht der Freistaat Sachsen besondere Potenziale in der Anwendung digitaler Dienste in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft. Auch beim Thema Umwelt gibt es interessante Ansätze. 16 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2016: Sachsen. 17 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Innovationsverhalten der sächsischen Wirtschaft, Datenreport Digitale Innovationskraft stärken 39

39 4.1. Handlungsfeld: Hard- und Software Im digitalen Zeitalter hängt der wirtschaftliche Erfolg von Regionen in zunehmendem Maße vom Vorhandensein eines leistungsfähigen Hard- und Software-Sektors ab. Nur durch die Nutzung moderner Hard- und Software-Lösungen kann es den Anwenderbranchen vor Ort gelingen, den Anschluss an die globalen Megatrends zu behalten und diese mitzugestalten. Sachsen bietet dafür ausgezeichnete Voraussetzungen. Der Freistaat ist der bedeutendste Mikroelektronik-Produktionsstandort Europas und Heimat einer aufstrebenden IT- und Softwarebranche. Die sächsische IKT-Wirtschaft trägt wesentlich zur Wertschöpfung im Freistaat bei. Einschließlich der Mikroelektronik umfasste die Branche in 2015 über Unternehmen mit insgesamt Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahlen wuchsen von 2013 bis 2015 um vier Prozent. Der Umsatz stieg 2014 gegenüber 2012 um neun Prozent auf über 14 Milliarden Euro an (Datenerhebung 2016). 18 Eine wichtige sachsenspezifische Grundlage für diese Erfolge ist die ausgezeichnete Arbeit der sächsischen Schulen und Hochschulen, die für hochqualifizierten Nachwuchs für die Unternehmen hierzulande sorgen. Qualitativ und quantitativ bewegt sich die Ausbildung von Fachkräften für die IKT-Branche in Sachsen auf anerkannt exzellentem Niveau und wird auch weiterhin zum Wachstum beitragen. Zur Lösung globaler Herausforderungen und bei wichtigen Zukunftsthemen wie Industrie 4.0, Energieeffizienz und Cyber-Physikalischen-Systemen ist Software das kritische Innovationselement. Noch wichtiger ist die Querschnittswirkung, die den Schlüsseltechnologien Mikroelektronik und Software durch ihre Bedeutung für die Gesamtwirtschaft zukommt. Um die sächsischen Stärken weiter auszubauen und die bislang noch existierenden strukturellen Nachteile zu beseitigen, unterstützt der Freistaat mit seinem Förderinstrumentarium auch weiterhin vielversprechende IKT-Vorhaben. Angesichts der globalen Bedeutung der Mikroelektronik und des ausgeprägten internationalen Wettbewerbs in der Branche, arbeitet die Sächsische Staatsregierung sowohl strategisch als auch operativ eng mit der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zusammen. Ein Beispiel hierfür ist das Zusammenwirken des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Europäischen Union im zentralen europäischen Mikroelektronikförderprogramm ECSEL, das bereits 2014 zu einem Rekordergebnis für sächsische Antragsteller geführt hat. 18 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; eigene Berechnung. 40 Digitale Innovationskraft stärken

40 4.2. Handlungsfeld: Wirtschaft 4.0 Ziel der Staatsregierung ist es, Unternehmen aller Branchen noch stärker für die Potenziale der Digitalisierung zu sensibilisieren. Mit dem Anspruch zur Entwicklung einer ganzheitlichen sächsischen Wirtschaft 4.0 hat sich die Staatsregierung bewusst für einen sehr breiten Ansatz zur Begleitung und Unterstützung neuer Formen des Wirtschaftens entschieden. Denn nicht nur für die Industrie, sondern auch für die Dienstleistungen, den Handel, das Handwerk, die Gesundheitswirtschaft, den Tourismus, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie für die Landwirtschaft eröffnen sich durch neue Technologien, Produktions- und Arbeitsprozesse neue Markt- sowie Wachstumschancen. Die im Freistaat Sachsen bestehenden Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Digitales sollen stärker verbunden werden. Gerade aufgrund der kleinteiligen Unternehmensgrößenstruktur und der Mehrzahl von Kleinstunternehmen in Sachsen müssen die Potenziale gehoben werden, die sich nicht nur in betriebsinternen Veränderungsprozessen, sondern auch im Zusammenwirken der Betriebe und Gewerbe untereinander ergeben. Die digitale Vernetzung von Unternehmen spielt eine immer wichtigere Rolle als Katalysator für die Adaption von neuen technologischen Entwicklungen bei Kleinstunternehmen. Aber nicht nur technologische Belange werden immer bedeutender. Auch die Tatsache, dass Produkte zunehmend aus der Konsumentensicht entwickelt werden, verlangt neue Vorgehensweisen von den Unternehmen. So ergeben sich beispielsweise für Industrieunternehmen neue Ansatzpunkte zur branchenübergreifenden Zusammenarbeit, zum Beispiel mit der Kunst- und Kreativwirtschaft, deren Fähigkeiten im Zuge der Digitalisierung mehr und mehr gefragt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der digitalen Transformation der Wirtschaft ist die Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle. Mit auf digitalen Technologien basierenden Produkten und damit verknüpften Anwendungen sind völlig neue Geschäftsmodelle möglich. Diese haben das Potenzial, neue Märkte zu kreieren oder bereits bestehende massiv zu verändern. Wesentliche Impulse für neue Geschäftsmodelle gehen immer wieder von Startups aus. Aber auch schon länger am Markt agierende Unternehmen werden zunehmend aktiv. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Digitale Innovationskraft stärken 41

41 42 Digitale Innovationskraft stärken

42 4.3. Handlungsfeld: Bedarfsorientierter Ausbau der FuE-Infrastruktur Öffentliche und private Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) gelten als wichtiger Innovationsindikator. Neben Personalaufwendungen zählen hierzu Sachaufwendungen, Investitionen sowie Aufwendungen für FuE-Fremddienstleistungen. Die Steigerung der FuE-Aufwendungen auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist ein Kernziel der Strategie Europa Davon sollen zwei Drittel durch den privaten Sektor erbracht werden. In Sachsen liegt der Anteil öffentlicher und privater Forschung am BIP mit 2,66 Prozent nur knapp unter dem Zielwert. Dies ist etwas weniger als der Bundesdurchschnitt und ist der höchste Wert unter den neuen Ländern. Im deutschlandweiten Vergleich liegt Sachsen auf Rang sieben. 19 Zugleich ist eine für die neuen Länder typische Schwäche bei den privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu erkennen, die durch entsprechend höhere öffentliche Ausgaben kompensiert wird. Der Anteil der Forschungsaufwendungen der Wirtschaft ist mit 42,7 Prozent in Sachsen vergleichsweise hoch. 20 Im europäischen und weltweiten Vergleich zeigt sich, dass die Anteile der Wirtschaft für Forschungsaufwendungen in Staaten wie Irland, Österreich, Korea und Australien ansteigen. Einige dieser Standorte sind direkte Wettbewerber Sachsens, beispielsweise in der Mikroelektronik. Um im internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können, unterstützt der Freistaat die sächsische Wirtschaft mit Maßnahmen der Technologie- und Innovationsförderung dabei, den Anteil der privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter zu steigern. Sächsische Akteure nehmen besonders erfolgreich an den forschungs- und technologiepolitischen Programmen und Wettbewerben des Bundes teil: So belegt Sachsen beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der wichtigsten Säule der Technologieförderung des Bundes, seit etlichen Jahren einen hervorragenden zweiten Platz hinter Baden-Württemberg. Circa 100 Millionen Euro fließen allein aus diesem Programm jedes Jahr nach Sachsen. Bei der Verwertung von Forschungsergebnissen besteht allerdings wie überall in Deutschland noch Potenzial. Es ist ein erklärtes Ziel der Staatsregierung, den Transfer von Forschungsergebnissen noch weiter zu verbessern. Der Freistaat Sachsen verfügt über eine herausragende Hochschullandschaft auch und gerade im Hard- und Softwarebereich. An den Fakultäten für Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik an den Hochschulen Chemnitz, Freiberg, Leipzig, Dresden, Mittweida, Zittau/Görlitz und Zwickau lehren und forschen insgesamt fast 350 Professorinnen und Professoren. Mit dem Hochleistungsrechner-/Speicherkomplex (HRSK-II) an der TU Dresden verfügt der Freistaat Sachsen über einen der gegenwärtig fünf leistungsfähigsten Supercomputer Deutschlands für wissenschaftliche Big Data -Anwendungen. Auch die außeruniversitäre Forschung umfasst ein breites Spektrum an Einrichtungen, Instituten und Akademien. Vertreten sind alle großen Forschungsorganisationen Deutschlands, darunter 14 Fraunhofer-Institute und -Einrichtungen, sieben Institute sowie zwei Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft, ein Zentrum und sechs Institute der Max-Planck-Gesellschaft, zwei Zentren, zwei Institute und drei Partnerstandorte der Helmholtz-Gemeinschaft und ein Standort des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen. Komplettiert wird dieses Spektrum durch weitere sieben Landeseinrichtungen. Über die institutionelle Förderung der Einrichtungen hinaus stehen zur investiven beziehungsweise projektbezogenen Forschungsförderung in allen Fachgebieten im Freistaat Sachsen Strukturfondsmittel der Europäischen Union (EFRE, ESF) und Landesmittel zur Verfügung. 19 Statistisches Bundesamt. 20 Ebd. Digitale Innovationskraft stärken 43

43 4.4. Handlungsfeld: Innovative Ansätze in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sowie im Umweltbereich Die Digitalisierung der Patientenversorgung hat sich bislang vor allem in der Diagnostik, zum Beispiel bei modernen bildgebenden Verfahren oder der molekularen Diagnostik, etabliert. Darüber hinaus werden digitale Dienste der Patientenversorgung unter anderem auch bei Telemedizinanwendungen eingesetzt. Für Nutzerinnen und Nutzer von Smartphones stehen zahlreiche Anwendungen zur Verfügung, die verschiedene Körperfunktionen messen und den Anwender über den aktuellen Stand von Messwerten unterrichten können (M-Health). Trotz der Möglichkeiten dieser digitalen Dienste, ihres Nutzens und der technischen Reife ihrer Anwendungen werden sie im professionellen medizinischen Bereich noch verhältnismäßig wenig in Anspruch genommen. Dennoch wächst der Bedarf an deren Verfügbarkeit. Das Potenzial der digitalen Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft in Sachsen ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Digitale Dienste müssen anwenderfreundlich (zum Beispiel durch kontaktlose Messung von Körperfunktionen), preiswert, auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet und sicher sein. Digitale Dienste können Patienten und deren Angehörige weit mehr als bisher dabei unterstützen, Krankheiten besser zu überwachen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt können sie dabei helfen, die Fähigkeiten von Patienten und deren Angehörigen zur Gestaltung ihres Lebens und ihrer sozialen Lebenswelt zu entwickeln und zu verbessern. Der Zugang zu fachärztlicher Versorgung in Gebieten mit Fachärztemangel oder mit schwer zugänglicher medizinischer Versorgung kann durch digitale Dienste ebenfalls erleichtert werden, insbesondere durch Telemedizinanwendungen. Des Weiteren ist zu erwarten, dass für die Behandlung von Patienten zukünftig verstärkt Software eingesetzt wird. Eine durchgängig digital gestützte und patientenorientierte Versorgung lässt insgesamt eine erhebliche Verbesserung der Patientenversorgung erwarten. Die Weiterentwicklung der digitalen Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft in Sachsen soll vor diesem Hintergrund systematisch gefördert werden. Aber nicht nur in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft gibt es ein vielversprechendes Potenzial für die Anwendung digitaler Technologien. Auch im Umweltbereich ist einiges zu erwarten. So können über neue Plattformen beispielsweise Menschen für freiwilliges Engagement in der Naturschutzarbeit informiert und gewonnen werden. Der Freistaat Sachsen unterstützt dies. 44 Digitale Innovationskraft stärken

44 5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

45 5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben Anspruch an Verwaltung und öffentliche Institutionen sind bürgernahe, leistungsfähige, aber auch wirtschaftliche Strukturen. Der Freistaat Sachsen wird die Potenziale der IT umfassend nutzen, sowohl zur Steigerung der Effizienz innerhalb der Verwaltung und öffentlicher Institutionen als auch zur Verbesserung des Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. IT ist heute unverzichtbares Arbeitsmittel und kritische Infrastruktur für die Funktionsfähigkeit der Behörden. Im Freistaat Sachsen wurde bereits eine leistungsfähige IT-Infrastruktur aufgebaut und zahlreiche IT-Verfahren eingeführt. Das erreichte Niveau wird gesichert, weiterentwickelt und erhöht. Dabei sind mannigfaltige Herausforderungen zu berücksichtigen. Hervorzuheben sind die Begrenzung personeller Ressourcen und das Abschmelzen finanzieller Mittel, während Anzahl und Umfang der zu erledigenden Aufgaben häufig nur leicht reduziert werden können. So sinken zwar Fallzahlen, etwa aufgrund des demografischen Wandels, allerdings steigen inhaltliche Anforderungen, etwa aufgrund rechtlicher Vorgaben von europäischer Ebene. Weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen jeweils mehr Arbeitslast bei voraussichtlich steigendem Anspruch bewältigen. Hier bietet IT zusammen mit der Optimierung der Arbeitsabläufe einen Hebel für die Arbeitskraft jedes Einzelnen. Eine zusätzliche Herausforderung erwächst aus dem politischen Anspruch einer weiteren Öffnung des Staates gegenüber Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ( Open Government ). Die hier gewünschte Erhöhung von Transparenz, Erweiterung von Teilhabe und Intensivierung von Zusammenarbeit zur Stärkung der Gemeinschaft kann durch den Einsatz der IT wirksam gefördert werden. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die IT des Freistaates. Ebenso bringt der technische Fortschritt neue Anforderungen, aber auch neue Möglichkeiten mit sich. Die Durchdringung vieler Lebensbereiche mit digitalen Technologien stärkt die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, auch mit der Verwaltung und öffentlichen Institutionen elektronisch kommunizieren zu können. Für die Unternehmen ist dies schon heute ein wichtiger Aspekt der Standortattraktivität. Zugleich können Verwaltung und öffentliche Institutionen die Durchgängigkeit der elektronischen Bearbeitung auf die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen ausdehnen. Dabei ist die Verbindlichkeit der elektronischen Kommunikation ebenso sicherzustellen wie Zugänge für diejenigen, die IT nicht nutzen können oder wollen. Gleichzeitig ermöglicht der technische Fortschritt eine flexible Bereitstellung der Leistungen der IT. So können adhoc eintretende Spitzenlasten, etwa im Falle von Krisen und Katastrophenlagen, mit geringeren Rüstkosten und -zeiten bedient werden, wenn die Potenziale des Cloud Computing genutzt werden können. Die Entwicklung im Bereich der mobilen Endgeräte in Verbindung mit zunehmend leistungsfähigen Mobilfunknetzwerken rückt flexibles, ortsungebundenes Arbeiten in greifbare Nähe. Alles in allem kann IT ein wesentliches Instrument für Verwaltung und öffentliche Institutionen sein, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen und ihre Tätigkeit kundenfreundlicher, effizienter und verlässlicher auszugestalten. Dieses Potenzial wird der Freistaat Sachsen konsequent nutzen. Dafür sind teilweise erhebliche Investitionen nötig. Der Bedarf an Ressourcen für IT wird perspektivisch steigen. Akzeptanz wird dieser Aufwand für den Einsatz der IT dann finden, wenn geeignete Wege beschritten werden, um die Bereitstellung der Leistungen der IT noch wirtschaftlicher zu gestalten. Kosten sind zu sparen, indem die Auslastung der IT erhöht wird. Dabei kommt dem Einsatz von Virtualisierungstechnik, der Zentralisierung von Betriebsstandorten und einem leistungsfähigen Kommunikationsnetzwerk eine hohe Bedeutung zu. Darüber hinaus müssen die Einsparpotenziale genutzt werden, die sich durch die Intensivierung der Kooperation zwischen Fachbereichen innerhalb und außerhalb des Freistaates Sachsen bieten. Die Zentralisierung und Zusammenarbeit im IT-Bereich des Freistaates Sachsen und die Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen sind hier zu nennen. 46 Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

46 Ebenso spielt die Reduzierung der Vielfalt der IT, etwa durch Mengeneffekte bei der Beschaffung oder durch einheitliche Anforderungen an den Betrieb, eine besondere Rolle. Hierbei kann die Nutzung energieeffizienter Technik den Beitrag zur Gesamtwirtschaftlichkeit vervielfältigen. Dabei ist die Interoperabilität der IT sicherzustellen, um den Datenaustausch in und zwischen Fachbereichen möglichst ohne technische oder händische Zusatzaufwendungen zu gewährleisten. Nicht zuletzt sind Projekte zügig umzusetzen. Die von der Staatsregierung beschlossene Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen formuliert ein Leitbild für die mit dem IT-Einsatz angestrebten Ziele. Der Einsatz der IT trägt in besonderem Maße zur Erfüllung der Anforderungen an Verwaltung und öffentliche Institutionen, zur Konsolidierung des Haushalts sowie zur Modernisierung bei, weil: die weitere Öffnung von Regierung und Verwaltung (Open Government) unterstützt wird, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ihre Anliegen vollständig elektronisch abwickeln können, ohne dass diejenigen ausgeschlossen sind, die IT nicht nutzen können oder wollen, Abläufe durchgängig medienbruchfrei elektronisch bearbeitet werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter örtlich flexibel arbeiten können, insbesondere von zu Hause aus oder unterwegs, Leistungen der IT für jeden Fachbereich bedarfsgerecht und wirtschaftlich zur Verfügung stehen, die Potenziale der bereichsübergreifenden Zentralisierung, Zusammenarbeit und Standardisierung im Bereich der IT ausgereizt werden sowie die Informationssicherheit und der Datenschutz stets umfassend gewährleistet sind. Daran orientieren sich die Handlungsfelder und Maßnahmen von Sachsen Digital hinsichtlich der weiteren Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen. Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 47

47 5.1. Handlungsfeld: Öffnung des Staates und der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT unterstützen Open Government beinhaltet die Transparenz von und die Beteiligung an Entscheidungen von Regierung und Verwaltung. Anspruch ist eine weitgehende und beständige inhaltliche Öffnung politischer sowie administrativer Prozesse und Inhalte gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Wissenschaft sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen. Das gesellschaftliche Bedürfnis nach einem neuen Stellenwert von Offenheit und Kooperation der Verwaltung zeichnet sich deutlich ab. Diese Erwartungshaltung wird durch die niedrigen Beteiligungshürden insbesondere der sozialen Medien verstärkt. Dieser Erwartungshaltung stellt sich der Freistaat Sachsen. Sie richtet sich auf alle drei Teilaspekte von Open Government: Transparenz hier verstanden als Offenlegung von Informationen im Kontext von Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen mit dem Ziel, Entscheidungsgrundlagen, Verantwortlichkeiten und die Verwendung von finanziellen Mitteln offen zugänglich zu machen, um das Handeln von Regierung und Verwaltung verständlicher und nachvollziehbarer darzustellen sowie fundierte gesellschaftliche Diskussionen zu fördern; Teilhabe bezieht sich auf die Mitwirkung an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen mit dem Ziel, gesellschaftliche Interessenslagen und spezifische Kompetenzen stärker in das Regierungs- und Verwaltungshandeln einzubeziehen sowie die Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen; Zusammenarbeit bezieht sich auf das vertiefte Zusammenwirken bei der Erledigung von öffentlichen Aufgaben mit dem Ziel, die Qualität der Verwaltungsleistungen zu verbessern und gegebenenfalls den Staat von Aufgaben zu entlasten. IT kann die aller Teilaspekte des Open Government unterstützen. Der Freistaat nutzt dieses Potenzial und baut es weiter aus. Dies wird mit den anliegend beschriebenen Maßnahmen und Sachsens Beteiligung am IT-Planungsrat-Projekt Förderung des Open Government Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln deutlich dokumentiert. Die Maßnahmen beziehen sich im Schwerpunkt auf die Teilaspekte Transparenz und Teilhabe. Hier werden innovative IT-Technologien entwickelt und angewendet. Mit diesen können Fachdaten und Informationen, die sich im Bereich staatlicher Institutionen (Fachverwaltungen, Universitäten, Hochschulen, Staatsarchiv usw.) befinden, für die Öffentlichkeit auffindbar, zugänglich und nutzbar gemacht werden. Gleichwohl ist die technische Dimension weder alleiniger noch bedeutendster Erfolgsfaktor für die weitere Öffnung von Regierung und Verwaltung. Ebenso wichtig ist ein Veränderungsmanagement, das auf organisatorisch und rechtlich förderliche Rahmenbedingungen abzielt. Nicht zuletzt wird das Sächsische E-Government-Gesetz, das auch Regelungen für veröffentlichte Verwaltungsdaten trifft, hierfür weiterzuentwickeln sein. 48 Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

48 Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 49

49 5.2. Handlungsfeld: Elektronische Kommunikation mit Verwaltung und öffentlichen Institutionen etablieren Die neuen technischen Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen für die Kommunikation untereinander schätzen, werden auch für die Kommunikation mit der Verwaltung und öffentlichen Institutionen erwartet. Informationen zu Abläufen, Kosten, benötigten Dokumenten und zuständigen Behörden müssen im Internet leicht zu finden und verständlich sein. Online-Angebote sollen auch auf Smartphones und Tablet-PCs funktionieren. Mitteilungen und Dokumente sollen rund um die Uhr, einfach und sicher elektronisch übermittelt werden können. Die Verwaltung und öffentliche Institutionen können die Effizienz der eigenen Prozesse steigern, wenn die elektronische Bearbeitung von Aufgaben auf die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ausgedehnt wird. Die mühsame Übernahme von Daten aus einem per Hand ausgefüllten Papierformular entfällt ebenso wie Übertragungsfehler. Schriftverkehr, Bescheide und Rechnungen müssen nicht ausgedruckt werden Ressourcenverbrauch, Postlaufzeiten und damit Wartezeiten verringern sich. Nicht zuletzt sind elektronische Kommunikationswege auch im Kontext des demografischen Wandels zu betrachten. Dieser ist im Freistaat Sachsen charakterisiert durch einen Rückgang der Bevölkerungszahl, eine Erhöhung des Durchschnittsalters der Bevölkerung und eine anhaltende Urbanisierung, die zu schwach besiedelten Regionen im ländlichen Raum führt. Traditionelle Standorte der Verwaltung und von öffentlichen Institutionen sollen durch moderne Kommunikationswege ergänzt und gegebenenfalls in Teilen abgelöst werden. Insgesamt will der Freistaat Sachsen folgende Chancen nutzen: die Bürgernähe durch das Angebot, mit moderner, mittlerweile als selbstverständlich empfundener IT kommunizieren zu können, stärken; die erstrebte Durchgängigkeit der elektronischen Bearbeitung von Aufgaben auf die Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ausdehnen; die Erreichbarkeit der Verwaltung und öffentlicher Institutionen auch dort gewährleisten, wo eine physische Präsenz vor Ort nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Herausfordernd dabei ist, dass nicht nur die Vorteile einer flexibleren, orts- und zeitunabhängigen Kommunikation entstehen, sondern auch die Erwartung einer zügigen Reaktion auf elektronische Mitteilungen oder einer vollständigen Abwicklung von Anliegen auf dem durch Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen gewählten Kommunikationsweg. Gleichzeitig ist die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und öffentlichen Institutionen weder für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, noch für jedes Anliegen geeignet. Dem persönlichen Besuch auf dem Amt und dem telefonischen Kontakt kommen nicht weniger Bedeutung zu als der elektronischen Kommunikation. Der Freistaat Sachsen will IT daher auch zur Verbesserung herkömmlicher Kommunikationswege einsetzen. 50 Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

50 5.3. Handlungsfeld: Den Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten weiter vorantreiben und wirtschaftlich gestalten Bereits heute wird IT umfänglich für die Bearbeitung von Aufgaben in Verwaltung und öffentlichen Institutionen des Freistaates Sachsen eingesetzt. Gleichzeitig gehören die manuelle Eingabe von Daten, das Ausdrucken von Dokumenten und die papiergebundene Aktenarbeit noch immer zum Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch das händische Übertragen von Daten aus einem IT-Verfahren in ein anderes beansprucht nennenswerte Zeitanteile. Sind mehrere Behörden beteiligt, wird die Anzahl an Medienbrüchen und manuellen Tätigkeiten mitunter vervielfacht. Strategischer Anspruch des Freistaates Sachsen ist, dass Verwaltung und öffentliche Institutionen Abläufe durchgängig medienbruchfrei elektronisch bearbeiten und dafür auch untereinander effizient Daten austauschen können. Für einfache und komplexe, seltene und häufige Aufgaben gilt gleichermaßen: Soll die IT ihre maßgebliche Rolle für die Modernisierung erfüllen, müssen Medienbrüche und unnötige manuelle Tätigkeiten vermieden werden. Folgende Chancen sollen genutzt werden: Verbesserung der Informationslage durch zeit- und ortsunabhängige Verfügbarkeit von Informationen und Schriftgut, insbesondere unabhängig von der Arbeitszeit oder Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Behörden durch Nutzung eines einheitlichen IT-Verfahrens oder durch standardisierte Schnittstellen sowie Erhöhung der Effizienz insbesondere durch die Vermeidung von Druckkosten, die Reduzierung von Transportzeiten und die Verringerung von Rechercheaufwand. Ein Schwerpunkt in diesem Handlungsfeld ist die elektronische Unterstützung der Vorgangsbearbeitung und Aktenführung. Papierakten oder Mischformen, bei der Akten teils in Papier, teils elektronisch geführt werden, haben strukturelle Nachteile. Entweder sind viele elektronisch erstellte oder erhaltene Dokumente auszudrucken oder Schriftgut ist an unterschiedlichen Orten mit gegebenenfalls unterschiedlicher Systematik abzulegen und zu suchen. Effizienz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns leiden beträchtlich. An mehr als Arbeitsplätzen werden Vorgangsbearbeitung und Aktenführung bereits elektronisch unterstützt. Diese Zahl soll deutlich erhöht werden. Um die elektronische Bearbeitung der Aufgaben in Verwaltung und öffentlichen Institutionen weiterzuentwickeln, sind Ressourcen in zunehmendem Maße aufzuwenden. Dies wird Akzeptanz finden, wenn die Leistungen der IT bedarfsgerecht bereitstehen und diese Bereitstellung wirtschaftlich gestaltet wird. Die Wirtschaftlichkeit kann weiter erhöht werden, wenn Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen genutzt werden, in denen ähnliche oder gleiche Anforderungen an den Einsatz der IT bestehen. Mit den E-Government-Basiskomponenten und dem Sächsischen Verwaltungsnetz stellt der Freistaat Sachsen für ähnliche oder gleiche Aufgabenstellungen bereits seit vielen Jahren einheitliche IT zur Verfügung. Dieser Weg wird konsequent weiterbeschritten und die zugrundeliegende Infrastruktur an aktuelle Entwicklungen angepasst. Neue Anforderungen, etwa aus der zunehmenden Nutzung mobiler Endgeräte, oder neue Möglichkeiten, die zum Beispiel mit der IP-Telefonie einhergehen, werden ebenso konsequent in die IT-Landschaft des Freistaates Sachsen integriert. Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 51

51 Abkürzungsverzeichnis

52 Abkürzungsverzeichnis AAL AG AG IS AG WISNA AK ARGE ASMK BaK BAköV BBK BDBOS BfIS-Land BfUL BGBl BGR BIP BKM BKZ BLK BMAS BMBF BMI BMJV BMVI BMWi BNetzA BOS BRAK BSI Ambient Assisted Living Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Informationssicherheit Arbeitsgruppe Wissenschaftlicher Nachwuchs Arbeitskreis Arbeitsgemeinschaft Arbeits- und Sozialministerkonferenz Basiskomponente Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beauftragter für Informationssicherheit Land Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Bundesgesetzblatt Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bruttoinlandsprodukt Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien Breitbandkompetenzzentrum Sachsen Bund-Länder-Kommission Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesnetzagentur Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesrechtsanwaltskammer Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 54 Abkürzungsverzeichnis

53 CAG Citrix Access Gateway CCV Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung CD Compact Disc CeBIT Centrum für Büroautomation, Informationstechnologie und Telekommunikation CIO Chief Information Officer DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft DFÜ Datenfernübertragung DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DIANA Digitale Antragstellung Agrar DiWO Digitales Wohngeldverfahren DiOS Digitale Offensive Sachsen DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt DsiN Deutschland sicher im Netz e. V. DuBAS Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen DV Dienstvereinbarung DZB Deutsche Zentralbücherei für Blinde E-Akte Elektronische Akte ECSEL Electronic Components and Systems for European Leadership ECSM European Cyber Security Month EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EGVP Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach ENIAC Electronic Numerical Integrator and Computer ENISA European Network and Information Security Agency ERV Elektronischer Rechtsverkehr ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union eva SAX Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der sächsischen Staatsverwaltung E-Vergabe Elektronische Vergabe evvd Elektronischer Versand von Dokumenten Abkürzungsverzeichnis 55

54 FFA FhG FHSV FOBIZ FISmobil FuE GAK GDA GDI GeoBAK GeoSN GIS Filmförderanstalt Fraunhofer-Gesellschaft Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen Forstinformationssystem zur mobilen und effizienten Gestaltung forstlicher Aufgaben im sächsischen Landeswald Forschung und Entwicklung Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Geodateninfrastruktur Basiskomponente Geodaten Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen Geoinformationssystem GKZ Geokompetenzzentrum Freiberg e. V. GRW-Infra GRW-RIGA GWB GWK HDS HH HHL HPC HPR HRSK HSF HTW HWIMS IAB Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Hochschuldidaktisches Zentrum Sachsen Haushalt Handelshochschule High-Performance Computing Hauptpersonalrat Hochleistungsrechner-/ Speicherkomplex Hochschule und Fortbildungszentrum Hochschule für Technik und Wirtschaft Hochwasserinformationssystem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 56 Abkürzungsverzeichnis

55 IHK IKT IMAG IMK INSPIRE IP IPMS ISMS IT IVS KAG Kfz KISA KKW KMK KMU KONSENS KoSel KRITIS LA ITEG LEADER LES LFS LfULG LHWZ LKA LTE Industrie- und Handelskammer Informations- und Kommunikationstechnik Interministerielle Arbeitsgruppe Innenministerkonferenz Infrastructure for Spatial Information in Europe Internet Protocol Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme Informationssicherheits-Managementsystem Informationstechnik Intelligente Verkehrssysteme Kommunalabgabengesetz Kraftfahrzeug Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Kultur- und Kreativwirtschaft Kultusministerkonferenz Kleine und mittlere Unternehmen Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung Kompetenzentwicklung und Studienorientierung mit E-Learning Kritische Infrastrukturen Landesauschuss zur Planung und Steuerung von Informationstechnik und E-Government im Freistaat Sachsen Liaison Entre Actions de Développement de l Économie Rurale LEADER-Entwicklungsstrategie Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Landeshochwasserzentrum Landeskriminalamt Long Term Evolution LTV Landestourismusverband Sachsen e. V. Abkürzungsverzeichnis 57

56 Mbit/s melt MINT MHz MPZ NGA OLG OP OPAL ÖPNV ÖPR PC PD PflKartV PolFH PPS-System PVA Reha RL Megabit pro Sekunde Mehrperspektivisches Lernen mit Tablets Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik Megahertz Medienpädagogische Zentren Next Generation Access Oberlandesgericht Operationelles Programm Online-Plattform für Akademisches Lehren Öffentlicher Personennahverkehr Örtlicher Personalrat Personal Computer Polizeidirektion Pflanzkartoffelverordnung Hochschule der Sächsischen Polizei Produktionsplanungs- und Steuerungssystem Pensionsversicherungsanstalt Rehabilitation Richtlinie RL ehealth Sax 2017/18 Richtlinie zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen RL LE RL LIW/2014 RL WuF ROHSA SaatG SaatgutV SAB SächsDSB Richtlinie Ländliche Entwicklung Richtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft Rohstoffe in Sachsen Saatgutverkehrsgesetz Saatgutverordnung Sächsische Aufbaubank - Förderbank Sächsischer Datenschutzbeauftragter 58 Abkürzungsverzeichnis

57 SächsEGovG Sächsisches E-Government-Gesetz SächsEJustizVO Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr SächsGDIG Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz SächsJagdG Sächsisches Jagdgesetz SächsJagdVO Sächsische Jagdverordnung SAENA Sächsische Energieagentur SAKD Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung SAX.CERT Computer Emergency Response Team für die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen SBA Sächsische Bildungsagentur SchulG Schulgesetz SESAM Steuererklärungen Scannen, Archivieren und Maschinell bearbeiten SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SID Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste SIMAP système d information pour les marchés publics SIX Sächsischer Innovationsindex SK Sächsische Staatskanzlei SLKT Sächsischer Landkreistag e. V. SLM Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien SLpB Sächsische Landeszentrale für politische Bildung SLUB Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden SMF Sächsisches Staatsministerium der Finanzen SMI Sächsisches Staatsministerium des Innern SMJus Sächsisches Staatsministerium der Justiz SMK Sächsisches Staatsministerium für Kultus SMS Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr SMWK Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst SN4C CyberCrime Competence Center Sachsen Abkürzungsverzeichnis 59

58 SSG Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V. StaLa SteuBel SVN SWOT TED TIG TU TV VgV VHS VMK VoIP VSDM VwV IS WLAN ZCMS ZIH ZIM ZIWD ZPO ZSSR Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Steuerliche Beleglesung Sächsisches Verwaltungsnetz Strenghts, Weaknesses, Opportunities, Threats Tenders Electronic Daily Technologien der Informationsgesellschaft Technische Universität Tourismus Verein Vergabeverordnung Volkshochschule Verkehrsministerkonferenz Voice over Internet Protocol Versichertenstammdatenmanagement Verwaltungsvorschrift zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Wireless Local Area Network Zentrales Content-Management-System Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Zentrale Informations- und Wissensdatenbank Zivilprozessordnung Zentrales Schutzschriftenregister der Länder 60 Abkürzungsverzeichnis

59 Anhang: Maßnahmen Hinweis: Inhalte und Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie stellen kein Präjudiz für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen dar. Ein Anspruch auf Realisierung, Finanzierung oder finanzielle Förderung kann daraus nicht abgeleitet werden. Anhang: Maßnahmen 61

60 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln Handlungsfeld: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau Erarbeitung eines NGA-Breitbandausbaukonzeptes für Sachsen Erstellung eines Förderkonzeptes zur Verzahnung bestehender Förderangebote zum Breitbandausbau in Sachsen Operationalisierung des NGA-Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS-EFRE) Durchführung von Vorhaben des Breitbandausbaus im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Richtlinie Ländliche Entwicklung WLAN.Sachsen (I) - Erstellung eines Gesamtkonzeptes WLAN.Sachsen und Förderung eines Pilotprojektes zur öffentlichen WLAN-Versorgung (Regierungscampus) WLAN.Sachsen (II) - Förderung öffentlicher WLAN-Hotspots in touristisch relevanten Bereichen (RL DiOS) Entwicklung der Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen (Beratungsstelle DiOS) zu einem NGA-Breitbandkompetenzzentrum (NGA-BKZ) Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Entwicklung und Erprobung neuer Telekommunikationstechnologien in Sachsen Sachsen auf dem Weg in eine Gigabit-Gesellschaft - Studie zu den Potenzialen, möglichen Anwendungen und der erforderlichen Gigabitinfrastruktur Handlungsfeld: Konvergenz der Netze Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich Begleitung von Smart City -ÖPNV-Projekten des HighTech-Programms Synchrone Mobilität Handlungsfeld: Vernetzung im Gesundheits- und Pflegebereich Unterstützung der Einführung der medizinischen Telematik-Infrastruktur in Sachsen Förderung der Entwicklung der IT-Plattform CCS Telehealth Ostsachsen Förderung der Einführung von Assistenzsystemen und integrativen Versorgungsund Dienstleistungsnetzwerken Strategisches Ziel: Informations- und Cybersicherheit gewährleisten Handlungsfeld: Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter für das Thema Informations- und Cybersicherheit Ausbau des sächsischen Computer Emergency Response Teams (SAX.CERT) Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

61 Ausbau der SicherheitsInfrastuktur des sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) Erarbeitung und von Konzepten zur Netzhärtung und Netzmodernisierung für den BOS-Digitalfunk Handlungsfeld: Sicherheit für Bürger und Unternehmen Sicherheit für Bürger und Unternehmen Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates Unterstützung von Unternehmen, insbesondere Betreibern kritischer Infrastukturen (KRITIS) Sicherheitsmonitoring für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen Handlungsfeld: Bekämpfung der Cyberkriminalität Ausbau des Cybercrime-Competence Centers (SN4C) Schaffung einer sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime Fortbildung der Polizei im Bereich Bekämpfung von Cybercrime des IT-Vorhabens IT-Forensik Fortführung des Vorbereitungsdienstes in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst Strategisches Ziel: Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten Handlungsfeld: Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungsangebote Stärkung der IT- und Medienkompetenz von Beschäftigten und Auszubildenden im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung Unterstützung des Arbeitskreises E-Learning der Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen Etablierung der Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe in den Lehramtsstudiengängen Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online-Lernprogramm) SMK-Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule Handlungsfeld: Arbeitswelt im digitalen Zeitalter Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Digitale Arbeit Forschung zur den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit Arbeit 4.0: Stärkung der lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen 139 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 63

62 4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken Handlungsfeld: Hard- und Software Förderung eines IT-/Software-Clusters in Sachsen Beteiligung am Mikroelektronikförderprogramm ECSEL Förderprogramm Kofinanzierung Kinodigitalisierung in Sachsen Handlungsfeld: Wirtschaft Entwicklung einer industriepolitischen Gesamtstrategie für Sachsen Ausbau und Qualifizierung von Touristinformationseinrichtungen Entwicklung barrierefreier Angebote für touristische Angebote Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 insbesondere unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten Nutzung der Wertschöpfungspotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKwi) für die sächsische Wirtschaft Beratung des inhabergeführten Einzelhandels zur Nutzung digitaler Technologien Exkurs Digitalisierung und Logistik im Rahmen der Studie Logistik in Sachsen Digital Hub Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs, Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus) Handlungsfeld: Bedarfsorientierter Ausbau der FuE-Infrastruktur Ansiedlung eines Instituts für angewandte Software-Forschung Entwicklung eines Spitzenzentrums Funktionsintegration für Mikro-/Nanoelektronik der Fraunhofer-Gesellschaft Investition in Reinraum-Erweiterungen des Fraunhofer Instituts für Photonische Mikrosysteme (IPMS) Nutzung von Big Data durch die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen Erweiterung des Hochleistungsrechners HRSK-II für die skalierbare Datenanalyse: HPC Data Analytics (HPC-DA) Handlungsfeld: Innovative Ansätze in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sowie im Umweltbereich Förderung der Weiterentwicklung digitaler Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

63 Förderung des EU-übergreifenden Innovationstransfers Forschung und Entwicklung zur Digitalisierung der Patientenversorgung Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (ehealth-beirat) Klassenbranding an der HHL und am SpinLab The HHL Accelerator Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL ehealthsax 2017/18) Naturschutz- und Regionalentwicklungsprojekt Engagement 2020 REGIOCROWD Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben Handlungsfeld: Öffnung des Staates und der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT unterstützen Aufbau des sächsischen Open Data Portals Weiterentwicklung der GeodatenInfrastruktur in Sachsen Weiterentwicklung des Online-Beteiligungsportals Sachsen Weiterentwicklung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde Weiterentwicklung des Internet-Portals Sächsisches Wildmonitoring ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie Handlungsfeld: Elektronische Kommunikation mit Verwaltung und öffentlichen Institutionen etablieren Ausbau des Service-Portals Amt Weiterentwicklung der Behördennummer Ausbau Moderne Bürgerdienste Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online-Antragsverfahren Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut des Projektes Elektronischer Versand von Dokumenten (evvd) zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen im Justizportal anzeigen zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Schaffung eines zentralen Schutzschriftenregisters der Länder (ZSSR) zur Erleichterung des Zugang der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale 207 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 65

