Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

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1 Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

2 Inhalt Editorial... Seite 2 Organisation der Infrastrukturförderung seit Seite 3 Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur ein Überblick... Seite 6 Förderung nach 12 ÖPNVG NRW... Seite 8 Förderung nach 13 ÖPNVG NRW... Seite 9 Das Förderverfahren nach 12 ÖPNVG NRW... Seite 10 Investitionsvorhaben nach 12 ÖPNVG NRW... Seite 13 Hauptbahnhof Castrop-Rauxel Seite 13 Bahnhof Geldern... Seite 14 Gesundheitscampus Bochum. Seite 16 Zentraler Omnibusbahnhof Essen-Steele... Seite 18 Investitionsvorhaben nach 13 ÖPNVG NRW... Seite 20 Modernisierungsoffensive 2 Seite 20 Wehrhahn-Linie Düsseldorf Seite 22 Essen Hauptbahnhof... Seite 23 Langfristige Lösungen für den Erhalt und die Finanzierung der Infrastruktur... Seite 24 Zuständigkeiten Zentrales Finanz- und Gremienmanagement... Seite 26 Liebe Leserinnen und Leser, rund drei Millionen Menschen nutzen täglich die Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Tendenz steigend. Um Mobilität als Element der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern und einen qualitativ hochwertigen ÖPNV zu gewährleisten, sind sichere und moderne Strecken, Stationen und Betriebseinrichtungen mit ausreichenden Kapazitäten, einer bestmöglichen Qualität und Zuverlässigkeit von entscheidender Bedeutung. Als Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben nach 12 ÖPNVG NRW und als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach 13 ÖPNVG NRW fördert die VRR AöR ÖPNV-Vorhaben, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und dem Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur im Sinne der Fahrgäste dienen. Maßgabe beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in NRW ist es, dem schienengebundenen Personenverkehr gegenüber dem Straßenverkehr und dem Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau Vorrang zu gewähren. Hierbei gilt es, Erfordernissen des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des tatsächlichen Verkehrsbedarfes Rechnung zu tragen. Auf die Bedeutung der Infrastruktur für einen leistungsstarken und attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr weist der VRR verstärkt seit 2013 gemeinsam mit zahlreichen Partnern im Rahmen der vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ins Leben gerufenen Infrastrukturinitiative Damit Deutschland vorne bleibt hin. Denn die Infrastruktur in Deutschland bröckelt! Besonders kritisch ist die Lage bei der Sanierung und Erneuerung der infrastrukturellen Einrichtungen der kommunalen Verkehrsunternehmen. Allein im VRR beträgt der Finanzbedarf bei der Modernisierung von Stadtbahnanlagen rund Millionen Euro. Der Investitionsstau ist nur durch zusätzliche Fördermittel von Bund und Land zu beheben sonst drohen der vollständige Kollaps der Systeme und schlimmstenfalls Leistungskürzungen. In der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen die Investitionsförderung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr näher vorstellen. Wir informieren Sie eingehend über die Fördermöglichkeiten nach 12 und 13 ÖPNVG NRW und stellen Ihnen detailliert das konkrete Förderverfahren sowie ausgewählte Projekte vor. Darüber hinaus möchten wir Sie dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, die bestehenden Anlagen zu modernisieren und instand zu halten. Denn nur so können wir im VRR die hohen, für Wirtschaft und Gesellschaft lebenswichtigen Standards bei Mobilität und Versorgung erhalten. Im Interesse einer leistungsstarken Infrastruktur und eines attraktiven ÖPNV gilt es, hier gemeinsam mit der Politik und allen Nahverkehrsakteuren nachhaltige Lösungen zu finden. Eine informative Lektüre wünscht Ihr Martin Husmann Impressum Herausgeber: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastraße Gelsenkirchen Telefon: 0209/ presse@vrr.de Verantwortlich für den Inhalt: Sabine Tkatzik Leiterin PR, Pressesprecherin VRR Redaktion: Wibke Hinz, Johannes Bachteler, Kristina Pickert Gestaltung: Sven Scholz Fotos/Bildnachweis: VRR AöR, Banz+Riecks, Gerd Salewski/BOGESTRA, - Ingo Lammert, Fotolia: v.poth, Shutterstock: Jiri Flogel, nacroba, redstone 2

3 Organisation der Infrastrukturförderung seit 2008 Der Öffentliche Personennahverkehr einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs wird in Nordrhein-Westfalen seit der Bahnreform 1996 im Wesentlichen in kommunaler und regionaler Trägerschaft geplant, organisiert und ausgestaltet. Von 2001 bis Ende 2007 wurden die hierfür von Bund und Land bereitgestellten Infrastrukturmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in einem komplexen Förderverfahren über die fünf Bezirksregierungen als zuständige Bewilligungsbehörden des Landes beschieden. Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2008 vollzog das Land NRW hier in organisatorischer und finanzpolitischer Hinsicht insoweit einen Kurswechsel, als eine Bündelung der Aufgaben im ÖPNV/SPNV landesweit in drei Zweckverbänden (bzw. Anstalt öffentlichen Rechts) erfolgen sollte, um auch zukünftig einen attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen mit möglichst effizienten Entscheidungswegen zu sichern. Das Land NRW leistete damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei der Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Organisation der Infrastrukturförderung seit

4 Positive Effekte in den Bereichen SPNV und ÖSPV Die Strukturen im Nahverkehrssektor wurden mit der Novellierung des ÖPNVG NRW deutlich gestrafft und entbürokratisiert. Zusätzlich zur Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr übertrug das Land auch die Förderzuständigkeiten für Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur auf die drei neuen, kommunalen Zweckverbände die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR), den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) und den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (ZV NWL). Die Agentur für Nahverkehr, von Investitionsförderung und SPNV-Aufgabenträgerschaft kann die VRR AöR den ÖPNV in ihrem Verkehrsgebiet so gestalten, dass Betrieb und Infrastruktur bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Die Förderung von SPNV-Vorhaben wird ohne nennenswerte Schnittstellenverluste mit dem SPNV-Aufgabenträger intern abgesprochen. In seiner Eigenschaft als Der VRR unterstützt die kommunalen Verkehrsunternehmen bei der Modernisierung von Haltestellen. die von den SPNV-Zweckverbänden und dem Land NRW getragen wurde, wurde aufgelöst. Für den Kooperationsraum A, bestehend aus den Gebieten des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein (NVN) und des Verkehrsverbunds Rhein- Ruhr (VRR), übernahm die VRR AöR die bisher auf die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster verteilte Zuständigkeit der Investitionsförderung. Durch die Zusammenführung P+R-Anlagen stellen an vielen Stationen im Verbundraum eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot dar. Besteller von SPNV-Leistungen stimmt der VRR mit DB Station&Service ab, welche Ausstattungsmerkmale eine zu modernisierende SPNV-Station zukünftig aufweisen muss, welche netzseitige Infrastruktur für die Inbetriebnahme zukünftiger SPNV-Ausschreibungsnetze erforderlich ist oder inwieweit P+R- bzw. B+R-Anlagen eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot sind. Die Bereitstellung der Infrastruktur erfolgt somit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf. Zudem können Maßnahmen zur Verbesserung der SPNV-Infrastruktur gezielter in Angriff genommen werden, indem Fördermittel insbesondere dort eingesetzt werden, wo es wesentliche Schwachstellen gibt. Hierfür können der Stationsund der Netzbericht des VRR wertvolle Hilfestellung leisten, da sie turnusmäßig einen Überblick über den Zustand und die Beschaffenheit von Stationen und Haltepunkten sowie der Netzinfrastruktur geben und auf Missstände hinweisen. Mithilfe von Investitionsmitteln wird die VRR AöR darüber hinaus auch in die Lage versetzt, Untersuchungen in Auftrag zu geben, die Infrastrukturprojekte hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewerten. Hierzu zählen Machbarkeitsstudien, beispielsweise zur Elektrifizierung oder Reaktivierung von Strecken. Die Bündelung von Infrastrukturförderung und SPNV-Aufgabenträgerschaft in der VRR AöR ist auch bei noch ausstehenden Maßnahmen aus den sogenannten Altverträgen zwischen dem Land NRW und der damaligen Deutschen Bundesbahn von Vorteil. Durch die räumliche und inhaltliche Nähe von Bewilligungsbehörde und SPNV-Aufgabenträger kann die zügige Umsetzung von Vertragsbestandteilen gegenüber dem Land NRW, der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahn-Bundesamt besser mit Argumenten belegt und vorangetrieben werden. 4 Organisation der Infrastrukturförderung seit 2008

