VERHANDLUNGSSCHRIFT 3/2014

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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT 3/2014 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Zell am Donnerstag, den 25. September 2014, um 20 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes mit folgender Tagesordnung: 1. Unter diesem Tagesordnungspunkt besteht die Möglichkeit, Anfragen an den Gemeinderat zu stellen 2. Bericht des Prüfungsausschusses Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr Darlehensaufnahme durch die Inkoba Beschließung einer Bürgschaftserklärung 5. Güterweg Peherstorf Übernahme von Grundstücken in das öffentliche Gut Beschließung einer Verordnung und Genehmigung des Vermessungsplanes 6. Kurhausstraße Beschließung einer Verordnung als Begegnungszone 7. Namhaftmachung einer delegierten Person für die Vollversammlung der Mühlviertler Alm. 8. Nachwahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand durch die ÖVP-Fraktion 9. Dringlichkeitsantrag Genehmigung des Kaufvertrages, abzuschließen zwischen den Ehegatten Reinhold und Christine Wahl, Riegl 4 und den Ehegatten Melanie und Roland Freinschlag 10. Allfälliges Anwesende: Bürgermeister Mag. Hubert Tischler Vizebürgermeister Martin Moser Hannes Haider Josef Haslhofer Andrea Schinnerl Roland Gusenbauer Helmut Mühllehner Herbert Riegler Walter Kriechbaumer Anton Ittensammer Rosina Tischberger Johann Mühllehner Friedrich Hametner Franz Stadler Franz Naderer Mag. Manfred Hofko DI Michaela Fröhlich Benjamin Beyrl Reinald Ittensammer Eva Schmidt Friedrich Putschögl Elfriede Holzer Engelbert Diesenreither Wolfgang Kranzl Schriftführer: Anton Hoser Entschuldigt ferngeblieben sind: Markus Hackl, Erwin Frühwirt, Engelbert Hinterdorfer, Hans Hinterreither Rudolf Klaner, Ernst Wagner

2 2 Folgende Ersatzmitglieder sind erschienen: Herbert Riegler, Walter Kriechbaumer, Johann Mühllehner, Franz Naderer, Elfriede Holzer Aus zeitlichen Gründen wurden telefonisch verständigt: Herbert Riegler, Walter Kriechbaumer, Johann Mühllehner, Franz Naderer, Elfriede Holzer Der Bürgermeister stellt fest: a) dass die Sitzung von ihm zeitgerecht einberufen wurde; b) dass der Termin dieser Sitzung im Sitzungsplan enthalten ist, und daher die Einladung der Gemeinderatsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß ohne Nachweis erfolgte, und am 18. Sept durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde; c) dass 24 Mitglieder anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig. Der Bürgermeister begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte. Bevor er zur festgesetzten Tagesordnung übergeht, werden von den jeweiligen Fraktionsobmännern folgende Personen als Unterfertiger dieser Verhandlungsschrift namhaft gemacht: Fritz Putschögl (SPÖ), DI. Michaela Fröhlich (UBBZ) Engelbert Diesenreither (FPÖ). Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des nachstehenden Tagesordnungspunktes als Dringlichkeitsantrag in die heutige Sitzung: Genehmigung des Kaufvertrages, abzuschließen zwischen den Ehegatten Reinhold und Christine Wahl, Riegl 4 und den Ehegatten Melanie und Roland Freinschlag Begründet wird dieser Dringlichkeitsantrag damit, dass der Kaufvertrag erst nach Ausschreibung der Sitzung beim Gemeindeamt eingelangt ist. Punkt 1 Unter diesem Tagesordnungspunkt besteht die Möglichkeit, Anfragen an den Gemeinderat zu stellen Es ist ein Zuhörer anwesend. An den Gemeinderat werden keine Anfragen gestellt. Die Obfrau, DI Michaela Fröhlich berichtet: Punkt 2 Bericht des Prüfungsausschusses Die letzte Prüfungsausschusssitzung fand am 3. Sept statt. Geprüft wurden die Belege ab Belegnummer 4.607/13, die Einhaltung der Bauverpflichtung auf Parzellen mit Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde, die Bauhofleistungen (Aufzeichnungen) für Vereine, die Einnahmen und Ausgaben an Gastschulbeiträgen, Vorschreibung von Gastschulbeiträgen.

