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2 Impressum Redaktion, Herausgeber und Bezugsadresse: Landesamt für Wasserwirtschaft Am Zollhafen Mainz Tel.: Layout: I. Gardt, Mainz Druck: Faber Druck Kaiserslautern Mit Beiträgen von: I. Böttcher, Mainz A. Lind, Birkenhördt C. Linnenweber, Mainz Dr. B. Lüsse, Mainz Dr. T. Paulus, Mainz A. Saftig, Mayen W. Sander, Adenau M. Schey, Ludwigshafen D. Schmitt-Thomas, Wörrstadt W. Sebeke, Koblenz Titelblatt: oben links: oben rechts: unten links: unten rechts: Bachpaten verankern Totholz an einem Gewässerufer, so dass es ohne Bedenken im Gewässer verbleiben kann. Bereits kurze Zeit nach der Verankerung des Totholzes bilden sich im Gewässer wertvolle Strukturen wie Kolke und Bänke. ImVerlaufe der Jahre entsteht durch die Strömungsablenkung Ufererosion am Prallufer und Anlandung am Gleitufer. Bis zum Entstehen naturnaher Zustände vergehen Jahrzehnte. 2

3 Inhalt Seite Vorwort 4 Preisverleihung Stand der Bachpatenschaften in 7 Rheinland-Pfalz 1999 Grundsätzliches 10 Gewässerentwicklung und Erosion Hintergrundinformationen 12 Gewässserrenaturierung durch Gewässerentwicklung Tipps & praktische Hinweise 20 Unterstützung der natürlichen Eigenentwicklung von Gewässern durch Bachpaten Forum Bachpaten Einbindung von ökologischen Fragen in den Unterricht 22 Bachpatenschaften der VG Mayen-Land 24 Bachpatentage der VG Wörrstadt 26 Eröffnung des Gewässerlehrpfades Erlenbach bei Birkenhördt 27 Bachpatenschaft am Biewerbach 28 Konzertierte Aktion zur Eindämmung des Riesenbärenklaus 31 Fortbildung für Bachpaten in eigener Sache 40 Schon gelesen? 49 3

4 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, der Mensch hat sich immer gerne in der Nähe von Gewässern aufgehalten. Diese boten ihm vielfältige Nutzungen, sei es zum Nahrungserwerb durch Fischfang, der Trinkwassernutzung, als Transportweg oder Erholungsort. Mit fortschreitender Technisierung wurden die Gewässer zunehmend nach technisch-ökonomischen Gesichtspunkten gestaltet. Ökologische Gesichtspunkte spielten kaum eine Rolle. Dies hatte zur Folge, dass die Gewässer ihre ökologische Struktur weitgehend verloren haben. Der Rückgang der Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen und die Verschärfung der Hochwässer sind bekannte Indizien hierfür. Sie zeigen, dass eine rein ökonomisch ausgerichtete Gewässerbewirtschaftung längerfristig zum Schaden des Menschen ist. Die Wiederherstellung naturnaher Gewässerzustände ist das erklärte Ziel der AKTION BLAU in Rheinland- Pfalz. Die Aktion geht davon aus, dass sich die Gewässer selber wieder naturnah zu entwickeln vermögen, wenn man ihnen die Gelegenheit dazu gibt. Der Mensch muss die natürlichen Regenerationsprozesse wieder möglich machen, diese unterstützen und schützen. Hier sind auch die Bachpaten angesprochen, die sich als Fürsprecher für die naturnahe Entwicklung ihres Gewässers einsetzen. Bachpaten können die Akzeptanz der Gewässerentwicklung bei den Gewässeranliegern fördern und auch selber aktive Entwicklungsarbeit am Gewässer leisten. Der vorliegende Info-Brief Bachpatenschaft mit dem Thema Gewässerentwicklung soll Bürgerinnen und Bürgern, Bachpaten und Kommunen Anregungen geben, wie die Eigenentwicklung der Gewässer mit einfachen Mitteln unterstützt werden kann. Dies steht unter dem Motto der AKTION BLAU: Gemeinsam geht s! Ihr Landesamt für Wasserwirtschaft 4

5 Preisverleihung 1998 Staatsministerin Klaudia Martini zeichnete vorbildliche Bachpaten aus Im Jahr 1998 wurden wiederum drei Bachpaten aus den drei Regierungsbezirken des Landes für ihr besonders vorbildliches Engagement in der Bachpatenschaftsarbeit ausgezeichnet. Diese drei Bachpaten stehen stellvertretend für zahlreiche andere, die sich ebenfalls um den Schutz der Gewässer verdient gemacht haben. Staatsministerin Klaudia Martini liess es sich nicht nehmen, die Bachpaten am im Foyer des Ministerium für Umwelt und Forsten persönlich auszuzeichnen. Dies unterstreicht die Bedeutung, die der Bachpatenschaftsarbeit in Rheinland- Pfalz beigemessen wird. Die drei Preisträger 1998 sind: Regierungsbezirk Koblenz: Jürgen Steinborn, Oberwesel/Dellhofen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz: Andreas Lind, Birkenhördt Regierungsbezirk Trier: Peter J. Neu, Bitburg Anhand der im Foyer des Umweltministeriums ausgestellten Schautafeln informierte sich Klaudia Martini eingehend über die Arbeiten der Preisträger. Besonders beeindruckt zeigte sie sich von dem vielseitigen Wirkungsspektrum der Bachpaten, das von praktischen Arbeiten am Gewässer über die Gestaltung von Fortbildungen bis hin zur nahezu professionellen Öffentlichkeitsarbeit reicht. Die Staatsministerin betonte: Unsere Gewässer sind besonders sensible Ökosysteme. Sie spiegeln in vielen Bereichen die Überbeanspruchung durch den Menschen wider. Wir sind verpflichtet, unseren Nachfahren die Gewässer in einem ökologisch intakten Zustand zu übergeben. Bachpaten setzen sich hier in vorbildlicher Weise für den Schutz der Gewässer ein. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement sind sie eine wichtige Stütze auf dem gemeinsamen Weg zu einer naturnahen Gewässerentwicklung. Herr Jürgen Steinborn hat eine Bachpatenschaft am Engebach und am Remschbach im Bereich Oberwesel übernommen, die er gemeinsam mit Schülern der Hauptschule Oberwesel betreut. Die Schüler führen regelmäßige biologische, chemische und physikalische Gewässeruntersuchungen durch und geben die Ergebnisse an die Kommune weiter. Herr Steinborn hat bei der Aufstellung und Umsetzung des Gewässerpflegeplanes mitgeholfen und für die Wiedereinbürgerung gewässertypischer Kleinfischarten gesorgt. Er hat zahlreiche Artikel über die Ziele und Arbeiten der Bachpatenschaft in der Regionalzeitung veröffentlicht und die Broschüre Bachbüchlein erstellt. Ausserdem hat er eine Wanderausstellung geschaffen, die seit 1994 an vielen Orten in der Region ausgestellt wurde. 5

