Reduzierung des Flächenverbrauchs durch intelligente Ansätze in der Flurbereinigung
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- Angelika Koenig
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1 38. Bundestagung der Deutschen Landeskulturgesellschaft Stuttgart, November 2017 Martin Schumann Referatsleiter Ref. Ländliche Bodenordnung, ländliche Entwicklung Folie 1
2 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 2
3 86 FlurbG: (1) Ein vereinfachtes sverfahren kann eingeleitet werden, um 3. Landnutzungskonflikte aufzulösen Quelle: BGH-Plan 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 3
4 Vier Beispiele aus Rheinland-Pfalz: Trier - Kylltalmündung Kaub - Gutenfels Oberflörsheim Gundersheim - Höllenbrand November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 4
5 Beispiel Trier Kylltalmündung (Ehranger Flur) Quelle: BGH-Plan 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 5
6 Ausgangssituation in Trier Ehranger Flur: Gesamtfläche ca. 100 ha. Ca. 65 ha LN (Ackerzahl zwischen 60 und 70, in der Spitze sogar von 85), beste LN im Stadtgebiet von Trier. Drei landwirtschaftliche Betriebe (zwei Betriebe, die in dem Gebiet Eigentums- und Pachtflächen haben und ein Betrieb, der nur auf Pachtflächen wirtschaftet) Ca. 30 ha im Eigentum der Betriebe, ca. 10 ha in Eigentum von weiteren Privatpersonen sowie ca. 25 ha im öffentlichen Eigentum. Der Mündungsbereich der Kyll in die Mosel (im südlichen Bereich) wurde 1956 begradigt. Einzelne Renaturierungsmaßnahmen sind auf ca. 35 ha durchgeführt worden. Aktuelle FLNP: gewerblicher Entwicklungsbereich. Diese Entwicklung konnte aber wegen der Bedeutung des Gebietes als Hochwasserretentionsraum nicht mehr weiter verfolgt werden. 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 6
7 Flächenbeanspruchende Planungen: Wasserwirtschaftliche Verpflichtung: Der LBM hat einen Retentionsraum für die Ortsumgehung von ca m 3 zu erbringen. Davon waren bisher ca m 3 im Rahmen der Renaturierungsmaßnahmen im ehemaligen Kyllbett geleistet. Für die verbleibenden m 3 hat der LBM ca. 8 ha Fläche erworben. Diese Fläche eignete sich nur bedingt für weitere Retentionsmaßnahmen. Aufgrund Topographie und Grundwasserspiegel würden noch wesentlich mehr Flächen zur Erfüllung der Retensionsverpflichtung benötigt. 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 7
8 Flächenbeanspruchende Planungen: Landespflegerische Ausgleichsverpflichtung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung im Trierer Tal: Mind. 20 ha im Rahmen der Umsetzung eines B-planes für ein Gewerbegebiet. Der Zweckverband hat im Laufe der Jahre Flächen von 45 ha erworben. Diese Flächen waren alle an die verschiedenen Landwirte verpachtet. Diese Flächen sind aufgrund der zerstreuten Lage für die Erbringung der Ausgleichsverpflichtung nur sehr eingeschränkt anrechenbar. Weitere Flächen würden benötigt, um die Ausgleichsverpflichtung zu erfüllen. Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 8
9 Flächenbeanspruchende Planungen: Stadt Trier: Flächen für eine Naherholung (hatte im vorliegenden Gebiet außer den Wegeflächen fast keine Flächen in ihrem Eigentum). Idee eines Badesees war auch in einzelnen Köpfen. Weiterhin wünscht sie, wasserwirtschaftliche Retentionsreserven für evtl. noch zu erwartende Bau- und Gewerbegebiete zu Erhalten. Ökologische Ziele: Renaturierung des ehemaligen Kyllbettes fortsetzen und eine ökologische Vernetzung erstellen. Privateigentümer: Spekulation auf Kiesabbau! 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 9
10 Zustand Liegenschaftskataster Besonderheit: 5 ha Quelle: BGH-Plan 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 10
11 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 11
12 Viele Einzelverhandlungen, die in einem öffentlich rechtlichen Vertrag endeten: Die wasserwirtschaftliche Ausgleichsverpflichtung des Landesbetriebes Mobilität, die landespflegerische Ausgleichsverpflichtung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trierer Tal sowie Planungsabsichten der Stadt Trier (z. B. Bereitstellung von Retentionsraum) erfolgen auf den gleichen Flächen (Mehrfachnutzung) 42 ha verbleiben als landwirtschaftliche Nutzfläche, d. h. die sich derzeit in Privateigentum befindende Fläche sowie weitere 2 ha des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trierer Tal werden nicht für die öffentlichen Maßnahmen und Planungen verwendet und verbleiben im Privateigentum. Diese Flächen werden im Flächennutzungsplan der Stadt Trier als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden möglichst optimal für die zukünftige Bewirtschaftung gestaltet. 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 12
