bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS"

Transkript

1 1 bebpo NEU IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR LÖSUNGEN ZUR UMSETZUNG DES BESONDEREN BEHÖRDENPOSTFACHS

2 2 bebpo DAS BESONDERE BEHÖRDENPOSTFACH Die elektronische Kommunikation mit der Justiz erfordert ein Höchstmaß an Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit. Aus diesem Grund basiert der elektronische Rechtsverkehr hauptsächlich auf der in der Justiz etablierten EGVP¹-Infrastruktur, die sich vor allem durch eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auszeichnet. Des Weiteren werden die Anforderungen für das Schriftformerfordernis erfüllt. Sendeprotokolle und Signaturprüfungen ermöglichen die fristwahrende Einreichung. Durch Nutzung sicherer Verzeichnisdienste wird die Authentizität des Senders bzw. Empfängers gewährleistet. Die EGVP-Infrastruktur beruht auf dem etablierten OSCI²-Protokollstandard, auf dem nicht nur die Justizkommunikation, sondern auch die sichere Übermittlung von personenbezogenen und vertraulichen Daten in der öffentlichen Verwaltung aufsetzt.

3 3 OSCI-Transport ( Online Services Computer Interface Transport )... basiert auf international anerkannten Web Service Standards und der Auszeichnungssprache XML und wendet dabei das Prinzip des doppelten Umschlages an. Verschlüsselte Nachrichteninhalte werden von den für den Nachrichtentransport erforderlichen Nutzdaten getrennt. Für die Übermittlung im Internet kommen dabei sog. Intermediäre zum Einsatz. Der Übertragungsweg ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und hoch gesichert. Ein Abfangen oder gar eine Veränderung von OSCI-Nachrichten, ist nach aktuellem Stand der Technik nahezu ausgeschlossen. ABSENDER Im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (E-Justice-Gesetz) wurde neben dem besonderen Anwaltspostfach (bea) das elektronische Behördenpostfach (bebpo) als ein zentraler Bestandteil der EGVP-Infrastruktur verankert und als ein sicherer Übermittlungsweg für die Kommunikation mit der Justiz definiert. Das bebpo besteht aus vier Komponenten: 1. Sende- und Empfangssoftware 2. Intermediäre (für die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übermittlung) 3. Sichere Verzeichnisdienste nach dem SAFE-Standard Während beim bea durch die Bundesrechtsanwaltskammer eine eigens entwickelte Sende- und Empfangssoftware und ein SAFE³-konformer Verzeichnisdienst für sämtliche Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt wird, kann ein bebpo unterschiedlich realisiert werden. 4. Signatur für den Herkunftsnachweis Der öffentlichen Verwaltung stehen die Komponenten 1-3 über die Anwendungen des IT-Planungsrates Governikus, sowie Governikus MultiMessenger (GMM) zur Verfügung. ¹ EGVP: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach ² OSCI: Online Services Computer Interface ³ SAFE: Secure Access to Federated E-Justice/E-Government

4 4 NEUE REGELUNGEN FÜR DEN ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR AB FÜR BEHÖRDEN Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (E-Justice-Gesetz) sowie der elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 treten zum 1. Januar 2018 neue Regelungen in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Neuregelungen um die Verpflichtung zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungsweges, die Zustellung gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eeb) sowie die Übermittlung von strukturierten Daten. Näher spezifiziert wurden Teile dieser am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Änderungen in der ERVV. Betroffen sind von den Regelungen Behörden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie weitere Personen, Berufsgruppen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann. Zu nennen sind hier beispielsweise Sparkassen, kassenärztliche Vereinigungen, Berufsgenossenschaften, Steuerberater etc. Im Nachfolgenden werden alle betroffenen Gruppierungen der Einfachheit halber Behörden genannt. KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG BEHÖRDEN

5 5 SICHERE ÜBERMITTLUNGSWEGE STEUER- BERATER Als sichere Übermittlungswege wurden im E-Justice-Gesetz D bebpo bea BERUFSGENOSSENSCHAFTEN SPARKASSEN festgelegt. Ab dem 1. Januar 2018 sind Behörden aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Aufgrund der Regelungen zum eeb ist eine Eröffnung eines D - Kontos oder eines bebpo zwingend erforderlich! Die Justiz empfiehlt den Übermittlungsweg bebpo, da dieser allen Anforderungen im erv entspricht und aufgrund der Integration im EGVP-Verbundsystem auch weitere Kommunikationspartner über diesen Kanal einbezogen werden können.

6 6 ZUSTELLUNG GEGEN EIN ELEKTRONISCHES EMPFANGSBEKENNTNIS Bei Schriftverkehr, für den die Justiz ein Empfangsbekenntnis fordert, wird ab dem 1. Januar 2018 von dem Gericht zusätzlich ein strukturierter elektronischer Datensatz im XML-Format zur Verfügung gestellt, der nur in strukturierter, maschinenlesbarer Form an das Gericht zurück übermittelt werden darf. Schriftverkehr mit elektronischem Empfangsbekenntnis (eeb) wird vom Gericht nur über die Übermittlungswege bebpo oder D übermittelt. Sofern die Rücksendung nicht in der Sende- und Empfangssoftware umgesetzt ist, kann diese über eine von der Justiz zur Verfügung gestellte Webanwendung erfolgen. ÜBERMITTLUNG VON STRUKTURDATEN Gemäß ERVV sind ab dem 1. Januar 2018 bei der Übermittlung elektronischer Dokumente grundsätzlich bestimmte Metadaten als strukturierte Datensätze beizufügen. Auf der Internetseite macht die Bundesregierung die Definitions- oder Schemadateien der strukturierten XML-Datensätze bekannt. Mindestens enthalten sein sollen: Bezeichnung des Gerichts das Aktenzeichen des Verfahrens, sofern bekannt Bezeichnung der Parteien oder Verfahrensbeteiligten Angabe des Verfahrensgegenstandes das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle, sofern bekannt Sofern die Übermittlung der Strukturdaten im XML-Format nicht über die Sende- und Empfangssoftware erfolgt, können auch diese Daten über eine von der Justiz zur Verfügung gestellte Webanwendung bereitgestellt werden. NEUE REGELUNGEN