64 Modernisierung des Insolvenzbekanntmachungsportals zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer Weiterentwicklung des Internet-Portals Online-Jagdscheinprüfung Einführung der elektronischen Vergabe für staatliche Vergabestellen (E-Vergabe) Einführung der Elektronischen Rechnung Handlungsfeld: Den Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten weiter vorantreiben und wirtschaftlich gestalten Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung Aufbau einer zentralen Informations- und Wissensdatenbank für die Verwaltungsmitarbeiter der Sächsischen Staatsregierung Nutzung der GeodatenInfrastruktur Sachsen Redesign des Fachverfahrens forumstar zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahrens der sächsischen Justiz des Projekts Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage (SGNA) zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz des Projektes Insolvenztabelle zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz Bereitstellung von Hochwasserinformationen und -warnungen durch das Landeshochwasserzentrum (LHWZ) des Freistaates Sachsen DIANA digitale Antragstellung Agrar Weitestgehende Digitalisierung der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut im Freistaat Sachsen Aufbau des innerbetrieblichen PPS-Systems FISmobil Datenaustausch zwischen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und sächsischen Kommunen im Rahmen des Vollzuges der EU-Umgebungslärm-Richtlinie Umstellung der analogen Datenanbindung automatischer Messstationen für Umweltdaten auf IP-basierte Kommunikation Elektronische Kommunikation der Hauptkasse mit dem Statistischen Landesamt als Pilotprojekt bezüglich der Anordnung der elektronischen Kassenanordnungen im MBS-Verfahren (wurde in Maßnahme integriert) Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

65 Einführung von Voice over IP in der sächsischen Landesverwaltung (vormals ) Einführung einer Datenbank zur Erfassung von Doktoranden Modernisierung des Internetauftritts der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) und Etablierung geschützter elektronischer Interaktionsmöglichkeiten für die Aus- und Fortbildung Zentrale Bereitstellung von E-Government Basiskomponenten Erneuerung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0) Elektronische Lehrgangsanmeldung mit automatisierter Abfrage der Lehrgangsvoraussetzungen für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen implementieren 249 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 67

66 1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln

67 1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln 1.1. Handlungsfeld: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau Maßnahme Erarbeitung eines NGA-Breitbandausbaukonzeptes für Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA SK, SMI, SMUL Sachsen Digital folgt einem Gesamtverständnis digitaler Angebote als Schnittstelle von verfügbarer leistungsfähiger digitaler Breitbandinfrastruktur und darauf angebotenen Diensten mit einem möglichst hohen Grad an Innovationen. Nur das gemeinsame Wirken dieser drei Bereiche wird ein digitales Angebot hoher Qualität und damit auch Attraktivität ergeben. Die Sächsische Staatsregierung sieht in der Schaffung passender Schnittstellen von digitaler Infrastruktur, Diensten und Innovationen ein hohes Potenzial, die angestrebten Ziele zu erreichen. Der Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, leistungs- und zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur bildet deshalb ein wesentliches strategisches Ziel innerhalb von Sachsen Digital und liefert oft erst die Voraussetzung zur und Ermöglichung der anderen, in der Digitalisierungsstrategie benannten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen. Sie ist die Grundlage für den Anschluss des Freistaates an europäische und internationale Entwicklungen. Die Staatsregierung konzentriert sich daher auf den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen (NGA-Netze). Meilensteine - Das bundesweite digitalpolitische Ziel einer Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s wird bekräftigt. Das NGA-Breitbandausbaukonzept setzt den konzeptionellen Rahmen zur Erreichung dieser Ziele und antizipiert auch darüber hinausgehende Bedarfe. Dafür werden unter anderem bestehende Ausbautechnologien (zum Beispiel Glasfaser-Ansätze) und Fördermodelle (Betreiber- sowie Wirtschaftlichkeitslückenmodell) hinsichtlich ihrer Zielerreichungseignung bewertet und je nach regionaler Spezifik Handlungsempfehlungen für optimale Ausbaustrategien gegeben. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Mit Beschlussfassung des Kabinetts vom 25. Januar 2016 wurde das Breitbandausbaukonzept zur Grundlage der Breitbandförderung in Sachsen. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen 70 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

68 Maßnahme Erstellung eines Förderkonzeptes zur Verzahnung bestehender Förderangebote zum Breitbandausbau in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMWA SK, SMI, SMUL Das Programm Digitale Offensive Sachsen und die dazugehörigen Förderrichtlinien (RL DiOS und RL DiOS-EFRE) bilden die wichtigste, explizit NGA-fokussierte Basis für den Breitbandausbau in Sachsen. Daneben bestehen weitere Förderangebote. Das vorgesehene Förderkonzept soll die gesamte Förderkulisse zum Breitbandausbau in Sachsen aufzeigen und die einzelnen Förderprogramme zueinander positionieren. Im Sinne eines effizienten Fördermitteleinsatzes und der Erreichung des politischen NGA-Flächendeckungszieles wurden bestehende beziehungsweise geplante Förderangebote seitens des Freistaates Sachsen, des Bundes, aber auch der EU, fördermateriell und auch -finanziell aufeinander abgestimmt. Entsprechend der Spezifika der einzelnen Förderrichtlinien wurden hierzu separate Förderkonzepte erstellt, welche die grundlegende Positionierung der Richtlinien zueinander untersetzen. Das Förderkonzept zur Richtlinie DiOS wurde am 25. Januar 2016 im Kabinett beschlossen. Das Förderkonzept zur Richtlinie DiOS-EFRE wurde am 27. September 2016 im Kabinett beschlossen. Die ist erfolgt. Eine Aktualisierung bleibt vorbehalten für den Fall einer Neufassung der NGA-Ausbaukonzeption. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 71

69 Maßnahme Operationalisierung des NGA-Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS-EFRE) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Mit einer aktuellen Breitbandverfügbarkeit der Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s im Download bei 57,6 Prozent (Stand Mitte 2016) liegt der Freistaat Sachsen im bundesweiten Vergleich an drittletzter Stelle. Das Programm Digitalen Offensive Sachsen bildet mit der RL DiOS und RL DiOS-EFRE die wichtigste, explizit breitbandfokussierte Fachförderung des Freistaates Sachsen. Die Richtlinie DiOS ist derzeit mit bis zu 200 Millionen Euro Landesmitteln und zusätzlichen Mitteln aus der Digitalen Dividende in Höhe von knapp 32 Millionen Euro untersetzt. Darüber hinaus hat der Sächsische Landtag im Zukunftssicherungsfonds weitere 120 Millionen Euro Landesmittel für den Breitbandausbau in Sachsen zugesagt. Für die Breitbandvorhaben durch den EFRE im Förderzeitraum stehen derzeit bis zu 80 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Die RL DiOS-EFRE adressiert die digitalen Bedarfe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen und ergänzt damit die bereits bestehenden Fördermaßnahmen nach der RL DiOS zum NGA-Ausbau. Um zu dem spezifischen Ziel der Steigerung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU durch hochleistungsfähige Breitbandnetze beizutragen, sieht die RL DiOS-EFRE das Ausbauziel von mindestens 500 Mbit/s symmetrisch für KMU in Kumulationsgebieten vor. Die Ausrichtung auf wirtschaftliche Aktivitäten wird einerseits durch höhere Übertragungsraten für KMU und andererseits durch die Konzentration auf Kumulationsgebiete hergestellt. Das Kumulationsgebiet ist dabei ein räumlich abgegrenztes Gebiet, welches eine Mindestanzahl von KMU enthält. Antragsteller sind kommunale Stellen in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz. Zum Zwecke einer konsistenten NGA-Förderung in Sachsen wird ein Verfahren angestrebt, das sich in wesentlichen Teilen an die RL DiOS anlehnt. Zielgruppe der EFRE-Förderung sind KMU. Öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte dürfen im Rahmen der Erschließung mit erfasst werden. Durch die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen ist es gelungen, möglichst viele dieser Ausbauvorhaben aus der Analyse- in die nachfolgende Investivphase, das heißt den konkreten NGA-Ausbau, zu überführen. 72 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

70 Maßnahme Operationalisierung des NGA-Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS-EFRE) Beschreibung (Fortsetzung) Meilensteine Zwar sind sich die Kommunen der Bedeutung einer leistungsfähigen Breibandinfrastruktur als Standortfaktor bewusst und begreifen diese als Form der Daseinsvorsorge. Allerdings wurde bereits in der Analysephase deutlich, dass der Breitbandausbau die Gemeinden vor massive finanzielle Herausforderungen stellt. Das parallel geschaffene Bundesprogramm macht das SMWA durch eine Aufstockung auf 90 Prozent Freistaats- und Bundesförderung gezielt attraktiver. Dennoch sind für zahlreiche Kommunen auch zehn Prozent Eigenanteil an der Finanzierung der Ausbaukosten noch eine zu hohe Hürde. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin beabsichtigt, die Förderkulisse zum Breitbandausbau im Freistaat Sachsen im Bedarfsfall attraktiver zu gestalten. Dies erfolgt unter Wahrung der Ziele und Empfehlungen der NGA-Breitbandausbaukonzeption. Es wird erwartet, dass bis Mitte 2017 für nahezu alle Kommunen und Landkreise abgeschlossene Analysen vorliegen. Damit soll die Grundlage für den Start der Ausbaumaßnahmen gelegt werden und zwar für jede der in Betracht kommenden Förderrichtlinien von Freistaat wie Bund. Für die bereits mit Bewilligungsbescheiden von Bund und Freistaat ausgestatteten Ausbauvorhaben sollen 2017 die Ausschreibungen abgeschlossen und möglichst auch mit dem Bau begonnen werden. Für die RL DiOS-EFRE wird die Bewilligung mindestens eines Ausbauvorhabens angestrebt. Die novellierte RL DiOS wurde am 10. Mai 2016 im Kabinett beschlossen und trat am 20. Mai 2016 in Kraft. Die neue Richtlinie DiOS-EFRE wurde am 27. September 2016 im Kabinett beschlossen und trat am 21. Oktober 2016 in Kraft. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Derzeit befinden sich 393 der sächsischen Kommunen das sind über 90 Prozent im Förderverfahren. Das bedeutet, sie haben Beratungsleistungen beim Bund beantragt und/oder Investivmittel nach der alten RL DiOS 2013 beziehungsweise dem Bundesförderprogramm kofinanziert durch die RL DiOS (neu) bewilligt bekommen. Hiervon haben 385 Kommunen Beratungsleistungen beim Bund beantragt, wovon wiederum 347 Anträge bewilligt worden sind. Weitere 75 Kommunen haben bereits eine abgeschlossene Studie nach der RL DiOS (2013) vorliegen. Insgesamt 212 Kommunen befinden sich in der Investivphase nach RL-DiOS (2013) und dem Bundesförderprogramm mit Kofinanzierung durch RL DiOS (2016). Weitere Kommunen beteiligen sich mit Ausbauprojekten der digitalen Infrastruktur am Förderprogramm Brücken in die Zukunft. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 73

71 Maßnahme Durchführung von Vorhaben des Breitbandausbaus im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL Fachliche Beratung durch das Breitbandkompetenzzentrum Zur Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen besteht ein Bedarf insbesondere im Bereich der Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet (NGA) in nicht oder unterversorgten Orten. Ursache hierfür sind die erheblichen Versorgungslücken im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des unterschiedlichen Ausbaustandes auch innerhalb des ländlichen Raums eine sehr heterogene Versorgungslage besteht. Vor allem weil die Schließung der Lücken beim leitungsgebundenen Breitbandangebot mit höheren Übertragungsraten privatwirtschaftlich oft nicht rentabel ist, besteht das Risiko, dass insbesondere ländliche Räume in der Versorgung zurückbleiben. Die Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet dient neben der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Ausgleich von Versorgungsdefiziten auch der Implementierung von telemedizinischen Angeboten. Die Versorgungslücken orientieren sich hierbei nicht an Gemeindegrenzen. Grundprinzip von LEA- DER ist die freie Entscheidung der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) eines ländlichen Gebietes über die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Auf Grundlage der LES bestimmt die LAG die Auswahl von Vorhaben, die Fördersätze und das zur Verfügung stehende Budget selbst. 23 der 30 LES der ländlichen Gebiete in Sachsen enthalten Zielstellungen zum Breitbandausbau. Vorrangig sollen zur Erreichung dieser Ziele Fachförderprogramme wie die RL DiOS in Anspruch genommen werden, sodass Vorhaben mit einer Förderung über die RL LEADER/2014 nur in sehr geringem Umfang zu erwarten sind. Meilensteine bis Ende der Förderperiode (2020) Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Förderangebot steht zur Verfügung über die Legislaturperiode hinaus in 74 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

72 Maßnahme Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Richtlinie Ländliche Entwicklung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMUL Fachliche Beratung durch das Breitbandkompetenzzentrum Ziel ist die Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten mit einer Downstream-Übertragungsrate von weniger als 16 MBit/s. Förderinstrument dafür ist die Richtlinie Ländliche Entwicklung RL LE/2014. Durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur soll die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten ermöglicht und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die Maßnahme beinhaltet die Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, die Förderung der Verlegung von Leerrohren und die Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Förderung stehen bis 2018 jährlich etwa eine Million Euro für den Breitbandausbau zweckgebundene GAK-Mittel zur Verfügung (Bundesanteil 60 Prozent / Landesanteil 40 Prozent). bis 2018 im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel Förderangebot steht zur Verfügung bis Ende der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 75

73 Maßnahme WLAN.Sachsen (I) - Erstellung eines Gesamtkonzeptes WLAN.Sachsen und Förderung eines Pilotprojektes zur öffentlichen WLAN-Versorgung (Regierungscampus) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMWA SMI Im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen sollen Smart-City -Projekte in Städten und Regionen unterstützt und in eine integrierte Stadtentwicklung eingebunden werden. Als Pilotprojekt wird im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr diesbezüglich eine weitgehende WLAN-Ausstattung geprüft, die auf den gesamten Regierungscampus übertragen werden soll. In diesem Zusammenhang lassen sich wertvolle Erfahrungen (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Thema Störerhaftung) in der Versorgung stark frequentierter Gebiete sammeln und notwendige Vorarbeiten zur Unterstützung der IT-gestützten Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen leisten, die in ein Gesamtkonzept WLAN.Sachsen für den Freistaat Sachsen münden sollen. Verabschiedung des WLAN-Konzeptes im Laufe des Jahres 2017 im Kabinett Es erfolgt zunächst eine Pilotierung im Rahmen des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN). Die gewonnenen Erkenntnisse werden in das WLAN-Konzept eingearbeitet. innerhalb der Legislaturperiode in 76 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

74 Maßnahme WLAN.Sachsen (II) - Förderung öffentlicher WLAN-Hotspots in touristisch relevanten Bereichen (RL DiOS) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Die RL DiOS umfasste bislang neben dem Netzausbau in den Teilen A und C mit dem Teil B auch die erstmalige Installation von Hot Spots in touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen. Mit dieser Förderung sollen zunächst entsprechende Orte mit öffentlich zugänglichem, kostenlosem Internet für die Nutzung mobiler Endgeräte ausgestattet werden. Dieses Ziel wird mit einem Großprojekt auf Ebene des Erzgebirgskreises und mehreren lokalen Projekten verwirklicht. Im nächsten Schritt wird eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf alle frei zugänglichen, öffentlichen WLAN-Systeme geprüft. Meilensteine Änderung des Teils B der RL DiOS. Kabinettsbefassung angestrebt im Frühsommer 2017 Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der - über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 77

75 Maßnahme Entwicklung der Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen (Beratungsstelle DiOS) zu einem NGA-Breitbandkompetenzzentrum (NGA-BKZ) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA SMUL Um einen größtmöglichen Erschließungseffekt zu erreichen, sind die vorhandenen Fördermöglichkeiten beim Breitbandausbau miteinander zu kombinieren. Dazu wird als Grundlage im Förderkonzept die Positionierung, Kombinierbarkeit und Vorrangigkeit der einzelnen bestehenden und geplanten Förderangebote zueinander definiert (vgl. Maßnahme 1.1.2). Für die praktische dieses Förderkonzeptes und des NGA-Breitbandausbaukonzeptes soll eine zentrale, umfassende Beratungskompetenz für alle relevanten Förderinstrumente aufgebaut werden. Deshalb ist das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ) gegründet worden, das zum 1. Januar 2017 die bisherige Beratungsstelle DiOS ablöste. Das BKZ berät zur bestehenden umfänglichen Förderkulisse (siehe Ausführungen zum Förderkonzept) und unterbreitet unter Berücksichtigung der übergeordneten digitalpolitischen Ausbauziele des Freistaates Sachsen den potenziellen Antragstellern Vorschläge zu Fördermöglichkeiten, die ihren individuellen Anliegen entsprechen. Das BKZ wird bedarfsweise Analysen und Studien zum Breitbandausbau durchführen oder begleiten. Es unterstützt die Kommunikation zum Breitbandausbau im Freistaat Sachsen. Zudem berät und unterstützt das BKZ die der Digitalisierungsstrategie Sachsen Digital, insbesondere bei der Schaffung der für einzelne Vorhaben benötigten Breitbandinfrastruktur. Das BKZ hilft zudem durch entsprechende Auswertungen beziehungsweise Informationen ergänzend dabei, die Prozesse der Breitbandförderung stärker zu standardisieren. Dies betrifft unter anderem Begleitmaterialen und Antragsunterlagen. Damit sind Erleichterungen der Antragstellung und Nachweiserbringung für den Zuwendungsempfänger zu erwarten sowie letztlich eine Beschleunigung des NGA-Breitbandausbaus. Als regionale Ergänzung zum BKZ wird der Einsatz lokaler beziehungsweise regionaler Breitbandberater mit definiertem Zuständigkeitsgebiet (technische, vergabeund förderrechtliche Expertise) bei den Kommunen beziehungsweise Landkreisen angeregt. Bei der erhöhten Anzahl an Antragstellungen und Förderprojekten sollen regionale Ansprechpartner für den Breitbandausbau benannt werden. Dabei ist die enge Abstimmung zwischen diesen Regionalberatern und dem BKZ zu gewährleisten. 78 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

76 Maßnahme Entwicklung der Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen (Beratungsstelle DiOS) zu einem NGA-Breitbandkompetenzzentrum (NGA-BKZ) Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das BKZ hat zum 1. Januar 2017 seine Tätigkeit aufgenommen. Die Vorbereitung weiterer kommunaler Antragstellungen für einen etwaigen weiteren Förderaufruf und den Sonderaufruf des BMVI in 2017 sowie für die Förderverfahren des Freistaates (insbesondere RL-DiOS-EFRE, GRW-Infra, LE/2014 und RL DiOS) sind durch Beratung und Unterstützung der Kommunen im gesamten Jahr sicherzustellen. Ende 2017 sollten die sächsischen Kommunen flächendeckend im Förderverfahren sein oder Zusagen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau haben. Das BKZ wurde nach Ausschreibung beauftragt und hat bereits intensiv zum 4. Call des BMVI beraten und unterstützt. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 79

77 Maßnahme Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SMWA, BMI Die BOS benötigen neben der Sprachkommunikation über den BOS-Digitalfunk in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Datendiensten. Dabei wird durch die BOS eine mobile Versorgung mittels des Standards LTE (Long Term Evolution) oder seiner Nachfolger bevorzugt. Es ist zu erwarten, dass im Ergebnis der Befassung durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine Hybridlösung, bestehend aus einer Nutzung der Netze kommerzieller Mobilfunkanbieter, ergänzt um eigene Standorte - insbesondere der im Rahmen des Aufbaus des BOS-Digitalfunks errichteten - verfolgt wird. Die im Rahmen des BOS-Digitalfunks errichteten Standorte müssen bei der Nutzung für breitbandige mobile Datendienste (über die Luftschnittstelle) entsprechend an Festnetze (zum Beispiel Sächsisches Verwaltungsnetz oder Kommunales Datennetz) angebunden werden. Hier ergeben sich Synergien zum Förderprogramm Digitale Offensive Sachsen und dem damit geplanten Ausbau von NGA-Netzen. Sommer 2017: Beschlussfassung der IMK, dass es zur Erfüllung der Anforderungen an die BOS-Breitbanddienste einer gemeinsamen, bundesweit einheitlichen Infrastruktur bedarf Meilensteine 2018: Schaffung eines Piloten einschließlich der erforderlichen Ressourcen 2018: Erstellung eines Sachstandsberichts zur entsprechenden Anpassung des Frequenzplans für den Bereich 700 MHz und MHz für die BOS 80 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

78 Maßnahme Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Erläuterung zur In der 203. IMK wurde eine Arbeitsgruppe zur Beobachtung und Prüfung der weiteren technischen Entwicklung eines breitbandigen Datenfunks der BOS eingerichtet. Angesichts der Entwicklung der globalen Sicherheitslage und der wachsenden Anforderungen an eine Informationsarchitektur für den Bereich der Inneren Sicherheit hat die AG Breitband in ihrer 4. Sitzung festgestellt, dass für eine notwendige Pilotierung von BOS-Breitbanddiensten die erforderlichen Rahmenbedingungen definiert werden müssen. Um insbesondere die Forderungen der Saarbrücker Agenda nachhaltig erfüllen zu können, ist aus Sicht der AG Breitband die Definition und Etablierung einer spezifischen Bund-Länder-übergreifenden Infrastruktur für die Bereitstellung der gemeinsamen, modernen und einheitlichen BOS-Breitbanddienste notwendig. Vor diesem Hintergrund ist die bislang noch fehlende Feststellung des Bedarfs einer gemeinsam nutzbaren, bundesweit einheitlichen Breitband-Infrastruktur für die BOS durch die IMK notwendige Handlungsgrundlage. Vor dem Hintergrund knapper Frequenzressourcen zur mobilen Datenkommunikation müssen mögliche Lösungsansätze, wie zum Beispiel der einer dedizierten Infrastruktur für die Nutzung durch die BOS, der einer exklusiven Nutzung kommerzieller Breitbanddienste oder hybride Lösungen, untersucht, konkretisiert und pilotiert werden. Bei der Vergabe der 700MHz-Frequenzen fand der angemeldete Bedarf der BOS von mindestens 2 x 15 MHz durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Berücksichtigung. Um eine bessere Position gegenüber dem zuständigen BMVI bei künftigen Frequenzvergaben zu erhalten, sollen schnellstmöglich passende Frequenzen identifiziert und gegenüber dem BMVI und der BNetzA beantragt werden. Hiervon unbenommen ist die spätere Nutzung durch ein gegebenenfalls eigenes Breitbandnetz oder einen privaten Leistungserbringer. Daher ist dieser Schritt zwingend und schnellstmöglich umzusetzen. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in Planung Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 81

79 Maßnahme Entwicklung und Erprobung neuer Telekommunikationstechnologien in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Die EFRE-Technologieförderung unterstützt branchen- und technologieoffen Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Projekte von Unternehmen mit innovativem technologieorientierten Inhalt, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen. Unternehmen können eine Förderung auch im Verbund mit anderen Unternehmen oder gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten. Die Förderung dient dem Ziel, das mit einem hohen technischen Risiko von FuE-Projekten einhergehende finanzielle Risiko zu mindern. So soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt sowie im Falle von Verbundprojekten die Kooperationsfähigkeit der Unternehmen verbessert werden. Die EFRE-Technologieförderung bietet damit auch Anknüpfungspunkte für die Entwicklung neuer Telekommunikationstechnologien. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Zukunftsweisende Aktivitäten wie die 5G-Technologie bei der funkbasierten Übertragung werden in laufenden FuE-Vorhaben behandelt. Hier geht es um völlig neue Anwendungsszenarien, zum Beispiel das Internet der Dinge mit kleinzellularen Strukturen oder das hochautomatisierte Fahren, wo sicher die Infrastruktur zunächst an den Fahrzeug-Trassen installiert wird. Die FuE-Projekte werden Lösungen für dafür geeignete Produkte und Dienstleistungen liefern. über die Legislaturperiode hinaus in 82 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

80 Maßnahme Sachsen auf dem Weg in eine Gigabit-Gesellschaft - Studie zu den Potenzialen, möglichen Anwendungen und der erforderlichen Gigabitinfrastruktur Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMWA - Um den Freistaat Sachsen auf den Weg in die Gigabitgesllschaft vorzubereiten und mögliche Handlungsbedarfe für die Staatsregierung zu ermitteln, müssen die zukünftigen Bedarfe von Wirtschaft und Gesellschaft hinsichtlich einer Gigabitinfrastruktur erforscht werden. Aufsetzend auf vorliegende Erkenntnisse, unter anderem die bereits im Jahre 2013 erarbeitete Breitbandstudie Sachsen 2030, soll eine sachsenspezifische Studie in Auftrag gegeben werden. Nachdem die Aufgabenstellung konzeptionell erarbeitet wurde, soll die Studie 2017 beziehungsweise 2018 beauftragt werden. - bis Ende der Legislaturperiode in Planung Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 83

81 1.2. Handlungsfeld: Konvergenz der Netze Maßnahme Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA SAB, SAENA Die Digitalisierung in der Energiewende wird Herausforderungen und Chancen vor allem für die sächsische Energiewirtschaft mit sich bringen. Es werden sich neue Geschäftsmodelle herauskristallisieren, Energieerzeuger und -verbraucher reagieren künftig flexibel aufeinander. Die ersten Smart-Home-Anwendungen existieren bereits. Das sächsische Energiecluster Energy Saxony e. V. plant die Initiierung einer Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewende, in der die bisherigen Aktivitäten aufgenommen und gebündelt werden sollen. Sie soll als Grundlage für eine vollumfassende Begleitung des Themas über die nächsten drei Jahre dienen. Dabei sollen Geschäftsmodelle für künftige Märkte entwickelt sowie eine wissenschaftliche Begleitung und die von Modellvorhaben realisiert werden. Das SMWA begleitet die geplante Initiative und stellt Mittel zur Förderung von Modellvorhaben zur Verfügung. Um das Reduktionsziel für den CO 2 -Ausstoß gemäß dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für die Bereiche Gewerbe, Handel und Dienstleistungen zu erreichen, werden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Investitionen in die wirtschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien in KMU gefördert. Sie ergänzen sich in vielen Fällen. Diese Maßnahmen tragen gleichzeitig dazu bei, die Energieproduktivität der sächsischen Unternehmen zu steigern. Die Zielstellungen hinsichtlich der Integration zunehmender Mengen erneuerbarer Energien in das Energiesystem und zur Steigerung der Energieeffizienz können nur im Rahmen der Weiterentwicklung des gesamten Energiesystems erfüllt werden. Deshalb werden investive Modellvorhaben für intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme (sog. intelligente Netze im Energiebereich), die zum Anschluss zusätzlicher Energiekunden an intelligente Netze führen oder die stärkere Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem unterstützen (z. B. Regeltechnik, intelligente Trafos, Smart Meter) gefördert. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für eine Förderung von Projekten, die der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie der Errichtung von Energiespeichern und intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen dienen, sind auch kommunale Körperschaften, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und sonstige Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung zugelassen, die den Beschränkungen der KMU-Definition nicht entsprechen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode Die im Mai 2015 veröffentlichte Richtlinie des SMWA Zukunftsfähige Energieversorgung RL Energie/2014 regelt die Förderbedingungen. 84 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

82 Maßnahme Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2. Quartal 2017: Initiierung einer Landesinitiative Digitalisierung der Energiewende durch Energy Saxony e. V. 4. Quartal 2017: Start erster Modellvorhaben im Bereich intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme in Sachsen Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende initiiert den Massen-Rollout von intelligenten Stromzählern, zunächst für Großabnehmer, und regelt die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Verteilung und Nutzung von Big Data. über die Legislaturperiode hinaus in Planung Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 85

83 Maßnahme Begleitung von Smart City -ÖPNV-Projekten Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA ÖPNV - Zweckverbände, Kommunen, Verkehrsunternehmen Smart City -ÖPNV-Projekte unterstützen durch virtuelle Dienste und Angebote nahtlose dynamische Mobilitätsketten von Tür zu Tür (Verzahnung von individual- und öffentlichem Verkehr, verschiedenen Verkehrsträgern sowie gemeinschaftlichen Mobilitätsformen wie Car-Sharing und Entwicklung von mobilen Zahlungslösungen für Fahrscheine im ÖPNV). Unter Berücksichtigung des Sächsischen ÖPNV-Gesetzes müssten diese Projekte von den jeweils zuständigen Zweckverbänden oder Verkehrsbetrieben eingebracht werden. Das BMVI hat aktuell einen Dialog- und Stakeholderprozess mit dem Ziel initiiert, eine gemeinsame Roadmap zu formulieren, die die Handlungserfordernisse, die notwendigen Schritte und die entsprechenden Verantwortlichkeiten für einen digitalvernetzten Öffentlichen Verkehr der Zukunft skizziert. Die Roadmap wird mithilfe der fachlich relevanten Beteiligten und insbesondere der Länder erarbeitet. In diesem Prozess werden die sächsischen Interessen im Auftrag des Freistaates Sachsen durch den Verkehrsverbund Oberelbe vertreten : sphase der in der Roadmap skizzierten Maßnahmen, wie: Meilensteine Verabschiedung der Roadmap in übergeordneten Gremien (z. B. VMK), Mitwirkung bei der der Ziele und Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich (ordnungspolitischer Rahmen), Unterstützung in der Funktion als Gesetzgeber, Aufgabenträger bzw. Genehmigungsbehörde. Parallel dazu: Fortführung des Stakeholder-Dialogs, Mitarbeit in Gremien des Dialog-Prozesses (gegebenenfalls durch Vertreter des Verkehrsverbundes Oberelbe) 86 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

84 Maßnahme Begleitung von Smart City -ÖPNV-Projekten Erläuterung zur Juni 2016: Veröffentlichung der Förderrichtlinie eticketing und digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr im Bundesanzeiger (BMVI): anteilmäßige Förderung der Einführung eines interoperablen etickets sowie der digitalen Vernetzung im ÖPV; Fördervolumen beträgt 16 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 Fortlaufend traf sich die Steuerungsgruppe, um die Roadmap Digitale Vernetzung im ÖPV zu diskutieren und schließlich zu verabschieden. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in Planung und Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 87

85 Maßnahme des HighTech-Programms Synchrone Mobilität Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA ÖPNV Zweckverbände, Kommunen, Verkehrsunternehmen, Wirtschaftsunternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, nachgeordnete Behörden Intelligente Verkehrssysteme sind die Gesamtheit aller strukturellen Komponenten, die zur intelligenten Mobilität von Personen oder Gütern erforderlich sind. Informations- und Kommunikationstechnologien spielen dabei zunehmend eine zentrale Rolle, um die jeweiligen Verkehrsprozesse effizienter, sicherer oder umweltfreundlicher zu gestalten. Zentrale Anwendungen sind neben dem verkehrsbegleitenden Informationsaustausch, der dynamischen Verkehrsführung an Knotenpunkten oder der computergestützten Leitung und Steuerung von Lichtanlagen vor allem die Automatisierung innerhalb von Fahrzeugen in Form von Fahrerassistenz oder Teilautonomie. Aber auch die technisch koordinierte, gemeinschaftliche Nutzung verschiedener Verkehrsträger (intermodaler Verkehr) sowie der Bedarf an neuen Hard- und Softwarekomponenten für zukunftsweisende Antriebskonzepte bieten neben hohen technologischen Herausforderungen große Entwicklungspotenziale. Insofern sind in dem Projekt sowohl verkehrliche als auch wirtschaftliche Komponenten enthalten. Das Vorhaben Synchrone Mobilität 2023 soll diese Entwicklungen aufgreifen und in die Praxis umsetzen. Es verfolgt damit die Ziele, die sächsische Forschungs- und Wirtschaftskompetenz auf den Gebieten der Fahrzeugtechnik, Verkehrstechnik, Mikroelektronik sowie Kommunikations- und Ortungstechnik zu demonstrieren und anzuwenden. Darüber hinaus sollen intelligente Verkehrssysteme (IVS) zur umfassenden Verkehrsautomatisierung in einem urbanen Umfeld eingeführt und eine deutlich verbesserte Leistungsfähigkeit sowie Sicherheit bestehender Verkehrsinfrastrukturen durch hochautomatisierte Verkehrsflüsse und automatisierte Fahrfunktionen erreicht werden. Ziel ist es, unmittelbar umsetzbare IVS zu entwickeln und Technologien mit hohem Marktpotential zu generieren. Des Weiteren sollen die Einsparpotenziale an CO2- und Schadstoffemissionen nachgewiesen werden. 88 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

86 Maßnahme des HighTech-Programms Synchrone Mobilität Beschreibung (Fortsetzung) Eine Finanzierung entsprechender Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird wie folgt angestrebt: Bundesförderung, Förderung Teil Verkehr (EFRE Programm ), Förderung Kommunikationsinfrastruktur durch Richtlinie Kommunaler Straßenbau, projektbezogene Förderung der Unternehmen (einschlägige Wirtschaftsförderprogramme), Eigenanteile der Projektpartner. Zur weiteren Verbesserung der technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen im Verkehrsbereich wird derzeit ein Leitbild für Intelligente Verkehrssysteme (IVS_Leitbild) erarbeitet. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Ein Entwurf des Leitbildes liegt vor und wird derzeit abteilungsübergreifend abgestimmt. Auftragnehmer für das IVS-Leitbild ist die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbh. Möglichkeiten der werden derzeit geprüft. über die Legislaturperiode hinaus in Planung und Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 89

87 1.3. Handlungsfeld: Vernetzung im Gesundheits- und Pflegebereich Maßnahme Unterstützung der Einführung der medizinischen Telematik-Infrastruktur in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS gematik GmbH Die Telematik-Infrastruktur soll unter Berücksichtigung der notwendigen hohen Sicherheitsstandards die Informationstechnologiesysteme in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen miteinander verbinden und so einen systemübergreifenden Austausch von Informationen ermöglichen. Mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur wird in Deutschland eine flächendeckend verfügbare technologische Grundlage für den sicheren Austausch von medizinischen Informationen geschaffen. Um den Aufbau der notwendigen Telematik-Infrastruktur voranzutreiben, werden auf der Grundlage des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von der hierfür zuständigen Gesellschaft für Telematik (gematik), in der die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel die Krankenkassen, vertreten sind, flächendeckend nutzbringende elektronische Anwendungen für eine Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten eingeführt. Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Freistaat Sachsen erproben in der Testregion Südost gemeinsam mit Bayern die elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur (ARGE SaxMedi-Card). Mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur wird in Deutschland eine flächendeckend verfügbare technologische Grundlage für den sicheren Austausch von medizinischen Informationen geschaffen, der jedoch noch auf örtlicher und regionaler Ebene ausgefüllt werden muss. Meilensteine 2018: Nutzung der Telematikinfrastruktur 90 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

88 Maßnahme Unterstützung der Einführung der medizinischen Telematik-Infrastruktur in Sachsen Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Mit dem E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber klare Richtlinien festgeschrieben, um ein innovatives, digitales Gesundheitssystem aufzubauen. Eine Voraussetzung dafür ist die Etablierung einer zukunftsweisenden und sicheren Telematikinfrastruktur, die den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte sowie moderne, vernetzte medizinische Anwendungen erfordert. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Vorpilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) startete die schrittweise Ausstattung von Erprobungspraxen (Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten) und Krankenhäusern. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur. Das zentrale Netz der Telematikinfrastruktur mit seinen Bestandteilen steht seit 2015 für die Erprobung bereit. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 91

89 Maßnahme Förderung der Entwicklung der IT-Plattform CCS Telehealth Ostsachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS - CCS Telehealth Ostsachsen ist eine offene und erweiterbare Telemedizin-Infrastruktur für Krankenhäuser und ambulante Praxen. Das Modellvorhaben wurde in den Jahren mit mehr als neun Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert. Durch einen schnellen Informationsaustausch zwischen Ärzten, anderen an der Versorgung Beteiligten und Patienten sowie durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen Versorgungsunterschiede zwischen gut ausgestatteten urbanen Zentren und ländlichen, strukturschwachen Regionen überbrückt werden. Die Übermittlung von Diagnose- und Behandlungsdaten über die IT-Plattform erlaubt beschleunigte Behandlungsprozesse und einen besseren medizinischen Erfahrungsaustausch. Um die Leistungsfähigkeit der Plattform zu veranschaulichen werden gegenwärtig drei medizinische Anwendungen umgesetzt. Die Fern-Anwendung Telecoaching ermöglicht die Versorgung und kontinuierliche Nachsorge von Patienten mit Herzschwäche. Fachkräfte des Dresdner Herzzentrums überwachen die Gesundheitsdaten des Patienten, der über einen Tablet-PC von zuhause aus seine aktuellen Vitaldaten verschickt, Fragebögen ausfüllt und Übungen mithilfe von Lernvideos absolviert. Tele-Stroke dient der ambulanten Nachsorge von Schlaganfallpatienten. Ziel ist es, die in Akutbehandlung und Reha erzielten Erfolge zu festigen und das Risiko von Rückfällen zu senken, indem speziell ausgebildete Case-Manager in den Kliniken im ständigen Kontakt zu den Patienten sowie deren Ärzten und Therapeuten bleiben. Die Telepathologie setzt auf die Vernetzung von Experten unterschiedlicher Kliniken. Abbildungen von Gewebeschnitten werden über einen speziell entwickelten Hochleistungsscanner erfasst und an eine Partnerklinik übermittelt. So können sich Pathologen zu seltenen Tumorerkrankungen austauschen, Zweitbefunde erstellen oder eine Primärdiagnostik durchführen, wenn ein Pathologe mit spezieller Expertise für bestimmte Erkrankungen kurzfristig nicht vor Ort verfügbar ist. Weitere Anwendungen und Behandlungspfade können auf die Plattform aufgeschaltet und umgesetzt werden. Die Weiterentwicklung der Plattform soll durch den Freistaat Sachsen unterstützt werden. 92 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

90 Maßnahme Förderung der Entwicklung der IT-Plattform CCS Telehealth Ostsachsen Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Für den Aufbau von CCS Telehealth Ostsachsen wurden unter anderem telemedizinische Arbeitsplätze eingerichtet, Tablets und IP-Telefone für Patienten angeschafft sowie hochleistungsfähige Server, Scanner und eine zentrale Datenbank installiert. Federführend bei CCS Telehealth Ostsachsen sind die Projektträger Carus Consilium Sachsen GmbH, eine Tochter des Universitätsklinikums Dresden, und die Telekom-Tochter T-Systems International. Nach zweijähriger Aufbauarbeit läuft seit Juli 2015 der Pilotbetrieb erster Beispielanwendungen, wie die häusliche Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten und die ambulante Schlaganfall-Nachsorge. Für den Pilotbetrieb wurden erste Telenurses und Fallmanager geschult sowie geeignete Patienten in das Projekt eingebunden. Auch die Kooperation verschiedener Kliniken bei der gemeinsamen Diagnose von krankhaftem Gewebe wird deutlich erleichtert. So können zum Beispiel hochauflösende Bilddarstellungen von Gewebeproben auf gesicherten Datenrouten verschlüsselt ausgetauscht und in Videokonferenzen von Experten erörtert werden. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 93

91 Maßnahme Förderung der Einführung von Assistenzsystemen und integrativen Versorgungs- und Dienstleistungsnetzwerken Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS SMWA, SMWK Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben. Die Wohnung ist darüber hinaus ein zunehmend wichtiger Gesundheitsstandort, in dem Prävention, Rehabilitation und Pflege stattfinden. Die Möglichkeit, auch bei verringerter Mobilität an regionalen Dienstleistungen teilzuhaben, wird maßgeblich dazu beitragen, einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Ambient Assisted Living (AAL übersetzt Altersgerechte Assistenzsysteme ) sind Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien und das soziale Umfeld miteinander verbinden und verbessern, um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensabschnitten zu erhöhen. Im Fokus stehen der Erhalt und die Förderung der Selbständigkeit älterer bzw. hilfsbedürftiger Menschen sowie die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten im häuslichen Bereich. Meilensteine - AAL deckt ein breites Spektrum von Anwendungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen ab: Gesundheit und Pflege, Haushalt und Versorgung, Sicherheit und Privatsphäre, Kommunikation und soziales Umfeld. Als Lösungsansatz ist es sachgerecht, die Wohnung durch die Vernetzung maßgebender Akteure innerhalb der Region, deren intelligente Anbindung an den Lebensraum und durch entsprechende Gestaltungskonzepte im individuellen Wohnumfeld weiter zu entwickeln. Diese Optimierung ist auch mittels IT-gestützter Dienstleistungen zur Erhaltung und Sicherung der sozialen Teilhabe und physischen Mobilität von Menschen in einer Region zu erreichen. Die Entwicklung innovativer und marktfähiger Lösungen, die älteren Menschen dabei helfen, sich durch technische Assistenzsysteme sowie digitalgestützte Versorgungs- und Dienstleistungsmodelle Selbständigkeit und Lebensperspektive zu sichern, soll unterstützt werden. Die Angebote altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme sollen zielgerichtet durch den Freistaat Sachsen gefördert werden. 94 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