6 2,7 km einen Gewässerlehrpfad angelegt. Zur Erläuterung des Lehrpfades hat Herr Lind eine bachbegleitende Broschüre und eine Wanderkarte erstellt und etliche Pressemitteilungen über die Arbeiten seiner Bachpatengruppe in den öffentlichen Tageszeitungen veranlasst. Staatsministerin Klaudia Martini bei der Preisverleihung mit Jürgen Steinborn und Jan Kronenberger... Herr Andreas Lind ist Bachpate am Erlenbach im Bereich Birkenhördt (ca. 5 km). Im Rahmen der Bachpatenarbeit wurden Sohlbefestigungen auf 1 km Bachlauf entfernt und über 300 Erlen, Eschen und Traubenkirschen angepflanzt. Un- Herr Peter Neu ist Bachpate am Ehlenzbach in der Verbandsgemeinde Bitburg-Land. Er hat sich ebenfalls durch den Aufbau eines Gewässerlehrpfades und durch die Erstellung einer sehr interessanten Informationsbroschüre zu diesem Gewässerlehrpfad verdient gemacht. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeiten sieht Herr Neu in der Mitgestaltung von zahlreichen Seminaren für Bachpaten sowie der Durchführung von Exkursionen und Anleitungen zur Gewässergütebestimmung. Er hat die Broschüre Fließgewässer und Feuchtgebiete in der Verbandsgemeinde Bitburg-Land erstellt und unterstützt die Verbandsgemeinde Bitburg-Land bei der Planung und Ausführung von Gewässerschutz- und Gewässerpflegemaßnahmen.... dem Ehepaar Lind... ter Mithilfe von Mitgliedern einer Freien Wählergemeinschaft hat er auf einer Länge von ca.... und Peter Neu... 6

7 Stand der Bachpatenschaften in Rheinland-Pfalz 1999 Die Anzahl der Bachpatenschaften in Rheinland- Pfalz hat auch 1999 weiterhin zugenommen. In diesem Jahr stieg die Gesamtzahl abgeschlossener Bachpatenschaften auf 629 an. Innerhalb der letzten 8 Jahre hat sich die Anzahl der Bachpatenschaften somit versechsfacht. Immer mehr Bachpaten setzen sich für den Schutz ihres Gewässers ein und begeistern andere, es ihnen gleich zu tun. Waren das in der Vergangenheit überwiegend Schülergruppen und Naturschutzverbände, so haben sich im letzten Jahr immer mehr Privatleute in einer Bachpatenschaft engagiert. Der größte Zuwachs ist, wie schon in den Vorjahren, bei den Angel- und Fischereivereinen zu verzeichnen, die mittlerweile 26% aller Bachpatenschaften innehaben. Die Verteilung der Bachpatenschaften im Land ist in diesem Jahr zum ersten Mal bis zum Kartenmaßstab TK 25 (1:25.000) aufgelöst und kartographisch erfasst worden. Bei unserer Darstellung im Maßstab 1: zeigt sich, dass Bachpatenschaften in einigen Regionen wie an der Nahe und ihren Nebengewässern in großer Zahl vertreten sind. In anderen Gebieten wie z.b. an der Lahn besteht ein deutlicher Nachholbedarf. Hier wäre wünschenswert, dass sich die betreffenden Kommunen einmal über gut funktionierende Bachpatenschaften in ihrer Nachbarschaft informieren Gesamtzahl der Bachpatenschaften in Rheinland-Pfalz Bachpatenschaften Stand März 1991 Stand Mai 1992 Stand Juli 1993 Stand Juni 1994 Stand Mai 1995 Stand Juli 1996 Stand Juli 1997 Stand Juni 1998 Stand Mai

8 Entwicklung der Bachpatenschaften in den verschiedenen Bachpaten-Gruppen seit 1999 Privatpersonen sonstige Interessengemeinschaften Naturschutzvereine und Naturschutzverbände politische Parteien Jagdvereine Angler- und Fischereivereine Gymnasien Realschulen Hauptschulen Grundschulen Bachpatenschaften 1999 Bachpaten - Gruppen Anzahl der in Prozent aller Bach-Kilometer Bachpatenschaften Bachpatenschaften Grundschulen Schulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Angler- und Fischereivereine Vereine, Jagdvereine Verbände, politische Parteien Gemeinschaften Naturschutzvereine und Naturschutzverbände sonstige Interessengemeinschaften Privatpersonen Insgesamt Stand: Mai

9 Bachpatenschaften in Rheinland-Pfalz

10 Grundsätzliches Gewässerentwicklung und Erosion von Dr.-Ing. Bernhard Lüsse Die zentrale Aufgabe der AKTION BLAU in Rheinland-Pfalz ist die Wiederherstellung und Erhaltung naturnaher Gewässer. Dabei steht die Verbesserung der Gewässerstrukturgüte im Vordergrund. Durch ökologisch wirksame und kostengünstige Maßnahmen soll dies an möglichst vielen Bächen erreicht werden. Deshalb muss die natürliche Eigenentwicklung der Gewässer ermöglicht und unterstützt werden. Zu diesem Zweck sind in Rheinland-Pfalz bereits an vielen Gewässern Uferrandstreifen angelegt worden. Sie geben dem Gewässer den nötigen Raum, sich naturnah zu entwickeln. In vielen Fällen bedarf es jedoch bestimmter Maßnahmen, um eine solche Gewässerentwicklung einzuleiten. Der Umfang dieser Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist abhängig von der Entwicklungsfähigkeit des jeweiligen Gewässers. Ein relativ entwicklungsträges Gewässer benötigt ständig neue Impulse. Bei einem entwicklungsfreudigen Gewässer reicht es meist aus, ausreichend Entwicklungsraum zu schaffen. Die natürliche Gewässerentwicklung entsteht hauptsächlich durch Erosion (Abtrag) und Sedimentation (Ablagerung). Dabei ist das Gewässerbett ständigen Veränderungen unterworfen. Das Geschiebe wandert langsam bachabwärts. Von den Seitenbächen wird Sand und Kies nachgeliefert. An Prallufern werden Materialien erodiert und an Gleitufern abgelagert. Durch Totholz, Treibholz und durch im Gewässerbett wachsende Gehölze werden Laufverlagerungen bewirkt und neue Gewässerrinnen ausgebildet. Bei größeren Hochwassern findet ein erhöhter Geschiebetransport statt, dadurch bilden sich neue Kiesoder Sandbänke. Dies sind natürliche Gestaltungsprozesse, die zum Erscheinungsbild naturnaher Gewässer gehören. Damit solche Prozesse als wichtige Elemente der Gewässerentwicklung erkannt werden, muss die Öffentlichkeit über ihre Bedeutung informiert und um Unterstützung gebeten werden. Dies erfordert eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind Bachpaten die besten Fürsprecher des Gewässerschutzes. Durch Aufklärungsarbeit und Dokumentation können sie viel zur Akzeptanz der Erosion als gestaltbildendes Element im Gewässer beitragen. Im vorliegenden Heft finden sich in den Rubriken Hintergrundinformationen und Tipps & praktische Hinweise Informationen über Erosionsprozesse und Hilfen zum Einarbeiten in diesen Themenbereich. 10