7 7 KOMMUNIKATIONSMÖGLICHKEITEN FÜR BEHÖRDEN IM erv Aufgrund der Neuregelungen im erv gibt es für Behörden Bereitstellungspflichten von Übermittlungswegen, wobei die Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren für Behörden zusätzliche Besonderheiten aufweist. Für den Empfang von Gerichtskommunikation, für die ein eeb gefordert wird, ist die Bereitstellung eines bebpo ODER D verpflichtend. Sofern Behörden auch mit Verfahrensbeteiligten in Straf- und Ordnungswidrigkeiten kommunizieren, ist für Behörden die Bereitstellung eines bebpo UND D verpflichtend. Darüber hinaus sind weitere Kommunikationswege möglich. Kommunikation mit eeb Kommunikation ohne eeb Kommunikation der Verfahrensbeteiligten Gerichte Behörden (und jur. Pers. d.ö.r.) Verfahrensbeteiligte bebpo D mit QES EGVP mit QES Für alle Behörden (und juristischen Personen d.ö.r.) Für die Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis Bereitstellung bebpo ODER D verpflichtend Nur für Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Für die Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten (Verfahren nach StPO und OWiG, z.b. Strafantrag, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Rechtsbeschwerde) Bereitstellung bebpo UND D verpflichtend

8 8 TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE UMSETZUNGSMÖGLICHKEITEN VON bebpo WAS WIRD BENÖTIGT? WELCHE LÖSUNGSBAUSTEINE STEHEN ZUR VERFÜGUNG? WELCHE UMSETZUNGSMÖGLICHKEITEN GIBT ES? Sende- und Empfangssoftware Zentrale Poststelle Betrieb im Rechenzentrum Eigener Betrieb Managed Services durch Governikus Clientanwendung Einzelarbeitsplatzlösung Intermediär Service Components Dienstleistung eines Intermediärsbetreibers auf Bundes- oder Landesebene Eigener Betrieb Betrieb durch Governikus TECHNISCH Sicherer Verzeichnisdienst nach dem SAFE-Standard Nutzung einer SAFE-konformen Instanz auf Bundes- oder Landesebene Eigener Betrieb Betrieb durch Governikus ORGANISATORISCH Beschaffung eines fortgeschrittenen Signaturzertifikates für den Herkunftsnachweis Registrierung und Identifizierung durch die Prüfstellen und Freischaltung des Postfaches TECHNISCHE KOMPONENTEN AUF BASIS VON GOVERNIKUS- LÖSUNGEN Mit Bausteinen und Lösungen aus dem Governikus-Portfolio lassen sich alle technischen Komponenten eines bebpo umsetzen.

9 9 KOMPONENTE 1: SENDE- UND EMPFANGSSOFTWARE Für diese bebpo-komponente stehen mit Governikus Communicator und Governikus MultiMessenger zwei für die EGVP-Kommunikation zugelassene Drittprodukte zur Verfügung, die für den Nachrichtenaustausch im erv verwendet werden können: + bebpo-lösungen STRUKTURDATEN Gericht ZURÜCKLAUFEND oder STRUKTURDATEN Mitarbeiter Behörde BAUSTEINE UND LÖSUNGEN

10 10 Die Clientanwendung Governikus Communicator ist als Einzelarbeitsplatzlösung konzipiert und wurde in der aktuellen Version 3.7 um die Anforderungen aus den gesetzlichen Neuregelungen erweitert. Der Governikus Communicator ist ein für die Nachrichtenübermittlung auf Basis des OSCI-Protokollstandards realisierter Client, der auf dem gleichen Framework wie der EGVP-Sende- und Empfangsclient basiert. Die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses ist im Governikus Communicator komfortabel gelöst. Sobald einer Nachricht der vom Gericht übermittelte eeb-strukturdatensatz beigefügt ist, wird im Client ein zusätzlicher Button angezeigt. Über diesen können die Daten des XML-Satzes lesbar angezeigt, einzeln bestätigt oder abgelehnt werden, so dass die Rücksendung des eeb an das Gericht direkt aus dem Governikus Communicator vorgenommen werden kann. Auch die Anforderungen zur Übermittlung von zusätzlichen Metadaten sind für den Nutzer einfach in der Handhabung. Beim Erstellen von Nachrichten wird durch den Governikus Communicator automatisch ein XML-Strukturdatensatz erzeugt. Dieser Datensatz ist konform zum Standard XJustiz 2.1 aufgebaut. Die für den Aufbau dieses Datensatzes nötigen Inhalte werden zum Teil durch die Anwendung erstellt, teilweise müssen diese ggf. vom Nutzer eingegeben werden. Der Herkunftsnachweis wird über eine Transportsignatur erreicht. Hierfür wird einmalig im Client eine den Anforderungen entsprechende fortgeschrittene Signatur hinterlegt, die Prüfergebnisse fließen in das Governikus-Prüfprotokoll mit ein. Anwendung Governikus des IT-Planungsrates Bestandteil der Anwendung Governikus sind sämtliche Infrastrukturkomponenten, die für den Betrieb eines OSCI-Intermediärs sowie den Aufbau eines SAFE-konformen Verzeichnisdienstes benötigt werden (Governikus Service Components, Governikus Autent etc.) Ebenfalls enthalten ist in der Anwendung Governikus die Sende- und Empfangssoftware Governikus Communicator. Die Anwendung Governikus des IT-Planungsrates steht der öffentlichen Verwaltung bundesweit über die Rahmenverträge ohne Zusatzkosten zur Verfügung. Governikus-basierte Intermediäre werden in allen Bundesländern und auf Bundesebene in öffentlich-rechtlichen Rechenzentren bereits für vielfältige Kommunikationsszenarien betrieben und können natürlich auch für den erv eingesetzt werden. Anwendung GMM des IT-Planungsrates Seit 2017 ist der Governikus MultiMessenger (GMM) eine Anwendung des IT-Planungsrates. Einige Bundesländer haben für die Nutzung in der öffentlichen Verwaltung bereits eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet (Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen), in weiteren Bundesländern und auch beim Bund werden aktuell entsprechende Vorbereitungen bzw. Sondierungen zum Einsatz in mehreren Kommunikationsszenarien getroffen.

11 11 Die unterschiedlichen und vielfältigen Empfangs- und Zustellkanäle in der elektronischen Kommunikation sind eine der großen Herausforderungen. Diese müssen in bestehende IT-Landschaften und verschiedenste fachliche Szenarien integriert werden, wobei künftig weitere Standards entstehen werden, die es dann zu implementieren gilt. Der Umgang mit kryptografisch behandelten Nachrichten, Zertifikaten, Signaturen etc. ist dabei ebenfalls zu beachten. Um der Herausforderung Multikanalkommunikation zu begegnen, wurde der Governikus MultiMessenger (GMM) als einheitliche und intelligente Kommunikationsplattform konzipiert und entwickelt. Für weitere Informationen zum GMM verweisen wir an dieser Stelle auf unsere GMM-Broschüre. Im GMM können virtuelle Postfächer, die den bebpo-anforderungen entsprechen, konfiguriert werden. Die Umsetzung des eeb und die Übermittlung der Strukturdaten werden entsprechend der intern gewählten Zustell- und Empfangskanäle realisiert. Direkte Übergabe an Langzeitspeicher Eine Realisierung des bebpo mit dem GMM bietet darüber hinaus den Vorteil, dass sämtliche über das bebpo abgewickelte Kommunikation direkt an einen TR-ESOR-konformen Langzeitspeicher zur Beweiswerterhaltung überführt werden kann, was wir dringend empfehlen. Über die in der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifizierte Schnittstelle S.4 übergibt der GMM die Kommunikation. Einige Module der gemäß TR-ESOR Version 1.2 zertifizierten Lösung Governikus LZA sind Bestandteil der Anwendung Governikus. Organisation/Verwaltung EXTERN OSCI Intermediär Postfach Behörde Virtuelles Postfach bebpo DMS Gericht OSCI Intermediär Postfach Gericht Fachverfahren Mitarbeiter Behörde Vorgangsbearbeitung LANGZEITSPEICHER

