Einleitung. Skizzeneinreichung. Was ist aus der Förderlinie SILQUA-FH geworden?

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1 Bundesministerium für Bildung und Forschung Förderrichtlinie Lebensqualität durch soziale Innovationen (FH-Sozial) im Rahmen des Programms Forschung an Fachhochschulen vom FAQ Inhalt Einleitung... 2 Skizzeneinreichung... 2 Interdisziplinarität... 3 Soziale Innovationen... 4 Zielgruppen... 4 Themenfelder... 5 Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung (TIF)... 5 Kooperationen... 6 WPK-Partner... 7 Unteraufträge an Forschungspartner... 8 Kooperative Promotion... 8 Skizzeneinreichung / Antragstellung / Fördersummen

2 Einleitung Was ist aus der Förderlinie SILQUA-FH geworden? Die Förderlinie SILQUA-FH wird 2017 abgelöst durch die Förderlinie Lebensqualität durch soziale Innovationen (FH-Sozial). In der Förderlinie SILQUA-FH wurden seit 2009 bisher sieben Förderrichtlinien bekanntgegeben. Unter Berücksichtigung der Herausforderungen des demografischen Wandels wurden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Personen gefördert. SILQUA-FH hat dabei vor allem den angewandten Sozial-, Gesundheits- und Pflegewissenschaften die Möglichkeit geboten, soziale Innovationen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen zu erforschen. Um zukünftig diese Herausforderungen nicht nur in Bezug auf die ältere Bevölkerung zu betrachten, wird mit der Förderlinie FH-Sozial das Themenspektrum für Forschungsprojekte erweitert werden. In dieser Förderlinie stehen soziale Innovationen weiterhin im Fokus und auch die angewandten Sozial-, Gesundheits- oder Pflegewissenschaften werden nach wie vor adressiert. Es ist jedoch geplant, wechselnde Themenfelder zur Erforschung sozialer Innovationen in Förderrichtlinien zu adressieren. Für die aktuelle Förderrichtlinie Lebensqualität durch soziale Innovationen (FH-Sozial) vom sind dies die Themenfelder Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung und Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion. Für zukünftige Förderbekanntmachungen werden die Themen jeweils neu definiert. Skizzen, die die Lebensqualität im Alter thematisieren, sind im Rahmen von FH-Sozial sofern passend zu den jeweiligen Themenfeldern weiterhin möglich. Mit der Förderrichtlinie vom soll zudem ein Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung gefördert werden. Dieses hat zum Ziel, den Transfer und die Umsetzung der Forschungsergebnisse zu stärken, eine vernetzte Fachcommunity auch unter Berücksichtigung einschlägiger Fachprogramme des BMBF wie z. B. Technik zum Menschen bringen aufzubauen, den Austausch zwischen den Projektbeteiligten sowie Praxispartnern zu intensivieren und die Fachkommunikation sowie die Verwertungsaktivitäten zu unterstützen. Skizzeneinreichung Darf eine Hochschule mehrere Anträge einreichen? Unter Beachtung der unten genannten Einschränkungen kann eine Hochschule prinzipiell mehrere Projektskizzen einreichen. Dies ist sowohl in zwei verschiedenen Themenfeldern als auch innerhalb eines Themenfelds möglich. Auch die parallele Einreichung von Skizzen in den beiden Themenfeldern und für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung ist prinzipiell erlaubt. Dies setzt jedoch immer voraus, dass die Anträge und Arbeiten keine inhaltlichen und personellen Überschneidungen aufweisen. Darf dieselbe Projektskizze in beiden Themenfeldern eingereicht werden? Dieselbe Projektskizze darf von der Hochschulleitung nur einmal innerhalb dieser Förderrichtlinie vom eingereicht werden. Sollte eine Forschungsfrage zu beiden Themenfeldern Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung und Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion passen, muss die einreichende FH selbst entscheiden, in welchem Themenfeld diese eingereicht wird. 2