3 3 Die Kassenbelege Nr. 4607/13 bis 2853/14 wurden geprüft und die ordnungsgemäße Abwicklung festgestellt. Die Jahrespauschale in Höhe von 1.755,- für die Betreuung der Website für die Reservierungen der Tennishalle durch die Fa. Web 8 scheint relativ hoch. Der Prüfungsausschuss empfiehlt eine günstigere Lösung anzustreben. Für den Bürobedarf des Gemeindeamtes soll ein Kostenvergleich durchgeführt werden. Der aktuelle Kassastand per weist einen Habenstand von gesamt ,76 auf. Die Einhaltung der Bauverpflichtung auf den Baugründen Stockfeld, Kettner-Siedlung und Gutauer-Straße wurden geprüft. Auf der Parz. 567/2 in der Gutauer Straße sollte seit dem Jahr 2008 bereits ein Baubeginn erfolgen. Für Vereine sind im Jahre 2014 folgende Bauhofleistungen angefallen: Sportverein: 31 Arbeitsstunden, 22,5 Std. Rasentraktor, 1 Std. Unimog Sonstige Veranstaltungen von Vereinen/Tourismus: 143,5 Arbeitsstunden, 11,5 Std. Radlader, 25 Std. Pritschenwagen Beim neuen EDV-Programm für den Bauhof funktionieren die Auswertungen noch nicht. Die Gemeinde Bad Zell nimmt Gastschulbeiträge in Höhe von ,07 für die NMS und Musikschule ein. An andere Gemeinden sind Gastschulbeiträge (Sonderschule, Diakonie Musikschulen, andere Volksschule von insgesamt ,86 zu leisten. Zu den Kosten für die Website-Betreuung berichtet Frau Andrea Schinnerl, dass hier nicht nur die Wartung in Rechnung gestellt wird, in diesem Betrag sind auch die Providerkosten und die Kosten für das Abrechnungssystem enthalten. Hinsichtlich der Bauverpflichtung wird der Bürgermeister mit dem Grundbesitzer reden. Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes. Punkt 3 Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2014 Der Bürgermeister berichtet, dass jedes Gemeinderatsmitglied einen Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlags erhalten hat. Er dankt dem Kassenleiter Josef Höfer für die Erstellung des Nachtragsvoranschlags und ersucht ihn um seinen Bericht. Ordentlicher Haushalt: Einnahmen: ,- VA: ( ,-) Ausgaben: ,- ( ,-) ausgeglichen Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: ,- VA :( ,-) Ausgaben: ,- ( ,-) Überschuss: ,- Aufgrund des milden Winters konnten beim Winterdienst ,- eingespart werden. Auf Anfrage von Manfred Hofko, berichtet der Kassenleiter, dass die Schulungsbeiträge von den Ertragsanteilen einbehalten und an die Fraktionen verteilt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form zu genehmigen.

4 4 Punkt 4 Darlehensaufnahme durch die Inkoba Beschließung einer Bürgschaftserklärung Bericht von Bürgermeister Mag. Hubert Tischler: In der letzten INKOBA-Verbandsversammlung am wurde die Aufnahme eines Infrastrukturdarlehens (in Höhe von ,--) bei der BAWAG P.S.K. beschlossen. Um die Darlehensgenehmigung wurde angesucht und die Genehmigung seitens der IKD liegt bereits vor. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass jede verbandsangehörige Gemeinde für ihren Anteil am Verband eine entsprechende Bürgschaftserklärung im Gemeinderat beschließt. Die Gemeinden werden nun ersucht, die entsprechende Bürgschaftserklärung im Gemeinderat zu beschließen. Der Anteil der Marktgemeinde Bad Zell beträgt lt. Satzung 4,24%, das entspricht einem Darlehensanteil von ,-. Die Investitionen werden vorwiegend für die Aufschließung der sogenannten Krennergründe getätigt. Die Kommunalsteuereinnahmen aus der Inkoba betrugen im Jahre 2013 ca ,-. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Bürgschaftserklärung in der vorliegenden Form zu beschließen. Punkt 5 Güterweg Peherstorf Übernahme von Grundstücken in das öffentliche Gut Beschließung einer Verordnung und Genehmigung des Vermessungsplanes Bericht von Vizebürgermeister Martin Moser: Mit Vermessungsurkunde des Amtes der oö. Landesregierung, GZ /12 vom liegt der Vermessungsplan für den Güterweg Pehersdorf vor. Die neuen Grenzen des Güterweges wurden im Zuge der Grenzverhandlung am in der Natur festgelegt. Mit Beschluss des Gemeinderates ist die Widmung zum Gemeingebrauch bzw. die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch zu bestätigen. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt nach den Sonderbestimmungen des. 15 Liegenschaftsteilungsgesetzes. Der Plan wird mittesl Power-Point gezeigt. Die vierwöchige Planauflage erfolgte in der Zeit von bis Folgender Verordnungsentwurf liegt zur Beschlussfassung der Sitzung vor: VERORDNUNG des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Zell vom betreffend die Übernahme der Weggrundstücke, GN 2429/4 und 2429/5, KG Aich in das öffentliche Gut. Auf Grund der Bestimmungen des 8, Abs. 2, Z. 2 und 11, Abs. 1 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84 idgf., in Verbindung mit dem 40, Abs. 2, Z. 4 und 43, Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgf., wird verordnet: 1