12 12 SICHERE INFRASTRUKTUR KOMPONENTE 2: INTERMEDIÄR Für die Übermittlung gemäß dem OSCI- Protokollstandard wird ein sog. Intermediär benötigt. Charakteristisch für die OSCI- Kommunikation ist eine serverbasiert zentrale Vermittlungsstelle, die durch das doppelte Umschlagsprinzip die Vertraulichkeit von Inhaltsdaten gewährleistet, dabei aber dennoch Mehrwertdienste erbringt. Ein wesentliches Merkmal von OSCI ist, neben der Vertraulichkeit von Inhaltsdaten durch Verschlüsselungen, die Gewährleistung der Rechtsverbindlichkeit, die durch Signaturen, Zeitstempel sowie deren Prüfungen erreicht wird. Sämtliche Prüfroutinen werden zentral durchgeführt und mit entsprechender Protokollierung versehen. Governikus Service Components liefert sämtliche Infrastrukturkomponenten, die für den Aufbau und Betrieb eines OSCI-Intermediärs benötigt werden und ist sowohl beim Bund als auch in allen Bundesländern für die OSCI-Kommunikation in der öffentlichen Verwaltung seit Jahren im Einsatz. KOMPONENTE 3: SICHERER VER- ZEICHNISDIENST NACH DEM SAFE-STANDARD Ein bebpo muss in einem sicheren Verzeichnisdienst eingetragen werden, der dem SAFE-Standard der Justiz entspricht. Ein Verzeichnisdienst wird für die eindeutige Identifizierung von Postfächern benötigt, dient darüber hinaus aber auch dazu, dass Postfächer gefunden und adressiert werden können. Neben der von der Justiz bereitgestellten Software SAFE zum Aufbau eines bebpo- Verzeichnisdienstes kann auch der in der Anwendung Governikus des IT-Planungsrates enthaltene Autent-Server verwendet werden. Governikus Autent wurde SAFE-konform konzipiert und eignet sich damit hervorragend für den Aufbau eines bebpo-verzeichnisdienstes. Der Verzeichnisdienst, der für das besondere Anwaltspostfach (bea) genutzt wird, wurde auf Basis von Governikus Autent realisiert. Darüber hinaus bietet die Multi-Authentisierungslösung Governikus Autent weitere Features, z. B. zum Aufbau von Servicekonten, den Umgang mit unterschiedlichen eid-token, eidas-interoperabilität etc. Für weitere Informationen möchten wir an dieser Stelle auf die Governikus Autent-Broschüre verweisen. Die Einbindung von bebpo-verzeichnisdiensten in die EGVP-Infrastruktur wird von der BLK-AG (Bund-Länder-Kommission-Arbeitsgruppe) IT-Standards der Justiz koordiniert.

13 13 RECHTSWIRKSAME ZUSTELLUNG ORGANISATORISCHE VORAUSSETZUNGEN HERKUNFTSNACHWEIS Der Herkunftsnachweis eines bebpo wird über zwei Mittel herbeigeführt: IDENTIFIZIERUNG UND REGIS- TRIERUNG DURCH EINE bebpo-prüfstelle SOWIE DIE FREISCHALTUNG EINES bebpo-postfachs 1. Zum einen wird ein bebpo im sicheren Verzeichnisdienst als solches gekennzeichnet. 2. Darüber hinaus wird an jeder EGVP-Nachricht, die aus einem bebpo versandt wird, eine Transportsignatur angebracht, über die die Herkunft der Nachricht aus dem bebpo nachgewiesen werden kann. Für die Transportsignatur reicht eine fortgeschrittene Systemsignatur, die allerdings von einem bestimmten Ausstellerzertifikat abstammen muss. Bislang ist uns die Bundesnotarkammer als Aussteller von entsprechenden Zertifikaten bekannt, es bleibt abzuwarten, ob noch weitere PKI-Betreiber ein solches Zertifikat ausstellen werden. Gemäß der am 3. November 2017 verabschiedeten ERVV müssen sämtliche beb- Po-Postfächer identifiziert und in einem sicheren Verzeichnisdienst registriert werden: Die von den obersten Behörden des Bundes oder den Landesregierungen für ihren Bereich bestimmten öffentlich-rechtlichen Stellen prüfen die Identität der Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bestätigen dies in einem sicheren elektronischen Verzeichnis. Die obersten Behörden des Bundes oder mehrere Landesregierungen können auch eine öffentlich-rechtliche Stelle gemeinsam für ihre Bereiche bestimmen.

14 14 ZUSAMMENFASSEND SIND IN EINER BEHÖRDE ALSO FOLGENDE SCHRITTE FÜR DIE EINRICHTUNG EINES bebpo NOTWENDIG: 1. Installation der Sende- und Empfangssoftware und Anlage eines Postfaches 2. Beantragung der Identifizierung und Freischaltung des Postfaches bei der bebpo-prüfstelle 3. Identifizierung der Behörde und Veranlassung der Freischaltung des Postfaches im Verzeichnisdienst durch bebpo-prüfstelle 4. Festlegung und Dokumentation der Zugriffsberechtigungen innerhalb der Behörde 5. Beschaffung und Einbindung des fortgeschrittenen Signaturzertifikats in Sende- und Empfangskomponente für den Herkunftsnachweis

15 15 WIE AUS EINEM EGVP-POSTFACH EIN bebpo WIRD Behörden müssen kein neues Postfach einrichten, sofern sie bereits über ein EGVP-Postfach verfügen. Das EGVP-Postfach kann mit wenigen Schritten in ein bebpo umgewandelt werden: 1. Beschaffung und Einbindung des fortgeschrittenen Signaturzertifikats für den bebpo-herkunftsnachweis 2. Prüfung der Identität und Zuordnung der EGVP-Rolle bebpo durch die zuständige Prüfstelle 3. Dokumentation, wer zugangsberechtigt ist, wann das Zertifikat und das Zertifikatspasswort zur Verfügung gestellt wurden und wann die Zugangsberechtigung aufgehoben wurde KOMPETENTE ANTWORTEN SIE HABEN FRAGEN RUND UM DEN erv UND bebpo? Dann sprechen Sie mit uns. Unser Expertenteam rund um Justizkommunikation beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen und unterstützt Sie bei der Einrichtung eines bebpo!