5 Auch hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit bereits realisierter Fördervorhaben ist es von Vorteil, dass die Aufgabe der Infrastrukturförderung von den Bezirksregierungen auf die Zweckverbände überging. Kundenbeschwerden über nicht funktionierende Einrichtungen wie beispielsweise Fahrtreppen, Aufzüge oder Anlagen zur Fahrgastinformation gehen beim Kundendialog-Team der VRR AöR ein und werden umgehend an die Abteilung für Infrastrukturförderung weitergegeben. Diese hat somit die Möglichkeit, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Mangels auf das zuständige EVU, kommunale Verkehrsunternehmen oder die Kommune zuzugehen und zeitnahe Abhilfe zu fordern. Gleiches gilt, wenn die von der Abteilung Nahverkehrsmanagement bestellten VRR-Profitester Fehler an geförderten Anlagen feststellen. Seit 2008 konnte auf diese Weise sichergestellt werden, dass geförderte Infrastruktureinrichtungen funktionstüchtig gehalten wurden. Auch auf die Ausgestaltung des ÖSPV im Bereich der Bus- und Stadt- bzw. Straßenbahnsysteme in den Kommunen wirkt sich die Ansiedlung der Investitionsförderung bei der VRR AöR positiv aus. Die Zweckverbände müssen gemäß 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW in Abstimmung mit ihren Mitgliedern auf eine integrierte Verkehrsplanung im ÖPNV hinwirken. Hierunter fallen auch einheitliche Betriebssysteme wie beispielsweise rechnergesteuerte Beschleunigungs- und Betriebsleitsysteme (RBBL) sowie der Einsatz von Digitalfunktechnik im ÖPNV. Indem die VRR AöR einheitliche Anforderungen bei der Förderung solcher Systeme stellt, wird auf eine verbundweite Techniklösung hingewirkt, die gegenüber Einzellösungen wirtschaftlicher und verkehrlich sinnvoller ist, da die Komplementarität der Techniksysteme der einzelnen Verkehrsunternehmen in dieser Hinsicht sichergestellt wird und somit technische Kommunikation verkehrsunternehmensübergreifend stattfindet. Um eine integrierte Verkehrsplanung in allen Nahverkehrsbereichen zu erzielen, erlässt die VRR AöR ergänzend zu den formellen Bewilligungsbescheiden entsprechende Richtlinien oder Nebenbestimmungen. Dies geschieht immer in Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen in der VRR-Verwaltung (z. B. Nahverkehrsmanagement, Marketing, Information/Innovation, Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement). So wirkt der VRR als Bewilligungsbehörde für Investitionsmaßnahmen beispielsweise auf die weitere Verknüpfung der Verkehrsträger untereinander, optimierte Umsteigemöglichkeiten sowie auf einheitliche Bedienoberflächen von Ticketautomaten hin. Der VRR fördert Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur, wie hier in Essen-Werden. Verzahnung mit Politik und Verkehrsunternehmen ermöglicht bedarfsgerechte Infrastrukturförderung Nicht zuletzt wirkt sich auch die Einbindung der Kommunalpolitik in die Gremien des VRR positiv auf die Ausgestaltung der Nahverkehrsinfrastruktur im Verbundraum aus. Die kommunalen Mitglieder der VRR AöR sind alle im Verwaltungsrat und unterschiedlichen Ausschüssen vertreten. Infrastrukturelle Vorstellungen der politischen Ebene werden so unmittelbar erkannt, diskutiert und gebündelt. Auch speziellen Interessen einzelner Teilräume im VRR kann so effizienter nachgegangen und bestenfalls im Rahmen der Infrastrukturförderung Rechnung getragen werden. Die operative Ebene im VRR, also die Verkehrsunternehmen, sind über den Unternehmensbeirat in infrastrukturbezogene Beratungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen. So ist sichergestellt, dass Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht erfolgen und auf eine breite Zustimmung seitens aller handelnden Nahverkehrsakteure treffen. Organisation der Infrastrukturförderung seit

6 Kreis Kleve 20 Kreis Wesel 11 Krefeld 15 Duisburg 38 9 Gelsenkirchen Oberhausen 14 Mülheim/ Ruhr 2 Bottrop Essen 22 Kreis Recklinghausen 10 Herne 17 Bochum 34 Ennepe-Ruhr-Kreis 31 Dortmund 13 Hagen 17 Kreis Viersen 13 Mönchengladbach 29 Düsseldorf Kreis Mettmann 11 Solingen Wuppertal 3 Remscheid Rhein-Kreis Neuss Anzahl realisierter Fördervorhaben Januar 2008 November 2013 (Stand: 20. November 2013) Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur ein Überblick Um die Qualität und das Leistungsangebot im Öffentlichen Personennahverkehr zu sichern und weiter anzuheben, bedarf es einer leistungsstarken und attraktiven Nahverkehrsinfrastruktur. Mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes NRW im Jahr 2008 hat die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR neue Aufgaben im Bereich der Investitionsförderung im Öffentlichen Personennahverkehr für den Kooperationsraum A vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Als Zuwendungsgeber für Maßnahmen nach 12 des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes NRW nach 13 ÖPNVG NRW fördert der VRR ÖPNV-Vorhaben, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und dem Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur im Sinne der Fahrgäste dienen. Seit dem 1. Januar 2008 kann der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eigenständig Investitionen nach 12 ÖPNVG NRW für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV durchführen bzw. Fördergelder für diese Aufgaben zweckgebunden beispielsweise an Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen weiterleiten. Das Land weist den Zweckverbänden in Nordrhein-Westfalen hierzu pauschalierte Zuwendungen in Höhe von jährlich insgesamt 120 Millionen Euro zu. Auf den VRR entfällt dabei ein Anteil von 64 Millionen Euro. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr ausweiten. 6 Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur ein Überblick

