EINSNULL 07 TELEMATIK-WORKSHOP KOMPAKT. Aktuell und informativ #11/2017 CYBER-VERSICHERUNG FÜR KRANKENKASSEN WEITERER AUSBAU DER LÖSCHKOMPONENTE

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1 KOMPAKT EINSNULL #11/2017 DER BITMARCK-NEWSLETTER CYBER-VERSICHERUNG FÜR KRANKENKASSEN 06 Darauf kommt es an WEITERER AUSBAU DER LÖSCHKOMPONENTE TELEMATIK-WORKSHOP Online-Produktivbetrieb Auswirkungen auf die Krankenkassen Aktuell und informativ

2 NEWS DIE NEUE EINSNULL PRINT IST DA Im Fokus dieser Ausgabe: Christian Niklaus, neuer Geschäftsführer der BITMARCK Beratung GmbH, spricht über seine Ziele und anstehende Projekte Endspurt im Rollout der Integrationsplattform Aus drei mach eins: Der neue BITMARCK- Standort in Essen Morbi-RSA: Alles aus einer Hand Auf bitmarck.de können Sie die einsnull bequem als Flipbook lesen oder als PDF downloaden. INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZUR EU-DSGVO JETZT ANMELDEN Bekanntlich muss die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt sein. Dies stellt nicht nur für Sie, sondern auch für uns und unsere Partner eine große Herausforderung dar. Doch gemeinsam werden wir das schaffen: Über zentrale Aspekte des Themas möchten wir Sie gerne persönlich informieren und Ihnen Antworten zu Ihren Fragen geben. Darum laden wir Sie herzlich ein zu unserer Informationsveranstaltung zur EU-DSGVO am 11. Januar 2018 in Essen. Das gesamte Programm sowie die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie auf bitmarck.de. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! SUPPORTKOORDINATORENTREFFEN QI IM JANUAR DAS 25. JUBILÄUM STEHT VOR DER TÜR Beim Einsatz von BITMARCK_21c ng ergeben sich bei jeder Krankenkasse unterschiedlichste administrative Aufgaben. Mit dem Supportkoordinationen treffen QI (Querschnitt) hat das BITMARCK-Servicezentrum am Standort München eine Plattform für den interaktiven Erfahrungsaustausch sowie für Networking von Fachexperten geschaffen, die im Umfeld der GKV-Branchensoftware von BITMARCK einmalig sind. In den Veranstaltungen werden die Fachspezialisten der Krankenkassen mit den Neuerungen der jeweils anstehenden Releases vertraut gemacht. Es werden offene Themen besprochen und gemeinsam Lösungen erarbeitet. Auch die Teilnahme von Vertretern der BITMARCK Software GmbH hat sich bewährt und wird von allen beteiligten Parteien sehr positiv aufgenommen. Im Januar 2018 steht nun ein Jubiläum an: Das Treffen findet zum 25. Mal statt. Bei diesem Anlass möchten wir uns bei allen Teilnehmern bedanken, die die Treffen seit mehreren Jahren begleiten und so zu deren Erfolg beigetragen haben. Das kommende Supportkoordinatoren treffen dieses Mal wieder in München beginnt daher mit einem traditionellen Weißwurstfrühstück. Das neue Jahr bringt auch eine Veränderung mit sich: Aus dem Supportkoordinatoren treffen wird das Expertenforum. Der neue Veranstaltungstitel soll den Inhalten sowie dem Status der Teilnehmer noch besser gerecht werden. Bei Fragen hierzu steht Ihnen Reiner Kräutle (Tel , gerne zur Verfügung. einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 2

