Soziale Arbeit Weiterbildung CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. 1. November 2013 bis 29. August 2014

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1 Soziale Arbeit Weiterbildung CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 1. November 2013 bis 29. August 2014 Zürcher Fachhochschule

2 Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Vormundschaftsbehörden werden durch interdisziplinäre Fachbehörden ersetzt (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB). Bei der Umsetzung der neuen Behördenorganisation sind Interdisziplinarität und Professionalität gefragt. Das neue Recht bringt auch inhaltlich massgebende Änderungen. Zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts der schutzbedürftigen Person werden mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung zwei neue Rechtsinstitute eingeführt, welche das Anordnen behördlicher Massnahmen in vielen Fällen entbehrlich machen sollen. Ebenso neu eingeführt werden gesetzliche Vertretungsrechte durch Angehörige im rechtsgeschäftlichen Bereich und bei medizinischen Massnahmen, was ebenfalls eine Entlastung der Behörden zur Folge haben soll. Zudem wird im Erwachsenenschutz mit individuell zugeschnittenen Massnahmen auf die Hilfs- und Schutzbedürftigkeit im Einzelfall reagiert. Individualisierte Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften lösen die bisherigen Beistand- und Beiratschaften ab, und die umfassende Beistandschaft ersetzt die Vormundschaft. Zu den wesentlichen Neuerungen im Kindesschutz gehört die zwingende Prüfung der Kindesvertretung. Das vom Prinzip der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit geleitete Konzept und die Umsetzung der neuen Behördenorganisation stellen hohe Anforderungen an interdisziplinäres und professionelles Arbeiten. Alle Fachpersonen, die in Abklärung, Entscheidungsfindung, Beratung oder Betreuung im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz arbeiten, sind von den formellen und materiellen Neuerungen betroffen und gefordert, zur angestrebten Professionalisierung beizutragen. Insbesondere auch die Arbeit an den Schnittstellen zur Sozialhilfe, zu den Sozialversicherungen, zu den Schulen, zur Polizei, zu Ärztinnen und Ärzten sowie zu Institutionen verlangt entsprechende Kompetenzen. Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vermittelt die dafür notwendigen Grundlagen. Wahlkurse bieten den Teilnehmenden spezifische Vertiefungsmöglichkeiten im Kindes- oder Erwachsenenschutzrecht und eine hohe Praxis- und Anwendungsorientierung.

3 CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Zielgruppe Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindesund/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten. Ziele Die Teilnehmenden erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutz kennen die Hauptziele und die Neuerungen des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Struktur Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht umfasst 24 Lehrgangstage mit total 192 Kontaktstunden (Lektionen). Nach einem ersten Pflichtteil von 10 Tagen folgt eine Vertiefung nach Wahl im Kindes- oder Erwachsenenschutz von 8 Tagen. Danach folgt der zweite Pflichtteil, welcher mit 6 Tagen den Schlussteil des Lehrgangs bildet. Vertiefung 1: Kindesschutz Pflichtkurse I Pflichtkurse II Vertiefung 2: Erwachsenenschutz kennen das System, die Verfahrensweisen und die Handlungsprinzipien im Kindes- und Erwachsenenschutz reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das neu erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität und ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag Abschluss/ECTS Das Zertifikat (CAS Certificate of Advanced Studies) wird erteilt, wenn die vorgegebenen Kontaktstunden absolviert sind und der Leistungsnachweis erbracht ist. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten 15 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem. Ausblick: CAS mit MAS-Perspektive Wer einen grösseren Karriereschritt plant, kann an der ZHAW verschiedene MAS Master of Advanced Studies absolvieren. Sie bestehen aus zwei Plichtund einem Wahl-CAS sowie dem Mastermodul. Dieser modulare Aufbau bringt zeitlich und inhaltlich grösste Flexibilität. Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird als Wahlmodul an alle MAS des Departements Soziale Arbeit angerechnet (ausser an den MAS Supervision, Coaching und Mediation).

