Soziale Arbeit. CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. 20. August 2018 bis 2. Juli Certificate of Advanced Studies CAS

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1 Soziale Arbeit CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 20. August 2018 bis 2. Juli 2019 Zürcher Fachhochschule Certificate of Advanced Studies CAS

2 Abklären, entscheiden, beraten: Kompetenz ist die beste Basis. Involvierte Fachleute im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten Themenbereichen. Im Kindesschutz stehen Themen wie Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht, häusliche Gewalt und Kindesschutzmass nahmen im Vordergrund. Im Erwachsenenschutz hingegen sind es Kerninhalte wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vertretungsrechte, Beistandschaften, fürsorgerische Unterbringung und Zwangsmassnahmen. Hohe Anforderungen setzen entsprechende Fähigkeiten voraus. Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit geleitete Umsetzung des KESR in die Praxis ist anspruchsvoll und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten oder betreuen. Der Lehrgang vermittelt die für einen wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompetenzen, welche auch an den Schnittstellen zu Sozialhilfebehörden, Sozialversicherungen, Schulen, Polizei und Krankenhäusern gefordert sind. Know-how zur professionellen Anwendung. Teilnehmende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesent liche zum KESR. Wahlpflichtkurse ermöglichen eine spezifische Vertiefung im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz. Der CAS greift aktuelle gesellschaftliche Themen auf und befähigt dank hohem Praxis- und Anwendungsbezug zu erfolgreichem Handeln.

3 CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Zielgruppe Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindesund/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten. Ziele Die Teilnehmenden erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Sie kennen das System, die Verfahrensweisen und die Handlungsprinzipien im KESR. Sie reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen. Sie sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche. Sie stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität sowie ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag. Struktur Der CAS umfasst 24 Tage mit total 192 Kontaktstunden (Lektionen). Nach einem ersten Pflichtteil von 10 Tagen folgt ein 8-tägiger Wahlpflichtkurs im Kindes- oder Erwachsenenschutz. Der anschliessende zweite Pflichtteil von 6 Tagen bildet den Abschluss des Lehrgangs. Wahlpflichtkurs Kindesschutz Methodik Pflichtkurse 1 Pflichtkurse 2 Wahlpflichtkurs Erwachsenenschutz Grundlagenreferate/Wissensinput Juristische Übungen Vertiefende Diskussionen und Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden Intervisionssequenzen Fallbearbeitung aus der Berufspraxis in Gruppenund Einzelarbeit E-Learning E-Learning unterstützt den Präsenzunterricht und das Selbststudium. Abgestimmt auf die Lernziele und die Lernbedürfnisse der Teilnehmenden wird die Online-Plattform Moodle benutzt, um den Lernprozess zu fördern und den kollegialen Austausch anzuregen. Abschluss / ECTS Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies CAS) wird erteilt, wenn die vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert sind und die Abschlussarbeit angenommen ist. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten 15 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.

