Strategie der Ostfalia zum Umgang mit geistigem Eigentum (IP-Strategie)

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1 Vizepräsident für Frschung, Entwicklung und Technlgietransfer Hchschule Braunschweig / Wlfenbüttel Strategie der Ostfalia zum Umgang mit geistigem Eigentum (IP-Strategie) Präsidium

2 2 1 Präambel Die Förderung des Wissens- und Technlgietransfers ( 3 (1), Nr. 4) und praxisnahe Frschung und Entwicklung ( 3 (4)) gehören lt. Niedersächsischem Hchschulgesetz zu den Aufgaben der Hchschulen. Die Ostfalia Hchschule ist reginal vernetzt und arbeitet eng mit Unternehmen und Vertretern aus der beruflichen Praxis zusammen. Die Frschungs- und Entwicklungsprjekte sind inflgedessen stark anwendungsrientiert. Die Frschungsergebnisse in Frm vn neuen Erkenntnissen, Prdukten, Technlgien und Erfindungen sllen verbreitet und verwertet werden, um den Nutzen für die Vlkswirtschaft zu erhöhen und den Wirtschaftsstandrt Deutschland weiter zu entwickeln. Der Wissens- und Technlgietransfer befördert den Austausch zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und der Frschung und agiert in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Aufgaben. Die Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel muss beachtet werden und die erzeugten Werte und Erkenntnisse dürfen nicht wettbewerbsverzerrend der unter Wert an Dritte abgegeben werden (s. EU-Beihilferecht) Die IP-Strategie der Ostfalia ist Bestandteil des Strategieknzepts der Hchschule. Mit dieser IP- Strategie regelt die Hchschulleitung den verantwrtungsvllen und bewussten Umgang mit geistigem Eigentum, das an der Hchschule generiert wird. Dabei wird der größtmögliche Nutzen für die Gesellschaft angestrebt, beispielsweise durch Verbreitung der Frschungsergebnisse in Frm vn Veröffentlichungen, durch wirtschaftliche Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Frm vn Schutzrechten und durch Unterstützung vn Ausgründungen.

3 3 2 Begriffsdefinitinen und gesetzliche Grundlagen Unter den Begriff geistiges Eigentum (Intellectual Prperty) fallen wissenschaftliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Entwicklungen, Schutzrechte, Verfahren, Sftware und technisches Knw-hw und werden geschützt durch die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Die Rechte an diesem geistigen Eigentum stehen der Verfasserin/dem Verfasser zu, gehören aber nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) dem/der Arbeitgeber/in. Für Persnen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Hchschule stehen, ist eine gesnderte Vereinbarung zum Umgang mit geistigem Eigentum zu treffen. Eine Mustervereinbarung findet sich im Anhang. Diensterfindungen sind alle Erfindungen, die während eines Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Dabei ist nicht relevant, b sie am Arbeitsrt der in der Freizeit entstanden sind. Wichtig ist, dass sie im Zusammenhang mit den Erfahrungen und Tätigkeiten der/s Arbeitnehmerin/s beim/bei der Arbeitgeber/in stehen. Alle anderen Erfindungen sind freie Erfindungen.

4 4 3 Ziele beim Umgang mit geistigem Eigentum Die Ostfalia verflgt mit der IP-Strategie flgende über- und untergerdnete Ziele: - Erhöhung der Attraktivität gegenüber den Frschungspartnern durch definierte Przesse und Vrgehensweisen im Umgang mit Frschungsergebnissen und Schutzrechten. - Ausbau und Erweiterung der Kperatinen mit der Wirtschaft, anderen Hchschulen und Frschungseinrichtungen auf der Basis einer einheitlichen Strategie und zur Stärkung vrhandener und Entwicklung neuer Frschungsfelder. - Sicherung des geistigen Eigentums als Wettbewerbsvrteil bei Industriekperatinen und in der Antragsfrschung. - Es ist Ziel der Ostfalia, Eigentümerin ihrer Erfindungen und Schutzrechte zu bleiben, um durch Lizensierung Erlöse zu erwirtschaften. Aus diesem Grund sll der Verkauf vn Erfindungen und Schutzrechten nur in Ausnahmefällen erflgen, wenn bestimmte Kriterien wie übergerdnete Interessenslagen, Prjektknstellatinen und zukünftige Zusammenarbeit dies erfrdern. - Ausbau der hchschulinternen Infrmatinsplitik und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherung geistigen Eigentums. - Sensibilisierung und Weiterbildung der Hchschulangehörigen zu Fragen des geistigen Eigentums und seinem Schutz. - Frschungsergebnisse werden als Basis für weitere Frschung und Lehre genutzt. - Frschungsergebnisse sllten grundsätzlich veröffentlicht werden (Fachliteratur, Schutzrechte), s dass im Sinne der Transparenz die Öffentlichkeit infrmiert ist und die Ergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. - Sind Frschungsergebnisse wirtschaftlich verwertbar und erfüllen sie die Kriterien einer Patentierbarkeit, s werden sie vr Veröffentlichung durch Anmeldung vn Schutzrechten geschützt. - Die wirtschaftliche Verwertung vn schutzrechtlich gesicherten Frschungsergebnissen erflgt gegen eine marktübliche Vergütung. - Die Hchschule unterstützt Diensterfinder/innen, die sich mit einer Erfindung selbstständig machen wllen, in Zusammenarbeit mit dem Entrepreneurship Center der Ostfalia, beispielsweise durch den Abschluss vn exklusiven Lizenzen. - Etablierung einer hchschuleigenen Unterstützungskultur für die vertragliche Begleitung vn Kperatinen mit externen Partnern/innen, damit möglichst frühzeitig schriftliche Vereinbarungen zu möglichen gemeinsamen Erfindungen getrffen werden.