92 Maßnahme Förderung der Einführung von Assistenzsystemen und integrativen Versorgungs- und Dienstleistungsnetzwerken Projektförderung AUXILIA Nutzerzentriertes Assistenz- und Sicherheitssystem zur Unterstützung von Menschen mit Demenz auf Basis intelligenter Verhaltensanalyse der TU Chemnitz Ziel des Projekts ist es, die bisher meist nur unter Laborbedingungen entwickelten technischen Ansätze zur Unterstützung demenzkranker Menschen in die Anwendung als praxistaugliches Assistenzsystem zu überführen. Diese Unterstützung soll zum Beispiel durch die folgenden Funktionen gewährleistet werden: Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der einen interaktiven Erinnerungs- und Mobilitätsassistenten, die Integration einer zuverlässigen Erkennung von Notsituationen und die direkte Alarmierung im Gefahrenfall, die bedarfsgerechte Informationsbereitstellung für pflegende Angehörige, die Bereitstellung von Informationen in Risikosituationen und zum allgemeinen Zustand des Gepflegten, die Bereitstellung der gewonnenen Informationen für professionell Pflegende sowie die automatische Datenerfassung für das Pflegeprotokoll. Zentrales Element des geplanten Systems ist ein intelligenter kontaktloser Sensor zur automatisierten Verhaltensanalyse von Personen. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 95

93 2. Strategisches Ziel: Informationsund Cybersicherheit gewährleisten

94 2. Strategisches Ziel: Informationsund Cybersicherheit gewährleisten 2.1. Handlungsfeld: Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung Maßnahme Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter für das Thema Informations- und Cybersicherheit Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI TU Dresden, FHSV Meißen, BAköV, IT-Planungsrat, externe Dienstleister Informationssicherheit ist als integraler Bestandteil des Arbeitsalltags in der Verwaltung zu verstehen und nicht als Erweiterung, die über das vermeintlich Notwendige hinausgeht. Dafür müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im erforderlichen Umfang bezüglich der Informationssicherheit und des Datenschutzes sensibilisiert und qualifiziert werden. Hierzu sind angesichts der in der Verwaltungsvorschrift Informationssicherheit festgelegten Verantwortlichkeiten und Rollen jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin selbst, aber auch die Behördenleitungen in besonderer Weise gefordert. Dabei kann eine Vielzahl an Maßnahmen zentral in der Informationssicherheitsorganisation initiiert und koordiniert werden. Auf Landesebene organisiert der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes regelmäßig eine große Sensibilisierungsmaßnahme unter dem Titel INFOSIC. In den halbtägigen Veranstaltungen werden mittels einer unterhaltsamen Mischung aus Vorträgen und Technikdemonstrationen ( Live-Hacking ) Themen wie die Gefährdungen durch die Nutzung der modernen Informationstechnik, Tücken der Internetnutzung und der Mensch als Angriffsziel von Hackern behandelt. Nachdem sich der Beauftragte für Informationssicherheit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung als Partner angeboten hatte, um die Veranstaltungsreihe auch den Landesbediensteten im Freistaat Sachsen anzubieten, wurden mit den Veranstaltungen seit dem Jahr 2012 über Bedienstete der sächsischen Landes- und Kommunalverwaltung sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen und Institutionen erreicht. Die sich sehr positiv entwickelnden Teilnehmerzahlen sind sicherlich auch Ergebnis des kontinuierlichen Angebots einer solchen Veranstaltung. Die gesamte Veranstaltungsreihe wurde und wird dabei aus Projektmitteln des IT-Planungsrats unterstützt. Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik gemäß Artikel 91c Grundgesetz. 98 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

95 Maßnahme Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter für das Thema Informations- und Cybersicherheit Beschreibung (Fortsetzung) Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Ergänzend zu den einmaligen Sensibilisierungsveranstaltungen soll das Thema IT-Sicherheit zudem in einer kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahme angeboten werden. Mit einer E-Learning-Plattform wurde in Zusammenarbeit mit der TU Dresden ein Projekt zur langfristigen Sensibilisierung und Qualifizierung der Beschäftigten der sächsischen Landesverwaltung zum Thema Informationssicherheit umgesetzt. Aufgrund der Dezentralität und zeitlichen Verfügbarkeit der Zielgruppe sollen in einem Lernangebot neben Präsenzveranstaltungen verstärkt E-Learning-Komponenten, beispielsweise die Bereitstellung von Selbstlerneinheiten auf einer zentralen Lernplattform, Berücksichtigung finden. Die E-Learning-Plattform soll im zweiten Halbjahr 2017 an den Start gehen. September/ Oktober 2017: Sensibilisierungsveranstaltung INFOSIC: Die Hacker kommen! in Dresden, Leipzig und Chemnitz 2. Halbjahr 2017: Ausrollen des E-Learning-Portals im Regelbetrieb Die Maßnahme wird seit dem Jahr 2012 verfolgt und soll im engeren Sinn nicht abgeschlossen werden, sondern auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus angeboten und weiterentwickelt werden. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 99

96 Maßnahme Ausbau des sächsischen Computer Emergency Response Teams (SAX.CERT) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts, SID Im Licht der sich ständig ausweitenden Bedrohungslage im Bereich Informationssicherheit ist es dringend geboten, die defensiven Fähigkeiten der Staatsverwaltung auszubauen. Das sächsische Computer Emergency Response Team im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SAX.CERT im SID) stellt hier einen wichtigen Grundpfeiler für die praktische Informationssicherheit in der sächsischen Staatsverwaltung dar. Dort werden unter anderem Erkenntnisse aus Sicherheitsvorfällen gebündelt und ausgewertet, um sie dann als proaktive Maßnahmenempfehlungen an die Behörden der Landesverwaltung zu verteilen. Für die möglichst frühzeitige Warnung vor neuen Bedrohungen aus dem Cyberraum hält das SAX.CERT durch eigene Beobachtung und im Austausch mit anderen CERTs ein ständiges Lagebild zur Bedrohungssituation aufrecht und ist durch das Sicherheitsmonitoring des Verwaltungsnetzes laufend über den internen Stand der Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Landesverwaltung informiert. Um dem SAX.CERT die Erfüllung dieser Daueraufgaben zu ermöglichen, sollen weitere Investitionen in das SAX.CERT getätigt werden. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Als Grundausbau des SAX.CERT ist eine Größe von zwei Mitarbeitern, die von einem externen Mitarbeiter beziehungsweise einer externen Mitarbeiterin unterstützt werden, vorgesehen. Ein weiterer Aufwuchs ist geplant. Das SAX.CERT hat in der aktuellen Besetzung bisher über 100 eigene Frühwarnungen beziehungsweise Warnmeldungen veröffentlicht und knapp 30 Sicherheitsvorfälle (meist Virenvorfälle, insbesondere im Bereich Ransomware) bearbeitet. Daneben betreute das SAX.CERT Sicherheitsprüfungen sächsischer Webserver und technische Projekte wie den Aufbau eines Sensornetzwerks zur Erkennung von Hackerangriffen (HoneySens). bis Ende der Legislaturperiode in Planung und 100 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

97 Maßnahme Ausbau der SicherheitsInfrastuktur des sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMI alle Ressorts, SID, TU Dresden, T-Systems MMS Der sich stetig verändernden und sich verschärfenden Bedrohungslage in der IT-Sicherheit muss auch das sächsische Verwaltungsnetz Rechnung tragen. Daher soll ein kontinuierlicher Anpassungsprozess etabliert werden, der diese Entwicklungen berücksichtigt. So entwickelt der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes in Abstimmung mit dem sächsischen Computer Emergency Response Team (SAX.CERT) fortwährend technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Netz des SVN, vor allem in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen. Ein innovatives technisches Pilotprojekt zur Informationssicherheit wurde vom Beauftragten für Informationssicherheit des Landes in Zusammenarbeit mit der Professur für Datenschutz und Datensicherheit der Technischen Universität Dresden im Rahmen einer Diplomarbeit unter dem Titel HoneySens entwickelt. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) wurde eine Softwarelösung umgesetzt, bei der von innerhalb der gefährdeten Teilnetze platzierte Sensoren Informationen über alle ankommenden verdächtigen Datenpakete aufzeichnen und an eine zentrale Serverkomponente zur Verarbeitung weiterleiten. Administratoren können anschließend mit Hilfe einer komfortablen Web-Anwendung die aggregierten Daten auswerten und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Der im Rahmen der Diplomarbeit entwickelte Prototyp wurde in einem weiteren Schritt für den Einsatz in komplexen Netzstrukturen angepasst und zusammen mit weiteren Anwendern erfolgreich getestet. Ziel ist es, den Prototypen zusammen mit einem oder mehreren Industriepartnern in eine dauerhafte Lösung zu überführen, die nicht nur für die Erhöhung der Informationssicherheit in Sachsen genutzt, sondern auch in die entsprechenden Gremien der Länder und des Bundes eingebracht werden soll. Bis 3. Quartal 2017: Weiterentwicklung des Prototypen hin zum Produkt im Portfolio des Anbieters T-Systems MMS Die Maßnahme soll im engeren Sinn nicht abgeschlossen, sondern mit Beginn dieser Legislaturperiode über die Legislaturperiode hinaus kontinuierlich angeboten werden. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 101

98 Maßnahme Erarbeitung und von Konzepten zur Netzhärtung und Netzmodernisierung für den BOS-Digitalfunk Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI BMI, BDBOS Netzhärtung: Die Einsatzkräfte aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verlassen sich im täglichen Dienst und in besonderen Einsatzlagen auf den im Freistaat Sachsen flächendeckend eingeführten BOS-Digitalfunk als Einsatz- und Kommunikationsmittel. Aus Sicht des Freistaats stellt der BOS-Digitalfunk als Einsatzmittel eine kritische Infrastuktur (KRITIS) nach Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) dar. Die Sprachkommunikation zu und zwischen den Einsatzkräften ist insbesondere im Zivil- und Katastrophenschutz unerlässlich. Die Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunks ist daher gemäß den Empfehlungen des BBK zu sichern und dessen bestimmungsgemäße Funktion flächendeckend aufrechtzuerhalten. Damit in Notfallsituationen eine weitestgehend flächendeckende Funkkommunikation gewährleistet werden kann, erarbeiten Bund und Länder Konzepte zur Netzhärtung und Netzmodernisierung und setzen diese um. Mit Netzhärtung werden Maßnahmen bezeichnet, die einen Betrieb des BOS-Digitalfunks auch bei auftretenden Störungen über einen längeren Zeitraum, insbesondere bei einem großflächigen und andauernden Ausfall der regulären Netz-Stromversorgung, sicherstellen. Netzmodernisierung: Parallel wurde unter Federführung des Freistaats Sachsen ein Konzept zur Netzmodernisierung erarbeitet. Nach Prüfung der Synergien zu den Projekten zur Netzhärtung und zur Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) siehe dazu Maßnahme wurde im Frühjahr 2016 über die dieses Konzeptes zur Netzmodernisierung separat entschieden. 102 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

99 Maßnahme Erarbeitung und von Konzepten zur Netzhärtung und Netzmodernisierung für den BOS-Digitalfunk Meilensteine Netzhärtung: 2017 bis 2019 Freigabe der Finanzmittel und des Konzepts zur Netzhärtung im Freistaat Sachsen Netzmodernisierung: 2017 Initiierung Vergabeverfahren Systemliefervertrag 2018 Zuschlag Vergabeverfahren Systemliefervertrag neue Systemtechnik und Vernetzung auf Basis von IP Netzhärtung: Am 1. September 2015 wurde dem Konzept zur Netzhärtung durch die Konferenz der Leiter der Koordinierenden Stellen zugestimmt. Erläuterung zur Im Herbst 2015 wurden im AK II und AK V die entsprechenden Beschlüsse zur Erhöhung der Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunk (Netzhärtung) getroffen. Die Länder sind somit gehalten, das Konzept umzusetzen. Netzmodernisierung: Am 8. Dezember 2016 hat der VwR die BDBOS beauftragt, ein anbieteroffenes Vergabeverfahren vorzubereiten. Die BDBOS hat eine Projektgruppe unter Beteiligung der Länder eingerichtet. Abschluss der Maßnahme Stand der innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 103

100 2.2. Handlungsfeld: Sicherheit für Bürger und Unternehmen Maßnahme Sicherheit für Bürger und Unternehmen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI unter anderem VHS Sachsen, Verbraucherzentrale Sachsen, BSI, ENISA Eines der schwächsten Glieder in der Sicherheitskette ist der Mensch. Da die beste Technik und die durchdachtesten Sicherheitsvorkehrungen die Informations- und Cybersicherheit alleine nicht garantieren können, solange der einzelne Nutzer Defizite im Umgang mit technischen Mitteln zeigt, führt der Weg zu einer nachhaltigen Erhöhung der Informations- und Cybersicherheit nur über eine Sensibilisierung eines jeden Einzelnen. In Anlehnung an die bereits bestehenden Sensibilisierungsveranstaltungen zur Informationssicherheit für Landesbedienstete plant der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes auch Veranstaltungen zur Cybersicherheit für die allgemeine Öffentlichkeit. In etwa zweistündigen am Abend oder am Wochenende stattfindenden Live-Hackings sollen dabei Präsentatoren, eingeleitet von einem Moderator, die Bürgerinnen und Bürger mit leicht verständlichen Technikdemonstrationen für die Gefahrenpotenziale von Schadprogrammen sensibilisieren. In einem weiteren Schritt sollen den Zuschauerinnen und Zuschauern dann Techniken und Tipps zur Gefahrenabwehr vermittelt werden. Es ist zudem angedacht, die Öffentlichkeit mit geeigneten Werbemaßnahmen und -mitteln, wie zum Beispiel Plakaten, Postern, Flyern, Postkarten und Werbeformen im Internet nicht nur auf solche Veranstaltungen, sondern auch auf das Thema Cybersicherheit im Allgemeinen hinzuweisen und Aufmerksamkeit dafür zu generieren. Alle öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sollen nach Möglichkeit mit Partnern zusammen gestaltet werden, die in ihren Rollen und Zuständigkeiten Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Cybersicherheit sensibilisieren. Dazu gehören in Sachsen die Verbraucherzentrale, auf Bundesebene unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und auf europäischer Ebene dessen Pendant ENISA. Zudem sollen bestehende auch internationale Kampagnentage beziehungsweise -Wochen für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden, um eine möglichst große Reichweite zu generieren. 104 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

101 Maßnahme Sicherheit für Bürger und Unternehmen Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Oktober 2017: Live-Hackings für Bürger in Zusammenarbeit mit den VHS an den Standorten Chemnitz, Annaberg-Buchholz und Görlitz November/Dezember 2017: Live-Hackings für Bürger in Zusammenarbeit mit den VHS an den Standorten Dresden und Torgau Zum Europäischen Monat der Cybersicherheit (ECSM) der Europäischen Agentur ENISA koordiniert in Deutschland durch das dafür zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden in Zusammenarbeit mit diversen Partnern Live-Hacking-Veranstaltungen für die Bevölkerung beziehungsweise für die Tagungsteilnehmer angeboten. Ziel ist hierbei die Sensibilisierung zu IT-Sicherheits-Themen. Die Öffentlichkeitarbeit wird dabei dezentral vor Ort durch die Kooperationspartner übernommen und über die Webportale des ECSM in Europa unter und beworben. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 105

102 Maßnahme Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI unter anderem Sächsischer Datenschutzbeauftragter (AG-Vorsitz), SMK, SMS, SSG, SLKT, SLpB, Center for Learning Technology, TU Dresden, Landeselternrat, Landesschülerrat, Sächsischer Volkshochschulverband, SLM, Landeskriminalamt, Verbraucherzentrale Sachsen Digitale Medien beeinflussen maßgeblich das Freizeitverhalten und den Umgang mit Informationen in einer Wissens- und Konsumgesellschaft. Der Entwicklungsprozess vollzieht sich hochdynamisch. Gerade deswegen ist ein kompetenter und verantwortungsvoller Umgang aller Bürger mit Medien notwendig, um am gesellschaftlichen und auch beruflichen Leben teilhaben zu können. Chancen-, aber auch problembehaftet sind beispielsweise der unbegrenzt mögliche Zugang zum Internet und die zunehmende Entwicklung des Internets zum rechtsfreien Raum: Fälle von Cyber-Mobbing, der Belästigung oder Nötigung anderer Menschen über elektronische Kommunikationsmittel, oder Happy Slapping, gewalttätige Angriffe gegenüber Personen, die dabei gefilmt und im Netz veröffentlicht werden, nehmen zu. Dabei prägen Unkenntnis und Unsicherheit die Diskussion im Umgang mit digitalen Medien. Daher soll ein ganzheitlicher und generationenübergreifender Ansatz verfolgt werden: Kinder und Jugendliche nutzen Medien in ihrer Freizeit und verstärkt auch in der Schule. Damit sie zum einen die Chancen, die Medien bieten, effektiv nutzen und gleichzeitig aber auch vor den Risiken geschützt werden können, müssen ihnen Eltern, Lehrer/ Erzieher und auch Großeltern kompetent zur Seite stehen. Medien sind zudem ein wesentlicher Bestandteil im Konzept des lebenslangen Lernens Medienkompetenz ist daher auch in der Ausund Weiterbildung sowie im Arbeitsleben von großer Bedeutung. Gesamtgesellschaftlich meint aber auch, Zielgruppen einzubeziehen, denen aus unterschiedlichen Gründen (finanziell, technisch, etc.) der Zugang nur beschränkt oder gar nicht möglich ist. Dazu ist innerhalb des Landespräventionsrates, einem Gremium mit dem Ziel der Vernetzung und Bündelung der landesweiten Präventionsaktivitäten in verschiedenen Themenbereichen, die temporär begrenzt tätige Arbeitsgruppe Digitale Medien eingerichtet worden. Die aus unterschiedlichen Bereichen kommenden Mitglieder sollen ihre Kompetenzen einbringen, um: eine IST-Analyse der durch die beteiligten Institutionen aktuell geleisteten Arbeiten im Handlungsfeld Prävention und digitale Medien zu erstellen, Schnittstellen und mögliche Redundanzen sowie weitere Präventionserfordernisse in Bezug auf die digitalen Medien herauszuarbeiten, um daraus schließlich Handlungsempfehlungen sowohl für die Akteure als auch die Landesebene zu entwickeln und in einem Abschlussbericht zusammenzufassen. 106 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

103 Maßnahme Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Meilensteine ergeben sich gegebenenfalls im Ergebnis der Ressortbefassung mit dem Abschlussbericht im 2. Quartal 2017 Die Auftaktveranstaltung der AG Digitale Medien fand am 14. September 2015 statt. In den folgenden Sitzungen ( , , , ) wurden gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeitet und in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der am 25. Oktober 2016 im Rahmen der Plenarsitzung des LPR dem Vorsitzenden, Herrn StM Ulbig, übergeben wurde. Darin wurde auch festgelegt, dass der LPR auf der Grundlage des Abschlussberichts der AG Digitale Medien gemeinsam mit den betroffenen Ressorts das Ziel einer gelungenen Bildung zu digitalen Medien weiter verfolgt und dafür die Arbeit der derzeit temporären Arbeitsgruppe fortführt. Die betroffenen Ressorts und Mitglieder des LPR (SMI, SMJus, SMK, SMS, SMWA) wurden durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten um die Abgabe einer Stellungnahme zu den smöglichkeiten der Handlungsempfehlungen des Abschlussberichtes gebeten. Da eine erfolgreiche Bildung zu digitalen Medien eine große Herausforderung ist, die ein abgestimmtes und koordiniertes Handeln aller Akteure in diesem Themenfeld erfordert, wurden die SK und das SMWK zur Mitarbeit an diesem Thema eingeladen und der Bericht in Papierform übersandt: Die SK ist in einer übergreifenden Gesamtstrategie zur Medienbildung durch eine Informations- und Koordinationsstelle beziehungsweise einer entsprechenden Struktur sowie die Förderung von Projekten ein maßgeblicher Akteur der Medienbildung. Daneben ist das SMWK im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Universitäten des Freistaates Sachsen ein wichtiger Partner auf dem Gebiet der Medienbildung. Die Ergebnisse der Ressortrunde sollen Gegenstand der 7. Sitzung der AG Digitale Medien werden. Aufbauend auf den Stellungnahmen der Ressorts sollen die Schnittstellen und soptionen erhoben und dem Vorstand des LPR beziehungsweise dem Kabinett vorgelegt werden. Schnittstellen zur Strategie Sachsen Digital sind im Abschlussbericht enthalten. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 107

104 Maßnahme Unterstützung von Unternehmen, insbesondere Betreibern kritischer Infrastukturen (KRITIS) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI LKA, SMWA, Silicon Saxony, SLKT, SSG, SAX.CERT, BSI, IMK AG Cybersicherheit Cybersicherheitsvorfälle sind nicht nur eine zunehmende Herausforderung für die öffentliche Verwaltung. Laut Risiko-Barometer der Allianz werden sie von den Unternehmen in Deutschland bereits als größtes Risiko für wirtschaftlichen Erfolg genannt, während sie global nur auf Rang 3 rangieren. Die deutsche Wirtschaft steht auch durch die Digitalisierung ihrer Geschäfts- und Produktionsprozesse, durch Industrie 4.0 und das Internet der Dinge unter besonderem Handlungsdruck, Cybersicherheit fortwährend mitzudenken. Von staatlicher Seite wurden hier in der Vergangenheit durch gesetzliche Regelungen unterstützende Impulse gesetzt, wie das IT-Sicherheitsgesetz des Bundes beweist. Im Freistaat unterstützt der BfIS Land die Unternehmen bei der Sensibilisierung zum Thema Cybersicherheit, denn praktisch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen in ihrer täglichen Arbeit mit sensiblen Daten in Berührung. Da es hier bislang nicht viel Engagement seitens der Wirtschaft gibt, sollten staatliche Behörden und Einrichtungen Kooperationen anregen, um Informations- und Präventionsmaßnahmen auf den Weg bringen. Unternehmen müssen verstärkt zu Wirtschaftskriminalität und Unternehmenssicherheit mit Bezug auf IT sensibilisiert werden. In einem weiteren Schritt gilt es dann, bei ihnen bestehende Sicherheitslücken zu identifizieren und zu beseitigen. Nach diesem Prinzip plant der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes in Zukunft ein Beratungsangebot von Betreibern kritischer Infrastukturen (KRITIS), die einen Anteilseigner der öffentlichen Hand haben (zum Beispiel Wasserversorger in kommunaler Hand und privat-rechtlicher Form). Hierbei sind auch Partnerschaften zusammen mit privaten Anbietern aus der Sicherheitsbranche denkbar. Parallel dazu sollte im Dialog herausgearbeitet werden, welche Zertifizierungs- und Sicherheitslösungen, die in der öffentlichen Verwaltung bereits Anwendung finden, für KRITIS zur Nachnutzung für die eigenen Anforderungen zugänglich gemacht werden könnten. Darunter könnten sowohl technische Entwicklungen fallen, die im behördlichen Umfeld entwickelt und eingesetzt werden, als auch die Einbindung in Sicherheits- und Meldestrukturen. 108 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

105 Maßnahme Unterstützung von Unternehmen, insbesondere Betreibern kritischer Infrastukturen (KRITIS) Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die Maßnahme soll im engeren Sinn nicht abgeschlossen, sondern mit Beginn dieser Legislaturperiode über die Legislaturperiode hinaus kontinuierlich angeboten werden. über die Legislaturperiode hinaus in Planung und Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 109

106 Maßnahme Sicherheitsmonitoring für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SMWA, sächsische IHK Eine sichere und vertrauenswürdige Webpräsenz ist eines der Aushängeschilder für ein Unternehmen. Doch neue Bedrohungen und Sicherheitslücken entstehen täglich und es ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwierig, die nicht IT-affin sind, die eigenen Internetangebote auf einem aktuellen und zugleich sicheren Stand zu halten. Um die KMU bei dieser Herausforderung zu unterstützen, soll das im sächsischen Verwaltungsnetz bereits regelmäßig durchgeführte Sicherheitsmonitoring durch den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes als Angebot auch den KMU bereitgestellt werden. Meilensteine - Das Instrument des Sicherheitsmonitorings in der Landesverwaltung besteht in der regelmäßigen Überprüfung des tatsächlich erreichten Informationssicherheitsniveaus, vorrangig durch automatisierte beziehungsweise teilautomatisierte Sicherheitsscans der IT-Infrastuktur der Landesverwaltung. Mit Hilfe solcher Erhebungen, angereichert mit Meldungen aus den Ressorts oder von externen Stellen, wird regelmäßig ein realistisches Lagebild der aktuellen Sicherheitslage in der Landesverwaltung erstellt. Mit Unterstützung des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes wäre es demnach denkbar, die Webpräsenzen von KMU kontinuierlich nach bekanntem Muster und bestimmten Standards überprüfen zu lassen und den einzelnen KMU je nach Ergebnis individuelle Handlungsempfehlungen zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang sind auch gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden organisierte Schulungsseminare zur Webseitensicherheit denkbar. 110 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

107 Maßnahme Sicherheitsmonitoring für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das in der Landesverwaltung eingesetzte Sicherheitsmonitoring ist mit seinen Tools und Vorgehensweisen potenziell für die sächsischen KMU adaptierbar, sodass eine Nachnutzung dieses Sicherheitsmonitorings völlig unabhängig von der personellen und technischen Infrastuktur der Landesverwaltung in Eigenregie der KMU beziehungsweise gesteuert durch ihre Verbände aus unserer Sicht wünschenswert wäre. Sollten Funktionalitäten des Sicherheitsmonitorings für KMU interessant sein und nachgenutzt werden, wird die Maßnahme regelmäßig durchgeführt werden müssen, um einen kontinuierlichen Mehrwert im Sinne eines erweiterten Schutzes zu erbringen. Im weiten Sinn ist die Maßnahme aus Sicht des BfIS-Land als abgeschlossen zu betrachten, wenn KMU beziehungsweise ihre Verbände, die Maßnahme nachnutzen. innerhalb der Legislaturperiode in Planung Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 111

108 2.3. Handlungsfeld: Bekämpfung der Cyberkriminalität Maßnahme Ausbau des Cybercrime-Competence Centers (SN4C) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI - Die Bekämpfung und Verfolgung von Cyberkriminalität ist Aufgabe des Staates und erklärtes Ziel der sächsischen Polizei. Seine aktuelle findet dieses Strategiefeld in der Neuausrichtung der Bekämpfung der Cyberkriminalität sowohl durch die Einrichtung des Cybercrime-Competence Centers (SN4C) im LKA als auch mit der Konzeption zur Bekämpfung der Cyberkriminalität auf Ebene der Polizeidirektionen. So arbeiten im SN4C Kriminalisten und IT-Spezialisten unter einem Dach zusammen. Das SN4C versteht sich dabei als Kernelement. Neben der personellen Ausstattung steht den Ermittlern auch entsprechende Ausstattung in Form neuester Hard- und Software zur Verfügung. Durch die unmittelbare und vorgangsbezogene Kommunikation zwischen IuK-Forensikern (elektronische Spurensicherung) und Ermittlern/ Auswertern wird eine effektive Fallbearbeitung und zielgerichtete Beweisführung sichergestellt. So will die sächsische Polizei auch weitverzweigte kriminelle Strukturen besser und zielgenauer aufdecken. Geplant ist ein weiterer Ausbau des SN4C durch Einstellung weiterer IT-Spezialisten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Dazu werden Absolventen eines Bachelor- oder vergleichbaren Diplomstudienganges im IT-Bereich im Rahmen einer fachtheoretischen Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sowie eines Praktikums beim Landeskriminalamt und in den Polizeidirektionen zu Kriminalkommissaren ausgebildet. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sollen diese IT-Spezialisten das SN4C im LKA sowie die Cybercrime-Kommissariate in den Polizeidirektionen verstärken. Aufgrund der immer schneller fortschreitenden Digitalisierung wird es zunehmend wichtiger, das polizeiliche Fachwissen mit IT-Know-how der Wirtschaft und Wissenschaft zu verbinden. Das SN4C im Landeskriminalamt Sachsen kooperiert vor diesem Hintergrund mit weiteren Landeskriminalämtern in der Sicherheitskooperation Cybercrime mit dem Bitkom e. V. Darüber hinaus wird eine Kooperation mit der Hochschule Mittweida zur gezielten gemeinsamen Entwicklung IT-forensischer Werkzeuge gepflegt. 112 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

109 Maßnahme Ausbau des Cybercrime-Competence Centers (SN4C) Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem SMI, dem SMJus und der Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences im zweiten Quartal 2017 Meilensteine Einsatz von insgesamt sieben Absolventen des Vorbereitungsdienstes für den Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst nach Beendigung ihrer Ausbildung ab 1. Oktober 2017 im LKA Sachsen (SN4C) Einstellung von zehn Bewerbern in den Vorbereitungsdienst für den Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst zum 1. Oktober 2017 Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zum 1. Oktober 2016 wurden die elf Absolventen des 1. Ausbildungsganges Computer- und Internetkriminalitätsdienst in das LKA (SN4C) beziehungsweise in die Polizeidirektionen (Cybercrime-Kommissariate) versetzt. Zum 1. Oktober 2016 erfolgte die Neueinstellung weiterer 15 Anwärter für den Ausbildungsgang Computer- und Internetkriminalitätsdienst für die fachtheoretische Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 113

110 Maßnahme Schaffung einer sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus - Die Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen ist essentiell für Kommunikation und Transaktion mittels elektronischer Medien. Der effektiven Bekämpfung von Cyberkriminalität kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Meilensteine - Als notwendige Ergänzung zu der vom SMI geschaffenen zentralen polizeilichen Ermittlungseinheit SN4C soll auf Seiten der Staatsanwaltschaften ebenfalls eine entsprechende Zentralstelle geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der sowohl quantitativ als auch qualitativ rasant ansteigenden Cyberkriminalität ist deshalb beabsichtigt, bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einzurichten, die für den gesamten Freistaat Sachsen zuständig sein soll. Diese Zentralstelle soll für den Bereich der Justiz die Aufgaben einer zentralen Ansprechstelle für Cyberkriminalität übernehmen. Daneben soll sie regionale und überregionale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich organisieren beziehungsweise daran mitwirken. Ein wichtiger Schwerpunkt soll auch die Bearbeitung besonders herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität sein. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die Einrichtung der Zentralstelle erfolgte im März innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen 114 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

111 Maßnahme Fortbildung der Polizei im Bereich Bekämpfung von Cybercrime Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI - Auf der Grundlage eines bundesweit abgestimmten Fortbildungskonzeptes IuK-Kriminalität/Internetkriminalität sind zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen für die im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime tätigen Bediensteten vorgesehen. Das Konzept sieht eine Fortbildung in drei miteinander verbundenen Bereichen vor, um die Strafverfolgungsmaßnahmen zu optimieren. In einem ersten Bereich soll den Polizeibeamten ein fundiertes Grundwissen bzgl. des Internetstrafrechtes, der Einordnung und der Begehungsweise von Cybercrimestraftaten vermittelt werden. Mit Hilfe dieses Wissens können sie dann die ersten Maßnahmen vor Ort treffen, um zum Beispiel Datenträger zu sichern und diese an die nachgeordneten Stellen weiterzugeben. Unter den in den zuständigen Dezernaten eingesetzten Polizeibeamten müssen ebenfalls speziell ausgebildete IuK-Sachbearbeiter vorhanden sein, die die Delikte dann aufgreifen und qualifiziert weiterbearbeiten. Diese treffen dann auch weitere Beweissicherungsmaßnahmen (zum Beispiel Datenträgerauswertung). Der dritte Fortbildungsbereich betrifft die Sachbearbeiter im Landeskriminalamt, die als Spezialisten für die Bekämpfung der Cybercrime ausgebildet werden. Sie übernehmen die besonders aufwendigen und speziellen Beweissicherungen (IT-Forensik, das heißt elektronische Spurensicherung und Wiederherstellung gelöschter Daten) sowie die Beratung bei Durchsuchungsmaßnahmen und komplexen Ermittlungsfällen. Außerdem erfolgt in diesem dritten Bereich auch die Beobachtung des Marktes, um die sich teilweise schnell vollziehenden Veränderungen in diesem speziellen Kriminalitätsbereich zu erkennen. Aus diesem Grund werden die bestehenden Fortbildungsinhalte der sächsischen Polizei, aber auch im Zusammenwirken innerhalb der Sicherheitskooperation mit den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin, regelmäßig aktualisiert und für neu auftretende Themen beziehungsweise Phänomene entsprechende Lehrgangskonzeptionen ausgearbeitet und darauf aufbauend Polizeibeamte qualifiziert. Es handelt sich um eine dauerhafte Maßnahme, die in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess eingebunden ist. Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 115

112 Maßnahme Fortbildung der Polizei im Bereich Bekämpfung von Cybercrime Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Der Prozess erfolgt kontinuierlich, ist nicht stichtagsbezogen und in einen stetigen Verbesserungsprozess eingebunden. über die Legislaturperiode hinaus in Planung und 116 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

113 Maßnahme des IT-Vorhabens IT-Forensik 2020 Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI - Die IT-Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen und der Feststellung des Tatbestandes und der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren. Mittlerweile ist die Untersuchung von Computersystemen im Sinne einer inhaltlichen Auswertung der dort gespeicherten Informationen auch im Zusammenhang mit herkömmlichen Straftaten etabliert. Das Landeskriminalamt wurde im Januar 2017 mit der Initiierung des Projektes IT-Forensik.2020 beauftragt, das auf den Erfahrungen und Ergebnissen des IT-Verfahrens IT-Forensik aufbaut und dieses zugleich deutlich erweitert. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Prozesse der Aufbereitung, Bereitstellung sowie der Auswertung von digitalen Datenbeständen in der sächsischen Polizei zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Mit dem Projekt werden der bisherige Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Handhabung von Festplatten und lokalen Auswerte-PCs abgeschafft, Wartungsaufgaben zentralisiert, die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren beschleunigt und das Portfolio des IT-Ermittlungsservices deutlich erweitert. Das Projekt IT-Forensik.2020 bietet polizeilichen Anwendern landesweit eine bedarfsgerechte, schnelle, zuverlässige und flexible Umgebung zur Auswertung von digitalen Beweismitteln. Angestrebt wird die Erhöhung und Sicherstellung der Qualität im Bereich der Nutzerunterstützung und die Vereinheitlichung der Verfahrensweisen bei der Auswertung und Bereitstellung digitaler Beweismittel in der sächsischen Polizei. Wesentliche Bausteine dieses Prozesses sind der Aufbau eines IT-forensischen Sondernetzes, die Einrichtung einer zentralen Citrix-Auswerteumgebung, die Errichtung einer Forensik-Cloud und die Realisierung eines Internet-Ermittlungszugangs als jeweils eigenständiges IT-Verfahren. Dabei stellt die Auswertung der durch die Forensiker aufbereiteten Spuren am Arbeitsplatz-PC der Ermittler den Kern des Projektes dar. Ziel der sächsischen Polizei ist es, die eigene Expertise im Bereich der IT-Forensik weiter auszubauen und in diesem Zusammenhang einen standardisierten Gesamtprozess zu etablieren. Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 117

114 Maßnahme des IT-Vorhabens IT-Forensik 2020 Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der (gestaffelte) Erstellung der Grobkonzepte für die neuen IT-Verfahren und Vorlage beim Lenkungsausschuss Die Projektskizze wurde dem SMI im November 2016 vorgelegt. Der Auftrag zur Initiierung des Projektes wurde im Januar 2017 erteilt. Zum 1. Februar 2017 wurde die Projektorganisation im Landeskriminalamt eingerichtet. innerhalb der Legislaturperiode in Planung und 118 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

115 Maßnahme Fortführung des Vorbereitungsdienstes in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI - Zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität erfolgt die Neueinstellung von Absolventen von Fachhochschulen und Hochschulen (Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik und Informations- und Kommunikationstechnik) als Polizisten in Sachsen. Sie sollen als IT-Spezialisten zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität eingesetzt werden. Vor dem Beginn der Tätigkeit als Polizeibeamter haben diese ein Auswahlverfahren zu absolvieren, das neben der Prüfung von Computerkenntnissen auch einen Sporttest und eine ärztliche Untersuchung umfasst. Im Falle des Bestehens ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Kriminalkommissaranwärter ein einjähriger Vorbereitungsdienst vorgesehen. Dieser besteht aus sechs Monaten fachtheoretischer Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sowie aus sechs Monaten Praktikum beim Landeskriminalamt und in den Polizeidirektionen. Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten abzuleistende Ausbildungszeit, die mit einer Laufbahnprüfung endet. Er dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Polizei, Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Ernennung zu Kriminalkommissaren. Die Arbeitsplätze befinden sich im sächsischen Cybercrime-Competence Center (SN4C) des Landeskriminalamtes und in den Cyberkriminalitäts-Kommissariaten der Polizeidirektionen. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 1. Oktober 2017: Beginn dritter Ausbildungslehrgang 1. Oktober 2015 Beginn erster Ausbildungslehrgang 1. Oktober 2016 Beginn zweiter Ausbildungslehrgang über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 119

116 3. Strategisches Ziel: Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

117 3. Strategisches Ziel: Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 3.1. Handlungsfeld: Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft Maßnahme Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungsangebote Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMK - Lehrkräften aller Schularten kommt aufgrund ihrer Vorbild- und Vermittlungsfunktion eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die heranwachsenden Generationen auf die Anforderungen einer digitalen Zukunft vorzubereiten. Nach 40 SchulG sind sächsische Lehrkräfte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Lehrerfortbildung umfasst alle berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen. Das Programm der staatlichen Lehrerfortbildung wird durch das SMK mittels themenspezifischen Fortbildungsleitlinien, auf deren Grundlage individuelle und schulinterne Fortbildungsangebote konzipiert werden, strategisch gesteuert. Medien- und IT-Kompetenz sind seit vielen Jahren wichtige Bestandteile der Fortbildungsleitlinien. Der Bereich Medienkompetenz wurde aufgrund seines Querschnittscharakters ab dem Schuljahr 2016/17 in verschiedene Leitlinien aufgenommen. Themen wie Didaktik des Einsatzes elektronischer Medien im Unterricht sowie Weiterentwicklung der fachbezogenen Medienkompetenz sind Bestandteil der Fortbildungsleitlinie Sicherung der Unterrichtsqualität. In den Fortbildungen lernen die Lehrkräfte, das Internet, elektronische Medien und Anwendungen wie Tablets, interaktive Tafeln oder Geocaching fachbezogen und effektiv in ihrem Unterricht einzusetzen. Veranstaltungen wie Englisch 2.0 Soziale Medien erfolgreich in den Unterricht integrieren, Smartphones im Physikunterricht oder Den Unterricht mit dem ipad konzipieren und gestalten zeigen die Bandbreite der Angebote. Vermittelt werden außerdem Kompetenzen in den Bereichen Urheberrecht und Datenschutz im Umgang mit digitalen Medien. Um die Lehrkräfte bei der Bewältigung der rechtlichen Herausforderungen zu unterstützen, bietet der Freistaat Sachsen zudem ein umfassendes Online-Beratungsangebot im Bereich Medienrecht in Bezug auf Datenund Jugendschutz, Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Lizenzrecht. Praxisfälle im Unterricht, im außerunterrichtlichen Schulleben und mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz in der Schule werden anschaulich erläutert und fortlaufend ergänzt. 122 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