3 Kann eine Professorin/ein Professor an mehreren Anträgen beteiligt sein? Eine Professorin/ein Professor darf nur einmal als Projektleiter/in oder Verbundkoordinator/in eine Projektskizze für eines der beiden Themenfelder in der Förderrichtlinie federführend leiten. Eine Beteiligung an weiteren Projektskizzen ist hingegen möglich. Ausgeschlossen ist jedoch die gleichzeitige Beteiligung im Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung und in einem der beiden Themenfelder. Interdisziplinarität Werden interdisziplinäre Projektskizzen mit Beteiligung ingenieur- oder wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen gegenüber Kombinationen von beispielsweise den Disziplinen Soziale Arbeit und Gesundheitswissenschaften bevorzugt? Sind noch weitere nicht in der Förderrichtlinie genannte Disziplinen förderfähig? Laut Förderbekanntmachung sollen sozial-, gesundheits- oder pflegewissenschaftliche Forschungsansätze interdisziplinär vorrangig mit Ansätzen der Ingenieur-, Natur- und/oder Wirtschaftswissenschaften kombiniert werden. Eine automatische Bevorzugung von interdisziplinären Projekten mit der Beteiligung technischer Disziplinen findet jedoch nicht statt. Das Gutachtergremium bewertet die wissenschaftliche Qualität des Gesamtkonzepts im Vergleich der pro Themenfeld eingereichten Skizzen. Die Förderrichtlinie schließt andere, im Text der Förderrichtline nicht genannte Disziplinen, nicht aus, sofern die interdisziplinären Ansätze zu den in der Förderbekanntmachung genannten Zielen passen. Was wird unter interdisziplinärer Zusammenarbeit in den Forschungsprojekten der Themenfelder Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung und Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion verstanden? Ist dies ein formales oder ein inhaltliches Kriterium? Das Kriterium ist ein inhaltliches. Die Prüfung obliegt den Gutachterinnen und Gutachtern. Die Projektskizzen sollen die Erforschung sozialer Innovationen für praxisorientierte Lösungen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen fokussieren. Um passgenaue, wirksame und gesamtgesellschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, erweist sich die Kooperation verschiedener Disziplinen als fruchtbar. Zur Verknüpfung und Verzahnung verschiedener Perspektiven und Ansätze in der Erforschung gesellschaftlicher Herausforderungen werden in den Themenfeldern daher ausschließlich interdisziplinäre Forschungsprojekte gefördert entweder FH-intern (d. h. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Professor/innen einer FH) oder zwischen mehreren FH. Für eine Förderung im Rahmen dieser Förderlinie ist der fachliche Schwerpunkt der Projektskizzen eindeutig den angewandten Sozialwissenschaften/Soziale Arbeit, den Gesundheits- bzw. Pflegewissenschaften zuzuordnen. (Das heißt, die Koordination des Forschungsvorhabens muss bei einem/r Professor/in aus diesen Fachbereichen/Disziplinen angesiedelt sein). Interdisziplinäre Forschungsprojekte unter ausschließlicher Beteiligung von Professor/innen aus den genannten ingenieur-, natur- sowie wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen können nicht gefördert werden. Interdisziplinäre Projekte von mindestens zwei Professor/innen oder zwischen mindestens zwei FH aus den Bereichen der angewandten Sozialwissenschaften/Soziale Arbeit, Gesundheits- oder Pflegewissenschaften können hingegen gefördert werden. 3