4 Studienleiterin Sabina Vella, lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und Familie Weitere Dozierende Verena Anliker, lic. iur., Schulung und Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz Kathrin Baumann, lic. phil. Psychologin und eidg. anerkannte Psychotherapeutin, Leiterin contact Jugendberatung und Jugendförderung Bezirk Affoltern und Erziehungsberaterin kjz Affoltern Yvo Biderbost, Dr. iur., Leiter Rechtsdienst KESB Zürich Gabriela Bieri-Brüning, Dr. med., MHA, MSc, Stadtärztin, Chefärztin Geriatrischer Dienst der Stadt Zürich, Ärztliche Direktorin Pflegezentren Zürich Yolanda Mutter, Dr. iur., Kindergärtnerin, Heilpädagogin und Juristin, Leiterin des Rechtsdienstes des Amts für Jugend und Berufsberatung der Region Süd, Zürich Suzanne Otz, dipl. Sozialarbeiterin HFS, Behördenmitglied, KESB Stadt Zürich Beat Reichlin, RA lic. iur., Dozent an der Hochschule Luzern, stv. Generalsekretär KOKES Annigna Sablonier, dipl. Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin FH, Berufsbeiständin, Abteilungsleiterin Berufsbeistandschafts- und Betreuungsdienst, Winterthur Tanja Sax, Sozialarbeiterin FH, Primarlehrerin, Leiterin Soziale Arbeit und Mandate kjz Affoltern Aldo Venzi, Sozialarbeiter FH, Supervisor und Coach bso, Mediator FH, Dozent ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Sozialmanagement Otmar Wäger, Dr. med., Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie Rolf Bieri, RA lic. iur., Mediator SVM/ SDM-FSM, juristischer Sekretär mba, Gemeindeamt des Kantons Zürich Linus Cantieni, RA Dr. iur., Präsident KESB Kreis Bülach Süd Marco Fey, lic. iur., Abteilungsleiter beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich Franziska Greber, Psychotherapeutin ASP, Supervisorin und Coach bso Petra Kropf Giger, RAin lic. iur., Adjunktin, KESB Stadt Zürich Cornelia Kranich, RAin lic. iur., Mediatorin Barbara Los-Schneider, lic. phil. I, Psychologin und Psychotherapeutin FSP, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und Familie Klaus Mayer, Diplom-Psychologe, Dozent ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Delinquenz und Kriminalprävention Annegret Meyer-Gebs, dipl. Sozialarbeiterin FH, systemische Paar- und Familientherapeutin, Vizepräsidentin KESB Kreis Bülach Süd CAS mit MAS-Perspektive Wer einen grösseren Karriereschritt plant, kann an der ZHAW einen Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies MAS) absolvieren. Jeder MAS besteht aus zwei thematisch vorgegebenen CAS, einem CAS nach freier Wahl sowie dem Mastermodul. Dieser modulare Aufbau bringt zeitlich und inhaltlich grösste Flexi bilität. Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist Wahlpflicht-CAS des MAS Kinder- und Jugendhilfe (mit absolviertem Wahlpflichtmodul Kindesschutz) und wird als Wahl-CAS an alle weiteren MAS des Departements Soziale Arbeit angerechnet (ausser an den MAS Supervision, Coaching und Mediation).

5 Inhalte und Daten Unterrichtszeiten: 8.45 bis Uhr KS = Kontaktstunden Pflichtkurse 1 CAS-Start / Grundrechte und staatliches Handeln Mo, 20. August 2018 (8 KS) Die Teilnehmenden erhalten Informationen zum CAS und zum Leistungsnachweis. Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts greifen in die Gemeinschaft Eltern/Kind oder in die Rechtsstellung des Einzelnen ein. Grundrechtseingriffe durch staatliches Handeln sind dabei an Voraussetzungen gebunden. Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Intervention und höchst persönlicher Sphäre des Menschen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auseinander. Dozentin: Sabina Vella Datenschutz in der Sozialen Arbeit Di, 21. August 2018 (8 KS) Fachleute der Sozialen Arbeit sind auf den Austausch von Informationen angewiesen oder sollen im Rahmen von Akteneinsichtsgesuchen Personendaten bekanntgeben. Im Fokus stehen Gegensätze wie Melde- oder Anzeigepflichten versus Pflicht zur Verschwiegenheit sowie die Interessenabwägung bei der Bekanntgabe von Personendaten. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit sensiblen Daten im Sozialbereich werden anhand von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag veranschaulicht und diskutiert. Dozent: Marco Fey Grundlagen des Kindesschutzrechts Mo / Di, 3. / 4. September 2018 (16 KS) Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im Hinblick auf seine psychische, soziale und physische Entwicklung. Die im Kindesrecht relevanten Begriffe und Normen werden praxisnah vermittelt und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Entstehung des Kindesverhältnisses, den persönlichen Verkehr, den Unterhalt, die elterliche Sorge, die Kindeswohlgefährdung sowie um einen Überblick über das System und die Instrumente des Kindesschutzes. Dozentin: Sabina Vella Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts Mo / Di, 1. / 2. Oktober 2018 (16 KS) Die Teilnehmenden setzen sich mit zentralen Begriffen wie Urteils- und Handlungsfähigkeit auseinander. Im Überblick werden die Rechtsinstitute des Erwachsenenschutzrechts, die verschiedenen Arten der Beistandschaften und die fürsorgerische Unterbringung erläutert. Wie wird die Förderung der Selbstbestimmung im Gesetz konkret umgesetzt? Wann und wie wird die Handlungsfähigkeit einer Person eingeschränkt? Anhand von konkreten Beispielen werden Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Massnahmen diskutiert. Dozentin: Verena Anliker Behördenorganisation im KESR und externe Stellen Mo, 29. Oktober 2018 (4 KS vormittags) Das Bundesrecht schreibt vor, dass es sich bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) um interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden handeln muss. Neben der Organisation und den Aufgaben der KESB wird die Zusammenarbeit mit externen Stellen beleuchtet (Kinder- und Jugendhilfezentren, Sozialdienste, Fachstellen, Ärzte, Vorsorgebeauftragte etc.). Im Übrigen werden die gerichtlichen Beschwerdeinstanzen und die Aufsicht erläutert. Dozent: Rolf Bieri Amt des Beistands und Verantwortlichkeit Mo, 29. Oktober 2018 (4 KS nachmittags) Inhalte sind Bestellung, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Beistands, die Mitwirkung und das Einschreiten der KESB sowie die Rollenteilung KESB/Beistände. Ausserdem werden die Grundzüge der Verantwortlichkeit dargestellt. Dozent: Rolf Bieri