118 Maßnahme Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungsangebote Beschreibung (Fortsetzung) Auf Basis der Leitlinie Schulische Prävention und Gesundheitsförderung werden Fortbildungen zu den Chancen und Risiken des Medienkonsums angeboten. Die Nachfrage nach Fortbildungen im Bereich Medienkompetenz ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Steuerung der Fortbildungsteilnahme der Lehrkräfte erfolgt dezentral über das Fortbildungskonzept der Schule, für das der Schulleiter oder die Schulleiterin verantwortlich zeichnet. Darüber hinaus spielen die umfangreichen Angebote der schulinternen Lehrerfortbildung zu dieser Thematik eine wichtige Rolle bei der Abdeckung von spezifischen Bedarfen vor Ort an den Schulen. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Lehrerfortbildung ist eine ständige Aufgabe, deren bildungspolitische und fachliche Schwerpunktsetzungen den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Der Katalog der Fortbildungsangebote wird jährlich zu Beginn des Schuljahres veröffentlicht. Fortbildungskatalog für das Schuljahr 2017/18: über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 123

119 Maßnahme Stärkung der IT- und Medienkompetenz von Beschäftigten und Auszubildenden im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Kontinuierliche Beteiligung an berufsbezogener (Weiter-)Bildung ist im beruflichen Lebenslauf notwendig, um neuen Anforderungen, zum Beispiel durch die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien, wachsenden Ansprüchen an die Qualifikation der Arbeitskräfte oder die zunehmende Bedeutung des Umwelt- und Ressourcenschutzes gerecht zu werden. Zudem dient berufliche Weiterbildung der Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), Förderperiode , fördert das SMWA über die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung Qualifizierungsmaßnahmen in allen beruflich relevanten Bereichen, darunter die IT- und Medienkompetenz. Mit der Förderung werden betriebliche und individuell-berufsbezogene Bildungsaktivitäten zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Arbeitgebern an den Wandel unterstützt. Gleichzeitig werden Anreize für eine berufliche Weiterbildung gesetzt. Antragsberechtigt sind Unternehmen (KMU), Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung beziehungsweise Mitarbeiter/innen und Auszubildende in KMU sowie befristet Angestellte im Öffentlichen Dienst, sofern gewisse Gehaltsgrenzen nicht überschritten werden. Im Einzelnen werden die Programme Weiterbildungsscheck betrieblich, bei dem die Antragstellung, Organisation und Bezahlung/Abrechnung beim Arbeitgeber liegt, und Weiterbildungsscheck individuell auf Eigeninitiative von Beschäftigten selbst sowie Zusatzqualifikationen für Auszubildende unterstützt. Bei der Förderung betrieblicher Weiterbildungsschecks ist im Zeitraum der Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme eine vollständige oder partielle Freistellung von der sonstigen betrieblichen Tätigkeit üblich. 124 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

120 Maßnahme Stärkung der IT- und Medienkompetenz von Beschäftigten und Auszubildenden im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Es ist geplant, dass nach Einrichtung eines entsprechenden Monitoringsystems Informationen zur Anzahl der geförderten Beschäftigten und Auszubildenden geliefert werden können, die eine Weiterbildung/Zusatzqualifikation im Bereich IT/Medien/Marketing aufgenommen haben. Die Programme Weiterbildungsscheck betrieblich und Weiterbildungscheck individuell sowie Zusatzqualifikationen werden im Förderzeitraum des Europäischen Sozialfonds (ESF) umgesetzt. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 125

121 Maßnahme Unterstützung des Arbeitskreises E-Learning der Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK Landesrektorenkonferenz Mit Unterstützung des SMWK hat die Landesrektorenkonferenz der sächsischen Hochschulen den Arbeitskreis E-Learning eingerichtet, um Aktivitäten im Bereich E-Learning/Medienpädagogische Arbeit zu koordinieren und zu bündeln. Der Arbeitskreis ist ein wissenschaftliches Gremium, das die fachliche und strategische Beratung, die Initiierung und Durchführung von Hochschulvorhaben, die der weiteren Verstetigung des E-Learnings und damit der medienpädagogischen Arbeit dienen, maßgeblich unterstützt, indem er den Hochschulen Empfehlungen gibt. Er hat das Ziel, die inhaltliche strategischer hochschulübergreifender Ziele zur Sicherung und schnellen Entwicklung des E-Learnings an den sächsischen Hochschulen voranzubringen und zu unterstützen. Der Arbeitskreis E-Learning bestimmt dadurch maßgeblich die Einführung und Verstetigung von technologischen und methodischen Innovationen für Lehren und Lernen mit neuen Medien. Damit verbunden ist die kontinuierliche Begutachtung, Auswahl und Begleitung von Vorhaben, die auf den gesamten Hochschulraum wirken. Konkret erfolgt dies durch die Förderung von Projekten an den sächsischen Hochschulen. Der Arbeitskreis E-Learning arbeitet sehr eng mit dem Hochschuldidaktischen Zentrum zusammen, um Weiterbildungen für Lehrende im Bereich der Mediendidaktik/Medienkompetenz anzubieten. Meilensteine Einrichtung und Aufnahme der Arbeit einer Arbeitsgruppe unter der Teilnahme von bis zu sechs Prorektoren für Bildung (benannt durch die Landesrektorenkonferenz) zur Erarbeitung einer Strategie Digitale Bildung unter dem Aspekt der Qualität der Lehre und des Studienerfolges. Förderung einzelner, hochschulübergreifender Projekte 126 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

122 Maßnahme Unterstützung des Arbeitskreises E-Learning der Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Zu Beginn des Jahres 2017 fanden Workshops mit den Prorektoren für Bildung der Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunsthochschulen, Vertretern des AK E-Learning und des HDS zum Thema E-Learning statt. Hier wurde sich über den aktuellen Stand an den Hochschulen und deren Bedarfe sowie über das weitere Vorgehen verständigt. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 127

123 Maßnahme Etablierung der Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe in den Lehramtsstudiengängen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK SMK In der Sächsischen Lehramtsprüfungsordnung I ist für alle Schularten verbindlich festgelegt, dass die Medienerziehung in ihren Teilaspekten Bestandteil der Lehramtsstudiengänge ist. Die Hochschulen setzen dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie um und passen die Inhalte an die Entwicklungen in der Medienpädagogik fachlich und didaktisch an. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Autonomie der lehramtsausbildenden Hochschulen. über die Legislaturperiode hinaus in 128 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

124 Maßnahme Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online-Lernprogramm) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMK, SMWK Stiftung für das sorbische Volk, Witaj-Sprachzentrum, Sächsische Bildungsagentur Die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu bewahren und zu entwickeln, ist in Art. 6 der Sächsischen Verfassung als ein Grundanliegen verankert. Um die sorbische Sprache und Kultur zu erhalten und künftigen Generationen weitergeben zu können, muss diese attraktiv, kommunikativ und anwendbar sein. Die Attraktivität einer Sprache wird in hohem Maße an der Anwendbarkeit in der Arbeits- und Alltagswelt gemessen. Die Selbstverständlichkeiten bei Nutzern der deutschen Sprache im Bereich Neue Medien, so zum Beispiel moderne Informationsquellen über die Sprache, Sprachberatung, Sprachservice, digitale Lehrbücher, Online-Lernkurse, Suchmaschinen, Enzyklopädien, Diskussionsforen und Kommunikationsnetzwerke, sind für Nutzer der sorbischen Sprache nicht in einem zufriedenstellenden, gleichberechtigten Umfang vorhanden. Um die Präsenz der sorbischen Sprache in den neuen (digitalen) Medien auf eine annähernd gleichwertige Stufe mit anderen (auch Minderheiten-)Sprachen zu stellen, ist eine intensive Erarbeitung moderner digitaler Informationsquellen in Bezug auf die sorbische Sprache erforderlich. Schätzungen gehen von etwa Sorben im Freistaat Sachsen und etwa Sorben im Land Brandenburg aus, wobei die Zahl der aktiven Sprecher mit hoher Wahrscheinlichkeit darunter liegt. Aufgrund dieses verhältnismäßig kleinen Kreises an Abnehmern können digitale Produkte wie für andere große Sprachen für das Sorbische kommerziell nicht zu marktüblichen Preisen angeboten werden. Infolgedessen gibt es viele digitale Angebote in sorbischer Sprache nicht beziehungsweise sind sie unzureichend. Den permanenten Nachteil des sorbischen Volkes als zahlenmäßig verhältnismäßig kleine Gruppe auszugleichen, ist wie schon in der analogen auch in der digitalen Welt eine Daueraufgabe. Sowohl durch spezielle staatliche Förderung als auch durch Bemühungen zum Einsatz alternativer Finanzierungsquellen wird dieser Nachteil zumindest für einige Bereiche ausgeglichen. Hierzu zählen die Projekte Digitale sorbische Rechtschreibprüfung und Sorbisch online lernen unter Federführung des SMWK sowie das Pilotprojekt Elektronisches Lehrbuch für Schulen unter Federführung des SMK, die vom Freistaat Sachsen über die Stiftung für das sorbische Volk gefördert werden. Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 129

125 Maßnahme Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online-Lernprogramm) Beschreibung (Fortsetzung) Das elektronische Lehrbuch für das Fach Sorbisch dient im Hinblick auf die Konzeption 2plus der individuellen Förderung der Schüler unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Ausgangsniveaus und unterstützt das differenzierte Arbeiten im Unterricht. Ziel des Unterrichtes nach dem Konzept 2plus ist es, sowohl Kinder aus sorbischsprachigen Familien als auch Kinder aus gemischtsprachigen und deutschsprachigen Elternhäusern zur aktiven sorbisch-deutschen Zweisprachigkeit zu führen. Die Erarbeitung des elektronischen Lehrbuches beginnt mit der Klassenstufe 5 und wird schrittweise auf nachfolgende Klassenstufen ausgedehnt. Das digitale Lehrbuch wird die bestehenden Printversionen der Sprachbücher für den Unterricht im Fach Sorbisch zunächst nicht ablösen, sondern zweckentsprechend ergänzen. Das elektronische Lehrbuch wird schrittweise über das Internet auf der Homepage des WITAJ-Sprachzentrums in einem extra eingerichteten Segment etabliert, so dass alle Schulen und die Öffentlichkeit je nach Bedarf und technischer Ausstattung Zugriff haben. Nachdem erste Schritte zur Entwicklung einer digitalen sorbischen Rechtschreibprüfung ergriffen sind und inzwischen eine erste Testversion der Rechtschreibkontrolle für die obersorbische Sprache vorliegt, wird diese jetzt umfassend qualitativ verbessert. Auch nach der Veröffentlichung wird der Wortschatz ausgebaut und der qualitative Standard verbessert. Mit dem Vorhaben Sorbisch online lernen soll ein multimediales Sorbisch-Lernprogramm für Erwachsene entwickelt werden, die die sorbische Sprache als Zweit-/ Fremdsprache erlernen möchten. Seit Frühjahr 2017 steht das Lernportal in einer ersten Stufe zur Verfügung. Dabei wurde das Sprachniveau auf Stufe A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen festgesetzt. 130 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

126 Maßnahme Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online-Lernprogramm) Meilensteine Veröffentlichung der ersten Lehreinheit auf einer Testseite 2. Quartal 2017: Veröffentlichung der Lektionen 2 und 3 auf der Testseite 3. und 4. Quartal 2017: Veröffentlichung der Lektionen 4, 5 und 6 auf der Testseite Erprobung eines Backendtools, mit dem das WITAJ-Sprachzentrum weitere Aufgaben in Eigenregie erstellen kann. April 2017: Veröffentlichung Sorbisch online lernen Erläuterung zur Einrichtung der Projektstruktur (Steuergruppe, Arbeitsbereiche, Projektbeirat) und Erarbeitung einer Projektbeschreibung Die Erarbeitung des elektronischen Lehrbuches erfolgt planmäßig in der vorgesehenen Projektstruktur. Die Steuergruppe hat bisher fünf Sitzungen durchgeführt, der Projektbeirat ist einmal zusammengetreten. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 131

127 Maßnahme SMK-Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMK - Um bei den Schülerinnen und Schülerin an sächsischen Schulen Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft erfolgreich entwickeln zu können, strebt das Kultusministerium die Entwicklung eines verbindlichen Rahmens an, um Aktivitäten auf diesen Gebieten zu koordinieren und zielgerichtete Entscheidungen zu ermöglichen. Die Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule soll diese Funktion erfüllen. Sie soll den Auswirkungen der Digitalisierung auf Gesellschaft, Schule und Individuum und der damit einhergehenden verstärkten Bedeutung der Medienbildung in der Schule gewidmet sein. Die Erarbeitung erfolgt unter Einbezug eines breiten Netzwerkes von Experten. In einem ersten Teil legt sie das Verständnis von Medienbildung und Digitalisierung in der Schule dar, um eine theoretische, begründende Basis zu klären. Des Weiteren werden im ersten Teil strategische Ziele in verschiedenen Handlungsfeldern formuliert. In einem zweiten Teil werden die konkreten operativen Maßnahmen erarbeitet, die es anhand der Fundierung sowie der Ziele des ersten Teils auszurichten und zu bewerten gilt. Damit der zweite Teil bearbeitet werden kann, muss ein Einvernehmen der Beteiligten über den ersten Teil hergestellt werden. Alle Teile der Konzeption sollen eine regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung durch das SMK erfahren. Dabei bilden die theoretischen und strategischen Formulierungen die Grundlage für eine kontinuierliche Einschätzung der Zielerreichung sowie der Maßnahmen. Zum Beginn des Schuljahre 2017/ 2018 ist der Beteiligungsprozess zum Teil 1 der Konzeption abgeschlossen und diese in. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 3. Quartal 2017: Erarbeitung, Diskussion und von operativen Maßnahmen auf der Grundlage von Teil 1 der Konzeption Am 15. Dezember 2016 wurde der Diskussionsentwurf vorgelegt und im 1. und 2. Quartal 2017 in einem breiten Netzwerk von Experten diskutiert. innerhalb der Legislaturperiode in 132 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

128 3.2. Handlungsfeld: Arbeitswelt im digitalen Zeitalter Maßnahme Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung alle Ressorts - In der Strategie für IT und E-Government wurde bereits der Anspruch formuliert, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sächsischen Verwaltung ein örtlich flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Dieser wurde im Koalitionsvertrag mit dem vereinbarten Vorbildwirken des Freistaates als Arbeitgeber gestärkt. Der Zugriff auf interne Dienste und Daten soll standortunabhängig und zeitlich flexibel möglich sein, egal ob mit mobilem Endgerät oder dem PC, denn der Bedarf, IT-Dienste und -Anwendungen von zu Hause aus oder von unterwegs zu nutzen, steigt. Das Zusammenspiel von Berufs- und Familienverantwortung sowie organisatorische Veränderungen erfordern darüber hinaus innovative Arbeitszeitmodelle in allen Hierarchieebenen. Mit einer breiteren Anwendung flexibler Modelle sollen die Potenziale der Beschäftigten gesichert sowie Teilzeit und Telearbeit gefördert werden. Dafür werden die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, beispielsweise ein dienstlicher Internetzugang. Der technische Ausbau erfolgt innerhalb der möglichen Kapazitäten nach Bedarf. Die gewünschte Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort darf aber nicht zu einer Aushöhlung zentraler und erhaltenswerter Schutzziele und gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit führen. Möglichen gesundheitlichen Risiken wie ständiger Erreichbarkeit oder flexiblen und unkontrollierbaren Arbeitszeiten werden wir vorbeugen. SMF: Unter der Berücksichtigung dienstlicher Belange wird im SMF bis 2017 die Anhebung der Quote von alternierender Telearbeit auf perspektivisch acht Prozent angestrebt. Meilensteine SMI: Die alternierende und Kurzzeit- (Tele)arbeit werden ausgebaut. SMJus: Derzeit läuft die Erprobung der Nutzung von CAG-Fernzugängen (Citrix Access Gateway) für Bedienstete der sächsischen Justiz. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig neue Telearbeitsvereinbarungen. Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 133

129 Maßnahme Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung Meilensteine (Fortsetzung) SMWA: Im SMWA erfolgt ein fortlaufender Ausbau der alternierenden (häuslichen) und mobilen Telearbeit. Im Zeitraum Juni 2017 bis Mai 2018 ist eine Evaluierung der konkreten von Telearbeit im SMWA geplant. SMWK: Die Teilzeitarbeit und Telearbeit gemäß der Dienstvereinbarung Telearbeit werden im SMWK soweit die Arbeitsaufgabe und die Rahmenbedingungen dies zulassen uneingeschränkt gefördert. SMF: Gegenwärtig sind im SMF 25 Telearbeitsplätze vergeben, dies entspricht circa sieben Prozent der Belegschaft. Erläuterung zur SMI: Am 1. September 2016 ist die Neufassung der Rahmendienstvereinbarung zur mobilen Arbeit im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern in Kraft getreten. Damit erfolgte eine Anpassung an die aktuellen Entwicklungen. Insbesondere wird eine stärkere Ausrichtung am Einzelfall ermöglicht und persönliche Interessen der Bediensteten können besser in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Vorteile der dezentralen Formen der Arbeitsorganisation ergeben sich für den Geschäftsbereich durch die Bindung qualifizierter Mitarbeiter, die Verbesserung der Motivation und die erweiterten personalwirtschaftlichen Gestaltungsspielräume. Insbesondere besteht die Möglichkeit, durch das vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Kurzzeit-(Tele)arbeit schneller auf Bedürfnisse der Bediensteten eingehen zu können. SMJus: Im Hinblick auf die Ermöglichung von Fernzugriffen auf den dienstlichen Arbeitsplatzdesktop wird derzeit die Nutzung von CAG-Fernzugängen für Bedienstete der sächsischen Justiz erprobt. Nach Abschluss der Erprobung soll voraussichtlich im Jahr 2018 festgelegt werden, ob und nach welchen Kriterien eine Vergabe von Daten-Fernzugängen an Bedienstete in der sächsischen Justiz zugelassen werden kann. Möglicherweise werden in diesem Rahmen auch Festlegungen zur Verwendung dienstlich gestellter Hard- und Software an den Teleheimarbeitsplätzen getroffen werden. 134 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

130 Maßnahme Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung Erläuterung zur (Fortsetzung) Abschluss der Maßnahme Stand der SMWA: Im Geschäftsbereich des SMWA wurden im April 2015 sowie im Januar 2016 Dienstvereinbarungen mit ÖPR und HPR über die Gewährung von dezentraler Arbeit zur Pflege von Angehörigen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie abgeschlossen. Diese Dienstvereinbarungen erlauben je nach Lebenslage, häusliche oder mobile Telearbeit. Allein im SMWA hat sich die Anzahl der Telearbeitsplätze in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt (von circa 25 auf aktuell 60 im April 2017). SMWK: Das SMWK engagiert sich auch weiterhin im Rahmen audit berufundfamilie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Re-Auditierung Sicherung). Zum 1. März 2015 trat die geänderte Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit in Kraft, in der die Mindestanwesenheitszeit entfallen ist. Somit können die Mitarbeiter des SMWK zwischen 06:00 und 21:00 Uhr flexibel arbeiten. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 135

131 Maßnahme Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Digitale Arbeit Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA Fachkräfteallianz Sachsen Der digitale Wandel in der Arbeitswelt berührt vielfältige Bereiche und Prozesse: Nicht nur die Arbeitsinhalte, sondern auch die Orte und die Ausgestaltung von Arbeit werden sich in vielen Berufen fundamental verändern. Dabei werden auch bisher geltende Arbeits- und Sozialstandards in Frage gestellt. Dies betrifft vor allem die Themen Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Da der Freistaat Sachsen für diese Themen nicht über Gesetzgebungskompetenzen verfügt, wollen wir auf Landesebene vor allem einen breiten Dialog fördern. Wir möchten herausfinden, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Wandel unterstützt werden müssen und welche Bedarfe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Dabei setzen wir auf den Meinungsaustausch mit den Sozialpartnern und beteiligen uns an bestehenden Initiativen durch die Verbände, beispielsweise durch die Teilnahme an Dialogveranstaltungen. Ergebnisse des Dialogs fließen in unsere Aktivitäten auf Bundesebene ein. So vertritt das SMWA die Interessen Sachsens in der Arbeitsgruppe Arbeiten 4.0 in der länderübergreifenden Arbeitsund Sozialministerkonferenz. Über die Arbeitsgruppe wirkte das SMWA an der Erstellung des vom BMAS initiierten Weißbuches Arbeiten 4.0 mit und brachte hier die sächsischen Interessen ein. Sachsen widmete sich dabei vor allem der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der digitale Wandel bietet vielfältige Möglichkeiten der Arbeitsorganisation, welche dieses Ziel unterstützen. Die Digitalisierung betrifft auch viele Bereiche der Kampagne Gute Arbeit für Sachsen des SMWA, deren Hauptziele in der Sicherung von nachhaltiger Beschäftigung, der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung sowie der Förderung von sozialer Inklusion liegen. Es wird eine Verknüpfung von Themen wie der Erhöhung der Tarifbindung und Erweiterung der Mitbestimmungsmöglichkeiten in sächsischen Betrieben und der Veränderungen, die der digitale Wandel mit sich bringt, angestrebt. Auch die Fachkräfteallianz Sachsen befasst sich mit der fortschreitenden Digitalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Das Gremium hat sich in dessen gemeinsamer Erklärung verständigt, die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen, aber gleichzeitig auch die Risiken zu begrenzen. 136 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

132 Maßnahme Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Digitale Arbeit Meilensteine 16. Juni 2017: 1. Sitzung des Beirates Digitale Wertschöpfung zur Digitalisierung der Arbeit Sächsische Fachkräfteallianz: 7. Juni 2016: Gemeinsame Erklärung der Fachkräfteallianz Sachsen verabschiedet Die Auswirkungen der Digitalisierung werden einen Schwerpunkt im Rahmen der Arbeit der Sächsischen Fachkräfteallianz darstellen. Erläuterung zur 28. April 2016: Arbeitnehmerempfang zum Thema Wandel der Arbeit / Arbeitswelt der Zukunft 28. Oktober 2016: Forum Sachsen Digital: Thementisch Arbeit 4.0 Weißbuchprozess Arbeit 4.0 des BMAS: Vorstellung Grünbuch (April 2015) Gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Februar 2016 Vorstellung des Weißbuches des BMAS im Dezember 2016 Beginn der Abschluss der Maßnahme Stand der innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 137

133 Maßnahme Forschung zur den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Die dynamische Entwicklung im Bereich der Digitalisierung hat und wird in Zukunft noch deutlicher auch die Arbeitsprozesse grundlegend verändern. Trotz einer wachsenden Anzahl von Untersuchungen lässt sich derzeit nur schwer abschätzen, in welche Richtung der digitale Wandel geht und welche beschäftigungspolitischen Veränderungen in den kommenden Jahren generell und hier im Freistaat Sachsen speziell eintreten werden. Die Staatsregierung will die Datenlage zu den Auswirkungen von Arbeit 4.0 im Freistaat Sachsen weiter verbessern. Meilensteine Forschungsgutachten zur Digitalisierung der Arbeit (voraussichtlich 2017/2018) Das SMWA hat folgende Länderzusatzstudien zum Themenkomplex Arbeit 4.0 vergeben: IAB Betriebspanel 2016, Länderbericht Sachsen Im Rahmen der Basiserhebung werden jährlich ausgewählte Fragen zu aktuellen Themen abgefragt. Für das Jahr 2016 wurde das Thema Arbeit 4.0 abgefragt. Erläuterung zur Beim DGB-Index Gute Arbeit 2016 ist ein thematischer Schwerpunkt der Befragung die Digitalisierung von Arbeit. Weiterbildung in Sachsen 2016 erfolgte parallel zur Erhebung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016 mit einer sachsenspezifische Zusatzbefragung zum Thema Digitalisierung in der Weiterbildung. Im Rahmen des Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL: 2016 Sachsen, der in Ergänzung zur Bundesstudie Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL des BMWi durch das SMWA in Auftrag gegeben wurde, lag ein Schwerpunkt auf dem Thema Weiterbildung. Abschluss der Maßnahme Stand der innerhalb der Legislaturperiode in 138 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

134 Maßnahme Arbeit 4.0: Stärkung der lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA Fachkräfteallianz Sachsen, IMAG Fachkräfte Der digitale Wandel in der Arbeitswelt erfordert mehr denn je eine strategische Personalentwicklung in den sächsischen Unternehmen, die die Hebung aller ArbeitszeitPotenziale bei gleichzeitiger Berücksichtigung individualisierter Lebensentwürfe fokussiert. Deren Charakteristika sind lebensphasenoptimierte Arbeitsplätze, die sich durch ein höheres Maß an Arbeitsplatz- und Arbeitszeitautonomie auszeichnen. Aufbauend auf den Forschungsbefunden zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit und dem Weißbuch Arbeiten 4.0 wird die Staatsregierung im Dialog mit relevanten Akteuren des Arbeitsmarktes wie den Mitgliedern der Fachkräfteallianz Sachsen geeignete Maßnahmen zur Stärkung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen entwickeln und unterstützen. Im Fokus werden auch die weitere Sensibilisierung insbesondere sächsischer KMU für eine moderne Personalpolitik sowie neue Modelle und Ansätze zur Arbeitsflexibilität stehen. Meilensteine Voraussichtlich 3. Quartal 2017: Informationsveranstaltung zum Konzept Lebensphasenorientiertes Personalmanagement mit potenziellen Partnern (vgl. Beschluss der Fachkräfteallianz Sachsen vom 2. November 2016 zur Beschäftigung Älterer) Erläuterung zur Fachkräfteallianz Sachsen: Gemeinsame Erklärung der Fachkräfteallianz Sachsen umfasst die Auswirkungen der Digitalisierung als einen Schwerpunkt der Arbeit der Fachkräfteallianz Sachsen 2. November 2016: Beschluss zur Konzipierung einer Sensibilisierungskampagne zur Etablierung einer alter(n)sgerechten Personalpolitik zur Förderung und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit (einschl. Arbeitsorganisation, -umgebung sowie (digitale) Kompetenzentwicklung durch Förderung von Kenntnissen und Fähigkeiten) Novellierung der Mittelstandsrichtlinie des SMWA: Aufnahme der Personalentwicklungsberatung als Förderschwerpunkt (mit Ausführungen zum Beratungsumfang, wie digitaler Strukturwandel) stärkere Transparenz der Beratungsinhalte aktive Werbung für die Mittelstandsrichtlinie Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten 139

135 Maßnahme Arbeit 4.0: Stärkung der lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen Erläuterung zur (Fortsetzung) Abschluss der Maßnahme Stand der Fachkräfterichtlinie des SMWA: Unter anderem Förderung von regionalen Maßnahmen zur: Information und Sensibilisierung von Unternehmen zu Themen der Fachkräftesicherung sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit Familie und Beruf. innerhalb der Legislaturperiode in 140 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten

136 4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken

137 4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken 4.1. Handlungsfeld: Hard- und Software Maßnahme Förderung eines IT-/Software-Clusters in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA SMWK Um die Potenziale Sachsens als stark wachsender Software-Standort in seiner gesamten Breite Ausbildung, Forschung, Industrie und Dienstleistungen zu fördern, unterstützen wir die Aktivitäten eines IT-/ Software-Clusters. Über die Jahre haben sich lokal und inhaltlich differenzierte Cluster in Sachsen gebildet, welche bis zum Bundesverband Bitkom vernetzt sind. Ziel des Software-Clusters ist die Zusammenführung dieser bestehenden Strukturen (zum Beispiel Software Saxony, GeSis, IT-Bündnis Chemnitz und Bitkom) durch die Unterstützung verbindender, gemeinschaftlicher Aktivitäten. Dazu gehört beispielsweise der seit 2015 jährlich stattfindende Sächsische IT-Summit. Meilensteine - Die Erwartungen der sächsischen Software-Branche wurden im Positionspapier sächsischer IT-Cluster ( SW-IT-CH ) konzentriert zusammengefasst. Das Positionspapier enthält Handlungsempfehlungen sowohl für Cluster als auch für Staatsministerien. Dabei haben aktuelle Themenbereiche wie Sicherheit und Zuverlässigkeit ein hohes Gewicht. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Am 19. März 2015 führte Silicon Saxony den ersten Sächsischen IT-Summit in Dresden durch, der über Sponsoring sowie eine Förderung durch die Mittelstandsrichtlinie des SMWA finanziert wurde. Auf dem zweiten Sächsischen IT-Summit am 31. Mai 2016 in Chemnitz haben das Branchennetzwerk Silicon Saxony, der Cluster IT Mitteldeutschland e. V. und das IT-Bündnis Chemnitz eine Zusammenarbeit vereinbart. über die Legislaturperiode hinaus in Planung 142 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

138 Maßnahme Beteiligung am Mikroelektronikförderprogramm ECSEL Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - ECSEL ( Electronic Components and Systems for European Leadership ) ist das zentrale und über die Gesamtlaufzeit von sieben Jahren mit Fördermitteln von bis zu 2,4 Milliarden Euro ausgestattete europäische Programm zur Förderung von Kooperationsprojekten auf den Gebieten Mikroelektronik, smart und embedded systems. Es setzt eine jeweils hälftige Ko-Finanzierung der Teilnehmerstaaten voraus. Um Anzahl und Umfang sächsischer Projektteile maßgeblich zu erhöhen, hat sich der Freistaat zu einem eigenen Engagement entschlossen. Sachsen ist bereit, über die ECSEL-Gesamtlaufzeit bis zu 200 Millionen Euro für die Förderung sächsischer Projektteile zur Verfügung zu stellen. Zur wurde mit dem auf nationaler Seite zuständigen BMBF eine weitgehende Integration des sächsischen ECSEL-Fördersystems in das nationale Fördersystem vereinbart, das wiederum eng mit dem europäischen Fördersystem verzahnt ist. In den ersten ECSEL-Förderaufrufen 2014 haben sächsische Antragsteller mit 21 geförderten Projektteilen in fünf Projekten ein Rekordergebnis erzielt und eine signifikante Steigerung der sächsischen Partizipation gegenüber dem Vorläuferprogramm ENIAC erreicht. Mit einem eigenen Mitteleinsatz in Höhe von sieben Millionen Euro hat der Freistaat nationale Förderung in Höhe von sieben Millionen Euro und europäische Förderung in Höhe von weiteren 14 Millionen Euro akquiriert. Im Ergebnis der Förderaufrufe 2015 erhalten 19 sächsische Zuwendungsempfänger in fünf Projekten von der EU, dem Bund und dem Freistaat Förderung. Sachsen und der Bund steuern jeweils sechs Millionen Euro und die EU zwölf Millionen Euro für sächsische Projektteile bei. Die sächsische Mitwirkung an zwei Forschungsvorhaben und drei Pilotlinien schiebt wie im Vorjahr ein Projektvolumen von rund 60 Millionen Euro in Sachsen an. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der jährlich im Oktober Entscheidungsphase der ECSEL-Förderaufrufe laufendes Förderprogramm mit jährlichen Förderaufrufen und -Entscheidungen über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 143

139 Maßnahme Förderprogramm Kofinanzierung Kinodigitalisierung in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK Filmförderungsanstalt (FFA) als Fördermittel ausreichende Stelle Nach der Jahrtausendwende stellten die Kinobetreiber mehr und mehr auf digitalen Filmbetrieb um. Die großen Kinoketten konnten die Umstellungskosten 2010 betrugen die Umstellungskosten pro Leinwand etwa Euro aus eigener Kraft schultern. Aufgrund der vergleichsweise schlechten finanziellen Ausstattung war dies den Programmkinos in der Regel nicht möglich. Da die Programmkinos einen bedeutenden Beitrag zur Kultur in der Fläche leisten, hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Februar 2011 ein Förderprogramm zur Digitalisierung der Kinos aufgelegt. Bereits vorher hatte die Filmförderungsanstalt (FFA) ein eigenes Digitalisierungsprogramm veröffentlicht. Im Juni 2011 schloss das SMWK mit der FFA eine Kofinanzierungsvereinbarung und übernahm hierbei die Förderkriterien von BKM und FFA: Kinos mit bis zu sechs Leinwänden (in Orten mit bis zu Einwohnern sind auch mehr Leinwände möglich), einem durchschnittlichen Mindestnetto-Erlös von Euro pro Jahr oder mehr als Besuchern pro Jahr und Leinwand, durchschnittlich maximal Euro Nettokartenumsatz und einem Pachtvertrag über mindestens fünf Jahre bei Antragstellung. Gleichzeitig wurden die Fördersummen des BKM übernommen: bis zu Euro pro Leinwand beziehungsweise bis zu Euro bei kulturellen beziehungsweise strukturellen Besonderheiten, zum Beispiel 50 Prozent deutsches und europäisches Programm/Kinoprogrammpreis in den letzten 3 Jahren/ in Orten mit weniger als Einwohnern. FFA förderte grundsätzlich mit maximal Euro pro Leinwand. Durch die Kumulierbarkeit der Förderungen konnten die Kinobetreiber bis zu 75 Prozent Förderung erhalten. Die Ausreichung der sächsischen Fördergelder übernahm die FFA. Aufgrund der oben skizzierten Mindest-Fördervoraussetzungen konnten zwangsläufig nicht alle Programmkinos gefördert werden (sogenannte Drop-out-Kinos). Das SMWK hat deshalb im September 2014 auch das entsprechende Nachfolge-Digitalisierungsprogramm von BKM kofinanziert. Fördervoraussetzung war dieses Mal das Nicht-Erreichen der Fördervoraussetzungen des alten Programms. Aufgrund des technischen Fortschritts und der bei den kleineren Kinos geringeren Prozessorgröße konnte man mittlerweile von erforderlichen Umstellungskosten in Höhe von Euro pro Leinwand ausgehen. Die Zuwendungshöhe von BKM und SMWK betrug jeweils 25 beziehungsweise 30 Prozent (Zuschlag für Programminhalt, Ort kleiner als Einwohner) der förderfähigen Kosten. In absoluten Zahlen waren dies Euro beziehungsweise Euro. Auch die Abwicklung dieser sächsischen Förderung übernahm die FFA. 144 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

140 Maßnahme Förderprogramm Kofinanzierung Kinodigitalisierung in Sachsen Beschreibung (Fortsetzung) Beide Digitalisierungsprogramme hat das SMWK von 2011 bis 2014 mit insgesamt rund Euro gefördert. 61 Leinwände in 35 sächsischen Kinos konnten so auf digitalen Filmbetrieb umgestellt werden. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der - innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 145

141 4.2. Handlungsfeld: Wirtschaft 4.0 Maßnahme Entwicklung einer industriepolitischen Gesamtstrategie für Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Die Staatsregierung wird eine industriepolitische Gesamtstrategie Industrie der Zukunft entwickeln. Zentrales Instrument hierfür wird die StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft sein. In diesem Rahmen werden die industriellen, wettbewerblichen, technologischen und sozialen Herausforderungen beleuchtet, mit denen sich die sächsische Industrie insbesondere durch die Digitalisierung bis 2030 konfrontiert sieht. Im Fokus stehen auch die Veränderungen in der Arbeitswelt, die mit der Einführung neuer Fertigungstechnologien und mit der organisatorischen Wandlung industrieller Prozesse verbunden sind. Ein kontinuierlicher Interaktions- und Kommunikationsprozess insbesondere mit sächsischen, aber auch nationalen und europäischen Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden unter Einbeziehung strategischer Partner soll spezifische Stärken, Schwächen sowie Potenziale der sächsischen Industrie identifizieren. Zugleich sollen in einem intensiven Interaktionsprozess Struktur und Grundzüge einer sächsischen Industriestrategie mit adressierten Handlungsempfehlungen entstehen. Das Vorhaben dient zugleich der Stärkung der Vernetzung sächsischer Akteure inner- und außerhalb der Landesgrenzen sowie der Identifizierung von Projektpartnern und zur Entwicklung von Projektideen zur operativen der Strategie. Meilensteine Ende 2017/Anfang 2018: zweite Ergebniskonferenz Juni 2016: Vorlage der SWOT-Studie Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 28. September 2016: erste Sitzung des Strategiekreises 7. März 2017: erste Ergebniskonferenz im Rahmen der Leipziger Messen Z/intec sowie zweite Sitzung des Strategiekreises innerhalb der Legislaturperiode in 146 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

142 Maßnahme Ausbau und Qualifizierung von Touristinformationseinrichtungen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Die Staatsregierung hat über den Landestourismusverband Sachsen im Jahr 2015 eine dreijährige Initiative zur Verbesserung der Markt- und Leistungsfähigkeit der Touristinformationen im Freistaat Sachsen gestartet. Neben der Optimierung der Aufgaben steht die Verbesserung der Ausstattung von Touristinformationen, auch hinsichtlich des digitalen Angebotes, im Fokus des Projektes. Nach der einer Situationsanalyse wurde 2016 ein Leitfadens mit Praxisbeispielen zu diesen Themenstellungen erstellt. Der Landestourismusverband ist vom SMWA damit beauftragt worden, Empfehlungen an die touristischen Verbände zu geben, welche digitalen Mindeststandards in Touristinformationen gelten sollen, zum Beispiel öffentliches WLAN als touristischer Hotspot, Ladestationen für Smartphones und Tablets, Gästecomputer zur Informationssuche sowie mobile Anwendungen wie Städte-Apps hat der Landestourismusverband gemeinsam mit dem Tourismusverband Sächsische Schweiz im Auftrag des SMWA regionale Workshops mit den Touristinformationen und Destinationsmanagementorganisationen durchgeführt. Dabei wurden die regionalen Ergebnisse der Strukturanalyse vorgestellt und Lösungen für die Touristinformation der Zukunft diskutiert. Unterstützt wurden die Workshops durch die Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen, um die digitale Vernetzung der Touristinformationen in Sachsen voranzutreiben. Zur Unterstützung der einzelnen Touristinformationen in ihrer Entwicklung ist für 2017 die konkreter Angebote (im Sinne methodischer Arbeitsinstrumente) zur Zusammenarbeit mit und in der Destination vorgesehen. Vorstellbar ist unter anderem ein Ausstattungsprogramm für die sächsischen Touristinformationen. Im letzten Projektjahr werden die Ergebnisse aus den regionalen Workshops aufgegriffen und weitere unterstützende Leistungen zur Professionalisierung der sächsischen Touristinformationen angeboten. Der Themenbereich Digitalisierung wird dabei maßnahmenübergreifend berücksichtigt. Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 147

143 Maßnahme Ausbau und Qualifizierung von Touristinformationseinrichtungen Vorgesehen sind folgende Aufgabenpakete in 2017: Meilensteine Weiterführende regionale Workshops zur Netzwerkbildung Erstellung eines Best-Practice-Leitfadens als PDF-Dokument (Ausstattung, Barrierefreiheit, Familienfreundlich, Qualität etc.) Differenzierung der touristischen Aufgaben auf den 3 Ebenen (Kommune, Netzwerk/DMO, Land) als Checkliste Stellenbeschreibungen für Mitarbeiter einer TI Impulsveranstaltung für Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte in Verbindung mit den Veranstaltungen zum KAG 2015/2016: Situationsanalyse abgeschlossen, Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht und Veröffentlichung eines Praxisleitfadens Erläuterung zur 2016: Durchführung von regionalen Workshops, Begleitung durch die Beratungsstelle DiOS 2016: Ergänzungsauftrag zur Erfassung von WLAN-Ausstattung in Touristinformationen 2016: Durchführung von sieben regionalen Workshops, in denen die Themen Ausstattung/Qualität, Digitalisierung, Aufgabenwahrnehmung und Organisation diskutiert wurden. Neben dem TV Sächsische Schweiz hat daran auch die Beratungsstelle DiOS mitgewirkt und die Fördermöglichkeiten präsentiert. Abschluss der Maßnahme Stand der innerhalb der Legislaturperiode in 148 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

144 Maßnahme Entwicklung barrierefreier Angebote für touristische Angebote Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA TMGS Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft (RIGA) unterstützt das SMWA unter anderem Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit Zuwendungen für Investitionsvorhaben. Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Für Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus gelten ergänzende Regelungen (vgl. Ziff. II Nr. 7). Gefördert werden Investitionen, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung insbesondere in den Bereichen Aktiv-, Vital- und Erlebnistourismus beitragen. Die Unterstützung barrierefreier Angebote ist entsprechend mit abgedeckt. Meilensteine - Das SMWA hat die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbh (TMGS) mit Marketingmaßnahmen für das Reiseland Sachsen beauftragt, unter anderem im Bereich Sachsen barrierefrei. Das Informationsangebot der TMGS findet sich auf den Internetseiten Die Inhalte inklusive Bilder sind lesbar für technische Bildschirmleser privater Nutzer (Blinde, Sehbehinderte). Die Print-Broschüre Sachsen barrierefrei wird im Vertrieb auch in Hörfassung angeboten und steht online auf den Internetseiten der TMGS zur Verfügung. Den Reiseinteressierten und Gästen steht eine Online-Datenbank mit barrierefreien touristischen Angeboten touristischer Leistungsträger zur Verfügung. Es gibt Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote der TMGS für touristische Leistungsträger, unter anderem steht ein Leitfaden Tourismus für ALLE in Sachsen online zur Verfügung. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der laufende Pflege und Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente und Produkte über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 149

