Mitgliederversammlungen 2017 Einladungsbroschüre

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1 Mitgliederversammlungen 2017 Einladungsbroschüre 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. am 7. Juli 2017 in Berlin BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v., Berlin

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3 Inhalt Kapitel 1 Seite Allgemeines 2 Bundesanzeiger 2 Internet 2 Teilnahme an den Mitgliederversammlungen 2 Vertretungsvollmacht 2 Stimmkarten 2 Anfahrt 2 3 Einladung zur 4 Tagesordnung 18. Ordentlichen Mitgliederversammlung 6 Erläuterungen zu TOP 1 der BVV Versorgungskasse 9 BVV auf einen Blick 10 Anlage zu TOP 4 13 Erläuterungen zu TOP 5 Einladung zur 16 Tagesordnung 104. Ordentlichen Mitgliederversammlung 17 Erläuterungen zu TOP 1 des BVV Versicherungsvereins 20 Anlage zu TOP 4

4 2 Allgemeines Allgemeines Bundesanzeiger Die Tagesordnung geben wir im elektronischen Bundesanzeiger ( spätestens ab 6. Juni 2017 bekannt. Internet Diese Einladung steht Ihnen auch im Internet unter zur Verfügung. Teilnahme an den Mitgliederversammlungen Alle Mitglieder, die selbst an den Versammlungen teilnehmen möchten, melden sich bitte aus organisatorischen Gründen bis zum 29. Juni 2017 beim BVV an. Grundsätzlich können sich Mitglieder auch am Tag der Mitgliederversammlungen unter Vorlage ihres Personalausweises und Angabe ihrer Mitgliedsnummer bei der Eingangskontrolle melden. Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins können als Gäste bei der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse anwesend sein. Dies gilt ebenso für den umgekehrten Fall. Bitte beachten Sie, dass nur in der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse das Jahresergebnis und der Konzernabschluss des BVV Versicherungsvereins (TOP 1) erläutert werden. Vertretungsvollmacht Jedes Mitglied des BVV kann sich in der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Die Vertretungsvollmachten müssen nach 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse und 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins schriftlich erstellt werden und dem Vorstand spätestens am achten Tag vor der Mitgliederversammlung, also spätestens am 29. Juni 2017, zugegangen sein. Ein Unterbevollmächtigter muss zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Stimmkarten Wir bitten alle Delegierten, Unterbevollmächtigten und selbst teilnehmenden Mitglieder, sich ihre Stimmkarten unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bis 9:45 Uhr an der Eingangskontrolle abzuholen. Vielen Dank. Anfahrt Die Mitgliederversammlungen finden dieses Jahr wieder im Hotel InterContinental, Budapester Straße 2 in Berlin statt. Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter

5 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 3 Einladung zur 18. Ordentlichen Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. am Freitag, dem 7. Juli 2017 um 10:00 Uhr im Hotel InterContinental Saal Potsdam Budapester Straße Berlin

6 4 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Bericht über das Jahresergebnis 2016 des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. TOP 4 Ersatzwahl für den Aufsichtsrat Aus der Gruppe der Mitgliedsangestellten scheidet Herr Peter König zum 6. Juli 2017 aus dem Aufsichtsrat aus. Entsprechend 7 Abs. 4 der Satzung findet eine Ersatzwahl statt. Für die Vertreter der Mitgliedsangestellten hat der Aufsichtsrat eine Wahlordnung erlassen ( 20 Abs. 2 der Satzung). Unbeschadet des Rechts der Mitgliedsangestellten, nach der Wahlordnung Vorschlagslisten einzureichen, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen: Oliver Menke-Tenbrink Mitglied des Betriebsrates UniCredit Bank AG, München Die Mitgliedsangestellten können nach 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates (siehe Anlage zu TOP 4 ) Vorschlagslisten für die Ersatzwahl zum Aufsichtsrat bis spätestens 21 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung, also bis zum 15. Juni 2017, dem Vorstand einreichen. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten der Gruppe der Mitgliedsangestellten unterzeichnet sein. Im Übrigen wird auf die Wahlordnung verwiesen. Soweit aus dem Kreis der Mitgliedsangestellten Vorschlagslisten eingereicht werden, sind ausschließlich diese Vorschlagslisten Gegenstand des Wahlvorgangs ( 9 der Wahlordnung). TOP 5 Beschlussfassung zur Abstimmung in der 104. Ordentlichen Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 1) Zu den TOP 2 und 3 der Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. wird entsprechend der Beschlussfassung zu den gleich lautenden TOP 2 und 3 der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. abgestimmt.

