Gesellschafter. CERTQUA News

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1 Gesellschafter

2 Neuer Internetauftritt der CERTQUA Ein frisches Design, verbesserte Funktionen und eine höhere Benutzerfreundlichkeit prägen das Gesicht der neuen CERTQUA Website ( ). Mit dem überarbeiteten Angebots- und Kundenbereich sowie der Einbindung von Social Media bietet Ihnen die neue Website einen verbesserten Service und entspricht den Bedürfnissen moderner Kommunikation. Um der Website einen frischen und zeitgemäßen Auftritt zu verleihen, hat die CERTQUA das grafische Webdesign komplett überarbeitet und ihrer Corporate Identity angepasst. Auch die Navigation ist nun benutzerfreundlicher gestaltet. Mit einer klaren Struktur führt Sie sie ab sofort durch die einzelnen Bereiche. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Angebote online anzufordern und sich alle nötigen Anträge und Informationen im Kundenbereich herunterzuladen. CERTQUA goes Social Media Blogs, Facebook, Google Plus und Co. längst gehören Social Media zu einer modernen Unternehmenskommunikation. Auch die CERTQUA ist ab jetzt im Web 2.0 aktiv und informiert Sie über Neuigkeiten, Praxistipps und Wissenswertes bei Facebook und Google Plus. Darüber hinausstellt Ihnen die CERTQUA im QM-Blog Fachbeiträge, Studien und themenspezifische Linktipps rund um das Thema Qualitätsmanagement zur Verfügung. Wenn auch Sie regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps und Tricks zum Thema Qualitätsmanagement, ISO 9001, AZAV etc. informiert werden möchten, dann folgen Sie uns auf Facebook ( und Google Plus ( oder besuchen Sie unseren Blog ( Wir freuen uns auf Sie!

3 CERTQUA-Experten berichten aus der Praxis: Häufige Probleme mit 45 Maßnahmen aus Trägersicht Mit der Umstellung von der AZWV auf die AZAV haben wir viele Fragen erhalten, die wir Ihnen beantworten möchten: Wie funktioniert das Referenzauswahlverfahren nach AZAV? Nach 5 Abs. 3 AZAV kann das Referenzauswahlverfahren nur für Maßnahmen angewendet werden, deren beantragter Kostensatz innerhalb des Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) liegt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Maßnahmen deren Kostensätze über dem BDKS liegen, einzeln geprüft werden müssen. Da die aktuelle BDKS-Liste nur die Kosten von standardisierten Vergabemaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III a.f. bzw. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 46 SGB III a.f. abbildet, sind auch Maßnahmen einzeln zu prüfen, deren Inhalte nicht in der Liste erfasst sind und zu denen es bis lang keinen Preis gibt. Im Ergebnis müssen daher derzeit ca. 80 % aller beantragten Maßnahmen aus dem Rechtskreis des 45 der Einzelprüfung unterzogen werden, was einen enormen Mehraufwand für die Bildungsträger bedeutet.

