Rundbrief 36. Inhalt 1/2007. Transparency International Deutschland e.v.

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1 Transparency International Deutschland e.v. Rundbrief 36 1/2007 Inhalt Themenschwerpunkt: Der G8 Gipfel in Heiligendamm (Seite 3-9) Einführung und Bilanz Vor Ort in Heiligendamm - Ein persönlicher Blick auf den G 8-Gipfel von Hansjörg Elshorst Mit EITI gegen den Ressourcenfluch - Eine internationale Multi-Stakeholder-Koalition will den globalen Rohstoffhandel transparenter machen Gastbeitrag: Human Rights and Corruption: The Linkages Anspruch und Wirklichkeit - Die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen werden in Deutschland nur unzureichend umgesetzt. Nachrichten (Seite 9-16) Transparency Deutschland legt Beschwerde gegen 57 deutsche Unternehmen ein Kritik von allen Seiten - Bundestag veröffentlicht Nebeneinkünfte der Abgeordneten Einführung der Kronzeugenregelung für Korruptionsdelikte? Regierung plant Verbesserung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Korruption Antikorruptionsbeauftragter bei der Bundesagentur für Arbeit Ein Jahr Informationsfreiheit: undesdatenschutzbeauftragter zieht Bilanz Transparency Deutschland ohne Recht auf Akteneinsicht Sächsisches Korruptionsregister in der Warteschleife? Pinneberg: Tombola gegen Korruption und für einen guten Zweck Informationsfreiheit: Sachsen-Anhalt sagt Ja, München sagt Nein, Thüringen wartet ab Neuer Anti-Korruptionsbeauftragter in Schleswig-Holstein Frankfurter Oberstaatsanwalt Schaupensteiner wechselt zur Bahn Bundesrechnungshof nimmt gesetzliche Krankenkassen unter die Lupe Viele Unternehmen ohne ausreichende Korruptionskontrolle Integritätstest gegen Korruption? Entwicklung der internationalen Korruption: Unternehmen skeptisch OLAF veröffentlicht Jahresbericht 2006 Europäisches Lobbyistenregister beschlossen Kommission beklagt mangelhafte Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Korruption im Privatsektor Intern (Seite 17-23) Lange Tage, kurze Nächte -Bericht vom Transparency International Europe and Central Asia Annual Regional Meeting 2007 in Aserbaidschan Financing of Political Parties and Electoral Campaigns Roundtable 2007 in Zagreb Bestechungsbekämpfung im Baltikum -Das lettische Transparency-Chapter im Portrait Vorstandswahlen im Oktober Unsere Korporativen Mitglieder: Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main Der Beirat stellt sich vor: Thomas Leif Literatur (Seite 24-27)

2 Liebe Mitglieder, endlich erhalten Sie nach monatelanger Pause wieder einen Rundbrief! Künftig wird er aber regelmäßig alle drei Monate erscheinen. Denn beim Treffen des Führungskreises im April in Eisenach wurde endlich in die Tat umgesetzt, was einige von uns schon ein ganzes Jahr hoffnungsvoll erwogen, diskutiert und strukturell vorbedacht haben. Hier ist jetzt das Ergebnis unserer Überlegungen: Die Medien von Transparency Deutschland wurden neu geordnet: der Newsletter extrablick erscheint in etwa monatlichem Rhythmus jetzt in zwei Versionen, einer nur für die Mitglieder, einer zweiten für Interessierte, Journalisten und andere externe Abonnenten. Verantwortlich ist Constanze Berendts. Der zweimal wöchentlich erscheinende Pressespiegel für unsere Mitglieder und Förderer wird wie bisher von den Praktikanten erstellt. Für den Rundbrief wurde die Arbeitsgruppe Rundbrief gegründet und vom Vorstand im April autorisiert. Der Vorsitzende ist unser Redakteur Carsten Kremer, gegenüber dem Vorstand verantwortet die Arbeit Anke Martiny, die auch die Verantwortung für das Editorial trägt. Die Rubrik Nachrichten betreuen Carsten Kremer, Ivo Rzegotta und Anja Schöne. Die Vereinsnachrichten sollen künftig regelmäßig auch über unsere korporativen Mitglieder und die Beiratsarbeit berichten, nach Möglichkeit auch über andere Chapter und deren Arbeit. Diese Rubrik verantworten Heike Mayer und Andrea Priebe. Für die Vermittlung der Rezensionen ist weiterhin die Geschäftsstelle verantwortlich. Die Redaktion sucht noch nach Mitgliedern, die gern schreiben und sich in die AG Rundbrief integrieren wollen. Rundbrief 37 soll im Oktober/ November, also nach der Jahreshauptversammlung mit der Neuwahl des Vorstands erscheinen und sich als Schwerpunktthema mit dem Informationsfreiheitsgesetz befassen; Rundbrief 38 kommt im Januar und hat Medien und Korruption zum Thema; Rundbrief 39 ist für April vorgesehen und wird sich schwerpunktmäßig mit Sponsoring befassen. Ideen aus dem Mitgliederkreis sind herzlich willkommen. Der Schwerpunkt dieses Heftes liegt bei den Vorbereitungen und Ergebnissen des G 8-Gipfels, denn die wenigsten Mitglieder werden wissen, wie Transparency International darauf Einfluss zu nehmen versucht hat. Wir waren sehr erfolgreich, wie aus den Beiträgen von Hansjörg Elshorst und Christian Humborg zu entnehmen ist. Dass wir uns mit unserer nationalen Organisation international verankert sehen, soll aus den Beiträgen ebenso hervorgehen. Dazu dient auch, dass wir einen Gastbeitrag von außen erbeten haben. Human Rights Watch stellt den Zusammenhang zwischen Korruption und Menschenrechten her. Ich wünsche angenehme und anregende Lektüre. Ihre Anke Martiny impressum Verantwortlich: Dr. Anke Martiny (amy) amartiny@transparency.de Redaktion: Nachrichten: Anja Schöne (as), Carsten Kremer (ck) und Ivo Rzegotta (ir) Intern: Dr. Heike Mayer (hm) und Andrea Priebe (ap) Literatur: Dr. Christian Humborg (ch) redaktion@transparency.de Herausgeber: Transparency Deutschland ISSN: kontakt Transparency International Deutschland e.v. Alte Schönhauser Straße Berlin Tel: 030/ Fax: 030/ office@transparency.de Internet: 2 TI-Rundbrief 36

3 Thema: Der G8 Gipfel THEMENSCHWERPUNKT: Der G8 Gipfel in Heiligendamm Einführung und Bilanz Was bleibt vom G 8-Gipfel? Diskussionen um Polizeistrategie und Klimawandel, Bilder von lächelnden Regierungschefs und riskanten Bootmanövern der Küstenwache und die Gipfelerklärung. Diese ist, wie bei jedem G 8-Gipfel, das zentrale Ergebnis des Treffens der Regierungschefs der führenden acht Wirtschaftsnationen. Die Geschichte der G8 geht bis 1975 zurück. Auf Schloss Rambouillet trafen sich erstmalig sechs Regierungschefs zum Kamingespräch, um in informeller Runde zunächst nur Finanz- und Währungsfragen zu besprechen. Im folgenden Jahr kam Kanada hinzu und einige Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges 1998 auch Russland. Das Themenspektrum weitete sich zunehmend, was in diesem Jahr an den Themen Afrika und Klimawandel zu sehen war. An finanz- und währungspolitischen Beratungen nimmt Russland nach wie vor nicht teil; die G7 existiert daher in diesem Bereich fort. Die Bedeutung der Beratungen und Gipfelerklärungen ist umstritten. Manche argumentieren, dass alte Gipfelerklärungen einfach erneut verabschiedet werden müssten, denn frühere Absichtserklärungen seien noch stets nicht umgesetzt worden. Tatsächlich entwickeln die G8 Treffen auf drei Ebenen Bedeutung: Erstens sind die Abschlussdokumente Richtschnur im Handeln vieler Hunderter Beamter in nationalen Regierungen wie internationalen Organisationen. Zweitens sind die Treffen Anlass für die wirtschaftsstarken Länder der Welt, sich mit globalen Fragen auseinanderzusetzen; immerhin vereinen die G8-Staaten über 50% der Wirtschaftsleistung der Welt. Drittens sind sie Fixpunkte der Diskussion von Regierungen mit der Zivilgesellschaft zu Themen der Globalisierung geworden. Mit den schweren Ausschreitungen rund um das G8- Treffen in Genua im Frühjahr 2001 rückte die globalisierungskritische Bewegung in den Brennpunkt des internationalen Medieninteresses. Erst 2005 wurde mit dem G8-Treffen im schottischen Gleneagles der Dialog mit der Zivilgesellschaft begonnen und im folgenden Jahr in St. Petersburg fortgesetzt. In diesem Jahr gab es im Vorfeld des Gipfels im April eine zweitägige Konferenz Civil 8 Dialogue, an der auch Transparency International teilnahm. Den Abschluss dieser Konferenz bildete ein Runder Tisch von ausgewählten zivilgesellschaftlichen Organisationen mit den Sherpas der G8-Staaten. Die von den Ländern entsandten Sherpas oft Staatssekretäre oder stellvertretende Außenminister bereiten die jeweiligen Gipfel vor, verhandeln unterschiedliche nationale Positionen und entwerfen die Gipfelerklärungen. Inwieweit die Aktivitäten von Transparency International mit Briefen an diverse Minister around the world und der Erstellung eines G8-Reports* Erfolge gezeigt haben, ist nicht immer leicht zu messen, aber im Hinblick auf Korruption kann man mit der diesjährigen Gipfelerklärung mehr als zufrieden sein: In einem eigenen dreiseitigen Kapitel unter der Überschrift Bekämpfung der Korruption werden zahlreiche Forderungen von Transparency aufgegriffen, wie die Ratifizierung der UN-Konvention durch alle Länder und eines Monitoringmechanismus sowie nach wirksamer Überwachung der OECD-Konvention und ihrer strategischen Fortentwicklung. Es findet sich ein klares Bekenntnis zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und ein Aufruf an private Unternehmen und Wirtschaftsverbände, diese zu beachten (vgl. den Beitrag von Shirley van Buiren in diesem Rundbrief). Die Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI - Extractive Industries Transparency Initiative) wird prominent erwähnt. Die G8-Staaten sichern die kontinuierliche Unterstützung der Initiative zu und ermuntern Unternehmen wie Länder, sich an der Initiative zu beteiligen (vgl. den Beitrag von Ivo Rzegotta in diesem Rundbrief). Was davon bloße Bekundungen sind und was umgesetzt werden wird, wird die Zukunft zeigen. An der Universität Toronto gibt es eine Einrichtung, die ein Monitoring der G 8-Gipfelerklärungen betreibt**. Schließlich ist die G 8 auch keine eigene internationale Organisation, sie ist nur oder gerade eine informelle Runde der wirtschaftlich mächtigsten Staaten. Jetzt ist auf Taten zu hoffen, nachdem die Rhetorik stimmt. Christian Humborg * G8 Progress Report 2007: Assessment of the G8 s fight against Corruption Rhetoric exceeds Action. ( ** TI-Rundbrief 36 3

4 In Vorbereitung des G8-Gipfels hatte sich Transparency Deutschland an Initiativen des internationalen Transparency Büros in Berlin (TI-S) beteiligt. So haben wir einem G8 Progress Report *, zugearbeitet, einer Bilanz der Versprechungen früherer G8-Gipfel, soweit sie unser Themenfeld betreffen, und deren Abgleich mit der Realität. Die National Chapters der G8- Länder haben Briefe an die für uns relevanten Fachminister und an die Regierungschefs geschrieben und unsere wichtigsten Forderungen vorgetragen. Alle Briefe wurden von der Vorsitzenden des TI-Boards, Huguette Labelle, und von mir als dem Vertreter der acht National Chapters unterzeichnet. Zu den Inhalten dieser Briefe kann ich mit Freude auf das Schlussdokument des Gipfels verweisen, in dem viele unserer Vorschläge aufgenommen sind**. Angesichts der Vielzahl von engagierten Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Interessenverbänden und auch Fachministerien, die um die Aufmerksamkeit der G8 konkurrierten, war es ein großer Erfolg, dass sich in dem 35-seitigen Dokument mehr als zwei Seiten zur Korruptionsprävention und weitere Seiten zu uns nahe liegende Themen finden, etwa zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen. Auch die OECD-Leitlinien werden erwähnt, an deren Umsetzung eine unserer AGs seit Jahren arbeitet. Thema: Der G8 Gipfel Vor Ort in Heiligendamm Ein persönlicher Blick auf den G 8-Gipfel von Hansjörg Elshorst Ändert sich dadurch etwas für unsere Arbeit? Eigentlich müssten zumindest die Regierungen der acht Länder jetzt eher ansprechbar sein auf Themen, für die wir und andere immer wieder gekämpft haben. Vielleicht lassen sich auch die Verantwortlichen in anderen Länder davon beeindrucken, dass die acht mächtigsten Frauen und Männer der Welt zu Aktivitäten zu unseren Themen aufrufen. Wir sollten jetzt nicht stumm auf die Umsetzung warten, sondern uns aktiv auf das Dokument berufen. Natürlich brauchen Gesetze und Haushaltsentscheidungen ihre Zeit und die Zuarbeit der Fachleute, und natürlich liegt die letzte Entscheidung bei den Parlamenten. Aber die Abstimmungsprozesse vor dem Gipfel sind ein Ergebnis, auf das wir pochen sollten. Über andere Teile des Dokuments kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein, und damit komme ich zur öffentlich wahrgenommenen Rolle der Zivilgesellschaft. Wesentliche Teile der Zivilgesellschaft nutzen globale Ereignisse oder solche, die wie die G8-Gipfel den Anspruch erheben, global relevant zu sein, um direkt oder über die öffentliche Meinung Einfluss zu nehmen. Die globalisierungskritische Bewegung hat es erreicht, dass man nicht mehr als naiv erscheint, wenn man über die zahlreichen schlimmen Wirkungen der real existierenden Globalisierung spricht. Sie hat dazu beigetragen, die Auffassung zu korrigieren, dass der Staat nur Teil des Problems ist und ausschließlich die Wirtschaft und der Markt die Lösung bringen können. Zu dieser Trendwende haben Demonstrationen bei Großereignissen beigetragen. Im Schwerpunkt haben sie sich gegen Tagungen der multilateralen öffentlichen Institutionen gerichtet, zunächst des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, dann der Welthandelsorganisation. Nach Auffassung vieler haben diese dabei mitgewirkt, dass die Globalisierung für die multilateral operierenden Konzerne und für die Akteure auf den Finanzmärkten maßgeschneidert wurde. Bei einem G8 Gipfel sind Demonstrationen schwerer zu vermitteln. Das liegt an der Konstruktion dieser Gipfel und an ihrem inzwischen völlig diffusen Mandat. Weil sich die Staats- und Regierungschefs der größten Industrienationen treffen, dürfen sie sich mit allem, was ihnen wichtig erscheint, befassen. Erst bei der Lektüre des Schlussdokuments sieht man, was jeweils Thema war. Entsprechend breit gefächert sind die Motive der Demonstranten; die Medien haben über die Spannweite berichtet. Ein Blick in Internetdokumente zum Alternativen Gipfel führt diese Spannweite eindruckvoll vor Augen. Hier treten Organisationen gemeinsam auf und organisieren erfolgreich gemeinsam Großveranstaltungen, die sich früher in weit entfernten Lagern sahen. Teilmengen von Übereinstimmung reichen, um breite Allianzen möglich zu machen. Als Folge davon kann die Zivilgesellschaft weit über die Kopfzahl der Demonstranten hinaus eine Breitenwirkung erzielen, die politisches Gewicht hat. Warum war Transparency Deutschland in Rostock nicht dabei? Wir wurden von den Organisatoren nicht eingeladen, und wir haben uns nicht aufgedrängt. Das hat Gründe. Die Teilmenge, die die anderen Gruppen verbindet, ist die Kritik an der real existierenden Globalisierung. In der globalen Transparency-Bewegung und bei Transparency Deutschland gibt es Menschen, die diese Kritik teilen. Sie erleben Gier als wesentliche Triebfeder der Globalisierung und erleben dies als 4 TI-Rundbrief 36