7 Darüber hinaus fungiert der Verbund als Bewilligungsbehörde für Infrastrukturmaßnahmen im besonderen Landesinteresse nach 13 ÖPNVG NRW. In dieser Funktion fördert er Investitionsvorhaben beispielsweise von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen, die von der Landesregierung NRW priorisiert werden. Die bewilligten Bauvorhaben dienen wie auch die 12-Maßnahmen der nachhaltigen Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur im Verbundraum. Förderschwerpunkte sind unter anderem Maßnahmen im Bereich der SPNV-Infrastruktur an Großbahnhöfen und Maßnahmen der Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2), um kleine und mittlere Bahnhöfe im Verbundgebiet barrierefrei auszubauen sowie attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Revision des ÖPNVG NRW stellt Infrastrukturförderung vor finanzielle Probleme Haushaltsschwache Kommunen haben einen besonders hohen Förderbedarf. Seit dem 1. Januar 2008 bewilligte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr nach 13 ÖPNVG NRW insgesamt 98 Fördervorhaben mit Zuwendungen von rund 56 Millionen Euro. Nach 12 ÖPNVG NRW bezuschusste der VRR 417 Investitionsvorhaben mit rund 379 Millionen Euro. Bis Ende 2012 standen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr jährlich rund 87 Millionen Euro aus der Investitionspauschale nach 12 ÖPNVG NRW zur Verfügung, die auch in jedem Jahr in neue Investitionsprojekte gebunden wurden. Denn der Bedarf an Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur war und ist sehr hoch. Mit der Revision des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2013 wurde die Investitionspauschale für die VRR AöR um 23 Millionen Euro pro Jahr auf 64 Millionen Euro reduziert. Gleichzeitig wurde der maximale Fördersatz von 85 Prozent auf 90 Prozent angehoben in Ausnahmefällen ist für haushaltsschwache Kommunen im Kooperationsraum A sogar eine 95-prozentige Förderung der Projekte möglich. Investitionsvorhaben nach 12 ÖPNVG NRW werden somit kaum noch aufgrund fehlender Eigenmittel der kommunalen Antragsteller von der Kommunalaufsichtsbehörde gestoppt, was generell zu begrüßen ist. Gepaart mit der massiven Kürzung der Investitionspauschale ergeben sich hieraus jedoch große Schwierigkeiten bei der Bewilligung von Infrastrukturprojekten. Denn bezogen auf den tatsächlichen Förderbedarf in der Region reichen die zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem nicht aus. Konnten bis Ende 2012 in der Regel sämtliche beantragte Fördervorhaben auch tatsächlich bewilligt werden, so musste der VRR im Jahr 2013 erstmals eine Priorisierung der eingereichten Maßnahmen vornehmen. Hier gilt es, im Interesse einer nachhaltigen Infrastrukturförderung und eines attraktiven und leistungsstarken Öffentlichen Personennahverkehrs gemeinsam mit dem Land Lösungen zu finden. 6,8 Kreis Kleve 11,5 Kreis Wesel 25,8 3,6 Gelsenkirchen Oberhausen 20,8 3,9 Bottrop 40,1 22,0 8,4 Kreis Recklinghausen 6,8 Herne Bochum 73,0 41,5 Dortmund Da diese Unterfinanzierung sowohl für die bei den Zweckverbänden aufgestellten Förderkataloge nach 12 ÖPNVG als auch für die vom Land geführten Programme im besonderen Landesinteresse festzustellen sind, müssen hier Änderungen bei der Zuweisung des Bundes erfolgen. Bedarfsgerechte Zuweisungen (gekoppelt an Mobilitätskennzahlen) müssen wieder Vorrang vor politisch motivierter Finanzzuweisung haben. 3,8 Kreis Viersen 3,8 Mönchengladbach 24,6 Krefeld 13,0 Rhein-Kreis Neuss Duisburg 56,7 Düsseldorf Mülheim/ Ruhr 5,3 Essen Kreis Mettmann 1,9 Solingen 32,0 Wuppertal Ennepe-Ruhr-Kreis 0,6 Remscheid 10,9 5,0 Hagen Zuwendungen pro Stadt/Kreis in Millionen Januar 2008 November 2013 (Stand: 20. November 2013) Dies gilt auch im besonderen Maße für die Sanierung und Erneuerung überalterter und zum Teil nicht mehr funktionstüchtiger Infrastruktureinrichtungen in den Kommunen, wie beispielsweise den Stadtbahnen. Hier fehlt es an finanziellen Mitteln, um die in die Jahre gekommenen Einrichtungen instand zu halten. Der Investitionsstau muss schnellstmöglich aufgelöst werden, um die Systeme auch in Zukunft einsatzbereit zu halten. Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur ein Überblick 7

8 Förderung nach 12 ÖPNVG NRW: 64 Millionen Euro zur Sicherung der Nahverkehrsinfrastruktur im VRR Das Land weist den Zweckverbänden in Nordrhein-Westfalen nach 12 ÖPNVG NRW pauschalierte Zuwendungen in Höhe von jährlich insgesamt 120 Millionen Euro zu, mit denen diese insbesondere Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur fördern. Dabei handelt es sich um Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes sowie nach dem Entflechtungsgesetz, die dann vom Land NRW nach einem im ÖPNVG NRW definierten Schlüssel auf die einzelnen Zweckverbände verteilt werden. Entsprechend entfallen auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis zum Jahr 2017 jährlich anteilig Gelder in Höhe von 64 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionsvorhaben von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie anderen Akteuren, die Zwecke des ÖPNV verfolgen. Auf Basis von Meldungen der potenziellen Fördermittelempfänger stellt die VRR AöR jährlich einen ÖPNV-Förderkatalog auf. Dieser Katalog erhält durch Beschluss des Verwaltungsrates der VRR AöR die politische Legitimation. Die nachfolgende Übersicht zeigt die einzelnen Fördertatbestände gemäß 12 ÖPNVG NRW: Neubau oder streckenbezogener Ausbau von Schienenwegen Bauliche Maßnahmen zur Beschleunigung und/oder Anschlusssicherung im ÖPNV Ortsfeste Verkehrsleit- und Informationssysteme für den ÖPNV Neu- und Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) Neu- und Ausbau von P+R- bzw. B+R-Anlagen Neu- und Ausbau der Infrastruktur der Eisenbahnen Modernisierung und Erneuerung von Infrastrukturanlagen mit Funktionsverbesserung Haltestelleneinrichtungen Kostenanteile für Kreuzungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EKrG) bzw. dem Bundeswasserstraßengesetz (BWStrG) Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen oder Haltestellen (z. B. Videoüberwachung) Innovative Projekte zur Verbesserung des ÖPNV 8 Förderung nach 12 ÖPNVG NRW: 64 Millionen Euro zur Sicherung der Nahverkehrsinfrastruktur im VRR

9 Förderung nach 13 ÖPNVG NRW: Investitionsmaßnahmen in besonderem Landesinteresse Die Investitionsmaßnahmen in besonderem Landesinteresse regelt 13 des ÖPNV-Gesetzes NRW. Hier gewährt das Land NRW Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, dem Entflechtungsgesetz sowie dem Regionalisierungsgesetz des Bundes. Wie im Bereich der Förderung nach 12 ÖPNVG NRW stellt die VRR AöR auch hier die zuwendungsfähige Förderhöhe fest und bewirtschaftet als Bewilligungsbehörde die Fördergelder für Infrastrukturmaßnahmen, die das Land NRW im Infrastrukturfinanzierungsplan verabschiedet hat. Bestandteil des Finanzierungsplans sind vor allem Investitionsvorhaben, die wegen ihrer Größe oder ihrer landesweiten Bedeutung ausgewählt werden. Gefördert werden Investitionsvorhaben von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie anderen Akteuren, die Zwecke des ÖPNV verfolgen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die einzelnen Fördertatbestände gemäß 13 ÖPNVG NRW: ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen gemäß Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) SPNV-Infrastrukturvorhaben an Großbahnhöfen Investitionsmaßnahmen, durch die neue Technologien im ÖPNV erprobt werden Investitionsmaßnahmen, für die das besondere Landesinteresse im Einzelfall vom Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landes festgestellt wurde (z. B. Maßnahmen der Modernisierungsoffensive MOF 2) Förderung nach 13 ÖPNVG NRW: Investitionsmaßnahmen in besonderem Landesinteresse 9

