Tätigkeitsbericht 2013/14

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1 Beratungsstelle des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Tätigkeitsbericht 2013/14

2 Kontaktdaten Sprechzeiten Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Univ.-Prof. Dr. med. Matthias Franz Moorenstraße Düsseldorf Gebäude Ebene 00 Raum 07 Telefon: Fax: bbst@hhu.de Offene Sprechstunden Mo 15:00-17:00 Uhr (SSC) Do 10:00-12:00 Uhr ( ) (keine Anmeldung erforderlich) Individuelle Termine nach Vereinbarung Mo bis Fr 9:00-12: :00-16:00 Uhr (Anmeldung telefonisch oder per ) Beratungsstelle des Beauftragten Universitätsstraße Düsseldorf Büro I Gebäude Ebene 00 Raum 60 Telefon: Büro II Gebäude Ebene 01 Raum 17 Telefon: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Nennung verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 4 1 Studieren mit Beeinträchtigung 6 2 Beratungsstelle Beratung und Service Vernetzung und Kooperation Öffentlichkeitsarbeit Bauliche Barrierefreiheit Projekte 21 3 Leistungsstatistik 22 4 Qualitätssicherung 23 5 Team Anhang 26

4 VORWORT Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ( ) trägt der Vielfalt ihrer Mitglieder (Diversity Management) angemessen Rechnung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 1 Diese Zielsetzung ist in der Grundordnung niedergeschrieben. Die Heinrich-Heine-Universität sieht in der Vielfalt ihrer Studierenden und Mitarbeiter eine Bereicherung. Wissenschaft und Forschung, wie äuch die Campuskultur leben von unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen 2. Es geht um die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt, einen offenen und wertschätzenden Umgang miteinander sowie das Erkennen und Fördern der Ressourcen, die sich aus dieser Vielfalt ergeben. Behinderungen und chronische Erkrankungen sind Teil dieser Vielfalt. In seinem Leitbild Studieren ohne Behinderung greift der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung das Gesellschaftsbild und das sozialpolitische Konzept der Inklusion auf. Ziel ist die Akzeptanz von Behinderungen und Erkrankungen als ein selbstverständlicher Bestandteil des Lebens sowie die Schaffung von Voraussetzungen, die eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Unterstützung durch Dritte ermöglichen. Menschen werden nicht durch ihre Behinderung oder chronische Erkrankung in der Teilhabe eingeschränkt bzw. gehindert. Die Behinderung entsteht erst in der Wechselwirkung mit Umweltfaktoren. Zum Ausschluss führen bauliche, strukturelle, organisatorische, aber auch kommunikative, didaktische und soziale Barrieren 3, die außerhalb des Individuums zu verorten sind. 1 1 Abs.5 GO HHU 2 1 Abs.5 GO HHU vgl. taet/wei-terfuehrend/gleichstellung-familie-und-diver-sity. html (abgerufen am ) 3 Eine Hochschule für Alle Mittels geeigneter Studien- und Prüfungsbedingungen, welche eine gleichberechtigte Teilhabe an den Lehrveranstaltungen und Chancengleichheit in der Leistungserbringung ermöglichen, ist es Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen ebenso möglich, ihr Potenzial zu entwickeln und nachzuweisen, wie Studierenden ohne Behinderungen oder chronische Erkrankungen. Aus diesem Grund ist es für unsere Universität und den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BBSt) ein zentrales Ziel, Barrieren abzubauen und angemessene Studien- und Prüfungsbedingungen zu schaffen. Laut der Studie zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit beeinträchtigt studieren des Deutschen Studierendenwerks haben insgesamt 8% der Studierenden in Deutschland eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bedeutet dies, dass im Wintersemester 2013/2014 ( Studierende) ungefähr Studierende eine Beeinträchtigung hatten. Im Rahmen dieser Studie gaben 13% der Befragten an, dass sich mehrere Beeinträchtigungen gleichermaßen auf das Studium auswirken. Studienerschwerende Beeinträchtigungen treten bei jedem vierten Studierenden erst während des Studiums auf. Mit dem vorliegenden Bericht möchten wir Sie über unsere Arbeit in den Jahren 2013 und 2014 informieren. Die Fallzahlen sind gestiegen, was unter anderem auf die Erweiterung des Teams sowie die steigende Anzahl an Studierenden zurückzuführen 4

5 ist. Aus der Datenbank der Beratungsstelle lassen sich unter anderem folgende Zahlen ablesen: Die Zahl der Beratungen ist um 7% gestiegen, insgesamt ist ein Anstieg um 35% zu verzeichnen. Darüber hinaus ist eine Änderung der Altersstruktur der Studierenden zu beobachten. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass sich die Beratungsschwerpunkte im Vergleich zu den Vorjahren kaum geändert haben. Die Einbeziehung der Eltern als eine weitere Zielgruppe gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden verschiedene wirkungsvolle Projekte zum Abschluss und neue auf den Weg gebracht. Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Heinrich-Heine-Universität und weiteren wichtigen Kooperationspartnern konnte ausgebaut werden. Auch personell hat sich in den vergangenen zwei Jahren viel entwickelt und 2014 waren die Sozialarbeiterinnen Frau Will, Frau Marek und Frau Borm im Rahmen ihres Berufsanerkennungsjahres zur Erlangung der staatlichen Anerkennung in der Beratungsstelle des BBSt tätig. Herr Langhoff, Frau Horst und Frau Gottwald waren als studentische Mitarbeiter beschäftigt. Sie alle leisteten wertvolle Arbeit und trugen mit eigenen Projekten zur Verbesserung der Studien- und Prüfungsbedingungen bei. Wir bedanken uns für ihr besonderes Engagement, den unermüdlichen Einsatz für die Ratsuchenden und ihre Bereitschaft, neue Projekte und Herausforderungen anzunehmen. Im Dezember 2013 konnte das Team erfreulicherweise um eine Vollzeitstelle für eine/n staatlich anerkannte/n Sozialarbeiter/in erweitert werden. Diese Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Frau Will wurde im Anschluss an ihr Berufsanerkennungsjahr mit dieser Stelle betraut. Neu im Berufsanerkennungsjahr seit August und Dezember 2014 begrüßen wir Frau Lonzer und Frau Agbemegna und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Trotz vieler Fortschritte auf struktureller Ebene und hinsichtlich der baulichen Barrierefreiheit des Universitätsgeländes gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Dies lässt sich aus den Anliegen der Ratsuchenden erkennen, von denen nachfolgend einige beispielhaft aufgeführt werden: Abbau bestehender baulicher Barrieren Strukturelle Verbesserung der Barrierefreiheit (Leit- und Orientierungssystem für Menschen mit Sehbehinderung, behindertengerechte Hörsaaltische, automatische Türöffner) Barrierefreiheit in der Lehre Mit freundlichem Gruß, Ihr Univ.-Prof. Dr. med. Matthias Franz Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung 5