4 Gesetzt den Fall, dass Professorinnen und Professoren einer Hochschule aus unterschiedlichen Disziplinen (bspw. Soziale Arbeit, Rechtswissenschaften, Medizin) ein und demselben Fachbereich angehören, würde eine Kooperation als interdisziplinäre (hochschulinterne) Kooperation gewertet oder sind lediglich mindestens zwei verschiedene Fachbereiche antragsberechtigt? Eine hochschulinterne interdisziplinäre Kooperation ist prinzipiell auch in einem Fachbereich möglich. Die hochschulinterne Kooperation setzt zwei unterschiedliche Disziplinen voraus. Dafür müssen die Arbeitsbereiche im Projekt fachlich eindeutig voneinander getrennt und die Fokussierung auf einen Fachbereich in jedem Fall schlüssig begründet werden. Soziale Innovationen Wie ist der Begriff soziale Innovation zu verstehen? Wie bewerten die Gutachterinnen und Gutachter eine soziale Innovation? Es gibt keine klar festgeschriebene Definition für soziale Innovationen. Verschiedene Perspektiven sozialer Innovationen werden jedoch im Abschlussbericht zur Förderlinie SILQUA skizziert ( Fachhochschulen.de/lw_resource/datapool/_items/item_125/2016_11_4_silqua_fh_abschlussbericht.pdf). Diese sind in die Förderrichtlinie eingeflossen: Kernziel der Förderlinie FH-Sozial ist es, durch Forschung soziale Innovationen für praxisorientierte Lösungen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen zu entwickeln und zu implementieren. Die Forschung soll dabei abzielen auf praktisch-organisatorische Lösungen, veränderte soziale Praktiken, neue Konstellationen bereits etablierter Praktiken, optimierte Prozesse und effiziente Strategien sowie auf daraus neu entstehende Dienstleistungen und Unterstützungsangebote. Oft sind dabei zugleich neue Technologien und passende Organisationskonzepte einzubeziehen. (Quelle, Förderrichtlinie Lebensqualität durch soziale Innovationen (FH-Sozial) vom 13. April 2017, S.2). Weitere ergänzende, wissenschaftlich fundierte Auslegungen des Begriffs sind möglich und werden im Rahmen der Gutachtersitzung in Bezug auf die Bewilligung eines Projekts ausführlich mit Blick auf die Ziele der Förderlinie bewertet. Zielgruppen Gibt es bestimmte Präferenzen in Bezug auf die Zielgruppe vulnerable Personengruppen? Hierfür gibt es keine Präferenz. Die Auswahl der Zielgruppe und eine schlüssige Argumentation bezüglich der Einordnung in sozio-ökonomisch benachteiligte und/oder vulnerable Bevölkerungsgruppen ist wesentlicher Teil der Vorhabenbeschreibung und grundlegendes Kriterium für die Bewertung durch die Gutachterinnen und Gutachter. Ist die Größe der Zielgruppe von Relevanz? Nein, es sollte jedoch bei einer sehr kleinen Zielgruppe (zum Beispiel Menschen mit einer seltenen Erkrankung) deutlich gemacht werden, ob die sozialen Innovationen zur Verbesserung der Lebensqualität auf andere Zielgruppen erweitert oder übertragen werden können. 4

5 Themenfelder Ist es möglich, konkretere Beispiele zu förderwürdigen Themen und Konzepten zu erhalten, um eine bessere Vorstellung über die Erwartungshaltung des BMBF zu erlangen? Die Förderrichtlinie ist bis auf die thematische Ausrichtung der Themenfelder offen für vielfältige Konzepte. Sie soll Expertinnen und Experten in der Fachcommunity auf breiter Ebene ansprechen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Nennung von Beispielen könnte ggf. dazu führen, dass sich Fachbereiche (durch die einschränkende Wahl der Beispiele oder Begrifflichkeiten) nicht angesprochen fühlen. Daher wurde bewusst auf konkretere Beispiele verzichtet. Wie wird der Begriff Gesunderhaltung ausgelegt? Fällt auch Sekundärprävention darunter? Der Begriff der Gesunderhaltung ist nicht auf einen bestimmten Gesundheitszustand bezogen und kann entsprechend offen ausgelegt werden. Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung (TIF) Was ist unter einem Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung zu verstehen und wer kann sich hierauf bewerben? Das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung soll sowohl den Austausch der im Rahmen dieser Richtlinie geförderten FH als auch ggfs. mit Projekten anderer einschlägiger Fachprogramme des BMBF ermöglichen. Dadurch sollen einerseits Ergebnisse und Entwicklungen innerhalb der Fachcommunity erörtert und andererseits eine Netzwerkbildung initiiert werden. Das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung soll Möglichkeiten der Kommunikation und der Kooperation erforschen. Es soll ein bedarfsgerechtes Instrumentarium entwickeln, um Transferprozesse zu initiieren sowie Wege einer nachhaltigen Verwertung in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zu erforschen. Bewerben können sich FH mit Expertise in den Medien-, Kommunikations-, Informations- und Managementwissenschaften oder ähnlichen Wissenschaften sowie mit Kompetenzen auf den Gebieten der angewandten Sozialwissenschaften/Soziale Arbeit, der Gesundheits- oder Pflegewissenschaften oder einem Verbundpartner mit diesen Kompetenzen. Für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung ist ebenfalls eine interdisziplinäre FH-interne Partnerschaft oder ein interdisziplinärer Verbund mehrerer FH notwendig (s. Richtlinie, Nr ). Die gleichzeitige Projektleitung oder Verbundkoordination des Projekts zur Transfer- und Implementierungsforschung und die Projektleitung oder Verbundkoordination eines FuE-Projekts im Rahmen der in der Richtlinie benannten Themenfelder ist ausgeschlossen. Auch die gleichzeitige Beteiligung von Professor/innen am Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung und an einem FuE-Vorhaben zu einem der beiden Themenfelder ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Einreichung einer Projektskizze zur Transfer- und Implementierungsforschung (Einreichung von Skizzen über gilt die gleiche Einreichungsfrist ( ) wie für Projektskizzen zum Themenfeld Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung. 5