7 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 5 2) Zu dem TOP 4 der Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. wird entsprechend dem Wahlergebnis zu dem gleich lautenden TOP 4 der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. gewählt. TOP 6 Verschiedenes

8 6 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse Erläuterungen zu TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Bericht über das Jahresergebnis 2016 des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. Zu der Geschäftsentwicklung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. im Jahr 2016 ist anzumerken: 1. Am 31. Dezember 2016 gehörten 757 (760) 1 Unternehmen dem gesamten BVV Versorgungswerk an. Der beitragspflichtige Bestand der BVV Versorgungskasse umfasste am Bilanzstichtag ( ) Mitgliedsangestellte. Davon sind (59.750) Personen im Leistungsplan A und (61.426) Personen in den Leistungsplänen N und ARLEP angemeldet. 2. Die Zuwendungen von Trägerunternehmen betrugen 343,5 (342,2) Mio. Euro. 3. Versicherungsleistungen zulasten der BVV Versorgungskasse sind in Höhe von 74,6 (59,2) Mio. Euro angefallen. 4. Das Vermögen der BVV Versorgungskasse besteht aufgrund der kongruenten Rückdeckung durch den BVV Versicherungsverein ausschließlich aus dem Wert der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Der Wert entspricht mit 7.590,8 (7.095,4) Mio. Euro dem Deckungskapital beim Rückdeckungsversicherer. 5. Die auf die einzelnen Rückdeckungsversicherungsverträge entfallenden Überschussanteile aus dem Geschäftsjahr 2016 werden nach Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des BVV Versicherungsvereins den einzelnen Versicherungsverträgen im laufenden Jahr gutgeschrieben. April 2017 Zu der Geschäftsentwicklung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. im Jahr 2016 ist anzumerken: 1. Aus dem Überschuss des Geschäftsjahres von 104,1 (46,8) Mio. Euro wurden 102,7 (45,2) Mio. Euro in die Verlustrücklage eingestellt und 1,4 (1,6) Mio. Euro als Direktgutschriften ausgeschüttet. Die Deckungsrückstellung wurde außerplanmäßig um 161 Mio. Euro gestärkt. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde wie im Vorjahr nicht dotiert. 2. Die Beitragseinnahmen stiegen netto um 114,4 Mio. Euro auf 688,5 (574,1) Mio. Euro. In diesem Betrag sind die von der BVV Versorgungskasse gezahlten Rückdeckungsbeiträge in Höhe von 343,5 Mio. Euro sowie die Einmalbeiträge des BVV Pensionsfonds von 108,9 Mio. Euro enthalten. Der deutliche Anstieg der Beitragseinnahmen von 19,9 Prozent ist im Wesentlichen auf die um 103,0 Mio. Euro erhöhten Einmalbeiträge des BVV Pensionsfonds zurückzuführen. 3. Am 31. Dezember des Berichtsjahres waren 757 (760) Unternehmen Vollmitglied im BVV. 4. Die Mitgliederanzahl einschließlich der freiwillig Versicherten (Pensionskasse und Unterstüt- 1 Angaben in Klammern jeweils Vorjahreszahlen