6 STUDIEREN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG Gesetzlicher Rahmen ( ) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 4, heißt es im Grundgesetz. Wie Behinderung definiert wird, ist im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) festgelegt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 5 Chancengleichheit beinhaltet das Recht auf Zugang zu Bildung und zur Arbeitswelt. Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit stellen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Grundsätze für einen gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dar. In Artikel 24 Absatz 5 wird in diesem Zusammenhang auf das Schaffen angemessener Vorkehrungen hingewiesen. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Angemessene Voraussetzungen liegen vor, wenn die Bedürfnisse aller Menschen, von vorneherein, Berücksichtigung finden (siehe 4 BGG). Die Hochschulen sind folglich verpflichtet angemessene Vorkehrungen zu schaffen und Studierende, denen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Nachteile bei der Studienbewerbung und im Studium entstehen, durch entsprechende Angebote zu unterstützen. Diese Aufgabe der Hochschulen wurde infolge des Behindertengleichstellungsgesetzes (2002) ins Hochschulrahmengesetz (HRG) und den Hochschulgesetzen der Länder aufgenommen. 6 Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können ( 2 Abs.4 HRG). Die Verpflichtung, die besonderen Bedürfnisse in Prüfungsordnungen zu berücksichtigen und nachteilsausgleichende Regelungen zu treffen, ist in 16 S.4 HRG niedergeschrieben. Im April 2009 bekräftigte die Hochschulrektorenkonferenz nachdrücklich den Auftrag der Hochschulen, die Belange Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung angemessen zu berücksichtigen. In der Veröffentlichung Eine Hochschule für Alle, werden die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Berücksichtigung der Thematik Barrierefreiheit festgestellt. Zugleich gibt jedoch die häufig noch nicht ausreichende Berücksichtigung der Belange Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung Anlass zu Kritik. 7 4 Art.3 Abs.3 GG 5 2 Abs. 1 SGB IX bzw. 3 BGG 6 HRK-Empfehlung, S.3 7 HRK-Empfehlung, S.2 6

7 Statistische Daten Im Rahmen der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage Studierender in Deutschland im Jahr 2012 wurde die Zahl der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfragt. An der Umfrage beteiligten sich bundesweit ca Studierende. 14% gaben eine gesundheitliche Beeinträchtigung an. Für die Hälfte davon wirkte sich diese erschwerend auf das Studium aus. 8 Der Anteil Studierender mit erhöhter Studienerschwernis nimmt mit dem Alter zu. 9 Die Ergebnisse beruhen auf der Selbstauskunft der Studierenden über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen und das subjektive Erleben von Einschränkungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 10 Grad der Studienerschwernis 1 86 ohne gesundheitl. Beeinträchtigung mit gesundheitl. Beeintr. ohne Studienerschwernis 7 7 mit gesundheitl. Beeintr. und Studienerschwernis Zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählen sowohl Behinderungen wie auch chronische Erkrankungen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die zur Auswertung gebildeten Kategorien sowie die prozentuale Verteilung der Rückmeldungen zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf. Dabei sind/waren Mehrfachnennungen möglich. 2,7 2,2 1,8 (sehr) schwach mittel (sehr) stark 1 Zusammengefasste 5-stufige Antwortskala von sehr schwach bis sehr stark DSW/HIS-HF 20. Sozialerhebung psychische Beeinträchtigung/ Erkrankung chronische somatische Krankheit Sehbeeinträchtigung/Bildheit sonstige Beeinträchtigung Mobilitätsbeeinträchtigung Teilleistungsstörung Hörbeeinträchtigung/ Gehörlosigkeit Sprach-/ Sprechbeeinträchtigung 42% der Studierenden gaben eine psychische Beeinträchtigung/Erkrankung an. Wittchen und Jacobi kamen im gleichen Jahr in ihrer Erhebung zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland 11 zu dem Schluss, dass in der Gruppe der jährigen mit einem Anteil von 45%, die höchste Prävalenzrate für psychische Erkrankungen besteht. Dies ist insofern von Bedeutung, da insbesondere diese Altersstufe an den Hochschulen vertreten ist. Der Sozialerhebung zufolge nimmt die Häufigkeit studienerschwerender psychischer Beeinträchtigungen mit dem Alter der Studierenden zu (bis 25 Jahre 2%, 26/27 Jahre 4%, ab 28 Jahre 6%) 12 Im Vergleich sind die Studienverläufe der Studierenden mit erschwerenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber Studierenden ohne (studienerschwerende) Beeinträchtigung unregelmäßiger (Studiengangswechsel 28% vs.16%, Studienunterbrechung 27% vs. 8%, Hochschulwechsel 22% vs. 16%) Diese Tendenz lässt sich besonders in Bezug auf die mit Studienerschwernis ohne Studienerschwernis DSW/HIS-HF 20. Sozialerhebung Unterbrechung des Studiums erkennen Sozialerhebung, S Sozialerhebung, S vgl. 20. Sozialerhebung, S DEGS-Studie zur Gesundheit Erwachsener in Dt Sozialerhebung, S Sozialerhebung, S. 463ff 7

8 BERATUNGSSTELLE Aufgaben Der Beauftragte und die Mitarbeiter seiner Beratungsstelle wirken sowohl einzelfallbezogen als auch strukturell auf die Verbesserung der Studienund Prüfungsbedingungen hin. In der persönlichen Beratung steht der individuelle Hilfebedarf des Einzelnen im Fokus. Wie kann der Ratsuchende bei der Aufgabenbewältigung unterstützt werden? Zu alltäglichen Problemen im Studium, Erstberatungen/Anamnesen kommen auch Kriseninterventionen bei psychisch belasteten Studierenden. Darüber hinaus sind in begrenztem Umfang persönliche Assistenzen möglich. Die Beratung von Lehrenden und Vermittlung im Konfliktfall ist ebenfalls Bestandteil der Arbeit. Auf struktureller Ebene steht der Abbau baulicher, didaktischer und organisatorischer Barreren im Vordergrund. Hierzu findet in internen und externen Gremien ein regelmäßiger Austausch statt. Zuständigkeitsbereich Das Beratungs- und Serviceangebot steht sowohl Studieninteressierten, Studierenden und deren Eltern, wie auch Lehrenden und Mitarbeitern der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zur Verfügung. (S. Kapitel Vernetzung und Kooperation ) Für eine umfassende und nachhaltige Beratung ist diese interdisziplinäre Zusammenarbeit unabdingbar, da die hier entstehenden Synergieeffekte von großem Wert sind. Die Tätigkeit des Beauftragten und seiner Mitarbeiter lässt sich wie folgt zusammenfassen: Träger Öffentlichkeitsarbeit In ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Heinrich-Heine-Universität, die individuellen Bedürfnisse und Bedarfslagen der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besonders zu berücksichtigen. 14 Der Beauftragte wurde an der Heinrich-Heine-Universität bereits 1999 eingeführt, obschon zu diesem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Verpflichtung dazu bestand. Mit den Änderungen im neuen Hochschulgesetz NRW welches im Dezember 2014 in Kraft getreten ist, ist nun auch in Nordrhein-Westfalen die Bestellung eines Beauftragten als Ansprechpartner für die Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung verpflichtend. 15 Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wird von der Rektorin oder dem Rektor ernannt. Der Zuständigkeits- und Aufgabenbereich wird in 62b HG NRW sowie 14 GO HHU geregelt. Beratung und Service Vernetzung Administratives Bauliche Barriere- Freiheit 14 vgl. 1 Abs. 5 GO HHU 15 vgl. 62b HG NRW 8