10 Das Förderverfahren nach 12 ÖPNVG NRW Als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen nach 12 und 13 ÖPNVG NRW fördert die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Vorhaben, die einer Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur dienen. Die Bewilligung und Weiterleitung von Fördergeldern aus der Investitionspauschale ( 12) an die Antragsteller erfolgt nach einem fest definierten Verfahren, das in vier Phasen unterteilt ist. Einplanung und Antragstellung Die Aufgabenträger des ÖPNV im Kooperationsraum A des Landes NRW also Gemeinden, Kreise, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie bundeseigene und nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen und auch juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen können Fördermittel für Investitionsvorhaben beim VRR erhalten. Hierzu muss das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget nach den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung in einem Förderprogramm eingeplant werden. Einmal jährlich erstellt der VRR ein Jahresförderprogramm den sogenannten Förderkatalog, in dem alle zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen nach 12 ÖPNVG NRW aufgeführt sind. Dieser Förderkatalog wird vom Verwaltungsrat der VRR AöR, dem politischen Entscheidungsgremium des Verbundes, formell beschlossen. Die Aufnahme in den jährlichen Förderkatalog ist Grundvoraussetzung, um Zuwendungen für die Vorhaben gewähren zu können. das Ergebnis der Antragsprüfung in einem Prüfbericht fest und stellt die Höhe der Zuwendungen fest. Dieses Ergebnis erhält der Antragsteller zur Anhörung gemäß 28 Verwaltungsverfahrensgesetz seinen Anspruch auf Förderung des Vorhabens. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Baubeginn zu stellen. Nachdem der Verwaltungsrat der VRR AöR den Förderkatalog beschlossen hat in der Regel im September eines jeden Jahres, unterrichtet die VRR AöR den Antragsteller im Rahmen einer sogenannten Einplanungsmitteilung über die Aufnahme seines Vorhabens in den Förderkatalog. Bewilligung und Bau Nachdem das betreffende Bauvorhaben im Förderkatalog eingeplant ist, hat nun der potenzielle Zuwendungsempfänger den formellen Förderantrag, der inhaltlich und qualitativ deutlich über die Anmeldeunterlagen hinausgeht, zu erstellen. Die VRR AöR prüft die eingereichten Antragsunterlagen auf Zuwendungsfähigkeit, hält Die Mittelbewirtschaftung für bewilligte Bauvorhaben erfolgt in der Regel bedarfsgerecht. (VwVfG). Abschließend erfolgt die Bewilligung des Vorhabens durch Ausstellung eines Zuwendungsbescheides durch die VRR AöR, gelegentlich auch im Zuge einer feierlichen Übergabe durch den VRR-Vorstand. Vor dem Erhalt des formellen Förderbescheides darf der Antragsteller nicht mit dem Bauvorhaben beginnen. Als Beginn des Vorhabens gilt dabei die Entscheidung zur Vergabe der Bauleistungen an einen Unternehmer, der an dem durchzuführenden Vergabeverfahren teilgenommen hat. Vergibt er vorher, verliert er Nach erfolgter Maßnahmenbewilligung erfolgt die Mittelbewirtschaftung für das Bauvorhaben in aller Regel bedarfsgerecht: Die Fördermittel werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel so ausgezahlt, wie sie im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben tatsächlich benötigt werden. Hierzu stellt der Zuwendungsempfänger einen Antrag auf Auszahlung der im Förderbescheid festgelegten Fördermittel. Die Auszahlung der angeforderten Gelder ist maximal so hoch, 10 Das Förderverfahren nach 12 ÖPNVG NRW

11 wie die im Bescheid festgesetzten Jahresraten. Der Zuwendungsempfänger hat dabei zu beachten, dass die abgerufenen Fördermittel innerhalb von zwei Monaten verausgabt werden und zwar dem Verwendungszweck entsprechend. Geschieht Die BOGESTRA hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Fördervorhaben gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde VRR AöR erfolgreich umgesetzt und so umfangreiche Verbesserungen im Sinne unserer Kunden erreicht. Wir wissen die sachorientierte und sachkundige Zusammenarbeit sehr zu schätzen. Gisbert Schlotzhauer Vorstand Personal, Kommunikation und Infrastruktur der BOGESTRA AG dies nicht, werden an den Zuwendungsempfänger Zinsansprüche wegen vorzeitigem Fördermittelabruf von der Bewilligungsbehörde gestellt. Zur Überprüfung, dass die Mittel bedarfsgerecht angefordert und nicht vorzeitig abgerufen werden, sollte der Zuwendungsempfänger bei jedem beantragten Mittelabruf ein sogenanntes Ausgabenblatt vorlegen, aus dem die bisherigen Ausgaben im Rahmen des Bauprojektes hervorgehen. Das Ausgabenblatt muss jedoch mindesten einmal pro Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt meist zum Ende eines Kalenderjahres vom Zuwendungsempfänger vorgelegt werden, um im Rahmen des sogenannten Mittelausgleiches eventuelle Änderungen bei der geplanten Mittelbewirtschaftung anzuzeigen. Ergeben sich im Zuge des Baufortschritts Änderungen am geplanten Vorhaben beispielsweise durch unvorhersehbare Ereignisse oder bauliche Gegebenheiten, ist es in absoluten Ausnahmefällen bei Anwendung strengster Maßstäbe möglich, diesen geänderten Parametern mittels eines Änderungsantrags Rechnung zu tragen. Änderungsgründe können beispielsweise vorher nicht absehbare topografische Besonderheiten, Bombenfunde oder Ähnliches sein, die die ursprünglich geplante Bauausführung erschweren oder unmöglich machen. Um in einem solchen Fall Bauverzögerungen zu vermeiden, legt der Zuwendungsempfänger in einem ersten Schritt zeitnah eine formlose Änderungsanzeige bei der Bewilligungsbehörde vor, die den Änderungsgrund darstellt und angibt, um welchen Betrag sich die Kosten für das Projekt voraussichtlich erhöhen. Die Bewilligungsbehörde prüft die Änderungsanzeige zeitnah und gibt dem Zuwendungsempfänger entsprechend schnell Rückmeldung. Vor Erteilung der Genehmigung darf der Zuwendungsempfänger keine Änderung der im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Planungen vornehmen. Tut er es dennoch, werden die entsprechenden höheren Kostenanteile den nicht zuwendungsfähigen Kosten zugeordnet. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann in einem zweiten Schritt der formelle Änderungsantrag gestellt werden, der die genauen Gründe und eine konkretere Kostenschätzung für die Abweichungen von der ursprünglichen Planung bzw. Kostenansätze beinhaltet. Der Änderungsantrag wird von der Bewilligungsbehörde geprüft, das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten und der Prüfbericht wird dem Zuwendungsempfänger wieder zur Stellungnahme im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gemäß 28 VwVfG übersandt. Sollten alle Sachverhalte für die Änderung des Bewilligungsbescheides vorliegen, wird der Änderungsbescheid vom VRR auf den Weg gebracht. Er enthält dabei auch angepasste finanzielle Jahresraten. Bei größeren Baumaßnahmen kommt es vor, dass der Baulastträger Bauteile in der Maßnahme einbaut, die nicht unmittelbar für das vorgesehene Bauprojekt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, wenn die Baumaßnahme erweitert werden soll. Solche sogenannten Vorsorgemaßnahmen, beispielsweise Tunnelabzweige an einem geförderten U-Bahnhof, können nicht gefördert werden. Wird ihr Bau jedoch mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt, sind solche Maßnahmen nicht förderschädlich und dürfen parallel zum Fördervorhaben umgesetzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie, Die vier Phasen der Bewilligung und Weiterleitung von Fördergeldern aus der Investitionspauschale ( 12) Prüfung der Zweckbindung Abrechnung Bewilligung und Bau Einplanung und Antragstellung Das Förderverfahren nach 12 ÖPNVG NRW 11