11 Der erste Schritt bei der Planung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung ist die Erfassung aller derjenigen Strukturen, die dem Gewässer im Vergleich zu seiner natürlichen Ausprägung fehlen. Bei der Bestandserhebung ist es wichtig, auch den möglichen Entwicklungsspielraum des Gewässers mit einzubeziehen. Es muss geprüft werden, ob und mit welchen Maßnahmen und Eingriffen die eigene Strukturentwicklung des Gewässers eingeleitet und gefördert werden kann. Hier können Bachpaten in Zusammenarbeit mit den Unterhaltungspflichtigen viele wertvolle Hinweise geben. Selbstverständlich gibt es auch Bereiche, in denen keine Ufererosion zugelassen werden kann. Hierzu zählen z.b. öffentliche und private Gebäude am Gewässer, Straßen und Wege sowie Ver- und Entsorgungsleitungen entlang des Gewässers. Unter Umständen kann es weiterhin erforderlich sein, eines der beiden Ufer vor der Erosion zu schützen und nur das andere der Eigenentwicklung zu überlassen. Es gibt jedoch auch Formen der Erosion, die für die Gewässerentwicklung schädlich sind. Hierzu gehört die Sohlenerosion. Sohlenerosion ist das flächenhafte Absenken des Bachbettes einer Gewässerstrecke aufgrund eines überhöhten Sedimentaustrages. Im Gegensatz zu lokalen Erosionserscheinungen wird dabei auf einer längeren Gewässerstrecke das Sohlenniveau abgesenkt. Als Folge daraus liegen der Wasserspiegel und damit auch der Grundwasserspiegel zu tief, das Gewässer verliert den Kontakt zur Aue. Die Aue wird immer seltener überschwemmt und trocknet im schlimmsten Fall aus. Die Sohlenerosion beruht nahezu ausschließlich auf Störungen des Geschiebehaushaltes durch den Menschen. So sind Regenwassereinleitungen häufig die Ursache für eine einsetzende Sohlenerosion. Die Erhöhung des Gefälles durch eine Begradigung des Gewässerlaufes oder die Entfernung der natürlichen Deckschicht der Sohle können ebenso eine verstärkte Sohlenerosion verursachen. Um bei derartig geschädigten Gewässern wieder einen naturnahen Gewässerzustand herzustellen, sind gezielte Maßnahmen erforderlich, die nur von erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden können. Daher ist es wichtig, Tendenzen zur Sohlenerosion rechtzeitig zu erkennen. Durch vorsorgende Maßnahmen können häufig langfristige Schäden verhindert werden. Bachpaten können hier die naturnahe Gewässerentwicklung tatkräftig unterstützen, indem sie ihre Beobachtungen am Gewässer besonders kritisch im Hinblick auf derartige Entwicklungen auswerten. 11

12 Hintergrundinformationen Gewässerrenaturierung durch Gewässerentwicklung von Dipl.-Ing. Christoph Linnenweber 1. Warum Gewässerrenaturierung Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt im Grundsatzparagraphen 1a, die Gewässer als Teil des Naturhaushaltes zu bewirtschaften und jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer zu vermeiden bzw. wieder rückgängig zu machen. Die Bewirtschaftung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes beinhaltet also die Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer im Naturhaushalt. Das ist jene Funktionsfähigkeit, die die Gewässer meist von Natur aus, d.h. in einem weitgehend naturgemäßen und unbeeinträchtigten Zustand besitzen. Der natürliche Gewässerzustand ist der aus ökologischer Sicht beste und der für den Naturhaushalt vorteilhafteste Gewässerzustand. Er bietet eine hohe Stabilität des Gewässer- und Aueökosystems, ein hohes Hochwasserretentionsvermögen im Gewässer und in der Gewässeraue, ein stabiles Sohlengleichgewicht, eine große Biotop- und Artenvielfalt, eine gute Biotopvernetzung, aber auch einen besonderen landschaftlichen Reiz und einen hohen Erholungsund Erlebniswert der Gewässerlandschaft. In Rheinland-Pfalz wird deshalb angestrebt, viele Gewässer in der freien Landschaft wieder in einen möglichst natürlichen Zustand zu versetzen. 2. Der frühere Kulturwasserbau Die Beeinträchtigungen der Gewässerstruktur und der heutige Renaturierungsbedarf an den Gewässern resultieren im wesentlichen aus früheren Gewässerausbau- und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen. Diese waren darauf ausgerichtet, die Gewässer zugunsten einer größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Gewässerauen zu gestalten. Hierbei ging es vor allem um die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die Melioration der Gewässerauen. Ziele waren die Entwässerung, die Hochwasserfreilegung und der Gewinn zusätzlicher Nutzflächen. Die Vorund Nachteile dieser Gewässerbewirtschaftung sind in Abb. 1 dargestellt. Die Notwendigkeit einer größtmöglichen landund forstwirtschaftlichen Nutzung der Gewässerauen besteht heute und in absehbarer Zukunft nicht mehr. Land- und Forstwirtschaft stehen aus ökologischen und aus marktpolitischen Gründen vor der Aufgabe, die Nutzung der Gewässerauen wieder zu extensivieren und ein beträchtliches Maß an Flächen für ökologische Vorrangfunktionen aus der Nutzung herauszunehmen. Das bedeutet, dass die strukturellen Gewässerbeeinträchtigungen, die aus der früheren landund forstwirtschaftlich orientierten Gewässergestaltung resultieren, nicht mehr notwendig, 12

13 also vermeidbar sind und durch eine ökologisch orientierte Gewässerbewirtschaftung im Sinne des 1 a WHG wieder rückgängig gemacht werden können. Darüber hinaus verlangt 1 a WHG auch solche Gewässernutzungen, die aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich sind, im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten so zu gestalten, dass vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vermieden werden. 3. Was heißt Gewässerrenaturierung? Gewässerrenaturierung hat die Wiederherstellung der natürlichen ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässer und Aue zum Ziel. Jedes Fließgewässer hat von Natur aus je nach den örtlichen naturräumlichen Gegebenheiten eine bestimmte naturraumtypische Form und Struktur des Gewässerbettes. Der Gewässerzustand, der sich unter den heutigen naturraumtypischen Gegebenheiten von Natur aus als Gleichgewichtszustand einstellt, wird als heutiger potentieller natürlicher Gewässerzustand (hpng) bezeichnet. Der hpng ist Leitbild und Maßstab für die Gewässerrenaturierung. Ziel der Gewässerrenaturierung ist, diesen Zustand durch eine natürliche Entwicklung der Fließgewässer wiederherzustellen. In den verschiedenen Naturräumen unseres Landes sind aufgrund unterschiedlicher Umgebungsfaktoren unterschiedliche Gewässertypen entstanden. Im Mittelgebirgsraum werden z.b. nach der Form des Tales und der Talniederung die Kerb- und Klammtalgewässer, die Mäandertalgewässer und die Aue- und Muldentalgewässer unterschieden. Bei der Beschreibung der Leitbilder für die Gewässerrenaturierung und der darauf aufbauenden Ableitung von Renaturierungszielen müssen solche wesentlichen Unterschiede in der natürlichen Ausprägung und Entwicklung der verschiedenen Gewässertypen berücksichtigt werden. Abb.1: Zusammenstellung der positiven und negativen Folgen des früheren Kulturwasserbaus In Rheinland-Pfalz werden deshalb zur genaueren Beschreibung des hpng für verschiedene Gewässertypen natürliche, oder besonders naturnahe Gewässerstrecken des jeweiligen Gewässertyps als Referenzgewässer herangezogen. 13