9 Personalausstattung Beauftragter Ehrenamtliche Tätigkeit Beratungsstelle des Beauftragten 1 Sozialarbeiter 39,75 h (seit Dez. 2013) 2 Sozialarbeiter im Berufsanerkennungsjahr 39,75 h 1 studentische Hilfskraft 10 SWS 1 studentische Hilfskraft 17 SWS Rektor/in Beauftragter f. Studierende m. Behinderung u. chronischer Erkrankung staatl. annerk. Sozialarbeiter/in (seit Dez. 2013) Das Sachmittelbudget steht für Personalkosten (Hilfskräfte, Lehraufträge), Sachaufwendungen (Materialaufwand/Dienstleistungen, Büromaterialien/Drucksachen, Reisekosten/Personalnebenkosten, sonstige betriebliche Aufwendungen) und Investitionen zu Verfügung. Arbeitsprinzipien Folgende Grundsätze liegen unseren Beratungsund Serviceangeboten zugrunde: Wahrung der Schweigepflicht Kostenfreie Beratung Freiwilligkeit Erwartung aktiver Mitarbeit Ressourcenorientierung Niederschwelligkeit Ganzheitlicher Beratungsansatz Personzentrierte Beratung Interdisziplinäre Zusammenarbeit Sozialarbeiter/in im Annerkennungsjahr Sozialarbeiter/in im Annerkennungsjahr Studentische Hilfskraft Studentische Hilfskraft Finanzierung Die Kosten für Personal- und Sachmittel des Beauftragten werden anteilig aus den Haus-haltsmitteln der Universität und aus Qualitäts-verbesserungsmitteln finanziert. Jährlich steht dem BBSt ein Sachbudget in Höhe von zur Verfügung. Hinzu kommen gegebenenfalls Einnahmen durch Spendenakquise. 9

10 BERATUNG UND SERVICE Organisatorische Abläufe Das Beratungs- und Serviceangebot der Beratungsstelle des Beauftragten steht allen Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Verfügung. Der organisatorische Ablauf von der Anmeldung bis hin zu Terminen bei dem Beauftragten lässt sich wie folgt darstellen: Das Erstgespräch findet in der Beratungsstelle des Beauftragten statt. Dabei werden das Datenblatt ausgefüllt und medizinische Unter lagen eingereicht, aus denen die Diagnose hervorgeht Die Berater erarbeiten mit den Studierenden Lösungsansätze und vermitteln ggf. an andere Ansprechpartner weiter Bei Bedarf findet eine persönliche Vorsprache bei dem Beauftragten statt (Terminvergabe erfolgt durch die Berater der Beratungsstelle) Sprechstunden des Beauftragten Im Rahmen von wöchentlichen Sprechstunden bietet der Beauftragte individuelle Beratungen an, in denen nach einer entsprechenden Diagnostik, Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und weitere Schritte eingeleitet werden. Hierzu gehört u.a. die Vermittlung von geeigneten Therapieplätzen oder Coachingangeboten. Termine für die Sprechstunde beim Beauftragten werden durch die Beratungsstelle vergeben. Hier erfolgen die Erstanamnese und die Einleitung erster Schritte. Beratung Die Beratungsstelle bietet Unterstützung bei alltäglichen Problemen im Studium. Darüber hinaus sind im Bedarfsfall eine erste Krisenintervention bei psychisch belasteten Studierenden und die Vermittlung an entsprechende Ansprechpartner möglich. Der Beratung liegt ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Neben studienbezogenen Themen werden ebenso Bereiche wie die finanzielle Absicherung, der soziale Rückhalt sowie die konkrete Lebenssituation einbezogen. Die nachfolgenden Themen sind häufig Gegenstand der Beratung: Härtefallregelungen bei der Studienbewerbung Nachteilsausgleichende Regelungen für Studien- und Prüfungsbedingungen Stellungnahmen für Anträge (u.a. BAföG, technische Hilfsmittel, Assistenzen) Vermittlung an weitere Ansprechpartner Vermittlung bei Konflikten mit Lehrenden und Verwaltung Zwei offene Sprechstunden in der Woche, die ohne vorherige Terminabsprache aufgesucht werden können, sowie kurzfristige Termine nach Vereinbarung gewährleisten einen niedrigschwelligen Zugang und zeitnahe Unterstützung. Die offenen Sprechzeiten finden abwechselnd in den Räumlichkeiten des Studierenden Service Centers und im Büro statt. Die Bedeutung des offenen Angebotes liegt insbesondere darin, die Studierenden auf das Beratungsangebot aufmerksam zu machen, da viele Studierende erst sehr spät von der Beratungsstelle erfahren. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind zu diesem Zeitpunkt unter Umständen nur noch begrenzt möglich oder die Studirenden müssen negative Erfahrungen machen, die zusätzlich beeinträchtigend wirken. 10