12 falls die Erweiterungsmaßnahme förderfähig ist, zu den zuwendungsfähigen Kosten nachträglich hinzugesetzt werden. Mit dem Verfahren der planungsbegleitenden Gespräche, der Antragsstellung sowie Erteilung des Zuwendungsbescheides sind wir sehr zufrieden. Durch die langjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz der Mitarbeiter der VRR AöR werden die Prozesse im Förderverfahren stark beschleunigt. Generell hat sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Davon profitieren unsere Bahnhöfe und besonders die Reisenden. Martin Sigmund Leiter Regionalbereich West DB Station&Service AG Abrechnung Ist eine Baumaßnahme abgeschlossen, reicht der Zuwendungsempfänger einen sogenannten (Schluss-)Verwendungsnachweis (SVN) ein. Dabei handelt es sich unter anderem um ein letztes Ausgabenblatt, auf dem sämtliche Ausgaben des Projektes verzeichnet sind. Sobald ein prüffähiger SVN beim VRR eingeht, beginnt die Zweckbindungsfrist für die jeweilige Maßnahme in der Regel 20 Jahre. Bis zum Einreichen des SVN werden maximal 80 Prozent der Zuwendungssumme ausgezahlt. Wird der SVN eingereicht und ist dieser prüffähig, steigt dieser Wert auf 90 Prozent. Die VRR AöR prüft den SVN und übergibt einen Abrechnungsbescheid an den Zuwendungsempfänger. Mit diesem werden die restlichen Fördergelder ausgezahlt. Wurden Fördergelder nicht zweckentsprechend ausgegeben, so sind sie vom VRR als Bewilligungsbehörde zurückzufordern. Hierzu widerruft der VRR einen rechtmäßigen Verwaltungsakt und fordert gleichzeitig die bereits erbrachten Leistungen gemäß 49 VwVfG i. V. m. 49a Abs. 1 VwVfG zurück. In diesem Fall müssen vor Verfügung des Widerrufs- und Rückforderungsbescheides strittige Punkte und Sachverhalte im Rahmen eines Anhörungsverfahrens gemäß 28 VwVfG zwischen VRR und Zuwendungsempfänger behandelt werden. Ergeht ein Widerrufs- und Rückforderungsbescheid, hat der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, hiergegen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen. Zu viel oder nicht zweckentsprechend abgerufene Fördermittel werden gemäß 49a Abs. 3 VwVfG mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz verzinst. Diese werden im Rahmen eines weiteren Bescheides, dem Zinsbescheid, vom Zuwendungsempfänger eingefordert. Prüfung der Zweckbindung Nachdem eine Fördermaßnahme im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung abgerechnet worden ist, beginnt die Zweckbindungsfrist, in der das Vorhaben entsprechend dem Förderziel genutzt werden muss. Dieses wird stichprobenartig von der VRR AöR überprüft. Darüber hinaus können der Landesrechnungshof (LRH) oder die ihm unterstellten Staatlichen Rechnungsprüfungsämter (SRPA) Förderverfahren nach 13 ÖPNVG NRW 13 ÖPNVG NRW regelt die Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Der VRR als Bewilligungsbehörde erfragt bei Städten, Kreisen und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen Vorschläge für entsprechende Bauvorhaben und erstellt daraus einen Förderprogrammvorschlag. Dieser wird im Zusammenwirken mit dem Landesministerium und dem Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtages NRW abgestimmt. Nach Beschluss des Förderprogrammes unterrichtet die VRR AöR die Antragsteller mit einer Einplanungsmitteilung über die Aufnahme ihres jeweiligen Projektes in den Förderkatalog. Auch bei 13-Maßnahmen ist dies die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Zuwendungen gewährt werden können. Die ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen richten ihren Antrag an die VRR AöR, die ihrerseits die Antragsunterlagen prüft und das Ergebnis der Prüfung festhält. Nach vorheriger Anhörung gemäß 28 VwVfG NRW erteilt die VRR AöR dem Antragsteller den Zuwendungsbescheid. Der weitere Verlauf des Verfahrens gleicht im Wesentlichen dem Förderverfahren nach 12. noch fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine örtliche Prüfung der Maßnahme vornehmen. Weitere Informationen zum Förderverfahren geben die zuständigen Mitarbeiter der VRR AöR. 12 Das Förderverfahren nach 12 ÖPNVG NRW

13 Investitionsvorhaben nach 12 ÖPNVG NRW Erweiterung der P+R-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel Um Pendlern den Umstieg vom eigenen Pkw auf den Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zusätzliche Parkplätze zu schaffen, erweiterte die Stadt Castrop-Rauxel im Jahr 2013 die P+R-Anlage am Hauptbahnhof. Die Stadt reagierte mit dem Ausbau auf den enormen Parkdruck am Bahnhof. Dieser übertrug sich von der überlasteten Alt-Anlage in die umliegenden Seitenstraßen. Die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR unterstützte das Euro teure Vorhaben und übernahm mit einer Förderung nach 12 ÖPNVG NRW 85 Prozent der anfallenden Kosten. Bereits im Dezember 2011 erwarb die Stadt das rund Quadratmeter große Grundstück für die Erweiterung der P+R-Anlage. Im Juli 2013 wurde die Anlage fristgerecht eröffnet. Seitdem stehen den rund Pendlern, die täglich den Hauptbahnhof Castrop-Rauxel als Umsteigepunkt nutzen, zusätzliche 128 Stellplätze zur Verfügung. Darüber hinaus wurden in unmittelbarer Nähe des nördlichen Bahnhofszugangs acht Frauenparkplätze eingerichtet, um das Sicherheitsempfinden von Pendlerinnen zu verbessern und ihnen auch in den Abendstunden einen zügigen und angstfreien Umstieg zwischen Pkw und ÖPNV zu ermöglichen. Erweiterung der P+R-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel 13

14 Städtebauliche und verkehrliche Aufwertung des Bahnhofs in Geldern Mit rund 2,66 Millionen Euro förderte die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR zusammen mit der Städtebauförderung zwischen 2009 und 2012 den Neubau einer Fuß- und Radweg-Unterführung mit direktem Zugang zum Bahnsteig sowie eine Park+Ride-Anlage am Gelderner Bahnhof und leistete damit einen wichtigen Beitrag zur städtebaulichen und verkehrlichen Aufwertung des Bahnhofsumfeldes. Die Anlage erleichtert Berufspendlern den Umstieg vom Pkw auf den Öffentlichen Personennahverkehr und erschließt ein Baugebiet westlich des Gelderner Bahnhofs. Mobilitätseingeschränkte Personen gelangen über Rampen problemlos zu den Bahnsteigen. Eine barrierefreie und weit einsehbare Unterführung unter den Gleisen für Radfahrer und Fußgänger bildet zudem ein Scharnier zwischen dem westlich gelegenen neuen Stadtteil und der Innenstadt von Geldern. Durch die offene Architektur und die innovative Lichtgestaltung ist die Personenunterführung auch nachts für Fußgänger und Radfahrer problemlos nutzbar. Das Projekt umfasst weiterhin eine Park+Ride-Anlage mit insgesamt 59 Pkw-Stellplätzen davon zwei Behindertenparkplätze sowie 82 überdachten Fahrradstellplätzen. Das Bauvorhaben war eines von mehreren Projekten zur Entwicklung alter Bahnflächen in Geldern. Im Zuge des Fördervorhabens übernahm die VRR AöR rund 85 Prozent der für den Bau der neuen Infrastruktureinrichtungen angefallenen Baukosten. 14 Städtebauliche und verkehrliche Aufwertung des Bahnhofs in Geldern