5 5 Dieser Verordnung liegt der Vermessungsplan des Amtes der OÖ Landesregierung vom , GZ /12, Maßstab 1:500, zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Bad Zell auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden und ist auch 4 Wochen vor Erlassung der Verordnung zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. 2 Die im Plan ( 1) rot dargestellte Fläche Grundstück Nr. 2429/4 und 2429/5, KG Aich wird dem Gemeingebrauch gewidmet und in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Bad Zell übernommen. 3 Diese Verordnung wird gem. 94 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 durch 2 Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Bürgermeister: Mag. Hubert Tischler Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Verordnung in der vorliegenden Form zu beschließen. Punkt 6 Kurhausstraße Beschließung einer Verordnung als Begegnungszone Bericht von Bürgermeister Mag. Hubert Tischler: Mit der Begegnungszone nach 76c StVO gibt es ein neues Instrument für die urbane Verkehrsberuhigung. Diese Verkehrsregelung basiert auf dem Mobilitätskonzept von Shared Space, nach welchem der öffentliche Raum bei bestimmten Voraussetzungen umfassend verkehrsberuhigend gestaltbar ist. Dabei soll dieser Raum nicht primär durch eine Trennung der Bewegungsflächen und durch Verkehrsschilder organisiert sein, sondern durch die Möglichkeit der Verständigung aller Verkehrsteilnehmer. Die Wirtschaftskammer OÖ bzw. die Arbeiterkammer wurden mit Schreiben vom gehört und sie haben keine Einwendungen eingebracht. Mit Schreiben vom liegt eine pos. verkehrstechnische Beurteilung zur Verordnung der Begegnungszone vor. Für Begegnungszonen gelten lt. StVO folgende Bestimmungen: 76c. (1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären. (2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssi-

6 6 cherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern. (3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. (4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird. (5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des 44 Abs. 1 (6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen. Folgender Verordnungsentwurf liegt der Sitzung vor: VERORDNUNG des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Zell vom betreffend die Erlassung einer Verkehrsbeschränkung in der Kurhausstraße 1 Gemäß 40 Abs. 2 Ziff. 4 und 43 Abs. 1 OÖ. GemO 1990 i. V. m. 43 und 94d Ziff. 8c StVO 1960 wird nachstehende unbefristete Verkehrsanordnung getroffen: Die Kurhausstraße (GN 909/3, KG Zell bei Zellhof) wird ab der Kreuzung mit der Königswiesener Straße bis zur Kreuzung mit der Linzer Straße zur BEGEGNUNGSZONE gemäß 76 c Abs. 1 StVO 1960, BGBl.Nr. 159/1960 i.d.g.f. erklärt. 2 Der beiliegende Plan, welcher den Verlauf des Straßenzuges darstellt, wird als wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung erklärt. 3

7 7 Gegenständliche Verordnung wird durch entsprechende Vorschriftszeichen ( 53 Abs. 1 Z. 9 e Begegnungszone und 53 Abs. 1 Z. 9 f Ende der Begegnungszone ) StVO 1960 kundgemacht und tritt mit deren Aufstellung in Kraft. 4 Diese Verordnung tritt gemäß 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Mag. Hubert Tischler Gemeinderat Engelbert Diesenreither kritisiert, dass der Gemeinderat über die Bauausführung nie informiert wurde. Er wäre für eine reine Asphaltbahn gewesen. Auch der Gehsteig hätte seiner Meinung nach asphaltiert gehört. Dem schließt sich auch Gemeinderat Wolfgang Kranzl an. Hinsichtlich der Kosten erklärt der Bürgermeister, dass die Abrechnung noch nicht fertig ist. Die Straßenmeisterei hat uns bei diesem Vorhaben dankenswerter Weise sehr unterstützt. Gemeindevorstand Mag. Manfred Hofko regt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 to an. Gemeinderat Haider Hannes schlägt vor, vorerst die Begegnungszone zu beschließen, sollte das nicht zur gewünschten Verkehrsberuhigung führen, könnten weitere Maßnahmen überlegt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Verordnung in der vorliegenden Form zu beschließen. Beschluss: Der Antrag wurde angenommen. 21 Stimmen für den Antrag, 3 Gegenstimmen (Diesenreither, Kranzl, Haslhofer). Die Abstimmung erfolgte mit Erheben Punkt 7 Namhaftmachung einer delegierten Person für die Vollversammlung der Mühlviertler Alm Bericht von Bürgermeister Mag. Hubert Tischler: Aufgrund der bevorstehenden Leaderbewerbung wird es am 10. Oktober eine außerordentliche Vollversammlung mit Neuwahlen geben. Nach den neu beschlossenen Vereinsstatuten sind aus jeder Gemeinde der/die BürgermeisterIn, der/die AmtsleiterIn sowie eine weitere vom Gemeinderat delegierte Person in der Vollversammlung mit Sitz und Stimme vertreten. Diese vom Gemeinderat delegierte Person muss nicht zwingend Gemeinderat/Gemeinderätin sein. Darüber hinaus werden aus den Gemeinden noch weitere Personen aufgrund ihrer Tätigkeit in regionalen Organisationen vertreten sein /z.b. Almbauern, Jugend, Soziales, Bildung, Kernteam Agende 21). Der Bürgermeister schlägt Frau Veronika Lengauer, Aich 86 vor. Es erfolgen dazu keine Wortmeldungen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, über dieses Tagesordnungspunkt mit Handzeichen abzustimmen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, Frau Veronika Lengauer als delegierte Person zu entsenden. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mit Erheben