9 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 7 zungskasse) hat sich von auf Personen verringert. Im Berichtsjahr sank die Anzahl der Pflichtversicherten um auf Die Anzahl der freiwillig Versicherten sank ebenfalls geringfügig um 38 auf Auf der Leistungsseite entwickelte sich der Rentenbestand stetig. Am Ende des Berichtsjahres wurden (75.173) Altersrenten, (12.637) Invalidenrenten und (19.641) Hinterbliebenenrenten gezahlt. Die Summe der Versicherungsleistungen ist von 666,4 Mio. Euro auf 697,2 Mio. Euro gestiegen. Die Erhöhung des Aufwandes um 30,8 Mio. Euro ist mit dem planmäßigen Anstieg der laufenden Rentenleistungen zu erklären. 6. Die Verwaltungskostenquote für den Versicherungsbetrieb (Beitragsinkasso und Bestandsverwaltung) verringerte sich insbesondere infolge des deutlich erhöhten Beitragsaufkommens auf 1,2 (1,5) Prozent der Beitragseinnahmen. Sie liegt damit nachhaltig deutlich unter dem Durchschnitt der Lebensversicherungsbranche. 7. Die Verlustrücklage beträgt 1.112,2 (1.009,4) Mio. Euro. Die Dotierung des Berichtsjahres von 102,7 Mio. Euro ist angesichts des aktuellen Kapitalmarktumfeldes ein notwendiger Schritt zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung. Die Eigenkapitalquote des BVV unter Hinzurechnung der Nachrangdarlehen sowie der ungebundenen Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung blieb dank der Dotierung der Verlustrücklage des Geschäftsjahres und trotz des Wegfalls der aufsichtsrechtlichen Anrechenbarkeit eines Nachrangdarlehens im Vergleich zum Vorjahr konstant. Sie beträgt im Verhältnis zur Deckungsrückstellung 5,6 Prozent. 8. Die Kapitalanlagen des BVV wuchsen in 2016 insgesamt um 772 Mio. Euro beziehungsweise 3 Prozent auf 26,6 Mrd. Euro an. Die laufenden Erträge stiegen im Berichtsjahr auf 1.078,3 (944,4) Mio. Euro. Unter Einbeziehung von realisierten Gewinnen aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 71,5 (99,0) Mio. Euro ergaben sich Gesamterträge von 1.149,8 (1.051,3) Mio. Euro. Zuschreibungen waren im Gegensatz zum Vorjahr (7,9 Mio. Euro) nicht vorzunehmen. Die durchschnittliche Verzinsung des Kapitalanlagebestandes betrug 4,1 (3,7) Prozent. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses wurde eine Nettoverzinsung von 4,3 (3,4) Prozent erreicht. Die laufenden Aufwendungen lagen im Berichtsjahr mit 6,9 (7,8) Mio. Euro unter Vorjahresniveau. Nach Einbeziehung von Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 3,2 (17,9) Mio. Euro sowie außerplanmäßigen Abschreibungen auf Kapitalanlagen von 17,5 (162,1) Mio. Euro ergaben sich Gesamtaufwendungen von 27,6 (187,8) Mio. Euro. Diese lagen insbesondere wegen der geringeren außerplanmäßigen Abschreibungen deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die in den Kapitalanlagen enthaltenen Stillen Reserven belaufen sich per Jahresultimo 2016 auf (3.143) Mio. Euro. Die Nettoreserven des BVV betrugen (2.932) Mio. Euro. 9. Das Jahr 2016 war durch ein weiter positives, aber leicht schwächeres Wachstum der Weltwirtschaft gekennzeichnet. Die marktbewegenden Schlagzeilen blieben vornehmlich nicht der Wirtschaft, sondern der Politik vorbehalten. Allen voran das Brexit-Referendum in Großbritannien im Juni und die Präsidentschaftswahlen in den USA im November. Im Wechselspiel mit diesen politischen Ereignissen spielte die Politik der Zentralbanken international erneut eine wesentliche Rolle, wobei die Divergenz hinsichtlich der Politik der wichtigsten Notenbanken der Industrieländer im Jahr 2016 weiter wuchs. Gemessen an der Vielzahl vergleichsweise extremer Ereignisse im

10 8 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse Umfeld haben die Finanzmärkte eine in diesem Ausmaß kaum zu erwartende positive Entwicklung genommen. Diese positive Entwicklung an den Kapitalmärkten spiegelt sich auch im Geschäftsverlauf und somit in den Kennzahlen des BVV wider. So haben die Erfolgskennziffern der Kapitalanlage die Vorjahreswerte ausnahmslos übertroffen und lagen zum Teil weit über den gesetzten Zielen. Die Verwaltungskostenquote sank insbesondere dank der überdurchschnittlich hohen Einmalbeiträge des Pensionsfondsgeschäfts deutlich. Die Dotierung der Verlustrücklage konnte gegenüber der Planung verdoppelt werden. Im Jahr 2016 hat die Mitgliederversammlung des BVV eine Änderung des Beitrags-/Leistungsverhältnisses für zukünftige Beiträge in den Alttarif und den Neutarif der Tarifgeneration 1998 beschlossen. Dieser Beschluss sowie die bereits seit 2010 aufgebaute Zinsreserve ermöglichen es, in diesen Tarifen den Rechnungszins für die Ermittlung der Deckungsrückstellung von 4,0 Prozent für laufende Renten dauerhaft und für Anwartschaften für einen Zeitraum von 15 Jahren auf 3,5 Prozent zu senken. Ziel dieser Umstellung ist die Reduzierung der Zinsanforderungen für zukünftige Geschäftsjahre vor dem Hintergrund der anhaltenden extremen Niedrigzinsphase. 10. Für das Geschäftsjahr 2017 rechnet der BVV nicht mit einer signifikanten Änderung der Rahmenbedingungen. Hinsichtlich der globalen wirtschaftlichen Entwicklung ist eine leichte Belebung zu erwarten. Da die Inflationsrate im Euroraum wieder leicht ansteigt, ist kein weiterer Zinsrückgang zu erwarten 2016 sollte den Tiefpunkt der Anleiherenditen markiert haben. Aufgrund der jüngsten Verlängerung des Wertpapierkaufprogramms der EZB ist allerdings ein deutlicher Zinsanstieg nicht auszumachen. Daher wird der Schwerpunkt der Anlagepolitik auf der weiteren Umsetzung der adjustierten strategischen Ausrichtung liegen und eine Fortsetzung der Diversifikation über Anlagethemen und Assetklassen mit sich bringen. Der dominierende zinstragende Teil des Portfolios des BVV wird weiter zurückgehen, ebenso wird der Bestandszins weiter abschmelzen und sich das Bonitätsniveau tendenziell verschlechtern. Für das Ergebnis der Kapitalanlage, die Nettoverzinsung und die Durchschnittsverzinsung erwarten wir Werte maximal auf dem Niveau des Vorjahres. Die Verwaltungskostenquote dürfte im Geschäftsjahr 2017 aufgrund der Annahmen zur Beitragsentwicklung leicht über dem Vorjahr liegen. Die Eigenkapitalquote soll trotz steigender Deckungsrückstellung stabil bleiben. Insgesamt geht der BVV für das kommende Jahr von einem Gesamtüberschuss in der Größenordnung des abgelaufenen Geschäftsjahres aus. April 2017