11 Serviceleistungen Persönliche Assistenzen (Umwandlung von Literatur, Begleitungen u. ä.) Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern Vermittlung bezahlter Praktikumsplätze Auskünfte zu Hilfsmitteln auf dem Campus (z.b. Sehbehindertenarbeitsplätze) und Ver mittlung von Ausleihmöglichkeiten (z.b. Mikroportanlagen, Rollstühle) Informationen zur Barrierefreiheit (z.b. von Hochschulgebäuden, Hörsälen) Ausgabe von Euroschlüsseln und universitätsin ternen Parkausweisen Persönliche Assistenzen können nur in einem begrenzten Umfang geleistet werden. Bei höherem Bedarf besteht Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Die Berater unterstützen bei der Antragsstellung und Suche nach Studienassistenten. Gruppenangebote Es gibt verschiedene Gruppenangebote, die bereits bestehen. Grundsätzlich ist das Angebot bei entsprechender Nachfrage erweiterbar. Campus Barriere Frei Die Gruppe bietet ein offenes Forum für den Austausch von Erfahrungen. Die Gestaltung der Abende orientiert sich vor allem an den Vorschlägen der Studierenden. Es werden Referenten eingeladen, die über Themen wie Nachteilsausgleiche, Praktikumsmöglichkeiten und Berufseinstieg informieren. In den Jahren 2013 und 2014 fanden 7 Treffen statt stellte Frau von de Finn das Praktikum bei L`Oréal vor und 2014 ermöglichte Frau Kaymak vom Career Service der Heinrich-Heine-Universität neben einer Informationsrunde die Durchsicht und Bearbeitung von Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus fanden gesellige Veranstaltungen wie Kinoabende, Pizza essen und Weihnachtsfeiern statt. Die Organisation erfolgte in Kooperation mit der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium (FH), dem Referat für Barrierefreiheit (HHU AStA) und dem Studentenwerk Düsseldorf. Studieren mit Asperger-Syndrom Unter der Leitung von Herrn Prof. Franz findet diese Gruppe seit Dezember 2013 für Studierende mit Asperger-Syndrom in regelmäßigen Abständen und nach Absprache einmal monatlich statt. Die Weiterentwicklung und Förderung emotionaler Kompetenzen stehen hier im Fokus. Zudem dient die Gruppe dem Austausch von Erfahrungen untereinander und der gegenseitigen Unterstützung im universitären Alltag. Studierenden-Coaching- Gruppe Das Coaching-Angebot soll den Studierenden dazu verhelfen, ein persönliches Konzept zur Begegnung des Studienalltages zu entwickeln und umzusetzen. Ein erfolgreiches Konzept berücksichtigt dabei sowohl die Erfordernisse des Studiums, als auch das persönliche Lernverhalten und die generelle Gestaltung des Studienalltages. Die Studierenden haben die Möglichkeit, der Gruppe über Hürden und Fortschritte bei der Umsetzung ihres Konzeptes zu berichten, um ein Feedback zu erhalten. Leider steht unseren Studierenden dieses Angebot wegen einer Budgetstreichung seit dem Wintersemester 2014/2015 nicht mehr zur Verfügung. Es wird von der Beratungsstelle voraussichtlich 2016 wieder aufgenommen. 11

12 Judo ohne Barrieren Das Judotraining dieser Gruppe ist darauf ausgelegt, dass Menschen mit und ohne Behinderungen, Einschränkungen oder Krankheiten gemeinsam Sport treiben. Judo kennt keine Barrieren und kann auf verschiedenste Bedingungen und Fähigkeiten zugeschnitten werden. Die Besonderheit an dieser Gruppe ist die Vielfalt, an Personen und Persönlichkeiten. Diese Gruppe entstand als Projekt der Sozialarbeiterin Frau Borm. Im Sommersemester 2014 übernahm Frau Borm gemeinsam mit Herrn Kroll die Leitung, welcher die Gruppe nach Beendigung ihres Anerkennungsjahres nun weiterführt. Weitere Angebote Informationsveranstaltungen Die Beratungsstelle bietet auf Anfrage zu Themen wie z.b. nachteilsausgleichende Regelungen oder zu anderen Bereichen, die Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betreffen, Informationsveranstaltungen an. Dieses Angebot richtet sich sowohl an die Studierenden als auch an die Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Universität. Im Dezember 2014 fand im Rahmen dieses Angebotes auf Anfrage der Kollegen des Studierenden Service Centers eine Informationsveranstaltung zum Thema Nachteilsausgleiche bei psychischen Erkrankungen statt. 12

13 VERNETZUNG UND KOOPERATION Fallbezogene Koperation Um die Voraussetzungen für ein barrierefreies und chancengleiches Studium zu schaffen, bestehen themenbezogen intern wie auch extern Vernetzungen und Kooperationen mit weiteren Ansprechpartnern. Die Vernetzung mit anderen Beratungseinrichtungen auf dem Campus ist für eine wirkungsvolle und nachhaltige Beratung unabdingbar. Klinisches Institut für Psychosmatische Medizin und Psychotherapie Die Vernetzung mit den Angeboten der Psychosomatischen Ambulanz des LVR-Klinikums in Düsseldorf-Grafenberg ermöglicht eine zeitnahe interdisziplinäre Betreuung der Studierenden. Aufgrund von Budgetstreichungen mussten jedoch die direkten Angebote des klinischen Institutes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zum Wintersemester 2014/2014 eingestellt werden: Die Studierenden mit bestehenden psychischer Beschwerden wurden durch die Ärzte des Konsil- und Liaisondienst beraten und betreut. Die Leistungen umfassten Diagnostik und die Begleitung bis zur Anbindung an einen niedergelassenen Therapeuten. In der psychosozialen Beratungsstelle wurden die Studierenden der HHU bei schwierigen Lebenssituationen, persönlichen Konflikten oder bei Ängsten in Prüfungsphasen beraten. Die Angebote umfassten Konfliktberatung, Einzel- und Gruppencoaching sowie die Vermittlung von weiteren Hilfen oder therapeutischen Angeboten. HHU Dezernat 1 Studierenden- und Prüfungsverwaltung Die Studierenden werden bei Bedarf an den BBSt weiterverwiesen. Der BBSt vermittelt ebenso bei allgemeinen Anliegen oder speziellen Beratungsbedarfen, wie z.b. psychologischer Beratung, an die Mitarbeiter des Studierendenservice. Zudem stellt das Dezernat 1 für eine wöchentliche offene Sprechstunde Räumlichkeiten im Studieren Service Center zur Verfügung. Die Zusammenarbeit erstreckt sich darüber hinaus auf die Beteiligung mit einem Informationsund Beratungsangebot für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Veranstaltungen wie den Wochen der Studienorientierung, dem langen Abend der Studienberatung und Chatberatungen des SSC. Frau Wiesner bringt sich als Vertreterin für das Studierenden Service Center seit mehreren Jahren in den Arbeitskreis Studieren ohne Behinderung ein. HHU International Office Anhand einer konkreten Situation zeigte sich 2014 erstmalig ein spezieller Regelungsbedarf bei Teilnehmern am Erasmusprogramm. Im regulären Vergabeverfahren für Wohn-raum im Studentenwerk gestaltet sich die kurzfristige Verfügbarkeit barrierefreier Unterkünfte schwierig. Die Anzahl der Erasmusstudierenden wird an das Studentenwerk gemeldet. Es ist nicht möglich, die begrenzt zur Verfügung stehenden barrierefreien Appartements für den Bedarfsfall frei zu halten. Darüber hinaus besteht für ausländische Studierende kein Anspruch auf die Finanzierung persönlicher Assistenzen durch den überörtlichen Träger. Die Beratungsstelle des Beauftragten kann Assistenzen nur im begrenzten Umfang leisten, sodass die Studierenden nicht ausreichend unterstützt werden können. HHU Career Service Dem Bereich Übergang Studium in den Beruf kommt eine große Bedeutung zu. Häufig sind Studierende mit erheblichen Hürden konfrontiert, beginnend bei dem Bewerbungsverfahren bis hin zu den Anforderungen im Berufsleben, in dem des Öfteren auch Überstunden erwartet werden. Es besteht v.a. die Angst, nicht in dem Beruf Fuß fassen zu können, der erlernt wurde. 13