4 Daten und Inhalte Kurszeiten: 9.00 bis Uhr. Pflichtkurse I Freitag, 1. November 2013 (8 Kontaktstunden) CAS-Start Die Teilnehmenden lernen sich kennen und erhalten einen Überblick über den gesamten CAS und die Leistungsnachweise. Grundrechte und staatliches Handeln Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts greifen in die Gemeinschaft Eltern/ Kind oder in die Rechtsstellung des Einzelnen ein. Grundrechtseingriffe durch staatliches Handeln sind dabei an Voraussetzungen gebunden. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Intervention und höchst persönlicher Sphäre des Menschen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird anhand ausgewählter Beispiele aufgezeigt. Dozentin: Sabina Vella Samstag, 2. November 2013 (8 Kontaktstunden) Kinderrechte Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft und wie können sie durchgesetzt werden? Die UNO-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern und Jugendlichen spezielle Schutz-, Förder- und Mitwirkungsrechte. Die Schweiz hat sich verpflichtet, diese in allen Bereichen staatlichen Handelns umzusetzen. Was bedeutet das für die Arbeit mit Kindern sowie für die Kinder und ihre Familien? Die rechtlichen Grundlagen ergänzt mit konkreten Beispielen werden dargestellt und Möglichkeiten einer kinderrechtsorientierten Praxis diskutiert. Dozentinnen: Sandra Stössel, Regula Gerber Jenni Dienstag/Mittwoch, 26./27. November 2013 (16 Kontaktstunden) Grundlagen des Kindesschutzrechts Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im Hinblick auf seine psychische, soziale und physische Entwicklung. Die im Kindesrecht relevanten Begriffe und Normen werden praxisnah vermittelt und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Entstehung des Kindesverhältnisses, den persönlichen Verkehr, den Unterhalt, die elterliche Sorge, die Kindeswohlgefährdung sowie das System und die Instrumente des Kindesschutzes. Dozentin: Sabina Vella Mittwoch/Donnerstag, 18./19. Dezember 2013 (16 Kontaktstunden) Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts Das Erwachsenenschutzrecht wird von Grund auf erneuert. Dargelegt werden die Entstehungsgeschichte, die Hauptziele und das Konzept des neuen Rechts. Im Überblick werden die neuen Rechtsinstitute, die verschiedenen Arten der Beistandschaften und die fürsorgerische Unterbringung erläutert. Wie wird die Förderung der Selbstbestimmung im Gesetz konkret umgesetzt? Wann und wie wird die Handlungsfähigkeit einer schutzbedürftigen Person eingeschränkt? Anhand von konkreten Beispielen werden die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Massnahmen diskutiert. Dozentin: Verena Anliker Dienstag, 21. Januar 2014 (8 Kontaktstunden) Behördenorganisation im Kindes- und Erwachsenenschutz Zusätzlich zu den materiellen Neuerungen werden die Vormundschaftsbehörden neu organisiert. Diese werden durch interdisziplinäre Fachbehörden ersetzt. Neben der Organisation und den Aufgaben der neuen interdisziplinären Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) werden die gerichtlichen Beschwerdeinstanzen und die Verantwortlichkeit erläutert. Amt des Beistands und externe Stellen Bestellung, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Beistands sowie die Mitwirkung und das Einschreiten der KESB bilden Inhalte dieses Kursteils und geben Auskunft über die Rollenteilung KESB/Beistände. Ausserdem wird die Zusammenarbeit mit externen Stellen (Jugendsekretariate, Sozialdienste, Fachstellen, Ärzte, Vorsorgebeauftragte etc.) beleuchtet. Dozent: Rolf Bieri