6 Wie sind der in der Richtlinie aufgeführte Transfer und das Transferkonzept zu verstehen? Im Rahmen dieser Förderlinie ist die Einbeziehung von mindestens einem Praxispartner notwendig. FuE- Projekte sollen mit Praxispartnern entwickelt und durchgeführt werden und von Beginn an eine Transfer- und Implementierungsstrategie einplanen. Durch die Wissenschafts-Praxis-Kooperation soll der Anwendungsbezug sowie der Wissens- und Ergebnistransfer gesichert werden. Dies kann beispielsweise durch die gegenseitige Einbindung von Projektbeteiligten an der/den FH bzw. bei den WPK-Partnern erfolgen. Zum Beispiel könnten Mitarbeiter/innen der WPK-Partner befristete Studien- oder Forschungsaufenthalte an der/den FH absolvieren. Auch können Projektbeteiligte der FH an der anwendungsorientierten Umsetzung der Ergebnisse bei den WPK-Partnern mitwirken. In den Skizzen und Anträgen sind die konkrete Zusammenarbeit mit den Partnern, der Nutzen für die Partner sowie der Wissens- und Technologietransfer darzustellen. Im Rahmen des Transferkonzepts ist über diese Zusammenarbeit hinaus darzulegen, wie der Transfer der Ergebnisse in die Praxis, zum Beispiel in vergleichbare Regionen, Institutionen oder Zielgruppen, geleistet werden kann. Der Transfer sollte ab Projektbeginn mitgedacht und praktiziert werden und Transfermöglichkeiten, die sich im Projekt bewährt haben, sollten als Projektergebnisse zum Beispiel in Handlungsempfehlungen einfließen. Kooperationen Wer sind fachhochschulinterne Forschungspartner? Hochschulinterne Forschungspartner sind Partner aus Fachbereichen/Fakultäten/Instituten der einreichenden FH, die die Forschungsarbeiten auf sinnvolle Weise durch ihre Kompetenzen ergänzen können. Denkbar sind beispielsweise Kooperationen zwischen den Disziplinen der angewandten Sozialwissenschaften/Soziale Arbeit und der Architektur (Stichwort Stadtquartiere), aber auch zum Beispiel zwischen den Disziplinen der angewandten Sozialwissenschaften/Soziale Arbeit und der Gesundheits- bzw. Pflegewissenschaften. Die beantragte Zuwendung der FH beinhaltet die Ausgaben dieser Partner. Wer sind Verbundpartner? Verbundpartner sind Partner im Forschungsvorhaben, die eine eigenständige Zuwendung beantragen. Mit Einreichung des Antrags muss die Bereitschaft zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (gem. BMBF-Vordruck 0110 Merkblatt für Antragsteller / Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten erklärt werden. Da ausschließlich FH antragsberechtigt sind, können auch nur FH Verbundpartner sein. Pro Verbund ist lediglich eine Projektskizze durch den Verbundkoordinator mit rechtsverbindlichem Anschreiben der Hochschulleitung einzureichen. Dieser Projektskizze sind auch die rechtsverbindlichen Anschreiben der Hochschulleitungen aller Verbundpartner beizufügen. 6