14 Um den Übergang zu unterstützen, besteht bereits seit 2011 ein Public Private Partnership mit der Firma L`Oréal. Im Jahr 2014 wurde die Zusammenarbeit mit dem Career Service der Heinrich- Heine-Universität intensiviert Eine wichtige Ansprechpartnerin wurde hierbei Frau Kaymack. Die Kooperation erstreckt sich auf das Herstellen von Kontakten zu Unternehmen sowie die Durchsicht von Bewerbungsunterlagen. Im Jahr 2014 entstand hier-durch der Kontakt zum Unternehmen Google. Studierendenwerk Die Zusammenarbeit mit der Behindertenberatung/ Soziale Dienste bestand in der gegenseitigen Vermittlung von Studierenden. Kontakte zum BAföG-Amt bestanden im Falle von Studienverlängerungen. Das Gesetz sieht für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit einer späteren Vorlage des Leistungsnachweises (nach 48 Abs.2 BAföG) sowie die Verlängerung über die Höchstförderungsdauer hinaus (nach 15 Abs.3 BAföG) vor. Der BBSt unterstützt die Studierenden bei der Antragsstellung. Das Studierendenwohnheim verfügt über behindertengerechte Zimmer. Schwerbehindertenausweises und Beiblatt. Mit dem Sportreferat wurde in Bezug auf das Sportangebot Judo ohne Barrieren kooperiert. Kooperationen im Bereich bauliche Barrierefreiheit Das Erfassen der z.t. noch erheblichen baulichen Barrieren und die Mitwirkung an deren Behebung ist ein fester Bestandteil der Arbeit des Beauftragten. Hierzu steht er dem Dezernat 6 der Heinrich- Heine-Universität beratend zur Seite und lädt den Prorektor für Strategisches Management und Chancengerechtigkeit sowie die nachfolgend dargestellten Stellen regelmäßig zu der Arbeitsgruppe Bauliche Barrierefreiheit HHU ein. STW-D SBV AStA BBSt UKD D6 Evangelische Hochschulgemeinde (ESG) und Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Für die Treffen der Gruppe Campus Barriere Frei stellten die ESG und KHG das Café Atempause zur Verfügung. Wir danken ihnen für die Unterstützung! AStA Mit dem Referat für Barrierefreiheit bestand eine enge Zusammenarbeit in verschiedenen Projekten (wie z.b. die barrierefreie Campusführung, bauliche Barrieren) und der gegenseitigen Vermittlung von Studierenden. Das Sozialreferat regelt die Semesterticketrückerstattung bei Vorliegen eines D6 UKD SAUS SBV AStA STW-D AStA SAUS Dezernat für Gebäudemanagement Bauunterhaltung des Universitätsklinikums Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz Schwerbehindertenvertretung Allgemeiner Studierendenausschuss Studierendenwerk Düsseldorf Allgemeiner Studierendenausschuss 14

15 Weitere Kooperationen ZIM Im März 2013 erfolgte in Absprache mit Herrn Manten mit einer blinden Studierenden die Durchsicht der Webseiten des ZIM hinsichtlich Barrierefreiheit für Menschen mit Seheinschränkungen. Gremienarbeit Die Mitwirkung sowie Organisation und Moderation von Gremien sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Beauftragten. Logistik, Controlling, Human Resourcing oder dem Produktmanagement eingesetzt, bekommen eigene Projekte, lernen sich und das Arbeiten in einem internationalen Unternehmen besser kennen und können ihre eigenen Beiträge einbringen. Regelmäßige Entwicklungsgespräche sowie ein persönlicher Mentor begleiten das Praktikum der Studierenden. Da L Oréal seine Mitarbeiter meist aus den Reihen der Praktikanten rekrutiert, kann das Praktikum für die Studierenden mit Behinderung einen Berufseinstieg bedeuten. In den Jahren 2013 und 2014 nahmen 2 Studierende dieses großzügige Angebot wahr. Intern Vorsprachen beim Rektor Helfergruppe des Vernetzungstreffens soziale Einrichtungen in NRW Extern Vernetzungstreffen der Beauftragten und Berater in NRW ARGE e.v. Eigene Gremien Arbeitskreis Studieren ohne Behinderung Arbeitsgruppe Bauliche Barrierefreiheit HHU Public Private Partnership Praktikumsplätze für Studierende mit Behinderung Die in Düsseldorf ansässige Kosmetikfirma L Oréal stellt für Studierende der Heinrich-Heine-Universität mit Behinderung fünf bezahlte Praktikumsplätze zur Verfügung. Für die fünf Praktikanten gilt das gleiche strukturierte Programm, das auch allen anderen Praktikanten angeboten wird: Sie sind in Abteilungen wie 15