3 NEWS FORDERUNGSMANAGEMENT UND INSOLVENZDATEN- DIENST: PRODUKTVIDEOS IM KUNDENPORTAL In den letzten Jahren haben wir das ehemalige Zusatzprodukt 21c_forderungsmanagement, das allen BITMARCK-Kunden als Bestandteil des GKV-Standards BITMARCK_21c ng nunmehr kostenfrei zur Verfügung steht, in Zusammenarbeit mit unseren Kunden grundlegend überarbeitet. Mit dem Insolvenzdatendienst unseres Partners STP Portal GmbH bildet der Forderungseinzug in BITMARCK_21c ng nun die Grundlage, um die Bearbeitung von Forderungen schnell, zentral, digitalisiert und kostengünstig zu gestalten. erhalten Sie im BITMARCK-Kundenportal. Anschauliche Produktvideos stellen Ihnen die neuen Funktionalitäten und Möglichkeiten vor. Der neue Forderungseinzug erweitert um die von STP angebotene Insolvenzüberwachung erfüllt alle von den Prüfern gesetzten Standards und liefert prüfsichere Ergebnisse. Einen ersten Eindruck von dem Zusammenwirken des Forderungsmanagements in BITMARCK_21c ng und dem Insolvenz datendienst BITINFONET: ANMELDUNGEN UND DATEN- FREIGABEAUFTRÄGE JETZT ONLINE VERFÜGBAR Seit November 2017 stellt BITMARCK seinen Kunden Anmeldeformulare für bitinfonet und Datenfreigabeaufträge als Onlineanwendung im Kundenportal zur Verfügung. Diesen Service finden User in den Rubriken Business Intelligence bitinfonet und Business Intelligence zdwh-speicherung unter den Menüpunkten Beauftragung Datenfreigaben bzw. Auftrag zur Datenfreigabe. Die neue Möglichkeit, Formulare online auszufüllen und sie per Upload nach dem Ausdruck mit der notwendigen Unterschrift zu übermitteln, erhöht den Automatisierungsgrad und trägt damit aktiv zur Verkürzung der Prozesslaufzeit bei. Die Seite Auskunft & Upload bietet zudem jederzeit einen Überblick über alle gestellten Anträge. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen die stetige Verfügbarkeit aktueller Formulare, das elektronische Ausfüllen mit Kontrollfunktion, die vorbelegten Kundendaten sowie der Entfall des Papierwegs (Zusendung per Post). Der neue Service wird von unseren Kunden bereits aktiv genutzt. Mit der Umstellung des Anmelde- und Datenfreigabeprozesses realisiert BITMARCK einen weiteren Schritt in Richtung papierloses Büro und setzt damit das Thema Digitalisierung weiterhin konsequent um. Bei Rückfragen steht Ihnen Oliver Wieners (Tel , gerne zur Verfügung. einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 3

4 PRODUKTE UND SERVICES CYBER-VERSICHERUNG FÜR KRANKENKASSEN DARAUF KOMMT ES AN In letzter Zeit erhalten wir seitens unserer Kunden vermehrt Anfragen hinsichtlich der Notwendigkeit des Abschlusses einer Versicherung gegen Angriffe aus dem Internet (z. B. Hacking). Glaubt man der Berichterstattung in den Medien, werden solche auch Cyber-Attacken genannte Angriffe zunehmen; diese Art der Kriminalität wird in Zeiten der Digitalisierung und Vernetzung immer attraktiver. Versicherungsunternehmen bieten unter der Bezeichnung Cyber-Versicherung mittlerweile Leistungen an, die auf diese gestiegenen Gefahren der Internetkriminalität zugeschnitten sein sollen. Durch eine solche Cyber-Versicherung werden Versicherungsansprüche begründet, die ein Versicherungsnehmer geltend machen kann, wenn er Opfer einer Cyber-Attacke geworden ist. Mögliche Inhalte einer Cyber-Versicherung Beispielhaft (und nicht vollständig) können nachfolgende typische Versicherungsbestandteile genannt werden wobei es bei dieser Versicherung in der Regel auf das Vorliegen von Verschulden (also Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht ankommt: Abwehrkosten, wenn wegen einer Datenschutzverletzung oder einer Vertraulichkeitsverletzung ein behördliches Verfahren eingeleitet wird Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Krisenkommunikationsberaters Rettungsaufwendungen, also Aufwendungen zur Vermeidung von weiteren Schäden (Betriebsunterbrechung etc.), beispielsweise durch Beschaffung eines Rettungstools zur Virenbekämpfung) Dies sind plakativ aufgelistet mögliche Bestandteile einer Cyber-Versicherung; die Details ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ebenso sind dort weitere Rahmenbedingungen wie Sublimits oder Selbstbeteiligungssummen geregelt. Es kommt also immer darauf an, was individuell vereinbart wird. Aufwendungen resultierend aus Betriebsunterbrechungen durch Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund eines Cyber-Angriffs Aufwendungen für den Einsatz eines (IT-) Beraters zum Zwecke der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems oder für forensische Dienstleistungen Aufwendungen zur Schließung der für den Cyber-Angriff ursächlichen Sicherheitslücke Vermögensschäden, die in Folge eines Cyber- Angriffs durch einen Dritten dadurch entstehen, dass irrtümlich oder ohne Rechtsgrund Geld bezahlt wird einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 4