7 WPK-Partner Gibt es eine Definition der Anforderungen an WPK-Partner? Partner der Wissenschafts-Praxis-Kooperation sind Projektbeteiligte, die keine Zuwendung erhalten. Dies können bspw. einschlägig regional und/oder überregional tätige Praxispartner aus Wirtschaft (auch Sozialunternehmen), freier Wohlfahrtspflege oder öffentlicher Verwaltung sein. Pro Projekt (ob von einer FH allein durchgeführt oder von einem FH-Verbund) muss mindestens ein WPK-Partner beteiligt sein. Für die Skizze ist die Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner erforderlich und ist mit aussagekräftigen Interessensbekundungen zu belegen. Die Anforderungen an den WPK-Partner ergeben sich aus den inhaltlich-fachlichen Anforderungen des Projekts und es sollte schlüssig begründet werden, wie er den Transfer in die Praxis gewährleistet. Partner aus Wissenschaft und Forschung können am Projekt beteiligt werden, gelten aber nicht als WPK-Partner. Im Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung ist die Einbindung eines WPK-Partners nicht zwingend vorgeschrieben. Können Personalstunden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten WPK-Partner über das Projekt gefördert werden (z. B. für den Projektkoordinator beim Praxispartner)? Nein, dies ist nicht vorgesehen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Person eine Teilzeitbeschäftigung bei einem WPK-Partner aufnimmt und ebenfalls in Teilzeit an der Hochschule angestellt ist, sofern die fachliche Notwendigkeit begründet wird und die Abrechnung der Teilzeitstellen jeweils getrennt erfolgt (über WPK-Partner und über die Hochschule). Sind Ausgaben der WPK-Partner wie Reisekosten, Mietkosten für Raumbuchungen oder Ausgaben für Aufwandsentschädigungen (z. B. für Beiräte) über das Projekt abrechenbar? Die Ausgaben für Reisen der WPK-Partner sind nicht zuwendungsfähig. Auch sind Ausgaben für zum Beispiel Raummiete, Technik und Verpflegung oder Aufwandsentschädigungen für Beiräte nur dann zuwendungsfähig, wenn die Fachhochschule diese im Arbeits- und Finanzierungsplan berücksichtigt hat. Aus dem mit dem WPK-Partner zu schließenden Kooperationsvertrag muss ersichtlich sein, dass kein Leistungsaustausch im Sinne eines Auftragsverhältnisses vorliegt (Quelle: BMBF-Vordr. 0110/08.14 Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten erklärt werden.) Dem WPK-Partner sollte durch das Projekt ein klarer Mehrwert aufgrund der Nutzung der Forschungsergebnisse entstehen. Müssen WPK-Partner im Letter of Intent (LOI) geldwerte Leistungen in Euro beziffern? Es ist nicht zwingend notwendig, diese Leistungen in Euro zu beziffern, sondern eine freiwillige Angabe. In der Regel handelt es sich bei den Leistungen der WPK-Partner um Personal, ggf. Sachmittel (wie zum Beispiel Räume für Veranstaltungen) etc., die grob beziffert werden können. Für die Begutachtung kann es hilfreich sein, dies mit einem Betrag zu unterlegen, durch den das Engagement des Partners besser abzuschätzen ist. 7

8 Können (private) Kliniken WPK-Partner werden? Ja, eine Klinik kann als WPK-Partner ohne Zuwendung beteiligt werden. Sind Unteraufträge an beteiligte Kliniken möglich? Forschungsaufträge an eine Klinik, die als WPK-Partner einzuschätzen ist, sind nicht möglich. Unteraufträge an Forschungspartner Können Unteraufträge auch ins deutschsprachige Ausland, wie zum Beispiel in die Schweiz, vergeben werden? Laut Richtlinie sind Ausgaben für die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (jedoch nicht an WPK- Partner) in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 Prozent der beantragten Zuwendung möglich. Hier gilt die reine Zuwendungssumme pro Hochschule nach Abzug der Projektpauschale. Voraussetzung für eine Vergabe von Forschungsaufträgen in das deutschsprachige Ausland ist eine tragfähige fachliche Begründung, warum es notwendig sein kann, den Unterauftrag an ein bestimmtes Unternehmen im Ausland, beispielsweise in der Schweiz, zu vergeben. Dabei muss aufgezeigt werden, dass das für den Unterauftrag avisierte Unternehmen im Ausland eine besondere Leistung erbringen kann, für die vergleichbare Unternehmen in Deutschland nicht spezialisiert genug sind. Kooperative Promotion Sollen kooperative Promotionen bevorzugt in den Bereichen Soziale Arbeit / Sozialwissenschaften Gesundheits- und Pflegewissenschaften durchgeführt werden? Im Projekt sollte die Durchführung der kooperativen Promotionen vorrangig im Schwerpunkt des Arbeitsfeldes also im Bereich Soziale Arbeit / angewandte Sozialwissenschaften, Pflege- oder Gesundheitswissenschaften liegen. Weitere Promotionen in anderen beteiligten Disziplinen sind ebenfalls möglich und förderfähig. Gilt die längere Laufzeit aufgrund einer kooperativen Promotion für das Gesamtvorhaben oder nur das entsprechende Teilprojekt? Die längere Laufzeit von bis zu 48 Monaten gilt prinzipiell für das gesamte (Verbund)-Vorhaben. Entsprechend muss die Arbeitsplanung auf maximal 48 Monate ausgelegt sein. Einige Hochschulen in Hessen haben ein eigenes Promotionsrecht, gilt für diese Projekte ebenfalls die verlängerte Laufzeit von 48 Monaten? Ja. 8