16 Die Governikus KG ist ein seit 1999 etablierter IT-Lösungsanbieter für Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit elektronischer Kommunikation und elektronischer Dokumente. Als Pionier im E-Government- und E-Justice-Bereich beschäftigen wir uns intensiv mit dem Schutz personenbezogener Daten. Unser Fokus liegt dabei auf der Unterstützung zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Das Governikus-Portfolio liefert wichtige Bausteine für den gesamten Lebenszyklus elektronischer Dokumente und für eine sichere elektronische Kommunikation. Vor allem auch für den Einsatz in der EGVP-Instruktur stehen Governikus-Lösungen zur Verfügung, die z.t. seit Jahren erfolgreich in der Justiz und in der Verwaltung im Einsatz sind. Sowohl mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus als auch der Anwendung GMM lassen sich Kommunikationsszenarien für den gesamten elektronischen Rechtsverkehr umsetzen. Zahlreiche Komponenten aus dem Governikus-Gesamtportfolio stehen als Anwendungen des IT-Planungsrates Governikus und Governikus MultiMessenger dem Bund, den Ländern sowie ihren Kommunen zur Verfügung. Die Anwendung Governikus ist gemäß Common Criteria evaluiert, eidas-konform und wird ständig gemäß aktueller nationaler und internationaler Gesetzeslagen und Strategien weiterentwickelt. Governikus GmbH & Co. KG Am Fallturm Bremen, Germany Tel: Fax: kontakt@governikus.de Stand 6. Dezember 2017

Die EAkte kommt der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten

Die EAkte kommt der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten Hessisches Ministerium der Justiz Die EAkte kommt der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten Mitgliederversammlung 2016 des Institut für Sachverständigenwesen e.v. 17. Juni 2016 Sven Voss Hessisches

Mehr

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR)

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Ein kurzer Überblick über das ZSSR mit den Schwerpunkten Einreichung und Recherche Saarbrücken, den 25. September

Mehr

E-Justice in der Anwaltskanzlei

E-Justice in der Anwaltskanzlei E-Justice in der Anwaltskanzlei ERV in der Anwaltschaft, das elektronische Anwaltspostfach RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer München Mitglied des Ausschusses elektronischer

Mehr

23. EDV-Gerichtstag. IT im Anwaltsbüro. Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014

23. EDV-Gerichtstag. IT im Anwaltsbüro. Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014 23. EDV-Gerichtstag IT im Anwaltsbüro Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 26. September 2014 Zu Beginn E-Justice und die deutsche Anwaltschaft Mission (im-)possible? de lege ferenda: Nein! Aber: die Anwaltschaft

Mehr

Kein Ende mit Ende zu Ende : Das Verschlüsselungskonzept bei De-Mail und EGVP Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Kein Ende mit Ende zu Ende : Das Verschlüsselungskonzept bei De-Mail und EGVP Unterschiede und Gemeinsamkeiten : Das Verschlüsselungskonzept bei De-Mail und EGVP Unterschiede und Gemeinsamkeiten Workshop des SIV-ERV und der EEAR De-Mail und die Justiz Chancen für den Elektronischen Rechtsverkehr 03. Februar 2011

Mehr

Sichere Kommunikation EGVP / S.A.F.E. Michael Genth Key-Account Manager Fakten Gründung: 2001 Mitarbeiter: 50 Zentrale: Taucha bei Leipzig Niederlassung: Dortmund Wo kommen wir her Wo gehen wir hin Beispielszenarien

Mehr

Workshop. Die OSCI Transport Bibliothek in JAVA und.net. Frank Steimke

Workshop. Die OSCI Transport Bibliothek in JAVA und.net. Frank Steimke Workshop Die OSCI Transport Bibliothek in JAVA und.net T. Lipp Microsoft Deutschland Frank Steimke 1 Agenda OSCI im egovernment: eine Übersicht Wie funktioniert OSCI Transport Die OSCI Bibliothek des KoopA

Mehr

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig,

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig, Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Universität Leipzig, Honorarprofessur für Internetrecht, insbesondere E-Government und E-Justice Staatssekretär a.d., Rechtsanwalt und Unternehmensberater Entwicklung E-Justice

Mehr

eakte & Beweiswerterhaltung mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus

eakte & Beweiswerterhaltung mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus eakte & Beweiswerterhaltung mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus Authentisierung Datentransport Datenaufbewahrung: Vorhandene Bausteine aus den Pflegeverträgen Olaf Rohstock, Direktor Governikus

Mehr

Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechtspflegeamtsrat Alfred Menze Oberlandesgericht München Der Datenaustausch im ERV erfolgt gem. der ERVV über das OSCI-Protokoll

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig Februar 2012 Daniel Müller

Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig Februar 2012 Daniel Müller Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig 1 28. Februar 2012 Daniel Müller Auch der längste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. (Chinesische Weisheit) 3. Stufe: Elektronische

Mehr

Justiz im Wandel Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte in der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen

Justiz im Wandel Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte in der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen Justiz im Wandel Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte in der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen www.justiz.nrw Elektronischer Rechtsverkehr was ist das? Der elektronische Rechtsverkehr

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

VPS. progov VPS TRESOR

VPS. progov VPS TRESOR Mit SICHERHEIT die richtige Lösung Virtuellen Poststelle progov Ordnungsgemäße Veraktung von De-Mail Ein- und Ausgängen in der Verwaltung Michael Genth Key Account Manager VPS Elektronische Kommunikationsregeln

Mehr

einfach sicher IncaMail Bedienungsanleitung für Gerichte, Behörden und Anwälte für die Übermittlung im Rahmen der egov-verordnungen

einfach sicher IncaMail Bedienungsanleitung für Gerichte, Behörden und Anwälte für die Übermittlung im Rahmen der egov-verordnungen einfach sicher IncaMail Bedienungsanleitung für Gerichte, Behörden und Anwälte für die Übermittlung im Rahmen der egov-verordnungen Version: V.0105 Datum: 07.08.2015 Autor: Roger Sutter, Product Manager

Mehr

Mehr Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr durch ERV +

Mehr Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr durch ERV + Mehr Effizienz im elektronischen Rechtsverkehr durch ERV + Anwaltskanzlei Gericht Dr. Martin Wachter Seite 2 Entscheider Anwaltskanzlei Servicestelle Posteingangsstelle Gericht Dr. Martin Wachter Seite

Mehr

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch über die gesicherte kommunikation grundsätzlich keine Kundenaufträge entgegennehmen können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch über die gesicherte  kommunikation grundsätzlich keine Kundenaufträge entgegennehmen können. Hinweise zum sicheren E-Mailverkehr Die E-Mail ist heute einer der am häufigsten verwendeten technischen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema Sichere E-Mail meist in den