5 Mittwoch, 22. Januar 2014 (8 Kontaktstunden) Verfahren Für betroffene Personen im Kindes- und Erwachsenenschutz ist neben dem materiellen Recht auch das Verfahrensrecht von grosser Bedeutung. Themen wie Zuständigkeit, Grundsätze des Verfahrens bei der Anordnung von Massnahmen, Anrufung der KESB gegen Handlungen oder Unterlassungen des Beistands und das Rechtsmittelverfahren gegen Entscheide der KESB werden vermittelt. Dozent: Daniel Steck Dienstag, 4. Februar 2014 (8 Kontaktstunden) Erfahrungsbericht einer KESB Ein praxisnaher Erfahrungsbericht gibt Einblick in den Aufbau sowie in die Prozesse der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Entscheidungsfindung einer neu organisierten KESB. Dozent: Linus Cantieni Mittwoch, 5. Februar 2014 (8 Kontaktstunden) Intervisionen zur Zertifikatsarbeit Die Teilnehmenden tauschen sich in Gruppen über die zu bearbeitenden Themen im Rahmen ihrer Zertifikatsarbeit aus. Grundlage dafür liefert die Disposition zum ausgewählten Thema. Die Gruppenmitglieder stellen sich gegenseitig ihre Erfahrungen und Perspektiven zur Verfügung. Damit werden Fragestellungen zum gewählten Thema reflektiert, gemeinsam Ideen generiert und Impulse gegeben, welche den Teilnehmenden zur Auswahl und Weiterbearbeitung überlassen werden. Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin Die Teilnehmenden wählen eine der folgenden zwei Vertiefungen. 1. Vertiefung Kindesschutz Dienstag/Mittwoch, 25./26. Februar 2014 (16 Kontaktstunden) Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewählter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den Instrumenten des Kindesschutzes auseinander. Insbesondere werden Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Mandatsführung diskutiert und kindesschutzrechtliche Fragestellungen wie z.b. im Rahmen eines Obhutsentzugs erörtert. Dozentinnen: Yolanda Mutter, Sabina Vella Dienstag, 18. März 2014 (8 Kontaktstunden) Gefährdungsmeldung «versus» Strafanzeige Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche Kindesschutzverfahren und/oder strafrechtliche Verfahren involviert. Eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Verfahren anhand von Praxisbeispielen erläutert den Teilnehmenden die unterschiedliche Bedeutung der Verfahren für Kinder und deren Schutz. Ausserdem werden die Stellung von Kindern im Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer beleuchtet. Dozentin: Sabina Vella Mittwoch, 19. März 2014 (8 Kontaktstunden) Kindesschutz und Häusliche Gewalt Studienzahlen zeigen, dass Kinder und Jugendliche häufig direkt oder indirekt Opfer Häuslicher Gewalt sind. Im Rahmen dieses Kurses werden folgende Themen angegangen: Wie sind Kinder und Jugendliche von Häuslicher Gewalt betroffen? Wie können Kinder bei Häuslicher Gewalt geschützt werden? Wie kann Kindern und Jugendlichen geholfen und wie können sie gestärkt werden? Dozentinnen: Cornelia Kranich, Franziska Greber Dienstag/Mittwoch, 8./9. April 2014 (16 Kontaktstunden) Kindesvertretung, insbesondere im Verfahren vor der KESB Zu den Neuerungen im Kindesschutz gehört die gesetzliche Verankerung der Kindesvertretung im Verfahren vor der KESB. Dieser Kurs stellt die Stellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und in jenen vor der KESB in den Vordergrund. Es wird der Frage nachgegangen, wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet werden muss. Ausserdem werden das Spannungsfeld zwischen Kindeswille und Kindeswohl sowie die