14 Referenzgewässer sind Gewässer, die weitgehend dem heutigen potentiellen natürlichen Gewässerzustand entsprechen, die eine Gewässerstrukturgüte der Gütestufe 1 (naturnah), oder 2 (weitgehend naturnah) besitzen und damit als Vorbild bei der allgemeinen Leitbildbeschreibung für einen bestimmten Gewässertyp dienen können. In Rheinland-Pfalz wurde parallel zur landesweiten Gewässertypuskartierung in allen Landschaftsräumen des Landes nach geeigneten Referenzgewässern für die verschiedenen Gewässertypen gesucht. Insgesamt wurden bisher rund 100 Referenzgewässer erfasst und näher untersucht. Sie werden im Gewässertypenatlas Rheinland-Pfalz dokumentiert und charakterisiert. 4. Die Gewässerstrukturgüte als Bewertungsinstrument Unter dem Begriff der Gewässerstruktur werden hier alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbettes verstanden, soweit sie hydraulisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologischen Funktionen des Gewässers und der Aue von ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Begriff der Gewässerstrukturgüte wurde analog zu dem der Gewässergüte geprägt. Während die Gewässergüte ein Maß für die Qualität des Wassers ist, ist die Gewässerstrukturgüte ein Maß für die ökologische Qualität des Gewässerbettes. Wie die Gewässergüte, ist auch die Gewässerstrukturgüte ein allgemein verbindliches Bewertungsinstrument. Die Gewässerstrukturgüte zeigt an, in welchem Ausmaß die bestehende Gewässerstruktur von der potentiellen natürlichen Struktur (hpng) abweicht. Die Gewässerstrukturgüte ist eine allgemein verbindliche Bewertungsgrundlage bei der Gewässerrenaturierung, bei der Gewässerpflegeplanung und bei der Bewertung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen, aber auch bei der Bewertung von gewässerschädlichen Eingriffen. Das Verfahren der Gewässerstrukturgütebestimmung orientiert sich bei der Bewertung an Referenzgewässern. Bewertungsmaßstab ist der heutige potentielle natürliche Gewässerzustand (hpng), der für die verschiedenen natürlichen Gewässertypen anhand von Referenzgewässern geeicht wird. Die Strukturgütebestimmung erfolgt wie bei der Gewässergütebestimmung mit Hilfe eines Indexsystems, das auf die verschiedenen natürlichen Gewässertypen geeicht ist. Sie ist dadurch allgemein anerkannt und frei von persönlichen Wertsetzungen. Die an einer repräsentativen Gewässerauswahl gewonnenen Ergebnisse des Pilotprojektes Gewässerstrukturgütebestimmung in Rheinland- Pfalz zeigen, daß weniger als 4 % der kartierten Gewässerabschnitte noch als naturnah bezeichnet werden können (Strukturgüteklassen 1 und 2). Rund 20 % der kartierten Gewässerabschnitte sind nur mäßig beeinträchtigt (Strukturgüteklasse 3), während fast 80 % der kartierten Gewässerabschnitte deutlich beeinträchtigt bis übermäßig geschädigt sind (Strukturgüteklassen 4 bis 7). Bezüglich des Handlungsbedarfs lassen sich die Ergebnisse in zwei Gruppen zusammenfassen: Rund 20 % der untersuchten Gewässer befinden sich in einem guten bzw. erträglichen Zustand, während an rund 80 % der untersuchten Gewässer teilweise erheblicher 14

15 Handlungsbedarf zur Strukturgüteverbesserung besteht (vgl. Abb. 2). Derzeit wird die Strukturgüte der Gewässer in Rheinland-Pfalz landesweit kartiert, um den Gewässerunterhaltungspflichtigen die Schwerpunkte des Renaturierungsbedarfs aufzuzeigen. Es ist weiterhin geplant, die landesweite Gewässerstrukturgütekartierung im Abstand von etwa 10 Jahren regelmäßig zu wiederholen, um die zwischenzeitlich erzielten Strukturverbesserungen und den weiteren Handlungsbedarf zu dokumentieren. Abb.2: Häufigkeitsverteilung der Gewässerstrukturgüteklassen an rund 1000 km repräsentativ ausgesuchten Gewässern in Rheinland-Pfalz 1992/93 5. Gewässerentwicklungsziele Die Gewässerstrukturgütekartierung ist ein wichtiges Hilfsinstrument ökologischer Gewässerbewirtschaftung: Sie dokumentiert den bestehenden Zustand der Gewässer. Sie ist Grundlage für die Abstimmung und Festlegung von Handlungszielen der Gewässerentwicklung. Sie ermöglicht eine gezielte Zustandsverbesserung unter den Gesichtspunkten der ökologischen Effizienz und der Wirtschaftlichkeit. Sie erlaubt, durch eine erneute Strukturgütekartierung nach 10 oder 20 Jahren die Effizienz von Maßnahmen und Investitionen objektiv und vergleichbar festzustellen. Mit Hilfe der Gewässerstrukturgütekartierung ist es möglich, das Strukturdefizit an einem Gewässer objektiv zu erfassen und auf Karten übersichtlich zu dokumentieren. In Anbetracht einer solchen Gewässerstrukturgütekarte wird deutlich, wie groß, wie vielfältig und weitreichend der Handlungsbedarf an einem Gewässer ist und wie sorgfältig mit den verfügbaren Haushaltsmitteln umgegangen werden muss, wenn sich der Zustand der Gewässer in absehbarer Zeit wesentlich verbessern soll. Gewässerrenaturierung ist eine Generationenaufgabe. Diese Aufgabe kann nur dann wirtschaftlich und ökologisch effizient gelöst werden, wenn die natürliche Regenerationsfähigkeit der Gewässer systematisch genutzt wird. Die natürliche Regeneration der Gewässer ist jedoch ein langwieriger Prozess, der je nach Degradation des Gewässers mehrere Jahrzehnte andauern kann und der nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht beliebig beschleunigt werden kann. Darüber hinaus ist der Handlungsbedarf heute insgesamt so groß, dass auch mit großer Anstrengung nur über mehrere Jahrzehnte flächenhaft erträgliche und stellenweise naturnahe Gewässerzustände erreicht werden können. Dies gilt in erster Linie für die Gewässer in der freien Landschaft. In den Ortsbereichen sind die Möglichkeiten der Gewässerstrukturverbesserung zumeist sehr begrenzt. Dennoch muß auch in den Ortsbereichen eine gewisse Mindest- Strukturgüte erreicht werden. In Abbildung 3 sind beispielhaft Gewässerstrukturgüteziele für Gewässer in der freien 15

16 Landschaft aufgezeigt. Diesen Zielen sind in der Spalte Bestand die Ergebnisse des Pilotprojektes gegenübergestellt. Zum Erhalt und zur Entwicklung einer angemessenen Zahl von Referenz- und Naturschutzgewässern sollten mindestens etwa % der Gewässer der einzelnen Gewässertypen die Strukturgüteklassen 1 und 2 (naturnah) besitzen (Bestand etwa 4%). Der überwiegende Teil der Gewässer (um 60%) sollte eine erträgliche und dem Naturhaushalt nicht schädliche Gewässerstrukturgüte der Klasse 3 oder besser aufweisen (aktuell etwa 20%). Nur solche Gewässer, an denen eine erhebliche Strukturbeeinträchtigung z.b. aus Gründen des Allgemeinwohls nicht vermeidbar ist, sollten zukünftig noch Gewässerstrukturgüteklassen größer 3 oder 4 aufweisen. Wegen der nachteiligen Wirkungen im Naturhaushalt sollte ihr Anteil möglichst gering gehalten werden. verbesserungen in Jahren und in Jahren. Es wird deutlich, daß eine Gewässerstrukturgüteverbesserung auf breiter Basis nur über mehrere Jahrzehnte realisierbar ist. Bestand Ziel Qualität Strukturgüteklasse < 4 % etwa % naturnah 1-2 ca. 20 % mindestens 60 % mäßig naturnah 2-3 ca. 75 % höchstens % betont naturfern 4-5 Abb. 3: Gewässerstrukturgüteziele an Gewässern in der freien Landschaft Insgesamt gesehen gibt es langfristig und landesweit erheblichen Handlungsbedarf. Die Gewässerentwicklungsziele müssen insgesamt gesehen zunächst nicht besonders hoch gesteckt werden und sie werden im Verlauf der nächsten Jahrzehnte auf breiter Basis eher langsam erreicht werden. Abbildung 4 zeigt auf der Grundlage der Gewässerstrukturgütebefunde des Pilotprojektes möglicherweise realisierbare Gewässerstrukturgüte- Abb. 4: Beispiel der Gewässerstrukturgütebefunde des Pilotprojektes Gewässerstrukturgütebestimmung in Rheinland-Pfalz 1992/93 und möglicherweise realisierbare Gewässerstrukturgüteverbesserungen in Jahren und in Jahren. 6. Gewässerrenaturierung durch Gewässerentwicklung Die Renaturierung der Fließgewässer in Rheinland-Pfalz soll nicht durch ingenieurmäßigen Nachbau gewässertypischer Strukturen, sondern durch die gezielte Förderung der eigendynamischen Entwicklung der Gewässer, durch die Nutzung der fast kostenlosen Selbstregenerationsfähigkeit der Gewässer erfolgen. Wurde ein Gewässer durch Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung verändert, dann hat das 16