5 5 4 Verantwrtlichkeiten und Przesse Die IP-Strategie ist Bestandteil des Strategieknzepts der Ostfalia Hchschule. Die Realisierung der IP-Strategie und die damit verbundenen Aufgaben liegen beim Wissens- und Technlgietransfer der Ostfalia in der Zuständigkeit der/s Vizepräsidentin/en für Frschung, Entwicklung und Technlgietransfer. Hier liegt auch die Verantwrtlichkeit für die entsprechende persnelle und finanzielle Ausstattung zur Umsetzung und Erfüllung der IP-Strategie. Die Aufgaben und Przesse umfassen im Einzelnen: - Infrmatin der Hchschulangehörigen zu Fragen des geistigen Eigentums und der Sicherung der entsprechenden Rechte (Meldepflicht vn Erfindungen, Gültigkeit des Arbeitnehmererfindergesetzes, Kperatinsverträge mit Partnern, Antrags- und Auftragsfrschung, Fristen). - Zur Meldung einer Erfindung in Textfrm sind alle Mitglieder der Hchschule unverzüglich nach der Erfindung verpflichtet. Das entsprechende Frmular steht auf den Internetseiten der Hchschule zur Verfügung. Die Erfindungsmeldung incl. Ausführungsbeschreibung wird an den/die Vizepräsidenten/in für Frschung, Entwicklung und Technlgietransfer gesandt. Zu den Unterlagen gehören auch alle im Zusammenhang mit der getätigten Erfindung gültigen Verträge, Geheimhaltungsverträge und allgemeine Nebenbestimmungen bei Antragsfrschung. Der Eingang der Erfindung wird dem/r Erfinder/in umgehend schriftlich bestätigt. - Sind mehrere Erfinder/innen beteiligt, s können sie die Erfindung unter Angabe des Miterfinderanteils der einzelnen Erfinder/innen gemeinsam abgeben. - Für Persnen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Ostfalia stehen, aber an der Hchschule arbeiten, z.b. im Rahmen vn Antrags- und Auftragsprjekten, muss eine gesnderte Vereinbarung zur Meldung vn Erfindungen und Übertragung der Rechte an die Hchschule getrffen werden. - Die Erfindungsmeldung wird auf Vllständigkeit geprüft, innerhalb vn 2 Mnaten nach Eingang kann der/ie Arbeitgeber/in die Ergänzung einer unvllständigen Erfindungsmeldung einfrdern. Zur Bewertung wird die Erfindung an eine Patentverwertungsagentur (PVA) weiter geleitet. Die Erfinder/innen werden in den Bewertungsprzess einbezgen. - Über Inanspruchnahme der Freigabe der Erfindung entscheidet auf der Basis der Bewertung der Erfindung durch die PVA und nach Rücksprache mit den Erfindern der/die Vizepräsident/in für Frschung, Entwicklung und Technlgietransfer. Die Mitteilung über die Freigabe muss innerhalb vn 4 Mnaten nach Eingang der rdnungsgemäßen Erfindung erflgen. Es werden hchschulintern Kriterien festgelegt, nach denen über eine Inanspruchnahme der Freigabe entschieden wird.