6 Rolle der Kindesvertretung und der Behörden praxisorientiert vermittelt und diskutiert. Dozierende: Yolanda Mutter, Vertreterin oder Vertreter des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz Donnerstag, 15. Mai 2014 (8 Kontaktstunden) Kindesschutz über die Schweizer Grenzen hinaus Bei interkulturellen und transnationalen familiären Konflikten benötigen Kinder und Jugendliche oftmals besonderen Schutz. Die Trennung von den Eltern und der interkulturelle Kontext können für ein Kind, dessen Eltern ausserhalb ihres Herkunftslandes oder in zwei unterschiedlichen Ländern leben, spezifische Risiken mit sich bringen. Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Kindern im interkulturellen Kontext und deren Umsetzung in der Praxis werden anhand anschaulicher Beispiele erläutert und diskutiert. Dozentin: Ruth Eigenmann Freitag, 16. Mai 2014 (8 Kontaktstunden) Praxisbeispiele im eigenen Arbeitsumfeld Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem System und häufig auftretenden Fragestellungen im Kindesschutzrecht auseinander. Dozentin: Sabina Vella 2. Vertiefung Erwachsenenschutz Mittwoch, 12. März 2014 (8 Kontaktstunden) Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden eingehend diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert. Dozentin: Petra Kropf Giger Donnerstag, 13. März 2014 (8 Kontaktstunden) Gesetzliche Vertretungsrechte Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt. Dozentin: Petra Kropf Giger Mittwoch bis Freitag, 26./27./28. März 2014 (24 Kontaktstunden) Beistandschaften im Erwachsenenschutz Die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Arten von Beistandschaften und deren Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht den Teilnehmenden, dem Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu formulieren. Aufträge der Behörden und Kompetenzen der Mandatsführenden im Rahmen der Beistandschaften sowie die Anforderungen an Berichte und Anträge im Zusammenhang mit der Mandatsführung werden praxisnah erarbeitet. Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechts auf die Arbeitsweise der Behörden und die Zusammenarbeit zwischen der Behörde und Mandatspersonen werden diskutiert. Dozentin: Verena Anliker Samstag, 12. April 2014 (8 Kontaktstunden) Fürsorgerische Unterbringung Die fürsorgerische Unterbringung weist im Vergleich mit der altrechtlichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung einen stark erweiterten Anwendungsbereich aus. Im Zentrum stehen daher die formellen und materiellen Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung wie auch deren Überprüfung. Auch die geänderten Entlassungsmodalitäten sowie die ambulante Nachbetreuung werden vertieft betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten bezüglich des Verfahrens zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Einrichtungen erläutert. Dozent: Beat Reichlin

7 Montag, 5. Mai 2014 (8 Kontaktstunden) Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf und die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum sowie das soziale Umfeld. Dozentin: Barbara Baumeister Samstag, 10. Mai 2014 (8 Kontaktstunden) Praxisbeispiele im eigenen Arbeitsumfeld Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander. Dozent: Beat Reichlin Pflichtkurse II Donnerstag, 5. Juni 2014 (8 Kontaktstunden) Umgang mit psychisch kranken Klienten Fachleute, die in Beratung, Abklärung und Betreuung im Erwachsenenschutz arbeiten, sind immer wieder mit Menschen mit psychischen Erkrankungen konfrontiert. Die psychische Erkrankung wirkt sich auf den Arbeitsprozess mit dem Klienten aus. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten psychischen Erkrankungen, deren Ursachen und auslösende Faktoren sowie über Handlungs- und Interventionsmethoden für ihren Arbeitsalltag. Dozent: Otmar Wäger Freitag, 6. Juni 2014 (8 Kontaktstunden) Kinder psychisch kranker Eltern Eine bedeutende Anzahl von Kindern wächst mit einem psychisch kranken Elternteil auf. Dies stellt für die Betroffenen eine erhebliche Belastung und ein Entwicklungsrisiko dar, was in der Fachwelt lange nicht wahrgenommen wurde. Welche Auswirkungen können psychische Erkrankungen auf die betroffenen Kinder und auf die Erziehungsfähigkeit des kranken Elternteils haben? Dozentin: Barbara Los-Schneider Dienstag, 24. Juni 2014 (8 Kontaktstunden) Datenschutz in der Sozialen Arbeit Fachleute der Sozialen Arbeit sind auf den Austausch von Informationen angewiesen oder sollen im Rahmen von Akteneinsichtsgesuchen Personendaten bekanntgeben. Im Fokus stehen die Gegensätze wie Melde- oder Anzeigepflichten gegenüber der Pflicht zur Verschwiegenheit sowie die Interessenabwägung bei der Bekanntgabe von Personendaten. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit sensiblen Daten im Sozialbereich werden anhand von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag veranschaulicht und diskutiert. Dozent: Marco Fey Mittwoch, 25. Juni 2014 (8 Kontaktstunden) Sicherheit Fachpersonen, die in Beratung, Abklärung und Betreuung im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz arbeiten, können mit gewalttätigen Ausbrüchen oder verbalen Drohungen konfrontiert werden. Mit theoretischen Inhalten und Praxisübungen bietet dieser Kurs Anleitung und Hilfe, um in Gefahrensituationen das persönliche Verhalten zu reflektieren und notwendige Entscheidungen zu treffen. Dozierende: Daniel Schwarz, Sabina Vella Donnerstag/Freitag, 28./29. August 2014 (16 Kontaktstunden) Qualifikation Dozierende: Sabina Vella, Beat Reichlin