5 Thema: Der G8 Gipfel wesentlichen Grund für die (aus ihrer Sicht) zunehmende Korruption. Es gibt aber auch andere, die sich gerade deshalb gegen Korruption engagieren, weil sie die Potentiale der von ihnen bejahten Globalisierung fehlleitet: Korruption untergräbt die Leistungsfähigkeit von Wettbewerb und Markt ebenso wie die Kompetenz des öffentlichen Bereichs, diese Leistungsfähigkeit in Bahnen zu lenken, die für das globale Gemeinwohl zuträglich sind. Ich selbst habe sowohl an der Demonstration am Samstag und an Teilen des Alternativen Gipfels parallel zum G8-Treffen teilgenommen, auch weil ich über solche Themen an der Universität Potsdam unterrichte. Vielleicht interessiert mein Eindruck. An der Demonstration nahmen weit überwiegend erfreuliche junge Leute teil. Sie kommunizierten mit Respekt und Zuneigung mit uns Alten. Die Demo war in Blocks aufgeteilt; meiner Vergangenheit entsprechend reihte ich mich in den Block für internationale Gerechtigkeit ein, und nur den konnte ich während des langen Weges zum Versammlungsplatz beobachten. Die Kreativität, mit der Missstände in dieser Welt angeprangert wurden, ging Hand in Hand mit manifester Friedfertigkeit und einem Gefühl der Verbundenheit untereinander. Die Gewalt flammte auf, bevor die eigentliche Kundgebung begonnen hatte. Die Veranstalter der Demo bekamen die Sache bald unter Kontrolle, und die Kundgebung konnte fast pünktlich und nach Programm stattfinden. Breite Gewaltanwendung fand später in anderen Teilen der Stadt statt. Dennoch hatte das kurze Aufflammen der Gewalt in der Demo gereicht, sehr viel kaputt zu machen. Engagement, Kreativität und Brüder-/Schwesterlichkeit der Masse der Demonstranten war auch gegen die strukturelle Gewalt gerichtet, die mit der vorherrschenden Form der Globalisierung verbunden ist. Das verträgt sich nicht mit der Gewaltbereitschaft der Militanten. Viele verließen während der Gewaltphase den Platz, die Beteiligung ging stark zurück. Und statt den Rednern der Kundgebung Aufmerksamkeit zu schenken, standen viele in Gruppen zusammen und diskutierten, was nun passieren werde. Die Medien reagierten ausgewogen, und der Alternative Gipfel in der folgenden Woche war kaum noch belastet. Hier war das Potential eines solchen Netzwerks eindruckvoll zu erleben. Ein Dutzend Panels mit hochkarätiger Besetzung und 120 Workshops wurden angeboten, die von den teilnehmenden Organisationen eigenständig organisiert waren. All das wurde finanziert durch ein Button für fünf Euro, bescheidene Beiträge der Trägerorganisationen und Spenden. Ich war einmal für zwei International Anti-Corruption Conferences verantwortlich und kenne den Aufwand und die Kosten dieser viel kleineren Veranstaltungen und war deshalb wieder mal beeindruckt. Zum Inhalt fiel mir auf, dass vor wenigen Jahren dominante Themen fehlten: die Architektur der Finanzmärkte und deren immer aggressiveren Instrumente, die Versuche, wenigstens einen Teil der obszönen Häufung von Reichtum bei Wenigen abzuschöpfen, fehlten hier ebenso wie im Schlussdokument des G8-Gipfels. Im Gegensatz zu diesem Dokument kamen Korruption und der Kampf gegen Korruption beim Alternativen Gipfel nicht vor. Schließlich hatten wir keinen Workshop angeboten. Ob das richtig war, ob Transparency nicht auch in der global agierenden Zivilgesellschaft werben sollte, darüber kann sicher diskutiert werden. *G8 Progress Report 2007: Assessment of the G8 s fight against Corruption Rhetoric exceeds Action. ( ** Mit EITI gegen den Ressourcenfluch Eine internationale Multi-Stakeholder-Koalition will den globalen Rohstoffhandel transparenter machen. Die G8-Staaten haben ihre Unterstützung zugesagt. Weltweit leben mehr als dreieinhalb Milliarden Menschen in Ländern, die reich an natürlichen Bodenschätzen wie Erdöl, Erdgas oder Mineralien sind. Die Summen, die durch den Abbau dieser Ressourcen erwirtschaftet werden, könnten die Entwicklungschancen dieser Länder und die Lebensbedingungen der Bevölkerung deutlich verbessern. Dennoch zeigen die Erfahrungen in vielen Ländern, dass der Reichtum meist nur wenigen zugute kommt. Missmanagement, Korruption und das Aufflammen lokaler Konflikte lassen die Einnahmen aus der extraktiven Industrie am Gros der Bevölkerung vorbei gehen. Das Phänomen ist nicht neu. Dennoch ist es kein Naturgesetz, dass größere Rohstoffvorkommen vom Segen in einen Fluch umschlagen müssen. Dies belegt das Beispiel Norwegen, wo es gelungen ist, die Einnahmen aus dem extraktiven Sektor im Sinne der Bevölkerung zu verwenden. Was viele rohstoffreiche Länder arm macht, sind nicht die Bodenschätze, sondern die nicht vorhandene Fähigkeit der Eliten, mit dem plötzlichen Reichtum umzugehen. TI-Rundbrief 36 5

6 Thema: Der G8 Gipfel Seit wenigen Jahren gibt es eine globale Initiative zur Offenlegung der Einnahmen aus dem Rohstoffhandel. Die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) wurde von der britischen Regierung unter Tony Blair mitinitiiert, zunächst 2002 auf dem UN- Nachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg, dann auf dem Weltwirtschaftsgipfel 2003 in Évian-les-Bains. Im Rahmen von EITI sollen sich die Stakeholder des internationalen Rohstoffhandels auf einen Mechanismus verständigen, mit dem die Zahlungen von Unternehmen an Regierungen und regierungsnahe Körperschaften veröffentlicht werden. Die beteiligten Firmen sollen angeben, welche Summen sie welchem Land zahlen. Im Gegenzug verpflichten sich die Regierungen der Rohstoffländer, ihre Einnahmen aus dem extraktiven Sektor zu veröffentlichen. EITI ist kein Allheilmittel, denn ein Mehr an Transparenz bedeutet noch nicht, dass die Mittel auch zugunsten der Bevölkerung eingesetzt werden. Doch die Initiative stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer Haushaltsführung, die den Kriterien von Good Governance genügt, dar: Indem die Finanzflüsse beim mit einer Dauer von bis zu 30 Jahren und einer Vorlaufzeit von bis zu 15 Jahren. Inzwischen haben sich mehr als 20 rohstoffreiche Länder auf die Einhaltung des Regelwerks verpflichtet. Auf der EITI-Jahreskonferenz 2006 in Oslo ist ein Monitoring-Prozess beschlossen worden, in dem die Länder daraufhin überprüft werden sollen, ob sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Fortan wird zwischen Ländern mit Kandidatenstatus und Ländern, die EITI bereits erfolgreich implementiert haben, unterschieden. Auch wenn es mit Nigeria und Aserbaidschan bisher nur zwei Länder gibt, die die Regeln umgesetzt haben, gilt die Initiative als Erfolg, denn binnen kürzester Zeit ist sie zum anerkannten Transparenzmaßstab im Erdöl-, Erdgas- und Bergbausektor geworden. Die Freiwilligkeit der Initiative beeinträchtigt ihre Erfolgsaussicht, denn in der jetzigen Form erreicht sie leider nur jene Länder, die an einer Mitarbeit interessiert sind. Gerade in jenen Staaten, in denen der plötzliche Geldsegen aus dem Rohstoffgeschäft als Ressource für den Machterhalt missbraucht wird, ist die Bereitschaft, der Initiative beizutreten, nicht sehr Rohstoffhandel transparent gemacht werden, können diese nicht mehr in Nebenhaushalten versickern oder auf Bankkonten in attraktiven europäischen Ländern arbeiten. Die Gelder tauchen in der nationalen Buchhaltung auf, und die Bevölkerung kann ihre Regierung für die Verwendung und die Verteilung dieser Mittel zur Rechenschaft ziehen. Die Initiative führt die Stakeholder des globalen Rohstoffhandels zu einem institutionalisierten Dialog zusammen. An EITI nehmen Regierungen von rohstoffreichen Ländern, Unternehmen des extraktiven Sektors, Banken und andere Investoren, zivilgesellschaftliche Akteure sowie Regierungen einiger Geberländer teil. Auch die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und Transparency International beteiligen sich an EITI. Die Rohstoff fördernden Unternehmen und die Investoren verfolgen keine karitativen Ziele. Sie haben ein ureigenes Interesse an finanzieller Transparenz, denn die kollektive Selbstverpflichtung zur Offenlegung der Geldflüsse trägt dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Von Bedeutung ist auch das Interesse an politischer Stabilität in den Rohstoffländern, denn mitunter geht es um Projekte groß. Auch auf der Nachfrageseite ist das Prinzip der Freiwilligkeit ein Problem. Denn gerade jene Länder, die wie China maßgeblich für den Rohstoffboom der vergangenen Jahre verantwortlich sind, nehmen an Regelwerken wie EITI nicht teil. Auf dem diesjährigen G8-Gipfel in Heiligendamm ist die fehlende Einbindung der Schwellenländer als eines der größten Probleme im globalen Rohstoffhandel identifiziert worden. Die G8-Länder haben die politische Unterstützung für EITI bekräftigt und sich darauf verständigt, die Initiative weiterhin finanziell zu fördern. Ein erster Schritt zur Einbindung von China, Indien, Südafrika, Mexiko und Brasilien soll der so genannte Heiligendamm-Prozess sein: Im Abschlusskommuniqué des Gipfels ist von zweijährigen Konsultationen mit diesen Ländern die Rede, in denen weltwirtschaftliche Vereinbarungen getroffen werden sollen. In der zweiten Jahreshälfte 2007 soll in Deutschland eine internationale Konferenz zum Thema Governance im Rohstoffsektor stattfinden. (ir) Weitere Informationen unter: 6 TI-Rundbrief 36

7 GASTBEITRAG: Human Rights and Corruption: The Linkages Von Arvind Ganesan, Human Rights Watch Arvind Ganesan weist in seinem Text auf die zahlreichen Verknüpfungspunkte zwischen den Themen Korruption und Menschenrechte hin. Diese Zusammenhänge ergäben sich einerseits sehr direkt, wenn etwa Sicherheitskräfte die Bürger terrorisieren, um daraus finanzielle Vorteile zu erzielen, oder wenn eine korrupte Regierung demokratische Normen untergräbt. Sie ergäben sich aber auch indirekt, wenn einer Gesellschaft durch Korruption wichtige finanzielle Ressourcen geraubt werden und sie dies in ihrer sozioökonomischen Entwicklungsfähigkeit behindert. Ganesan sieht eine wachsende Konvergenz der Aktivitäten von Menschenrechtsorganisationen und Anti-Korruptionsgruppen. Gemeinsam müssten sie sich weiterhin anstrengen, Staaten, Unternehmen und andere Institution zur Verantwortung zu ziehen. (ck) Thema: Der G8 Gipfel For human rights organizations like Human Rights Watch, corruption and mismanagement are increasingly important issues. Corruption impedes government accountability and can motivate security forces to commit abuses for financial gain. And large-scale government corruption and mismanagement undermine key economic, social and cultural rights, like the rights to health and education, because available resources that governments should be spending on services for their own people is squandered or stolen. We ve documented cases where police extort money from people by arresting or torturing them until they pay. In India, police have beaten and jailed street children just for the money in their pockets. They have tortured children to extract false confessions to crimes and then offered to drop the charges in exchange for bribes. In Russia, police extorted money from refugees and foreigners living in the country because of their residency status. Sadly, these patterns are repeated in various forms throughout the world. In Peru, corruption and human rights violations went hand-in-hand under the Fujimori government from and eroded key elements essential for the respect of human rights the rule of law and the country s democracy. For example, after the 1995 elections, Fujimori gave his close personal advisor, Vladimiro Montesinos, de facto control over the National Intelligence Service (SIN) and ordered that millions of dollars be diverted to the SIN from the armed forces and Ministries of Defense and Interior. These and other illicitly obtained funds were used to buy off politicians, co-opt judges, and wrest editorial control from media owners. Flush with funds, the SIN and Army Intelligence also spied on journalists, civil society activists, and politicians and intimidated and threatened them. In some instances Fujimori also obtained loyalty or silence by extortion and blackmail. By the end of 2000, the Fujimori presidency had effectively undermined institutions that could hold it accountable and had near total control over the congress, the judiciary, the prosecutorial system, the electoral monitoring bodies, the financial and tax system, and a substantial segment of the media, especially television. The problem was so widespread that by 2005, anti-corruption courts in Peru had charged 1,509 people for crimes committed in this context, and about U.S.$197 million had been repatriated from foreign bank accounts. More recently we have addressed a type of corruption that undermines the rights of millions of people: government theft or mismanagement of massive amounts of funds that could have been used to improve healthcare or schools or on other activities to ensure greater realization of economic, social, and cultural rights. In Nigeria, we documented how state and local governments in Rivers state, the country s wealthiest state because it is one of the key oil producing states in the Niger Delta region, regularly mismanaged funds. Instead of adequately investing in schools or healthcare, state and local government officials spent their citizens money on lavish travel budgets, jet aircraft, and wasteful projects. We have also documented how the oil-rich Angolan government could not account for about $4.2 billion in public funds from 1997 to 2002 when it spent roughly the same on social services on an impoverished and warscarred population in need of much greater assistance. TI has led the fight against corruption, and increasingly the work of human rights groups and anticorruption groups are beginning to converge. These organizations have played a key role in initiatives like the Extractive Industries Transparency Initiative and in pressing institutions such as the World Bank to adopt stronger anticorruption guidelines. But TI, HRW, and other groups still have much more to do to hold governments, companies, and other institutions accountable in order to ensure that funds are used appropriately and people do not fear abuse. Arvind Ganesan ist der Director of the Business and Human Rights Program bei Human Rights Watch. TI-Rundbrief 36 7