Mehr

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 18.09.2014 Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online Dr. Andreas

Mehr

Elektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5)

Elektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5) Elektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5) Informationsveranstaltung Strompreiskompensation 11.12.2013, Berlin Elektronische Kommunikation mit VPSMail Gliederung Elektronische

Mehr

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Das E-Government-Gesetz des Bundes Das E-Government-Gesetz des Bundes Tübingen, 22. Oktober 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele

Mehr

Showcase PGP-Verschlüsselung und Integration in Multikanalstrategie

Showcase PGP-Verschlüsselung und Integration in Multikanalstrategie Showcase PGP-Verschlüsselung und Integration in Multikanalstrategie Frank Wichmann (1&1), Dr. Klaus Lüttich und Ulf Grigoleit (Governikus KG) 1 Motivation: Vertrauen schaffen Ohne Vertrauen in die Sicherheit

Mehr

TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung. zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA

TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung. zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA Informationen zum Dokument Version 2.5 17.07.2014 TeleTrusT Bundesverband

Mehr

17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW

17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government

Mehr

Stufe IV. EDI-Software und Übertragungswege. Klaus Kaufmann, GS1 Germany, Juli 2016

Stufe IV. EDI-Software und Übertragungswege. Klaus Kaufmann, GS1 Germany, Juli 2016 Stufe IV. EDI-Software und Übertragungswege Klaus Kaufmann, GS1 Germany, Juli 2016 Übertragungsarten Die in einer EDI-Nachricht enthaltenen Informationen müssen physisch vom Sender zum Empfänger übertragen

Mehr

Dieser Dialog dient der Anzeige einer empfangenen oder gesendeten Nachricht. Bereich für Nachrichteninhalte und -funktionen

Dieser Dialog dient der Anzeige einer empfangenen oder gesendeten Nachricht. Bereich für Nachrichteninhalte und -funktionen Nachricht anzeigen Dieser Dialog dient der Anzeige einer empfangenen oder gesendeten Nachricht. Der Dialog ist in die drei folgenden Bereiche aufgeteilt: Bereich für Nachrichteninhalte und -funktionen

Mehr

2. e-justice Symposium. Heusenstamm

2. e-justice Symposium. Heusenstamm Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk - Frankfurter Straße 8-65189 Wiesbaden 2. e-justice Symposium Heusenstamm 09. Juli 2014 Veranstalter: 1 Agenda Gesetz zur Förderung des ERV mit den Gerichten Zentrale

Mehr

bea in 45 Minuten bea das besondere elektronische Anwaltspostfach Friederike Lummel Hamburg, 6. November 2015

bea in 45 Minuten bea das besondere elektronische Anwaltspostfach Friederike Lummel Hamburg, 6. November 2015 bea in 45 Minuten bea das besondere elektronische Anwaltspostfach Friederike Lummel Hamburg, 6. November 2015 Die Rechtgrundlage für das bea benennt grobe aber dafür sehr wesentliche Eckpunkte Rechtsgrundlage

Mehr

ECHT & UNVERSEHRT Herausforderungen der Aufbewahrung

ECHT & UNVERSEHRT Herausforderungen der Aufbewahrung ECHT & UNVERSEHRT Herausforderungen der Aufbewahrung Die langfristige rechtssichere Aufbewahrung elektronischer Daten und Dokumente stellt Organisationen vor große Herausforderungen. Anders als Papierdokumente

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0811 04.02.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Elektronische Signatur Drucksache 17/0400 (II.A.14.3 e) und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2

Mehr

VERZEICHNISDIENSTE IN E-GOVERNMENTSYSTEMEN

VERZEICHNISDIENSTE IN E-GOVERNMENTSYSTEMEN Marcel Huth, 31.07.2008 VERZEICHNISDIENSTE IN E-GOVERNMENTSYSTEMEN Schwerpunkt DVDV und SAFE Huth, Strack Inhalt 1. Allgemeines zu Verzeichnisdiensten 2. Das Projekt DVDV 1. Allgemeines 2. Komponenten

Mehr

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte. Jahrestagung Governikus KG

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte. Jahrestagung Governikus KG Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Jahrestagung Governikus KG 24. November 2015 Bremen Ministerialrat Ju rgen Ehrmann Justizministerium Baden-Württemberg Vorsitzender der BLK AG IT-Standards

Mehr

Sonstige Marktregeln Strom

Sonstige Marktregeln Strom Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version

Mehr

Neue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste?

Neue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste? Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Neue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste? Clemens Wanko, TÜV Informationstechnik 1

Mehr

3. e-justice Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 15. und 16. Juli 2015 in Heusenstamm

3. e-justice Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 15. und 16. Juli 2015 in Heusenstamm Gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz Der Präsident des Landgerichts Limburg an der Lahn 3. e-justice Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 15. und 16. Juli 2015 in Heusenstamm E-Justice

Mehr

Workflow für den Erstattungskodex. Dipl. Ing. Dr. Gerd Bauer

Workflow für den Erstattungskodex. Dipl. Ing. Dr. Gerd Bauer Workflow für den Erstattungskodex Dipl. Ing. Dr. Gerd Bauer Allgemeiner Hintergrund Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherung ist die Dachorganisation aller österreichischen Sozialversicherungsträger.

Mehr

KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS KOSIT OSCI INTERMEDIÄRE IN VERBINDUNGSNETZ UND INTERNET. Inhaltsverzeichnis. 27. August 2014

KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS KOSIT OSCI INTERMEDIÄRE IN VERBINDUNGSNETZ UND INTERNET. Inhaltsverzeichnis. 27. August 2014 KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS KOSIT OSCI INTERMEDIÄRE IN VERBINDUNGSNETZ UND INTERNET 27. August 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Zu diesem Dokument... 2 2 Anforderungen für den Betrieb in bisheriger

Mehr

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005 Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005 Definitionen Mit dem Begriff E-Government bezeichnet man den Einsatz von Informations-

Mehr

für eine verschlüsselte und sichere Dokumentenübermittlung mittels Browsertechnik für die einfache, simple Handhabung komplexer,

für eine verschlüsselte und sichere Dokumentenübermittlung mittels Browsertechnik für die einfache, simple Handhabung komplexer, Was ist LegalXpress LegalXpress ist eine mit der Justiz Deutschlands entwickelte technische Lösung für eine verschlüsselte und sichere Dokumentenübermittlung mittels Browsertechnik für die einfache, simple

Mehr

Vorbereitung der Kanzlei auf den ERV

Vorbereitung der Kanzlei auf den ERV WAGNER VOLK BORNEMANN KOPSAN Rechtsanwälte Notar Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk Frankfurter Straße 8 65189 Wiesbaden Vorbereitung der Kanzlei auf den ERV e-justice Symposium Frankfurt am 20. September

