STUDIENSEMINAR HELMSTEDT FÜR DAS LEHRAMT AN GRUND-, HAUPT- UND REALSCHULEN
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- Jakob Dunkle
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1 STUDIENSEMINAR HELMSTEDT FÜR DAS LEHRAMT AN GRUND-, HAUPT- UND REALSCHULEN KLOSTER ST. MARIENBERG HELMSTEDT Kompetenzen für die Ausbildung in den Fachseminaren Evangelische und Katholische Religion Vorlage zur Diskussion 1. Was Was ist ist religionspädagogische Kompetenz Kompetenz?? Religionspädagogische Kompetenz Kompetenz meint meint die Gesamtheit die Gesamtheit der beruflich der notwendigen beruflich notwendigen Fähigkeiten und Fähigkeiten Fertigkeiten, und der Fertigkeiten, Bereitschaft der und Bereitschaft berufsethischen und Einstellungen, berufsethischen Einstellungen, über die ein Religionslehrer über die ein Religionslehrer bzw. eine lehrerin bzw. verfügen eine lehrerin muss und verfügen die es muss ihnen und die ermöglicht, es ihnen mit ermöglicht, der Komplexität mit der von Komplexität beruflichen von Handlungssituationen beruflichen Handlungssituationen konstruktiv konstruktiv umzugehen, umzugehen, d.h. religionspädagogisch d.h. religionspädagogisch handlungsfähig handlungsfähig zu sein. Handlungsfähigkeit zu sein. Handlungsfähigkeit umfasst die Entwicklung umfasst die einer Entwicklung reflexiven einer Distanzierungsfähigkeit reflexiven Distanzierungsfähigkeit zur eigenen Praxis zur eigenen ebenso wie Praxis ein ebenso reiches wie Handlungsrepertoire, ein reiches Handlungsrepertoire, das auf der operativen das auf Ebene der operativen Ebene gelingende gelingende Lehr- und Lehr- Lernprozesse und Lernprozesse ermöglicht. ermöglicht. (vgl. Gemischte (vgl. Gemischte Kommission Kommission EKD der 2007) EKD 2007) der Diese religionspädagogische Kompetenz entfaltet sich in in fünf Kompetenzgruppen: Religionspädagogische Gestaltungskompetenz Religionspädagogische Reflexionskompetenz Religionspädagogische Förderkompetenz Religionspädagogische Entwicklungskompetenz Religionspädagogische Dialog- und Diskurskompetenz 2. Kompetenzen für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Fach Evangelische Religion ( vgl. EKD Texte 96, Gemischte Kommission, 2008) Im Anschluss an das Studium beginnen die Anwärterinnen und Anwärter die zweite Phase der Ausbildung in der Regel als Berufsanfänger. Der Vorbereitungsdienst soll die Anwärterinnen und Anwärter durch theoriegeleitetes Erprobungslernen auf dem Weg zu fortgeschrittenen Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern begleiten und sie schließlich zur 2. Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt führen. Mit dem Begriff theoriegeleitetes Erprobungslernen wird ein Lernprozess bezeichnet, in dem die erforderlichen berufspraktischen Kompetenzen in einem Rückkoppelungsmodell erfahrungsbezogenen, handlungsorientierten und theoriegestützten Lehrens und Lernens in Schule und Studienseminar aufgebaut werden. Dabei werden Fähigkeiten und Fertigkeiten in komplexen Handlungssituationen ausprobiert, überprüft sowie sukzessive erweitert und verbessert (EKD Texte 96, Gemischte Kommission, Hannover, August 2008) 1
2 2.1. Religionspädagogische Gestaltungskompetenz Fähigkeit zur theologisch und religionsdidaktisch sachgemäßen Erschließung zentraler Themen des Religionsunterrichts und zur Gestaltung von Lehr und Lernprozessen - Das didaktische Feld des Religionsunterrichts der jeweiligen Schulform selbstständig erschließen und eigenen Religionsunterricht als fachdidaktisch abgesicherten schüler- und sachgerechten Lernprozess planen, realisieren und reflektieren - Die Vorgaben der Kerncurricula angemessen berücksichtigen - Existentiell relevante Dimensionen der Unterrichtsthemen aufspüren, sie mit der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler vermitteln und in angemessenen Verfahren in den Religionsunterricht einbringen - Lehr- und Lernprozesse mit dem Ziel der Ausbildung und Förderung von Kompetenzen religiöser Bildung der Schülerinnen und Schüler arrangieren