5 PRODUKTE UND SERVICES Wer kann die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen? Ist es ausreichend, wenn nur mein Rechenzentrum eine solche Versicherung abschließt? Die Versicherungsleistungen können lediglich vom Versicherten (hier also vom Rechenzentrum), nicht aber für oder von dessen Kunden (also der Krankenkasse) in Anspruch genommen werden. Somit sind beispielsweise Imageschäden, Abwehrkosten, Krisenmanager oder Geldersatz für Fehlüberweisungen einer Krankenkasse nicht über eine Cyber-Versicherung des Rechenzentrums mitversichert. Grundsätzlich kann die Krankenkasse bei einer Cyber-Attacke nach derzeitiger Rechtslage keinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Rechenzentrum geltend machen, weil bei diesem in der Regel kein Verschulden vorliegt. Setzt das Rechenzentrum aktuelle Sicherheitssoftware ein, wird ein Verschulden regelmäßig nicht anzunehmen sein. Wir setzen als Ihr IT-Dienstleister natürlich aktuelle Sicherheitstechnik ein, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Zudem beabsichtigen wir, für die Belange der BITMARCK eine Cyber-Versicherung abzuschließen. Eine eigene Cyber-Versicherung der Krankenkasse versichert hingegen auch solche verschuldensunabhängigen Schadensszenarien und enthält unter Umständen noch zusätzliche Leistungen. Ob eine Kranken kasse die Notwendigkeit des Abschlusses für sich sieht, ist eine interne Entscheidung, der eine Prüfung der Versicherungsbedingungen und eine individuelle Risikobewertung vorausgehen sollte. Möchten Sie mehr erfahren? Bei Rückfragen zur Cyber-Versicherung stehen Ihnen unsere Fachexperten gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich zu dem Thema austauschen möchten, kontaktieren Sie uns einfach wir freuen uns auf Ihre Nachricht. KONTAKT Stefan Sommer Bereichsleiter Recht Tel KONTAKT Martin Eller Informationssicherheitsbeauftragter Tel einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 5

6 PRODUKTE UND SERVICES WEITERER AUSBAU DER LÖSCHKOMPONENTE In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach über die Bereitstellung des Löschkonzepts für BITMARCK_21c ng und die Freigabe der neuen Löschkomponente berichtet. Über diese Löschkomponente sind nun neue Löschfunktionen für den Bereich Leistungen verfügbar. Darüber hinaus wurden im Löschkonzept weitere Themenbereiche identifiziert, die aktuell noch nicht mit entsprechenden Löschfunktionen abgedeckt sind. Dazu gehören die großen Themenblöcke Finanzdaten und Versichertendaten (Meldungen, Beiträge). Am 08. September 2017 wurden im Rahmen eines Gesprächs mit dem zuständigen Referat des BfDI die weiteren Entwicklungsstufen der Löschkomponente vorgestellt und begründet zu der dargestellten Zeitreihe gab es im Gespräch keine Einwendungen. Finanzdaten Für das Themenpaket Finanzdaten wurde dargelegt, dass die Spezifikationen bereits Ende 2016 fertiggestellt und mit dem Fachbeirat abgestimmt wurden. Der ursprünglich für 2017 geplante Entwicklungsstart musste jedoch aufgrund weiterer gesetzlicher und vertraglicher Themen verschoben werden. Die Ent wicklung wird nun zum nächsten möglichen Zeit punkt aufgenommen und für die Roadmap 2019 berücksichtigt. Versichertendaten Für das Versichertenverzeichnis gilt eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren nach Ende der Versicherung. Das Versichertenverzeichnis umfasst alle Angaben zur Versicherten Person sowie alle Melde- und Beitragsdaten, die entsprechend 288 SGB V, 99 SGB V erforderlich sind, respektive in der Vergangenheit erforderlich waren. Das Ende der Versicherung bezieht sich nicht auf eine einzelne Versicherungszeit, sondern auf den Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens als aktiver Versicherter bei der Krankenkasse, z. B. durch Tod oder Kündigung. Diese Sichtweise wurde mit dem BfDI bereits im Juni 2016 abgestimmt. Bei der Migration von ISKV Basis auf BITMARCK_21c ng wurden nur aktive Versicherte mit einer definierten Historie von Versicherungszeiten in den neuen Bestand überführt. Somit wäre das erste Ausscheiden eines aktiven Versicherten frühestens im ersten Umstiegsjahr im Bestand erkennbar dies war Eine Löschung von Versichertendaten ist damit frühestens 2038 durchzuführen. Daran orientiert sich die Umsetzung der Löschfunktion. Nur wenn Daten auch tatsächlich zu löschen sind, können die für eine Softwarefreigabe erforderlichen Teststufen wie Pilottest und Pilot anwendung durchgeführt werden. Zum anderen bindet die laufende Wartung nicht genutzter Funktionen Kapazitäten in der Produktentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist nicht mit einem Analyseund Umsetzungsbeginn der Löschfunktion für Versichertendaten vor 2025 auszugehen. Weitere Datenarten Weitere Themenblöcke wie das Löschen von DMP-Daten (Disease Management Programm) werden entsprechend der Löschfristen und der Datenlage in den Bestandssystemen regulär in die Produktplanung integriert. KONTAKT Vera Budzahn-Pörschke Produktmanagement Tel vera.poerschke@bitmarck.de einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 6