11 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 9 BVV auf einen Blick Anzahl Mitglieds-/Trägerunternehmen Anwärter Rentner Mio. Euro Jahresrentenansprüche Leistungen Verlustrücklage Deckungsrückstellung Kapitalanlagen Beitragseinnahmen Betriebskostensatz 1 1,2 % 1,5 % 1,4 % 2,0 % 2,0 % Laufende Vermögenserträge Nettoverzinsung 4,3 % 3,4 % 3,8 % 6,5 % 6,6 % Bilanzsumme Gesamtüberschuss Netto-Beschäftigtenzahl direkte Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Verhältnis zu den gebuchten Beiträgen 2 inklusive Reserveverstärkungen für zukünftige Zinsverpflichtungen sowie Direktgutschriften 3 ohne Mitarbeiter in Ausbildung

12 Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse Anlage zu TOP 4 Ersatzwahl für den Aufsichtsrat Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. (in der Fassung vom 29. April 2016) 1 Wahlleitung Die Wahl wird von dem Vorsitzenden der Mitgliederversammlung geleitet. 2 Frist zum Einreichen von Vorschlagslisten Bei der Einberufung der Mitgliederversammlung sind die Wahlberechtigten aufzufordern, Vorschlagslisten bis spätestens 21 Tage vor dem Tage der Mitgliederversammlung dem Vorstand einzureichen. 3 Inhalt der Vorschlagslisten 1) Die Vorschlagslisten sind für Trägerunternehmen und Mitgliedsangestellte getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste muss so viele Namen enthalten, wie in einer Gruppe Mitglieder zu wählen sind. 2) Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Wohnort, Beruf und den jeweiligen Mitgliedsbeziehungsweise Trägerunternehmen zu bezeichnen. 3) Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten der Gruppe unterzeichnet sein. 4) Sofern für die etwaigen weiteren Verhandlungen kein besonderer Bevollmächtigter benannt wird, gilt als hierzu bevollmächtigt, wer die Vorschlagsliste an erster Stelle unterzeichnet hat. 3a Vor der Wahl vorzulegende Unterlagen Gemeinsam mit den Vorschlagslisten sind die folgenden Unterlagen vorzulegen: a) ein Lebenslauf, b) Angaben zur Zuverlässigkeit, c) gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen. Dies gilt nicht für Personen, deren Aufsichtsratsmandat durch die Wahl verlängert wird.

13 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 11 3b Unterzeichnung der Vorschlagslisten Vorschlagslisten können auch von den Mitgliedsunternehmen beziehungsweise den Mitgliedsangestellten des BVV eingereicht (siehe 2) und unterzeichnet (siehe 3) werden. 4 Mehrfachnominierung Wer auf mehreren Listen vorgeschlagen ist, hat sich auf Aufforderung des Vorstandes innerhalb einer von diesem zu bestimmenden Frist für eine bestimmte Liste zu entscheiden; anderenfalls erfolgt seine Streichung auf allen Listen. Den bevollmächtigten Vertretern ist dies unverzüglich mitzuteilen und anheimzugeben, binnen einer Frist Ersatzvorschläge zu machen. Personen, die bereits in einer Vorschlagsliste aufgeführt sind, dürfen dabei nicht vorgeschlagen werden. 5 Mehrfachunterzeichnung Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen diesen Vorschlagslisten zu streichen; den bevollmächtigten Vertretern ( 3 Abs. 4) ist nötigenfalls die Beschaffung anderer Unterschriften anstelle der gestrichenen binnen einer Frist zur Vermeidung der Ungültigkeit der Vorschlagslisten aufzugeben. 6 Prüfung der Vorschlagslisten Der Vorstand versieht die Vorschlagslisten mit dem Tage des Eingangs und einem Buchstaben nach der Reihenfolge des Eingangs. Er prüft die Vorschlagslisten und teilt etwaige Anstände alsbald dem bevollmächtigten Vertreter ( 3 Abs. 4) mit. Zur Beseitigung der Anstände ist eine Frist zu setzen. Sie läuft spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag ab. 7 Ungültigkeit von Vorschlagslisten Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie den Vorschriften des 3 nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. 8 Bekanntgabe der Vorschlagslisten Bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung hat der Vorstand a) den Trägerunternehmen Abschriften der Vorschlagslisten zu übersenden mit der Bitte, die Listen ihren Angestellten z. B. durch Aushang am Schwarzen Brett bekanntzugeben, b) die Vorschlagslisten im Büro des Vereins zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auszulegen.