Mehr

Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware

Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware SIV-ERV Vorstand: Ole Bertram, Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Vorsitz) Georg-Friedrich Klusemann, RA-MICRO GmbH & Co. KGaA

Mehr

Erfolgreicher ELRV. Erfolgreicher Einsatz der Signaturkarte im Workflow oder

Erfolgreicher ELRV. Erfolgreicher Einsatz der Signaturkarte im Workflow oder Frankfurt, den 20.09.2013 Erfolgreicher Einsatz der Signaturkarte im Workflow oder Erfolgreicher ELRV Walter Büttner MBA (USQ) IT-Direktor der Bundesnotarkammer, Berlin Geschäftsführer NotarNet GmbH, Köln

Mehr

AGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion

AGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion AGENDA 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Geltungsbereich: Bundesbehörden, Landes-

Mehr

Sicherheit im Datenverkehr

Sicherheit im Datenverkehr Sicherheit im Datenverkehr Daten elektronisch signieren und die Vertraulichkeit beim E-Mail-Verkehr durch Verschlüsselung schützen dies ermöglicht das SmartCard-Sicherheitspaket der DATEV, mit dem Nachrichten

Mehr

Registrierungsverfahren

Registrierungsverfahren Teilnahme am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr Registrierungsverfahren gültig ab EGVP Version 2.7.0 Version 1.2 Freigabe: BLK-AG IT-Standards Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3

Mehr

Signatur-Workshop. Warum neue Signaturformate? Arne Tauber Wien,

Signatur-Workshop. Warum neue Signaturformate? Arne Tauber Wien, Signatur-Workshop Warum neue Signaturformate? Wien, 05.12.2013 Das E-Government Innovationszentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundeskanzleramtes und der TU Graz Elektronische Signaturen 2000 2013

Mehr

De-Mail. So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern

De-Mail. So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern De-Mail So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern Berlin, 21. September 2010 1 Agenda 1 Motivation und Leitlinien

Mehr

Sichere Infrastruktur: Kleine Einführung in XTA

Sichere Infrastruktur: Kleine Einführung in XTA Sichere Infrastruktur: Kleine Einführung in XTA Begriffe Fachverfahren (, PStW, Ausl, ) - Software zur Bearbeitung der Fachprozesse Transportverfahren (, OSCI-CLient, Vermittlungsstelle) - wickelt die

Mehr

Teilnahmebedingungen. für den elektronischen Datenaustausch. über das Internet. automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren

Teilnahmebedingungen. für den elektronischen Datenaustausch. über das Internet. automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Teilnahmebedingungen für den elektronischen Datenaustausch über das Internet im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

Webservices am Beispiel. De-Mail. fp-francotyp.com

Webservices am Beispiel. De-Mail. fp-francotyp.com Webservices am Beispiel De-Mail VORSTELLUNG MENTANA-CLAIMSOFT / FP Über Mentana-Claimsoft Softwarehaus seit 1999 spezialisiert auf: Qualifizierte elektronische Signaturen Langzeitarchivierung / Beweiswerterhaltung

Mehr

Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ekom21 KGRZ Hessen, Postfach 42 02 08, 34071 Kassel Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts epr21-hotline 0561.204.3521 0561.204.3519 Oktober 2009 Ihr Schreiben Unser

Mehr

Wichtigkeit des Beweiswerterhaltes elektronischer Daten

Wichtigkeit des Beweiswerterhaltes elektronischer Daten Wichtigkeit des Beweiswerterhaltes elektronischer Daten 1. E-Government-Konferenz Mecklenburg-Vorpommern, 8.9.2015, Schwerin Paul C. Johannes, LL.M. Grundsätze der Beweisführung Beweis ist die Überzeugung

Mehr

Sicherer Datentransport

Sicherer Datentransport Sicherer Datentransport... die Sicherheits-Middleware die passt. So innovativ ist Sicherheit. Governikus. Die führende Lösung für elektronische Transaktionen. Sicher, rechtsverbindlich, vertraulich, OSCI-konform.

Mehr

Beweiswerterhaltung mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus

Beweiswerterhaltung mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus Beweiswerterhaltung mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus Authentisierung Datentransport Datenaufbewahrung: Vorhandene Bausteine aus den Pflegeverträgen Olaf Rohstock, Direktor Governikus KG

Mehr

De-Mail So einfach wie E-Mail so sicher wie Papierpost

De-Mail So einfach wie E-Mail so sicher wie Papierpost De-Mail So einfach wie E-Mail so sicher wie Papierpost Kurzvorstellung des Gesamtkonzepts Aktueller Stand zum Gesetzgebungsverfahren Erwin Schwärzer, Leiter des Referates IT1 Jutta Keller-Herder, Referat

Mehr

XVergabe. Marc-Christopher Schmidt Beschaffungsamt des BMI

XVergabe. Marc-Christopher Schmidt Beschaffungsamt des BMI XVergabe Marc-Christopher Schmidt Beschaffungsamt des BMI 03032010 1 Inhalt 1 Ausgangssituation und Ziel 2 Lösungsansatz 3 Ergebnisse und nächste Schritte 2 Ausgangssituation XVergabe Verschiedene Lösungsanbieter

Mehr

Rechtsanwaltskammer München

Rechtsanwaltskammer München Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03144.SW.09.2005 Rechtsanwaltskammer München Auftraggeber: DATEV eg Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

Ein gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards

Ein gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards Ein gemeinsamer erechnung-standard für Europa? - Das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Standards Anna Dopatka 12. November 2015 8. XÖV-Konferenz Bremen TOPs Hintergrund: die Richtlinie

Mehr

Leitfaden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG 2008 Seite: 1/8

Leitfaden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG 2008 Seite: 1/8 Leitfaden für Behörden zur Einrichtung eines Postfaches gem. 33 ZustellG für elektronische Zustellungen und Zusendungen im Auftrag von Privaten (Stand April 2016) 1. ALLGEMEINES... 2 2. NUTZEN FÜR DIE

Mehr

Office Standardization. Encryption Gateway. Kurzinformation für externe Kommunikationspartner.

Office Standardization.  Encryption Gateway. Kurzinformation für externe Kommunikationspartner. Office Standardization. E-Mail Encryption Gateway. Kurzinformation für externe Kommunikationspartner. 1 Kurzbeschreibung der Lösung. Alle Mitarbeiter der Deutschen Telekom können mit Hilfe von TrustMail

Mehr

Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der

Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Authentifizierung im Justizbereich Dr. Wilfried Bernhardt Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter für IT im Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter

Mehr

Sichere -Kommunikation mit dem Bezirk Niederbayern

Sichere  -Kommunikation mit dem Bezirk Niederbayern Sichere E-Mail-Kommunikation mit dem Bezirk Niederbayern Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Empfangen und Öffnen Ihrer ersten verschlüsselten E-Mail 2.1 Öffnen des Anhangs 2.2 Initialpasswort eingeben 2.3

Mehr

Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 14/2017 v

Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 14/2017 v Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 14/2017 v. 06.04.2017 Kein Hexenwerk: elektronische Signaturen Signaturen über Signaturen Wie sieht eine elektronische Signatur aus?