8 In ihrer Abschlusserklärung zum Gipfel von Heiligendamm haben sich die G8 Staaten unter anderem auch dazu verpflichtet, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aktiv zu fördern. Im folgenden Text gibt Shirley van Buiren, die die AG Corporate Accountability: Monitoring der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen bei Transparency Deutschland leitet, einen kurzen Überblick zu diesem auch für die Korruptionsprävention wichtigen Instrument und befasst sich mit der möglichen Bedeutung, die die Gipfelerklärung für die künftige Lobbyarbeit der mit der Thematik befassten Koalition von Nichtregierungsorganisationen haben könnte. Thema: Der G8 Gipfel Anspruch und Wirklichkeit Die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen werden in Deutschland nur unzureichend umgesetzt. Die G8-Schlusserklärung kann möglicherweise neue Impulse geben. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind die aktuell weitestgehenden Verhaltensempfehlungen für globale Unternehmensverantwortung. Seit der letzten Revision im Jahr 2000, die unter Mitwirkung von Wirtschaft, Gewerkschaften und auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs), erfolgte, ist zu den inzwischen klassischen Standards der Corporate Social Responsibility (CSR) wie Achtung der Menschenrechte, Arbeitsrechte und nachhaltiges Wirtschaften, eine umfassende Palette von Empfehlungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption gekommen, sowie weitere für die Korruptionsprävention relevante Regeln, wie die zur Offenlegung von Informationen, zu Wettbewerb und Besteuerung. Damit sind die OECD-Leitsätze ein erprobenswertes zusätzliches Instrumentarium zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption geworden. Was die Leitsätze mehr noch als ihr thematisch umfassender Ansatz von allen anderen Verhaltensempfehlungen, sei es Verbandskodizes, Unternehmenskodizes oder auch den Global Compact unterscheidet, ja was sie einzigartig macht, ist die Vereinbarung, die die 30 OECD Staaten und mittlerweile 9 weitere Länder in Bezug auf die Förderung der Leitsätze getroffen haben. So haben sich die 39 Staaten verpflichtet, Nationale Kontaktstellen (NKS) einzurichten. Diese dienen als zentrale Instanzen für die Umsetzung der getroffenen Vereinbarung: Die Leitsätze als gemeinsame Regierungsempfehlungen für das Handeln multinationaler Unternehmen durchzusetzen. Die NKS sollen dies vor allem dadurch leisten, dass sie für die Bekanntmachung und Verbreitung der Leitsätze sorgen und Beschwerdefälle bearbeiten. Verstößt ein Konzern gegen die Leitsätze, kann jede interessierte Partei" (in der Praxis vor allem Gewerkschaften und NGOs) bei der Kontaktstelle eine Beschwerde vorbringen. Die Kontaktstelle prüft die Beschwerde und leitet gegebenenfalls ein Vermittlungsverfahren ein. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, soll die Kontaktstelle eine öffentliche Erklärung abgeben und Empfehlungen zur Einhaltung der Leitsätze aussprechen. Die Nationalen Kontaktstellen sind somit Förderund Monitoring-Instrumentarium zugleich. Von deren Interesse und Engagement für die Zielsetzung der Leitsätze ebenso wie von deren Kompetenz und Glaubwürdigkeit als unabhängige Kontrollinstanz hängen die Durchsetzungschancen der OECD-Leitsätze, den derzeit weltweit einzigen von Regierungen und Zivilgesellschaft getragenen Verhaltensempfehlungen für multinational tätige Unternehmen, ab. In Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der Abteilung für Auslandsinvestitionen angesiedelt. Die mit der Thematik befassten NGOs halten umfassende Verbesserungen in allen zentralen Verantwortungsbereichen der Kontaktstellenarbeit - bei der Bekanntmachung der Leitsätze ebenso wie bei der Bearbeitung von Beschwerdefällen - für unabdingbar. Nach wiederholten vergeblichen Versuchen, die NKS zu einem konstruktiven Gespräch über unsere sorgfältig ausgearbeiteten Verbesserungsvorschläge zu bewegen, haben wir uns schließlich entschieden, dem Beispiel von NGOs in anderen europäischen Ländern zu folgen und uns an das Parlament zu wenden. Ende letzten Jahres hat daher ein Bündnis von 15 deutschen NGOs ein 12-seitiges analytisches Papier über die deutsche Kontaktstelle, deren institutionelle Struktur, Arbeitsweise und Ergebnisse erstellt, einen Vergleich mit anderen NKS vor allem aus dem europäischen Ausland angestellt und auf dieser Basis Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geschickt. Das Parlament sollte nach Ansicht des Bündnisses eine aktivere Rolle spielen, um die von Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Einhaltung der Leitsätze zu gewährleisten und insbesondere die Rechenschaftspflicht der Kontaktstellen einzufordern. Anfang dieses Jahres gab es diverse Gespräche mit Parlamentariern aller Parteien, die sich über unser generelles Anliegen und unsere spezifischen Vor- 8 TI-Rundbrief 36

9 Nachrichten schläge mit uns austauschen wollten. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass unser Empfehlungspapier und die anschließenden Gespräche mit den Abgeordneten einen inhaltlichen Einfluss auf die Formulierung des G8 Gipfeldokuments hatten. Dafür spricht die ausdrückliche Erwähnung nicht nur der OECD-Leitsätze, sondern auch der Hinweis auf die wichtige Rolle, die die Nationalen Kontaktstellen bei deren aktiven Förderung spielen sollen. Damit alleine ist aber noch keines unserer wichtigen Ziele erreicht, wie etwa die Einführung einer interministeriell gesteuerten NKS, ausgestattet mit adäquaten Ressourcen für unabhängige Analysen zur Bewertung von Beschwerden. Das Bekenntnis zur aktiven Förderung der Leitsätze über die NKS in der G8 Gipfelerklärung kann genutzt werden - und wird tatsächlich auch bereits von uns genutzt - um auf die bislang mangelnde Übereinstimmung von Anspruch und Wirklichkeit hinzuweisen und weitere Unterstützung zum Beispiel durch das Parlament für unsere Ziele zu mobilisieren. So haben wir uns in einer Koalition mit weiteren NGOs am 14. Juni mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der für die OECD-Leitsätze relevanten Ausschüsse im Bundestag gewandt. Wir haben auf die G8- Gipfelerklärung hingewiesen, sowie insbesondere auf die erst kurz zuvor von Transparency beim Wirtschaftsministerium eingereichte Beschwerde gegen 57 deutsche Unternehmen (siehe Meldung auf dieser Seite) wegen vermuteten Verstoßes gegen die Leitlinien. Unsere Forderung: ihre Kontrollfunktion gegenüber der Regierung wahrzunehmen und auf die Umsetzung der von der Bundesregierung eingegangenen Vereinbarungen hinzuwirken. Shirley van Buiren Nachrichten Transparency Deutschland legt Beschwerde gegen 57 deutsche Unternehmen ein Transparency Deutschland hat am 4. Juni beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Beschwerde gegen 57 deutsche Unternehmen eingelegt. Ein UNO-Untersuchungsbericht zum Öl für Lebensmittel -Skandal (siehe Kasten) wirft den betreffenden Unternehmen vor, insgesamt 11,9 Millionen US-Dollar Bestechungsgelder an den Irak gezahlt zu haben. Während derzeit gegen verschiedene deutsche Unternehmen im Rahmen der Aufklärung des Skandals noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, weist die Beschwerde von Transparency, die ein großes Medienecho auslöste, erstmals darauf hin, dass die Firmen nicht nur strafrechtliche Normen, sondern möglicherweise ebenfalls die OECD-Leitsätze für Mulinationale Unternehmen verletzt haben, die Deutschland und 38 weitere Staaten unterzeichnet haben. Die Verantwortung für die Förderung der Einhaltung der Leitsätze, die eindeutig feststellen, dass Firmen sich in ihrer Geschäftstätigkeit keinerlei korruptiver Mittel bedienen sollten, obliegt in Deutschland der Nationalen Kontaktstelle, die im BMWi angesiedelt ist. Transparency erwartet nun von der Kontaktstelle, dass sie mit den 57 betroffenen Unternehmen Kontakt aufnimmt, sie über die Leitsätze aufklärt und mit ihnen Maßnahmen vereinbart, die zukünftige Verstöße verhindern helfen. Die Kontaktstelle soll ferner die Öffentlichkeit über die mit den Unternehmen vereinbarten Maßnahmen und deren Umsetzung informieren. Den betroffenen Unternehmen schlägt Transparency vor, dass sie Verfahren definieren und umsetzen, die Verstößen gegen die Leitlinien in Zukunft vorbeugen, insbesondere, wenn die Firmen in Gegenden mit hohem Korruptionsrisiko tätig sind. Sie sollen Managementsysteme gegen Korruption und Betrug einrichten und die Mitarbeiter, Vertragspartner sowie die Öffentlichkeit über ihre Geschäftspolitik und die getroffenen Maßnahmen informieren. (ck) Der Skandal um das UN-Programm Öl für Lebensmittel Das Öl für Lebensmittel (Oil-for-Food) Programm der Vereinten Nationen erlaubte es dem Irak, begrenzte Mengen Erdöls zu verkaufen und die Erlöse zum Einkauf von Hilfsgütern zu verwenden. Hiermit sollte eine aufkommende Hungersnot gelindert werden. Alle Geschäfte im Rahmen des Programms wurden über ein Treuhandkonto verwaltet und von den Vereinten Nationen überwacht. Trotzdem kam es zur Zahlung von Schmiergeldern an den Irak, die später durch eine unabhängige Untersuchungskommission unter der Leitung von Paul Volcker aufgedeckt wurden. Der 2005 veröffentlichte Abschlussbericht der Kommission identifiziert insgesamt 2253 Zulieferer humanitärer Güter, die unerlaubte Zahlungen an den Irak geleistet haben sollen. Hierunter sind auch 57 deutsche Firmen. Der irakischen Regierung soll es zwischen 1999 und 2002 gelungen sein, 1,8 Milliarden US-Dollar auf schwarze Konten zu schleusen. TI-Rundbrief 36 9

10 Nachrichten Kritik von allen Seiten Bundestag veröffentlicht Nebeneinkünfte der Abgeordneten 15 Monate lang hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte ausgesetzt; und sich damit über geltendes Recht hinweggesetzt. Grund dafür war die Klage von neun Bundestagsabgeordneten - unter ihnen Friedrich Merz (CDU) und Peter Danckert (SPD) - vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes und die neuen Verhaltensregeln des Bundestags. Nachdem die Richter die Klage bei einem Stimmenpatt von vier zu vier am 4. Juli abgewiesen hatte, veröffentlichte Lammert nur einen Tag später die nach dem Gesetz notwendigen Angaben. In drei Stufen ( Euro/Monat, Euro/Monat und über Euro/Monat) sind die Einkünfte der Mandatsträger nun auf der Website des Bundestags einsehbar. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht die Gefahr der Abhängigkeit heraus, die sich durch die Ausübung einer Nebentätigkeit für den Abgeordneten ergeben könnte. Das Interesse der Bürger, sich über mögliche Interessenverknüpfung ihrer Abgeordneten informieren zu können, wird höher bewertet als das Interesse der Mandatsträgers, Informationen zu seiner beruflichen Tätigkeit vertraulich behandelt zu sehen. Doch auch innerhalb des zweiten Senats, vor dem die Klage verhandelt wurde, herrschte keine Einigkeit. Vier der acht Richter hielten entgegen, dass die derzeitige Regelung eine Neiddebatte weiter verstärken könne und nur die Offenlegung von solchen Informationen gerechtfertig sei, die tatsächlich Schlüsse auf eine mögliche Interessenverknüpfung zuließen. Sie ließen jedoch offen, welche Informationen das sein könnten. Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebbt die Diskussion um die Offenlegungspflichten nicht ab. Kritik kommt dabei von allen Seiten. Viele der Abgeordneten halten die derzeitige Regelung für unpraktikabel. Die jetzt veröffentlichten Informationen seien kontraproduktive Desinformationen erklärte Hans-Joachim Otto (FDP), einer der Kläger, gegenüber SpiegelOnline. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Hermann-Otto Solms (FDP) sprach sich in der Thüringer Allgemeinen dafür aus, dass nach dem knappen Richterspruch die bisherigen Regelungen überprüft werden müssten und die von den Richtern und Klägern geäußerten Bedenken bei einer Neuregelung berücksichtigt werden sollten. Gemeinsam mit sechs weiteren Organisationen der Zivilgesellschaft hatte Transparency Deutschland das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst grundsätzlich begrüßt. Der besonderen Stellung des Parlaments sei vom Gericht Vorrang vor den Einzelinteressen der Abgeordneten eingeräumt worden, so Vorstandsmitglied Jochen Bäumel. Doch auch Transparency bemängelt: Die jetzt veröffentlichten Informationen können kaum Auskunft über mögliche Interessenkonflikte geben, wirkliche Transparenz fehle. Der Passauer Neuen Presse sagte Hansjörg Elshorst: Besser wäre eine Regelung wie in den Niederlanden, wo jede Nebentätigkeit auf Heller und Pfennig genau angegeben wird. Und so steht zu erwarten, dass eine Novellierung der Regelungen noch im Herbst in Angriff genommen wird. In welche Richtung die Debatte dann führen wird, ist noch offen. (as) Hintergrund: Offenlegungspflichten Die Verschärfung der Offenlegungspflichten geht auf die Affären um ungerechtfertigte Einkommen von CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachen zurück. Im Dezember 2004 war bekannt geworden, dass Hermann- Josef Arentz (damals Vorsitzender des CDU- Arbeitnehmerflügels) und der damalige CDU- Generalsekretär Laurenz Meyer ohne eine erkennbare angemessene Gegenleistung auch während ihrer Zeit als Abgeordnete von RWE weiter bezahlt worden waren. Auch die SPD-Abgeordneten Jann-Peter Janssen und Hans-Jürgen Uhl standen bei VW weiterhin auf der Gehaltsliste. Danach hatte der Bundestag im Sommer 2005 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition die neuen Veröffentlichungspflichten beschlossen und außerdem entschieden, dass das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen müsse. (as) 10 TI-Rundbrief 36

