Gesamtrevision Regionaler Richtplan Abbau, Deponie und Transporte ADT Ausschreibung für Standorteingaben

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1 Bergregion Obersimmental-Saanenland Gesamtrevision Regionaler Richtplan Abbau, Deponie und Transporte ADT Ausschreibung für Standorteingaben Thun, 20. März 2014

2 Impressum Herausgeber Entwicklungsraum Thun Fliederweg 1 Postfach 3601 Thun Bergregion Obersimmental-Saanenland Honeggstrasse Saanenmöser Planungsregion Kandertal Honeggstrasse Saanenmöser Gesamtprojektleitung Emanuel Buchs (ERT), Andreas Grünig (BR OS-SA/PR KA)

3 Inhaltsverzeichnis Impressum...2 Herausgeber...2 Gesamtprojektleitung Ausgangslage Regionale und kantonale Planungsinstrumente Abbau, Deponie und Transporte Planungsperimeter Aktuelle Situation in den Regionen Auftrag und Projektziele Gesamtrevision Standortausschreibung Projektablauf Eignungskriterien und weitere Rahmenbedingungen Vorgaben und Organisatorisches zu den Standorteingaben /10

4 1 Ausgangslage 1.1 Regionale und kantonale Planungsinstrumente Abbau, Deponie und Transporte Im Perimeter sind die drei Regionen Entwicklungsraum Thun (ERT), Planungsregion Kandertal (KA) und Bergregion Obersimmental-Saanenland (OSSA) auf Stufe Richtplanung für die langfristige Sicherstellung der regionalen Versorgung mit Steinen, Kies und Sand sowie für die Bereitstellung von genügend Deponieraum für die Entsorgung von Aushub und Bauschutt zuständig. Sie führen die regionale Richtplanung Abbau, Deponie, Transporte ADT bei Bedarf nach, entweder in Form von Einzelanpassungen oder als Gesamtrevision. Mit Ausnahme geringfügiger Anpassungen bestehender Standorte braucht es sowohl für Einzelanpassungen als auch für eine Gesamtrevision ein Richtplanverfahren (inkl. Mitwirkung und Vorprüfung), einen Beschluss durch die zuständigen Gremien und schliesslich eine Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR. Der Sachplan ADT des Kantons (AGR, 2012) gibt für die Planungsträger, d.h. die Regionalkonferenzen/ Regionen, Planungsgrundsätze und -vorgaben vor. Mit der Genehmigung und Inkraftsetzung des neuen Sachplans ADT im August 2012 wurde vom Kanton die Grundlage geschaffen, auf regionaler Ebene Planungen anzugehen. 4/10

5 1.2 Planungsperimeter Der Planungsperimeter umfasst 52 Gemeinden (TOW). Auf den Internetseiten der Regionen findet sich als zusätzliche Planungsgrundlage eine Karte im Massstab 1: mit den Ausschlusskriterien für Abbau- und Deponiestandorte. Abbildung 1: Planungsperimeter TOW 1.3 Aktuelle Situation in den Regionen In den drei Regionen ERT, KA und OSSA gelten die unten aufgeführten bestehenden regionalen Richtpläne und Überarbeitungen. Region Erlass Richtplanung (Genehmigung AGR) Anpassung (Genehmigung AGR) Entwicklungsraum 22. Juni 2006 Laufend Thun (ERT) Obersimmental- 11.September Saanenland (OSSA) Kandertal (KA) 26. Oktober März 2006 Tabelle 1: Aktuell gültige regionale Teilrichtpläne ADT 5/10