Mehr

WAS KOMMT NUN AUF UNS ZU!

WAS KOMMT NUN AUF UNS ZU! WAS KOMMT NUN AUF UNS ZU! Wolfgang Farnbacher (IT.Niedersachsen) Matthias Köther (Software AG) WAS IST DAS? Die Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit, die Vertrauenswürdigkeit, Integrität, Verfügbarkeit

Mehr

White Paper. Fabasoft egov-vps

White Paper. Fabasoft egov-vps Copyright Fabasoft R&D GmbH, A-4020 Linz, 2009. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Hard- und Softwarenamen sind Handelsnamen und/oder Marken der jeweiligen Hersteller. Diese Unterlagen sind streng

Mehr

Das neue egovernment-gesetz

Das neue egovernment-gesetz Das neue egovernment-gesetz Wie die öffentliche Verwaltung die Umsetzung praktikabel meistern kann. Uwe Seiler Procilon GROUP Agenda Kurze Vorstellung der procilon GROUP Geltungsbereich und Fristen des

Mehr

Justiz-EDV Justiz-Netze

Justiz-EDV Justiz-Netze Workshop der Initiative D21 15. 16. September 2004 Elektronischer Rechtsverkehr und XJustiz Justizministerium Baden-Württemberg Jürgen Ehrmann ecommerce Online Banking WWW Mahnverf. EGB EHR Justiz-EDV

Mehr

Microsoft Outlook 2013: Externe - Verschlüsselung

Microsoft Outlook 2013: Externe  - Verschlüsselung Microsoft Outlook 2013: Externe E-Mail- Verschlüsselung Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Funktionen für interne Benutzer... 3 2.1 Verschlüsseln einer E-Mail... 3 Verschlüsseln durch Eintrag in der Betreffzeile...

Mehr

Digitale Signaturverfahren am UK Tübingen entsprechend eidasverordnung mit LZA nach TR-ESOR, Nutzen von Firmensiegeln

Digitale Signaturverfahren am UK Tübingen entsprechend eidasverordnung mit LZA nach TR-ESOR, Nutzen von Firmensiegeln Digitale Signaturverfahren am UK Tübingen entsprechend eidasverordnung mit LZA nach TR-ESOR, Nutzen von Firmensiegeln Ein Projekt mit vielen Facetten und Projektpartnern (V.Eder Zentralarchiv) 1 Digitale

Mehr

Einsatz für das EPDG Pragmatische Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen

Einsatz für das EPDG Pragmatische Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen Einsatz für das EPDG Pragmatische Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen Oktober 2016 Christian Greuter, Geschäftsführer Health Info Net AG Agenda Anforderungen gemäss EPDG/EPDV HIN eid als Identifikationsmittel

Mehr

Einführung eines pragmatischen ersetzenden Scanprozesses und einer standardisierten, rechtssicheren eakte in einem Landratsamt. Herzlich willkommen!

Einführung eines pragmatischen ersetzenden Scanprozesses und einer standardisierten, rechtssicheren eakte in einem Landratsamt. Herzlich willkommen! Einführung eines pragmatischen ersetzenden Scanprozesses und einer standardisierten, rechtssicheren eakte in einem Landratsamt Herzlich willkommen! 1. Strategie IT/eGovernment 2. Strategie Digitalisierung

Mehr

BSI TR (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher

BSI TR (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher BSI TR-03138 (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0 E-Mail: resiscan@bsi.bund.de Internet:

Mehr

Mehr Verschlüsselung im Unternehmen? Ein Jahr nach Snowden noch ist viel zu tun

Mehr Verschlüsselung im Unternehmen? Ein Jahr nach Snowden noch ist viel zu tun it-sa 2014 Auditorium Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Nürnberg, 08.10.2014 Mehr Verschlüsselung im Unternehmen? Ein Jahr nach Snowden noch ist viel zu tun Hajo Giegerich, Giegerich & Partner GmbH Warum

Mehr

Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 1/2017 v

Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 1/2017 v Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Ausgabe 1/2017 v. 04.01.2017 Zum neuen Jahr Wie sicher ist das bea? Erstellen einer Nachricht Anhang beifügen Nachrichten signieren Zum neuen

Mehr

Neue Wege zur Sicherheit und Vertrauen für Deutschland und Europa Hamburg,

Neue Wege zur Sicherheit und Vertrauen für Deutschland und Europa Hamburg, Neue Wege zur Sicherheit und Vertrauen für Deutschland und Europa Hamburg, 6.4.2016 Dr. Kim Nguyen, Fellow (Bundesdruckerei GmbH) & Geschäftsführer D-Trust GmbH 0 Vertrauensdienste gemäß eidas für die

Mehr

Beschluss des Rates der IT-Beauftragten

Beschluss des Rates der IT-Beauftragten Beschluss des Rates der IT-Beauftragten Thema: Offene Dokumentenformate Gegenstand: Einführung offener Dokumentenformate in der Bundesverwaltung Datum: 28. November 2008 Anlagen: - Hintergrund: PROJEKTGRUPPE

Mehr

E-Government beim Märkischen Kreis

E-Government beim Märkischen Kreis Agenda Hintergründe Handlungsfelder E-Government-Bausteine Umsetzungsschritte 16.06.2015 2 Hintergründe für die E-Government-Strategie Nutzung und Wandel der Informationstechnologien Verlagerung von Tätigkeiten

Mehr

De-Mail Sichere und verbindliche elektronische Kommunikation

De-Mail Sichere und verbindliche elektronische Kommunikation G De-Mail De-Mail Sichere und verbindliche elektronische Kommunikation Axel Janhoff, Mentana-Claimsoft GmbH Über Mentana-Claimsoft Softwarehaus spezialisiert auf: Qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Das Secure E-Mail-System der Hamburger Sparkasse

Das Secure E-Mail-System der Hamburger Sparkasse Das Secure E-Mail-System der Hamburger Sparkasse Die Absicherung Ihrer E-Mails von und an die Haspa Kundeninformation und Kurzanleitung Bei Problemen mit Secure E-Mail wenden Sie sich bitte an das Service-Center

Mehr

Gerichtliche Geld- und Werthinterlegung: modern und. effizient

Gerichtliche Geld- und Werthinterlegung: modern und. effizient Gerichtliche Geld- und Werthinterlegung: modern und effizient ÜBER UNS Die DVZ M-V GmbH ist der IT-Dienstleister der Landesverwaltung M-V mit Sitz in Schwerin. Gesellschafter der eigenständigen GmbH ist