8 8 Punkt 8 Nachwahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand durch die ÖVP-Fraktion Fraktionsobmann Hannes Haider berichtet, dass Herr Harald Gruber nun zum 2. Mal Vater geworden ist Er hat seine Funktion als Gemeindevorstand zurückgelegt. Seitens der ÖVP- Fraktion ist daher eine Nachwahl vorzunehmen. Die ÖVP-Fraktion schlägt Frau Andrea Schinnerl für diese Funktion vor. Es erfolgt zu diesem Wahlvorschlag keine Wortmeldung. Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, über diesen Tagesordnungspunkt mit Handzeichen abzustimmen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, Frau Andrea Schinnerl in den Gemeindevorstand zu wählen. Beschluss: Der Antrag wurde von den Mitgliedern der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mit Erheben Frau Andreas Schinnerl erklärt, dass sie die Wahl annehme. Sie legt in die Hand des Bürgermeiters das Gelöbnis ab. Dringlichkeitsantrag Punkt 9 Genehmigung des Kaufvertrages, abzuschließen zwischen den Ehegatten Reinhold und Christine Wahl, Riegl 4 und den Ehegatten Melanie und Roland Freinschlag Bericht von Bürgermeister Mag. Hubert Tischler: Die Ehegatten Melanie und Roland Freinschlag kaufen sich die Bauparzelle 91/5 im Ausmaß von 965 m 2. Im Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung (3-Jahresfrist) vorgesehen, andernfalls hat die Gemeinde eine Kaufoption. Der Kaufpreis beträgt 30,-/m2. Der Infrastrukturkostenbeitrag liegt bei 7,-. Für die Kanalverlegung wird ein Beitrag von 4,- eingehoben. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Kaufvertrag in der vorliegenden Form, mit der Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren zu beschließen. Punkt 9 Allfälliges I. II. III. IV. V. VI. SITZUNGSKALENDER 2014 VII. VIII. IX. X. XI. XII Gemeinderat 20, 00 20, 00 20, 00 19, 00

9 Gemeindevorstand 20, 00 20, 00 20, 00 20, Prüfungsausschuss , 00 19, Infrastruktur 19, 30 19, 30 20, Umwelt, Raumplanung , 30 19, 30 20, 00 u. Ortsentwicklung 20, Bildung/Kultur/ 13. Tourismus u. Regionalentwicklung 19, 00 20, 00 Familie, Senioren u. soziale Fragen 9. Jugend, Sport u , 30 Freizeit 20, , 00 Punkt Allfälliges. Der Bürgermeister lädt zur Veranstaltung Leben im Alter in Bad Zell am 26. Sept. in der Hauptschule Bad Zell ein. Das Am-Erntedankfest ist am 5. Okt. In St. Georgen am Walde. Der Vizebürgermeister lädt dazu ein. Frau Rosi Tischberger weist darauf hin, dass heuer der Hedwigskirtag erstmals am 3. Sonntag im Oktober stattfindet. Frau Andrea Schinnerl dankt allen Mitwirkenden bei der Sommeräktschn. Die Veranstaltungen waren wieder sehr gut besucht. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, und keine weiteren Anträge eingebracht werden, schließt der Bürgermeister die Sitzung um Uhr. (Bürgermeister) (Schriftführer) (Protokollunterfertiger SPÖ) (Protokollunterfertiger UBBZ) (Protokollunterfertiger FPÖ)

10 10 Diese Verhandlungsschrift ist bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsichtnahme für die Mitglieder des Gemeinderates aufgelegen ( 54 Abs. 4 O.ö. Gemeindeordnung). Gegen diese Verhandlungsschrift wurden weder schriftliche noch mündliche Einwendungen von den Mitgliedern des Gemeinderates eingebracht. Diese Verhandlungsschrift gilt somit als genehmigt. Der Bürgermeister:

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