6 Die gültigen Planungen der drei Regionen sind also von unterschiedlicher Aktualität. Teilweise sind Datengrundlagen und inhaltliche Aussagen überholt, beziehungsweise bedingen eine grundlegende Anpassung an den Kantonalen Sachplan ADT. 2 Auftrag und Projektziele 2.1 Gesamtrevision Die drei Regionen haben in Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) entschieden, aufgrund der im Kapitel 1 geschilderten Situation eine Gesamtrevision der regionalen Richtplanung ADT auszulösen. Die bestehenden teilregionalen Richtplanungen ADT sollen in einer Planung zusammengeführt, harmonisiert und aktualisiert werden. Die aktuelle Situation der Ver- und Entsorgung soll dabei flächendeckend über den ganzen Perimeter TOW beleuchtet werden. Die Gesamtrevision erfolgt nach den Vorgaben und Grundsätzen des kantonalen Sachplans ADT. Angestrebt wird eine aktualisierte Richtplanung ADT, mit welcher die langfristige Ver- und Entsorgung in der Region (Planungshorizont von Jahren) sichergestellt werden kann. Zur Schliessung von allfälligen Deckungslücken sind Erweiterungen von bestehenden Standorten oder neue Abbau- und Deponiestandorte zu bezeichnen und behördenverbindlich festzusetzen. Den unterschiedlichen Planungsständen der drei Regionen wird mit einer modularen, zeitlich gestaffelten Überarbeitung der verschiedenen Teilbereiche Rechnung getragen. 2.2 Standortausschreibung Eine für das Verfahren relevante Neuerung im aktualisierten kantonalen Sachplan ADT betrifft die Art und Weise, wie Anträge auf Standorterweiterungen und neue Standorte in eine Gesamtrevision einfliessen. Neu muss dazu vor der eigentlichen Gesamtrevision eine auf ein Jahr befristete, öffentlich publizierte Standortausschreibung erfolgen, während der alle Marktteilnehmer Standorterweiterungen oder neue Standorte beantragen können. Es wird erwartet, dass durch die öffentliche und frühzeitige Standortausschreibung insbesondere im Bereich Entsorgung eine grössere Anzahl von geeigneten Standorten resultiert. Zudem soll mit klaren, auf den kantonalen Sachplan ADT abgestützten Vorgaben eine möglichst homogene Grundlage für die nachfolgende fachliche Prüfung, Interessenabwägung und zeitliche Staffelung geschaffen werden. Das vorliegende Dokument liefert nebst einem Kurzbeschrieb des Projekts die zu berücksichtigenden Eignungskriterien und Rahmenbedingungen sowie die inhaltlichen Vorgaben für Standorteingaben. 3 Projektablauf Im Handbuch zum kantonalen Sachplan ADT (AGR, 2012) wird im Kapitel 42 Organisation der Richtplanung der Standard-Projektablauf in neun Schritten beschrieben. Die Geschäftsführer der drei Regionen haben in Abweichung dazu und nach Absprache mit dem Kanton entschieden, den Schritt «öffentliche Ausschreibung für Standorteingaben» zeitlich vorzuziehen. Dadurch können der allgemeine 6/10

7 Projektaufbau (Projektorganisation und detaillierter Terminplan) sowie die Aufarbeitung der Grundlagen parallel zu den durch die Unternehmungen zu leistenden Standortabklärungen erfolgen. Beim in Abbildung 2 dargestellten Terminplan handelt es sich vorerst um einen Entwurf, welcher im Rahmen des Projektaufbaus zu verifizieren, zu verfeinern und mit dem Planerlassverfahren zu ergänzen ist. Angestrebt wird, dass mit der eigentlichen Revision unmittelbar nach dem Ablauf der Ausschreibung für Standorte gestartet und mit der Standortüberprüfung sowie der Konzept- und Richtplanerarbeitung begonnen werden kann. Dabei werden die Teilbereiche mit dem grössten Handlungsbedarf vorgezogen. Abbildung 2: Terminplanung 7/10

8 4 Eignungskriterien und weitere Rahmenbedingungen Die Eignungskriterien für Standorteingaben sind weitestgehend durch den kantonalen Sachplan ADT (Kapitel 61, S. 30) vorgegeben und werden im Handbuch zum Sachplan ADT (Kapitel 43, S. 13) zusätzlich erläutert. Sie sollen sicherstellen, dass «in der nachfolgenden Richtplanung einzig Abbau und Deponievorhaben geprüft werden, welche der generellen Stossrichtung der Planung entsprechen sowie geologisch möglich, aus waldrechtlicher Sicht vermutlich bewilligungsfähig und privatrechtlich realisierbar sind». Verbindliche Eignungskriterien nach kantonalem Sachplan ADT (Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien vgl. Handbuch zum Sachplan ADT, Kapitel 43, S. 13): Privatrechtliche Sicherung* Geologie und Hydrogeologie Standortgebundenheit (bei Vorhaben im Wald, vgl. Handbuch zum Sachplan ADT Kapitel 62, S. 25) * Im Minimum soll eine schriftliche Vereinbarung/Absichtserklärung vorliegen. Weitere Eignungskriterien und Rahmenbedingungen: Art der Vorhaben: Eingereicht werden können Abbauvorhaben (mit nachfolgender Wiederauffüllung mit unverschmutztem Aushub und / oder Inertstoffen) oder Standorte für Inertstoffdeponien (mit umfassender oder beschränkter Stoffliste / ISD-BS). Umgang mit bestehenden Standorten: - Standorte mit gültiger Bewilligung auf Stufe Nutzungsplan: werden als Ausgangslage in die Planung einbezogen (für Berechnung Bedarf und Reserven), bleiben aber ausser bei geplanten Erweiterungen von der vorliegenden Standortausschreibung unberührt. - Standorte mit Koordinationsstand «Festsetzung (FS)»: Bleiben grundsätzlich im Sinne der Planbeständigkeit unverändert festgesetzt. - Standorte mit Koordinationsstand «Zwischenergebnis (ZE)»: Bleiben grundsätzlich als Zwischenergebnisse im Richtplan erhalten. Um einen verbindlicheren Koordinationsstand (FS) zu erreichen, sind die Nachweise gemäss der vorliegenden Standortausschreibung zu erbringen. Dabei soll auf den bereits getroffenen Abklärungen aufgebaut werden. - Standorte mit Koordinationsstand «Vororientierung (VO)»: Bleiben nur im Richtplan erhalten, wenn sie erneut eingegeben werden. Grundsätzlich ist ein verbindlicherer Koordinationsstand (ZE oder FS) anzustreben. Dafür sind die Nachweise gemäss der vorliegenden Standortausschreibung zu erbringen. Ausschlussgebiete: Die innerhalb des Perimeters bestehenden Ausschlussgebiete (gemäss kantonalem Sachplan ADT, Grundsatz 3) sind zu berücksichtigen, ausser deren Abgrenzung könne hinreichend begründet in Frage gestellt werden (vgl. Karte Ausschlussgebiete, verfügbar auf den Internetseiten der Regionen). Dies ist insbesondere bei besonderen Bauzonen (z.b. Skipisten) von Fall zu Fall möglich. Bestehende Abbau- und 8/10