9 Skizzeneinreichung / Antragstellung / Fördersummen Ist ein Finanzierungsplan bereits mit der Projektskizze einzureichen? Ja, für den Begutachtungsprozess ist es notwendig, bereits hinreichende Erläuterungen in der Vorhabenbeschreibung unter dem Punkt grober Finanzierungsplan einzutragen. Preisauskünfte zur Verifizierung von geplanten Ausgaben (z.b. zu Auftragsvergaben oder Investitionen) können optional der Anlage der Projektskizze beigefügt werden. Wann sollen die Vorhaben beginnen? Welche maximale Projektlaufzeit ist für die Vorhaben möglich? Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Forschungsvorhaben. Dieses ist individuell anzugeben und wird im Zuge der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festzulegen sein. Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen. Ist im Projekt mindestens eine kooperative Promotion vorgesehen, kann die Laufzeit des gesamten Verbundprojekts mit allen Teilprojekten maximal 48 Monate betragen. Dies setzt voraus, dass spätestens ein Jahr nach Beginn der Projektlaufzeit ein verbindlicher Nachweis der kooperierenden Universität/en über die Durchführung der im FuE-Projekt bearbeiteten kooperativen Promotion/en vorliegt. Bereits mit Skizzeneinreichung sind seitens der FH zunächst aussagekräftige Interessensbekundungen der kooperierenden Universität/en vorzulegen. Wie viele Seiten darf die Vorhabenbeschreibung maximal beinhalten? Die Vorhabenbeschreibung für die Themenfelder Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung und Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion darf exkl. Deckblatt, Übersendungsschreiben und Anhängen jeweils 12 Seiten nicht überschreiten. Weder bei FH-internen Vorhaben mit zwei oder mehr Professor/innen noch bei Verbundvorhaben mit zwei FH sind weitere Seiten erlaubt. Die Vorhabenbeschreibung für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung darf exkl. Deckblatt, Übersendungsschreiben und Anhängen 10 Seiten nicht überschreiten. Zusätzliche Seiten bei der Einbindung von Partnern sind nicht zugelassen. Welche Projektideen und -inhalte sind nicht förderfähig? Ausdrücklich nicht förderfähig sind z. B. rein technische Fragestellungen oder klinische Studien sowie Projekte, deren Hauptziel die Nutzung von Methoden der empirischen Sozialforschung (z. B. Befragung) zur ausschließlichen Durchführung von Evaluationen ist. Ebenso sind Literaturrecherchen sowie anderweitige Vorarbeiten zur Konzeption einer Forschungsfrage im Rahmen des durchzuführenden Vorhabens nicht förderfähig. Ansonsten gelten weiterhin die Ausführungen unter Punkt Gegenstand der Förderung der Richtlinie zur Förderinitiative Lebensqualität durch soziale Innovationen (FH Sozial). Gibt es formale Vorgaben für die Erstellung der Projektskizze? Ja, Formatvorlagen für die Erstellung der Projektskizzen zu den beiden Themenfeldern Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung und Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion sowie für die Erstellung von Projektskizzen für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung sind im Online- Tool der VDI TZ hinterlegt (Themenfeld Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung : 9