15 Dank der guten Bearbeitung des Förderantrages und der Aufgeschlossenheit des VRR für eine moderne Personenunterführung ist eine hohe städtebauliche Qualität gelungen. Das Lob der Nutzer und der Bevölkerung zeigt: Gute Planung, gute Beratung und ortsangemessenen Gestaltung können auch Erfolg haben. So wirkt die Unterführung eben nicht wie ein Tunnel, ist angstfrei und frei von Vandalismus! Ulrich Janssen Bürgermeister der Stadt Geldern Städtebauliche und verkehrliche Aufwertung des Bahnhofs in Geldern 15

16 Gesundheitscampus in Bochum Mit rund zehn Millionen Euro fördert die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR den Neubau und die betriebstechnische Ausrüstung des Bahnhofs Gesundheitscampus an der Stadtbahnlinie U 35 in Bochum. Einen entsprechenden Förderbescheid übergab der VRR im Jahr 2012 an die Bochumer Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz. Mit dem Bau des neuen Bahnhofs realisiert die Stadt Bochum die Anbindung des Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen an den Öffentlichen Personennahverkehr. Das Land NRW hatte die Errichtung des Zentrums für medizinische und wissenschaftliche Kompetenz westlich der Ruhr-Universität Bochum bereits im Jahr 2009 beschlossen. Ab Herbst 2014 sollen auf dem Areal Campus West an der Hochschule für Gesundheit rund Studentinnen und Studenten ausgebildet werden. Daneben entstehen an Instituten sowie Lehr- und Forschungseinrichtungen mehrere Tausend Arbeitsplätze. Die Maßnahme umfasst einen Fußgängertunnel unter der Universitätsstraße, eine Verteilerebene mit Treppe, Aufzug und Fahrtreppe, einen Mittelbahnsteig mit Überdachung und Beleuchtung sowie die behindertengerechte Zuwegung und damit den barrierefreien Zugang zum Bahnhof. Am Ostkopf im Bereich Max- Imdahl-Straße werden ein Aufzug und eine Treppe errichtet. Die bestehende Stadtbahnbrücke über die Max-Imdahl- Straße wird abgerissen und durch eine neue ersetzt. Während der 20-monatigen Bauphase wird der Schienenverkehr auf der Linie U 35 aufrechterhalten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 12,2 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt 85 Prozent und beinhaltet auch Euro als Planungskostenpauschale. Die Stadt Bochum trägt einen Eigenanteil in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. 16 Gesundheitscampus in Bochum

17 Gesundheitscampus in Bochum 17

18 ZOB Essen-Steele: attraktiv, barrierefrei und kundengerecht Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) Essen-Steele ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Essen und fungiert als zentraler Halte- und Umsteigepunkt zwischen zahlreichen S-Bahn-, Straßenbahn-, Bus- und NachtExpress-Linien. Im Jahr 2009 bewilligte die VRR AöR rund 5,5 Millionen Euro für den Umbau des ZOB durch die Essener Verkehrs-AG, um den Verknüpfungspunkt attraktiver zu gestalten und barrierefrei, modern und kundengerecht auszubauen. Besonderes 18 ZOB Essen-Steele: attraktiv, barrierefrei und kundengerecht

19 Augenmerk richteten die Planer auf eine Verbesserung des Komforts für die rund Fahrgäste, die täglich den Zentralen Omnibusbahnhof nutzen. Durch die Umgestaltung des Verknüpfungspunktes ist heute ein direkter Umstieg zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln möglich. Zudem wurde der Ein- und Ausstieg in die Busse und Bahnen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen optimiert. An sogenannten Info- Stelen, in die neben Vitrinen mit Aushangfahrplänen auch dynamische Fahrgastinformations- und Lautsprechersysteme integriert sind, können sich Fahrgäste komfortabel über An- und Abfahrtszeiten informieren. Darüber hinaus wurden Notruf-Infosäulen sowie ein System zur Videoüberwachung des ZOB installiert, um das Sicherheitsempfinden der Kunden zu erhöhen. Schutz vor schlechter Witterung bietet ein neu installiertes Foliendach, das große Teile der Haltestellenanlagen für Straßenbahnen und Busse sowie die dazwischen liegenden Verbindungswege überspannt. Fußläufig ist der ÖPNV-Verknüpfungspunkt aus Richtung des nahe gelegenen S-Bahnhofes sowie aus der Altstadt Steele über eine Fußgängerbrücke oder niveaugleich über Fußgängerüberwege zu erreichen. Der Verkehrsplatz Steele ist einer der wichtigsten ÖPNV- Verknüpfungspunkte in Essen. Um den Fahrgästen der Straßenbahn- und Buslinien einen barrierefreien Ein- und Ausstieg an dieser Haltestelle zu ermöglichen, war der Umbau dringend erforderlich. Dank der VRR-Förderung unterstreicht die Neugestaltung dieses Verknüpfungspunktes die besondere verkehrliche Bedeutung und trägt so zur Attraktivitätssteigerung des Essener ÖPNV bei. Michael Feller Vorstandsvorsitzender der Essener Verkehrs-AG und Geschäftsführer der Via Verkehrsgesellschaft mbh ZOB Essen-Steele: attraktiv, barrierefrei und kundengerecht 19

20 Investitionsvorhaben nach 13 ÖPNVG NRW MOF 2: Barrierefreier Ausbau und Modernisierung von SPNV-Haltepunkten Im Rahmen der Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2) werden Baumaßnahmen an insgesamt 111 kleineren und mittleren Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Davon liegen 49 Bahnhöfe im Kooperationsraum A (VRR). Ziel der Bauvorhaben ist der barrierefreie Ausbau und die Modernisierung der Stationen, um einerseits die Stationen als Zugangs- und Identifikationspunkte des SPNV attraktiver zu gestalten. Andererseits soll mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden. So ermöglichen Rampen und Aufzüge nicht nur Rollstuhlfahrern den stufenlosen Zugang zu den Bahnsteigen, sondern auch älteren Menschen, Reisenden mit Gepäck und Personen mit Kinderwagen. Im Zuge der MOF 2 förderte die VRR AöR im Jahr 2012 unter anderem die Modernisierung der Haltepunkte in Ratingen- Ost, Essen-Werden und Dortmund-Oespel nach 13 ÖPNVG NRW. Haltepunkt Ratingen-Ost Die Haltepunkte Ratingen-Ost und Essen- Werden liegen an der S-Bahn-Linie S 6, die zwischen Köln-Nippes und Essen Hbf verkehrt. Die Station Ratingen-Ost ist ein wichtiger Verknüpfungspunkt zu diversen Buslinien am angrenzenden Busbahnhof. Der Bahnsteig wurde unter anderem mit taktilen Leitelementen für sehbehinderte Menschen sowie einem Wegeleitsystem inklusive Bahnhofsbeschilderung ausgestattet. Zusätzlich wurde die Station mit einer Videoanlage und einer neuen Beleuchtung ausgerüstet, um das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste zu verbessern. Über Info-Stelen und dynamische, digitale Fahrgastinformationssysteme können sich die Reisenden in Echtzeit über ihre Fahrtmöglichkeiten informieren. Die VRR AöR unterstützte aus Landesmitteln den Umbau der Station mit rund Euro. Die professionelle und enge Zusammenarbeit zwischen VRR AöR und der DB Station&Service AG gewährleistet, dass die einzelnen Bahnhofsprojekte nach modernen Standards termingerecht und in einem angemessenen finanziellen Rahmen zum Vorteil der Bahnreisenden umgesetzt werden können. Durch den ständigen Informationsaustausch ist eine gesamthafte Übersicht über die Fördervorhaben sowohl beim VRR AöR als auch bei der Bahn gegeben. Martin Sigmund Leiter Regionalbereich West DB Station&Service AG Durch den Umbau des wichtigen Haltepunktes Ratingen-Ost ist es gelungen, die Verkehrswegebeziehung zu optimieren und die Übersichtlichkeit zu verbessern. Ratingen-Ost zeigt ein modernes und funktionales Erscheinungsbild. Die Reisenden und die Mitarbeiter sind froh über die gelungenen Veränderungen, die das Bahnfahren attraktiver machen. Peter Grein Bahnhofsmanager Düsseldorf Haltepunkt Ratingen-Ost 20 MOF 2: Barrierefreier Ausbau und Modernisierung von SPNV-Haltepunkten