145 Maßnahme Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 insbesondere unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA LTV, TMGS Im Jahr 1998 legte das SMWA zum ersten Mal die Grundzüge der sächsischen Tourismuspolitik vor, 2004 erfolgte eine Fortschreibung. Die Tourismusstrategie Sachsen 2020 wurde vom SMWA in den Jahren erarbeitet. Sie bildet die fundierte, langfristige Grundlage der Tourismuspolitik in Sachsen und definiert die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen. Am 8. November 2011 wurde das Dokument vom Kabinett beschlossen. Die Tourismusstrategie Sachsen 2020 sieht nach Ablauf der Halbzeit eine Evaluierung und Fortschreibung vor, um notwendige Modifikationen und Anpassungen vorzunehmen. Der Sächsische Landtag hat am 22. Juni 2016 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion Sachsens Tourismus weiter stärken Tourismusstrategie 2020 fortschreiben (Drs. 6/3473) zugestimmt und bittet die Staatsregierung eine Evaluierung der vorliegenden Tourismusstrategie vorzunehmen und dem Landtag über die Ergebnisse bis spätestens 31. Dezember 2017 zu berichten. Dazu hat sich das SMWA mit dem LTV und der TMGS über die weitere Vorgehensweise zur Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 abgestimmt. Bei der Fortschreibung wird sich das SMWA am bewährten Prozedere zur Erarbeitung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 in den Jahren orientieren. Die Fortschreibung der Tourismusstrategie wird insbesondere auch unter Berücksichtigung des digitalen Wandels und dessen Bedeutung für den Tourismus vorgenommen. 150 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

146 Maßnahme Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 insbesondere unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten Januar 2017: Start der Erarbeitung der Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 und Konstituierung der Arbeitsgruppen Meilensteine Februar bis August 2017: Sitzungen der Arbeitsgruppen August bis Ende 2017: Fertigstellung der fortgeschriebenen Tourismusstrategie Dezember 2017: Kabinettsbeschluss Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das SMWA hat einen breiten Interessentenkreis von Tourismusakteuren angeschrieben mit der Bitte, Anregungen und Positionierungen für die Fortschreibung mitzuteilen. Bis 5. Dezember 2016 erhielten die Tourismusakteure Gelegenheit zur Stellungnahme. Insgesamt liegen 43 Antworten vor. Von Januar bis August 2017 finden die insgesamt acht Sitzungen der Arbeitsgruppen statt. Die Facharbeitsgruppe trifft sich fünfmal, um sich mit den fünf Handlungsfeldern der Tourismusstrategie zu befassen. Begleitet werden diese Beratungen am Anfang, zur Mitte und am Ende dieses Erarbeitungsprozesses von den drei Sitzungen der Politischen Arbeitsgruppe. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 151

147 Maßnahme Nutzung der Wertschöpfungspotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKwi) für die sächsische Wirtschaft Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA Kkwi Der Kultur- und Kreativwirtschaft wird eine Vorreiterrolle im digitalen Wandel und bei den damit in Verbindung stehenden neuen Arbeitsformen (Coworking, Telearbeit etc.) zugesprochen. Auch für die Industrie gilt sie zunehmend als wichtiger Impuls- und Ideengeber. Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt somit immer stärker zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei (siehe dazu auch das Schlaglicht Impulse der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Wertschöpfung und Innovation der StrategieWerkstatt Industrie der Zukunft vom November 2016). Dieses Potenzial soll vor allem durch das selbstorganisierte Zentrum für KKwi weiter befördert werden, welches aus den Haushaltsmitteln des SMWA durch eine Anschubfinanzierung unterstützt wird. Im zweiten Kulturwirtschaftsbericht des Freistaates Sachsen, der Mitte 2017 ausgeschrieben wurde, ist ein Kapitel zum Thema Digitalisierung vorgesehen, das unter anderem die Frage Welchen Beitrag leistet die sächsische KKwi zur Digitalisierung beziehungsweise zum Finden innovativer Lösungen im Bereich Digitalisierung für andere sächsische Schlüsselbranchen?, behandelt. Aus den Erkenntnissen sollen Handlungsempfehlungen für die Staatsregierung abgeleitet werden. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2. Halbjahr 2017: Erstellung des zweiten Kulturwirtschaftsberichtes für den Freistaat Sachsen Im Mai 2017 wurde eine Zuwendung seitens SMWA für die Einrichtung eines selbstorganisierten Sächsischen Zentrums für KKwi mit den Tätigkeitsbereichen Vernetzung, Orientierung, Sichtbarkeit und Wertschöpfung bewilligt. über die Legislaturperiode hinaus in 152 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

148 Maßnahme Beratung des inhabergeführten Einzelhandels zur Nutzung digitaler Technologien Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Die Digitalisierung aller Lebensbereiche wirkt sich insbesondere auf das Kaufverhalten vieler Konsumenten aus. Das stellt für den inhabergeführten Einzelhandel eine besondere Herausforderung dar. Den inhabergeführten Einzelhandel bei der Digitalisierung seines Geschäftes zu unterstützen ist Ziel der Beratung, die das SMWA im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie fördert. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Ein organisationseigener Berater wurde vom Handelsverband Sachsen e. V. beantragt und im Jahr 2016 bewilligt. über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 153

149 Maßnahme Exkurs Digitalisierung und Logistik im Rahmen der Studie Logistik in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Im Rahmen einer Studie Logistik in Sachsen (Arbeitstitel) soll die Digitalisierung als einer der wesentlichen Treiber der Logistik in einem Exkurs besonders in den Blick genommen werden. Beim Gipfel der Logistikweisen wurde konstatiert, dass der Mittelstand gerade in der Logistik in Sachen Digitalisierung dringend aktiver werden müsse. Je größer der Anteil der IT an der Logistik werde, desto stärker wachse auch die Logistikwirtschaft insgesamt. Logistikunternehmen, die nicht bereit seien, zumindest zu den gängigsten Plattformen Schnittstellen einzurichten, würden sich langfristig wahrscheinlich nicht am Markt behaupten können. In dem Exkurs soll eine Bestandsaufnahme zum Digitalisierungsgrad der Logistikwirtschaft in Sachsen vorgenommen und untersucht werden, wie groß die Realisierungslücke zwischen dem heute schon Machbaren und dem tatsächlich Umgesetzten ist. Dabei sollen die Ergebnisse der Zusatzbefragung Sachsen im Rahmen der Bundesstudie Monitoring Wirtschaft DIGITAL einbezogen werden, in der auch Unternehmen aus dem Bereich Verkehr und Logistik interviewt worden sind, einbezogen werden. Potenziale für die Zukunftsfähigkeit der Logistikwirtschaft im Freistaat Sachsen durch die Verbindung zwischen Informationstechnologien (IT) und Logistik sollen aufgezeigt, Best Practice-Beispiele dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet werden. Im Rahmen einer Fachveranstaltung und/oder gegebenenfalls weiterer geeigneter Veranstaltungsformate sollen die Ergebnisse der Studie öffentlich präsentiert werden. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Anfang 2018: Abschluss der Maßnahme Zurzeit wird die Leistungsbeschreibung für die Studie Logistik in Sachsen (Arbeitstitel) erarbeitet. innerhalb der Legislaturperiode in 154 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

150 Maßnahme Digital Hub Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SK, SMWA, SMWK Stadt Dresden, Stadt Leipzig, sächsische Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Start-up-Initiativen Mit der Digital Hub-Initiative unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Entstehung digitaler Hubs in Deutschland. Digital Hubs sind Ökosysteme, die die Kooperation von Unternehmen, Gründern und Wissenschaft fördern sollen, um die digitale Transformation in Deutschland strategisch anzustoßen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung an einem gemeinsamen Ort stellt den Nährboden für Innovationen und neue Geschäftsmodelle dar. Aus einer Vielzahl von Bewerbern konnten sich Dresden und Leipzig im Konzept des BMWi durchsetzen. Die Initiative hat zum Ziel, die einzelnen Standorte durch eine nationale Hub Agency untereinander besser zu vernetzen. Zudem soll eine internationale Werbekampagne die einzelnen Standorte und Stärken Deutschlands noch bekannter machen. Smart Systems Hub in Dresden An Europas führendem Halbleiterstandort Dresden soll ein Kompetenz- und Innovationszentrum zur Industrie-Digitalisierung entstehen. Vornehmlich soll es darum gehen, die in den vergangenen Jahren aufgebauten einzigartigen Standortvorteile Sachsens im Bereich Mikroelektronik zu nutzen und weiter auszubauen. Ziel ist es, die erste europäische Adresse für Komponenten smarter Systeme zu werden und die Leitindustrie Mikroelektronik durch Integration von Software und Connectivity neu zu definieren, neue Geschäftsmodelle zu besetzen und digitaler Vorreiter aller Leitindustrien zu werden. Durch die Etablierung und Vernetzung des Smart Systems Hubs Enabling IoT soll überdies ein Beitrag zur Sicherung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas geleistet werden. Smart Infrastructure Hub in Leipzig In Leipzig soll ein digitales Kompetenzzentrum für Energiewirtschaft und Smart Cities entstehen. Ziel des Smart Infrastructure Hub ist es, die intelligente Vernetzung und Digitalisierung von Prozessen und Infrastrukturen innerhalb einer Stadt zu erforschen und auszubauen. Dazu soll unter anderem das Gründerzentrum auf dem Gelände der Leipziger Baumwollspinnerei ausgebaut und ein hochschulübergreifendes Kompetenzzentrum zur Energiewirtschaft errichtet werden. Erforscht werden Prozesse zur Steuerung von Energieversorgung, Straßenleitsystemen und Elektromobilität. Die Sächsische Staatsregierung begleitet die Etablierung der Hub-Standorte mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung relevanter Akteure. Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 155

151 Maßnahme Digital Hub Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der ab 2. Halbjahr 2017: Arbeitsbeginn der geplanten Hub Agentur(en), Erarbeitung einer tragfähigen Finanzierungsstruktur, Planung und Errichtung der Gebäude für den Hub-Standort Dresden und Aktivitäten am Standort Leipzig April 2017: Aufnahme von Dresden und Leipzig in das de:hub-konzept seitens BMWi über die Legislaturperiode hinaus in Planung und 156 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

152 Maßnahme Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs, Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA - Technologiegründerstipendium Mit dem Technologiegründerstipendium werden Gründerteams in zukunftsträchtigen Technologiebereichen durch die Gewährung personengebundener Stipendien unterstützt. Das Stipendium verfolgt keinen klassischen Förderansatz der einzelbetrieblichen Unterstützung nach formaler Gründung, sondern die Förderung bezieht sich auf die Phase der Gründungsvorbereitung und die ersten Schritte des Unternehmensaufbaus. Dabei soll ein weicher Übergang zwischen Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung und unternehmerischer Selbstständigkeit ermöglicht werden, der die persönlichen Risiken der Gründer reduziert, die konzeptionelle Basis für die Gründung verbessert und den notwendigen finanziellen Freiraum für die Weiterentwicklung des Businessplans etwa im Hinblick auf Finanzierungsfragen oder den Schutz des geistigen Eigentums schafft. In die Förderung einbezogen ist auch das gründungsstimulierende Umfeld, insbesondere die Hochschule. Das Gründungsvorhaben muss dabei als Hauptgeschäftsgrundlage entweder eine technische Produkt- oder Prozessinnovation enthalten, die im eigenen Unternehmen umgesetzt werden soll, oder neuartige innovative Dienstleistungen mit einem hohen Kundenutzen und deutlichen Alleinstellungsmerkmalen am Markt umfassen. Sofern die Gründungsidee nachhaltige Erfolgsaussichten verspricht, wird mit dem Stipendium über einen Zeitraum von zwölf Monaten der Lebensunterhalt finanziert. Ziel ist es, dass die Gründung des Unternehmens innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung des Stipendiums erfolgt. Beratung, Coaching, von Digitalisierungsprojekten Die Innovationskultur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken, ist ein wichtiger Bestandteil der sächsischen Mittelstandspolitik; die Mittelstandsrichtlinie fördert: Pilotprojekte für mehr digitale Kompetenz im Mittelstand Das neue Beratungsangebot soll dazu beitragen, Unternehmen noch stärker für das Thema zu sensibilisieren und konkrete Schritte im Bereich Digitalisierung zu gehen. Es umfasst einen Check des Digitalisierungsgrades, eine Analyse des Potenzials digitaler Angebote, den Aufbau entsprechender Kompetenzen und die technische. Das SMWA fördert die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen je Unternehmen bis mit bis zu Euro. Grundlage ist das branchenoffene Programm Betriebsberatung/ Coaching der Mittelstandsrichtlinie. Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank entgegen. Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 157

153 Maßnahme Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs, Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus) Beschreibung (Fortsetzung) E-Business-Projekte Die E-Business-Förderung unterstützt Projekte von KMU, durch die sie sich mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien neue Absatzmärkte erschließen, interne Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten optimieren und weitgehend elektronisch (digital) abbilden. Dazu zählen die Planung, Konzipierung, Vorbereitung und die technische Realisierung von E-Business-Projekten, der Erwerb vorhabensspezifischer Software, die Einführung entwickelter Lösungen in die betriebliche Praxis und Schulungsmaßnahmen. IT-Sicherheit in KMU Das Programm Informationssicherheit unterstützt die Einführung sowie die Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus in KMU. Damit haben KMU die Möglichkeit, eine stringente Schutzstrategie zu entwickeln, welche die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität ihrer Daten sicherstellt. Die Unterstützung erfolgt für Projekte im Zusammenhang mit der Einführung beziehungsweise Zertifizierung eines Informationsmanagementsystems. Dazu zählen Schulungsmaßnahmen, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, der Erwerb von Software sowie die Erstzertifizierung. Meilensteine - Bewilligungen 2016 [2015]: Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Technologiegründerstipendium Anzahl bewilligte Projekte: 51 [56]; Bewilligungsvolumen: circa Euro [ Euro] E-Business Anzahl bewilligte Projekte: 240 [173]; Bewilligungsvolumen circa Euro [ Euro] Informationssicherheit Anzahl bewilligte Projekte: 5 [0]; Bewilligungsvolumen: Euro [0 Euro] über die Legislaturperiode hinaus in 158 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

154 4.3. Handlungsfeld: Bedarfsorientierter Ausbau der FuE-Infrastruktur Maßnahme Ansiedlung eines Instituts für angewandte Software-Forschung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMWA SMWK Die Initiative zur Ansiedlung eines Instituts für angewandte Software-Forschung gründet sich unter anderem auf steigende Bedarfsartikulationen aus der in Sachsen schnell wachsenden Software-Branche. Diese hat festgestellt, dass die Softwareforschung im außeruniversitären Bereich strukturelle Schwächen aufweist und es eines über Sachsen hinaus relevanten, renommierten Software-Instituts bedarf. Mit einem solchen Institut mit Leuchtturmfunktion soll der Freistaat im Software-Bereich an Attraktivität für Forscher und Entwickler gewinnen, wovon die wirtschaftliche Entwicklung von Branche, Anwenderindustrien und Standort profitieren. In finanzieller wie inhaltlicher Hinsicht erfordert der Aufbau des Instituts starke Partner. Hier konnte das zur Helmholtz-Gemeinschaft gehörenden Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als namhafte, international anerkannte Forschungseinrichtung mit dem etabliertem Bund-Länder-Finanzierungsmodell als Partner für den Standort Sachsen gewonnen werden. Institutsgründung Die Staatsregierung schafft gegenwärtig die konzeptionellen, strukturellen und haushalterischen Voraussetzungen zum Aufbau des Instituts. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 159

155 Maßnahme Entwicklung eines Spitzenzentrums Funktionsintegration für Mikro-/Nanoelektronik der Fraunhofer-Gesellschaft Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK - Der Freistaat Sachsen stellt für die Jahre 2016 und 2017 fünf Millionen Euro Landesmittel für Pilotprojekte zur Entwicklung eines Spitzenzentrums Funktionsintegration für die Mikro-/ Nanoelektronik bereit. Davon erhalten die Partneruniversitäten Dresden und Chemnitz sowie die HTW Dresden insgesamt circa 1,5 Millionen Euro, knapp 3,5 Millionen Euro wurden der Fraunhofer-Gesellschaft zugewiesen. Das Vorhaben hat wesentliches Potenzial, den Mikro- und Nanoelektronik-Standort Sachsen im internationalen Maßstab noch sichtbarer zu machen, seine Gesamtleistungsfähigkeit auch in Zukunft auf höchstem Niveau zu halten und die Anziehungskraft für Unternehmen in diesem Bereich zu vergrößern. Vorrangiges Ziel ist es, ein Ökosystem zu schaffen, in welchem eine schnelle Überführung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte realisiert werden kann. Außerdem erhöht das Vorhaben die Erfolgschancen der FhG (sowie deren Partner-Einrichtungen) bei zukünftigen einschlägigen Förderwettbewerben auf nationaler und europäischer Ebene. Juli 2017: Verfahren der Systemintegration vorhanden und Verfahren der Zuverlässigkeit entwickelt Meilensteine September 2017: Abschluss der Integration von innovativen Materialien in MEMS-Prozesse Dezember 2017: Technologie- und Entwicklungsplattform etabliert Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Zuwendungsbescheide erteilt: 26. Februar 2016 (Bewilligungszeitraum: 12. Februar Dezember 2017 [vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde genehmigt]) Juni 2016: Abschluss der Bereitstellung von Methoden zum Systemdesign innerhalb der Legislaturperiode in 160 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

156 Maßnahme Investition in Reinraum-Erweiterungen des Fraunhofer Instituts für Photonische Mikrosysteme (IPMS) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMWK BMBF Das Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme (IPMS) erforscht Basistechnologien und ermöglicht darauf aufbauend einen Technologietransfer, um elektronische, mechanische und optische Komponenten sowie deren Integration in miniaturisierte Bauelemente und Systeme zu gewährleisten. Um seine Forschungsinfrastruktur auf einem global wettbewerbsfähigen Spitzenniveau zu halten, ist eine Investition in Reinraum-Erweiterungen für die Forschung an mikro- und nanoelektromechanischen Sensor-Aktor-Systemen auf 200mm-Wafersubtraten notwendig. Hierdurch wird eine Kompatibilität der IPMS-ForschungsInfrastruktur für die Erforschung neuartiger hochintegrierter funktionaler Mikrosysteme angestrebt. Die Maßnahme dient der Stärkung des in Sachsen vorhandenen Forschungsnetzwerkes für Mikroelektronik, aber auch der Ermöglichung europäischer Kooperationen im Rahmen von Horizon 2020, dem Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, und der Teilnahme an zukünftigen transeuropäischen Pilotlinien für Smarte Systeme. Der Freistaat Sachsen fördert die Erweiterung des Mikrosystemreinraumes des IPMS auf 200mm-Wafersubstrate aus Strukturfondsmitteln und Landesmitteln mit 24 Millionen Euro. Beendigung der Maßnahme bis Ende 2017; zuvor baulich-technische Anpassung der Infrastruktur sowie Beschaffung beziehungsweise Umrüstung und Inbetriebnahme der Geräte und Anlagen Zuwendungsbescheid erteilt (Bewilligungszeitraum: 30. September Dezember 2017) innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 161

157 Maßnahme Nutzung von Big Data durch die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK SLUB, Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen Die Bewältigung der immer größer werdenden Mengen an digitalen Dokumenten (Big Data) stellt die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen vor große Herausforderungen. Big Data umfasst dabei Retrodigitalisate, elektronische Publikationen/Forschungsdaten und Metadaten. Der Umgang mit Big Data stellt eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben der Bibliotheken dar, die nur in enger Abstimmung mit Hochschulen und deren Rechenzentren umgesetzt werden kann. Meilensteine - Die SLUB wie auch die anderen Hochschulbibliotheken befinden sich mit den jeweiligen Hochschulen in ständigem Austausch zur Implementierung und Gestaltung von Plattformen für Forschungsdaten und den institutionellen Forschungsdatenrepositorien. Die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen zielen mit den Projekten auf den effizienten Umgang von digitalen Dokumenten/Forschungsdaten durch die Wissenschaftler ab. Sie unterstützen insbesondere den freien Zugang zu Informationen, Daten und Software (Open Access, Open Data und Open Source). Mit den Projekten zur digitalen Langzeitarchivierung schaffen sie die Voraussetzungen für die dauerhafte Bewahrung digitaler Dokumente/Forschungsdaten. Systeme und Werkzeuge für den Umgang mit diesen großen Datenmengen wurden und werden in einer Reihe von Einzel- und Verbundprojekten von den Hochschulbibliotheken entwickelt. Geplant sind weitere Projekte, die auf der Grundlage der Ergebnisse vorangegangener Projekte die Werkzeuge ausbauen, verbessern und für weitere Einsatzszenarien anpassen, insbesondere die geplanten EFRE-Projekte Material Hub. Informationstechnische Integration und Mobilisierung der bedeutenden Materialforschungskompetenzen in Dresden und Sachsen, Aufbau eines Medienübergreifenden Repository auf der Basis von Qucosa und Aufbereitung und dezentrale Vernetzung von Bibliotheksmetadaten auf Basis von Linked Open Data Technologien. 162 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

158 Maßnahme Nutzung von Big Data durch die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen Erläuterung zur Die EFRE-Projekte Konzeption und Realisierung einer effizienten Langzeitarchivierung und Wissenschaftskommunikation im Semantischen Web: Entwicklung einer Datenmanagement-Plattform zur automatischen Verknüpfung von Bibliotheksdaten, die ebenfalls dieser Maßnahme zugeordnet werden können, wurden in der Vergangenheit bereits abgeschlossen. Die Projekte Aufbereitung und dezentrale Vernetzung von Bibliotheksmetadaten auf Basis von linked Data Technologien (SLUB, UBL), Electronic Ressource Management (SLUB, UBL) und Material Hub (SLUB) sind direkt nach der Bewilligung im November 2016 gestartet. Ein viertes Projekt Medienübergreifendes Repository (SLUB, UBL) ist mittlerweile (Stand: April 2017) vollständig beantragt und positiv begutachtet. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 163

159 Maßnahme Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK SLUB, Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen, öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft Die Übertragung von Texten in analoger, gedruckter Form mittels Retrodigitalisierung, zunächst als Images, später volltextbasiert, ist zurzeit eine der wichtigsten Aufgaben der Bibliotheken. Neben der Retrodigitalisierung von Bibliotheksgut allgemein gehört die Langzeitarchivierung der Images zu den notwendigen Maßnahmen der Bibliotheken, um die Digitalisate dauerhaft zu sichern und zur Verfügung zu stellen. Da die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken immer stärker aktuelle Volltexte voraussetzen, muss auch das Angebot an aktuellen E-Books und Datenbanken verstärkt werden, um damit den Wissenschaftsstandort Sachsen zu stärken. Dies ist auch ein wichtiger Aspekt des Landesdigitalisierungsprogramms für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen. Es besteht aus drei Teilen: Teil 1: Digitalisierung für wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen im Freistaat Sachsen, in zwei Bereichen: Teil 1.1: Massendigitalisierung für die Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden SLUB und für die Universitätsbibliotheken Chemnitz / Freiberg / Leipzig Teil 1.2: Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen Teil 2: Lizenzierung digitaler Medien (Konsortium der sächsischen Hochschulbibliotheken) Teil 3: Digitale Langzeitarchivierung Die SLUB Dresden koordiniert das Programm in Abstimmung mit dem SMWK. 164 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

160 Maßnahme Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen Meilensteine Dezember 2015: Beendigung des ersten Projektzeitraumes Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 1. Januar 2017: Beginn des zu beantragenden zweiten Projektzeitraumes (2017/2018) Die SLUB begann nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2015/16 unverzüglich mit der des Programms. Für die Bereiche Digitalisierung und Langzeitarchivierung musste zunächst eine europaweite Ausschreibung eines Dienstleistervertrags erfolgen, um fünf Stellen besetzen zu können. Die betreffenden Stellen wurden im Herbst 2015 besetzt. Die SLUB konzentrierte sich 2015 auf die Massendigitalisierung (Teil 1.1) und auf die Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen (Teil 1.2) sowie auf die Lizenzierung digitaler Medien (Teil 2). über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 165

161 Maßnahme Erweiterung des Hochleistungsrechners HRSK-II für die skalierbare Datenanalyse: HPC Data Analytics (HPC-DA) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK TU Dresden, BMBF Das technisch-wissenschaftliche Hochleistungsrechnen (High Performance Computing HPC) ist eine grundlegende Schlüsseltechnologie, die für immer mehr Wissenschaftsgebiete den Einsatz neuer Analysemethoden und dadurch neue Erkenntnisse ermöglicht. Ein Bereich, der sich bislang nicht ohne umfangreiche Anpassungen mit bestehenden HPC-Architekturen umsetzen lässt, ist die Analyse sehr großer Datenmengen. Neben der Weiterentwicklung numerischer Simulations-Software sowie der Skalierbarkeit von Anwendungen ist daher auch die Entwicklung von integrierten, ganzheitlichen und fächerübergreifenden Konzepten für eine innovative Datenanalyse zwingend erforderlich. Diese würde sowohl etablierten als auch neuen Forschungsfeldern wie Digital Humanities und Logistik einen starken Auftrieb geben. Insgesamt entsteht so ein bisher einmaliges Forschungsinstrument, das zusammen mit der anwenderorientierten Begleitforschung, einer integrierten Weiterentwicklung der Governance-Strukturen und der Entwicklung von Portalen diversen Forschungscommunitys den Zugang zur Schlüsseltechnologie HPC deutlich erleichtern beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen soll. Darüber hinaus soll das HPC-DA-System in Lehre und Weiterbildung eingesetzt werden. Die geplante synergetische Zusammenführung der beiden sehr dynamischen Forschungsbereiche Hochleistungsrechnen und Big-Data-Datenanalyse wäre bundesweit bisher einmalig. Die Ausrichtung auf Data Analytics ist eine konsequente Weiterentwicklung des Datenintensiven Rechnens, das das Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) an der TU Dresden bereits seit dem Jahr 2004 verfolgt. Die geplante Erweiterung des HRSK-II wird getrieben durch die Anwendungen und basiert auf intensiven und langfristigen Forschungsaktivitäten des ZIH auf diesem Gebiet. 166 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

162 Maßnahme Erweiterung des Hochleistungsrechners HRSK-II für die skalierbare Datenanalyse: HPC Data Analytics (HPC-DA) Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der ab 2017: schrittweise Beschaffung und Installation 2015: Antragsskizze zur Förderung nach Art. 91b GG 2016: Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Förderung des Antrages über die Legislaturperiode hinaus in Planung Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 167

163 4.4. Handlungsfeld: Innovative Ansätze in der Gesundheitsund Pflegewirtschaft sowie im Umweltbereich Maßnahme Förderung der Weiterentwicklung digitaler Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS SMWA, SMWK Um das Potenzial digitaler Dienste in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft besser auszuschöpfen, soll ihre Weiterentwicklung in diesem Bereich systematisch gefördert werden. Ziel ist es insbesondere, Patienten durch digitale Dienste so zu unterstützen, dass sie selbstbestimmt in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben können und Krankenhaus- und Pflegeheimeinweisungen vermieden werden. Viele digitale Dienste haben sich bisher nicht durchsetzen können und sind nicht in die Regelversorgung aufgenommen worden. Dennoch bietet die technische Entwicklung Möglichkeiten, Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen, aber auch Gesundheits- und Pflegedienste so zu unterstützen, dass diese eine digitale Unterstützung nicht als belastend empfinden, sondern gern annehmen. Sachsen verfügt gerade in diesem Bereich über sehr gute Forschungseinrichtungen, die einen maßgebenden Beitrag zur Fortentwicklung der digitalen Dienste leisten können. Meilensteine - EU-Förderprogramme sollen deshalb gezielt genutzt werden, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie innovative Modellvorhaben im Bereich E-Health einschließlich telematischer, interdisziplinärer Vernetzung sowie im Bereich des Ambient Assisted Living (AAL) zu fördern. 168 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

164 Maßnahme Förderung der Weiterentwicklung digitaler Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft Projektförderung Einfach:ambulant der TU Dresden, der CareSocial GmbH sowie dem Pflegedienst Steuer (Zuwendung: Euro) Das Projekt konzentriert sich auf die Unterstützung ambulanter Pflegedienste sowie auf eine verbesserte Kommunikation und Information von und mit Angehörigen sowie weiteren Beteiligten, zum Beispiel Ärzten, Apothekern und anderen Dienstleistern. Erläuterung zur Ziel des Projektes ist es, über die Gestaltung von Schnittstellen zur Herstellung der Interoperabilität von Pflegesoftware mit technischen Assistenzsystemen und die Weiterentwicklung der elektronischen Pflegedokumentation: Ressourcen optimaler einzusetzen, um zu einer verbesserten Versorgung Pflegebedürftiger beizutragen, die Pflegedokumentation zu vereinfachen und die Effizienz der Pflegedienstleister in der Arbeitsplanung und Informationsbereitstellung zu erhöhen, Informationen situativ und zielgruppenspezifisch bereitzustellen und die Vernetzung der Akteure aus Medizin sowie Pflege und den Angehörigen zu fördern. In der des Projektes werden Hausärzte, Angehörige, eine Apotheke, ein Sanitätshaus sowie Wundschwestern einbezogen. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 169

165 Maßnahme Förderung des EU-übergreifenden Innovationstransfers Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS SMWA, SMWK Die Europäische Union hat in ihrer grundlegenden (Politik-) Strategie Europa 2020 einen Schwerpunkt auf Forschung, Entwicklung und Innovation gelegt und die Europäische Innovationspartnerschaft Aktivität und Gesundheit im Alter ins Leben gerufen. Insbesondere durch innovative Ansätze und digitale Gesundheitsdienste wie Telemedizin und Assistenzsysteme soll erreicht werden, dass ältere Menschen länger ein selbstbestimmtes Leben führen können. Als Referenzregion ist Sachsen durch das SMS vertreten. Meilensteine - Die Initiative stellt die wohl bedeutendste Maßnahme auf europäischer Ebene in Bezug auf die Unterstützung der Regionen zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen dar. Für Sachsen besteht insoweit die Möglichkeit zu vergleichen, wie sich andere Regionen in Europa systematisch auf die Bewältigung dieser Herausforderungen mithilfe elektronischer Gesundheitsdienste vorbereiten. EU-Projekte sollen genutzt werden, um den Innovationstransfer in Sachsen zu unterstützen. Die Europäische Kommission unterstützt den Innovationstransfer durch die entsprechende Ausrichtung der infrage kommenden Förderprogramme. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der - über die Legislaturperiode hinaus in 170 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

166 Maßnahme Forschung und Entwicklung zur Digitalisierung der Patientenversorgung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS SMWA, SMWK Die heutige Patientenversorgung erfolgt in der Regel in funktional und geografisch getrennten Versorgungseinrichtungen. Dies führt zu einer Fragmentierung klinischer Prozesse und einer Vielzahl von Medien- und Technologiebrüchen im Informationsfluss. Verstärkt wird dieser Umstand vor allem aufgrund der fehlenden Interoperabilität der Geräte und nicht definierter Übergabepunkte. Eine durchgängig digital gestützte und patientenorientierte Versorgungskette lässt daher eine erhebliche Verbesserung der Patientenversorgung erwarten. Die Digitalisierung der Patientenversorgung hat sich bislang vor allem in der Diagnostik etabliert. Insbesondere die modernen bildgebenden Verfahren oder die Verfahren zur molekularen Diagnostik demonstrieren die enormen Potenziale digital erzeugter Daten. Darüber hinaus hat der Trend zur Digitalisierung unlängst eine völlig neue Therapiealternative hervorgebracht: die Behandlung mittels Software. Im Unterschied zu digitalen Therapie-Unterstützungssystemen, die vorrangig medizinisches Wissen in digitale Formen übersetzen und somit die Therapie sowohl für den Patienten als auch für den Arzt erleichtern, basieren digitale Therapien auf dezidierten Algorithmen, die in Form optischer beziehungsweise akustischer Muster oder auch virtueller Realitäten therapeutisch wirksam werden können. Diese Art der Therapie befindet sich noch in den Anfängen, birgt aber ein enormes gesundheitsökonomisches Potenzial und erhebliche Marktchancen. Beispielhaft sei eine digitale Sehschulung genannt, bei der Lichtreize zur Therapiestimulation auf einem Bildschirm dargestellt werden. Digitale Therapieunterstützungssysteme sind ein maßgeblicher Baustein für durchgängige, digitale Versorgungsketten. EU-Förderprogramme sollen in Sachsen in diesem Bereich gezielt für die Förderung der Entwicklung von weitergehenden Digitalisierungskonzepten genutzt werden. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der ab 2017: erste Projekte - über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 171

167 Maßnahme Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (ehealth-beirat) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS SK, SMWA, SMI Die Digitalisierung gehört zu den drängenden sektorenübergreifenden Entwicklungen im Gesundheitswesen. Um eine konsistente Auseinandersetzung mit dem Thema zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Austausch zwischen den Beteiligten notwendig. Mit der Gründung des ehealth-beirats arbeiten die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in einem Fachbeirat zusammen und begleiten sektorenübergreifend den Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen. Meilensteine - Neben den Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ressorts und der Selbstverwaltung wird auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte eingebunden. Darüber hinaus sollen themenabhängig Verbände und Vertreter der Wissenschaft als Gäste zugelassen werden. Das SMS übt den Vorsitz im Beirat aus und übernimmt gleichzeitig die Aufgaben der Geschäftsstelle. Mit der Gründung des Beirats sind die folgenden Ziele verbunden: Informationsaustausch, Schaffung eines Gesprächs- beziehungsweise Diskussionsforums, Akzeptanzförderung, öffentlichkeitswirksame Besetzung des Themas, Beratung des SMS zu Fragen, Bewertung von fachlichen/wissenschaftlichen Projekten und Initiativen, Koordination sächsischer Maßnahmen, Erstellung von Branchenkonzeptionen, Schaffung eines Netzwerkes und Koordination der Akteure, Abstimmungen für ein gemeinsames Vorgehen. Der Fachbeirat wird in seiner letzten Sitzung vor Ablauf der Legislaturperiode einen Abschlussbericht zu seiner Tätigkeit beschließen. 172 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

168 Maßnahme Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (ehealth-beirat) 17. Juni Beiratssitzung Erläuterung zur 22. September Beiratssitzung am 23. Februar Beiratssitzung 12. Juni Beiratssitzung Abschluss der Maßnahme Stand der bis Ende der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 173

169 Maßnahme Klassenbranding an der HHL und am SpinLab The HHL Accelerator Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS - Ziel der Maßnahme ist es, innovative Start-ups im Bereich Gesundheitswirtschaft mit dem Schwerpunkt Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health, Telemedizin) zu ermitteln und zu fördern. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden mindestens drei Start-ups ausgewählt, die für sechs Monate an einem strukturierten, intensiven Unterstützungsprogramm ( Klasse ) teilnehmen. Die Förderung hilft, das Ziel des Freistaates Sachsen, im Interesse der Patienten innovative Angebote und Konzepte im Gesundheitsbereich auszubauen und auf intelligente Weise mit digitalen Innovationen zu verbinden, konsequent weiterzuverfolgen. Meilensteine - Die Vertragspartner HHL ggmbh und SpinLab Accelerator GmbH recherchieren daher gezielt und international nach jungen Start-ups im Bereich Gesundheitswirtschaft, Schwerpunkt Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health, Telemedizin), schreiben aktiv Start-ups in diesem Bereich an, gestalten einen effektiven Auswahlprozess und unterstützen die ausgewählten Start-ups für sechs Monate im SpinLab-Programm. Gründer- und Innovationsteams erhalten zunächst Zugang zur benötigten Infrastruktur. Dazu gehören unter anderem ein modern ausgestattetes Co-Working-Büro (700 m²) sowie die Möglichkeit, Technologien von Partnern (zum Beispiel Microsoft und Amazon Web Services) beziehungsweise diverse Software- und Cloud-Lösungen kostenfrei zu nutzen. Darüber hinaus können Gründer- und Innovationsteams ein umfangreiches, strukturiertes und zielorientiertes Coachingund Beratungsprogramm durch das SpinLab-Kernteam und externe Experten in Anspruch nehmen. Gewährleistet wird auch der Austausch mit erfahrenen Mentoren. Die Start-ups können pro Woche an ein bis zwei Workshops unter anderem zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Themen teilnehmen, die von Experten wie Investoren, Rechtsberatern, IT-Spezialisten oder Kommunikationstrainern durchgeführt werden. Die Unternehmen erhalten Kontakte zum HHL-Gründer- und Investoren-Netzwerk beziehungsweise Zugang zu einem sehr breiten Netzwerk von Industriepartnern und der Old Economy. Die Unterstützung durch Dienstleister sowie Gelegenheiten zum internationalen Erfahrungsaustausch gehören ebenso zu den von SpinLab angebotenen Leistungen wie die Möglichkeiten, auf einen Bewerber-Pool zuzugreifen oder an der Handelshochschule Leipzig (HHL) und darüber hinaus Personal zu rekrutieren. 174 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

170 Maßnahme Klassenbranding an der HHL und am SpinLab The HHL Accelerator Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Drei Start-ups im Bereich Gesundheitswirtschaft, Schwerpunkt Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health, Telemedizin) werden vom 2. Mai 2017 bis Oktober 2017 durch SpinLab im Auftrag des SMS betreut und bei der ihrer Unternehmensidee begleitet. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 175

171 Maßnahme Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL ehealthsax 2017/18) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMS SAB Die Sächsische Staatsregierung wirkt mit der RL ehealthsax 2017/18 darauf hin, dass mittels einer digital gestützten Versorgung im medizinischen Bereich eine Verbesserung entlang der gesamten Versorgungskette erreicht wird. Der Ausbau der Digitalisierung in den Bereichen Prävention und Diagnose, Therapie, Nachsorge bis hin zur Rehabilitation und Pflege liegt im Interesse des Freistaates Sachsen. Zugleich sollen die Gesundheitskompetenz und Selbstbestimmung der Patienten gestärkt und nutzerorientierte Anwendungen gefördert werden. Ziel ist in Zusammenarbeit der Akteure im sächsischen Gesundheitswesen, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand patientenorientierte Anwendungen und Dienstleistungen zu implementieren, welche die medizinische Versorgung mittels digitaler Lösungen erleichtern und/ oder verbessern sowie den alltagsüblichen elektronischen Kommunikationswegen (via PC, Smartphone, Tablet etc.) anpassen. Unterstützt werden daher patientenorientierte und an einer Überführung in die Regelfinanzierung ausgerichtete Maßnahmen, mit denen eine regionale medizinische Versorgung verbessert werden kann. Von besonderer Relevanz sind in diesem Zusammenhang: die inter- und intrasektorale Zusammenarbeit (Vernetzung zwischen Sektoren, sektorenspezifische Netzwerkstrukturen), die Einordnung in die TelematikInfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen im Sinne der Interoperabilität, die Ausrichtung auf die Strukturen und Prozesse zur Integration in die Regelversorgung im Sinne der Nachhaltigkeit der Maßnahmen, die Stärkung der Patientenrechte sowie der Patientensouveränität, die Orientierung am Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die Beachtung datenschutzrechtlicher und datensicherheitstechnischer Vorgaben sowie die Anwendung telemedizinischer Lösungen und neuer Therapien. 176 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