7 PRODUKTE UND SERVICES TELEMATIK-WORKSHOP: ONLINE-PRODUKTIVBETRIEB AUSWIRKUNGEN AUF DIE KRANKENKASSEN Gemäß dem Gesellschafterbeschluss der gematik befinden wir uns formal bereits seit Juni 2017 im Online-Produktivbetrieb (OPB1) des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Mit der Zulassung des ersten Konnektors am 10. November 2017 durch die gematik haben wir diesen Status nun auch faktisch erreicht. In zwei Workshops im November in München und Essen haben wir daher intensiv die Auswirkungen bei den Krankenkassen thematisiert, die mit OPB1 einhergehen. Wichtig: Stets die aktuellste egk verwenden Neben den Erkenntnissen von BITMARCK als Fachdienstbetreiber in der Online-Erprobung Stufe 1 (ORS1), wurde die Perspektive des Projektverantwortlichen für die Erprobung des VSDM durch einen Vertreter vom GKV-Spitzenverband dargestellt. Im Fokus standen dabei die Aufgaben, die sich für die Krankenkassen durch die bundesweite Anbindung der Leistungserbringer an die Telematik- Infrastruktur ergeben. Vor allem der korrekte Umgang der beteiligten Akteure (Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte) mit der egk bedarf noch einiger Unterstützung. Im Vergleich zum bisherigen Offline-Betrieb hat die Sperrung der alten egk im Online-Produktivbetrieb direkte Auswirkungen. Beispielsweise beim Kartenaustausch: Nutzt der Versicherte eine alte egk bei einem an die Telematik- Infrastruktur angebundenen Leistungserbringer, wird diese unmittelbar gesperrt und der Versicherte wird nicht behandelt. Daher sollten Krankenkassen ihre Versicherten unbedingt darauf hinweisen, stets die aktuellste egk zu verwenden. Bis Ende 2018 müssen alle egk-g1plus ausgetauscht worden sein Ein weiteres zentrales Thema war der Rollout der egk-g2, in dem sich die Krankenkassen weiterhin befinden. BITMARCK hat im Rahmen der Workshops die Erfahrungen aus dem bisherigen Rollout vorgestellt und Hinweise für Optimierungsmöglichkeiten bei der Konfiguration des egk-systems aufgezeigt. Aktuell sind von insgesamt 19,6 Millionen Versicherten bereits 12,55 Millionen mit einer egk-g2 versorgt worden. Bis Ende 2018 müssen alle egk-g1plus gegen eine egk-g2 getauscht oder ab Ende 2018 mit der egk-g2.1 versorgt worden sein. An den beiden Workshops haben Vertreter von knapp 40 Krankenkassen teilgenommen. Das Feedback während und zum Abschluss der Veranstaltung war durchweg positiv. BITMARCK war hier mit Experten aus allen Business Units vertreten und somit ein rundum kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zu den Themen Telematik, egk- System und BITMARCK_21c ng. KONTAKT Mike von Gliszczynski Teamleiter Kundenprojekte Telematik (egk) Tel mike.vongliszczynski@bitmarck.de einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 7

8 STATISTIK DES MONATS ANZEIGE einsnull kompakt Ausgabe 11/2017 8

9 Impressum Herausgeber von einsnull kompakt der BITMARCK-Newsletter ist die BITMARCK Holding GmbH. Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist Andreas Pschera (BITMARCK Holding GmbH). Anregungen und Anfragen zu den Beiträgen richten Sie bitte an ihn: BITMARCK Holding GmbH Kruppstraße Essen Telefon Telefax BITMARCK und das BITMARCK-Markenzeichen sind registrierte Schutzmarken der BITMARCK Holding GmbH Stand: Dezember 2017

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