Fähigkeit, erziehenden Unterricht im Sinne christlich geprägter Wertvorstellungen und Verhaltensweisen zu gestalten - Die erzieherische Dimension unterrichtlicher Themen reflektieren und sie in Planung und Durchführung des Religionsunterrichts fruchtbar machen - Den Unterrichtsstil und die Unterrichtsformen auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu Selbstbestimmung, Solidarität und Nächstenliebe, ökumenischer Verantwortung und Toleranz hin anlegen - Erzieherische Konflikte mit Schülerinnen und Schülern annehmen, analysieren und sich religionspädagogisch reflektierte Verhaltensweisen und Methoden zur Konfliktlösung aneignen und diese einsetzen Fähigkeit zur religionsdidaktischen Auseinandersetzung mit anderen konfessionellen, religiösen und weltanschaulichen Lebens- und Denkformen - Möglichkeiten der unterrichtlichen Erschließung anderer Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen wahrnehmen - Eine kriteriengeleitete Prüfung religiöser Glaubens- und Lebensformen und eine argumentative Auseinandersetzung mit religionskritischen und indifferenten Positionen unterrichtlich gestalten Fähigkeit zur Interpretation und didaktischen Entschlüsselung religiöser Aspekte der Gegenwartskultur - Die Schülerinnen und Schüler anleiten, religiös bedeutsame Phänomene des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens aufzuspüren, wahrzunehmen, sie in ihrem geschichtlichen und gegenwärtigen Kontext zu interpretieren und als für ihr eigenes Leben sowie für die Entwicklung der Gesellschaft bedeutsam einzuschätzen Fähigkeit ein breites Repertoire unterrichtlicher Erschließungsmethoden und unterrichtlicher Medien effizient und lernförderlich einzusetzen 2
3 - Vielfältige religionspädagogisch relevante Unterrichts- und Arbeitsmethoden und Medien funktional zur Entwicklung und Förderung der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler einsetzen - Verschiedene religionspädagogisch relevante Kommunikationsformen, Gesprächs- und Erzähltechniken beherrschen und funktional verwenden 2.2. Religionspädagogische Reflexionskompetenz Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Religiosität und der Berufsrolle - Sich als Religionslehrer und lehrerin mit der eigenen religiösen Position religionspädagogisch verantwortlich in den Dialog mit Schülerinnen und Schülern einbringen und auf dieser Grundlage die L.-Sch.-Beziehung gestalten Fähigkeit zum eigenen Handeln in eine reflexive Distanz zu treten - Das eigene Tätigkeitsfeld und die Aufgaben als Religionslehrerin und lehrer differenziert beschreiben und das eigene Handeln in alltagspraktischen Situationen selbstkritisch und theoriebezogen überprüfen - Eigenen und fremden Religionsunterricht mit Hilfe von Kriterien für guten Unterricht analysieren und daraus Handlungsstrategien für zukünftigen Unterricht entwickeln - Instrumente des Feedbacks und der Evaluation des eigenen Unterrichts kennen und systematisch einsetzen und auswerten 2.3. Religionspädagogische Förderkompetenz Fähigkeit die religiösen Herkünfte und Lebenswelten, Erfahrungen und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler zu erschließen, ihre individuellen Lernstände zu diagnostizieren und sie bei der Planung von Lernprozessen im Sinne des Förderns und Forderns zu berücksichtigen - Die religiöse Heterogenität der Schülerinnen und Schüler (religiöse Erfahrungen, Überzeugungen, Vorstellungen und Erwartungen an den Religionsunterricht) wahrnehmen, analysieren und für die Gestaltung unterrichtlicher Prozesse berücksichtigen - Lernstände und Lernschwierigkeiten im Fach Religionsunterricht mit angemessenen Instrumenten diagnostizieren, individuelle Förderhinweise geben und Lernbegleitung und beratung praktizieren - die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Alter, ihrer religiösen Entwicklung sowie ihrem persönlichen sozialen und kulturellen Lebenshintergrund als aktive Lerner/ -innen in den Unterrichtsprozess einbeziehen Fähigkeit auf der Grundlage eines religionspädagogisch abgesicherten Konzepts Beratungen duchzuführen und Leistungen zu beurteilen - Auf Beratungserwartungen von Schülerinnen und Schülern sensibel eingehen und ihnen eine qualifizierte Beratung auf der Grundlage von Sachkenntnissen, Lebens- und Glaubenserfahrung ermöglichen 3