11 Nachrichten Einführung der Kronzeugenregelung für Korruptionsdelikte? Ein gegenwärtig im Parlament beratener Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung sieht vor, dieses Instrument auch für Korruptionsdelikte verfügbar zu machen. Der vom Bundeskabinett am 16. Mai beschlossene Entwurf soll Anwendung auf die Aufklärung solcher Straftaten finden, für die eine Telefonüberwachung nach 100a StPO angeordnet werden kann. Zur Gruppe dieser Straftaten gehören Korruptionsstraftaten zwar gegenwärtig nicht, ein ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindlicher Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht aber vor, auch die Bestechung und Bestechlichkeit von öffentlichen Bediensteten sowie, sofern der Täter als Teil einer Bande oder gewerbsmäßig handelt, die Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr hier einzuschließen. Entgegen der alten Regelung, die 1999 auslief und nicht verlängert wurde, sieht der gegenwärtig diskutierte Gesetzentwurf vor, dass die Straftat, die der Kronzeuge begangen hat, nicht der selben Deliktgruppe zugehörig sein muss, wie die Straftat, die er bezeugt. So kann ein Geldwäscher beispielsweise dadurch Straferleichterung erzielen, dass er Informationen über ein ihm bekanntes Bestechungsdelikt preisgibt. Transparency Deutschland hatte erst kürzlich, am 9. Dezember, auf einer gemeinsam mit der Friedrich- Ebert-Stiftung ausgerichteten Konferenz, erneut unterstrichen, dass zur effektiveren Bekämpfung von Korruption die Einführung von Telefonüberwachung und Kronzeugenregelung bei der Verfolgung von Korruptionsstraftaten unabdingbar sei. (ck) Hintergrund: Kronzeugenregelung Die aus dem angelsächsischen Recht stammende Idee des Kronzeugen (engl. to give King s/queen s evidence), besteht darin, Straftätern einen Anreiz zu geben, den Strafverfolgungsbehörden die Insiderinformationen, die sie besitzen, zu offenbaren. Dieser Anreiz besteht darin, dem Kronzeugen Straferleichterung bzw. im Extremfall Straferlass zuzusichern, sofern seine Informationen zu einer erfolgreichen Verurteilung führen. Insbesondere zur Aufdeckung von kriminellen Netzwerken sind die Strafverfolgungsbehörden häufig auf solche Insiderinformationen angewiesen. Im deutschen Recht ist die Kronzeugenregelung umstritten. Kritiker sehen unter anderem die Gefahr, dass der Kronzeuge vorsätzlich falsche Aussagen macht, um in den Genuss der Straferleichterung zu gelangen. Regierung plant Verbesserung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Korruption Das Bundeskabinett hat am 30. Mai einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zugestimmt, der vorsieht, das strafrechtliche Instrumentarium insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Korruption zu verbessern. Die bislang wichtigsten Rechtsquellen in diesem Bereich stellen das EU- Bestechungsgesetz und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung, die beide 1998 verabschiedet wurden, dar. Verschiedene Initiativen der EU, des Europarats und der Vereinten Nationen haben in den vergangenen Jahren jedoch den internationalen Standard im Bereich der Korruptionsbekämpfung stetig weiterentwickelt und somit Handlungsbedarf beim Gesetzgeber geschaffen. Die wichtigsten im Entwurf vorgesehenen Änderungen in der Übersicht: Änderung des 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) dahingehend, dass eine Straftat bereits dann begangen wird, wenn eine Unrechtsvereinbarung geschlossen wird, die einer Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäftsherren (Arbeitgeber bzw. Vertragspartner) gleichkommt in gewisser Weise analog also der Regelung zur Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern. Die derzeitige Rechtslage betont hingegen die Integrität des Wettbewerbs und setzt entsprechend voraus, dass die Bestechungshandlung zu einem unlauteren Wettbewerbsvorteil führt. Bestechungshandlungen, die keine wettbewerbliche Relevanz haben, werden damit gegenwärtig nicht erfasst. Die Bestechung ausländischer Richter und Amtsträger wird nunmehr generell unter Strafe gestellt. Die gegenwärtige Rechtslage verbietet die Bestechung ausländischer und internationaler Amtsträger in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten lediglich im ge- TI-Rundbrief 36 11

12 Nachrichten schäftlichen Verkehr, also etwa zur Erlangung staatlicher Aufträge. Einbeziehung der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) und der Bestechung ausländischer und internationaler Amtsträger ( 335a StGB) in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes ( 261 StGB). Die verschiedenen Regelungen zur Bestechung ausländischer und internationaler Amtsträger, die bislang in verschiedenen Nebengesetzen geregelt sind, sollen in das Strafgesetzbuch überführt werden. Ihnen soll somit eine höhere Sichtbarkeit eingeräumt werden. (ck) Aus der Verwaltung Antikorruptionsbeauftragter bei der Bundesagentur für Arbeit Der Antikorruptionsbeauftragte der Bundesagentur für Arbeit, Helmut Franzreb, hat im Januar 2007 seine Tätigkeit aufgenommen. Als neutraler und zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater nimmt er Hinweise entgegen und berät im Umgang mit Verdachtsmomenten. Er ist damit Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur ebenso wie für Geschäfts- und Projektpartner und die Öffentlichkeit. Der Antikorruptionsbeauftragte kann über eine spezielle E- Mail-Adresse, auf die nur er Zugriff hat, und über eine kostenpflichtige Servicenummer erreicht werden. (as) Ein Jahr Informationsfreiheit: Bundesdatenschutzbeauftragter zieht Bilanz Im April hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen Tätigkeitsbericht für 2005/2006 vorgelegt. Nach wie vor bestehen im Datenschutz eine Reihe von Gesetzeslücken, doch die Bundesregierung werde kaum aktiv, um diese zu schließen, machte Schaar deutlich. Er betonte weiterhin, dass seine Arbeit im Berichtszeitraum wieder deutlich zugenommen habe. Seit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) am 1. Januar 2006 ist Schaar auch als Bundesbeauftragter für Informationsfreiheit tätig. Bereits im Dezember 2006 hatte Schaar dazu eine erste Bilanz gezogen. Das IFG soll Bürgerinnen und Bürgern bessere Akteneinsichtsrechte in der Bundesverwaltung gewährt werden. In vielen Fällen konnten die Anlaufschwierigkeiten im Laufe des Jahres überwunden werden. Doch noch allzu häufig verweigerten die Behörden mit Verweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Anträge auf Akteneinsicht. Immerhin konnte bei zwei Dritteln der bisher abgeschlossenen Fälle (161) nach dem Einschalten des Bundesbeauftragten zumindest eine partielle Akteneinsicht ermöglicht werden. Insgesamt haben sich im ersten Jahr 192 Bürgerinnen und Bürger an Schaar gewandt. (as) Der Jahresbericht findet sich unter: Transparency Deutschland ohne Recht auf Akteneinsicht Die Bundestagsverwaltung hat Transparency Deutschland die Einsicht in ein von Prof. Dr. Ulrich Battis (Humboldt-Universität, Berlin) im Zusammenhang mit dem Streit um die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten erstelltes Gutachten verwehrt. Battis hatte das Gutachten für Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) angefertigt. Transparency Deutschland hatte auf Grundlage des Bundesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag auf Einsicht in das Gutachten gestellt. Die Bundestagsverwaltung lehnte den Antrag ab und begründete dies unter anderem damit, dass das Gutachten nicht innerhalb der öffentlich rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Bundestages verfasst sei, sondern die Parlamentarier und ihre Einkünfte direkt betreffe. Dadurch falle das Gutachten nicht unter die Regelungen des IFG. Transparency Deutschland legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und machte deutlich, dass es in dem Gutachten nicht um die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Parlamentarier selbst ginge, sondern vielmehr um den mit der Veröffentlichung verbundenen Verwaltungsablauf, was eine Akteneinsicht nach dem IFG rechtfertige. Da die Bundestagsverwaltung auch argumentierte, das Gutachten sei tatsächlich eine Klageerwiderung innerhalb eines verfassungsrechtlichen Organstreitverfahrens und kein separates Gutachten, wurde schließlich der ablehnende Bescheid zum Widerspruch hingenommen. (as) 12 TI-Rundbrief 36

13 Nachrichten Aus den Ländern Sächsisches Korruptionsregister in der Warteschleife? Im März hatte der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) dem Kabinett die Einrichtung eines Korruptionsregisters vorgeschlagen. Dort sollten Unternehmen eingetragen werden, die wegen Bestechung, Preisabsprachen oder Schwarzarbeit rechtskräftig verurteilt worden sind und die damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge zeitweise ausgeschlossen sein sollen. Nun droht der Vorschlag in der Großen Koalition zu versanden. Nach Berichten der Lausitzer Rundschau blockiere die CDU derzeit den Gesetzentwurf; unter anderem mit der Begründung, mit einem solchen Register würde Bürokratie auf- statt abgebaut. Ende Juni nun hatte die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag zu einer Expertenanhörung über ihr Antikorruptionsgesetz geladen. Daran war auch Gabriele C. Klug für Transparency Deutschland beteiligt. Die Grünen hoffen, die Debatte so wieder zu neuem Leben erwecken zu können. (as) Pinneberg: Tombola gegen Korruption und für einen guten Zweck Im Februar berichtete das Hamburger Abendblatt über die Methode der Stadtwerke Pinneberg, möglicher Korruption einen Riegel vorzuschieben und dabei gleichzeitig etwas Gutes zu tun. Die Stadtwerke veranstalten jedes Jahr in der Weihnachtszeit eine Tombola. Dabei werden die Geschenke der Lieferanten unter den Mitarbeitern verlost. Der Erlös kommt einem sozialen Projekt in der Stadt Pinneberg zu Gute. (as) Belange, schutzwürdige Interessen Dritter oder Geschäftsgeheimnisse berühren. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein. Unterdessen hat die SPD-Landtagsfraktion in Thüringen ihren Gesetzentwurf zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes zurückgezogen, nachdem der Innenausschuss des Landtags den Entwurf in seiner Beschlussempfehlung erheblich abgeändert hatte. Die Landesregierung kündigte daraufhin an, eine eigene Vorlage einbringen zu wollen, die sich an der umstrittenen Beschlussempfehlung orientieren soll. In München schließlich hat der Stadtrat am 18. Juli einen von der ÖDP eingebrachten Antrag zur Schaffung einer Satzung für Informationsfreiheit abgelehnt. Allerdings hat der Stadtrat einen Ergänzungsantrag der Grünen angenommen, der die Landesregierung auffordert, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen auch für Kommunen zu erlassen. Dies, so Heike Mayer von Transparency Deutschland, sei zumindest ein kleiner Lichtblick, wiewohl die Aussicht, dass die Landesregierung diesem Antrag auch nachkommt, gering ist. In Rheinland-Pfalz hat Transparency Deutschland sich kürzlich mit der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit und den Organisationen Humanistische Union, netzwerk recherche, Deutscher Journalistenverband, Mehr Demokratie sowie ver.di zu einem Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen. Die SPD-Regierung arbeitet hier offenbar ebenfalls an einem Entwurf für ein entsprechendes Landesgesetz. Sollten die Gesetze in den genannten Ländern kommen, bilden Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen eine stetig schrumpfende Gruppe von Bundesländern, die keine Regelungen zur Informationsfreiheit haben. (ck) Informationsfreiheit: Sachsen-Anhalt sagt Ja, München sagt Nein, Thüringen wartet ab Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 12. Juli einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der vorsieht, dass der Nachweis eines besonderen Interesses bei Anträgen auf Akteneinsicht künftig nicht mehr nötig ist. Ausgenommen von dieser Regelung sollen aber weiterhin solche Akten sein, die wichtige öffentliche Neuer Anti-Korruptionsbeauftragter in Schleswig-Holstein Der ehemalige Landespolizeidirektor Wolfgang Pistol übernimmt ab dem 1. August 2007 das Amt des Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig- Holstein. Pistol soll als unabhängiger Mittler zwischen Hinweisgebern und Staatsanwaltschaft fungieren und so dazu beitragen, Korruption und Bestechung in der Verwaltung des Landes einzudämmen. Wie der NDR berichtet, ist auch die Opposition vom Erfolg überzeugt. Grünen-Fraktionschef Hentschel sprach von einem guten Konzept und einer guten Besetzung. (as) TI-Rundbrief 36 13

14 Nachrichten Frankfurter Oberstaatsanwalt Schaupensteiner wechselt zur Bahn Wolfgang Schaupensteiner, einem breiten Publikum durch seine häufige Fernsehpräsenz als Korruptionsexperte bekannt, hat am 15. Juli bei der Deutschen Bahn seine neue Position als Chief Compliance Officer angetreten. Die Bahn möchte mit dieser prominenten Besetzung ihrem fortgesetzten Engagement gegen Korruption Ausdruck verleihen. Um seine Stelle antreten zu können, ist Schaupensteiner vom hessischen Justizministerium für fünf Jahre beurlaubt worden, nach Ablauf dieser Zeit könnte er in den Staatsdienst zurückkehren. (ck) Bundesrechnungshof nimmt gesetzliche Krankenkassen unter die Lupe Seit dem 1. April dieses Jahres besitzt der Bundesrechungshof die Kompetenz, die Haushalts und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen zu überwachen. Eine entsprechende Ermächtigung hatte der Gesetzgeber mit der letzten Gesundheitsreform erteilt. Dieter Engel, Präsident des Rechnungshofes, versprach gegenüber der FAZ, die Kontrolle der Krankenkassen zu einer neuen Schwerpunktaufgabe machen zu wollen. Dies nicht zuletzt deshalb, da das Unbehagen am deutschen Gesundheitssystem auch auf die Intransparenz der Krankenkassen zurückzuführen sei. (ck) Viele Unternehmen ohne ausreichende Korruptionskontrolle 14 Aus der Wirtschaft TI-Rundbrief 36 Die Zeiten, in denen Korruptionsfälle unter den Tisch gekehrt wurden, seien auch in Deutschland vorbei. Stattdessen würden immer mehr Fälle sowohl in der Öffentlichkeit als auch von den Strafverfolgungsbehörden aufgearbeitet. Dennoch bestünden beachtliche Mängel bei Kontrollmechanismen zur frühzeitigen Erkennung und Vorbeugung von Korruptionsfällen, das schreibt der Personaldienstleister Randstad in der April-Ausgabe seines Kundenmagazins randstadkorrespondent. Wie eine Umfrage in Kooperation mit dem Handelsblatt ergab, gilt dies besonders für mittelständische Unternehmen. Dabei sehen Unternehmen durchaus die Notwendigkeit, gegen Korruption vorzugehen. Laut der Umfrage unter über 600 Personalleitern aus deutschen Unternehmen schätzen ca. 40% der Befragten, dass sich die Korruptionsproblematik aktuell leicht oder sogar stark verschärft hat. Doch nur reichlich ein Drittel der Personalleiter konnte angeben, dass ihr Unternehmen Kontrollgremien zur Erkennung und Bekämpfung von Korruption etabliert habe. (as) Integritätstest gegen Korruption? Wie kann in Unternehmen Korruption wirksam vorgebeugt werden? Dieses Thema beschäftigt in letzter Zeit nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Firmen. Verschiedene Umfragen zeigen, dass es noch immer zu wenig Kontrollinstrumente gibt. Psychologen der Technischen Universität Darmstadt haben gemeinsam mit Kollegen der Universität Regensburg jetzt einen neuen Test entwickelt, der die Korruptionsanfälligkeit von Bewerbern testen soll. Dr. Jens Hoffmann, Mitarbeiter der Arbeitsstelle Forensische Psychologie sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Es existiert eine grundlegende psychologische Dimension Integrität, die erfasst, ob ein Mensch stärker zu Betrug, Korruption, oder unerlaubten Fehlzeiten neigt. Die Forscher haben vierzehn Faktoren ermittelt, die diese Dimension ausmachen. Alle werden in die Gestaltung des Tests einbezogen. In ihrer 2001 begonnenen Studie haben die Forscher nachgewiesen, dass es nicht allein die Gelegenheit ist, die Diebe macht. Vielmehr sei nicht-integeres Verhalten bereits in den Persönlichkeitsmerkmalen eines Menschen angelegt. Diese könnten mittels des psychologischen Integritätstest, kurz PIT, bestimmt werden. So lasse sich nicht nur die Korruptionsanfälligkeit von Bewerberinnen und Bewerbern vorhersagen, sondern auch Aussagen zu deren wahrscheinlichen allgemeinen Leistungsniveau machen. Über das Internet ( vertreiben Hoffmann und seine Kollegen der Beraterfirma Team Psychologie & Sicherheit den Test. Für knapp 20 Euro können Unternehmen dort eine Einschätzung zur Integrität ihrer zukünftigen Mitarbeiter erhalten. Für 10 Euro mehr erstellt das Team eine psychologische Gesamteinschätzung des Kandidaten. Doch der PIT-Test ist nicht unumstritten. Die Bedenken sind vielfältig und reichen von Warnungen vor dem zukünftigen Arbeitgeber als Big Brother bis hin zu methodischen Bedenken anderer Forscher, die zum Teil ebenso an der Erarbeitung derartiger Test beteiligt sind. Doch auch Personalmanager stehen diesen psychologischen Bewerbertests häufig skeptisch gegenüber. Sie würden zwar durchaus angewandt, doch verlassen sich viele Personalchefs nach wie vor auf den Eindruck, den Bewerber