14 Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 9 Gegenstand des Wahlverfahrens Der mit der Tagesordnung veröffentlichte Vorschlag des Aufsichtsrates wird gegenstandslos, soweit das Wahlverfahren aufgrund der nach 8 bekannt gegebenen gültigen Vorschlagslisten abgeschlossen werden kann. 10 Durchführung der Wahl Die Wahl wird mittels Eingabe von Stimmkarten in eine elektronische Datenverarbeitungsanlage für Trägerunternehmen und Mitgliedsangestellte getrennt durchgeführt. Der Wahlberechtigte erhält für jede der nach 7 gültigen Vorschlagslisten eine entsprechend gekennzeichnete Stimmkarte. Er übt sein Wahlrecht durch Abgabe einer Stimmkarte aus. 11 Verteilung der Aufsichtsratsmandate Die Aufsichtsratsmandate werden nach dem d Hontdt schen Höchstzahlverfahren auf die gültigen Vorschlagslisten verteilt. 12 Wahl ohne Abstimmung Liegt bei einem der vorzunehmenden Wahlgänge nur eine gültige Vorschlagsliste vor, so gelten grundsätzlich die darin bezeichneten Personen ohne Abgabe von Stimmkarten als gewählt.

15 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse 13 Erläuterungen zu TOP 5 Beschlussfassung zur Abstimmung in der 104. Ordentlichen Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. hat als Mitglied des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. in deren Mitgliederversammlung ein eigenes Stimmrecht (nach 19 der Satzung des BVV Versicherungsvereins). Insoweit wird in der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse durch Beschluss festgelegt, wie die BVV Versorgungskasse in der Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins abstimmen soll (nach 21 der Satzung der BVV Versorgungskasse).

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17 104. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins 15 Einladung zur 104. Ordentlichen Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. am Freitag, dem 7. Juli 2017 im Hotel InterContinental Saal Potsdam Budapester Straße Berlin Die Versammlung findet unmittelbar im Anschluss an die um 10:00 Uhr beginnende 18. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. statt.

18 Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. TOP 4 Ersatzwahl für den Aufsichtsrat Aus der Gruppe der Mitgliedsangestellten scheidet Herr Peter König zum 6. Juli 2017 aus dem Aufsichtsrat aus. Entsprechend 8 Abs. 3 der Satzung findet eine Ersatzwahl statt. Für die Vertreter der Mitgliedsangestellten hat der Aufsichtsrat eine Wahlordnung erlassen ( 20 Abs. 3 der Satzung). Unbeschadet des Rechts der Mitgliedsangestellten, nach der Wahlordnung Vorschlagslisten einzureichen, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen ( 191 VAG i. V. m. 124 Abs. 2 und 3 AktG): Oliver Menke-Tenbrink Mitglied des Betriebsrates UniCredit Bank AG, München Die Mitgliedsangestellten können nach 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates (siehe Anlage zu TOP 4 ) Vorschlagslisten für die Ersatzwahl zum Aufsichtsrat bis spätestens 21 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung, also bis zum 15. Juni 2017, dem Vorstand einreichen. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten der Gruppe der Mitgliedsangestellten unterzeichnet sein. Im Übrigen wird auf die Wahlordnung verwiesen. Soweit aus dem Kreis der Mitgliedsangestellten Vorschlagslisten eingereicht werden, sind ausschließlich diese Vorschlagslisten Gegenstand des Wahlvorgangs ( 9 der Wahlordnung). TOP 5 Verschiedenes