13 Viele Einzelverhandlungen, die in einem öffentlich rechtlichen Vertrag endeten: Der Pachtbetrieb bekommt von der Straßenverwaltung andere Pachtflächen (10 ha) außerhalb des sgebietes zur Verfügung gestellt (wegen Existenzgefährdung). Die bestehenden und die neuen Ausgleichsflächen bilden einen Biotopverbund. Die bestehenden und neuen Ausgleichsflächen werden zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Wildschweinschäden mit einem Wildschutzzaun eingezäunt. Die Ausgleichsflächen sowie die landwirtschaftlichen Wege können für eine sanfte Naherholung (Spaziergänger, Wanderer) genutzt werden. Ein Badesee wird nicht geplant. 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 13
14 Viele Einzelverhandlungen, die in einem öffentlich rechtlichen Vertrag endeten: 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 14
15 Zeitablauf und Daten zum Verfahren: Anordnung: 7. Mai 2011 Besitzübergang: 30. August 2012 Ausführungsanordnung: 10. Juli 2013 Verfahrensfläche: 135 ha (ca. 100 ha LN) Flurstücke: alt: 901, neu: 44. Ausführungskosten insgesamt: , davon besondere Deckungsmittel Ein Landwirt gab im Gespräch die Zeitersparnis beim Ausfüllen des Flächennachweises als besonderen Aspekt an! Quelle: BGH-Plan 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 15
16 Fazit: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme um mind. 10 ha gegenüber den ursprünglichen Planungen. Die Flächen konnten aus landwirtschaftlicher wie landespflegerischer Sicht optimal gestaltet werden. Schnelle Umsetzung. 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 16
17 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen im Kulturlandschaftsprojekt Kaub-Gutenfels 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 17
18 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen im Kulturlandschaftsprojekt Kaub-Gutenfels sverfahren Kaub-Gutenfels: angeordnet 2005 Ziele u.a.: Erhalt der Kulturlandschaft im Unesco-Welterbe Oberes Mittelrheintal 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 18
19 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen im Kulturlandschaftsprojekt Kaub-Gutenfels Probleme: Nutzungsaufgabe und eingefallene Trockenmauern 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 19
20 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen im Kulturlandschaftsprojekt Kaub-Gutenfels Kooperationspartner: DB Netz AG Kompensationsverpflichtungen auf Grund von Hangsicherungsmaßnahmen 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 20
21 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen im Kulturlandschaftsprojekt Kaub-Gutenfels 270 m³ Trockenmauersanierung als landespflegerische Kompensation für die Hangsicherungsmaßnahmen 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 21
22 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen im Kulturlandschaftsprojekt Kaub-Gutenfels 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 22
23 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern Daten: Anordnungsbeschluss Verfahrensfläche 898 ha Flurstücke 1594 Ordnungsnummer 313 Bewirtschafter im Gebiet 55!!! mittl. Ackerzahl 83 mittl. Gewannenlänge 200 m 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 23
24 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern Ergebnis: Besitzübergang September 2010 Zusammenlegungsverhältnis 4,6 : 1 mittl. Bewirtschaftungsstücke 6 ha mittl. Gewannenlänge 620 m Kosten: / 850 /ha davon Eigenleistung 135 /ha 7 km Schotterwege + 2 Asphaltausfahrten lpfl. Ausgleichsfläche 12,5 ha 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 24
25 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 25
26 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern Problem: Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung wurde festgestellt, dass zur Erlangung eines günstigen Erhaltungszustandes des VSG es erforderlich ist, über die landespflegerische Kompensation zusätzliche Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben bereitzustellen. Dies war Voraussetzung für die Verträglichkeit des sverfahrens! 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 26
27 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 27
28 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern Weinbergsflurbereinigung Gundersheim-Höllenbrand 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 28
29 Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Kooperationen mit Windkraftbetreibern Abstimmung mit Naturschutzbehörden: Vertrag zwischen JuWi, TG und DLR zur Übernahme/Herstellung von Kompensationsmaßnahmen für den Windpark Gabsheim II (3 WEA) im Rahmen des Fb. Gundersheim-Höllenbrand Projekt I Übernahme von Windkraftanlagen-Kompensationsmaßnahmen Ersatzgelder: November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 29
30 Fazit Kreativer Effizienz-Manager für das Land gesucht! 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 30
31 14. November 2017 Dipl.-Ing. Martin Schumann Folie 31
32 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
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