4 Lassen sich verschiedene Inhalte von Maßnahmen für die Zulassung miteinander kombinieren? Die BDKS-Liste für Maßnahmen des 45 SGB III weist sowohl unterschiedliche inhaltliche Zielsetzungen aus, als auch Zielsetzungen, die mit unterschiedlichen Durchschnittskosten versehen sind und deren Inhalte der Träger im Rahmen seiner Konzepterstellung miteinander kombinieren kann. Bei solchen Kombinationen ist es wichtig, die Maßnahme am Ende zu einem einzigen Kostensatz zuzulassen (ein Produkt = ein Preis). Auch in den monatlichen Meldelisten der zugelassenen Maßnahme an die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Meldung unterschiedlicher Kostensätze nicht vorgesehen. Wie lang dürfen die Praktikumszeiten bei einem Arbeitgeber sein? Gemäß 45 Abs. 2 SGB III dürfen Maßnahmenanteile, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, die Dauer von jeweils sechs Wochen nicht überschreiten. Es häufen sich nun Anfragen der Bildungsträger, ob 1. die Begrifflichkeit jeweils auf einen Arbeitgeber bezogen ist oder grundsätzlich die Maß- nahmenanteile gemeint sind. Ersteres würde bedeuten, dass mehrere Praktika à max. sechs Wochen bei verschiedenen Arbeitgebern beantragt / zugelassen werden könnten. 2. der fachliche Hinweis der BA zu Maßnahmen bei einem Träger ( MAT ) aus April 2012 für bestimmte Zielgruppen (SGB II) eine Erweiterung des Praktikums auf 12 Wochen eröffnet bzw. zulässt. Die CERTQUA steht für Sie bzgl. dieses Sachverhaltes in direkter Klärung mit der Zentrale der BA. Eine entsprechende Anfrage haben wir gestellt. Warum haben die örtlichen Agenturen bzw. Jobcenter besondere Maßnahmewünsche? Die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter treten mit besonderen Maßnahmewünschen an die Bildungsträger heran, da sie nach der Einschätzung der Zentrale der BA nicht alle eindeutig über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gem. 45 SGB III förderbar sind. Nach Ansicht der zentralen BA sollen diese über eine Vergabe ausgeschrieben werden. Begrün- det wird dies mit den unterschiedlichen Zielgruppen gemäß SGB III und SGB II, die jeweils gesonderte Anforderungen an Maßnahmen haben. Diese sind allerdings für das Zulassungsverfahren nicht gesondert reglementiert. Unser Rat: Beantragen Sie die Inhalte der einzelnen Maßnahmebezeichnungen gemäß Liste als eigenständige Maßnahmen mit eigenem Kostensatz. Kombinieren Sie darauf die Maßnahmen auf dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein miteinander. Alternative: Beantragen Sie eine Maßnahme mit verschiedenen Modulen / Maßnahmenbezeichnungen zu einem pauschalen Teilnehmer-Stundenkostensatz.

5 Sicher durch den Zustimmungsvorbehalt Offensichtliche BA-Entscheidungspunkte BEWERTUNGSNACHWEISE EINGLIEDERUNGSQUOTE vorangegangener Maßnahmen EINGLIEDERUNGSPROGNOSE von Absolventen AUFWENDUNGEN für die Durchführung der Maßnahme Die Bundesagentur macht ihre Zustimmung von der besonderen Arbeitsmarktrelevanz abhängig und fordert zu deren Bewertung von den Bildungsträgern folgende, detaillierte Nachweise: Nachweis der besonderen Arbeitsmarktrelevanz durch Darstellung der überdurchschnittlichen Eingliederungsquote vergleichbarer vorangegangener Maßnahmen. Darstellung der erwarteten, überdurchschnittlichen Eingliederungsprognose von Absolventen der Maßnahme aufgrund besonderer Bedarfslage des ( regionalen ) Arbeitsmarktes, ggf. unterstützt durch entsprechende Arbeitsmarktdaten. Darstellung der besonderen personellen, technischen und /- oder organisatorischen Aufwendungen für die Durchführung der Maßnahme. Nach der Gesetzlage gem. 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III i.v.m. 4 Abs. 2 AZAV müssen alle genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Unser Rat: Führen Sie die Entwicklung der sozialversicherungspfl ichtigen Beschäftigung der letzten Jahre sowie eine Zukunftsprognose auf. Beantworten Sie dafür folgende Fragen: Welche Integrationsprognose (Anteil der Teilnehmer, die erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden in Prozent) erwartet der Bildungsträger für die beantragte Maßnahme und warum? Wie stellt sich die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt dar? etc.

6 Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Abteilung AZAV-Maßnahmenzulassung der CERTQUA unter Tel.: Erwerb Führerschein Klasse B Grundsätzlich ist der Erwerb des FS B dem Bereich der privaten Daseinsvorsorge zuzuordnen. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dem Erwerb des FS B dienen, sind somit nicht zulassungs- bzw. förderfähig. Eine Zulassung oder Förderung des FS B als eigenständiges Modul ist ebenso ausgeschlossen. Unser Rat: Begründen Sie, warum der Erwerb FS B zwingend erforderlich bzw. unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des beantragten Bildungszieles / Berufes ist (z.b. Kurierfahrer im mobilen Pflegedienstbereich). Belegen Sie den Bedarf mit Angaben aus vorliegenden Stellenangeboten.