9 Ablagerungszonen können nicht erneut eingegeben werden, es sei denn, es handle sich um Erweiterungen. Projektgrösse: im Normalfall > m3, in begründeten Ausnahmen > m3. Projekteingaben mit kleineren Mengen werden nicht berücksichtigt. Umweltthemen: absehbare Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche Konflikte mit Umweltthemen sind aufzuzeigen (Themen und Behandlungstiefe ca. wie Voruntersuchung zu Umweltverträglichkeitsbericht). Umfang der Reservensicherung: Die in der Ausgangslage bestehenden und durch den auf Stufe Richtplan festgesetzten Perimeter umfassten Reserven ermöglichen in der Regel eine Bedarfsdeckung während 35 Jahren (vgl. Sachplan ADT, Kapitel 52, S. 22). Beinhalten eingegebene Standorte Teilgebiete, die über diesen Horizont hinausgehen, werden diese - sofern sie die Eignungskriterien erfüllen - als Vororientierung oder Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen. Lage: innerhalb Perimeter (vgl. Kapitel 1.2) Erschliessung: Die Erschliessungswege sind aufzuzeigen. 9/10

10 5 Vorgaben und Organisatorisches zu den Standorteingaben Inhalt Standorteingaben Form Rückweisung / Frist für Überarbeitung Einreichungsfrist Adressen / Ansprechpersonen Die Standorteingaben haben die Form von Vorstudien im Sinne von SIA 112:2001. Diese nehmen Bezug auf die standortbezogenen Rahmenbedingungen und weisen die Machbarkeit nach. Die Dokumentation enthält mindestens: einen Kurzbeschrieb des Vorhabens (inkl. Volumenangaben) Nachweise oder Ausführungen zu allen unter Kapitel 4 «Eignungskriterien und weitere Rahmenbedingungen» aufgeführten Punkten eine Übersichtskarte im Massstab 1: mit Darstellung der Erschliessungssituation einen Situationsplan im Massstab 1:5 000 oder 1: Die Standorteingabe erfolgt als gedruckte Dokumentation in zweifacher Ausführung sowie als pdf-datei, auf CD oder per Mail z.h. der pro Region zuständigen Ansprechperson. Die Standorteingaben werden in einem ersten Schritt bezüglich Erfüllung der gestellten Vorgaben überprüft. Allfällige Nachforderungen oder Ergänzungen sind innerhalb Monatsfrist ab Beanstandung abzugeben. Die Berücksichtigung der Eingabe in den weiteren Planungsschritten kann nicht garantiert werden. Standorteingaben können innerhalb eines Jahres ab Publikationstermin, d.h. bis am 20. März 2015 eingereicht werden. Entwicklungsraum Thun ERT, Fliederweg 11, 3601 Thun, Emanuel Buchs, e.buchs@erthun.ch Planungsregion Kandertal PR KA, Honeggstrasse 14, 3777 Saanenmöser, Andreas Grünig, info@kasisa.ch Bergregion Obersimmental-Saanenland BR OS-SA, Honeggstrasse 14, 3777 Saanenmöser, Andreas Grünig, info@kasisa.ch Vertraulichkeit Die Geschäftsstellen garantieren einen vertraulichen Umgang mit den eingegebenen Projekten. Die Eingaben werden erst nach Ablauf der Einreichungsfrist geöffnet. Glossar Vgl. kantonaler Sachplan ADT, Kapitel 82, Anhang 2 Bezug Sachplan ADT > Raumplanung > Kantonale Raumplanung > Ver- und Entsorgung 10/10

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