172 Maßnahme Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL ehealthsax 2017/18) Beschreibung (Fortsetzung) Zuwendungsempfänger sind: 1) Landkreise, Kommunen, öffentliche Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Einrichtungen, die einen öffentlichen Auftrag zur medizinischen Versorgung gemäß Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) wahrnehmen. 2) Private Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen oder wissenschaftliche Forschungsinstitute, die im Rahmen des beantragten Fördervorhabens mit den unter Nr. 1 aufgeführten Zuwendungsempfängern kooperieren. Meilensteine - Anträge für Gewährung einer Zuwendung sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) einzureichen. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die RL ehealthsax 2017/18 wurde am 16. Mai 2017 durch das Kabinett beschlossen. innerhalb der Legislaturperiode in Planung Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 177

173 Maßnahme Naturschutz- und Regionalentwicklungsprojekt Engagement 2020 REGIOCROWD Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL Naturpark Dübener Heide e. V. Die Internetplattform dient zur Erprobung von Zeit- und Geldengagement-Projekten im Bereich Naturschutz. Sie wurde vom Naturpark Dübener Heide e. V. initiiert und durch den Freistaat Sachsen (SMUL) gefördert. Meilensteine - Über die Plattform werden regelmäßig Aufrufe gestartet, um Menschen zu finden, die Geld und/ oder Zeit für Projekte im Bereich Naturschutz und Regionalentwicklung spenden. Freiwillige Helfer können so unkompliziert Kontakt zu den Bedarfsanmeldern aufnehmen. Bisher wurde dies auf dem Gebiet des Naturparks Dübener Heide erprobt. Die Plattform ist auf räumliche Ausweitung ausgelegt. Zurzeit laufen Verhandlungen mit anderen Regionen in Deutschland. Neben den Aufrufen zu Tagesaktivitäten, wie dem jetzt zur Tradition gewordenen Heidekraut-Tag am 3. Oktober jeden Jahres, finden sich auch Angebote zum Beispiel zur Betreuung von Wildkatzen oder Bibern. Parallel dazu fand das Thema Geldengagement für Naturschutz- und Regionalentwicklungsprojekte durch Crowdfunding Aufnahme. Mit Hilfe der eingegangenen Gelder konnten einige Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Die Ergebnisse sind im Internet unter RegioCrowd. com einsehbar. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die Plattform RegioCrowd wird bereits genutzt. über die Legislaturperiode hinaus in 178 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

174 5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

175 5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 5.1. Handlungsfeld: Öffnung des Staates und der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT unterstützen Maßnahme Aufbau des sächsischen Open Data Portals Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts, SID, Kommunen und weitere Träger der Selbstverwaltung Die öffentliche Bereitstellung von Daten der Verwaltung zur Weiterverwendung und Weiterverbreitung (Open Government Data oder kurz Open Data) in Form von maschinenlesbaren Rohdaten ist zum einen eine wesentliche Grundlage für die aller Teilaspekte des Open Government: Transparenz wird erhöht, Teilhabe ermöglicht und Zusammenarbeit vereinfacht. Zum anderen wird die Wirtschaft gefördert, da neue Wertschöpfungsketten auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten entstehen können. Der Umfang der zur Weiterverwendung durch Dritte bereitgestellten offenen Verwaltungsdaten soll deshalb in der Verantwortung und nach Maßgabe der die Daten haltenden Einrichtungen schrittweise aufgebaut und erweitert werden. Für alle veröffentlichten Daten der sächsischen Verwaltung werden die Nutzungsbedingungen für Dritte geklärt und zusammen mit anderen einheitlich definierten Metadaten veröffentlicht. Entscheidende Erfolgsfaktoren werden Umfang, Aktualität und die verlässliche Bereitstellung der Daten sein. Maßgeblich für den Erfolg des Projektes ist ein einfacher Zugang der Interessenten zu den Daten, verbunden mit leistungsfähigen Suchfunktionen. Dazu wird ein zentrales Open Data Portal aufgebaut, über das offene und maschinenlesbare Verwaltungsdaten des Freistaats im Internet recherchierbar und zugänglich gemacht werden können. Die sächsischen Kommunen und weitere Träger der Selbstverwaltung sollen ihre offenen Verwaltungsdaten über das Portal einbinden können. Eine Verbindung mit dem Open Data Portal für Deutschland ( GovData.de) und den kommunalen Datenportalen in Sachen wird hergestellt. Die Belange aller Stakeholder werden mit Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft intensiv erörtert. 180 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

176 Maßnahme Aufbau des sächsischen Open Data Portals bis Mitte 2017: technische Implementierung des Portals und Start des Pilotbetriebes mit ersten Datensätzen Meilensteine ab 2017: Umstellung der Veröffentlichung von Verwaltungsdaten auf maschinenlesbare Formate Bereitstellung aller zur Ermittlung und Nutzung der Daten notwendigen Informationen Erweiterung des Angebotes an offenen Verwaltungsdaten in der Verantwortung und nach Maßgabe der die Daten haltenden Einrichtungen 2018: Überführung in den Regelbetrieb mit den bis dahin von den Verwaltungen bereitgestellten Datensätzen Die Maßnahme hat auch Bezug zum Handlungsfeld 4.2 Wirtschaft 4.0. Offene Verwaltungsdaten eröffnen neue Geschäftsmodelle, wenn sie aufbereitet und mit anderen Daten kombiniert werden; wenn die aufbereiteten sowie kombinierten Daten entweder als Produkt vermarktet werden oder die Aufbereitung als Dienstleistung vertrieben wird. Mit Hilfe der Daten können auch völlig neue Produkte (Innovationen) ermöglicht werden. Erläuterung zur Inzwischen stellt der Freistaat bereits über Datensätze aus vier Behörden unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 zur Weiterverwendung bereit. Mit der Änderung der Sächsischen Vermessungskostenverordnung wurde die kostenfreie Nutzung weiterer digitaler Kartendienste des GEOSN möglich. Gemäß einer Verpflichtung in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder wird die Staatsregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die kostenfreie proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten zum Grundsatz macht. Abschluss der Maßnahme Stand der innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 181

177 Maßnahme Weiterentwicklung der GeodatenInfrastruktur in Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts Gemäß Sächsischem Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) haben staatliche Behörden und Kommunen der Öffentlichkeit Zugang zu ihren Geodaten und Geodatendiensten zu gewähren. Die E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) ist die zentrale IT-Lösung des Freistaates Sachsen im Bereich der GeodatenInfrastruktur. Meilensteine - Die GeoBAK ermöglicht über das Geoportal Sachsenatlas ( einen zentralen Zugang zu Geoinformationen im Freistaat Sachsen und stellt staatlichen Behörden und Kommunen Funktionalitäten für die Publikation ihrer Geodaten über moderne Webtechnologien (Online-Kartendienste) zur Verfügung. Serviceleistungen für die GeoBAK werden vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung (GeoSN) auf Grundlage eines Leistungskatalogs angeboten. Die GeoBAK wird laufend weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst. Die Weiterentwicklung orientiert sich an den übergeordneten Entwicklungen, vornehmlich im Bereich des E-Government, des Open Government und der Geodateninitiative der europäischen Kommission (INSPIRE), und beinhaltet die Prüfung und Identifizierung fachlicher und technologischer Anpassungsbedarfe, die zielgerichtete Ableitung geeigneter Maßnahmen sowie deren parallel zum Betrieb der GDI Sachsen. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) steht für geodatenhaltende Stellen einsatzbereit zur Nutzung zur Verfügung. über die Legislaturperiode hinaus in 182 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

178 Maßnahme Weiterentwicklung des Online-Beteiligungsportals Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SK, kommunale Ebene, externe Dienstleister Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen haben ein wachsendes Bedürfnis nach Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen, lebendigen Demokratie. Sie erwarten sowohl von den parlamentarischen Vertreterinnen und Vertretern als auch von den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung innovative und effektive Lösungen für die immer komplexer werdenden Sachverhalte in vielen Lebensbereichen. Der Wunsch nach transparent dargestellten Entscheidungsprozessen sowie nach Einbeziehung in Entscheidungsprozesse wird dabei immer größer. Aufgabe der Verwaltung ist es, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung zu finden und Instrumente zu entwickeln, die diese Zusammenarbeit unterstützen. Die Chancen liegen auf der Hand. So erfährt bürgerschaftliches Engagement eine deutlich größere Wertschätzung und Politik und Verwaltung können den enormen Wissensund Erfahrungsschatz der Bürgerschaft für die Gestaltung des Gemeinwesens nutzbar machen. Ein solches Instrument für Partizipation ist das Beteiligungsportal Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat damit eine Anwendung entwickelt, mit der verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung online begleitet werden können. So lassen sich freie Themen diskutieren, formelle Beteiligungen zum Beispiel zu Planungsverfahren oder Online-Umfragen durchführen sowie Verfahren zur Meldung von Informationen mit Geo-Bezug (Mängelmelder, mobile Datenerfassung) realisieren. Das Beteiligungsportal wird funktional weiterentwickelt. Nächste Schritte sind die Möglichkeit der Nutzung der Funktionen des Beteiligungsportals in Apps, eine interaktive Schnittstelle zu Geo-Informationssystemen (unter anderem GeoPortal) sowie die Bereitstellung von Auswertungsinformationen im Sinne des Open-Government-Konzeptes. Meilensteine 31. Mai 2017: Produktivsetzung Version 9 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 183

179 Maßnahme Weiterentwicklung des Online-Beteiligungsportals Sachsen Das Beteiligungsportal Sachsen steht als E-Government Basiskomponente allen sächsischen staatlichen und kommunalen Behörden zur Nutzung zur Verfügung. Anpassungen an das individuelle Layout der nutzenden Behörde sind möglich. Derzeit gibt es 29 Mandanten (Behörden mit eigenem Portal). Bislang wurden insgesamt 128 Beteiligungsverfahren durchgeführt. Erläuterung zur Derzeit befindet sich die Version 8 des Beteiligungsportals im produktiven Einsatz. Diese Version ermöglicht es den nutzenden Behörden, die Beteiligungsverfahren individuell zu strukturieren. Außerdem lässt sich das System umfangreich je Mandant parametrisieren. Ergänzt wurden in Version 8 umfangreiche Möglichkeiten zur Erstellung von Online-Umfragen und deren Auswertung sowie Meldeverfahren, die es ermöglichen, mobile Informationen mit Geobezug zu erfassen. Die Version 9 befindet sich derzeit vor der Produktivschaltung. Zu den Funktionserweiterungen gehören eine interaktive Schnittstelle zu Geo-Informationssystemen (unter anderem GeoPortal) zur Ermöglichung georeferenzierter Stellungnahmen sowie die Bereitstellung von nativen Apps zur mobilen Nutzung von Beteiligungsverfahren. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in 184 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

180 Maßnahme Weiterentwicklung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK SMS Die digitalen Technologien, der demographische Wandel sowie die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zur verbesserten Teilhabe behinderter Bürgerinnen und Bürger bilden die Motivation, die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) als Dienstleister für barrierefreie Information und Kommunikation zu entwickeln. Bereits seit 2011 arbeitet die DZB für die Sächsische Staatskanzlei, andere Behörden und Einrichtungen im Freistaat und darüber hinaus im Bereich der barrierefreien Gestaltung von Informationszugängen und Kommunikationsangeboten. Bis 2016 wurde das Angebot BIKOSAX (= Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen) als Dienstleistung für den gesamten Freistaat entwickelt und etabliert. BIKOSAX umfasst die Information, Beratung und Unterstützung von Behörden und Einrichtungen des Freistaates im Bereich der barrierefreien Informationstechnik, unter anderem durch: Meilensteine - differenzierte Schulungsangebote für Entscheidungsträger, Fachexperten und Sachbearbeiter, die Erstellung und Verbreitung barrierefreier Dokumente, Informations- und Kommunikationsangebote, die Analyse von grafischen Oberflächen von Desktop- beziehungsweise Webanwendungen auf barrierefreie Gebrauchstauglichkeit, die Erstellung von Richtlinien der Barrierefreiheit für den Freistaat Sachsen sowie die Mitwirkung an der Schaffung internationaler Standards und Verfahren und die Technologieberatung bei der Entwicklung von barrierefreien Applikationen. Es ist geplant, die Maßnahme im Landesaktionsplan Inklusion zu verankern und umzusetzen. Mittel zur Finanzierung wurden in den SMWK-Haushaltsplan 2017/18 eingestellt. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Juli bis Dezember 2016: Etablierungsprojekt BIKOSAX (Konzipierung und nachhaltiger Aufbau des Kompetenzzentrums BIKOSAX an der DZB) mit zugewiesenen Mitteln des SMS Januar 2017: Start des Angebots der in BIKOSAX zu erbringenden Dienstleistungen bis Ende der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 185

181 Maßnahme Weiterentwicklung des Internet-Portals Sächsisches Wildmonitoring Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL Staatsbetrieb Sachsenforst; beteiligte Landkreise, externe Dienstleister Die Jagdausübungsberechtigten haben die Pflicht, für bestimmte Wildarten eine Abschussplanung und Nachweise über getätigte Abschüsse einschließlich Fall- und Unfallwild für alle jagdbaren Tiere zu erstellen und bei der Unteren Jagdbehörde zu melden. Das Sächsische Jagdgesetz regelt darüber hinaus ein einheitliches Monitoring bestimmter Wildarten. Mit dem Ziel, die genannten jagdrelevanten Daten einheitlich und effektiv auswerten zu können sowie mittel- und langfristig den Verwaltungsaufwand für die Jagdbehörden zu senken (Vermeidung von Doppelerfassungen), wird das Online-System mit den Modulen Abschussplanung, Streckenlisten und Monitoring genutzt. Mittelfristig soll die Planung und Meldung in Papierform abgelöst werden. Die Jagdausübungsberechtigten werden künftig die Abschussplanung, die Streckenlisten sowie die Beobachtungen bestimmter Wildarten (Wildmonitoring) online mit diesem System ausführen. Meilensteine - Um für die Jagdausübungsberechtigten einen Mehrwert zu erzielen und um eine möglichst hohe Qualität der Daten zu gewährleisten, werden eine Reihe von Funktionen angeboten, die für die eigene Verwaltung des Jägers (zum Beispiel Streckenbuch) eingesetzt werden können beziehungsweise die die Meldungen erleichtern (Kartenmodul). Die Untere Jagdbehörde soll von der bisher anfallenden Routinearbeit der Erfassung der Abschusspläne und Streckenlisten der Jagdausübungsberechtigten sowie der Zusammenfassung der Daten für das Zuständigkeitsgebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) befreit werden. Das System ermöglicht die Auswertung aller Daten. Auch für die Obere Jagdbehörde stehen Funktionen zur Verfügung, um beispielsweise die Daten der Verwaltungsjagdbezirke das sind die vom Staatsbetrieb Sachsenforst verwalteten Eigenjagdbezirke des Freistaates Sachsen in das System zu integrieren und die Daten sachsenweit einheitlich und bedarfsgerecht auswerten zu können. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Jagdjahr 2013/ 2014: Einführung ab September 2016: Weiterentwicklung und Steigerung der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer über die Legislaturperiode hinaus in 186 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

182 Maßnahme ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWA, SMUL SMI, SID, Projektpartner: TU Bergakademie Freiberg (Kooperationsvertrag), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Sächsisches Bergarchiv, weitere Archive in der Bundesrepublik, die sächsische Rohstoffdaten in ihrem Bestand haben, SLUB Das Projekt ROHSA hat die digitale Erfassung, Sicherung, Bewertung und Verfügbarmachung aller relevanten rohstoffgeologischen Daten für Spate und Erze im Freistaat Sachsen zum Ziel. Ab etwa 2004 war weltweit ein bislang nie da gewesener Preisanstieg für viele mineralische Rohstoffe und für Energierohstoffe zu verzeichnen. Der darauf folgende Erkundungsbergbau auf Erze und Spat durch nationale und internationale Unternehmen löste in Sachsen eine starke Nachfrage nach geologischen Informationen und Lagerstättendaten aus. Sachsen verfügt aufgrund der jahrhundertelangen intensiven Erkundungs- und Bergbautätigkeit über einen umfangreichen Fundus geologischer und lagerstättenbezogener Informationen. Deren Nutzung für Neubewertungen bekannter Lagerstätten und für die Einschätzung von wenig bekannten Vorkommen hat hohe wirtschaftliche Bedeutung für potentielle Bergbauinvestoren. Durch die Aufarbeitung und Bereitstellung der im Freistaat Sachsen vorliegenden lagerstättenbezogenen Informationen konnten die Aufwendungen für Bergbauinvestitionen in der Erkundungsphase erheblich minimiert werden, da die umfangreich zur Verfügung gestellten Altdaten eine hervorragende Qualität aufweisen. Das hat dazu geführt, dass seit zehn Jahren wieder Rohstofferkundungs- und Bergbauvorhaben auf Erze und Spat in Sachsen stattfinden. Der geplante Abschluss des Gesamtprojektes ist entsprechend der Konzeption des Vorprojektes das Jahr Die fortlaufende Bearbeitung des Vorhabens erfolgt in Teilprojekten, welche jeweils zwei Jahre (Doppelhaushalte) umfassen. Meilensteine Projekt ROHSA 3.2 ( ): 2. Teilprojekt von ROHSA 3, Fortsetzung der Archiverschließungen, Datendigitalisierungen und Software-Entwicklungen Die Eckpunkte der Ressourcenplanung wurden 2016 in den Haushaltsentwurf 2017/18 des SMWA und des SMUL aufgenommen. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 187

183 Maßnahme ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie Erläuterung zur In den Projekten ROHSA 1 (2006) und ROHSA 2 (2008) wurden bekannte Spat- und Erz-Vorkommen erfasst, sogenannte Steckbriefe zu jedem Vorkommen erstellt und diese als Buch und im Internet veröffentlicht. Im Vorprojekt ROHSA 3 (2012) erfolgte die Zusammenstellung der zu leistenden Arbeiten und des Ressourcenbedarfs für eine digitale Erfassung und Verfügbarmachung aller relevanten rohstoffgeologischen Daten für Spate und Erze im Freistaat Sachsen. Das Pilotprojekt ROHSA 3.1 ( ) umfasste schließlich die digitale Registrierung, Sicherung, Bewertung und Verfügbarmachung von rohstoffgeologischen Daten für Spate und Erze aus sechs Archiven (Geologisches Archiv des LfULG, Archiv des OBA, Geologisches Archiv der Wismut GmbH, Archiv der BGR, Archive von Instituten der TU Bergakademie Freiberg, Sächsisches Bergarchiv) in einem Pilotgebiet im mittleren Erzgebirge unter dem Slogan: Sachsen hebt seine Schätze. ROHSA 3.1 diente der Entwicklung, dem Test und der Implementierung der gesamten Methodik der digitalen Datenerschließung und -verfügbarmachung sowie zur Darstellung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit durch Bearbeitung geologisch-bergbaurelevanter Fragestellungen. So entstand mit Hilfe der digitalisierten Daten ein geologisches 3D-Modell. Weiterhin wurden auf Basis der digital vorliegenden Daten Prognoserechnungen durchgeführt, in deren Ergebnis Karten entstanden, aus denen sich entnehmen lässt, wo die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von bisher unentdeckten Lagerstätten relativ hoch ist. In der Projektgruppe waren unbefristete und fünf bis neun befristete Mitarbeiter tätig. Es wurden circa 3,6 Millionen Euro Projektmittel für 70 Werk- und FuE-Verträge umgesetzt. Die im Projekt erzielten Ergebnisse (zum Beispiel Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Daten, Prognoseergebnisse etc.) werden unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, unter anderem durch eine neu erstellte, zweisprachige Website Rohstoffe in Sachsen. Die des Pilotprojektes lief planmäßig. Das Pilotprojekt ROHSA 3.1 wurde Ende 2016 abgeschlossen. Die Hauptziele des Pilotprojektes wurden erreicht: Methodenfindung, -erprobung und -anpassung für die die Sichtung, die digitale Erfassung, Digitalisierung, Sicherung und Verfügbarmachung aller relevanten rohstoffgeologischen Daten für Spate und Erze im Freistaat Sachsen. Die gesammelten Erfahrungen vor allem bei der Erschließung fremder Archive, bei Digitalisierung, Qualitätssicherung und rechtssicherer Verfügbarmachung fließen in die Fortführung des Projektes ROHSA 3.2 ein. Aufbauend auf der Vorarbeit aus dem Pilotprojekt werden in ROHSA 3.2, welches den Doppelhaushalt 2017/2018 umfasst, weitere relevante Datenbestände gesammelt, aufgearbeitet, digitalisiert und verfügbar gemacht. 188 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

184 Maßnahme ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie Erläuterung zur (Fortseztzung) Abschluss der Maßnahme Stand der Das Projekt ROHSA 3 wird in erster Linie zur Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Sachsen vorangebracht. Mit den über das Projekt ROHSA 3 erschlossenen Rohstoffdaten sollen weitere Investoren für den Wiedereinstieg in den Erz- und Spatbergbau gewonnen werden. Die Projektergebnisse, vor allem die umfangreichen aufwändig aufbereiteten und digital vorliegenden Fachdaten sind darüber hinaus eine hervorragende Datengrundlage für wissenschaftliche Forschungen auf dem Rohstoffsektor. Weiterhin wird durch die sich ständig verbessernde Datengrundlage die Expertise der rohstoffbezogenen Vollzugs- und Fachverwaltung gestärkt. Das In-Wert-Setzen geologischer und Rohstoff-Daten für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erfolgt damit im besten Sinne. Sowohl die Wirtschaft (Bergbauunternehmen, Geo-Consulter, GKZ) als auch Vertreter von Wissenschaft und Forschung stehen hinter dem Projekt ROHSA 3 und bewerten die Ergebnisse des Pilotprojektes ROHSA 3.1 positiv. Sie befürworten die Fortführung der Arbeiten durch das Projekt ROHSA 3.2. und die geplanten weiteren Teilprojekte. über die Legislaturperiode hinaus in Planung und Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 189

185 5.2. Handlungsfeld: Elektronische Kommunikation mit Verwaltung und öffentlichen Institutionen etablieren Maßnahme Ausbau des Service-Portals Amt24 Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SK (Amt24), alle Ressorts, SAKD, Kommunen, Kooperationspartner Innenministerium Baden-Württemberg, externe Dienstleister Amt24 ist das übergreifende Service-Portal der Verwaltungen des Freistaates Sachsen. Es bietet Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen detaillierte Informationen über Verwaltungsdienstleistungen und Behörden sowie den Zugang zu elektronischen Formularen und zu weiteren Online-Diensten an. Auch viele andere IT-Verfahren in der Verwaltung des Freistaates Sachsen, die diese Informationen benötigen, beziehen die zugrundeliegenden Daten aus Amt24. Aufgrund 10 des Sächsischen E-Government-Gesetzes sind alle Behörden in Sachsen verpflichtet, regelmäßig aktuelle Daten an Amt24 zu liefern. Damit wird gewährleistet, dass dort stets verlässliche Informationen verfügbar sind. Die technische Basis von Amt24 soll in Kooperation mit Baden-Württemberg grundlegend erneuert und dabei für künftige Anforderungen bereit gemacht werden. Wesentliche Neuerungen sind die Verbesserung der Version für Mobilgeräte, des Redaktionssystems und der Schnittstellen zur automatisierten Datenübertragung. Im Anschluss erfolgt die stärkere Integration mit anderen Basiskomponenten und die Anbindung an das föderale Informations- und Wissensmanagement. Meilensteine 4. Quartal 2017: Liveschaltung in zeitlicher Abstimmung mit der Produktivsetzung der neuen E-Government-Plattform im Rahmen des SVN 2.0 Erläuterung zur Seit 2011 besteht eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Zuständigkeitsfinder. Nach einer Neuausschreibung und Erweiterung der Kooperationsvereinbarung wird der Zuständigkeitsfinder seit November 2014 neu entwickelt. Das Hauptziel der Kooperation mit Baden-Württemberg wird im Projekt erreicht. Die Wirtschaftlichkeit verbessert sich gravierend und die fachliche Zusammenarbeit verbessert die Qualität der gemeinsamer Anforderungen. Im dritten Quartal 2016 wurden die Altdaten migriert. Abschluss der Maßnahme Stand der über die Legislaturperiode hinaus in 190 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

186 Maßnahme Weiterentwicklung der Behördennummer 115 Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SK (Amt24), BMI, anwendende Kommunen (Chemnitz, Dresden, Leipzig, Brandis), kommunale Landesverbände (SSG, SLKT) Das BMI hat den Auftrag, die bundesweit einheitliche Behördennummer 115 flächendeckend im gesamten Bundesgebiet einzuführen. Dafür wurde im BMI eine Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 eingerichtet. Der Freistaat Sachsen trat der Verwaltungsvereinbarung D115-Regelbetrieb zum 1. April 2011 bei. Mit der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger einen direkten Zugang zu Auskünften über Leistungen ihrer Verwaltung. Kommunen, Länder und der Bund haben sich dazu vernetzt und gestalten diese Behördennummer gemeinsam. Als Anwendung des IT-Planungsrates ist die 115 mit verschiedenen weiteren E-Government-Anwendungen, wie dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa) und dem Behördenfinder, verbunden. Durch die Nutzung der 115 ergeben sich sowohl für die Verwaltung als auch für Bürgerinnen und Bürger Vorteile. Der Bürger erhält einen bedeutend verbesserten telefonischen Service hinsichtlich Erreichbarkeit und Qualität der Auskunftserteilung. Für die Verwaltung ergeben sich durch die Zentralisierung definierter Aufgabenbereiche wesentliche Synergieeffekte. Neben den Auskünften über die Verwaltung ist es für jede 115-Kommune möglich, auch zusätzliche Dienste über diesen telefonischen Kanal anbieten zu können, zum Beispiel Terminvereinbarungen. Meilensteine Ende 2017: der Basisabdeckung in Sachsen Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 191

187 Maßnahme Weiterentwicklung der Behördennummer 115 Durch die bereits erfolgte Aufschaltung der drei kreisfreien Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig sind circa ein Drittel der sächsischen Bürgerinnen und Bürger am deutschlandweiten 115-Verbund angeschlossen. Zum 1. September 2015 folgte die Aufschaltung der Stadt Brandis als sächsische Innovationskommune. Ziel ist es, einen weiteren Ausbau des telefonischen Zugangskanals 115 in den sächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden voranzutreiben. Hierfür sollen zentrale Servicecenterstrukturen in Chemnitz und Leipzig genutzt werden. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Weiterhin wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Behördennummer 115 auch in Krisensituationen, wie zum Beispiel bei Hochwassern, in Sachsen genutzt werden könnte. Parallel zu den Aktivitäten in Sachsen wurde durch eine Arbeitsgruppe des 115-Verbunds ein Konzept zur bundesweiten Flächendeckung erarbeitet. Der IT-Planungsrat hat in seiner 19. Sitzung am 16. März 2016 einen Pilotbetrieb einer flächendeckenden der Behördennummer 115 im Sinne einer Basisabdeckung für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Demnach wird die 115 in den Jahren 2018 und 2019 für ganz Deutschland freigeschaltet. Für Sachsen bedeutet dies, dass die 115 in den bislang unversorgten Gebieten bis zum 1. Januar 2018 freigeschaltet werden muss. über die Legislaturperiode hinaus in 192 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

188 Maßnahme Ausbau Moderne Bürgerdienste Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI Pilotkommunen, KISA (bis Ende Januar 2014), SächsDSB, SID, IfG Institut für egovernment Transfer Potsdam, T-Systems, Bundesdruckerei, ekiosk Dresden Moderne Bürgerdienste sind ein wesentlicher Bestandteil einer leistungsfähigen und bürgerorientierten Verwaltung. Unter anderem durch Bürgerterminals und Mobile Bürgerbüros kann die Verwaltung auch dann in der Fläche präsent bleiben, wenn die dezentrale Infrastruktur der öffentlichen Hand aufgrund finanzieller und personeller Herausforderungen konsolidiert werden muss. Somit kann neben Online-Angeboten, die die Erwartungshaltung des Bürgers im digitalen Zeitalter zum Maßstab nehmen, der persönliche Kontakt zu Bürgern, die Verwaltungsangelegenheiten nicht über das Internet abwickeln können oder wollen, aufrecht erhalten werden (Multikanalstrategie). Mobile Bürgerbüros setzen das Prinzip der aufsuchenden Verwaltung im Sinne rollender Verwaltungsstellen oder mobiler Verwaltungsarbeitsplätze um. Bürgerterminals verkürzen die Wege zum Amt, indem eine virtuelle Präsenz in Form einer audiovisuellen, bilateralen Kommunikation mit einem Verwaltungsmitarbeiter ermöglicht wird. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurde der Einsatz von Mobilen Bürgerkoffern und Bürgerterminals in ausgewählten Pilotkommunen erprobt. Die Pilotierungsphase wurde seit 2013 durch eine externe wissenschaftliche Evaluierung begleitet. Auf Basis dieser Erfahrungen und Ergebnisse wurde ein Handlungsleitfaden erstellt, der als Grundlage für die Einführung in weiteren Kommunen und staatlichen Behörden dient. Zudem wurden die Ergebnisse der Evaluierung in einem Evaluierungsbericht dokumentiert. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 193

189 Maßnahme Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI Stadt Brandis Die Stadt Brandis ist im Ergebnis eines wettbewerblichen Verfahrens im Jahr 2014 als Innovationskommune Sachsens ausgewählt worden. In der Stadt Brandis wurden bis Ende 2016 Instrumente und Ansätze der Verwaltungsmodernisierung und des E-Governments verzahnt und integrativ umgesetzt. Meilensteine - E-Government-Wettbewerb der Firmen BearingPoint und Cisco Das SMI hat mit der Innovationskommune Brandis und dem kommunalen Innovationsnetzwerk den 1. Platz des internationalen egovernment-wettbewerbes in der Kategorie Bestes Kooperationsprojekt gewonnen. Sachsen hatte sich mit dem Projekt Innovative Kooperation und Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Sachsen Innovationskommune und Innovationsnetzwerk Sachsen beworben und sich in einem ersten Auswahlverfahren gegen 61 Mitbewerber als einer von drei Finalisten durchgesetzt. Der sächsische Antrag konnte danach die sechsköpfige Jury aus Vertretern von Wissenschaft, Kommunen und E-Government-Praktikern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz überzeugen: Die Kooperation zwischen dem Freistaat und der Stadt Brandis zur integrativen von E-Government-Projekten sei bundesweit einzigartig. Durchgeführte Projekte: Erläuterung zur Am 24. Mai 2017 fand die Abschlussveranstaltung der Innovationskommune Brandis: Zur Nachahmung empfohlen: Brandis ist Innovationskommune statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden 30 innovative Projekte umgesetzt. Beispielhaft seien hier kurz erwähnt: mit einem neuen Internetauftritt der Stadt Brandis wurde die Integration der Funktionalitäten des Beteiligungsportals umgesetzt. Zur Vereinfachung der Durchführung der Stadtratssitzungen wurde eine Umstellung auf ausschließlich digitale Dokumente mittels des Ratsinformationssystem umgesetzt. 194 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

190 Maßnahme Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen Brandis bietet eine kostenlos verfügbare Bürger-App für die Betriebssysteme ios und Android an. Darüber werden Basis-Leistungen der Webseite (zum Beispiel Zuständigkeiten, Neuigkeiten, Termine inklusive Abfallkalender sowie ergänzende Leistungen wie Bürgermelder angeboten. Zusätzlich werden Ergebnisse verschiedener anderer Projekte (Webseite, Online-Stadtplan, Beteiligungsportal) integriert. Das Beteiligungsportal Sachsen wurde für eine Bürgerbeteiligung zum Einzelhandelskonzept der Stadt Brandis eingesetzt. Weitere Formen der Bürgerbeteiligung wurden unter dem Motto Mit-Mach-Stadt umgesetzt. Im Rahmen des Projekts konnte eine Vielzahl von Werkzeugen für die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern erprobt und etabliert werden, die als Ergebnis in Handbücher für die Stadtverwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger flossen. Am 1. September 2015 erfolgte die Freischaltung der Behördenrufnummer 115. Erläuterung zur (Fortsetzung) Der Bürgerkoffer unterstützt die Merkmale einer modernen Verwaltung: Bürgernähe, Transparenz, Servicequalität und Ermöglichung eines einfachen Zugangs zu Verwaltungsdienstleistungen. Die grundlegende Identifikation aller Geschäftsprozesse in der Stadtverwaltung Brandis bildete die Grundlage für verschiedene organisationsbezogene Projekte. Alle in Brandis identifizierten (über 700) Prozesse stehen als Steckbriefe über die Prozessplattform Sachsen bereit und können durch andere Kommunen zum Aufbau eines eigenen Tätigkeitskatalogs sowie zur Entwicklung weiterer Organisationsdokumente verwendet werden. Die im Detail betrachteten Arbeitsabläufe von über 30 Geschäftsprozessen können durch andere Kommunen als Modellierungsgrundlage und Benchmarking-Werkzeug eingesetzt werden. Zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung verbunden mit dem Wunsch, auch mobil auf relevante Daten zugreifen zu können, wurde ein Dokumenten-Management-System eingeführt. Ein Online-Stadtplan ermöglicht sowohl eine ortsunabhängige als auch eine ortsbezogene Inanspruchnahme geodatenbasierter Dienste für eine Vielzahl von Einsatzszenarien und Nutzergruppen. Die Einführung eines Baumkatasters ermöglicht Nachweise der Verkehrssicherungspflicht oder der Erforderlichkeit von Baumpflegemaßnahmen und deren Dokumentation. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 195

191 Maßnahme Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen Mit Einführung einer Online-Kita-Anmeldung konnten nicht nur die Kommunikation erleichtert und die Transparenz für alle Beteiligten erhöht, sondern auch eine Verschlankung der Arbeitsprozesse in der Verwaltung erreicht werden. Durch die Einführung einer integrierten Lösung für Raum- und Mietmanagement konnte eine datenbankgestützte Raumverwaltung inklusive Inventar, integrierten Kostentabellen und einer Online-Schnittstelle für Mietanfragen und damit viele Prozesse stark vereinfacht und für alle Beteiligten optimiert werden. Mit der Software-Lösung Digitaler Bauhof werden von der Auftragsannahme über die Material- und Werkzeugverwaltung bis hin zur Abwicklung der internen Verrechnung das gesamte Portfolio der Baubetriebshof-Tätigkeiten unterstützt. Erläuterung zur (Fortsetzung) Elektronisches Meldewesen: Mit der Einführung der E-Akte im Meldewesen der Stadt Brandis wurde dem Bedarf nach einer immer stärker werdenden Digitalisierung im Zusammenhang mit der papierlosen Verwaltung entsprochen. Gleichzeitig wurden auch Bezahlterminals installiert. Dadurch können die Mitarbeiter entlastet, Wartezeiten verringert und die Sicherheit erhöht werden. Mit der Einrichtung von WLAN-Hotspots konnten zentrale Punkte des Stadtgebiets mit einem kostenfreien Internetzugang versorgt werden. Die Verfügbarkeit einer schnellen und kostenfreien Internetverbindung steigert die Attraktivität der Stadt und eine vorher lückenhafte Abdeckung des Stadtgebietes mit schnellen Internetzugängen konnte mit Hilfe der WLAN-Hotspots verbessert werden. Die Stadt Brandis hat unter dem Motto Finanzielle Unterstützung für innovative Ideen Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen und Einrichtungen aufgerufen, im Rahmen der Innovationskommune selbst Projekte einzureichen. Das Projekt Geschichte schreiben und das interaktive Stadtspiel Kinder entdecken Brandis sind dabei umgesetzt worden. Abschluss der Maßnahme Stand der innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen 196 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

192 Maßnahme Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online-Antragsverfahren Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SMK, SMWA, SMUL, LfULG, SAKD, Kommunen Mit der neuen Basiskomponente Antragsmanagement (Bak AM) soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für unterschiedliche Antragsverfahren ein durchgängiger Antragsprozess von der medienbruchfreien Antragstellung bis hin zur elektronischen Bescheidzustellung angeboten werden. Zum Nachweis der Einsatzfähigkeit der Bak AM wurde auf der CeBIT im März 2015 ein Prototyp für die Gewerbeanmeldung vorgestellt. Folgende sprojekte für erste Antragsverfahren werden derzeit realisiert. Gewerbeanzeigen: Ein Online-Verfahren für Gewerbeanzeigen ( Online-Gewerbedienst ) wird gemeinsam mit der SAKD umgesetzt. Das Verfahren soll für die beteiligten Verwaltungen effizienter gestaltet und zugleich den Gewerbetreibenden ein modernes Verfahren zum dialoggestützten Einreichen von Gewerbeanzeigen angeboten werden. Zunächst ist die Nutzung des Dienstes durch elf Pilotkommunen vorgesehen. Im Mai 2016 wurde der Testbetrieb in der ersten Pilotkommune Borna gestartet. Bohranzeigen: In Zusammenarbeit mit dem LfULG und dem Sächsischen Oberbergamt wurde ein Online-Verfahren für die Anzeige von Bohrungen und geophysikalischen Untersuchungen sowie zur Einreichung der Daten aus Bohrungen von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt. Die Produktivsetzung erfolgte zum 1. Dezember Fahrzeugzulassung: Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-kfz) wird als zentrale sächsische Lösung in Zusammenarbeit mit den sächsischen Kommunen und der SAKD auf der Grundlage der Bak AM und unter Einbindung weiterer Basiskomponenten, zum Beispiel für den Zahlungsverkehr, umgesetzt. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 197

193 Maßnahme Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online-Antragsverfahren Beschreibung (Fortsetzung) Online-Wohngeld: Auf Initiative der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz hat das SMI zur eines Online-Dienstes zum komplexen Verwaltungsverfahren für die Zahlung von Wohngeld eine Machbarkeitsstudie erstellt. Im Weiteren sind Gespräche zur Finanzierung und technischen mit dem bundesweiten Pflegekreis des Fachverfahrens DiWo, der SAKD, den Kommunen und der KISA geplant. Die elektronische Antragstellung für weitere Antragsverfahren soll schrittweise implementiert werden. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2017: Produktivsetzung des Online-Gewerbedienstes in weiteren Pilotkommunen Produktivsetzung i-kfz (Stufe Außerbetriebsetzung) Konzeptionierung Online-Bohranzeige 2.0 (vollständige Einbindung der unteren Wasserbehörden) Erstellung eines Fachkonzeptes zur eines Online-Moduls für Lehrerbewerbungen Der derzeitige Stand des Doppelhaushaltes 2017/2018 führt unter anderem zur Notwendigkeit, im Bereich der E-Government-Projekte Mittel zu reduzieren. Die geplanten Kürzungen betreffen auch die weiterer Antragsverfahren. über die Legislaturperiode hinaus in 198 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

194 Maßnahme Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SK, DFG Der Freistaat Sachsen wird seine sämtlichen freien Informationen, die Zugang zu seinem staatlichen Archivgut ermöglichen, in nationalen und internationalen Online-Portalen bereitstellen. Er wird darüber hinaus mindestens ein Prozent dieser über 110 Kilometer umfassenden Überlieferung an unikalem Kulturgut digitalisieren und in offenen Netzen abrufbar machen. Damit fördert er Wissenschaft und Forschung, macht Verwaltungshandeln in einem demokratischen Rechtsstaat für seine Bürgerinnen und Bürger transparent und unterstützt die Wirtschaft mit der Möglichkeit, staatliche Informationen weiterzuverwenden und neue Produkte für die Informationsgesellschaft zu entwickeln. Er erleichtert den Zugang zu Kulturgut, festigt den Ruf Sachsens als kulturelles und historisches Zentrum in der Mitte Europas und stiftet Identität in Zeiten der Globalisierung. Der Freistaat wird zu diesem Zweck eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen, die personellen wie finanziellen Mittel bereitstellen und Fördermittel akquirieren. Für das Archivwesen mit seinen speziellen Anforderungen wird SAX.Archiv als Plattform für das Staatsarchiv auf sachsen.de weiter ausgebaut. Derzeit gibt es 1,9 Millionen Datensätze zu Achivgut. Ziel ist es, dass alle Archive im Freistaat ihre Erschließungsdaten und Digitalisate im Archivportal-D in der Deutschen Digitalen Bibliothek sowie der Europeana als nationalem beziehungsweise europäischem Portal bereitstellen. 3. Quartal 2017: Einbindung von weiteren Archivgutdigitalisaten in SAX.Archiv Meilensteine 4. Quartal 2017: Einbringung aller rechtlich freien Erschließungsinformationen des Staatsarchivs in das Archivportal-D und die Europeana sowie Ergänzung durch Archivgutdigitalisate (Daten wurden bereits zur Einspielung an das Archivportal-D geliefert) 1. Quartal 2018: Abschluss des DFG-geförderten Projekts Retrokonversion von Erschließungsinformationen ( Datensätze) Die Infrastruktur wird kontinuierlich ausgebaut und mit Inhalten gefüllt (Erschließungsinformationen, Archivgutdigitalisate). Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 199