7 Fragen und Antworten zur Trägerlandschaft, AZAV und Zertifizierung Ausführliches Interview mit CERTQUA-Geschäftsführer Andreas Orru 1 Redaktion: Herr Orru, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik gekürzt. Was bedeutet dies für die Trägerlandschaft? Andreas Orru: Zunächst zur für die Träger wichtigen Lage. Die Arbeitslosenzahl liegt bei etwa 2,8 Millionen. Dies ist für die Gesamtbetrachtung eine erfreulich geringe Zahl. Für die Träger bedeutet sie jedoch, man muss es vereinfacht, aber dennoch zwangsläufig so sehen: eine geringere Arbeitslosenzahl bedeutet eine Reduzierung ihrer Kunden, die sie in ihren Bildungszentren betreuen können. Die durchschnittliche Klassenstärke reduziert sich bei abnehmender Arbeitslosigkeit und kann dann dazu führen, dass der Träger in eine wirtschaftliche Schräglage gerät. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass eine Zulassung von Maßnahmen i.d.r. nur auf der kalkulatorischen Basis von Teilnehmern erfolgen darf. 2 Redaktion: Was bedeutet dies für die Kunden der Bildungsträger? Andreas Orru: Dies kann bedeuten, dass diejenigen Menschen, die in einer Region mit sehr geringer Arbeitslosenquote arbeitslos sind, ggf. keine faire Chance mehr haben, an einer passenden Weiterbildung teilzunehmen. Für diese Menschen gibt es dann kein hinreichendes Angebot mehr. CERTQUA-Geschäftsführer Andreas Orru 3 Redaktion: Wie entwickelt sich die Zusammenarbeit mit der BA hinsichtlich des Zustimmungsvorbehaltes bei Maßnahmen nach 81 SGB III bei Überschreitung des Bundesdurchschnittskostensatzes (BDKS)? Andreas Orru: Ich denke, dass sich der Aufbau des Zustimmungsteams bei der BA insgesamt gut entwickelt hat. Dass es hier und da mal etwas dauert, bis ggf. Abstimmungen herbeigeführt sind, ist normal. Jede neue Struktur erfordert immer eine gewisse Anlaufzeit. Die Zusammenarbeit mit der BA wollen wir für unser Haus ausdrücklich als gut beschreiben. Wir stehen in regelmäßigem und konstruktivem Kontakt und Dialog. Die Ergebnisse für die Träger hingegen sind oft weniger gut. Die meisten Maßnahmen werden abgelehnt, wenn der BDKS überschritten ist. Dies liegt oft daran, dass die BA das erforderliche besondere arbeitsmarktpolitische Interesse nicht erkennen bzw. nicht akzeptieren kann. Wir raten daher