6 Verfahren Di, 30. Oktober 2018 (8 KS) Neben dem materiellen Recht ist auch das Verfahrensrecht von grosser Bedeutung. Vermittelt werden Themen wie Zuständigkeit, Grundsätze des Verfahrens bei der Anordnung von Massnahmen, Anrufung der KESB gegen Handlungen oder Unterlassungen des Beistands sowie das Rechtsmittelverfahren gegen Entscheide der KESB. Dozenten: Rolf Bieri, Linus Cantieni Erfahrungsbericht einer KESB Mo, 19. November 2018 (8 KS) Ein praxisnaher Erfahrungsbericht gibt Einblick in den Aufbau sowie in die Prozesse der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Entscheidungsfindung einer KESB. Dozentin: Annegret Meyer-Gebs Kinderrechte im Kontext der Menschenrechte Di, 20. November 2018 (4 KS vormittags) Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche und wie können sie verwirklicht werden? Die UNO-Kinderrechtskonvention ist ein auf den Lebensbereich des Kindes zugeschnittenes Menschenrechtsinstrument und garantiert Kindern und Jugendlichen Schutz, Förderung und Mitwirkung. Die Schweiz ist verpflichtet, diese Garantien umzusetzen. Was bedeutet das für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien? Die rechtlichen Grundlagen werden dargestellt und Beispiele einer kinderrechtsorientierten Praxis diskutiert. Dozentin: Yolanda Mutter Intervisionen zur Zertifikatsarbeit Di, 20. November 2018 (4 KS nachmittags) Die Teilnehmenden tauschen sich in Gruppen über die zu bearbeitenden Themen im Rahmen ihrer Zertifikatsarbeit aus. Grundlage dafür liefert die Disposition zum ausgewählten Thema. Die Gruppenmitglieder stellen sich gegenseitig ihre Erfahrungen und Perspektiven zur Verfügung. Dabei reflektieren sie Fragestellungen zum gewählten Thema, generieren gemeinsam Ideen und geben Impulse, die den Teilnehmenden zur Auswahl und Weiterbearbeitung überlassen werden. Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin Die Teilnehmenden wählen einen der zwei folgenden Wahlpflichtkurse. Wahlpflichtkurs Kindesschutz Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz Mo / Di, 7. / 8. Januar 2019 (16 KS) Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewählter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den Instrumenten des Kindesschutzes auseinander. Insbesondere werden Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Mandatsführung diskutiert und kindesschutzrechtliche Fragen wie z.b. im Rahmen der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erörtert. Dozentinnen: Yolanda Mutter, Tanja Sax, Sabina Vella Kindesvertretung insbesondere im Verfahren vor der KESB Mo / Di, 25. / 26. Februar 2019 (16 KS) Kinder sollen in den sie betreffenden Verfahren als Rechtssubjekte wahrgenommen werden. Die Stellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und in jenem vor der KESB steht im Vordergrund. Grundlegende Verfahrensgarantien im Rahmen des zivilrechtlichen Kindesschutzes werden praxisnah bearbeitet und es wird der Frage nachgegangen, wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet werden muss. Zudem werden das Spannungsfeld zwischen Kindeswille und Kindeswohl sowie die Rolle der Kindesvertretung und der Behörden vermittelt und diskutiert. Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Vella Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige Mo, 18. März 2019 (8 KS) Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche Kindesschutzverfahren und/oder strafrechtliche Verfahren involviert. Die unterschiedliche Bedeutung der Verfahren für Kinder und deren Schutz wird aufgezeigt. Zudem werden ihre Stellung im Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer beleuchtet. Dozentin: Sabina Vella