15 Nachrichten im persönlichen Gespräch oder beim Assessment Center vermitteln. In den USA dagegen sind diese Tests an der Tagesordnung. (as) Entwicklung der internationalen Korruption: Unternehmen skeptisch Zum nunmehr vierten Mal hat Control Risks in Zusammenarbeit mit Simmons & Simmons seinen Überblick der Einstellungen internationaler Unternehmen zum Thema Korruption veröffentlicht. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis: Noch immer ist in den Unternehmen nur unzureichende Kenntnis der Rechtslage zur Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr vorhanden. Im Durchschnitt gaben knapp 50% der Befragten zu, keinerlei Kenntnis über die in ihrem Land geltenden Gesetze zu haben. In Deutschland waren dies 46% der Befragten, wobei a- ber auch 40% aussagten, sie besäßen detaillierte Kenntnis, während der Rest zumindest ungefähre Kenntnis der Rechtslage für sich in Anspruch nahm. Korruption spielt dabei in der Geschäftspraxis der meisten Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle. So gaben knapp 40% der Befragten an, sie hätten in den vergangenen fünf Jahren Aufträge verloren, weil ein Wettbewerber Bestechungsgelder gezahlt hätte. Mehr als 35% sagten, sie hätten von Investitionen abgesehen, da das Zielland im Ruf stand, ein hohes Korruptionsniveau zu besitzen. Befragt nach ihrer Einschätzung, inwiefern die Gesetzgebung gegen Korruption einen tatsächlichen Einfluss auf das Korruptionsniveau haben werde, sehen nur 24 % der Befragten optimistisch in die Zukunft und erwarten ein Nachlassen der Korruption. Die Mehrheit der Befragten glaubt, die Gesetze werden keinen Einfluss haben, und immerhin 12% fürchten, dass die Korruption trotz der Gesetze weiter zunehmen werde. Gesetze alleine reichten nicht aus, sie müssten auch in der Praxis umgesetzt werden. Für die Umfrage wurden zwischen Mai und Juli Telefoninterviews mit hochrangigen Vertretern von jeweils 50 international operierenden Unternehmen in Brasilien, Deutschland, Frankreich, Hongkong, den Niederlanden, der USA und dem UK durchgeführt. (ck) Das vollständige Survey findet sich im Internet unter: Europa OLAF veröffentlicht Jahresbericht 2006 In seinem im Juni veröffentlichten Jahresbericht bilanziert OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, anhand von 18 Fallstudien und zahlreichen Statistiken seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. Im Jahr 2006 hat die Zahl der beim Amt eingehenden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten auf insgesamt 826 zugenommen betrug dieser Wert lediglich 529. Dabei konnten im Laufe des Jahres 114 Millionen Euro eingetrieben werden, weitere 330 Millionen Euro stehen in den 431 Fällen aus, mit denen OLAF Ende 2006 noch befasst war. Seit seiner Gründung 1999 sei das Amt somit mit Fällen im Gesamtvolumen von 7,3 Milliarden Euro befasst gewesen. Im Laufe des Jahres ist eine Strukturreform des Amtes vollzogen worden. Zwei operative Direktionen teilen sich die Arbeit. Die eine untersucht interne Betrugsfälle, die andere Betrugsfälle bei Haushaltsposten, bei denen eine geteilte Zuständigkeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten besteht, wie etwa im Bereich der Landwirtschaft oder der Strukturmaßnahmen. Franz-Hermann Brüner, Generaldirektor von OLAF, unterstrich bei der Vorstellung des Jahresberichtes, dass öffentliche Aufträge und die Außenhilfe weiterhin besonders sensible Bereiche für den EU-Haushalt seien, auf welche die Ressourcen der Behörde in den kommenden Jahren noch stärker konzentriert werden sollten. Er mahnte aber an, dass eine erfolgreiche Arbeit von OLAF nur unter der Voraussetzung möglich sei, dass das Amt auf die Kooperation mit Partnern in und außerhalb der EU-Mitgliedstaaten zählen könne. (ck) Auf den Bericht kann auf der OLAF-Website zugegriffen werden: Europäisches Lobbyistenregister beschlossen Im März hat die EU-Kommission die Einführung eines Lobbyistenregisters beschlossen. Allerdings soll die Registrierung freiwillig erfolgen und auch die Überwachung der Angaben wird weitgehend der kritischen Öffentlichkeit überlassen. Lobbyorganisationen, die zukünftig als Repräsentanten ihrer Branche in den Konsultationsprozess der Kommission einbezogen werden wollen, müssen sich hier registrieren. Kommen sie dem nicht nach, werden ihre Anliegen wie Beiträge von Einzelpersonen behandelt. Das Register soll im Frühjahr 2008 eingerichtet werden. Dann müssen Berater, Unternehmen und Branchenverbände ebenso wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und sogenannte Think Tanks angeben, in wessen Namen und mit welchem Ziel sie Lobbying bei der Kommission betreiben. Zusätzlich dazu müssen Berater das Honorar für ihre Lobbyarbeit angeben. Unternehmen müs- TI-Rundbrief 36 15

16 Nachrichten sen die mit ihrer Lobbyarbeit verbundenen Kosten registrieren. Und auch NGOs müssen die Finanzierung ihrer Kampagne offenlegen. Nach einem einjährigen Probelauf will die Kommission entscheiden, ob die Registrierung zur Pflicht gemacht werden muss. Dies soll dann geschehen, wenn das Register nur unzureichend genutzt wird. Siim Kallas, Europäischer Kommissar für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung, auf dessen Vorschlag die Europäische Transparenzinitiative (ETI) zurückgeht, hat jedoch seine Zuversicht zum Ausdruck gebracht, dass das Register intensiv genutzt werden wird. Es stelle für die Lobbyisten eine Chance dar, zu beweisen, dass ihre Arbeit nützlich und legitim ist. Nach Expertenmeinungen sind derzeit etwa Lobbyisten in Brüssel tätig. Auch Transparency Deutschland begrüßte die Einführung des Registers auf europäischer Ebene. TI- Deutschland Geschäftsführer Christian Humborg erklärte: "Das europäische Lobbyistenregister wird helfen, mehr Transparenz in die Beziehungen von Lobbyisten und Politik zu bringen. Der Informationsaustausch von Unternehmen, Verbänden, Interessengruppen, Parlament und Verwaltung ist notwendig und wichtig. Aber es muss transparenter werden, wer mit welchen Informationen und welcher finanziellen Stärke auf Gesetze Einfluss nimmt. Humborg verwies weiterhin darauf, dass auch in Deutschland die Einführung eines Lobbyistenregisters dringend nötig sei. Die seit 1972 beim Bundstag geführte Liste der registrierten Verbände und ihrer Vertreter sei bei weitem nicht ausreichend. Zur Registrierung bestünden keinerlei Anreize, und auch Informationen zur Finanzierung der Lobbyisten würden hier nicht einbezogen. Kritik an der neuen EU-Regelung übte hingegen Dominik Meier, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (degepol). In einem Namensbeitrag für die Zeitschrift politik&kommunikation vom Mai 2007 bringt er seine Skepsis zum Ausdruck. Meier bemängelt vor allem, dass diese Regelungen die freien Public-Affairs-Agenturen benachteiligten. Wenn sie all ihre Kunden und erhaltenen Honorare offenlegen müssten, schade dies in erster Linie den finanziellen Geschäftsinteressen der einzelnen Agenturen und nutze nur Konkurrenten oder potentiellen Kunden. Außer Acht lässt Meier dabei, dass sich Unternehmen nicht nur hinter teilweise obskuren NGOs verstecken, sondern ihre Lobbytätigkeit gerade durch die Beauftragung von Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien verschleiern. Dies kann keine Grundlage für eine transparente europäische Politikgestaltung sein. Überdies sollten erfolgreich arbeitenden Agenturen auch gegenüber ihren Kunden und besonders gegenüber potentiellen Kunden ein Interesse daran haben, ihre Referenzen offenzulegen. (as) 16 TI-Rundbrief 36 Hintergrund: Die Europäische Transparenzinitiative Für viele ist die Europäische Union lediglich ein bürokratisches Monstrum, dessen Entscheidungen bürgerfern und intransparent sind. Dies zu ändern hat sich die Barroso-Kommission zum Ziel gesetzt. Dafür hat sie im November 2005 die Europäische Transparenzinitiative (ETI) ins Leben gerufen. In offenen Debatten mit den Bürgerinnen und Bürgern Europas diskutierte die Kommission über die Regelung der Arbeit von Lobbyisten bei der EU, die Veröffentlichung von Informationen zu Empfängern von EU-Mitteln sowie bestehende Konsultationsmechanismen. Nach einer ersten Orientierungsphase innerhalb der Kommission verabschiedet diese im Mai 2006 ein Grünbuch und stieß damit einen Diskussionsprozess über die Zwischenergebnisse an, an dem sich alle Interessenten über das Internet beteiligen konnten. Die Debatte wurde im August 2006 abgeschlossen. Ein Ergebnis der Initiative ist die nun beschlossene Einführung eines freiwilligen Registers für bei der Union tätigen Lobbyisten. (as) Kommission beklagt mangelhafte Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Korruption im Privatsektor Ein Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rats zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Mitgliedstaaten noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Der Rahmenbeschluss, den der Rat am 22. Juli 2003 gefasst hatte, sieht vor, dass Bestechungshandlungen im Rahmen einer Geschäftstätigkeit im privaten Sektor, auch unter Einschaltung von Mittelsmännern, in den Mitgliedsstaaten unter Strafe gestellt werden. Dabei sollen auch juristische Personen zur Verantwortung gezogen werden können, wobei sich die Strafbarkeit grundsätzlich über Unternehmen hinaus auch auf Einrichtungen ohne Erwerbszweck erstrecken soll. Lediglich das Vereinigte Königreich und Belgien haben laut Bericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt die zentralen Punkte des Beschlusses voll umgesetzt. Andere Mitgliedstaaten hätten die Kommission aber zumindest darüber informiert, dass sie gegenwärtig an der Umsetzung arbeiteten. (ck)

17 Lange Tage, kurze Nächte... Vom 31. Mai bis 2. Juni 2007 fand in Baku, der Hauptstadt Aserbaidschans, das jährliche Treffen der Transparency-Chapter aus Europa und Zentralasien statt. Bereits bei unserer Ankunft im Hotel wurde klar, dass es ein inhalts- und arbeitsreiches Treffen mit langen Tagen und kurzen Nächten werden würde. Huguette Labelle, die Vorsitzende von Transpareny International, hielt uns um 5 Uhr morgens Ortszeit die Tür zur Rezeption auf und wünschte mit einem See you in three hours eine gute Nacht. Über 90 Vertreter von Transparency International aus der Region Europa-Zentralasien, die von Spanien über Irland, Estland, Griechenland und Georgien bis in die Mongolei reicht, waren für das Treffen ans kaspische Meer gereist. Die Heterogenität der National Chapters und der Personen, die hier als Vertreter einer globalen Bewegung zusammenkamen, prägte in den folgenden Tagen die Diskussionen in Workshops und Paneldiskussionen, an Restauranttischen und in Shuttle-Bussen. Und dies war sicher neben dem offiziellen Programmteil das wichtigste Element des Treffens: der Austausch einer großen Anzahl verschiedener Perspektiven und Positionen vor dem Hintergrund höchst unterschiedlicher Arbeitsrealitäten. Die Eröffnungskonferenz am ersten Tag stand unter dem Motto Combating Corruption and Reforming Institutions in Transition Economies. Die Referenten Regierungsvertreter, Anti-Korruptions- Spezialisten der Gruppe der Staaten gegen Korruption des Europarats (GRECO) und des OECD-Anti- Korruptionsnetzwerks für Europa und Zentralasien sowie Vertreter von Transparency International wie Michael Wiehen - zielten in ihren Vorträgen weniger auf Transitionsstaaten im Allgemeinen ab als vielmehr auf eine ganz besondere Untergruppe dieser Staaten: die der rasant wachsenden rohstoffreichen Exportwirtschaften. Aserbaidschan leistet als eines der ersten Mitglieder der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) Pionierarbeit, was die Bemühungen um Transparenz im Rohstoffsektor angeht. Es war ein großes Glück für die Diskussion auf dieser offiziellen Konferenz, zu der auch Pressevertreter und Intern Bericht vom Transparency International Europe and Central Asia Annual Regional Meeting 2007 in Aserbaidschan Vertreter anderer Nichtregierungsorganisationen geladen waren, dass sie bei der Beschreibung des Umfelds, in dem Aserbaidschan sich um Korruptionsbekämpfung bemüht, nicht auf der Ebene ökonomischer Umstrukturierungen stehen blieb. Leszek Balcerowicz, ehemaliger polnischer Vizepremier und Finanzminister und heute Professor an der Warsaw School of Economics, holte mit seinem kontroversen Vortrag über Lessons Learned from Post-Communism das politische Regime und rule of law zurück in die Diskussion um Korruptionsprävention. Schon bei der Definition von Korruption müssten Fragen des politischen Regimes und der politischen Legitimität einbezogen werden. Balcerowicz beschwor Rechtsstaatlichkeit als grundlegende Voraussetzung, ohne die Korruptionsbekämpfung keinen Sinn mache. Das ALAC-Panel. Von links: Jana Mittermaier (TI-S), Conrad Zellmann (TI-S), Fikrin Bektashi (TI Aserbaidschan), Boris Divjak (TI Bosnien-Herzegowina und Vorstandsmitglied Transparency), International), Adriana Krnacova (TI Tschechien) Die folgenden zwei Tage der Konferenz waren dann einer breiten Palette von Themen von Transparency International gewidmet. Der Freitag stand ganz im Zeichen von Fragen der Kommunikations- und Governancestrukturen innerhalb von Transparency. Vormittags diskutierten wir Möglichkeiten und Instrumente der Kommunikation innerhalb der Bewegung. Nachmittags wurden verschiedene Workshops durchgeführt: Parallel zum Workshop Paid Consultancy and Professional Services, der die Positionen zum Anbieten professioneller Beratungsleistungen durch Transparency auslotete, habe ich einen Workshop über Volunteer management angeboten, der Interessierten die Freiwilligenarbeit bei Transparency Deutschland in anderen Ländern keineswegs selbstverständlich -- vorstellte und unterschiedliche Modelle der Einbindung von Mitgliedern diskutierte. Sylvia Schenk, stellvertretende Vorsitzende von TI-Rundbrief 36 17