8 den Trägern schon im Vorfeld ab, wenn wir sehen, dass die Argumentation schon aus Sicht unserer Experten zu wenig unterlegt ist. 4 Redaktion: Wie sehen Sie die Lage für die Qualifizierung von Hartz IV-Empfängern? Andreas Orru: Diese Leistungsempfänger fallen in den Rechtskreis des SGB II. Hier stehen immerhin 2,6 Milliarden Euro für 2012 in der Planung, um diesen Personenkreis zu qualifizieren. Davon ist, wie man hört, eine Milliarde bereits ausgegeben worden. Eine weitere Milliarde ist verplant. Somit verbleiben noch weitere 600 Millionen Euro, die einer sachgerechten Verwendung zugeführt werden wollen und können. Es liegt jetzt an den Jobcentern vor Ort, ggf. in Zusammenarbeit mit den Trägern, nach guten und innovativen Konzepten zu suchen, um u.a. sinnvolle Qualifizierung möglich zu machen. Wir als Fachkundige Stelle werden alles tun, um mit unserer Zulassungsexpertise diesen Weg zu unterstützen, sofern die angedach ten Maßnahmen nach AZAV zulassungsfähig sind, sofern es sich um sog. Gutscheinmaßnahmen handelt. Anderenfalls muss das Jobcenter den Weg über die Vergabe (Ausschreibung) einschlagen. Dabei ist abschließend der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass bundesweit 110 Jobcenter unter rein kommunaler Regie arbeiten. 5 Redaktion: Damit sind wir bei der Qualitätssteuerung. Seit dem ist die AZAV in Kraft. Wie bewerten Sie die ersten Monate? Aus meiner Sicht hätte zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme und Evaluierung der alten AZWV erfolgen müssen. Andreas Orru: Die AZAV ist in der Nachfolge des Vorläufers AZWV die konsequente Fortsetzung im steten Bemühen, eine bessere Qualitätssteuerung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu realisieren. Jedoch Mühe allein reicht nicht. 6 Redaktion: Wie darf man das verstehen? Andreas Orru: Aus meiner Sicht hätte zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme und Evaluie rung der alten AZWV erfolgen müssen. Eine umfassende Analyse hätte Handlungsbedarfe und Optimierungspotenziale aufzeigen können, die man ggf. mit einer neuen Verordnung, AZAV, konstruktiv hätte angehen können. Zugleich hätte man dann Lösungen für die Anwendungsbereiche finden können, die jetzt mit der vorliegenden AZAV ggf. nicht optimal angesprochen sind. Man hat m.e. diese notwendigen Schritte übersprungen und dann die Flinte auf alle angelegt, die sich auf diesem Feld bewegen. Dies halte ich für nicht optimal. 7 Redaktion: Gibt es dazu Praxisbeispiele? Andreas Orru: Ich nenne zwei Beispiele: Erstens verlangt man von staatlichen Fachschulen, die bereits bis zur Halskrause umfassend in allen Qualitätsbereichen gesteuert, geregelt und überwacht werden, dass sie nun nochmals AZAV-zertifiziert werden. Dies ist ohne besonderen Qualitätszugewinn. Diese Schulen waren vorher schon gut. Zweites Beispiel aus dem Bereich der privaten Arbeitsvermittler: Die AZAV und das damit zusammenhängende Qualitätsmangementsystem bedingt immer eine gewisse Unternehmensgröße bei

9 Anwendung und Prüfung. Bei den privaten Arbeitsvermittlern ist es aber so, dass wir dort sehr häufig auf sog. Einzelkämpfer treffen. Da ist die Frage nach einem ausdifferenzierten kundenorientierten Leitbild oder einer prozessorientierten QM-Dokumentation am Ende nur Makulatur. Der private Arbeitsvermittler als Einzelkämpfer ist mit einem komplexen und für ihn überdimensionierten Ansatz konfrontiert. Von oft windigen Beratern wird er mit teuren Standardhandbüchern ausgestattet, die uns als das Ergebnis eigener Arbeit zur Prüfung vorgelegt werden. Wenn er dann noch das Audit, zur Not mit Ach und Krach, übersteht, gilt er als TOP-Anbieter, da er die AZAV erfüllt hat. Hier machen wir uns am Ende alle etwas vor. Dies ist nicht zielführend. Auch dies bringt keinen Qualitätszugewinn. 8 Redaktion: Was bringt denn Erkenntnis- und Qualitätszugewinn? Andreas Orru: Die BA unterhält einen hervorragenden zentralen Prüfdienst der Arbeitsmarktdienstleistungen. Diese BA-Expertise gekoppelt mit der Expertise der Zertifizierer hätte es ermöglicht, in einer gemeinsamen Analyse herauszuarbeiten, wo mehr Kontrolle geboten ist, in welcher Tie- fe, in welcher Schärfe, in welchem Detaillierungsgrad und vor allem, bei welchen Akteuren bzw. Akteursgruppen der Arbeitsmarktdienstleister. Auf dieser Basis hätte man dem Verordnungsgeber (BMAS) präzise zuarbeiten können. Letztlich können wir als Zertifizierer immer nur so gut sein, wie es das Regelwerk ist, welches unserer Prüfungstätigkeit zugrunde liegt. Ich habe die Sorge, dass am Ende die Reputation als Zertifizierer darunter leidet. Dies kann ich nicht akzeptieren. Neutralität und Unabhängigkeit sollten für jeden Zertifizierer einen hohen Stellenwert haben. Für uns ist sie oberstes Gebot. 9 Redaktion: Wer darf denn als Fachkundige Stelle bzw. als Zertifizierer auftreten? Andreas Orru: Man muss zunächst von der DAkkS akkreditiert sein dies sind wir, damals noch über die Vorgängerorganisation TGA, seit Im Jahr 2006 wurden wir als erste Fachkundige Stelle von der Anerkennungsstelle der BA für die AZWV zugelassen. Inhaltlich muss man die Vorgaben der für die Zertifizierungsorganisationen geltenden ISO und demnächst auch der ISO 17065, soweit es um Produktprüfungen (Maßnahmen) geht, erfüllen. Daneben müssen wir noch weitere Normen, wie die ISO 19011, beachten, wenn es um die Auditoren geht. Für die Bestimmung der Auditaufwände gibt es weitere I A F - Regelwerke, die ebenfalls anzuwenden sind. Natürlich werden auch wir in einer intensiven Begutachtung Jahr für Jahr umfassend überprüft. 10 Redaktion: Was unterscheidet denn die Fachkundigen Stellen und Zertifizierer? Andreas Orru: Zunächst sollte man, neben einer gültigen Akkreditierung, darauf achten, welche Eigentümer hinter dem Zertifizierungsunternehmen steht. Ist es wirklich ein unabhängiges Prüfinstitut oder verbirgt sich am Ende ein Wettbewerber aus der Trägerlandschaft dahinter? Hier sollte m.e. der Verordnungsgeber diese Zertizierer zumindest auffordern, ihre wahre Eigentümerschaft offenzulegen, so dass jeder Kunde die notwendige Transparenz hat, wem er sich, oft über Jahre, anvertraut. Denn schließlich muss sich der Kunde in einem Zertifizierungsverfahren selbst sehr