7 Entwicklungspsychologische Aspekte im Kontext des Kindesschutzes Di, 19. März 2019 (8 KS) Die Teilnehmenden setzen sich praxisnah mit entwicklungspsychologischen Aspekten rund um das Kindeswohl auseinander. Im Vordergrund stehen dabei die Methodik und das Vorgehen bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die altersgerechte Gesprächsführung. Dozentin: Kathrin Baumann Kindesschutz und häusliche Gewalt Mo / Di, 15. / 16. April 2019 (16 KS) Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche häufig direkt oder indirekt Opfer häuslicher Gewalt sind. Wie sind Kinder und Jugendliche von häuslicher Gewalt betroffen? Wie können Kinder geschützt werden? Wie kann Kindern und Jugendlichen geholfen und wie können sie gestärkt werden? Dozentinnen: Franziska Greber, Cornelia Kranich, Suzanne Otz Wahlpflichtkurs Erwachsenenschutz Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Fr, 7. Dezember 2018 (8 KS) Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert. Dozentin: Petra Kropf Giger Gesetzliche Vertretungsrechte Sa, 8. Dezember 2018 (8 KS) Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen oder Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt. Dozentin: Petra Kropf Giger Beistandschaften im Erwachsenenschutz Fr / Sa, 18. / 19. Januar 2019 (16 KS) Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Prozess der Errichtung einer Beistandschaft und den verschiedenen Arten und Kombinationen von Beistandschaften auseinander. Aufträge der Behörde, Kompetenzen der Mandatsführenden und die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah behandelt. Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert. Dozierende: Yvo Biderbost, Annigna Sablonier Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde Mandatsperson Fr, 1. März 2019 (4 KS vormittags) Die Einkommens- und Vermögensverwaltung von Personen, für die eine Erwachsenenschutzmassnahme errichtet wurde, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. In der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) wurden gesamtschweizerische Sorgfaltsmassstäbe definiert. Diese werden beleuchtet und die Aufgaben der verschiedenen Akteure (KESB, Mandatsträgerin und Mandatsträger wie auch Banken) vermittelt. Ausserdem wird die Abgrenzungsproblematik zwischen Bewilligungen nach VBVV und Rechtsgeschäften, für welche eine Zustimmung im Sinne von Art. 416 ZGB notwendig ist, thematisiert. Dozent: Beat Reichlin Fürsorgerische Unterbringung Fr, 1. März 2019 (4 KS nachmittags) / Sa, 2. März 2019 (8 KS) Eine fürsorgerische Unterbringung ist eine staatliche Zwangsmassnahme, welche ärztlich oder behördlich angeordnet werden kann. Der Unterricht fokussiert auf die Voraussetzungen einer fürsorgerischen Unterbringung, aber auch auf Massnahmen, die mit der Unterbringung in einer