4 - Die rechtlichen Bestimmungen für Beurteilung und Bewertung von Leistungen kennen und mögliche Freiräume zur Entwicklung einer eigenen religionspädagogisch reflektierten Beurteilungskonzeption und praxis ausschöpfen - Das Konzept kollegialer Fallberatung kennen und praktizieren 2.4. Religionspädagogische Entwicklungskompetenz Fähigkeit den Religionsunterricht und die religiöse Dimension des Schullebens weiter zu entwickeln und verantwortlich mit zu gestalten - Neue religionspädagogische Ansätze, Konzeptionen, Forschungsergebnisse, Kerncurricula sowie neue Themen, Unterrichtsmodelle und Methoden kritisch sichten, analysieren, erproben und beurteilen 2.5. Religionspädagogische Dialog- und Diskurskompetenz Fähigkeit andere Anschauungen zu respektieren, zugleich aber die eigene Position profiliert im Dialog zu vertreten, Differenzen nicht zu verschweigen, und die Fähigkeit zur fächerverbindenden Zusammenarbeit in konkreten Projekten bereit zu sein und Möglichkeiten zur interkonfessionellen Kooperation im schulischen Zusammenhang zu nutzen - Als evangelischer Religionslehrer, als evangelische Religionslehrerin für Schülerinnen und Schüler und Eltern anderer Religionszugehörigkeit und Weltanschauung ansprechbar und auskunftsfähig sein Die folgenden Kompetenzen wurden für die Ausbildung im Studienseminar Helmstedt formuliert. Sie stellen den Versuch dar, in den erwarteten Kompetenzen unterschiedliche Ausprägungen in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion deutlich zu machen, um auch auf dieser Ebene die konfessionelle Kooperation deutlich zu machen. Sie wurden in einem auf Erfahrung basierenden Prozess von den Ausbilderinnen und dem Ausbilder der Religionsseminare am Studienseminar Helmstedt erstellt und bilden nur einen Teil der vorher beschriebenen Kompetenzen der gemischten Kommission ab. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Abgeschlossenheit. Das Ziel ist es, die hier formulierten erwarteten Kompetenzen in den evangelischen und katholischen Fachseminaren zu diskutieren und zu evaluieren. 4
5 3. Kompetenzen für die Ausbildung in den Fachseminaren Ev. und kath. Religion im Studienseminar Helmstedt: 3.1. Anwärterinnen und Anwärter verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen und über Strategien, sich dieses anzueignen. - kennen die einschlägigen religionspädagogischen Konzeptionen und fachdidaktischen Positionen - kennen Befunde der Lern- und Entwicklungspsychologie zur Ausbildung des religiösen Bewusstseins - sind vertraut mit den Arbeits- und Erkenntnismethoden des Faches (z.b. biblische Exegese) - sind vertraut mit neuen religionspädagogischen Ansätzen und Konzepten 3.2. Anwärterinnen und Anwärter können biblische Texte fachgerecht für den Unterricht aufbereiten und dabei grundlegende Prinzipien der Elementarisierung und Exemplarität auf allen Schulstufen reflektiert anwenden - können die Aussagen biblischer Texte auf der Grundlage der fachdidaktischen Konzeptionen und Prinzipien zum biblischen Lernen sach- und schülerangemessen in Unterrichtsplanungen umsetzen - können sich den Aussagegehalt biblischer Texte auf der Grundlage exegetischer Literatur erarbeiten und diesen auf die Lerngruppe bezogen elementarisieren (einfacher machen, ohne den Text zu verfälschen) 3.3. Anwärterinnen und Anwärter können fachliches Lernen planen - können auf der Grundlage der curricularen Vorgaben Unterrichtseinheiten planen und diese in eine sinnvolle Abfolge bringen (Halbjahresplanung) - setzen Kompetenzen exemplarisch in Unterrichtsplanungen um - erheben die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler und beziehen sie in ihre Unterrichtsplanungen ein 3.4. Anwärterinnen und Anwärter nehmen religiöse Aspekte in der Gesellschaft wahr und können diese