Mehr

Sachstand IT-Architektur

Sachstand IT-Architektur Sachstand IT-Architektur 23.5.2008 Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Dr. Martin Hagen Bund Land Kommunen Kammern Region Navigator Basis-Information Fallspezifische (Zusatz-)Information Antrags-Service

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland Verfahrenspflegestelle RegisSTAR NRW Handelsregisterführung in Deutschland Das Handels- und Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten

Mehr

Govello - Der virtuelle Briefkasten

Govello - Der virtuelle Briefkasten Die Lösung für unstrukturierte Kommunikation von und mit Behörden und Gerichten auf Basis von OSCI und Governikus Govello ist eine Client-Anwendung auf Basis der Software Governikus. Sie bietet Behörden

Mehr

De-Mail. So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. www.de-mail.de www.fn.de-mail.de

De-Mail. So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. www.de-mail.de www.fn.de-mail.de De-Mail So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. 1 Die heutige E-Mail ist deutlich unsicherer als die Papierpost E-Mails können mit wenig Aufwand mitgelesen werden. Kommunikationspartner können

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 2 06333 Hettstedt und xxx xxx xxx - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 7 1 Zielsetzung

Mehr

Digitale Vorgangsbearbeitung

Digitale Vorgangsbearbeitung Digitale Vorgangsbearbeitung Nutzen und Potenziale aus der Integration von < im Internet> und Forum II: im Internet Effizienter Staat Berlin, 26.04.2010 Harald Schumacher Geschäftsführer

Mehr

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau Amt für Informatik Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau Version: 1.0 Datum: 08.03.2011 Ersteller: Ressort Sicherheit Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwältinnen und Anwälte

Mehr

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte

Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Die Hacker kommen Angriff auf Rechtspflege und Verwaltung: Wo liegen rechtliche und technische Risiken? Was ist zu tun? 10.02.2016, Berlin Daniela Freiheit,

Mehr

OSCI-Arbeitsgruppe: Agenda

OSCI-Arbeitsgruppe: Agenda OSCI-Arbeitsgruppe: Die OSCI-Bibliothek in Java und.net Frank Steimke OSCI-Leitstelle, Senator für Finanzen, Bremen Thomas W. Lipp Microsoft Deutschland GmbH 01.10.2004 Agenda Der OSCI-Standard Das OSCI-Rollenmodell

Mehr

Anwendungsszenarien für das qualifizierte Siegel nach eidas

Anwendungsszenarien für das qualifizierte Siegel nach eidas Anwendungsszenarien für das qualifizierte Siegel nach eidas Dr. Kim Nguyen, Fellow, Bundesdruckerei GmbH Geschäftsführer, D-Trust GmbH BMWI Workshop, 07.03.2016 1 DAS ELEKTRONISCHE SIEGEL Das elektronische

Mehr

D für Kommunen und Behörden -Sparpotenzial und Nutzen- -Sparpotential und Nutzen-

D für Kommunen und Behörden -Sparpotenzial und Nutzen- -Sparpotential und Nutzen- -Sparpotenzial und Nutzen- AGENDA Mentana-Claimsoft und die FP Gruppe im Überblick Allgemeines zu De-Mail Technik & Organisation Wettbewerb Anwendungen Fragen? Über Die Francotyp-Postalia Holding AG ist

Mehr

Digitale Signaturen in Theorie und Praxis

Digitale Signaturen in Theorie und Praxis Digitale Signaturen in Theorie und Praxis Sicherheitstage SS/05 Birgit Gersbeck-Schierholz, RRZN Gliederung Sicherheitsziele der digitalen Signatur Digitale Zertifikate in der Praxis Kryptografische Techniken

Mehr

Von der OSCI-Leitstelle zur KoSIT

Von der OSCI-Leitstelle zur KoSIT Von der OSCI-Leitstelle zur KoSIT Frank Steimke Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) 4. XÖV Anwenderkonferenz Bremen, 23. November 2011 Die Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT) Gegründet

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und Netzwerke Merzig GmbH

Mehr

E-Government der BA und elektronisches Kundenidentitätsmanagement

E-Government der BA und elektronisches Kundenidentitätsmanagement Forum XV: Praxisforum E-Identität / E-Government Adelbert Morgenthaler, Effizienter Staat 2012, 25. April 2012 E-Government der BA und elektronisches Kundenidentitätsmanagement Agenda E-Government-Strategie

Mehr

Lösungen im digitalen Binnenmarkt: Siegel, Zeitstempel und Signaturen

Lösungen im digitalen Binnenmarkt: Siegel, Zeitstempel und Signaturen Lösungen im digitalen Binnenmarkt: Siegel, Zeitstempel und Signaturen secrypt GmbH Stand: 2016 BITKOM eidas Summit 08.11.2016, Berlin Tatami Michalek, Geschäftsführer secrypt GmbH secrypt GmbH Bessemerstr.

Mehr

bea in 45 Minuten Governikus Jahrestagung Bremen, 24. November 2015

bea in 45 Minuten Governikus Jahrestagung Bremen, 24. November 2015 bea in 45 Minuten Governikus Jahrestagung Bremen, 24. November 2015 Die Rechtgrundlage für das bea benennt grobe aber dafür sehr wesentliche Eckpunkte Rechtsgrundlage für bea 31a BRAO gültig ab 01.01.2016

Mehr

Kommunale Vorgangsbearbeitung im Sinne der EU-DLR. Andreas Philipp PDV-Systeme GmbH , Bremen

Kommunale Vorgangsbearbeitung im Sinne der EU-DLR. Andreas Philipp PDV-Systeme GmbH , Bremen Kommunale Vorgangsbearbeitung im Sinne der EU-DLR Andreas Philipp PDV-Systeme GmbH 20.01.2009, Bremen PDV-Systeme Hersteller des DMS VISkompakt Seit 1990 tätig im Bereich der IT-Unterstützung in öffentlichen

Mehr

SAFE. Die Übersicht. SAFE Secure Access to Federated ejustice/e-government Einmal registriert - immer akzeptiert

SAFE. Die Übersicht. SAFE Secure Access to Federated ejustice/e-government Einmal registriert - immer akzeptiert SAFE Die Übersicht SAFE Secure Access to Federated ejustice/e-government Einmal registriert - immer akzeptiert Die Verbreitung von SAFE wird in der Zukunft weiter voranschreiten. Da wir in der Diskussion

Mehr

Workshop große Datenmengen und OSCI

Workshop große Datenmengen und OSCI Workshop große Datenmengen und OSCI Motivation Verschiedene Szenarien benötigen große Datenübertragung Einführung / Austausch von E-Akten Sitzung der BLK-AG IT-Standards in der Justiz (April 2015): bittet

Mehr