21 Für den Bahnhof Essen-Werden ist die Modernisierung ein Glücksfall. Der Bahnhof ist nicht nur ein Bahnhof für die Werdener Bürger, sondern durch seine Nähe zur Ruhr, dem Baldeneysee sowie der Werdener Abtei ein beliebter Ausflugsbahnhof. Karl-Wilhelm Drews Bahnhofsmanager Essen Haltepunkt Essen-Werden Ähnliche Umbaumaßnahmen wurden in Essen-Werden ausgeführt. So wurden Beleuchtung, Beschallung, Beschilderung, Wetterschutz und die Bahnsteigausstattung des täglich von rund Fahrgästen frequentierten Haltepunktes erneuert. Die vorhandene Personenunterführung wurde um zwei neue Aufzüge erweitert, die alten Bahnsteigdächer durch neue ersetzt. Ähnlich wie in Ratingen-Ost erleichtern taktile Leitelemente blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung und die gefahrfreie Nutzung des Haltepunktes. Für den Umbau des Bahnhofes bewilligte die VRR AöR Euro aus Landesmitteln; die DB AG hat darüber hinaus in erheblichem Umfang Bundesmittel dazugesteuert. Haltepunkt Dortmund-Oespel Die Station Dortmund-Oespel liegt an der S-Bahn-Linie S 1. Durch die Modernisierung ist der Haltepunkt für die täglich rund Reisenden heute barrierefrei zugänglich. So wurden zwei behindertengerechte Aufzüge zu den Bahnsteigen eingerichtet sowie eine Rampe, die den stufenlosen Zugang zur unteren Verteilerebene ermöglicht. Auch dieser Haltepunkt wurde mit einer Videoanlage und einer neuen Beleuchtung ausgestattet. Die VRR AöR bewilligte für den Umbau der Station rund Euro. Da der Haltepunkt Dortmund-Oespel für die Anwohner nicht nur ein wichtiger Zugangspunkt zum SPNV, sondern auch ein zentraler Verknüpfungspunkt zwischen der S-Bahn und diversen Buslinien ist, förderte die VRR AöR zusätzlich nach 12 ÖPNVG NRW die Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofs und einer P+R-Anlage unterhalb des in Hochlage liegenden S-Bahnhofs. Durch die Modernisierung der in die Jahre gekommenen Bushaltestellen und die Einrichtung einer vom Individualverkehr unabhängigen Busspur profitieren die Fahrgäste von einem deutlich reibungsloseren Betriebsablauf. Die 34 neuen Stellplätze zwei davon als Behindertenparkplätze ausgebaut erleichtern den Reisenden den Umstieg vom Pkw in den Öffentlichen Personennahverkehr. Für den Bau des ZOB bewilligte die VRR AöR Euro, für die Realisierung der P+R-Anlage Euro. Ich freue mich sehr, dass durch die Erstellung der Aufzüge die Bahnsteige barrierefrei erreicht werden können. Dies ist ein Gewinn für unsere mobilitätseingeschränkten Kunden. Jörg Seelmeyer Bahnhofsmanager Dortmund Haltepunkt Essen-Werden Verknüpfungspunkt Dortmund-Oespel P+R-Anlage am Haltepunkt Dortmund-Oespel MOF 2: Barrierefreier Ausbau und Modernisierung von SPNV-Haltepunkten 21

22 Wehrhahn-Linie Düsseldorf Mit dem Bau der Wehrhahn-Linie ergänzt und optimiert die Stadt Düsseldorf ihr Stadtbahnnetz. Die neue Strecke verläuft weitgehend unterirdisch und reicht über 3,4 Kilometer vom S-Bahnhof Wehrhahn über die Verknüpfung mit dem übrigen U- Bahn-Netz an der Heinrich-Heine-Allee bis zum S-Bahnhof Bilk. Sie wird die derzeit oberirdisch verkehrenden Straßenbahnlinien ersetzen. Für den Bau werden bis 2014 rund 748 Millionen Euro investiert. Die Maßnahme wird über das GVFG-Bundesprogramm von Bund und Land finanziert. Der VRR betreut das Vorhaben zuwendungstechnisch im Rahmen der Aufgabe als Bewilligungsbehörde und bewirtschaftet das Vorhaben mit insgesamt rund 400 Millionen Euro Bundes- und Landesmitteln, die übrige Finanzierung trägt die Stadt Düsseldorf. Auf der neuen Stadtbahnstrecke rechnen die Verantwortlichen mit über Nahverkehrskunden pro Werktag. Die neu konzipierten Niederflurfahrzeuge ermöglichen mobilitätseingeschränkten Fahrgästen sowohl in den unterirdischen Bahnhöfen als auch entlang der Vorlaufstrecken über der Erde einen bequemen, niveaugleichen Ein- und Ausstieg. Über Aufzüge sind auch die 90 Meter langen Bahnsteige in den U-Bahnhöfen barrierefrei zugänglich. Fahrtreppen verbinden die verschiedenen Verkehrsebenen miteinander und sorgen für eine bequeme und schnelle Beförderung der Fahrgäste. Die Führung der Trasse im Tunnel bietet gleich mehrere Vorteile: Die Linie verkehrt ungestört vom Individualverkehr, was eine größtmögliche Fahrplanstabilität bedeutet. Zudem sind die Fahrzeiten durch den direkten Streckenverlauf und höhere Fahrgeschwindigkeiten deutlich kürzer als bei oberirdisch verkehrenden Straßenbahnen. Auch für den an der Oberfläche verbleibenden Verkehr ergeben sich deutliche Vorteile. So profitieren Fußgänger und Fahrradfahrer zukünftig von breiteren Gehwegen sowie vom jetzt möglichen Bau neuer Radwege oder Radfahrspuren. Und nicht zuletzt verbessert sich durch die Außerbetriebnahme der heutigen oberirdischen Anlagen auch das Stadtbild in den betroffenen Bereichen. 22 Wehrhahn-Linie Düsseldorf