19 104. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins 17 Erläuterungen zu TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates Den Kurzbericht zur Geschäftsentwicklung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. finden Sie auf den Seiten 6 ff. dieser Broschüre. Das Jahresergebnis wird im Rahmen der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse vorgestellt und ausführlich erläutert. Zu der Geschäftsentwicklung des BVV Konzerns im Jahr 2016 ist anzumerken: 1. Der BVV Konzern ist mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG im Jahr 2008 entstanden. Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. hält daran eine 100-prozentige Kapitalbeteiligung. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist maßgeblich durch die Geschäftsentwicklung und Rahmenbedingungen des BVV Versicherungsvereins geprägt. Der Konzernjahresüberschuss des Geschäftsjahres von 102,7 (45,2) 1 Mio. Euro wurde nahezu vollständig in die Verlustrücklage eingestellt. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde wie im Vorjahr nicht dotiert. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr wurden 8,2 Tsd. Euro der gesetzlichen Rücklage zugeführt sowie 156,6 Tsd. Euro als Konzernbilanzgewinn ausgewiesen. Im pensionsfondstechnischen Teil der Gewinn- und Verlustrechnung wird aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen ein Fehlbetrag in Höhe von 2.939,6 (5.432,1) Tsd. Euro ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus den zur Bedeckung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen dienenden Kapitalanlagen in Höhe von 3.175,9 (5.668,5) Tsd. Euro, deren Ausweis im versicherungstechnischen Teil der Gewinn- und Verlustrechnung für das Lebensversicherungsgeschäft erfolgen muss, ergibt sich ein positives pensionsfondstechnisches Ergebnis in Höhe von 236,3 (236,4) Tsd. Euro. 2. Die Beitragseinnahmen stiegen netto um 114,4 Mio. Euro auf 688,5 (574,1) Mio. Euro. In diesem Betrag sind die von der BVV Versorgungskasse gezahlten Rückdeckungsbeiträge in Höhe von 343,5 Mio. Euro sowie die Einmalbeiträge des BVV Pensionsfonds von 108,9 Mio. Euro enthalten. Der deutliche Anstieg der Beitragseinnahmen von 19,9 Prozent ist im Wesentlichen auf die um 103,0 Mio. Euro erhöhten Einmalbeiträge des BVV Pensionsfonds zurückzuführen. 3. Am 31. Dezember 2016 waren 757 (760) Unternehmen Vollmitglied im BVV Konzern. 4. Der Bestand der Leistungsempfänger entwickelte sich stetig. Am Ende des Berichtsjahres wurden (75.173) Altersrenten, (12.637) Invalidenrenten und (19.641) Hinterbliebenenrenten gezahlt. Die Summe der Versicherungsleistungen ist von 666,4 Mio. Euro auf 697,2 Mio. Euro gestiegen. Hiervon entfallen Leistungen in Höhe von 7,5 (6,8) Mio. Euro auf das Pensionsfondsgeschäft. 1 Angaben in Klammern jeweils Vorjahreszahlen