195 Maßnahme Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Bis zum 3. Quartal 2016 wurde ein Relaunch der Website des Staatsarchivs einschließlich der Beständeübersicht (SAX.Archiv) durchgeführt. Außerdem wurde mit der Einbindung von Archivgutdigitalisaten in die Beständeübersicht des Staatsarchivs begonnen. Wegen Defiziten in der Infrastruktur konnten zunächst nur Digitalisate eingebunden werden. Im 2. Quartal 2017 wurde ein Antrag auf DFG-Förderung für die Digitalisierung von Archivgut ( Bilddateien) gestellt. über die Legislaturperiode hinaus in 200 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

196 Maßnahme des Projektes Elektronischer Versand von Dokumenten (evvd) zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus Bundesländer des forumstar-verbundes (SMJus für Sachsen), OLG Dresden Der Freistaat Sachsen gehört zu den bundesweiten Vorreitern im Bereich des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Bereits bis zum 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu sämtlichen sächsischen Gerichten und in allen Verfahrensarten (außer Grundbuchsachen) sukzessive eröffnet worden. Auch bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte Dresden und Leipzig können Anträge und sonstige Schriftstücke inzwischen bereits elektronisch eingereicht werden. In etlichen Verfahrensarten nutzen auch die Gerichte ihrerseits den ERV und versenden etwa Eintragungsbekanntmachungen elektronisch. Nunmehr muss es darum gehen, den ERV im Freistaat Sachsen weiter auszubauen und zu etablieren. Hierfür soll insbesondere der elektronische Ausgang in weiteren Geschäftsbereichen eröffnet und zudem mit D ein zusätzlicher Kommunikationskanal eröffnet werden. Textprodukte (Urteile, Beschlüsse, Anschreiben etc.), die von den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit dem forumstar-textsystem erzeugt wurden, werden bei den Gerichten derzeit ausgedruckt und postalisch versendet. Eine Übersendung in elektronischer Form ist bislang nicht möglich, auch nicht an jene Verfahrensbeteiligten, die bereits am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teilnehmen. Aus diesem Grunde wurde im forumstar-verbund mit Unterstützung des Freistaates Sachsen das Projekt Elektronischer Versand von Dokumenten (evvd) initiiert. In einer ersten sstufe wurden grundlegende Funktionen für den elektronischen Nachrichtenempfang umgesetzt. Über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingegangene Nachrichten und Dokumente mit den jeweiligen Metadaten sollen so direkt in das Fachverfahren forumstar übernommen werden. In einer zweiten sstufe wurden sodann alle Funktionen geschaffen, die für die Erzeugung und den Versand von Dokumenten aus dem Fachverfahren forum-star heraus unter Nutzung des Textsystems und der Clientseitigen Signaturanwendungskomponente notwendig waren. Im Freistaat Sachsen konnte die erste sstufe erfolgreich abgeschlossen werden. Die zweite sstufe soll vor dem Hintergrund der Einführung der E-Akte im Geschäftsbereich des SMJus einer konzeptionellen Überarbeitung unterzogen werden. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 201

197 Maßnahme des Projektes Elektronischer Versand von Dokumenten (evvd) zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2018: Beendigung des Projektes im Freistaat Sachsen Die Überführung der ersten sstufe in den Regelbetrieb ist im Freistaat Sachsen erfolgt. innerhalb der Legislaturperiode in 202 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

198 Maßnahme Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus OLG Dresden, Amtsgerichte, Notare, Behörden Der Freistaat Sachsen gehört zu den bundesweiten Vorreitern im Bereich des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Bereits bis zum 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu sämtlichen sächsischen Gerichten und in allen Verfahrensarten (außer Grundbuchsachen) sukzessive eröffnet worden. In etlichen Verfahrensarten nutzen auch die Gerichte ihrerseits den ERV und versenden etwa Eintragungsbekanntmachungen elektronisch. Nunmehr muss es darum gehen, den ERV im Freistaat Sachsen weiter auszubauen und zu etablieren. Hierfür soll insbesondere der elektronische Ausgang in weiteren Geschäftsbereichen eröffnet und zudem mit D ein zusätzlicher Kommunikationskanal eröffnet werden. Seit 2011 wird innerhalb des Projektes Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern die Integration von elektronischen Anträgen und Dokumenten in die Geschäftsprozesse der Grundbuchämter sukzessive vorangetrieben. Nach erfolgreichem Abschluss von Tests wurde 2014/2015 der rechtsverbindliche Elektronische Rechtsverkehr (ERV) bei den ersten sächsischen Grundbuchämtern eröffnet. Zunächst wurde mit dem Pilotbetrieb beim Amtsgericht Dresden begonnen, später das Projekt auf das Amtsgericht Leipzig ausgeweitet. Im Ergebnis dieser Pilotierungen und den Rückmeldungen der Grundbuchpraxis wurden verschiedene Programmerweiterungen beauftragt, die den Umgang mit elektronischen Dokumenten weiter erleichtern sollen. Perspektivisch soll das Projekt bis Ende 2018 sukzessive auf alle weiteren 23 sächsischen Grundbuchämter ausgedehnt werden. Alle neu eingehenden Papierdokumente werden in die elektronische Form überführt und ausschließlich elektronisch weiter bearbeitet und aufbewahrt. Die elektronische Übersendung der Anträge und Dokumente ist für die Notare nach der SächsEJustizVO für die dort genannten Gerichte und Verfahren verpflichtend. Der Arbeitsaufwand reduziert sich, je mehr Dokumente elektronisch eingehen. Derzeit gehen noch etwa 20 Prozent aller Anträge, insbesondere von Behörden, in Papier ein. Daher ist die noch intensivere Beteiligung der sächsischen Behörden am ERV unerlässlich. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 203

199 Maßnahme Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs Beschreibung (Fortsetzung) Voraussetzung für die flächendeckende Einführung ist die Erweiterung der Bandbreiten im Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN) an allen Standorten, da die Übertragung der elektronischen Daten zwischen der Grundbuchzentrale im Justizrechenzentrum und den einzelnen Grundbuchämtern über das SVN erfolgt. Erwartet werden im Ergebnis der Gesamteinführung: Moderne Arbeitsweise durch vollelektronischen Workflow vom Antragseingang bis hin zur Archivierung, eine Verkürzung der Zeiten für die Notare bei der Antragstellung durch Wegfall der Postumlaufzeiten und der Möglichkeit, zu jeder Zeit, unabhängig von der Öffnungszeit der Grundbuchämter, elektronische Anträge stellen zu können, Kostenersparnis für Porto, Versandtaschen, Papier und Toner, Akzeptanzsteigerung durch die Notare durch sofortige signierte Eingangsbestätigung nach Posteingang im Grundbuchamt, kürzere Such-, Zugriffs- und Ablagezeiten für elektronische Grundakten, eine verbesserte Zusammenarbeit der Gerichte untereinander durch Daten- und Dokumentenaustausch (Gesamtbelastungen) sowie eine ständige Fortentwicklung und Optimierung der Gerichtsorganisation durch die Beteiligung am technischen Fortschritt. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Bis 30. Oktober 2018 soll in allen Amtsgerichten (AG) die Umstellung erfolgt sein. Noch ausstehende Umstellungen betreffen folgende Gerichte: 1. Oktober 2017: AG Torgau, AG Auerbach, AG Görlitz 1. Dezember 2017: AG Hoyerswerda, AG Freiberg, AG Grimma Ende 2018: Abschluss Am 1. April 2017 erfolgte die Eröffnung beim Amtsgericht Chemnitz, am 1. Juni 2017 folgten die Amtsgerichte Bautzen, Pirna und Plauen. Die Umstellungsreihenfolge für 2018 ist abhängig von der Bandbreitenerweiterung der Standorte der Amtsgerichte im SVN 2.0. innerhalb der Legislaturperiode in 204 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

200 Maßnahme Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen im Justizportal anzeigen zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus Mitantragsteller voraussichtlich Baden-Württemberg und Bayern, Bundesrat, Bundestag Speziell in der Justiz gehen die Länder auf Grundlage einer in Jahrzehnten bewährten Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) verstärkt dazu über, Leistungen unter Nutzung der Vorteile der IT ressourcenschonend in gemeinsamen, länderübergreifenden Registern und Portalen anzubieten. So wurden in den letzten Jahren vielfach Vorschriften über Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen durch Internetveröffentlichungen ersetzt. Beispielhaft sollen die Bekanntmachungen in Insolvenzsachen auf der Internetseite und die der Zwangsversteigerungstermine auf der Internetseite benannt werden. Beide Internetseiten stellen Angebote des gemeinsamen Justizportals des Bundes und der Länder (Justizportal) dar, die über die Adresse verlinkt sind. Obwohl die Vorzüge entsprechender Bekanntmachungen und Veröffentlichungen über das Internet schon mit Blick auf den erreichbaren Adressatenkreis greifbar sind, existieren in unterschiedlichen Regelungszusammenhängen noch Vorschriften, die Papierbekanntmachungen beziehungsweise -veröffentlichungen vorsehen. Zudem wird auch die Gerichtstafel noch als Bekanntmachungs- und Veröffentlichungsmedium genutzt, wenngleich deren Bedeutung als Informationsquelle in der Bevölkerung gegenüber Papierbekanntmachungen beziehungsweise -veröffentlichungen in entsprechenden Blättern noch als deutlich niedriger einzuschätzen sein dürfte. Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) sollen daher noch bestehende Regelungen über Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen weitgehend durch eine zentrale länderübergreifende Internetveröffentlichung auf dem Justizportal ersetzt werden. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über die Gerichtstafel sollen ebenfalls in das Internet verlagert werden. Nur dort, wo ein erkennbares nachhaltiges Bedürfnis besteht, sollen neben der Veröffentlichung und Bekanntmachung über das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder weitere Veröffentlichungsmöglichkeiten verbleiben. Meilensteine Bis auf Weiteres zurückgestellt, gegebenenfalls erfolgt eine Sondierung der Umsetzbarkeit zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 205

201 Maßnahme Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen im Justizportal anzeigen zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das auf Länderebene konsentierte Vorhaben stieß auf Bundesebene auf Vorbehalte, die zwar nicht geteilt wurden, aber zunächst zum Anlass genommen wurden, es zurückzustellen. Die Länder-AG ejustice II sprach sich in der Folge für eine Konzentration der IT-Ressourcen auf die Lösung der vordringlichen Probleme aus. Man stimmte darin überein, zunächst zentrale Vorhaben, wie die verfahrensrechtliche Begleitung der Einführung der elektronischen Verfahrensakte und leichter umsetzbare und mit dem BMJV bereits konsentierte Vorhaben voranzutreiben, wie die Ausweitung der maschinenlesbaren Anträge im Automatisierten Mahnverfahren, das elektronische Akteneinsichtsportal, das elektronische Zwangsvollstreckungs- und Kostenfestsetzungsverfahren sowie die Einbindung der Gerichtsvollzieher in den elektronischen Rechtsverkehr. über die Legislaturperiode hinaus in Planung 206 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

202 Maßnahme Schaffung eines zentralen Schutzschriftenregisters der Länder (ZSSR) zur Erleichterung des Zugang der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus alle anderen Bundesländer (Hessen federführend) Speziell in der Justiz gehen die Länder auf Grundlage einer in Jahrzehnten bewährten Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) verstärkt dazu über, Leistungen unter Nutzung der Vorteile der IT ressourcenschonend in gemeinsamen, länderübergreifenden Registern und Portalen anzubieten. Beispiele hierfür sind das Vollstreckungsportal, das Justizportal oder das Insolvenzbekanntmachungsportal. Im Zuge der Einführung der elektronischen Verfahrensaktenführung wird es ein bundesweites Akteneinsichtsportal geben. Das maßgeblich vom Freistaat Sachsen initiierte Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sogenanntes E-Justice-Gesetz ) sah als eine gerichtsorganisatorische Neuerung die Einrichtung eines zentralen länderübergreifenden Schutzschriftenregisters ( 945a, 945b ZPO n. F.) zum 1. Januar 2016 vor. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte dieses Register in elektronischer Form geführt werden. Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz hat im Rahmen ihrer 95. Sitzung im Mai 2014 mit der Stimme Sachsens beschlossen, die Landesjustizverwaltung Hessen mit der fachlichen und technischen Konzeptionierung und der späteren Realisierung des Registers zu beauftragen. Schutzschriften sind jene Schriftsätze, welche dem potenziellen Antragsgegner in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren als Verteidigungsmittel dienen. Im Rahmen der Entscheidung über einen Eilantrag hat der Richter eine vom potentiellen Antragsgegner eingereichte Schutzschrift zu berücksichtigen. Momentan werden in den einzelnen Gerichten jeweils interne Sammlungen geführt, in denen Schutzschriften registriert werden, welche (im Regelfall) in Papierform eingereicht werden. Da der potentielle Antragsgegner der Schutzschrift indes nicht immer sicher sein kann, bei welchem Gericht der Antragsteller den Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung einreicht, ist es üblich, die Schutzschrift bei mehreren Gerichten einzureichen. Durch das Einstellen einer Schutzschrift in das zentrale Schutzschriftenregister wird diese künftig bundesweit als bei allen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten eingereicht gelten. Dies ist der besondere Vorteil eines zentralen Schutzschriftenregisters. In zahlreichen Konstellationen etwa im Medienrecht kann praktisch jedes ordentliche Gericht zuständig sein. Der Einreicher einer Schutzschrift muss bislang also nicht nur erahnen, ob ein Antrag im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu seinem Nachteil gestellt, sondern er muss auch erahnen, bei welchem Gericht der Antrag eingereicht werden wird. Diese Ungewissheit wird dem Einreicher durch Einführung des zentralen Schutzschriftenregisters genommen. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 207

203 Maßnahme Schaffung eines zentralen Schutzschriftenregisters der Länder (ZSSR) zur Erleichterung des Zugang der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Beschreibung (Fortsetzung) Ziel war die bequeme Einreichung von Schutzschriften durch sächsische Kommunikationspartner der Justiz, insbesondere Rechtsanwälte, mit Wirkung für sämtliche deutsche Gerichte sowie die schnelle und bequeme Information sächsischer Richter über den Eingang einer Schutzschrift in einem bei ihnen anhängigen Eilverfahren über die Suchfunktion des ZSSR. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Der Start erfolgte planmäßig zum 1. Januar 2016 und das Verfahren läuft nun im Echtbetrieb. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen 208 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

204 Maßnahme Modernisierung des Insolvenzbekanntmachungsportals zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der SMJus andere Bundesländer (federführend Nordrhein-Westfalen), OLG Dresden Speziell in der Justiz gehen die Länder auf Grundlage einer in Jahrzehnten bewährten Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) verstärkt dazu über, Leistungen unter Nutzung der Vorteile der IT ressourcenschonend in gemeinsamen, länderübergreifenden Registern und Portalen anzubieten. Beispiele hierfür sind das Vollstreckungsportal, das Justizportal oder das Insolvenzbekanntmachungsportal. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Verfahrensaktenführung wird es ein bundesweites Akteneinsichtsportal geben. Im Zuge des technischen Fortschritts und sich verändernden Anforderungen sind auch diese Portale fortlaufend zu modernisieren. Das Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren Insolvenzbekanntmachungsportal wird für die Bundesländer zentral durch das Land Nordrhein-Westfalen betrieben. Insbesondere durch Sachsen und Niedersachsen wurde mit Blick auf derzeit noch bestehende Probleme bei der automatisierten Löschung von Insolvenzbekanntmachungen sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Suchfunktion eine umfassende Überarbeitung des Portals vorgeschlagen, die seitens der Länder inzwischen auch beschlossen wurde. 31. August 2017: Abnahme Feinkonzept Derzeit stimmen die Länder das Feinkonzept unter Federführung des Entwicklers ab. innerhalb der Legislaturperiode in Planung Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 209

205 Maßnahme Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMK SMWK, SID, TU Dresden, Sächsischer Datenschutzbeauftragter Die zentrale Login-Plattform Schullogin ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem SMK und der Technischen Universität Dresden (TUD). Schullogin stellt als Dienst des Sächsischen Bildungsservers einen zentralen Login als Zugang zu digitalen Bildungsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte des Freistaates Sachsen bereit. Die Schullogin-Zugänge sollen darüber hinaus für die Anmeldung am Schulnetzwerk oder an Accesspoints in Bildungseinrichtungen genutzt werden. Schrittweise werden möglichst zentral vorliegende Nutzerdaten der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie der Schulen in freier Trägerschaft angebunden, um automatisiert einen Schullogin-Zugang ausgeben zu können. Anliegen der Maßnahme ist die Vereinheitlichung der Zugangsmöglichkeiten von bestehenden oder neuen digitalen Bildungsangeboten im Schulbereich. Existieren bisher für jede Anwendung autarke Zugänge, so sollen mit diesem zentralen, personenbezogenen Zugang verschiedene schulbezogene Anwendungen genutzt werden können. Damit entsteht eine Umgebung für Sachsens Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte, die ein sicheres Arbeiten in einem geschützten digitalen Raum ermöglicht. Zudem wird die geforderte Trennung von Verwaltungs- und Lerntätigkeit umgesetzt. Durch die technischen Rahmenbedingungen kann die gesicherte Lagerung der Nutzerdaten auf Servern im Hoheitsbereich des Freistaates Sachsen sichergestellt werden. Darüber hinaus wird der administrative Aufwand für die Anbieter der einzelnen Anwendungen beziehungsweise Dienste und für die Schulen durch eine zentrale Nutzerverwaltung reduziert. Neben Anwendungen wie , einer zentralen Dateiablage oder Lernmanagementsystemen kann über einen solchen Zugang auch die Nutzung zentral lizensierter Software oder verfügbarer digitaler Medien niederschwellig erfolgen. Ferner können später weitere Anwendungen und Dienste an diesen zentralen Zugang angebunden werden. 210 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

206 Maßnahme Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer Meilensteine 2017: Realisierung des Anmeldeverfahrens für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen, Konzeption des Anmeldeverfahrens für berufsbildende Schulen, Erweiterung der Teststellung, Überarbeitung von Design und Layout, Bereitstellung von Hilfen, Erarbeitung des IT-Sicherheits- sowie des Datenschutzkonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Konzeption der Supportstrukturen 2018: Realisierung des Anmeldeverfahrens für berufsbildende Schulen, Konzeption des Anmeldeverfahrens für Schulen in freier Trägerschaft, Aufbau von Supportstrukturen 2019: schrittweise Übernahme in den Regelbetrieb Stand der : Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Zusammenfassung der Erfahrungen aus dem ESF-Projekt KoSEL und der konzeptionellen Vorarbeiten Inbetriebnahme eines Prototypen von Schullogin (Testversion) Integration des Anmeldeverfahrens für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen Erprobung von Schullogin als Anmeldeverfahren an Schulcomputern Einbindung der Lernmanagementsysteme OPAL Schule Erprobung von Schullogin als Zugriff auf Kurse in OPAL Schule technische Realisierung der Einbindung eines Mail-Systems Einbindung erster digitaler Dienste (EtherPad, EtherDraw) vereinzelte Tests an Schulen Konzeption einer zentralen Dateiablage bis Ende der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 211

207 Maßnahme Weiterentwicklung des Internet-Portals Online-Jagdscheinprüfung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL Staatsbetrieb Sachsenforst, Landkreise, kreisfreie Städte Mit Nutzung der Webapplikation Online-Jäger- und Falknerprüfung zur Durchführung der schriftlichen Prüfung gemäß SächsJagdG / SächsJagdVO sind die unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in der Lage, diese mit geringem personellem Aufwand zu organisieren und durchzuführen. Mit der Bereitstellung der Online-Testprüfung ist es für die Prüfungsanwärterinnen und -anwärter oder andere Interessierte möglich, die fachlichen Kenntnisse am eigenen Computer zu testen. Für die unteren Jagdbehörden wurde der Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der Prüfung und bei der Auswertung durch Anzeige des Prüfungsergebnisses unmittelbar nach Beendigung der Prüfung, minimiert. Zudem stehen den Jagdbehörden umfangreiche Daten zur statistischen Auswertung zur Verfügung. Meilensteine - Die erste Durchführung der Online-Jagdscheinprüfung erfolgte im Jahr Der Fragenkatalog der schriftlichen Jäger- und Falknerprüfung unterliegt einer laufenden Aktualisierung und Ergänzung insbesondere hinsichtlich der Anpassung an sich ändernde rechtliche Grundlagen. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Seit September 2016: Weiterentwicklung eines Auswertungsmoduls für die Prüfungsteile mündlich-praktische Prüfung und Schießprüfung, Vernetzung der unteren Jagdbehörden zur gemeinsamen Nutzung der Prüfungsdatenbanken aller unteren Jagdbehörden sowie Bereitstellung eines Druckprogramms zur Fertigung der Prüfungsurkunde beziehungsweise des Prüfbescheides. über die Legislaturperiode hinaus in 212 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

208 Maßnahme Einführung der elektronischen Vergabe für staatliche Vergabestellen (E-Vergabe) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts Als elektronische Vergabe (E-Vergabe) bezeichnet man den von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgenden Einsatz elektronischer Verfahren für Kommunikation und Vorgangsbearbeitung durch Einrichtungen der öffentlichen Hand bei Beschaffungen. Zur Vereinfachung von Vergabeverfahren und zur Senkung der damit verbundenen Kosten hat die EU im Rahmen von drei neu erlassenen Richtlinien verschiedene Festlegungen zur Verwendung elektronischer Mittel in einem Vergabeverfahren getroffen. Dabei handelt es sich um: 1) die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU), 2) die Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU) sowie 3) die Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23/EU). Diese traten am 18. April 2014 in Kraft und betreffen ausschließlich die Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten. Durch die genannten Richtlinien wird verbindlich vorgegeben, dass die Übermittlung von Bekanntmachungen in elektronischer Form erfolgen muss, dass die Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich gemacht werden müssen und dass die Kommunikation in allen Verfahrensstufen ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat. Diese Richtlinien sind für den Bereich oberhalb der geltenden EU-Schwellenwerte zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt worden. Die Regelungen finden sich im Wesentlichen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, 2. Abschnitt. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 213

209 Maßnahme Einführung der elektronischen Vergabe für staatliche Vergabestellen (E-Vergabe) Beschreibung (Fortsetzung) Zur der EU-Richtlinien wird den Dienststellen des Freistaates Sachsen eine zentrale elektronische Vergabemanagementlösung über die E-Government-Plattform zur Verfügung gestellt. Den Vergabestellen wurde frei gestellt, die Software auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Alle mit Hilfe des AI-Vergabemanagers erfassten Vergaben (Bekanntmachung und Vergabeunterlagen) stehen den potenziellen Bietern beziehungsweise Interessenten zum kostenfreien Abruf auf der zentralen Internet-Vergabeplattform unter zur Verfügung. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Ab 18. Oktober 2018 soll die elektronische Bieterkommunikation inklusive Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen über EU-TED (per SIMAP-Schnittstelle), bund.de sowie auf der Vergabeplattform ist möglich. Die Vergabeunterlagen sind auf der Seite unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abrufbar. Damit können die seit 18. April 2016 zu erfüllenden Vorgaben mit Hilfe des AI-Vergabemanagers umgesetzt werden. Als nächstes sollen die weiteren Funktionalitäten (Leistungsverzeichnisse, Terminmanagement etc.) zur Unterstützung des Vergabeprozesses mittels der so genannten Langworkflows ausgerollt werden. innerhalb der Legislaturperiode in 214 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

210 Maßnahme Einführung der Elektronischen Rechnung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SMF Die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnung), die am 26. Mai 2014 in Kraft getreten ist, ist bis zum 27. November 2018 in nationales Recht zu setzen. Die Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Stellen, das heißt alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne der EU Vergaberichtlinien, Rechnungen, die auf Basis von Verträgen aus EU-Ausschreibungen in elektronischer Form versandt werden, elektronisch zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Für ihre Anwendung ist zudem noch ein EU-Normsetzungsverfahren notwendig, in dem das semantische Datenmodell für die elektronische Rechnungslegung bestimmt wird. Dieses Normsetzungsverfahren musste spätestens bis zum 27. Mai 2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt der EU) abgeschlossen werden. 18 Monate (Bund) und 30 Monate (Länder) nach dieser Veröffentlichung müssen alle in der Richtlinie genannten öffentlichen Stellen elektronische Rechnungen im europäischen Datenformat elektronisch empfangen und verarbeiten können. Die Richtlinie ist jeweils von Bund und Ländern eigenständig umzusetzen. Das SMI ist für die rechtliche der EU-Richtlinie im Freistaat Sachsen zuständig. Der SID wurde vom SMI beauftragt, eine einheitliche technische Lösung für den elektronischen Rechnungseingang unter Nutzung der Basiskomponente Zahlungsverkehr zu entwickeln. November 2018: Rechtliche der Richtlinie in nationales Recht und Vollzug der Regelungen durch den Bund sowie Behörden der Länder, die Rechnungen durch Vollzug von Bundesrecht empfangen (zum Beispiel Baurechnungen für Bauvorhaben im Auftrag des Bundes) Meilensteine November 2018: Technische der elektronischen Eingangsrechnung Mai 2019: Vollzug der Regelungen durch die Länder als subzentrale öffentliche Auftraggeber i.s.v. Art. 11 Abs. 2 Satz 2 RL 2014/55/EU Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 215

211 Maßnahme Einführung der Elektronischen Rechnung Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das SMI wird die E-Rechnungsrichtlinie durch Änderung des Sächsischen E-Government Gesetzes umsetzen und Details elektronischer Rechnungen durch Rechtsverordnung regeln. Für die technische hat der SID eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des SMI, SID, StaLa, SMF und der Stadt Dresden, eingerichtet. Ziel ist die Erarbeitung eines abgestimmten Konzeptes für die technische und organisatorische der E-Rechnung im Freistaat Sachsen. Dazu soll die Basiskomponente Zahlungsverkehr um weitere Funktionalitäten beziehungsweise Module für die elektronische Abwicklung von Ein- und Ausgangsrechnungen erweitert und diese bis 27. November 2018 in den Produktivbetrieb überführt werden. Im Rahmen des Konzeptes werden auch technische Schnittstellen zu den rechnungsverarbeitenden Stellen definiert. innerhalb der Legislaturperiode in 216 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

212 5.3. Handlungsfeld: Den Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten weiter vorantreiben und wirtschaftlich gestalten Maßnahme Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts Die Verwaltung auf Basis von Papierakten wird den heutigen Anforderungen an eine moderne und effiziente Verwaltung nicht gerecht. Erwartet werden inzwischen: schnelle und einfache Recherche nach Schriftgut sowie die zeit- und ortsunabhängige Verfügbarkeit, schneller und einfacher und dabei sicherer und nachvollziehbarer Austausch von Dokumenten zwischen den Verwaltungen, sachgerechte Verwaltung von bereits elektronisch vorliegendem Schriftgut, dessen Umfang ständig zunimmt sowie das medienbruchfreie Zusammenwirken der in vielen Bereichen eingeführten IT-Fachverfahren mit der Aktenführung der Verwaltung. Deshalb hat die Staatsregierung bereits im Juli 2012 beschlossen, bis Ende 2016 die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung mit dem einheitlichen System VIS.SAX in großen Teilen der Sächsischen Staatsverwaltung einzuführen. Mit 12 des Mitte 2014 verabschiedeten Sächsischen E-Government Gesetzes wird die Einführung bei allen staatlichen Behörden bis August 2018 gesetzlich geregelt. Die ressortübergreifende Steuerung und zentrale Koordination des Projektes Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der sächsischen Staatsverwaltung (eva. SAX) wird durch das Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung (CCV) im SMI wahrgenommen. Der Betrieb des IT-Verfahrens eva.sax wird zentral durch den SID sichergestellt. Die einzelnen Einführungsprojekte verantworten die Behörden beziehungsweise Ressorts selbst. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 217

213 Maßnahme Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung Meilensteine Bis August 2018 erfolgt die gemäß E-Government-Gesetz in Behörden des Freistaates unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gemäß aktueller Bedarfsmeldungen der Ressorts gibt es einen Umsetzunsgbedarf an circa Arbeitsplätzen bis Ende Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Zum Stichtag 31. Dezember 2016 nutzten bereits circa Beschäftigte der Staatsverwaltung das IT-Verfahren eva.sax, über davon als Vorgangsbearbeitungssystem. Die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung erfolgt in zahlreichen Behörden stufenweise. Zunächst wird das Verfahren eva.sax als Registratur- und Recherchesystem beziehungsweise E-Akte eingeführt. In einem weiteren (zeitnahen) sschritt erfolgt die der elektronischen Vorgangsbearbeitung. bis Ende der Legislaturperiode in 218 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

214 Maßnahme Aufbau einer zentralen Informations- und Wissensdatenbank für die Verwaltungsmitarbeiter der Sächsischen Staatsregierung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung Meilensteine SMI alle Ressorts Im Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 ist vorgesehen, eine zentrale Informations- und Wissensdatenbank (ZIWD) für die Verwaltung zu schaffen. Damit soll ein optimiertes Zusammenarbeiten und intelligentes Suchen in Verwaltungsablagen mit der perspektivischen Möglichkeit der interaktiven Zusammenarbeit erreicht werden. Das Kabinett hat am 2. Juni 2015 die Aktivitäten zur Einführung einer ZIWD für die sächsische Staatsverwaltung gestartet. Dezember 2017: Vorlage eines Soll-/Feinkonzeptes für den Aufbau einer ZIWD Das SMI hat dem Kabinett als Ergebnis der Beauftragung vom 2. Juni 2015 am 28. Oktober 2016 einen Vorschlag zur Einführung eines Informations- und Wissensportals in Form eines Grobkonzeptes vorgelegt. Das SMI wurde mit Kabinettsbeschluss vom 29. November 2016 beauftragt, bis zum 31. Dezember 2017 unter Einbindung der Ressorts ein Soll-/Feinkonzept zu erarbeiten und dem Kabinett einen Vorschlag zu den weiteren Maßnahmen zu unterbreiten. Erläuterung zur Derzeit werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie folgende Szenarien für den Aufbau einer IT-Plattform für eine ZIWD geprüft und bewertet: Nutzung des Extranets als zentrale IT-Plattform für die ZIWD mit Anbindung der dezentralen Intranets der Ressorts und leistungsfähigen Suchfunktionen, Neuaufbau der ZIWD auf Basis des zcms inklusive der Basiskomponente Suchmaschine. Mit der Prüfung und Bewertung der beiden Szenarien sowie der anschließenden Erarbeitung des Soll-/Feinkonzepts für die vorgeschlagene Lösung ist ein Externer beauftragt worden. Abschluss der Maßnahme Stand der bis Ende der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 219

215 Maßnahme Nutzung der GeodatenInfrastruktur Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts Mit Hilfe der E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bietet die GeodatenInfrastruktur Sachsen einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf öffentliche Geoinformationen über zeitgemäße Kommunikationswege. Meilensteine - Das Geoportal ist der zentrale Zugangspunkt für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Verwaltungen zu den Geoinformationen des Freistaates Sachsen im Internet. Es bietet neben einer Einstiegsseite und allgemeinen Informationen rund um das Thema Geoinformationen und GeodatenInfrastruktur zahlreiche Funktionen zur Recherche und Nutzung von Geoinformationen. Anwendungsbeispiele sind: Waldbiotope: Staatsbetrieb Sachsenforst, Daten zur Gewässersituation, Hochwasser, Wasserstands- und Durchflussdaten, Lösungen zur Gefahrenabwehr, Risiko- und Zukunftsvorsorge: SMUL beziehungsweise LfULG sowie Dienste des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN). Durch Schnittstellen von der GeoBAK zu anderen E-Government-Basiskomponenten und Verfahren lassen sich Geoinformationen medienbruchfrei in Verwaltungsverfahren einbinden. Staatliche Behörden und Kommunen können somit ihre Verwaltungsabläufe effizienter gestalten und moderne Verwaltungsdienstleistungen erfolgreich entwickeln. Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Die GeoBAK steht für geodatenhaltende Stellen einsatzbereit zur Verfügung. Die Bereiche, in denen sie zum Einsatz kommt, werden weiter ausgebaut. über die Legislaturperiode hinaus in 220 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

216 Maßnahme Redesign des Fachverfahrens forumstar zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahrens der sächsischen Justiz Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus alle 16 Bundesländer (Federführung Bayern, SMJus für Sachsen), OLG Dresden Schon heute stützt sich die sächsische Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in nahezu allen Bereichen auf moderne IT-Fachverfahren, die weit über herkömmliche Schreibprogramme hinaus Funktionen bieten, welche die internen Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen sollen. Die Ausweitung des Elektronischen Rechtsverkehrs und steigende Anforderungen seitens der Nutzerinnen und Nutzer erfordern allerdings eine fortlaufende Anpassung und Modernisierung dieser Fachverfahren. Das in einem Länderverbund aus zehn Bundesländern entwickelte Fachverfahren forumstar ist mit circa Anwendern das wichtigste Fachverfahren der sächsischen Justiz. In den vergangenen Jahren erfuhr es jedoch wiederholt Kritik seitens der Anwenderinnen und Anwender insbesondere in Bezug auf seine Stabilität, Bedienungsfreundlichkeit und Performance. Auf Initiative des Freistaates Sachsen hatte der Entwicklungsverbund forumstar Ende November 2014 beschlossen, den Quellcode der Anwendung einer Begutachtung durch einen externen Dienstleister zu unterziehen. Nachdem sowohl das Ergebnis dieses Code-Checks als auch Vorschläge der Programmentwickler für eine grundlegende Modernisierung von forumstar vorgelegt worden sind, hat der Verbund in einem weiteren Schritt verbindlich entschieden, die Anwendung einer umfassenden Modernisierung ( Redesign ) zu unterziehen. Diese Maßnahme im Rahmen des Programms Modernisierung forumstar und Textsystem wird sich über einen Zeitraum von voraussichtlich circa sieben Jahren erstrecken. Ziel des Redesigns ist sowohl eine Erneuerung der fachlichen als auch der technischen Architektur von forumstar mit seinem Fachverfahren und dem Textsystem. Dabei stehen als Ziele die Anwenderakzeptanz sowie die Verbesserung der Ergonomie und der Performance im Mittelpunkt. Die Modernisierung der Benutzeroberflächen wird eine bedeutende Rolle spielen. Im Ergebnis dieses Prozesses soll forumstar schneller, leichter bedienbar und technisch stabiler werden. Dies soll nicht zuletzt durch eine fachliche Entschlackung und eine stärkere Konzentration der Funktionalitäten erreicht werden. Die Überarbeitung des Fachverfahrens wird modulweise erfolgen, um der Praxis sukzessive das neue forumstar zur Verfügung stellen zu können. Begonnen wird mit dem Zivilmodul. Ziel ist es, den Anwender Ende 2020 die ersten spürbaren Veränderungen zu präsentieren. Der Entwicklungsprozess wird eng von der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz begleitet, die in den Verbundgremien des Modernisierungsprogramms eine prägende Rolle spielt. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 221

217 Maßnahme Redesign des Fachverfahrens forumstar zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahrens der sächsischen Justiz Beschreibung (Fortsetzung) Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Am 29. März 2017 hat der E-Justice-Rat beschlossen, dass alle 16 Länder gemeinsam ein einheitliches Fachverfahren entwickeln sollen. Konkret bedeutet dies die Fortsetzung der jetzigen Arbeit im Modernisierungsprogramm unter Einbeziehung der bislang nicht zum forumstar-verbund gehörenden Länder. Zudem soll für das gemeinsame Fachverfahren ein neuer Entwicklungsverbund gebildet werden. Dezember 2020: Start der Pilotierung des Zivilmoduls Die einzelnen sprojekte starten nach und nach. über die Legislaturperiode hinaus in 222 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

218 Maßnahme des Projekts Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage (SGNA) zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus Bundesländer des forumstar-verbundes (SMJus für Sachsen) und des web.sta-verbundes, OLG Dresden Schon heute stützt sich die sächsische Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in nahezu allen Bereichen auf moderne IT-Fachverfahren, die weit über herkömmliche Schreibprogramme hinaus Funktionen bieten, welche die internen Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen sollen. Die Ausweitung des Elektronischen Rechtsverkehrs und steigende Anforderungen seitens der Nutzerinnen und Nutzer erfordern allerdings eine fortlaufende Anpassung und Modernisierung dieser Fachverfahren. Das unter anderem in den Strafabteilungen der sächsischen Gerichte zum Einsatz kommende Fachverfahren forum-star ermöglicht die elektronische Registrierung sowie die Datenhaltung und -bearbeitung in Strafverfahren. Die Anlage von Neueingängen und die Erfassung relevanter Daten (Personalien der Verfahrensbeteiligten und Ähnliches) nach Übermittlung der Akten von der Staatsanwaltschaft an das Gericht erfolgt derzeit indes noch händisch. Das Projekt Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage dient dem Ziel, eine automatische Übernahme derartiger Daten und perspektivisch auch von Dokumenten aus dem staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren web.sta in das gerichtliche Fachverfahren forumstar unter Verwendung des standardisierten Datenformats XJustiz zu ermöglichen. Künftig soll bei Übermittlung einer Anklage, eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls oder eines anderen verfahrenseinleitenden Antrages (zum Beispiel Haftbefehlsantrag, Durchsuchungsbeschluss und Ähnliches) durch die Staatsanwaltschaft sowie bei Verfahren der Strafvollstreckungskammern und der Führungsaufsichtsstelle mittels vom Fachverfahren web.sta bereitgestellter strukturierter Daten die Neuanlage des gerichtlichen Verfahrens mit forumstar erleichtert und so der Arbeitsaufwand der Geschäftsstellen sowie Erfassungsfehler beim (erneuten) Einpflegen von Namen, Daten usw. spürbar verringert werden. Die Federführung für das Projekt innerhalb des Länderverbundes forumstar wurde vom Freistaat Sachsen übernommen, auf dessen Initiative diese Weiterentwicklung beschlossen wurde. Die technische der fachlichen Anforderungen ist sowohl in web.sta als auch in forum-star zwischenzeitlich erfolgt. Der Freistaat Sachsen konnte die Pilotierung der Datenschnittstelle erfolgreich beenden. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 223

219 Maßnahme des Projekts Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage (SGNA) zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2017: Beendigung des Projektes im Freistaat Sachsen Der flächendeckende Rollout im Freistaat Sachsen wird derzeit geplant. innerhalb der Legislaturperiode in 224 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

220 Maßnahme des Projektes Insolvenztabelle zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMJus Bundesländer des forumstar-verbundes (SMJus für Sachsen), OLG Dresden Schon heute stützt sich die sächsische Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in nahezu allen Bereichen auf moderne IT-Fachverfahren, die weit über herkömmliche Schreibprogramme hinaus Funktionen bieten, welche die internen Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen sollen. Die Ausweitung des Elektronischen Rechtsverkehrs und steigende Anforderungen seitens der Nutzer erfordern allerdings eine fortlaufende Anpassung und Modernisierung dieser Fachverfahren. Das auch in den Insolvenzabteilungen der sächsischen Gerichte eingesetzte Fachverfahren forum-star ermöglicht die elektronische Registrierung von und Datenhaltung in Insolvenzverfahren. Die erstmalige Erfassung von Daten, die der Insolvenzverwalter zum Verfahren übersendet, erfolgt allerdings derzeit noch händisch. Ziel des Projektes Insolvenztabelle ist es, das Insolvenzmodul von forum-star so zu erweitern, dass eine elektronische Übernahme der in der vom Insolvenzverwalter erstellten Insolvenztabelle enthaltenen Daten in das Fachverfahren forum- STAR möglich ist. Hierbei geht es einerseits um die Übermittlung vollständiger Forderungsanmeldungen, die während eines Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter eingehen, und andererseits um die Übermittlung von Korrekturen an bereits übermittelten Datensätzen vor und nach Prüfung dieser Forderungen. Der Freistaat Sachsen hat die Federführung für dieses Projekt inne. Es wird in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Stufe hat die Übertragung vollständiger Forderungsanmeldungen in Form strukturierter Datensätze zum Gegenstand. In der zweiten Stufe wird dann die Übermittlung von Korrekturnachrichten zu bereits übermittelten Datensätzen umgesetzt. Neben den notwendigen Anpassungen von forumstar-insolvenz werden innerhalb des Projektes die im Fachverfahren enthaltenen Funktionen zur Insolvenztabelle insgesamt einer grundlegenden Prüfung unterzogen. Neben ausführlichen Tests im Pilotbetrieb ist auch eine Untersuchung über die Verarbeitung großer Datenmengen erforderlich, da in der Praxis umfangreiche Insolvenzverfahren mit mehreren hundert oder gar tausend Forderungsanmeldungen möglich sind. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 225