16 Foto: Jacqueline Hendriks ÖFFENTLICHKEINTSARBEIT Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden die etablierten Veranstaltungen weitergeführt und um weitere Angebote ergänzt. Studieninteressierte und Studierende wurden über Nachteilsausgleiche und Möglichkeiten der Unterstützung informiert. Die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zeigt sich sowohl in der gestiegenen Nachfrage durch die Studierenden als auch in der Zunahme an Anfragen durch Professoren und Fachschaften. Didaktikleitfaden ). Die Broschüren stehen auf der Homepage der Beratungsstelle ( zum Herunterladen zur Verfügung. Informationsbroschüre Studieren ohne Behinderung : Wegweiser für Studierende und Interessenten Flyer Studieren ohne Behinderung Studieren ohne Behinderung Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Studieren ohne Behinderung (neu 2014) Um das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bekannter zu machen, wurden ein Flyer sowie Plakate erstellt. Publikationen Angebote für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Es werden Publikationen erstellt, welche sich zum einen an die Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen richten zum anderen als Wegweiser gedacht sind (z.b. der Informationsleitfaden Studieren ohne Behinderung ). Darüber hinaus gibt der Beauftragte themenspezifische Handreichungen heraus, um für die Belange und Bedürfnisse der betroffenen Studierenden zu sensibilisieren (z.b. (aktualisiert 2013) Vielfältige Angebote erleichtern den Weg in und durch das Studium. Das Rektorat, die Verwaltung, das Studierendensekretariat, das Studierendenwerk, die Universitäts- und Landesbibliothek, das Rechenzentrum der Universität sowie das Referat für Barrierefreiheit des AStA arbeiten gemeinsam mit dem BBSt daran, dass der Studienalltag für Studierende mit Behinderung im Sinne der Chancengleichheit und Barrierefreiheit verbessert wird. Der Leitfaden Studieren ohne Behinderung liefert Hilfestellungen und Hinweise dazu, welche Angebote an der Heinrich-Heine-Universität bestehen und benennt Ansprechpartner für konkrete Problematiken. 16

17 Informationsbroschüre Eine Universität für alle Studieren ohne Behinderung : Empfehlungen für Lehrende und Mitarbeiter (Neu 2014) Für den Beauftragten stellt die Chancengleichheit ein besonderes Anliegen dar. Die Studierenden mit einer Behinderung und chronischen Erkrankung sollen in ihrem Studium an der Heinrich-HeineUniversität trotz der Benachteiligungen, die ihnen aus den gesundheitlichen Einschränkungen entstehen können, in der Lage sein, ihr volles Potenzial zu entwickeln. Hierzu ist es notwendig, geeignete Studienbedingungen zu schaffen, die eine gleichberechtigte Teilhabe an den Lehrveranstaltungen ermöglichen sowie durch nachteilsausgleichende Regelungen in den Prüfungen Chancengleichheit zu schaffen. Aus diesem Grund möchte der BBSt mit diesem Leitfaden auf die Situation dieser Studierenden aufmerksam machen und für deren besondere Bedürfnisse sensibilisieren. Campusführungen Studierendenassistentin Ursula Horst erklärt den Erstsemestern mit Behinderung den barrierefreien Campus. (Foto Ina Gewel) Seit 2013 Barrierefreie Campusführung Erstmalig wurde zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 eine Campusführung unter dem Schwerpunkt Barrierefreiheit angeboten. Diese stand allen Interessierten offen. Erfreulicherweise wurde die Veranstaltung sehr gut angenommen (ca. 50 Teilnehmer) und es nahmen insbesondere auch nicht betroffene Studierende teil. Die Campusführung fand im Rahmen der CBF-Kooperation mit der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium (FHD), dem Studentenwerk und dem Referat für Barrierefreiheit (AStA) statt. Die Campusführung wird als regelmäßiges Angebot zu Beginn des Wintersemesters fortgeführt. 17

18 Seit 2013 Beteiligung an fakultätsbezogenen Campusführungen des SSC Zu den Aufgaben des BBSt gehört ebenfalls die Sensibilisierung für die Situation von Studierenden mit Behinderung. Aus diesem Grund beteiligte sich die Beratungsstelle des BBSt auch an den Campusführungen des Studierenden Service Centers und ergänzte die Führungen mit Informationen über die Barrierefreiheit und Angebote für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Informationsveranstaltungen Wochen der Studienorientierung Beratungs- und Informationsarbeit für Studieninteressierte im Rahmen von zwei offenen Sprechstunden vor Ort im Studierenden Service Center. Langer Abend der Studienberatung Beratungs- und Informationsarbeit für Studieninteressierte im Rahmen einer offenen Sprechstunde. (NEU 2013) Expertenchat Beteiligung am Expertenchat des Studierendenservice - das Chatangebot wurde bedauerlicherweise nicht genutzt. Viele Studieninteressierte hatten sich bereits im Vorfeld gemeldet. Erstsemesterbegrüßung (ESAG) Vorstellung des Beratungs- und Serviceangebotes mit einem Kurzvortrag; Beratungs- und Informationsarbeit für Studieninteressierte im Rahmen eines Informationsstandes. Tag der Studierendenschaft des AStA Beratungs- und Informationsarbeit für Studierende im Rahmen eines Informationsstandes. Informationstag Studieren in Düsseldorf Beratungs- und Informationsarbeit für Studierende im Rahmen eines Informationsstandes. (NEU 2014) Einführungstutorien für Erstsemester An dieser Stelle möchten wir uns dafür bedanken, dass die Fachschaften auf unser Beratungsangebot aufmerksam gemacht und unsere Räumlichkeiten gezeigt haben. (NEU 2014) Campusmesse Beratungs- und Informationsarbeit für Studierende im Rahmen eines Informationsstandes. Erstsemesterbegrüßung durch den Rektor und Informationsbasar Beratungs- und Informationsarbeit für Studieninteressierte im Rahmen eines Informationsstandes. 18