18 Intern Transparency Deutschland, leitete einen Workshop zu so genannten EU-Twinning-Projekten, der sich damit beschäftigte, wie Transparency sich in solche Projekte einbringen kann. Diese sind so konzipiert, dass eine Behörde aus einem EU-Staat eine Partnerschaft mit einer Behörde ("Twin") in einem künftigen oder jungen EU-Mitgliedsstaat eingeht, um diese beispielsweise in der Entwicklung von Anti-Korruptionsmaßnahmen zu unterstützen. Am zweiten Tag standen dann inhaltliche Fragen auf dem Programm. Das Spektrum reichte von Korruptionsbekämpfung in der Justiz über die Arbeit von Transparency Großbritannien im Bereich der Rüstungsindustrie bis hin zu Korruption und Entwicklungszusammenarbeit. Christian Humborg war an der Organisation eines Workshops zur EU advocacy strategy von Transparency beteiligt. Eines der Ergebnisse dieses Workshops war, dass Transparency unbedingt seine Präsenz in Brüssel beibehalten und verstärken sollte, um auf EU-Ebene als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen zu werden. Zum Abschluss des zweiten Tages wurde ein Kurzfilm gezeigt, in dem Jesse Garcia die Arbeit der so genannten ALACs (Advocacy & Legal Advice Centers) in Südosteuropa vorstellte. Der stimmungsvolle und informative Film erntete großen Applaus und war ein schöner Abschluss für dieses intensive und konstruktive Treffen. An dieser Stelle sei dem Team von Transparency Aserbaidschan und dem Europa-Zentralasien-Team im internationalen Sekretariat für die souveräne und immer freundliche Organisation dieses Treffens gedankt. Wir von Transparency Deutschland haben das Treffen sehr motiviert verlassen und freuen uns darauf, die in Baku angestoßenen Projekte auch bei Transparency Deutschland bekannt zu machen und gemeinsam neue Anknüpfungspunkte zu suchen. Constanze Berendts Financing of Political Parties and Electoral Campaigns -Roundtable 2007 in Zagreb Am 12. Juni fand in Zagreb eine Veranstaltung des kroatischen TI-Chapters zum Thema Parteien- und Wahlkampffinanzierung statt. TI Kroatien, das ist vor allem Zorislav Antun Petrović, ein überaus umtriebiger Journalist, der es geschickt versteht, das Thema Korruption in der Politik auf der Agenda Kroatiens ganz oben zu platzieren. Anders dürfte nicht zu erklären sein, dass die Veranstaltung von mehreren Fernseh- und Radiojournalisten besucht und abends gar mit einem eigenen Beitrag im kroatischen Pendant der Tagesschau erwähnt wurde. Ebenso groß wie Petrovićs Arbeitspensum scheint allerdings auch die Aufgabe zu sein, die der Kampf gegen politische Korruption in Kroatien darstellt. Das Grundproblem der Korruption in Kroatien resultiert wie in vielen anderen postkommunistischen Staaten aus dem Privatisierungsprozess, von dem hier vor allem ca. 200 dem damaligen Tudjman-Regime treue Familien profitierten. Das bis 1999 währende nationalistische Tudjman-Regime wirft denn auch bis heute seine Schatten auf die Versuche, die Korruption in der Parteipolitik zu bekämpfen. Wie Hrvoje Mataković von der Universität Zagreb ausführte, dauerte es bis 2006, bis ein Parteiengesetz verabschiedet wurde. Zuvor war die Parteienfinanzierung gänzlich ungeregelt. Auch die neuen Regeln sind jedoch weitgehend dem Vagen verhaftet, vor allem fehlt es an Sanktionen im Falle von Verstößen. Bereits seit 2004 müssen die kroatischen Parteien über ihre Ausgaben und Einnahmen bei den Präsidentschaftswahlkämpfen Rechenschaft ablegen, allerdings gibt es auch hier keine Institution, die diese Angaben auf ihre Korrektheit überprüfen könnte. Dražen Lalić (ebenfalls Universität Zabgreb) zufolge sind die bisher vorgelegten Rechenschaftsberichte denn auch wenig verlässlich. Ein Blick auf die Parteienfinanzierung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik relativiert allerdings den angesichts des geringen Transparenzniveaus in der kroatischen Parteipolitik ernüchternden Befund: In Deutschland dauerte es bis 1967, bis das immerhin im Grundgesetz festgeschriebene Transparenzgebot ( Die Parteien müssen über die Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft ablegen ) tatsächlich im Parteiengesetz umgesetzt wurde. Auch damals existierten noch für lange Zeit viele Schlupflöcher. Dennoch bleibt festzuhalten, dass zu einer wirkungsvollen Bekämpfung der politischen Korruption in Kroatien noch wahre Herkulesaufgaben zu bewältigen sind. Das öffentliche Bewusstsein, und dies ist die gute Nachricht, ist jedoch bereits heute in bemerkenswerter Weise sensibilisiert für das Problem der Korruption. Anders hätte es die von Transparency Kroatien organisierte Veranstaltung kaum in die Abendnachrichten geschafft. Abschließend möchte ich mich beim Team von Transparency Kroatien herzlich für die Einladung, die Gastfreundschaft und die Organisation dieser sehr interessanten Veranstaltung bedanken. Es bleibt zu hoffen, dass die kroatischen Kollegen ebensoviel gelernt haben wie ich. Michael Koß 18 TI-Rundbrief 36

19 Die Wahl von Valdis Zatlers zum Präsidenten der Republik Lettland im Mai 2007 muss ein schwarzer Tag für das lettische Chapter von Transparency International gewesen sein. Weil sich die Mitte-Rechts- Koalition um Premier Aigars Kalvîtis nicht auf einen eigenen Kandidaten einigen konnte, stimmte eine Mehrheit des Parlaments letztlich für den politisch unerfahrenen Arzt aus Riga. Der als Alternativkandidat von TI Lettland unterstützte frühere Verfassungsrichter Aivars Endzins, welcher für die Bekämpfung von Korruption eintritt und die Sympathien von über 50% der Bevölkerung genoss, blieb bei der Abstimmung chancenlos. Hingegen hatte Zatler ohne Schuldbewusstsein über sogenannte Dankgeschenke geplaudert, die er in der Vergangenheit von Patienten angenommen hatte. Der Leser ahnt, dass diese Zahlungen häufig Voraussetzung für eine vernünftige medizinische Versorgung und damit nur halb so freiwillig sind, wie es der nun amtierende Präsident glauben machen will. Die Wahl Zatlers offenbart gleich zwei Miseren in Lettland. So ist nicht nur die Korruption im Gesundheitswesen so systemimmanent, dass sie mitunter nicht mehr als Übel wahrgenommen wird, sondern auch die undurchsichtige Auswahl des Präsidentschaftskandidaten lässt vermuten, dass die Oligarchen ihr Strippen wieder zu ziehen wussten. Als typisch lettisches Dauerthema bezeichnet Roberts Putnis, geschäftsführender Vorsitzender von Transparency Lettland, die nationalen Oligarchenclans. Deren Verstrickungen in den Filz aus dubiosen Privatisierungen und gekauften politischen Entscheidungen sind zwar kein Geheimnis, doch reagieren die lettischen Wähler darauf nicht immer so empört, wie man meinen sollte. Unsere Politiker stehlen alle - Lembergs hat wenigstens mit seiner Stadt geteilt, ist zum Beispiel von den Anhängern von Aivars Lembergs zu hören. Der Bürgermeister der Hafenstadt Ventpils, der politisch auch auf nationaler Ebene aktiv war, befindet sich seit März 2007 wegen des Verdachts der Geldwäsche, Korruption und Erpressung von Schmiergeldern in Untersuchungs-Haft. Andere Spitzenpolitiker blieben trotz offenkundiger Verfehlungen bislang unbehelligt. Intern Bestechungsbekämpfung im Baltikum Das lettische Transparency-Chapter DELNA im Portrait Die Bekämpfung politischer Korruption bildet denn auch einen Schwerpunkt von DELNA so der Name, unter dem das lettische Chapter zur bekanntesten NGO des Landes geworden ist. DELNA lettisch für die Handfläche, unter der Dinge einerseits verborgen und auf der sie andererseits offen dargelegt werden können - wurde im August 1998 gegründet. Die Organisation umfasst Mitglieder, von denen ein Drittel westliche Auslandsletten sind. Die Ursachen für diese eher geringe Mitgliederzahl sind vielfältig. So agierte DEL- NA bis vor zwei Jahren als geschlossener Club, dem man sich nur auf Einladung und mit der Bürgschaft zweier Mitglieder anschließen konnte. Auf diese Weise sollte die Integrität der Organisation gewahrt und eine Unterwanderung und Übernahme verhindert werden. Obwohl diese Zutrittsbeschränkung inzwischen aufgehoben wurde, ist der Gewinn engagierter Mitglieder schwierig, denn die Entwicklung einer organisierten Zivilgesellschaft steckt auch 17 Jahre nach der Wiederherstellung der lettischen Souveränität noch in den Kinderschuhen. Vielen Letten fehlt angesichts mehrerer Jobs die Zeit für ein Engagement neben Beruf und Familie. Wer doch Zeit hat, kann sich den Luxus des Ehrenamts oft finanziell nicht erlauben. Nicht zuletzt schließt das mangelnde Fachwissen über die politischen und wirtschaftlichen Strukturen im neuen Lettland vor allem die ältere Generation von einer aktiveren gesellschaftlichen Teilhabe aus. Anstelle eines Pools Ehrenamtlicher leisten bei DELNA dreizehn vollbeschäftigte Mitarbeiter den Großteil der inhaltlichen Arbeit. Diese ist häufig auf konkrete Projekte bezogen, was zwar die Möglichkeit eröffnet, staatliche Beihilfen, EU-Gelder oder Mittel der liberalen Soros-Stiftung zu beantragen, den Gestaltungsspielraum der Organisation bei der Themensetzung aber auch stark einschränkt. Themen, deren Bearbeitung nicht über Projektgelder gedeckt ist, werden deshalb auch ehrenamtlich übernommen. Da solche Finanzierungswege für lettische NGOs typisch sind, bleiben sie ohne negative Auswirkungen auf das Vertrauen, das DELNA in der Bevölkerung genießt. Dafür spricht neben den positiven Umfragewerten auch, dass das lettische Chapter zu den Organisationen mit dem höchsten Spendenaufkommen im Land zählt. TI-Rundbrief 36 19

20 Intern Doch nicht nur in der Bevölkerung ist die Arbeit von DELNA angesehen. Auch auf höchster politischer Ebene wissen Roberts Putnis und seine Mitarbeiter kompetent zu überzeugen. Im Jahr 2005 gelang es, das Kulturministerium für die Anwendung des Integrity Pacts beim Bau der Neuen 3 Brüder zu gewinnen. TI Lettland fungiert bei der Errichtung von Nationalbibliothek, Kunstmuseum und Opernhaus als unabhängiger Beobachter. Überhaupt: die Unabhängigkeit. Wie gelingt es, Ungebundenheit zu verkörpern, wenn sich eine Partei wie die populistische Neue Zeit mit dem Thema Korruptionsbekämpfung profiliert? Unter der Ägide des von 2002 bis 2004 amtierenden Premiers Einars Repše wurde z. B. die Parteienfinanzierung reformiert; das Bekenntnis zur Transparenz gipfelte gar in der Veröffentlichung der Handynummer des Premiers. Doch obwohl die Neue Zeit zahlreiche Forderungen von DELNA aufnahm und umsetzte, hat das Chapter auf öffentliche Belobigungen der Partei stets bewusst verzichtet und vielmehr die privaten Nebentätigkeiten des Premiers kritisiert. Dass Korruptionsbekämpfung gesellschaftlich integrieren kann, zeigt eine Episode aus dem Jahr Während der von DELNA initiierten Proteste gegen die als EU-Kommissarin nominierte Ingrida Udre, der eine Parteispendenaffäre anhing, stellte das Chapter unterschiedliche Wahrnehmungen dieses Skandals bei Letten und den (über ) im Land lebenden Russen fest. Seitdem erscheinen die Veröffentlichungen von DELNA auch in russischer Sprache, was seine Präsenz in der russischen Presse Lettlands positiv beeinflusst hat. (ap) DELNA im Internet: Vorstandswahlen im Oktober Der Vorstand von Transparency Deutschland stellt sich alle drei Jahre zur Wahl. Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 20. Oktober ist es wieder so weit. Es wäre sehr schön, wenn besonders viele Mitglieder von TI Deutschland den Weg nach Berlin finden würden! Wir wollen uns bei dieser Wahl einer Tradition der internationalen Bewegung anschließen. Dort wird rechtzeitig im Vorfeld über Vakanzen und über das Verfahren zur Vorbereitung zur Wahl informiert. Laut Satzung wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand, der dann aus seiner Mitte den Geschäftsführenden Vorstand wählt. Die letzte Mitgliederversammlung hat den Vorstand auf 10 Mitglieder begrenzt. Es ist denkbar, dass der Vorstand der Mitgliederversammlung vorschlagen wird, die Zahl der Vorstandsmitglieder wieder auf 12 zu erhöhen. Sechs Mitglieder des jetzigen Vorstands haben ihr Interesse erklärt, erneut zu kandidieren: die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands Peter von Blomberg und Sylvia Schenk sowie die Vorstandsmitglieder Anke Martiny, Karenina Schröder, Jochen Bäumel und Caspar von Hauenschild. Ebenfalls der internationalen Übung folgend, werden wir Kandidatinnen/Kandidaten für eine Wahl zum Vorstand bitten, sich auf einer Seite mit Lebenslauf und Motivation für ihre Kandidatur vorzustellen. Damit Ihnen diese Unterlagen einen Monat vor der Jahreshauptversammlung zugehen können, bitten wir darum, dass wir über Kandidaturen bis Ende August informiert werden. Damit wird jedoch das Recht, bis zum Wahlgang Vorschläge zu machen, nicht eingeschränkt. Hansjörg Elshorst Dr. Anke Martiny (li,) und Dr. Angela Spelsberg haben am 4. Juni beim Global Network Congress in Wuppertal, einer Veranstaltung im Vorfeld des evangelischen Kirchentags, den etwa 120 Teilnehmenden aus aller Welt die Arbeitsgruppe Korruption im Gesundheitswesen vorgestellt. Durch ihre tatkräftige Mitwirkung wurde die Forderung, qualitativ hochwertige, nicht verfälschte und kostengünstige Arzneimittel nach Afrika zu senden und sich aktiv gegen die Korruption zu engagieren, als Botschaft vom evangelischen Kirchentag zum G 8-Gipfel geschickt. 20 TI-Rundbrief 36