6 - Bei Inanspruchnahme der Erfindung durch die Ostfalia ist die Hchschule berechtigt und, abgesehen vn Ausnahmetatbeständen, verpflichtet, eine Schutzrechtsanmeldung vrzunehmen. In Zusammenarbeit mit einer Patentverwertungsagentur (PVA) wird ein Patentanwalt mit der Anmeldung eines Patents beauftragt. Die Anmeldestrategie (Dt. Patent, EP- der PCT-Anmeldung) ist fallbezgen und kann daher nicht allgemeingültig dargestellt werden. Für die Staaten, in denen der/die Arbeitgeber/in keine Schutzrechtsanmeldung verflgt, hat er/sie die Erfindung dem/r Arbeitnehmer/in freizugeben. - Verwertet der/die Arbeitgeber/in die Erfindung, s erhalten der/die Erfinder/innen eine Erfindervergütung in Höhe vn 30% der Brutteinnahmen aus der Verwertung ( 42 Nr. 4 ArbEG). - Die Suche nach Verwertungspartnern erflgt in Zusammenarbeit mit den Erfindern/innen und/der als Auftrag an eine PVA. - Es werden Kriterien für eine Exit-Strategie bewertet und festgelegt. - Bei der wirtschaftlichen Verwertung wird eine Lizensierung angestrebt. Anhand der Lizenzierung vn Erfindungen wird es der Hchschule ermöglicht, langfristig vm wirtschaftlichen Erflg einer Erfindung zu prfitieren. - Für Auftragsfrschungsprjekte gilt: eine Erfindung kann nicht beauftragt werden und ist daher gesndert zu vergüten. Die Übertragung der Rechte an einer Erfindung erflgt zu marktüblichen Preisen unter Beachtung des EU-Beihilferechts und wettbewerbsrechtlicher Vrschriften. Im Falle der Veräußerung der Rechte ist eine frmale Mitanmelderschaft zu vereinbaren. Ein Nutzungsrecht der Frschungsergebnisse für Lehre und Frschung bleibt bestehen. - Es werden Beispielverträge zu den einzelnen Kperatinsfrmen und Verwertungsptinen erarbeitet, die als Basis zur Anpassung an die fallspezifischen Knstellatinen dienen. 6 - Die Ostfalia als Exist-Gründerhchschule fördert die Gründungskultur in der Regin. Sie unterstützt Unternehmensgründungen aus den Hchschulen durch das Entrepreneurship- Center und einen gemeinsamen Lehrstuhl für Entrepreneurship der Ostfalia und der Technischen Universität Braunschweig. Da die Unterstützung vn Existenzgründern/innen ein strategisches Ziel der Ostfalia ist, werden Erfinder/innen, die ihre Erfindung in eine Unternehmensgründung einfließen lassen, durch den Abschluss exklusiver Lizenzen der - in begründeten Fällen einer Übertragung besnders begünstigt (krrespndierend zur TU Braunschweig).

7 7 Anhang zur IP-Strategie Verpflichtungserklärung für Beteiligte an Antrags- und Auftragsfrschungsvrhaben an der Ostfalia Student/in freie/r Mitarbeiter/in Stipendiat/in weitere Art der Mitarbeit. Name, Vrname:.. Fakultät und/der Institut der Ostfalia:. Frschungs- und Entwicklungsvrhaben:. Ich habe vn dem Vertrag zu.a. Frschungs- und Entwicklungsvrhaben Kenntnis genmmen. Im Rahmen dieses Frschungs- und Entwicklungsvrhabens hat sich die Ostfalia verpflichtet, die Nutzungsund Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen einschließlich der Erfindungen auf den Drittmittelgeber zu übertragen und Firmen- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Damit die Ostfalia diesen vertraglichen Pflichten nachkmmen kann, verpflichte ich mich, die für die Beteiligung vn Studierenden an Drittmittelprjekten geltenden Bestimmungen einzuhalten. Ich verpflichte mich insbesndere dazu, - dem Vizepräsidenten für Frschung, Entwicklung und Technlgietransfer etwaige Erfindungen, die im Verlauf des Prjektes gemacht wurden, unverzüglich zu melden - die Nutzungs-und Verwertungsrechte an meinen Arbeiten einschließlich Erfindungen an die Ostfalia zu übertragen - Firmen- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners geheim zu halten - Veröffentlichungen nur in Abstimmung mit der Prjektleitung vrzunehmen - bei der Nutzung vn Sftware die Lizenzbestimmungen zu beachten Im Falle einer Erfindung trägt die Ostfalia dafür Srge, dass ich namentlich als Erfinder/in genannt werde, sfern ein Patent angemeldet wird. Sweit möglich bemüht sich die Ostfalia um eine angemessene Erfindungsvergütung durch den Auftraggeber. Ort, den Studierende/r

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