10 portal-vditz.de/bekanntmachung/fh_sozial2017_1; Themenfeld Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion : Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung: Die vorgegebene Gliederung und Formatierung (einfacher Zeilenabstand, mindestens 3 cm Rand oben/unten und links/rechts, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11, Seitennummerierung, keine Kopf- und Fußzeilen) müssen verwendet werden. Das Einfügen von Abbildungen ist in allen Abschnitten möglich. Dies schließt auch die Implementierung von tabellarischen Arbeitsplänen mit konkreten Angaben zu Arbeitspaketen, Verantwortlichkeiten, Meilensteinen und Projektergebnissen mit ein. Vor der Begutachtung werden alle Skizzen auf die Einhaltung sämtlicher formaler Anforderungen hin überprüft. Skizzen, bei denen nicht alle formale Anforderungen erfüllt sind, werden nicht zur Begutachtung zugelassen. Die entsprechenden Projekte können nicht gefördert werden. Was ist als Anhang der Skizze beizufügen bzw. was kann als Anhang beigefügt werden? Nr. Anhang Notwendigkeit Seiten Anmerkung I. Interessenbekundung(en) /LOI (Letter of Intent) der WPK-Partner (nur für Skizzen zu Themenfeldern Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung und Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion ); Verbindlich* --- Siehe Muster II. bei geplanter/n kooperativer/n Promotion/en: Interessensbekundung/en der kooperierenden Universität(en) Liste der themenspezifischen Publikationen der Projektleitung (max. fünf Nennungen) Optional --- III Preisauskünfte Optional IV. Literaturverzeichnis (zum Stand von Wissenschaft und Technik, zur Forschungsfrage) Optional V. Arbeitsplan / Gantt-Chart Optional *: gilt nicht für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung. 10

11 Müssen Interessensbekundungen der Wissenschafts-Praxis-Kooperationspartner (WPK-Partner) und der kooperierenden Universität/en bei geplanter/n kooperativer/n Promotion/en bereits der Skizze beigelegt werden? Ja, die Interessensbekundungen müssen bereits der Skizze im Anhang beigefügt werden. Sie müssen aktuell und hinreichend aussagekräftig sein, insbesondere sollen die vom Partner laut Ressourcenplan zu erbringenden Leistungen konkret beschrieben werden. Beachten Sie hierzu ferner die in der Formatvorlage genannten Informationen. Gibt es für den Anhang eine Beschränkung der Seitenzahl? Nein, eine Beschränkung der Seitenanzahl für den Anhang gibt es nicht, allerdings sind auch hier Vorgaben zu beachten, die der Formatvorlage zu entnehmen sind. Eine Fortschreibung der Vorhabenbeschreibung ist hier nicht gestattet. Ist die Einreichung der Skizze über das Online-Tool der VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) zwingend erforderlich? Wenn die Skizze ausschließlich elektronisch eingereicht wird, muss die Skizze über das Online-Tool der VDI TZ hochgeladen werden. Die Einreichungsfrist für das Themenfeld Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung sowie für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung endet am 28.September 2017, 23:59 Uhr. Die Einreichungsfrist für das Themenfeld Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion endet am 15. November 2017, 23:59 Uhr. Ist ein postalischer Versand notwendig? Nein, die Einreichung der Skizze über das Online-Tool der VDI TZ ist ausreichend und sollte vorrangig in Anspruch genommen werden. Eine ausschließlich postalische Einreichung ist ebenfalls zulässig. Es gilt das Datum des Poststempels am Absendetag. Ab welchem Zeitpunkt ist das Online-Tool der VDI TZ verfügbar? Zu den beiden Einreichungsfristen werden dazugehörigen Internet-Portale zeitversetzt geöffnet. Für die erste Einreichungsfrist (28.September 2017) für Projektskizzen zum Themenfeld Soziale Innovationen zur Gesunderhaltung sowie für das Projekt zur Transfer- und Implementierungsforschung sind die Portale mit Veröffentlichung der Bekanntmachung zugänglich. Für die zweite Einreichungsfrist (15. November 2017) für Projektskizzen zum Themenfeld Soziale Innovationen zur digitalen Inklusion wird das Portal ab 15.Juni 2017 geöffnet. Wie sollen die rechtsverbindlichen Anschreiben der Verbundpartner hochgeladen werden? Die rechtsverbindlichen Anschreiben aller Verbundpartner müssen durch den Verbundkoordinator (Skizzeneinreicher) im Anhang mit hochgeladen werden. 11

12 Wie erfolgt der Upload auf das Online-Tool der VDI TZ? Die Projektskizze soll zusammen mit einer digitalen Kopie der rechtsverbindlichen Übersendungsschreiben sowie den Anhängen als eine pdf-datei auf das Online-Tool der VDI TZ hochgeladen werden. Die Dateigröße darf insgesamt maximal 10 MB betragen. Muss die Skizze nach Einreichung über das Online-Tool der VDI TZ unterschrieben und zusätzlich an den Projektträger versendet werden? Nein. 12

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