17 Gewässer in der Regel die Tendenz, durch Erosions- und Sedimentationsprozesse seinen natürlichen naturraumtypischen Zustand wiederherzustellen. Dieser Vorgang wird als natürliche morphologische Gewässerregeneration bezeichnet. Die hohe ökologische Effizienz der Selbstregeneration des Gewässers geht einher mit einem Zugewinn an natürlichen Überschwemmungsflächen, einer Verbesserung der natürlichen Hochwasserretention, einer Erhöhung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft und einer erheblichen Verbesserung der Biotop- und Artenvielfalt. Als Gewässerrenaturierung wurde bisher oft die Abwicklung von Wasserbauprojekten bezeichnet, die einer ingenieurmäßigen Wiederherstellung von naturähnlichen Gewässerzuständen dienten. Solche Projekte werden heute besser als Gewässerrückbauprojekte bezeichnet, weil eine tatsächliche Renaturierung nicht nachbaubar ist. Wegen des landesweit insgesamt hohen Renaturierungsbedarfs und weil nur eine flächendeckende Gewässerstrukturgüteverbesserung die erforderliche Wirkung im Naturhaushalt zeigt (z.b. Hochwasserretention), gleichermaßen aber auch aus wirtschaftlichen Gründen muss die Entwicklung der Gewässer durch extensive, kostengünstige, naturgemäße und ökologisch effiziente Maßnahmen erfolgen. Der wasserbauliche Eingriff muss sich darauf beschränken, das natürliche morphologische Regenerationsvermögen des Gewässers wiederherzustellen. Dieser Gewässerrückbau muss sich im Wesentlichen auf die punktuelle oder durchgehende Entfernung des Uferverbaus beschränken, so dass sich das Gewässer anschließend naturgemäß durch Ufererosion und Laufkrümmung entwickeln und morphologisch regenerieren kann. In einigen Fällen kann die Stillegung eines naturfernen und die Schaffung eines neuen Gewässerbettes erforderlich werden. Und zwar dann, wenn sich das Gewässer wegen der zu großen Profiltiefe und zu hoher Abflusskapazität auch ohne Uferverbau nicht naturgemäß regenerieren kann. Ein natürlich strukturiertes Gewässerbett kann nicht mit Baumaschinen angefertigt werden. Form und Struktur des Gewässerbettes müssen sich auf natürliche Weise nach und nach entwickeln. Dieser Regenerationsprozess kann initiiert und beschleunigt, jedoch nicht durch Bauarbeiten ersetzt werden. Jede Renaturierungsmaßnahme muss also dem Gewässer sein natürliches Regenerationsvermögen zurückzugeben. Es geht bei der Gewässerrenaturierung folglich nicht um die Schaffung von dauerhaften Bauwerken, und auch nicht nur um die einmalige Zerstörung von vorhandenen Bauwerken, sondern es geht um die gezielte Einleitung und anschließende Betreuung eines oft mehrere Jahrzehnte dauernden Entwicklungsprozesses. Die anfängliche Rückbaumaßnahme ist der erste Schritt. Es kann in vielen Fällen sinnvoll sein, nach einem oder mehreren Jahren erneut aktivierend und korrigierend in die Entwicklung einzugreifen. Ein Rückbauprojekt kann dann als erfolgreich abgeschlossen gelten, wenn erkennbar ist, dass das Gewässer seine weitere Regeneration alleine und schadlos regeln kann. 17

18 Die beste ökologische Effizienz und Wirtschaftlichkeit lässt sich in der Regel an solchen Gewässerstrecken erreichen, die unverbaut und ohne größere bauliche Eingriffe entwicklungsfähig sind, so dass man sich darauf beschränken kann, durch Gewässerrandstreifen oder auch auf andere Weise den notwendigen Entwicklungsfreiraum zu schaffen. Mit Beginn der Selbstregeneration des Gewässers entsteht durch die natürliche Verbreiterung und Verflachung des Gewässerbettes und durch die natürliche Laufkrümmung je nach Größe und Typ des Gewässers ein gewisser Raumbedarf. Die Selbstregeneration des Gewässers stößt jedoch an Grenzen, wenn Nutzungen unmittelbar an das Gewässer grenzen, die eine Eigendynamik des Gewässers nicht tolerieren. In diesen Fällen ist über die gesetzlichen Duldungspflichten hinaus neben der Nutzungsentschädigung langfristig der Grunderwerb durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen eine wichtige Voraussetzung für die Selbstregeneration der Gewässer. 7. Wichtige morphologische Entwicklungsfaktoren Alle Versuche, dem Gewässer die natürliche Regenerationsentwicklung zu ersparen und einen, nach Meinung des jeweiligen Planers naturnahen Zustand des Gewässers als Bauwerk herzustellen, waren unbefriedigend. Das Gewässer muss sich selbst durch natürliche Regenerationsprozesse seine natürliche Form und Struktur entwickeln. Dieser Regenerationsprozess dauert je nach Ausgangszustand und Entwicklungsbedingungen mehrere Jahrzehnte (vgl. Entwicklungsdauer eines Waldes). Ziel der Gewässerrenaturierung und der Gewässerpflege ist, diesen Entwicklungsprozess in Abstimmung mit den Gewässeranliegern rechtlich und technisch möglich zu machen, ihn zu begleiten, zu fördern und zu beschleunigen. Die wichtigsten zu fördernden natürlichen Entwicklungsvorgänge sind: Die Wiederentstehung der Laufkrümmung durch Krümmungserosion und die Wiederentstehung von Laufverzweigungen Die Wiederentstehung eines breiten und flachen Gewässerbettes und die Wiederentstehung der natürlichen Breitenvarianz durch Breitenerosion Die Wiederentstehung von Querbänken, Längsbänken, Krümmungsbänken und Inseln Die Wiederentstehung von Kolken Die Wiederentstehung von natürlichen Strömungshindernissen wie Stürzbäumen, Prallbäumen, Treibholzklausen. Die Wiederentstehung eines weitständigen Ufergehölzes mit unterschiedlichen Baumabständen. Jedes Fließgewässer hat von Natur aus die Tendenz, sein Bett in einer bestimmten Weise zu formen und zu strukturieren. Dies geschieht bei den kleinen und mittelgroßen Fließgewässern unter naturnahen Bedingungen im engen Wechselspiel mit den Ufergehölzen, dem vom Hochwasser mitgeführten Treibholz und der Geschiebeführung des Gewässers. Die maßgebenden form- und strukturbildenden Faktoren sind die Ufererosion und die Bankbildung. Hat das Gewässer seine potentielle natürliche Form erreicht, 18