19 BAULICHE BARRIEREFREIHEIT Neu-/Umbaumaßnahmen Der Beauftragte wurde durch das Dezernat 6 mit der Einsichtnahme in Bauunterlagen und durch Begehungen in die Planung verschiedener Neu- und Umbaumaßnahmen mit einbezogen, z.b.: Haus der Universität Ersatzbau/Neubau Biowissenschaften Botanischer Garten Nutzpflanzenabt. Interimsgebäude 24.51, 24.52, der Schwerbehindertenvertretung wie auch des Referates für Barrierefreiheit des AStA teil. Das Gutachten lag im April 2014 mitsamt einer Kostenschätzung von vor. Das Dezernat 6 beantragte insgesamt (Schätzung Architekt Opper + Puffer) für das Jahr 2015 zur Behebung der begutachteten Mängel. Einzelne Bedarfe wie Türöffner, Handläufe und Markierungen mit Piktogrammen wurden in den Jahren 2013 und 2014 bereits behoben. Prioritätenliste Seit dem Jahr 2011 werden bauliche Barrieren in einer Prioritätenliste erfasst. Kenntnis über die Mängel erhält die Beratungsstelle entweder durch die Rückmeldung von Studierenden oder durch eigene Rundgänge. Die Behebung der Barrieren ging aufgrund fehlender finanzieller und personeller Kapazitäten in den vergangenen Jahren nur langsam voran. Im April 2013 erfolgte auf Anregung von Herrn Abraham eine Unterteilung in die Zuständigkeitsbereiche des Dezernats 6: D6.1 Planen und Bauen D6.2 Technisches Gebäudemanagement D6.3 Infrastrukturelles Gebäudemanagement In der Abteilung 6.1 sind weiterhin keine personellen Ressourcen zur Bearbeitung der Thematik Barrierefreiheit vorhanden. Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich 6.2 und 6.3 lassen sich mit Unterstützung eines spezialisierten Architekturbüros zeitnah bearbeiten. Das Ingenieur- und Architekturbüro Opper wurde mit der Begutachtung der Mängel beauftragt, die in die Bereiche D6.2 und D6.3 fielen. An der Begehung im November 2013 nahmen sowohl Vertreter des Dezernats 6, des Beauftragten, Strukturelle Projekte zur Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit Leit- und Orientierungssystem für Menschen mit Sehbehinderung Um die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu schaffen, ist die Erstellung eines bedarfsgerechten Minimalkonzeptes, welches die Achsen und Verkehrsbereiche in den Verlauf der Bodenindikatoren einschließt, von großer Bedeutung. In ihrem Hochschulentwicklungsplan (HSEP) von November 2009 verpflichtet sich die Heinrich-Heine-Universität zur Gewährleistung von Barrierefreiheit, um so das Sicherheitsempfinden zu erhöhen und Orientierungshilfen zu schaffen. Im Gebäude 23 konnte durch die Anbringung von Türschildern mit Braillebeschriftung eine wichtige Orientierungshilfe realisiert werden. Für die Realisierung eines umfassenden Blindenleitsystems auf dem Universitätsgelände wurde unter der Leitung von Herrn Prof. Franz eine Projektgruppe gebildet. Es wirken der Beauftragte, das Dezernat 6, die Schwerbehindertenvertretung, die Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz, die Stadtverwaltung Düsseldorf, die Rheinbahn Düsseldorf, der 19

20 Blindenverband, die Fachhochschule Düsseldorf, die Bauunterhaltung UKD und der Fachleiter Boden, Umwelt und Verkehr mit. Ziel ist es, das Projekt anschließend zur Umsetzung an das Dezernat 6 übergeben zu können. Ruheräume In Zusammenarbeit mit den Fakultäten, dem Dezernat 6, der Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz, der Schwerbehindertenvertretung und dem Familienbüro wurde eine Liste aller Ruheräume erstellt. Eine Liste mit detaillierten Informationen befindet sich seit Dezember 2014 auf der BBSt- Homepage. Die Türschilder weiterer Gebäude der Universität werden nun kontinuierlich mit Blindenschrift ausgestattet. Barrierefreiheit der Hörsäle Die Barrierefreiheit der Hörsäle wurde im Jahr 2014 umfangreich und detailliert erfasst. Eine entsprechende Liste befindet sich auf der BBSt-Homepage. Im nächsten Schritt wird die Ausstattung der Hörsäle mit behindertengerechten Hörsaaltischen und Handläufen thematisiert. Braillebeschriftung von Türschildern Durch eine Spende der Fritz-Henkel-Stiftung konnte ein Braillebeschriftungsgerät angeschafft werden. Mit der Unterstützung von 10 Ehrenamtlichen wurden am 5. März 2014 Türschilder im Gebäude 23 beklebt. Ein großer Dank geht auch an die studentische Mitarbeiterin Frau Horst, welche die Schilder zusammenstellte und Frau Marek, die das Projekt koordinierte. 20

21 PROJEKTE Ehrenamtsprojekt Die gegenseitige Unterstützung der Studierenden untereinander zu fördern war bereits des Öfteren Bestandteil von Überlegungen. Mit der Anfrage des Studierendenservice im August 2013 wurde hieraus ein Projekt, welches durch die Initiative von Frau Marek konkret Gestalt annahm. Das Programm soll für die Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung sensibilisieren und auf die besonderen Bedarfe aufmerksam machen. Im Rahmen von kurzfristig angelegten Aktionen und Veranstaltungen können Studierende sich einmalig einbringen. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Beschriftung von Türschildern mit Brailleschildern zu nennen. Durch die Hilfe von Ehrenamtlichen können Projekte dieser Art schneller und effektiver umgesetzt werden. Das Mentoring-Programm richtet sich an Studierende, die sich längerfristig engagieren und Hilfe im Universitätsalltag leisten möchten. Es hat zum Ziel durch Mentoren, die individuelle Assistenzen leisten und den Aufbau sozialer Kontakte im Universitätsalltag erleichtern können, die Chancengleichheit von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Studium zu fördern. Judo ohne Barrieren Dem Grundgedanken der Inklusion folgend wird von der Beratungsstelle des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und dem Hochschulsportreferat des AStA (Allgemeinen Studierenden Ausschusses) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine Judogruppe angeboten, an der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen. Das Angebot ist kein typisches Judotraining, sondern darauf ausgelegt, dass Menschen mit und ohne Behinderungen, Einschränkungen oder Krankheiten gemeinsam Sport treiben. Judo kennt keine Barrieren und kann auf verschiedenste Bedingungen und Fähigkeiten zugeschnitten werden. Das Angebot ist für Anfänger und Fortgeschrittene geeignet. Universitätsgeschichte als Augumented Reality-Erfahrung Im Rahmen des Projektseminars Universitätsgeschichte als Augmented Reality-Erfahrung von Herrn Prof. Dr. Achim Landwehr und Herrn Sebastian Tupikevics wurde die Beratungsstelle des BBSt für einen Vortrag zum Thema Barrierefreiheit angefragt. Das Projekt bezieht somit insbesondere die Bedürfnisse von sehbeeinträchtigten sowie mobilitätseingeschränkten Studierenden mit ein. Hierdurch wird auch Besuchern mit Behinderungen, welche in der Regel nicht über die Ortskenntnisse der Studierenden verfügen, ermöglicht, sich selbstständiger auf dem Campus zu orientieren. Darüber hinaus trägt das Projekt zur Sensibilisierung für das Thema Behinderung bei. 21