didaktisch entschlüsseln - identifizieren Anforderungssituationen im Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler, in denen die Sch. religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen, interpretieren und kritisch hinterfragen können 3.5. Anwärterinnen und Anwärter sind in der Lage, einen Unterricht durchzuführen, der bei den Sch. eine aktive Fragehaltung fördert (Fragen nach Gott und der Welt) und sie dazu motiviert, nach Antworten aus dem Glauben (Christliche Positionen und Werthaltungen) zu suchen - ermöglichen den Sch., ihre Lebenserfahrungen in Auseinandersetzung mit biblischer Glaubenserfahrung zu vergleichen, zu deuten und zu hinterfragen 5
6 - initiieren bei Sch. eine eigenständige, kritische Auseinandersetzung mit christlichen Positionen und Werthaltungen 3.6. Anwärterinnen und Anwärter können Lernumgebungen gestalten, die hohe Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler und individuelles Lernen unterstützen und so eigene Erfahrungen und Problemlösungen ermöglichen - verfügen über variable und kreative Methoden der Unterrichtsgestaltung (z.b. Lernen an Stationen, selbst organisiertes Lernen und andere geöffnete Lernformen) und können durch didaktische Arrangements Schülerinnen und Schüler anregen, eigene Erfahrungen mit dem tradierten und gelebten Glauben zu machen 3.7. Anwärterinnen und Anwärter können nachhaltiges Lernen im Religionsunterricht initiieren - können Schülerinnen und Schüler so als aktive Lerner in den Unterricht einbinden, dass sie den Lernprozess mit gestalten - kennen Merkmale kompetenzorientierten Unterrichts wie Wiederholung, Übung, Vernetzung und können sie umsetzen - können fächerübergreifendes Lernen (auch interkonfessionelle Kooperation) praktizieren - können das Prinzip der Verlangsamung (Entschleunigung, vertiefte Wahrnehmung, Konzentration auf einzelne Aspekte, meditative Elemente) didaktisch reflektiert und situationsbezogen anwenden 3.8. Anwärterinnen und Anwärter besitzen ein breites Repertoire an fachspezifischen Methoden und setzen dieses situationsgerecht und lernwirksam ein - kennen religionspädagogisch relevante Kommunikationsformen (z.b. Gespräche führen, Erzählen), beherrschen diese (Gesprächstechniken, freies Erzählen) und können sie funktional und lernförderlich einsetzen - setzen vielfältige religionspädagogisch relevante Arbeitsmethoden (z.b. Arbeit mit Bildern, Rollenspiel, Standbild, musikalische Gestaltung ) situationsgerecht und lernwirksam ein 3.9. Anwärterinnen und Anwärter können sich geeignete Medien für den Religionsunterricht nutzbar machen und diese effizient einsetzen - setzen vielfältige religionspädagogisch relevante Medien (z.b. Bilder, symbolische Darstellungen, Realien, Filme, Musikvideos, neue Technologien) situationsgerecht und lernwirksam ein - wählen Medien aus, die anschaulich und motivierend sind und ggf. handelnden Umgang zulassen - beachten Aufwand und Nutzen beim Einsatz und der Herstellung von Medien Anwärterinnen und Anwärter entwickeln sich in ihrer Rolle als Religionslehrer/in und tragen zum Schulleben bei 6
7 - lassen Engagement und Identifikation mit ihrem Fach erkennen und können seine Bedeutung (Unterricht, Schule) aufzeigen - sind teamfähig (z.b. konfessionell kooperativer Religionsunterricht, kollegiale Kooperation, Mitarbeit im Seminar) - kennen und nutzen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit öffentlichen und kirchlichen Institutionen - können eine Aktion des Religionsunterrichts im Rahmen des Schullebens planen und reflektiert durchführen (z.b. Erntedankfeier, Misereor-Aktion, Weihnachtsspiel...) und präsentieren Anwärterinnen und Anwärter reflektieren ihr unterrichtliches und schulisches Handeln aus religionspädagogischer Sicht und können in kritische Distanz zu ihrem Handeln treten - können das eigene Tätigkeitsfeld und die Aufgaben als Religionslehrerin und Religionslehrer differenziert beschreiben und das eigene Handeln in alltagspraktischen Situationen selbstkritisch und theoriebezogen überprüfen - können eigenen und fremden Religionsunterricht mit Hilfe von Kriterien für guten Unterricht analysieren und daraus Handlungsstrategien für zukünftigen Unterricht entwickeln Anwärterinnen und Anwärter können Lernprozesse und Lernergebnisse des Religionsunterrichts fachgerecht beurteilen - wissen um die Schwierigkeiten des Leistungsbegriffs im Religionsunterricht und können unterschiedliche Formen der Leistungsfeststellung reflektiert anwenden - kennen den Zusammenhang zwischen Kompetenzen und Überprüfbarkeit des Gelernten - können Lernprozesse im Religionsunterricht beobachten und bewerten Anwärterinnen und Anwärter können auf der Grundlage eines religionspädagogischen Konzepts beraten - gehen auf Beratungserwartungen und wünsche der Schülerinnen und Schüler sensibel ein und beraten sie auf der Grundlage von Sachkenntnissen, Lebens- und Glaubenserfahrungen - kennen Konzepte der Schulseelsorge und können situationsbezogen seelsorgerlich wirken Anwärterinnen und Anwärter können auf der Grundlage eines religionspädagogischen Konzepts fördern - können Lernvoraussetzungen, Lernstände und Lernschwierigkeiten im Religionsunterricht wahrnehmen und diagnostizieren sowie individuelle Lernbegleitung praktizieren Anwärterinnen und Anwärter kennen die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts und können sie im Schulalltag anwenden - wissen, dass RU ordentliches Lehrfach ist 7
8 kennen die wesentlichen Bestimmungen des Organisationserlasses für den RU in Niedersachsen und können sie situationsbezogen anwenden Anwärterinnen und Anwärter übernehmen Verantwortung für die eigene Ausbildung und können mit Belastungen umgehen - arbeiten aktiv und strukturiert im Seminar mit - gehen kooperativ und wertschätzend mit Kolleginnen und Kollegen um - können ihre Arbeit zuverlässig organisieren 4. Überprüfbarkeit Mit der Formulierung von erwarteten Kompetenzen stellt sich immer die Frage nach der Überprüfbarkeit. Die gemischte Kommission nennt als Möglichkeiten die Selbstbeobachtung und einschätzung, die Fremdbeobachtung und einschätzung, Feedback durch Schülerinnen und Schüler sowie Testverfahren zu den auch Fallbeispiele gehören. (vgl.ekd Gemischte Kommission, Hannover 2008) 4.1. Selbstbeobachtung und einschätzung: Die systematische Selbstreflexion der eigenen Kompetenzen ist in allen Phasen der Ausbildung notwendig und gehört essentiell zur Professionalisierung eines Religionslehrers und einer Religionslehrerin. Um blinde Flecke und Fehlurteile möglichst zu vermeiden, sollte sich die Selbstbeobachtung und einschätzung an Kriterien und Beobachtungsrastern orientieren, die zwischen Lehrenden und Lernenden konsensfähig sind (Reflexionshilfen der pädagogischen Seminare und Fachseminare) Fremdbeobachtung und einschätzung: Eine wesentliche Hilfe für die Korrektur der eigenen Erkenntnisse über die erreichten Kompetenzen stellt das regelmäßige Feedback durch andere Kolleginnen und Kollegen, durch die Seminarleiterinnen und leiter der Pädagogik- und Fachseminare sowie durch andere Anwärterinnen und Anwärter dar. Insbesondere die gemeinsame Beobachtung und Analyse erteilten Unterrichts ist die herausgehobene Situation, an der die performativen Akte Rückschlüsse auf die vorhandenen Kompetenzen zulassen. 4.3 Feedback durch Schülerinnen und Schüler: Unverzichtbar sind regelmäßige Rückmeldungen über den Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler, die nach neueren Untersuchungen die Qualität des Unterrichts in einem hohen Maß valide beurteilen können. Die Erkenntnisse, die aus formalisierten Evaluationen und informellen feedbacks gezogen werden können, sind insbesondere in der 2. Phase der Ausbildung nicht zu unterschätzen Tests und Fallbeispiele: Testverfahren, die nicht nur das angeeignete Wissen abfragen, sondern fallbezogene Lösungsstrategien abrufen, können Hinweise darauf geben, ob die erwarteten Kompetenzen erreicht wurden. Sie sind in der 2. Phase der Ausbildung verstärkt einzusetzen. 8
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