8 psychiatrischen Klinik in Zusammenhang stehen. Weiter wird auf die Verfahrensregeln eingegangen, die nur in den Grundsätzen durch das Bundesrecht geregelt werden. Zudem werden die ambulanten Massnahmen beleuchtet, die ausschliesslich dem kantonalen Recht vorbehalten sind. Dozent: Beat Reichlin Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz Fr, 5. April 2019 (8 KS) Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf sowie die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum, das soziale Umfeld und die Mandatsführung. Dozentinnen: Gabriela Bieri-Brüning, Annigna Sablonier Praxistag Sa, 6. April 2019 (8 KS) Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen mit selbst eingebrachten und ausgewählten Praxisfällen im Erwachsenenschutz auseinander. Die Veranstaltung dient der Repetition und Festigung der Grundsätze des Erwachsenenschutzes. Dozent: Beat Reichlin Pflichtkurse 2 Umgang mit psychisch kranken Klienten Mo, 6. Mai 2019 (8 KS) Fachleute, die in Beratung, Abklärung und Betreuung im Kindes- oder Erwachsenenschutz arbeiten, sind immer wieder mit Menschen mit psychischen Erkrankungen konfrontiert. Die psychische Erkrankung wirkt sich auf den Arbeitsprozess mit dem Klienten aus. Die Teil - nehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten psychischen Erkrankungen, deren Ursachen und auslösende Faktoren sowie über Handlungs- und Interventionsmethoden für ihren Arbeitsalltag. Dozent: Otmar Wäger Kinder psychisch kranker Eltern Di, 7. Mai 2019 (8 KS) Eine bedeutende Anzahl von Kindern wächst mit einem psychisch kranken Elternteil auf. Dies stellt eine erhebliche Belastung und ein Entwicklungsrisiko dar, was in der Fachwelt lange nicht wahrgenommen wurde. Welche Auswirkungen können psychische Erkrankungen auf die Erziehungsfähigkeit des kranken Elternteils und auf die betroffenen Kinder haben? Das Thema wird im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Expertinnen und Experten aus der Praxis abgerundet. Dozentin: Barbara Los-Schneider Arbeit im Zwangskontext Mo, 27. Mai 2019 (8 KS) Viele Beratungs- und Betreuungsleistungen finden im Zwangskontext statt. Dies stellt besondere Anforderungen an die Gesprächsführung und die Gestaltung der Arbeitsbeziehung. Es gilt, mit Widerstand umzugehen, Ambivalenzen zu klären und konstruktive Kooperationsprozesse zu fördern. Einige dieser grundlegenden Strategien werden erläutert und geübt. Dozent: Klaus Mayer Konfliktgespräche/Konfliktbewältigung Di, 28. Mai 2019 (8 KS) Im Umgang mit Klientinnen und Klienten kann es vorkommen, dass konstruktive Gespräche nicht mehr möglich sind oder die Situation zu eska - lieren droht. Hauptinhalte sind: eigenes Konfliktverhalten, Konflikteinschätzung, methodische Ansätze für das Führen von Konfliktgesprächen, spezifische Kernkompetenzen und -techniken der Konfliktbearbeitung und -bewältigung. Dozent: Aldo Venzi Qualifikation Mo / Di, 1. / 2. Juli 2019 (16 KS) Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin

9 Organisatorisches Zulassung Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin an einer Hochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution). Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. Wer die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden. Nähere Angaben unter Anmeldung Bitte melden Sie sich bis zum 8. Juni 2018 an unter Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen Bescheid, ob Sie zugelassen werden. Anzahl Teilnehmende Maximal 27 Personen Kosten CHF (192 Kontaktstunden, inkl. Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und E-Learning, exkl. Literatur) Beratung Sabina Vella Telefon Informationsveranstaltungen Mittwoch, 25. Oktober 2017 Mittwoch, 17. Januar 2018 Mittwoch, 4. April 2018 jeweils bis Uhr «Juristische Zusammenhänge in der Sozialen Arbeit faszinieren mich diese Begeisterung möchte ich an die Teilnehmenden weitergeben.» Wir bitten Sie, sich anzumelden unter Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Änderungen bleiben vorbehalten. Ort Der CAS findet im Hochschulcampus Toni-Areal statt, an der Pfingstweidstrasse 96 in Zürich- West, 10 bis 15 Gehminuten oder zwei Tram - sta tionen vom S-Bahnhof Zürich Hardbrücke entfernt. Administration und Auskunft Administration Weiterbildung Telefon weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch Immer gut informiert Möchten Sie über aktuelle Veranstaltungen, neueste Forschungsergebnisse, praxis relevante Themen und Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten informiert sein? Dann abonnieren Sie den E-Newsletter der ZHAW Soziale Arbeit.

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