10 transparent machen, etwa mit seinem speziellen Knowhow, seiner Unternehmensstruktur, seiner Produktentwicklung, seiner finanziellen Stabilität, seinen Preiskalkulationen etc. Hier fordere ich die Offenheit und Ehrlichkeit dieser Fachkundigen Stellen und Zertifizierer ein. Neutralität und Unabhängigkeit sollten für jeden Zertifizierer einen hohen Stellenwert haben. Für uns ist sie oberstes Gebot. 11 Redaktion: Wie ist die CERT- QUA heute aufgestellt? Andreas Orru: Die CERTQUA ist ein Unternehmen der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft und des Wuppertaler Kreis e.v. Die Gründung erfolgte bereits Wir sind eine nach ISO akkreditierte Zertifizierungsorganisation für Bildungsund Dienstleistungsorganisationen. Die Akkreditierung nach ISO steht bevor. Darüber hinaus sind wir als Fachkundige Stelle auf der Basis der Rechtsverordnung AZAV akkreditiert. In diesem Bereich sind wir der größte Akteur. National wie international sind wir heute mit zahlreichen Experten in den Kompetenzbereichen Qualitätsmanagement und Zertifizierung tätig. Unternehmen, Bildungsorganisationen, Schulen, Hochschulen, Ministerien und andere Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden mit höchstem Engagement betreut. Diesen erfolgreichen Weg setzen wir konsequent weiter fort. Redaktion: Herr Orru, ich danke Ihnen für dieses Interview. /// Das Interview führte Kristin van Aken.