19 dann erlahmen die Prozesse so weitgehend, dass sich das Gewässerbett weiterhin nur noch wenig verändert (Gleichgewichtszustand). Ufererosion Wichtigster Faktor bei der Wiederherstellung der natürlichen Gewässerdynamik und der natürlichen Gewässerregeneration ist die Ufererosion. Ohne Ufererosion ist eine natürliche Strukturentwicklung der Gewässer nicht möglich. Die Ufererosion äußert sich teils als Krümmungserosion (Laufkrümmung und Laufverlängerung) und teils als Breitenerosion (Verbreiterung, Verflachung und Breitenvarianz des Gewässerbettes). Gewässer, die durch Uferverbau an der natürlichen Ufererosion gehindert sind, müssen durch punktuelle Zerstörung des Uferverbaus wieder erosions- und regenerationsfähig gemacht werden. Gewässerunterhaltungspflichtige und Gewässeranlieger müssen sich gemeinsam auf einen toleranten Umgang mit der Ufererosion einrichten. Dies ist in der freien Landschaft grundsätzlich möglich. Es muss nicht in jedem Fall durch den Ankauf eines Gewässerrandstreifens erfolgen. Es sind auch andere Lösungsmodelle möglich, bei denen der private Gewässeranlieger gegen Ausgleich oder Entschädigung die Ufererosion auf seinem Grundbesitz duldet. Strömungshindernisse Eine weitere wichtige Voraussetzung der natürlichen Gewässerregeneration ist, daß das Gewässerbett über Turbulenzauslöser und Strömungswender verfügt. Ein glatter Gewässerschlauch kann sich strukturell nicht differenzieren. Die besten natürlichen Turbulenzauslöser und Strömungswender sind umgestürzte Uferbäume und Treibholzansammlungen. Ein einziger Sturzbaum kann mehrere Laufkrümmungen auslösen (vgl. Abb. 5 und 6). An natürlichen Gewässern kommen Sturzbäume in großer Zahl vor. Gemessen daran besteht an unseren Gewässern ein extremer Mangel an solchen Strömungshindernissen. Das morphologische Regenerationsvermögen ist entsprechend verkümmert. Es ist nicht sinnvoll, an solchen Gewässern Gewässerrandstreifen zu erwerben, wenn nicht gleichzeitig die notwendigen Impulse zur Regeneration gegeben werden und das Gewässer den Gewässerrandstreifen in Gebrauch nimmt. Fehlende natürliche Strömungswender müssen ggf. durch künstliche, wie z.b. einfache Pfahlreihen ersetzt werden. Abb. 5: Ein besonders wirkungsvoller Faktor für die natürliche Laufkrümmung sind umgestürzte Bäume Abb. 6: Ein naturnaher Auebach. Das Bachbett ist sehr breit und sehr flach. 19

20 Tipps & praktische Hinweise Unterstützung der natürlichen Eigenentwicklung von Gewässern durch Bachpaten von Dr.-Ing. Bernhard Lüsse Bachpaten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Fachpersonal der Landes- und Kommunalverwaltungen und den Gewässeranliegern vor Ort. Sie erkennen die Probleme der Gewässer und schlagen örtliche Lösungsmöglichkeiten vor. Bachpaten sind aber auch ein wichtiges Bindeglied zwischen ihrem Gewässer und dem Unterhaltungspflichtigen. Sie wecken und entwickeln Umweltbewusstsein auf dem Gebiet des Gewässerschutzes und setzen sich engagiert für ihre Gewässer ein. Was können Bachpaten tun? beobachten Die wichtigste Aufgabe eines Bachpaten ist das regelmäßige Beobachten seines Gewässers. Zu jeder Jahreszeit, bei Hoch- und Niedrigwasser, kann der Bachpate die Entwicklung seines Gewässers verfolgen und Veränderungen festhalten. Diese fortlaufende und intensive Beobachtung ist die besondere Stärke des Bachpaten. Dadurch erkennt er Sachverhalte, die dem Unterhaltungspflichtigen oder dem planenden Ingenieur häufig verborgen bleiben. Wichtige Beobachtungsgegenstände sind die Ufererosion, die Entstehung von örtlichen Uferabbrüchen, das allmähliche Zurückschreiten von Prallufern, die Bildung und Veränderung von Kolken, die Entstehung von Bänken, das allmähliche Voranschreiten von Gleitufern, Totholz und Treibholzansammlungen und die Erosion, die von ihnen ausgelöst wird. In der Rubrik Schon gelesen? finden sich für den Laien verständliche Fachbücher, die das nötige Grundlagenwissen zum Erkennen ökologisch wertvoller Strukturen vermitteln. Im Info-Brief Heft 4 (1998) sind die einzelnen Arbeitsschritte für die Planung von Untersuchungen am Bach ausführlich dargestellt. dokumentieren Die Dokumentation der Beobachtungen am Gewässer muss interessant und gut verständlich gestaltet sein. Die am Bach beobachteten Veränderungen und Strukturentwicklungen sind mit Hilfe von Lageplänen, Skizzen und Fotos festzuhalten. Von besonderem Interesse sind neu entstandene natürliche Strukturen, die neu entstandenen Kolke, Bänke und Treibholzansammlungen, die neu aufgekommenen Ufergehölze, neu entstandene Hochstaudenfluren, Wasserpflanzenpolster und dergleichen mehr. informieren Der Bachpate hat eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen dem Gewässer, dem Unterhal- 20

21 tungspflichtigen und den Bürgerinnen und Bürgern. Er kann aufgrund seiner Gewässerbeobachtungen dem Gewässerunterhaltungspflichtigen beispielsweise berichten, wo das Gewässer entwicklungsaktiv ist, wo Gewässerrandstreifen eingerichtet werden müssten, um dem Gewässer den notwendigen seitlichen Entwicklungsspielraum zu verschaffen und wo die Ufergehölzentwicklung unterstützt werden müsste. Bachpaten können darauf achten, dass die vom Unterhaltungspflichtigen erworbenen Gewässerrandstreifen nicht nach und nach vom Gewässeranlieger unter den Pflug genommen werden. Der Bachpate kann öffentliche Informationsveranstaltungen organisieren und den Bürgerinnen und Bürgern berichten, welche neuen Strukturen der Bach entwickelt hat und wie positiv sich diese neuen Strukturen auf die Flora und Fauna des Baches, auf spezielle Tier- und Pflanzenarten und auf das Landschaftsbild des Baches ausgewirkt haben. Der Bachpate kann nicht zuletzt auch mit den Gewässeranliegern sprechen und versuchen, sie von der Bedeutung der Gewässerentwicklung zu überzeugen. Dieser Strömungsablenker wurde unter Mithilfe von Bachpaten an der Ruwer errichtet. vorschlagen Ein Bachpate, der seinen Bach ständig gut beobachtet und der sich Sachkenntnisse zur Gewässerpflege angeeignet hat, kann dem Gewässerunterhaltungspflichtigen konkrete Entwicklungsvorschläge ausarbeiten. Er kann beispielsweise vorschlagen, wo Gewässerrandstreifen eingerichtet werden müssten, wie ein vorhandenes Wehr ökologisch durchgängig gemacht werden könnte, wo und wie Totholz im Bach geschützt und gesichert werden sollte. Die Akzeptanz und der Erfolg der Vorschläge hängen wesentlich davon ab, wie gründlich die Vorschläge durchdacht wurden und wie gut sie fachlich begründet sind. mitarbeiten Der Bachpate befasst sich bevorzugt mit Maßnahmevorschlägen, die er selber auch umsetzen kann, bzw. bei deren Umsetzung er tatkräftig mitwirken kann. Er ist sich stets bewusst, dass er nur mit Zustimmung und im Auftrag des Gewässerunterhaltungspflichtigen am Gewässer tätig werden kann. Welche Maßnahmen er selbständig ausführen kann, hängt von seinen Fähigkeiten und Kenntnissen ab. Geschulte Bachpaten können beispielsweise Gehölzpflanzungen ausführen, sie können die Grenzen der vom Unterhaltungspflichtigen erworbenen Gewässerrandstreifen durch Anpflanzen von Grenzbäumen markieren und sichern. Sie können Totholz, das bei Hochwasser abtreiben und Brückenbauwerke gefährden könnte, so verankern, dass es bedenkenlos im Gewässer verbleiben kann. Bachpaten können bei der Errichtung von Strömungswendern helfen oder Gesteinsmaterial, das vom Unterhaltungspflichtigen bereits an den Bach transportiert wurde, als Geschiebezugabe in den Bach bringen. 21