23 Modernisierung des Essener Hauptbahnhofs für RUHR.2010 Um die Nahverkehrsinfrastruktur fit für die Kulturhauptstadt RUHR.2010 zu machen, unterstützten das Land NRW und die VRR AöR den Bau von zwei neuen Pavillons und den barrierefreien Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) am Essener Hauptbahnhof. Der Verbund bewilligte zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund acht Millionen Euro nach 12 und 13 ÖPNVG NRW für die beiden Vorhaben an einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Der Fördersatz beträgt jeweils 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zudem unterstützte das Land NRW den Hbf-Umbau mit weiteren 3,75 Millionen Euro. Nach langjährigen Planungen durch die Deutsche Bahn und die Essener Verkehrs- AG (EVAG) wurden die Bauvorhaben zum Start des Kulturhauptstadtjahres fertiggestellt. Auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz bieten die beiden neuen Pavillons Platz für das EVAG-KundenCenter, das DB-Reisezentrum und eine DB-Lounge. Die beiden Gebäude und der Vorplatz des Hauptbahnhofs wurden großzügig überdacht, um den täglich rund Fahrgästen am Hauptbahnhof Essen Schutz vor widrigem Wetter bieten zu können. Mit einem Aufzug können mobilitätseingeschränkte Personen die unter dem Vorplatz liegende U-Bahn-Verteilerebene barrierefrei erreichen. Ein weiterer Aufzug wurde auf dem nördlichen Bahnhofsvorplatz errichtet. Die Baumaßnahmen förderte die VRR AöR mit 4,95 Millionen Euro. Weitere 1,75 Millionen Euro flossen in die Modernisierung und behindertengerechte Gestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs am Essener Hauptbahnhof. Rund Nahverkehrskunden nutzen eine oder mehrere der zehn Buslinien, die den ZOB täglich anfahren. Um bei diesem hohen Fahrgastaufkommen einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, sind die einzelnen Buslinien in einer sogenannten Sägezahnaufstellung angeordnet. Ein modernes Videoüberwachungsund Notrufsystem ermöglicht den Fahrgästen am ZOB insbesondere in den Abendstunden einen entspannten und sicheren Ein-, Aus- und Umstieg. Ein modernes, digitales Informationssystem informiert die Nahverkehrskunden in Echtzeit über ihre Fahrtmöglichkeiten oder eventuelle Störungen im Betriebsablauf. Modernisierung des Essener Hauptbahnhofs für RUHR

24 Langfristige Lösungen für den Erhalt und die Finanzierung der Infrastruktur Der Öffentliche Personennahverkehr ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er schafft Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen und Einkommensschichten und ermöglicht den Menschen in Nordrhein-Westfalen die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Um auch zukünftig der stetig steigenden Nachfrage nach Mobilität sowie hohen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Zielen gerecht werden zu können, muss die Mobilität durch den ÖV gesichert und perspektivisch ausgeweitet werden. Hierfür sind leistungsstarke Infrastrukturen eine wichtige Voraussetzung. Die Steigerung der ÖPNV-Verkehrsleistungen erfordert jedoch nicht nur einen Neu- und Ausbau der Infrastruktur. Zukünftig muss zwingend auch in den Erhalt der vorhandenen Einrichtungen investiert werden. Denn sichere und moderne Strecken, Stationen, Haltestellen und Betriebseinrichtungen mit ausreichender Kapazität, Qualität und Zuverlässigkeit sind die Basis für einen qualitativ hochwertigen ÖPNV. Insbesondere in einem Ballungsraum wie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr stellt sich bereits seit vielen Jahren das Problem der unzureichenden Kapazitäten und Qualität der zum Teil überalterten Infrastruktur. Seit dem 1. Januar 2008 fördert der VRR Investitionsvorhaben nach 12 und 13 des ÖPNV-Gesetzes NRW zur Verbesserung der infrastrukturellen Einrichtungen im Verbundraum. Zukünftig wird er hierbei mehr denn je Entwicklungen und geänderte Rand- und Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen, die sich bereits heute abzeichnen: Veränderungen der Raum- und Siedlungsstrukturen sowie 24 Langfristige Lösungen für den Erhalt und die Finanzierung der Infrastruktur

25 des Mobilitätsverhaltens, enger werdende Finanzspielräume und den demografischen Wandel. So wird der Anteil an Schülern weiter abnehmen, wohingegen in den meisten Landesteilen in NRW deutlich mehr ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger den Öffentlichen Nahverkehr nutzen werden. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Nahverkehrsinfrastruktur. Sie muss dem Bedarf von älteren und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen gerecht werden. Von einem vereinfachten und barrierefreien Zugang zum ÖPNV profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen im eigentlichen Sinne, sondern auch ältere und unfallbedingt eingeschränkte Menschen, Fahrgäste mit Kleinkindern oder Reisende mit Gepäck. Hieran wird sich der VRR zukünftig wie auch bereits in den letzten Jahren bei der Bewilligung von Neu- und Ausbauvorhaben orientieren. finanziellen Mitteln, um die in die Jahre gekommenen Einrichtungen instand zu halten. Es treten immer deutlichere, dramatische Finanzierungslücken zutage. Um zu verhindern, dass die Systeme in den nächsten Jahren vollends kollabieren, muss der Investitionsstau schnellstmöglich aufgelöst werden. Ohne die Unterstützung durch Bund und Land wird das Problem jedoch nicht lösbar sein. sicherstellen, dass zusätzliche Mittel für den Erhalt der Infrastruktur investiert werden können. Langfristig müssen sowohl die Erneuerung als auch der Neu- und Ausbau parallel erfolgen, um den Öffentlichen Personennahverkehr attraktiver und leistungsstärker zu machen. Entscheidend ist: Diese beiden Prozesse dürfen bei der Mittelzuweisung nicht in Konkurrenz zueinander geraten. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung stellt der Beschluss der Verkehrsminister von Bund und Ländern vom 2. Oktober 2013 zu den Ergebnissen der sogenannten Bodewig-Kommission dar. Das Expertengremium um den ehemaligen Verkehrsminister Kurt Bodewig hatte Barrierefreier Zugang zu einer SPNV-Station Dramatische Finanzierungslücken im Bereich der Erneuerungsinvestitionen Eine große Herausforderung für Politik, Zweckverbände und Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren ist die Modernisierung und Erneuerung überalterter und zum Teil nicht mehr funktionstüchtiger Infrastruktureinrichtungen in den Kommunen. Speziell bei ÖPNV-Angeboten wie den Stadtbahnen im VRR fehlt es an Dynamische Fahrgastinformation in Essen-Steele Die derzeitige Verteilung der Regionalisierungsmittel für Neubau und die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse entspricht nach Auffassung des VRR nicht dem tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Bundesländern. So leben in NRW zwar 21,8 Prozent der Einwohner Deutschlands, das Land erhält jedoch nur 15,76 Prozent der verfügbaren Regionalisierungsmittel. Der Verteilungsschlüssel auf die Länder muss neu festgelegt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzierung der Infrastruktur aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes und des GVFG-Bundesprogramms lediglich bis Ende 2019 gesichert ist. Danach sollen eben diese Mittel wegfallen. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass einerseits schnellstmöglich Nachfolgeregelungen gefunden werden, um auch über 2019 hinaus eine verlässliche Finanzierungsbasis für die Verkehrsinfrastruktur zu haben. Nur so gewinnen die Infrastrukturverantwortlichen in den Ländern langfristige Planungssicherheit. Andererseits müssen Bund und Länder Neue Infrastruktureinrichtungen am Essener Hbf Handlungsempfehlungen zur künftigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland erarbeitet. Die Kommission empfiehlt, einen haushaltsunabhängigen und mehrjährigen Infrastrukturfonds einzurichten, in dem Bund und Länder zusätzliche Finanzmittel für die Sanierung und den Erhalt der Infrastruktur bereitstellen. Im Interesse einer leistungsstarken Infrastruktur und eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs gilt es nun, die Empfehlungen der Bodewig-Kommission schnellstmöglich in die Tat umzusetzen. Langfristige Lösungen für den Erhalt und die Finanzierung der Infrastruktur 25

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