21 Intern Unsere Korporativen Mitglieder: Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main Dr. Rainer Buchert, geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen Kanzlei in Frankfurt am Main, wurde seit dem Jahr 2000 als Ombudsmann verschiedener Großkonzerne benannt, darunter Deutsche Bahn AG, Volkswagen AG und REWE Group. Bevor Sie 2001 die Dr. Buchert-Rechtsanwalts- GmbH gründeten, waren Sie viele Jahre u.a. beim Bundeskriminalamt und als Polizeipräsident von Offenbach tätig. Auf welche Weise sind Sie in dieser Zeit für das Thema Korruption sensibilisiert worden? Dr. Buchert: In den 90er Jahren glaubte man in Deutschland noch, dass der Bestechungsäquator südlich der Alpen liegt. Außerdem haben Polizei und Justiz die Wirtschaftskriminalität insgesamt eher vernachlässigt. Dies war für mich Anreiz, mich schon sehr früh mit dieser Thematik näher zu befassen. Anwaltlich war ich dann seit 2000 als Ombudsmann der Deutschen Bahn AG intensiv mit dem Phänomen Korruption befasst. Wie wurden Sie auf die Arbeit von Transparency International aufmerksam und warum haben Sie sich zu einer Mitgliedschaft Ihres Unternehmens entschlossen? Dr. Buchert: Wenn man in der Korruptionsbekämpfung arbeitet, nimmt man natürlich die gute Arbeit von Transparency wahr. Ich bin zunächst selbst (seit 2001, Anm. d. Red.) beigetreten und später mit der Anwaltskanzlei (seit 2005, Anm. d. Red.) korporatives Mitglied geworden, um die Organisation nachhaltig zu unterstützen und um zu zeigen, wo und wofür ich stehe. Ihre Gesellschaft ist auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen spezialisiert, die durch Korruption, Untreue und Betrug geschädigt worden sind. Wie hat sich nach Ihrer Einschätzung das Bewusstsein der Firmen entwickelt, bei der Einführung präventiver Maßnahmen aktiv die Initiative zu ergreifen? Dr. Buchert: Eine Bewusstseinsveränderung ist deutlich erkennbar, was sich auch an dem gestiegenen Beratungsbedarf ablesen lässt. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen gegen Korruption erfolgt jedoch vielfach nur sehr zögerlich. Mittelständische Unternehmen haben besonders großen Handlungsbedarf. Es muss aber in der deutschen Wirtschaft insgesamt noch sehr viel geschehen, um einen angemessenen Anti-Korruptionsstandard zu erreichen. Unbedarfte Unternehmen, die der Ansicht sind, die Notwendigkeit zur Korruptionsprävention sei für sie bislang kein Thema, gibt es noch in großer Zahl. Diese erreicht man als Anwalt und Berater aber meistens nicht. Bei meiner Arbeit geht es im Schwerpunkt um die Umsetzung professioneller Anti-Korrupt i o n s m a ß n a h m e n und die Beratung, wie ein Ombudsmannsystem installiert werden kann. Die Unternehmen brauchen dazu individuellen Rat und fachliche Begleitung bei der Implementierung. Sie sind nebenberuflich als Dozent am Institute Risk and Fraud Management der Steinbeis Hochschule in Berlin tätig. Würden Sie von ethischen Überzeugungen einmal abgesehen jungen Menschen die Profilbildung im Bereich Wirtschaftsethik/ Korruptionsprävention und bekämpfung als erfolgversprechende berufliche Option empfehlen? Dr. Buchert: In einer immer stärker globalisierten Welt kommt der Wirtschaftsethik erhöhte Bedeutung zu. Sie wird auch zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Nicht nur jungen Menschen kann man deshalb ans Herz legen, sich insoweit zu profilieren. Das Interview führte Andrea Priebe TI-Rundbrief 36 21

22 Der Beirat stellt sich vor: Thomas Leif Dr. Thomas Leif wurde 1959 in Daun/Eifel geboren. Bereits während seines Studiums der Politikwissenschaft, Publizistik und Pädagogik in Mainz arbeitete er als freier Mitarbeiter für Rundfunk, Fernsehen und Presse. Seit 1997 ist er Chefreporter beim Südwestrundfunk Mainz. Sein Name steht für den in Deutschland wenig ausgeprägten investigativen Journalismus. Soeben wurde er wiedergewählt zum Vorsitzenden der Journalistenvereinigung netzwerk recherche. Einem großen Publikum bekannt wurde Thomas Leif durch Bücher wie Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland (gemeinsam mit Rudolf Speth, 2005) und beraten & verkauft. McKinsey & Co. - der große Bluff der Unternehmensberater (2006). (hm) Die Akte ist die Mutter der Geschichte... was Recherchen im Themenfeld Korruption erleichtert... Sie können die Akte lesen. Aber wenn die Quelle herauskommt, war's das letzte Mal. Sicher - das letzte Mal. Die Mahnung des Staatsanwalts drang in mich hinein wie ein Richterspruch. Sie war ernstgemeint und gleichzeitig der Beginn einer wunderbaren Geschichte aus dem Regiebuch der Müll-Mafia. Was später viele Landtagssitzungen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und zahllose Medienmacher beschäftigen sollte, hatten wir exklusiv: die Strategien der korrupten Strippenzieher rund um Intern die Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll (GBS), die mit Müll Millionen machten, waren plötzlich transparent. Das kriminelle Milieu mit besten Verbindungen zur damals in Mainz regierenden Landesregierung wurde von ein paar fleißigen Staatsanwälten jahrelang ausgeleuchtet. Die Befunde der Justiz brachten den Durchbruch und bestätigten die alte Weisheit: Die Akte ist die Mutter der Geschichte. Mit Hilfe der amtlichen Informationen konnten die wichtigsten Akteure mit allen Querverbindungen zur Politik rekonstruiert werden und die ersten Schneisen in den Korruptions-Dschungel geschlagen werden. Für Recherchen im Themenfeld Korruption zeigt dieses Fallbeispiel sinnfällig, dass enge Kontakte zu Staatsanwälten, Rechnungshöfen, Bundes- und Landeskriminalämtern, dem Zollkriminalamt, aber auch kriminologischen Forschungseinrichtungen unerlässlich sind. Mit den klassischen Bordmitteln der journalistischen Arbeit allein bleiben Recherchen zum Thema Korruption meist frustrierende Sisyphos-Arbeit. Obwohl es immer wieder fruchtbare Kooperationsbeziehungen zu zentralen Informanten auch außerhalb der Hierarchien gibt, kann das Verhältnis von Journalisten zu wichtigen Informanten in diesem Feld als gespannt eingeschätzt werden. Der Grund liegt in dem oft schludrigen, nicht selten leichtfertigen Umgang von Journalisten mit dem Informantenschutz. Weil Profis in den verschiedenen Institutionen zwingend auf diesen Schutz angewiesen sind, müssen Journalisten in dieser Frage ihren Arbeitsstil kritisch hinterfragen, muss das eiserne Prinzip des Quellenschutzes stets verantwortlich gesichert werden. Gerade das Thema Korruption verlangt von Journalisten genaue Vorbereitung und gründliche Durchdringung der Materie. Staatsanwälte, Anwälte, Kriminalisten, Steuerberater und agile Beamte spüren diese Unsicherheit bei den Rechercheuren. Die Fragezeichen in den Augen der Journalisten und ihre Hilflosigkeit überträgt sich auf die Informanten und mahnt sie zur Vorsicht. Da der Informationsfluss vom Informanten zum Redakteur sich meist erst in einem Prozess vertrauensbildender Maßnahmen entwickelt, ist der intellektuelle Austausch über den Fall von zentraler Bedeutung. Auch die Informanten sind offener, wenn sie das Gefühl haben, da denkt jemand mit, ist wirklich interessiert, bringt die nötige Geduld mit, um dicke Bretter aufzubohren. Informanten in Behörden müssen das Gefühl vermittelt bekommen, dass man Verständnis für ihre administrativen Abläufe hat. Wenn 22 TI-Rundbrief 36

23 Intern dies überzeugend vermittelt werden kann, lässt es sich durchaus arrangieren, dass ein bestimmtes Dokument in einen Rundlauf gebracht wird, und damit die hilfreiche Quelle für ein zentrales Papier nicht mehr identifiziert werden kann. Seriosität und Nachhaltigkeit zahlen sich aus. Jeder mit Fachkompetenz ausgestattete Redakteur, der sich in die Materie einarbeitet, kann also Korruptionsfälle kleine und große an die Öffentlichkeit bringen. Informanten und Journalisten können in diesem Feld eine Präventionspartnerschaft eingehen. Denn allein die Verurteilung von Straftätern reicht nicht aus, das Klima von Geben und Nehmen, das Korruption begünstigt, zu verändern. Neben den staatlichen Stellen sind oftmals die Opfer von Korruption gute Informanten. Mitarbeiter, die die Machtanmaßung ihrer korrupten Chefs nicht mehr ertragen, Sekretärinnen, die ihr Gerechtigkeitsgefühl angegriffen sehen, Handwerker, die sich aus der Erpressungs-Zange befreien möchten. Besonders ergiebig sind Ex-Mitarbeiter, die belastete Firmen verlassen haben. Bei diesen Informanten müssen die Informationen allerdings mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt gecheckt werden, da ihre Sicht der Dinge von spezifischen Interessen durchdrungen ist. Ein Rechercheur darf also nie seine professionelle Distanz verlieren, sich mit dem Schicksal der betroffenen Informanten identifizieren und am Ende auf seine wichtigste Ressource verzichten: abgrundtiefes Misstrauen. Kein Zweifel: Informanten sind die größte Fehlerquelle. Aus der historischen Forschung ist bekannt, dass selbst Zeitzeugen mit der Zeit das Erlebte subjektiv und verzerrt durchfärben, wichtige Fakten verdrängen, Vorgänge verwechseln und so die Informationsdichte selbst in Frage stellen. Wenn es um handfeste Interessen oder gar Rachefeldzüge geht, erinnern sich Informanten schon einmal falsch, geben nur die halbe Wahrheit preis, oder im schlimmsten Fall lügen und betrügen, dass sich die Balken biegen. A- ber wie kann man diese dirty data austilgen und möglichst früh identifizieren? Eine einfache, aber relativ ergiebige Gegenmaßnahme sind wiederholte Gespräche und überraschende Befragungen in Vier-Augen-Gesprächen. Heikle Geschichten das verstehen viele Vorgesetzte am Schreibtisch nicht lassen sich nicht vom Telefon aus erledigen. Man muss zu den Informanten reisen, um ihre Motive zu verstehen. Wiederholte Befragungen auch zu den gleichen Themenkomplexen weisen den Weg zu Irrtümern und Schwachstellen. Ein echter Glaubwürdigkeits-Test ist nur möglich bei anhaltendem Misstrauen. Besonderes Augenmerk muss bei Recherchen im Korruptionsfeld auf professionelle Desinformation gelegt werden. Getürkte Dokumente, manipulierte Akten, frisierte Kopien und windige Informanten all das ist in dieser Szene eher die Regel als die Ausnahme. Um Fehlerquellen möglichst frühzeitig auszumerzen, muss man mit besonderem Gespür und besonderer Hartnäckigkeit Fehlerquellen und Fallstricke ausschließen. Der Sumpf der Korruption kann mit einer Überdosis Misstrauen am besten trocken gelegt werden. Transparency International könnte aus meiner Sicht noch mehr Recherchen von Journalisten anstoßen. In den vergangenen Jahren hat das netzwerk recherche bereits zwei sehr ertragreiche Journalisten- Fachtagungen zum Thema Korruption angeboten und diese auch dokumentiert*. Die Vermittlung von Recherche-know how und die Rekonstruktion von erfolgreichen Recherchen im Feld der Korruption wären wichtige Werttreiber für die Arbeit von Transparency Deutschland. Im Beirat versuche ich soweit dies möglich und erwünscht ist solche Projekte voranzutreiben und die begonnene Strategiediskussion zum Thema Bekämpfung der Korruption mit Ideen und Impulsen zu unterstützen. * Geburtstagsgeschenk Dr. Peter Fries, Verbindungsperson zu den Staatsanwaltschaften und Mitglied des Führungskreises von Transparency Deutschland, hat sich zu seiner Geburtstagsfeier keine Geschenke gewünscht, sondern Spenden für Transparency Deutschland. Auf diesem Wege sind über Euro zusammen gekommen. Transparency gratuliert und bedankt sich ganz herzlich bei seinem langjährigen Mitglied aus Nürnberg. TI-Rundbrief 36 23

24 Literatur Martin Morlok, Ulrich von Alemann, Thilo Streit (Hg.), Sponsoring ein neuer Königsweg in der Parteienfinanzierung?, Baden-Baden: Nomos, ISBN Seiten Dieser Sammelband, hervorgegangen aus einem Symposion des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und Parteienforschung an der Universität Düsseldorf, bietet eine interessante Einführung in eine noch unerforschte Form der Parteienfinanzierung: das Politiksponsoring. Martin Morlok definiert Politiksponsoring einleitend als eine Form der Zusammenarbeit zwischen Partei und Wirtschaftsunternehmen, bei der Leistungen (Geld oder geldwerter Art) getauscht werden, so dass ein öffentlichkeitswirksamer Werbeeffekt zumindest für die Unternehmen entsteht. Lobend zu erwähnen ist, dass der Band Ausblicke bietet sowohl in andere Bereiche des Sponsorings (im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in der Kunst und an den Hochschulen) als auch andere Länder (USA und Frankreich), zudem kommen Vertreter der Parteien selbst zu Wort. Die Erwartungen, die sein Titel weckt, kann das Buch allerdings nicht erfüllen. Sponsoring ist aus mehreren Gründen kein Königsweg der Parteienfinanzierung. Zum einen spielt es schlichtweg eine zu nachgeordnete Rolle. Zwischen 0,6 und 1 Prozent liegen die Anteile, die Einnahmen aus Sponsoring an den Etats der Bundesparteien von CDU, SPD, FDP und Grünen ausmachen. Zum anderen ist das Sponsoring im politischen Bereich sehr verschieden von dem in anderen Bereichen. Hauptgrund hierfür ist, dass die Parteien letztlich ein weniger interessanter Partner für Unternehmen sind als etwa Museen oder Rundfunksender. Dies hat zur Folge, dass Sponsoring etwa auf Parteitagen zu keinem Überschuss der Parteien führt, eben weil die Einnahmen der Parteien kaum die Saalmiete einbringen. Zumindest auf dem Papier hat Politiksponsoring drei schlagende Vorteile, die es in der Tat prädestiniert erscheinen lassen, zum Königsweg der Parteienfinanzierung zu werden. Sponsoring ist durch das Parteiengesetz nicht geregelt, es besteht also keine Transparenzpflicht. Anders als etwa Unternehmensspenden sind die Aufwendungen für Sponsoring zudem für den Sponsor steuerlich absetzbar. Darüber hinaus ermöglicht Sponsoring es den Unternehmen, ihre eigene Marke zielgruppenspezifisch zu präsentieren. Dennoch gibt es, das wird nach der Lektüre des Bandes klar, zwei Grundprobleme: Erstens sind die Gegenleistungen problematisch, die dem Sponsoring immanent sind. Denn prinzipiell sind Gegenleistungen von Seiten der Parteien untersagt. Erfolgt Sponsoring aber ohne Gegenleistungen von Seiten der Parteien, ist es Spenden an Parteien wesensgleich in diesem Fall dürften die Ausgaben der Unternehmen nicht steuerlich absetzbar sein. Auf den letztgenannten Punkt weist Jörn Ipsen in seinem Referat hin. Das zweite Grundproblem ist die Rechenschaftslegung. Hier bleibt der Leser nach Lektüre des Buches leicht verwirrt zurück: Zwar weist Martin Morlok darauf hin, dass es eben keine Transparenzpflicht gebe. Der Wirtschaftsprüfer Ralf Helfmann stellt in seinem Referat indes klar, dass Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit sehr wohl nach dem Parteiengesetz angegeben werden müssen, nur eben nicht gesondert und als Sponsoring. Genau dies wäre denn auch eine Forderung, die nach der Lektüre des Buches nahe liegend erscheint (und so von Martin Morlok einleitend auch erhoben wird): Dass Einnahmen aus Sponsoring gesondert in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen werden. Zusätzlich sollte auch darüber nachgedacht werden, die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Politiksponsoring aufzuheben. Dies wäre auch deshalb sinnvoll, weil Sponsoring, wie Johanna Hey in ihrem Beitrag klarstellt, nur dann steuerlich absetzbar ist, wenn eine Gegenleistung vorliegt. Entfiele die Absetzbarkeit, wäre auch das Problem der Gegenleistung wenn nicht gelöst, so doch entschärft. Man hätte sich gewünscht, dass am Ende des schmalen Buches ein Resümee klarer Position zu den beiden genannten Grundproblemen des Politiksponsorings bezogen würde. Dies kann ein Sammelband jedoch zugegebenermaßen oft nicht leisten. Was allerdings wirklich verwundert, ist, dass das dem Band vorangegangene Symposion von CDU und SPD gesponsert wurde. Dies ist umso bedenklicher, weil die Praxis des Politiksponsorings beileibe nicht übermäßig kritisch analysiert wird. In diesem Sinne eröffnet der Band interessante Einsichten sowohl in das Politik- als auch das Hochschulsponsoring. Michael Koß 24 TI-Rundbrief 36