22 F O R U M P B A C H T E N Einbindung von ökologischen Fragen in den Unterricht Beispiel: Bachpatenschaft des Erich-Klausener-Gymnasiums in Adenau von Winfried Sander, Adenau Da Umwelterziehung kein Fach im traditionellen Fächerkanon der Schulen in Deutschland ist, müssen Fragen und Aspekte der Ökologie in anderer Weise in das nachhaltige Lernen im System Schule eingebunden werden. Das Erich-Klausener-Gymnasium in Adenau/ Eifel hat sich in einer Gesamtkonferenz entschlossen, die Übernahme einer Bachpatenschaft als wesentlichen Bestandteil des allgemeinen Unterrichtes zu betrachten. Die Bachpatenschaft wurde abgeschlossen mit dem Unterhaltungspflichtigen des Adenauer Baches, der Kreisverwaltung in Ahrweiler. Sie gilt für einen 2,5 Kilometer langen Teilabschnitt des Adenauer Baches in der Nähe der Schule. Die Patenschaft für das Gewässer umfasst einen Siedlungsabschnitt in der Stadt Adenau, einen vor einigen Jahren verlegten Bachabschnitt ausserhalb der Stadt und einen weitgehend unberührten, naturnahen Abschnitt mit Mäandern. Seit 3 Jahren betreuen die beiden 9. Klassen den Bach unter folgenden Gesichtspunkten: 1 Tag Kennenlernen des Baches unter räumlichen und allgemeinen gewässerkundlichen Aspekten mit der Festlegung von Messpunkten (Feldarbeit und Eingaben der Daten in den PC) 1 Tag Untersuchungen der biologischen Strukturen (Feldarbeit, Labor und Eingaben der Daten in den PC) 1 Tag Untersuchung unter chemisch-physikalischen Gesichtspunkten (Feldarbeit, Labor und Eingaben der Daten in den PC) 1 Tag Pflanzarbeiten (Weidenstecklinge, Schwarzerlen, Eschen) 1 Tag Säuberung des Baches Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Aktivitäten an den einzelnen Aktionstagen zu mischen, damit eine pädagogische Spannung im Verlauf der einzelnen Tage erhalten bleibt. 22

23 An der Betreuung des Projektes sind etwa 10 Kolleginnen und Kollegen ganz unterschiedlicher Fachrichtungen dauerhaft beteiligt. Die Koordination aller Aktivitäten hat ein Kollege mit der Fächerkombination Latein/Englisch. Die Aktionen werden langfristig geplant, aber wegen der Anpassung an die Witterungsbedingungen kurzfristig (spätestens einen Tag vorher) mit der Schulleitung abgesprochen, unterrichtliche Vertretungen werden ebenso kurzfristig geregelt. Die Erfolge der Bachpatenschaft lassen sich sehen: ein kleiner Wald von Weiden, Schwarzerlen und Eschen entlang des Baches ist entstanden; Schadstoffereignisse im Bach wurden aufgeklärt; illegale Bachverbauungen entfernt; Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für ein Bauprojekt sind am Bach geplant. Übersicht über die Aktionen am Adenauer Bach: Anpflanzungen (Weidensteckling/Schwarzerlen und Eschen) Entdeckung von Schadstoffereignissen und Eingriffen in den Bach Vielzahl toter Fische (Auflösung des Problems!) anonyme Meldung der Einleitung von Flüssigkeiten (Auflösung!) Entdeckung einer Bachverbauung (Entfernung) Entdeckung eines Bachabschnittes ohne Wasser im Sommer 1997 an einer Mühle (vorläufige Regelung) Nachfrage des Planers bei einer geplanten Baumaßnahme im Bereich des Baches (Ausgleich bzw. Ersatz) Einstellung der Bachpatenschaft in ein Internet-Projekt Gewinn von Wettbewerben im Umweltbereich (u.a. wegen der Bachpatenschaft!) Facharbeiten zum Thema Adenauer Bach Intensive Pressearbeit Zusammenarbeit mit: Kreisverwaltung Ahrweiler (Abteilung Wasser und Landespflege; Herr Roese-Koerner/ Herr Beu) Stadt Adenau (BM Schiffarth) und VG Adenau Forstamt Adenau (Forstamtsleiter Kaiser) StAWA Koblenz (Herr Groß) Langfristige Ziele: Anlegung eines Stillwasserbereiches/Ansprechpartner KV/VG Entwicklung eines gewässerkundlichen Lehrpfades/Ansprechpartner KV/VG Herausarbeitung des Kulturaspektes Gewässer (alte Wehre/Waschplätze/Bleichwiesen) Ansprechpartner KV/VG Bei Nachfragen bitte wenden an: Projektkoordinator Bachpatenschaft StR Bernhard J. Müller Erich-Klausener-Gymnasium Adenau Tel / Fax / Winfried Sander Tel /1476/ Fax 7080 Regionaler Fachberater für Umwelterziehung für Schulen im Regierungsbezirk Koblenz BUND-Kreisgruppe Ahrweiler/Vorsitzender 23