221 Maßnahme des Projektes Insolvenztabelle zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz Beschreibung (Fortsetzng) Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Vom Fachverfahrensentwickler wurden zwischenzeitlich alle notwendigen Anpassungen am Insolvenzmodul umgesetzt, sodass die Pilotierung im Echtbetrieb möglich ist. Die Pilotierung im Freistaat Sachsen ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Im Zuge der Pilotierung werden auch Ergebnisse über die Performance bei umfangreichen Insolvenzverfahren erwartet, welche gegebenenfalls weitere Anpassungen nach sich ziehen werden. 2017: Pilotierung im Freistaat Sachsen Die Funktionalitäten wurden bereits umgesetzt. Die Pilotierung im Freistaat Sachsen steht noch aus. innerhalb der Legislaturperiode in 226 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

222 Maßnahme Bereitstellung von Hochwasserinformationen und -warnungen durch das Landeshochwasserzentrum (LHWZ) des Freistaates Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL SMI, SID Das LHWZ betreibt fachlich ein Informations- und Kommunikationssystem (HWIMS), welches alle Prozesse des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes im Freistaat Sachsen integriert und unterstützt. Es dient der Warnung vor und der Information über Hochwassergefahren. Daten, die Aufschluss über die Entstehung, den zeitlichen Verlauf und die räumliche Ausdehnung eines Hochwassers geben (zum Beispiel meteorologische Daten, wie Niederschlagsgeschehen sowie hydrologische Daten, wie Wasserstände und Durchflüsse), werden schnell und effizient erfasst, ausgewertet und übermittelt. Teilnehmer am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst (unter anderem Stadt-, Gemeinde-, Landkreisverwaltungen), weitere Stellen (zum Beispiel Einrichtungen und Unternehmen) sowie die Öffentlichkeit werden über Hochwassergefahren unterrichtet, damit frühzeitig und effektiv Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können. Die umfassende Bereitstellung der für den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst relevanten Daten für die vom LHWZ betriebenen Vorhersagesysteme ermöglicht weiterhin das Erstellen hydrologischer Vorhersagen, welche in die LHWZ-Produkte einfließen. Mittels hydrologischer Vorhersagen kann gegenüber auf reinen Beobachtungen basierenden Prognosen die Vorwarnzeit signifikant erhöht werden. Auf diese Weise können gezielte Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um Gefahren für Leib und Leben, Sachschäden und nachteilige Folgen für die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern beziehungsweise abzuwenden. Dies hat sich insbesondere bei den jüngsten Hochwasserereignissen gezeigt, bei denen sich das LHWZ außerordentlich bewährt hat. Beim LHWZ werden Forderungen der Leitinitiative Digitale Agenda der Strategie Europa 2020 nach grenzüberschreitenden elektronischen Behördendiensten erfüllt. Für den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst relevante Daten der an den Freistaat Sachsen angrenzenden Staaten Republik Polen und Tschechische Republik können direkt von der Publikumsplattform des LHWZ aufgerufen werden. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 227

223 Maßnahme Bereitstellung von Hochwasserinformationen und -warnungen durch das Landeshochwasserzentrum (LHWZ) des Freistaates Sachsen Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Evaluierungen sind jeweils im Zusammenhang mit der Auswertung von künftigen Hochwasserereignissen erforderlich. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortschreibung und Anpassung notwendig. Im November 2015 erfolgte der Live-Gang des erneuerten HWIMS. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen 228 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

224 Maßnahme DIANA digitale Antragstellung Agrar Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL SID Mit der Antragstellung 2015 wurde die Software DIANA (Digitale Antragstellung Agrar) für Anträge auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung eingeführt. DIANA wurde und wird in den Folgejahren schrittweise ausgebaut. Als zweites Antragsmodul wurde 2016 der investive Auszahlungsantrag für die Richtlinie LIW/2014 Teil Investition freigegeben. Die Möglichkeit der digitalen Antragstellung wurde im Bereich Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung von den Landwirtschaftsbetrieben rege genutzt waren es 98,6 Prozent der Anträge, 2016 bereits 99,8 Prozent (davon 58,5 Prozent online). Für die Auszahlungsanträge nach RL LIW/2014 Teil Investition beträgt die Quote 100 Prozent. Für die Zukunft ist auf Basis des modular aufgebauten Systems DIANA geplant, die bestehenden Verfahren der Antrags-CD im Direktzahlungsbereich und der (elektronischen) Antragstellung im investiven Bereich in weiteren Ausbaustufen zu harmonisieren, fachlich weiterzuentwickeln und komplett und einheitlich als elektronische Antragstellung bereitzustellen. Technologisch wird die Umstellung auf eine vollständig browserbasierte Webanwendung (DIANAweb) vollzogen werden. Ziele von DIANA sind: technische Harmonisierung der elektronischen Antragstellungen, damit Vermeidung separater Entwicklungen und Minimierung der Systempflegeaufwendungen, einheitliches Stammdatenmanagement der Antragstellerinnen und Antragsteller, Steigerung beziehungsweise Erhaltung der Qualität der elektronischen Antragstellung durch weitgehend vollständige Plausibilisierung und durch die medienbruchfreie Weiterverarbeitung, Flexibilisierung der Eingabeformulare (leichte Integration und Änderbarkeit), Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus sowie Akzeptanzerhöhung bei Antragstellern durch die Bereitstellung einer einheitlichen Lösung und beidseitige Reduktion des Erfassungsaufwandes. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 229

225 Maßnahme DIANA digitale Antragstellung Agrar August 2017: Integration Antragstellung Schulernährungsprogramm Meilensteine Oktober 2017: DIANAweb investive Antragsmodule 2. Halbjahr 2017: elektronischer Auszahlungsantrag der RL WuF März 2018: DIANAweb inklusive GIS im Bereich Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung (vollständige GIS-basierte Antragstellung) Der Grundstein von DIANA wurde im Rahmen einer Masterarbeit gelegt. Darauf basierend erfolgte 2014/15 die zusammen mit zwei externen Dienstleistern. Wesentliche bearbeitete Meilensteine sind: Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der März 2015: Freigabe DIANA für die Antragstellung auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung, Februar 2016: Freigabe elektronischer Auszahlungsantrag für die RL LIW/A, März 2016: Antragstellung auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2016 (1. Ausbau stufe GIS-basierte Antragstellung), März 2017: Antragstellung auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2017 (2. Ausbaustufe GIS-basierte Antragstellung) sowie Juni 2017: elektronischer Auszahlungsantrag der RL LEADER. über die Legislaturperiode hinaus in 230 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

226 Maßnahme Weitestgehende Digitalisierung der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut im Freistaat Sachsen Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL LfULG, SMWA, SMWK Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG), die Saatgutverordnung (SaatgutV) und die Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV) sind in Deutschland die Grundlage für das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut. Für den Freistaat Sachsen erfolgt die Prüfung und Zertifizierung der Saatgutpartien sowie die Überwachung und Kontrolle des Saatguthandels durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Sachsen weist den höchsten Anteil an Vermehrungsfläche je Hektar Ackerland auf, wovon über 40 Prozent der Vermehrungsflächen der Gewinnung von Grassaatgut dienen, und nimmt bei dieser Kulturart damit den führenden Platz in Deutschland ein. Zur elektronischen Unterstützung des Verwaltungsverfahrens wurde ein zwischen mehreren Bundesländern abgestimmtes IT-Verfahren entwickelt, das ab 2014 auf eine Webanwendung umgestellt wurde. Die Antragstellung zur Zertifizierung erfolgt durch Züchtungs- oder Vertriebsfirmen digital. Nach einer Plausibilitätsprüfung der Anträge werden die in sächsischen Vermehrungsbetrieben zu Saatgutzwecken angebauten Kulturen vor Ort einer Feldbestandsprüfung unterzogen, deren Daten im IT-Verfahren verwaltet werden. Vom aufbereiteten Erntegut werden amtliche Proben gezogen, an denen in der BfUL unter anderem Reinheit, Besatz und Keimfähigkeit ermittelt werden (Beschaffenheitsprüfung). In der Probenannahme der BfUL müssen weiterhin die umfangreichen Daten aus dem Probenahmeschein in das elektronische System übertragen werden, was perspektivisch die amtlichen Probenehmer selbst vornehmen sollen. Auf Basis dieser Laborergebnisse und der vorangegangenen Feldbestandprüfung erfolgt die Zertifizierung der Saatgutpartien entsprechend der Antragstellung. Die Bescheide werden in eine Mailbox gestellt, die für die Antragsteller über eine User-ID und ein Passwort zugäng lich ist. Neben dem amtlichen Anerkennungsverfahren wird durch das Fachreferat auch die Saatgutverkehrskontrolle und die Organisation und Auswertung des Nachkontrollanbaues durchgeführt. Beide Aufgabenfelder werden bislang nur zum Teil vom neuen System unterstützt. Der Datenaustausch mit allen externen Beteiligten, einschließlich Bundessortenamt, wird elektronisch vorgenommen. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 231

227 Maßnahme Weitestgehende Digitalisierung der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut im Freistaat Sachsen Beschreibung (Fortsetzung) Handlungsbedarf für einen medienbruchfreien Datenfluss besteht noch innerhalb der Behörde, zum Beispiel bei der mobilen Datenerfassung auf dem Feld für die Saatbauinspektoren. 2017: Implementierung der Saatgutverkehrskontrolle Meilensteine 2017/18: Verwaltung des Nachkontrollanbaues 2018: Beginn der Einführung mobiler Datenerfassung und elektronischer Datenübermittlung bei der Feldbesichtigung (Smartphones, Outdoor Tablets) 2016: Einführung des IT- Verfahrens für die Pflanzkartoffeln 2016: Anpassung der Untersuchungskarte für die Beschaffenheitsprüfung Erläuterung zur Die Antragstellung zu Vermehrungsvorhaben in Sachsen und die Verarbeitung der Daten der Feldbestands- und Beschaffenheitsprüfung sowie die Bescheiderstellung erfolgen digital. Die Bescheide werden in Mail-Boxen bereitgestellt. Noch umzusetzen ist die Programmierung der Schnittstelle für die Rechnungslegung zum Haushaltsreferat (VIS.SAX), die Erfassung der Probenahmedaten in den Saatgutlägern für die Beschaffenheitsprüfung und die Erzeugung eines Probenahmescheines aus dem System durch die amtlichen Probenehmer. Die Arbeitsschritte sind jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nicht umsetzbar. Des Weiteren wird die mobile Datenerfassung durch Feldbesichtiger perspektivisch weiter ausgebaut. Die Saatgutverkehrskontrolle und der Nachkontrollanbau sind länderspezifisch organisiert und deshalb noch nicht implementiert. Abschluss der Maßnahme Stand der bis Ende der Legislaturperiode in 232 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

228 Maßnahme Aufbau des innerbetrieblichen PPS-Systems FISmobil Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL Staatsbetrieb Sachsenforst, SID Die bei Sachsenforst derzeit eingesetzten IT-Verfahren zur Unterstützung des Forstbetriebs sind mehrheitlich heterogene, dezentrale proprietäre Einzelplatzsysteme mit einem vergleichsweise geringen Integrationsgrad ( Insellösungen ). Dadurch ergeben sich für Sachsenforst erhebliche Nachteile, insbesondere durch: einen erhöhten Aufwand für die Benutzerinnen und Benutzer aufgrund redundanter Datenerfassung und -speicherung, eingeschränkte Flexibilität der Benutzerinnen und Benutzer durch geringe Mobilität und lange Reaktions- beziehungsweise Antwortzeiten der Systeme, kaum nutzbare Synergieeffekte aufgrund des zu geringen Integrationsgrades der IT-Fachverfahren, eingeschränkte Ergonomie der Benutzeroberflächen aufgrund fehlender Standards, aufwändige Implementierung und Wartung von Schnittstellen, zunehmendes Ausfallrisiko der IT-Verfahren aufgrund technologischer Veraltung sowie wegen der an Einzelpersonen gebundenen Betreuung und Pflege der Systeme sowie aufwändige Administration der IT-Systeme aufgrund ihrer dezentralen Infrastruktur. Mit dem System FISmobil verfolgt Sachsenforst das Ziel, die betrieblichen Kernprozesse durch die Bereitstellung eines hochintegrierten, outdoorfähigen Produktionsplanungs- und Steuerungssystems (PPS-System) für die operative Ebene (insbesondere Revierleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forstbezirken) zu unterstützen. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 233

229 Maßnahme Aufbau des innerbetrieblichen PPS-Systems FISmobil Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Aufgrund landesspezifischer organisatorischer beziehungsweise betrieblicher Strukturen und Prozesse bei Sachsenforst einerseits sowie grundsätzlicher Besonderheiten forstlicher Produktion andererseits wurde für FISmobil eine modulare Systemarchitektur gewählt, auf deren Grundlage klar abgrenzbare Komponenten entwickelt werden sollen, welche die tatsächlichen Arbeitsabläufe abbilden. Dabei sind derzeit eingesetzte IT-Verfahren schrittweise in das neue System zu überführen und darüber hinaus bisher nicht durch Fachsoftware unterstützte Arbeitsabläufe schrittweise in das Projekt zu integrieren. Der hohe Integrationsgrad des Systems soll sicherstellen, dass der betriebliche Aufwand für die Informationsbereitstellung und die innerbetriebliche Kommunikation gesenkt werden. Weitere Projektziele sind die langfristige und wirtschaftliche Pflege und Weiterentwicklung des Systems, eine flexible Anpassbarkeit an sich ändernde betriebliche Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie die Vermeidung von Risiken durch eine möglichst breite Beteiligung aller maßgeblichen Interessengruppen und Akteure (Stakeholder) am Entwurfs- und Entwicklungsprozess. über die Legislaturperiode hinaus in Planung 234 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

230 Maßnahme Datenaustausch zwischen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und sächsischen Kommunen im Rahmen des Vollzuges der EU-Umgebungslärm-Richtlinie Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL LfULG, Kommunen Gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie sind Städte und Gemeinden seit 2007 verpflichtet, sich mit der Lärmproblematik in ihrem Gemeindegebiet auseinanderzusetzen. Der von der EU verfolgte strategische Ansatz schreibt vor, die Lärmbelastung entlang von Hauptlärmquellen und in Ballungsräumen in Lärmkarten grafisch darzustellen, die daraus resultierenden Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu informieren. Im Freistaat Sachsen sind circa 225 Gemeinden von dieser gesetzlichen Aufgabe betroffen. Im Anschluss an die Kartierung sind in sogenannten Lärmaktionsplänen geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung festzuschreiben und anschließend umzusetzen. Alle fünf Jahre erfolgt eine Aktualisierung der Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Dem LfULG obliegt die Aufgabe, sachsenweit die Ergebnisse der Lärmkartierung und Aktionsplanung zu sammeln, zu begutachten, zur landesweiten Berichterstattung zu bündeln und an den Bund zur Berichterstattung an die EU weiterzuleiten. Im Rahmen der der EU-Umgebungslärm-Richtlinie ist ein umfangreicher Datenaustausch zwischen dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und den zur der Richtlinie gesetzlich verpflichteten Kommunen erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel digitale Geländemodelle, digitale Oberflächenmodelle, Auszüge aus Liegenschaftskarten, 3D-Gebäudedaten, Gemeindegrenzen, Angaben zur baulichen Nutzung, Einwohnerdaten und akustisch aufgearbeitete Verkehrsdaten. Die Daten werden von verschiedenen Stellen bereitgestellt und vom LfULG zentral gesammelt. Anschließend sind die Eingangsdaten von den Gemeinden zu prüfen und zu aktualisieren. Dazu ist eine Plattform zum Austausch großer Datenmengen erforderlich, die einen beiderseitigen Zugriff (Kommunen und LfULG) erlaubt. Darüber hinaus ist eine zentrale Datenhaltung und -pflege sicherzustellen, um die alle fünf Jahre erforderliche Aktualisierung möglichst effektiv gewährleisten zu können. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 235

231 Maßnahme Datenaustausch zwischen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und sächsischen Kommunen im Rahmen des Vollzuges der EU-Umgebungslärm-Richtlinie Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2017: Probebetrieb Die splanung ist abhängig vom Ergebnis des Probebetriebes. über die Legislaturperiode hinaus in Planung 236 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

232 Maßnahme Umstellung der analogen Datenanbindung automatischer Messstationen für Umweltdaten auf IP-basierte Kommunikation Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMUL BfUL (Projektleitung Bund), LfULG, SID Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) betreibt im Auftrag des SMUL verschiedene automatische Messnetze, in denen Umweltdaten erfasst werden. Die Messdaten bilden die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Hochwasser, erhöhte Schadstoffkonzentrationen) oder für Verwaltungsentscheidungen. Insbesondere die Gefahrenabwehr erfordert eine schnelle und hohe Verfügbarkeit der Messdaten. Deshalb werden die Daten der Hochwassermeldepegel redundant erfasst und übertragen. Die Datenübertragung von den Messstationen zu den zentralen Servern erfolgt bisher überwiegend Punkt-zu-Punkt-basiert mittels analoger Modems. Dies entspricht nicht dem Stand der Technik und wird von Telekommunikationsanbietern künftig nicht mehr unterstützt. Eine Umstellung dieses Verfahrens ist auch aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen notwendig. Die Umstellung auf IP-basierte Übertragung erfordert auch Hard- und Softwareänderungen in den Messstationen. Die Hardware muss teilweise zwingend für minimalen Energieverbrauch ausgelegt sein. Komplexe Sicherheitsrisiken, die sich gegenüber der analogen Technik auftun, müssen identifiziert und ausgeräumt beziehungsweise minimiert werden. Mit der Umstellung wird eine standardisierte Schnittstelle geschaffen, die von verschiedenen, auch zukünftigen Übertragungsverfahren aller Telekommunikationsanbieter unterstützt wird. Insgesamt sind fünf Messnetze umzustellen. Für diese Umstellung wurde unter Berücksichtigung sowohl der spezifischen Anforderungen der Messnetze als auch der spezifischen eingesetzten Technik ein Grobkonzept erstellt, das hinsichtlich der Anforderungen für die aktuelle Hochwasservorsorge eng mit dem LHWZ abgestimmt wurde. Die Erfahrungen der Hochwasser 2002 und 2013 bestätigen die Forderung nach größtmöglicher Redundanz für die Hochwassermeldepegel nicht nur der Messtechnik, sondern auch der Datenübertragung. Bei der Umstellung des Luftgütemessnetzes des Geschäftsbereiches sollen die Erfahrungen berücksichtigt werden. Die Maßnahme hat auch Bezüge zum ersten und zweiten strategischen Ziel von Sachsen Digital. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 237

233 Maßnahme Umstellung der analogen Datenanbindung automatischer Messstationen für Umweltdaten auf IP-basierte Kommunikation Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Bis August 2017 wird das skonzept erarbeitet. Anschließend können Einzelmaßnahmen realisiert werden. Tests mit verschiedenen Datenloggern und Übertragungsprotokollen wurden zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen. Die Kostenanalyse der Datenübertragung (verschiedene Szenarien sowohl mit aktuellen SVN-Tarifen als auch mit verschiedenen Kommunikationsanbietern) aus dem Grobkonzept wurde aktualisiert. Im März 2017 wurde das Sicherheitskonzept für die zukünftige DFÜ-Lösung vorgelegt. Im Mai 2017 wurde das Grobkonzept zur Anpassung der Datenübertragungsstrukturen von Messstationen des Geschäftsbereiches 3 Messnetzbetrieb Wasser und Meteorologie zum Landeshochwasserzentrum auf internetbasierte Übertragungswege fortgeschrieben. Im Laufe des Jahres 2017 erfolgt die Integration des Geschäftsbereiches 3 in den Aufbau des ISMS der BfUL. innerhalb der Legislaturperiode in Planung 238 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

234 Maßnahme Elektronische Kommunikation der Hauptkasse mit dem Statistischen Landesamt als Pilotprojekt bezüglich der Anordnung der elektronischen Kassenanordnungen im MBS-Verfahren (wurde in Maßnahme integriert) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI Statistisches Landesamt, SID, SMF Durch Authentifizierungsmaßnahmen (elektronische Signatur) und sichere Kommunikationswege soll die Kommunikation mit der Hauptkasse auf ein papierloses Verfahren umgestellt werden. Die begleitenden Unterlagen zu erteilten elektronischen Kassenanordnungen sollen vollständig und sicher elektronisch abgewickelt werden können. Dokumente sind revisionssicher elektronisch abzulegen. In einem Pilotprojekt soll mit dem Statistischen Landesamt diese Verfahrensweise beispielhaft bei den Mustern 800/899 (Nr. 3 der Anlage 4a VwV zu 70 SäHO) umgesetzt werden. Dafür sollen technische Lösungen gefunden und die damit erforderlichen neuen Abläufe getestet und realisiert werden. Meilensteine - Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das Vorhaben ist im Projekt E-Rechnung (Maßnahme ) aufgegangen, da die elektronische Freigabe von Datensätzen und deren Autorisierung gegenüber der Hauptkasse Bestandteil des elektronischen Workflows im Projekt E-Rechnung sind. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 239

235 Maßnahme Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMF Finanzressort des Landes Baden-Württemberg Mit dem Verwaltungsabkommen KONSENS haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnik für das Besteuerungsverfahren sowie für das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren vereinbart, um den Vollzug der Steuergesetze zu verbessern. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die Informationstechnik der Steuerverwaltung in Deutschland vereinheitlicht und modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. Dabei werden Effizienzgewinne erzielt und der Service für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer verbessert. Ein Baustein im Vorhaben KON- SENS sind die Entwicklungen im Projekt SESAM (SteuerErklärungen Scannen, Archivieren und Maschinell bearbeiten), die vom Land Baden-Württemberg als so genanntes Auftrag nehmendes Land verantwortet werden. Mit den von Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Produkten SteuBel (Steuerliche Beleglesung für Jahressteuererklärungen) und ScannenFSE (Erweiterung für Fragebögen zur steuerlichen Erfassung) wird dem Veranlagungsbereich in den Finanzämtern die personelle Eingabe der Daten von Papiersteuererklärungen abgenommen. Die steuerliche Beleglesung dient der automatischen Erfassung von Papierdokumenten, dem Auslesen und Bereitstellen von Daten sowie der Bereitstellung von Bildern der Dokumente in elektronischer Form zur weiteren Verarbeitung und Archivierung. Dadurch können die Finanzämter zudem mit einem maschinellen Abgleich der Daten von Papiersteuererklärungen unterstützt werden. Mit dem Einsatz der steuerlichen Beleglesung können die Papiersteuererklärungen ebenfalls mit dem für elektronisch eingehende Steuererklärungen in Sachsen bereits eingesetzten Produkt CLAUDIA (Clearing von Steuererklärungsdaten, automatisiert und dialogunterstützt) so aufbereitet werden, dass die weitere Verarbeitung durch andere IT-Verfahren (zum Beispiel Abgleich der Grundinformationen, Risikomanagementsystem, Festsetzungsverfahren) unabhängig von der Frage ermöglicht wird, ob die Eingänge auf Papier oder elektronisch erfolgen. 240 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

236 Maßnahme Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung bis 30. Juni 2017: Freigabe für den dauerhaften Einsatz in den bereits beteiligten Finanzämtern Meilensteine bis Ende 2017: Entwicklung eines Konzepts für die flächendeckende Einführung ab Ende 2017: sukzessive Ausweitung auf weitere Finanzämter ab 1. Januar 2019: in Papier eingehende Einkommensteuererklärungen werden nahezu vollständig gescannt Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das Scannerverfahren wurde im Jahr 2016 erfolgreich pilotiert. Auf Grundlage der Evaluierung zur Pilotierung wird der Flächeneinsatz konzipiert. innerhalb der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 241

237 Maßnahme Einführung von Voice over IP in der sächsischen Landesverwaltung (vormals ) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SID im Auftrag des SIB, alle Ressorts Mit der Bereitstellung des Sächsischen Verwaltungsnetzes SVN 1.0 hat sich die Möglichkeit eröffnet, flächendeckend in der Sächsischen Landesverwaltung Voice over IP (VoIP) einzuführen. Die Einführung von VoIP wird auch im Rahmen der aktuellen Migration von SVN 2.0 fortgeführt. Damit kommt es zu einer Vereinheitlichung der Infrastruktur für Daten und Telefonie. Neben wirtschaftlichen Aspekten ergeben sich mit der Einführung von VoIP weitere Möglichkeiten für eine effiziente und schnellere Zusammenarbeit in der Verwaltung. Diese funktionellen Vorteile können auch zunehmend in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Die Durchführung der Migration ist eine anspruchsvolle organisatorisch-technische Aufgabe, die alle Landesbehörden berührt. Aus Sicht des Betriebes der Netze der Behörden ergibt sich durch den Wegfall eine Kosteneinsparung bei der Neuverkabelung der Gebäude nur noch Datenverkabelung im Bereich des Bauhaushaltes. Die bisher notwendigen dezentralen Telefonanlagen in den Behörden des Freistaates Sachsen können entfallen. Diese Telefonanlagen werden beziehungsweise sind im Regelfall durch zentrale Voice over IP Telefonanalagen ersetzt. Hierüber ist ein entsprechendes Einsparpotenzial im Rahmen der Ersatzbeschaffung beziehungsweise der Wartung der Anlagen vorhanden. Mit der Verknüpfung von Sprache und Daten können neue innovative Anwendungen für die Verwaltungen unter Beachtung der Informationssicherheit und des Datenschutzes bereitgestellt werden. In Zusammenarbeit mit anderen technischen Komponenten ergeben sich Synergieeffekte unter anderem bei Terminkoordination und -management, vereinfachten Einrichtungen von Telefonkonferenzen sowie perspektivisch bei der Nutzung von Videokonferenzen am Arbeitsplatz. Zunehmen wird auch die Einführung von Videokonferenzen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bürgerinnen und Bürgern (heute zum Beispiel über Bürgerterminals). Meilensteine 2018: Abschluss der Umstellung auf VoIP 242 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

238 Maßnahme Einführung von Voice over IP in der sächsischen Landesverwaltung (vormals ) 2008: Entscheidung zur Einführung von VoIP mit Beginn SVN 2009: Einführung des Videokonferenzdienstes (Konferenzraumsysteme) Erläuterung zur 2012: Pilotierung Microsoft Lync (Skype for business) für Instant Messaging und Arbeitsplatz-basierte Videokonferenzen 2014: Beginn der Schaffung der technischen Voraussetzungen im Regierungscampus 2016: Beginn der Umstellung der Ministerien auf VoIP 2017: Beginn der Migration von SVN 2.0 Abschluss der Maßnahme Stand der bis Ende der Legislaturperiode in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 243

239 Maßnahme Einführung einer Datenbank zur Erfassung von Doktoranden Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMWK GWK, BMBF, Bundesländer Derzeit wird die Gruppe der Doktorandinnen und Doktoranden insgesamt noch nicht von den Hochschulen statistisch erfasst. Dies hängt unter anderem mit deren unterschiedlichen Statusgruppen zusammen: Doktorandinnen und Doktoranden können an einer Hochschule immatrikuliert sein und ihr somit als Studierende angehören, zum Beispiel als Inhaberin oder Inhaber eines Promotionsstipendiums. Sie können einer Hochschule darüber hinaus als wissenschaftliche Mitarbeiter angehören. Schließlich ist auch eine nebenberufliche Promotion denkbar. Im Falle einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Hochschule ist es möglich, dass ein Doktorand oder eine Doktorandin der Universität, an der er oder sie die Promotion beabsichtigt, nicht als Mitglied angehört. In der Praxis sind Misch- beziehungsweise Übergangsformen denkbar: Ein Doktorand kann einer Hochschule zunächst als Promotionsstudent angehören und im späteren Verlauf seiner beruflichen Entwicklung die Promotion nebenberuflich abschließen wenn zum Beispiel ein Berufseinstieg außerhalb der Hochschulen erfolgt ist. Aus wissenschafts-, arbeitsmarkt- und auch hochschulpolitischen Gründen sowie aus Gründen der Hochschulautonomie sollte die Vielfalt der Promotionsmöglichkeiten erhalten bleiben. Die Vielfalt der Promotionsmöglichkeiten fördert zugleich die intellektuelle Vielfalt in der Bearbeitung möglicher Themen, die teils auch zum Beispiel im Falle der nebenberuflichen Promotion eine hohe praktische Relevanz aufweisen können. Meilensteine - Um eine höhere Transparenz im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses zu ermöglichen, ist es dennoch bedeutsam, in einem ersten Schritt die Zahl der Doktorandinnen und Doktoranden statistisch zu erfassen. Hierzu wird es notwendig sein, einen methodischen Zugang zu der Frage zu entwickeln, ab wann, das heißt ab welchem Stadium der Vorarbeit beziehungsweise der Bearbeitung eines Themas, vom Beginn einer Promotion gesprochen werden kann. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erscheint es sinnvoll, die Definition bundesweit abzustimmen. 244 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

240 Maßnahme Einführung einer Datenbank zur Erfassung von Doktoranden Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Das SMWK ist an den Beratungen des Arbeitskreises Wissenschaftlicher Nachwuchs (AG WISNA) der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) aktiv beteiligt. Das Ziel der AG WISNA besteht nicht nur darin, die Bedingungen für ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses abzustimmen, sondern auch bundesweit gemeinsame Standards zur Erfassung der Datenlage im Bereich des Wissenschaftlichen Nachwuchses zu erarbeiten. Im Sinne der notwendigen bundesweiten Vergleichbarkeit von Kennzahlen ist es von zentraler Bedeutung, insbesondere die Definition und Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden in abgestimmter Methodik durch alle Bundesländer sicherzustellen. Das BMBF hat für die Sicherstellung einer einheitlichen Datenerfassung von Promovenden beziehungsweise Doktoranden die Federführung in Form eines Projektes übernommen. Die Erfassung der Promovierenden im Freistaat Sachsen sollte von dieser Definition ausgehen. bis Ende der Legislaturperiode in Planung Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 245

241 Maßnahme Modernisierung des Internetauftritts der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) und Etablierung geschützter elektronischer Interaktionsmöglichkeiten für die Aus- und Fortbildung Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum bildet in den vier Fachbereichen Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung und Sozialversicherung, Steuer- und Staatsfinanzverwaltung sowie Rechtspflege den Nachwuchs für die gehobene Funktionsebene in der Verwaltung und Justiz des Freistaates Sachsen aus. Das Fortbildungszentrum ist die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung. Die HSF Meißen ist aus dem Zusammenschluss der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung und der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen entstanden. Im Zuge der laufenden Fusion ergibt sich unter anderem die Notwendigkeit, einen neuen Internetauftritt zu implementieren, der die Bereiche der Aus- und der Fortbildung gleichermaßen unterstützt. Dabei sollen auch neue funktionale Anforderungen, insbesondere an Flexibilität, Interaktion und geschützte Kommunikation, implementiert werden. Die Nutzung bestehender E-Government-Basiskomponenten ist zu prüfen. Im Rahmen der Maßnahme wird ein entsprechendes Konzept für einen neuen Internetauftritt der HSF Meißen erarbeitet und die Implementierung der zugrundeliegenden Plattform geplant sowie umgesetzt. Die modernisierte technische Basis soll zur stetigen Verbesserung der Aus- und Fortbildungsangebote der FHSV-FoBiZ und damit mittelbar zur Stärkung der E-Kompetenz im Freistaat Sachsen beitragen. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der 2. Quartal 2017: Fertigstellung der Plattform Im 4. Quartal 2016 erfolgte die Zuschlagsentscheidung und die teilweise Implementierung der technischen Plattform. innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen 246 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

242 Maßnahme Zentrale Bereitstellung von E-Government Basiskomponenten Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI SID Standardisierung, sinnvolle Zentralisierung und Kooperation sind wesentliche Faktoren für einen wirtschaftlichen Einsatz der IT auch in der sächsischen Verwaltung. Hierbei spielen Basiskomponenten (BaK) im Sinne des Sächsischen E-Government-Gesetzes, IT-Komponenten mit fachunabhängiger oder fachübergreifender Funktionalität, die in mehreren Bereichen benötigt werden, eine wesentliche Rolle. BaK realisieren derzeit unter anderem Funktionen für den elektronischen Zahlungsverkehr, für die elektronische Signatur und Verschlüsselung sowie die Bereitstellung elektronischer Formulare. Der eingeschlagene Weg, solche BaK zentral bereitzustellen und zentral beim Staatsbetrieb SID zu betreiben, wird konsequent fortgesetzt. Die Komponenten werden anforderungsgerecht weiterentwickelt und ergänzt. Hierbei werden auch die sächsischen Kommunen einbezogen, denen Basiskomponenten zur Mit- und Nachnutzung angeboten werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits 2011 geschlossen und 2014 für den Zeitraum bis Ende 2018 verlängert. In Zukunft sollen die Verfügbarkeit und die Funktionen der Basiskomponenten stärker kommuniziert werden. Angestrebt ist eine Anlaufstelle, welche als zentraler Ansprechpartner für die Einsatzmöglichkeiten agieren kann. Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung zur des Sächsischen E-Government-Gesetzes sind die staatlichen Behörden verpflichtet, verfügbare BaK einzusetzen, wenn diese den jeweiligen funktionalen Anforderungen genügen. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der Ende 2018: Fortschreibung der BaK-Nutzungsvereinbarung mit den Kommunen bis 2. Quartal 2018: Migration der BaK in die neue SVN 2.0 Infrastruktur - über die Legislaturperiode hinaus in Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 247

243 Maßnahme Erneuerung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0) Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI alle Ressorts, Sächsischer Landtag, Sächsischer Rechnungshof, Kommunen Das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) ist als das zentrale Kommunikationsnetzwerk des Freistaates Sachsen und als gemeinsame Netzwerkinfrastruktur für die Staatsverwaltung und die Sächsischen Kommunalverwaltungen auch zukünftig unverzichtbar. Nach bereits erfolgter Verlängerung liefen die Verträge zum Betrieb des SVN am 31. März 2017 aus. Daher soll das SVN im Rahmen des Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz 2.0 (SVN 2.0) neu aufgebaut und anschließend betrieben werden. Es soll folgenden übergeordneten Anforderungen genügen: wirtschaftlicher Betrieb, angemessene Bandbreiten, leistungsfähige SVN-Dienste, angemessenes Informationssicherheitsniveau sowie einfache Betriebs-, Abrechnungs- und Änderungsprozesse. Dabei sind die spezifischen Anforderungen, die in den Ressorts und den Kommunen bestehen, sowie neue Technologien zu beachten. Das Projekt wird in enger Kooperation zwischen dem Freistaat und den Kommunen durchgeführt. Meilensteine Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der September 2018: Erstellung des Systems bis Abnahme Der LA ITEG hat die Ergebnisse der Vergabe bestätigt. innerhalb der Legislaturperiode in 248 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

244 Maßnahme Elektronische Lehrgangsanmeldung mit automatisierter Abfrage der Lehrgangsvoraussetzungen für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen implementieren Federführung Beteiligte Ressorts bzw. Dritte Beschreibung SMI Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, Gebietskörperschaften (vorrangig aus Sachsen), Werkfeuerwehren, privatrechtliche Vereine Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) bildet insbesondere Führungs- und Spezialkräfte aller Feuerwehren, die Angehörigen der Berufsfeuerwehren (einschließlich Laufbahnausbildung) und die Mitglieder von Stäben aus. Das aus etwa 80 verschiedenen Lehrgängen bestehende Aus- und Fortbildungsangebot der LFS wird ganz überwiegend von sächsischen Kommunen, zum Beispiel von Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Mitgliedern von Stäben sowie Landesbehörden genutzt. In Summe werden jährlich rund Lehrgangsplätze angeboten. Vor allem im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland nehmen überdies Angehörige von Feuerwehren und anderen Organisationseinheiten aus Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bildungsangebote in Anspruch. Während das Angebot für sächsische Kommunen und Landesbedienstete durch den Freistaat Sachsen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, erfolgt im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland und bei sämtlichen Angehörigen von Werkfeuerwehren eine Rechnungslegung für Lehrgangsteilnahme, Verpflegung und Unterkunft. Die Lehrgänge werden kalenderjährlich geplant und basieren im Kern auf einer vorherigen Bedarfsabfrage. Allerdings kann der Bedarf regelmäßig nicht vollständig abgedeckt werden, sodass die anmeldenden Bedarfsträger (zumeist eine kommunale Gebietskörperschaft oder eine Werkfeuerwehr) nur einen Teil der beantragten Lehrgangsplätze zugewiesen bekommen. Die Teilnahme an einem Lehrgang setzt demgemäß voraus, dass der anmeldenden Stelle zunächst ein Lehrgangsplatz für den konkreten Lehrgang zur Verfügung gestellt wurde (eineindeutige Platzzuweisung) und die vom Bedarfsträger angemeldeten Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Die persönlichen Voraussetzungen wiederum umfassen in Abhängigkeit des jeweiligen Lehrgangs vorwiegend notwendige Vorqualifikationen und/oder eine besondere gesundheitliche Eignung. Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 249

245 Maßnahme Elektronische Lehrgangsanmeldung mit automatisierter Abfrage der Lehrgangsvoraussetzungen für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen implementieren Beschreibung (Fortsetzung) Die Anmeldungen erfolgen derzeit vorrangig per oder Telefax. Nach Eingang der Anmeldung werden die Daten in die bestehende Lehrgangsteilnehmerverwaltung eine selbst entwickelte Software manuell eingetragen. Im Zuge dieser Bearbeitung wird zudem geprüft, ob eine konkrete Platzzuweisung vorliegt und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Einführung der elektronischen Anmeldung verfolgt das Ziel, die manuelle Erfassung und Überprüfung (eineindeutig zugewiesener Lehrgangsplatz, persönliche Vorqualifikation) zu automatisieren. das heißt, die anmeldenden Dienststellen sollen einen Zugang erhalten, um beispielsweise auf einem Formularserver die Daten selbst einzugeben und unverzüglich eine Rückmeldung zu erhalten, ob sämtliche Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt sind. Juni 2017: Start der Pilotierung auf Basis mindestens einer Teststellung Januar 2018: Evaluierung Meilensteine Februar 2018: Durchführung des Vergabeverfahrens mit Vergabeentscheidung August 2018: Implementierung der Software Januar 2019: Start des elektronischen Anmeldeverfahrens Erläuterung zur Abschluss der Maßnahme Stand der - über die Legislaturperiode hinaus in Planung 250 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

246 Bildnachweise Seite Bildurheber 11 Marcel Schauer, Fotolia 13 Marcel Schauer, Fotolia 14/15 Sergii Figurnyi, Fotolia 19 PIRO4D, Pixabay 20/21 crevis, Fotolia 22 everythingpossible, Fotolia 25 adam121, Fotolia 26 typographyimages, Pixabay 34 luckybusiness, Fotolia 36 gpointstudio, Fotolia 39 sek_gt, Fotolia 40/41 ColiN00B, Pixabay 42 ALDECAstudio, Fotolia 44 PublicDomainPictures, Pixabay 49 Andreas Liebhart, Pixelio Icons Grafiken Cover Kapitelcover Freepik / Flaticons K&C Advertising KG K&C Advertising KG K&C Advertising KG 252 Bildnachweise

247 Impressum Herausgeber Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße Dresden Telefon: Telefax: presse@smwa.sachsen.de Redaktionsschluss 1. Juni 2017 Redaktion Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 41, Digitales Sachsen Gestaltung und Satz K&C Advertising KG Druck Lößnitz-Druck GmbH Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Copyright Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. digitales.sachsen.de facebook.com/sachsendigital twitter.com/smwa_sn

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