20 Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins 5. Die Konzernunternehmen unterliegen der uneingeschränkten Steuerpflicht. Die Aufwendungen für Körperschaft-, Kapitalertrag- und Gewerbeertragsteuer betreffen die Geschäftsjahre 2015 und 2016 und betragen insgesamt 10,6 (17,4) Mio. Euro. 6. Die Verwaltungskosten des Konzerns sind wie in der Lebensversicherungswirtschaft als Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb ausgewiesen. Mit 1,2 (1,5) Prozent gemessen an den Beitragseinnahmen verringerte sich der Verwaltungskostensatz infolge des überdurchschnittlich hohen Zuwachses der Beiträge deutlich. Er liegt damit nachhaltig deutlich unter dem Durchschnitt der Lebensversicherungsbranche. 7. Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen stiegen im Berichtsjahr auf 1.078,3 (944,5) Mio. Euro. Unter Einbeziehung von realisierten Gewinnen aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 71,5 (99,0) Mio. Euro ergaben sich Gesamterträge von 1.149,8 (1.051,4) Mio. Euro. Zuschreibungen waren im Gegensatz zum Vorjahr (7,9 Mio. Euro) nicht vorzunehmen. Die durchschnittliche Verzinsung des Kapitalanlagebestandes betrug 4,1 (3,7) Prozent. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses wurde eine Nettoverzinsung von 4,3 (3,4) Prozent erreicht. Der BVV Pensionsfonds trug mit 236,3 Tsd. Euro zum Gesamtergebnis bei. Die laufenden Aufwendungen aus Kapitalanlagen lagen im Berichtsjahr bei 6,9 (7,8) Mio. Euro. Unter Einbeziehung von Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 3,2 (17,9) Mio. Euro sowie außerplanmäßigen Abschreibungen auf Kapitalanlagen von 17,5 (162,1) Mio. Euro ergaben sich Gesamtaufwendungen von 27,6 (187,8) Mio. Euro, die insbesondere wegen der geringeren außerplanmäßigen Abschreibung deutlich unter dem Vorjahresniveau lagen. 8. Das Jahr 2016 war durch ein weiter positives, aber leicht schwächeres Wachstum der Weltwirtschaft gekennzeichnet. Die marktbewegenden Schlagzeilen blieben vornehmlich nicht der Wirtschaft, sondern der Politik vorbehalten. Allen voran das Brexit-Referendum in Großbritannien im Juni und die Präsidentschaftswahlen in den USA im November. Im Wechselspiel mit diesen politischen Ereignissen spielte die Politik der Zentralbanken international erneut eine wesentliche Rolle, wobei die Divergenz hinsichtlich der Politik der wichtigsten Notenbanken der Industrieländer im Jahr 2016 weiter wuchs. Gemessen an der Vielzahl vergleichsweise extremer Ereignisse im Umfeld haben die Finanzmärkte eine in diesem Ausmaß kaum zu erwartende positive Entwicklung genommen. Diese positive Entwicklung an den Kapitalmärkten spiegelt sich auch im Geschäftsverlauf und somit in den Kennzahlen des BVV Konzerns wider. So haben die Erfolgskennziffern der Kapitalanlage die Vorjahreswerte ausnahmslos übertroffen und lagen zum Teil deutlich über den gesetzten Zielen. Die Verwaltungskostenquote sank insbesondere dank der überdurchschnittlich hohen Einmalbeiträge des Pensionsfondsgeschäfts deutlich. Die Dotierung der Verlustrücklage konnte gegenüber der Planung verdoppelt werden. Im Jahr 2016 hat die Mitgliederversammlung des BVV eine Änderung des Beitrags-/Leistungsverhältnisses für zukünftige Beiträge in den Alttarif und den Neutarif der Tarifgeneration 1998 beschlossen. Dieser Beschluss sowie die bereits seit 2010 aufgebaute Zinsreserve ermöglichen es, in diesen Tarifen den Rechnungszins für die Ermittlung der Deckungsrückstellung von 4,0 Prozent für laufende Renten dauerhaft und für Anwartschaften für einen Zeitraum von 15 Jahren auf 3,5 Prozent zu senken. Ziel dieser Umstellung ist die Reduzierung der Zinsanforderungen für zukünftige Geschäftsjahre vor dem Hintergrund der anhaltenden extremen Niedrigzinsphase.

21 104. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins Für das Geschäftsjahr 2017 rechnet der BVV Konzern nicht mit einer signifikanten Änderung der Rahmenbedingungen. Hinsichtlich der globalen wirtschaftlichen Entwicklung ist eine leichte Belebung zu erwarten. Da die Inflationsrate im Euroraum wieder leicht ansteigt, ist kein weiterer Zinsrückgang zu erwarten 2016 sollte den Tiefpunkt der Anleiherenditen markiert haben. Aufgrund der jüngsten Verlängerung des Wertpapierkaufprogramms der EZB ist allerdings ein deutlicher Zinsanstieg nicht auszumachen. Daher wird der Schwerpunkt der Anlagepolitik auf der weiteren Umsetzung der adjustierten strategischen Ausrichtung liegen und eine Fortsetzung der Diversifikation über Anlagethemen und Assetklassen mit sich bringen. Der dominierende zinstragende Teil des Portfolios des BVV wird weiter zurückgehen, ebenso wird der Bestandszins weiter abschmelzen und sich das Bonitätsniveau tendenziell verschlechtern. Für das Ergebnis der Kapitalanlage, die Nettoverzinsung und die Durchschnittsverzinsung erwarten wir Werte maximal auf dem Niveau des Vorjahres. Die Verwaltungskostenquote dürfte im Geschäftsjahr 2017 aufgrund der Annahmen zur Beitragsentwicklung leicht über dem Vorjahr liegen. Die Eigenkapitalquote soll trotz steigender Deckungsrückstellung stabil bleiben. Insgesamt geht der Konzern für das kommende Jahr von einem Gesamtüberschuss in der Größenordnung des abgelaufenen Geschäftsjahres aus. April 2017