24 Bachpatenschaften der VG Mayen- Land von Dr. Alexander Saftig, Mayen Zur Übernahme einer Patenschaft für ein Gewässer oder eine Gewässerstrecke haben sich in der Verbandsgemeinde Mayen-Land 21 Bachpaten bereit erklärt, um damit für die Natur, die Umwelt und die Landschaft Initiative zu ergreifen. Das ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit, um so mehr sind wir als gewässerunterhaltungspflichtige Gebietskörperschaft für diese Mithilfe und tatkräftige Unterstützung dankbar. Die Mithilfe der Bachpaten stellt eine wertvolle Unterstützung der für die Gestaltung und den Zustand der Gewässer verantwortlichen Körperschaften dar. Bei der Vielzahl der Gewässer innerhalb der Verbandsgemeinde Mayen-Land, mit einer Gesamtlauflänge von fast 95 km, können wir als zuständige Körperschaft nicht alle Unzulänglichkeiten erkennen und unterbinden. Hier praktizieren unsere Bachpaten Gewässerschutz und Gewässerpflege in vorbildlicher Weise. So haben in der Verbandsgemeinde Mayen-Land seit dem Jahre 1991 ein Verein, 11 Fischereipächter und 9 Naturfreunde eine Bachpatenschaft für ein Gewässer bzw. eine Gewässerstrecke übernommen. Bei der Vergabe der Bachpatenschaften haben wir darauf geachtet, dass die Patenschaft über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird und damit die langfristige Betreuung der Gewässer gewährleistet ist. Die Bachpaten haben die Aufgabe übernommen, uns in regelmäßigen Zeitabständen über den Gewässerzustand einschließlich des Gewässerumfeldes zu berichten. Dadurch sollen die Kenntnisse über das Gewässer vervollständigt, Veränderungen und Entwicklungen festgehalten und dokumentiert und Missstände aufgezeigt werden. Um den Bachpaten die Arbeit zu erleichtern, erfolgt die Dokumentation mittels eines von uns entworfenen Formblattes. Hierdurch erhalten wir Kenntnisse über: Veränderungen am Uferbereich, wie Abrisse oder unzulässige Anschüttungen Ablagerungen von Unrat und Abfall widerrechtliche Abzäunungen Viehtriebe durch das Gewässer bauliche Anlagen (Rohrdurchlässe, Schuppen und dgl.) Abgänge von Baumbeständen Anhand dieser Informationen wurden und werden in Abstimmung mit den Bachpaten Ortsbegehungen durchgeführt Säuberungsaktionen eingeleitet und kleinere Pflanzmaßnahmen veranlasst. Bei größeren Aktionen erhalten wir Unterstützung durch den Kreis wie z.b. die Bereitstellung von Containern und durch das Betriebspersonal unseres Abwasserwerkes. In unterschiedlichen Zeitabständen finden Versammlungen bei der Verwaltung statt. Hier werden die Bachpaten über neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Gewässerrenaturierung und Unterhaltung informiert und über das bis dahin Veranlasste unterrichtet. Im Gegenzug tragen die Bachpaten ihre Anliegen vor und es findet ein reger Erfahrungsaustausch statt, der nach unserer Auffassung äußerst wichtig ist. 24

25 In der Vergangenheit haben wir anlässlich unserer Versammlungen zu folgenden Themen Referate angeboten: Landeswassergesetz und Wasserhaushaltsgesetz Landespflegegesetz und Landschaftsschutzgesetz. Dabei stellte sich heraus, dass die gesetzlichen Vorgaben häufig zu Diskussionen mit den Bachpaten führen. Es mag dem einen oder anderen Bachpaten manchmal so vorkommen, dass sich bei der Verwaltung nicht viel bewegt. Wir versuchen jedoch die Anregungen aufzugreifen und umzusetzen. Leider geht dies oft nur in kleinen Schritten. Für die Zukunft wollen wir mit den Bachpaten versuchen, im Rahmen unserer leider sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten, Jahr für Jahr dem gesteckten Ziel ein wenig näher zu kommen. Der Anfang hierfür ist durch das Aufstellen von Gewässerpflegeplänen für einen Teil unserer Bachläufe gemacht. Auf dieser Grundlage sollen zukünftig die Gewässer betreut und renaturiert werden. Gewässer den hierfür benötigten Raum geben. Der im Rahmen der Aktion Blau angestrebte Ankauf von Gewässerrandstreifen, für den das Land Rheinland-Pfalz großzügige Zuschüsse gewährt, ist eine gute Sache. Er stößt jedoch im ländlichen Bereich, in dem die landwirtschaftliche Nutzung der Gewässerauen im Vordergrund steht, oft auf Ablehnung der Grundstückseigentümer. Hier müssen wir noch sehr viel Aufklärungsarbeit bei Anliegern und Pächtern leisten. Dies wird in der nächsten Zeit ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit sein, bei der wir unsere Bachpaten verstärkt einbinden wollen. Das gesteckte Ziel werden wir mit Sicherheit nicht in naher Zukunft erreichen. Dennoch hoffen wir, dass wir unsere Bachpaten noch viele Jahre lang für diesen Einsatz motivieren können. Ansonsten wird der Selbstentwicklung unserer Bachläufe eine große Bedeutung eingeräumt. Wir beabsichtigen, gemeinsam mit unseren Bachpaten an einem ausgewählten Teilstück eine solche Entwicklung einzuleiten und zu begleiten. Damit sind wir den rechtlichen Voraussetzungen zur Renaturierung dieser Gewässer ein Stück näher gekommen. Die Vorgaben des Landeswassergesetzes sind erfüllt, so dass wir in den nächsten Jahren mit Hilfe unserer Bachpaten an die praktische Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen gehen könnten. Wir messen der Selbstentwicklung unserer Bachläufe eine große Bedeutung bei und wollen dem Ein zu dichter Gehölzsaum kann durch seine uferstabilisierende Wirkung einer Eigenentwicklung von Gewässern im Wege stehen. 25

26 Bachpatentage der VG Wörrstadt von Dagmar Schmitt-Thomas, Wörrstadt der GNOR vier Feuchtbiotope mit Streuobstwiesen und Vogelschutzgehölzen. Erster Bachpatentag am Wiesbach Etwa 40 Teilnehmer/innen nahmen beim ersten Bachpatentag der Verbandsgemeinde Wörrstadt am Samstag, dem , an einer fünf Kilometer langen Wanderung entlang des Wiesbaches von Armsheim nach Wallertheim teil. Sie informierten sich über die Chancen dieses Gewässers, sich wieder naturnah zu entwickeln. In diesem Bachabschnitt haben bisher der Angelsportverein Wörrstadt und der Naturschutzbund (NABU) Bachpatenschaften übernommen. Die Chancen für eine naturnahe Entwicklung stehen nicht schlecht, wenn es dem Wiesbachverband und der VG gelingt, entlang der Bachläufe Land zu kaufen und der Natur dort wieder freien Lauf zu lassen. Seit die neuen Kläranlagen in Flonheim und Gau-Bickelheim arbeiten, hat sich die biologische Gewässergüte am Wiesbach immerhin von stark verschmutzt auf mäßig belastet verbessert. Beim ersten Stop der von Dagmar Schmitt-Thomas, der Umweltbeauftragten der VG, organisierten Tour stand die Untersuchung einer Gewässerprobe auf dem Programm. Zum Abschluss informierten Sandra Kern und Jochen Fiala von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) Rheinhessen im Vereinsheim des Angelsportvereins über ein in der Nähe gelegenes Projekt. In unmittelbarer Nachbarschaft des Baches entstehen in Zusammenarbeit zwischen dem Wiesbachverband und Jochen Dumas von der GMN (Gesellschaft Mensch und Natur) präsentiert seinen "Fang" zum Thema "Biologische Wasseruntersuchung" Photo: Dagmar Schmitt-Thomas Der erste Bachpatentag der Verbandsgemeinde Wörrstadt war ein Erfolg, so lautete das Resümee von Bürgermeister Gerhard Seebald, dem Schirmherrn der Veranstaltung. Zweiter Bachpatentag am Heyerbach Der zweite Bachpatentag der Verbandsgemeinde Wörrstadt führte die 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Samstag, dem , an den Schornsheimer Heyerbach. Die VG hatte gemeinsam mit dem BUND eingeladen, den Bach, das angrenzende Schutzgebiet Dunkler Busch und die Baustelle der neuen Kläranlage zu besichtigen. Mit dabei waren Ortsbürgermeister Ludwig Sandmann und Rudolf Dischinger vom Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft in Mainz. VG-Bürgermeister Gerhard Seebald stiess mittags zu der Gruppe. Klaus Harlos von der BUND-Ortsgruppe Wörrstadt erläuterte die große Bedeutung des Erlenbruchwaldes Dunkler Busch insbesondere für 26

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