22 LEISTUNGSSTATISTIK BBST Jahr 2013 Studierendenzahlen HHU Sommersemester Wintersemester 2013/ BBST Jahr 2014 Studierendenzahlen HHU Sommersemester Wintersemester 2014/ Beratene Studierende Interessenten 28 Studenten 237 Ehemalige 184 Gesamt 449 Beratene Studierende Interessenten 78 Studenten 268 Ehemalige 262 Gesamt 608 Die nachfolgende Auswertung nach Fakultäten bezieht sich auf den oben genannten Anteil der Studenten und Studentinnen. Verteilung auf Fakultäten Philosophische Fakultät 36 % Math.-Naturwissensch. Fakultät 27 % Medizinische Fakultät 23 % Juristische Fakultät 10 % Wirtschaftswissensch. Fakultät 4 % Verteilung auf Fakultäten Philosophische Fakultät 36 % Math.-Naturwissensch. Fakultät 30 % Medizinische Fakultät 20 % Juristische Fakultät 10 % Wirtschaftswissensch. Fakultät 4 % Leistungen (Kontakte) Beratung Beauftragter 56 Beratung Sozialarbeiter 213 (davon 42 in off. Sprechstunden) Serviceleistungen 139 Gesamt 408 Leistungen (Kontakte) Beratung Beauftragter 18 Beratung Sozialarbeiter 227 (davon 53 in off. Sprechstunden) Serviceleistungen 189 Gesamt 434 Gruppen (Veranstaltungen) Campus Barriere Frei 7 Studierenden-Coaching 18 Studieren m. Asperger-Syndrom (seit Dezember 2013) 1 Gruppen (Veranstaltungen) Campus Barriere Frei 7 Studierenden-Coaching 16 Studieren m. Asperger-Syndrom 8 Judo ohne Barrieren 24 Leistungen (Veranstaltungen) Offene Sprechstunden 67 Öffentlichkeitsveranstaltungen 13 Gremien/Vernetzung 19 Veranstaltung eigener Gremien 6 Leistungen (Veranstaltungen) Offene Sprechstunden 91 Öffentlichkeitsveranstaltungen 19 Gremien/Vernetzung 32 Veranstaltung eigener Gremien 5 22

23 QUALITÄTSSICHERUNG Teamsitzungen In wöchentlichen Teamsitzungen erfolgt die Klärung organisatorischer Fragen, der Austausch über aktuelle Entwicklungen, die Besprechung konzeptioneller Veränderungen und die Planung neuer Projekte. Fallbesprechungen In den wöchentlichen Fallbesprechungen erfolgt die Verteilung der Neuanmeldungen und Klärung möglicher weiterführender Hilfsangebote sowie die Terminvergabe bei dem Beauftragten. Supervision Alle Sozialarbeiter/innen nehmen in regelmäßigen Abständen an Supervisionen teil. Ausbildung von Sozialarbeiter/ innen im Berufsanerkennungsjahr Die Beratungsstelle des Beauftragten bietet jährlich zwei Berufsanerkennungsjahrstellen für Sozialarbeiter/innen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung an. Für das Jahr wird ein Ausbildungsplan erstellt. Die Sozialarbeiter/innen werden in der Beratungsstelle des Beauftragten angeleitet und nehmen regelmäßig Einzel- und Gruppensupervisionen im Klinischen Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wahr. Im Verlauf des Berufsanerkennungsjahres erhalten sie eigene Projekte. Es besteht seitens der Prüfungsverwaltung die Möglichkeit der Hospitation für die Sozialarbeiter/ innen, wofür an dieser Stelle Herrn Beil und seinem Team recht herzlich gedankt wird. Qualifizierung & Fortbildung Die Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil. Fortbildungen 2013 Studienwochen/Studienseminare im Rahmen des Anerkennungsjahres Schulung Heinrich-Heine-Universität: Typo3 Basis und Fortgeschrittene Fachtagung HüF-NRW: Barrierefreies Bauen im Hochschulbereich Workshop Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung: Behinderung Krankheit Gesundheit Fachtagung IBS Studentenwerk: Beratung für Studierende mit psychischen Erkrankungen Fortbildungen 2014 Studienseminare im Rahmen des Berufsanerkenungsjahres Fachtagungen IBS Studentenwerk: Beauftragte für Stud. mit Beeinträchtigungen - Profil des Arbeitsfeldes Kompetent beraten Schulung Heinrich-Heine-Universität: Typo3 Basis und Fortgeschrittene Fortbildungen UKD Düsseldorf: Team- und Konfliktmanagement Modelle der Konfliktbearbeitung Team- und Konfliktmanagement Teamkonflikte erkennen und lösen Fortbildung HüF-NRW: Frauen führen anders 23

24 24

25 TEAM Teamleitung Beratungsstelle Beauftragter Univ.-Prof. Dr. Matthias Franz Katja Will Sozialarbeiter/innen im Anerkennungsjahr Milena Marek Maren Borm Gina Lonzer Djatougbe Agbemegna Studentische Hilfskräfte Philipp Maass Cristin Gottwald Maya Voß Majida Dere 25

26 ANHANG Auszüge aus dem Hochschulgesetz Nordrhein-Westfahlen (HG NRW) Stand: Aufgaben (5) Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berück-sichtigen mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender und Beschäftigter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstüt-zungsbedarf sowie mit Kindern. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Erziehung für die Studierenden und Beschäftigten mit Kindern, insbesondere durch eine angemessene Betreuung dieser Kinder. Sie nehmen die Aufgaben der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz wahr. Sie fördern in ihrem Bereich Sport und Kultur. 21 Hochschulrat (5a) (...) Er [der Hochschulrat] gibt den Vertreterinnen oder Vertretern des Senats, des Allgemeinen Studierendenausschusses, des Personalrats, des Personalrats gemäß 105 des Landespersonalvertretungsgesetzes, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie der oder dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mindestens einmal im Semester Gelegenheit zur Information und Beratung. Er legt dem Ministerium auf dessen Verlangen, mindestens jedoch einmal jährlich Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben ab. Der jährliche Rechenschaftsbericht soll in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht werden. 22 Senat (2) Das Nähere zur Zusammensetzung, zur Amtszeit und zum Vorsitz regelt die Grundordnung. Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats sind die Rektorin oder der Rektor, die Prorektorinnen oder Prorektoren, die Dekaninnen oder Dekane, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die oder der Vorsitzende des Personalrats und des Personalrats nach 105 des Landespersonalvertretungsgesetzes und der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses sowie nach Maßgabe der Grundordnung weitere nichtstimmberechtigte Mitglieder. (...) 22b Hochschulkonferenz (1) Die Grundordnung kann eine Hochschulkonferenz vorsehen, die mindestens einmal im Jahr über den gegenwärtigen Stand und die künftige Entwicklungsperspektive sowie das Leitbild der Hochschule berät. (2) Mitglieder der Hochschulkonferenz sind die Mitglieder des Rektorats, des Senats, des Hochschulrats, die Dekaninnen oder Dekane, eine Vertretung der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden in den Fachbereichsräten, der Allgemeine Studierendenausschuss, die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat und der Personalrat gemäß 105 des Landespersonalvertretungsgesetzes, die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 62b Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (1) Die Hochschule bestellt eine Person, die nach Maßgabe des Absatzes 2 als Beauftragte oder Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Belange dieser 26

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