22 Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins Anlage zu TOP 4 Ersatzwahl für den Aufsichtsrat Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (in der Fassung vom 29. April 2016) 1 Wahlleitung Die Wahl wird von dem Vorsitzenden der Mitgliederversammlung geleitet. 2 Frist zum Einreichen von Vorschlagslisten Bei der Einberufung der Mitgliederversammlung sind die Wahlberechtigten aufzufordern, Vorschlagslisten bis spätestens 21 Tage vor dem Tage der Mitgliederversammlung dem Vorstand einzureichen. 3 Inhalt der Vorschlagslisten 1) Die Vorschlagslisten sind für Mitgliedsunternehmen und Mitgliedsangestellte getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste muss so viele Namen enthalten, wie in einer Gruppe Mitglieder zu wählen sind. 2) Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Wohnort, Beruf und den jeweiligen Mitgliedsbeziehungsweise Trägerunternehmen zu bezeichnen. 3) Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten der Gruppe unterzeichnet sein. 4) Sofern für die etwaigen weiteren Verhandlungen kein besonderer Bevollmächtigter benannt wird, gilt als hierzu bevollmächtigt, wer die Vorschlagsliste an erster Stelle unterzeichnet hat. 3a Vor der Wahl vorzulegende Unterlagen Gemeinsam mit den Vorschlagslisten sind die folgenden Unterlagen vorzulegen: a) ein Lebenslauf, b) Angaben zur Zuverlässigkeit, c) gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen. Dies gilt nicht für Personen, deren Aufsichtsratsmandat durch die Wahl verlängert wird.

23 104. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins 21 3b Unterzeichnung der Vorschlagslisten Vorschlagslisten können auch von den Trägerunternehmen bzw. den Mitgliedsangestellten der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. eingereicht (siehe 2) und unterzeichnet (siehe 3) werden. 4 Mehrfachnominierung Wer auf mehreren Listen vorgeschlagen ist, hat sich auf Aufforderung des Vorstandes innerhalb einer von diesem zu bestimmenden Frist für eine bestimmte Liste zu entscheiden; anderenfalls erfolgt seine Streichung auf allen Listen. Den bevollmächtigten Vertretern ist dies unverzüglich mitzuteilen und anheimzugeben, binnen einer Frist Ersatzvorschläge zu machen. Personen, die bereits in einer Vorschlagsliste aufgeführt sind, dürfen dabei nicht vorgeschlagen werden. 5 Mehrfachunterzeichnung Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen diesen Vorschlagslisten zu streichen; den bevollmächtigten Vertretern ( 3 Abs. 4) ist nötigenfalls die Beschaffung anderer Unterschriften anstelle der gestrichenen binnen einer Frist zur Vermeidung der Ungültigkeit der Vorschlagslisten aufzugeben. 6 Prüfung der Vorschlagslisten Der Vorstand versieht die Vorschlagslisten mit dem Tage des Eingangs und einem Buchstaben nach der Reihenfolge des Eingangs. Er prüft die Vorschlagslisten und teilt etwaige Anstände alsbald dem bevollmächtigten Vertreter ( 3 Abs. 4) mit. Zur Beseitigung der Anstände ist eine Frist zu setzen. Sie läuft spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag ab. 7 Ungültigkeit von Vorschlagslisten Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie den Vorschriften des 3 nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. 8 Bekanntgabe der Vorschlagslisten Bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung hat der Vorstand a) den Mitgliedsunternehmen Abschriften der Vorschlagslisten zu übersenden mit der Bitte, die Listen ihren Angestellten z. B. durch Aushang am Schwarzen Brett bekanntzugeben, b) die Vorschlagslisten im Büro des Vereins zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auszulegen.

24 Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsvereins 9 Gegenstand des Wahlverfahrens Der mit der Tagesordnung gemäß 124 Abs. 2 und 3 AktG i. V. m. 191 VAG veröffentlichte Vorschlag des Aufsichtsrates wird gegenstandslos, soweit das Wahlverfahren aufgrund der nach 8 bekanntgegebenen gültigen Vorschlagslisten abgeschlossen werden kann. 10 Durchführung der Wahl Die Wahl wird mittels Eingabe von Stimmkarten in eine elektronische Datenverarbeitungsanlage für Mitgliedsunternehmen und Mitgliedsangestellte getrennt durchgeführt. Der Wahlberechtigte erhält für jede der nach 7 gültigen Vorschlagslisten eine entsprechend gekennzeichnete Stimmkarte. Er übt sein Wahlrecht durch Abgabe einer Stimmkarte aus. 11 Verteilung der Aufsichtsratsmandate Die Aufsichtsratsmandate werden nach dem d Hontdt schen Höchstzahlverfahren auf die gültigen Vorschlagslisten verteilt. 12 Wahl ohne Abstimmung Liegt bei einem der vorzunehmenden Wahlgänge nur eine gültige Vorschlagsliste vor, so gelten grundsätzlich die darin bezeichneten Personen ohne Abgabe von Stimmkarten als gewählt. 13 Nach der Wahl zu beantragende Unterlagen Nach der Wahl ist von den Aufsichtsratsmitgliedern ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart O ) zu beantragen. Gegebenenfalls ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen. Dies gilt nicht für Personen, deren Aufsichtsratsmandat durch die Wahl verlängert wird.

25 Notizen 23

26 24 Notizen

27

28 BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Kurfürstendamm Berlin T. 030 / F. 030 / info@bvv.de

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