25 Literatur Markus Gaugler: Bundestagsabgeordnete zwischen Mandat und Aufsichtsrat Hintergründe und Status quo der Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft Verlag Dr. Müller 2006, ISBN Seiten., 49,00 Die Verbindung von Politik und Wirtschaft ist häufig Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Diese zeigen sich immer wieder in der Kritik an den Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Prominente Beispiele hierfür sind die Debatten um die unzähligen Tätigkeiten von Friedrich Merz sowie die Arbeit Gerhard Schröders für die Nordeuropäische Gas-Pipeline-Gesellschaft, an der neben Gazprom auch E.on und BASF beteiligt sind. Diese Diskussionen nimmt Markus Gaugler zum Anlass für eine wissenschaftliche Untersuchung von Motiven und Anzahl der Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft. Zu diesem Zweck beleuchtet er die Tätigkeiten von Abgeordneten in Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten in Unternehmen zusätzlich zu ihrem Mandat als Abgeordnete. Damit wird die Untersuchung auf Nebentätigkeiten begrenzt, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages während des Untersuchungszeitraums anzeigepflichtig waren. Zunächst wird ausführlich dargestellt, welche Motive Unternehmen und Abgeordnete für den Aufbau von personellen Verbindungen haben können. Dazu gehört neben Prestigegründen unter anderem auch die Einflussnahme und Bestechung. Anschließend benennt Gaugler Beschränkungen, die sich für Abgeordnete bei der Aufnahme von Nebentätigkeiten ergeben. In seiner Auswertung der Beziehungen zwischen Bundestagsabgeordneten und Wirtschaft in den fünf Legislaturperioden von 1987 bis 2005 (11. bis 15. Legislaturperiode) konnte Gaugler eine beträchtliche Anzahl von Verbindungen ausmachen. Durchschnittlich ein Viertel aller Abgeordneten des Bundestages waren als Mitglieder in Vorständen, Aufsichtsräten oder Beiräten mindestens eines Unternehmens tätig. Kaum überraschen dürfte dabei, dass die Zahl der Abgeordneten mit Nebentätigkeiten unter den Abgeordneten von CDU/CSU und FDP besonders hoch ist; erstaunlicher mag es hingegen anmuten, dass auch unter den Bundestagsabgeordneten von Bündnis90/ Die Grünen die Anzahl der Nebentätigkeiten seit der 13. Legislaturperiode deutlich zugenommen hat. Als entscheidenden Beweggrund für die Übernahme von Nebentätigkeiten macht Gaugler schließlich die Gewinnung von Prestige aus. Dass durch Nebentätigkeiten auch Einflussnahme in Form von Bestechung erfolgt, könne laut Gaugler zwar nie ausgeschlossen werden, sei aber abgesehen von Einzelfällen empirisch kaum bzw. nur schwer nachweisbar. Wer an einer Analyse einzelner Fälle von Nebentätigkeiten, wie sie in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind, interessiert ist, dem sei das tägliche intensive Zeitungsstudium empfohlen. Gaugler geht es in seinem Buch nicht darum, einzelne Fälle plakativ herauszustellen. Sein Anliegen ist es, die Hintergründe der durch neue Fälle immer wieder aktualisierten Debatte zu beleuchten und damit einen besseren Einblick in das komplexe Themenfeld der Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu geben. Hier und in der detaillierten Untersuchung liegt der Wert des Buches. Anja Schöne Kerstin Plehwe (Hrsg.): Endstation Misstrauen? Einsichten und Aussichten für Politik und Gesellschaft Helios Media 2006, ISBN Seiten, 29,90 Die da oben, die machen doch was sie wollen. Fast schon synonym steht dieser Satz für das wachsende Misstrauen der Bürger gegenüber der Politik. Eine Folge dessen ist, dass die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren und sich von ihr abwenden In der Einleitung des von Kerstin Plehwe herausgegebenen Buches betont die Vorsitzende der Initiative ProDialog, dass die große Herausforderung unserer Gesellschaft darin liege, das verloren gegangene Vertrauen zwischen Bürgern und Politik bzw. Politikern wieder herzustellen. Es sei so hält die Herausgeberin fest eine schwierige Aufgabe, aber sie sei nicht unlösbar, denn Bereitschaft dazu bestehe sowohl auf Seiten der Bürger als auch auf Seiten der Politiker. Diesen wird zunehmend bewusst, dass eine so verantwortungsvolle Aufgabe wie die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft Vertrauen in die Politik voraussetzt. Als geeignetes Mittel um eben dieses notwendige Vertrauen (wieder) aufzubauen, bietet sich laut Kerstin Plehwe der Dialog zwischen Politik und TI-Rundbrief 36 25

26 Literatur Zivilgesellschaft an. Selbstgestecktes Ziel des Buches ist es daher, Anregungen für einen solchen Dialog zu liefern. In zwanzig Beiträgen von Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden unterschiedliche Einsichten in die Gesellschaft und Vorstellungen darüber, wie Dialog und Vertrauen geschaffen werden können, dargelegt. Zu diesen zählt auch der Artikel von Dr. Hansjörg Elshorst. Unter dem Titel Korruption Der Staat ist besser als sein Ruf macht der Vorsitzende von Transparency International Deutschland deutlich, dass in der öffentlichen Wahrnehmung immer noch Parteien und Politiker als am meisten in Korruption verstrickt gelten. Dennoch zeige sich in den letzen Jahren, dass in Zukunft die Anstrengungen im Kampf gegen Korruption besonders im privaten Sektor ausgeweitet werden müssen. Viele der Autoren, etwa aus der Zivilgesellschaft, wie Christian Arns (Studienleiter bei der PolitikAkademie) oder aus der Wirtschaft, wie der Leiter des Public Affairs- Bereiches bei der Dresdner Bank, Dr. Hartmut Knüppel, rücken die Bedeutung von Kommunikation und Dialog in den Mittelpunkt ihrer Beiträge. Im Rahmen der sechs Beiträge aktiver Politiker wird ein verändertes Verständnis von Staat und staatlichen Aufgaben deutlich. Die Politiker unterschiedlichster Couleur darunter neben Peter Müller (CDU) und Steffi Lemke von den Bündnisgrünen auch der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke, Gregor Gysi betonen, dass die Ursachen der Entfremdung zwischen Bürgern und Politik in zwei Feldern zu suchen sind. Zum einen in der fehlenden Fähigkeit der Politiker, anstehende Probleme und politische Sachverhalte erklären zu können, und zum anderen darin, dass den Bürgern von Seiten des Staates viel zu lange eine absolute Sicherheit versprochen wurde, was der Staat gar nicht in der Lage ist einzulösen. Besonders diese Erkenntnis und die Tatsache, dass immer noch versucht wird, diesen Umstand zu leugnen, hat zu erheblichen Vertrauensverlusten geführt. Im dritten Abschnitt kommen unter der Überschrift Wege aus der Misstrauensfalle schließlich erneut eine Reihe von Autoren aus dem zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Sektor zu Wort. Hier fällt immer wieder das Schlagwort der aktiven Bürgergesellschaft. So spricht sich unter anderem Dr. Michael Efler, Vorstandsmitglied des Vereins Mehr Demokratie e.v. für die Einführung direkter demokratischer Elemente in der Bundespolitik aus. Gerade in diesem Teil des Buches wird der Grundtenor aller Beiträge nochmals deutlich: Der Wille der Bevölkerung sich an der Politik aktiv zu beteiligen, muss berücksichtigt und gestärkt werden. Für die Politik birgt das eine große Herausforderung. Immerhin hat die Zahl der Parteibindungen in den letzen Jahren nachweislich abgenommen. Die Bürger haben sich neue Wege der politischen Beteiligung gesucht. Dass sich Politiker und alle an der Politik maßgeblich Beteiligten darüber klar werden, ist ein erster Schritt, der in diesem Buch pointiert zusammengefasst wird. Konkrete Methoden und Wege zu mehr Bürgerbeteiligung werden sich in den nächsten Jahren finden und umsetzen lassen müssen. Anja Schöne Uta Fölster (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2006/2007, 28. Jahrgang, R.v. Decker s Verlag Heidelberg, 769 Seiten, 83,-. Dieses bewährte Kompendium aller Träger und Organe der Recht sprechenden Gewalt in der BRD (Stand ) wird vom Deutschen Richterbund herausgegeben und von Uta Fölster mit Unterstützung der Justizverwaltungen bearbeitet. Es erscheint seit 1953 im Zwei-Jahres-Rhythmus und ist das einzige und bewährte Werk, welches einen nahezu vollständigen Überblick über Personen (das Verzeichnis enthält rund Namen) und die Organisation der rechtsprechenden Gewalt gibt. Es enthält sämtliche staatlichen Gerichtsbarkeiten, wie etwa Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Gerichte in Arbeitssachen, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte, aber auch Verfassungsgerichte und sogar die Anwaltsgerichtsbarkeit, dazu Europäische Gerichte und den Internationalen Seegerichtshof. Die Adressen der Gerichte enthalten meistens auch deren -Adressen. Der Benutzer des Buches könnte Angaben zur Geschäftsverteilung mit Zuordnung von Personen zu Abteilungen, Kammern und Senaten oder Spezialzuständigkeiten vermissen. Zu Recht unternimmt das Buch diese Aufgabe aber nicht, denn das würde den Umfang des Handbuches zumindest verdoppeln. Da sich Geschäftsverteilungen jährlich ändern, würde es auch nach kurzer Zeit weder zutreffend noch aktuell sein. 26 TI-Rundbrief 36

27 Literatur Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass das Buch in die Bibliothek eines Jeden gehört, der beruflich mit der Justiz zu tun hat; natürlich gehört es auch in die Bibliothek von Transparency International. Es ist eines der wichtigsten Speziallexika, in seiner Bedeutung dem Taschenbuch des öffentlichen Lebens Deutschlands von Oeckl vergleichbar. Peter Fries Torsten Engelbrecht und Claus Köhnlein: Viruswahn emu Verlag 2006, ISBN: , 333 Seiten, Buch den Leser, jede apokalyptische Botschaft, die in den Medien auftaucht, zu hinterfragen, vor allen Dingen in Hinsicht darauf, wer daran verdienen könnte. Gabriele Bojunga Johann-Günther König: Die Lobbyisten - Wer regiert uns wirklich? Patmos: Düsseldorf 2007, ISBN Seiten, 19,90. Der interessierte Leser klappt das Buch auf und mag es gar nicht mehr aus der Hand legen. Schnell wird erkennbar, dass die Autoren einer bestimmten Philosophie anhängen. Und doch wurde ich stutzig, denn einige Fragen hatte ich mir selbst schon gestellt, z. B. wie die Hysterie zu BSE oder Vogelgrippe zu bewerten sei, bzw. wer daran verdiente. Die finanzielle Verquickung von Pharmaindustrie und Wissenschaft ist global bekannt, doch welche Auswirkungen dies im Einzelnen haben kann, macht das Buch sehr plastisch deutlich: Experten, die von Interessen geleitet werden, kontaminieren die Forschung. Daher wird nicht offen geforscht, es fehlt die Transparenz. Die Recherchen und Literaturangaben sind sehr umfangreich. Die Frage, die sich mir stellt, ist, warum die genannten namhaften Wissenschaftler sich in der Öffentlichkeit kaum Gehör verschaffen. Meine eigene naturwissenschaftliche Ausbildung hat niemals Zweifel an den veröffentlichten Studien aufkommen lassen, so groß war die Verneigung vor der Forschung. Wegen des enormen Wissensvorsprungs der Forscher traut sich der Normalbürger schon gar nicht, an bekannten Ergebnissen zu zweifeln. Einige abenteuerliche Theorien der Autoren, besonders die zum Thema AIDS, wonach Drogen und Gifte für die Immunschwächekrankheit verantwortlich seien und nicht das HIV Virus, erinnert an die Reden von Thabo Mvuyelwa Mbeki (Präsident Südafrikas). Trotzdem, so sehr man an den teilweise unsinnig erscheinenden Theorien zweifeln mag, veranlasst das Johann-Günther König hat ein lesenswertes Buch vorgelegt. Ausführlich recherchiert und sehr belesen werden die wesentlichen Aspekte des Lobbyismus behandelt. Wer sich in dieses Thema einlesen will, ist gut bedient. Für eine fortgeschrittene Befassung mit dem Thema kann das Buch allerdings nicht uneingeschränkt dienen. Die Debatte um Lobbyismus wird dargestellt, aber nicht weitergeführt. Sowohl die Aussagen der Lobbyisten wie der Lobbyismuskritiker werden wiedergegeben, mit einem Übergewicht der Lobbyismuskritiker. Am Ende bleibt man etwas ratlos zurück, welche Schlüsse König für die konkrete politische Debatte um Lobbyismus zieht. Möglicherweise war dies aber auch gar nicht sein Anspruch. Sehr aufschlussreich ist die Darstellung des Lobbyismus in der Weimarer Republik und in der NS-Zeit im VII. Kapitel. Es wird vom Osthilfeskandal berichtet, bei dem Reichspräsident von Hindenburg von Mitgliedern des Reichsverbandes der Deutschen Industrie und des Reichslandbundes das Gut Neudeck zum 80. Geburtstag geschenkt bekommen hat. Wenn Hindenburg Abgeordneter gewesen wäre und nicht Reichspräsident, hätte er auch nach der heute geltenden Gesetzeslage nicht belangt werden können. Auch Transparency International wird im Buch erwähnt, als Beispiel einer international operierenden NGO" (S. 296). In diesem letzten Kapitel des Buches ( Transparenz in der Technodemokratie") werden Forderungen nach Ethik und Transparenz wiedergegeben. Der Autor stellt hierzu die Transparenzanforderungen der USA und die aktuelle European Transparency Initiative" der Europäischen Kommission vor. Christian Humborg TI-Rundbrief 36 27

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