8 Methodik Grundlagenreferate/Wissensinput Juristische Übungen Vertiefende Diskussionen und Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden Intervisionssequenzen Fallbearbeitung aus der Berufspraxis in Gruppen- und Einzelarbeit E-Learning Der Präsenzunterricht wird durch die E-Learning- Plattform Ilias unterstützt. Die Teilnehmenden können über Ilias Unterlagen abrufen, Fragen stellen, Lerntests absolvieren sowie Praxisfälle präsentieren und diskutieren. Eine Einführung erfolgt zu Beginn des CAS. Leitung Sabina Vella lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit Dozierende Verena Anliker, lic. iur., 1. Vizepräsidentin der KESB Winterthur-Andelfingen Barbara Baumeister, dipl. Psychologin FH, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit Rolf Bieri, RA lic. iur., Mediator SVM/SDM-FSM, juristischer Sekretär mba Gemeindeamt des Kantons Zürich Linus Cantieni, RA Dr. iur., Präsident KESB Kreis Bülach Süd Ruth Eigenmann, lic. iur., Mediatorin, Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes Marco Fey, lic. iur., Abteilungsleiter beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich Regula Gerber Jenni, Dr. iur., freischaffende Juristin und Lehrbeauftragte Universität Freiburg Franziska Greber, Psychotherapeutin ASP, Supervisorin und Coach bso, Co-Leiterin IST Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt des Kantons Zürich Cornelia Kranich, RA lic. iur., Mediatorin SAV, Co-Leiterin IST Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt des Kantons Zürich Petra Kropf Giger, RA lic. iur., Adjunktin, Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich Barbara Los-Schneider, lic. phil. I, Psychologin und Psychotherapeutin FSP, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit Yolanda Mutter, Dr. iur., Kindergärtnerin, Heilpädagogin und Juristin, Leiterin des Rechtsdiensts des Amts für Jugend und Berufsberatung der Region Süd, Zürich Beat Reichlin, RA lic. iur., Adjunkt, Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich Daniel Schwarz Carigiet, lic. phil. I, Instruktor Securitas AG, Sicherheitsarena, und Prüfungsexperte SBSS (Schweizerische Berufsschule Sicherheit) Daniel Steck, Dr. iur., alt Oberrichter Kanton Zürich Sandra Stössel, lic. iur., Master in Children's Rights, Leiterin Kompetenzzentrum Kinderrechte, Integras Sabina Vella, lic. iur., Mediatorin, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit Otmar Wäger, Dr. med., Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie Vertreterin oder Vertreter des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz

9 Organisatorisches Zulassung Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin an einer Fachhochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution) oder an einer Universität. Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden. (Näheres unter Anmeldung Bitte melden Sie sich bis zum 11. Juni 2013 an. Anmeldeformulare können Sie telefonisch bei der Administration Weiterbildung anfordern oder im Internet herunterladen unter Beachten Sie bitte, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihre Präferenz für einen der Wahlkurse angeben müssen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs fortlaufend geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen Bescheid, ob Sie aufgenommen werden können. Organisatorisches Ort Der Lehrgang findet in den Räumlichkeiten des Departements Soziale Arbeit der ZHAW in Dübendorf statt, wenige Gehminuten vom S-Bahnhof Stettbach entfernt. Administration und Auskunft Administration Weiterbildung Telefon weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch Beratung Sabina Vella Telefon sabina.vella@zhaw.ch Anzahl Teilnehmende Maximal 24 Personen Preis CHF (192 Kontaktstunden, inkl. Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und E-Learning, exkl. Literatur) Änderungen bleiben vorbehalten.

10 Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Soziale Arbeit Weiterbildung Auenstrasse 4 Postfach CH-8600 Dübendorf 1 Telefon Fax weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch Februar 2013

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