11 Bildungsunternehmen in der Krise Wie die Experten der CERTQUA helfen können Ein Fallbeispiel Das Szenario: Ein Bildungsunternehmen stellt fest, dass die monatlichen Betriebsergebnisse stetig geringer ausfallen und zum Teil sogar ins Minus absinken. Zum Zeitpunkt der Lohnzahlungen am Monatsende wird immer öfter der Kontokorrentrahmen der Bank in Anspruch genommen. Die Bank fragt nach Sicherheiten, um den Überziehungsrahmen zu erweitern. Der Unternehmer jedoch kann sich die finanzielle Schieflage nicht erklären. Er arbeitet weit mehr als 8 Stunden pro Tag und die Seminare und Kurse sind gut besucht. Trotzdem sind keine guten Betriebsergebnisse zu realisieren. Woran liegt es also? Bildungsträger bewegen sich in einem sehr hart umkämpften Markt. Ausschreibung und Vergabe von Qualifizierungsaufträgen und anderen arbeitsmarktnahen Dienstleistungen erfordern eine optimal aufgestellte Organisation. Qualität und Kosten spielen dafür eine entscheidende Rolle. Durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen ist die betriebliche Arbeit i.d.r. gut abgesichert. Der Zustand und die Festigkeit des betrieblichen Zahlenwerkes, sind dagegen oft verbesserungsfähig. Dabei sind Finanzerwartungsziele, Forecasts, produktgruppenbezogene Deckungsbeiträge, aussagefähige Kennzahlen etc. die Bausteine erfolgreichen unternehmerischen Handelns und unterscheiden die guten von den sehr guten Unternehmen der Bildungsbranche.

12 Folgende Fragen sollten Sie sich daher stellen: Ist meine Bildungsorganisation zeitgemäß und richtig aufgestellt? Verfüge ich jederzeit über die wesentlichen Informationen zu meinem Unternehmen? Entsprechen meine vorhandenen Instrumente aus FiBu, ReWe, Controlling-Planung und Analyse sowie Kontrolle und Steuerung den gestiegenen Ansprüchen der heutigen Zeit? Nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie sich jetzt stark für die wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft! Bringen Sie Ihr Unternehmen wieder in ein ruhiges Fahrwasser und steuern Sie es zielgerichtet. Gewinnen Sie einen klaren Überblick über Ihre wirtschaftliche und marktstrategische Position als Ausgangspunkt für zukunftsstarke Optimierungsprozesse. Gehen Sie mit unseren Experten Ihren Finanzkennzahlen, Controllingmethoden und Planungsstrategien auf den Grund, um essenzielle Entscheidungsprozesse für Ihren Organisationserfolg anzubahnen. Überprüfen und optimieren Sie Ihr Risikomanagement für eine krisensichere Organisationsausrichtung. Steigern Sie Ihre Wettbewerbsstärke. Wir helfen Ihnen dabei! Sie möchten mehr erfahren? Dann rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine . Ihr Ansprechpartner: Klaus Lieberenz (Leiter Finanzen und Controlling) Tel.: klaus.lieberenz@certqua.de

13 Seminartermine für das Jahresende CE R T Q UA-S e m i n a r e richten sich an die Fachund Führungskräfte von Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleister. Unsere Seminare behandeln alle zentralen betrieblichen Themen, soweit sie einen Beitrag zur Qualitätssteigerung eines zertifizierten Unternehmens leisten. Unsere Themenfelder bewegen sich in den Bereichen Qualitätsmanagement, Auditierung, Normwesen, Management, Recht, Datenschutz, Kundenzufriedenheit, soweit wir jeweils einen klaren Bezug zu den Anforderungen in den zertifizierungsrelevanten Regelwerken herleiten können. Unsere wichtigsten Seminartermine für das Jahresende: QM-Fachauditor im Bildungsmanagement am in Berlin Beauftragter für Maßnahmenzulassung am in Berlin

14 Impressum Herausgeber: CERTQUA Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh Erscheinungsdatum: Oktober 2012 Bonner Talweg 68, Bonn Tel.: Fax: Geschäftsführer: Dipl.- Soz. Andreas Orru Amtsgericht Bonn HRB 6652, UStIdent Nr.: DE Verantwortlich: Layout: Andreas Orru C F Design, Christine Frederick Bildnachweise: Fineas: S.3, contrastwerkstatt: S.6, Yuri Arcurs: S.11, Apptone: S.13 Copyright: Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Broschüre und aller in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.

15 Weitere Seminartermine finden Sie auf Sollten Sie Fragen haben, so erreichen Sie die Veranstaltungsabteilung der CERTQUA unter oder unter

16 CERTQUA Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh Bonner Talweg 68, Bonn Tel.: Fax: Geschäftsführer: Dipl.- Soz. Andreas Orru Amtsgericht Bonn HRB 6652, UStIdent Nr.: DE

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